Wenn du deine eigenen Häuser geräumt hast, d.h. es dürfen sich keine Menschen mehr aufhalten, dann darfst du es auch abfackeln, zumindest rein strafrechtlich gesehen. Immissionsschutzrechtlich kann das natürlich anders aussehen, aber dann kriegst du maximal ein Bußgeld.
Schaust du noch mal genau rein § 306 und § 306a.
Wichtig ist, das dort keiner mehr wohnt und auch sonst sich niemand üblicherweise aufhält.
Dann wäre nämlich allenfalls noch § 306 einschlägig, wenn dir die Häuser nicht alleine gehören.