Zitat von
Großmoff
Es geht nicht darum ob die mündliche Aussage richtig oder falsch war, sondern das sie in der Zwischenzeit durch neuere Vereinbarungen obsolet geworden ist.
Um ein vereinfachtes Beispiel zu bringen:
Du kannst dich ja auch nicht beschweren wenn du einen nervigen Mitbewohner hast, obwohl du mit dem Vermieter schriftlich vereinbart hast das ein solches Untermietverhältnis zukünftig möglich sein kann; und dich dabei berufen, das dir derselbe Vermieter 7 Jahre vorher mündlich versichert hat, das du niemals einen Mitbewohner einziehen lassen musst.