die komplette "obrigkeit" dieses landes gehört vor gericht gestellt und ...
nützt aber auch nix, weil die gerichte weisungsbefugt sind, so dreht sich alles im kreis.
das wird nie mehr etwas gscheites, wir sind verloren.:germane:
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Alles Betrug, keine Toden
https://www.youtube.com/watch?v=stSZSkTswjc
den Nachweis, das es Masern Viren gibt, gibt es bis heute nicht
https://www.youtube.com/watch?v=dtvOyNV6wx0&t=17s
Aussetzungs Antrag stellen
nicht einmal eine Masernschutz Impfung wird in Deutschland angeboten, nur dubiose Mehrfach Impfungen
Jens Spahn, Betrugs Gesetz:appl:
Blaupause für weitere Impfpflichten: Dr. Ronald Weikl fordert Abschaffung von Masernschutzgesetz
04. Dezember 2025
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Das sogenannte Masernschutzgesetz gilt für alle Kinder, die Kitas, Kindergärten und Schulen besuchen – und auch für Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Dr. med. Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, kritisierte das Gesetz beim MWGFD-Pressesymposium im November in Passau scharf. Seiner Ansicht nach verkörpert es nicht nur eine Nötigung, die das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, sondern stellt insbesondere eine Blaupause für weitere Impfpflichten dar.
Der folgende Artikel von Michael von Lüttwitz und Stef Manzini erschien zuerst auf stattzeitung.org:
Zum zweiten Mal veranstaltete die MWGFD (”Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.”) ein Pressesymposium zur Thematik ”Masern und Impfen”. Es fand am 15. November 2025 in Passau unter dem Titel ”Masern”Schutzgesetz” auf dem Prüfstand” statt. Dr. med. Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender des MWGFD, zugleich Frauenarzt, praktischer Arzt und Arzt für Naturheilverfahren, führte als Moderator in seiner gewohnt lockeren und kompetenten Art durch die Veranstaltung. Zudem gab er zahlreiche Hinweise zu MWGFD-Plattformen. Dort gibt es unterschiedlichste Informations- und Aktivitätsfelder, unter anderem eine Petition. Im Vordergrund standen jedoch seine Ausführungen zur Masernimpfung, mit den Schwerpunkten historischer Abriss und ihre Stellung in der Gesellschaft, Politik und im Recht.
Im November 2019 wurde im Deutschen Bundestag das Masernschutzgesetz verabschiedet, das im März 2020 in Kraft trat. Weikl betonte, dass dieses Masernschutzgesetz für alle Kinder gilt, die in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen betreut werden, ebenso für nach 1970 geborene Personen, welche in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Weiter führte der MWGFD-Vizevorsitzende aus, dass die Impfung laut Stiko-Empfehlung (Ständige Impfkommission) bei Kindern bereits im elften und fünfzehnten Monat durchgeführt werden soll. Da es die Masernimpfung nicht als Einzelimpfung gibt, muss sie als Drei- oder Vierfachimpfung durchgeführt werden und das bei jährlich etwa 700.000 Kindern, führte Weikl weiter aus.
Der Gynäkologe monierte, dass aufgrund der Masernschutzimpfung das im Grundgesetz verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Völlig unverständlicherweise stufte nach Weikls Ansicht das Bundesverfassungsgericht die Masernschutzimpfung bei ihrem sogenannten Kindertagesstättenbeschluss als verfassungskonform ein. Dem Mediziner zufolge verkörpert das Masernschutzgesetz nicht nur eine Nötigung, sondern ist vor allem eine Blaupause für weitere angedachte Impfpflichten – die geplante Corona-Impfpflicht sei in diesem Zusammenhang beispielhaft erwähnt.
https://www.youtube.com/watch?v=stoVpg903UA
https://report24.news/blaupause-fuer...nschutzgesetz/