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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Bundesrichter mal wieder Menschenrechtsverletzer



GG146
23.09.2010, 16:04
Ein neues Thema auf dem GG-Aktiv - Forum, der Teilnehmer möchte, dass das noch auf anderen Foren veröffentlicht wird, auf denen er nicht registriert ist:
_________________________

Nach dem aufsehenerregenden Urteil zur Sicherungsverwahrung von Straftätern in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt auch die klassische Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum eingeschränkten Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sog. "Tendenzbetriebe" in die Tonne gedrückt:

"Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht."

http://www.tagesschau.de/ausland/katholischesrecht102.html

Dabei ist ausnahmslos alles, was von der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird, nach unserem Grundgesetz von hohem Verfassungsrang.

Diese entgegengesetzten Sichtweisen sind also nur dadurch zu erklären, dass die Richter in Straßburg anders ticken als die in Karlsruhe, Leipzig, Erfurt usw.

Wer spinnt denn da jetzt? Ist in Straßburg ein Nest weltfremder "Gutmenschen" oder haben wir uns hier in Deutschland eine verfassungsverachtende Justizklasse herangezüchtet?

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/10006986

Quelle: Grundgesetz Aktivierer > Staat und Kirche (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4621184)

GG146
23.09.2010, 16:06
"Tendenzbetrieb" heisst nach § 118 Betriebsverfassungsgesetz und nach klassischer deutscher Arbeitsgerichtsrechtsprechung, dass der Kündigungsschutz bei Betrieben mit religiösen oder ideellen Tendenzen eingeschränkt ist, katholische Kindergärtnerinnen konnten z. B. bei Wiederheirat entlassen werden, aber auch Rechtssekretäre von Gewerkschaften, wenn sie extrem arbeitgeberfreundlich in Fachzeitschriften schrieben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__118.html

Peg Bundy
23.09.2010, 16:14
Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.

Ausonius
23.09.2010, 16:17
Ein neues Thema auf dem GG-Aktiv - Forum, der Teilnehmer möchte, dass das noch auf anderen Foren veröffentlicht wird, auf denen er nicht registriert ist:
_________________________

Nach dem aufsehenerregenden Urteil zur Sicherungsverwahrung von Straftätern in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jetzt auch die klassische Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum eingeschränkten Kündigungsschutz von Arbeitnehmern sog. "Tendenzbetriebe" in die Tonne gedrückt:

"Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht."

http://www.tagesschau.de/ausland/katholischesrecht102.html

Dabei ist ausnahmslos alles, was von der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird, nach unserem Grundgesetz von hohem Verfassungsrang.

Diese entgegengesetzten Sichtweisen sind also nur dadurch zu erklären, dass die Richter in Straßburg anders ticken als die in Karlsruhe, Leipzig, Erfurt usw.

Wer spinnt denn da jetzt? Ist in Straßburg ein Nest weltfremder "Gutmenschen" oder haben wir uns hier in Deutschland eine verfassungsverachtende Justizklasse herangezüchtet?

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/10006986

Quelle: Grundgesetz Aktivierer > Staat und Kirche (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4621184)

Das könnte ein wegweisendes Urteil sein. Denn das Recht, wegen Fragen des familiären Lebensstils und Standesverhältnis Sanktionen bis zur Kündigung zu verhängen, nimmt sich in dieser Form nur noch die katholische Kirche heraus.

GG146
23.09.2010, 16:20
Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.

Der Teilnehmer hat sich ja auch nicht festgelegt, wer da spinnt. Kannst ja mal kurz auf den gmx - thread gucken.

Die dortige Teilnehmerin "Cleopatra" ist hier auf dem cpf übrigens als "Hase" registriert, weil Cleopatra hier schon besetzt war.

henriof9
23.09.2010, 16:29
Das könnte ein wegweisendes Urteil sein. Denn das Recht, wegen Fragen des familiären Lebensstils und Standesverhältnis Sanktionen bis zur Kündigung zu verhängen, nimmt sich in dieser Form nur noch die katholische Kirche heraus.


Das stimmt ja nun so auch nicht.
Wenn man sich z.B. den Berufsstand des Beamten ansieht gibt es dort auch Berufsgruppen welche wegen Verstößen in ihrem Privatleben gekündigt werden können.
Schon allein die ( falsche ) politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen entlassen zu werden.

Nach meiner Meinung sollten Tendenzbetriebe sehr wohl die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter zu entlassen wenn diese sich entgegen der grundsätzlichen Einstellung ihres Arbeitgebers verhalten, zumal diese ihnen bei der Einstellung bekannt gewesen ist.

Letztlich ist dieses Urteil nur ein Beweis dafür, daß Deutschland seine souveräne Rechtsprechung und Gesetzgebung verliert wenn es sich den Urteilen des MRGH oder des EuGH beugt.

Peg Bundy
23.09.2010, 16:31
Der Teilnehmer hat sich ja auch nicht festgelegt, wer da spinnt. Kannst ja mal kurz auf den gmx - thread gucken.



Da ist Dein gewählter Strangtitel aber ziemlich irreführend.

Felixhenn
23.09.2010, 16:35
Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.

Sehe ich auch so, liebe Peg. Wenn allen evangelischen Pfarrern gekündigt würde, wenn die Ehebruch begehen, die Kirchen wären noch leerer als sonst.

Die Kirchen sollen sich aus jedem Privatleben heraushalten.

Felixhenn
23.09.2010, 16:38
Wenn der Orgelaugust Moslem gewesen wäre, hätte man ihm nicht kündigen dürfen.

Ausonius
23.09.2010, 16:42
Das stimmt ja nun so auch nicht.
Wenn man sich z.B. den Berufsstand des Beamten ansieht gibt es dort auch Berufsgruppen welche wegen Verstößen in ihrem Privatleben gekündigt werden können.
Schon allein die ( falsche ) politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen entlassen zu werden.


Das hat dann Hand und Fuß, wenn man sagt: die verfassungsfeindliche politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen, entlassen zu werden. Und der kommt man nur dann auf die Spur, wenn sich derjenige öffentlich entsprechend geäußert hat. Das markiert aber einen deutlichen Unterschied zu der nur noch in der katholischen Kirche praktizierten Entlassung wegen Scheidung.



Nach meiner Meinung sollten Tendenzbetriebe sehr wohl die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter zu entlassen wenn diese sich entgegen der grundsätzlichen Einstellung ihres Arbeitgebers verhalten, zumal diese ihnen bei der Einstellung bekannt gewesen ist.

Es ist verständlich, wenn die Kirche jemand entlässt, der sich z.B. atheistisch äußert. Doch ist es für den Rest der Welt piepegal, ob einer ihrer Bediensteten geschieden ist, oder nicht. Das sollte doch kein existenzstörender Grund mehr sein.

Ausonius
23.09.2010, 16:51
Wenn der Orgelaugust Moslem gewesen wäre, hätte man ihm nicht kündigen dürfen.

Dann wäre er dort gar nicht eingestellt worden.

henriof9
23.09.2010, 16:56
Das hat dann Hand und Fuß, wenn man sagt: die verfassungsfeindliche politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen, entlassen zu werden. Und der kommt man nur dann auf die Spur, wenn sich derjenige öffentlich entsprechend geäußert hat. Das markiert aber einen deutlichen Unterschied zu der nur noch in der katholischen Kirche praktizierten Entlassung wegen Scheidung.

Es ist verständlich, wenn die Kirche jemand entlässt, der sich z.B. atheistisch äußert. Doch ist es für den Rest der Welt piepegal, ob einer ihrer Bediensteten geschieden ist, oder nicht. Das sollte doch kein existenzstörender Grund mehr sein.

Nun, so wie ich es erlesen habe, hat er Ehebruch begangen was ja schon allein gegen die Prinzipien der kath. Kirche verstößt. Die Scheidung kommt ja da noch dazu.
Als nächstes klagt dann jemand weil er als Geschiedener ( der kirchl. gerheiratet hatte ) nicht noch einmal kirchl. heiraten darf.
Aber darum geht es eigentlich nicht.

Es geht allein darum, ob jemand entlassen werden kann wenn er der Grundhaltung seines Arbeitgebers entgegenhandelt.
Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist.
Man muß dabei eben auch über den Tellerrand hinaus blicken in Bezug auf die Folgen eines solchen Urteils.

Ich möchte z.B. mal die Partei sehen welche sich nicht von Mitarbeitern trennen würde bei welchen sich herausstellt, daß diese in der Zwischenzeit ihre ideologische Einstellung verändert haben.

GG146
23.09.2010, 17:11
Da ist Dein gewählter Strangtitel aber ziemlich irreführend.

Wieso? Das entspricht doch Deiner Rechtsauffassung, wenn ich Deinen ersten Beitrag hier richtig verstehe.

Nachbar
23.09.2010, 17:16
Verstehe ich jetzt nicht.
Ich finde das Urteil akzeptabel.
Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.
PegBundy, warum denn?
Man sollte die Rechtslage in Sinne des EuGHMR weiter entwickeln,
ihr alle Reichnisse nehmen, und alle Organisationen, die sie stark als eigene betrachtet und damit verstärkt Werbung fährt, in voller Höhe bezahlen lassen.

So sind nicht mehr als 4% der Gelder, mit denen die Diakonien finaiziert werden, Gelder der Kirche. Der Rest wird von dir und mir und ihr und ihm und uns finanziert, also vom Staat, also Steuergelder.

Hier zur besseren optischen Wahrnehmung:

4% bezahlt die Kirche
96% bezahlen wir alle
----
100% Organisation der Kirche = Diakonie

Muß sowas sein, daß der demokratische Staat sich weiterhin zum Fürsprecher von Vertretern der Monarchie etc. macht?

Felixhenn
23.09.2010, 17:31
Dann wäre er dort gar nicht eingestellt worden.

So sicher ist das nicht.

Ausonius
23.09.2010, 17:34
Nun, so wie ich es erlesen habe, hat er Ehebruch begangen was ja schon allein gegen die Prinzipien der kath. Kirche verstößt. Die Scheidung kommt ja da noch dazu.


Die katholische Kirche verbietet ihren Gläubigen nicht generell die Scheidung. Es gibt also eine Ungleichbehandlung zwischen Normalgläubigem und Kirchenbedienstetem, egal ob Hausmeister oder Verwaltungschef.



Es geht allein darum, ob jemand entlassen werden kann wenn er der Grundhaltung seines Arbeitgebers entgegenhandelt.

Die Frage ist, ob er es bei einer Scheidung - die ja nicht den Platz im Himmel versperrt - schon tut. Und ob er das Recht hat, solche privaten Entscheidungen selbst treffen.


Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist.

Nun, wie wir wissen, wurden trotz dieser Grundhaltung eine ganze Menge praktizierender Schwuler eingestellt und auch dort belassen. Sie dürfen es nur nicht laut sagen. Das ist Heuchelei auf römisch-katholisch und betrifft ähnlich auch deren Bedienstete, wenn auch mit geringeren Konsequenzen.

Man muß dabei eben auch über den Tellerrand hinaus blicken in Bezug auf die Folgen eines solchen Urteils.

Ich möchte z.B. mal die Partei sehen welche sich nicht von Mitarbeitern trennen würde bei welchen sich herausstellt, daß diese in der Zwischenzeit ihre ideologische Einstellung verändert haben.

Gehirnnutzer
23.09.2010, 17:34
Das stimmt ja nun so auch nicht.
Wenn man sich z.B. den Berufsstand des Beamten ansieht gibt es dort auch Berufsgruppen welche wegen Verstößen in ihrem Privatleben gekündigt werden können.
Schon allein die ( falsche ) politische Einstellung kann in Deutschland dazu führen entlassen zu werden.
Nach meiner Meinung sollten Tendenzbetriebe sehr wohl die Möglichkeit haben ihre Mitarbeiter zu entlassen wenn diese sich entgegen der grundsätzlichen Einstellung ihres Arbeitgebers verhalten, zumal diese ihnen bei der Einstellung bekannt gewesen ist.


henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.

zoon politikon
23.09.2010, 17:36
PegBundy, warum denn?
Man sollte die Rechtslage in Sinne des EuGHMR weiter entwickeln,
ihr alle Reichnisse nehmen, und alle Organisationen, die sie stark als eigene betrachtet und damit verstärkt Werbung fährt, in voller Höhe bezahlen lassen.

So sind nicht mehr als 4% der Gelder, mit denen die Diakonien finaiziert werden, Gelder der Kirche. Der Rest wird von dir und mir und ihr und ihm und uns finanziert, also vom Staat, also Steuergelder.

Hier zur besseren optischen Wahrnehmung:

4% bezahlt die Kirche
96% bezahlen wir alle
----
100% Organisation der Kirche = Diakonie

Muß sowas sein, daß der demokratische Staat sich weiterhin zum Fürsprecher von Vertretern der Monarchie etc. macht?

Ja, da 65% der Deutschen eh Christen sind, bezahlen sie ihre Steuern für sich selbst, dagegen wird keiner etwas haben. Die restlichen 35% gehen ja auch in Krankenhäuser und Pflegeheime in kirchlicher Trägerschaft, wenn sie nicht Christen sind. Die Christen finanzieren also den Nicht-christen den Krankenhausaufenthalt oder die Alterspflege mit.

So siehts aus.

Don
23.09.2010, 17:37
Das könnte ein wegweisendes Urteil sein. Denn das Recht, wegen Fragen des familiären Lebensstils und Standesverhältnis Sanktionen bis zur Kündigung zu verhängen, nimmt sich in dieser Form nur noch die katholische Kirche heraus.

Nein. Auch Alice Schwarzer feuerte eine Redakteurin weil sie mit Broder bumste.

GG146
23.09.2010, 17:39
henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.

Der EuGHMR aber nicht, das geht aus dem aktuellen Urteil hervor. Was für einen Kirchenorgelspieler gilt, gilt natürlich auch für Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen.

Wobei mir nicht ganz klar ist, wo Du da den Unterschied zum medizinischen Personal von katholischen Krankenhäusern siehst.

Don
23.09.2010, 17:41
henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.

Mir geht dieses sozialistische Verurteilen der Vertragsfreiheit unendlich auf den Sack.

Bin ich da eigentlich der Einzige? Noch irgendjemand da der erkennt wo das alles hinführt?

Und nein, ich bin weder katholisch noch sonstwie der Kirche irgendwie verbunden.

GG146
23.09.2010, 17:41
Nein. Auch Alice Schwarzer feuerte eine Redakteurin weil sie mit Broder bumste.

Nicht zu vergessen die Gewerkschaften, die die Rechtsprechung zu den Tendenzbetrieben selbst genutzt haben und unter Berufung darauf einen Rechtssekretär, der in Fachzeitschriften arbeitgeberfreundlich publiziert hatte, gefeuert haben.

GG146
23.09.2010, 17:44
Das mit der Vertragsfreiheit zieht im Arbeitsrecht nicht bzw. nur sehr bedingt. Wegen des typischen Machtgefälles zwischen AG und AN wird da die sonst im Zivilrecht kaum gegebene unmittelbare Drittwirkung von Grundrechten meist bejaht.

Peg Bundy
23.09.2010, 17:44
Wieso? Das entspricht doch Deiner Rechtsauffassung, wenn ich Deinen ersten Beitrag hier richtig verstehe.

Ja stimmt. Sorry - mein Fehler.

GG146
23.09.2010, 17:45
Ja stimmt. Sorry - mein Fehler.

Das Thema ist auch ein bisschen kompliziert ...

Nachbar
23.09.2010, 17:50
Der EuGHMR aber nicht, das geht aus dem aktuellen Urteil hervor. Was für einen Kirchenorgelspieler gilt, gilt natürlich auch für Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen.

Wobei mir nicht ganz klar ist, wo Du da den Unterschied zum medizinischen Personal von katholischen Krankenhäusern siehst.

Bei einer Live-Diskussion im bundesdeutschen TV wollte ich meinen Ohren nicht trauen, als der Initiator der Buskampagne diesen Schritt, den jetzt das EuGHMR ging, bereits abverlangte, und zwar auf dem medizinischen Sektor, und sich ihm eine Unruhe der wohl alle geladenen Christen darin entgegenwälzte.

Es ist doch pervers, daß eine Krankenschwester nur arbeiten durfte, wenn sie sich als Christin zeigte, wogegen ihr Vorgesetzter Arzt etc. seinen Eid nicht auf Jesus leistet, sondern auf Hippokrates, den berühmten Eid des Hippokrates.

Hierin zeigt sich doch, wo Macht und wo Ethik verkörpert wird.

Peg Bundy
23.09.2010, 17:53
Das Thema ist auch ein bisschen kompliziert ...

Schreib ruhig weiter... 'für Leute wie Peg'...

Gibs zu. :(



:D

henriof9
23.09.2010, 17:59
henrif9 ich kann dir hier nur bedingt zustimmen. Ich halte diesen eingeschränkten Kündigungsschutz nur dann für legitim, wenn zwischen Tendenz und ausgeübten Beruf eine direkte Beziehung besteht.
Wenn also ein Kindergärtnerin oder eine Lehrerin an einer katholischen Einrichtung im Widerspruch zur Tendenz stehen, halte ich es für legitim. Bei einem Arzt oder eine Ärztin an einem katholischen Krankenhaus besteht kein direkter Bezug zwischen Beruf und Tendenz.

Es steht ja in einer direkten Beziehung, um jetzt mal beim Beispiel der kath.Kirche zu bleiben.
Diese folgt ja ihrer Tendenz in allem was sie tut, ob es sich jetzt dabei um ein Kirchengebäude handelt, einer kath. Erziehungseinrichtung oder eben auch um ein kath. Krankenhaus.
Selbst wenn auch Nicht- Katholische dort betreut oder behandelt werden, arbeiten aber die Mitarbeiter nach genau dieser Tendenz und den Richtlinien der kath. Kirche.
Das hat etwas mit dem Glauben und der Einstellung zum Glaube zu tun und demzufolge betrifft es jeden Mitarbeiter dort.

Man kann das ja für übertrieben oder nicht mehr als zeitgemäß betrachten aber eine Reformierung der kath. Kirche hat nicht von einem Gericht auszugehen sondern höchstens von der Kirche selbst und/ oder ihren Mitgliedern.

GG146
23.09.2010, 18:04
Schreib ruhig weiter... 'für Leute wie Peg'...

Gibs zu. :(



:D

Nein, das ist auch für mich kompliziert ... wie gesagt, ein bisschen ;)

twoxego
23.09.2010, 18:37
ich glaube etwas ganz anderes.
kirchenmusiker und priester oder pfarrer werden sich spinnefeind wenn der musiker das
A examen hinter sich brachte.
von da an möchte er nämlich konzertieren, was den küstern eine menge arbeit macht. sie beschweren sich dann andauernd.

durch zufall bekam ich vor einiger zeit einmal den briefwechsel zwischen einem evangelischen pfarrer und einen organisten in die hände.
der war ziemlich lustig und wurde von brief zu brief immer beleidigender.
am ende wurde der organist durch einen mit D prüfung ersetzt, früher hilfsmusiker genannt.

natürlich wurden in der kündigung völlig andere gründe angegeben. wer will schon ein musikfeind sein?

Gehirnnutzer
23.09.2010, 18:41
Der EuGHMR aber nicht, das geht aus dem aktuellen Urteil hervor. Was für einen Kirchenorgelspieler gilt, gilt natürlich auch für Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen.

Wobei mir nicht ganz klar ist, wo Du da den Unterschied zum medizinischen Personal von katholischen Krankenhäusern siehst.

Zum EuGHMR etwas später.

Also erstmal zum Unterschied den ich sehe. Der liegt im direkten Bezug zwischen Tendenz und Beruf.
Werte vermitteln ist eine pädagogische Aufgabe. Ein Kindergarten und eine Schule sind pädagogische Einrichtungen in denen auch Werte vermitteln werden, auch wenn dies die Hauptaufgabe der Eltern ist. Die katholische Kirche steht für ein gewisses Wertbild, egal ob man mit diesem einverstanden ist oder nicht.
Die Werte, die in einer katholischen pädagogischen Einrichtung stehen im Bezug zu diesem Wertbild. Jemand der im Widerspruch zu diesem Wertbild steht, kann diese Wertbild nicht vermitteln.

Ein Krankenhaus dient zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen, seine Aufgabe ist nicht die direkte Vermittlung von Werten. Hier sind einzig und allein die beruflichen Fähigkeiten entscheidend.

Nun zum EuGHMR.
Die Menschenrechte sind eine schöne und wichtige Sache, jedoch ist der Mensch nicht fähig bzw. noch nicht fähig seinen Grundsätzen und Regeln wirklich zu folgen oder gerecht zu werden. Er ist zu gern bereit, die Rechte zurückzustellen und subjektiven Interessen den Vorzug zu geben.
Ein Umdenken kann man nicht schnell erreichen.

Don
23.09.2010, 18:44
Das mit der Vertragsfreiheit zieht im Arbeitsrecht nicht bzw. nur sehr bedingt. Wegen des typischen Machtgefälles zwischen AG und AN wird da die sonst im Zivilrecht kaum gegebene unmittelbare Drittwirkung von Grundrechten meist bejaht.

Grundrechte haben mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun. Sie regeln das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Idealerweise legen sie dem Staat Fesseln an.

Bei uns ist beides nicht der Fall, aber ich erwähnte ja schon des Öfteren daß ich das GG für eine Mißgeburt halte.

Don
23.09.2010, 18:45
Ein Umdenken kann man nicht schnell erreichen.

Hoffentlich nie.

Denn dann leben wir in Orwells Horrorphantasie.

Nachbar
23.09.2010, 18:46
Hoffentlich nie.
Denn dann leben wir in Orwells Horrorphantasie.
Als täten wir dieses nicht bereits ...

Krabat
23.09.2010, 19:00
...
Nach Deiner Deutung würde dies z.B. auch bedeuten, daß die Kirche zukünftig keinem Mann die Einstellung verwehren kann oder deren Entlassung veranlassen kann wenn dieser schwul ist....

Aber das ist doch schon längst der Fall. Homosexuelle oder Muslimas als Bewerber abzulehnen fällt schon lange unter das Antidiskriminierungsgesetz.

Da gibt es sogar einen Musterprozeß einer Muslima, die bei einer katholischen Einrichtung abgelehnt wurde mit der Begründung, sie sei Muslima.

Da mußten wir einige tausend Euros abdrücken.

Ausonius
23.09.2010, 19:02
Grundrechte haben mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun. Sie regeln das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Idealerweise legen sie dem Staat Fesseln an.

Bei uns ist beides nicht der Fall, aber ich erwähnte ja schon des Öfteren daß ich das GG für eine Mißgeburt halte.

Das merkt man. Irrig ist aber deine Meinung, dass Grundrechte nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun hätten. Sie gelten dort selbstverständlich auch, denn es gibt keinen rechtsfreien Raum in Deutschland.

Im Grunde ist es dir auch bewusst, denn sonst würden sich die von dir verehrten Neolibs schon wieder Sklaven halten.

Ausonius
23.09.2010, 19:04
Aber das ist doch schon längst der Fall. Homosexuelle oder Muslimas als Bewerber abzulehnen fällt schon lange unter das Antidiskriminierungsgesetz.

Da gibt es sogar einen Musterprozeß einer Muslima, die bei einer katholischen Einrichtung abgelehnt wurde mit der Begründung, sie sei Muslima.

Da mußten wir einige tausend Euros abdrücken.

Du meinst wohl diesen Fall:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/diskriminierung-am-arbeitsplatz-absage-an-muslimin-rechtens-1.529960

Den hat die Klägerin aber verloren.

Krabat
23.09.2010, 19:05
Ein neues Thema auf dem GG-Aktiv - Forum, der Teilnehmer möchte, dass das noch auf anderen Foren veröffentlicht wird, auf denen er nicht registriert ist:...

OFFTOPIC finde ich Deine Werbung für Dein Forum nervig. Sag dem Typen, daß sein Beitrag langweilig ist.

GG146
23.09.2010, 19:19
Grundrechte haben mit dem Arbeitsplatz nichts zu tun. Sie regeln das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.

Idealerweise legen sie dem Staat Fesseln an.

Bei uns ist beides nicht der Fall, aber ich erwähnte ja schon des Öfteren daß ich das GG für eine Mißgeburt halte.

Ich hatte ein paar Stichworte genannt, unmittelbare Drittwirkung von Grundrechten im Arbeitsrecht in Abgrenzung zum sonstigen Zivilrecht. Wenn Du es noch nicht einmal für nötig hälst, vor einem Kommentar über google nachzusehen, was das bedeutet, dann gibst Du eben ein ziemlich dummes Bild ab.

Aber jeder ist verantwortlich dafür, was er tut und was er nicht tut.

GG146
23.09.2010, 19:23
OFFTOPIC finde ich Deine Werbung für Dein Forum nervig. Sag dem Typen, daß sein Beitrag langweilig ist.

Was Leute wie Du für langweilig halten, will der Typ mit Sicherheit gar nicht wissen. Den kenne ich ganz gut, der würde sich mit Dir nirgendwo unterhalten.

Ruepel
23.09.2010, 20:31
Verstehe ich jetzt nicht. Ich finde das Urteil akzeptabel. Die Kirche sollte endlich mal im Heute ankommen.

Hätte er doch nur ein Kind missbraucht,dann wäre er im Schoß der Kirche geblieben.