"haben soll" ist nicht "hat". Bei einem achtjährigen Jungen gehe ich nicht zwingend von Vorsatz aus. Das ist dem Muselmob natürlich egal, aber du solltest dich nicht mit denen auf eine Stufe stellen. Dadurch wirkt deine Kritik sehr unglaubwürdig.
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Naja, in dem Alter gibt es schon so etwas wie ungewollte nächtliche Inkontinenz, Sprichwort "Einnässen" .
Wundert mich, wie ein Hindu in eine Musel-Bibliothek kommt ...
Könnte sein, daß es eine Verwechselung ist bis hin zu Vorsatz.
Daß er vom Gericht auf freien Fuß gesetzt wurde, zeigt, daß dort noch gewisse Rechtsordnungen, zumindest was das Alter der Strafmündigkeit angeht, noch funktionieren.
Wo man hier in Deutschland manchmal nicht mehr von ausgehen möchte.
Er wurde gegen Kaution freigesetzt, das Urteil steht noch aus. Mit 8 Jahren "Strafmündig" ist schon ziemlich
heftig, auch die "Verhältnismäßigkeit" ist mit wesentlichen Maßstäben unserer Zivilisation schlicht und unvermittelbar inkompatibel.
Ein solches System als Beispiel einer "funktionierenden Rechtsordnung" zu verteidigen, erscheint mir sehr "neben der Spur".
Emissäre des Neosultans im weissen Palast lernen von postmodernen PolitschranzInnen "das Siegen".
https://www.bild.de/regional/duessel...0820.bild.html
(...)Aus der Antwort des Schulministeriums auf die Fragen der SPD wird auch klar, dass die Regierung bereits seit Ende Mai Hinweise auf den womöglich gefälschten Lebenslauf Ünalans hatte. Die Zusammenarbeit mit ihm sei dann bereits zum 1. Juni „von beiden Vertragsparteien einvernehmlich“ beendet worden. Ünalan fungierte u. a. als Lehrbeauftragter an der Uni Duisburg-Essen, gab sich selbst als Professor aus.(...)
Die SPD-Fraktion wollte auch wissen, ob der damalige Berater womöglich Lobbyarbeit für die umstrittene Organisation Ditib bei der Besetzung der neuen Kommission für islamischen Religionsunterricht betrieben hatte. „Der frühere pädagogische Mitarbeiter und Berater hat zu keinem Zeitpunkt einen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen des Ministeriums und der Landesregierung ausgeübt“, heißt es dazu von der Landesregierung.
Ein weiterer Verdachtsmoment gegen Laschet, der seinen Spitznamen Türkenarmin wohl nicht völlig zu Unrecht trägt.
*** Ein achtjähriger Hindu-Junge wurde in Pakistan wegen Blasphemie angeklagt. Der Junge soll in der Bibliothek einer Koranschule absichtlich auf einen Teppich uriniert haben. Nun droht ihm die Todesstrafe. ***
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.. https://www.politikforen.net/attachm...id=71050&stc=1 ..
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*** der Islam gehört zu Deutschland ***
Klar. Ein 8-jähriger Hindu läuft natürlich immer rein zufällig in eine islamische Bibliothek und pisst auf den Boden. Unglaubwürdig. Davon ab: Die Strafe ist völliger Non-sense. Es ist überliefert, dass in den allerersten Versammlungsplätzen auch Katzen rumgestreunt sind, die selbstverständlich dort in den Sand gepisst haben, sind ja Katzen. Das hat damals keinen gestört, weil das halt Plätze, mit Palmen überdacht, im Freien waren. Mit Teppichen ist es was anderes, aber prinzipiell ist das kein todeswürdiges Verbrechen. Es sei denn, er hätte „rein zufällig“ auf einen Koran gepinkelt, das geht gar nicht. Dann müsste man trotzdem die Eltern zur Rechenschaft ziehen.
Beide Seiten wollen wohl "erzieherische" Exempel statuieren, in Pakistan werden Hindus aufmüpfig und in Indien sind Musels permanent aufmüpfig, zum Teil eine "geistige" Erbschaft des britischen Empires, das gerne verschiedene Religionen und Kulturen gegeneinander ausspielte bzw instrumentalisierte, um stets lachender Dritter zu bleiben.