Zitat:
Die Väter des GG sind in einer Welt christlicher Traditionen aufgewachsen, wie wohl auch viele Leser dieser Zeilen. Demnach bedeutete für sie Religion eine Weltanschauung auf der Grundlage des Glaubens an transzendente Kräfte, welche vom Menschen eine Art zu leben fordern, die ihnen als die einzig möglich von einem Gott gewollte erschien: Friedfertig, respektvoll gegenüber allen Geschöpfen, insbesondere untereinander, gegenseitig hilfsbereit und in liebevollem Umgang untereinander. Das GG stand damit im vollen Einklang.
Der Islam spielte bei der Entstehung des Grundgesetzes keine Rolle
An die Möglichkeit einer Religion, die z.B. allen, die sich nicht zu ihr bekennen, nur mindere Rechte zubilligt, stellenweise gar ihrer zu Tötung auffordert, dachten seine Verfasser offenbar nicht. Sonst hätten sie eine Regelung ins GG aufgenommen, wie zu verfahren ist, wenn zur ungestörten Ausübung gehört, im GG stehende Grundrechte zu verletzen, z.B. das Grundrecht auf das Leben und die körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 Abs. 2, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und das Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbot wegen des Glaubens und religiöser Anschauungen in Art. 3.
Das Fehlen einer solchen Regelung wäre zwar vermeidbar gewesen, hätten die Verfasser des GG vor dessen Formulierung den Koran und die Sunna studiert, oder sich wenigstens ausführlich von Kennern dieser Schriften beraten lassen. Dies offenbar unterlassen zu haben, sei ihnen jedoch nachgesehen. Hierzulande kannte kaum jemand besagte Schriften näher, und die Verfasser des GG vermutlich auch nicht. Nichts deutete auf die mögliche Existenz einer Religion hin, zu deren Ausübung ausgerechnet die Verletzung der Grundrechte gehörte, die man gerade am Festschreiben war.
Die Bedrohung kommt direkt aus dem Islam
Die Kenntnis von der Natur des Islam ist für jeden Volksvertreter ein Muss