Ein Beschuldigter muss einer Straftat dringend tatverdächtig sein, bevor Richter einen Haftbefehl anordnen. Ein Tatverdacht kann nur durch vorliegende Beweise festgestellt werden, ansonsten könntest sogar du aufs Geradewohl verhaftet werden.
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:gp:
Wird hier genau erklärt. Zwar ist die Untersuchung von 2009, jedoch dürften sich die Netzwerke nicht geändert, sondern sogar noch verbessert haben:
Die Nähe zur Macht - Eliten-Netzwerke deutscher Journalisten in der Außenpolitik
https://www.researchgate.net/publica..._Aussenpolitik
Völliger Schwachsinn. Für ein Haftbefehl sind keine Beweise erforderlich. Ebensowenig für ein Tatverdacht. Das besagt schon das Wort Verdacht. Liegen Beweise vor muss ich nicht mehr verdächtigen.
Bedeutet: Sagt Jemand aus, gesehen zuhaben wie du vom Tatort geflüchtet bist, kann man einen Haftbefehl gegen Dich ausstellen. In den folgenden Ermittlung und der Verhandlung kann sich dieser Verdacht als falsch herausstellen. Zeuge kann sich geirrt haben oder hat bewusst gelogen. Du kommst frei - womöglich gar Schmerzensgeld.
Das ist eigentlich Allgemeinwissen.