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Vollständige Version anzeigen : Allgemein zugängliche Sexualstraftäterdatenbank im Internet?



Der Österreicher
09.08.2010, 17:21
Wo wohnen Sexualverbrecher? Laut der Webseite „Family Watchdog“ ist diese Information essenziell für jeden US-Bürger. Neben Informationen zu Produktrückrufen und Lebensmittelallergien bietet die Plattform einen besonderen Service für besorgte Familien und Neugierige: Nach Eingabe von Ort und Postleitzahl bekommt man hier einen Überblick über alle registrierten Sexualverbrecher in der Umgebung – auf einer Umgebungskarte mit simpler Symbolik. Ein rotes Quadrat auf der digitalen Karte steht für Täter, die sich an Kindern vergangen haben, ein gelbes für Vergewaltiger. Wer wegen gewalttätigen sexuellen Übergriffen verurteilt wurde, bekommt ein blaues Quadrat, ein grünes steht für alle anderen Sexualdelikte. Per Mausklick werden die genaue Adresse und der Namen der Verurteilten angezeigt. Ein weiterer Mausklick offenbart, wer in der letzten Zeit hinzugezogen ist.
Quelle: Focus.de (http://www.focus.de/digital/internet/internet-pranger-sexualstraftaeter-auf-der-uebersichtskarte_aid_539335.html)

Seit 15 hochgefährliche Vergewaltiger und Kinderschänder aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden und nun wieder auf Opfer lauern werden die Forderung nach einer Datenbank wie in den USA lauter. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis und sein CDU-Kollege Reinhard Grindel hatten sich zuvor einer entsprechenden Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft angeschlossen. Die Regierung lehnt dies allerdings ab.

Wie ist eure Meinung?

Haspelbein
09.08.2010, 17:26
Ich muss ehrlich sagen, dass ich bisher in den USA noch keinen Nutzen daraus gezogen habe. Dies liegt z.T. aber auch daran, dass man nur die Kategorie des Verbrechens erfaehrt, und damit eine Bedrohung durch diese Person schlecht einschaetzen kann, wenn nich gerade jemand in der "gehobenen Klasse" (sexual predator) der Sexualstraftaeter gefuehrt wird.

Zu Progromen oder Selbstjustiz kommt es jedoch meiner Erfahrung nach ebenso nicht. Das Problem ist eher, dass niemand diese Leute in der Nachbarschaft haben will, und ihnen die Mietvertraege gekuendigt werden.

Verrari
09.08.2010, 17:33
Wie ich die EU und ihren Gerichtshof bisher kennenlernen durfte wird ein Internet-Pranger ebenfalls gegen die Menschenrechte verstoßen.

Vielmehr glaube ich daran, dass diesen Straftätern im nächsten Schritt eine neue Identität angeboten werden wird, zusammen mit einem Startkapital zur Gründung einer neuen Existenz, weitab vom europäischen Festland.
Guadeloupe oder Martinique böten sich da beispielsweise an.

henriof9
09.08.2010, 17:51
Wie ich die EU und ihren Gerichtshof bisher kennenlernen durfte wird ein Internet-Pranger ebenfalls gegen die Menschenrechte verstoßen.

Vielmehr glaube ich daran, dass diesen Straftätern im nächsten Schritt eine neue Identität angeboten werden wird, zusammen mit einem Startkapital zur Gründung einer neuen Existenz, weitab vom europäischen Festland.
Guadeloupe oder Martinique böten sich da beispielsweise an.

Erinnert mich an die Idee ( wie in den USA ) die Fotos vermißter Kinder auf Milchpackungen abzdrucken- wurde auch abgelehnt, warum weiß ich jetzt nicht mehr.
Vorstellbar wäre dabei, daß die Bevölkerung evtl. erschrecken könnte darüber wieviele Kinder überhaupt vermißt werden.

In dem Fall hier wären sicherlich die Persönlichkeitsrechte der Straftäter der Hauptgrund warum man das nicht macht, allerdings- wer weiß wie erschreckend hoch dann auch diese Anzahl wäre, könnte man dies nachlesen.

jak_22
09.08.2010, 17:54
(...)
Guadeloupe oder Martinique böten sich da beispielsweise an.

Sachalin.

marc
09.08.2010, 18:01
Wie ist eure Meinung?

Ja, schwieriges Thema. Ich habe mal für "Nein" gestimmt, weil mir das wie ein falscher Mittelweg vorkommt.
Denn man kann ja entweder davon ausgehen, daß von einer Person keine oder keine überdurschnittliche Gefahr mehr ausgeht und sie wieder eingegliedert werden muss in die Gesellschaft - dann gibt es keinen Grund, diesen Prozeß zu verhindern, indem solche Datenbanken erstellt werden. Oooder man geht davon aus, daß noch immer eine Gefahr für ihn ausgeht - dann gibt es aber keinen Grund, ihn in die Freiheit zu entlassen.
Wenn überhaupt, wäre ich also für "härtere Strafen" - aber ohne öffentliche Datenkbankerfassung nach verbüßter Strafe.

Im Übrigen ist eine "Vergewaltigung" heute schnell geschehen, wie man etwa bei Kachelmann und Andreas Türck gesehen hat. Wer weiß, wie viele unschuldige Männer wegen angeblicher "Vergewaltigung in der Ehe" u.dgl. anschließend in einer solchen Datenbank auftauchen...

Haspelbein
09.08.2010, 18:01
[...]
In dem Fall hier wären sicherlich die Persönlichkeitsrechte der Straftäter der Hauptgrund warum man das nicht macht, allerdings- wer weiß wie erschreckend hoch dann auch diese Anzahl wäre, könnte man dies nachlesen.

Natuerlich sind auf der einen Seite die Persoenlichkeitsrechte der Straftaeter abzuwaegen, obwohl durch eine hohe Wiederholungsgefahr bei solchen Delikten der Schutz der Bevoelkerung beruecksichtigt werden muss.

Das Grundproblem ist jedoch, dass in den meisten Faellen der Buerger mit der einfachen Information, dass ein Sexualstraftaeter in der Nachbarschaft wohnt, einfach recht wenig anfangen kann.

Verrari
09.08.2010, 18:04
Sachalin.

Nie und nimmer! Das wäre keinem Straftäter zuzumuten, da schlicht hochgradig unmenschlich, ja geradezu bestialisch ! Du hast die Philosophie der europäischen Menschenrechtskommission noch nicht verstanden.
Außerdem gehört Sachalin nicht zur EU. ;)

Verrari
09.08.2010, 18:06
Das Grundproblem ist jedoch, dass in den meisten Faellen der Buerger mit der einfachen Information, dass ein Sexualstraftaeter in der Nachbarschaft wohnt, einfach recht wenig anfangen kann.
Zum Ausgleich für diese Informationslücke darf der US-Bürger aber eine geladene Waffe "unter dem Kopfkissen" haben.

henriof9
09.08.2010, 18:09
Natuerlich sind auf der einen Seite die Persoenlichkeitsrechte der Straftaeter abzuwaegen, obwohl durch eine hohe Wiederholungsgefahr bei solchen Delikten der Schutz der Bevoelkerung beruecksichtigt werden muss.

Das Grundproblem ist jedoch, dass in den meisten Faellen der Buerger mit der einfachen Information, dass ein Sexualstraftaeter in der Nachbarschaft wohnt, einfach recht wenig anfangen kann.

Es kommt auch darauf an welche sex. Straftaten überhaupt unter eine Veröffentlichung fallen würden.
Ich weiß jetzt nicht ob es stimmt, aber in den USA z.B. ist ja auch jemand als Sexualstraftäter aufgeführt wenn er z.B. Sex mit einer Minderjährigen hatte, selbst wenn dieser einvernehmlich war ( weil z.B. die Eltern eine Anzeige erstattet hatten oder er das wirkliche Alter nicht wußte ).
Solche Menschen wären dann stigmatisiert obwohl sie mit den wirklichen Sexualstraftätern nichts gemein haben.

Haspelbein
09.08.2010, 18:09
Zum Ausgleich für diese Informationslücke darf der US-Bürger aber eine geladene Waffe "unter dem Kopfkissen" haben.

Trotzdem hilft ihm diese Online-Datenbank sehr wenig, wenn er nicht zwischen einem Spanner und einem Kinderschaender unterscheiden kann, und die Vorgeschichte nicht kennt.

Nationalix
09.08.2010, 18:16
Eine solche Täterdatenbank macht nur Sinn, wenn besorgte Eltern die Täter auch besuchen dürfen. :bat:

Haspelbein
09.08.2010, 18:18
Es kommt auch darauf an welche sex. Straftaten überhaupt unter eine Veröffentlichung fallen würden.
Ich weiß jetzt nicht ob es stimmt, aber in den USA z.B. ist ja auch jemand als Sexualstraftäter aufgeführt wenn er z.B. Sex mit einer Minderjährigen hatte, selbst wenn dieser einvernehmlich war ( weil z.B. die Eltern eine Anzeige erstattet hatten oder er das wirkliche Alter nicht wußte ).
Solche Menschen wären dann stigmatisiert obwohl sie mit den wirklichen Sexualstraftätern nichts gemein haben.

Das ist erst einmal korrekt, aber es gibt hier verschiedene Klassen. Jedoch kann diese kaum jemand ohne das noetige juristische Fachwissen korrekt einteilen.

Aber du sprichst schon eine gewisse Grauzone an: Sex mit Minderjaehrigen hat einen unheimlichen Spielraum, was die moralische Verwerflichkeit angeht.

Wie sind "Einstiegsdelikte" zu werten? Sollte man sie dennoch oeffentlich machen, weil eine spaetere Steigerung zu befuerchten ist?

Es ist unheimlich schwer, eine Bedrohung einzuschaetzen, ohne die Details des Falles wirklich zu kennen.

Zero
09.08.2010, 18:26
Diese Diskussion wäre überflüssig wenn man Massenmörder und Kinderschänder gleich an die Wand stellen würde.

Oder für die Humanisten im Forum: Wenn Lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich bedeuten würde.

henriof9
09.08.2010, 18:29
Eine solche Täterdatenbank macht nur Sinn, wenn besorgte Eltern die Täter auch besuchen dürfen. :bat:

... und dann evtl. jemanden etwas antun weil sie nicht wußten, daß dieser lediglch mit seiner minderjährigen Freundin gepoppt hatte- denk mal darüber nach.

Nationalix
09.08.2010, 18:31
... und dann evtl. jemanden etwas antun weil sie nicht wußten, daß dieser lediglch mit seiner minderjährigen Freundin gepoppt hatte- denk mal darüber nach.

Wie definierst Du minderjährig?

Wenn zwei 16 jährige poppen, ist das nicht strafbar.

Wenn ein 19 jähriger eine 13 jährige poppt, sehr wohl.

Voortrekker
09.08.2010, 18:32
Wie definierst Du minderjährig?

Wenn zwei 16 jährige poppen, ist das nicht strafbar.

Wenn ein 19 jähriger eine 13 jährige poppt, sehr wohl.

Und wenn ein 18-jähriger eine 17-jährige poppt?

henriof9
09.08.2010, 18:43
Wie definierst Du minderjährig?

Wenn zwei 16 jährige poppen, ist das nicht strafbar.

Wenn ein 19 jähriger eine 13 jährige poppt, sehr wohl.

Das letztere Beispiel ist heutzutage Gang und Gebe und würde dann zumindest unter den Straftatbestand fallen.
Genauso wie z.B. ein 14-Jähriger und eine 13- Jährige.
Wenn man es genau nehmen will werden durch die gesetzl. Bestimmungen teilweise auch sexuelle Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.

Nationalix
09.08.2010, 18:44
Und wenn ein 18-jähriger eine 17-jährige poppt?

Es geht um Straftäter, das heißt also, dass eine Straftat begangen wurde.

Der von Dir angefragte Fall ist strafrechtlich nicht relevant.

Hans Huckebein
09.08.2010, 19:52
Das wort "allgemein" bezieht sich auf alle und das kann ich nicht befürworten!

Internet ist heut-zu-tage überall present und da kann ich mir vorstellen, das der eine oder andere mal lust hat, person x, die in dem portal genannt wird, mal fast straffrei eins auf die glocke zu geben!:]...er wurde ja da als sexualstraftäter geführt...

So schlimm es auch auch ist, aber so geht es nicht!

borisbaran
10.08.2010, 14:06
Aber nur, wenn da die wirjlich schlimmen Jungs reinkommen und nicht nur so Typen, die mit seiner Freundin gepoppt hat und nun feststellen müssen, dass sich nicht wikrlich 18 war (jailbait (http://en.wiktionary.org/wiki/jailbait)).

Der Österreicher
10.08.2010, 18:42
Aber nur, wenn da die wirjlich schlimmen Jungs reinkommen und nicht nur so Typen, die mit seiner Freundin gepoppt hat und nun feststellen müssen, dass sich nicht wikrlich 18 war (jailbait (http://en.wiktionary.org/wiki/jailbait)).

Ja, ich denke auch das so eine Datenbank nur für wirkliche "Verbrecher" da sein soll. Eben jene, welche jetzt entlassen werden mußten (aufgrund des EuGHfM bzw. Kinderschänder und Vergewaltiger, aber auch Mörder und Totschläger). Totschläger sollte man nach 20 Jahren nach Haftentlassung streichen wenn sie nach einem psychologischen Untersuchung als ungefährlich eingestuft werden und sich niemals mehr etwas zu schulden kommen liesen.

Edit: Totschläger ohne sexuelles Motiv (gibts ja nicht da es ja Mord wäre). Ich bin natürlich dafür Mörder nie mehr frei zu lassen, aber die Realität sieht leider anders aus (noch, im Sozialismus kommen solche Subjekte natürlich nie mehr Leben raus).

emire
10.08.2010, 19:53
Nur Ehepaare die Kinder haben, sollten eingriff in eine solche Datei bekommen.
Einloggen mit Kindergeldnummer und Passwort...

schastar
10.08.2010, 20:38
Quelle: Focus.de (http://www.focus.de/digital/internet/internet-pranger-sexualstraftaeter-auf-der-uebersichtskarte_aid_539335.html)

Seit 15 hochgefährliche Vergewaltiger und Kinderschänder aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden und nun wieder auf Opfer lauern werden die Forderung nach einer Datenbank wie in den USA lauter. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis und sein CDU-Kollege Reinhard Grindel hatten sich zuvor einer entsprechenden Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft angeschlossen. Die Regierung lehnt dies allerdings ab.

Wie ist eure Meinung?

Etwas dümmeres als eine allgemein zugängliche Sexualstraftäterdatei kann man nicht machen.

twoxego
10.08.2010, 20:55
man hat es nicht geschafft, gesetze zu machen, die solche leute tatsächlich isolieren würden.
nun versucht man es auf dem billigsten weg.

im prinzip wäre nicht einmal etwas dagegen zu sagen, wenn man irrtümer vollkommen ausschliessen könnte.
kann man dies aber tatsächlich bei einer derart unfähigen justiz?

Doc Gyneco
10.08.2010, 20:59
Quelle: Focus.de (http://www.focus.de/digital/internet/internet-pranger-sexualstraftaeter-auf-der-uebersichtskarte_aid_539335.html)

Seit 15 hochgefährliche Vergewaltiger und Kinderschänder aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden und nun wieder auf Opfer lauern werden die Forderung nach einer Datenbank wie in den USA lauter. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis und sein CDU-Kollege Reinhard Grindel hatten sich zuvor einer entsprechenden Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft angeschlossen. Die Regierung lehnt dies allerdings ab.

Wie ist eure Meinung?

Das hier finde ich sehr passend.

http://diepresse.com/home/panorama/welt/489788/index.do

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

schastar
10.08.2010, 21:05
man hat es nicht geschafft, gesetze zu machen, die solche leute tatsächlich isolieren würden.
nun versucht man es auf dem billigsten weg.

im prinzip wäre nicht einmal etwas dagegen zu sagen, wenn man irrtümer vollkommen ausschliessen könnte.
kann man dies aber tatsächlich bei einer derart unfähigen justiz?

nein, sonst würden nicht immer und immer wieder Leute aus dem Kanst kommen die unschuldig saßen weil man die Wahrheit 5 Jahre später erst herausgefunden hatte.

twoxego
10.08.2010, 21:13
so etwas meinte ich.
die wahrscheinlichkeit eines irrtums ist vermutlich bei länger einsitzenden geringer.
dass sie gar nicht vorhanden wäre, ist allerdings auch eher unrealistisch.

Der Österreicher
10.08.2010, 21:35
Das hier finde ich sehr passend.

http://diepresse.com/home/panorama/welt/489788/index.do

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Man sollte einen 4m-Stacheldrahtzaun um das Lager ziehen. Mein Mitgefühl gilt den Opfern, nicht den Vergewaltigern.

Suppenkasper
10.08.2010, 21:39
man hat es nicht geschafft, gesetze zu machen, die solche leute tatsächlich isolieren würden.
nun versucht man es auf dem billigsten weg.

im prinzip wäre nicht einmal etwas dagegen zu sagen, wenn man irrtümer vollkommen ausschliessen könnte.
kann man dies aber tatsächlich bei einer derart unfähigen justiz?

twoxego beweist Hirnschmalz. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Eine solche "Straftäterdatenbank" hat tatsächlich die Bezeichnung "populistische Maßnahme" verdient. An den wirklichen Übelständen und ihren Ursachen wird sie nichts, aber auch gar nichts ändern.