Schlummfix,
Artikel 44 Absatz 4 GG. Wenn der Sachverhalt, der zum Untersuchungsausschuss führt, nicht schon selber zu eine Gerichtsverfahren führt, gibt es kein Verfahren. Wie gesagt Palaverclub.
Und noch mal man kann der Meinung sein es liegen Rechtsverstöße vor, die Feststellung ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, treffen die zuständigen Gerichte.
Verstoß gegen EU-Recht >EUGH -> Antragsberechtigt EU-Kommission oder jedes andere EU-Mitgliedsland. Ist ein Verfahren eingeleitet worden? Nein.
Verfassungsverstöße ->BundesVerfG -> Antragberechtigt und das sagt auch DiFabios Gutachten aus, die Bundesländer.
Politische Möglichkeiten die Handlungen zu stoppen ->Wählerentscheidung bei der nächsten Wahl ansonsten Artikel 67 GG oder Situation erzeugen die zu Artikel 68 GG.