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Sachen von solcher Tragweite mit Sicherheit, denn die Regierung hat auch eine Veröffentlichungspflicht (bis auf Verschlusssachen). Und weil es diesen Beschluss nicht gab, hat auch damals Dieter Ronann (Präsident des Bundespolizeipräsidium) sehr ungläubig gestaunt und die Politik mit einer DVD aufzurütteln und außerdem hat er sich schriftlich geben lassen, dass er mit seiner Behörde untätig bleiben soll, obwohl ein 30-seitiger Befehl existierte dass wer nicht einreiseberechtigt ist, auch im Falle eines Asylgesuches zurückgewiesen werden soll. Nur der letzte Akt durch den Innenminister folgte dann nicht und so konnte es Herr Ronann kaum glauben, dass er an der Grenze schon alles aufgefahren hatte und nun das geltende Recht nicht durchsetzen soll, weil die Damen und Herren aus der Regierung keine unschönen Bilder haben wollten.
Also, wenn es diese Anordnung nach dem Aufenthaltsgesetz gegeben hätte, dann wüssten wir es.
Warum wird eigentlich beim Wahl-o-mat nicht nach Abschiebungen, Obergrenze, Volksabstimmungen oder GEZ gefragt?
Angst, dass überall die AfD raus kommt?
:D