Es gilt die Perspektive, im Job und mit Ratten des Marburger Bundes und Kollegen, wird man Nichts mehr ändern. Alles Hirnlose Selbstdarsteller, für Posten
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Ich find‘s gut. Wir nähern uns wieder dem Reichsseuchengesetz von 1900 :D
https://de.m.wikisource.org/wiki/Ges...er_KrankheitenZitat:
Für kranke und krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen kann eine Absonderung angeordnet werden.Die Absonderung kranker Personen hat derart zu erfolgen, daß der Kranke mit anderen als den zu seiner Pflege bestimmten Personen, dem Arzte oder dem Seelsorger nicht in Berührung kommt und eine Verbreitung der Krankheit thunlichst ausgeschlossen ist. Angehörigen und Urkundspersonen ist, insoweit es zur Erledigung wichtiger und dringender Angelegenheiten geboten ist, der Zutritt zu dem Kranken unter Beobachtung der erforderlichen Maßregeln gegen eine Weiterverbreitung der Krankheit gestattet. Werden auf Erfordern der Polizeibehörde in der Behausung des Kranken die nach dem Gutachten des beamteten Arztes zum Zwecke der Absonderung nothwendigen Einrichtungen nicht getroffen, so kann, falls der beamtete Arzt es für unerläßlich und der behandelnde Arzt es ohne Schädigung des Kranken für zulässig erklärt, die Ueberführung des Kranken in ein geeignetes Krankenhaus oder in einen anderen geeigneten Unterkunftsraum angeordnet werden.Auf die Absonderung krankheits- oder ansteckungsverdächtiger Personen finden die Bestimmungen des Abs. 2 sinngemäße Anwendung. Jedoch dürfen krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen nicht in demselben Raume mit kranken Personen untergebracht werden. Ansteckungsverdächtige Personen dürfen in demselben Raume mit krankheitsverdächtigen Personen nur untergebracht werden, soweit der beamtete Arzt es für zulässig hält.Wohnungen oder Häuser, in welchen erkrankte Personen sich befinden, können kenntlich gemacht werden.Für das berufsmäßige Pflegepersonal können Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden.§. 15.Bearbeiten
Die Landesbehörden sind befugt, für Ortschaften und Bezirke, welche von einer gemeingefährlichen Krankheit befallen oder bedroht sind,1. hinsichtlich der gewerbsmäßigen Herstellung, Behandlung und Aufbewahrung sowie hinsichtlich des Vertriebs von Gegenständen, welche geeignet sind, die Krankheit zu verbreiten, eine gesundheitspolizeiliche Ueberwachung und die zur Verhütung der Verbreitung der Krankheit erforderlichen Maßregeln anzuordnen; die Ausfuhr von Gegenständen der bezeichneten Art darf aber nur für Ortschaften verboten werden, in denen Cholera, Fleckfieber, Pest oder Pocken ausgebrochen sind,2. Gegenstände der in Nr. 1 bezeichneten Art vom Gewerbebetrieb im Umherziehen auszuschließen, [310]3. die Abhaltung von Märkten, Messen und anderen Veranstaltungen, welche eine Ansammlung größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu verbieten oder zu beschränken,4. die in der Schiffahrt, der Flößerei oder sonstigen Transportbetrieben beschäftigten Personen einer gesundheitspolizeilichen Ueberwachung zu unterwerfen und kranke, krankheits- oder ansteckungsverdächtige Personen sowie Gegenstände, von denen anzunehmen ist, daß sie mit dem Krankheitsstoffe behaftet sind, von der Beförderung auszuschließen,5. den Schiffahrts- und Flößereiverkehr auf bestimmte Tageszeiten zu beschränken.
Das Gesundheitssystem musste ja unbedingt privatisiert werden. Die Betreiber der Krankenhaeuser
und Altenpflegeeinrichtungen machen mit den Krankheiten der Patienten Reibach! Je niedriger die
Kosten fuer Personal ueber so hoeher ist die Gewinnmarge. Diese Feststellung ist nichts Neues und
wurde bereits von weitsichtigen Mahnern vor den Privatisierungsaktionen verkuendet.
Leider sind die Mahnungen fruchtlos verlaufen!
Mit Pandemien ist es wie mit Schneelawinen!
Man kann eine Schneelawine verhindern, indem vorher weitsichtig und praeventiv einzelne Bereiche
kontrolliert gesprengt werden. Wird das nicht rechtzeitig gemacht und die Schneelawine loest sich,
ist die brachiale Gewaltentfaltung nicht mehr aufzuhalten. Der Zeitfaktor ist folglich entscheidend!
Das ist durchaus vergleichbar mit der derzeitige Lage im Gesundheitswesen. Jetzt mehr Personal
einzustellen und besser zu bezahlen, die Krankenhaeuser und Altenpflegeeinrichtungen wieder in
die oeffentlichen Hand zu ueberfuehren,kommt zu spaet und wirkt erst mit monatelanger bzw.
sogar jahrelanger Zeitverzoegerung.
Das Volk und die Regierungen in den westlichen Laendern koennen sich dafuer bei den Lobbyisten
bzw. allen Verfechter der " freien Marktwirtschaft " bedanken. Der Kapitalismus zeigt im Verlauf der
Pandemie seine haessliche und toedliche Fratze.
Man kann daher nur auf " Gerechtigkeit " hoffen, respektive das vorrangig " Querdenker " und selbst
ernannten " Freiheitskaempfer " einschliesslich " Wirtschaftsliberalisten " vom SARS-CoV2 Sensemann
geholt werden und zur Hoelle fahren.
Lauterbach hat es bei Bild sinngemäss und wohl unfreiwillig selbst zugegeben. Weil man sich von der Impfung mehr versprach, ist die Situation jetzt so wie sie ist und man wird um eine Impfpflicht nicht herumkommen. Also weil die Impfung nicht so toll wirkt müssen wir uns alle impfen lassen...
Ergibt zwar keinen Sinn, aber das ist die pure Hilflosigkeit die da deutlich wird. Boris Palmer war auch unerträglich.
Aber ich kann es mir nach wie vor nicht vorstellen. Eine allg. Impfpflicht wäre der Supergau.
Eine der seltenen Stimmen der Vernunft:
https://www.youtube.com/watch?v=Dd3eTMQdP-8&t=1s