AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023
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Pommes
Junge du solltest deinen Dealer wechseln!
Seit 2014 bis 2022 wurden durch ukrainischen Beschuß im Donbass 14.000 Zivilisten getötet, das ist ein Genozid.
Das galt völkerrechtlich nicht als Genozid. Ist von internationalen Fachleuten entsprechend bewertet und nicht als Völkermord klassifiziert worden. Lies dir einfach die relevanten UN-Dokumente durch.
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Anhalter
Die Einen sprechen von Massaker, die Anderen von Völkermord, ich bin hier zuwenig Fachmann ...
Lies dich über den Unterschied zwischen "Massaker" und "Völkermord" ein. Das ist auch für völkerrechtliche Laien - wie wir alle sie sind! - verständlich.
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Pommes
Na siehste, es geht doch. Wenn du jetzt nur noch deinen eigenen Text verstehen würdest... Ich helfe dir mal und such extra für dich die entscheidende Textstelle heraus:
(...) "...der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. " (...)
Kannst du das kognitiv erfassen und verarbeiten?
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Minimalphilosoph
Die Vorsatzvermutung wird wohl ein Stammpfeiler der rechtlichen Argumentation werden, wenn es denn mal zu Volksgerichten kommt.
Ihr wolltet ja nur das Beste.
Die "Vorsatzvermutung" bzw. "Absichtsvermutung" ist in der Klassifikation bezüglich des Völkermordes DAS signifikante rechtliche Kriterium!
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amendment
Vielleicht hast du damals ja solche Erfahrungen als Wehrpflichtiger gemacht. Mein gesamtes Bataillon bestand nur aus Freiwilligen (darunter aber "sprungwillige" Wehrpflichtige) und wir waren Teil der AMF Brigade. Sauftruppe? Das galt keinesfalls für uns!
Bei uns waren nur normale Wehrpflichtige und die Devise hieß "ttv" tarnen, täuschen und verpissen, morgens traf man sich im San Bereich, anschließend in der Kantine und danach suchte man sich ne ruhige Ecke bis Feierabend.
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Na siehste, es geht doch. Wenn du jetzt nur noch deinen eigenen Text verstehen würdest... Ich helfe dir mal und such extra für dich die entscheidende Textstelle heraus:
(...) "...der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. " (...)
Kannst du das kognitiv erfassen und verarbeiten?
Diese Absicht hat ja bestanden, der Ukraine liegt daran die ethnisch russische Bevölkerung aus dem Donbass zu vertreiben, Putin hat das mit seiner Sonderoperation verhindert.
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Klopperhorst
Nur ein paar Dumme und Leute, die das Geld brauchen, würden ihr Leben für die BRD riskieren.
Würden die Russen hier einfallen, würde ich sie begrüßen und sagen, sie sollen den Saustall ordentlich ausmisten.
Der Wahlspruch lautet:
Für Deutschland immer, für die BRD nimmer!
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Und ich würde es begrüßen, wenn im Zuge der nächsten Revolution in Russland wir Europäer uns rechtzeitig um große, europäische Teile der zerfallenden Russischen Föderation "kümmern" sollten... bevor es andere tun!
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Frankenberger_Funker
Als die Kiewer Edeldemokraten die Zivilbevölkerung im Donbass durch gezielten Artilleriebeschuss von Wohngebieten ermordet haben, durfte man schon eine entsprechende "Motivation" und einen genozidalen Vorsatz vermuten, oder?
Klare Antwort: nein.
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Lies dich über den Unterschied zwischen "Massaker" und "Völkermord" ein. Das ist auch für völkerrechtliche Laien - wie wir alle sie sind! - verständlich.
Wie soll es verständlich sein wenn selbst Fachleute hier unterschiedlicher Meinung sind ? Ich maße mir hier nichts an ...
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Die "Vorsatzvermutung" bzw. "Absichtsvermutung" ist in der Klassifikation bezüglich des Völkermordes DAS signifikante rechtliche Kriterium!
Jetzt zitieren wir natürlich keine Absichtsbekundung der letzten Jahre von dir. Nur den des Deportationswunsches. Und mit einem guten Anwalt oder etwas Geduld mit dir zu labern, jubel ich dir auch noch den Vorsatz unter.
Ich habe genug Anwaltserien gesehen. :D