AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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frundsberg
Gut so! Die Regierung der Briten gehen jetzt aehnlich vor wie KP bzw. Regierung in der VR China.
Buergerbeauftragte der KP besuchen die Impflinge in ihren Wohnungen erinnern sie an ihren
Impftermin, begleiten sie zum Impftermine und nach der Spritzung sich wieder nach Hause. Das
ist ein full-service der Kommunistischen Partei auf Anregung der Regierung. Jeder Staatsbuerger
der VR China kommt in den Genuss des Impfbegleit-Buergerservice. Die Mitgliedschaft in der
KP ist keine Bedingung.
Bestaende die Alternative fuer Dumme nicht ueberwiegend aus Querdenker, Pandemieleugnern und
Impfverweigerern, verstaende sich als progressive Volkspartei, koennten die AfD den fortschrittliche
Impfbegleit-Buergerservice in Deutschland vor Ort bei allen Buergern praktizieren. :D
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ABAS
Das vorlaeufige Urteil des Richters vom OVG Lueneburg ist Erstens unbedeutend und
hat Zweitens keine nationale Wirkung. Montgomery hat allerdings suboptimal Klartext geredet und
staerker verdeutlichen koennen das der Richterling gleich aus dreierlei Gruenden in dem
Verfahren vor dem OVG befangen war, weil er Jude, FDP Mitglied und Querdenker ist,
welcher unter Amtsmissbrauch die SPD gefuehrte Landesregierungen anpissen wollte! :haha:
Ausserdem stellt sich die Frage wer der verfuckten US Kaufhauskette Woolworth ueberhaupt
erlaubt hat vor einem deutschen Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht zu klagen! :D
Die 2G-Regelung ist schlichtweg verfassungswidrig - so einfach ist das! Daran ändern auch verquaste Gefälligkeitsgutachten von sog. "Führenden Rechtswissenschaftlern" nichts, die es - nebenbei bemerkt - gar nicht gibt. Das Urteil des BVerfG legitimiert eine 2G-Regelung nicht (und wird es auch absehbar nicht tun) und ist daher als Argument vollkommen obsolet. Dem Normengeber steht es selbstverständlich nicht zu, die Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen willkürlich neu zu definieren - auch damit liegt der sog. "führende Rechtsexperte" so daneben, wie das Kind im Klo. Wenn ein Rechtsprofessor schlussendlich einen verfassungswidrigen Grundrechtseingriff in einer Anreizfunktion als begründet argumentiert, dann hat er damit bereits bewiesen, dass ihm jeglicher juristischer Sachverstand fehlt.
Ersichtlich ist aus dem von dir zitierten Statement an allen Ecken und Enden, dass der Mann tatsächlich höchst hanebücherne Kapriolen schlagen muss, um irgendwie dieses unerwünschte Urteil scheinbar infrage stellen zu können - alleine das zeigt bereits auf, dass er für eine tatsächliche substantiierte Begründung restlos nichts zu bieten hat :D. Aber für die Propagandamaschinerie machen sich solche Statements natürlich gut... hört es sich doch soooo wichtig und bedeutsam an, wenn ein sog. "führender Rechtswissenschaftler" dem juristisch entlarvten Maßnahmenhumbug mit allgemein erwünschtem Corona-Gebet unter scheinbarer juristischer Begründung entgegenrülpst.
Entscheidend ist jedoch, dass die Feststellungen eines Franz C. Mayer ungefähr so bedeutungslos sind, wie der vielberedete Sack Reis in China :D
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Rolf1973
Verbotene Demo? Im bestesten und freiesten Deutschland mit dem großartigsten Grundgesetz aller Zeiten, wo gibt?
Man kann sich darüber streiten, ich hätte das Kind nicht mitgenommen. Einfach, weil es vor den Söder-Söldnern nicht wirklich geschützt werden und auch nicht flüchten kann.
Die andere Seite aber ist, dass es definitiv keinen anderen Grund für diese Aktion der Bullenschweine gab als Menschen, die für ihre Rechte auf die Straße gehen, zu maßregeln.
Das aber tun die Freunde und Helfer nicht von sich aus, sie befolgen nur Anweisungen von oben......Moment! Das kennen wir doch?
https://sun9-45.userapi.com/impg/ZAF...27f&type=album
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Klopperhorst
Die Aussage eines BRD'lings, wie er im Buche steht.
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In Wahrheit wünscht er sich, daß man diese letzten deutschen Eltern, daß man die öffentlich steinigen darf und die RoboCops bekommen das Bundesverdienstkreuz für ihren heldenhaften Einsatz. Was für ein Affe von Mann!
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Würfelqualle
Zitat aus dem Text :
Wer nimmt Kinder auf Demonstrationen mit, von denen bekannt ist, dass es zu Auseinandersetzungen kommen kann?
Wer verursacht diese Auseinandersetzungen? Der friedliche Spaziergänger oder der wild gewordene Bulle?
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frundsberg
Omega ist das nächste Betrugsmodell. Süd Afrika, hat alle Ma0nahmen beendet, kann wieder ohne Impfung in die USA fliegen. Omikron, real unbekannt.
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frundsberg
Urdeutscher „ Mediziner „. Seine Vorfahren forschten schon vor 500 Jahren in deutschen Landen.
:crazy:
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ABAS
Gut so! Die Regierung der Briten gehen jetzt aehnlich vor wie KP bzw. Regierung in der VR China.
Buergerbeauftragte der KP besuchen die Impflinge in ihrer Wohnung erinnern die Impflinge an
ihren Termin, begleiten sie zum Impftermine und anschliessend wieder nach Hause. Das ist ein
full-service der Kommunistischen Partei auf Anregung der Regierung. Jeder Staatsbuerger
der VR China kommt in den Genuss des Impfbegleit-Buergerservice. Die Mitgliedschaft in der
KP ist keine Bedingung. :D
Was willst du denn mit dem Scheixx? Wer sich nicht impfen lassen will, schickt diese Impf-Clowns wieder dorthin, wo sie hergekommen sind - so einfach ist das! :D
Deine feuchten Träume, dass diese Nasen Zwangsimpfungen durchführen, sind und bleiben, was sie sind.... eben feuchte Träume eines Impfdioten!
Komm... beruhig dich, leg dich wieder ins Bett (über dem sehr wahrscheinlich ein Poster von Lauterbach als Wixvorlage hängt :haha:) und verschmutz das Forum nicht weiter mit deinem Schwachsinn!
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hamburger
Wer verursacht diese Auseinandersetzungen? Der friedliche Spaziergänger oder der wild gewordene Bulle?
Der Polizist könnte sich um andere Aufgabengebiete seines Berufes kümmern. Aber nein, er muss auf eine nicht erlaubte Demo gehen und sich dort mit Impfverweigerern und Coronaleugnern rumärgern.
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Dalmatin
Die 2G-Regelung ist schlichtweg verfassungswidrig - so einfach ist das! Daran ändern auch verquaste Gefälligkeitsgutachten von sog. "Führenden Rechtswissenschaftlern" nichts, die es - nebenbei bemerkt - gar nicht gibt. Das Urteil des BVerfG legitimiert eine 2G-Regelung nicht (und wird es auch absehbar nicht tun) und ist daher als Argument vollkommen obsolet. Dem Normengeber steht es selbstverständlich nicht zu, die Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen willkürlich neu zu definieren - auch damit liegt der sog. "führende Rechtsexperte" so daneben, wie das Kind im Klo. Wenn ein Rechtsprofessor schlussendlich einen verfassungswidrigen Grundrechtseingriff in einer Anreizfunktion als begründet argumentiert, dann hat er damit bereits bewiesen, dass ihm jeglicher juristischer Sachverstand fehlt.
Ersichtlich ist aus dem von dir zitierten Statement an allen Ecken und Enden, dass der Mann tatsächlich höchst hanebücherne Kapriolen schlagen muss, um irgendwie dieses unerwünschte Urteil scheinbar infrage stellen zu können - alleine das zeigt bereits auf, dass er für eine tatsächliche substantiierte Begründung restlos nichts zu bieten hat :D. Aber für die Propagandamaschinerie machen sich solche Statements natürlich gut... hört es sich doch soooo wichtig und bedeutsam an, wenn ein sog. "führender Rechtswissenschaftler" dem juristisch entlarvten Maßnahmenhumbug mit allgemein erwünschtem Corona-Gebet unter scheinbarer juristischer Begründung entgegenrülpst.
Entscheidend ist jedoch, dass die Feststellungen eines Franz C. Mayer ungefähr so bedeutungslos sind, wie der vielberedete Sack Reis in China :D
Das kannst Du Gerichtsdiener (Justizangestellter mit Hauptschulabschluss) doch ueberhaupt nicht beurteilen.