Zitat von
Empirist
Der Verteidigungsfall ist auch noch nie festgestellt worden. Der Verteidigungsfall ist definiert im Grundgesetz, habe dir auch die entsprechenden Artikel angegeben (Art. 115a).
Bei Corona war die Freizügigkeit auch in Teilen beschränkt, siehe Quarantäne nach Einreise....
Übrigens Artikel 11, der die Freizügigkeit betrifft, gibt die Möglichkeit zur Einschränkung bereits vor, nämlich im zweiten Absatz:
"Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."