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Vollständige Version anzeigen : Kinderpornos kein zwingender Entlassungsgrund (für Beamte)



marc
19.08.2010, 20:05
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag entschieden: Der private Besitz von Kinderpornos kostet Beamte nicht zwangsläufig den Job.

Ein Lehrer aus Hamburg und ein Zollinspektor aus dem Saarland, die gegen ihren Rauswurf geklagt hatten, dürfen auf eine weitere Karriere als Beamte hoffen.
Die Männer waren wegen Kinderporno-Dateien auf ihren Computern zu Geldstrafen von 60 je 50 Euro und 150 Tagessätzen verurteilt worden.
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/19/beamte-klagen/gegen-entlassung-wegen-kinderpornos-kein-jobverlust.html


Außerdienstliches Verhalten von Beamten ist disziplinarisch nur bei solchen Verstößen gegen beamtenrechtliche Pflichten relevant, die in besonderem Maß geeignet sind, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder für das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Wer sich den Besitz kinderpornographischer Dateien verschafft, trägt mittelbar zum Missbrauch von Kindern bei, weil durch die entsprechende Nachfrage die unmittelbaren Täter zur Herstellung von Kinderpornographie und damit zum Kindesmissbrauch veranlasst werden. Damit wird die disziplinarisch relevante Schwelle in aller Regel überschritten.

Welche konkrete Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, hängt davon ab, ob das außerdienstliche Verhalten nur das Ansehen des Berufsbeamtentums beeinträchtigt oder einen Bezug zur Amtsausübung aufweist. Im ersten Fall ist die Schwere des Dienstvergehens mangels anderer rechtlicher Maßstäbe nach der gesetzlichen Strafandrohung zu bewerten. Für den Besitz kinderpornographischer Dateien sieht das geltende Strafrecht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vor. Dem entspricht im Disziplinarrecht ein Bewertungsrahmen, der regelmäßig nur unter besonderen Umständen über eine Gehaltskürzung hinausgeht.

Hat das außerdienstliche Fehlverhalten - wie z.B. bei einem Lehrer - einen Bezug zu dem ausgeübten Amt, der Rückschlüsse auf ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der Dienstpflichten zulässt, ist neben dem Strafrahmen insbesondere auch die Intensität der amtsbezogenen Vertrauensbeeinträchtigung bedeutsam. Bei einem nach früherem Recht geltenden Strafrahmen von bis zu einem Jahr rechtfertigt der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Dateien auch bei einem Lehrer nur unter besonderen Umständen die Entfernung aus dem Dienst.
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/574932c1b46ff932dcc753472f080d1f,e4218573656172636 85f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09313332353 2093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.

Suppenkasper
19.08.2010, 20:06
Einige Tiere sind gleicher. Die Schweine eben.

Felix Krull
19.08.2010, 20:07
Krank. Die BRD-Justiz ist ein kranker Saustall.

Suppenkasper
19.08.2010, 20:08
Nicht nur die Justiz, leider.

GG146
19.08.2010, 20:11
Zwingend entlassen werden müssen Beamte nur, wenn sie zu einem Jahr Gefängnis oder mehr verurteilt werden, ob mit oder ohne Bewährung.

Im Falle des Lehrers ist natürlich wegen des erkennbaren Risikos für Schüler nicht nur auf die Höhe der Strafe abzustellen, aber wenn etwas passiert, dann wird jedenfalls der Richter nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Hilarius
19.08.2010, 20:11
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/19/beamte-klagen/gegen-entlassung-wegen-kinderpornos-kein-jobverlust.html


http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/574932c1b46ff932dcc753472f080d1f,e4218573656172636 85f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09313332353 2093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.

Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!

Suppenkasper
19.08.2010, 20:15
Gut dass ich kein Beamter bin :))

Ruepel
19.08.2010, 20:17
Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!

Nun ja,ein Hackenkreuz stellt ja auch die Kinderpornographie verbreitenden
Staatsdiener in frage,aber das wollen wir doch alle nicht,oder!?

Felix Krull
19.08.2010, 20:19
Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!
Daran erkennt man die Verfassung, in der sich dieser "Staat" befindet.

Kinderporno geht auf alle Fälle immer noch irgendwie durch, solange man nichts gegen Juden hat.

Doc Gyneco
19.08.2010, 20:19
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/19/beamte-klagen/gegen-entlassung-wegen-kinderpornos-kein-jobverlust.html


http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/574932c1b46ff932dcc753472f080d1f,e4218573656172636 85f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09313332353 2093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.

Ein Lehrer !

Ein Bildung erteilender Kinderficker !

Was ist das nur für ein Land ?!?!

:wand::wand::wand:

blubb321
19.08.2010, 20:23
Man fasst sich an den Kopf.

An anderer Stelle hingegen brennt man geradezu vor Aktionismus. Ein Armutszeugnis.

klick (http://handwerk.com/npd-schornsteinfeger-gruenes-licht-fuer-braune-gedanken/150/3/28079/)

klick (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M50b9759b78e.0.html)

Suppenkasper
19.08.2010, 20:25
Eine totale moralische Bankrotterklärung. Widerstand tut Not!

Paul Felz
19.08.2010, 20:26
Ein Lehrer !

Ein Bildung erteilender Kinderficker !

Was ist das nur für ein Land ?!?!

:wand::wand::wand:

Guter Witz :))

Sauerländer
20.08.2010, 00:49
Ausgangsbeitrag

Aber WEHE ihnen, wenn sie sich in rechten Parteien engagieren...

Thauris
20.08.2010, 01:13
Ein Lehrer !

Ein Bildung erteilender Kinderficker !

Was ist das nur für ein Land ?!?!

:wand::wand::wand:



Warum nicht? Richter, Staatsanwälte, Kindergärtner, Kinderärzte, Priester - ist doch ne nette Ergänzung!

pittbull
20.08.2010, 01:17
Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!
Bitteschön:

http://mrbadak.com/wp-content/uploads/2009/01/sieg-fail-400x320.jpg

Jetzt hast Du eins im Browser-Cache. :D

schastar
20.08.2010, 04:23
Mir ist irgendwie so als wenn schon Beamte entlassen worden wären weil sie der NPD angehörten.

Einen Kaminkehrer stellte man frei weil man es den Leuten nicht zumuten kann daß ein NPD-ler ihr Haus betritt.

heide
20.08.2010, 06:03
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/08/19/beamte-klagen/gegen-entlassung-wegen-kinderpornos-kein-jobverlust.html


http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/574932c1b46ff932dcc753472f080d1f,e4218573656172636 85f646973706c6179436f6e7461696e6572092d09313332353 2093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.

Nun wurden Beamten "erwischt" und bekamen eine Geldstrafe. Der Lehrer muss sofort versetzt werden, denn Arbeit mit Kindern ist nicht gut für die Kinder.
Die Dunkelziffer der Menschen, die Kinderpornografie schauen, ist sicher sehr hoch. Der Staat wird nicht in der Lage sein, all diese Menschen vor ein Gericht zu stellen.
Und was die Richter angeht, die lasch geurteilt haben: Warum wird nicht die ganze Bandbreite der Härte des Strafgesetzes genutzt?

schastar
20.08.2010, 07:56
Nun wurden Beamten "erwischt" und bekamen eine Geldstrafe. Der Lehrer muss sofort versetzt werden, denn Arbeit mit Kindern ist nicht gut für die Kinder.
Die Dunkelziffer der Menschen, die Kinderpornografie schauen, ist sicher sehr hoch. Der Staat wird nicht in der Lage sein, all diese Menschen vor ein Gericht zu stellen.
Und was die Richter angeht, die lasch geurteilt haben: Warum wird nicht die ganze Bandbreite der Härte des Strafgesetzes genutzt?

Ja, denke ich auch.
Betrachtet man nur hier im Forum die Kommentar wenn darüber schwadroniert wird wie schlimm diese Bilder sind, wenn von Leid und Vergewaltigung die Rede ist kann man leicht vermuten daß so mancher selber guckt, woher wüßten sie es sonst?

Ich persönlich halte dies ja doch für etwas übertrieben, schaue aber selber ja auch keine an so daß es sich lediglich um eine Vermutung meinerseits handelt.

Darum geht es hier aber im Strang nicht.

Thauris
20.08.2010, 07:58
Nun wurden Beamten "erwischt" und bekamen eine Geldstrafe. Der Lehrer muss sofort versetzt werden, denn Arbeit mit Kindern ist nicht gut für die Kinder.
Die Dunkelziffer der Menschen, die Kinderpornografie schauen, ist sicher sehr hoch. Der Staat wird nicht in der Lage sein, all diese Menschen vor ein Gericht zu stellen.
Und was die Richter angeht, die lasch geurteilt haben: Warum wird nicht die ganze Bandbreite der Härte des Strafgesetzes genutzt?

Die Dunkelziffer ist sogar ganz sicher höher als man sich das in seinen miesesten Albträumen ausmalen kann.

Aber was ich noch schlimmer finde ist, dass unser nette Frau Köhler die Rate männlicher Kindergärtner erhöhen will, und damit den Bock zum Gärtner macht

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:offensive-im-kindergarten-schroeder-will-arbeitslose-zu-erziehern-machen/50104666.html

henriof9
20.08.2010, 08:02
Mir ist irgendwie so als wenn schon Beamte entlassen worden wären weil sie der NPD angehörten.

Einen Kaminkehrer stellte man frei weil man es den Leuten nicht zumuten kann daß ein NPD-ler ihr Haus betritt.

Justizia ist nicht blind, Justizia wird blind gemacht. :rolleyes:

GAP
20.08.2010, 08:06
Ja, denke ich auch.
Betrachtet man nur hier im Forum die Kommentar wenn darüber schwadroniert wird wie schlimm diese Bilder sind, wenn von Leid und Vergewaltigung die Rede ist kann man leicht vermuten daß so mancher selber guckt, woher wüßten sie es sonst?

Ich persönlich halte dies ja doch für etwas übertrieben, schaue aber selber ja auch keine an so daß es sich lediglich um eine Vermutung meinerseits handelt.

Darum geht es hier aber im Strang nicht.

Dein Gedanke ist nicht falsch. Die Bandbreite ist extrem. Wie in der Pornographie an sich. Entscheidend ist jedoch, welchen Bezug hat die Person zu diesem Thema. In diesem Sinne kommt es dazu, dass man sagt, eine Entfernung aus dem Staatsdienst ist nicht zwangsläufig anzuordnen.

pittbull
20.08.2010, 08:10
Die Dunkelziffer der Menschen, die Kinderpornografie schauen, ist sicher sehr hoch.
Was läßt Dich dies vermuten? ?(

Naja, bei jeder Form von Kriminalität liegt die Aufklärungsquote unterhalb der tatsächlichen Vergehen. Aber ich denke, die meisten Pädophilen werden irgendwann mal auffällig, denn IMHO wird ihnen Kinderpornogucken auf Dauer nicht reichen. X(

Thauris
20.08.2010, 08:11
Dein Gedanke ist nicht falsch. Die Bandbreite ist extrem. Wie in der Pornographie an sich. Entscheidend ist jedoch, welchen Bezug hat die Person zu diesem Thema. In diesem Sinne kommt es dazu, dass man sagt, eine Entfernung aus dem Staatsdienst ist nicht zwangsläufig anzuordnen.


Entscheidend sollte aber doch sein, dass der Grundbezug dazu krankhaft ist - mit diesem Urteil sind wir wieder ein Stück näher an der Legalität, und andere werden sich sicherer fühlen, weil sie beruflich keine Repressalien zu befürchten haben!

schastar
20.08.2010, 08:11
Dein Gedanke ist nicht falsch. Die Bandbreite ist extrem. Wie in der Pornographie an sich. Entscheidend ist jedoch, welchen Bezug hat die Person zu diesem Thema. In diesem Sinne kommt es dazu, dass man sagt, eine Entfernung aus dem Staatsdienst ist nicht zwangsläufig anzuordnen.


Wenn jemand auf seinem privaten PC Kipos hat dann ist es auch besonders schwer den Bezug des Sammlers zu diesem Thema zu erkennen.
Da reicht dann ein Blick um zu wissen das es sich bei einem Beamten lediglich um Infomaterial handelt, bei jedem anderen um eine Neigung.


Hätte er ein Bild vom Adi auf dem PC wäre er wohl untragbar und sofort aus dem Dienst zu entfernen.

Thauris
20.08.2010, 08:14
Wenn jemand auf seinem privaten PC Kipos hat dann ist es auch besonders schwer den Bezug des Sammlers zu diesem Thema zu erkennen.
Da reicht dann ein Blick um zu wissen das es sich bei einem Beamten lediglich um Infomaterial handelt, bei jedem anderen um eine Neigung.

Hätte er ein Bild vom Adi auf dem PC wäre er wohl untragbar und sofort aus dem Dienst zu entfernen.

Wieso Infomaterial? Das darf er nur auf seinem PC haben, wenn er beruflich damit befasst und auch beauftragt ist!

schastar
20.08.2010, 08:17
Die Dunkelziffer ist sogar ganz sicher höher als man sich das in seinen miesesten Albträumen ausmalen kann.

Aber was ich noch schlimmer finde ist, dass unser nette Frau Köhler die Rate männlicher Kindergärtner erhöhen will, und damit den Bock zum Gärtner macht

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:offensive-im-kindergarten-schroeder-will-arbeitslose-zu-erziehern-machen/50104666.html


Was ich auch richtig finden würde.
Es wird Zeit daß Jungs wieder zu Männer erzogen werden und nicht schon im Kindesalter zu Warmduschern.
Dazu müssten aber auch Männer angestellt werden und keine halben Mädchen.

GAP
20.08.2010, 08:21
Wenn jemand auf seinem privaten PC Kipos hat dann ist es auch besonders schwer den Bezug des Sammlers zu diesem Thema zu erkennen.
Da reicht dann ein Blick um zu wissen das es sich bei einem Beamten lediglich um Infomaterial handelt, bei jedem anderen um eine Neigung.


Hätte er ein Bild vom Adi auf dem PC wäre er wohl untragbar und sofort aus dem Dienst zu entfernen.

Dem ist eben nicht so. Auch nicht bei Bildern von "Adi". Ein Gericht prüft in diesem Fall genau diesen Bezug. Wie die Bilder auf den Rechner gelangen ist auch bis heute noch ein Thema, dass manchmal nicht eindeutig zu klären ist.

schastar
20.08.2010, 08:21
Wieso Infomaterial? Das darf er nur auf seinem PC haben, wenn er beruflich damit befasst und auch beauftragt ist!


Das war ironisch gemeint und sollte eigentlich nur auf die Absurdität hinweisen was es da zu überlegen gäbe wenn es einer privat hat.

Thauris
20.08.2010, 08:25
Das war ironisch gemeint und sollte eigentlich nur auf die Absurdität hinweisen was es da zu überlegen gäbe wenn es einer privat hat.

Aaah - capice! :)

schastar
20.08.2010, 08:25
Dem ist eben nicht so. Auch nicht bei Bildern von "Adi". Ein Gericht prüft in diesem Fall genau diesen Bezug. Wie die Bilder auf den Rechner gelangen ist auch bis heute noch ein Thema, dass manchmal nicht eindeutig zu klären ist.



Klar kann man unter Umständen Bilder auf einem PC finden welche der Nutzer nicht bewußt gespeichert hat und eventuell auch schon gelöscht sind. Aber wenn jemand z.B. einen Ordner anlegt und bewußt sammelt dann gibt es da nix rumzudeuten. Und ich kann mir auch nicht vorstellen daß es in besagtem Fall um Zufallsbilder geht.

Thauris
20.08.2010, 08:28
Was ich auch richtig finden würde.
Es wird Zeit daß Jungs wieder zu Männer erzogen werden und nicht schon im Kindesalter zu Warmduschern.
Dazu müssten aber auch Männer angestellt werden und keine halben Mädchen.

Ich glaube aber weniger, dass "halbe Mädchen" pädophile Neigungen entwickeln. Und Frauen noch weniger. Wie viele männliche Kindergärtner und Betreuer dagegen inzwischen Kinder missbraucht haben, ist ja kein Geheimnis.

Und ich weiss nicht ob einem da ein Kind als "Warmduscher" nicht lieber sein sollte als ein missbrauchtes Kind!

Ausonius
20.08.2010, 08:30
Glück für die Beamten, daß es nur Kinderpornos waren.

Schlechte Entscheidung....

henriof9
20.08.2010, 08:35
Dem ist eben nicht so. Auch nicht bei Bildern von "Adi". Ein Gericht prüft in diesem Fall genau diesen Bezug. Wie die Bilder auf den Rechner gelangen ist auch bis heute noch ein Thema, dass manchmal nicht eindeutig zu klären ist.

Nun mutet es dann aber wirklich äußerst merkwürdig an wenn ein Bezirksschornsteinfeger nur allein auf Grund seiner Mitgliedschaft bei der NPD anscheinend nicht tragbar ist, so daß man ihm den Bezirk entziehen will und hierbei also Kipo- Bilder keinen Bezug zu der beruflichen Ausübung darstellen.

Ist also die Mitgliedschaft in einer Partei schon schwerer zu werten als der Besitz von Kipo- Fotos ?

henriof9
20.08.2010, 08:38
Was ich auch richtig finden würde.
Es wird Zeit daß Jungs wieder zu Männer erzogen werden und nicht schon im Kindesalter zu Warmduschern.
Dazu müssten aber auch Männer angestellt werden und keine halben Mädchen.

Ah ja, Du meinst also, daß die heutigen Weicheier- und Warmduschermänner, welche als Kindergärtner arbeiten, in der Lage sind aus Kindern richtige Männer zu machen. :D

marc
20.08.2010, 08:38
Aber was ich noch schlimmer finde ist, dass unser nette Frau Köhler die Rate männlicher Kindergärtner erhöhen will, und damit den Bock zum Gärtner macht

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:offensive-im-kindergarten-schroeder-will-arbeitslose-zu-erziehern-machen/50104666.html

Der Kampf gegen Kinderpornographie und -mißbrauch wird auch dadurch erschwert, daß Frauen wie du einen Generalverdacht gegenüber Männern aussprechen, die Kinder mögen oder zum Beispiel Kindergärtner werden wollen, und damit suggerieren, daß man seine Kinder von Männern möglichst fernhalten solle.
Irgendwann gilt die Ablehnung von Kinderpornos nur noch als die feministische Schrulle einiger gestörter ExistenzInnen.

Fiel
20.08.2010, 08:42
Nun mutet es dann aber wirklich äußerst merkwürdig an wenn ein Bezirksschornsteinfeger nur allein auf Grund seiner Mitgliedschaft bei der NPD anscheinend nicht tragbar ist, so daß man ihm den Bezirk entziehen will und hierbei also Kipo- Bilder keinen Bezug zu der beruflichen Ausübung darstellen.

Ist also die Mitgliedschaft in einer Partei schon schwerer zu werten als der Besitz von Kipo- Fotos ?

Der Schornsteinfeger ist nicht Mitglied bei der NPD.

GAP
20.08.2010, 08:48
Nun mutet es dann aber wirklich äußerst merkwürdig an wenn ein Bezirksschornsteinfeger nur allein auf Grund seiner Mitgliedschaft bei der NPD anscheinend nicht tragbar ist, so daß man ihm den Bezirk entziehen will und hierbei also Kipo- Bilder keinen Bezug zu der beruflichen Ausübung darstellen.

Ist also die Mitgliedschaft in einer Partei schon schwerer zu werten als der Besitz von Kipo- Fotos ?

Wir reden hier von Gerichtsentscheidungen. Und diese fallen sehr unterschiedlich aus. Das würden dann im Zweifelsfall andere Instanzen entscheiden ob eine Sichtweise eines Richters mit den Gesetzen zu vereinbaren ist.

Und was die Vergleichbarkeit angeht, bin ich der Auffassung, dass das aktive Handeln in einer "problematischen" Partei in der Tat schwerer wiegt als der passive Besitz von Kinderpornographie. Der Unterschied besteht im aktiven Handeln.

Noch sind "Gedanken" und "Phantasien" nicht strafbar.

Polemi
20.08.2010, 08:49
Nun mutet es dann aber wirklich äußerst merkwürdig an wenn ein Bezirksschornsteinfeger nur allein auf Grund seiner Mitgliedschaft bei der NPD anscheinend nicht tragbar ist, so daß man ihm den Bezirk entziehen will und hierbei also Kipo- Bilder keinen Bezug zu der beruflichen Ausübung darstellen.

Ist also die Mitgliedschaft in einer Partei schon schwerer zu werten als der Besitz von Kipo- Fotos ?
Naja, Beamte legen meines Wissens ihren Amtseid ab, der beeinhalten im Sinne des Staates zu handeln. Politische Aktivität, die als staatsfeindlich identifiziert ist steht von daher auf einem anderen Blatt, als 'normale' Kriminalität.
Im Falle von NPD-Mitgliedschaften (und keinen weiteren Hinweisen aus 'staatszersetzenden Tätigkeit') ist dieses natürlich insofern absurd, als dass die NPD nach wie vor eine erlaubte Partei des Parteinspektrums ist.

Die andere Frage nun ist, wie man mit kriminellen Beamten umgeht und da ist der Staat nun relativ klar, wenn er die Länge einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe zur Messlatte macht. Und da ist der reine Besitz von Kinderpornographie (ich möchte hier kurz anmerken, dass das nicht automatisch 'Kinderficker' sind) eben geringer zu werten, als bspws. ein schweres Betrugsdelikt.
Somit sehe ich als zunächst für einen Verwaltungsbeamten o.ä. hier keine weiterführenden Probleme.

Nun kommt aber eine dritte Komponente ins Spiel und diese gilt es sicher zu beachten:
Im Falle eines Lehrers ist sicher nicht auszuschließen, dass es auch zu Übergriffen kommt (auch wenn dieses kein zwingender Schluss ist, man überlege ja nur kurz, dass der Mann vllt. seit Jahren Kinderpornos sammelt, aber diese Neigungen noch nie - zumindest scheinen diese nicht angeklagt - aktiv in die Tat umgesetzt hat). Wenn jemand also in einem solch 'sensiblen' Bereich arbeitet, MUSS man natürlich darüber nachdenken, hier noch andere Maßstäbe als rein dienstrechtliche anzuwenden, da wohl durchaus eine erkennbar erhöhtes Potential für eine künftige Straftat besteht.
Eine Entfernug aus dem Schuldienst wäre wohl der erste, sinnvolle Schritt.

henriof9
20.08.2010, 08:49
Der Schornsteinfeger ist nicht Mitglied bei der NPD.

Gut, dann ist er eben ohne Mitgliedschaft bei der NPD und sitzt für sie, als gewählter Volksvertreter im Kreistag des Burgenlandkreises.
Macht die Sache höchstens noch schlimmer insofern, daß also sogar schon die politische Gesinnung als untragbar für seine Berufsausübung gilt aber ein Beamter mit Kipo- Fotos nicht. :rolleyes:

Thauris
20.08.2010, 08:53
Der Kampf gegen Kinderpornographie und -mißbrauch wird auch dadurch erschwert, daß Frauen wie du einen Generalverdacht gegenüber Männern aussprechen, die Kinder mögen oder zum Beispiel Kindergärtner werden wollen, und damit suggerieren, daß man seine Kinder von Männern möglichst fernhalten solle.
Irgendwann gilt die Ablehnung von Kinderpornos nur noch als die feministische Schrulle einiger gestörter ExistenzInnen.

Henne oder Ei? Ich suggeriere gar nichts - ich halte mich an die Tatsachen. Wenn sogar Kindergärtner und Kinderärzte in diesen Sumpf verstrickt sind, dann ist es in diesem Staat schon sehr weit gekommen und ich finde es sehr bedauerlich wenn man Kinder noch nicht mal mehr unbeaufsichtigt und mit gutem Gewissen im Kindergarten abgeben kann - DAS sind die Fakten.

Und der Kampf gegen den Missbrauch wird gerade durch solche Urteile erschwert und durch die Tatsache dass nur halbherzig dagegen vorgegangen wird, nicht durch Menschen die sich dagegen wehren müssen!

fatalist
20.08.2010, 08:55
ihr habt das nicht verstanden, sorry.

Die Logik geht wie folgt:
Pädophilen werden Kinderpornos erlaubt, damit sie ihre Neigungen am PC ausleben können und keine realen Kinder in ihrem Umfeld leiden müssen.

Dazu werden ab sofort den Betroffenen Bundestrojaner äh falsch sorry, muss heissen: Bundeskipos zur Verfügung gestellt. Die wurden gerade gemeinsam mit der deutschen Bischofskonferenz gedreht.

Wenn jeder Pädophile erstmal die Bundeskipos "benutzt",
dann ist die reale Gefahr gebannt.

Ein Hoch auf die BRD.

henriof9
20.08.2010, 09:01
Naja, Beamte legen meines Wissens ihren Amtseid ab, der beeinhalten im Sinne des Staates zu handeln. Politische Aktivität, die als staatsfeindlich identifiziert ist steht von daher auf einem anderen Blatt, als 'normale' Kriminalität.
Im Falle von NPD-Mitgliedschaften (und keinen weiteren Hinweisen aus 'staatszersetzenden Tätigkeit') ist dieses natürlich insofern absurd, als dass die NPD nach wie vor eine erlaubte Partei des Parteinspektrums ist.

Die andere Frage nun ist, wie man mit kriminellen Beamten umgeht und da ist der Staat nun relativ klar, wenn er die Länge einer ausgesprochenen Freiheitsstrafe zur Messlatte macht. Und da ist der reine Besitz von Kinderpornographie (ich möchte hier kurz anmerken, dass das nicht automatisch 'Kinderficker' snd) eben geringer zu werten, als bspws. ein schweres Betrugsdelikt.
Somit sehe ich als zunächst für einen Verwaltungsbeamten o.ä. hier keine weiterführenden Probleme.

Nun kommt aber eine dritte Komponente ins Spiel und diese gilt es sicher zu beachten:
Im Falle eines Lehrers ist sicher nicht auszuschließen, dass es auch zu Übergriffen kommt (auch wenn dieses kein zwingender Schluss ist, man überlege ja nur kurz, dass der Mann vllt. seit Jahren Kinderpornos sammelt, aber diese Neigungen noch nie - zumindest scheinen diese nicht angeklagt - aktiv in die Tat umgesetzt hat). Wenn jemand also in einem solch 'sensiblen' Bereich arbeitet, MUSS man natürlich darüber nachdenken, hier noch andere Maßstäbe als rein dienstrechtliche anzuwenden, da wohl durchaus eine erkennbar erhöhtes Potential für eine künftige Straftat besteht.
Eine Entfernug aus dem Schuldienst wäre wohl der erste, sinnvolle Schritt.

Gut, ich will ja zubilligen, daß ein Lehrer eher an der " Quelle " sitzt um evtl. seinen Neigungen Taten folgen zu lassen aber, spielt das nun auch noch eine Rolle in der Art, daß ein Verwaltungsbeamter eher unauffällig seinen evtl. Neigungen nachgehen kann ?

Klar ist der reine Besitz von Kipo- Fotos nicht strafbar nur, wenn man einem Lehrer quasi unterstellt, daß er aktiv werden könnte, warum dann nicht auch einem anderen Beamten oder jedem anderen Menschen ?
Ist ja nicht so, daß es bei Nichtlehrern nun so unheimlich viel schwerer wäre an ihre Opfer zu kommen.
Hierbei geht es doch um die Gleichbehandlung, zumindest im Fall von evtl. Pädophilie, welcher gesunde normale Mensch sammelt schon Kipo- Fotos wenn dies nicht beruflich bedingt ist.

Das man um das Beamtentum so ein Brimborium veranstaltet ist nicht einzusehen, auch nicht vor dem Hintergrund, daß sie evtl. auf irgendetwas einen Eid abgelegt.
Es sind alles nur Menschen und das ändert sich nicht mit ihrem beruflichen Status.

Fiel
20.08.2010, 09:02
Gut, dann ist er eben ohne Mitgliedschaft bei der NPD und sitzt für sie, als gewählter Volksvertreter im Kreistag des Burgenlandkreises.
Macht die Sache höchstens noch schlimmer insofern, daß also sogar schon die politische Gesinnung als untragbar für seine Berufsausübung gilt aber ein Beamter mit Kipo- Fotos nicht. :rolleyes:

Darauf wollte ich hinaus. Der Schornsteinfeger wurde von der Bevölkerung gewählt. Wenn man hier jemanden bestrafen müßte, dann wären es die Wähler. Der Badke hat sich schließlich nicht selbst ins Parlament geschmuggelt.
Deshalb ist das Vorgehen der Behörden eigentlich nur gegen die eigene Bevölkerung gerichtet.

GAP
20.08.2010, 09:04
Darauf wollte ich hinaus. Der Schornsteinfeger wurde von der Bevölkerung gewählt. Wenn man hier jemanden bestrafen müßte, dann wären es die Wähler. Der Badke hat sich schließlich nicht selbst ins Parlament geschmuggelt.
Deshalb ist das Vorgehen der Behörden eigentlich nur gegen die eigene Bevölkerung gerichtet.

Von wem werden denn Schornsteifeger gewählt?
Habe ich da was verpasst?

Da gibt es ja eine Menge klopperei um das Thema,
eben weil diesen ein Monopol zugewiesen wird.

Polemi
20.08.2010, 09:06
Gut, ich will ja zubilligen, daß ein Lehrer eher an der " Quelle " sitzt um evtl. seinen Neigungen Taten folgen zu lassen aber, spielt das nun auch noch eine Rolle in der Art, daß ein Verwaltungsbeamter eher unauffällig seinen evtl. Neigungen nachgehen kann ?

Klar ist der reine Besitz von Kipo- Fotos nicht strafbar nur, wenn man einem Lehrer quasi unterstellt, daß er aktiv werden könnte, warum dann nicht auch einem anderen Beamten oder jedem anderen Menschen ?
Ist ja nicht so, daß es bei Nichtlehrern nun so unheimlich viel schwerer wäre an ihre Opfer zu kommen.
Hierbei geht es doch um die Gleichbehandlung, zumindest im Fall von evtl. Pädophilie, welcher gesunde normale Mensch sammelt schon Kipo- Fotos wenn dies nicht beruflich bedingt ist.

Das man um das Beamtentum so ein Brimborium veranstaltet ist nicht einzusehen, auch nicht vor dem Hintergrund, daß sie evtl. auf irgendetwas einen Eid abgelegt.
Es sind alles nur Menschen und das ändert sich nicht mit ihrem beruflichen Status.
Das verstehe ich jetzt nicht (also tatsächlich nicht), denn genau darauf hat der Richter doch hingewiesen, dass Beamte in ihrem Privatleben (was nach Gesetzeslage m.E. falsch ist - siehe Möglichkeit von Polizisten, sich selber in Dienst zu versetzen oder Einschränkung der Meinungsäußerung) genauso zu behandeln sind, wie jeder andere Bürger.

Kalle vom Bau und Henning aus der Marketingabteilung werden ja auch nicht entlassen, weil sie privat Kinderpornos sammeln - wahrscheinlich würde das der Arbeitgeber nicht mal mitbekommen...

henriof9
20.08.2010, 09:08
Wir reden hier von Gerichtsentscheidungen. Und diese fallen sehr unterschiedlich aus. Das würden dann im Zweifelsfall andere Instanzen entscheiden ob eine Sichtweise eines Richters mit den Gesetzen zu vereinbaren ist.

Und was die Vergleichbarkeit angeht, bin ich der Auffassung, dass das aktive Handeln in einer "problematischen" Partei in der Tat schwerer wiegt als der passive Besitz von Kinderpornographie. Der Unterschied besteht im aktiven Handeln.

Noch sind "Gedanken" und "Phantasien" nicht strafbar.

Moment, aktives Handeln in einer zugelassenen Partei ist also verwerflicher ( weil zufälligerweise diese Partei nicht dem politischen Mainstream entspricht ) als der " nur " passive Besitz von Kipo- Fotos ?

Nichts gegen Gedanken und Phantasien, aber da sind mir offene politische Handlungsweisen ( Taten ) lieber als heimliche dreckige kleine Geheimnisse bei denen niemand weiß, wann da die Taten folgen.

Ich meine, wir reden ja hier nicht von irgendwelchen Sexphantasien unter Erwachsenen, welcher normale Mensch hat den Kipo- Phantasien geschweige denn geilt sich an Kipo- Fotos auf ?????

henriof9
20.08.2010, 09:15
Das verstehe ich jetzt nicht (also tatsächlich nicht), denn genau darauf hat der Richter doch hingewiesen, dass Beamte in ihrem Privatleben (was nach Gesetzeslage m.E. falsch ist - siehe Möglichkeit von Polizisten, sich selber in Dienst zu versetzen oder Einschränkung der Meinungsäußerung) genauso zu behandeln sind, wie jeder andere Bürger.

Kalle vom Bau und Henning aus der Marketingabteilung werden ja auch nicht entlassen, weil sie privat Kinderpornos sammeln - wahrscheinlich würde das der Arbeitgeber nicht mal mitbekommen...

Entschuldige, ich habe auch jetzt erst Deine Intention verstanden.
Richtig, unter normalen Umständen werden die nicht entlassen, und deswegen lautete ja anfänglich auch meine Frage dahingehend, ob nur allein die bloße " falsche " politische Gesinnung schwerer wiegt als eben der Besitz von Kipo- Fotos.

Und, wie Du selbst erwähnst, der Polizist z.B. hat sich auch im Privatleben absolut untadelig zu verhalten, warum also der Unterschied in der Beamtenschaft ?
Aber damit kommen wir jetzt wahrscheinlich zu weit vom Thema ab. :))

Ohne jetzt einen Generalverdacht ausprechen zu wollen, man sollte grundsätzlich schon hinterfragen was für Menschen auf Kipo stehen.

Felix Krull
20.08.2010, 09:21
Klar ist der reine Besitz von Kipo- Fotos nicht strafbar nur, wenn man einem Lehrer quasi unterstellt, daß er aktiv werden könnte, warum dann nicht auch einem anderen Beamten oder jedem anderen Menschen ?

Der Besitz ist strafbar:



Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

Strafbar macht sich demnach nur, wer sich Besitz verschafft oder sich zumindest verschaffen will. Besitz ist aber nicht das bloße Aufrufen bzw. Betrachten einer derartigen Seite im Internet. Das erläutert der juristische Standardkommentar Schönke/Schröder so:


Das bloße Betrachten einer Schrift ist damit nicht tatbestandsmäßig. Bei Computerdateien ist dieses auf eine gewisse Dauer gerichtete Herrschaftsverhältnis nicht schon mit der Darstellung auf dem Bildschirm und dem Gelangen der Dateien in den Arbeitsspeicher des Rechners begründet, sondern erst mit dem dauerhaften Abspeichern auf einem Datenträger wie zB Festplatte, Memory-Stick, CD-R, DVD, Diskette.

Die zeitweise Speicherung der Daten im Arbeitsspeicher des Rechners ist nicht ausreichend, da diese beim Ausschalten des Geräts endgültig verloren gehen, falls sie nicht zuvor auf der Festplatte gespeichert werden. Bei einer Übertragung aus dem Internet erfolgt eine Abspeicherung allerdings regelmäßig automatisch durch die Software im sog. Cache, weshalb die Daten auch nach Abschalten des Geräts erhalten bleiben. Diesbezüglich wird jedoch häufig der Vorsatz zu verneinen sein, weil sich der Nutzer dieser Speicherung oftmals nicht bewusst ist.

Die Frage, ob eine hinreichende dauerhafte Speicherung in solchen Fällen vorliegt, lässt sich letztlich kaum allgemeingültig beantworten, weil dies letztlich auch von den jeweiligen Konfigurationen abhängt.

Wer sich derartiges Material also lediglich ansieht und es nicht abspeichert, macht sich nicht strafbar. Dazu bedarf es keiner juristischen Winkelzüge; es ist die Rechtslage.

Lawblog: Kinderpornografie – ein Blick ins Gesetz (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/12/kinderpornografie-ein-blick-ins-gesetz/)

Sobald jemand solche widerwärtigen Bildchen oder Filme gezielt abspeichert, ist es Besitz.

Polemi
20.08.2010, 09:23
Entschuldige, ich habe auch jetzt erst Deine Intention verstanden.
Richtig, unter normalen Umständen werden die nicht entlassen, und deswegen lautete ja anfänglich auch meine Frage dahingehend, ob nur allein die bloße " falsche " politische Gesinnung schwerer wiegt als eben der Besitz von Kipo- Fotos.
Wie gesagt, da scheint mir die Kollision mit dem Amtseid eine haltbare Begründung zu sein, wenn man jemandem 'nachweisen' kann, dass er wider der 'freiheitlich demokratischen Grundordnung' handelt.
Der Besitz von Kinderpornos nun ist halt als Straftat (wie jede andere) zu werten - da sehe ich den Unterschied.


Und, wie Du selbst erwähnst, der Polizist z.B. hat sich auch im Privatleben absolut untadelig zu verhalten, warum also der Unterschied in der Beamtenschaft ?
Aber damit kommen wir jetzt wahrscheinlich zu weit vom Thema ab. :))
Finde ich nicht (also, dass wir zu weit vom Thema abkommen), denn das ist ja für den Urteilsspruch eine wichtige Frage, in wie weit Beamte als öffentlich Personen zu verstehen sind. Dass in einigen Bereichen für Beamte andere Maßstäbe gelten, steht ja außer Frage und von daher könnte man auch durchaus fragen, weshalb man nicht innerhalb der Beamtenschaft Unterschiede machen sollte und 'bereichsspezifische' Auflagen formuliert.
Ein Kämmerer sollte sich vllt. nicht unbedingt des Betrugs schuldig machen und ein Lehrer nicht mit Kinderpornographie erwischt werden.


Ohne jetzt einen Generalverdacht ausprechen zu wollen, man sollte grundsätzlich schon hinterfragen was für Menschen auf Kipo stehen.
Nun, Pädophile würde ich sagen - und hier argumentiere ich dann mal persönlich, nicht juristisch:
Der Gedanke, dass ein Lehrer meines Kindes Kinderpornos sammelt, wäre mir dann doch sehr unangenehm. Selbst wenn sich diese Neigung nur im Privaten und Passiven äußert, würde ich wohl alles daran setzen entweder ihn von meinem Kind oder mein Kind von ihm fernzuhalten...

GAP
20.08.2010, 09:25
Moment, aktives Handeln in einer zugelassenen Partei ist also verwerflicher ( weil zufälligerweise diese Partei nicht dem politischen Mainstream entspricht ) als der " nur " passive Besitz von Kipo- Fotos ?

Nichts gegen Gedanken und Phantasien, aber da sind mir offene politische Handlungsweisen ( Taten ) lieber als heimliche dreckige kleine Geheimnisse bei denen niemand weiß, wann da die Taten folgen.

Ich meine, wir reden ja hier nicht von irgendwelchen Sexphantasien unter Erwachsenen, welcher normale Mensch hat den Kipo- Phantasien geschweige denn geilt sich an Kipo- Fotos auf ?????

Aber an Deiner Reaktion kannst Du doch gut sehen, wo das Problem liegt. Du reagierst mit einer Vielzahl von Emotionen. Sachkenntnisse und Realität verschwinden dabei geradezu. Der größte Teil der Argumente sind Vermutungen und Unterstellungen. Ein Gericht darf und kann dem gar nicht folgen. Er ist zu einer gewissen Versachlichung verpflichtet, auch wenn ihm seine Emotionen dabei nicht immer hilfreich sein werden.

Nach der hier angeführten Logik, müsste man auch Menschen die Gewaltvideos, -spiele oder Hardcore Pornos konsumieren vorsorglich aus dem Verkehr ziehen. Es könnte auch bei diesen Menschen sein, dass die Bilder zu aktiven Handlungen führen.

Ich halte es darum für wichtig, zwischen Gefühlen und Sachlichkeit zu trennen. Gerade in einem solch sensiblen Bereich. Empörung ist in Ordnung, bringt aber in dieser Debatte keine neuen Erkenntnisse oder gar Lösungen. Das kannst Du auch in der Politik beobachten, wenn über Sicherungsverwahrung diskutiert wird.

Thauris
20.08.2010, 09:35
Nach der hier angeführten Logik, müsste man auch Menschen die Gewaltvideos, -spiele oder Hardcore Pornos konsumieren vorsorglich aus dem Verkehr ziehen. Es könnte auch bei diesen Menschen sein, dass die Bilder zu aktiven Handlungen führen.



Dass auch aufgrund von Hardcore-Pornos vergewaltigt wird, oder Jugendliche die sich extrem mit Killerspielen identifizieren gewalttätig werden, ist immer eine Gefahr. Aber hier geht es um kleine Kinder die geschützt werden müssen, das hat noch mal eine ganz andere Qualität!

cajadeahorros
20.08.2010, 09:39
Dass auch aufgrund von Hardcore-Pornos vergewaltigt wird, oder Jugendliche die sich extrem mit Killerspielen identifizieren gewalttätig werden, ist immer eine Gefahr. Aber hier geht es um kleine Kinder die geschützt werden müssen, das hat noch mal eine ganz andere Qualität!

Warum wurde eigentlich vor Erfindung der Pornos vergewaltigt und vor Erfindung der Killerspiele gemordet?

GAP
20.08.2010, 09:40
Dass auch aufgrund von Hardcore-Pornos vergewaltigt wird, oder Jugendliche die sich extrem mit Killerspielen identifizieren gewalttätig werden, ist immer eine Gefahr. Aber hier geht es um kleine Kinder die geschützt werden müssen, das hat noch mal eine ganz andere Qualität!

Ich bezweifle, dass dadurch die Kinder geschützt sind.
Das Problem ist sehr viel komplexer als hier dargestellt.

WIENER
20.08.2010, 09:46
Und was die Vergleichbarkeit angeht, bin ich der Auffassung, dass das aktive Handeln in einer "problematischen" Partei in der Tat schwerer wiegt als der passive Besitz von Kinderpornographie. Der Unterschied besteht im aktiven Handeln.

Noch sind "Gedanken" und "Phantasien" nicht strafbar.

Wenn ich das so lese was du von dir gibst, muss man zu der Schlußfolgerung kommen, du hast sie nicht alle. Das aktive handeln in einer legalen Partei fällt also schwerer ins Gewicht als das Verbrechen des Besitzes von Kinderpornos. Ein Verbrechen das mittlererweile in ganz Europa unter Strafe steht. Ein Verbrechen, dass zum Anlass genommen wird, um die Freiheit des Internets in Frage zu stellen.

Und wenn etwas verboten, oder von der öffentlichen Gesellschaft ferngehalten werden sollte, dann sind das Feinde der Demokratie wie du offensichtlich einer bist. Du solltest nach Kuba auswandern,

henriof9
20.08.2010, 09:49
Wie gesagt, da scheint mir die Kollision mit dem Amtseid eine haltbare Begründung zu sein, wenn man jemandem 'nachweisen' kann, dass er wider der 'freiheitlich demokratischen Grundordnung' handelt.
Der Besitz von Kinderpornos nun ist halt als Straftat (wie jede andere) zu werten - da sehe ich den Unterschied.


Finde ich nicht (also, dass wir zu weit vom Thema abkommen), denn das ist ja für den Urteilsspruch eine wichtige Frage, in wie weit Beamte als öffentlich Personen zu verstehen sind. Dass in einigen Bereichen für Beamte andere Maßstäbe gelten, steht ja außer Frage und von daher könnte man auch durchaus fragen, weshalb man nicht innerhalb der Beamtenschaft Unterschiede machen sollte und 'bereichsspezifische' Auflagen formuliert.
Ein Kämmerer sollte sich vllt. nicht unbedingt des Betrugs schuldig machen und ein Lehrer nicht mit Kinderpornographie erwischt werden.


Nun, Pädophile würde ich sagen - und hier argumentiere ich dann mal persönlich, nicht juristisch:
Der Gedanke, dass ein Lehrer meines Kindes Kinderpornos sammelt, wäre mir dann doch sehr unangenehm. Selbst wenn sich diese Neigung nur im Privaten und Passiven äußert, würde ich wohl alles daran setzen entweder ihn von meinem Kind oder mein Kind von ihm fernzuhalten...

Dank @Felix Krull habe ich mich jetzt noch mal extra belesen ( ich hatte den Besitz mit bloßen ansehen von Netzinhalten verwechselt ) und da schreit diese Urteil ja erst recht nur noch gen Himmel denn, wenn der Besitz von Kipo strafbar ist zeigt es doch aber auch, daß beide ( Lehrer wie Beamter in dem Link ) schon von daher charakterlich nicht geeignet sind für ihre " besonders hervorgehobene " Stellung im Beruf, wenn ich den Beamtenberuf jetzt mal als solche bezeichnen darf.
Das erinnert mich jetzt auch an diesen Abgeordneten Herrn Taut, der als Volksvertreter untragbar wurde obwohl ja da nun genügend Kontrolle seitens seiner politischen Arbeit vorhanden gewesen wäre.

Persönlich erkenne ich natürlich auch den Unterschied zu einem Lehrer oder Kindergärtner denke aber, daß man mit solch einer unterschiedlichen Bewertung eher dafür sorgt, daß sich Einige mit pädophilen Neigungen eher in Sicherheit wiegen können als Andere nur wegen ihrer beruflichen Stellung.

Thauris
20.08.2010, 09:52
Warum wurde eigentlich vor Erfindung der Pornos vergewaltigt und vor Erfindung der Killerspiele gemordet?


Aber doch nicht so massiv wie heute! Die eklatante Zunahme kann doch nun wirklich keiner bestreiten, genau so wenig wie die eklatante Zunahme von Pädophilen. Das Netz macht's möglich - da kann man sich ungeniert ausleben und muss nicht befürchten erkannt oder registriert zu werden wenn man sich solches Material anderweitig besorgen muss.

WIENER
20.08.2010, 09:53
Aber an Deiner Reaktion kannst Du doch gut sehen, wo das Problem liegt. Du reagierst mit einer Vielzahl von Emotionen. Sachkenntnisse und Realität verschwinden dabei geradezu. Der größte Teil der Argumente sind Vermutungen und Unterstellungen. Ein Gericht darf und kann dem gar nicht folgen. Er ist zu einer gewissen Versachlichung verpflichtet, auch wenn ihm seine Emotionen dabei nicht immer hilfreich sein werden.

Nach der hier angeführten Logik, müsste man auch Menschen die Gewaltvideos, -spiele oder Hardcore Pornos konsumieren vorsorglich aus dem Verkehr ziehen. Es könnte auch bei diesen Menschen sein, dass die Bilder zu aktiven Handlungen führen.

Ich halte es darum für wichtig, zwischen Gefühlen und Sachlichkeit zu trennen. Gerade in einem solch sensiblen Bereich. Empörung ist in Ordnung, bringt aber in dieser Debatte keine neuen Erkenntnisse oder gar Lösungen. Das kannst Du auch in der Politik beobachten, wenn über Sicherungsverwahrung diskutiert wird.

Da schmeißt du Äpfel mit Birnen zusammen und ziehst aus diesen Durcheinander völlig wirre Schlüße.

Kinderpornos ansehen ist ein AKTIVES Unterstützen von Kinderschändern. Denn irgendwer hat ja diese Fotos oder Filme produziert, und damit ein Schwerverbrechen begangen. Was das mit Gewaltvideopielen zu tun hat, kann wohl nur ein schwer gestörter, unter Drogen stehender, erklären. Mit Logischen Denken hast du wohl schwere Probleme.

Thauris
20.08.2010, 09:53
Ich bezweifle, dass dadurch die Kinder geschützt sind.
Das Problem ist sehr viel komplexer als hier dargestellt.

Das Problem müsste gar nicht komplex sein, wenn massiv durchgegriffen würde.

Thauris
20.08.2010, 09:55
Kinderpornos ansehen ist ein AKTIVES Unterstützen von Kinderschändern. Denn irgendwer hat ja diese Fotos oder Filme produziert, und damit ein Schwerverbrechen begangen.

So isses - und die Nachfrage regelt das Angebot, sowohl als auch das Angebot die Nachfrage weiter provoziert.

Ausonius
20.08.2010, 09:55
Henne oder Ei? Ich suggeriere gar nichts - ich halte mich an die Tatsachen. Wenn sogar Kindergärtner und Kinderärzte in diesen Sumpf verstrickt sind, dann ist es in diesem Staat schon sehr weit gekommen und ich finde es sehr bedauerlich wenn man Kinder noch nicht mal mehr unbeaufsichtigt und mit gutem Gewissen im Kindergarten abgeben kann - DAS sind die Fakten.


Man sollte aber keinen Generalverdacht äußern gegen alle Männer, die in Berufen tätig sind, welche klassischen Rollenbilder nicht entsprechen (wobei man sich auch mal fragen kann, wie "klassisch" die wirklich sind - vor der Zeit des Kaiserreichs wurde nahezu jeder Beruf von Männern versehen. Es gab nur wenige Ausnahmen davon, dass waren z.B. die Hebammen).

Bekanntlich gab es auch schon Richter, die mit Kinderpornos erwischt wurden. In meiner Heimatgemeinde war es der Bibliothekar, und zwar am Arbeitsplatz - der musste dann aber auch gehen.

Das wäre genauso unsinnig, wie jeden Schwulen als verkappten Pädophilen anzusehen.

Ausonius
20.08.2010, 09:57
Darauf wollte ich hinaus. Der Schornsteinfeger wurde von der Bevölkerung gewählt.

Das nicht. Schornsteinfeger sind beliehene Beamte.

Polemi
20.08.2010, 09:57
Dank @Felix Krull habe ich mich jetzt noch mal extra belesen ( ich hatte den Besitz mit bloßen ansehen von Netzinhalten verwechselt ) und da schreit diese Urteil ja erst recht nur noch gen Himmel denn, wenn der Besitz von Kipo strafbar ist zeigt es doch aber auch, daß beide ( Lehrer wie Beamter in dem Link ) schon von daher charakterlich nicht geeignet sind für ihre " besonders hervorgehobene " Stellung im Beruf, wenn ich den Beamtenberuf jetzt mal als solche bezeichnen darf.
Das erinnert mich jetzt auch an diesen Abgeordneten Herrn Taut, der als Volksvertreter untragbar wurde obwohl ja da nun genügend Kontrolle seitens seiner politischen Arbeit vorhanden gewesen wäre.

Persönlich erkenne ich natürlich auch den Unterschied zu einem Lehrer oder Kindergärtner denke aber, daß man mit solch einer unterschiedlichen Bewertung eher dafür sorgt, daß sich Einige mit pädophilen Neigungen eher in Sicherheit wiegen können als Andere nur wegen ihrer beruflichen Stellung.
Wie gesagt, der Gesetzesgeber hat die Vorgaben zunächst einmal derart formuliert, dass die Länge der Haftstrafen für eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhätnis ausschlaggebend ist - ich halte dieses im Übrigen für gar nicht so verkehrt, weil wir, würden wir moralisch argumentieren, wohl nicht jedwede Straftat als maßgeblich für weitergehende Berufsausübung ansehen würden:
Fangen wir harmlos an, mit Beleidigung oder Diebstahl, nehmen wir härteres, wie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung - würden wir einem Beamten, der wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wird, aus dem Dienst entlassen wollen? Wohl eher nicht.
Von daher bliebe lediglich, sich über die Strafhöhen für den Besitz kinderpornographischen Materials zu unterhalten - und nunja, ich mag nicht bewerten, wie 'schlimm' sowas ist oder nicht - der Gesetzesgeber hat sich daran zumindest versucht.

WIENER
20.08.2010, 09:59
Man sollte aber keinen Generalverdacht äußern gegen alle Männer, die in Berufen tätig sind, welche klassischen Rollenbilder nicht entsprechen (wobei man sich auch mal fragen kann, wie "klassisch" die wirklich sind - vor der Zeit des Kaiserreichs wurde nahezu jeder Beruf von Männern versehen. Es gab nur wenige Ausnahmen davon, dass waren z.B. die Hebammen).

Bekanntlich gab es auch schon Richter, die mit Kinderpornos erwischt wurden. In meiner Heimatgemeinde war es der Bibliothekar, und zwar am Arbeitsplatz - der musste dann aber auch gehen.
Das wäre genauso unsinnig, wie jeden Schwulen als verkappten Pädophilen anzusehen.


Richtig so. Perverse die aktiv Sexualverbrechen unterstützen haben in einem öffentlichen Beruf nichts zum suchen.

Den ersten Teil deines Postings kann ich nur zustimmen.

Ausonius
20.08.2010, 10:00
Moment, aktives Handeln in einer zugelassenen Partei ist also verwerflicher ( weil zufälligerweise diese Partei nicht dem politischen Mainstream entspricht ) als der " nur " passive Besitz von Kipo- Fotos ?


Bei dem Schornsteinfeger geht es ja mehr darum, ob man ihn in seine Wohnung lassen möchte. Ich möchte weder den NPD-Mann noch den Pädo daheim haben. Von mir aus können auch die Strafen für den reinen Besitz von Kinderpornografie deutlich angehoben werden - bekanntlich schafft auch die Nachfrage das Angebot.

GAP
20.08.2010, 10:01
Da schmeißt du Äpfel mit Birnen zusammen und ziehst aus diesen Durcheinander völlig wirre Schlüße.

Kinderpornos ansehen ist ein AKTIVES Unterstützen von Kinderschändern. Denn irgendwer hat ja diese Fotos oder Filme produziert, und damit ein Schwerverbrechen begangen. Was das mit Gewaltvideopielen zu tun hat, kann wohl nur ein schwer gestörter, unter Drogen stehender, erklären. Mit Logischen Denken hast du wohl schwere Probleme.

Das ist Deine Interpretation, die bei näherer Betrachtung nicht zu belegen ist. Auf diesen Pfad haben schon einige versucht aufzuspringen.

Und die Diskussion über die Auswirkungen von "Killerspielen" hast Du offensichtlich auch nicht verfolgt oder begriffen.

Thauris
20.08.2010, 10:01
Man sollte aber keinen Generalverdacht äußern gegen alle Männer, die in Berufen tätig sind, welche klassischen Rollenbilder nicht entsprechen (wobei man sich auch mal fragen kann, wie "klassisch" die wirklich sind - vor der Zeit des Kaiserreichs wurde nahezu jeder Beruf von Männern versehen. Es gab nur wenige Ausnahmen davon, dass waren z.B. die Hebammen).

Bekanntlich gab es auch schon Richter, die mit Kinderpornos erwischt wurden. In meiner Heimatgemeinde war es der Bibliothekar, und zwar am Arbeitsplatz - der musste dann aber auch gehen.

Das wäre genauso unsinnig, wie jeden Schwulen als verkappten Pädophilen anzusehen.

Ich äussere keinen Generalverdacht, aber ich habe hier die gleiche Ansicht wie Polemi


Der Gedanke, dass ein Lehrer meines Kindes Kinderpornos sammelt, wäre mir dann doch sehr unangenehm. Selbst wenn sich diese Neigung nur im Privaten und Passiven äußert, würde ich wohl alles daran setzen entweder ihn von meinem Kind oder mein Kind von ihm fernzuhalten...
Man muss sich mal in die Lage von Eltern versetzen, um das nachvollziehen zu können. Es gibt doch inzwischen genug Berichte in der Presse über Betreuer und Kindergärtner die Kinder massiv missbraucht haben. Wer kann sein Kind noch beruhigt im Kindergarten abgeben unter solchen Vorzeichen? Den Verdacht hat man immer im Hinterkopf, ob nun berechtigt oder nicht.

Unsere Gesellschaft wird durch solche Exzesse und solche Verbrecher immer unfreier, und auch durch die Tatsache, dass wir vor ihnen immer weniger geschützt werden.

WIENER
20.08.2010, 10:01
Wie gesagt, der Gesetzesgeber hat die Vorgaben zunächst einmal derart formuliert, dass die Länge der Haftstrafen für eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhätnis ausschlaggebend ist - ich halte dieses im Übrigen für gar nicht so verkehrt, weil wir, würden wir moralisch argumentieren, wohl nicht jedwede Straftat als maßgeblich für weitergehende Berufsausübung ansehen würden:
Fangen wir harmlos an, mit Beleidigung oder Diebstahl, nehmen wir härteres, wie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung - würden wir einem Beamten, der wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt wird, aus dem Dienst entlassen wollen? Wohl eher nicht.
Von daher bliebe lediglich, sich über die Strafhöhen für den Besitz kinderpornographischen Materials zu unterhalten - und nunja, ich mag nicht bewerten, wie 'schlimm' sowas ist oder nicht - der Gesetzesgeber hat sich daran zumindest versucht.


ein argumentativ korrektes Posting. Ich bin aber der Meinung, dass Beamte die bevorzugt bezahlt und behandelt werden auch eine Art von Vorbildfunktion haben. Wenn sie diese nicht erfüllen können, sollen sie versuchen zum Aldi an die Kasse zu kommen.

Polemi
20.08.2010, 10:03
Kinderpornos ansehen ist ein AKTIVES Unterstützen von Kinderschändern. Denn irgendwer hat ja diese Fotos oder Filme produziert, und damit ein Schwerverbrechen begangen.
Das würde ich nicht zwingend unterschreiben, da in dem Moment, wo sich jemand Kinderpornos von einem nicht werbe-finanzierten Server besorgt, ohne dafür Geld zu bezahlen in keinster Weise Verbindung zu dem Produzenten aufnimmt und diese zu weiterer Produktion anregt - eher noch das Gegenteil, da ja keine finaziellen Interessen aufrecht erhalten werden und somit dem Markt 'das Wasser abgegraben' wird...

Ist ein schwieriges Thema, aber versuchen wir es noch einmal anders:
Wie würdest du den Besitz und das anschauen von Material bewerten, das als Kinderporno deklariert ist und entweder animiert ist (also gezeichnete bzw. computeranimierte kleine Kinder darstellt) oder aber, dass mit Darsteller(innen) bestückt ist, die vom Aussehen her als 12 und jünger durchgehen (vielleicht auch aufgrund von Gendefekten o.ä.), in Wahrheit jedoch schon 18 sind?

Ausonius
20.08.2010, 10:03
Nach der hier angeführten Logik, müsste man auch Menschen die Gewaltvideos, -spiele oder Hardcore Pornos konsumieren vorsorglich aus dem Verkehr ziehen. Es könnte auch bei diesen Menschen sein, dass die Bilder zu aktiven Handlungen führen.

Ich halte das schon für etwas anderes. Um die Nachfrage nach Kinderpornos zu befriedigen, werden Kinder verschleppt, versklavt und häufig noch getötet.

WIENER
20.08.2010, 10:04
Das ist Deine Interpretation, die bei näherer Betrachtung nicht zu belegen ist. Auf diesen Pfad haben schon einige versucht aufzuspringen.

Und die Diskussion über die Auswirkungen von "Killerspielen" hast Du offensichtlich auch nicht verfolgt oder begriffen.


Doch sie ist beleg und nachweisbar. Nur Freunde von Kinderschändern wie du wollen das nicht begreifen.

Und die Vermengung eines Problems mit einem anderen kann keine Lösung bringen. Hier gehts um Kinderpornos und nicht um Killerspiele und das sind zwei völlig verschiedene Baustellen.

GAP
20.08.2010, 10:05
Das würde ich nicht zwingend unterschreiben, da in dem Moment, wo sich jemand Kinderpornos von einem nicht werbe-finanzierten Server besorgt, ohne dafür Geld zu bezahlen in keinster Weise Verbindung zu dem Produzenten aufnimmt und diese zu weiterer Produktion anregt - eher noch das Gegenteil, da ja keine finaziellen Interessen aufrecht erhalten werden und somit dem Markt 'das Wasser abgegraben' wird...

Ist ein schwieriges Thema, aber versuchen wir es noch einmal anders:
Wie würdest du den Besitz und das anschauen von Material bewerten, das als Kinderporno deklariert ist und entweder animiert ist (also gezeichnete bzw. computeranimierte kleine Kinder darstellt) oder aber, dass mit Darsteller(innen) bestückt ist, die vom Aussehen her als 12 und jünger durchgehen (vielleicht auch aufgrund von Gendefekten o.ä.), in Wahrheit jedoch schon 18 sind?

Richtig. Genau das sind auch die Erkenntnisse, die bei von Fachleuten gewonnen wurden. Es ist wichtig, die Quellen zu fassen zu bekommen und so gut es geht die Verbreitung zu verhindern. Was sich als Trugschluss erwiesen hat, ist das damit sehr viel Geld verdient wird. Das geht wegen der Zahlungsströme schon nicht.

Polemi
20.08.2010, 10:05
ein argumentativ korrektes Posting. Ich bin aber der Meinung, dass Beamte die bevorzugt bezahlt und behandelt werden auch eine Art von Vorbildfunktion haben. Wenn sie diese nicht erfüllen können, sollen sie versuchen zum Aldi an die Kasse zu kommen.
Bei jedweder Straftat?

Wie schaut das mit Fahrlässigkeiten aus?
Begehe ich einen Verkehrsunfall, der evtl. schwer verletzte oder Tote fordert und habe dies getan, weil ich eine Ampel übersehen habe o.ä., würdest du hier ein Vorbildfunktion verletzt sehen? Der Gesetzesgeber zumindest würde dieses schärfer sanktionieren, als meinethalben eine Beleidigung oder einen Diebstahl.

GAP
20.08.2010, 10:06
Doch sie ist beleg und nachweisbar. Nur Freunde von Kinderschändern wie du wollen das nicht begreifen.

Und die Vermengung eines Problems mit einem anderen kann keine Lösung bringen. Hier gehts um Kinderpornos und nicht um Killerspiele und das sind zwei völlig verschiedene Baustellen.

Du wirst unsachlich. Und die Mechanismen um die es geht, gelten für Killerspiele, Gewaltvideos und Kinderpornographie gleichermaßen.

WIENER
20.08.2010, 10:11
Das würde ich nicht zwingend unterschreiben, da in dem Moment, wo sich jemand Kinderpornos von einem nicht werbe-finanzierten Server besorgt, ohne dafür Geld zu bezahlen in keinster Weise Verbindung zu dem Produzenten aufnimmt und diese zu weiterer Produktion anregt - eher noch das Gegenteil, da ja keine finaziellen Interessen aufrecht erhalten werden und somit dem Markt 'das Wasser abgegraben' wird...

Ist ein schwieriges Thema, aber versuchen wir es noch einmal anders:
Wie würdest du den Besitz und das anschauen von Material bewerten, das als Kinderporno deklariert ist und entweder animiert ist (also gezeichnete bzw. computeranimierte kleine Kinder darstellt) oder aber, dass mit Darsteller(innen) bestückt ist, die vom Aussehen her als 12 und jünger durchgehen (vielleicht auch aufgrund von Gendefekten o.ä.), in Wahrheit jedoch schon 18 sind?


In deinem ersten Teil fehlt mir die Logik. Verbrechen jeder Art haben nicht immer finanzielle Hintergründe. Und gerade in den angesprochenen Bereich nicht.

Bei Punkt 2 möchte ich festhalten, dass es in einigen Ländern, wie zum Beispiel der USA, auch verboten ist, computeranimierte nicht reale Kinderpornos herzustellen. Dazu hab ich mir selbst aber noch keine feste Meinung gebildet. Tatsache ist aber, dass in meinen Augen, jeder der sich so etwas ansieht pervers ist und auf keinen Fall einen Beruf ausüben sollte, der mit Kindern zu tun hat.

WIENER
20.08.2010, 10:14
Bei jedweder Straftat?

Wie schaut das mit Fahrlässigkeiten aus?
Begehe ich einen Verkehrsunfall, der evtl. schwer verletzte oder Tote fordert und habe dies getan, weil ich eine Ampel übersehen habe o.ä., würdest du hier ein Vorbildfunktion verletzt sehen? Der Gesetzesgeber zumindest würde dieses schärfer sanktionieren, als meinethalben eine Beleidigung oder einen Diebstahl.

Bei Fahrlässigkeit sollte es im Regelfall zu keiner Entlassung kommen, sollte jemand aber schwer betrunken einen tödlichen Verkehrsunfall verursachen aber schon.

WIENER
20.08.2010, 10:15
Du wirst unsachlich. Und die Mechanismen um die es geht, gelten für Killerspiele, Gewaltvideos und Kinderpornographie gleichermaßen.

nein, denn bei der Herstellung von Killerspielen begeht niemand eine Straftat.

Polemi
20.08.2010, 10:17
In deinem ersten Teil fehlt mir die Logik. Verbrechen jeder Art haben nicht immer finanzielle Hintergründe. Und gerade in den angesprochenen Bereich nicht.

Bei Punkt 2 möchte ich festhalten, dass es in einigen Ländern, wie zum Beispiel der USA, auch verboten ist, computeranimierte nicht reale Kinderpornos herzustellen. Dazu hab ich mir selbst aber noch keine feste Meinung gebildet. Tatsache ist aber, dass in meinen Augen, jeder der sich so etwas ansieht pervers ist und auf keinen Fall einen Beruf ausüben sollte, der mit Kindern zu tun hat.
Mit dem ersten Teil wollte ich darauf hinaus, dass ich die Schändung eines Kindes wohl nicht zwingend aktiv unterstütze, wenn ich mir bereits produzierte Kinderpornographie anschaue.
Oder mal anders (und ich bitte mich hier nicht misszuverstehen, ich billige Verbrechen an Kindern in keinster Weise): Stellen wir uns vor, in den 50ern wurde ein Kinderporno produziert, die Kinder, die seinerzeit missbraucht wurden sind bereits verstorben. Ich nun schaue mir einen solchen Streifen an, ziehe daraus meine Befriedigung und das wars - hätte ich damit ein Verbrechen unterstützt? Ich glaube, dieses ist eher nicht der Fall...

Da ich über die Gesetzeslage in den USA im Bilde bin, habe ich deswegen diesen Punkt angeführt, da er ein deutliches Problem aufzeigt:
Hier haben wir auf einmal das Phänomen, dass es zu keinerlei Schädigungen kommt und lediglich ein Sexualtrieb, den wir als 'pervers' identifizieren würden befriedigt wird. Also genau das, was ich oben zu erklären versuchte: In den USA ist dieses ein Verbrechen ohne Opfer...

Polemi
20.08.2010, 10:19
Bei Fahrlässigkeit sollte es im Regelfall zu keiner Entlassung kommen, sollte jemand aber schwer betrunken einen tödlichen Verkehrsunfall verursachen aber schon.
Sehe ich - moralisch betrachtet - ähnlich.
Das Problem ist aber, dass ein Gericht sich an Gesetze zu halten hat und nicht an individuelle Moralvorstellungen.
Und dieses Vorgepläkeln wollte ich durchführen, um auf den Punkt zu kommen:
Rechtlich ist die richterliche Entscheidung absolut in Ordnung - sie muss mir nicht gefallen (eben gerade im Falle des Lehrers), aber sie ist ok...

Felix Krull
20.08.2010, 10:22
Mit dem ersten Teil wollte ich darauf hinaus, dass ich die Schändung eines Kindes wohl nicht zwingend aktiv unterstütze, wenn ich mir bereits produzierte Kinderpornographie anschaue.
Oder mal anders (und ich bitte mich hier nicht misszuverstehen, ich billige Verbrechen an Kindern in keinster Weise): Stellen wir uns vor, in den 50ern wurde ein Kinderporno produziert, die Kinder, die seinerzeit missbraucht wurden sind bereits verstorben. Ich nun schaue mir einen solchen Streifen an, ziehe daraus meine Befriedigung und das wars - hätte ich damit ein Verbrechen unterstützt? Ich glaube, dieses ist eher nicht der Fall...
Was Du glaubst ist irrelevant, der Gesetzgeber hat das alles in § 184c StGB eindeutig geregelt.

Polemi
20.08.2010, 10:23
Ich äussere keinen Generalverdacht, aber ich habe hier die gleiche Ansicht wie Polemi


Man muss sich mal in die Lage von Eltern versetzen, um das nachvollziehen zu können. Es gibt doch inzwischen genug Berichte in der Presse über Betreuer und Kindergärtner die Kinder massiv missbraucht haben. Wer kann sein Kind noch beruhigt im Kindergarten abgeben unter solchen Vorzeichen? Den Verdacht hat man immer im Hinterkopf, ob nun berechtigt oder nicht.

Unsere Gesellschaft wird durch solche Exzesse und solche Verbrecher immer unfreier, und auch durch die Tatsache, dass wir vor ihnen immer weniger geschützt werden.
Naja, zum einen wäre ich mir nicht sicher, ob wir heute mehr Vergehen an Kindern haben, als zu anderen Zeiten. Es ist z.B. durchaus davon auszugehen, dass die Sensibilisierung zu einer erhöhten Meldebereitschaft führt (man bendenke ja einmal, wie lange die Fälle an der Odenwaldschule oder in den katholischen Kirchen bereits zurückliegen).

Generell glaube ich im Übrigen nicht, dass wir hier den selben Standpunkt vertreten, da ich mich jederzeit massiv FÜR mehr Männer in Lehr- und Erzieherberufen aussprechen würde und dieses aus pädagogischer Sicht auch als absolut sinnvoll erachte.

Thauris
20.08.2010, 10:25
Sehe ich - moralisch betrachtet - ähnlich.
Das Problem ist aber, dass ein Gericht sich an Gesetze zu halten hat und nicht an individuelle Moralvorstellungen.
Und dieses Vorgepläkeln wollte ich durchführen, um auf den Punkt zu kommen:
Rechtlich ist die richterliche Entscheidung absolut in Ordnung - sie muss mir nicht gefallen (eben gerade im Falle des Lehrers), aber sie ist ok...


Der Begriff "individuelle Moralvorstellungen" trifft es wohl nicht ganz, wenn es um das Leben und die Unversehrtheit von Kindern geht.

Polemi
20.08.2010, 10:25
Was Du glaubst ist irrelevant, der Gesetzgeber hat das alles in § 184c StGB eindeutig geregelt.
Das ist richtig - und wenn du dich auf das Gesetz berufst, solltest du mit dem Urteil ja d'accord gehen - mir persönlich fällt das ein wenig schwer, weshalb ich hier in diesem Thread nicht rein juristsich argumentiere...

Thauris
20.08.2010, 10:26
Generell glaube ich im Übrigen nicht, dass wir hier den selben Standpunkt vertreten, da ich mich jederzeit massiv FÜR mehr Männer in Lehr- und Erzieherberufen aussprechen würde und dieses aus pädagogischer Sicht auch als absolut sinnvoll erachte.

Unter anderen Umständen hätte ich damit auch keinerlei Probleme.

Polemi
20.08.2010, 10:28
Der Begriff "individuelle Moralvorstellungen" trifft es wohl nicht ganz, wenn es um das Leben und die Unversehrtheit von Kindern geht.
Geht so, denn es bezog sich ja auf zweierlei:
1) Animierte Kinderpronographie
2) Ohne jedweden kommerziellen Hintergrund - und damit vermutlich nicht weitere Produktionen förderndes - beschafftes 'Material'

Diese würde sich vermutlich nicht auf das Leben anderer Kinder auswirken und somit die Deklaration als pervers (v.a. für das Bsp. 1)) in erster Linie der Moralvorstellung überlassen.

WIENER
20.08.2010, 10:31
Sehe ich - moralisch betrachtet - ähnlich.
Das Problem ist aber, dass ein Gericht sich an Gesetze zu halten hat und nicht an individuelle Moralvorstellungen.
Und dieses Vorgepläkeln wollte ich durchführen, um auf den Punkt zu kommen:
Rechtlich ist die richterliche Entscheidung absolut in Ordnung - sie muss mir nicht gefallen (eben gerade im Falle des Lehrers), aber sie ist ok...

Das ist korrekt, hier ist der Gesetzgeber gefragt.

henriof9
20.08.2010, 10:36
Bei dem Schornsteinfeger geht es ja mehr darum, ob man ihn in seine Wohnung lassen möchte. Ich möchte weder den NPD-Mann noch den Pädo daheim haben. Von mir aus können auch die Strafen für den reinen Besitz von Kinderpornografie deutlich angehoben werden - bekanntlich schafft auch die Nachfrage das Angebot.

Ist aber dabei gleichzusetzen mit einem Berufsverbot was bei den hier genannten Beamten eben nicht der Fall ist.

Ansonsten gehe ich völlig konform mit Dir, einen Pädo will wohl niemand in unmittelbarer Nähe.
Ist natürlich rechtlich auch eine schwierige Angelegenheit weil man andererseits mit einer strikten Maßnahme ( bei Kipo- Besitz ) auch diesen Menschen völlig die Einkommensgrundlage entziehen würde wenn man diese nicht als völlig krank deklarieren will und sie dann in eine Anstalt einweist.

Suppenkasper
20.08.2010, 10:41
Und? Strafe muss auch Strafe sein. Wie vielen Menschen die sich niemals etwas haben zu Schulde kommen lassen wird denn hier in der Bunzelrepublik jegliche Einkommensgrundlage entzogen, unter dem Grinsen und Klatschen eben der Büttel, zu denen dieser feine Pädagoge sicherlich auch gehört?

Soll ich da etwa Mitleid haben, mit solchem Geschmeiss?

WIENER
20.08.2010, 10:43
Mit dem ersten Teil wollte ich darauf hinaus, dass ich die Schändung eines Kindes wohl nicht zwingend aktiv unterstütze, wenn ich mir bereits produzierte Kinderpornographie anschaue.
Oder mal anders (und ich bitte mich hier nicht misszuverstehen, ich billige Verbrechen an Kindern in keinster Weise): Stellen wir uns vor, in den 50ern wurde ein Kinderporno produziert, die Kinder, die seinerzeit missbraucht wurden sind bereits verstorben. Ich nun schaue mir einen solchen Streifen an, ziehe daraus meine Befriedigung und das wars - hätte ich damit ein Verbrechen unterstützt? Ich glaube, dieses ist eher nicht der Fall...

Da ich über die Gesetzeslage in den USA im Bilde bin, habe ich deswegen diesen Punkt angeführt, da er ein deutliches Problem aufzeigt:
Hier haben wir auf einmal das Phänomen, dass es zu keinerlei Schädigungen kommt und lediglich ein Sexualtrieb, den wir als 'pervers' identifizieren würden befriedigt wird. Also genau das, was ich oben zu erklären versuchte: In den USA ist dieses ein Verbrechen ohne Opfer...

Ich finde, dass der Zeitraum, wann ein Verbrechen geschehen ist, unerheblich ist.
Bei den meisten Kinderpornos bzw, deren Produktion gibt es ein Opfer und zu sagen, dass das Opfer ohnehin schon verstorben ist, finde ich mehr als zynisch.

Bei den typischen Strandfotos oder den animierten Filmen ist das zwar etwas anderes, aber alleine der Gedanke, das meine Tochter am Strand fotografiert wurde und sich jetzt ein Perverser beim betrachten dieses Fotos einen runterholt kommt mir das kotzen. Über die rechtliche Bewertung hab ich mir aber noch kein Endurteil gebildet.

Ausonius
20.08.2010, 10:59
Ist aber dabei gleichzusetzen mit einem Berufsverbot was bei den hier genannten Beamten eben nicht der Fall ist.


Ja, was allerdings auch an der speziellen dienstrechtlichen Situation bei Schornsteinfegern liegt. Hier müsste man mal das Kehrmonopol abschaffen (was ich auch aus anderen Gründen für unsinnig halte.


Ist natürlich rechtlich auch eine schwierige Angelegenheit weil man andererseits mit einer strikten Maßnahme ( bei Kipo- Besitz ) auch diesen Menschen völlig die Einkommensgrundlage entziehen würde wenn man diese nicht als völlig krank deklarieren will und sie dann in eine Anstalt einweist.

Ich kann mir aber auch so schwer vorstellen, dass ein Mitarbeiter, bei dem der Kinderporno-Konsum an der Arbeitsstelle bekannt wird (was meist wohl der Fall ist), sich dort halten kann.

Stadtknecht
20.08.2010, 16:22
So verwerflich das sicherlich ist, aber aus dem Dienst entfernt wird man erst nach einer einjährigen Haftstrafe.

Stadtknecht
20.08.2010, 16:24
Bei einem Hakenkreuz auf der Festplatte wäre die 'Karriere' beendet!

Die Karriere ist auch jetzt beendet. Die beiden werden kein Bein mehr an die Erde kriegen.

Don
20.08.2010, 16:41
So verwerflich das sicherlich ist, aber aus dem Dienst entfernt wird man erst nach einer einjährigen Haftstrafe.

Eben. Deshalb gehört das Berufsbeamtentum ersatzlos abgeschafft.

Brotzeit
20.08.2010, 16:43
So verwerflich das sicherlich ist, aber aus dem Dienst entfernt wird man erst nach einer einjährigen Haftstrafe.

Mit welchem "Recht" eigentlich ?
Mit dem recht , daß der Souverän und / oder souveräne Bürger das gefälligst zu ertragen hat , daß ein verurteilter Beamter selbstverständlich loyal sein kann ?
Ein Banker ,der nur einen Cent unterschlägt wird entlassen.
Warum wohl ?
Aus "Vertrauen" ?
Aus "Verzweifelung" ?
Aus Zweifeln ? ...

Brotzeit
20.08.2010, 16:44
Die Karriere ist auch jetzt beendet. Die beiden werden kein Bein mehr an die Erde kriegen.

Sicher ? ........

WIENER
20.08.2010, 16:44
Mit welchem "Recht" eigentlich ?
Mit dem recht , daß der Souverän und / oder souveräne Bürger das gefälligst zu ertragen hat , daß ein verurteilter Beamter selbstverständlich loyal sein kann ?
Ein Banker ,der nur einen Cent unterschlägt wird entlassen.
Warum wohl ?
Aus "Vertrauen" ?
Aus "Verzweifelung" ?
Aus Zweifeln ? ...

Einmal von den Brötchendieben und Kassenboneinlöser ganz abgesehen.

henriof9
20.08.2010, 16:56
Sicher ? ........

Nö, die halten sich dann eben weiter an ihrem Bleistift fest.
Ein Karrieresprung ist ja auch so nun nicht so wahrscheinlich und Gehaltserhöhungen gibt es auch so automatisch.
Die können sich später immer noch über ihre Pension freuen und bis dahin schauen die sich weiter ihre Kipo- Fotos an.

Brotzeit
20.08.2010, 16:58
Nö, die halten sich dann eben weiter an ihrem Bleistift fest.
Ein Karrieresprung ist ja auch so nun nicht so wahrscheinlich und Gehaltserhöhungen gibt es auch so automatisch.
Die können sich später immer noch über ihre Pension freuen.

Na siehst´e ?
Es stimtm doch.
Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus!

Stadtknecht
20.08.2010, 17:04
Eben. Deshalb gehört das Berufsbeamtentum ersatzlos abgeschafft.

Ich würde eher die Dummheit abschaffen.

Brotzeit
20.08.2010, 17:10
Ich würde eher die Dummheit abschaffen.

Bitte vergesse nicht die Arroganz und Bornierheit der Beamten mit abzuschaffen!

Brotzeit
20.08.2010, 17:10
Ich würde eher die Dummheit abschaffen.

Vorallendingen bei den Beamten.

DSol
20.08.2010, 17:16
Während meiner Praktikumszeit bei einem Chemie Unternehmen, wurden 2 Jungs fristlos entlassen, als man "Normale" Pornobilder auf ihren PC fand.:umkipp:

Stadtknecht
20.08.2010, 17:16
Vorallendingen bei den Beamten.

Neidhammel, wieder mal schlechte Geschäfte in dieser Woche gemacht und nix verdient? Das würde Deine Laune erklären, Du Versager! :hihi:

Thauris
20.08.2010, 18:05
Während meiner Praktikumszeit bei einem Chemie Unternehmen, wurden 2 Jungs fristlos entlassen, als man "Normale" Pornobilder auf ihren PC fand.:umkipp:

Ja, das ist ja auch der firmeneigene Rechner - wenns da richtig knallt ist das durchaus berechtigt.

Schattenfee
20.08.2010, 19:04
Ein krankes Land...
Rechte dürfen keine Fußballtrainer sein...
aber Kinderschänder Lehrer...

Da fehlen einem die Worte...

Brotzeit
21.08.2010, 10:55
Neidhammel, wieder mal schlechte Geschäfte in dieser Woche gemacht und nix verdient? Das würde Deine Laune erklären, Du Versager! :hihi:

Selbst wenn ich "schlechte Geschäfte" gemacht haben sollte;
ihr parasitären Beamten scheut Euch selbst dann noch nicht mal davon zu profitieren.
...

Mariko
21.08.2010, 14:11
Bei Punkt 2 möchte ich festhalten, dass es in einigen Ländern, wie zum Beispiel der USA, auch verboten ist, computeranimierte nicht reale Kinderpornos herzustellen.


Stimmt so nicht. Die Bushregierung hat da mal einen Vorstoß unternommen, der aber vom Supreme Court kassiert wurde. Darstellungen, die nicht durch tatsächlichen Kindesmissbrauch entstanden, sind in den USA legal (in Deutschland allerdings nicht in jedem Fall).

schastar
21.08.2010, 20:34
Ah ja, Du meinst also, daß die heutigen Weicheier- und Warmduschermänner, welche als Kindergärtner arbeiten, in der Lage sind aus Kindern richtige Männer zu machen. :D

Das glaube ich grade nicht. Hab ich aber auch so geschrieben.

schastar
21.08.2010, 21:17
Ich glaube aber weniger, dass "halbe Mädchen" pädophile Neigungen entwickeln. .......

Ich nicht.

....... Und Frauen noch weniger. Wie viele männliche Kindergärtner und Betreuer dagegen inzwischen Kinder missbraucht haben, ist ja kein Geheimnis.
.......

a) wie viele waren es?
b) echte Männer vergewaltigen keine kleinen Kinder.

.......
Und ich weiss nicht ob einem da ein Kind als "Warmduscher" nicht lieber sein sollte als ein missbrauchtes Kind!

Das Problem sind ja die Warmduschen.

Im übrigen versuchst du Männer unter Generalverdacht zu stellen und ihnen die Neigung zu kleinen Kinder anzudichten.

Und wenn ich von Männer rede meine ich keine Halbmädchen die mit den Kids nette Lieder singen, Gitarre spielen und lustige Tänze einstudieren. Sondern jemanden der mit ihnen z.B. Holz bearbeitet, Nägel einschlägt, im Garten etwas baut, eine Schatzkiste zimmert oder sonst was.