PDA

Vollständige Version anzeigen : Eine kleine Geschichte der Arge,



Gehirnnutzer
18.07.2010, 09:51
oder wie dafür gesorgt wird, das man kurz davor ist sich die Kugel zu geben.

Prolog:

Ich war selbständig, bin auf die Schnauze gefallen und habe zum einen aus Stolz zum anderen auf Grund einer Fehlinformation 6 Jahre lang versucht ohne staatliche Hilfe aus zukommen. Die monatliche Rate aus der Warenübernahme und die Unterstützung meiner Eltern reichte gerade dazu aus, um über die Runden zu kommen. Sporadisch reichte es auch mal für ne Bewerbung, jedoch für Krankenversicherung war kein Geld da. Zum Schluß wurde die Belastung zu groß und deswegen habe ich im letzten September HartzIV beantragt.
Es ist interessant, was HartzIV manchmal bewirkt, plötzlich bekam ich ein Termin bei der Schuldnerberatung und auch wenn es mir schwergefallen ist, bin ich in die Verbraucherinsolvenz gegangen.
Die Hoffnung wieder in Lohn und Brot zu kommen ist gestiegen, wäre da nicht die Krankenversicherung.

Ende Prolog

Nun der Gesetzgeber hat eine nette Regelung bezüglich der Krankenversicherung, wie mir beim Versuch mich wieder gesetzlich krankenzuversichern erfahren habe. Es spielt keine Rolle das ich HartzIV-Empfänger bin, ich komme erst wieder in die GKV, wenn ich ein voll sozialversicherungspflichtigen Job habe, was bedeutet ich muss mich in der PKV zum Basistarif in der PKV versichern. Wie typisch hat der Gesetzgeber nicht alle Folgen seiner Gesetzgebung nicht bedacht, im Gegensatz zur GKV, die voll bezahlt wird, zahlt die Arge bei der PKV nur einen Zuschuß. Es gibt zwar Urteile, die die Arge zur vollen Bezahlung zwingen, jedoch sind die nicht allgemeingültig, sondern im schlimmsten Fall muss man selber klagen.

Ich bemühte mich also um die Wiederaufnahme bei der debeka, was auch gelang, sich aber auf Grund eines Ärztefehlers bis zum März diesen Jahres hinzog. Die Versicherung gilt rückwirkend bis September letzten Jahres.
Ich habe die Versicherungsunterlagen im März bei der Arge eingereicht. Es erfolgte keine Reaktion, nicht mal der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuß wurde gezahlt. Bei Rücksprache mit meinem Anwalt erfuhr ich, das er erst nach einer Reaktion der Arge handeln kann.
Die Beiträge laufen natürlich weiter und dadurch steigt der Beitragsrückstand weiter, was natürlich den Treuhänder der Verbraucherinsolvenz nicht erfreut.
Vor drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Arge mit der Aufforderung mich gesetzlich krankenzuversichern, gleichzeitig mit der Drohung der Zwangsversicherung bei der AOK und Leistungskürzung als Folge, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme.
Nun der Aufforderung kann ich nicht nachkommen, weil ich nicht wie bereits erwähnt in die GKV kommen kann, was die Arge auch eigentlich weiß. Mit dem Versuch der Zwangsversicherung wird die Arge scheitern, den die AOK wir dies natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelung ablehnen, aber dadurch wird der ganze Prozeß wieder verlängert. Wer weiß wie lange der Treuhänder noch ruhig hält.

Und dann wäre da noch die ander Zwickmühle. Haben meine Bewerbungsbemühen jetzt Erfolg und bekomme ich einen Job, wird die Arge mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht zahlen, weder den Zuschuss, den sie zahlen muss, noch den Rest, das kann bedeuten das mir durch die Beitragsrückstände die Verbraucherinsolvenz um die Ohren fliegt, was sich dann negativ auf den möglichen Job auswirkt.
Mit der Verbraucherinsolvenz hat man nur eine Stelle von der Lohnpfändung kommen kann und die zu einem klar festgesetzten Zeitpunkt endet (Restschuldbefreiung), das kann man einem Arbeitgeber verständlich machen und man kann mit einem gewissen Verständnis rechnen, ohne Verbraucherinsolvenz kommen Lohnpfändungen von jedem einzelnen Gläubiger, die erst beendet sind, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Damit ist ein höherer Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, wozu er sicherlich nicht bereit ist ->Verlust des Jobs-> wieder HartzIV.

Stelle ich die Bewerbungsbemühungen ein, riskiere ich die Kürzung der Leistungen und die Beiträge zu Versicherung werden erst recht nicht gezahlt.

EPILOG
Ich habe mir jetzt noch mal von der Barmer bescheinigen lassen, das eine Versicherung in der GKV nicht möglich ist, diese wurde von meinem Anwalt mit einem Ultimatum und der Androhung gerichtlicher Schritte der Arge übersandt.
Die debeka bezahlt auf Grund des Beitragsrückstandes nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Wenn ich etwas zu Erstattung bei der debeka einreiche, spielt die Angst mit, das ich nichts erstattet bekomme.
Sehr schön, wenn man Diabetiker ist.


Ich will raus aus der Scheiße, aber mit solchen Knüppeln zwischen den Beinen verliere ich die Hoffnung, das mir das jemals gelingt.

Verlasse ich meine Position und lege mir eine andere Sichtweise zu, dann sehe ich die Verschwendung von Steuergeldern, die nicht in meiner Notlage begründet sind, sondern in der Dummheit des Gesetzgeber und der der mit Verbohrtheit eines Sachbearbeiter gepaarten Dummheit der Arge.

In einem allseits bekannten Satz wird auch von Fördern gesprochen. Ich frage mich, wie lange man sich den letzten Rest von Selbstachtung, Ehrgeiz und Eigeninitiative erhalten kann um nicht zu einem tatsächlichen Schmarotzer zu werden, wenn man so immer weiter in die Scheiße gefördert wird.

Michael Kohlhas
18.07.2010, 10:15
Lass dich nicht unterkriegen, Junge.

Hartz 4 ist ein Drecksgesetz, das geschaffen wurde , um in Deutschland einen Niedriglohnsektor zu etablieren; das war die eigentliche Intention des VW-Managers Peter Hartz und seiner neoliberalen Kameraden im Hintergrund, als er dieses Machwerk schuf.

Erst durch die Kombination der Hartz 4 Gesetze mit einem fehlenden Mindestlohn und der Leiharbeit, konnte ein Niedriglohnsektor in Deutschland etabliert werden.

Nach 6 Jahren Arbeitslosigkeit giltst du in den Augen der Wirtschaft und großer Teile der Gesellschaft übrigens als unvermittelbarer , arbeitsscheuer Sozialschmarotzer- das mal ganz nebenbei.

Dieses Machwerk ist so gräuselig zusammengeschustert worden, dass Arbeitsrechtler sich daran schon eine goldene Nase verdient haben.

Aber aus der PKV in die GKV ist nur sehr sehr schwer möglich. Da will ich dir keine Hoffnungen machen.

Ich weiß ja nicht in welchem Wirtschaftsbereich du selbstständig warst, aber da du hier im Forum zu den klügsten und gebildetsten Usern gehörst, würde ich dir empfehlen, dich in einem Bereich, der deinen Fähigkeiten entspricht, wieder selbständig zu machen.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass du im journalistischen Bereich Möglichkeiten hättest, einen Job zu bekommen.

dZUG
18.07.2010, 13:29
Ja ja oder rückwirkend die Krankenkasse bezahlen.
Ich glaube Man kommt erst wieder in die Krankenkasse wenn man all die Jahre rückwirkend die Beiträge bezahlt.
Deshalb wahrscheinlich auch erst der Sozialversicherungspflichtige Job.
Diese BRD ist jenseits von Gut un Böse :D:D
Und ganz wichtig unterschreibe nichts auf dieser Scheinbehörde.
Hebe alle Zettel auf und wenn es Probleme gibt gleich vors Sozialgericht.
Wenn du noch nichts auf der Scheinbehörde unterschrieben hast AUßER den Antrag, geh gleich zum Anwalt und lass es mit der GKV klären.
Erst mal beim Rechtsanwalt anrufen :hihi:

dZUG
18.07.2010, 13:50
So wie es aussieht hast du den Knebelvertrag dieser verfassungswiedrigen Scheinbehörde unterschrieben. Du hast mit dieser Unterschrieft auf alle Grundrechte verzichtet die dir zustehen. Wenn man so will, ist das was du auf der Scheinbehörde unterschrieben hast ein Arbeitsvertrag mit der Arge.
Diese Scheinbehörde ist dein neuer Chef :hihi::hihi:
Unterschriebe nie was auf der Scheinbehörde, du hast ein recht auf Leben und das darfst du nicht mit dieser Unterschrift auf der Scheinbehörde aufgeben.
Den Antrag unterschreiben und wenn Post kommt sofort zum Anwalt, da hast du Chancen.
Diese Eingliederungsvereinbarung ist ein Knebelvertrag der dich von allen Grundrechten befreit. Du bist die nächsten 6 Monate dieser Verbrecherfirma ausgeliefert :hihi:

Paul Felz
18.07.2010, 14:01
Das Spiel kenne ich, aber bei mir kam noch etwas hinzu. Nach 3 Monaten kam der Bescheid, daß alle Zahlungen eingestellt werden, da ich nicht mehr hilfsbedürftig bin. Mein Gewinn VOR(!) Steuern war 10 Euro höher als die Gesamtleistungen.

Aber nett war der Hinweis, daß ich ja jetzt nicht mehr krankenversichert bin, was ich nie war, und mich jetzt selbst drum kümmern müsse.

Ich schrieb also an die ARGE, daß hier ein Irrtum vorliegt, und ich auch während der Bezugsmonate keineswegs versichert war. Dann wie oben: ich werde auch von keine angenommen. Weder Privat noch Kasse. Keine Reaktion.

Hurra Deutschland!

dZUG
18.07.2010, 14:22
Da Fragt man sich warum sie damals die Mehrwertsteuer erhöt haben und dann von der Integration von Ausländern angefangen haben bei damals 5,5 Millionen Arbeitsloser. :D (begleitet von Rassismus und Nazitum, was die Oberfrechheit war :D :D) Dieser Staat rottet die Deutschen gnadenlos aus mit allen Mitteln.
Das EU-Projekt durchziehen und das Geld den Ausländern geben damit sie bei uns einkaufen und somit Arbeitsplätze schaffen ist auch ein Sekundenwitz :hihi::hihi:

Paul Felz
18.07.2010, 14:56
Da Fragt man sich warum sie damals die Mehrwertsteuer erhöt haben und dann von der Integration von Ausländern angefangen haben bei damals 5,5 Millionen Arbeitsloser. :D (begleitet von Rassismus und Nazitum, was die Oberfrechheit war :D :D) Dieser Staat rottet die Deutschen gnadenlos aus mit allen Mitteln.
Das EU-Projekt durchziehen und das Geld den Ausländern geben damit sie bei uns einkaufen und somit Arbeitsplätze schaffen ist auch ein Sekundenwitz :hihi::hihi:

Was mich viel mehr ärgert: die ganzen Clans in Hinterkurdistan sind auf eine Karte versichert. Selbst Illegale sollen hier versichert sein. Asylanten sind versichert.

Aber Steuerzahler, die aus welchen Gründen auch immer, auf die Fresse gefallen sind, läßt man verrecken.

Rutt
18.07.2010, 15:34
oder wie dafür gesorgt wird, das man kurz davor ist sich die Kugel zu geben.

Prolog:

Ich war selbständig, bin auf die Schnauze gefallen und habe zum einen aus Stolz zum anderen auf Grund einer Fehlinformation 6 Jahre lang versucht ohne staatliche Hilfe aus zukommen. Die monatliche Rate aus der Warenübernahme und die Unterstützung meiner Eltern reichte gerade dazu aus, um über die Runden zu kommen. Sporadisch reichte es auch mal für ne Bewerbung, jedoch für Krankenversicherung war kein Geld da. Zum Schluß wurde die Belastung zu groß und deswegen habe ich im letzten September HartzIV beantragt.
Es ist interessant, was HartzIV manchmal bewirkt, plötzlich bekam ich ein Termin bei der Schuldnerberatung und auch wenn es mir schwergefallen ist, bin ich in die Verbraucherinsolvenz gegangen.
Die Hoffnung wieder in Lohn und Brot zu kommen ist gestiegen, wäre da nicht die Krankenversicherung.

Ende Prolog

Nun der Gesetzgeber hat eine nette Regelung bezüglich der Krankenversicherung, wie mir beim Versuch mich wieder gesetzlich krankenzuversichern erfahren habe. Es spielt keine Rolle das ich HartzIV-Empfänger bin, ich komme erst wieder in die GKV, wenn ich ein voll sozialversicherungspflichtigen Job habe, was bedeutet ich muss mich in der PKV zum Basistarif in der PKV versichern. Wie typisch hat der Gesetzgeber nicht alle Folgen seiner Gesetzgebung nicht bedacht, im Gegensatz zur GKV, die voll bezahlt wird, zahlt die Arge bei der PKV nur einen Zuschuß. Es gibt zwar Urteile, die die Arge zur vollen Bezahlung zwingen, jedoch sind die nicht allgemeingültig, sondern im schlimmsten Fall muss man selber klagen.

Ich bemühte mich also um die Wiederaufnahme bei der debeka, was auch gelang, sich aber auf Grund eines Ärztefehlers bis zum März diesen Jahres hinzog. Die Versicherung gilt rückwirkend bis September letzten Jahres.
Ich habe die Versicherungsunterlagen im März bei der Arge eingereicht. Es erfolgte keine Reaktion, nicht mal der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuß wurde gezahlt. Bei Rücksprache mit meinem Anwalt erfuhr ich, das er erst nach einer Reaktion der Arge handeln kann.
Die Beiträge laufen natürlich weiter und dadurch steigt der Beitragsrückstand weiter, was natürlich den Treuhänder der Verbraucherinsolvenz nicht erfreut.
Vor drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Arge mit der Aufforderung mich gesetzlich krankenzuversichern, gleichzeitig mit der Drohung der Zwangsversicherung bei der AOK und Leistungskürzung als Folge, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme.
Nun der Aufforderung kann ich nicht nachkommen, weil ich nicht wie bereits erwähnt in die GKV kommen kann, was die Arge auch eigentlich weiß. Mit dem Versuch der Zwangsversicherung wird die Arge scheitern, den die AOK wir dies natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelung ablehnen, aber dadurch wird der ganze Prozeß wieder verlängert. Wer weiß wie lange der Treuhänder noch ruhig hält.

Und dann wäre da noch die ander Zwickmühle. Haben meine Bewerbungsbemühen jetzt Erfolg und bekomme ich einen Job, wird die Arge mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht zahlen, weder den Zuschuss, den sie zahlen muss, noch den Rest, das kann bedeuten das mir durch die Beitragsrückstände die Verbraucherinsolvenz um die Ohren fliegt, was sich dann negativ auf den möglichen Job auswirkt.
Mit der Verbraucherinsolvenz hat man nur eine Stelle von der Lohnpfändung kommen kann und die zu einem klar festgesetzten Zeitpunkt endet (Restschuldbefreiung), das kann man einem Arbeitgeber verständlich machen und man kann mit einem gewissen Verständnis rechnen, ohne Verbraucherinsolvenz kommen Lohnpfändungen von jedem einzelnen Gläubiger, die erst beendet sind, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Damit ist ein höherer Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, wozu er sicherlich nicht bereit ist ->Verlust des Jobs-> wieder HartzIV.

Stelle ich die Bewerbungsbemühungen ein, riskiere ich die Kürzung der Leistungen und die Beiträge zu Versicherung werden erst recht nicht gezahlt.

EPILOG
Ich habe mir jetzt noch mal von der Barmer bescheinigen lassen, das eine Versicherung in der GKV nicht möglich ist, diese wurde von meinem Anwalt mit einem Ultimatum und der Androhung gerichtlicher Schritte der Arge übersandt.
Die debeka bezahlt auf Grund des Beitragsrückstandes nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Wenn ich etwas zu Erstattung bei der debeka einreiche, spielt die Angst mit, das ich nichts erstattet bekomme.
Sehr schön, wenn man Diabetiker ist.


Ich will raus aus der Scheiße, aber mit solchen Knüppeln zwischen den Beinen verliere ich die Hoffnung, das mir das jemals gelingt.

Verlasse ich meine Position und lege mir eine andere Sichtweise zu, dann sehe ich die Verschwendung von Steuergeldern, die nicht in meiner Notlage begründet sind, sondern in der Dummheit des Gesetzgeber und der der mit Verbohrtheit eines Sachbearbeiter gepaarten Dummheit der Arge.

In einem allseits bekannten Satz wird auch von Fördern gesprochen. Ich frage mich, wie lange man sich den letzten Rest von Selbstachtung, Ehrgeiz und Eigeninitiative erhalten kann um nicht zu einem tatsächlichen Schmarotzer zu werden, wenn man so immer weiter in die Scheiße gefördert wird.


Hartz4 ist ein Verbrechergesetz und gehört weg!
Ja so sind sie bei der ARGE, unsere Schreibtischtäter, was du erlebst ist noch harmlos glaube es mir.

Hier paar Links für dich, wer weiß vielleicht brauchst du sie irgendwann:

http://savaran.wordpress.com/
(Hartz4 ist Völkerrechtswidrig, haha der macht es richtig!Lese den Teil Hartz4 Experiment, danach wachst du auf !)
http://www.hartz4-plattform.de/
(gegen Sanktionen auf null hilft nur eins Klagen!Urteil 9Feb. BVG)
http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=69f1a47b8ae8a966aa96769406195a cf;www
(Auch gut)
http://sgb2.wordpress.com/
(Auch Interessant)
http://hartz.info/
(Hilfe gegen Schikane und Willkür seitens der ARGE Verbrecher!)

Alles was die ARGEN da machen läuft nach dem Motto, beweise uns das WIR
Rechtswidrig und Willkürlich handeln!
So Sparen sie Geld, denen ist völlig Scheißegal ob du Diabetes hast, sie werden
geschult nicht emotional zu reagieren.
Das weiß ich von einer ehemaligen ARGE Sachbearbeiterin, die deswegen den
Job geschmissen hat, weil ihre alte Mutter ihr ins gewissen geredet hat.
Die Mutter hatte ne Diktatur hinter sich und sagte ihrer Tochter, mache dich nicht schuldig an den Bürgern, weil es die Obrigkeit so will um von ihrem versagen abzulenken.
Hartz4 ist verkommene Sozialeugenik!
Es kann jeden Arbeitnehmer und Selbstständigen treffen.


Solidarischer Gruß
Rutt

Cleopatra
18.07.2010, 16:20
Mein Gott, ich bin erschüttert, was die Politik alles gegen die eigenen Leute beschlossen hat, von dem Sohn einer Putzfrau und einem Manager, der Prostituierten beischlief, Deutschland, Du schönes preußisches Deutschland, Dich haben die Sozen plattgemacht.

Polymorphi
19.07.2010, 22:39
Lass dich nicht unterkriegen, Junge.

Hartz 4 ist ein Drecksgesetz, das geschaffen wurde , um in Deutschland einen Niedriglohnsektor zu etablieren; das war die eigentliche Intention des VW-Managers Peter Hartz und seiner neoliberalen Kameraden im Hintergrund, als er dieses Machwerk schuf.

Erst durch die Kombination der Hartz 4 Gesetze mit einem fehlenden Mindestlohn und der Leiharbeit, konnte ein Niedriglohnsektor in Deutschland etabliert werden.

Nach 6 Jahren Arbeitslosigkeit giltst du in den Augen der Wirtschaft und großer Teile der Gesellschaft übrigens als unvermittelbarer , arbeitsscheuer Sozialschmarotzer- das mal ganz nebenbei.

Dieses Machwerk ist so gräuselig zusammengeschustert worden, dass Arbeitsrechtler sich daran schon eine goldene Nase verdient haben.

Aber aus der PKV in die GKV ist nur sehr sehr schwer möglich. Da will ich dir keine Hoffnungen machen.

Ich weiß ja nicht in welchem Wirtschaftsbereich du selbstständig warst, aber da du hier im Forum zu den klügsten und gebildetsten Usern gehörst, würde ich dir empfehlen, dich in einem Bereich, der deinen Fähigkeiten entspricht, wieder selbständig zu machen.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass du im journalistischen Bereich Möglichkeiten hättest, einen Job zu bekommen.

Wenn man noch unter 55 J. ist, ( alleinstehend ) dann hat man noch Chancen in die GVK reinzukommen. Zwei mir bekannte Fälle : Nach der Pleite haben sie die PKV gekündigt und kamen durch die Antragstellung auf ALGII / HartzIV in die GVK.

Paul Felz
19.07.2010, 22:43
Wenn man noch unter 55 J. ist, ( alleinstehend ) dann hat man noch Chancen in die GVK reinzukommen. Zwei mir bekannte Fälle : Nach der Pleite haben sie die PKV gekündigt und kamen durch die Antragstellung auf ALGII / HartzIV in die GVK.

Dann kann da aber nur wenig Zeit zwischengelegen haben. Wie gehabt: Zwangsversicherung. Nur: wie soll ich bestraft werden?

Polymorphi
19.07.2010, 23:27
oder wie dafür gesorgt wird, das man kurz davor ist sich die Kugel zu geben.

Prolog:

Ich war selbständig, bin auf die Schnauze gefallen und habe zum einen aus Stolz zum anderen auf Grund einer Fehlinformation 6 Jahre lang versucht ohne staatliche Hilfe aus zukommen. Die monatliche Rate aus der Warenübernahme und die Unterstützung meiner Eltern reichte gerade dazu aus, um über die Runden zu kommen. Sporadisch reichte es auch mal für ne Bewerbung, jedoch für Krankenversicherung war kein Geld da. Zum Schluß wurde die Belastung zu groß und deswegen habe ich im letzten September HartzIV beantragt.
Es ist interessant, was HartzIV manchmal bewirkt, plötzlich bekam ich ein Termin bei der Schuldnerberatung und auch wenn es mir schwergefallen ist, bin ich in die Verbraucherinsolvenz gegangen.
Die Hoffnung wieder in Lohn und Brot zu kommen ist gestiegen, wäre da nicht die Krankenversicherung.

Ende Prolog

Nun der Gesetzgeber hat eine nette Regelung bezüglich der Krankenversicherung, wie mir beim Versuch mich wieder gesetzlich krankenzuversichern erfahren habe. Es spielt keine Rolle das ich HartzIV-Empfänger bin, ich komme erst wieder in die GKV, wenn ich ein voll sozialversicherungspflichtigen Job habe, was bedeutet ich muss mich in der PKV zum Basistarif in der PKV versichern. Wie typisch hat der Gesetzgeber nicht alle Folgen seiner Gesetzgebung nicht bedacht, im Gegensatz zur GKV, die voll bezahlt wird, zahlt die Arge bei der PKV nur einen Zuschuß. Es gibt zwar Urteile, die die Arge zur vollen Bezahlung zwingen, jedoch sind die nicht allgemeingültig, sondern im schlimmsten Fall muss man selber klagen.

Ich bemühte mich also um die Wiederaufnahme bei der debeka, was auch gelang, sich aber auf Grund eines Ärztefehlers bis zum März diesen Jahres hinzog. Die Versicherung gilt rückwirkend bis September letzten Jahres.
Ich habe die Versicherungsunterlagen im März bei der Arge eingereicht. Es erfolgte keine Reaktion, nicht mal der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuß wurde gezahlt. Bei Rücksprache mit meinem Anwalt erfuhr ich, das er erst nach einer Reaktion der Arge handeln kann.
Die Beiträge laufen natürlich weiter und dadurch steigt der Beitragsrückstand weiter, was natürlich den Treuhänder der Verbraucherinsolvenz nicht erfreut.
Vor drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Arge mit der Aufforderung mich gesetzlich krankenzuversichern, gleichzeitig mit der Drohung der Zwangsversicherung bei der AOK und Leistungskürzung als Folge, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme.
Nun der Aufforderung kann ich nicht nachkommen, weil ich nicht wie bereits erwähnt in die GKV kommen kann, was die Arge auch eigentlich weiß. Mit dem Versuch der Zwangsversicherung wird die Arge scheitern, den die AOK wir dies natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelung ablehnen, aber dadurch wird der ganze Prozeß wieder verlängert. Wer weiß wie lange der Treuhänder noch ruhig hält.

Und dann wäre da noch die ander Zwickmühle. Haben meine Bewerbungsbemühen jetzt Erfolg und bekomme ich einen Job, wird die Arge mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht zahlen, weder den Zuschuss, den sie zahlen muss, noch den Rest, das kann bedeuten das mir durch die Beitragsrückstände die Verbraucherinsolvenz um die Ohren fliegt, was sich dann negativ auf den möglichen Job auswirkt.
Mit der Verbraucherinsolvenz hat man nur eine Stelle von der Lohnpfändung kommen kann und die zu einem klar festgesetzten Zeitpunkt endet (Restschuldbefreiung), das kann man einem Arbeitgeber verständlich machen und man kann mit einem gewissen Verständnis rechnen, ohne Verbraucherinsolvenz kommen Lohnpfändungen von jedem einzelnen Gläubiger, die erst beendet sind, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Damit ist ein höherer Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, wozu er sicherlich nicht bereit ist ->Verlust des Jobs-> wieder HartzIV.

Stelle ich die Bewerbungsbemühungen ein, riskiere ich die Kürzung der Leistungen und die Beiträge zu Versicherung werden erst recht nicht gezahlt.

EPILOG
Ich habe mir jetzt noch mal von der Barmer bescheinigen lassen, das eine Versicherung in der GKV nicht möglich ist, diese wurde von meinem Anwalt mit einem Ultimatum und der Androhung gerichtlicher Schritte der Arge übersandt.
Die debeka bezahlt auf Grund des Beitragsrückstandes nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Wenn ich etwas zu Erstattung bei der debeka einreiche, spielt die Angst mit, das ich nichts erstattet bekomme.
Sehr schön, wenn man Diabetiker ist.


Ich will raus aus der Scheiße, aber mit solchen Knüppeln zwischen den Beinen verliere ich die Hoffnung, das mir das jemals gelingt.

Verlasse ich meine Position und lege mir eine andere Sichtweise zu, dann sehe ich die Verschwendung von Steuergeldern, die nicht in meiner Notlage begründet sind, sondern in der Dummheit des Gesetzgeber und der der mit Verbohrtheit eines Sachbearbeiter gepaarten Dummheit der Arge.

In einem allseits bekannten Satz wird auch von Fördern gesprochen. Ich frage mich, wie lange man sich den letzten Rest von Selbstachtung, Ehrgeiz und Eigeninitiative erhalten kann um nicht zu einem tatsächlichen Schmarotzer zu werden, wenn man so immer weiter in die Scheiße gefördert wird.

Muss man sich jetzt ernsthaft Sorgen machen ?

Die geknechteten und geknebelten 1,ooStundenlohn-Zwangsarbeiter sollten mal alle ihre Geschichte zu Papier bringen, Jeder sollte als Überschrift seine Notlage darlegen wie Du es hier getan hast, indem darauf hingewiesen wird, daß man kurz davor ist, sich die Kugel zu geben, zu erhängen oder anderweitig aus dem Leben zu verabschieden, wozu per Zwangsmaßnahmen gedrängt würde.
Mit diesen Schreiben auf dezentem pastellfarbenen Papier würden dann die öden Flure der Ämter tapeziert, was zusätzlich auch zur farblichen Verschönerung des grauen Alltags der Sachbearbeiter beitragen würde.
Und dann mal abwarten, welche Wirkung es auf diejenigen hat, welche da die Sklaventreiber sind. Vielleicht wissen sie dann, daß es bald 12 geschlagen hat.

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=89899

Polymorphi
19.07.2010, 23:33
Dann kann da aber nur wenig Zeit zwischengelegen haben. Wie gehabt: Zwangsversicherung. Nur: wie soll ich bestraft werden?

Mit Zeit hat das nichts zu tun. Wenn Dich keine andere Kasse aufnimmt, dann laß Dich doch erst mal in die AOK zwangsversichern. Hauptsache, Du bist überhaupt versichert.
Eine Verpflichtung in der AOK zu bleiben, gibt es nicht. Dh. ein späterer Wechsel zu einer anderen GKV wäre dann einfacher.

Sollst Du bestraft werden ? Von wem ? Womit ? ?(

Polymorphi
19.07.2010, 23:42
Was mich viel mehr ärgert: die ganzen Clans in Hinterkurdistan sind auf eine Karte versichert. Selbst Illegale sollen hier versichert sein. Asylanten sind versichert.

Aber Steuerzahler, die aus welchen Gründen auch immer, auf die Fresse gefallen sind, läßt man verrecken.

Wo ist das Problem ?
Am besten gar nicht erst zum Arzt gehen, wegen der vielen Fehldiagnosen und Zwangsmedikationen, das kann auch mal lebensgefährlich werden.

Kannst Dich aber auch von mir adoptieren lassen, dann trägst Du meinen Namen und kannst Familienversichert zum Doc. und bekommst sogar als Familienangehöriger eine eigene Karte. :))

Polymorphi
23.07.2010, 10:24
Dann kann da aber nur wenig Zeit zwischengelegen haben. Wie gehabt: Zwangsversicherung. Nur: wie soll ich bestraft werden?

Ja das stimmt. Es wurde ( natürlich inclusive vieler bürokratischer Sinnlosigkeiten ) innerhalb kürzester Zeit abgewickelt.

Entweder : vorrübergehend Zwangsversichert, oder das Risiko eingehen, von der anderen Kasse nichts erstattet zu bekommen, was man sich schon erst recht als Diabetiker überhaupt nicht erlauben kann. ( Für Diabetiker gibt es übrigens Sonderzuwendungen von der Arge, weiß ich von einer Bekannten. Bitte gleich beantragen. Bei anderen kostenaufwändigen Erkrankungen gibt es nix. )

Oder bis zur Klärung: Doppelt versichert sein, dh. der Zwangsversicherung wird zugestimmt und gleichzeitig werden Beiträge in die "eigene" selbstgewählte Versicherung weiterhin eingezahlt. Falls finanziell überhaupt möglich.

Lobo
23.07.2010, 10:39
oder wie dafür gesorgt wird, das man kurz davor ist sich die Kugel zu geben.

Prolog:

Ich war selbständig, bin auf die Schnauze gefallen und habe zum einen aus Stolz zum anderen auf Grund einer Fehlinformation 6 Jahre lang versucht ohne staatliche Hilfe aus zukommen. Die monatliche Rate aus der Warenübernahme und die Unterstützung meiner Eltern reichte gerade dazu aus, um über die Runden zu kommen. Sporadisch reichte es auch mal für ne Bewerbung, jedoch für Krankenversicherung war kein Geld da. Zum Schluß wurde die Belastung zu groß und deswegen habe ich im letzten September HartzIV beantragt.
Es ist interessant, was HartzIV manchmal bewirkt, plötzlich bekam ich ein Termin bei der Schuldnerberatung und auch wenn es mir schwergefallen ist, bin ich in die Verbraucherinsolvenz gegangen.
Die Hoffnung wieder in Lohn und Brot zu kommen ist gestiegen, wäre da nicht die Krankenversicherung.

Ende Prolog

Nun der Gesetzgeber hat eine nette Regelung bezüglich der Krankenversicherung, wie mir beim Versuch mich wieder gesetzlich krankenzuversichern erfahren habe. Es spielt keine Rolle das ich HartzIV-Empfänger bin, ich komme erst wieder in die GKV, wenn ich ein voll sozialversicherungspflichtigen Job habe, was bedeutet ich muss mich in der PKV zum Basistarif in der PKV versichern. Wie typisch hat der Gesetzgeber nicht alle Folgen seiner Gesetzgebung nicht bedacht, im Gegensatz zur GKV, die voll bezahlt wird, zahlt die Arge bei der PKV nur einen Zuschuß. Es gibt zwar Urteile, die die Arge zur vollen Bezahlung zwingen, jedoch sind die nicht allgemeingültig, sondern im schlimmsten Fall muss man selber klagen.

Ich bemühte mich also um die Wiederaufnahme bei der debeka, was auch gelang, sich aber auf Grund eines Ärztefehlers bis zum März diesen Jahres hinzog. Die Versicherung gilt rückwirkend bis September letzten Jahres.
Ich habe die Versicherungsunterlagen im März bei der Arge eingereicht. Es erfolgte keine Reaktion, nicht mal der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuß wurde gezahlt. Bei Rücksprache mit meinem Anwalt erfuhr ich, das er erst nach einer Reaktion der Arge handeln kann.
Die Beiträge laufen natürlich weiter und dadurch steigt der Beitragsrückstand weiter, was natürlich den Treuhänder der Verbraucherinsolvenz nicht erfreut.
Vor drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Arge mit der Aufforderung mich gesetzlich krankenzuversichern, gleichzeitig mit der Drohung der Zwangsversicherung bei der AOK und Leistungskürzung als Folge, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme.
Nun der Aufforderung kann ich nicht nachkommen, weil ich nicht wie bereits erwähnt in die GKV kommen kann, was die Arge auch eigentlich weiß. Mit dem Versuch der Zwangsversicherung wird die Arge scheitern, den die AOK wir dies natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelung ablehnen, aber dadurch wird der ganze Prozeß wieder verlängert. Wer weiß wie lange der Treuhänder noch ruhig hält.

Und dann wäre da noch die ander Zwickmühle. Haben meine Bewerbungsbemühen jetzt Erfolg und bekomme ich einen Job, wird die Arge mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht zahlen, weder den Zuschuss, den sie zahlen muss, noch den Rest, das kann bedeuten das mir durch die Beitragsrückstände die Verbraucherinsolvenz um die Ohren fliegt, was sich dann negativ auf den möglichen Job auswirkt.
Mit der Verbraucherinsolvenz hat man nur eine Stelle von der Lohnpfändung kommen kann und die zu einem klar festgesetzten Zeitpunkt endet (Restschuldbefreiung), das kann man einem Arbeitgeber verständlich machen und man kann mit einem gewissen Verständnis rechnen, ohne Verbraucherinsolvenz kommen Lohnpfändungen von jedem einzelnen Gläubiger, die erst beendet sind, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Damit ist ein höherer Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, wozu er sicherlich nicht bereit ist ->Verlust des Jobs-> wieder HartzIV.

Stelle ich die Bewerbungsbemühungen ein, riskiere ich die Kürzung der Leistungen und die Beiträge zu Versicherung werden erst recht nicht gezahlt.

EPILOG
Ich habe mir jetzt noch mal von der Barmer bescheinigen lassen, das eine Versicherung in der GKV nicht möglich ist, diese wurde von meinem Anwalt mit einem Ultimatum und der Androhung gerichtlicher Schritte der Arge übersandt.
Die debeka bezahlt auf Grund des Beitragsrückstandes nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Wenn ich etwas zu Erstattung bei der debeka einreiche, spielt die Angst mit, das ich nichts erstattet bekomme.
Sehr schön, wenn man Diabetiker ist.


Ich will raus aus der Scheiße, aber mit solchen Knüppeln zwischen den Beinen verliere ich die Hoffnung, das mir das jemals gelingt.

Verlasse ich meine Position und lege mir eine andere Sichtweise zu, dann sehe ich die Verschwendung von Steuergeldern, die nicht in meiner Notlage begründet sind, sondern in der Dummheit des Gesetzgeber und der der mit Verbohrtheit eines Sachbearbeiter gepaarten Dummheit der Arge.

In einem allseits bekannten Satz wird auch von Fördern gesprochen. Ich frage mich, wie lange man sich den letzten Rest von Selbstachtung, Ehrgeiz und Eigeninitiative erhalten kann um nicht zu einem tatsächlichen Schmarotzer zu werden, wenn man so immer weiter in die Scheiße gefördert wird.

Wenn ich sowas lese kommt mir das Kotzen, es gibt abertausende Schmarotzer denen Zucker in den Arsch geblasen wird, und anständige wirklich hilfsbedürftige Leute - so schätz ich dich nämlich ein - fallen durch den Rost......

Paul Felz
23.07.2010, 10:40
Mit Zeit hat das nichts zu tun. Wenn Dich keine andere Kasse aufnimmt, dann laß Dich doch erst mal in die AOK zwangsversichern. Hauptsache, Du bist überhaupt versichert.
Eine Verpflichtung in der AOK zu bleiben, gibt es nicht. Dh. ein späterer Wechsel zu einer anderen GKV wäre dann einfacher.

Sollst Du bestraft werden ? Von wem ? Womit ? ?(

Geht nicht. Das habe ich auch versucht. Die wollten aber Beitragsnachzahlungen.

Paul Felz
23.07.2010, 10:41
Wenn ich sowas lese kommt mir das Kotzen, es gibt abertausende Schmarotzer denen Zucker in den Arsch geblasen wird, und anständige wirklich hilfsbedürftige Leute - so schätz ich dich nämlich ein - fallen durch den Rost......

Das genau ist das Problem. Ich soll übrigens mittlerweile zurückzahlen.........

GG146
23.07.2010, 11:02
Nun der Gesetzgeber hat eine nette Regelung bezüglich der Krankenversicherung, wie mir beim Versuch mich wieder gesetzlich krankenzuversichern erfahren habe. Es spielt keine Rolle das ich HartzIV-Empfänger bin, ich komme erst wieder in die GKV, wenn ich ein voll sozialversicherungspflichtigen Job habe, was bedeutet ich muss mich in der PKV zum Basistarif in der PKV versichern. Wie typisch hat der Gesetzgeber nicht alle Folgen seiner Gesetzgebung nicht bedacht, im Gegensatz zur GKV, die voll bezahlt wird, zahlt die Arge bei der PKV nur einen Zuschuß. Es gibt zwar Urteile, die die Arge zur vollen Bezahlung zwingen, jedoch sind die nicht allgemeingültig, sondern im schlimmsten Fall muss man selber klagen.


Diese Regelung ist glatt verfassungswidrig, dass ehemalige Selbständige mit 180 Euro AlG II nach Zahlung der Differenz zwischen GKV - Mindestbeitrag und PKV - Basistarif aus den 359 Euro laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt auskommen müssen, ist geradezu eine Verhöhnung der Rechtsgrundlagen des Sozialrechts und der Rechtsprechung des BVerfG dazu. Trotzdem ist die Rechtsprechung der Sozialgerichte noch nicht einheitlich, es hat sich tatsächlich ein Landessozialgericht gefunden, dass diesen Murks für rechtmäßig hält. In den anderen Bezirken gewinnt man allerdings die Verfahren vor den Sozialgerichten.

Ich bin mir zu 99,9 % sicher, dass das Bundessozialgericht das im Sinne der Kläger entscheiden wird, sonst wäre das nur eine sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das BVerfG mit 100 %ig vorprogrammiertem Ergebnis.

Dazu gibt es bei uns übrigens einen thread, auf den ich ein paar Beiträge einer mit solchen Fällen befassten Anwältin (Nick: "Ricarda", ist mittlerweile auch auf unserem Forum registriert, bei Entstehung des threads noch nicht) von einem anderen Forum kopiert habe:

Grundgesetz Aktivierer > Gesundheitspolitik > Private Krankenversicherung und Hartz IV (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4619138)

Paul Felz
23.07.2010, 11:10
Diese Regelung ist glatt verfassungswidrig, dass ehemalige Selbständige mit 180 Euro AlG II nach Zahlung der Differenz zwischen GKV - Mindestbeitrag und PKV - Basistarif aus den 359 Euro laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt auskommen müssen, ist geradezu eine Verhöhnung der Rechtsgrundlagen des Sozialrechts und der Rechtsprechung des BVerfG dazu. Trotzdem ist die Rechtsprechung der Sozialgerichte noch nicht einheitlich, es hat sich tatsächlich ein Landessozialgericht gefunden, dass diesen Murks für rechtmäßig hält. In den anderen Bezirken gewinnt man allerdings die Verfahren vor den Sozialgerichten.

Ich bin mir zu 99,9 % sicher, dass das Bundessozialgericht das im Sinne der Kläger entscheiden wird, sonst wäre das nur eine sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das BVerfG mit 100 %ig vorprogrammiertem Ergebnis.

Dazu gibt es bei uns übrigens einen thread, auf den ich ein paar Beiträge einer mit solchen Fällen befassten Anwältin (Nick: "Ricarda", ist mittlerweile auch auf unserem Forum registriert, bei Entstehung des threads noch nicht) von einem anderen Forum kopiert habe:

Grundgesetz Aktivierer > Gesundheitspolitik > Private Krankenversicherung und Hartz IV (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4619138)

Das hätte ich vorher wissen müssen X(

Hmm, ich könnte ja jetzt neuen Antrag stellen. Langsam habe ich keine Hemmungen mehr, zurückzuschlagen. Denn offiziell habe ich ja nur einen 400 € Job.

Gehirnnutzer
23.07.2010, 11:54
Diese Regelung ist glatt verfassungswidrig, dass ehemalige Selbständige mit 180 Euro AlG II nach Zahlung der Differenz zwischen GKV - Mindestbeitrag und PKV - Basistarif aus den 359 Euro laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt auskommen müssen, ist geradezu eine Verhöhnung der Rechtsgrundlagen des Sozialrechts und der Rechtsprechung des BVerfG dazu. Trotzdem ist die Rechtsprechung der Sozialgerichte noch nicht einheitlich, es hat sich tatsächlich ein Landessozialgericht gefunden, dass diesen Murks für rechtmäßig hält. In den anderen Bezirken gewinnt man allerdings die Verfahren vor den Sozialgerichten.
[/URL]

GG146, das ist die Aussage aus einem Urteil des Landessozialgerichts Bremen, aber solange es keine entsprechenden Urteile des Bundessozialgerichtes oder des Bundesverfassungsgerichtes gibt, ist es immer eine Einzelfallentscheidung.

Im Grunde genommen ist es schon eine Verhöhnung das ein HartzIV-Empfänger in die PKV muss.
Kleines Beispiel aus der Realität,

Mein Diabetes-Medikament gibt es in 3 Packunggößen 30 Tabletten für 40 €, 120 Tapletten für 125 € und 180 Tabletten für 178 €.
Monatlich werden von mir 60 Tabletten benötigt.
Zuzahlung bei Medikamenten 6 € je Rezept und da PKV, keine Befreiung davon.
Dauer bis zur Erstattung, 14 Tage nach Einreichung des Leistungsantrages.

Dank der Eingliederungsmaßnahme mit Mehraufwandentschädigung kann ich es mir erlauben, mir die 180 Tabletten-Verpackung verschreiben zu lassen, denn die MAE lässt einen die 14 Tage überbrücken.
So zahle ich nur 6 € Zuzahlung anstatt 18 € und die Versicherung nur 178€ anstatt 240 € für die selbe Menge an Medikamenten.

Muss ich die Differenz zwischen Zuschuss und Beitrag zahlen, hab ich ohne MAE nur die Wahl zwischen Medikament plus Hungerzeit oder Essen aber kein Medikament (extrem ausgedrückt).

Hinzukommt noch der Umstand, das der Basistarif nur die Leistungen der GKV bezahlt, jedoch die einzelnen Kassen der GKV auf Grund des Pseudo-Wettbewerbs unterschiedliche Leistungen anbieten, woraus resultiert, das Artztrechnungen Leistungen enthalten, die die PKV nicht erstattet.
Resultat ist dann, das ich neben 10 € Eigenbehalt pro Arztrechnung zusätzlich noch Kosten tragen muss. Zum Glück muss ich bei Arzt-Rechnungen nicht in Vorleistung treten, sondern kann mit der Bezahlung warten, bis ich das Geld von der Versicherung bekomme.

Im Grunde genommen kann man es sich trotz Krankenversicherung nicht leisten zum Arzt zu gehen.

Paul Felz
23.07.2010, 12:08
GG146, das ist die Aussage aus einem Urteil des Landessozialgerichts Bremen, aber solange es keine entsprechenden Urteile des Bundessozialgerichtes oder des Bundesverfassungsgerichtes gibt, ist es immer eine Einzelfallentscheidung.....
[Gekürzt, weil sonst zu lang]


Du bist vermutlich alleinstehend, da trifft es Dich dann mit der größtmöglichen Härte. Hättest Du Frau und viele Kinder, sähe die Rechnung schon anders aus.

Koslowski
23.07.2010, 12:09
Wenn ich sowas lese kommt mir das Kotzen, es gibt abertausende Schmarotzer denen Zucker in den Arsch geblasen wird, und anständige wirklich hilfsbedürftige Leute - so schätz ich dich nämlich ein - fallen durch den Rost......

Ich habe auch meine Erfahrungen mit dem Laden und kann nur sagen: Das ist so beabsichtigt.

Lobo
23.07.2010, 12:11
Ich habe auch meine Erfahrungen mit dem Laden und kann nur sagen: Das ist so beabsichtigt.

Man sollte diesen Staat mit Stahl und Blut bekämpfen.

Paul Felz
23.07.2010, 12:15
Man sollte diesen Staat mit Stahl und Blut bekämpfen.

Ja, was glaubst Du denn, warum der uns entwaffnen will?

Gehirnnutzer
23.07.2010, 12:23
Du bist vermutlich alleinstehend, da trifft es Dich dann mit der größtmöglichen Härte. Hättest Du Frau und viele Kinder, sähe die Rechnung schon anders aus.

Es ist hart, jedoch dürfte es für andere noch härter sein, denn ich habe, ob wohl ich mich dabei nicht ganz wohl fühle, die Unterstützung meiner Eltern, auch wenn es ihnen selber schwer fällt.
Sie verzichten z.B. mal eben auf 50€ Miete, wenn es notwendig ist, aber immer kann und will ich es nicht so machen.

Lobo
23.07.2010, 12:25
Ja, was glaubst Du denn, warum der uns entwaffnen will?

Dann schlitzen wir alle unsere Pulsadern auf und ersäufen das Pack in unserem Blut!

Paul Felz
23.07.2010, 12:27
Dann schlitzen wir alle unsere Pulsadern auf und ersäufen das Pack in unserem Blut!

Lieber zuscheißen und dabei fressen und saufen für den Nachschub.

Paul Felz
23.07.2010, 12:29
Es ist hart, jedoch dürfte es für andere noch härter sein, denn ich habe, ob wohl ich mich dabei nicht ganz wohl fühle, die Unterstützung meiner Eltern, auch wenn es ihnen selber schwer fällt.
Sie verzichten z.B. mal eben auf 50€ Miete, wenn es notwendig ist, aber immer kann und will ich es nicht so machen.

Nun, ich habe auch die ein oder andere Einnahme verschwiegen ;) Anders wäre es auch gar nicht gegangen, da ich ja noch die Berufshaftpflicht bezahlen muß (8.000 €/Jahr) und das Auto auch nicht kostenlos, aber zwingend notwendig ist.

Hätte ich "legal" gehandelt, wäre ich jetzt immer noch "Kunde" der ARGE.

Apollyon
23.07.2010, 12:47
Eine weitere Schilderung:

Ich habe die Aufgabe "Bewerbungen" zu schreiben für jede Bewerbung bekomme ich 5 Euro, und ich habe bereits Vorstellungsgespreche geführt, bis jetzt lass ich die Unternehmen erstmal warten bis ich alle Bewerbungsgespräche zu ende gebracht habe und dann eine Entscheidung fällen kann. Habe an einen Tag 5 Bewerbungen geschrieben, habe für Druckerpatronen , Papier, Foto, Umschläge und Bewerbungsmappen (10 Stk) um die 70 - 80 € ausgeben. Hatte letzendlich kein Geld mehr um weitere Bewerbungsgespräche zu führen, da habe ich mich Gemeldet bei der Agentur für Arbeit und was durfte ich mir Anhören "Klingeln sie bei Nachbarn oder fragen sie Leute auf der Straße von dennen sie sich Geld leihen können", es ging um das Geld für eine Fahrkarte die 2,70 € kostet damit ich dahin fahren kann mir Fahrkarten holen kann und das Geld für die Bewerbungen (wir erinnern uns 5 Bewerbungen wo eine 5 € kostenausgleich bedeutet), ich habe nicht wie es die ARGE wollte elendich gebettelt und habe mir eine Mitfahrgelegenheit besorgt.

In der Arge angekommen, musste ich wie es üblich ist ein bisschen warten, was natürlich nicht das Bizzare und das Elendige an dieser Geschichte ist denn es kommt noch besser, ich hatte bereits die Quitting per E-Mail eingereicht für Bewerbungen da bekomme ich eine Scheck im Wert von 11,70 € und natürlich Fahrkarten für die Bewerbungsgespräche, mir wurden Lebensmittelgutscheine angeboten die ich ablehnte weil ich dann nächsten Monat mit ein finanziellen Defizit keinen Start im Überlebenskampf starten wollte.

Ich gehe also heute zur Bank, will den Scheck einlösen, und was sagt mir die Angestellte, "das kostet aber gebühren "3,50 €" um 11,70 € abzuheben um mir Lebensmittel zukaufen.

Ein Mann befragte einen magischen Spiegel:
Spieglein, Spieglein an der Wand, warum bin ich nur so Abgebrannt?

Der Spiegel Antwortete:
Muss man euch stets belehren, könnt ihr es euch nicht selbst erklären.

Egal was du bist, in diesem Land bist du ein Illusionist.

Siehst die Wahrheit nicht, dabei siehst du es doch im Licht, einen Wert den hat das Volk nicht.

Drum sei nicht dumm und nicht bescheiden, klag es an, das ewige Leiden.

Paul Felz
23.07.2010, 12:56
Eine weitere Schilderung:

Ich habe die Aufgabe "Bewerbungen" zu schreiben [...]


Kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. Ich hatte zwar keine Bewerbung geschrieben, bin aber von einem Headhunter kontaktiert worden. Dazu mußte ich nach Bonn fahren, und berichtete davon natürlich dem Sachbearbeiter. Kopien der emails bekam er.

Jetzt kommt's: von der ARGE kam von sich aus auf mich zu bot mir Fahrtkostenerstattung an.

Meriwan
23.07.2010, 17:54
Ich will raus aus der Scheiße,

*Gehirnnutzer mal ganz fest in den Arm nehm*:)



aber mit solchen Knüppeln zwischen den Beinen verliere ich die Hoffnung, das mir das jemals gelingt.

Es wird dir gelingen, da bin ich mir ganz sicher:)

Siegfriedphirit
24.07.2010, 10:51
Und hier sieht man wieder die menschenverachtende Politik von der CDU und vorallem der FDP, welche die Hartzer alle in einen Topf stecken, um so einen neuen Juden fürs Volk zu schaffen. Fauelpelze - mit dem Status eines Untermenschen, den man aushungern-sprich ausrotten muss. Merz und Westerwelle hatten das eindeutig so formuliert.
Ja selbst "Wissenschaftler" wurden schon hinzugezogen, um die Rassentheorie vom Untermenschen, in der Gestalt des Hartzers wissenschaftlich zu belegen.
Selbst hier im Forum finde ich immer wieder Beiträge, wo man deutlich ersehen kann, dass diese Politik funktioniert. Die Masse glaubt das, was ihnen von der Politik und den Medien täglich wiederholt vorgequatscht wird.
Der Tag wird kommen, wo die Masse des deutschen Volkes Beifall spendiert, wenn Leute wie Merz und Westerwelle, die Zwangsarbeit für alle Hartzer einführen .
Einen Billigstarbeitsmarkt für die Unternehmer, wo Löhne gezahlt würden, die selbst einen Nord Koreaner erschrecken dürften.
Da es ja fast keine Arbeit gibt, würde man für solche Einrichtungen sogar reguläre Jobs abbauen, damit die Zwangsarbeiter Beschäftigung hätten- zum Wohle unserer superreichen Unternehmer.
Diese Regierung ist nur der Handlanger einer Kaste superreicher von krankhafter Gier zerfressener Zockertypen, die weltweit verstreut und Eulen gleich auf ihren Aktienpaketen sitzen . Und eine jede "Eule" möchte höher sitzen als die Andere...

GG146
24.07.2010, 13:22
Es ist hart, jedoch dürfte es für andere noch härter sein, denn ich habe, ob wohl ich mich dabei nicht ganz wohl fühle, die Unterstützung meiner Eltern, auch wenn es ihnen selber schwer fällt.
Sie verzichten z.B. mal eben auf 50€ Miete, wenn es notwendig ist, aber immer kann und will ich es nicht so machen.

Bewirbst Du Dich auch um unselbständige Arbeit oder willst Du Dich auf jeden Fall wieder selbständig machen?

Gehirnnutzer
25.07.2010, 19:47
Bewirbst Du Dich auch um unselbständige Arbeit oder willst Du Dich auf jeden Fall wieder selbständig machen?

Sorry, GG146, aber Selbstständigkeit kömmt für mich dann erst wieder in Frage, wenn ich dies ohne Abhängigkeit von Fremdkapital (Banken) erreichen kann.
(Geht ja auch nicht mehr)

Unselbständige Arbeit und wenn es sich ergibt eine selbständige Nebentätigkeit, aus der sich was entwickeln kann.
Mein vorangiges Ziel ist es, wieder Arbeit zu finden, das das Geld in meiner Hand Resultat eigener Arbeit ist und nicht staatliche Stütze.
Das Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase hinter mich bringen.

Auch wenn es einige nicht verstehen werden und andere lieber etwas drehen um nichts zu zahlen, ich möchte möglichst eine Arbeit finden, aus der ich meine Gläubiger während der Wohlverhaltensphase wenigsten teilweise und wenn auch nur symbolisch bedienen kann.

Das wichtigste bleibt aber überhaupt Arbeit zu finden, um wieder wirklich Leben zu können, mit normalen Stolz und Selbstbewußtsein.
Endlich Leben ohne Äußerungen von Anderen, auch wenn sie aus Unwissenheit geschehen, die sich in die Seele fressen und depressive Phasen auslösen.

Gehirnnutzer
30.07.2010, 23:33
Kleiner Nachtrag zur Entwicklung der Sache.

Die Arge hat geantwortet und behauptet weiterhin, das ich mich gesetzlich krankenversichern müsste.
Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ich habe langsam so einen Hals. Hoffentlich kommt am Dienstag etwas sinnvolles heraus, sonst kann ich bei dem darauf folgenden Termin bei meiner Fallberaterin nicht mehr für meine gute Kinderstube garantieren.

Ich frage mich, was wichtiger für mich ist, mich um Arbeit zu bemühen, oder 164 weitere Krankenkassen von den 166 deutschen gesetzlichen Krankenkassen abzuklappern, um die selbe Antwort zu kriegen -> PKV.

Ach ja, da wäre ja noch die Eingliederungsvereinbarung in der steht, das ich weiter an der Stabilisierung meiner finanziellen Verhältnisse arbeiten soll.
Muss ich ja wohl oder übel der Arge sagen, das mir das nicht gelingt, dank der Arge, die das sicherlich nicht akzeptiert und mir die Schuld zuweist -> Kürzung der Leistung.

Ich muss mich bei euch entschuldigen, das ich es mir nicht gelingt, aus der Situation, in der ich von euren hart erarbeiten Steuergeldern leben muss, herauszukommen.
Des Weiteren bitte ich um Verzeihung dafür, eure Steuergelder über die Beratungshilfe für meinen Anwalt und über die Prozeßkostenhilfe, dank der Arge und des dämlichen Gesetzgebers, für ein nach normaler Logik unnötiges Gerichtsverfahren verschwenden zu müssen.

Suppenkasper
31.07.2010, 00:08
Absolution erteilt, zumindest von meiner Seite aus. Ich kenne solche Situationen und weiß wie Scheiße man sich fühlt, wenn man da drin steckt. Außer Solidarität und festem Daumendrücken hab' ich leider nichts anzubieten, davon aber zumindest reichlich.

Schrottkiste
31.07.2010, 00:12
Von mir auch ;-)

Kenne die Situation zur Genüge. Manches Mal wünscht man sich ne Knarre. (Upps, war nur so ein Gedanke).

VLG Schrott

Fiel
31.07.2010, 00:22
Wie kann man denn so beschränkt sein wie du? Da du anscheinend ausser deinen Eltern keine vertrauenswürdige Leute kennst, soll sich halt dein Vater in einem Beruf selbständig machen und dich dann als Angestellten einstellen. Wo ist denn jetzt hier das Problem? Erkundige dich mal bei deinem türkischen Gemüsehändler wie so etwas geht. Warum sind denn nur die Deutschen alle so blöd? das Problem ist, dass die Deutschen keine funktionierende Familienverbände haben, damit sie auch den Staat auslachen können.

Suppenkasper
31.07.2010, 00:23
Und vermutlich auch keine "jüdische Lobby", welche ja die Schweizer so groß und unbesiegbar macht, wie ich gerade in einem anderen Strang von Dir lesen musste.

Sachen gibt's...

Felix Krull
31.07.2010, 00:30
Kleiner Nachtrag zur Entwicklung der Sache.

Die Arge hat geantwortet und behauptet weiterhin, das ich mich gesetzlich krankenversichern müsste.
Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ich habe langsam so einen Hals. Hoffentlich kommt am Dienstag etwas sinnvolles heraus, sonst kann ich bei dem darauf folgenden Termin bei meiner Fallberaterin nicht mehr für meine gute Kinderstube garantieren.

Ich frage mich, was wichtiger für mich ist, mich um Arbeit zu bemühen, oder 164 weitere Krankenkassen von den 166 deutschen gesetzlichen Krankenkassen abzuklappern, um die selbe Antwort zu kriegen -> PKV.

Ach ja, da wäre ja noch die Eingliederungsvereinbarung in der steht, das ich weiter an der Stabilisierung meiner finanziellen Verhältnisse arbeiten soll.
Muss ich ja wohl oder übel der Arge sagen, das mir das nicht gelingt, dank der Arge, die das sicherlich nicht akzeptiert und mir die Schuld zuweist -> Kürzung der Leistung.

Ich muss mich bei euch entschuldigen, das ich es mir nicht gelingt, aus der Situation, in der ich von euren hart erarbeiten Steuergeldern leben muss, herauszukommen.
Des Weiteren bitte ich um Verzeihung dafür, eure Steuergelder über die Beratungshilfe für meinen Anwalt und über die Prozeßkostenhilfe, dank der Arge und des dämlichen Gesetzgebers, für ein nach normaler Logik unnötiges Gerichtsverfahren verschwenden zu müssen.
Die BRD hat Dich bedient.

Wenn Du noch nicht genug hast, dann tapfer weiter die immer Gleichen wählen.

Fiel
31.07.2010, 00:33
Und vermutlich auch keine "jüdische Lobby", welche ja die Schweizer so groß und unbesiegbar macht, wie ich gerade in einem anderen Strang von Dir lesen musste.

Sachen gibt's...

Richtig, von mir kannste noch viel lernen. Ich werd dir davon erzählen, wie sich meine schweizer Kollegen bei Credit Suisse hinter vorgehltener Hand über die Juden in der Firma unterhielten und dabei mit irren Blicken in der Gegend herumschauten ob sie nicht zufällig beobachtet würden.

Gehirnnutzer
31.07.2010, 02:31
Die BRD hat Dich bedient.

Wenn Du noch nicht genug hast, dann tapfer weiter die immer Gleichen wählen.

Felix Krull, was soll ich denn wählen?

Meine Situation ist Folge von einseitigem Denken und ich kenne keine Partei, die das nicht tut, ob nun etabliert oder nicht.

Felix Krull
31.07.2010, 02:54
Felix Krull, was soll ich denn wählen?

Meine Situation ist Folge von einseitigem Denken und ich kenne keine Partei, die das nicht tut, ob nun etabliert oder nicht.
Wenn dieses das Resümee Deiner Situation ist, dann hast Du die BRD-Behandlung wahrlich verdient.

Der Staat ist nicht sozial, grün, links oder gerecht. Leider ist er auch nicht liberal, libertär, marktwirtschaftlich oder in irgendeiner Weise gerecht, jedenfalls nicht hinsichtlich urdeutscher Bürger. Es wird nämlich voraus gesetzt, daß Du als Deutscher das Labyrinth des SGB und seiner ganzen Sonder-, Ausnahme- und Spezialfälle selbstverständlich kennst.

Was, tust Du nicht bzw. es erscheint Dir unmöglich? Ja, das könnte der Grund sein weshalb Du nur noch mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts Deine Interessen wahrnehmen kannst.

Als Neger aus dem Kongo hast Du sofort einen Sozialarbeiter oder "Integrationspiloten" am Hacken der erstens Deine Rechte ganz genau kennt, der einen guten Draht zu den entsprechenden Stellen und Behörden hat, der Arbeitgeber kennt die im Interesse der "Integration" Beschäftigung anbieten, der Deine Formulare für Dich ausfüllt ohne daß es da Seitens eines Amtes irgendwelche Fragen gibt...

Das sollte als Denkanstoß erstmal reichen.

Alfred
31.07.2010, 11:10
@Gehirnnutzer

Schade das du diesen Strang nicht etwas früher gestartet hast. Ich hatte noch jemandem im Bereich Hausverwaltung einen Teilzeitjob vermittelt, anfang Juli.

Eventuell kann man, wenn du schreiben magst in welcher Ecke des Landes du wohnst, versuchen über die Foristen dir bei der Jobsuche zu helfen.

Das könnte man per PN regeln. Bei meiner Tätigkeit fallen öfters nebenjobs an für die dann Mitarbeiter gesucht werden.

Ich wünsche dir jedenfalls von Herzen viel erfolg bei deinem Weg...

mfg, Alfred

Klopperhorst
31.07.2010, 11:36
Mach bei Lidl Regalservice auf Stundenbasis. Da kannst du dir noch 200 Eur zusätzlich zu HARTZ4 oder ALG2 dazuverdienen. Das Geld dürfte auch für eine private PKV reichen.


---

Gehirnnutzer
31.07.2010, 11:53
Mach bei Lidl Regalservice auf Stundenbasis. Da kannst du dir noch 200 Eur zusätzlich zu HARTZ4 oder ALG2 dazuverdienen. Das Geld dürfte auch für eine private PKV reichen.
---

Tschuldigung Klopperhorst, aber das nutzt mir jetzt wenig, denn ich habe Dank der Arge den Beitragsrückstand am Hals.
Es bringt mir also nichts mehr die PKV ohne zusätzliche Einschränkungen bezahlen zu können, die Situation bleibt gleich. Ich kriege nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände ersetzt, wenn die debeka etwas als solches nicht anerkennt, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Zudem möchte ich weiterhin den Donnerstag und Freitag für intensive Arbeitssuche, Behördengänge, Schulung etc nutzen können. Montag bis Mittwochs bin ich ja von 5.00 bis 17.00 Uhr wegen einer Eingliederungsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung außer Haus.

Pillefiz
31.07.2010, 20:07
Wenn dieses das Resümee Deiner Situation ist, dann hast Du die BRD-Behandlung wahrlich verdient.

Der Staat ist nicht sozial, grün, links oder gerecht. Leider ist er auch nicht liberal, libertär, marktwirtschaftlich oder in irgendeiner Weise gerecht, jedenfalls nicht hinsichtlich urdeutscher Bürger. Es wird nämlich voraus gesetzt, daß Du als Deutscher das Labyrinth des SGB und seiner ganzen Sonder-, Ausnahme- und Spezialfälle selbstverständlich kennst.

Was, tust Du nicht bzw. es erscheint Dir unmöglich? Ja, das könnte der Grund sein weshalb Du nur noch mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts Deine Interessen wahrnehmen kannst.

Als Neger aus dem Kongo hast Du sofort einen Sozialarbeiter oder "Integrationspiloten" am Hacken der erstens Deine Rechte ganz genau kennt, der einen guten Draht zu den entsprechenden Stellen und Behörden hat, der Arbeitgeber kennt die im Interesse der "Integration" Beschäftigung anbieten, der Deine Formulare für Dich ausfüllt ohne daß es da Seitens eines Amtes
irgendwelche Fragen gibt...

Das sollte als Denkanstoß erstmal reichen.

meinste, damit hast ihm jetzt toll geholfen?:rolleyes:

Würfelqualle
31.07.2010, 20:11
meinste, damit hast ihm jetzt toll geholfen?:rolleyes:

Schön, das dir mein eingestelltes Bild so gefällt, dass du es als Avatar benutzt.

;)

Paul Felz
31.07.2010, 22:35
Tschuldigung Klopperhorst, aber das nutzt mir jetzt wenig, denn ich habe Dank der Arge den Beitragsrückstand am Hals.
Es bringt mir also nichts mehr die PKV ohne zusätzliche Einschränkungen bezahlen zu können, die Situation bleibt gleich. Ich kriege nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände ersetzt, wenn die debeka etwas als solches nicht anerkennt, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Zudem möchte ich weiterhin den Donnerstag und Freitag für intensive Arbeitssuche, Behördengänge, Schulung etc nutzen können. Montag bis Mittwochs bin ich ja von 5.00 bis 17.00 Uhr wegen einer Eingliederungsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung außer Haus.

Ja, wer wirklich raus will, hat kaum eine Chance. Auch ich bin hier immer noch nicht krankenversichert. Und zwar gar nicht.

Viele haben einfach das Problem der Nachzahlung nicht kapiert. Für diese nochmal: für die "versäumten" Monate muß der komplette Betrag überwiesen werden, sonst is nich mit KV.

Bei mir wären es knapp 8.000 Euro gewesen. Mit 200 € mehr im Monat (wovon nach Abzug der ARGE etwa 20 übrigbleiben) ist das nicht zu schaffen.

Herbstgold
01.08.2010, 01:20
Als seinerzeit die Hartz IV Regelung eingeführt wurde (zur Erinnerung, das war von Rot-Grün) wurde bei der Zusammenlegung von seinerzeit ALG II (verminderte Arbeitslosenhilfe) und Sozialhilfe auch ganz stickum eine neue Gesetzgebung im Versicherungsfall geschaffen.

Vor dieser Änderung wurde wie folgt verfahren:

ALG I und ALG II Empfänger wurden bei ihrer GKV weiterversichert.
Sozialhilfempfänger ebenfalls bei ihrer GKV soweit vorhanden oder wenn sie keine GKV hatten automatisch in der AOK.
Selbständige, die kürzer als 5 Jahre PK waren, wurden wieder von der GKV aufgenommen, in der sie vor der Selbständigkeit waren, alle die über die 5 Jahre kamen, wurden ebenfalls automatisch in der AOK versichert.

Bei der neuen Gesetzgebung gilt bei Selbstständigen, die Hartz IV beantragen müssen nun folgende Regelung:
§ 5 Abs. 5a SGB V: Nicht pflichtversichert ist, wer unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert war.
Aber es kommt noch schlimmer. Nicht nur, dass man in der Regel etliches an Beitragsrückständen hat und nicht krankenversichert ist, früher oder später meldet die PKV der zuständigen Kreisverwaltung, dass ab dem Beitragsrückstand keine Abgaben zur Pflegeversicherung geleistet werden.

Damit flattert ein weiteres nettes Schreiben ins Haus, welches die hübsche Überschrift trägt:
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Zahlungsrückstände zur Pflegeversicherung.
Weiter ist dem Schreiben zu entnehmen:
Ihr Beitragskonto zeigt seit dem xx.xx.xxxx einen Zahlungsrückstand aus. Damit sind Sie seit mindestens x Monatenbeiträgen zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten. Dieser Tatbestand stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 121 Abs. 1 Nr. 6 des elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 und Abs, 4 SGB XI dar. Nach § 121 Abs. 2 SGB XI kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.

Anbei findet sich der Anhörungsbogen nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG).

Hier sei jedem geraten, seine Unterlagen lückenlos parat zu haben um den ganzen Fall aufrollen zu können und per Kopien zu belegen. Wichtig sind hier die Schreiben der ARGE und ggf. des Rechtsanwaltes.
Gleichzeitig kann man sich auf eine Nachzahlungsaufforderung einstellen.
Spätestens dann MUSS ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, denn ab dem Moment ist der Prozess mit der ARGE unausweichlich.

Da sag ich nur HURRA Deutschland!

Wenn man übrigens keine Beitragsrückstände bei seiner PKV hat und "nur" das Problem, nicht mehr zurück in die GKV zu kommen, gibt es einen kleine Gesetzeslücke. Zu dieser sei gesagt, wer auch nur 1 Tag wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt war ist zurück in der GKV. Es gibt keine Fristen, wie z. B. einen kompletten Abrechungsmonat.

Die ARGE kann diesen Tag auch nicht abziehen, da ein Zusatzverdienst bis 100 Euro mtl. nicht abgezogen wird.

Wer näheres dazu wissen will, bitte kurz PN.

heide
01.08.2010, 05:15
[QUOTE=Gehirnnutzer;3868251]oder wie dafür gesorgt wird, das man kurz davor ist sich die Kugel zu geben.

Prolog:

Ich war selbständig, bin auf die Schnauze gefallen und habe zum einen aus Stolz zum anderen auf Grund einer Fehlinformation 6 Jahre lang versucht ohne staatliche Hilfe aus zukommen. Die monatliche Rate aus der Warenübernahme und die Unterstützung meiner Eltern reichte gerade dazu aus, um über die Runden zu kommen. Sporadisch reichte es auch mal für ne Bewerbung, jedoch für Krankenversicherung war kein Geld da. Zum Schluß wurde die Belastung zu groß und deswegen habe ich im letzten September HartzIV beantragt.
Es ist interessant, was HartzIV manchmal bewirkt, plötzlich bekam ich ein Termin bei der Schuldnerberatung und auch wenn es mir schwergefallen ist, bin ich in die Verbraucherinsolvenz gegangen.
Die Hoffnung wieder in Lohn und Brot zu kommen ist gestiegen, wäre da nicht die Krankenversicherung.

Ende Prolog

Nun der Gesetzgeber hat eine nette Regelung bezüglich der Krankenversicherung, wie mir beim Versuch mich wieder gesetzlich krankenzuversichern erfahren habe. Es spielt keine Rolle das ich HartzIV-Empfänger bin, ich komme erst wieder in die GKV, wenn ich ein voll sozialversicherungspflichtigen Job habe, was bedeutet ich muss mich in der PKV zum Basistarif in der PKV versichern. Wie typisch hat der Gesetzgeber nicht alle Folgen seiner Gesetzgebung nicht bedacht, im Gegensatz zur GKV, die voll bezahlt wird, zahlt die Arge bei der PKV nur einen Zuschuß. Es gibt zwar Urteile, die die Arge zur vollen Bezahlung zwingen, jedoch sind die nicht allgemeingültig, sondern im schlimmsten Fall muss man selber klagen.

Ich bemühte mich also um die Wiederaufnahme bei der debeka, was auch gelang, sich aber auf Grund eines Ärztefehlers bis zum März diesen Jahres hinzog. Die Versicherung gilt rückwirkend bis September letzten Jahres.
Ich habe die Versicherungsunterlagen im März bei der Arge eingereicht. Es erfolgte keine Reaktion, nicht mal der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuß wurde gezahlt. Bei Rücksprache mit meinem Anwalt erfuhr ich, das er erst nach einer Reaktion der Arge handeln kann.
Die Beiträge laufen natürlich weiter und dadurch steigt der Beitragsrückstand weiter, was natürlich den Treuhänder der Verbraucherinsolvenz nicht erfreut.
Vor drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Arge mit der Aufforderung mich gesetzlich krankenzuversichern, gleichzeitig mit der Drohung der Zwangsversicherung bei der AOK und Leistungskürzung als Folge, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme.
Nun der Aufforderung kann ich nicht nachkommen, weil ich nicht wie bereits erwähnt in die GKV kommen kann, was die Arge auch eigentlich weiß. Mit dem Versuch der Zwangsversicherung wird die Arge scheitern, den die AOK wir dies natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelung ablehnen, aber dadurch wird der ganze Prozeß wieder verlängert. Wer weiß wie lange der Treuhänder noch ruhig hält.

Und dann wäre da noch die ander Zwickmühle. Haben meine Bewerbungsbemühen jetzt Erfolg und bekomme ich einen Job, wird die Arge mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht zahlen, weder den Zuschuss, den sie zahlen muss, noch den Rest, das kann bedeuten das mir durch die Beitragsrückstände die Verbraucherinsolvenz um die Ohren fliegt, was sich dann negativ auf den möglichen Job auswirkt.
Mit der Verbraucherinsolvenz hat man nur eine Stelle von der Lohnpfändung kommen kann und die zu einem klar festgesetzten Zeitpunkt endet (Restschuldbefreiung), das kann man einem Arbeitgeber verständlich machen und man kann mit einem gewissen Verständnis rechnen, ohne Verbraucherinsolvenz kommen Lohnpfändungen von jedem einzelnen Gläubiger, die erst beendet sind, wenn die Schulden vollständig beglichen sind. Damit ist ein höherer Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, wozu er sicherlich nicht bereit ist ->Verlust des Jobs-> wieder HartzIV.

Stelle ich die Bewerbungsbemühungen ein, riskiere ich die Kürzung der Leistungen und die Beiträge zu Versicherung werden erst recht nicht gezahlt.

EPILOG
Ich habe mir jetzt noch mal von der Barmer bescheinigen lassen, das eine Versicherung in der GKV nicht möglich ist, diese wurde von meinem Anwalt mit einem Ultimatum und der Androhung gerichtlicher Schritte der Arge übersandt.
Die debeka bezahlt auf Grund des Beitragsrückstandes nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Wenn ich etwas zu Erstattung bei der debeka einreiche, spielt die Angst mit, das ich nichts erstattet bekomme.
Sehr schön, wenn man Diabetiker ist.


Ich will raus aus der Scheiße, aber mit solchen Knüppeln zwischen den Beinen verliere ich die Hoffnung, das mir das jemals gelingt.

Verlasse ich meine Position und lege mir eine andere Sichtweise zu, dann sehe ich die Verschwendung von Steuergeldern, die nicht in meiner Notlage begründet sind, sondern in der Dummheit des Gesetzgeber und der der mit Verbohrtheit eines Sachbearbeiter gepaarten Dummheit der Arge.

In einem allseits bekannten Satz wird auch von Fördern gesprochen. Ich frage mich, wie lange man sich den letzten Rest von Selbstachtung, Ehrgeiz und Eigeninitiative erhalten kann um nicht zu einem tatsächlichen Schmarotzer zu werden, wenn man so immer weiter in die Scheiße gefördert wird.[/QUOTE

Ich habe einen Kleinunternehmer betreut. Auch er hat das Problem mit der KK. Die Privaten wollen den Unternehmer nicht aufnehmen, weil.....
Der Betrieb wirft so wenig ab, dass sich der Unternehmer überhaupt nicht selbst krankenversichern kann, weil dann noch weniger als ca. 900 Euro im Monat übrig bleiben. Der Unternehmer hat auch noch ein Kind zu versorgen.

heide
01.08.2010, 05:24
Es ist hart, jedoch dürfte es für andere noch härter sein, denn ich habe, ob wohl ich mich dabei nicht ganz wohl fühle, die Unterstützung meiner Eltern, auch wenn es ihnen selber schwer fällt.
Sie verzichten z.B. mal eben auf 50€ Miete, wenn es notwendig ist, aber immer kann und will ich es nicht so machen.
Du hast Recht. Dir wird im Grunde genommen das Mensch-Sein abgesprochen.
Wer ist schon gern Bittsteller seiner Eltern?
Ich kann gut nachvollziehen, wie es in Dir aussieht.
Ich drücke Dir die Daumen, dass sich an Deiner Situtation etwas sehr schnell zum Positiven ändert.

heide
01.08.2010, 05:28
Eine weitere Schilderung:

Ich habe die Aufgabe "Bewerbungen" zu schreiben für jede Bewerbung bekomme ich 5 Euro, und ich habe bereits Vorstellungsgespreche geführt, bis jetzt lass ich die Unternehmen erstmal warten bis ich alle Bewerbungsgespräche zu ende gebracht habe und dann eine Entscheidung fällen kann. Habe an einen Tag 5 Bewerbungen geschrieben, habe für Druckerpatronen , Papier, Foto, Umschläge und Bewerbungsmappen (10 Stk) um die 70 - 80 € ausgeben. Hatte letzendlich kein Geld mehr um weitere Bewerbungsgespräche zu führen, da habe ich mich Gemeldet bei der Agentur für Arbeit und was durfte ich mir Anhören "Klingeln sie bei Nachbarn oder fragen sie Leute auf der Straße von dennen sie sich Geld leihen können", es ging um das Geld für eine Fahrkarte die 2,70 € kostet damit ich dahin fahren kann mir Fahrkarten holen kann und das Geld für die Bewerbungen (wir erinnern uns 5 Bewerbungen wo eine 5 € kostenausgleich bedeutet), ich habe nicht wie es die ARGE wollte elendich gebettelt und habe mir eine Mitfahrgelegenheit besorgt.

In der Arge angekommen, musste ich wie es üblich ist ein bisschen warten, was natürlich nicht das Bizzare und das Elendige an dieser Geschichte ist denn es kommt noch besser, ich hatte bereits die Quitting per E-Mail eingereicht für Bewerbungen da bekomme ich eine Scheck im Wert von 11,70 € und natürlich Fahrkarten für die Bewerbungsgespräche, mir wurden Lebensmittelgutscheine angeboten die ich ablehnte weil ich dann nächsten Monat mit ein finanziellen Defizit keinen Start im Überlebenskampf starten wollte.

Ich gehe also heute zur Bank, will den Scheck einlösen, und was sagt mir die Angestellte, "das kostet aber gebühren "3,50 €" um 11,70 € abzuheben um mir Lebensmittel zukaufen.

Ein Mann befragte einen magischen Spiegel:
Spieglein, Spieglein an der Wand, warum bin ich nur so Abgebrannt?

Der Spiegel Antwortete:
Muss man euch stets belehren, könnt ihr es euch nicht selbst erklären.

Egal was du bist, in diesem Land bist du ein Illusionist.

Siehst die Wahrheit nicht, dabei siehst du es doch im Licht, einen Wert den hat das Volk nicht.

Drum sei nicht dumm und nicht bescheiden, klag es an, das ewige Leiden.

Das "Gedicht" ist sehr passend. Von Dir?
Zu dem Scheck: Gibt es keinen Geldautomaten in Deiner ARGE?
Du solltest versuchen, die Gebühr von der ARGE zurück zu holen. 3,50€ sind eine Menge Geld, wenn man schon den Ct. umdrehen muss.

heide
01.08.2010, 05:33
Sorry, GG146, aber Selbstständigkeit kömmt für mich dann erst wieder in Frage, wenn ich dies ohne Abhängigkeit von Fremdkapital (Banken) erreichen kann.
(Geht ja auch nicht mehr)

Unselbständige Arbeit und wenn es sich ergibt eine selbständige Nebentätigkeit, aus der sich was entwickeln kann.
Mein vorangiges Ziel ist es, wieder Arbeit zu finden, das das Geld in meiner Hand Resultat eigener Arbeit ist und nicht staatliche Stütze.
Das Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase hinter mich bringen.

Auch wenn es einige nicht verstehen werden und andere lieber etwas drehen um nichts zu zahlen, ich möchte möglichst eine Arbeit finden, aus der ich meine Gläubiger während der Wohlverhaltensphase wenigsten teilweise und wenn auch nur symbolisch bedienen kann.

Das wichtigste bleibt aber überhaupt Arbeit zu finden, um wieder wirklich Leben zu können, mit normalen Stolz und Selbstbewußtsein.
Endlich Leben ohne Äußerungen von Anderen, auch wenn sie aus Unwissenheit geschehen, die sich in die Seele fressen und depressive Phasen auslösen.

Ich drücke Dich ganz doll, wenn auch nur virtuell.
Gebe nicht auf und lass Dich nicht unterkriegen. Ich konnte lesen, dass Du einen starken Willen hast, um wieder Arbeit zu finden. Lasse Dir Deinen Willen nicht von der ARGE brechen.

heide
01.08.2010, 05:41
Kleiner Nachtrag zur Entwicklung der Sache.

Die Arge hat geantwortet und behauptet weiterhin, das ich mich gesetzlich krankenversichern müsste.
Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Ich habe langsam so einen Hals. Hoffentlich kommt am Dienstag etwas sinnvolles heraus, sonst kann ich bei dem darauf folgenden Termin bei meiner Fallberaterin nicht mehr für meine gute Kinderstube garantieren.

Ich frage mich, was wichtiger für mich ist, mich um Arbeit zu bemühen, oder 164 weitere Krankenkassen von den 166 deutschen gesetzlichen Krankenkassen abzuklappern, um die selbe Antwort zu kriegen -> PKV.

Ach ja, da wäre ja noch die Eingliederungsvereinbarung in der steht, das ich weiter an der Stabilisierung meiner finanziellen Verhältnisse arbeiten soll.
Muss ich ja wohl oder übel der Arge sagen, das mir das nicht gelingt, dank der Arge, die das sicherlich nicht akzeptiert und mir die Schuld zuweist -> Kürzung der Leistung.

Ich muss mich bei euch entschuldigen, das ich es mir nicht gelingt, aus der Situation, in der ich von euren hart erarbeiten Steuergeldern leben muss, herauszukommen.
Des Weiteren bitte ich um Verzeihung dafür, eure Steuergelder über die Beratungshilfe für meinen Anwalt und über die Prozeßkostenhilfe, dank der Arge und des dämlichen Gesetzgebers, für ein nach normaler Logik unnötiges Gerichtsverfahren verschwenden zu müssen.

Du musst Dich nicht entschuldigen. Viele Menschen, die in Brot und Lohn standen, verloren ihren Job. Nach dem AlgI fielen sie in AlgII, obwohl sich viele dieser Arbeitslose die Hacken nach einem neuen Job ablaufen.
Mein Schwiegersohn braucht ein Stück Papier vom Arbeitsamt, auf dem steht, dass die Kosten für eine Probezeit als Berufskraftfahrer übernommen werden, damit er einen Einstieg in diesem Beruf vornehmen kann.
Seit über einer Woche wartet er auf dieses Stück Papier. Die Firma möchte ihn einstellen, aber eben nur mit dem Papier für die Einarbeitungsphase.
Mittlerweile ist mein Schwiegersohn auch im H4 angekommen. Der Antrag wurde noch nicht einmal bearbeitet. Das letzte Geld bekam er bis Ende Juni vom Arbeitsamt, ausgezahlt im Juli.
Er hat eine Frau und zwei Kinder zu versorgen.

heide
01.08.2010, 05:47
Tschuldigung Klopperhorst, aber das nutzt mir jetzt wenig, denn ich habe Dank der Arge den Beitragsrückstand am Hals.
Es bringt mir also nichts mehr die PKV ohne zusätzliche Einschränkungen bezahlen zu können, die Situation bleibt gleich. Ich kriege nur die Kosten für die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände ersetzt, wenn die debeka etwas als solches nicht anerkennt, bleibe ich auf den Kosten sitzen.

Zudem möchte ich weiterhin den Donnerstag und Freitag für intensive Arbeitssuche, Behördengänge, Schulung etc nutzen können. Montag bis Mittwochs bin ich ja von 5.00 bis 17.00 Uhr wegen einer Eingliederungsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung außer Haus.
Ganz schön lange Tage, die von Mo-Mi.

Gehirnnutzer
01.08.2010, 08:13
Ja, wer wirklich raus will, hat kaum eine Chance. Auch ich bin hier immer noch nicht krankenversichert. Und zwar gar nicht.

Viele haben einfach das Problem der Nachzahlung nicht kapiert. Für diese nochmal: für die "versäumten" Monate muß der komplette Betrag überwiesen werden, sonst is nich mit KV.

Bei mir wären es knapp 8.000 Euro gewesen. Mit 200 € mehr im Monat (wovon nach Abzug der ARGE etwa 20 übrigbleiben) ist das nicht zu schaffen.

Paul, zur Erklärung, die Beitragsrückstände die ich habe, sind nur während des HartzIV Bezugs entstanden. Sie wären schon um die Hälfte kleiner, wenn die Arge zumindest den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuß gezahlt hätte.

Übrigens, das mit dem einen Tag sozialversicherungspflichtigen Job bring zwar etwas um wieder in die GKV zu kommen, nur dummerweise habe ich die kompletten Rückstände dann immer noch an der Backe und dann wird die Arge erst recht nicht zahlen.
Das ist etwas, was ich nur in einem Fall hinnehmen würde, nämlich wenn ich in einen echten sozialversicherungspflichtigen Job komme, nicht aber bei einem bloßen Manöver um in die GKV zu kommen.

Stanley_Beamish
01.08.2010, 08:29
Warum hast du dich eigentlich nicht bevor du irgendwelche Versicherungen abschließt, vor allem solche, bei denen du erwartest, dass die Allgemeinheit die Beiträge bezahlt, erst mal bei deinem zuständigen Arge-Sachbearbeiter über das Prozedere erkundigt?

Don
01.08.2010, 08:37
...................<all>...............

Deine Beiträge bestätigen mich in meiner Beurteilung daß das deutsche Sozialversicherungssystem ausschließlich wirkliche Schmarotzer begünstigt und jedem der ehrlich bemüht ist selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen die Luft zum Atmen abschnürt.

Siehst Du irgendeine Chance ins Ausland zu kommen? Auch was die Bewerbungen betrifft? Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes bist Du auch die KV Verpflichtungen los. Für die Wiedereinreise gelten die üblichen Verjährungsfristen, soweit mir bekannt ist.

Das Problem ist bekannt und betrifft auch mich, bin ich aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage meine PKV Beiträge aufzubringen kann ich den Vertrag nicht mehr kündigen wie früher, die fälligen Beiträge laufen als Schulden auf obwohl außer Notfallbehandlung kein Leistungsanspruch mehr besteht.
Das nennt man gemeinhin auch Betrug und ich denke daß dies vom BVG gekippt werden wird. Nur kann das dauern.

Don
01.08.2010, 08:41
Warum hast du dich eigentlich nicht bevor du irgendwelche Versicherungen abschließt, vor allem solche, bei denen du erwartest, dass die Allgemeinheit die Beiträge bezahlt, erst mal bei deinem zuständigen Arge-Sachbearbeiter über das Prozedere erkundigt?

Leuchtet Dir ein daß er bereits krankenversichert war bevor jemand das Wort ARGE in diesem Zusamenhang kannte? Und in der PKV Vertragsfreiheit mit der entsprechenden Kündigungsmöglichkeit bestand?

Du kannst Dich als Selbständiger bei klarem Verstand nicht freiwillig in der GKV weiterversichern, die Beiträge sind unermeßlich hoch und treiben Dich in die Pleite bevor Du bap sagen kannst.

Stanley_Beamish
01.08.2010, 09:30
Leuchtet Dir ein daß er bereits krankenversichert war bevor jemand das Wort ARGE in diesem Zusamenhang kannte? Und in der PKV Vertragsfreiheit mit der entsprechenden Kündigungsmöglichkeit bestand?

Du kannst Dich als Selbständiger bei klarem Verstand nicht freiwillig in der GKV weiterversichern, die Beiträge sind unermeßlich hoch und treiben Dich in die Pleite bevor Du bap sagen kannst.

Du solltest dir vielleicht erst einmal den Eingangsbeitrag durchlesen.

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3868251&postcount=1


... jedoch für Krankenversicherung war kein Geld da.


Ich bemühte mich also um die Wiederaufnahme bei der debeka, was auch gelang, sich aber auf Grund eines Ärztefehlers bis zum März diesen Jahres hinzog. Die Versicherung gilt rückwirkend bis September letzten Jahres.
Ich habe die Versicherungsunterlagen im März bei der Arge eingereicht.

Er war vor seiner Hartz4-Zeit, also während seiner Selbständigkeit gar nicht versichert. Hätte er ein Gespräch mit seinem Sachbearbeiter gesucht, dann hätte der ihn bei der AOK zwangsversichert, was sie ihm dann nachträglich auch angedroht haben.


Vor drei Wochen bekam ich dann ein Schreiben der Arge mit der Aufforderung mich gesetzlich krankenzuversichern, gleichzeitig mit der Drohung der Zwangsversicherung bei der AOK und Leistungskürzung als Folge, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme.

Gehirnnutzer
01.08.2010, 10:05
Warum hast du dich eigentlich nicht bevor du irgendwelche Versicherungen abschließt, vor allem solche, bei denen du erwartest, dass die Allgemeinheit die Beiträge bezahlt, erst mal bei deinem zuständigen Arge-Sachbearbeiter über das Prozedere erkundigt?

Sorry Stanley, auch wenn du dafür nichts kannst, ich könnt dir....................

September letzten Jahres bin ich zur Arge um HartzIV zu beantragen. Dort wurde mir gesagt, ich soll mich um eine KV kümmern, die dann ab Bewilligungszeitpunkt bezahlt wird.
Ich also so zur Barmer, die letzte GKV, bevor ich zur PKV ging, bekam einen "Wisch" den ich ausfüllen sollte, blickte nicht durch, also noch mal zu Barmer, um mir helfen zu lassen, bekam dann die Aussage ich müsste rückwirkend von 2008 Beiträge an zahlen, was ich aufgrund meiner Situation nicht kann. Damals war das Insolvenzverfahren nicht begonnen, sondern nur beantragt. Theoretisch hätte man diese Beiträge mit in die Isolvenz nehmen können, wäre da nicht meine Eidesstattliche Versicherung gewesen. Ich zum Amtsgericht und Beratungsschein wegen Problemen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nachzukommen geholt, beim Anwalt gewesen.
Vom Anwalt wieder zu Barmer um schriftliche Bestätigungen für alles zu holen. Dort erfahren, nur mit nem Azubi gesprochen, Auskunft fehlerhaft, richtig ist Zuständigkeit der PKV. Dies diesmal schriftlich bestätigen lassen. Anfrage bei der Arge gestellt, Antwort nur Zuschuß gemäß gesetzlichen Bestimmungen.

Wie der zum Anwalt, mit neuen Beratungsschein, wegen Klärung der Kostenübernahme. Dann zu Debeka, wegen Versicherung zum Basistarif, auf Grund HartzIV zum halben Basistarif.

Debeka leitet Prüfung ein, ob sie mich tatsächlich versichern müssen (§VVG irgendwas) mit Ergebnis, sie müssen rückwirkend ab HartzIV Bezug versichern.

Folge übliches Prozedere, ärtzliche Zeugnis für interne Risikobewertung. Beim Arzt gewesen, dieser zu dämlich für diese Zeugnis, kassiert aber neben den 45 € von der Debeka, nochmal 49,50€.

2 Monate geschieht nichts, dann erfahre ich, das ich die Zeugnis Untersuchung wiederholen muss. Zum anderen Arzt gewesen, Untersuchung durchgeführt, dabei auch noch Diabetes mellitus Typ 2 festgestellt.
Zeugnis eingereich, Versicherungsschein über Anwalt an Arge geleitet, denn um die vollständige Bezahlung der Kosten zu erstreiten ist erstmal ein Bescheid der Arge notwendig.
Das war im März. Dann wir bereits geschrieben, das Schreiben von wegen ich muss mich gesetzlich versichern.
Wie bereits geschrieben, noch mal von der Barmer Bescheinigung geholt, gleichzeitig bei der AOK gewesen um dort auch Bestätigung zu bekommen, die wimmelt mündlich ab, Begründung Zuständigkeit der Barmer auf Grund Versicherungsvorgeschichte.

Schlußfolgerungen:

1. Fehler der Barmer
Eher unwahrscheinlich, denn das würde gleichzeitig ein Fehler der debeka bedeuten. Der Basistarif ist Verlustgeschäft, deswegen auch die Überprüfung.

2. Fehler der debeka
Absolut unwahrscheinlich, denn der Basistarif bei der PKV ist vom Gesetzgeber angeordnet und nicht kostendeckend, somit wird er nur eingegangen wo die Versicherer nach Überprüfung verpflichtet ist.

Bleibt eigentlich nur der Fehler der Arge.

Don
01.08.2010, 10:07
Du solltest dir vielleicht erst einmal den Eingangsbeitrag durchlesen.

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3868251&postcount=1





Er war vor seiner Hartz4-Zeit, also während seiner Selbständigkeit gar nicht versichert. Hätte er ein Gespräch mit seinem Sachbearbeiter gesucht, dann hätte der ihn bei der AOK zwangsversichert, was sie ihm dann nachträglich auch angedroht haben.

Du solltest Dich über die Rechtslage informieren, wie anscheinend auch die ARGE Mitarbeiter.

Ein Privatversicherter kann seit 2008 (soweit ich weiß, das Jahr kann leicht differieren) nicht mehr bei einer GKV versichert werden wenn er in Leistungen des SGBII geht.
Er ist privat zwangsversichert, er kann diese auch nicht kündigen. Kann er die Beiträge nicht bezahlen, laufen diese als Verbindlichkeiten kumuliert auf bis er wieder über pfändbares Einkommen verfügt.
Die einzige Möglichkeit, bzw. es besteht gar keine Auswahlmöglichkeit sondern ist ebenfalls Zwang, wieder in der GKV pflichtversichert zu werden ist die Aufnahme eines abhängigen Arbeitsverhältnisses unter der Beitragsbemessungsgrenze. Bis zum Alter von 55 Jahren. Danach fällt auch das weg.

Gehirnnutzer
01.08.2010, 10:15
Du solltest dir vielleicht erst einmal den Eingangsbeitrag durchlesen.

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3868251&postcount=1

Er war vor seiner Hartz4-Zeit, also während seiner Selbständigkeit gar nicht versichert. Hätte er ein Gespräch mit seinem Sachbearbeiter gesucht, dann hätte der ihn bei der AOK zwangsversichert, was sie ihm dann nachträglich auch angedroht haben.

Du hast nicht richtig gelesen. Während meiner Selbständigkeit war ich krankenversichert, nämlich bei der debeka, 750 DM (2000) per Monat.
Nach der Pleite, während der Zeit danach, die ich ohne staatliche Hilfe versuchte klarzukommen, war ich nicht krankenversichert.

Stanley, glaubst du wirklich, ich Schlucke freiwillig die Kröte der Basisversicherung, wenn die Möglichkeit zur GKV bestanden hätte.

Der Basistarif soll theoretisch und rechtlich die selben Leistungen abdecken, wie die gesetzliche Krankenversicherung, in der Praxis sieht es etwas anders aus.

Stanley_Beamish
01.08.2010, 10:17
Du solltest Dich über die Rechtslage informieren, wie anscheinend auch die ARGE Mitarbeiter.

Ein Privatversicherter kann seit 2008 (soweit ich weiß, das Jahr kann leicht differieren) nicht mehr bei einer GKV versichert werden wenn er in Leistungen des SGBII geht.
Er ist privat zwangsversichert, er kann diese auch nicht kündigen. Kann er die Beiträge nicht bezahlen, laufen diese als Verbindlichkeiten kumuliert auf bis er wieder über pfändbares Einkommen verfügt.
Die einzige Möglichkeit, bzw. es besteht gar keine Auswahlmöglichkeit sondern ist ebenfalls Zwang, wieder in der GKV pflichtversichert zu werden ist die Aufnahme eines abhängigen Arbeitsverhältnisses unter der Beitragsbemessungsgrenze. Bis zum Alter von 55 Jahren. Danach fällt auch das weg.

Das ist von der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25880/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Krankenversicherung-und-Pflegeversicheru.html


Möchten Sie – als zuvor nicht gesetzlich krankenversicherte Person – sich nicht befreien lassen, können Sie eine Krankenkasse wählen und innerhalb von zwei Wochen nach Leistungsbeginn der Agentur für Arbeit die Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Legen Sie die Mitgliedsbescheinigung nicht rechtzeitig vor, werden Sie bei der Krankenkasse angemeldet, bei der Sie zuletzt – ggf. vor der privaten Krankenversicherung – versichert waren. Sollten Sie noch nie gesetzlich krankenversichert gewesen sein oder ist die letzte Krankenkasse nicht zu ermitteln, wird die Krankenkasse von der Agentur für Arbeit gewählt. Nähere Auskünfte zu den Wahlmöglichkeiten erteilen die Krankenkassen.

Stanley_Beamish
01.08.2010, 10:24
Du hast nicht richtig gelesen. Während meiner Selbständigkeit war ich krankenversichert, nämlich bei der debeka, 750 DM (2000) per Monat.
Nach der Pleite, während der Zeit danach, die ich ohne staatliche Hilfe versuchte klarzukommen, war ich nicht krankenversichert.

Stanley, glaubst du wirklich, ich Schlucke freiwillig die Kröte der Basisversicherung, wenn die Möglichkeit zur GKV bestanden hätte.

Der Basistarif soll theoretisch und rechtlich die selben Leistungen abdecken, wie die gesetzliche Krankenversicherung, in der Praxis sieht es etwas anders aus.

Ich bin ja kein Jurist, aber so wie das sehe, hättest du einfach Hartz4 beantragen müssen, die Arge hätte dir dann eine Aufforderung zur gesetzlicheh Krankenversicherung geschickt, und dich, falls du darauf nicht reagiert hättest, bei der AOK zwangsangemeldet. Und alles wäre in Butter.

Gehirnnutzer
01.08.2010, 10:38
Ich bin ja kein Jurist, aber so wie das sehe, hättest du einfach Hartz4 beantragen müssen, die Arge hätte dir dann eine Aufforderung zur gesetzlicheh Krankenversicherung geschickt, und dich, falls du darauf nicht reagiert hättest, bei der AOK zwangsangemeldet. Und alles wäre in Butter.

Die Arge zwangsversichert dich nicht automatisch, das war vor den gesetzlichen Änderungen und der Einführung der Krankenversicherungspflicht so.

Im Übrigen kann die Arge nicht mehr so einfach zwangsversichern. Früher musste die AOK diese Anträge alle ohne Widerspruch annehmen, jetzt erfolgt eine Überprüfung der Zuständigkeit.
Im meinen Fall hätte die zuständig AOK Schleswig-Holstein auf die Barmer verwiesen.
Ich war doch bei der AOK und hab mich erkundigt.

Wäre es bei der früheren Regelung geblieben hätte ich doch den ganzen Scheiß nicht.
Stanley, als ich im September letzten Jahres zur ARGE ging, war ich ja auch noch im Glauben, das ich automatisch bei der AOK versichert werde.

Herbstgold
01.08.2010, 17:45
Ich bin ja kein Jurist, aber so wie das sehe, hättest du einfach Hartz4 beantragen müssen, die Arge hätte dir dann eine Aufforderung zur gesetzlicheh Krankenversicherung geschickt, und dich, falls du darauf nicht reagiert hättest, bei der AOK zwangsangemeldet. Und alles wäre in Butter.

Nein!
Die Gesetzeslage mit Angabe des gültigen Paragraphen hatte ich auch bereits gepostet.
Es gibt keine Zwangsanmeldungen mehr. Abgeschafft!
Der Link von der ARGE, den du in einem vorherigen Beitrag angehängt hast, gilt NUR für Menschen die in einer GKV waren.
PK-versicherte Menschen fallen aus der Regelung heraus.

Genau das ist eine Diskrepanz. Grundsätzlich besteht in der BRD eine Versicherungspflicht, die jedoch bei vor dem Bezug von ALG II privat versicherten Personen ausgehebelt ist.

Aus diesem Grund haben wir derzeit in diesem Land mittlerweile viele Menschen die sich in der Situation befinden nicht krankenversichert zu sein.

Dieser Umstand wird auch bereits von Juristen, hautpsächlich Fachanwälten für Sozialrecht, heftigst diskutiert und eine Entscheidung vom BGH angestrebt. Dies wird sich jedoch hinziehen.

Dass sich die ARGE bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um in die GKV zurückzukommen aus der Verantwortung ziehen kann ist ebenfalls nicht richtig.

Es gilt zum einen der Bewilligungszeitraum VOR der Aufnahme der Tätigkeit. Zudem wird der Bezug von ALG II in solch einem Fall nur kurzfristig unterbrochen und der Anspruch besteht weiterhin. Sollte der Verdienst 100 Euro netto nicht übersteigen, darf dieser noch nicht einmal abgezogen werden.

Sicherlich ist das Prozedere in der Umwendung etwas aufwendig und hier nicht mit ein paar Sätzen gänzlich zu erläutern, aber juristisch hieb- und stichfest.

Paul Felz
01.08.2010, 18:52
Du hast nicht richtig gelesen. Während meiner Selbständigkeit war ich krankenversichert, nämlich bei der debeka, 750 DM (2000) per Monat.
Nach der Pleite, während der Zeit danach, die ich ohne staatliche Hilfe versuchte klarzukommen, war ich nicht krankenversichert.

Stanley, glaubst du wirklich, ich Schlucke freiwillig die Kröte der Basisversicherung, wenn die Möglichkeit zur GKV bestanden hätte.

Der Basistarif soll theoretisch und rechtlich die selben Leistungen abdecken, wie die gesetzliche Krankenversicherung, in der Praxis sieht es etwas anders aus.

So ähnlich war es bei mir auch. Im Prinzip habe ich es genauso durchgemacht. Kommt davon, wenn man die Folgen von Gesetzen nicht überlegt.

Ach ja, welche Strafe droht eigentlich, wenn man nicht krankenversichert ist?

Felix Krull
01.08.2010, 21:18
meinste, damit hast ihm jetzt toll geholfen?:rolleyes:
Geholfen hätte ich ihm erst wirklich, wenn ich ihm eine Arbeit verschaffen könnte.

Kann ich aber leider nicht.

Polymorphi
06.09.2010, 20:34
Sorry Stanley, auch wenn du dafür nichts kannst, ich könnt dir....................

September letzten Jahres bin ich zur Arge um HartzIV zu beantragen. Dort wurde mir gesagt, ich soll mich um eine KV kümmern, die dann ab Bewilligungszeitpunkt bezahlt wird.
Ich also so zur Barmer, die letzte GKV, bevor ich zur PKV ging, bekam einen "Wisch" den ich ausfüllen sollte, blickte nicht durch, also noch mal zu Barmer, um mir helfen zu lassen, bekam dann die Aussage ich müsste rückwirkend von 2008 Beiträge an zahlen, was ich aufgrund meiner Situation nicht kann. Damals war das Insolvenzverfahren nicht begonnen, sondern nur beantragt. Theoretisch hätte man diese Beiträge mit in die Isolvenz nehmen können, wäre da nicht meine Eidesstattliche Versicherung gewesen. Ich zum Amtsgericht und Beratungsschein wegen Problemen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nachzukommen geholt, beim Anwalt gewesen.
Vom Anwalt wieder zu Barmer um schriftliche Bestätigungen für alles zu holen. Dort erfahren, nur mit nem Azubi gesprochen, Auskunft fehlerhaft, richtig ist Zuständigkeit der PKV. Dies diesmal schriftlich bestätigen lassen. Anfrage bei der Arge gestellt, Antwort nur Zuschuß gemäß gesetzlichen Bestimmungen.

Wie der zum Anwalt, mit neuen Beratungsschein, wegen Klärung der Kostenübernahme. Dann zu Debeka, wegen Versicherung zum Basistarif, auf Grund HartzIV zum halben Basistarif.

Debeka leitet Prüfung ein, ob sie mich tatsächlich versichern müssen (§VVG irgendwas) mit Ergebnis, sie müssen rückwirkend ab HartzIV Bezug versichern.

Folge übliches Prozedere, ärtzliche Zeugnis für interne Risikobewertung. Beim Arzt gewesen, dieser zu dämlich für diese Zeugnis, kassiert aber neben den 45 € von der Debeka, nochmal 49,50€.

2 Monate geschieht nichts, dann erfahre ich, das ich die Zeugnis Untersuchung wiederholen muss. Zum anderen Arzt gewesen, Untersuchung durchgeführt, dabei auch noch Diabetes mellitus Typ 2 festgestellt.
Zeugnis eingereich, Versicherungsschein über Anwalt an Arge geleitet, denn um die vollständige Bezahlung der Kosten zu erstreiten ist erstmal ein Bescheid der Arge notwendig.
Das war im März. Dann wir bereits geschrieben, das Schreiben von wegen ich muss mich gesetzlich versichern.
Wie bereits geschrieben, noch mal von der Barmer Bescheinigung geholt, gleichzeitig bei der AOK gewesen um dort auch Bestätigung zu bekommen, die wimmelt mündlich ab, Begründung Zuständigkeit der Barmer auf Grund Versicherungsvorgeschichte.

Schlußfolgerungen:

1. Fehler der Barmer
Eher unwahrscheinlich, denn das würde gleichzeitig ein Fehler der debeka bedeuten. Der Basistarif ist Verlustgeschäft, deswegen auch die Überprüfung.

2. Fehler der debeka
Absolut unwahrscheinlich, denn der Basistarif bei der PKV ist vom Gesetzgeber angeordnet und nicht kostendeckend, somit wird er nur eingegangen wo die Versicherer nach Überprüfung verpflichtet ist.

Bleibt eigentlich nur der Fehler der Arge.

Zitat: >Sorry Stanley, auch wenn du dafür nichts kannst, ich könnt dir...<
Na wenn das so ist, dann kannste mir auch gleich noch.......:))

Du scheinst wohl vom Fach zu sein...wer soll das alles noch verstehen können, geschweige denn, nach dem lesen alles verstanden haben? An welcher Fakultät kann man bitte Beamtenjura und Beamtendeutsch studieren?

Vor kurzem bei Escher: Diese Krankenversicherungs-probleme bestehen hierzulande bereits seit 3 Jahren ! ( ist übrigens eine verfassungsrechtlich zweifelhafte Angelegenheit ) Vorgeschlagen wurde im Fall vorheriger Privatversicherung und dem Wunsch, diese beizubehalten: die Krankenkasse um Beitragsminderung zu bitten, dafür die ambulante und stationäre Behandlung drinzulassen und alle Sonderbehandlungen rauszunehmen.
In der Escher-Mediathek wirst Du vielleicht fündig oder bei Herrn Arnim Candidus, der zuständig ist für Patientenrechte.

Mir sind mittlerweile mehrere DEUTSCHE ehemals Selbstständige und Viel-Steuer-Einzahler bekannt, die nach unverschuldeter Pleite jahrelang gar nicht versichert waren oder sind. Darauf spekulieren Krankenversicherungs-Terroristen ja nur.
Niemand sollte seinen Versicherungsschutz riskieren. Immer am Ball bleiben und nicht locker lassen, bis alles geklärt ist.
Ich schätze mal damit auch nicht wirklich weitergeholfen haben zu können.

http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856169.html

Gehirnnutzer
06.09.2010, 21:06
Zitat: >Sorry Stanley, auch wenn du dafür nichts kannst, ich könnt dir...<
Na wenn das so ist, dann kannste mir auch gleich noch.......:))

Du scheinst wohl vom Fach zu sein...wer soll das alles noch verstehen können, geschweige denn, nach dem lesen alles verstanden haben? An welcher Fakultät kann man bitte Beamtenjura und Beamtendeutsch studieren?

Vor kurzem bei Escher: Diese Krankenversicherungs-probleme bestehen hierzulande bereits seit 3 Jahren ! ( ist übrigens eine verfassungsrechtlich zweifelhafte Angelegenheit ) Vorgeschlagen wurde im Fall vorheriger Privatversicherung und dem Wunsch, diese beizubehalten: die Krankenkasse um Beitragsminderung zu bitten, dafür die ambulante und stationäre Behandlung drinzulassen und alle Sonderbehandlungen rauszunehmen.
In der Escher-Mediathek wirst Du vielleicht fündig oder bei Herrn Arnim Candidus, der zuständig ist für Patientenrechte.

Mir sind mittlerweile mehrere DEUTSCHE ehemals Selbstständige und Viel-Steuer-Einzahler bekannt, die nach unverschuldeter Pleite jahrelang gar nicht versichert waren oder sind. Darauf spekulieren Krankenversicherungs-Terroristen ja nur.
Niemand sollte seinen Versicherungsschutz riskieren. Immer am Ball bleiben und nicht locker lassen, bis alles geklärt ist.
Ich schätze mal damit auch nicht wirklich weitergeholfen haben zu können.

http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856169.html

Kleiner Nachtrag. momentane Lage:

1. Das ganze ist vorm Sozialgericht, sowohl Barmer und debeka sind beigeladen.

2. Ein Vergleichsversuch, bei der die debeka auf die Beitragsrückstände verzichtet, wenn die Barmer mich versichert, ist gescheiter an der Haltung der Barmer, die bei ihrer Meinung bleibt, das die debeka zuständig ist.

3. Die Arge bleibt bei ihrer Rechtsauslegung, das die Barmer zuständig für mich ist.

4. Per einstweiliger Anordnung des Sozialgerichtes wurde die Barmer verpflichtet mich erstmal bis zum Ende des Verfahrens zu versichern.

So wie es aussieht werde ich früher als erwartet in die GKV kommen. Es ist zwar mit einem Verfahren der debeka gegen mich zu rechnen, jedoch dürfte dies auf Grund des Ursprungsverfahen gut für mich ausgehen.

Paul Felz
06.09.2010, 21:08
Kleiner Nachtrag. momentane Lage:

1. Das ganze ist vorm Sozialgericht, sowohl Barmer und debeka sind beigeladen.

2. Ein Vergleichsversuch, bei der die debeka auf die Beitragsrückstände verzichtet, wenn die Barmer mich versichert, ist gescheiter an der Haltung der Barmer, die bei ihrer Meinung bleibt, das die debeka zuständig ist.

3. Die Arge bleibt bei ihrer Rechtsauslegung, das die Barmer zuständig für mich ist.

4. Per einstweiliger Anordnung des Sozialgerichtes wurde die Barmer verpflichtet mich erstmal bis zum Ende des Verfahrens zu versichern.

So wie es aussieht werde ich früher als erwartet in die GKV kommen. Es ist zwar mit einem Verfahren der debeka gegen mich zu rechnen, jedoch dürfte dies auf Grund des Ursprungsverfahen gut für mich ausgehen.
Ob das die ARGE dann auch zahlt, ist die nächste Frage. Ich bin immer noch nicht versichert, meine Fau auch nicht mehr.

Gehirnnutzer
06.09.2010, 21:10
Ob das die ARGE dann auch zahlt, ist die nächste Frage. Ich bin immer noch nicht versichert, meine Fau auch nicht mehr.

Ein Ergebnis des Verfahrens kann man schon vor seinem Ende nennen. Es geht nicht mehr darum ob die Arge zahlen muss oder nicht, sondern es geht nur noch darum, an wen die Arge zahlt.

Paul Felz
06.09.2010, 21:14
Ein Ergebnis des Verfahrens kann man schon vor seinem Ende nennen. Es geht nicht mehr darum ob die Arge zahlen muss oder nicht, sondern es geht nur noch darum, an wen die Arge zahlt.
Na immerhin ist das geklärt.

Polymorphi
06.09.2010, 21:41
Geholfen hätte ich ihm erst wirklich, wenn ich ihm eine Arbeit verschaffen könnte.

Kann ich aber leider nicht.

Wo kämen wir auch hin, wenn Jemand einem anderen Arbeit verschaffen würde. Da würde ein ganzer Beschäftigungsapparat zusammenbrechen und viele Gutverdiener würden ihren Arbeitsplatz verlieren.

Hatz IV ist ein Beschäftigungsprogramm, da werden die Hilfeempfänger von Amt zu Amt und von Institution zu Institution geschickt. Hilfeempfänger, Verwaltungsangestellte der Sozialleistungsbehörden, Richterinnen und Richter, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, ect., alle werden beschäftigt, und das nicht zu knapp. Die Hilfeempfänger/innen sind die Einzigen, die dabei kein Einkommen für sich verbuchen können, sondern für die Fahrtkosten auch noch draufzahlen müssen.
______________________________
Herr Sarrazin, bitte übernehmen Sie und rechnen Sie HartzIV-Empfängern vor, wie sie diese Ausgaben von den Lebensmittelkosten abziehen könnten. :hihi:

Adunaphel
06.09.2010, 22:06
Kleiner Nachtrag. momentane Lage:

1. Das ganze ist vorm Sozialgericht, sowohl Barmer und debeka sind beigeladen.

2. Ein Vergleichsversuch, bei der die debeka auf die Beitragsrückstände verzichtet, wenn die Barmer mich versichert, ist gescheiter an der Haltung der Barmer, die bei ihrer Meinung bleibt, das die debeka zuständig ist.

3. Die Arge bleibt bei ihrer Rechtsauslegung, das die Barmer zuständig für mich ist.

4. Per einstweiliger Anordnung des Sozialgerichtes wurde die Barmer verpflichtet mich erstmal bis zum Ende des Verfahrens zu versichern.

So wie es aussieht werde ich früher als erwartet in die GKV kommen. Es ist zwar mit einem Verfahren der debeka gegen mich zu rechnen, jedoch dürfte dies auf Grund des Ursprungsverfahen gut für mich ausgehen.


Da hat die ARGE (welch ein Wunder!!!!) recht. Wenn Du zuletzt in der Barmer gesetzlich versichert warst, müssen die Dich wieder aufnehmen. das nennt sich Bürgerverischerung und ist in § 5 I Nr. 13 SGB V.

Ich wünsch Dir ganz viel Kraft bei Deinem Kampf!

GG146
06.09.2010, 22:08
Ob das die ARGE dann auch zahlt, ist die nächste Frage. Ich bin immer noch nicht versichert, meine Fau auch nicht mehr.

Das würde mich an Deiner Stelle aber beunruhigen ...

Paul Felz
06.09.2010, 22:12
Das würde mich an Deiner Stelle aber beunruhigen ...
Mit meiner Frau ja, habe aber im Moment noch keine Chance. Bei mir ist das egal. Würde ich das Geld für die KV meiner Frau bezahlen, legte ich mioch selber rein. Geht sie zur ARGE, fliege ich auf.

GG146
06.09.2010, 22:14
Mit meiner Frau ja, habe aber im Moment noch keine Chance. Bei mir ist das egal. Würde ich das Geld für die KV meiner Frau bezahlen, legte ich mioch selber rein. Geht sie zur ARGE, fliege ich auf.

Hast Du keine Geschäftspartner, die Deiner Frau einen Teilzeit - Arbeitsvertrag für 450 € oder so geben? Dann wäre sie zumindest voll krankenversichert.

Polymorphi
06.09.2010, 22:16
Kleiner Nachtrag. momentane Lage:

1. Das ganze ist vorm Sozialgericht, sowohl Barmer und debeka sind beigeladen.

2. Ein Vergleichsversuch, bei der die debeka auf die Beitragsrückstände verzichtet, wenn die Barmer mich versichert, ist gescheiter an der Haltung der Barmer, die bei ihrer Meinung bleibt, das die debeka zuständig ist.

3. Die Arge bleibt bei ihrer Rechtsauslegung, das die Barmer zuständig für mich ist.

4. Per einstweiliger Anordnung des Sozialgerichtes wurde die Barmer verpflichtet mich erstmal bis zum Ende des Verfahrens zu versichern.

So wie es aussieht werde ich früher als erwartet in die GKV kommen. Es ist zwar mit einem Verfahren der debeka gegen mich zu rechnen, jedoch dürfte dies auf Grund des Ursprungsverfahen gut für mich ausgehen.

zu1) Hoffentlich wird das bevorstehende Ereignis zeitgleich im TV ausgestrahlt !
Ist denn zumindest das Filmen während des Verfahrens erlaubt ?

zu2) Müßte die Barmer nicht erfreut sein über jedes neu geworbene Mitglied ? Wenn Du noch bei der debeka versichert bist, wäre diese wohl auch noch zuständig. Da aber in diesem Lande eine VERSICHERUNGSPFLICHT besteht, wäre die arge ARGE dazu verpflichtet, Dich zu versichern, wobei Du die Wahl hättest zwischen Barmer oder der (als etwas minderwertiger bekannte) AOK.

zu3) Nach meiner Auffassung (kenne mich da aber nicht aus) hätte die Arge in diesem Fall Recht.

zu4) Dein Ursprungsverfahren kenne ich ja nicht. Und was passiert, wenn es wider erwarten nicht gut für Dich ausgeht ? Irgendwo mußt Du doch bis dahin versichert sein. Bist Du derzeit noch bei der debeka ? Das Angebot der debeka ist doch absolut kulant, Du kannst doch nicht wegen der Weigerung der Barmer, Dich zu versichern, auf den ganzen Schulden sitzenbleiben.

Bekommen wir dann in ein paar Jahren mal Bescheid von Dir, wie die Sache beim Sozialgericht ausgegangen ist ?, denn solange wird es erfahrungsgemäß wohl dauern, falls nicht versehentlich Deine Akten 6 Monate irgendwo vergessen wurden. :

____________________
Auch ich spiele neuerdings Beamtenhalma. Spielregel :
Wer sich zuerst bewegt, der hat verloren. :))

Paul Felz
06.09.2010, 22:22
Hast Du keine Geschäftspartner, die Deiner Frau einen Teilzeit - Arbeitsvertrag für 450 € oder so geben? Dann wäre sie zumindest voll krankenversichert.
Doch, aber eben nicht in Deutschland. Hier machen die ja den gleichen Trick wie ich: 410 Euro.

Gehirnnutzer
06.09.2010, 22:31
Da hat die ARGE (welch ein Wunder!!!!) recht. Wenn Du zuletzt in der Barmer gesetzlich versichert warst, müssen die Dich wieder aufnehmen. das nennt sich Bürgerverischerung und ist in § 5 I Nr. 13 SGB V.

Ich wünsch Dir ganz viel Kraft bei Deinem Kampf!

Das ist kein Kampf mehr, wie gesagt, es ist im Grunde genommen nur noch die Frage an wen die Arge zahlt. Entscheidet das Gericht, das die Barmer recht mit ihrer Auslegung hat, kommt die Arge nicht um die vollständige Zahlung an die debeka herum. Entscheidet das Gericht das die Rechtsauslegung der Barmer falsch ist, ist automatisch die Entscheidung der debeka mich wiederaufzunehmen falsch.

Polymorphi
06.09.2010, 22:44
Ob das die ARGE dann auch zahlt, ist die nächste Frage. Ich bin immer noch nicht versichert, meine Fau auch nicht mehr.

Private Krankenversicherungen ( insbesondere bei Selbstständigen ) scheinen sich immer weniger zu rentieren. Überall gibts Ärger mit den PK . GVK reicht. Oder selber eine unabhängige GVK gründen.

Sollen wir Euch zeitlich befristet adoptieren ? Dann ginge Alles auf eine einzige Familienkarte. Stellt sich nur noch die Frage, ob ich alt genug wirke, um beim Doc als Dein Vater durchgehen zu können. :hihi:

Die ARGE ist verpflichtet Eure GKV zu übernehmen. Die private KV natürlich nicht.
Ansonsten wäre erst mal der Gang in die Gemeinde für Euch vorrangig um dort Grundsicherung zu beantragen. Dann seid ihr ab sofort zumindest krankenversichert.
Es könnte aber geschehen, daß die sich auch nicht zuständig fühlen und Euch zur Arge überweisen. Sollten sich Gemeinde und Arge zufällig ebenfalls über die Zuständigkeiten uneins sein, dann kann man die gleich Alle auch noch mit vorladen zum großen Termin beim Sozialgericht. :lach:

steffel
06.09.2010, 22:47
Das ist kein Kampf mehr, wie gesagt, es ist im Grunde genommen nur noch die Frage an wen die Arge zahlt. Entscheidet das Gericht, das die Barmer recht mit ihrer Auslegung hat, kommt die Arge nicht um die vollständige Zahlung an die debeka herum. Entscheidet das Gericht das die Rechtsauslegung der Barmer falsch ist, ist automatisch die Entscheidung der debeka mich wiederaufzunehmen falsch.

@Gehirnnutzer:
Ich wünsche dir viel Erfolg in diesem Irrenhaus BRD, dass du dann entweder bei der debeka oder bei der Barmer versichert wirst.
Die neue Regelung, dass man als HartzIVler und vorher Privatversicherten nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurücklässt, ist schon brutal; aber dann den Satz für die private KK nicht mehr zu zahlen (obwohl seit einiger Zeit eine Versicherungspflicht besteht) und den HartzIVler zum Prozessieren zu zwingen, ist einfach eine Mistregelung, die sich unsere tolle Regierung hat einfallen lassen.
Ganz blicke ich in deinem Fall immer noch nicht durch, da bei dir leider noch andere erschwerende Punkte hinzukommen (Privatinsolvenz, Fehlen von KK-Beiträgen in der Vergangenheit).

Und das immer noch unter einem Regime, dass Millionen von kriminellen HartzIV-Alis einwandern lässt.

Paul Felz
06.09.2010, 22:51
Private Krankenversicherungen ( insbesondere bei Selbstständigen ) scheinen sich immer weniger zu rentieren. Überall gibts Ärger mit den PK . GVK reicht. Oder selber eine unabhängige GVK gründen.

Sollen wir Euch zeitlich befristet adoptieren ? Dann ginge Alles auf eine einzige Familienkarte. Stellt sich nur noch die Frage, ob ich alt genug wirke, um beim Doc als Dein Vater durchgehen zu können. :hihi:

Die ARGE ist verpflichtet Eure GKV zu übernehmen. Die private KV natürlich nicht.
Ansonsten wäre erst mal der Gang in die Gemeinde für Euch vorrangig um dort Grundsicherung zu beantragen. Dann seid ihr ab sofort zumindest krankenversichert.
Es könnte aber geschehen, daß die sich auch nicht zuständig fühlen und Euch zur Arge überweisen. Sollten sich Gemeinde und Arge zufällig ebenfalls über die Zuständigkeiten uneins sein, dann kann man die gleich Alle auch noch mit vorladen zum großen Termin beim Sozialgericht. :lach:
Gut erkannt, hier die Präzisierung für meinen Fall. Ich war selbst in der PKV, komme also nicht zurück in die GKV. ARGE zahlte damals gar nichts, teilte mir nach 3 Monaten (da hab ich schon zuviel verdient) mit, daß ich ja jetzt nicht mehr versichert wäre :rolleyes:

Meine Frau war bei mir angestellt, und somit versichert. War sie auch in der ARGE-Zeit. Jetzt nicht mehr und die GKV will Beitragsnachzahlungen :rolleyes:

Ich habe dann dem deutschen Fiskus den Rücken gekehrt.

Paul Felz
06.09.2010, 22:52
@Gehirnnutzer:
Ich wünsche dir viel Erfolg in diesem Irrenhaus BRD, dass du dann entweder bei der debeka oder bei der Barmer versichert wirst.
Die neue Regelung, dass man als HartzIVler und vorher Privatversicherten nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurücklässt, ist schon brutal; aber dann den Satz für die private KK nicht mehr zu zahlen (obwohl seit einiger Zeit eine Versicherungspflicht besteht) und den HartzIVler zum Prozessieren zu zwingen, ist einfach eine Mistregelung, die sich unsere tolle Regierung hat einfallen lassen.
Ganz blicke ich in deinem Fall immer noch nicht durch, da bei dir leider noch andere erschwerende Punkte hinzukommen (Privatinsolvenz, Fehlen von KK-Beiträgen in der Vergangenheit).

Und das immer noch unter einem Regime, dass Millionen von kriminellen HartzIV-Alis einwandern lässt.
Ist ja auch nicht einfach, wenn man es nicht selbst erlebt hat. Das Irrenhaus eben.

Der letzte Satz hat mich ja dazu getrieben, Deutschland fiskalisch den Rücken zu kehren.

Tosca
06.09.2010, 22:52
Ob das die ARGE dann auch zahlt, ist die nächste Frage. Ich bin immer noch nicht versichert, meine Fau auch nicht mehr.

Wie, du bis nicht versichert? Also keine Krankenversicherung? Das kann verdammt teuer werden. Nun gut, teuer ist es sowieso. Ich habe bei weitem nicht den teuersten Tarif, ich zahle 20 Prozent der Rechnugn selber, Höchstgenze 300 Euro im Jahr. Bin auf Zweibettzimmer versichert und zahle trotzdem kernig.

Paul Felz
06.09.2010, 22:54
Wie, du bis nicht versichert? Also keine Krankenversicherung? Das kann verdammt teuer werden. Nun gut, teuer ist es sowieso. Ich habe bei weitem nicht den teuersten Tarif, ich zahle 20 Prozent der Rechnugn selber, Höchstgenze 300 Euro im Jahr. Bin auf Zweibettzimmer versichert und zahle trotzdem kernig.
Nicht in Deutschland, um genau zu sein. Würde mich bei Minimalversorgung 250 Euro bei 3000 € Selbstbeteiligung kosten. Bei 410 Euro offiziellem Einkommen und freier Wohnung könnte das auffallen :))

Tosca
06.09.2010, 22:56
Das ist kein Kampf mehr, wie gesagt, es ist im Grunde genommen nur noch die Frage an wen die Arge zahlt. Entscheidet das Gericht, das die Barmer recht mit ihrer Auslegung hat, kommt die Arge nicht um die vollständige Zahlung an die debeka herum. Entscheidet das Gericht das die Rechtsauslegung der Barmer falsch ist, ist automatisch die Entscheidung der debeka mich wiederaufzunehmen falsch.

Du erkundige dich mal. ich glaube gelesen zu haben, dass die AOK alle nehmen muss. Da geht es dann nur um die Rentnerbeiträge, da müssen sie dich nciht behalten, wenn du vor der Rente nciht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert warst. Genau weiss ich es jetzt aber nicht...

steffel
06.09.2010, 22:57
Doch, aber eben nicht in Deutschland. Hier machen die ja den gleichen Trick wie ich: 410 Euro.


Private Krankenversicherungen ( insbesondere bei Selbstständigen ) scheinen sich immer weniger zu rentieren. Überall gibts Ärger mit den PK . GVK reicht. Oder selber eine unabhängige GVK gründen.

Sollen wir Euch zeitlich befristet adoptieren ? Dann ginge Alles auf eine einzige Familienkarte. Stellt sich nur noch die Frage, ob ich alt genug wirke, um beim Doc als Dein Vater durchgehen zu können. :hihi:

Die ARGE ist verpflichtet Eure GKV zu übernehmen. Die private KV natürlich nicht.
Ansonsten wäre erst mal der Gang in die Gemeinde für Euch vorrangig um dort Grundsicherung zu beantragen. Dann seid ihr ab sofort zumindest krankenversichert.
Es könnte aber geschehen, daß die sich auch nicht zuständig fühlen und Euch zur Arge überweisen. Sollten sich Gemeinde und Arge zufällig ebenfalls über die Zuständigkeiten uneins sein, dann kann man die gleich Alle auch noch mit vorladen zum großen Termin beim Sozialgericht. :lach:


Du solltest Dich über die Rechtslage informieren, wie anscheinend auch die ARGE Mitarbeiter.

Ein Privatversicherter kann seit 2008 (soweit ich weiß, das Jahr kann leicht differieren) nicht mehr bei einer GKV versichert werden wenn er in Leistungen des SGBII geht.
Er ist privat zwangsversichert, er kann diese auch nicht kündigen. Kann er die Beiträge nicht bezahlen, laufen diese als Verbindlichkeiten kumuliert auf bis er wieder über pfändbares Einkommen verfügt.
Die einzige Möglichkeit, bzw. es besteht gar keine Auswahlmöglichkeit sondern ist ebenfalls Zwang, wieder in der GKV pflichtversichert zu werden ist die Aufnahme eines abhängigen Arbeitsverhältnisses unter der Beitragsbemessungsgrenze. Bis zum Alter von 55 Jahren. Danach fällt auch das weg.


Als seinerzeit die Hartz IV Regelung eingeführt wurde (zur Erinnerung, das war von Rot-Grün) wurde bei der Zusammenlegung von seinerzeit ALG II (verminderte Arbeitslosenhilfe) und Sozialhilfe auch ganz stickum eine neue Gesetzgebung im Versicherungsfall geschaffen.

Vor dieser Änderung wurde wie folgt verfahren:

ALG I und ALG II Empfänger wurden bei ihrer GKV weiterversichert.
Sozialhilfempfänger ebenfalls bei ihrer GKV soweit vorhanden oder wenn sie keine GKV hatten automatisch in der AOK.
Selbständige, die kürzer als 5 Jahre PK waren, wurden wieder von der GKV aufgenommen, in der sie vor der Selbständigkeit waren, alle die über die 5 Jahre kamen, wurden ebenfalls automatisch in der AOK versichert.

Bei der neuen Gesetzgebung gilt bei Selbstständigen, die Hartz IV beantragen müssen nun folgende Regelung:
§ 5 Abs. 5a SGB V: Nicht pflichtversichert ist, wer unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert war.
Aber es kommt noch schlimmer. Nicht nur, dass man in der Regel etliches an Beitragsrückständen hat und nicht krankenversichert ist, früher oder später meldet die PKV der zuständigen Kreisverwaltung, dass ab dem Beitragsrückstand keine Abgaben zur Pflegeversicherung geleistet werden.

Damit flattert ein weiteres nettes Schreiben ins Haus, welches die hübsche Überschrift trägt:
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Zahlungsrückstände zur Pflegeversicherung.
Weiter ist dem Schreiben zu entnehmen:
Ihr Beitragskonto zeigt seit dem xx.xx.xxxx einen Zahlungsrückstand aus. Damit sind Sie seit mindestens x Monatenbeiträgen zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten. Dieser Tatbestand stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 121 Abs. 1 Nr. 6 des elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 und Abs, 4 SGB XI dar. Nach § 121 Abs. 2 SGB XI kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.

Anbei findet sich der Anhörungsbogen nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG).

Hier sei jedem geraten, seine Unterlagen lückenlos parat zu haben um den ganzen Fall aufrollen zu können und per Kopien zu belegen. Wichtig sind hier die Schreiben der ARGE und ggf. des Rechtsanwaltes.
Gleichzeitig kann man sich auf eine Nachzahlungsaufforderung einstellen.
Spätestens dann MUSS ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, denn ab dem Moment ist der Prozess mit der ARGE unausweichlich.

Da sag ich nur HURRA Deutschland!

Wenn man übrigens keine Beitragsrückstände bei seiner PKV hat und "nur" das Problem, nicht mehr zurück in die GKV zu kommen, gibt es einen kleine Gesetzeslücke. Zu dieser sei gesagt, wer auch nur 1 Tag wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt war ist zurück in der GKV. Es gibt keine Fristen, wie z. B. einen kompletten Abrechungsmonat.

Die ARGE kann diesen Tag auch nicht abziehen, da ein Zusatzverdienst bis 100 Euro mtl. nicht abgezogen wird.

Wer näheres dazu wissen will, bitte kurz PN.

@Herbstgold:
Soweit ich weiss, kommt man als Selbstständiger nur wieder in GKV, wenn man mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (und unter 55 Jahren). Ich glaube kaum, dass das mit einem Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt funktionieren wird. Ich würde dazu gern näheres wissen. Du kannst mir auch unter PN antworten. Zahle zwar nur geringe Beiträge, doch die PKV wird immer teurer.

Paul Felz
06.09.2010, 22:58
Du erkundige dich mal. ich glaube gelesen zu haben, dass die AOK alle nehmen muss. Da geht es dann nur um die Rentnerbeiträge, da müssen sie dich nciht behalten, wenn du vor der Rente nciht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert warst. Genau weiss ich es jetzt aber nicht...
Aber ich. Die AOK muß jeden nehmen. Es sei denn, Du warst vorher PKV versichert. Oder warst GKV und hast Beiträge nicht bezahlt.

Oder einfacher: NEIN

Paul Felz
06.09.2010, 22:59
@Herbstgold:
Soweit ich weiss, kommt man als Selbstständiger nur wieder in GKV, wenn man mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (und unter 55 Jahren). Ich glaube kaum, dass das mit einem Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt funktionieren wird. Ich würde dazu gern näheres wissen. Du kannst mir auch unter PN antworten. Zahle zwar nur geringe Beiträge, doch die PKV wird immer teurer.
Das schrieb Don doch schon.

Tosca
06.09.2010, 23:02
@Herbstgold:
Soweit ich weiss, kommt man als Selbstständiger nur wieder in GKV, wenn man mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (und unter 55 Jahren). Ich glaube kaum, dass das mit einem Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt funktionieren wird. Ich würde dazu gern näheres wissen. Du kannst mir auch unter PN antworten. Zahle zwar nur geringe Beiträge, doch die PKV wird immer teurer.

Bingo, du musst mindestens 1 Jahr (365 Tage) versicherungspflichtig versichert sein, unter 55 Jahre alt sein, dann darfst du in die Gesetzliche. Ach ja: Du darfst nicht über der Versicherungsgrenze liegen.

Die Hürden sind verdammt hoch. Nun ja, die Privaten kassen ahbe keine Schulden, niemand nimmt sie aus wie eine Weihnachtsgans, dafür sind sie aber trotzdem kernig teuer. Angeblich sparen sie für mein Alter, ich bin mal gespannt, ob ich mir dann noch ein Stück Brot kaufen kann.

Polymorphi
06.09.2010, 23:11
Das ist kein Kampf mehr, wie gesagt, es ist im Grunde genommen nur noch die Frage an wen die Arge zahlt. Entscheidet das Gericht, das die Barmer recht mit ihrer Auslegung hat, kommt die Arge nicht um die vollständige Zahlung an die debeka herum. Entscheidet das Gericht das die Rechtsauslegung der Barmer falsch ist, ist automatisch die Entscheidung der debeka mich wiederaufzunehmen falsch.

Die bereits angelaufenen Nachzahlungen an die debeka wird die Arge bestimmt nicht übernehmen, schätzungsweise. Das Sozialgericht hat eine Anordnung erlassen und danach haben sich Arge und Barmer zu richten. Demnach bist Du doch ab sofort (bis zum Verhandlungsergbnis) versichert ? Natürlich erst mal ohne Privat-Schnick-Schnack, ist klar.

Gehirnnutzer
06.09.2010, 23:11
Du erkundige dich mal. ich glaube gelesen zu haben, dass die AOK alle nehmen muss. Da geht es dann nur um die Rentnerbeiträge, da müssen sie dich nciht behalten, wenn du vor der Rente nciht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert warst. Genau weiss ich es jetzt aber nicht...

Die AOK überprüft in diesen Fällen und verweist auf die letzte für mich zuständige gesetzliche Krankenkasse, die Barmer. Sie ist nur verpflichtet bei einer Nichtversicherung, wo auch vorher keine gesetzliche Versicherung bestand, einen aufzunehmen.

steffel
06.09.2010, 23:14
Bingo, du musst mindestens 1 Jahr (365 Tage) versicherungspflichtig versichert sein, unter 55 Jahre alt sein, dann darfst du in die Gesetzliche. Ach ja: Du darfst nicht über der Versicherungsgrenze liegen.

Die Hürden sind verdammt hoch. Nun ja, die Privaten kassen ahbe keine Schulden, niemand nimmt sie aus wie eine Weihnachtsgans, dafür sind sie aber trotzdem kernig teuer. Angeblich sparen sie für mein Alter, ich bin mal gespannt, ob ich mir dann noch ein Stück Brot kaufen kann.

@Tosca: Mach dir mal keine Hoffnungen wegen der Altersrückstellungen. Vermutlich sind ein grosser Teil der Altersrückstellungen in Staatsanleihen investiert und was mit diesem Geld nach einem Staatsbankrott bzw. nach einer Währungsreform passiert (der Staatsbankrott Deutschlands und vieler westlicher Staaten wird wahrscheinlich sogar schon in den nächsten zehn Jahren eintreten), sieht man gut anhand historischer Beispiele: Abwertung auf etwa 10 Prozent der ursprünglichen Summe!!!
Das Problem mit dem Gesundheitswesen im allgemeinen ist, dass es extrem teuer ist! Ich habe den Eindruck, dass dort noch gar nicht richtig rationalisiert wurde und einige Leute dort auch extrem gut verdienen.
Ein Vergleich mit den 60er Jahren:
Mein Vater hat für seine PKV im Monat nur 14 DM gezahlt!!!

Paul Felz
06.09.2010, 23:14
Die AOK überprüft in diesen Fällen und verweist auf die letzte für mich zuständige gesetzliche Krankenkasse, die Barmer. Sie ist nur verpflichtet bei einer Nichtversicherung, wo auch vorher keine gesetzliche Versicherung bestand, einen aufzunehmen.
Ähm nein. Nicht, wenn Du vorher privat versichert warst. Jedenfalls nicht ohne Nachzahlung.

Gehirnnutzer
06.09.2010, 23:16
Die bereits angelaufenen Nachzahlungen an die debeka wird die Arge bestimmt nicht übernehmen, schätzungsweise. Das Sozialgericht hat eine Anordnung erlassen und danach haben sich Arge und Barmer zu richten. Demnach bist Du doch ab sofort (bis zum Verhandlungsergbnis) versichert ? Natürlich erst mal ohne Privat-Schnick-Schnack, ist klar.

Polimorphi, der Privat-Schnick-Schnack ist eine Versicherung zum Basistarif, das bedeutet selbe Leistungen wie die GKV, aber Vorleistung wie PKV. Einfach gesagt, du bist privat gesetzlich versichert.
Ich habe mich auch nur wieder bei der debeka versichert, weil die Barmer mich abgelehnt hat, die AOK auf die Barmer verweist, ich aber der Krankenversicherungspflicht nachkommen muss.

Gehirnnutzer
06.09.2010, 23:21
Du erkundige dich mal. ich glaube gelesen zu haben, dass die AOK alle nehmen muss. Da geht es dann nur um die Rentnerbeiträge, da müssen sie dich nciht behalten, wenn du vor der Rente nciht mindestens 12 Monate gesetzlich versichert warst. Genau weiss ich es jetzt aber nicht...

Nicht ganz richtig Tosca. Lassen wir mal den Rechtsstreit außen vor, so gilt normalerweise, das wenn du aus HartzIV in eine voll sozialversicherungspflichtige Anstellung wechselst, du sofort wieder in die GKV kannst.

GG146
06.09.2010, 23:24
Nicht ganz richtig Tosca. Lassen wir mal den Rechtsstreit außen vor, so gilt normalerweise, das wenn du aus HartzIV in eine voll sozialversicherungspflichtige Anstellung wechselst, du sofort wieder in die GKV kannst.

Das gilt seit dem 01.01.2009 für ehemals privat versicherte H4 - Empfänger so nicht mehr.

Paul Felz
06.09.2010, 23:26
Das gilt seit dem 01.01.2009 für ehemals privat versicherte H4 - Empfänger so nicht mehr.
Eben. Schrieb ich ja.

steffel
06.09.2010, 23:33
Polimorphi, der Privat-Schnick-Schnack ist eine Versicherung zum Basistarif, das bedeutet selbe Leistungen wie die GKV, aber Vorleistung wie PKV. Einfach gesagt, du bist privat gesetzlich versichert.
Ich habe mich auch nur wieder bei der debeka versichert, weil die Barmer mich abgelehnt hat, die AOK auf die Barmer verweist, ich aber der Krankenversicherungspflicht nachkommen muss.

@Gehirnnutzer:
Ne Frage:
Wäre es für dich möglich z.b. bei der Huk24.de zum Einsteigertarif zu versichern? Schau mal auf die Seite von denen, dort kannst du auch deinen Tarif ausrechen. Z.B. ein 37-Jähriger zahlt bei einem Selbstbehalt von 1000 € nur 117€ pro Monat. Ob die dich mit deinem Diabetes und deiner Privatinsolvenz nehmen, ist natürlich fraglich.
Bist du unter 55 Jahren?
Vielleicht geht es damit, dass dich ein befreundeter Unternehmer für ein Jahr "anstellt" und du dann in die GKV kommst?
Oder du gründest einen Verein und der Verein stellt dich an?
Ich hatte mal so einen Vorschlag im Forum von gomopa.net gelesen.
Du kannst dich dort für einen Monat kostenlos anmelden und die Beiträge lesen.
Oder gib mal in die Suchmaschine google ein:
http://www.google.de/search?as_q=zur%C3%BCck+in+die+gkv&hl=de&num=10&btnG=Google-Suche&as_epq=&as_oq=&as_eq=&lr=&cr=&as_ft=i&as_filetype=&as_qdr=all&as_occt=any&as_dt=i&as_sitesearch=gomopa.net&as_rights=&safe=images

steffel
06.09.2010, 23:35
Das gilt seit dem 01.01.2009 für ehemals privat versicherte H4 - Empfänger so nicht mehr.

Müssen die also mindestens ein Jahr eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben?

Paul Felz
06.09.2010, 23:40
Müssen die also mindestens ein Jahr eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben?
Im Prinzip ja. Nur ist genau das nicht so einfach. Es geht ja nichts über gut gemachte Gesetze :rolleyes:

steffel
06.09.2010, 23:41
Im Prinzip ja. Nur ist genau das nicht so einfach. Es geht ja nichts über gut gemachte Gesetze :rolleyes:
Wo liegen die Probleme?

Paul Felz
06.09.2010, 23:44
Wo liegen die Probleme?
Sind ja alle schon beschrieben, deshalb Kurzfassung: erst nach Nachzahlung der säumigen Beiträge der PKV möglich. Das sind in meine konkreten Fall mit Zinsen gerundete 12.000 Euro.

steffel
06.09.2010, 23:47
Sind ja alle schon beschrieben, deshalb Kurzfassung: erst nach Nachzahlung der säumigen Beiträge der PKV möglich. Das sind in meine konkreten Fall mit Zinsen gerundete 12.000 Euro.

@Paul Felz:
Im Ernst? Was haben säumige Beiträge in einer PKV mit der GKV zu tun?

Gehirnnutzer
06.09.2010, 23:50
Das gilt seit dem 01.01.2009 für ehemals privat versicherte H4 - Empfänger so nicht mehr.

GG146, diese Aussage habe ich von der ARGE, von der Barmer, von der AOK-Schleswig-Holstein, von der TKK und von der IKK und selbst die debeka hat darauf hingewiesen.

Ich kann dir auch sagen warum das so ist, hat alles mit den kleinen Wort "unmittelbar" zu tun, das mir den Ärger eingebrockt hat.

Meine unmittelbare letzte Krankenversicherung war die private Krankenversicherung, weswegen die Barmer die Versicherungspflicht verweigert.
Diese Bestand bis 2003, davor war ich bei der Barmer versichert, danach während der 6 Jahre, die ich versucht habe ohne staatliche Hilfe klarzukommen, war ich nicht krankenversichert.

Die Arge zahlt nicht an die debeka, weil ich unmittelbar vor meinem HarzIV-Bezug nicht krankenversichert war, was eine GKV zuständig macht.

Die AOK verweist auf die Barmer, weil diese die unmittelbare letzte GKV war, bei der ich krankenversichert war.

Wäre ich unmittelbar vor meinem HartzIV-Bezug privat krankenversichert gewesen, müsste ich mindesten 1 Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten um wieder in die GKV zu kommen.

Und wenn ich jetzt nach das unmittelbar in Bezug zum 1.1.2009 setze, wird das ganze noch konfuser, denn dieses Datum und die unklare Gesetzgebung ist der Dreh- und Angelpunkt der unterschiedlichen Ansichten von Barmer und Arge.

Paul Felz
06.09.2010, 23:59
@Paul Felz:
Im Ernst? Was haben säumige Beiträge in einer PKV mit der GKV zu tun?
Hat Gehirnnutzer gerade eklärt. Ich konnte seinerzeit der "Logik" nicht folgen.

Meine Frau wird jetzt wohl einen serbischen Chef bekommen.

steffel
07.09.2010, 00:03
GG146, diese Aussage habe ich von der ARGE, von der Barmer, von der AOK-Schleswig-Holstein, von der TKK und von der IKK und selbst die debeka hat darauf hingewiesen.

Ich kann dir auch sagen warum das so ist, hat alles mit den kleinen Wort "unmittelbar" zu tun, das mir den Ärger eingebrockt hat.

Meine unmittelbare letzte Krankenversicherung war die private Krankenversicherung, weswegen die Barmer die Versicherungspflicht verweigert.
Diese Bestand bis 2003, davor war ich bei der Barmer versichert, danach während der 6 Jahre, die ich versucht habe ohne staatliche Hilfe klarzukommen, war ich nicht krankenversichert.

Die Arge zahlt nicht an die debeka, weil ich unmittelbar vor meinem HarzIV-Bezug nicht krankenversichert war, was eine GKV zuständig macht.

Die AOK verweist auf die Barmer, weil diese die unmittelbare letzte GKV war, bei der ich krankenversichert war.

Wäre ich unmittelbar vor meinem HartzIV-Bezug privat krankenversichert gewesen, müsste ich mindesten 1 Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten um wieder in die GKV zu kommen.

Und wenn ich jetzt nach das unmittelbar in Bezug zum 1.1.2009 setze, wird das ganze noch konfuser, denn dieses Datum und die unklare Gesetzgebung ist der Dreh- und Angelpunkt der unterschiedlichen Ansichten von Barmer und Arge.

@Gehirnnutzer:
Dröseln wir doch einmal das äussert verwirrende Kneuel auf:

Zuständige GKV bei dir ist die Barmer (nicht die AOK), zuständige PKV ist die debeka.
Die neue Regelung seit 1.1.2009 sagt, dass du nicht mehr in die GKV kommst, wenn du zuvor in der PKV warst und HartzIV beantragst/bekommst.
Deine unmittelbar letzte Krankenversicherung war die PKV debeka. (Dass du eine Zeit lang ohne Krankenversicherung warst, ist hier nicht von Belang).

Nach meinen logischen Schlussfolgerungen müsste dir die Arge den gesetzlichen Grundtarif (der neu eingeführt wurde und auch ziemlich teuer ist) der PKV an die debeka zahlen und dich bei der debeka wieder versichern.
Der Satz: "Die Arge zahlt nicht an die debeka, weil ich unmittelbar vor meinem HarzIV-Bezug nicht krankenversichert war, was eine GKV zuständig macht."
dürfte somit falsch sein.

Die nicht gezahlten Beiträge an die debeka müssten eigentlich unter das Privatinsolvenzverfahren fallen und somit mangels Masse von der debeka abzuschreiben sein.

Gehirnnutzer
07.09.2010, 00:05
@Gehirnnutzer:
Ne Frage:
Wäre es für dich möglich z.b. bei der Huk24.de zum Einsteigertarif zu versichern? Schau mal auf die Seite von denen, dort kannst du auch deinen Tarif ausrechen. Z.B. ein 37-Jähriger zahlt bei einem Selbstbehalt von 1000 € nur 117€ pro Monat. Ob die dich mit deinem Diabetes und deiner Privatinsolvenz nehmen, ist natürlich fraglich.
Bist du unter 55 Jahren?
Vielleicht geht es damit, dass dich ein befreundeter Unternehmer für ein Jahr "anstellt" und du dann in die GKV kommst?
Oder du gründest einen Verein und der Verein stellt dich an?
Ich hatte mal so einen Vorschlag im Forum von gomopa.net gelesen.
Du kannst dich dort für einen Monat kostenlos anmelden und die Beiträge lesen.
Oder gib mal in die Suchmaschine google ein:
http://www.google.de/search?as_q=zur%C3%BCck+in+die+gkv&hl=de&num=10&btnG=Google-Suche&as_epq=&as_oq=&as_eq=&lr=&cr=&as_ft=i&as_filetype=&as_qdr=all&as_occt=any&as_dt=i&as_sitesearch=gomopa.net&as_rights=&safe=images

Da gibt es ein kleine Problem und das nennt sich Risikozuschlag wegen Diabetes mellitus Typ 2.

Paul Felz
07.09.2010, 00:05
@Gehirnnutzer:
Dröseln wir doch einmal das äussert verwirrende Kneuel auf:

Zuständige GKV bei dir ist die Barmer (nicht die AOK), zuständige PKV ist die debeka.
Die neue Regelung seit 1.1.2009 sagt, dass du nicht mehr in die GKV kommst, wenn du zuvor in der PKV warst und HartzIV beantragst/bekommst.
Deine unmittelbar letzte Krankenversicherung war die PKV debeka. (Dass du eine Zeit lang ohne Krankenversicherung warst, ist hier nicht von Belang).

Nach meinen logischen Schlussfolgerungen müsste dir die Arge den gesetzlichen Grundtarif (der neu eingeführt wurde und auch ziemlich teuer ist) der PKV an die debeka zahlen und dich bei der debeka wieder versichern.
Der Satz: "Die Arge zahlt nicht an die debeka, weil ich unmittelbar vor meinem HarzIV-Bezug nicht krankenversichert war, was eine GKV zuständig macht."
dürfte somit falsch sein.

Die nicht gezahlten Beiträge an die debeka müssten eigentlich unter das Privatinsolvenzverfahren fallen und somit mangels Masse von der debeka abzuschreiben sein.
Beim fett markierten liegt der Denkfehler.

steffel
07.09.2010, 00:06
Da gibt es ein kleine Problem und das nennt sich Risikozuschlag wegen Diabetes mellitus Typ 2.

Wie hoch wäre der?

Paul Felz
07.09.2010, 00:07
Da gibt es ein kleine Problem und das nennt sich Risikozuschlag wegen Diabetes mellitus Typ 2.
Unsinn, das wird nur vorgeschoben. Mein einziges Risiko ist mein Beruf.

Gehirnnutzer
07.09.2010, 00:12
@Gehirnnutzer:
Dröseln wir doch einmal das äussert verwirrende Kneuel auf:

Zuständige GKV bei dir ist die Barmer (nicht die AOK), zuständige PKV ist die debeka.
Die neue Regelung seit 1.1.2009 sagt, dass du nicht mehr in die GKV kommst, wenn du zuvor in der PKV warst und HartzIV beantragst/bekommst.
Deine unmittelbar letzte Krankenversicherung war die PKV debeka. (Dass du eine Zeit lang ohne Krankenversicherung warst, ist hier nicht von Belang).

Nach meinen logischen Schlussfolgerungen müsste dir die Arge den gesetzlichen Grundtarif (der neu eingeführt wurde und auch ziemlich teuer ist) der PKV an die debeka zahlen und dich bei der debeka wieder versichern.
Der Satz: "Die Arge zahlt nicht an die debeka, weil ich unmittelbar vor meinem HarzIV-Bezug nicht krankenversichert war, was eine GKV zuständig macht."
dürfte somit falsch sein.

Die nicht gezahlten Beiträge an die debeka müssten eigentlich unter das Privatinsolvenzverfahren fallen und somit mangels Masse von der debeka abzuschreiben sein.

Die Arge ist aber von der Zuständigkeit der Barmer überzeugt.
Die Entscheidung des Richters mit der einstweiligen Anordnung gegen die Barmer kann man auf zwei Weisen auslegen:

a) die Kosten der Arge bis zur endgültigen Entscheidung gering zu halten.

b) der Richter folgt jetzt schon der Argumentation der Arge, da aber sowohl Barmer und debeka beigeladen sind, muss er eine Entscheidung erarbeiten, die auch gegenüber der debeka "Bindung" hat.

Ich tippe auf letzteres, weil ersteres keinen Sinn macht.

Gehirnnutzer
07.09.2010, 00:13
Wie hoch wäre der?

Je nach Versicherungsanbieter zwischen 100 und 250%.

Polymorphi
07.09.2010, 00:17
@Herbstgold:
Soweit ich weiss, kommt man als Selbstständiger nur wieder in GKV, wenn man mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (und unter 55 Jahren). Ich glaube kaum, dass das mit einem Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt funktionieren wird. Ich würde dazu gern näheres wissen. Du kannst mir auch unter PN antworten. Zahle zwar nur geringe Beiträge, doch die PKV wird immer teurer.

Zitat:
Zitat von Don Beitrag anzeigen:
>Du solltest Dich über die Rechtslage informieren, wie anscheinend auch die ARGE Mitarbeiter.<

Berufstätige und andere Bürger haben keine Zeit um Paragraphen-Wälzer zu lesen und sollten normalerweise von den zuständigen Einrichtungen und deren Sachbearbeiter richtig informiert werden. Dafür sind sie schließlich in ihren Posten. Das klappt auch in den meisten Fällen einwandfrei.
Nur bei der ARGE scheinen die Leute (Hilfsbedürftigen) des öfteren mit Falschinformationen abgespeist zu werden, wie man aus der Nachbarschaft öfter zu hören bekommt. Habe soetwas auch selbst schon miterleben dürfen, als ich Jemanden zur ARGE begleitet hatte. Eine schriftliche Aufforderung mit der Bitte um Korrektur ( incl. §§-Angaben zu Tatbeständen ) sowie ein Hinweis auf eine erwünschte Entschuldigung seitens des "Beraters" bezüglich zusätzlicher persönlicher Beleidigungen blieb unbeantwortet.
Soetwas sollte strafrechtlich verfolgt werden, anstatt derartige Mit-Arbeiter mit einer Beförderung zu belohnen.

Paul Felz
07.09.2010, 00:20
Zitat:
Zitat von Don Beitrag anzeigen:
>Du solltest Dich über die Rechtslage informieren, wie anscheinend auch die ARGE Mitarbeiter.<

Berufstätige und andere Bürger haben keine Zeit um Paragraphen-Wälzer zu lesen und sollten normalerweise von den zuständigen Einrichtungen und deren Sachbearbeiter richtig informiert werden. Dafür sind sie schließlich in ihren Posten. Das klappt auch in den meisten Fällen einwandfrei.
Nur bei der ARGE scheinen die Leute (Hilfsbedürftigen) des öfteren mit Falschinformationen abgespeist zu werden, wie man aus der Nachbarschaft öfter zu hören bekommt. Habe soetwas auch selbst schon miterleben dürfen, als ich Jemanden zur ARGE begleitet hatte. Eine schriftliche Aufforderung mit der Bitte um Korrektur ( incl. §§-Angaben zu Tatbeständen ) sowie ein Hinweis auf eine erwünschte Entschuldigung seitens des "Beraters" bezüglich zusätzlicher persönlicher Beleidigungen blieb unbeantwortet.
Soetwas sollte strafrechtlich verfolgt werden, anstatt derartige Mit-Arbeiter mit einer Beförderung zu belohnen.
Das ist richtig. Gehirnnutzer hat ja auch alles detailliert beschrieben. So hat er nie eine Chance. Gerade mal darauf, krankenversichert zu sein. Aber er jammert eben nicht, wie viele Vollversorgte, die über Speisepläne meckern, ohne an Diabetes zu leiden.

Dafür meinen Respekt.

Hier klinke ich mal meinen Fall aus, weil der dann doch anders gelagert ist.

steffel
07.09.2010, 00:28
Die Arge ist aber von der Zuständigkeit der Barmer überzeugt.
Die Entscheidung des Richters mit der einstweiligen Anordnung gegen die Barmer kann man auf zwei Weisen auslegen:

a) die Kosten der Arge bis zur endgültigen Entscheidung gering zu halten.

b) der Richter folgt jetzt schon der Argumentation der Arge, da aber sowohl Barmer und debeka beigeladen sind, muss er eine Entscheidung erarbeiten, die auch gegenüber der debeka "Bindung" hat.

Ich tippe auf letzteres, weil ersteres keinen Sinn macht.

@Gehirnnutzer:
Na wenn das dann so ausgeht, dass du von der Barmer aufgenommen und krankenversichert werden musst, dann ist das doch in Ordnung, oder nicht?
Kann dich dann die Barmer trotz Gerichtsurteil trotzdem ablehnen?
Was ist mit den nicht gezahlten Beiträgen an die debeka?
Entschuldige, aber ich bin einfach nicht intelligent genug, um dieses Kuddelmuddel richtig zu begreifen.

Paul Felz
07.09.2010, 00:32
@Gehirnnutzer:
Na wenn das dann so ausgeht, dass du von der Barmer aufgenommen und krankenversichert werden musst, dann ist das doch in Ordnung, oder nicht?
Kann dich dann die Barmer trotz Gerichtsurteil trotzdem ablehnen?
Was ist mit den nicht gezahlten Beiträgen an die debeka?
Entschuldige, aber ich bin einfach nicht intelligent genug, um dieses Kuddelmuddel richtig zu begreifen.
Mit Intelligent hat das gar nichts zu tun, im Gegenteil.

Wenn er gewinnt, hat er immerhin eine kleine Chance, wieder eingestellt zu werden. Sebständig geht aber nicht mehr.

Für eine Einstellung ist die ARGE jedoch de schlechteste aller Ansprechpartner. Wenn meine Büronachbarin endlich wieder da ist, frage ich die mal (private Arbeitsvermittlung, und gerade unterwegs nach Urlaub).

steffel
07.09.2010, 00:38
Mit Intelligent hat das gar nichts zu tun, im Gegenteil.

Wenn er gewinnt, hat er immerhin eine kleine Chance, wieder eingestellt zu werden. Sebständig geht aber nicht mehr.

Für eine Einstellung ist die ARGE jedoch de schlechteste aller Ansprechpartner. Wenn meine Büronachbarin endlich wieder da ist, frage ich die mal (private Arbeitsvermittlung, und gerade unterwegs nach Urlaub).

@Paul Felz:
Da bin ich derselben Meinung wie du. Lieber einen Job woanders suchen (am besten ist es, wenn ein Bekannter einen Tip geben kann). Bei der Arge haben schon andere Leute schlechte Erfahrungen gemacht (Mich würde mal interessieren, wie das die Arbeitgeber sehen, die bei der Arge nach Mitarbeitern suchen). Zum Glück war ich in meinem Leben noch nicht von Leistungen der Arge abhängig (ALG I oder ALG II z.b.).

Gehirnnutzer
07.09.2010, 00:42
@Gehirnnutzer:
Na wenn das dann so ausgeht, dass du von der Barmer aufgenommen und krankenversichert werden musst, dann ist das doch in Ordnung, oder nicht?
Kann dich dann die Barmer trotz Gerichtsurteil trotzdem ablehnen?
Was ist mit den nicht gezahlten Beiträgen an die debeka?
Entschuldige, aber ich bin einfach nicht intelligent genug, um dieses Kuddelmuddel richtig zu begreifen.

Natürlich besteht in gewisser Weise ein Rechtsanspruch der debeka für die Beitragsrückstände, jedoch bedeutet eine Entscheidung gegen die Barmer automatisch, das die Wiederaufnahme durch die debeka auch rechtlich falsch ist.

Das und die vorher gezeigte Bereitschaft, im Rahmen eines Vergleiches auf die Beiträge zu verzichten, minimiert den Erfolgschancen der debeka.
Zudem wird die debeka jede Entscheidung mit der sie mich los wird unterstützen, da der Basistarif für die privaten Krankenversicherer ein Verlustgeschäft ist.

Paul Felz
07.09.2010, 00:44
@Paul Felz:
Da bin ich derselben Meinung wie du. Lieber einen Job woanders suchen (am besten ist es, wenn ein Bekannter einen Tip geben kann). Bei der Arge haben schon andere Leute schlechte Erfahrungen gemacht (Mich würde mal interessieren, wie das die Arbeitgeber sehen, die bei der Arge nach Mitarbeitern suchen). Zum Glück war ich in meinem Leben noch nicht von Leistungen der Arge abhängig (ALG I oder ALG II z.b.).
Wir suchen im Moment selber Leute. Aber das füllt einen eigenen Strang. Evy (die Arbeitsvermittlerin) hat schon aufgegeben.

Bei mir übrigens auch Firmenpleite der Grund: infolge Diebstahls des gesamten Vermögens inkl. beweglichen Vermögens: rund 70.000 Euro.
Rausgekommen bin ich auch nur mit Hilfe von Feunden, nicht der ARGE.

Tosca
07.09.2010, 07:16
@Tosca: Mach dir mal keine Hoffnungen wegen der Altersrückstellungen. Vermutlich sind ein grosser Teil der Altersrückstellungen in Staatsanleihen investiert und was mit diesem Geld nach einem Staatsbankrott bzw. nach einer Währungsreform passiert (der Staatsbankrott Deutschlands und vieler westlicher Staaten wird wahrscheinlich sogar schon in den nächsten zehn Jahren eintreten), sieht man gut anhand historischer Beispiele: Abwertung auf etwa 10 Prozent der ursprünglichen Summe!!!
Das Problem mit dem Gesundheitswesen im allgemeinen ist, dass es extrem teuer ist! Ich habe den Eindruck, dass dort noch gar nicht richtig rationalisiert wurde und einige Leute dort auch extrem gut verdienen.
Ein Vergleich mit den 60er Jahren:
Mein Vater hat für seine PKV im Monat nur 14 DM gezahlt!!!

Steffel, das kannst du nicht vergleichen, erstens war das Geld damals tatsächlich mehr wert, und dann ist die medizin heute bisschen anders. Wegen jedem kleinen aua kannst du in die Röhre. Die die ganze aparatemedizin ist ein riesiger Wasserkopf.

Und die gesetzlichen Kassen sind völlig überlastet. Das kommt zum sehr großen Teil davon, das das deutsche System ausgenommen wird, dass es pfeifft. Ich möchte ieiber nicht wissen, wie viele Rechnungen tatsächlich aus Anatolien von sogenannten "Familienmitgliedern" angeflattert kommen. Das sit eine schöne Einnahmeqauelle, das hable Dorf geht auf deutsche Kosten zum Arzt und jeder bezahlt an den inhaber der Karte eine kleine Aufwandsentschädigung.Das funktioniert übrigens auch in Deutschland, nur da kann sich der "Familienangehörige" nicht auf unsere Kosten als Privatpatient aufspielen.

Nun kann man natürlich sagen, es darf halt nur derjenige behandelt werden, dessen Bild auf der karte ist. Hört sich gut an, ist aber in der praxis völlig anders.

So und dann kommt noch die ganze Pharmaindustrie, die sich ebenfalls kräftig bedient. Medikamente, die in Spanien für 20 Euro auf den Markt kommen, kosten bei uns gelegentlich 200 Euro. Der Grund? na in Spanien sind die leute nicht bereit, so viel zu zahlen. Und unser Bundesmerkel nickt alles ab...

also, da stecken viele Hände im Marmeladetopf.

Tosca
07.09.2010, 07:20
Nicht ganz richtig Tosca. Lassen wir mal den Rechtsstreit außen vor, so gilt normalerweise, das wenn du aus HartzIV in eine voll sozialversicherungspflichtige Anstellung wechselst, du sofort wieder in die GKV kannst.

Das wusste ich nicht. ich dachte, du musst dann, wenn du kein Jahr am Stück pflichtversichert warst wieder in die Private.

Auf alle Fälle drücke ich dir die Daumen, dass der Zirkus bald beendet ist. Ich gehe mal davon aus, dass du noch ein paar andere Probleme hast und auf Zoff mit der Kasse verzichten kannst.

Peaches
07.09.2010, 23:20
Wir suchen im Moment selber Leute. Aber das füllt einen eigenen Strang. Evy (die Arbeitsvermittlerin) hat schon aufgegeben.

Bei mir übrigens auch Firmenpleite der Grund: infolge Diebstahls des gesamten Vermögens inkl. beweglichen Vermögens: rund 70.000 Euro.
Rausgekommen bin ich auch nur mit Hilfe von Feunden, nicht der ARGE.

Die Arge schert sich nicht um Jobvermittlung. Wobei man sagen muss, dass die Mitarbeiter da auch chronisch unterbesetzt und überbeschäftigt sind.

Eine Freundin wollten sie mit ihrem Lebensgefährten "zwangsverheiraten".
Sie sollte für ihn aufkommen und sich noch einen besserbezahlten Job suchen, damit er nicht dem Amt auf der Tasche liegt.

Manchmal kann man nur den Kopf schütteln.

Paul Felz
07.09.2010, 23:27
Die Arge schert sich nicht um Jobvermittlung. Wobei man sagen muss, dass die Mitarbeiter da auch chronisch unterbesetzt und überbeschäftigt sind.

Eine Freundin wollten sie mit ihrem Lebensgefährten "zwangsverheiraten".
Sie sollte für ihn aufkommen und sich noch einen besserbezahlten Job suchen, damit er nicht dem Amt auf der Tasche liegt.

Manchmal kann man nur den Kopf schütteln.

Wie ich schon schrieb, hatte ich mit meinem Ansprechpartner ja Glück: der ließ mich machen und drückte alle Augen zu. Er wußte ganz genau, und sagte das auch offen, daß er für mich keinen Job hat. Er wußte auch, daß kein Personalchef jemanden einstellt, der seit 25 Jahren selbständig ist.

Bei meiner Frau gab es ebenfalls nur halbherzige Anstrengungen (Notargehilfin und Kauf"männische" Ausbildung). Wegen einer damaligen Krankheit hätte sie sowieso nichts machen können.

Und dann machte ich den Fehler, selbständig Geld zu verdienen. Und zwar im zweiten Monat schon mehr als 1000 Euro (VOR Steuern!). Die wollen immer noch Geld zurück.

Peaches
07.09.2010, 23:39
Wie ich schon schrieb, hatte ich mit meinem Ansprechpartner ja Glück: der ließ mich machen und drückte alle Augen zu. Er wußte ganz genau, und sagte das auch offen, daß er für mich keinen Job hat. Er wußte auch, daß kein Personalchef jemanden einstellt, der seit 25 Jahren selbständig ist.

Bei meiner Frau gab es ebenfalls nur halbherzige Anstrengungen (Notargehilfin und Kauf"männische" Ausbildung). Wegen einer damaligen Krankheit hätte sie sowieso nichts machen können.

Und dann machte ich den Fehler, selbständig Geld zu verdienen. Und zwar im zweiten Monat schon mehr als 1000 Euro (VOR Steuern!). Die wollen immer noch Geld zurück.

Ich hab einige Arbeitslose in meinem Umfeld und alle berichten ähnliches.

Ein Sachbearbeiter, der beide Augen zudrückt ist ein Sechser im Lotto. Da werden sonst schonmal ehemalig selbstständige Informatiker in eine Office-Schulung gesteckt oder ein Kommunikationsdozent in ein Bewerbungstraining.
Gelder werden gern zum Fenster rausgeworfen und anderswo zurückgefordert.

Paul Felz
07.09.2010, 23:47
Ich hab einige Arbeitslose in meinem Umfeld und alle berichten ähnliches.

Ein Sachbearbeiter, der beide Augen zudrückt ist ein Sechser im Lotto. Da werden sonst schonmal ehemalig selbstständige Informatiker in eine Office-Schulung gesteckt oder ein Kommunikationsdozent in ein Bewerbungstraining.
Gelder werden gern zum Fenster rausgeworfen und anderswo zurückgefordert.

Meinem Sachbearbeiter habe ich bei ihm zu Hause Linux installiert :)) Wohnt 200 m weiter und kommt zum Grillen gerne rüber (unser Garten ist dafür enfach besser geeignet). Leider wurde er recht schnell abgezogen, und ich bekam den Horror: blond, rel. jung, schwanger und Ex-Bankangestellte :rolleyes:

Evy nebenan macht ja die Personalvermittlung und trinkt gerne Kaffe bei uns und raucht sich eine: die erzählt auch ne Menge Stories.

steffel
07.09.2010, 23:55
Wie ich schon schrieb, hatte ich mit meinem Ansprechpartner ja Glück: der ließ mich machen und drückte alle Augen zu. Er wußte ganz genau, und sagte das auch offen, daß er für mich keinen Job hat. Er wußte auch, daß kein Personalchef jemanden einstellt, der seit 25 Jahren selbständig ist.

Bei meiner Frau gab es ebenfalls nur halbherzige Anstrengungen (Notargehilfin und Kauf"männische" Ausbildung). Wegen einer damaligen Krankheit hätte sie sowieso nichts machen können.

Und dann machte ich den Fehler, selbständig Geld zu verdienen. Und zwar im zweiten Monat schon mehr als 1000 Euro (VOR Steuern!). Die wollen immer noch Geld zurück.

Wenn ich schon sowas lese germane
Was soll daran so schlimm sein, dass jemand 25 Jahre selbständig war? Kriecht der den Chefs nicht in den A.... ?

Paul Felz
07.09.2010, 23:57
Wenn ich schon sowas lese germane
Was soll daran so schlimm sein, dass jemand 25 Jahre selbständig war? Kriecht der den Chefs nicht in den A.... ?
Ich nehme an, daß dies tatsächlich der Grund ist. Wenn Du dann noch fast 50 Jahre alt bist, Dein Lebenslauf auf eine DIN A4 Seite paßt, die Referenzen aber ein mittleres Taschenbuch füllen............