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Vollständige Version anzeigen : Staat will sich Erstzugriff bei Pleitefirmen sichern - Enteignung 2.0



Tonsetzer
23.08.2010, 08:23
Auf das muss man erst mal kommen:

Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/erstzugriff-fuer-den-staat-auf-vermoegen-von-pleitefirmen/1909354.html

Die Folgen werden noch mehr Pleiten von Gläubigerfirmen und kleiner Handwerker sein. Aber was solls, auch da kann sich der Staat dann ja bevorzugt bedienen :rolleyes:

Es ist wirklich kaum zu glauben wie schlimm es um diesen Staat und sein ehemaliges Rechtssystem steht.

henriof9
23.08.2010, 08:32
Auf das muss man erst mal kommen:

Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/erstzugriff-fuer-den-staat-auf-vermoegen-von-pleitefirmen/1909354.html

Die Folgen werden noch mehr Pleiten von Gläubigerfirmen und kleiner Handwerker sein. Aber was solls, auch da kann sich der Staat dann ja bevorzugt bedienen :rolleyes:

Es ist wirklich kaum zu glauben wie schlimm es um diesen Staat und sein ehemaliges Rechtssystem steht.

Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.

Tonsetzer
23.08.2010, 08:36
Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.

Du meinst wahrscheinlich das sog. Fiskusprivileg:



Die Politik will sich dazu nicht äußern. „Das Haushaltsbegleitgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich zu Einzelheiten nichts sagen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Er dementierte allerdings nicht, dass neben dem schon länger geplanten und reichlich umstrittenen Fiskusprivileg nun auch die Sozialversicherungsträger bevorzugt werden sollen.

Paul Felz
23.08.2010, 08:40
Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.
Wurde 1999 zu Gunsten der Banken geändert

GG146
23.08.2010, 08:43
Jetzt bin ich etwas erstaunt weil, soweit ich mich erinnere galten die Sozialversicherer und Finanzämter schon immer als Erstschuldner, also diese Verbindlichkeiten wurden schon immer als erstes bedient.

Mitnichten, nur die Sozialversicherungen werden im Vorfeld einer Insolvenz bevorzugt durch den künftigen Insolvenzschuldner befriedigt (nicht nach Insolvenzrecht selbst), weil es einen Straftatbestand gibt, nach dem es sowas ähnliches wie Untreue sei, die SV - Abgaben nicht abzuführen (§ 266a StGB).

Eine Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz bekommt man auch nicht für Beträge, die man im Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat (zivilrechtlich: "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung") am Hals hat.

Eine zivil- bzw. insolvenzrechtliche Privilegierung für öffentliche Forderungen gibt es aber bisher nicht. Dann hätte auch kaum ein privater Gläubiger jemals eine Quote in einem Insolvenzverfahren zugewiesen bekommen.

fatalist
23.08.2010, 08:52
Wurde 1999 zu Gunsten der Banken geändert

Genau so. :]

Bis 1999 hatten die Sozialversicherungen den ersten Zugriff auf die "Reste".
Das gefiel den Banken natürlich nicht,
und die SPD unter Schröder hat das mit den Grünen geändert.

DAS ist der Witz: Die Sozis waren´s

henriof9
23.08.2010, 08:53
Mitnichten, nur die Sozialversicherungen werden im Vorfeld einer Insolvenz bevorzugt durch den künftigen Insolvenzschuldner befriedigt (nicht nach Insolvenzrecht selbst), weil es einen Straftatbestand gibt, nach dem es sowas ähnliches wie Untreue sei, die SV - Abgaben nicht abzuführen (§ 266a StGB).

Eine Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz bekommt man auch nicht für Beträge, die man im Zusammenhang mit der Begehung einer vorsätzlichen Straftat (zivilrechtlich: "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung") am Hals hat.

Eine zivil- bzw. insolvenzrechtliche Privilegierung für öffentliche Forderungen gibt es aber bisher nicht. Dann hätte auch kaum ein privater Gläubiger jemals eine Quote in einem Insolvenzverfahren zugewiesen bekommen.

Danke Dir, und ja, das meinte ich.
Ich bin lediglich immer davon ausgegangen, daß es nicht nur für die Sozialversicherungen zutraf sondern auch für das Finanzamt da ja eben z.B. Umsatzsteuerverbindlichkeiten lediglich ein Durchgangsposten ist der lediglich " treuhänderisch " vom Unternehmer weitergeleitet werden muß.

Wenn man nun so ein Gesetz ändern will halte ich persönlich allerdings für sinnvoller, daß zunächst die Lieferanten oder eben die kleinen Handwerker als erstes bedienen sollte, dadurch würden evtl. Pleiten verhindert was wiederum dazu führt, daß letztendlich mehr Steuern und SV- Beiträge zufließen als wenn diese Kleinunternehmer evtl. gleich mit untergehen.

GG146
23.08.2010, 10:14
Danke Dir, und ja, das meinte ich.
Ich bin lediglich immer davon ausgegangen, daß es nicht nur für die Sozialversicherungen zutraf sondern auch für das Finanzamt da ja eben z.B. Umsatzsteuerverbindlichkeiten lediglich ein Durchgangsposten ist der lediglich " treuhänderisch " vom Unternehmer weitergeleitet werden muß.

Von der Art der Zahlungsverpflichtung her sehe ich auch keinen Grund, SV - Abgaben anders zu behandeln als die USt, in beiden Fällen handelt es sich um fremdes Geld, dass der Unternehmer nur zwischenzeitlich verwaltet.

Das einzigartige Privileg der Sozialversicherungen, mit der (verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen) Strafrechtskeule bevozugte Befriedigung ihrer Forderungen durchsetzen zu können, muss irgendwelche politischen Gründe haben, die sich mir nicht ganz erschliessen.


Wenn man nun so ein Gesetz ändern will halte ich persönlich allerdings für sinnvoller, daß zunächst die Lieferanten oder eben die kleinen Handwerker als erstes bedienen sollte, dadurch würden evtl. Pleiten verhindert was wiederum dazu führt, daß letztendlich mehr Steuern und SV- Beiträge zufließen als wenn diese Kleinunternehmer evtl. gleich mit untergehen.

Ich fürchte, dass den kleinen Handwerken so auch nicht zu helfen wäre. Ob sie nun nach einem mehrjährigen Insolvenzverfahren 10 % ihrer Forderung bekommen oder bei einem künftigen Privileg für öffentlichen Forderungen 0 % oder gar bei einen theoretisch denkbaren Privileg für sie selbst 20 %, macht den Kohl für sie auch nicht mehr fett.

Viel interessanter ist für mich die Frage der Privilegierung wirtschaftlich mächtiger Gläubiger - besonders Banken - über das Gesellschaftsrecht. Der ursprüngliche Gesetzeszweck von Haftungsbeschränkungen aller Art war es ja, die persönlichen Risiken von Unternehmern und ihren Familien beherrschbar zu machen und zur Eingehung unternehmerischer Risiken zu ermutigen. Unternehmerisches Risiko sollte also nicht zwingend gleichbedeutend sein mit "Kopf und Kragen" bzw. den Familienruin riskieren. In der wirschaftlichen Realität bekommt man aber meist nicht die notwendigen Bankkredite, wenn man nicht zu Gunsten der Bank persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens bürgt, Haus und Hof verpfändet und manchmal auch noch Bürgschaften von Angehörigen beibringt.

Damit wird das GmbH Gesetz durch die Banken eigenmächtig von einen Unternehmerermutigungsgesetz zu einem Bankenprivilegierungsgesetz zu Lasten der Gläubigergemeinschaft umgestaltet. Da sollten die Gesetzesgestalter mal genauer hinsehen und sich etwas einfallen lassen. Wenn z. B. im Falle einer Insolvenz, bei der der Hausbank auch nur das allergeringste Mitverschulden nachgewiesen werden kann, der Insolvenzverwalter die Bürgschaften und Sicherungsübereignungen usw. zu Gunsten der Bank leicht anfechten könnte mit der Folge, dass das in die Haftung eingestellte Privatvermögen gegenüber allen Gläubigern gleich haftet, würde das sowohl für den Fiskus als auch für die kleinen Handwerker wirklich was bringen. Ausserdem wären die Banken dann auch sehr viel vorsichtiger mit ihren (m. M. n.) ohnehin wirtschaftskriminellen Marktbereinigungsaktionen - von wegen dem einen Kunden die Kredite platzen lassen, um dem besseren Kunden (und sei es die Firma der Verwandtschaft des Geschäftskundenbetreuers) die Marktanteile der beseitigten Firma zu verschaffen.

fatalist
23.08.2010, 10:39
Ich habe 2008/2009 als kleine Baufirma die Insolvenz meines Hauptauftraggebers überlebt, aber nur mit Hilfe einer Forderungsausfallversicherung, welche mir nach über 1 Jahr 80% meiner versicherten Forderungen erstattete.

Erst wenn Du ein Urteil über die Rechtmässigkeit deiner Forderungen hast oder die Insolvenzverwaltung diese Rechtmässigkeit bestätigt, erst dann gibt es Kohle.

Ziehe ich die Prämien ab bleiben 60%.

In der Tat hat GG146 recht, ohne Haftung mit allem was du hast bekommst du keinen Kredit, von keiner Bank.

Beschränkte Haftung habe ich erst nach Rückzahlung des Gründungsdarlehens an die Bank gehabt.

So sind die Fakten.

Kein Wunder dass alle Welt in den ÖD will:
Null Risiko, null Stress, und seine "Arbeit" auch noch als "wichtig" betrachten muss schon toll sein ;)

BRDDR_geschaedigter
23.08.2010, 10:53
Alles, was an den Staat geht, geht automatisch zu Goldman Sucks und Co.

Tonsetzer
23.08.2010, 11:33
Alles, was an den Staat geht, geht automatisch zu Goldman Sucks und Co.

Wäre dem wirklich so, hätten wir einige Millionen Hungertote in der BRD.

BRDDR_geschaedigter
23.08.2010, 11:41
Wäre dem wirklich so, hätten wir einige Millionen Hungertote in der BRD.

Der Staat ist selber pleite und hat seine Gläubiger. Deshalb macht man ja das Ganze.

Wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist Bailouts zu machen, dann kommt das schon.

Black Jack
23.08.2010, 11:50
Genau so. :]

DAS ist der Witz: Die Sozis waren´s
Das ist kein Witz. Das nur einer der vielen Beweise - die keiner sehen will -, dass es in Deutschland keine politisch differenten Parteien gibt. Die unterschiedlichen Programme existieren meistens nur auf dem Papier. Es hat so viele Regierungen und Koalitionen gegeben. Hat sich je die Politik der Bundesrepublik dadurch gravierend verändert? Nein. Im Gegensatz. Kontinuität ist zu verzeichnen.

Bei dem für das dumme Volk veranstalteten Polit-Theater geht es erstens, um das Theater selbst und zweitens, um die gut bezahlten Posten. Berichtigt mich wenn mir etwas entfallen ist.

GG146
23.08.2010, 11:51
Erst wenn Du ein Urteil über die Rechtmässigkeit deiner Forderungen hast oder die Insolvenzverwaltung diese Rechtmässigkeit bestätigt, erst dann gibt es Kohle.

Die versicherungstechnische Voraussetzung für das Eintreten einer Kreditversicherung ist normalerweise ein erfolgloser Vollstreckungsversuch. Für den braucht man natürlich ein rechtskräftiges Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Allerdings lässt sich das auch verkürzen, wenn die erste Rechnung überfällig ist und die Frage im Raum steht, ob die Arbeiten eingestellt werden sollen, kann man auch Zahlungsaufschub gegen ein notarielles Schuldanerkenntnis gewähren. Das gilt im Falle des Platzens des vereinbarten Zahlungstermins als vollstreckbarer Titel, so kommt man früher an den erfolglosen Vollstreckungsversuch und an das Geld aus der Kreditversicherung.

Paul Felz
23.08.2010, 12:19
Das ist kein Witz. Das nur einer der vielen Beweise - die keiner sehen will -, dass es in Deutschland keine politisch differenten Parteien gibt. Die unterschiedlichen Programme existieren meistens nur auf dem Papier. Es hat so viele Regierungen und Koalitionen gegeben. Hat sich je die Politik der Bundesrepublik dadurch gravierend verändert? Nein. Im Gegensatz. Kontinuität ist zu verzeichnen.

Bei dem für das dumme Volk veranstalteten Polit-Theater geht es erstens, um das Theater selbst und zweitens, um die gut bezahlten Posten. Berichtigt mich wenn mir etwas entfallen ist.

Das schreibe ich ja die ganze Zeit. Das Volk ist so dumm, immer und immer und immer wieder CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE zu wählen.

Und kreischt gleich los, wenn eine neue Partei nicht in allen Punkten exakt mit ihren Wünschen übereinstimmt (Piratenpartei, Pro-Partien etc.)

Brotzeit
23.08.2010, 12:47
Was regt ihr euch über die Änderung so auf ?
Für die Bürger hat das keine Auswirkung.
Fakt ist :
Der Arbeitnehmer und offiziel registrierte Steuerknecht hat wie immer das Nachsehen .....
Es ändert sich also Nichts.

fatalist
23.08.2010, 12:50
Das ist kein Witz. Das nur einer der vielen Beweise - die keiner sehen will -, dass es in Deutschland keine politisch differenten Parteien gibt. Die unterschiedlichen Programme existieren meistens nur auf dem Papier. Es hat so viele Regierungen und Koalitionen gegeben. Hat sich je die Politik der Bundesrepublik dadurch gravierend verändert? Nein. Im Gegensatz. Kontinuität ist zu verzeichnen.

Bei dem für das dumme Volk veranstalteten Polit-Theater geht es erstens, um das Theater selbst und zweitens, um die gut bezahlten Posten. Berichtigt mich wenn mir etwas entfallen ist.

Waage klemmt, aber "genau so" wäre der Kommentar gewesen.

politisch Verfolgter
23.08.2010, 13:07
Per Arbeitsgesetzgebung wird Zwangsarbeit, Enteignung, Lehnswesen und Berufsverbot "zumutbarkeitsrechtlich" zugewiesen.
Damit werden völlig grundrechtswidrig Zuständigkeiten für fremde Finanzbelange deklariert und institutionalisiert.
Anbieterprofit bedingt Netzwerkeffizienz.
Dazu muß die Arbeitsgesetzgebung weg und die AnbieterRechtsOrdnung her.
AnbieterAbgaben haben goldene Netzwerke zu flankieren, deren Managements Anbieterprofit bezwecken.
Bis dahin hat man als Ing. in D Berufsverbot, wozu ÖD-Kriminelle das Auswandern nach China empfehlen.

BRDDR_geschaedigter
23.08.2010, 13:09
Was regt ihr euch über die Änderung so auf ?
Für die Bürger hat das keine Auswirkung.
Fakt ist :
Der Arbeitnehmer und offiziel registrierte Steuerknecht hat wie immer das Nachsehen .....
Es ändert sich also Nichts.

Nein die Arbeitgeber sind nicht deinFeind. Lass dir nicht den Quatsch von den Medien einreden, ist totaler Unsinn.

Als ob der Arbeitnehmer profitieren würde, wenn man beide gegeneinander ausspielt. :rolleyes:

Brotzeit
23.08.2010, 13:11
Nein die Arbeitgeber sind nicht deinFeind. Lass dir nicht den Quatsch von den Medien einreden, ist totaler Unsinn.

Als ob der Arbeitnehmer profitieren würde, wenn man beide gegeneinander ausspielt. :rolleyes:

:troll:


Der Arbeitgeber und der Staat sind etwa meine "Freunde" oder meine "Helfer" ?
:hihi:

politisch Verfolgter
23.08.2010, 13:11
Arbeitgeber sind die Nachfrager, denen man marktwirtschaftl. profitmaximierend Produkte, Güter und Dienstleistungen anbieten zu können hat.
Das hat die AnbieterRechtsOrdnung zu gewährleisten.
Dabei gehts um Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase.
Immer bezahlen alles dazu möglichst kaufkräftige Nachfrager.
Es geht um die positive Rückkopplung von Anbieterprofit in Nachfragerkaufkraft.
Das ist eine freiheitlich marktwirtschaftliche Leistungsgesellschaft.
Der Sozialstaat ist eingeführt, sie unter allen Umständen zu unterbinden und das totalitär zu institutionalisieren.

borisbaran
23.08.2010, 17:20
Der Staat kann also nicht mit Kohle um gehen und braucht mehr.

tommy3333
23.08.2010, 22:13
Der Staat kann also nicht mit Kohle um gehen und braucht mehr.

... ja - zum Üben.

politisch Verfolgter
23.08.2010, 23:01
Kein Gesetz darf den Einen Zugriff auf Andere bezwecken.
Die Arbeitsgesetze sind Enteignung, Lehnswesen und bewirken Berufsverbot.
Der Staat ist Renditeobjekt seiner Anleger.