Ich kenne das ja von verschiedenen Einsatzorten, meist in Deutschland.
Webseite aufrufen, Kaffekochen, Kaffee trinken, Webseite lesen.
Kaffeemaschine war knapp einen Kilometer vom Laptop entfernt.
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Weißt du Abas, ich nehme für mich in Anspruch, jederzeit je nach Situation oder Lage Einsicht zu zeigen, dass ich mich offensichtlich geirrt habe.
Hier im Strang gibt es aber nicht Wenige, die ihre Borniertheit als "individuelle Beharrlichkeit" verstanden wissen wollen, also durchaus ein positiver Charakterzug.
Sie vergessen dabei aber Eines: Irren ist menschlich. Und das Zugeben eines Irrtums ebenso.
Auch du laberst nur plump den Dreck nach, den einige Schätzer hier unentwegt nachbeten.
Dieser PCR-Test ist - wie viele andere Tests auch - nicht zulassungspflichtig, sondern erfordert nach dem Medizinproduktegesetz eine Selbstdeklaration bzw. Konformitätserklärung samt vorgeschalteter Testreihen und darf dann die CE-Kennzeichnung tragen und auch entsprechend der Vorgaben des Herstellers für die Diagnostik eingesetzt werden.
Himmelnochmal, weshalb labern Leute so oft haarsträubenden Blödsinn nach, ohne sich zuvor auch nur minimalst mit den Vorschriften und den damit verbundenen Themen zu befassen?
Medizinproduktegesetz der EU: 98/79/EG bzw. der daraus abgeleiteten IVD-Richtlinie.
Dann eben nochmal aus #11300:
In unserem Konzern wurden elektronische Produkte für nichtinvasive medizinische Anwendungen entwickelt. Ich war an dieser Entwicklung mitbeteiligt und betreute die Konformitäts-Prozedere in Verbindung mit den zuständigen benannten Stellen (doch, die heissen so....) und hatte auch den gesamten Schriftwechsel am Hals.Zitat:
Gabriele Köhne, Sprecherin des Verbandes der Diagnostica-Industrie, schreibt AFP am 27. Oktober 2020 als Antwort auf diese Frage via Mail an AFP: "PCR-Tests sind ausdrücklich für die Infektionsdiagnostik zugelassen. Der Hersteller legt fest, für welche Erreger der Test einsetzbar ist."
Medizinprodukte müssen anders als Arzneimittel nicht von Behörden zugelassen werden, sondern sie durchlaufen ein Konformitätsverfahren, an dessen Ende die CE-Kennzeichnung ("Europäische Konformität") steht. In diesem Verfahren muss ein Hersteller nachweisen, dass sein Produkt sicher ist und die technischen und medizinischen Leistungen auch so erfüllt, wie sie von ihm beschrieben werden (siehe EU-Richtlinien, Seite 12). Die CE-Kennzeichnung wird dann zur Registrierung in Deutschland beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgelegt.
Und dann kommen hier Leute an, die noch nie einen Blick in das EU-Gesetzeswerk (über 100 Seiten) für Medizinprodukte geworfen haben und behaupten einen Unsinn, der die Haare zu Berge stehen lässt.
Unfassbar.... :auro:
Ja, unfaßbar. Für diagnostische Zwecke nie gedacht und nicht geeignet. Wen interessiert eine Zulassung der Verwendung. Herrgottnochmal
Du darfst gem. Zulassung auch KMB gegen drückendes Wasser verwenden. Nur läßt es die DIN nicht zu
Hier in kindgerechter Sprache, was Ansuz schon veröffentlichte
https://corona-transition.org/was-de...-und-was-nicht
Ausschnitt:
Zitat:
Aber die PCR-Tests, mit denen sie erhoben werden, sind weder geeicht, noch unterscheiden sie, ob ein krankheitserregendes Virus da ist oder bloss inaktive Bruchstücke, die seit Wochen im Körper vorhanden sind: Mit ein Grund weshalb die Fallzahlen steigen, und die Krankheits- und die Todesfälle unterdurchschnittlich tief bleiben.
So einfach läuft das nicht.
Es gibt ganz genaue Vorgaben, nach denen eine Konformitätserklärung bzw. Selbstzertifizierung abzulaufen hat. Dies wird auch durch die benannte Stelle, die den Vorgang begleitet, minutiös überprüft und überwacht.
Dazu gehören erstens genaue dokumentierte Spezifikationen, Mess- und Testreihen, praktische Anwendungen mit Protokollen sowie schlussendlich eine klinische Testreihe im praktischen Einsatz je nach Produktgruppe mit einer Mindestanzahl an Probanden.
Erst nach Abschluss aller dieser Schritte stellt die benannte Stelle einen abschließenden Bericht aus, der den Applikanten berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen und mit dem gleichzeitig die überwachende Arzneimittelbehörde über die erfolgreiche Zulassung informiert wird.
So läuft das Spielchen, und nicht anders, wie hier teils fahrlässig falsch behauptet wird.