In Praeambeln von Statuten des Voelkerrechts findet man immer wieder den Satz: "zivilisierte Voelker".
Dass Terroristen erklaerter Terrororganisationen wie die arabische hamas & hizbollah nicht zu "zivilisierten Voelkern" gehoeren ist
inter alia schon deswegen bewiesen, weil sie weder intern. Konventionen noch Voelkerrecht respektieren. Ganz im Gegenteil. So vergnuegen sich diese dementen Araber, im Namen 'Allah's dem Barmherzigen', Tote zu schaenden; Babies bis Greise den Hals durchzuschneiden; Geiseln zu nehmen, sich feige hinter
'human shields'; in Schulen, Krankenhaeusern usw zu verstecken um von dort willkuerlich Raketen gegen Zivilisten in Wohnbezirken abzuschiessen.
Diese unmenschlichen Roboter haben sich jedes Artikels des gesamten Katalogs der Kriegsverbrechen und 'Verbrechen An Der Menschheit' mit freudigem Geschrei schuldig gemacht. Solche Araber gehoeren nicht zu "zivilisierte Voelker", eher zu barbarischen Robotern.
Der Unterschied zwischen einer Konvention und einem Voelkerrecht besteht darin, dass eine Konvention eine "Übereinkunft",ein Abkommen oder Vertrag zwischen mehreren Staaten bezgl. allgemein akzeptierter Verhaltenskodexe darstellt. Es besteht dementsprechen also keine voelkerrechtliche Vorlage eine verachtete, nichterfuellte Konvention militaerisch zu enforcen.
Voelkerrecht hingegen ist bindend und kann bei Nichteinhaltung durch einen Staat von anderen Staaten militaerisch zur Einhaltung gezwungen werden.
Erinnern wir uns an die ewigen Zivilkriege in Lebanon [Lebanesischer Zivilkrieg 1975–1990 ; Suedlibanesischer Zivilkrieg (PLO etc) 1985–2000] . Schon damals in den 70'ger Jahren hatten arabische Terrororganisationen Geiseln genommen und weiss der Teufel was mit ihnen angestellt.
Diese, heute als Kriegsverbrechen gestempelte Geiselnahmen, gab der U.N.O. in ihrem 34.Jahr, in 1978/9 den Impetus eine zahnlose Konvention gegen Geiselnahme auszustellen: "UN-Convention-against-taking-hostages" ; *G.A. Res. 146, 34; GAOR Supp. (no 40) at 245; UN Doc. a/34/ 46 (1979)*.
20 Jahre spaeter: mit dem 1998 'Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und das Völkerstrafgesetzbuch' aenderte sich die Lage: nun wurde Geisselnahme etc als und per Voelkerrecht zum Kriegsverbrechen erklaert und somit militaerische Intervention legal:
Art. 8 Kriegsverbrechen
1. Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in grossem Umfang verübt werden.
2. Im Sinne dieses Statuts bedeutet «Kriegsverbrechen»a) Schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949, nämlich jede der folgenden Handlungen gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter:
viii) Geiselnahme.
-- Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
Caveat: Selbstverstaendlich oder wahrscheinlich wird die grosse Mehrheit der Araber die barbarischen Methoden der arabischen Halsabschneider , Killer und Kriegsverbrecher im Stillen ebenso widerwaertig und abscheulich wie wir finden. Auch nicht im Einklang mit dem Koran. So wie man nicht alle Deutsche fuer's NS-Regime verantwortlich machen kann, kann man auch nicht alle Araber fuer die idiotischen Terrorroboter verantwortlich halten. Wie ging seinerzeit der Spruch in DEU? : "Du kannst mit den Woelfen heulen, aber du musst nicht mit ihnen rennen". Ich glaube das kann man auch auf Araber uebertragen.
Davon ganz abgesehen, ich moechte nicht wissen wieviele Hisbollahtypen und Mitglieder anderer arabischer Terrororganisationen wie z.B. Muslim Brotherhood usw, sich unbemerkt der deutschen Willkommenskultur -Kultur?? - bedient haben. Tick...tick....tick.....