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... puuuhhh wirklich :schreck: ... na dann ist Deutschland ja gerettet , denn Helmut sein Schröder haben wir ja auch in die Mitte in Moskau platziert ..
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Verfettete, untrainierte Ukrainische Gefangene überall, die sich ergeben. Das peinliche letzte Aufgebot Und die erbeuteten Munitionslager, reichen für 100 Jahre Krieg in Afrika
https://www.youtube.com/watch?v=U22legvA5sY
Komplette Panzer Briganden mit Munition Depots wurden Kampflos übernommen
https://www.youtube.com/watch?v=wpw7PVlgqiM
Da sehe ich schwarz:
Die Deutschen sind geborene Unterthanen, also nicht zum Führen geboren. https://encrypted-tbn0.gstatic.com/i...QRZ2A&usqp=CAU
Deutsche werden seit 1945 ab Geburt durch jüdisch kontrollierte MSM gehirngewaschen, die Außenpolitik macht der ZdJ.
Und statt Ehrlichkeit und Wertarbeit gibt es inzwischen Betrug der Autofirmen, made in Deutschland.
Natürlich ist es Völkermord, denn dieser ist klar definiert, und diese wird nicht von irgend einer Institution entschieden.
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Donbass – Das war auch nach deutschem Recht ein Genozid
23 Feb. 2022 17:52 Uhr
Bundeskanzler Olaf Scholz hält es für einen Scherz. Aber der Ablauf der Ereignisse im Jahr 2014 erfüllt die Kriterien, die das deutsche Strafrecht für das Verbrechen des Genozids aufstellt. Scholz wäre besser beraten, das ernst zu nehmen.
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von Dagmar Henn
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Also betrachten wir einmal die Entwicklung zum und im Bürgerkrieg in der Ukraine, ob sich darin Vorfälle finden, die der Definition eines Genozids nach dem deutschen Recht entsprechen.
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https://de.rt.com/meinung/132228-don...ach-deutschem/
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aus der UN-Konvention gegen Völkermord:
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Völkermord
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Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“
In § 6 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch[3] ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.
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