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.. @ amendment .. eine dämlichere Antwort , als diese von dir , konntest du wohl in deinem vernebelten Kopfe nicht finden .. :haha:
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Offiziell gilt deutsches Recht, aber mit Einschränkungen
In den vergangenen Jahren entbrannte in Deutschland eine Diskussion über die rechtliche Stellung von Ramstein. Ausländische Militärliegenschaften gelten in Deutschland nicht als extraterritoriales Gebiet. Somit gilt dort eigentlich deutsches Recht.
Aber das US-Militär genießt eine gewisse Immunität und Sonderrechte: Deutsche Behörden dürfen nur mit US-amerikanischer Erlaubnis auf die Basis und die USA üben selbst Strafgerichtsbarkeit bei Vergehen auf dem Stützpunkt aus.
Das habe ich gefunden aber man kann erkennen dass dieser Text fast ein Widerspruch ist man muss da zwischen den Zeilen lesen das bedeutet dass deutsche Recht gilt hier nicht vollständig.
Sprich wenn die einen Mörder verhaften wollen in diesem Gelände dann müssen sie bitten und betteln dass er an die deutsche Justiz überstellt wird.
Grundgesetz, Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html
Zu deutsch: Besatzerrecht (SHAEF-Gesetze usw) steht über dem Grundgesetz!
Artikel 120 Grundgesetz:Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.
http://dejure.org/gesetze/GG/120.html
Damit ist alles gesagt: Die BRD gilt juristisch weiter als besetztes Land.
Im 2 + 4 - Vertrag steht nichts von einem Ende der Reperationszahlungen
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (so etwas gibt es nur für die BRD!!)
Es betrifft die Fragen der Stationierung fremder NATO-Streitkräfte, darunter Privilegierungen, Immunitäten, zum Beispiel bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen.
Kritik
Noch im Februar 2013 kritisierte der Historiker Josef Foschepoth im Interview mit der Badischen Zeitung die Erlaubnis der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs unter anderem für die US-Amerikaner:[5]
„Einerseits das, was Brandt gesagt hat, dass die Vorbehaltsrechte abgelöst sind. Andererseits, dass das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut weiterhin die Grundlage für die alliierten Überwachungsmaßnahmen ist und bleibt. Schließlich, dass es auch in Zukunft jedem alliierten Militärbefehlshaber unbenommen ist, die zum Schutz der Truppen notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, wozu auch die eigene Durchführung von Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs gehört. […] Als die SPD 1990 im Bundestag wissen wollte, auf welcher Rechtsgrundlage die Special Forces der Amerikaner in Deutschland jetzt arbeiteten, bekam sie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt zu hören: auf dem Aufenthaltsvertrag von 1954 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut. Das alliierte Recht zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist weder in der alten, noch der neuen Bundesrepublik außer Kraft gesetzt worden.“
Ebenfalls gilt laut Foschepoth, dass aufgrund des Zusatzabkommens und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 den Drei Mächten der Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet ist. Falls es im Interesse der Alliierten sei, könnten diese verhindern, dass relevante Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sei der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben worden, die für die Alliierten von Interesse waren. Stattdessen habe die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst zu informieren, so dass diese die Personen verhören und gegebenenfalls außer Landes schaffen könnten.[6]
http://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzabkommen_zum_NATO-Truppenstatut ...!!
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm
Besetzte BRD - Überleitungsvertrag
eigentlich: Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
.....Interessant ist dabei insbesondere Artikel 2 Absatz 1 dieses noch gültigen Teils des Überleitungsvertrags:
Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Geltung:
Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[3] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag
Feindstaatenklausel
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel
Juli 2011
Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen mit ein.
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.. denkste .. da hat kein deutsches Recht irgendwelchen Einfluß ... nur Grund und Boden ist in Deutschland , ansonsten alles USA-Hoheitsgebiet .... kannst ja mal versuchen mit einem Polizeiauto mit Blaulicht und Sirene dir Zutritt zu verschaffen in dem einfach reinfährst , der Kugelhagel den du bekommst wird dich auslöschen :D ..
Russischer marineeinsatz in kuba
Bei uns gibt es einen Kanadier, der so scheißend blöd ist, daß er seine eigenen Landsleute nicht versteht, was bei diesem gehirnamputierten Idioten ins Bild paßt: https://x.com/i/status/1802648892674080994Zitat:
bob sirois : "was die menschen verstehen müssen, ist, dass die russen russische soldaten und waffen in diesen gebieten zurücklassen werden und in weniger als sechs minuten das weiße haus in new york zerstören können. Gegen waffen, die sie jetzt haben, haben die amerikaner keine verteidigung.“ " https://x.com/camille_moscow/status/1802648892674080994
Zum Thema Ramstein
Ob mit 1m oder 2 m ist mir scheißegal.
Im August 1988 als das große Flugzeug – Unglück in einer Flugschau geschehen ist war ich in Ramstein.
Nicht überall durfte man sich frei bewegen, an einigen Stellen standen Wachsoldaten und haben die Menschen aufgefordert weite zu gehen.
Als das Unglück geschehen war durfte niemand das Gelände verlassen, es mussten zuerst Tote und Verletzte versorgt werden.
Strengere Sicherheitsmaßnahmen habe ich nur im Raum der Area 51 erlebt.
Meine Frage ist: Was machen die Amis noch in Deutschland – sie sollen ihre A-Bömbchen zu Hause einmotten.
Sollte es irgendwann einmal knallen werden unsere „tapferen Beschützer“ wie in Vietnam die Fliege machen.
Gruß Kiwi