Stimmt, der machte ab und zu noch auf "Rebell", auch wenn ihm das niemand glaubte. Naja, Schnee von gestern, Harbarth weiß, was von ihm erwartet wird.
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Wiedenroth hatte damals eine super Karikatur dazu gebracht:
https://www.wiedenroth-karikatur.de/...ltra_vires.jpg
Ach... jetzt ist das Verhältnis auf einmal schon 80:20? Das wird offenbar ganz nach Belieben mal so, mal anders beziffert. :D
Deine Betrachtung hinkt! Zudem kennt man die tatsächlichen Zahlen und Verhältnisse nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, wie die Verteilung Geimpfte / Ungeimpfte liegt, denn wenn sich unterm Strich das Krankheitsgeschehen dann trotzdem wieder relativ gleichmäßig verteilt abspielt, dann hat die Spritze schlichtweg zu 100 % versagt und es spricht NICHTS für die Impfung!
Siehe Signatur, 2. Zeile.
Dann müssen sie eben 700.000 positiv voreingestellte Schnelltests pro Tag bestellen. Und ct der PCR-Tests gesetzlich auf 500 festlegen.
Nur die 700.000 Leute mußt Du noch täglich zusammen treiben. Ähm, moment, eigentlich nicht.
Intensivregister.de guckt sich ja keiner an.
1. Allgemein
Der Verhältnismäßigkeitgrundsatz ist aus dem im Grundgesetz verankertem Rechtsstaatsprinzip und "aus dem Wesen der Grundrechte selbst" hergeleitet worden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat daher Verfassungsrang.
Nach der von der Rechtsprechung entwickelten Definition ist ein Handeln verhältnismäßig, wenn es geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Die Merkmale bedeuten im Einzelnen:
Geeignetheit: Wenn durch die Maßnahme der gewünschte Erfolg erreicht werden kann.
Erforderlichkeit: Wenn kein milderes, also weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen könnte.
Angemessenheit: Nachteil und erstrebter Erfolg müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
2. Im Vertragsrecht
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat mit der Regelung von Treu und Glauben in § 242 BGB eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz findet auch im Arbeitsrecht Anwendung, so z.B. bei der verhaltensbedingten Kündigung, der Abmahnung oder der außerordentlichen Kündigung.
3. Im öffentlichen Recht
Dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegt jedes staatliche Handeln (vom Gesetz bis zum Verwaltungsakt).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (auch Übermaßverbot genannt) zwingt den staatlich Handelnden (i.d.R. die Behörden) einen Ausgleich der Individualrechtsgüter mit den von den öffentlich-rechtlichen Normen geschützten Allgemeingütern oder Interessen privater Dritter herzustellen und erfordert ein je nach Rechtsverstoß und Schwere des Eingriffs abgestuftes Vorgehen.
Eine staatliche Maßnahme verstößt insbesondere dann gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ist also unverhältnismäßig, wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist gesetzlich im öffentlichen Recht nicht allgemein geregelt, eine spezielle Normierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes enthalten aber u.a. die allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder (vgl. § 2 PolG NRW, § 15 OBG NW; § 5 PolG BW), das Strafgesetzbuch (z.B. § 62 StGB), das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 17 Abs. 2 BImSchG) und die Vewaltungsvollstreckungsgesetze (z.B. § 58 VwVfG. NRW; § 19 LVwVG BW).
Mithilfe des Verhältnismäßigkeitsprinzips kann insbesondere geprüft werden, ob die Verwaltung die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschritten hat (Ermessensfehler).
Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und kann mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen erfolgreich angefochten werden.
https://www.anwalt24.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit
Nach bisherigen Studien wirkt Novavax sogar gegen Omikron.
Allerdings geht da schon wieder das Durchenanderwerfen los, Medien* bezeichnen ihn fälschlich als Totimpfstoff. :crazy:
Novavax Protein-Impfstoff
Novavax ist kein Totimpfstoff, Totimpfstoffe enthalten abgetötete Viren.
Protein-Impfstoffe enthalten hingegen nur Teile des Erregers, gegen den die Impfung schützen soll. Beim Corona-Impfstoff von Novavax ist dies das Spike-Protein.
*zB die FAZ:
"...setzt die Regierung in Rom auch auf den Totimpfstoff Novavax. ...
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-17703490.html
...
Was stört dich denn am Lebenslauf des Chefarztes der Augenklinik; Miss Rathaus-Vorzimmerdame ? :D
Der Beitrag der Jusos ist ja auch interessant...die wollen Chefarztposten jetzt also nach Gesinnung verteilen?
So wird eine Baerbock dann natürlich Außenministerin, trotz absoluter Nullkompetenz.
Weit ist es gekommen, in Deutschland...