Ganz_unten
08.08.2010, 10:54
“Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” wird durch ein Leistungsschutzrecht gewiss nicht gefördert, im Gegenteil!
Eine öffentliche breite Debatte über den Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist angesagt, bevor neue Gesetze zu einer Verschlimmbesserung der jetzigen Rechtslage führen werden.
Hier eine differenzierte Stellungsnahme von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa:
Wir alle brauchen eine funktionierende Presse- und Verlagslandschaft und sind interessiert an der Aufrechterhaltung hoher journalistischer Qualität. Journalistische, aber auch verlegerische Leistungen haben ihren Preis. Dieser Preis – etwa der Verkaufspreis einer Zeitung, der Preis eines digitalen Angebots oder der Anzeigenpreis einer Werbeanzeige – wurde bisher durch Angebot und Nachfrage geregelt. Die digitale Entwicklung machte jedoch nicht nur technologische Anpassungen notwendig, sondern ließ auch die bestehenden Geschäftsmodelle der Verlage zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Neue Konzepte mussten gefunden und weiter entwickelt werden. Vielen großen Verlagen (wie etwa Axel Springer, Burda, Gruner+Jahr oder Holtzbrinck), aber auch mittleren und kleinen Verlagen (wie etwa dem Spiegel oder dem Meine Verlag) ist die Anpassung an geänderte Strukturen bereits gut gelungen; andere suchen noch nach Finanzierungskonzepten.
Durch ein Leistungsschutzrecht soll nun das angebliche “Refinanzierungsproblem der Presse” durch eine marktfremde Lösung, im Klartext: eine Quersubventionierung durch andere Wirtschaftszweige, behoben werden. Hierzu wollen sich die Verlage ein exklusives Recht an Presseerzeugnissen - bis hin zu kleinsten Informationseinheiten (“snippets”) - einräumen lassen, das es ihnen ermöglichen würde, andere von der Nutzung auszuschließen. Durch ein solches Verbotsrecht würde jede Vervielfältigung eines Online-Artikels zu gewerblichen Zwecken vergütungspflichtig. Selbst das Anzeigen von (kostenlos zugänglichen) Texten auf dem Bildschirm des Nutzers würde dann Geld kosten; ebenso die Anzeige von Suchergebnissen bei Suchmaschinen.
Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechtes ist nicht gerechtfertigt. Die Folgen wären verheerend. Nachfolgend werden die zehn wichtigsten Gründe gegen das Verbotsrecht und die Errichtung einer “Presse-GEZ” näher beleuchtet:
http://www.telemedicus.info/article/1824-Zehn-Gruende-gegen-ein-Presse-Leistungsschutzrecht.html
Eine öffentliche breite Debatte über den Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist angesagt, bevor neue Gesetze zu einer Verschlimmbesserung der jetzigen Rechtslage führen werden.
Hier eine differenzierte Stellungsnahme von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa:
Wir alle brauchen eine funktionierende Presse- und Verlagslandschaft und sind interessiert an der Aufrechterhaltung hoher journalistischer Qualität. Journalistische, aber auch verlegerische Leistungen haben ihren Preis. Dieser Preis – etwa der Verkaufspreis einer Zeitung, der Preis eines digitalen Angebots oder der Anzeigenpreis einer Werbeanzeige – wurde bisher durch Angebot und Nachfrage geregelt. Die digitale Entwicklung machte jedoch nicht nur technologische Anpassungen notwendig, sondern ließ auch die bestehenden Geschäftsmodelle der Verlage zunehmend an ihre Grenzen stoßen. Neue Konzepte mussten gefunden und weiter entwickelt werden. Vielen großen Verlagen (wie etwa Axel Springer, Burda, Gruner+Jahr oder Holtzbrinck), aber auch mittleren und kleinen Verlagen (wie etwa dem Spiegel oder dem Meine Verlag) ist die Anpassung an geänderte Strukturen bereits gut gelungen; andere suchen noch nach Finanzierungskonzepten.
Durch ein Leistungsschutzrecht soll nun das angebliche “Refinanzierungsproblem der Presse” durch eine marktfremde Lösung, im Klartext: eine Quersubventionierung durch andere Wirtschaftszweige, behoben werden. Hierzu wollen sich die Verlage ein exklusives Recht an Presseerzeugnissen - bis hin zu kleinsten Informationseinheiten (“snippets”) - einräumen lassen, das es ihnen ermöglichen würde, andere von der Nutzung auszuschließen. Durch ein solches Verbotsrecht würde jede Vervielfältigung eines Online-Artikels zu gewerblichen Zwecken vergütungspflichtig. Selbst das Anzeigen von (kostenlos zugänglichen) Texten auf dem Bildschirm des Nutzers würde dann Geld kosten; ebenso die Anzeige von Suchergebnissen bei Suchmaschinen.
Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechtes ist nicht gerechtfertigt. Die Folgen wären verheerend. Nachfolgend werden die zehn wichtigsten Gründe gegen das Verbotsrecht und die Errichtung einer “Presse-GEZ” näher beleuchtet:
http://www.telemedicus.info/article/1824-Zehn-Gruende-gegen-ein-Presse-Leistungsschutzrecht.html