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Martin Luther hat das Te Deum neben dem Credo („Ich glaube“ – Anfang des Apostolischen beziehungsweise des parallel entwickelten Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses) und dem Quicumque („Wer da selig werden will“ – Anfang des Athanasischen Glaubensbekenntnisses) als das dritte Glaubensbekenntnis bezeichnet. Er übertrug 1529 den Text als gereimten Wechselgesang ins Deutsche (Herr Gott, dich loben wir) und vereinfachte die überlieferte gregorianische Melodie. 1771 wurde das Te Deum von Ignaz Franz nachgedichtet und wurde in dieser Fassung als Großer Gott, wir loben dich (Musik Wien, 1774) zum Kirchenlied. 1950 wurde das Te Deum von Romano Guardini durch eine maßgebliche Übersetzung erneut ins Deutsche übertragen und als Kontrafaktur mit der gregorianischen Melodie ins alte Gotteslob übernommen (GLalt 706).[3]
Die Bedeutung des Te Deum als Danklied (pro gratiarum actione) „bei vielen Gelegenheiten (z. B. Abts- und Äbtissinnenwahlen, Bischofsweihe, Papstwahl, Königskrönung)“[4] führte zu seiner Verwendung als „akklamatorische Zustimmung“. Ab dem Barock wurde das Te deum „für höfisches und staatliches Zeremoniell“ eingesetzt, wurde aber in Frankreich seit der Französischen Revolution durch die Marseillaise ersetzt.