Gestern las ich über Smartphone einen Artikel über den JustizSenator Dirk Behrendt in der Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/mens...elfen-li.84482
Das ist der, der, wenn er mal Interviews gibt, den Anschein macht, als stünde er dem weißen Pulver sehr nahe und der auch die Gefangenen hat laufen lassen, keine Schutzmaßnahmen seinerseits, die liefen anfach raus - und keiner merkte es.
Andere Politiker wären dafür raus geflogen von dem Posten, aber Grüne kleben an ihren Stühlen und wollen einfach nicht gehen - und finden tausend Ausreden, um weiter in fetten Gehältern gut leben zu können.
Einsicht von den Grünen ?
Habe ich noch nie erlebt.
Soweit ich aus dem Text entnommen habe: Wenn ein schwarzer Drogendealer einem Polizisten vorhält, daß er ihn als Rassist sieht, dann muß der Polizist vor Gericht beweisen, daß er es nicht ist.
Zitat:
Antidiskriminierungsgesetz:Polizisten wollen nicht mehr in Berlin aushelfen
Rot-Rot-Grün will nächste Woche ein umstrittenes Gesetz beschließen. Nun befürchten Polizeibeamte ungerechtfertigte Diskriminierungsvorwürfe.
Wenn ich mir vorstelle, solche Leute können in der Regierung mit an den Gesetzen gestalten, wird mir ganz schlecht.
Ob, wenn ja Robert Habeck die chinesische Richtlinie für gut hält und auch für Deutschland angebracht, sich die Grünen dann bei evt. Übernahme der Regierung solche Gesetze hier auch angesetzt werden, keine Ahnung, aber es läßt einem eine Gänsehaut über den Körper kriechen.
Ich frage mich, wann wehrt sich endlich die Polizei gegen politisch "Verrückte" ?
Zitat:
Seit Monaten laufen Berufsverbände und Politiker gegen das Vorhaben Sturm. So warnte der Gesamtpersonalrat der Polizei, das Gesetz könne „erhebliche Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln“ haben. Eine Befürchtung lautet zum Beispiel: Fahnder trauen sich dann nicht mehr, afrikanische Dealer im Görlitzer Park zu kontrollieren – aus Angst vor dem Rassismusvorwurf.
Am Dienstag kritisierte Jörg Radek, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass mit dem Gesetz die Beweislast umgekehrt werde und Polizisten ihre Unschuld beweisen müssten, wenn jemand den Vorwurf erhebe, er sei diskriminiert worden. Einge GdP-Landesverbände klingen ähnlich: Die Hamburger sprechen von einem politisch motivierten Misstrauensvotum gegen die Polizei. Bis die Regelung durch Gerichte gekippt werde sollte Hamburg keine Beamten mehr nach Berlin entsenden, fordert Hamburgs GdP-Landeschef Horst Niens. Die GdP Nordrhein-Westfalen kritisiert: Der Entwurf missachte, „dass alle Kolleginnen und Kollegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik repräsentieren und sich dem Grundgesetz unterworfen haben“. Und weiter: „Sollte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form verabschiedet werden, muss genau geprüft werden, ob Kolleginnen und Kollegen aus NRW zukünftig noch zu Einsätzen nach Berlin entsandt werden sollten.“
Dürfen denn politische Querschießer alles machen und selbst diejenigen schädigen, die eigentlich als ihre Organe gelten ?
Sollen sich doch die Polizisten mal wehren und sagen, was sie denken und dann den Politikern die Chaoten auf den Hals schicken, wenn sie wieder mal durchdrehen, wenn Politiker Konferenzen ansetzen.
https://www.berliner-zeitung.de/mens...olizei-li.1889
Wenn eine Högl nur gegen rechts vorgehen will und links und islamistisch außer Acht läßt, dann weiß man schon, was jetzt in der Bundeswehr los ist - anstatt sich um Ausbildung und um die Mobilität zu kümmern und um die Ausstattung, ist ihr erstes Wort:
"Ich gehe gegen Rechtsextremismus in der Bundeswehr vor."
Mehr ist nicht drin.
Ich frage mich, was will die Frau auf diesem Posten - ahhh, es gibt viel Geld - das ist wichtig und man ist wer, wenn man sonst nichts ist.
Was ist bloß in dieser Politik los.
Zitat:
BerlinJustizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will gegen Rassismus und Diskriminierung in den Behörden vorgehen. Als erstes Parlament soll das Abgeordnetenhaus ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschließen. Dagegen gibt es Widerstand.
https://berliner-zeitung.imgix.net//...24&auto=format
Zitat:
Ist das Verbot von Diskriminierung nicht bereits ausreichend geregelt?
Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wollen wir die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene verbessern und damit europarechtliche Antidiskriminierungslinien umsetzen. Das hat die Bundesrepublik 2006 gemacht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem AGG. Darin geht es um privatrechtliche Geschäfte und arbeitsrechtliche Fragestellungen. Damals wurden ähnliche Debatten geführt, wie wir sie jetzt auch haben. Von den Befürchtungen hat sich nichts erfüllt. Jetzt füllen wir die Lücke, die der Bund lassen musste, weil er das AGG nicht auf die Tätigkeit der Verwaltung erstrecken konnte.
Wieso habe ich das Gefühl, daß diese Grünen in der Bundeswehr die Reihen nicht mehr mit deutschen Männern und Frauen füllen will, sondern mit allem, was hier in Deutschland aus dem Ausland eintrudelt.
Ich kann mich täuschen, aber es klingt mir so in den Ohren.
Und wie klingt das nun wieder ?
Zitat:
Nehmen wir an, eine Lehrerin gibt einem arabischstämmigen Schüler ständig schlechte Noten. Könnte sich die Familie mit dem Antidiskriminierungsgesetz Rechtsbeistand holen und gegen die Noten klagen?
Gegen schlechte Noten kann man jetzt schon klagen. Ob das wirklich ein konkreter Fall für Schadenersatz ist, kommt auf die Umstände an.
Die Frage weist darauf hin, daß, wenn der Schüler auch ein schlechter Schüler ist, er dann doch eine 1 statt eine 5 kriegen muß, auch wenn er eine miserable Lerneinstellung hat und seine IQ nicht besonders hoch ist - die Lehrerin wird jetzt auch bestraft, wenn sie schlechte Schüler auch als das bewertet, was sie sind.
Was passiert hier ?
Was wollen die Grünen - für Deutschlands Zukunft eher einen Schritt in den Abgrund ?
Zitat:
Muss der Beamte künftig nachweisen, dass er nicht diskriminiert hat?
Wir haben im Gesetz eine Beweiserleichterung vorgesehen. Das ist keine Beweislastumkehr. In so einem Fall müsste der Staat immer den Vorwürfen entgegentreten. Man muss Tatsachen vortragen, die eine Diskriminierung als wahrscheinlich erscheinen lassen. Dann muss die Gegenseite beweisen, dass es an einem anderen Grund gelegen hat. Klassischer Fall: Fünf Menschen beantragen ziemlich gleich gelagerte Baugenehmigungen, vier kriegen sie und der eine kriegt sie nicht. Der eine ist schwarz, und alle anderen sind weiß.
Ist das nicht de facto eine Beweislastumkehr?
Nein. Es geht nicht um einen Schuldvorwurf. Es geht darum, dass wir von der Verwaltung verlangen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern entgegentritt, ohne nach diesen Kriterien zu differenzieren, so dass wir eine Kultur des diskriminierungsfreien Verhaltens erreichen.