PDA

Vollständige Version anzeigen : Bildung weiter Chefsache:Vorbestrafter Kinderschänder darf weiter als Lehrer arbeiten



Cash!
13.09.2010, 23:13
Ein wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafter Lehrer darf in Niedersachsen weiter Schüler unterrichten. Das teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Montag in Hannover mit. Der Lehrer stand 2008 vor Gericht, weil er eine 15-jährige Schülerin wiederholt missbraucht hatte. Der Lehrer soll nach Angaben der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" seit 2003 mehrere 14- bis 15-jährige Mädchen sexuell missbraucht haben.

[...]

In ihrer nun erfolgten Antwort erklärt die Regierung, der Lehrer habe freiwillig einen Antrag auf Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen gestellt. Bei der Entscheidung, das Disziplinarverfahren nicht fortzuführen, sei man davon ausgegangen, dass sein Antrag und die Geldstrafe ausreichten, "um sicherzustellen, dass der Beamte künftig die gesetzlichen Grenzen einhalten wird". Daher sei auf seine Entfernung aus dem Dienst verzichtet worden.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

Was soll man dazu noch sagen. Ein Irrenhaus. Im Bundesland unseres Bundespräsidentendartsellers....

jak_22
13.09.2010, 23:16
Aber stell Dir mal vor, er hätte in Geschichte die Rheinwiesenlager erwähnt.

Da hättest Du nur noch die Kondensstreifen an seinen Ohrläppchen wahrgenommen,
so schnell wär der rausgeworfen worden.

Paul Felz
14.09.2010, 00:11
Aber stell Dir mal vor, er hätte in Geschichte die Rheinwiesenlager erwähnt.

Da hättest Du nur noch die Kondensstreifen an seinen Ohrläppchen wahrgenommen,
so schnell wär der rausgeworfen worden.
Es geht noch bescheuerter: ich bin mal wegen Befangenheit abgelehnt worden, weil ich einen Rechtsanwalt geduzt habe. Es spielte keine Rolle, das ich das bei beiden tat (Antragsteller und Antraggegner)

jak_22
14.09.2010, 00:12
Es geht noch bescheuerter: ich bin mal wegen Befangenheit abgelehnt worden, weil ich einen Rechtsanwalt geduzt habe. Es spielte keine Rolle, das ich das bei beiden tat (Antragsteller und Antraggegner)

Ja, Du hast ja auch mal was geschrieben wegen einem "Fremdwort".

Das Justizsystem ist gar nicht mal so schlecht, aber die darin beschäftigten
Menschen ... :rolleyes:

Paul Felz
14.09.2010, 00:13
Ja, Du hast ja auch mal was geschrieben wegen einem "Fremdwort".

Das Justizsystem ist gar nicht mal so schlecht, aber die darin beschäftigten
Menschen ... :rolleyes:
Du hast es mal wieder erkannt. Es waren sogar zwei Fremdwörter:
1. Dachsparren
2. Spröde

Mariko
14.09.2010, 16:02
Nix Kinderschänder, wenn dann "Schutzbefohlenenschänder"...

pittbull
14.09.2010, 16:14
Aber stell Dir mal vor, er hätte in Geschichte die Rheinwiesenlager erwähnt.

Da hättest Du nur noch die Kondensstreifen an seinen Ohrläppchen wahrgenommen,
so schnell wär der rausgeworfen worden.

Wer hätten denn was dagegen gehabt? ?(

Voortrekker
14.09.2010, 16:18
Hätte er eine "rechte" Veranstaltung besucht, säße er schon längst unbezahlt zuhause rum. Aber deutsche Kinder zu vergewaltigen ist von den Politikern wohl erwünscht.

Die brD muss sterben, damit Deutschland leben kann!!

Rumburak
14.09.2010, 16:22
Der Lehrer stand 2008 vor Gericht, weil er eine 15-jährige Schülerin wiederholt missbraucht hatte. Der Lehrer soll nach Angaben der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" seit 2003 mehrere 14- bis 15-jährige Mädchen sexuell missbraucht haben.

Unglaublich. Mir fehlen glatt die Worte.X(

Mariko
14.09.2010, 16:33
Hätte er eine "rechte" Veranstaltung besucht, säße er schon längst unbezahlt zuhause rum. Aber deutsche Kinder zu vergewaltigen ist von den Politikern wohl erwünscht.

Die brD muss sterben, damit Deutschland leben kann!!


Naja, von Vergewaltigung steht da aber nix. Können genauso einvernehmliche Affären gewesen sein. Soll in dem Alter ja nicht sooo außergewöhnlich sein.

Paul Felz
14.09.2010, 16:34
Naja, von Vergewaltigung steht da aber nix. Können genauso einvernehmliche Affären gewesen sein. Soll in dem Alter ja nicht sooo außergewöhnlich sein.
Einvernehmlicher Mißbrauch? ?(

Mariko
14.09.2010, 16:37
Einvernehmlicher Mißbrauch? ?(


Natürlich. Missbrauch muss nicht erzwungen sein. Das ist der wesentliche Unterschied der diversen Missbrauchstatbestände zum Tatbestand der Sexuellen Nötigung/Vergewaltigung.

pittbull
14.09.2010, 16:43
Naja, von Vergewaltigung steht da aber nix. Können genauso einvernehmliche Affären gewesen sein. Soll in dem Alter ja nicht sooo außergewöhnlich sein.

Bei Vergewaltigung kommt man auch nicht mit einer Geldstrafe davon. Er wird wohl kein krankhafter Triebtäter sein, von dem man ausgehen kann, daß er rückfällig wird. :)

Cash!
14.09.2010, 16:46
Einvernehmlicher Mißbrauch? ?(

Natürlich. Das war so eine Notgeilen-Schule. Er hat ja nicht nur eine mißbraucht, sondern gleich mehrere. Die haben ihn eben verführt.

Mariko passiert das andauern...immer wieder werfen ihm diese 8-Jährigen Schlampen dieser verführerischen Blicke zu. Er kann da gar nichts für.

Toll auch sein Einwand, es sei kein Kinder, sondern nur Schutzbefohlene...das schließt sich offenbar aus. Es ist einfach sehr vertrauenswürdig. Man gibt seine Kinder in die Hand eines vorbestraften Sexualstraftäters.

Welche Mutter würde das nicht gerne machen...

Paul Felz
14.09.2010, 16:48
Natürlich. Das war so eine Notgeilen-Schule. Er hat ja nicht nur eine mißbraucht, sondern gleich mehrere. Die haben ihn eben verführt.

Mariko passiert das andauern...immer wieder werfen ihm diese 8-Jährigen Schlampen dieser verführerischen Blicke zu. Er kann da gar nichts für.

Toll auch sein Einwand, es sei kein Kinder, sondern nur Schutzbefohlene...das schließt sich offenbar aus. Es ist einfach sehr vertrauenswürdig. Man gibt seine Kinder in die Hand eines vorbestraften Sexualstraftäters.

Welche Mutter würde das nicht gerne machen...
Wo wir ja gerade erfahren haben, daß Mißbrauch ja gar nichts Schlimmes ist. :rolleyes:

Cash!
14.09.2010, 16:49
Wo wir ja gerade erfahren haben, daß Mißbrauch ja gar nichts Schlimmes ist. :rolleyes:

Man sollte einfach mal eine Umfrage machen:

Würden Sie ihre Kinder einem vorbestraften Lehrer anvertrauen, der bereits Schüler mißbraucht hat?

Ja!
Nein!

Da trifft sich die Justiz wieder mit dem gesunden Menschenverstand.

Cash!
14.09.2010, 16:51
Einige User haben offenbar kein großes Problem, wenn ein vorbestrafter Sexualstraftäter, der sich öfter an mehreren Schülerinnen vergriff, weiter als Lehrer arbeiten darf.

Deshalb mal eine Umfrage zu dem Thema.

Würdet ihr eure Kinder einem vorbestraften mehrfachen Sexualstraftäter anvertrauen?

Mariko und co. möchten offenbar, dass die Deutschen das tun müssen.
Also, wie denkt ihr darüber?

Hier der aktuelle Fall:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

Paul Felz
14.09.2010, 16:58
Man sollte einfach mal eine Umfrage machen:

Würden Sie ihre Kinder einem vorbestraften Lehrer anvertrauen, der bereits Schüler einvernehmlich mißbraucht hat?

Ja!
Nein!

Da trifft sich die Justiz wieder mit dem gesunden Menschenverstand.

Ich habe mal ergänzt ;)

Voortrekker
14.09.2010, 17:01
Naja, von Vergewaltigung steht da aber nix. Können genauso einvernehmliche Affären gewesen sein. Soll in dem Alter ja nicht sooo außergewöhnlich sein.

Ja, mit 14 hat man ja gerne mal mit dem Lehrer Sex. Und ein Lehrer, der das macht, ist natürlich auch noch geeignet andere Kinder in dem Alter zu unterrichten. :rolleyes:

Voortrekker
14.09.2010, 17:03
Da muss man tolerant sein. Die Devise heißt "Bunt statt Braun". Preußen war gestern, heute unterrichten Kinderschänder. In einer diversifizierten und multikulturellen Gesellschaft gehört das dazu. Vielfalt auch im Lehrberuf :top:

Mariko
14.09.2010, 17:07
Natürlich. Das war so eine Notgeilen-Schule. Er hat ja nicht nur eine mißbraucht, sondern gleich mehrere. Die haben ihn eben verführt.

Mariko passiert das andauern...immer wieder werfen ihm diese 8-Jährigen Schlampen dieser verführerischen Blicke zu. Er kann da gar nichts für.

Toll auch sein Einwand, es sei kein Kinder, sondern nur Schutzbefohlene...das schließt sich offenbar aus. Es ist einfach sehr vertrauenswürdig. Man gibt seine Kinder in die Hand eines vorbestraften Sexualstraftäters.

Welche Mutter würde das nicht gerne machen...


Es geht hier aber eben nicht um 8jährige. Es sind keine Kinder (älter als 14). Und das Teenies sich sexuell mit einem Lehrer einlassen, ist keineswegs abwegig.

Mariko
14.09.2010, 17:09
Ja, mit 14 hat man ja gerne mal mit dem Lehrer Sex. Und ein Lehrer, der das macht, ist natürlich auch noch geeignet andere Kinder in dem Alter zu unterrichten. :rolleyes:


Das ist ja eine ganz andere Frage. Mir gehts darum, dass "Missbrauch" erstmal nicht bedeutet, dass es um Vergewaltigung geht. Und dass Teenies mit einem Lehrer ein Techtelmechtel eingehen, hast du noch nie gehört?

Mariko
14.09.2010, 17:10
Wo wir ja gerade erfahren haben, daß Mißbrauch ja gar nichts Schlimmes ist. :rolleyes:

Ach, red doch keinen Stuss. Es ist nunmal ein wichtiger Unterschied, ob es um Missbrauch oder Vergewaltigung geht.

Paul Felz
14.09.2010, 17:11
Ach, red doch keinen Stuss. Es ist nunmal ein wichtiger Unterschied, ob es um Missbrauch oder Vergewaltigung geht.
Frag das Kind.

Mariko
14.09.2010, 17:13
Frag das Kind.


Ja, gerade für das Kind (bzw. in unserem Fall hier den Jugendlichen) wird es einen erheblichen Unterschied machen.

jak_22
14.09.2010, 17:13
Frag das Kind.

Musste sein.

Mariko
14.09.2010, 17:18
Der Typ ist immer noch kein Kinderschänder, egal, wie oft das noch von den Dächern tönt.

GG146
14.09.2010, 17:21
Wirklich schrecklich, so etwas. Gott sei Dank haben wir wenigstens eine politische Kraft in Deutschland, die in Missbrauchsfällen absolut unnachsichtig ist:


Die Grünen im niedersächsischen Landtag sind entsetzt und fordern Aufklärung.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

:rolleyes:

Paul Felz
14.09.2010, 17:24
Der Typ ist immer noch kein Kinderschänder, egal, wie oft das noch von den Dächern tönt.
Nein, nur ein Kindermißbraucher, was ja gesellschaftsfähig ist. Mache ich ja auch immer, wenn uns Schulklassen besuchen kommen.

Voortrekker
14.09.2010, 17:25
Das ist ja eine ganz andere Frage. Mir gehts darum, dass "Missbrauch" erstmal nicht bedeutet, dass es um Vergewaltigung geht. Und dass Teenies mit einem Lehrer ein Techtelmechtel eingehen, hast du noch nie gehört?

Die Schüler vielleicht, aber ein Lehrer, der dem nachgeht, ist nicht mehr tragbar.

pittbull
14.09.2010, 17:26
Hier steht etwas mehr dazu: http://www.taz.de/1/nord/artikel/?dig=2010%2F09%2F14%2Fa0151&cHash=ec11d5e22a

GG146
14.09.2010, 17:29
Nur mal infohalber, dass der Typ mit einer Geldstrafe davongekommen ist, ist auch schon starker Tobak. Das wäre nur normal, wenn der Missbrauch von Jugendlichen über 14 Jahren und unter 18 Jahren durch einen Erwachsenen nichts mit einem besonderen Betreuungsverhältnis zu tun hätte, dann stünde Geldstrafe bis 3 Jahre Knast drauf:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

Hier ist aber der Missbrauch Schutzbefohlener einschlägig, 3 Monate bis 5 Jahre Knast:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__174.html

Ich frage mich wirklich, wie sie das mal wieder gegen den Gesetzeswortlaut gedreht haben...

Paul Felz
14.09.2010, 17:30
Hier steht etwas mehr dazu: http://www.taz.de/1/nord/artikel/?dig=2010%2F09%2F14%2Fa0151&cHash=ec11d5e22a
Danke. Die Einvernehmlichkeit ist ja überdeutlich geschildert:

Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hatte der damals 52-Jährige mehrfach eine 15-Jährige missbraucht, indem er sie unter anderem küsste, streichelte und mit dem Finger in sie eindrang.

Cash!
14.09.2010, 17:30
Es geht hier aber eben nicht um 8jährige. Es sind keine Kinder (älter als 14). Und das Teenies sich sexuell mit einem Lehrer einlassen, ist keineswegs abwegig.

Ja genau. Gleich in massen, wie an dieser Schule.

und natürlich sind lehrer die sich auf soetwas einlassen vertrauenswürdig genug, um auch deine Kin...ach, jetzt wird es zu abstrakt für dich!

:)

Mariko
14.09.2010, 17:32
Nein, nur ein Kindermißbraucher, was ja gesellschaftsfähig ist. Mache ich ja auch immer, wenn uns Schulklassen besuchen kommen.


Nein, auch kein Kindermissbraucher. Es geht hier um Jugendliche.

Paul Felz
14.09.2010, 17:32
Nur mal infohalber, dass der Typ mit einer Geldstrafe davongekommen ist, ist auch schon starker Tobak. Das wäre nur normal, wenn der Missbrauch von Jugendlichen über 14 Jahren und unter 18 Jahren durch einen Erwachsenen nichts mit einem besonderen Betreuungsverhältnis zu tun hätte, dann stünde Geldstrafe bis 3 Jahre Knast drauf:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

Hier ist aber der Missbrauch Schutzbefohlener einschlägig, 3 Monate bis 5 Jahre Knast:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__174.html

Ich frage mich wirklich, wie sie das mal wieder gegen den Gesetzeswortlaut gedreht haben...

(1) Wer sexuelle Handlungen 1.an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2.an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3.an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1.sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder
2.den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.



Also, wenn das Mädel erregt ist, wird es billiger?

schastar
14.09.2010, 17:33
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

Was soll man dazu noch sagen. Ein Irrenhaus. Im Bundesland unseres Bundespräsidentendartsellers....


Erstens steht da gar nix von Kindesmissbrauch, zweitens schließt schon die Tatsache dass alle älter als 13 waren dies aus.

Dann bleibt noch festzustellen dass es sich wohl um einvernehmlichen Sex und nicht um Vergewaltigung handelte da er sonst sitzen würde.

Wenn du etwas Gegenteiliges wüsstest wäre ein Link super.

GG146
14.09.2010, 17:34
Also, wenn das Mädel erregt ist, wird es billiger?

Steht da nicht, billiger wird es nur, wenn das mit dem Erregen anstatt sexueller Handlungen passiert.

Mariko
14.09.2010, 17:36
Danke. Die Einvernehmlichkeit ist ja überdeutlich geschildert:



Daraus kann man letztlich aber immer noch nichts zur Einvernehmlichkeit schließen.

Mir gehts aber im Grunde auch nicht darum, ob es nun so war oder nicht, sondern vielmehr darum, dass man in solchen Fällen immer erstmal genau hinschauen muss, um was es ganz genau geht, und nicht gleich "Kinderschänder" und "Vergewaltiger" kreischt.

pittbull
14.09.2010, 17:37
Ich frage mich wirklich, wie sie das mal wieder gegen den Gesetzeswortlaut gedreht haben...
Absatz 4, §174 StGB:


In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Da er keine Freiheitsstrafe bekam, ist IMHO die Geschädigte nicht ganz unschuldig. ?(

Paul Felz
14.09.2010, 17:39
Erstens steht da gar nix von Kindesmissbrauch, zweitens schließt schon die Tatsache dass alle älter als 13 waren dies aus.

Dann bleibt noch festzustellen dass es sich wohl um einvernehmlichen Sex und nicht um Vergewaltigung handelte da er sonst sitzen würde.

Wenn du etwas Gegenteiliges wüsstest wäre ein Link super.
Natürlich steht da was von Mißbrauch. Und eben unter 16 Jahre, nicht 14.

GG146
14.09.2010, 17:39
Absatz 4, §174 StGB:

Da er keine Freiheitsstrafe bekam, ist IMHO die Geschädigte nicht ganz unschuldig. ?(

Das geht aber bislang aus keiner Veröffentlichung hervor, in dem gerade verlinkten TAZ - Artikel hiesse es, er sei wegen der freiwilligen Gehaltsrückstufung so billig davongekommen.

Das passt aber nicht mit dem Gesetzeswortlaut zusammen.

Paul Felz
14.09.2010, 17:40
Absatz 4, §174 StGB:

Da er keine Freiheitsstrafe bekam, ist IMHO die Geschädigte nicht ganz unschuldig. ?(
Alle?

Mariko
14.09.2010, 17:41
Also, wenn das Mädel erregt ist, wird es billiger?


Beim ersten Fall geht es um sexuelle Handlungen, die an jemandem vorgenommen werden, beim zweiten um sexuelle Handlungen, die vor jemandem vorgenommen werden.

Paul Felz
14.09.2010, 17:41
Daraus kann man letztlich aber immer noch nichts zur Einvernehmlichkeit schließen.

Mir gehts aber im Grunde auch nicht darum, ob es nun so war oder nicht, sondern vielmehr darum, dass man in solchen Fällen immer erstmal genau hinschauen muss, um was es ganz genau geht, und nicht gleich "Kinderschänder" und "Vergewaltiger" kreischt.
Da muß ich gar nichts genauer angucken. Wäre das meine Tochter, dürfte der mir nicht im Dunkeln begegnen. Also ob ich noch nachdenken müßte, wenn ein Lehrer in meine Tochter "eindringt" :rolleyes:

Mariko
14.09.2010, 17:42
Natürlich steht da was von Mißbrauch. Und eben unter 16 Jahre, nicht 14.


Sie war(en) älter als 14, und damit ist es kein Kindesmissbrauch, sondern "nur" Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Mariko
14.09.2010, 17:44
Da muß ich gar nichts genauer angucken. Wäre das meine Tochter, dürfte der mir nicht im Dunkeln begegnen. Also ob ich noch nachdenken müßte, wenn ein Lehrer in meine Tochter "eindringt" :rolleyes:


Naja, deine Tochter dürfte es aber sehr wohl interessieren, ob der Typ irgendwelche einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit ihr gemacht oder sie brutal vergewaltigt hat.

Voortrekker
14.09.2010, 17:46
Naja, deine Tochter dürfte es aber sehr wohl interessieren, ob der Typ irgendwelche einvernehmlichen sexuellen Handlungen mit ihr gemacht oder sie brutal vergewaltigt hat.

Ein 14-jähriges Mädchen hat gar nicht das Recht zu irgendwas ihr Einvernehmen zu geben.

Mariko
14.09.2010, 17:47
Das geht aber bislang aus keiner Veröffentlichung hervor, in dem gerade verlinkten TAZ - Artikel hiesse es, er sei wegen der freiwilligen Gehaltsrückstufung so billig davongekommen.

Das passt aber nicht mit dem Gesetzeswortlaut zusammen.


Das bezog sich ja nur auf die Einstellung des Disziplinarverfahrens.

Wie gesagt, womöglich gabs deshalb nur Geldstrafe, weil 174 (4) einschlägig war.

Mariko
14.09.2010, 17:50
Ein 14-jähriges Mädchen hat gar nicht das Recht zu irgendwas ihr Einvernehmen zu geben.


Doch. Immerhin sind sexuelle Handlungen mit Jugendlichen grundsätzlich legal. Wäre der Typ nicht ihr Lehrer, sondern ihr Nachbar, wäre sein Verhalten wohl (nach allem, was wir über den Fall wissen) nicht strafbar.

GG146
14.09.2010, 17:50
Das bezog sich ja nur auf die Einstellung des Disziplinarverfahrens.

Wie gesagt, womöglich gabs deshalb nur Geldstrafe, weil 174 (4) einschlägig war.

Das kann man nach den bisherigen Veröffentlichungen nicht beurteilen, die sind - mal wieder - zu dünn.

GG146
14.09.2010, 17:54
Doch. Immerhin sind sexuelle Handlungen mit Jugendlichen grundsätzlich legal. Wäre der Typ nicht ihr Lehrer, sondern ihr Nachbar, wäre sein Verhalten wohl (nach allem, was wir über den Fall wissen) nicht strafbar.

Das Mädchen war noch nicht 16. Also wäre es auch für den Nachbarn nach § 182 III Nr. 2 wahrscheinlich strafbar gewesen:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

Paul Felz
14.09.2010, 17:57
Sie war(en) älter als 14, und damit ist es kein Kindesmissbrauch, sondern "nur" Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Ja, eben, genau das steht ja auch da:

(1) Wer sexuelle Handlungen 1.an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, .....

Brotzeit
14.09.2010, 17:59
Ein neuerlicher Offenbarungseid; eine neuerlich Niederlage der Vernunft udn ein weiterer Tritt in den Allerwertesten des Bürgers!

schastar
14.09.2010, 18:02
Natürlich steht da was von Mißbrauch. Und eben unter 16 Jahre, nicht 14.


Aber nicht wie die Überschrift suggestiert von Kindesmissbrauch. Und dazu hätten sie unter 14 sein müssen.

Paul Felz
14.09.2010, 18:08
Aber nicht wie die Überschrift suggestiert von Kindesmissbrauch. Und dazu hätten sie unter 14 sein müssen.
Für mich, und vermutlich nicht nur für mich, sind das Kinder. Oder fallen die unter Erwachsenenstrafrecht?

Mariko
14.09.2010, 18:16
Das Mädchen war noch nicht 16. Also wäre es auch für den Nachbarn nach § 182 III Nr. 2 wahrscheinlich strafbar gewesen:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html


Die Rechtsprechung stellt aber für gewöhnlich an das dabei letztlich entscheidende Merkmal der "Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" so hohe Anforderungen, dass man schon davon sprechen kann, das es sich hierbei um eine Ausnahme handelt.
Mir ist ein Fall in Erinnerung, in dem ein Richter einen Täter, der einvernehmlich sexuelle Handlungen mit einer 13jährigen verübt hatte, ausdrücklich darauf verwies, dass er beim nächsten Mal eine zumindest 14jährige nehmen soll, da es dann ja grundsätzlich in Ordnung wäre.

Mariko
14.09.2010, 18:18
Für mich, und vermutlich nicht nur für mich, sind das Kinder. Oder fallen die unter Erwachsenenstrafrecht?


Nein, unters Jugendstrafrecht, es sind nämlich Jugendliche.;)

Mariko
14.09.2010, 18:19
Ja, eben, genau das steht ja auch da:


Richtig. Und weiter?

Herbstgold
14.09.2010, 18:21
Doch. Immerhin sind sexuelle Handlungen mit Jugendlichen grundsätzlich legal. Wäre der Typ nicht ihr Lehrer, sondern ihr Nachbar, wäre sein Verhalten wohl (nach allem, was wir über den Fall wissen) nicht strafbar.

Wenn sich ein 52jähriger an eine Minderjährige heranmacht ist das einfach nur krank und pervers. Zumal wenn es sich bei diesem noch um einem Menschen handelt, der eine erzieherische Aufgabe erfüllen soll und eine Vorbildfunktion inne hat.

Was mein Mann mit jemand diesen Alters machen würde, der die Griffel nach seiner nicht volljährigen Tochter ausstreckt, wäre mit Sicherheit nicht legal aber für diesen ein garantiert einprägsames und nachhaltiges Erlebnis.

Es ist auch völlig unerheblich ob man hier von "Kind" oder "Jugendlicher" spricht. Fakt ist, dass ein Erwachsener seine Stellung und das ihm entgegengebrachte Vertrauen zur Befriedigung seiner Triebe missbraucht. Hier irgendetwas am Alter der Opfer festzumachen, ist eine Farce. Ob nun über oder unter 14 Jahren, es ist Mißbrauch.

Dieser "Lehrer" ist nicht tragbar und für die Erziehung junger Menschen mehr als ungeeignet, da er offensichtlich an einem ausserordentlichen Mangel von Selbstkontrolle leidet.

@GG146
Wird bei einvernehmlichen Verkehr bei über 14jährigen Minderjährigen nicht auch der Altersunterschied betrachtet?

Paul Felz
14.09.2010, 18:23
Wenn sich ein 52jähriger an eine Minderjährige heranmacht ist das einfach nur krank und pervers. Zumal wenn es sich bei diesem noch um einem Menschen handelt, der eine erzieherische Aufgabe erfüllen soll und eine Vorbildfunktion inne hat.

Was mein Mann mit jemand diesen Alters machen würde, der die Griffel nach seiner nicht volljährigen Tochter ausstreckt, wäre mit Sicherheit nicht legal aber für diesen ein garantiert einprägsames und nachhaltiges Erlebnis.

Es ist auch völlig unerheblich ob man hier von "Kind" oder "Jugendlicher" spricht. Fakt ist, dass ein Erwachsener seine Stellung und das ihm entgegengebrachte Vertrauen zur Befriedigung seiner Triebe missbraucht. Hier irgendetwas am Alter der Opfer festzumachen, ist eine Farce. Ob nun über oder unter 14 Jahren, es ist Mißbrauch.

Dieser "Lehrer" ist nicht tragbar und für die Erziehung junger Menschen mehr als ungeeignet, da er offensichtlich an einem ausserordentlichen Mangel von Selbstkontrolle leidet.

@GG146
Wird bei einvernehmlichen Verkehr bei über 14jährigen Minderjährigen nicht auch der Altersunterschied betrachtet?
Genau das ist es. Und nicht dieses alberne Zitieren von Gesetzestexten. Wenn es mein Kind wäre, wäre es mein Kind. Und der Lehrer bräuchte mind. eine Schönheitsoperation.

Mariko
14.09.2010, 18:27
Es ist auch völlig unerheblich ob man hier von "Kind" oder "Jugendlicher" spricht. Fakt ist, dass ein Erwachsener seine Stellung und das ihm entgegengebrachte Vertrauen zur Befriedigung seiner Triebe missbraucht. Hier irgendetwas am Alter der Opfer festzumachen, ist eine Farce. Ob nun über oder unter 14 Jahren, es ist Mißbrauch.

Nein, das ist nicht unerheblich und keine Farce. Die Unterscheidung Kind - Jugendlicher ist ja keine willkürliche Laune des Gesetzgebers, sondern berücksichtigt, dass eine pubertierende(r) 14,15,16jährige(r) nunmal nicht mit einem Kleinkind gleichzusetzen ist, das keinerlei sexuelle Ambitionen hat. Das sollte schon aus den eigenen Erfahrungen klar sein.

GG146
14.09.2010, 18:32
Mir ist ein Fall in Erinnerung, in dem ein Richter einen Täter, der einvernehmlich sexuelle Handlungen mit einer 13jährigen verübt hatte, ausdrücklich darauf verwies, dass er beim nächsten Mal eine zumindest 14jährige nehmen soll, da es dann ja grundsätzlich in Ordnung wäre.

Ich hoffe, das war eine verklausulierte Kritik an der obergerichtlichen Rechtsprechung zu dem Thema.

Allerdings gibt es sicher auch solche zynischen A.......er im Richteramt, die so etwas wirklich meinen könnten.

Paul Felz
14.09.2010, 18:34
Nein, das ist nicht unerheblich und keine Farce. Die Unterscheidung Kind - Jugendlicher ist ja keine willkürliche Laune des Gesetzgebers, sondern berücksichtigt, dass eine pubertierende(r) 14,15,16jährige(r) nunmal nicht mit einem Kleinkind gleichzusetzen ist, das keinerlei sexuelle Ambitionen hat. Das sollte schon aus den eigenen Erfahrungen klar sein.
Ja und? Es geht hier um einen Lehrer. Und der hat die Griffel von den Mädels zu lassen, selbst wenn die 19 sind und die sich nackt vor dem ausziehen und ihm einen blasen wollen.

GG146
14.09.2010, 18:34
@GG146
Wird bei einvernehmlichen Verkehr bei über 14jährigen Minderjährigen nicht auch der Altersunterschied betrachtet?

Nur insoweit, als dass das Gesetz bei unter 16 - jährigen Geschädigten schärfer ist als bei unter 18 - jährigen und bei über 21 - jährigen Tätern schärfer als bei 18 - 21 - jährigen.

Mariko
14.09.2010, 18:41
Ja und? Es geht hier um einen Lehrer. Und der hat die Griffel von den Mädels zu lassen, selbst wenn die 19 sind und die sich nackt vor dem ausziehen und ihm einen blasen wollen.


Stimmt, deshalb hat er sich ja auch wegen Missbrauchs Schutzbefohlener strafbar gemacht (und sollte auch aus dem Schuldienst ausscheiden). Was mich stört, ist die in der Diskussion fehlende Differenzierung zwischen solchen Tätern, Kindesmissbrauchern und Vergewaltigern, denn diese macht das Gesetz ja nicht ohne Grund.

Reilinger
14.09.2010, 18:43
Ein 14-jähriges Mädchen hat gar nicht das Recht zu irgendwas ihr Einvernehmen zu geben.

So ist es. Mal davon abgesehen, daß diese "Einvernehmlichkeit" auch durch simple Erpressung zustande gekommen sein kann. Der Lehrer ist in der Machtposition und die Mädels sind ihm in erster Linie mal ausgeliefert.

Doch selbst wenn da gleich ganze Mädchenhorden auf ihn eingestürmt sein sollten -
was bitteschön ist das für ein Lehrer, der sich gleich mehrfach auf Sex mit Minderjährigen einläßt? Da sind offenkundig keinerlei moralische Hemmschwellen vorhanden. Und so jemand sucht sich ausgerechnet den Lehrerberuf aus, wo er ständig der "Versuchung" durch die notgeilen kleinen Luder ausgesetzt ist? Was für ein Zufall aber auch.

GG146
14.09.2010, 18:53
Und so jemand sucht sich ausgerechnet den Lehrerberuf aus, wo er ständig der "Versuchung" durch die notgeilen kleinen Luder ausgesetzt ist? Was für ein Zufall aber auch.

Ja, ist schon seltsam, was für Leute sich Berufe mit besonderer Verantwortung aussuchen. Zu dem geilen Strolch kommen ja auch noch Leute, die Kinder einfach nicht leiden können und trotzdem Lehrer werden.

Das ist so ähnlich wie das mit dem Rechts- und Anstandsempfinden so einiger Vögel, die sich zum Juristen berufen fühlen und in kein Berufsfeld schlechter passen als das.

Mütterchen
14.09.2010, 19:00
Zu dem Thema passt auch ziemlich gut die Meldung, dass auch der Besitz kinderpornographischer Dateien kein Grund ist, einem Lehrer ( Staatsbeamter) zu kündigen.
http://www.nachrichten.de/panorama/Klagen-Bundesverwaltungsgericht-Kinderpornografie-Klage-Georg-Herbert-cid_3560477/

Paul Felz
14.09.2010, 19:02
So ist es. Mal davon abgesehen, daß diese "Einvernehmlichkeit" auch durch simple Erpressung zustande gekommen sein kann. Der Lehrer ist in der Machtposition und die Mädels sind ihm in erster Linie mal ausgeliefert.

Doch selbst wenn da gleich ganze Mädchenhorden auf ihn eingestürmt sein sollten -
was bitteschön ist das für ein Lehrer, der sich gleich mehrfach auf Sex mit Minderjährigen einläßt? Da sind offenkundig keinerlei moralische Hemmschwellen vorhanden. Und so jemand sucht sich ausgerechnet den Lehrerberuf aus, wo er ständig der "Versuchung" durch die notgeilen kleinen Luder ausgesetzt ist? Was für ein Zufall aber auch.
Siehe #64

Voortrekker
14.09.2010, 19:09
Zu dem Thema passt auch ziemlich gut die Meldung, dass auch der Besitz kinderpornographischer Dateien kein Grund ist, einem Lehrer ( Staatsbeamter) zu kündigen.
http://www.nachrichten.de/panorama/Klagen-Bundesverwaltungsgericht-Kinderpornografie-Klage-Georg-Herbert-cid_3560477/

Kinderpornos sind Staatsräson.

Herbstgold
14.09.2010, 19:19
Zu dem Thema passt auch ziemlich gut die Meldung, dass auch der Besitz kinderpornographischer Dateien kein Grund ist, einem Lehrer ( Staatsbeamter) zu kündigen.
http://www.nachrichten.de/panorama/Klagen-Bundesverwaltungsgericht-Kinderpornografie-Klage-Georg-Herbert-cid_3560477/

Ja das ist alles krank!
Solange der Lehrer politisch korrekt ist und nichts gegen die Überfremdung unseres Landes sagt, gibt es wirklich keinen Grund ihn zu suspendieren :rolleyes:

GG146
14.09.2010, 19:34
Ja das ist alles krank!
Solange der Lehrer politisch korrekt ist und nichts gegen die Überfremdung unseres Landes sagt, gibt es wirklich keinen Grund ihn zu suspendieren :rolleyes:

Zumal es auch schräg aussehen würde, wenn man Staatsbedienstete wie Lehrer grundsätzlich anders behandeln würde als Politiker und Richter. Also hacken sie rein prophyllaktisch auch entfernt verwandten und unwichtigen anderen Krähen lieber kein Auge aus.

maxikatze
14.09.2010, 19:37
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

Was soll man dazu noch sagen. Ein Irrenhaus. Im Bundesland unseres Bundespräsidentendartsellers....


Wenn das kein Grund für eine Suspendierung war, was ist dann ein Grund?

GG146
14.09.2010, 19:39
Wenn das kein Grund für eine Suspendierung war, was ist dann ein Grund?

Einen Sarrazin - Sticker am Revers zu tragen vielleicht...

Paul Felz
14.09.2010, 19:40
Wenn das kein Grund für eine Suspendierung war, was ist dann ein Grund?
Wenn er NPD wählt.

SommerFalke
14.09.2010, 20:50
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

Was soll man dazu noch sagen. Ein Irrenhaus. Im Bundesland unseres Bundespräsidentendartsellers....

sowas nennt man "Integration" und Resozialisierung - Haben Sie das nicht gewusst ?

pittbull
14.09.2010, 21:18
Dieser "Lehrer" ist nicht tragbar und für die Erziehung junger Menschen mehr als ungeeignet, da er offensichtlich an einem ausserordentlichen Mangel von Selbstkontrolle leidet.

Man geht davon aus, daß er kein krankhaft Pädophiler und durch die Strafe geläutert ist, so daß er nicht wieder mit Schülerinnen anbändelt. :]

Paul Felz
14.09.2010, 21:26
Man geht davon aus, daß er kein krankhaft Pädophiler und durch die Strafe geläutert ist, so daß er nicht wieder mit Schülerinnen anbändelt. :]
Sondern mit Schülern?

pittbull
14.09.2010, 22:41
Sondern mit Schülern?
Nein, wieso kommst Du darauf? Bist Du bi oder schwul?

Paul Felz
14.09.2010, 22:46
Nein, wieso kommst Du darauf? Bist Du bi oder schwul?
Bin ich Lehrer? Sowas machen ehh nur Perverse.

GG146
14.09.2010, 23:56
Hier der bislang umfassendste Bericht:

http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Lehrer-ist-wegen-sexuellen-Missbrauchs-vorbestraft-und-unterrichtet-wieder

Nichts mit Mitverschulden der Geschädigten, es ist zum Verrecken nicht zu begründen, wieso die gesetzliche Mindeststrafe unterschritten wurde...

... ausser natürlich mit der im Gesetz nicht vorgesehenen Begründung, dass der Herr sich hat zurückstufen lassen. Das spart Geld und passt auch gut mit dem Beispiel des unnachsichtig entlassenen Polizisten zusammen, der 1.200 Euro unterschlagen hatte (im Artikel beschrieben). Dem half noch nicht mal mehr, dass er das zurückgezahlt hat.

heide
15.09.2010, 05:58
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,717234,00.html

Was soll man dazu noch sagen. Ein Irrenhaus. Im Bundesland unseres Bundespräsidentendartsellers....
M.E. gehört dieser Lehrer versetzt, meinetwegen in die Verwaltung, wo er nichts mehr mit Kindern zu tun hat.

Brotzeit
15.09.2010, 08:02
Zu dem Thema passt auch ziemlich gut die Meldung, dass auch der Besitz kinderpornographischer Dateien kein Grund ist, einem Lehrer ( Staatsbeamter) zu kündigen.
http://www.nachrichten.de/panorama/Klagen-Bundesverwaltungsgericht-Kinderpornografie-Klage-Georg-Herbert-cid_3560477/


Es gibt halt in Deutschland eine zweiklassige Justiz , die mit unterschiedlichen Grundsätzen urteilt ..........

Lobo
15.09.2010, 08:17
Absatz 4, §174 StGB:

Da er keine Freiheitsstrafe bekam, ist IMHO die Geschädigte nicht ganz unschuldig. ?(

Also Mädels die bockig auf ihre Lehrer sind und einvernehmlich mit denen vögeln, waren schon davor "geschädigt". Sowas sollte man gleich Zwangsterilisieren.

Paul Felz
15.09.2010, 08:26
Also Mädels die bockig auf ihre Lehrer sind und einvernehmlich mit denen vögeln, waren schon davor "geschädigt". Sowas sollte man gleich Zwangsterilisieren.
Das sowieso. Nur hat man als Lehrer trotzdem die Griffel davon zu lassen.

pittbull
15.09.2010, 08:44
Also Mädels die bockig auf ihre Lehrer sind und einvernehmlich mit denen vögeln, waren schon davor "geschädigt". Sowas sollte man gleich Zwangsterilisieren.
Zwangssterilisation verstößt gegen den Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. :]

Btw, die beiden sollten besser sehr vorsichtig sein, wenn sie sich treffen. Man sieht ja, was es für einen Ärger geben kann. ;(

Lobo
15.09.2010, 08:47
Zwangssterilisation verstößt gegen den Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. :]


Menschenrechte. :rofl:

pittbull
15.09.2010, 08:58
Menschenrechte. :rofl:
:rofl: Früher war alles besser, nicht wahr? :rofl:

Lobo
15.09.2010, 09:01
:rofl: Früher war alles besser, nicht wahr? :rofl:

Auf die gibt man auch heute noch einen feuchten Furz, wenn sie wirtschaftlichen Interessen in die Quere kommen.

Staber
16.09.2010, 17:01
Einvernehmlicher Mißbrauch? ?(


Leute, fangt jetzt aber nicht an, irgendwelche Begriffe an den Haaren herbeizuziehen , bis es paßt!
Übrigens, sitzt der Mann jetzt in der Schulverwaltung.