WIENER
11.09.2010, 22:43
Mehrere deutsche Verfassungsrechtler haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" beim Bundesverfassungsgericht die Europawahl 2009 angefochten. Sie kritisieren mit ihrer Beschwerde die Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl zum Europäischen Parlament als verfassungswidrig, berichtet das Magazin.
Dadurch, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, erklärten die Kläger.
Dies sei eine Ungleichheit unter anderem gegenüber "Wählern, Kandidaten und Parteien anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union". Einer der Beschwerdeführer ist der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim.
Alles was die Eu durcheinander bringt soll mir recht sein. Und wenn es viele viele Parteien sind. Hauptsache unregierbar.
Dadurch, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen keine EU-Abgeordneten entsenden dürften, seien rund 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unter den Tisch gefallen, erklärten die Kläger.
Dies sei eine Ungleichheit unter anderem gegenüber "Wählern, Kandidaten und Parteien anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union". Einer der Beschwerdeführer ist der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim.
Alles was die Eu durcheinander bringt soll mir recht sein. Und wenn es viele viele Parteien sind. Hauptsache unregierbar.