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Vollständige Version anzeigen : Verwaltungsgericht: Polizei hätte Blockade der NPD-Demo räumen müssen



Esreicht!
22.09.2010, 14:18
Hallo


Verhalten von Ordnungsbehörden und Polizei anlässlich einer Demonstration in Friedberg am 1. August 2009 war rechtswidrig

20. September 2010

In einem soeben verkündeten Urteil hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen auf die Klagen mehrerer Teilnehmer an einer Demonstration des NPD-Landesverbandes in Friedberg am 1. August letzten Jahres festgestellt, dass die Maßnahmen, die letztlich zur Verhinderung einer Aufzugs durch Friedberg führten, rechtswidrig waren.

Für den 1. August letzten Jahres hatte der NPD-Landesverband Hessen einen Aufzug unter dem Motto „Deutsche wehrt euch gegen Islamisierung und Überfremdung!“ angemeldet, der mehrere Gegendemonstrationen auf den Plan rief.

Trotz der vorgesehenen räumlichen Trennung des NPD-Aufzugs von den Gegenveranstaltungen kam der Aufzug bereits nach wenigen Metern zum Stehen, da mehrere hundert Personen die Aufzugsstrecke im Bereich Hanauer Straße/Ecke Karlsbader Straße blockierten, um ihren Protest auszudrücken. Die Polizei sah jedoch von einer Räumung der Aufzugsstrecke ab, da sich unter den z.T vermummten Gegendemonstranten teilweise bekannt gewaltbereite Störer, aber auch Kinder und Alte befanden. Eine Einigung über einen alternativen Verlauf des Aufzugs konnte vor Ort nicht erzielt werden, so dass die Versammlung vom Versammlungsleiter beendet wurde.

Das Gericht stellte nun die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handels fest, das in erster Linie die Durchführung der ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration der NPD und deren Schutz vor den Behinderungen durch die Gegendemonstranten hätte gelten müssen. Das Recht auf Demonstrationsfreiheit konnten diese nämlich nicht für sich in Anspruch nehmen, da ihr Ansinnen allein der Verhinderung der ordnungsgemäß angemeldeten NPD-Demonstration galt.

Das durch das Grundgesetz geschützte Recht der NPD auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung hätte nur dann zurücktreten müssen, wenn Maßnahmen gegen die Gegendemonstranten nicht möglich gewesen wäre. Davon war die Kammer nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung jedoch nicht überzeugt.

Das Versammlungs- und Polizeirecht gebiete ein Vorgehen in erster Linie gegen den Störer, nicht gegen den, der sich seinen Rechten entsprechend verhalte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.
Aktenzeichen 9 K 1059/10 u.a.; Urteile vom 20.09.2010

http://www.vg-giessen.justiz.hessen.de/irj/VG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Giessen_Internet/sub/18a/18a31093-702f-a217-9cda-ae2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

Ein begrüßenswertes Urteil;)


kd

Deutschmann
22.09.2010, 14:26
... Das Versammlungs- und Polizeirecht gebiete ein Vorgehen in erster Linie gegen den Störer, nicht gegen den, der sich seinen Rechten entsprechend verhalte. ...

Das gilt auch für Durchsuchungen vor einer Demonstration. Nach neuem Recht muss der auf Waffen u.ä. untersucht werden, von dem Gewalt ausgehen könnte. In der Regel sind das die "Gegendemonstranten".

Esreicht!
22.09.2010, 14:35
... Das Versammlungs- und Polizeirecht gebiete ein Vorgehen in erster Linie gegen den Störer, nicht gegen den, der sich seinen Rechten entsprechend verhalte. ...

Das gilt auch für Durchsuchungen vor einer Demonstration. Nach neuem Recht muss der auf Waffen u.ä. untersucht werden, von dem Gewalt ausgehen könnte. In der Regel sind das die "Gegendemonstranten".

Dann frage ich mich allerdings, warum nur die Rechten vor jeder Demo gründlichst gefilzt werden und deshalb die Demos zumeist erheblich zeitverzögert beginnen, während die von Politik und Medien aufgehetzte Randale-Mischpoke kaum untersucht wird?(

Seit wann gilt dieses neue Recht? Ahso und danke für den Hinweis. Ich steh auf Positiv-Nachrichten:))

kd

Deutschmann
22.09.2010, 14:42
Dann frage ich mich allerdings, warum nur die Rechten vor jeder Demo gründlichst gefilzt werden und deshalb die Demos zumeist erheblich zeitverzögert beginnen, während die von Politik und Medien aufgehetzte Randale-Mischpoke kaum untersucht wird?(

Seit wann gilt dieses neue Recht? Ahso und danke für den Hinweis. Ich steh auf Positiv-Nachrichten:))

kd

Wurde erst kürzlich verabschiedet. Ich glaube da habe ich sogar einen Strang zu eröffnet.

Edit: hier ist er. http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3776413&postcount=1

Sprecher
22.09.2010, 17:12
Hallo



Ein begrüßenswertes Urteil;)


kd

Leider wird es keine Konsequenzen haben obwohl das Gericht festgestellt hat daß die Polizei Recht gebeugt hat. Die Verantwortlichen werden es beim nächsten mal wieder tun und dafür von den Medien als "mutig" gefeiert werden.

Quo vadis
22.09.2010, 17:39
Dann frage ich mich allerdings, warum nur die Rechten vor jeder Demo gründlichst gefilzt werden und deshalb die Demos zumeist erheblich zeitverzögert beginnen, während die von Politik und Medien aufgehetzte Randale-Mischpoke kaum untersucht wird?(
Seit wann gilt dieses neue Recht? Ahso und danke für den Hinweis. Ich steh auf Positiv-Nachrichten:))

kd

Da brauchst nicht zu fragen, du kennst die Antwort doch. Eine Linksrepublik hält sich eigenes, linksradikales Schlägerklientel. Nicht eine einzige etablierte Partei von schwarz bis rot und grün, die den Kampf gegen immer extremere Linksauswüchse erklärt hat, nein, es wurde ja noch nichtmal das Problem benannt und sich stattdessen an anderer Stelle abgerammelt.

Peg Bundy
22.09.2010, 17:48
Leider wird es keine Konsequenzen haben obwohl das Gericht festgestellt hat daß die Polizei Recht gebeugt hat. Die Verantwortlichen werden es beim nächsten mal wieder tun und dafür von den Medien als "mutig" gefeiert werden.

Das kam mir auch grad in den Sinn. Vor allem
Verhalten von Ordnungsbehörden und Polizei anlässlich einer Demonstration in Friedberg am 1. August 2009 war rechtswidrig
...und weiter? Das hättest Du oder ich denen auch sagen können. Welche Konsequenzen haben die Verantwortlichen zu tragen? Nur die Feststellung der Rechtswidrigkeit führt die gesamte Klage ad absurdum.

henriof9
22.09.2010, 17:56
Wartet mal ab.

Schließlich hat das Gericht auch einen Wink mit dem Zaunpfahl hinterlassen denn :


Das durch das Grundgesetz geschützte Recht der NPD auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung hätte nur dann zurücktreten müssen, wenn Maßnahmen gegen die Gegendemonstranten nicht möglich gewesen wäre.


Heißt also, das zukünftig die Gegendemonstranten nur zahlreicher und ggf. rabiater vorgehen müssen damit Maßnahmen nicht mehr möglich werden.

opppa
23.09.2010, 14:21
Wartet mal ab.

Schließlich hat das Gericht auch einen Wink mit dem Zaunpfahl hinterlassen denn :



Heißt also, das zukünftig die Gegendemonstranten nur zahlreicher und ggf. rabiater vorgehen müssen damit Maßnahmen nicht mehr möglich werden.

Hat doch in Düsbürg auch geklappt!

:]

Landogar
24.09.2010, 17:01
So unsympathisch mir die NPD auch ist; das Urteil ist richtig und wichtig. Es darf nicht sein, dass Bürger daran gehindert werden, ihre im Grundgesetz verankerten Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

NationalDemokrat
25.09.2010, 23:56
Wartet mal ab.

Schließlich hat das Gericht auch einen Wink mit dem Zaunpfahl hinterlassen denn :



Heißt also, das zukünftig die Gegendemonstranten nur zahlreicher und ggf. rabiater vorgehen müssen damit Maßnahmen nicht mehr möglich werden.

Blödsinn, wen die Gegendemonstranten "rabiater" werden muss die Polizei eingreifen aufgrund der Tatsache Straftaten zu vereiteln.

Zahlreicher sind die Gegendemonstranten meistens eh immer (trauriges Bild das deutsche gegen deutsche hetzen die wiederum sich dafür einsetzen, dass deutsche in Deutschland an erster Stelle stehen.puuhh;)) das hat also keinen Einfluss darauf das Demonstrationsrecht welches höher angesiedelt ist durchzusetzen.

NationalDemokrat
25.09.2010, 23:57
Hallo



Ein begrüßenswertes Urteil;)


kd

Dem schliesse ich mich an.

NationalDemokrat
25.09.2010, 23:58
Wurde erst kürzlich verabschiedet. Ich glaube da habe ich sogar einen Strang zu eröffnet.

Edit: hier ist er. http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3776413&postcount=1

Das war mir auch noch neu, danke.

Bellerophon
26.09.2010, 00:20
Wartet mal ab.

Schließlich hat das Gericht auch einen Wink mit dem Zaunpfahl hinterlassen denn :



Heißt also, das zukünftig die Gegendemonstranten nur zahlreicher und ggf. rabiater vorgehen müssen damit Maßnahmen nicht mehr möglich werden.

Natürlich.

Hat Hitler himself in seinem Kampf doch schon beschrieben, wie die Demos der NSDAP verboten wurden, aufgrund der Gewalt der Kommis.

Hat er übrigens sehr witzig formuliert.

Daher die SA.

Da hat sich die Demokratie selbst abgeschafft, - durch die Kommis und Beamten + ihre Presse.

Nur das die SA am Ende stärker war. (und die SS danach stärker als die SA)

Komisch das die ganzen Linken und Rechten das nicht wissen...

Haben aus der Geschichte nichts gelernt.

Paul Felz
26.09.2010, 00:53
Natürlich.

Hat Hitler himself in seinem Kampf doch schon beschrieben, wie die Demos der NSDAP verboten wurden, aufgrund der Gewalt der Kommis.

Hat er übrigens sehr witzig formuliert.

Daher die SA.

Da hat sich die Demokratie selbst abgeschafft, - durch die Kommis und Beamten + ihre Presse.

Nur das die SA am Ende stärker war. (und die SS danach stärker als die SA)

Komisch das die ganzen Linken und Rechten das nicht wissen...

Haben aus der Geschichte nichts gelernt.
Das ist aber blöd jetzt. Ich weiß das. Darf ich jetzt nicht mehr rechts sein?

henriof9
26.09.2010, 07:52
Blödsinn, wen die Gegendemonstranten "rabiater" werden muss die Polizei eingreifen aufgrund der Tatsache Straftaten zu vereiteln.

Zahlreicher sind die Gegendemonstranten meistens eh immer (trauriges Bild das deutsche gegen deutsche hetzen die wiederum sich dafür einsetzen, dass deutsche in Deutschland an erster Stelle stehen.puuhh;)) das hat also keinen Einfluss darauf das Demonstrationsrecht welches höher angesiedelt ist durchzusetzen.

Du mußt das nur zu ende denken.
Wenn die Polizei, auf Grund beschränkter Mittel und Personal, nicht in der Lage ist eine riesige Gegendemo im Zaum zu halten oder aufzulösen bleibt ihr schon aus Sicherheitsgründen nichts weiter übrig als die eigentliche Demo zu beenden bzw. aufzulösen.
Das mag zwar ein Eingeständnis sein, daß die Staatsmacht nicht mehr handlungsfähig wäre, würde allerdings von den meisten Menschen in so einem Fall als nicht so tragisch gesehen werden, handelt es sich ja dabei " nur " um die NPD.

Deutschmann
26.09.2010, 07:56
Du mußt das nur zu ende denken.
Wenn die Polizei, auf Grund beschränkter Mittel und Personal, nicht in der Lage ist eine riesige Gegendemo im Zaum zu halten oder aufzulösen bleibt ihr schon aus Sicherheitsgründen nichts weiter übrig als die eigentliche Demo zu beenden bzw. aufzulösen.
Das mag zwar ein Eingeständnis sein, daß die Staatsmacht nicht mehr handlungsfähig wäre, würde allerdings von den meisten Menschen in so einem Fall als nicht so tragisch gesehen werden, handelt es sich ja dabei " nur " um die NPD.

Das wäre der Freibrief für Anarchie und Chaos.

Bruddler
26.09.2010, 08:00
Dann frage ich mich allerdings, warum nur die Rechten vor jeder Demo gründlichst gefilzt werden und deshalb die Demos zumeist erheblich zeitverzögert beginnen, während die von Politik und Medien aufgehetzte Randale-Mischpoke kaum untersucht wird?(

Seit wann gilt dieses neue Recht? Ahso und danke für den Hinweis. Ich steh auf Positiv-Nachrichten:))

kd

Bei einer Durchsuchung der linken Randale-Mischpoke müssen die Polizei-Beamten sehr geschickt vorgehen, denn sonst könnte es passieren, dass da der eine oder andere Molotow-Cocktail zu Bruch geht....

Bruddler
26.09.2010, 08:05
Wartet mal ab.

Schließlich hat das Gericht auch einen Wink mit dem Zaunpfahl hinterlassen denn :



Heißt also, das zukünftig die Gegendemonstranten nur zahlreicher und ggf. rabiater vorgehen müssen damit Maßnahmen nicht mehr möglich werden.

Zur Erinnerung:
Die letzte pro-Köln-Veranstaltung wurde wegen (angebl.) "Sicherheitsbedenken" untersagt... :whis:

Deutschmann
26.09.2010, 08:10
Zur Erinnerung:
Die letzte pro-Köln-Veranstaltung wurde wegen (angebl.) "Sicherheitsbedenken" untersagt... :whis:

Das ist auch eine immer wieder gern genommene Ausrede der Verwaltungsgerichte. Nur ... diese zieht nach diesem Urteil nicht mehr. In diesem Sinne hat Henry schon recht. Wenn die Gegendemonstranten gewalttätiger auftreten, so dass die Polizei nicht mehr Herr der Lage werden kann, dürfte sich eine ordentliche Demo wieder erledigt haben. Problem dabei: Gewalt erzeugt Gegengewalt.

Bruddler
26.09.2010, 08:12
Das ist auch eine immer wieder gern genommene Ausrede der Verwaltungsgerichte. Nur ... diese zieht nach diesem Urteil nicht mehr. In diesem Sinne hat Henry schon recht. Wenn die Gegendemonstranten gewalttätiger auftreten, so dass die Polizei nicht mehr Herr der Lage werden kann, dürfte sich eine ordentliche Demo wieder erledigt haben. Problem dabei: Gewalt erzeugt Gegengewalt.

Da sage ich nur:
"gute Nacht Deutschland"..... ;(

Don
26.09.2010, 08:16
Wartet mal ab.

Schließlich hat das Gericht auch einen Wink mit dem Zaunpfahl hinterlassen denn :



Heißt also, das zukünftig die Gegendemonstranten nur zahlreicher und ggf. rabiater vorgehen müssen damit Maßnahmen nicht mehr möglich werden.

Es scheint zu bedeuten daß deutsche Juristen der Ansicht sind: wenn sie es für unangebracht halten gegen Unrecht vorzugehen wird es zu Recht.

Eine solche Rechtsauffassung hatten wir in diesem Land schon zweimal während des letzten Jahrhunderts.

NationalDemokrat
26.09.2010, 08:44
Du mußt das nur zu ende denken.
Wenn die Polizei, auf Grund beschränkter Mittel und Personal, nicht in der Lage ist eine riesige Gegendemo im Zaum zu halten oder aufzulösen bleibt ihr schon aus Sicherheitsgründen nichts weiter übrig als die eigentliche Demo zu beenden bzw. aufzulösen.
Das mag zwar ein Eingeständnis sein, daß die Staatsmacht nicht mehr handlungsfähig wäre, würde allerdings von den meisten Menschen in so einem Fall als nicht so tragisch gesehen werden, handelt es sich ja dabei " nur " um die NPD.

In Ordnung, ich lenke ein. Nicht jedoch ohne mich den Worten von "Deutschman" und "Seekuh" anzuschliessen.."Das wäre ein Freibrief für "Anarchie" und "Gute Nacht Deutschland".;)

Vaddi
26.09.2010, 08:59
So unsympathisch mir die NPD auch ist; das Urteil ist richtig und wichtig. Es darf nicht sein, dass Bürger daran gehindert werden, ihre im Grundgesetz verankerten Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

Dem stimme ich unbedingt zu! :]

Vaddi
26.09.2010, 09:04
Du mußt das nur zu ende denken.
Wenn die Polizei, auf Grund beschränkter Mittel und Personal, nicht in der Lage ist eine riesige Gegendemo im Zaum zu halten oder aufzulösen bleibt ihr schon aus Sicherheitsgründen nichts weiter übrig als die eigentliche Demo zu beenden bzw. aufzulösen.
Das mag zwar ein Eingeständnis sein, daß die Staatsmacht nicht mehr handlungsfähig wäre, würde allerdings von den meisten Menschen in so einem Fall als nicht so tragisch gesehen werden, handelt es sich ja dabei " nur " um die NPD.

Da ist wohl was dran. Durch ihre Kaputtsparerei können die Staatsorgane Straftaten nicht mehr verhindern und vergreifen sich lieber an den Minderheiten, die ihre Rechte wahrnehmen und ausüben wollen. So belohnt man indirekt Unrecht und Gewalt.
Polizei und Sicherheitskräfte sollten aufestockt werden, damit die innere Sicherheit gewährleistet wird. So kann es ja nicht weiter gehen...

Bruddler
26.09.2010, 09:15
Wenn die Politik der etablierten Parteien so gerecht und genial ist, warum fürchten sie dann die Rechtsparteien so sehr ?
Wovor haben die etablierten Politiker Angst ?....etwa vor der Wahrheit ?

strategos
26.09.2010, 12:47
die fürchten nicht die wahrheit ! das einzige wovor die sich fürchten ist , daß das deutsche volk wieder zusammenhalten könnte

strategos
26.09.2010, 12:50
...aber danach sieht es für die nächsten jahrzehnte nicht aus , denn sonst hätten wir nicht so viele winkeladvokaten ...

McDuff
27.09.2010, 06:01
Das Urteil wird von den Krampfern gegen Rechts ignoriert werden. Sie werden die nächste Demonstration politisch Mißliebiger ebenso blockieren. Solange solche Urteile keine Konsequenzen nach sich ziehen wird das auch so bleiben.

Bellerophon
01.10.2010, 23:50
Das ist aber blöd jetzt. Ich weiß das. Darf ich jetzt nicht mehr rechts sein?

Keine Ahnung.

Mir ist das völlig wumpe ob du "rechts" bist.

Paul Felz
02.10.2010, 00:04
Es scheint zu bedeuten daß deutsche Juristen der Ansicht sind: wenn sie es für unangebracht halten gegen Unrecht vorzugehen wird es zu Recht.

Eine solche Rechtsauffassung hatten wir in diesem Land schon zweimal während des letzten Jahrhunderts.
Hier widerspreche ich Dir. Es scheint nicht zu sein, es ist offensichtlich.

Paul Felz
02.10.2010, 00:05
Keine Ahnung.

Mir ist das völlig wumpe ob du "rechts" bist.
Sehr gut. Ich bin mir da nicht mal sebst sicher.

Bellerophon
02.10.2010, 01:29
Sehr gut. Ich bin mir da nicht mal sebst sicher.

Aber du hast mich als Richter akzeptiert.

http://www.youtube.com/watch?v=PVKyeMQcUNY