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Vollständige Version anzeigen : Wem gehört das Zahngold von Verstorbenen?



Alfred Tetzlaff
18.09.2010, 12:18
Neun Mitarbeiter sind vom Dienst freigestellt. Sie sollen Schmuck und Zahngold aus der Asche verbrannter Toter geklaut haben.

http://www.welt.de/vermischtes/article9242093/Zahngold-aus-Hamburger-Krematorium-verschwunden.html

GG146
18.09.2010, 12:24
Ich finde es etwas erstaunlich, dass das Zahngold normalerweise von der Stadt verwertet wird. Eigentümer ist der Verstorbene und damit seine Erben.

umananda
18.09.2010, 12:26
Neun Mitarbeiter sind vom Dienst freigestellt. Sie sollen Schmuck und Zahngold aus der Asche verbrannter Toter geklaut haben.

http://www.welt.de/vermischtes/article9242093/Zahngold-aus-Hamburger-Krematorium-verschwunden.html

Solche Menschen nennt man auch Grabräuber ... Leichenfledderei ... ob Erdbestattung oder Feuerbestattung spielt dabei keine Rolle.

Servus umananda

Unschlagbarer
18.09.2010, 12:29
Wem gehört das Zahngold von Verstorbenen?

Ich würde mal tippen, den Erben. Es dürfte allerdings ziemlich kompliziert werden, durchzusetzen, dass das Gold entfernt wird. Man könnte Leichenschändung vorwerfen.

Die andere Möglichkeit, es gehört zur Leiche und dann müsste es drin bleiben. Nach der vorgeschriebenen Liegezeit der Leiche (etwa 20 Jahre) mit dem Friedhofsverwalter reden. Dann könnte es allerdings schon weg sein.

Falls Leiche verbrannt wird, Chef des Krematoriums fragen

oder auch mal einen Bestatter fragen.
Ich hab mal meinen künftigen gefragt, der bestätigt, dass es den Erben (er sagte Angehörigen) gehört, aber dass es draufan käme. Auf was weiß ich nicht, die Verbindung unterbrach.
.

GG146
18.09.2010, 12:33
Ich hab mal meinen künftigen gefragt, der bestätigt, dass es den Erben (er sagte Angehörigen) gehört, aber dass es draufan käme. Auf was weiß ich nicht, die Verbindung unterbrach.
.

Möglicherweise gibt es Vertragsbestimmungen zwischen Krematorien bzw. Friedhöfen und den Hinterbliebenen / Erben, die einen Eigentumsübergang vorsehen.

umananda
18.09.2010, 12:34
Wem gehört das Zahngold von Verstorbenen?

Ich würde mal tippen, den Erben. Es dürfte allerdings ziemlich kompliziert werden, durchzusetzen, dass das Gold entfernt wird. Man könnte Leichenschändung vorwerfen.

Die andere Möglichkeit, es gehört zur Leiche und dann müsste es drin bleiben. Nach der vorgeschriebenen Liegezeit der Leiche (etwa 20 Jahre) mit dem Friedhofsverwalter reden. Dann könnte es allerdings schon weg sein.

Falls Leiche verbrannt wird, Chef des Krematoriums fragen

oder auch mal einen Bestatter fragen.
Ich hab mal meinen künftigen gefragt, der bestätigt, dass es den Erben (er sagte Angehörigen) gehört, aber dass es draufan käme. Auf was weiß ich nicht, die Verbindung unterbrach.
.

Die Angehörigen können auch das Gold ... zum Beispiel einen Ehering als Grabbeigabe verstehen ... niemand hat da hineinzupfuschen ... oder sich gar bereichern zu wollen.

Servus umananda

Lilly
18.09.2010, 12:41
Zahngold eines Toten sollte bleiben, wo es ist und fertig. Wer von den Erben wird schon hergehen und einem Verstorbenen die Goldzähne entnehmen. Wer hat heutzutage überhaupt noch Goldzähne?

umananda
18.09.2010, 12:44
Zahngold eines Toten sollte bleiben, wo es ist und fertig. Wer von den Erben wird schon hergehen und einem Verstorbenen die Goldzähne entnehmen. Wer hat heutzutage überhaupt noch Goldzähne?

Selten ... es wird sich wohl meistens um Schmuck beziehungsweise Eheringe handeln. Und diese werden die Angehörigen wohl wissentlich dem Verstorbenen als Beigabe mitgegeben haben. Somit ist das Grabräuberei ... nicht mehr und nicht weniger ...

Servus umananda

Marlen
18.09.2010, 12:45
Neun Mitarbeiter sind vom Dienst freigestellt. Sie sollen Schmuck und Zahngold aus der Asche verbrannter Toter geklaut haben.

http://www.welt.de/vermischtes/article9242093/Zahngold-aus-Hamburger-Krematorium-verschwunden.html

Wenn sie es nur aus der Asche holen ......... ich habe gelesen, dass es denen -
die Erdbestattet wurden - herausgebrochen wurde.

umananda
18.09.2010, 12:47
Wenn sie es nur aus der Asche holen ......... ich habe gelesen, dass es denen -
die Erdbestattet wurden - herausgebrochen wurde.

Das ändert nichts daran ... ob man es dem Toten herausbricht oder aus der Asche klaubt ... es bleibt ein frevelhafter Diebstahl. Es sind Leichenfledderer ...

Servus umananda

twoxego
18.09.2010, 12:47
das fällt unter "Störung der Totenruhe" und wird tatsächlich strafrechtlich verfolgt.
dabei spielt der wert erst einmal gar keine rolle. Du darfst auch keinen knochen mitnehmen.

umananda
18.09.2010, 12:49
das fällt unter "Störung der Totenruhe" und wird tatsächlich strafrechtlich verfolgt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz ein Exempel statuiert ... denn das wird ja nur die Spitze des Eisberges sein.

Servus umananda

Alfred Tetzlaff
18.09.2010, 12:53
Bei uns haben sie ein Bestattungsunternehmen dicht gemacht und die Inhaberinnen vor Gericht gestellt. Die hatten nicht nur das Gold von Verstorbenen entnommen, sie hatten sogar teure Särge verkauft, kurz vor der Verbrennung in billige Särge umgebettet, und die teuren Särge wieder verkauft. Ich möchte nicht wissen, was sich hinter den Vorhängen dieser Unternehmen alles im Verborgenen abspielt.
Nach mir die Sintflut.

Gruß
Alfred

Marlen
18.09.2010, 12:55
Das ändert nichts daran ... ob man es dem Toten herausbricht oder aus der Asche klaubt ... es bleibt ein frevelhafter Diebstahl. Es sind Leichenfledderer ...

Servus umananda

Ja :rolleyes:

GG146
18.09.2010, 13:48
Nach herrschender Juristenmeinung ist das doch kein Diebstahl (mit dem Körper verbunden = keine fremde bewegliche Sache im Sinne des Gesetzes):

http://bestattungsinformation.de/aktuelles/alte_artikel/zahngold_ist_keine_herrenlose_sache_mehr/

Aber die Entnahme aus der Asche gilt mittlerweile als Störung der Totenruhe.

Unschlagbarer
18.09.2010, 14:56
Die Angehörigen können auch das Gold ... zum Beispiel einen Ehering als Grabbeigabe verstehen ... niemand hat da hineinzupfuschen ... oder sich gar bereichern zu wollen.Das stimmt, man muss aber nach Eintreten des Todes zwischen Angehörigen und Erben unterscheiden.

Wenn z.B. ein Angehöriger, der später das Erbe ausschlägt, vor dem Ausschlagen etwas entnimmt, kann das durchaus widerrechtlich sein. Ich glaube, Ausnahmen werden beim sog. Hausrat gemacht. Ein goldener Ehering gehört nicht dazu, das war klar Eigentum des Verstorbenen und gehört als Wertsache eigentlich zum Erbe.

Ich hab mal so'nen Fall in der Familie gemanagt, das Ausschlagen musste vor dem Notar passieren, dann hat man kein Recht mehr auf irgendwelches Eigentum, außer vielleicht persönlichen Dingen wie Briefe o.ä. und auch keine Pflichten mehr, etwa Schulden bezahlen. Man braucht sich auch nicht um die Haushaltsauflösung kümmern. Um die Bestattung muss man sich allerdings als Bruder z.B. kümmern. Da gibt es ähnlich wie beim Erbrecht eine Rangfolge.

Erst wenn es keine Erben mehr gibt (keine vorhanden oder alle haben ausgeschlagen), dann erbt das Bundesland, und zwar das Eigentum, und auch die Schulden.

Wozu aber Grabbeigaben? Bist du abergläubisch? Etwa ein Kartenspiel? Soll sich der Verstorbene noch unterhalten? Oder vor den Mitverstorbenen mit seinem Ehering prahlen?

Die Bestattung kostet heutzutage ein Heidengeld, da müssen manche sehn, wie sie die Kosten aufbringen. Denen ist es nicht zu verdenken, wenn sie Zahngold und Ehering dazu verwenden.
.

harlekina
18.09.2010, 15:03
Das ist nicht der erste Fall, indem sich die Mitarbeiter bereichern.
Spontan würde ich sagen, dass das Zahngold zum Nachlaß gehört.

Nationalix
18.09.2010, 15:22
Zahngold eines Toten sollte bleiben, wo es ist und fertig. Wer von den Erben wird schon hergehen und einem Verstorbenen die Goldzähne entnehmen. Wer hat heutzutage überhaupt noch Goldzähne?

Guckst Du hier:

http://www.milchreisen.de/images/kirgistan/bilder/goldzaehne.jpg

http://www.multihull.de/msw2009/bericht/osman_goldzahn.jpg

schastar
18.09.2010, 15:27
Zahngold eines Toten sollte bleiben, wo es ist und fertig. Wer von den Erben wird schon hergehen und einem Verstorbenen die Goldzähne entnehmen. Wer hat heutzutage überhaupt noch Goldzähne?

Meine Teilkrone ist aus Gold. :]

Denkpoli
18.09.2010, 15:48
Die andere Möglichkeit, es gehört zur Leiche und dann müsste es drin bleiben. Nach der vorgeschriebenen Liegezeit der Leiche (etwa 20 Jahre) mit dem Friedhofsverwalter reden. Dann könnte es allerdings schon weg sein.

Ein Toter kann per Definition kein Eigentum haben. Wenn er will, dass es in seinem Sinne weiterexistiert, kann er es in eine Stiftung einbringen.

Denkpoli
18.09.2010, 15:49
Die Angehörigen können auch das Gold ... zum Beispiel einen Ehering als Grabbeigabe verstehen ... niemand hat da hineinzupfuschen ... oder sich gar bereichern zu wollen.

Servus umananda

Das ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Unschlagbarer
18.09.2010, 15:55
Ein Toter kann per Definition kein Eigentum haben. Wenn er will, dass es in seinem Sinne weiterexistiert, kann er es in eine Stiftung einbringen."Ich stifte hiermit mein Zahngold in die 'Es-lebe-die-deutsche-Bestattungsordnung-Stiftung' ".

Ich schrieb deshalb nicht Es gehört der Leiche, sondern zur Leiche.

Die Knochen, Augen und alle andern Körperteile gehören auch zur Leiche.

Was ist mit andern eingebauten Teilen, wie künstliches Knie, gehören die der Krankenkasse?
.

GG146
18.09.2010, 16:29
"Ich stifte hiermit mein Zahngold in die 'Es-lebe-die-deutsche-Bestattungsordnung-Stiftung' ".

Ich schrieb deshalb nicht Es gehört der Leiche, sondern zur Leiche.

Die Knochen, Augen und alle andern Körperteile gehören auch zur Leiche.

Was ist mit andern eingebauten Teilen, wie künstliches Knie, gehören die der Krankenkasse?
.

Kommt drauf an, wie fest das mit dem Körper verbunden ist. Ein Herzschrittmacher könnte m . E. der Kasse gehören, wenn er nicht Eigentum des Trägers ist. Ein künstliches Hüftgelenk dagegen ist - auch m. E., das habe ich jetzt nicht überprüft - eher fest mit dem Körper verbunden, gehört damit zur Leiche und ist keine eigenständige Sache mehr, die irgendjemandes Eigentum sein kann.

CarlCarlsen
18.09.2010, 17:30
Kommt drauf an, wie fest das mit dem Körper verbunden ist. Ein Herzschrittmacher könnte m . E. der Kasse gehören, wenn er nicht Eigentum des Trägers ist. Ein künstliches Hüftgelenk dagegen ist - auch m. E., das habe ich jetzt nicht überprüft - eher fest mit dem Körper verbunden, gehört damit zur Leiche und ist keine eigenständige Sache mehr, die irgendjemandes Eigentum sein kann.

Ich meine, da liegst Du schon richtig, daß alle fest mit dem Körper verbundenen Sachen nicht mehr Gegenstand eigener Rechte sein können. Wenn hingegen z.B. Zahngold kurz vor dem Tod noch rausfällt, dürfte es dann wieder dem Sterbenden bzw. seinen Erben gehören

GG146
18.09.2010, 23:07
Ich meine, da liegst Du schon richtig, daß alle fest mit dem Körper verbundenen Sachen nicht mehr Gegenstand eigener Rechte sein können. Wenn hingegen z.B. Zahngold kurz vor dem Tod noch rausfällt, dürfte es dann wieder dem Sterbenden bzw. seinen Erben gehören

Richtig, aber wenn es erst nach dem Tod durch die Verbrennung im Krematorium aus der Verbindung gelöst wird, war es im Zeitpunkt des Erbfalles kein Eigentum, das auf die Erben übergehen konnte. Deshalb hat die h. M. diese Gegenstände seinerzeit eigentumsrechtlich als "herrenlos" eingestuft.

Immerhin gilt es mittlerweile auch als Störung der Totenruhe, wenn man was aus der Asche fischt.

Felix Krull
18.09.2010, 23:09
Richtig, aber wenn es erst nach dem Tod durch die Verbrennung im Krematorium aus der Verbindung gelöst wird, war es im Zeitpunkt des Erbfalles kein Eigentum, das auf die Erben übergehen konnte. Deshalb hat die h. M. diese Gegenstände seinerzeit eigentumsrechtlich als "herrenlos" eingestuft.

Immerhin gilt es mittlerweile auch als Störung der Totenruhe, wenn man was aus der Asche fischt.

In Nürnberg gabs dazu ein Urteil, und die Stadt sackt das Gold jetzt selbst ein.

GG146
18.09.2010, 23:14
In Nürnberg gabs dazu ein Urteil, und die Stadt sackt das Gold jetzt selbst ein.

Nicht Nürnberg, Bamberg:

http://rechtsanwalt.g-brand.de/2008/01/31/olg-bamberg-entnahme-von-zahngold-aus-der-asche-verstorbener-ist-strafbar/

Ausserdem haben die Kommunen das Gold schon immer selbst eingesackt, es war nur nicht klar, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn ein Mitarbeiter eines Kreatoriums sich eigenmächtig was nimmt.

Diebstahl oder Unterschlagung ist das jedenfalls nicht, das liegt am "Sachenrecht" im BGB, Abteilung "Verbindung und Vermischung".

Felix Krull
18.09.2010, 23:23
Nicht Nürnberg, Bamberg:

http://rechtsanwalt.g-brand.de/2008/01/31/olg-bamberg-entnahme-von-zahngold-aus-der-asche-verstorbener-ist-strafbar/

Ausserdem haben die Kommunen das Gold schon immer selbst eingesackt, es war nur nicht klar, wie es rechtlich zu beurteilen ist, wenn ein Mitarbeiter eines Kreatoriums sich eigenmächtig was nimmt.

Diebstahl oder Unterschlagung ist das jedenfalls nicht, das liegt am "Sachenrecht" im BGB, Abteilung "Verbindung und Vermischung".

Finde ich trotzdem unerhört, aber daß die moralisch geistesgestörten ÖDler der Stadt vom Zahngold toter Bürger im Puff Rambazamba machen, das passt zu diesem verkommenen Staat und "Rechtssystem".

GG146
18.09.2010, 23:45
Finde ich trotzdem unerhört, aber daß die moralisch geistesgestörten ÖDler der Stadt vom Zahngold toter Bürger im Puff Rambazamba machen, das passt zu diesem verkommenen Staat und "Rechtssystem".

Dass passt zu P. Hartz und seinem Kollegen G. Schröder sowie einigen anderen Exponenten der gegenwärtigen Bundesrepublik. Aber über die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. das GG sagt das nicht viel aus, vielleicht passen ja diese Personen einfach nicht dazu.

Unschlagbarer
19.09.2010, 08:21
Kommt drauf an, wie fest das mit dem Körper verbunden ist. Ein Herzschrittmacher könnte m . E. der Kasse gehören, wenn er nicht Eigentum des Trägers ist. Ein künstliches Hüftgelenk dagegen ist - auch m. E., das habe ich jetzt nicht überprüft - eher fest mit dem Körper verbunden, gehört damit zur Leiche und ist keine eigenständige Sache mehr, die irgendjemandes Eigentum sein kann.So gesehn, gehören manche Leute fast vollständig der Krankenkasse. Die hat in diese schon soviel investiert, dass die Leute nicht mehr sagen können, "das ist mein Körper!"
.

CarlCarlsen
19.09.2010, 10:24
Richtig, aber wenn es erst nach dem Tod durch die Verbrennung im Krematorium aus der Verbindung gelöst wird, war es im Zeitpunkt des Erbfalles kein Eigentum, das auf die Erben übergehen konnte. Deshalb hat die h. M. diese Gegenstände seinerzeit eigentumsrechtlich als "herrenlos" eingestuft.

Immerhin gilt es mittlerweile auch als Störung der Totenruhe, wenn man was aus der Asche fischt.

Das scheinen mir so die Fälle zu sein, für die der frühere Tatbestand des groben Unfugs ganz interessant gewesen wäre.

bernhard44
19.09.2010, 10:30
Kommt drauf an, wie fest das mit dem Körper verbunden ist. Ein Herzschrittmacher könnte m . E. der Kasse gehören, wenn er nicht Eigentum des Trägers ist. Ein künstliches Hüftgelenk dagegen ist - auch m. E., das habe ich jetzt nicht überprüft - eher fest mit dem Körper verbunden, gehört damit zur Leiche und ist keine eigenständige Sache mehr, die irgendjemandes Eigentum sein kann.

daher werden diese Dinge (bei Verbrennung) auch alle ausgesiebt und recycelt! Bei Erdbestattung sieht das wieder ganz anders aus..........da müssten die meisten Leichen als "Sondermüll" behandelt werden!


Das Gericht sprach alle drei ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums vom Vorwurf Störung der Totenruhe frei. Die Verbrennung von Leichen sei ein ,,kühler und mechanischer Massenvorgang'', http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/bayerntitelseite/art2445,705914

Pillefiz
19.09.2010, 11:34
Ein Toter kann per Definition kein Eigentum haben. Wenn er will, dass es in seinem Sinne weiterexistiert, kann er es in eine Stiftung einbringen.

dann wird aus einem Goldzahn ein Stiftzahn :D

GG146
20.09.2010, 13:45
Das Gericht sprach alle drei ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums vom Vorwurf Störung der Totenruhe frei. Die Verbrennung von Leichen sei ein ,,kühler und mechanischer Massenvorgang'',

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/bayerntitelseite/art2445,705914

Der Fall ist aus 2007, das Urteil wurde später vom OLG Bamberg aufgehoben:

http://www.jurablogs.com/de/auch-zahngold-geniesst-totenruheschutz-olg-bamberg-hebt-ag-hof-auf

Auch das OLG Nürnberg sieht das als Straftat an, allerdings nicht als Störung der Totenruhe, sondern als Verwahrungsbruch, § 133 StGB:

http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Nuernberg-Entnahme-von-Zahngold-aus-Asche-Verstorbener-stellt-Straftat-dar.news8846.htm

http://www.juraforum.de/gesetze/stgb/133-verwahrungsbruch

Drache
26.09.2010, 14:30
Wer einen Toten beklaut, der ist so asozial, der würde auch bei Lidl oder KiK klauen! :]

Brotzeit
26.09.2010, 16:24
Das Zahngold gehört dem Verstorbenen!
Er hat dafür mit seinen Krankenkassenbeiträgen bzw. seinen Zuzahlungen bezahlt und damit ist es sein Eigentum!

Genauso wie die Beschläge des Sargs im Falle einer Feuerbestattung dem / den Erben zu übergeben sind! ......

Im Übrigen; die Damen und Heren , die Intimpiercings tragen, sollten dies auch beachten und diese vor ihrer Feuerbestattung ihren Erben übergeben , damit diese.............

:engel: :tooth: :gap: :whis:

borisbaran
06.10.2010, 03:37
Gehört den Erben.