Also ich bin nicht verwundert darüber, dass deine Prognose wie üblich nicht zugetroffen hat. Was habt ihr doch für eine Panik gemacht, die Fresse aufgerissen, gar gedroht. Und am Ende? Hats nicht mal die verhasste Stiefmutter dahingerafft :(
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Es erfreut mich festzustellen, dass du bis heute die Coronaproblematik weder von der Analyse noch von den sich ständig verändernden Lagebeurteilungen her verstanden hast. Macht aber nichts; und mit diesem Posting ist mein Ausflug in diesen Strang auch schon wieder zu Ende.
weiter:https://tkp.at/2025/03/21/falsche-da...emie-moeglich/Zitat:
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Falsche Daten in Drosten Studie vom 30.1.2020 machten Masken und PCR Tests und damit die Pandemie möglich
21. März 2025von Dr. Peter F. Mayer6,9 Minuten Lesezeit
Eine Pandemie zu inszenieren wurde schon 2020 versucht, aber erfolglos. Man lernte, dass die ständige Erinnerung nötig ist – umgesetzt durch Masken – und Infektion und Krankheit künstlich erzeugt werden müssen – durch den PCR-Test. Aber auch dafür braucht es einen Grund: den asymptomatisch Verbeiter von Viren. Und dem diente eine Studie mit falschen Daten.....
Rentnerin(75) muss ins Gefängnis, weil sie keine Maske trug und das Bußgeld nicht bezahlt hat.
https://apollo-news.net/weil-sie-kei...nerin-in-haft/
Solche Staatsdiener sind das letzte Dreckspack, eine alte Frau nach einem Schlaganfall, wegen so einer Bagatelle in den Knast zu stecken. Andere Länder haben eine generelle Amnestie wegen Corona-Verstößen erlassen. Das Shithole BRD geht mit äußerster Brutalität gegen seine Bürger vor. Das korrupte Schwein Lauterbach ist immer noch auf freiem Fuß.Zitat:
Weil sie keine Maske trug – Rentnerin in Haft
Die 75-jährige Berlinerin Karola M musste eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg absitzen. Grund hierfür war ein Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro, in dem es heißt, dass Karola M. keine FFP2-Maske getragen hätte. Begonnen hat die Geschichte von Karola M. am 20. März 2021 war Karola Steglitz auf dem Weg nach Berlin -Mitte. Sie wollte am Brandenburger Tor an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen.
Eine FFP2-Maske zu tragen war zum damaligen Zeitpunkt verpflichtend. Allerdings verfügte sie über ein Attest, dass sie von der Pflicht eine Maske zu tragen befreite. Eine Gruppe Polizisten, die sie aufforderten eine Maske zu tragen entgegnete sie: „Die Datenschutz-Grundverordnung berechtigt Sie nicht, das Attest zu sehen“. Die Beamten eskortierten Karola M. schließlich zum Brandenburger Tor. Dort sollte sie Angaben zu ihrer Person machen. „Dann sagte die Polizistin, ich solle mich an eine Wand stellen“, erzählt sie gegenüber der Berliner Zeitung. „Ich sagte, das sei doch wohl nicht ihr Ernst.“ Schließlich durfte Karola M. gehen.....
....In der JVA Lichtenberg erhielt Karola M. Anstaltskleidung, bestehend aus einer roten Hose, einem weißen T-Shirt, einem roten Sweatshirt, Socken und Badelatschen, sowie eine Decke mit Brandlöchern. Nachdem sie zwei Tage Erzwingungshaft in der Anstalt verbüßte, wurde ihr mitgeteilt, dass sie zwei weitere Tage in Haft verbüßen müsse. Grund sei ein weiteres Bußgeld, dass wegen des Nicht-Tragens der Maske anhängig sei. Sie bat schließlich einen Bekannten das Bußgeld zu entrichten und kam schließlich nach zwei Tagen wieder frei.
BRD verrecke!!!
Hier ein Beitrag, was das Spike - Protein anrichtet:
https://www.aerztezeitung.de/Medizin...ng-408778.html
Die vielen amputierten Füsse, die man heute sieht, kommen durch zerstörte Venen. Man schiebt es meist auf das Virus, von der Impfung, die diese Spikes produzieren, ist meist nicht die Rede.
Der in Wuhan gezüchtete Virus hat scheibar nicht sein Ziel erreicht.
Also kommt ein C-2.0 in absehbarer Zeit!
das verkackte Verfassungsgericht, lässt die 19 falschen Urteile einfach liegen
VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"
verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de (3.9.24)
»OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024). „VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"“ weiterlesen
der Artikel ist vom 21.4.2020, da gab es noch keine Impfung
Zitat:
Risikopatienten mit zweifacher Therapie retten
„COVID ist eine systemische Gefäßentzündung, wir sollten das Krankheitsbild von nun als COVID-Endotheliitis beschreiben“, fasst Studienautor Professor Frank Ruschitzka die Ergebnisse zusammen.