Das würdest du ja nur noch schlimmer machen.
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Nein! Der Begriff der Verfassungswidrigkeit bezog sich im Kontext unserer Unterhaltung originär auf etwas ganz anderes, nämlich auf die 2G-Regelung - generell und spezifisch im Pflegebereich, wegen der es zu Kündigungen kommt, die dann wiederum ALG-I-Bezug nach sich ziehen, was du gesperrt wissen willst.
Betrachtet man den Begriff vor dem Hintergrund deiner weiteren Idee, nämlich auf die Unterbringung von ALG-II-Beziehern in Containern in Containerkomplexen, dann stellt sich die Frage allerdings tatsächlich erneut. Ein Vorhaben dieser Art würde hierzulande mit 100% genau daran scheitern. Dafür braucht es kein linkes Gedankengut oder die Schaffung oder Definition irgendwelcher neuer Werte, sondern einfach nur ein funktionierendes Rechtssystem, das sowas aufgrund unserer längst bestehenden Werte postwendend einkassiert. Unsere Gemeinschaft hat sich sicherlich nicht wegen der Definition der Menschenwürde degeneriert, sondern wenn überhaupt, dann aus ganz anderen und vor allem vielschichtigen Gründen. Was hätte es denn deiner Meinung nach oben gespült??? "HartzIV-Könige", die hierzulande in Saus und Braus leben? :D
Doch, doch... ist man, nur finden unerwünschte Aussagen (selbst von bislang namhaften Vertretern) schlichtweg kein Sprachrohr. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass "DIE medizinische Fachwelt" gerade mal das ist, was du in einer SZ, in einer FAZ oder auf ZDF serviert bekommst?
Es gibt eine stetig wachsende Community in Israel (und auch weltweit), die sich vernetzt haben und ganz offen gegen die Corona Maßnahmen, Zwangsimpfungen etc. auftreten und die Prozesse die ablaufen, auch offen mit dem vergleichen was rund um den 2WK passiert ist.Ja, die Maßnahmen werden zurecht kritisiert, weil sie unbegründet sind. Man beruft sich dabei ja auf diesen berühmt-berüchtigten PCR-Test, nach dem es angeblich viele Infizierte geben soll, dabei sind nur etwa 25% der positiv Getesteten wirklich infektiös/ansteckend, vor allem, wenn sie Symptome haben. Der größere Teil der Positiven dagegen ist völlig harmlos, insbesondere wenn sie ohne Symptome sind. Die ganzen Maßnahmen sind deshalb völlig unbegründet, ohne Evidenz und somit rechtswidrig:
Von der hört/liest man halt leider nix...
Dr. Roger Hodkinson ist Pathologe und Labormediziner aus Kanada. Er ist darüber hinaus Vorsitzender eines Biotechnologieunternehmens, das den Covid-19-Test ebenfalls verkauft und damit eigene finanzielle Interessen verfolgt. Er sagt zu den Tests:
„Ich möchte betonen, dass es sich hier um mein berufliches Geschäft handelt. Ich möchte betonen, dass positive Testergebnisse keine, ich wiederhole: keine klinische Infektion bedeuten! Der Test treibt lediglich die öffentliche Hysterie an, das Testen muss sofort aufhören, außer für Menschen, die mit Atemwegsproblemen ins Krankenhaus kommen! Die Panik um Covid ist der größte Schwindel.“
Aussage von Prof. Christian Drosten, einem der Entwickler des Sars-Cov2-PCR-Tests:
"Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-
Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben."
Interview in der Wirtschaftswoche vom 14.5.2014, damals zu Mers
Aussage von Kary Mullis, Biochemiker, erhielt 1993 den Nobelpreis für Chemie gemeinsam mit Michael Smith für die Entwicklung des PCR-Tests:Quelle: Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen
"Der PCR-Test erlaubt dir, eine winzige Menge von Irgendetwas zu nehmen, dies messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre. Das ist eine falsche Interpretation. Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist oder ob das, was „gefunden“ wurde, dir wirklich schaden würde."
05.01.2022
Das Rechtsgutachten wurde erstellt durch Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin
https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten Beate Bahner zur Untauglichkeit des PCR-Tests(1).pdf
https://www.youtube.com/watch?v=metiQ06VFRA