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Vollständige Version anzeigen : Hilfe! Das Finanzamt macht Schwierigkeiten!



heide
15.09.2010, 23:55
Ich hatte für meinen Schwiegersohn und für meine Tochter die Einkommensteuererklärung für das FA gemacht.
Nun, als es darum ging, den überschüssigen Betrag vom FA auszuzahlen, gab es Schwierigkeiten.
Hintergrund-Info: Mein Schwiegersohn hat 2007.mit seiner Mutter ein Haus bauen lassen. Mein Schwiegersohn hat 2009 Privat-Insolvenz eingereicht, die jetzt greift!
Das Ganze ging den Bach, mangels Masse, runter. Die Firma, die das Haus schlüsselfertig verkaufte, hatte ohne Ende betrogen.
Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben, auf Drängen der Bank, Gütertrennung.
Meine Tochter hat, nachweislich, im Jahr 2009 allein gearbeitet, mein Schwiegersohn bekam Lohnersatzleistungen, ALG I.
Den Antrag hatte ich ausgefüllt, ohne zu erwähnen, dass eine Gütertrennung besteht, weil der Schwiegersohn eben ALG I bekam.
Nun wird das Guthaben nicht ausgezahlt, weil es wohl noch Forderungen vom FA gibt wegen der Grunderwerbssteuer.
Der Hauskauf wird zur Zeit re- abgewickelt.
Meine Frage an alle User/innen hier im Forum:
Wie kommt meine Tochter an das ihr zustehende Guthaben? Einen Widerspruch habe ich bereits beim FA eingereicht: Begründung Re-Abwicklung des Hauskaufes!

jak_22
16.09.2010, 00:14
Ich verstehe es nicht ganz, muss ich zugeben.

Wer hat Forderungen an das FA? Schwiegersohn und Tochter in einer
gemeinsamen Veranlagung, oder Tochter in einer getrennten?

Und an wen hat das FA Forderungen? Schwiegersoh oder Tochter, oder
beide?

Da gibts sicherlich welche, die sich besser auskennen, aber ich vermute,
das sind kritische Punkte.

Herbstgold
16.09.2010, 00:15
Deine Tochter (die hoffentlich eine Rechtschutzversicherung ihr eigen nennt) sollte schnellstmöglichst einen Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen. Am besten zum Termin bereits alle relevanten Unterlagen in Kopie mitnehmen. Auch den bis dahin gelaufenen Schriftverkehr. Vor allem die beglaubigte Gütertrennung ist wichtig!
Alleine gegen das Finanzamt - keine Chance!

heide
16.09.2010, 00:17
Ich verstehe es nicht ganz, muss ich zugeben.

Wer hat Forderungen an das FA? Schwiegersohn und Tochter in einer
gemeinsamen Veranlagung, oder Tochter in einer getrennten?

Und an wen hat das FA Forderungen? Schwiegersoh oder Tochter, oder
beide?

Da gibts sicherlich welche, die sich besser auskennen, aber ich vermute,
das sind kritische Punkte.
Der Antrag wurde gemeinsam beantragt, Schwiegersohn und Tochter. Das FA hat nun das Guthaben auf die Grunderwerbsteuer meines Schwiegersohnes umgebucht. Sorry, ich hatte das nicht erwähnt.

heide
16.09.2010, 00:19
Deine Tochter (die hoffentlich eine Rechtschutzversicherung ihr eigen nennt) sollte schnellstmöglichst einen Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen. Am besten zum Termin bereits alle relevanten Unterlagen in Kopie mitnehmen. Auch den bis dahin gelaufenen Schriftverkehr. Vor allem die beglaubigte Gütertrennung ist wichtig!
Alleine gegen das Finanzamt - keine Chance!
Danke für Deinen Rat. Ich bekomme am Freitag die Kopie der Gütertrennung und werde dann gegenüber dem FA neu argumentieren!

jak_22
16.09.2010, 00:21
Der Antrag wurde gemeinsam beantragt, Schwiegersohn und Tochter. Das FA hat nun das Guthaben auf die Grunderwerbssteuer meines Schwiegersohnes umgebucht. Sorry, ich hatte das nicht erwähnt.

Kein Grund sich zu entschuldigen, ich kann den Scheiß auch nicht ab.

Ich fürchte, das FA hat Recht, wenn es das Guthaben aus der gemeinsamen
Veranlagung mit der Steuerschuld eines der beiden zu Veranlagenden verrechnet.

Ich kenne das aber nur aus einem ähnlichen Fall, daher ist der Rat von Herbstgold,
einen Profi zu fragen, sicher richtig.

heide
16.09.2010, 00:22
Deine Tochter (die hoffentlich eine Rechtschutzversicherung ihr eigen nennt) sollte schnellstmöglichst einen Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen. Am besten zum Termin bereits alle relevanten Unterlagen in Kopie mitnehmen. Auch den bis dahin gelaufenen Schriftverkehr. Vor allem die beglaubigte Gütertrennung ist wichtig!
Alleine gegen das Finanzamt - keine Chance!
Die Rechtschutz hat sie mit ihrem Mann zusammen. Aber, ob die, aufgrund akuten Geldmangels, bezahlt ist? Ich weiß es nicht. Am Freitag, denke ich, kommt sie zu mir. Dann kann ich das wenigstens mit ihr besprechen!

heide
16.09.2010, 00:24
Kein Grund sich zu entschuldigen, ich kann den Scheiß auch nicht ab.

Ich fürchte, das FA hat Recht, wenn es das Guthaben aus der gemeinsamen
Veranlagung mit der Steuerschuld eines der beiden zu Veranlagenden verrechnet.

Ich kenne das aber nur aus einem ähnlichen Fall, daher ist der Rat von Herbstgold,
einen Profi zu fragen, sicher richtig.
Danke für Deinen Beitrag. Mal sehen, was machbar sein wird!

Herbstgold
16.09.2010, 00:50
Kein Grund sich zu entschuldigen, ich kann den Scheiß auch nicht ab.

Ich fürchte, das FA hat Recht, wenn es das Guthaben aus der gemeinsamen
Veranlagung mit der Steuerschuld eines der beiden zu Veranlagenden verrechnet.

Ich kenne das aber nur aus einem ähnlichen Fall, daher ist der Rat von Herbstgold,
einen Profi zu fragen, sicher richtig.

Die Gütertrennung ist hier der ausschlaggebende Faktor, bzw. der Zeitpunkt, wann diese vereinbart wurde. Wir haben einen ebenfalls einen ähnlich gelagerten Fall im Bekanntenkreis. Er ist mit seiner Firma in Konkurs gegangen und auch da ist nichts zu holen mangels Masse. Auf ihren Namen läuft jedoch das ganze Vermögen. Weder an die Konten, die auf ihren Namen laufen, noch das Haus, wo sie alleine im Grundbuch eingetragen ist, kann das FA noch andere Gläubiger ran.

Aber wie gesagt, ich würde - auch ohne Rechtsschutz - zumindest ein Beratungsgespräch beim RA vereinbaren. Das ist erschwinglich und dürfte je nach seinem Satz zwischen 70 und 120 Euro kosten. Nur bitte gezielt einen für Steuerrecht nehmen.

Adunaphel
16.09.2010, 08:55
Ich hatte für meinen Schwiegersohn und für meine Tochter die Einkommensteuererklärung für das FA gemacht.
Nun, als es darum ging, den überschüssigen Betrag vom FA auszuzahlen, gab es Schwierigkeiten.
Hintergrund-Info: Mein Schwiegersohn hat 2007.mit seiner Mutter ein Haus bauen lassen. Mein Schwiegersohn hat 2009 Privat-Insolvenz eingereicht, die jetzt greift!
Das Ganze ging den Bach, mangels Masse, runter. Die Firma, die das Haus schlüsselfertig verkaufte, hatte ohne Ende betrogen.
Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben, auf Drängen der Bank, Gütertrennung.
Meine Tochter hat, nachweislich, im Jahr 2009 allein gearbeitet, mein Schwiegersohn bekam Lohnersatzleistungen, ALG I.
Den Antrag hatte ich ausgefüllt, ohne zu erwähnen, dass eine Gütertrennung besteht, weil der Schwiegersohn eben ALG I bekam.
Nun wird das Guthaben nicht ausgezahlt, weil es wohl noch Forderungen vom FA gibt wegen der Grunderwerbssteuer.
Der Hauskauf wird zur Zeit re- abgewickelt.
Meine Frage an alle User/innen hier im Forum:
Wie kommt meine Tochter an das ihr zustehende Guthaben? Einen Widerspruch habe ich bereits beim FA eingereicht: Begründung Re-Abwicklung des Hauskaufes!

Ich denke mal, dass das FA von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgegangen ist. Daher wird das Guthaben auf die Steuerverbindlichkeiten des Ehemanns angerechnet, weil die Ehegatten als Gesamtschuldner bzw. -gläubiger nach außen gelten. Also ab zum FA, die Urkunde über die Gütertrennung vorlegen.

Zu dem Haus: Ist schon ein Fachanwalt für privates Baurecht beauftragt worden? Bei dem bau scheint alles schief gegangen zu sein...

torun
16.09.2010, 10:00
Der Antrag wurde gemeinsam beantragt, Schwiegersohn und Tochter. Das FA hat nun das Guthaben auf die Grunderwerbsteuer meines Schwiegersohnes umgebucht. Sorry, ich hatte das nicht erwähnt.

Das kommt auf den Güterstand an, der beim Kauf des Hauses/ Grundstücks bestanden hat.
An dem Tag war die Grunderwerbssteuer fällig.
Eine im nachhinein vereinbarte Gütertrennung wäre unwirksam.

henriof9
16.09.2010, 11:06
Ich hatte für meinen Schwiegersohn und für meine Tochter die Einkommensteuererklärung für das FA gemacht.
Nun, als es darum ging, den überschüssigen Betrag vom FA auszuzahlen, gab es Schwierigkeiten.
Hintergrund-Info: Mein Schwiegersohn hat 2007.mit seiner Mutter ein Haus bauen lassen. Mein Schwiegersohn hat 2009 Privat-Insolvenz eingereicht, die jetzt greift!
Das Ganze ging den Bach, mangels Masse, runter. Die Firma, die das Haus schlüsselfertig verkaufte, hatte ohne Ende betrogen.
Meine Tochter und mein Schwiegersohn haben, auf Drängen der Bank, Gütertrennung.
Meine Tochter hat, nachweislich, im Jahr 2009 allein gearbeitet, mein Schwiegersohn bekam Lohnersatzleistungen, ALG I.
Den Antrag hatte ich ausgefüllt, ohne zu erwähnen, dass eine Gütertrennung besteht, weil der Schwiegersohn eben ALG I bekam.
Nun wird das Guthaben nicht ausgezahlt, weil es wohl noch Forderungen vom FA gibt wegen der Grunderwerbssteuer.
Der Hauskauf wird zur Zeit re- abgewickelt.
Meine Frage an alle User/innen hier im Forum:
Wie kommt meine Tochter an das ihr zustehende Guthaben? Einen Widerspruch habe ich bereits beim FA eingereicht: Begründung Re-Abwicklung des Hauskaufes!

Durch die Gütertrennung müßte eigentlich auch die Steuererklärung getrennt abgegeben werden.
Demzufolge steht ihr auch die Steuerrückerstattung zu.
Wenn nun die Steuerschulden von beiden während der Zeit der Zugewinngemeinschaft erfolgten kannst Du die Aufteilung der Gesamtschuld gem. § 268 AO beantragen.
Somit bekommt sie wenigstens einen Teil, sofern die hälftige Steuerschuld nicht die Steuerrückzahlung überschreitet.

In diesem Fall hier kannst Du die Steuererklärung widerrufen und erneuern.

Hat es Auswirkungen auf schon erteilte Steuerbescheide beantragst Du ggf. eine Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel beantragen.

Einen Anwalt brauchst Du nicht unbedingt dafür, ( man soll ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen ) ein guter Steuerberater hilft meistens viel besser.

Weiter_Himmel
16.09.2010, 11:26
Ja das Thema scheint ziemlich komplex zu sein zumal auch familieäre verwicklungen eine Rolle spielen.

Generell solltet ihr euch unbedingt Hilfe von einen Steuerberater holen.U.u. sogar von einen Anwalt.

Weiterhin würde ich euch empfehlen äußerst freundlich gegenüber dem Finanzamt aufzutreten.Und wenn ihr extrem freundlich zu denen sein habt ihr velleicht eine Minimale Chance das sie mittelfreundlich zu euch sind und euch behilflich sind.

Reilinger
16.09.2010, 11:49
Deine Tochter (die hoffentlich eine Rechtschutzversicherung ihr eigen nennt) sollte schnellstmöglichst einen Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen. Am besten zum Termin bereits alle relevanten Unterlagen in Kopie mitnehmen. Auch den bis dahin gelaufenen Schriftverkehr. Vor allem die beglaubigte Gütertrennung ist wichtig!
Alleine gegen das Finanzamt - keine Chance!

Prinzipiell rate ich auch zum Gang zum Anwalt bzw. einem guten Steuerberater. Manche Kanzleien vereinen Steuerberater und Anwalt unter einem Dach.
Meines bescheidenen Wissens nach, ist Gütertrennung aber nicht erforderlich. War auch bei meiner Eheschließung Thema und der Anwalt sagte, das sei nicht nötig. Gütertrennung sei nur für persönliche Belange wie Scheidung oder Erbangelegenheiten von Bedeutung, nicht in Steuerfragen.

Wichtig ist die getrennte steuerliche Veranlagung beider Ehepartner. Das Finanzamt hat ja auch nicht das Recht, Geld vom Konto der Ehefrau zu pfänden, wenn der Ehemann Forderungen nicht begleicht. So etwas kommt auch gelegentlich vor und ist klar rechtswidrig. Das muß man sich nicht bieten lassen. Ich weiß sogar von einem Fall, in dem das Konto der Ehefrau vom Finanzamt leergeräumt und dann von der Bank gesperrt wurde! Auch das war ein Rechtsbruch, der nachher korrigiert werden mußte, zeigt aber, daß Ämter keine Skrupel haben, Gesetze zu brechen, wenn's um Geld geht.

Laßt euch auf jeden Fall beraten!

Reilinger
16.09.2010, 12:03
Ergänzung zum Thema Gütertrennung

Aus der Zusammenfassung, die ich betreffs Gütertrennung und Steuerangelegenheiten von meinem Anwalt erhielt:

1. Mit der Eheschließung tritt zwischen den Ehepartnern der sogenannte gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) in Kraft. Durch Ehevertrag können die Ehepartner einen hiervon abweichenden Güterstand vereinbaren. Die Ehe hat ferner zur Konsequenz, daß ein Ehepartner nicht über sein gesamtes oder nahezu gesamtes Vermögen ohne Zustimmung des anderen Ehepartners verfügen kann (§ 1365 BGB). Die Zugewinngemeinschaft bedeutet allerdings nicht, daß das vorhandene oder zukünftig erworbene Vermögen gemeinsames Eigentum der Ehepartner wird. Die Vermögensteile bleiben getrennt. Die Ehegatten haften auch nicht für Verbindlichkeiten des anderen Ehepartners, sofern sie sich nicht dazu vertraglich verpflichten. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs.

[...]

8. Völlig unabhängig von dem vereinbarten Güterstand (gesetzlicher Güterstand oder Gütertrennung) ist - wie oben bereits ausgeführt - die Haftung eines Ehepartners für Schulden des jeweils anderen Ehepartners. Um einer solchen Haftung zu entgehen ist es nicht erforderlich, den Güterstand der Gütertrennung zu vereinbaren. Ob Sie tatsächlich den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren wollen, hängt u.a. davon ab, ob Sie es vermeiden wollen, daß im Falle der Scheidung Ihrer Ehe ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden soll oder nicht. Der Güterstand der Gütertrennung kann auch noch nach der Eheschließung vereinbart werden. Die Vereinbarung kann allerdings immer nur einvernehmlich zwischen den Ehepartnern erfolgen. Eine spätere Aufhebung des vereinbarten Güterstandes ist ebenfalls jederzeit einvernehmlich möglich.

heide
17.09.2010, 04:02
Ich denke mal, dass das FA von dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgegangen ist. Daher wird das Guthaben auf die Steuerverbindlichkeiten des Ehemanns angerechnet, weil die Ehegatten als Gesamtschuldner bzw. -gläubiger nach außen gelten. Also ab zum FA, die Urkunde über die Gütertrennung vorlegen.

Zu dem Haus: Ist schon ein Fachanwalt für privates Baurecht beauftragt worden? Bei dem bau scheint alles schief gegangen zu sein...
Das kannst Du laut sagen. Lt. Vertrag sollten Hilfsarbeiten in Höhe von 20.000 € abgeleistet werden.
Nun kam die Firma und machte zur Auflage, dass mein Schwiegersohn auch fließen und sanitär arbeiten sollte. Von dem Metier hat er nun einmal überhaupt keine Ahnung.
Es wurde auch z.B. kein Geld für den Tischler frei gegeben, so dass die Innentüren nicht eingebaut werden konnten.
Das ganze Ding war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Die Mutter meines Schwiegersohnes hat wohl einen RA beauftragt für die Re-Abwicklung.

heide
17.09.2010, 04:03
Das kommt auf den Güterstand an, der beim Kauf des Hauses/ Grundstücks bestanden hat.
An dem Tag war die Grunderwerbssteuer fällig.
Eine im nachhinein vereinbarte Gütertrennung wäre unwirksam.

Die Gütertrennung wurde vor Vertragsabschluss des Hauses gemacht.

heide
17.09.2010, 04:07
Ich danke allen Usern/Innen für die Ratschläge. Vieles davon kann ich sicher gut anwenden.

heide
23.10.2010, 06:16
Heute nun liefere ich den Abschluss nach:
Das Finanzamt hat die Steuererklärung auf: Gütertrennung umgestellt. Nach neuester Berechnung bekommt meine Tochter nun ca. 100 € weniger Rückerstattung.
Der Kampf hatte sich gelohnt.

henriof9
24.10.2010, 11:54
Heute nun liefere ich den Abschluss nach:
Das Finanzamt hat die Steuererklärung auf: Gütertrennung umgestellt. Nach neuester Berechnung bekommt meine Tochter nun ca. 100 € weniger Rückerstattung.
Der Kampf hatte sich gelohnt.

Wie jetzt ?
Deine Tochter bekommt jetzt weniger Geld zurück und Du findest, der Kampf hat sich gelohnt ?

heide
25.10.2010, 05:40
Wie jetzt ?
Deine Tochter bekommt jetzt weniger Geld zurück und Du findest, der Kampf hat sich gelohnt ?

Durch die Gütertrennung fällt der Ehemann raus. Leider habe ich die neue Aufrechnung nicht gesehen. Das FA schrieb wohl, dass 85 € weniger ausgezahlt werden.