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Vollständige Version anzeigen : BRD-Justiz: Vergewaltiger auf freiem Fuß - Rund um die Uhr von der Polizei bewacht



Revolutionär
28.07.2010, 18:11
Man fragt sich, in was für einem Staat man hier lebt...ein Vergewaltiger lebt als freier Mann, weil der BGH die nachträgliche Verlängerung seiner Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt.

Auf dem Papier ein freier Mann, wird er jetzt rund um die Uhr von dutzenden Polizisten bewacht, da von ihm nach Gutachten noch immer eine Gefahr ausgeht...


http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/das-ticken-der-bombe/

Sterntaler
28.07.2010, 18:12
der wird sicherlich von den Perversen als Kindergärtner angestellt.

kotzfisch
28.07.2010, 18:51
Tja,theoretisch lösbar mir 8,68 IS oder ähnlich.
Leider Realität.

Hans Huckebein
28.07.2010, 19:40
Ein zweiseitiges schwert!

Durch die ständige überwachung wird es kein "normales" leben geben und eine integration unmöglich..

Andererseits kann ich die probleme der bürger auch verstehen..kommt es zu einem rückfall, ist das drama groß!

Testosteron senkende medis wären eine alternative, dazu muß er aber selbst zustimmen;

Alfred
28.07.2010, 19:46
Und die Polizei hat bald noch mehr zu tun. :


Allein in Hamburg werden voraussichtlich 17 Straftäter von dieser Entscheidung profitieren.

Mopo (http://www.mopo.de/2010/20100728/hamburg/panorama/serien_vergewaltiger_in_hamburg_auf_freiem_fuss.ht ml). Online

Margrit
28.07.2010, 20:13
Ein zweiseitiges schwert!

Durch die ständige überwachung wird es kein "normales" leben geben und eine integration unmöglich..

Andererseits kann ich die probleme der bürger auch verstehen..kommt es zu einem rückfall, ist das drama groß!

Testosteron senkende medis wären eine alternative, dazu muß er aber selbst zustimmen;




kann man denn solche gefährlichen Kinderschänder nicht zwangskastrieren?

Margrit
28.07.2010, 20:15
Und die Polizei hat bald noch mehr zu tun. :


Allein in Hamburg werden voraussichtlich 17 Straftäter von dieser Entscheidung profitieren.

Mopo (http://www.mopo.de/2010/20100728/hamburg/panorama/serien_vergewaltiger_in_hamburg_auf_freiem_fuss.ht ml). Online




das ist doch gekommen, weil der EuGH mal wider gemeint hat, dass unsere nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht rechtens sei.
Und wie üblich in Deutschland seit etlichen Jahren, rutschen wir sofort auf den Knien und machen alles. Auch wenn es zum Schaden der Bürger ist.
Der EuGH üb erzieht meiner Meinung nach mehr und mehr seine Kompetenzen
Wir brauchen endlich mal wieder selbstbewußte Politker, die aufräumen und dieen Mist nicht mehr mitmachen

GG146
28.07.2010, 20:22
Der EuGH üb erzieht meiner Meinung nach mehr und mehr seine Kompetenzen. Wir brauchen endlich mal wieder selbstbewußte Politker, die aufräumen und dieen Mist nicht mehr mitmachen

Die deutschen Obergerichte halten doch derzeit dagegen:

http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/23_07_2010/index.php

Auszug:


Oberlandesgericht Köln: Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz EGMR-Urteil

(...)

Es sei zwar richtig anzunehmen, dass der Gesetzgeber nicht dauerhaft gegen die Eur. Menschenrechtskonvention habe verstoßen wollen. Dies bewirke entgegen der Meinung anderer Oberlandesgerichte wie Hamm und Frankfurt aber keinen Automatismus dahin, dass Sicherungsverwahrte nach Ablauf von 10 Jahren sofort zu entlassen seien. Es sei vielmehr anzunehmen, dass der Gesetzgeber nach anderen Wegen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rückfalltätern gesucht hätte, wie z. B. durch eine Reform der Führungsaufsicht, wäre ihm der Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention schon seinerzeit bewusst gewesen. Die Gerichte seien nicht befugt, durch einfache Gesetzesauslegung schon jetzt im Vorgriff auf ein Gesetzgebungsverfahren Fakten zu schaffen.

Hans Huckebein
28.07.2010, 20:25
kann man denn solche gefährlichen Kinderschänder nicht zwangskastrieren?

Es mag böse klingen, aber bei rückfällen...obwohl das schon einer zuviel ist, würde ich das befürworten.

Heute zählen ja menschenrechte über alles, auch für täter!

Pillefiz
28.07.2010, 20:27
kann man denn solche gefährlichen Kinderschänder nicht zwangskastrieren?

dafür wäre ich auch, spart eine Menge Geld

kotzfisch
28.07.2010, 20:51
Unsinn-dann hast Du einen gefährlichen Mann ohne Eier.Na,Prost Mahlzeit.Es geht bei Sexualdelikten um Macht,Dominanz und Kontrolle und nicht um Sex.(T.Müller/Leygraf/Douglas etc.pp.).

Alter Hut in der Forensik.

Ginge es um Sex, gingen diese Kerle in den Puff.

Doc Gyneco
28.07.2010, 21:14
kann man denn solche gefährlichen Kinderschänder nicht zwangskastrieren?

Hanfstrick ist billiger !!

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

kotzfisch
28.07.2010, 21:18
Doc:sinnloser Beitrag.

heide
29.07.2010, 04:57
Man fragt sich, in was für einem Staat man hier lebt...ein Vergewaltiger lebt als freier Mann, weil der BGH die nachträgliche Verlängerung seiner Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt.

Auf dem Papier ein freier Mann, wird er jetzt rund um die Uhr von dutzenden Polizisten bewacht, da von ihm nach Gutachten noch immer eine Gefahr ausgeht...


http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/das-ticken-der-bombe/

Die EU hat dieses möglich gemacht. Die Sicherheitsverwahrung wurde gekippt.
Die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Bewachung sollte sofort von dem EU-Beitrag Deutschlands abgezogen werden.
Gestern sagte ein Mensch im TV, dieser Vergewaltiger ist nicht therapierbar.

heide
29.07.2010, 04:59
kann man denn solche gefährlichen Kinderschänder nicht zwangskastrieren?

Nein, dazu muss der Täter seine Zustimmung geben. Wie war das noch mit Jürgen Bartsch? Er gab seine Einwilligung zur Kastration und strab auf dem OP-Tisch.

heide
29.07.2010, 05:01
Es mag böse klingen, aber bei rückfällen...obwohl das schon einer zuviel ist, würde ich das befürworten.

Heute zählen ja menschenrechte über alles, auch für täter!
Und damit werden Täter zu Opfern!

Pillefiz
29.07.2010, 12:32
Nein, dazu muss der Täter seine Zustimmung geben. Wie war das noch mit Jürgen Bartsch? Er gab seine Einwilligung zur Kastration und strab auf dem OP-Tisch.

das wäre mir auch recht.........

Revolutionär
29.07.2010, 13:55
kann man denn solche gefährlichen Kinderschänder nicht zwangskastrieren?

Kopfschuss ist billiger...und effektiver...

kotzfisch
30.07.2010, 08:59
Euer atavistisches Todesstrafen Gestammel spiegelt Euer geistiges Niveau.

Siegfriedphirit
30.07.2010, 09:01
alles richtig... aber wenn ich da an die vielen Kinderschänder in den Reihen der kath. Kirche denke... denen passiert so gut wie nichts... die werden im schlimmsten Fall versetzt. Warum kommen die nicht ins Gefängnis?
Bei jedem Sexgängster machen wir einen Aufstand...und mit Recht...aber bei den Sexgangstern der Kirche werden wir leise.
Gleiches Recht für alle oder...?

Pillefiz
30.07.2010, 13:01
von mir aus liebend gerne, aber Gauner schützen sich eben untereinander

menne61
30.07.2010, 14:33
Wie Pervers ist unsere Gesellschaft?
Der Mann hat 30 Jahre im Gefängniss verbracht. Auf Grund von Fehlurteilen die dadurch entstanden sind das die Deutsche Gesetzgebung im Tiefschlaf lag. Der Europäische Gerichtshof hat die Deutsche Regierung jetzt letztmalig aufgefordert ihre Hausaufgaben zu machen. Kohl und auch Merkel dachten ja immer und das tun sie wahrscheinlich auch noch heute, Nur wir, sind das Non Plus Ultra!
Jetzt stellt sich die Regierung so dar das sie das Opfer des Europäischen Gerichtshofes sind.
Mein Aufruf an alle: Bekämpft nicht die Menschen die auf Grund von Fehlentscheidungen der Legeslative zu unrecht verfolgt werden.
Haltet euch an die Verursacher dieser Mißstände. Das ist eindeutig die Regierung.

kotzfisch
30.07.2010, 20:32
MeinGott: Was ist denn ein Kinderschänder?

1.Der manipulierende Zuseher?
2.Der Vergewaltiger?
3.Der Vertuschungsmörder?

Vielleicht könnt Ihr in Euren Rachephantasien mal differenzieren?

heide
31.07.2010, 06:41
Nun wird darüber nachgedacht, den ca. 120 entlassenen Straftäter, die nach dem EU-Recht aus der Haft entlassen werden müssen, mit Fußfesseln auszustatten. Gute Idee, meine ich, denn so werden die Kosten zumindest reduziert, um nicht therapiebare Täter zu überwachen.

Bruddler
31.07.2010, 06:52
Nun wird darüber nachgedacht, den ca. 120 entlassenen Straftäter, die nach dem EU-Recht aus der Haft entlassen werden müssen, mit Fußfesseln auszustatten. Gute Idee, meine ich, denn so werden die Kosten zumindest reduziert, um nicht therapiebare Täter zu überwachen.

Die Bedenken der Polizei, trotz Fußfessel:
Wenn ein solcher Triebtäter bzw. Schwerverbrecher wieder in eine Situation gerät, in der er sich geneigt fühlt wieder zuzuschlagen, wird die Reaktionszeit für ein polizeiliches Eingreifen zu kurz sein, sprich, die Polizei wird eine Wiederholungstat nicht verhindern können... ;(

heide
01.08.2010, 04:17
Die Bedenken der Polizei, trotz Fußfessel:
Wenn ein solcher Triebtäter bzw. Schwerverbrecher wieder in eine Situation gerät, in der er sich geneigt fühlt wieder zuzuschlagen, wird die Reaktionszeit für ein polizeiliches Eingreifen zu kurz sein, sprich, die Polizei wird eine Wiederholungstat nicht verhindern können... ;(
Ja, dann gibt es nur noch eines: Die anfallenden Kosten der Polizei von dem EU-Mitgliedsbeitrag einbehalten!
Oder noch besser: Die EU ganz zerschlagen! Sie verursacht nur Kosten und beschließt immer seltsame Gesetze!

schastar
01.08.2010, 06:15
...drei Schichten werde W. von jeweils acht Polizisten überwacht, die insgesamt 24 Mann würden pro Tag 20.000 Euro kosten...


Bei rechnerischen 30 Tagen im Monat macht das dann 600.000. Teilt man diese dann durch die insgesamt 24 Mann macht das ein Monatseinkommen von 25.000 Euro pro Mann.

Ich kümmere mich um den Mann für lächerliche 50.000 im Monat. Und ich garantiere euch, er wird hier verschwinden. :]

Bruddler
01.08.2010, 06:33
Ja, dann gibt es nur noch eines: Die anfallenden Kosten der Polizei von dem EU-Mitgliedsbeitrag einbehalten!
Oder noch besser: Die EU ganz zerschlagen! Sie verursacht nur Kosten und beschließt immer seltsame Gesetze!

Die Probleme bei der Wurzel packen.... :top:

heide
02.08.2010, 04:50
Die Probleme bei der Wurzel packen.... :top:
Da gab es in den 70-gern mal den Spruch.

...."Das Uebel bei den Wurzeln packen,
die Macht der Großkonzerne knacken"...

Marlen
02.08.2010, 11:52
Entwaffnen und freilassen .... die sind keinen Cent Steuergelder wert .....

gantenbein
02.08.2010, 13:01
Man fragt sich, in was für einem Staat man hier lebt...ein Vergewaltiger lebt als freier Mann, weil der BGH die nachträgliche Verlängerung seiner Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt. Man lebt in einem Staat, der seine Gesetze (meistens) achtet und der (in der Regel) niemanden auch dann noch einsperrt, wenn er seine Strafe verbüßt hat. Es gibt freilich Staaten, in denen man das weniger genau nimmt. Wenn Sie lieber dort leben möchten - bitte. Myanmar wäre vielleicht eine Möglichkeit.


Auf dem Papier ein freier Mann, wird er jetzt rund um die Uhr von dutzenden Polizisten bewacht, da von ihm nach Gutachten noch immer eine Gefahr ausgeht...

http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/das-ticken-der-bombe/Gewiss. Das ist so ähnlich wie im Zirkus oder im Zoo, wo man die wilden Tiere auch nicht aus den Augen lässt. Eigentlich ein Armutszeugnis, dass Menschen nichts besseres einfällt als Menschen so vor Menschen zu schützen.

Excubitor
02.08.2010, 14:43
Man fragt sich, in was für einem Staat man hier lebt...ein Vergewaltiger lebt als freier Mann, weil der BGH die nachträgliche Verlängerung seiner Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt.

Auf dem Papier ein freier Mann, wird er jetzt rund um die Uhr von dutzenden Polizisten bewacht, da von ihm nach Gutachten noch immer eine Gefahr ausgeht...


http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/das-ticken-der-bombe/

Nicht ganz richtig. Dieser und wahrscheinlich noch andere schwerkriminelle Straftäter müssen rausgelassen werden weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte , EMGR, in Den Haag die deutschen Regeln betreffs die nachträgliche Sicherungsverwahrung für unwirksam erklärt hat...
Da hat der BGH keine Auswahlmöglichkeit mehr...

Revolutionär
03.08.2010, 16:33
Man lebt in einem Staat, der seine Gesetze (meistens) achtet und der (in der Regel) niemanden auch dann noch einsperrt, wenn er seine Strafe verbüßt hat.

Erstens achtet dieser Staat nicht seine Gesetze, sondern die, die uns aus Brüssel übergestülpt werden.

Wenn ein Vergewaltiger nach ein paar Jahren wieder frei kommt, kann er seine Strafe nicht verbüßt haben, da er weder körperliche und seelische Qualen zugefügt bekommen hat, noch ohne Betäubung kastriert wurde, noch getötet wurde.



[...] Eigentlich ein Armutszeugnis, dass Menschen nichts besseres einfällt als Menschen so vor Menschen zu schützen.

Eben. Eigentlich müsste man so etwas einen Kopfschuss verpassen und das an seiner Bewachung gesparte Geld in die Bildung investieren.


@Excubitor
Ja stimmt, da hab ich BGH und EuGH verwechselt...man möge mir die Verwechslung nachsehen ;)

Wobei ich das noch schlimmer finde. Wir lassen uns von einer Fremdherrschaft in unsere innerstaatlichen Angelegenheiten, in diesem Fall die Justin, reinreden...

Mariko
03.08.2010, 21:01
Wenn ein Vergewaltiger nach ein paar Jahren wieder frei kommt, kann er seine Strafe nicht verbüßt haben, da er weder körperliche und seelische Qualen zugefügt bekommen hat, noch ohne Betäubung kastriert wurde, noch getötet wurde.


Diese Sicht auf den Strafvollzug war vielleicht vor 500 Jahren mal en vogue, aber heutzutage lässt man (sprich: unser Straf(prozess)recht) sich zum Glück nicht von solchen barbarischen Gedanken leiten. Hier steht die Resozialisierung im Zentrum, und für die muss noch viel mehr getan werden.


Diese ganze Debatte um die entlassenen Sicherungsverwahrten ist doch völlig grotesk. Da wird so getan, als würde z.Bsp. dieser eine Mann, der gerade in Hamburg für Schlagzeilen sorgt, nun die halbe Stadt in Gefahr bringen. In einer Millionenstadt wie Hamburg leben garantiert hunderte Menschen, die mal wegen solcher Taten (Körperverletzung, Missbrauch, Vergewaltigung, Totschlag, Mord...)gesessen haben. Trotzdem wird jetzt wegen diesem einen Mann ein Theater gemacht, das einfach lächerlich ist.




@Excubitor
Ja stimmt, da hab ich BGH und EuGH verwechselt...man möge mir die Verwechslung nachsehen ;)


Nein, Du hast BGH und EGMR verwechselt, und Excubitor EuGH und EGMR. Naja;)

Revolutionär
03.08.2010, 21:51
[...]aber heutzutage lässt man (sprich: unser Straf(prozess)recht) sich zum Glück nicht von solchen barbarischen Gedanken leiten.

Leider. Ein Unding, dass ein Mörder das Recht hat, weiterzuleben und ein Kinderficker sein Genital behalten darf und in den meisten Fällen noch mal auf freien Fuß kommt.

Genauso die zu laschen Strafen für junge Diebe, Vandalen oder Schläger. Diesen Leuten fehlt das Unrechtsbewusstesein und der Respekt vor Mitbürgern und deren Eigentum. Wenn die Richter immer nur "Du, du, du" sagen, lernen die es nie. Diebe brauchen eins auf die Finger, Schläger eins auf die Fresse und Vandalen Arbeitslager.



Hier steht die Resozialisierung im Zentrum, und für die muss noch viel mehr getan werden.

Warum sollte man Mörder oder Vergewaltiger resozialisieren? Wer solche Taten begeht, hat sein Recht, in dieser Gesellschaft zu leben verwirkt und sollte beseitigt werden, bevor er weiteren Schaden am Volke anrichtet oder dem Steuerzahler kosten bereitet. Mörder sitzen 15 Jahre auf Kosten des Steuerzahlers im Knast, Kinderficker werden auf Kosten des Steuerzahler therapiert und am Ende sitzen die meisten doch eh bald wieder, kaum dass sie den Knast verlassen haben. Warum gibt man Geld für solchen Müll aus? Das Leben dieser kriminellen Subjekte ist nicht mal den Preis der Kugel wert, mit der man sich erschießen sollte.



[...] Da wird so getan, als würde z.Bsp. dieser eine Mann, der gerade in Hamburg für Schlagzeilen sorgt, nun die halbe Stadt in Gefahr bringen. In einer Millionenstadt wie Hamburg leben garantiert hunderte Menschen, die mal wegen solcher Taten (Körperverletzung, Missbrauch, Vergewaltigung, Totschlag, Mord...)gesessen haben. Trotzdem wird jetzt wegen diesem einen Mann ein Theater gemacht, das einfach lächerlich ist.
[...]

Es geht doch ums Prinzip. Wie kann es sein, dass ein Verbrecher, von dem nachweislich eine Gefahr ausgeht, frei herumlaufen lassen?

Wenn ein Hund einmal richtig zubeißt, urteilt ein Experte, ob von diesem Hund eine Gefahr ausgeht...geht von ihm eine Gefahr, z.B. durch eine Verhaltensstörung, aus, wird er eben eingeschläfert. Genauso sollte man mit kriminellen Subjekten verfahren, die durch Pädophilie etc. eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, weil sie ihre Triebe nicht im Griff haben.

Mariko
03.08.2010, 22:43
Leider. Ein Unding, dass ein Mörder das Recht hat, weiterzuleben und ein Kinderficker sein Genital behalten darf und in den meisten Fällen noch mal auf freien Fuß kommt.

Das nennt sich "Zivilisation". Wir sind nunmal keine grunzenden Wilden mehr, bei denen ein Übeltäter mit einer Keule totgeprügelt wird.



Warum sollte man Mörder oder Vergewaltiger resozialisieren? Wer solche Taten begeht, hat sein Recht, in dieser Gesellschaft zu leben verwirkt und sollte beseitigt werden, bevor er weiteren Schaden am Volke anrichtet oder dem Steuerzahler kosten bereitet. Mörder sitzen 15 Jahre auf Kosten des Steuerzahlers im Knast, Kinderficker werden auf Kosten des Steuerzahler therapiert und am Ende sitzen die meisten doch eh bald wieder, kaum dass sie den Knast verlassen haben. Warum gibt man Geld für solchen Müll aus? Das Leben dieser kriminellen Subjekte ist nicht mal den Preis der Kugel wert, mit der man sich erschießen sollte.


Jeder Mensch hat universelle, unveräußerliche Rechte, auch der schlimmste Straftäter. Diese Erkenntniss ist einer der Grundpfeiler unserer heutigen, (im Vergleich zu früheren Zeiten) weitgehend friedlichen Gesellschaft. Leute wie Du, die staatliche Gewalt, Mord und Totschlag fordern und an jedem Baum einen Straftäter aufgeknüpft sehen wollen, gefährden die zivilisierte freie Gesellschaft.



Es geht doch ums Prinzip. Wie kann es sein, dass ein Verbrecher, von dem nachweislich eine Gefahr ausgeht, frei herumlaufen lassen?


"Nachweislich"... Dieser Nachweis ist nur eine Prognose, eine Schätzung, und damit nichts über jeden Zweifel Erhabenes. Studien zeigen, dass auch von solchen als "gefährlich" eingestuften Tätern, die nicht in die Sicherungsverwahrung kommen, nur ein geringer Anteil rückfällig wird.


Wenn ein Hund einmal richtig zubeißt, urteilt ein Experte, ob von diesem Hund eine Gefahr ausgeht...geht von ihm eine Gefahr, z.B. durch eine Verhaltensstörung, aus, wird er eben eingeschläfert. Genauso sollte man mit kriminellen Subjekten verfahren, die durch Pädophilie etc. eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, weil sie ihre Triebe nicht im Griff haben.


Schwachsinn. Abgesehen von diesem unmöglichen Vergleich finde ich auch die Einschläferung von sog. "Kampfhunden" sehr bedenklich.

Revolutionär
04.08.2010, 14:24
Jeder Mensch hat universelle, unveräußerliche Rechte, auch der schlimmste Straftäter.

Unsinn. Kein Mensch besitzt automatisch universelle und unveräußerliche Rechte. Würde ist etwas, dass man nicht durch das bloße Menschsein an sich besitzt, sondern sich erarbeiten und verdienen muss...

Zu behaupten, der Mensch besitze von Geburt an eine Würde, weil er Mensch ist, wie es das Grundgesetz tut, ist humbug. Der Mensch an sich ist nur ein Haufen Fleisch, Knochen und Muskeln - wie jeder Schimpane, Elefant oder Hund auch. Nicht mehr und nicht weniger wert als ebengenannte Tiere.

Zum Menschen, der eine Würde besitzt, macht ihn erst sein menschliches Verhalten in der Gesellschaft. Verhält er sich gesellschaftsdienlich, zum Wohle seiner Mitmenschen, ist er ein "richtiger" Mensch, dem Würde zusteht. Ein Mensch, der menschliche Intelligenz besitzt, der Konflikte gewaltfrei zu lösen imstande ist.

Ist er ein kriminelles Subjekt, dass anderen Menschen Schmerzen zufügt, sie ausnutzt oder ihnen ihr Eigentum stiehlt sowie Konflikte nur mit körperlicher Gewalt lösen kann, wie es ein Tier tut, gehört er nicht zur Gemeinschaft der Menschen und steht rechtlich auf einer Ebene mit allerlei Getier. Wer Morde oder Vergewaltigungen begeht, sollte sein Recht auf jegliche menschliche Behandlung verlieren.



Leute wie Du, die staatliche Gewalt, Mord und Totschlag fordern und an jedem Baum einen Straftäter aufgeknüpft sehen wollen, gefährden die zivilisierte freie Gesellschaft.

Diese gefährde ich gerne, gewährt sie doch kriminellem Getier, das meinen Mitmenschen nach ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben trachtet, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.



"Nachweislich"... Dieser Nachweis ist nur eine Prognose, eine Schätzung, und damit nichts über jeden Zweifel Erhabenes. Studien zeigen, dass auch von solchen als "gefährlich" eingestuften Tätern, die nicht in die Sicherungsverwahrung kommen, nur ein geringer Anteil rückfällig wird.

Einmal Kifi, immer Kifi...bevor man solche Untiere etwas für Millionen Euro therapiert, sollte man es mit einem Schuss töten. Das Geld kann man wie gesagt in die Bildung investieren, das ist das beste für alle, außer natürlich für den Kifi, aber das ist egal. Gemeinwohl geht schließlich vor Eigennutz. Es kann doch nicht sein, dass die Gesellschaft zur Erhaltung und Therapierung eines einzige lebensunwerten Individuums Millionen Euro zahlen soll und danach auch noch Angst um seine Kinder haben muss, nur damit die Rechte dieses Subjektes gewahrt werden.



Schwachsinn. Abgesehen von diesem unmöglichen Vergleich finde ich auch die Einschläferung von sog. "Kampfhunden" sehr bedenklich.

Ein "unmöglicher" Vergleich? Jedes Tier besitzt mehr Würde als ein Mörder oder Kinderficker. So ein Müll ist nicht mal die Kugel wert, mit der er erschossen gehört...

Excubitor
08.08.2010, 16:53
Nein, Du hast BGH und EGMR verwechselt, und Excubitor EuGH und EGMR. Naja;)

Korrekt bemerkt. Das war ein Flüchtigkeitsfehler bei der Abkürzung, den ich bereits korrigiert habe. Da der entscheidende Gerichtshof aber von mir völlig korrekt benannt war hatte der Abkürzungsfehler keinerlei Ausschlag gebende Relevanz.

Peg Bundy
08.08.2010, 17:05
Unsinn. Kein Mensch besitzt automatisch universelle und unveräußerliche Rechte. Würde ist etwas, dass man nicht durch das bloße Menschsein an sich besitzt, sondern sich erarbeiten und verdienen muss...

Zu behaupten, der Mensch besitze von Geburt an eine Würde, weil er Mensch ist, wie es das Grundgesetz tut, ist humbug. Der Mensch an sich ist nur ein Haufen Fleisch, Knochen und Muskeln - wie jeder Schimpane, Elefant oder Hund auch. Nicht mehr und nicht weniger wert als ebengenannte Tiere.

Zum Menschen, der eine Würde besitzt, macht ihn erst sein menschliches Verhalten in der Gesellschaft. Verhält er sich gesellschaftsdienlich, zum Wohle seiner Mitmenschen, ist er ein "richtiger" Mensch, dem Würde zusteht. Ein Mensch, der menschliche Intelligenz besitzt, der Konflikte gewaltfrei zu lösen imstande ist.

Ist er ein kriminelles Subjekt, dass anderen Menschen Schmerzen zufügt, sie ausnutzt oder ihnen ihr Eigentum stiehlt sowie Konflikte nur mit körperlicher Gewalt lösen kann, wie es ein Tier tut, gehört er nicht zur Gemeinschaft der Menschen und steht rechtlich auf einer Ebene mit allerlei Getier. Wer Morde oder Vergewaltigungen begeht, sollte sein Recht auf jegliche menschliche Behandlung verlieren.




Diese gefährde ich gerne, gewährt sie doch kriminellem Getier, das meinen Mitmenschen nach ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben trachtet, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.




Einmal Kifi, immer Kifi...bevor man solche Untiere etwas für Millionen Euro therapiert, sollte man es mit einem Schuss töten. Das Geld kann man wie gesagt in die Bildung investieren, das ist das beste für alle, außer natürlich für den Kifi, aber das ist egal. Gemeinwohl geht schließlich vor Eigennutz. Es kann doch nicht sein, dass die Gesellschaft zur Erhaltung und Therapierung eines einzige lebensunwerten Individuums Millionen Euro zahlen soll und danach auch noch Angst um seine Kinder haben muss, nur damit die Rechte dieses Subjektes gewahrt werden.




Ein "unmöglicher" Vergleich? Jedes Tier besitzt mehr Würde als ein Mörder oder Kinderficker. So ein Müll ist nicht mal die Kugel wert, mit der er erschossen gehört...

:top::top::top:

Das unterschreib ich!

Excubitor
09.08.2010, 16:56
Nicht ganz richtig. Dieser und wahrscheinlich noch andere schwerkriminelle Straftäter müssen rausgelassen werden weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte , EGMR od. EuGHMR, in Straßburg die deutschen Regeln betreffs die nachträgliche Sicherungsverwahrung für unwirksam erklärt hat...
Da hat der BGH keine Auswahlmöglichkeit mehr...

Dies nur die vollständige Korrektur meiner früheren Flüchtigkeitsfehler, s.o. .
Der EmGR od. EuGHMR ist natürlich in Straßburg.