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Vollständige Version anzeigen : Hat Deutschland eine Verfassung ?



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Apollyon
01.07.2010, 12:58
Wie einigen bekannt ist gibt es im Grundgesetz den Paragraphen Art. 146, welcher aussagt:


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Quelle zum Nachlesen : http://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Wie kommt es das dort steht das die "Grundgesetze" durch eine "Verfassung" abgelöst werden wenn das Volk frei diese Entscheidung trifft jene zuerlassen.
Da kommt mir der Gedanke das die Grundgesetze nur provisorisch sein können, welcher Meinung seit ihr ?

Suppenkasper
01.07.2010, 13:06
Selbstverständlich nicht. Von welchem "Deutschland" redest Du? Das rundumamputierte Besatzerkonstrukt "BRD"? Ist kein souveräner Staat, kann also keine Verfassung besitzen.

Die einzig gültige deutsche Verfassung für ein souveränes Deutschland wäre diese hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung

Apollyon
01.07.2010, 13:17
Selbstverständlich nicht. Von welchem "Deutschland" redest Du? Das rundumamputierte Besatzerkonstrukt "BRD"? Ist kein souveräner Staat, kann also keine Verfassung besitzen.

Die einzig gültige deutsche Verfassung für ein souveränes Deutschland wäre diese hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Verfassung

Das würde bedeuten das das deutsche Volk eine Nationalversammlung ein berufen könnte und eine Verfassung freigeben könnte die ganz legitim das deutsche Reich handlungsfähigmacht, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig ist. Aber der wiederspruch der BRD ergibt sich ja dadrin das gerade dieses Gebilde die direkte Nachfolge des deutschen Reiches sein soll, was bedeuten würde das dieses Gebilde auch handlungsunfähig sein müsste. Das ist ein Paradoxum ohne gleichen, kann mir das hier mal jemand erklären und das Rätsel lösen ?

Ajax
01.07.2010, 13:21
Diese Frage haben wir hier bereits gefühlte 8742 Mal behandelt.

Staber
01.07.2010, 13:22
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.

Man hat nach der Weimarer Verfassung gelernt, dass eine Verfassung zu einfach "umgeworfen" werden kann. Es gab quasi mit jeder neuen Regierung eine neue Verfassung, diese konnte mit nur wenigen Stimmen geändert werden. Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können. Man hat eben gelernt. 1949 war das auch eine Art symbolischer Akt für einen Neuanfang nach den Wirren des Krieges und ein Garant für Sicherheit. Im Prinzip hat das Grundgesetz aber die gleiche Funktion wie eine Verfassung.Unsere Gründerväter und Frau haben schon damals überlegt, das man den SCHNÄUZCHENANHÄNGERN keine Möglichkeit geben darf , wieder an die Macht zu kommen.Also kein Heil Pastors mehr.


staber

Suppenkasper
01.07.2010, 13:26
Das haben sie Dir aber brav eingetrichtert, goldig :)):)):))

twoxego
01.07.2010, 13:27
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutschen" seien hier ausgestorben.

nun brauche ich nur noch popcorn.

Apollyon
01.07.2010, 13:30
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.

Man hat nach der Weimarer Verfassung gelernt, dass eine Verfassung zu einfach "umgeworfen" werden kann. Es gab quasi mit jeder neuen Regierung eine neue Verfassung, diese konnte mit nur wenigen Stimmen geändert werden. Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können. Man hat eben gelernt. 1949 war das auch eine Art symbolischer Akt für einen Neuanfang nach den Wirren des Krieges und ein Garant für Sicherheit. Im Prinzip hat das Grundgesetz aber die gleiche Funktion wie eine Verfassung.Unsere Gründerväter und Frau haben schon damals überlegt, das man den SCHNÄUZCHENANHÄNGERN keine Möglichkeit geben darf , wieder an die Macht zu kommen.Also kein Heil Pastors mehr.


staber

Man kann doch die Verfassung als höchste Instanz nehmen, welche sich der repräsentat oder die representatin des Volkes unterordnen muss, wie soll den da etwas abgeändert werden ?
Gleiche Funktion bedeutet aber nicht das sie eine Verfassung ist, aber man könnte doch eine Nationalversammlung des Volkes einberufen und eine Verfassung völlig legitim einfordern ?
Und wenn da nicht alle Macht vom Volke ausgeht darf dieses Volk dagegen vorgehen ?

Ich wusste garnicht das die anderen 2 Reiche von Nationalsozialisten geführt wurden, zumal das heiligen römische Reich doch ein bisschen länger Stand als die anderen Reiche und auch die heutige BRD wird da nicht ranreichen.

Apollyon
01.07.2010, 13:34
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutschen" seien hier ausgestorben.

nun brauche ich nur noch popcorn.

Dann erklär mir dochmal warum das deutsche Reich als handlungsunfähig beschrieben wird, und erkläre mir warum die BRD der gleiche handlungsunfähige Staat sein soll ?

Das erklärt mir jetzt auch warum die BRD sowenig auf das Volk acht gibt, es ist einfach nur ein Verwalter :))

Gehirnnutzer
01.07.2010, 13:43
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

- die direkte Zustimmung durch das Volk

- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

Die Frage muss lauten,

Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?

Kreuzritter2685
01.07.2010, 13:48
Deutschland hat keine Verfassung

twoxego
01.07.2010, 13:50
Dann erklär mir dochmal warum das deutsche Reich als handlungsunfähig beschrieben wird, und erkläre mir warum die BRD der gleiche handlungsunfähige Staat sein soll ?

Das erklärt mir jetzt auch warum die BRD sowenig auf das Volk acht gibt, es ist einfach nur ein Verwalter

ach, weisst Du;
an den ersten zehn bis zwölf derartiger debatten hatte ich noch freude.

es ist ja nicht so, dass die verschwunden wären.
einfach "OMF-BRD" in die foreneigene suche eingeben und Du hast tagelang zu lesen.

Apollyon
01.07.2010, 13:52
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

- die direkte Zustimmung durch das Volk

- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

Die Frage muss lauten,

Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?


Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.

Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ? Dieser Artikel müsste umformoliert werden wo man tatsächlich sieht das es bei den Grundgesetzen sich um eine Verfassung handelt, doch daheraus sieht man genau das Gegenteil.

Leuchtet mir nicht ein, wenn etwas in einer Gesetzesformulierung so in dieser Art und Weise getrennt wird, auch wenn man irgentwo mal gelernt hat das die Grundgesetze die Verfassung sein sollen.

Apollyon
01.07.2010, 13:55
ach, weisst Du;
an den ersten zehn bis zwölf derartiger debatten hatte ich noch freude.

es ist ja nicht so, dass die verschwunden wären.
einfach "OMF-BRD" in die foreneigene suche eingeben und Du hast tagelang zu lesen.

Dann war ich wohl noch nicht da wo solche Diskussionen entstanden :(

BRDDR_geschaedigter
01.07.2010, 14:44
Die BRD hat Betriebsvorschriften.

Deutschland hat keine Verfassung weil es Deutschland nicht gibt.

Gehirnnutzer
01.07.2010, 15:40
Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.

Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ? Dieser Artikel müsste umformoliert werden wo man tatsächlich sieht das es bei den Grundgesetzen sich um eine Verfassung handelt, doch daheraus sieht man genau das Gegenteil.

Leuchtet mir nicht ein, wenn etwas in einer Gesetzesformulierung so in dieser Art und Weise getrennt wird, auch wenn man irgentwo mal gelernt hat das die Grundgesetze die Verfassung sein sollen.

Apollyon, du hast mein Posting nicht verstanden, du scheinst Probleme zu haben bestimmte Dinge getrennt zu betrachten.

Du stellst die Frage: Hat Deutschland eine Verfassung oder nicht?

Das impliziert automatisch die Frage ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht. Eine Verfassung definiert sich über die Aufgabe und es gibt allgemeinrechtliche Gesichtspunkte nach dem man dies bestimmt.

Dabei spielen Bezeichnungen und Formulierungen kaum eine Rolle. Weder Dänen noch Schweden behaupten, das sie keine Verfassung haben, nur weil es bei ihnen auch Grundgesetz heißt. Oder nehmen wir das Vereinigte Königreich, das hat keine Verfassungsdokument wie unser Grundgesetz oder die Verfassung der Vereinigten Staaten, dort bildet die Summe der Gesetze die Verfassung.
Willst du behaupten, die Briten hätten keine Verfassung.
Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es wie jede andere Verfassung, den Grundaufbau des Staates und das Verhältnis Staat <-> Bürger organisiert und zu diesem Zweck erlassen wurde.

Ich könnte jetzt noch weitere Ausführungen über Formulierung, rechtliche Bestimmungen etc. pp. machen, aber man kann es auf eine von rechtlichen Gesichtspunkten weitgehenst befreiten Frage reduzieren:

Erfüllt das Grundgesetz die Aufgaben einer Verfassung? Die Antwort lautet ja und damit ist das GG eine Verfassung.

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt der Geschichte. Eine Verfassung dient der Organisation des Staates und wird manchmal auch mit Staatszielen versehen und gerade diese Ziele sind von Bedeutung bei der Betrachtung des GG.

Als die Väter des GG diese entwarfen, hatten wir es mit einer speziellen Situation und speziellen Umständen zu tun. Ich will jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, sondern bringe es mit einem Zitat aus der Rede von Calo Schmid vor dem parlamentarischen Rat auf das wesentliche,

"Es geht nicht darum einen neuen Staat zu erschaffen, sondern darum einen Teil des deutschen Staates zu reorganisieren"

Daraus ist klar zu ersehen, das die Väter des GG auf Grund der damaligen Situation, das GG als eine Art Interimsverfassung erdacht haben, das einen Teil Deutschlands reorganisiert und die Wiedererlangung der Einheit des deutschen Staates als eines ihrer Ziele beinhaltete.
Übrigens daraus resultiert auch die Rechtsauffassung und das Selbstverständnis, das die Bundesrepublik und das Deutsche Reich identisch sind.

Wie wir bereits festgestellt haben und das steht vollkommen unabhängig von dem eben genannten, ist das GG eine Verfassung, aber auf Grund ihres Ursprunges ergeben sich folgende Fragen, deren Antworten für die Beantwortung der eigentlichen Frage ob Deutschland eine neue Verfassung benötigt oder nicht, wichtig sind?

1. Das GG ist eine Verfassung die zur Reorganisation eines Teils des deutschen Staates erschaffen worden ist. Ist es auch zur Organisation des gesamten Staates geeignet?

2. Das GG enthielt in seiner ursprünglichen Form die Ziele der Einheit und der Souveränität des gesamten deutschen Volkes?
Ist das GG trotz erreichens dieser Ziele noch als Verfassung geeignet?

etc. pp.

Registrierter
01.07.2010, 15:57
Erfüllt das Grundgesetz die Aufgaben einer Verfassung? Die Antwort lautet ja und damit ist das GG eine Verfassung.


Damit weisst Du mehr als die Urheber des GG, denn im Artikel 146 wurde UNZWEIDEUTIG festgestellt, dass Dutschland noch auf eine Verfassung warten muss, bis diese vom deutschen Volk in FREIER SELBSTBESTIMMUNG entschieden wird.

Da wir bis heute unter alliierter Besatzung stehen (70.000 US-Besatzertruppen im Land, zum Vergleich : Afghanistan 60.000), 25% des deutschen Territoriums von fremden Mächten verwaltet wird und wir somit keinesfalls über freie Selbstbestimmung verfügen, kann das Warten auf eine Verfassung in Deutschland getrost bis auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden.
Es sei den...



Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt der Geschichte. Eine Verfassung dient der Organisation des Staates und wird manchmal auch mit Staatszielen versehen und gerade diese Ziele sind von Bedeutung bei der Betrachtung des GG.


Und damit triffst DU den Knackpunkt:

Das GG ist eine Betriebsvorschrift der Staatsimulation BRD unter siegermächtlicher Aufsicht.
Nicht mehr, und nicht weniger.


Es ist wie bei einem Heiratsschwindler:
solange ihm niemand in die Karten schaut, weiss niemand dass zuhause die verlassene Braut wartet, und er kann allen etwas vormachen.
Das Schicksal der Staatssimulation ist nun, dass Tag für Tag inzwischen immer mehr Menschen ERFAHREN, dass wir es bei der BRD mit einem der größten Schwindel zu tun haben.

Registrierter
01.07.2010, 16:13
Aber da steht doch vollkommen klar und deutlich das Grundgesetz getrennt von dem Begriff Verfassung, warum wird es da den mit zwei verschiedenen Begriffen voneinander getrennt wenn dieses Grundgesetz die Verfassung ist, das ist doch paradox, dann müsste doch auch da das Grundgesetz mit der Verfassung gleichgesetzt werden, ich weiß auch was ich in der Schule gelernt habe, aber ich weiß auch das dort diese Begriffe komplett so dargestellt werden das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind.

Wenn es Ursprünglich irgentwo als Provisorium benutzt werden sollte, warum wurde es da nicht ersetzt ?

Ich kenne Menschen, die 1990 seit Jahrzehnten darauf gewartet hatten, dass der provisorische Charakter der BRD mit der sogenannten Wiedervereinigung endlich durch eine Verfassung für "Deutschland" aufgehoben würde.
Als sie dann erkennen mußten, dass die Jahrzehnte aufrechterhaltene Lüge aus Hybris einfach weitergeführt würde, haben sie ihr Heimatland für immer verlassen.

Der Kern des BRD-Charakters ist:
Die BRD ist eine Staatssimulation zur Abschöpfung der deutschen Arbeitskraft zugunsten anderer und zur Auslöschung der deutschen Ethnie

Die zweite Funktion wurde seit der sogenannten Wiedervereinigung in neue Höhen getrieben und hat innerhalb 20 Jahren zu 30% Fremdbevölkerung auf deutschem Boden (nur BRD) geführt.
Jedes Jahr werden 300.000 Deutsche vor der Geburt ermordet, während zugleich 600.000 Migranten ins Land strömen. Um das alles noch zu toppen, werden jedes Jahr noch 300.000 Deutsche ausser Landes getrieben.
Könnte man einen Bevölkerungsaustausch noch besser organisieren als durch ein INLÄNDERFEINDLICHES SYSTEM wie die BRD?

in diesem Strang fragte ich schon einmal:

wie vernichte ich ein Volk ohne Krieg?
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=83555&page=16

borisbaran
01.07.2010, 19:59
Da facto ja.

Sterntaler
01.07.2010, 20:01
Nein, eine von den Besatzern aufoktruiertes Konstrukt;das Grundgesetz der BRD heißt

hephland
01.07.2010, 20:07
Diese Frage haben wir hier bereits gefühlte 8742 Mal behandelt.

richtig. und es gibt immer noch figuren, die bestreiten, daß es eine verfassung der bundesrepublik deutschland gibt. diesen leuten kann ich zwei dinge empfehlen:

1. stationären aufenthalt in einer fachklinik für psychosen
2. wohnortwechsel nach neuschwabenland

Sterntaler
01.07.2010, 20:22
das ist nur deine unrelevante Meinung dazu, die BRD hat keine Verfassung, wohlweislich von den Besatzern so gewollt.

hephland
01.07.2010, 20:23
na dann tschüss IRrelevanter sterntaler.

GG146
01.07.2010, 20:27
Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

Das ist nicht korrekt, in dem Passus geht es darum, dass die Schweizer sich jederzeit (nicht nur bezogen auf die gerade aktuelle Verfassung) eine neue Verfassung geben können. Dadurch wird bewirkt, dass das Prinzip der direkten Demokratie über jeden staatsrechtlichen Zweifel erhaben ist.

Im Artikel 146 geht es tatsächlich nur darum, dass das GG im Jahre 1949 als Provisorium gedacht war und noch keinen Anspruch erheben sollte, die endgültige Verfassung Deutschlands zu sein.

Ob deswegen ausgeschlossen ist, dass das GG nach 1990 zur endgültigen Verfassung geworden ist, ist eine ganz andere Frage.

Die würde ich grundsätzlich bejahen, aber nur unter dem Vorbehalt, dass wegen Art. 146 GG die Frage direktdemokratischer Elemente im GG noch nie entschieden wurde.

Das haben wir ja hier detailliert besprochen:

Grundgesetz Aktivierer > Diskussion des Verfassungsentwurfes > Artikel 146 (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4600382&page=3)

Rumburak
01.07.2010, 20:28
wie nett;
ich dachte schon die "Reichsdeutsche" seien hier ausgestorben.

nun brauche ich nur noch popcorn.

Wie sollten sie? Die BRD ist offiziell der Rechtsnachfolger des Reiches und seine Bürger dürfen dessen "Schulden" abzahlen.

Du kannst die BRD Bürger nicht als Reichbürger zahlen lassen und ihnen sonst diesen Titel absprechen.:rolleyes:

Gehirnnutzer
01.07.2010, 20:31
Nein, eine von den Besatzern aufoktruiertes Konstrukt;das Grundgesetz der BRD heißt

Erstens heißt es dann oktroyierte Verfassung.

Zweitens würde es sich, selbst wenn das GG eine oktroyierte Verfassung wäre, immer noch um eine Verfassung handeln.

Drittens handelt es sich beim GG nicht um eine oktroyierte Verfassung. Die Alliierten haben kein Verfassung genehmigt sondern nur den Entwurf.
Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratefizierung in den frei gewählten Länderparlamenten.

Kleine Geschichtsstunde, der Bayrische Landtag hat mit 101 zu 63 Stimmen gegen das GG gestimmt.
In einer 2 Abstimmung wurde aber beschlossen, das das GG für den Freistaat Bayern verbindlich ist, wenn es wie vorgeschriebene Zustimmung von 2/3 der Bundesländer ratefiziert wird (beschlossen mit 97 zu 6 Stimmen bei 70 Enthaltungen).

Hätten mehr Länder gegen das GG gestimmt, wäre es nicht in Kraft getreten.

Gehirnnutzer
01.07.2010, 21:14
Das ist nicht korrekt, in dem Passus geht es darum, dass die Schweizer sich jederzeit (nicht nur bezogen auf die gerade aktuelle Verfassung) eine neue Verfassung geben können. Dadurch wird bewirkt, dass das Prinzip der direkten Demokratie über jeden staatsrechtlichen Zweifel erhaben ist.

Im Artikel 146 geht es tatsächlich nur darum, dass das GG im Jahre 1949 als Provisorium gedacht war und noch keinen Anspruch erheben sollte, die endgültige Verfassung Deutschlands zu sein.

Ob deswegen ausgeschlossen ist, dass das GG nach 1990 zur endgültigen Verfassung geworden ist, ist eine ganz andere Frage.

Die würde ich grundsätzlich bejahen, aber nur unter dem Vorbehalt, dass wegen Art. 146 GG die Frage direktdemokratischer Elemente im GG noch nie entschieden wurde.

Das haben wir ja hier detailliert besprochen:

Grundgesetz Aktivierer > Diskussion des Verfassungsentwurfs > Artikel 146 (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4600382&page=3)

GG146 du verstehst die Basis meines Vergleiches nicht, denn es ging nur um die reine Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht.

Das man die Artikel 146 GG von seinen Auswirkungen her nicht mit den Artikel 193 bis 195 der Verfassung der Schweizer Eidgenossenschaft, ist eigentlich klar.

Es ging nur darum, zu erklären, das die Existenz des Artikels 146 GG keinen Einfluss auf die Grundfrage hat, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht.

Ausgehend von der allgemeinen Rechtsauffassung, das sich ein souveränes Volk jederzeit eine neue Verfassung geben kann, sind solche Passagen wie der Artikel 146 GG oder die besagten Artikel 193 bis 195 der Schweizer Verfassung nicht notwendig.
Das soll nicht heißen, das diese Artikel bedeutungslos sind, sonder nur für die Klärung des allgemeinen Verfassungsbegriffes ohne Bedeutung sind.

Wie bereits gesagt, muss die Frage des Threads lauten, ob Deutschland eine neuer Verfassung braucht und nicht ob Deutschland eine Verfassung hat, denn das GG ist definitiv eine Verfassung.

Es gibt viele Gründe, die für eine neue Verfassung oder eine Überarbeitung des GGes sprechen und der Artikel 146 GG wäre dabei eine gute Argumentationsgrundlage von vielen.
Jedoch kann man in dieser Richtung nichts erreichen, wenn man einfach nur verneint das das GG eine Verfassung ist, denn das GG ist eine Verfassung, die 60 Jahre funktioniert hat, ob nun gut oder schlecht, muss jeder selbst entscheiden.

Das das GG funktioniert hat, steht fest im Denken der Mehrheit der Bürger und das ist etwas, was jemand berücksichtigen muss, wenn er genau diese Bürger überzeugen will, das eine neue Verfassung notwendig ist.
Das Funktionieren steht wie gesagt im Denken der meisten Menschen im Vordergrund, von den rechtlichen Feinheiten, die hier aufgezählt wurden, wissen die wenigsten.
Wenn man also die Menschen bewegen will, etwas zu ersetzen, das funktioniert hat, dann muss man sie davon überzeugen das etwas anderes besser funktionieren wird.
Der einfache Mensch fragt sich nicht ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, er sieht nur das es funktioniert hat und die falsche Behauptung, das GG sei keine Verfassung wird dies auch nicht ändern.

Argumente, die sich mit mehr direkter Demokratie beschäftigen oder damit beschäftigen, wie sich die wieder erlangte Einheit und Souveränität besser und verständlicher für jeden ausdrücken lassen, sind da sinnvoller.

BRDDR_geschaedigter
01.07.2010, 21:18
richtig. und es gibt immer noch figuren, die bestreiten, daß es eine verfassung der bundesrepublik deutschland gibt. diesen leuten kann ich zwei dinge empfehlen:

1. stationären aufenthalt in einer fachklinik für psychosen
2. wohnortwechsel nach neuschwabenland

Die BRD ist kein Staat, hat deshalb auch folglich keine Verfassung und kann streng genommen auch kein Recht sprechen.

BRDDR_geschaedigter
01.07.2010, 21:20
Polizei Haukommissar stellt BRD in Frage:

http://www.youtube.com/watch?v=j0DRtv8Pkeo

:D

borisbaran
01.07.2010, 21:28
Die BRD ist kein Staat, hat deshalb auch folglich keine Verfassung und kann streng genommen auch kein Recht sprechen.
Unsinn, es ist ein Staat, nach allem Recht der Welt!

Stanley_Beamish
01.07.2010, 21:30
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

- die direkte Zustimmung durch das Volk

- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

Die Frage muss lauten,

Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?


Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.

GSch
01.07.2010, 21:32
Die BRD ist eine Staatssimulation ...

Mach dir mal Gedanken über das Effektivitätsprinzip des Völkerrechts.

Eine hinreichend gut gemachte und überzeugende "Staatssimulation", die eine gewisse Zeit lang durchgehalten wird, ist ... EIN STAAT!

Die Bundesrepublik hat ja viele Jahre lang der DDR die Staatlichkeit abgesprochen, sie also zur Staatssimulation erklärt. Aber irgendwann musste man sie dann doch zwar nicht als Ausland, aber doch als Staat anerkennen.

GSch
01.07.2010, 21:34
Polizei Haukommissar stellt BRD in Frage:



Dass brave Bürger manchmal von Polizisten misshandelt werden, soll ja vorkommen. Aber dass sich das schon im Dienstgrad ausdrückt, ist ja doch ein ziemlich starkes Stück.

hephland
01.07.2010, 21:39
....
Wie bereits gesagt, muss die Frage des Threads lauten, ob Deutschland eine neuer Verfassung braucht und nicht ob Deutschland eine Verfassung hat, denn das GG ist definitiv eine Verfassung.
...



genau so ist es. das geschwätz der verfassungsleugner ist gegenstandslos.

Sterntaler
01.07.2010, 21:51
die BRD hat definitiv keine Verfassung

Gehirnnutzer
01.07.2010, 21:52
Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.

Hier irrst du dich Stanley, wie schon gesagt, die Alliierten haben einen Entwurf genehmigt, keine Verfassung. Entscheidend war die Ratefizierung durch die frei gewählten Länderparlamente.

Apollyon
02.07.2010, 07:27
Wie sollten sie? Die BRD ist offiziell der Rechtsnachfolger des Reiches und seine Bürger dürfen dessen "Schulden" abzahlen.

Du kannst die BRD Bürger nicht als Reichbürger zahlen lassen und ihnen sonst diesen Titel absprechen.:rolleyes:

Wie kann es der Nachfolger sein wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist, müsste dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig sein ?


genau so ist es. das geschwätz der verfassungsleugner ist gegenstandslos.

Ich bin kein Leugner von irgentwas, darum stelle ich ja die Frage weil es in den Grundgesetzten steht das es keine Verfassung gibt, warum steht es denn dort wenn es eine "Verfassung" gibt und nicht ein ähnliches Gebilde welche nur die organisation legimitiert solange das Volk seinen entschluss getroffen hat.

Mir kommt es so vor das sich diese Regierung welche nur die Verwaltung der Wirtschaft übernommen hat mit allen Mitteln versucht eine vom Volk ausgehende Gesellschaft zu zerstreuen, das deutsche Volk konnte ein deutsches Reich schaffen welches komplett die direkte Demokratie verkörpert. Denn ihr vergisst das es nicht nur das 3. Reich gab, welches unsere Freiheit verspielt hat, man muss den Begriff deutsches Reich nicht zwangläufig mit Hitlerdikatur gleichsetzen.

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Für mich ist es jedenfalls äusserst unlogisch zu behaupten das es eine echte"Verfassung" geben soll wenn es da so gesondert steht, alles andere sind für mich Spekulationen da diese eben nicht im Grundgesetz stehen, dieses Grundgesetz ist nur zur Regelung des öffentlichen friedens gedacht und das für eine bestimmte Zeit.

Gehirnnutzer
02.07.2010, 10:41
Wie kann es der Nachfolger sein wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist, müsste dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig sein ?

Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger, sondern nach Rechtstradition und eigener Rechtsauffassung mit dem Deutschen Reich identisch. Siehe Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichtes (Teso, Grundlagenvertrag, Reichskonkordat)

Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.




Ich bin kein Leugner von irgentwas, darum stelle ich ja die Frage weil es in den Grundgesetzten steht das es keine Verfassung gibt, warum steht es denn dort wenn es eine "Verfassung" gibt und nicht ein ähnliches Gebilde welche nur die organisation legimitiert solange das Volk seinen entschluss getroffen hat.

Mir kommt es so vor das sich diese Regierung welche nur die Verwaltung der Wirtschaft übernommen hat mit allen Mitteln versucht eine vom Volk ausgehende Gesellschaft zu zerstreuen, das deutsche Volk konnte ein deutsches Reich schaffen welches komplett die direkte Demokratie verkörpert. Denn ihr vergisst das es nicht nur das 3. Reich gab, welches unsere Freiheit verspielt hat, man muss den Begriff deutsches Reich nicht zwangläufig mit Hitlerdikatur gleichsetzen.

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Für mich ist es jedenfalls äusserst unlogisch zu behaupten das es eine echte"Verfassung" geben soll wenn es da so gesondert steht, alles andere sind für mich Spekulationen da diese eben nicht im Grundgesetz stehen, dieses Grundgesetz ist nur zur Regelung des öffentlichen friedens gedacht und das für eine bestimmte Zeit.

Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.

Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung (siehe Artikel 192 bis 195 Schweizer Verfassung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html)).

Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.

Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.

Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=44593).

Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.

Apollyon
02.07.2010, 11:01
Die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger, sondern nach Rechtstradition und eigener Rechtsauffassung mit dem Deutschen Reich identisch. Siehe Beschlüsse der Bundesverfassungsgerichtes (Teso, Grundlagenvertrag, Reichskonkordat)

Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.


Wie kann die BRD mit dem deutschen Reich identisch sein, wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist ? Dann müsste die BRD der identische Staat auch Handlungsunfähig sein, also kann er schlussfolglich nicht 100 % identisch sein.




Appolyon, die interpetierst in den Artikel 146 GG etwas falsches rein. Er besagt nämlich nicht, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern besagt nur den Zeitpunkt an dem das GG sein Gültigkeit verliert und stellt Bedingungen an die Verfassung, die die Verfassung Grundgesetz ersetzen soll.

Das ist zwar der Situation geschuldet, die damals bestand, als das Grundgesetz gemacht wurde, jedoch nicht ungewöhnlich für eine Verfassung (siehe Artikel 192 bis 195 Schweizer Verfassung (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html)).

Appolyon du hast Probleme mit rechtlichen Definitionen, deswegen kommst du zur der falschen Annahme, das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Du verstehst z.B. nicht, was rechtlich als Zustimmung hinsichtlich der Legitimation definiert ist, das ist kein Vorwurf, denn viele rechtliche Definitionen weichen von dem ab, was der Laie logisch unter ihnen verstehen würde.

Deine Gedankengänge sind nicht umbedingt völlig falsch, weil sie sich mit einigen Mankos des GG auseinandersetzen, die gute Argumente liefern für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung, nur die Schlußfolgerung und die Prämisse, die du daraus ziehst, das das Grundgesetz keine Verfassung ist, ist rechtlich gesehen falsch.
Nach rechtlichen Gesichtspunkten ist das GG trotz aller Kritik eine Verfassung.

Da ich mich des öfteren zu diesem Thema geäußert habe, verweise ich nochmal auf eine Erläuterung aus einem anderen Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=44593).

Appolyon, ich empfehle dir, dich mal grundlegend mit dem Verfassungsbegriff zu beschäftigen.


Ich sehe die GG als Verfassungsähnlich, aber nicht als Verfassung. Das Problem für mich ist es es nachzuvollziehen da es in den meisten Artikeln des GG darum geht Grundgesetze zu ändern, die sich immer nur auf Organe des Bundes (siehe Art. 79 des GG)konzentrieren und nicht auf das Volk selber, es geht immer um die GG aber in Art. 146 steht es eindeutig das "Die Grundgesetze" mit dem entschluss des Volkes durch "eine Verfassung" ersetzt werden können, das zeigt mir deutlich das die Grundgesetze wie auch in anderen Artikel vom Bund geändert werden können, aber eine Verfassung kann nur vom Volk aufgesetzt werden.

Im Art. 140 werden die "Grundgesetze" mit bezug auf die Verfassung von 1919 genannt, auch hier ist eine klare unterteilung.

Art. 135 ist auch sehr intressant hier kommt das "Landgesetz", undsoweit ich weiß steht in diesen Landgesetz das man gesetze schaffen kann die für den inneren Frieden dienlich sind, aber nur für eine bestimmte Zeit, das wiederum bedeutet das es auch hier nur Gesetze gibt welche eine Regelfunktion haben, aber keine Verfassung sind.

Ich bin nicht aufgeklärter als vorher, aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich das die BRD ein wirtschaftliches Verwaltunginstrument ist was staatlichen Charakter hat aber nicht 100 % identisch mit dem handlungsunfähigen deutschen Reich ist.

Gehirnnutzer
02.07.2010, 11:21
Wie kann die BRD mit dem deutschen Reich identisch sein, wenn das deutsche Reich handlungsunfähig ist ? Dann müsste die BRD der identische Staat auch Handlungsunfähig sein, also kann er schlussfolglich nicht 100 % identisch sein.




Ich sehe die GG als Verfassungsähnlich, aber nicht als Verfassung. Das Problem für mich ist es es nachzuvollziehen da es in den meisten Artikeln des GG darum geht Grundgesetze zu ändern, die sich immer nur auf Organe des Bundes (siehe Art. 79 des GG)konzentrieren und nicht auf das Volk selber, es geht immer um die GG aber in Art. 146 steht es eindeutig das "Die Grundgesetze" mit dem entschluss des Volkes durch "eine Verfassung" ersetzt werden können, das zeigt mir deutlich das die Grundgesetze wie auch in anderen Artikel vom Bund geändert werden können, aber eine Verfassung kann nur vom Volk aufgesetzt werden.

Im Art. 140 werden die "Grundgesetze" mit bezug auf die Verfassung von 1919 genannt, auch hier ist eine klare unterteilung.

Art. 135 ist auch sehr intressant hier kommt das "Landgesetz", undsoweit ich weiß steht in diesen Landgesetz das man gesetze schaffen kann die für den inneren Frieden dienlich sind, aber nur für eine bestimmte Zeit, das wiederum bedeutet das es auch hier nur Gesetze gibt welche eine Regelfunktion haben, aber keine Verfassung sind.

Ich bin nicht aufgeklärter als vorher, aber je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr glaube ich das die BRD ein wirtschaftliches Verwaltunginstrument ist was staatlichen Charakter hat aber nicht 100 % identisch mit dem handlungsunfähigen deutschen Reich ist.

Appolyon, mit dem Recht ist es so eine Sache. Die Rechtslehre kennt klare Regeln zur Auslegung von Gesetzesnormen, auch eine Verfassung ist eine Gesetzesnorm.

Wenn ich nur meine subjektive Wahrnehmung zu Grunde lege, mich aber nicht über allgemeine und spezifische Zusammenhänge informiere und nicht den kleinsten objektiven und allgemeingültigen Maßstab anlege, kann alles und jeden zu etwas oder nicht zu etwas erklären.

Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.

fatalist
02.07.2010, 11:33
Gemeinsam mit der dänischen und schwedischen Verfassung ist vielleicht der Name. Was unser Grundgesetz aber von fast allen Verfassungen der Welt unterscheidet, ist sein Zustandekommen nur mit Genehmigung von Besatzungsmächten.
1990 hat die große Chance bestanden, diesen Makel durch eine neue, in direkter Abstimmung des vereinten deutschen Volkes gewählten Verfassung auszubügeln.

Und genau das wurde nicht getan.

Die Parteien des Parteienstaates BRD weigerten sich eine neue Verfassung zu diskutieren, weil man dem Volk keine direkte Mitbestimmung aka Schweiz zugestehen wollte.

Wir leben in einer Demokratie-Simulation.

Apollyon
02.07.2010, 11:46
Appolyon, mit dem Recht ist es so eine Sache. Die Rechtslehre kennt klare Regeln zur Auslegung von Gesetzesnormen, auch eine Verfassung ist eine Gesetzesnorm.

Wenn ich nur meine subjektive Wahrnehmung zu Grunde lege, mich aber nicht über allgemeine und spezifische Zusammenhänge informiere und nicht den kleinsten objektiven und allgemeingültigen Maßstab anlege, kann alles und jeden zu etwas oder nicht zu etwas erklären.

Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.




Bedeutung und Aufbau der Verfassung:

Im modernen Verfassungsstaat bildet die (geschriebene) Verfassung das fundamentale Gesetz und ist die höchste Richtschnur der Rechtsordnung. Sie zwingt die politische Wirklichkeit in einen gesetzlichen Rahmen, d. h. sie setzt dem Staat Grenzen und verhindert staatliche Willkür. Verfassungen bestehen in der Regel aus einem organisatorischen Teil, der Regelungen der staatlichen Organe und Institutionen enthält, sowie einem Grundrechtsteil, in dem die Rechtsstellung des Bürgers zum Staat definiert ist. Darüber hinaus beschreiben die sog. Staatszielbestimmungen das Wesen des Staates und seine politische Wertordnung („Geist der Verfassung“), z. B. demokratischer Rechtsstaat, Sozialstaat.


Quelle
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page=1265770.html

Der Knackpunkt ist das
1. Im Grundgesetz feinsäuberlich die Verfassung vom Grundgesetz getrennt wird.
2. Der Unterschied ist klar gegeben das "Die Verfassung" vom Volk bestimmt wird, das Grundgesetz vom Bund, meist werden änderungen vom Bund vorgenommen, eine Verfassung kann der Bund nicht erheben.
3. Die Regierung hat wenn sie es will immer die möglichkeit die Gesetze zu ändern, was bedeutet das Rahmenbedingen gesprengt werden können, bei einer Verfassung wäre das nicht soeinfach möglich.
4. Die Grundgesetze sind aufgrund der Haager Landkriegsordnung, zur sicherung des inneren Friedens für eine bestimmte Zeit. Diese Landkriegsverordnung ist immernoch Aktiv, darum können Kriegsverbrecher aus der NS-Dikatur immernoch inhaftiert werden.


Artikel 43 (Haager Landkriegsordnung)
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

5. Es gibt keinen beweis bezüglich der gleichsetzung Verfassung und Grundgesetzen, ausser vom gewissen Personen welche aber keine Basis haben diese Aussage zu bekräftigen. Es gibt keine Gleichsetzung von Verfassung und Gruindgesetzen, auch wenn man sagt die Grundgesetze sind unserer Verfassung, ist es doch auch hier ersichtlich das die Grundgesetze keine Verfassung sind bis zu dem Tage an dem das Volk eine Verfassung erlässt und absegnet.

6. Sehr intressant....


Dritter Abschnitt:
Militärische Gewalt auf besetztem feindlichem Gebiet

Artikel 42
Ein Gebiet gilt als Besetzt, wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet.
Die Besetzung erstreckt sich nur auf die Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.

Artikel 43
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Artikel 44
Einem Kriegführenden ist es untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, Auskünfte über das Heer des anderen Kriegführenden oder über dessen Verteidigungsmittel zu geben.

Artikel 45
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.

Artikel 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Artikel 47
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Artikel 48
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete die zugunsten des Staates bestehenden Abgaben, Zölle und Gebühren, so soll er es möglichst nach Maßgabe der für die Ansetzung und Verteilung geltenden Vorschriften tun; es erwächst damit für ihn die Verpflichtung, die Kosten der Verwaltung des besetzten Gebietes in dem Umfange zu tragen, wie die gesetzmäßige Regierung hierzu verpflichtet war.

Artikel 49
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen.

Artikel 50
Keine Strafe in Geld oder anderer Art darf über eine ganze Bevölkerung wegen der Handlungen einzelner verhängt werden, für welche die Bevölkerung nicht als mitverantwortlich angesehen werden kann.

Artikel 51
Zwangsauflagen können nur auf Grund eines schriftlichen Befehlt und unter Verantwortlichkeit eines selbständig kommandierenden Generals erhoben werden.
Die Erhebung soll so viel wie möglich nach den Vorschriften über die Ansetzung und Verteilung der bestehenden Abgaben erfolgen.
Über jede auferlegte Leistung wird den Leistungspflichtigen eine Empfangsbestätigung erteilt.

Artikel 52
Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden. Sie müssen im Verhältnisse zu den Hilfsquellen des Landes stehen und solcher Art sein, daß sie nicht für die Bevölkerung die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen.
Derartige Natural- und Dienstleistungen können nur mit Ermächtigung des Befehlshabers der besetzten Örtlichkeit gefordert werden.
Die Naturalleistungen sind so viel wie möglich bar zu bezahlen. Andernfalls sind dafür Empfangsbestätigungen auszustellen; die Zahlung der geschuldeten Summen soll möglichst bald bewirkt werden.

Artikel 53
Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen: das bare Geld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles bewegliche Eigentum des Staates, das geeignet ist, den Kriegsunternehmungen zu dienen.
Alle Mittel, die zu Lande, zu Wasser und in der Luft zur Weitergabe von Nachrichten und zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen, mit Ausnahme der durch das Seerecht geregelten Fälle, sowie die Waffenniederlagen und überhaupt jede Art von Kriegsvorräten können, selbst wenn sie Privatpersonen gehören, mit Beschlag belegt werden. Beim Friedensschlusse müssen sie aber zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden.

Artikel 54
Die unterseeischen Kabeln, die ein besetztes Gebiet mit einem neutralen Gebiete verbinden dürfen nur im Falle unbedingter Notwendigkeit mit Beschlag belegt oder zerstört werden. Beim Friedensschlusse müssen sie gleichfalls zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden.

Artikel 55
Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.

Artikel 56
Das Eigentum der Gemeinden und der dem Gottesdienste, der Wohltätigkeit, dem Unterrichte, der Kunst und der Wissenschaft gewidmeten Anstalten, auch wenn diese dem Staate gehören, ist als Privateigentum zu behandeln.
Jede Beschlagnahme, jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von derartigen Anlagen, von geschichtlichen Denkmälern oder von Werken der Kunst und Wissenschaft ist untersagt und soll geahndet werden.


Quelle: http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

Gehirnnutzer
02.07.2010, 13:10
Quelle
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page=1265770.html


Der Knackpunkt ist das
1. Im Grundgesetz feinsäuberlich die Verfassung vom Grundgesetz getrennt wird.
2. Der Unterschied ist klar gegeben das "Die Verfassung" vom Volk bestimmt wird, das Grundgesetz vom Bund, meist werden änderungen vom Bund vorgenommen, eine Verfassung kann der Bund nicht erheben.
3. Die Regierung hat wenn sie es will immer die möglichkeit die Gesetze zu ändern, was bedeutet das Rahmenbedingen gesprengt werden können, bei einer Verfassung wäre das nicht soeinfach möglich.
4. Die Grundgesetze sind aufgrund der Haager Landkriegsordnung, zur sicherung des inneren Friedens für eine bestimmte Zeit. Diese Landkriegsverordnung ist immernoch Aktiv, darum können Kriegsverbrecher aus der NS-Dikatur immernoch inhaftiert werden.

Nett wie du die Dinge aus dem Kontext reißt, wieso hast du denn nicht den ersten Teil des Artikels von wissen.de übernommen. Ganz einfach, weil dieser Teil, die klare Definition des Verfassungsbegriffes ist und mit dem von mir gesagten übereinstimmt.
Das Problem was du mit diesem Part hast, ist ganz klar, er zeigt auf was der zweite Teil ist, nämlich ein Vorstellung wie eine Verfassun idealer Weise aussehen muss.
Also der Korrektheit wegen der erste Teil des wissen.de-Artikels


Verfassung

Staatsrecht

Staatsverfassung, Konstitution

im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.


Eine Verfassung muss nicht vom Volke ausgehen, ausschlaggebend für ihre Legitimation ist, ob sie die Zustimmung des Volkes, unerheblich davon, ob diese Zustimmung

- in direkter Form erfolgt (Volksabstimmung)

- in indirekter Form, also über vom Volk gewählte Volksvertreter

- in Form des Denkens, der Grundüberzeugung

Du sagst die Änderungen kommen nicht vom Volk, sondern vom Bund. Wer sitzt den den im Bund oder besser gesagt im Bundestag? Vom Volk gewählte Volksvertreter

Die Verfassung der Vereinigten Staaten wurde vom Nationalkonvent beschlossen und in den einzelnen Staaten ratefiziert, nicht vom Volk, sondern von gewählten Volksvertretern.

Auf den Bullshit mit der Haager Landkriegsordnung gehe ich nicht ein.

Ich mache es mal ganz einfach, und bemühe einfach online-lexika zum Thema Grundgesetz

wissen.de (http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/index,page=1114744.html)

wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Grundgesetzen)

auch mal ausländisch

britannica.com (http://www.britannica.com/EBchecked/topic/54948/Basic-Law)

Überall der Begriff Verfassung oder in Englisch constitution.

Warum sprechen sogar die Amis im Zusammenhang mit dem Grundgesetz (Basic Law) von Verfassung (http://www.iuscomp.org/gla/statutes/statutes.htm)?

Appolyon, du hast behauptet kein Verfassungsleugner zu sein, dem habe ich bisher glauben geschenkt, jedoch beweißt dein jetziges Schreiben, das es dir nicht um die Kritik an den Mängeln des Grundgesetzes geht, sondern um die typische Unfähigkeit von Verfassungsleugnern sinnvolle und tatsächliche Argumente für die Notwendigkeit einer neuen Verfassung zu bringen.

Du konstruierst dir deine eigene Ansicht über das Grundgesetz, merkst aber nicht, das du dabei nicht nur das GG als Verfassung für nichtig erklärst, sondern auch fast jede Verfassung der Welt.

Du reißt aus dem Kontext, du setzt Kriegs- und Besatzungsrecht mit Verfassungsrecht gleich, was kein Rechtsexperte und Rechtswissenschaftler macht.

Du willst Veränderungen, Veränderungen sind sinnvoll und notwendig, aber man kann keine Veränderungen auf den Weg bringen, wenn sie auf subjektiven, von Unwissenheit und Tatsachenfremde strotzenden Selbstkonstrukten basieren, die bar eine allgemeinverständlichen Logik basieren.

GG146
02.07.2010, 13:34
Das Funktionieren steht wie gesagt im Denken der meisten Menschen im Vordergrund, von den rechtlichen Feinheiten, die hier aufgezählt wurden, wissen die wenigsten.
Wenn man also die Menschen bewegen will, etwas zu ersetzen, das funktioniert hat, dann muss man sie davon überzeugen das etwas anderes besser funktionieren wird.
Der einfache Mensch fragt sich nicht ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, er sieht nur das es funktioniert hat und die falsche Behauptung, das GG sei keine Verfassung wird dies auch nicht ändern.

Argumente, die sich mit mehr direkter Demokratie beschäftigen oder damit beschäftigen, wie sich die wieder erlangte Einheit und Souveränität besser und verständlicher für jeden ausdrücken lassen, sind da sinnvoller.


Schon richtig. Der Verfassungscharakter des GG ergibt sich aus der Zustimmung der grossen Mehrheit des Volkes, diese Zustimmung wiederum beruht auf dem praktischen Erfolg des Grundgesetzes, das den Vorstellungen der meisten Menschen in Deutschland gerecht werdende Rahmenbedingungen gewährleistet.

... bzw. bislang gewährleistet hat, der wirtschaftliche Abstieg der Bevölkerungsmehrheit, das gebrochene Versprechen des "Wohlstands für alle" und die für jeden einzelnen Menschen wachsende Bedrohung durch Gewalt in der Öffentlichkeit könnte das alles in nicht allzu ferner Zukunft in Frage stellen.

GSch
03.07.2010, 09:53
Du könntest wirklich mal einen Blick ins Grundgesetz tun. Tut gar nicht weh und ist recht nützlich.



Der Knackpunkt ist das
1. Im Grundgesetz feinsäuberlich die Verfassung vom Grundgesetz getrennt wird.


Stimmt nicht.Das Grundgesetz macht in seinem Text selbst deutlich, dass es eine Verfassung ist, etwa in Artikel 5 („Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“). Es ist weiterhin von der

„verfassungsgebenden Gewalt“ des Volkes (Präambel) und von der
„verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2, 9, 20 (3), 20a), möglicher
Verfassungswidrigkeit von Parteien, Handlungen oder Gesetzen (Art. 21 (2), 26, 100 (1)) sowie auch vom
„Verfassungsschutz“ (Art. 73 (1.10), 87 (1)) die Rede, und es wird ein
„Bundesverfassungsgericht“ geschaffen, welches eine
„verfassungsmäßige Stellung“ und
„verfassungsmäßige Aufgaben“ hat und über
„Verfassungsbeschwerden“ entscheidet.




2. Der Unterschied ist klar gegeben das "Die Verfassung" vom Volk bestimmt wird, das Grundgesetz vom Bund, meist werden änderungen vom Bund vorgenommen, eine Verfassung kann der Bund nicht erheben.

Die Gesetze werden vom Volk durch seine Vertreter beschlossen. Auch die meisten Verfassungen werden durch eine gewählte Nationalversammlung oder das Parlament beschlossen.



3. Die Regierung hat wenn sie es will immer die möglichkeit die Gesetze zu ändern, was bedeutet das Rahmenbedingen gesprengt werden können, bei einer Verfassung wäre das nicht soeinfach möglich.

Die Regierung macht keine Gesetze, sondern die Kompetenz dazu liegt ausschließlich beim Parlament.



4. Die Grundgesetze sind aufgrund der Haager Landkriegsordnung, zur sicherung des inneren Friedens für eine bestimmte Zeit. Diese Landkriegsverordnung ist immernoch Aktiv, darum können Kriegsverbrecher aus der NS-Dikatur immernoch inhaftiert werden.

Die Haager Landkriegsordnung sagt nichts dergleichen. Von Verfassung oder Grundgesetz oder was auch immer steht da nichts. Außerdem gibt es seit 1955 keinen Krieg mehr, also ist diese Konvention längst nicht mehr anwendbar. Ein Strafgesetz war sie ohnehin nie. Die Bestrafung von Kriegsverbrechern erfolgte auf der Grundlage der normalen Gesetze.



5. Es gibt keinen beweis bezüglich der gleichsetzung Verfassung und Grundgesetzen, ausser vom gewissen Personen welche aber keine Basis haben diese Aussage zu bekräftigen. Es gibt keine Gleichsetzung von Verfassung und Gruindgesetzen, auch wenn man sagt die Grundgesetze sind unserer Verfassung, ist es doch auch hier ersichtlich das die Grundgesetze keine Verfassung sind bis zu dem Tage an dem das Volk eine Verfassung erlässt und absegnet.

Es bedarf keines solchen Beweises.

Der Parlamentarische Rat bestand aus Mitgliedern, die von den Landtagen der westdeutschen Länder delegiert wurden, und diese Landtage ratifizierten dann auch den Schlussentwurf. Hinsichtlich demokratischen Legitimation steht das Grundgesetz mindestens so gut da wie die meisten Verfassungen dieser Welt. Die Alliierten wollten ja tatsächlich Volksabstimmungen haben, ließen sich aber dann davon überzeugen, dass der Weg über die Landtage demokratisch gleichwertig wäre.

Der Auftrag der Alliierten an die Ministerpräsidenten der Länder im Frankfurter Dokument Nr. 1 lautete ganz ausdrücklich, eine „Verfassunggebende Versammlung“ einzuberufen und eine „Verfassung“ zu schaffen:


"Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung
ausarbeiten …“

In ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetzentwurf von 1949 sagten sie dann auch in Absatz 1:


Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz …,

aber schon in Absatz 2 ganz ausdrücklich:


Indem wir die Verfassung genehmigen …

Sie hatten also mit dem Grundgesetz die Verfassung bekommen, die sie verlangt
hatten.

Sterntaler
03.07.2010, 09:55
ein Grundgesetz ist keine Verfassung.

kotzfisch
03.07.2010, 10:04
Es war aufgegeben, nach der Vollendung der deutschen Einheit eine gesamtdeutsche VERFASSUNG zu etablieren-dass dies ausblieb,ist ein Mangel an Demokratie.
Ganz klar.

Gehirnnutzer
03.07.2010, 10:09
Es war aufgegeben, nach der Vollendung der deutschen Einheit eine gesamtdeutsche VERFASSUNG zu etablieren-dass dies ausblieb,ist ein Mangel an Demokratie.
Ganz klar.

Kotzfisch, war es wirklich rechtlich bindend aufgegeben oder nur ein Wunsch den die Väter des GG in die Präambel geschrieben haben?

Ansonsten ist deine Mängelkritik durchaus richtig.

Stanley_Beamish
03.07.2010, 10:26
Hier irrst du dich Stanley, wie schon gesagt, die Alliierten haben einen Entwurf genehmigt, keine Verfassung. Entscheidend war die Ratefizierung durch die frei gewählten Länderparlamente.

Korinthenkackerei. Lies doch einfach das, was ich geschrieben habe, und antworte nicht auf etwas, das nicht von mir stammt. Ich schrieb vom Zustandekommen der Verfassung, und nicht davon, dass Besatzungsmächte die ausgearbeitete Verfassung auch unterschrieben haben.
Fakt ist, die Deutschen waren in ihrer Verfassungsgebung von den Besatzern abhängig. Nichts geschah in der Westzone ohne die Genehmigung der Amis und Engländer. Aber so ist das halt nach einem verlorenen Krieg.

GSch
03.07.2010, 14:23
Fakt ist, die Deutschen waren in ihrer Verfassungsgebung von den Besatzern abhängig. Nichts geschah in der Westzone ohne die Genehmigung der Amis und Engländer. Aber so ist das halt nach einem verlorenen Krieg.

Na ja, wie denn auch sonst.

Im Gegensatz zu 1918 ging der Zusammenbruch Deutschlands 1945 so weit, dass es auf nationaler Ebene gar keine politischen Organe mehr gab, die in der Lage gewesen wären, die Neuorganisation des Landes in die Wege zu leiten. Die Staatsgewalt war in die Hände der Besatzungsmächte übergegangen. Sie hatten die Verantwortung, den Rückweg zur deutschen Selbstbestimmung frei zu machen. Dieser Verantwortung kamen sie nach. (Leider taten sie es zunächst auf zwei getrennten Wegen.) Es steht außer Frage, dass das alliierte Vorgehen auch im Sinne der Deutschen war, die ebenfalls möglichst bald wieder zur Selbstbestimmung zurückkehren wollten.

Die inhaltlichen Vorgagen der westlichen Alliierten an die zu schaffende Verfassung gemäß Frankfurter Dokument Nr. 1 waren wenige und nicht strittig.
Demokratisch: darüber waren sich natürlich alle einig.
Föderalistisch: das bedeutete einfach die Fortsetzung einer 1000 Jahre alten deutschen Staatstradition.
Anstreben der Wiederherstellung der Einheit: Das war allgemein anerkanntes Ziel, und das Wiedervereinigungsgebot wurde fester Bestandteil des Grundgesetzes.
Schutz der Rechte der Länder: das gehört zum Föderalismus; die während der Nazizeit erlebte „Gleichschaltung“ der Länder wollte niemand.
Angemessene Zentralinstanz: über die Notwendigkeit vernünftiger Kompetenzen für die Zentralregierung gab es auch keine Diskussion, höchstens darüber, wie weit sie gehen sollten.
Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten: wie wichtig das war, hatte man ja während der Nazizeit erlebt.


Die Vorgaben der drei Militärgouverneure enthielten also im Prinzip nichts, was nicht schon in der Weimarer Verfassung gestanden hatte und auch ohne Besatzung ins Grundgesetz gekommen wäre. Die Alliierten verfolgten die Arbeit des Parlamentarischen Rates sehr genau und schalteten sich wiederholt ein, wenn sie mit bestimmten Entwicklungen nicht zufrieden waren. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihm das Grundgesetz in die Feder diktierten. Der Rat war seinerseits keineswegs mit allem einverstanden, was von den Alliierten kam. Immer wieder einigte man sich in teils langwierigen Verhandlungen auf Kompromisse, oder es gelang, die Alliierten von ihrem Standpunkt abzubringen.

Apollyon
04.07.2010, 10:23
Du könntest wirklich mal einen Blick ins Grundgesetz tun. Tut gar nicht weh und ist recht nützlich.




Stimmt nicht.Das Grundgesetz macht in seinem Text selbst deutlich, dass es eine Verfassung ist, etwa in Artikel 5 („Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“). Es ist weiterhin von der

„verfassungsgebenden Gewalt“ des Volkes (Präambel) und von der
„verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2, 9, 20 (3), 20a), möglicher
Verfassungswidrigkeit von Parteien, Handlungen oder Gesetzen (Art. 21 (2), 26, 100 (1)) sowie auch vom
„Verfassungsschutz“ (Art. 73 (1.10), 87 (1)) die Rede, und es wird ein
„Bundesverfassungsgericht“ geschaffen, welches eine
„verfassungsmäßige Stellung“ und
„verfassungsmäßige Aufgaben“ hat und über
„Verfassungsbeschwerden“ entscheidet.






Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der Artikel 5 auf die Verfassung hin und meint nicht die Grundgesetze, im Artikel 140 wird direkt auf die Verfassung hingewiesen, die Verfassung ist ein bestandteil der Grundgesetze, außerdem hat jedes Bundesland eine eigene Verfassung, es geht bei deiner Liste zum Großteil um die Verfassungen der Bundesländer (Landesverfassungen) oder um die Verfassung auf der man zurück greift, laut Art 140.



Artikel 140

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.






Die Haager Landkriegsordnung sagt nichts dergleichen. Von Verfassung oder Grundgesetz oder was auch immer steht da nichts. Außerdem gibt es seit 1955 keinen Krieg mehr, also ist diese Konvention längst nicht mehr anwendbar. Ein Strafgesetz war sie ohnehin nie. Die Bestrafung von Kriegsverbrechern erfolgte auf der Grundlage der normalen Gesetze.


Lese dir die Gesetze durch, da steht etwas von Landesgesetzen, diese müssen mitbeachtet werden.



Artikel 43 (Haager Landkriegsordnung)
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

GSch
04.07.2010, 10:40
Und genau das wurde nicht getan.

Die Parteien des Parteienstaates BRD weigerten sich eine neue Verfassung zu diskutieren, weil man dem Volk keine direkte Mitbestimmung aka Schweiz zugestehen wollte.

Wir leben in einer Demokratie-Simulation.

Es gibt zahlreiche Länder, in deren Verfassung Volksbefragungen und Volksentscheide nicht vorgesehen sind. Das alleine wäre sicherlich nicht das entscheidende Merkmal einer neuen Verfassung gewesen. Es ist auch nicht das allein bestimmende Merkmal einer Demokratie. Übrigens werden selbst in der Schweiz nur wenige Gesetzesinitiativen zur Volksabstimmung gestellt; nahezu alle Vorlagen werden im Parlament entschieden.

Ich kann mich an keine einzige ernst zu nehmende Stimme damals erinnern, die 1990 eine völlig neue Verfassung für das vereinte Deutschland wollte, von ein paar Intellektuellenzirkeln mal abgesehen. Der Wille der DDR-Bevölkerung in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit war doch völlig klar: ein Teil der Bundesrepublk werden, und zwar ganz schnell, mit DM und Grundgesetz. Die Parteien, die das unterstützten, bekamen ja auch den Löwenanteil der Stimmen bei der letzten Volkskammerwahl und bei der ersten Bundestagswahl.

Im Einigungsvertrag wurde ausdrücklich empfohlen, dass die politischen Institutionen nach Herstellung der Einheit über die Möglichkeit einer völlig neuen Verfassung beraten sollten. Dies geschah von 1991 bis 1993 in einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat. Es wurde aber kein Antrag mit dem Ziel der Abschaffung des Grundgesetzes nach Artikel 146 gestellt, auch nicht von Parteien oder Abgeordneten aus der ehemaligen DDR. Die Kommission empfahl daher eine Reihe von Änderungen am Grundgesetz, das im Prinzip beibehalten werden sollte.

Behauptungen, im Einigungsvertrag sei die Schaffung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung und die Ersetzung des Grundgesetzes nach Artikel 146 vorgeschrieben gewesen und diese Bestimmung werde bis heute missachtet, sind schlicht falsch.

Apollyon
04.07.2010, 11:03
Es gibt zahlreiche Länder, in deren Verfassung Volksbefragungen und Volksentscheide nicht vorgesehen sind. Das alleine wäre sicherlich nicht das entscheidende Merkmal einer neuen Verfassung gewesen. Es ist auch nicht das allein bestimmende Merkmal einer Demokratie. Übrigens werden selbst in der Schweiz nur wenige Gesetzesinitiativen zur Volksabstimmung gestellt; nahezu alle Vorlagen werden im Parlament entschieden.

Ich kann mich an keine einzige ernst zu nehmende Stimme damals erinnern, die 1990 eine völlig neue Verfassung für das vereinte Deutschland wollte, von ein paar Intellektuellenzirkeln mal abgesehen. Der Wille der DDR-Bevölkerung in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit war doch völlig klar: ein Teil der Bundesrepublk werden, und zwar ganz schnell, mit DM und Grundgesetz. Die Parteien, die das unterstützten, bekamen ja auch den Löwenanteil der Stimmen bei der letzten Volkskammerwahl und bei der ersten Bundestagswahl.

Im Einigungsvertrag wurde ausdrücklich empfohlen, dass die politischen Institutionen nach Herstellung der Einheit über die Möglichkeit einer völlig neuen Verfassung beraten sollten. Dies geschah von 1991 bis 1993 in einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat. Es wurde aber kein Antrag mit dem Ziel der Abschaffung des Grundgesetzes nach Artikel 146 gestellt, auch nicht von Parteien oder Abgeordneten aus der ehemaligen DDR. Die Kommission empfahl daher eine Reihe von Änderungen am Grundgesetz, das im Prinzip beibehalten werden sollte.

Behauptungen, im Einigungsvertrag sei die Schaffung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung und die Ersetzung des Grundgesetzes nach Artikel 146 vorgeschrieben gewesen und diese Bestimmung werde bis heute missachtet, sind schlicht falsch.

Die neuen Bundesländer haben eine Landesverfassung in dem Zeitraum 1991 bis 1993 bekommen so z.b auch Brandenburg (1992).


--------------------------------------
Aber es wird der Tag kommen an den das Unwohl der Bevölkerung dadrin umschlägt eine Nationalversammlung einzuberufen und eine Verfassung zuschaffen welche die Grundgesetze ersetzt, aber es wird wenn dann ohnehin viel aus dem Grundgesetzen übernommen, da dieser verfassungsähnliche Gesetzeskatalog ja nicht schlecht ist, aber ich habe das auch nie behauptet, denn ich behaupte nur das wir keine Verfassung haben nur etwas verfassungsähnliches die Grundgesetze, welche bisland die Verfassung ersetzen welche wir haben können.

GG146
04.07.2010, 11:07
Ich kann mich an keine einzige ernst zu nehmende Stimme damals erinnern, die 1990 eine völlig neue Verfassung für das vereinte Deutschland wollte, von ein paar Intellektuellenzirkeln mal abgesehen.

Wenn Du Dich nicht informierst, kannst Du Dich auch nicht an etwas erinnern, was Du nie gewusst hast.


Verfassungsrechtlich konnten seitens der Bundesrepublik zwei Wege zur deutschen Einheit beschritten werden, nämlich der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) gemäß Artikel 23 GG[78] oder die Ablösung des ursprünglichen Provisoriums Grundgesetz durch eine neue gemeinsame Verfassung, die gemäß Art. 146 GG[79] durch Volksabstimmung zu beschließen war. Für die zweite Alternative setzten sich weite Teile der DDR-Bürgerrechts- und Oppositionsbewegung ein, dazu die westdeutsche Linke, die Grünen und viele Sozialdemokraten. Da dieser Weg jedoch als der weit zeitaufwendigere und kompliziertere eingeschätzt wurde, hatte er in Anbetracht der turbulenten Begleitumstände und wegen eines erwartbar begrenzten Zeitfensters für das Gelingen des Einigungsprozesses von Anbeginn nur geringe Verwirklichungschancen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung

Apollyon
04.07.2010, 11:33
Das hat Herr Müntefering im Jahre 2009 gesagt:



Manche würden sagen: „Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen.“

Zitat von Herr Müntefering (SPD)
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/wiedervereinigung-muentefering-regt-verfassungsdebatte-an_aid_389416.html

Viele können hier noch so versuchen irgentwo etwas zusehen das wir eine Verfassung haben, aber es gibt zum Glück auch Leute in der Politik die bestätigen das Deutschland keine Verfassung hat. Es gibt lediglich die Landesverfassungen, welche auch den Bergiff Verfassungs.... in die Grundgesetze bringt.

Gehirnnutzer
04.07.2010, 11:41
Das hat Herr Müntefering im Jahre 2009 gesagt:


Zitat von Herr Müntefering (SPD)
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/wiedervereinigung-muentefering-regt-verfassungsdebatte-an_aid_389416.html

Viele können hier noch so versuchen irgentwo etwas zusehen das wir eine Verfassung haben, aber es gibt zum Glück auch Leute in der Politik die bestätigen das Deutschland keine Verfassung hat.

Schön intepretierst du die Aussage von Müntefering, dummerweise spricht Müntefering von einer gemeinsamen Verfassung, Betonung liegt auf gemeinsamen Verfassung, daraus abzuleiten das das GG keine Verfassung ist ist schwach.

Im Übrigen definieren weder du noch ich, noch all die anderen wirklich, was eine Verfassung ist, sondern das machen Staats- und Verfassungsrechtler.

Apollyon
04.07.2010, 11:52
Schön intepretierst du die Aussage von Müntefering, dummerweise spricht Müntefering von einer gemeinsamen Verfassung, Betonung liegt auf gemeinsamen Verfassung, daraus abzuleiten das das GG keine Verfassung ist ist schwach.

Im Übrigen definieren weder du noch ich, noch all die anderen wirklich, was eine Verfassung ist, sondern das machen Staats- und Verfassungsrechtler.


Die Grundgesetze unterscheiden aber die Verfassung von den Grundgesetzen.
Die erwähnten Begriffe mit Verfassung ergibt sich aus den Landesverfassungen.
Die Grundgesetze sind Verfassungsähnlich, aber keine Verfassung, da diese Grundgesetze die Verfassung von der Grundgesetzen abheben, und das Wortwörtlich, alles was mit dem Wort Verfassung versehen ist bezieht sich auf Landesverfassungen und anderen Formen von Verfassungen. Ich brauche nicht zu definieren, weil es dort in den Grundgesetzen steht, das die Grundgesetze selber keine Verfassung sind, weil diese immer getrennt aufgeführt werden und nochmal, alles was mit Verfassung zutun hat bezieht sich auf Landesverfassungen oder Laut Art. 140 auf die Verfassung aus dem Jahre 1919. Nirgentwo werden die Grundgesetze innerhalb dieses Gesetzeskatalog mit einer "allgemeingültigen Verfassung" gleichgestellt.

Revolutionär
04.07.2010, 12:27
Das GG kann gar keine Verfassung sein...eine Verfassung gibt sich ein Volk zum eigenen Nutzen.

Dieses GG wurde uns von den alliierten Terroristen übergestülpt, damit uns Deutschen das Deutsche ausgetrieben wird, was ja auch ganz wunderbar geklaptt hat, wie man heute sieht.

Rowlf
04.07.2010, 12:40
Das GG kann gar keine Verfassung sein...eine Verfassung gibt sich ein Volk zum eigenen Nutzen.

Dieses GG wurde uns von den alliierten Terroristen übergestülpt, damit uns Deutschen das Deutsche ausgetrieben wird, was ja auch ganz wunderbar geklaptt hat, wie man heute sieht.

5 Mark ins Phrasenschwein.

Apollyon
04.07.2010, 12:48
Das GG kann gar keine Verfassung sein...eine Verfassung gibt sich ein Volk zum eigenen Nutzen.

Dieses GG wurde uns von den alliierten Terroristen übergestülpt, damit uns Deutschen das Deutsche ausgetrieben wird, was ja auch ganz wunderbar geklaptt hat, wie man heute sieht.

1. Aussage richtig
2. Aussage, falsch. Grund hierfür ist das die Grundgesetze einfach nur die Ordnung in dem Gebiet des vereinigten Wirtschaftsgebietes sicheren sollen, alles andere ist eine Spekulation.

Registrierter
04.07.2010, 16:32
Völkerrechtlich sind das Deutsche Kaisereich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepblik Deutschland, ein und das selbe, nämlich das Völkerrechtssubjekt Deutschland.


Und hier beginnt die grosse Illusion. Man könnte, nein man MUSS es Lüge nennen.
Die BRD ist NICHT Deutschland.
noch einmal das Bundesverfassungsgericht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen


Staatsrechtliche Fragen

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6]):

Das Deutsche Reich existiert fort

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet,

Ein Drittel des Territoriums Deutschlands stehen nach wie vor unter Besetzung fremder Mächte. Man nennt es "unter Verwaltung".
Wir halten fest: die Bundesrepublik wurde nicht als Staat eggründet, wird aber seinen Bürgern als Staat verkauft.
Es ist eine veritable STAATSSIMULATION, eine beinahe perfekte MAtrix.

Leider haben die verlogenen Grundgesetzväter nicht mit der Erfindung des Internets als Werkzeug des Aufwachprozesses gerechnet.
Es wird Zeit, Deutschland als Ganzes wiederherzustellen.

Registrierter
04.07.2010, 16:37
Du versuchst dich gar nicht mit den Informationen, die man dir unterbreitet und die für jeden zu verifizieren sind, auseinanderzusetzen.

Was Du betreibst, ist juristische Rabulistik.
Vermutlich wirst Du sogar EXAKT dafür bezahlt.
Im Grunde ist die Sache GAAANZ EINFACH.

1907 wurde in der Haager Landkriegsordnung festgelegt, wie mit Kriegsverlierern zu verfahren ist.
Dies ist BIS HEUTE GUELTIGES REHT, international festgelegt und akzeptiert.
Danach darf ein Kriegsverlierer kein Staatsterritorium weggenommen bekommen oder in seine Bestandsteile zerlegt werden.

Dies gilt für WK1 wie auch für WK2.

Fertig und aus.

Registrierter
04.07.2010, 16:43
Nett wie du die Dinge aus dem Kontext reißt, wieso hast du denn nicht den ersten Teil des Artikels von wissen.de übernommen. Ganz einfach, weil dieser Teil, die klare Definition des Verfassungsbegriffes ist und mit dem von mir gesagten übereinstimmt.
Das Problem was du mit diesem Part hast, ist ganz klar, er zeigt auf was der zweite Teil ist, nämlich ein Vorstellung wie eine Verfassun idealer Weise aussehen muss.
Also der Korrektheit wegen der erste Teil des wissen.de-Artikels


Artikel 45
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.


Sehr interessanter Punkt.
Unsere Volkszertreter haben nicht nur den Besatzern den Treueeid geschworen, nein als Erfüllungsgehilfen völliger Fremdbestimmung hat unsree Kanzlette auch noch kürzlich im israelischen Parlament einen Treueeid geschworen.

Der Wahnsinn wird nicht erkannt, je grösser er ist.

weiterer Punkt:


Artikel 46
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Nun eben dies ist aber im sogenannten 2+4-Vertrag, in Form des ERHALTENEN ÜBERLEITUNGSVERTRAGES von 1954 festgehalten:



Der Überleitungsvertrag, Textpassagen aus sechster Teil Artikel 3:

• 1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,

Die Die Volkszertreter der Bundesrepublik haben die BRD also dazu verpflichtet, ihre in der Haager Landkriegsordnung international VERBINDLICH verbrieften Rechte nicht einzuklagen.

Das nennt man HOCHVERRAT!

GSch
04.07.2010, 17:41
Nun eben dies ist aber im sogenannten 2+4-Vertrag, in Form des ERHALTENEN ÜBERLEITUNGSVERTRAGES von 1954 festgehalten: ...

Die Die Volkszertreter der Bundesrepublik haben die BRD also dazu verpflichtet, ihre in der Haager Landkriegsordnung international VERBINDLICH verbrieften Rechte nicht einzuklagen.[/B]

Erstens steht das nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Falls doch, bitte Stelle zitieren.

Zweitens geht es da nicht im Privat-, sondern um Staatseigentum. Lies mal nach.

Und drittens hat das alles mit der Haager Landkriegsordnung nichts zu tun. Die gilt im Krieg, wie der komische Name schon andeutet. Aber der endete hinsichtlich der Westmächte bereits 1951.

GSch
04.07.2010, 17:42
Was Du betreibst, ist juristische Rabulistik.
Vermutlich wirst Du sogar EXAKT dafür bezahlt.

Das ist ein beliebter, aber billiger Vorwurf. Aber immerhin gut, wenn man exakt bezahlt wird, nicht nur ungefähr.



1907 wurde in der Haager Landkriegsordnung festgelegt, wie mit Kriegsverlierern zu verfahren ist.
Dies ist BIS HEUTE GUELTIGES REHT, international festgelegt und akzeptiert.
Danach darf ein Kriegsverlierer kein Staatsterritorium weggenommen bekommen oder in seine Bestandsteile zerlegt werden.

Da du ja so gut Bescheid weißt, kannst du uns sicherlich auch die Stelle sagen, wo das steht. Bei Südvietnam muss man das wohl vergessen haben.

D-Moll
04.07.2010, 18:12
Sie wurde uns nach dem verlorenen 2 WK übergestüplt.
Und BRD ist nicht Deutschland!

Buella
04.07.2010, 18:49
Was Du betreibst, ist juristische Rabulistik.
Vermutlich wirst Du sogar EXAKT dafür bezahlt.
Im Grunde ist die Sache GAAANZ EINFACH.

1907 wurde in der Haager Landkriegsordnung festgelegt, wie mit Kriegsverlierern zu verfahren ist.
Dies ist BIS HEUTE GUELTIGES REHT, international festgelegt und akzeptiert.
Danach darf ein Kriegsverlierer kein Staatsterritorium weggenommen bekommen oder in seine Bestandsteile zerlegt werden.

Dies gilt für WK1 wie auch für WK2.

Fertig und aus.

Sehe ich auch so!
Das GG ist demnach ein Provisorium auf Basis der Haager Landkriegsordnung, um die Verwaltung per Recht und Ordnung einzurichten / aufrecht zu erhalten.

Dieses Provisorium wird im Art. 146 des GG deutlich.


In der Ausgabe, Stand August 1989

Artikel 146 Grundgesetz
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bonn . Rhein, am 23 Mai 1949


Dr. Adenauer
Präsident des Paralmentarischen Rates

Schönfelder
1.Vizepräsident

Dr. Schäfer
2. Vizepräsident




In der Ausgabe, Stand 1. November 1996

Artikel 146 Grundgesetz
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Neufassung durch Art. 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages; in dessen Art. 5 wird dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, sich mit der Anwendung dieses Artikels „und in deren Rahmen einer Volksabstimmung“ zu befassen.



Art. 4 Nr. 6 des Einigungsvertrages

6. Artikel 146 wird wie folgt gefaßt: „Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“



Artikel 5 Künftige Verfassungsänderungen

Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

– in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 5. Juli 1990,
– in bezug auf die Möglichkeit einer Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten Länder,
– mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie
– mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung

Das Provisorium Grundgesetz wurde bis heute niemals in freier Entscheidung vom deutschen Volk, von einer Verfassung (wie angeblich vorgesehen) abgelöst!

Warum braucht es überhaupt ein Provisorium, wenn eine Verfassung (die Weimarer Verfassung) besteht, welche lediglich über die Ermächtigungsgesetze einer Diktatur temporär ausgesetzt wurde?

Warum das herumgebastele und die Verklausuliererei mit dem Art. 146?

Was ist mit dem Art. 23 des Provisoriums GG?

[Gelgungsbereich des Grundgesetzes]

In der neueren Fassung des GG gibt es keinen Geltungsbereich mehr. Der alte Art. 23 wurde im neuen GG durch Angelegenheiten der europäischen Union und Mitwirkung der Länder ersetzt!

Der Geltungsbereich für die Brd ist entfallen, diese wurde somit faktisch aufgelöst und das GG ist nichtig!

Es wird behauptet, daß in den Zwei-plus-Vier-Vertrag eine Art Friedensvertrag ausgehandelt wurde!

Wie erklärt man dann bitteschön das Protokoll des französischen Vorsitzenden,
mit u. A. folgender Erklärung:

...

"Die Brd stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterschreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h., daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die Ddr stimmt der von der Brd abgegebenen Erklärung zu.

[Nr. 354: Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier, 17.07.1990 ... ]

Quelle (http://www.volksgewerkschaft.de/Fotos/kein-friedensvertrag-beabsichtigt.jpg)

;)

Sterntaler
04.07.2010, 18:51
daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.

jetzt wissen wir auch warum wir beglückt werden.

Registrierter
04.07.2010, 22:29
Erstens steht das nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Falls doch, bitte Stelle zitieren.

Zweitens geht es da nicht im Privat-, sondern um Staatseigentum. Lies mal nach.

Und drittens hat das alles mit der Haager Landkriegsordnung nichts zu tun. Die gilt im Krieg, wie der komische Name schon andeutet. Aber der endete hinsichtlich der Westmächte bereits 1951.


Im 2+4 Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingeweisen, dass die entscheidenden besatzungsrechtlichen Teile des Überletungsvertrages gültig bleiben:
http://principality-of-sealand.eu/hotstuff/s_shaef_BVerfG280198.html

In der Haager Landkriegsordnung ist auch festgehalten wie mit einem Verlierer NACH dem Krieg zu verfahren ist.
Nebenbei: OFFIZIELL gilt IMMER NOCH Kriegszustand, denn erstens gibt es bis heute keinen Friedensvertrag, Deutschland hat nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht und zweitens gilt nach wie vor die UNO-Feindstaatenklausel gegen Deutschland und Japan.

http://www.seelenkrieger.org/wp-content/uploads/2010/02/BRD+Wahl+Alliierte+Adenauer.jpg
http://www.seelenkrieger.org/?p=4772#more-4772

Mariko
05.07.2010, 05:10
Mann Mann Mann...
Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf:D Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...

Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.

Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert;)

Buella
05.07.2010, 14:52
Mann Mann Mann...
Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf:D Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...

Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.

Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert;)

Ist das ein Grund, hier derart herumzupöbeln?

Wenns Dir das so am After vorbeizicht, dann halt Dich einfach raus!
Aber, daß Du Dich derart unfundiert äußerst, zeigt doch unmißverständlich, daß Dir die Dikussion und Kritik am Grundgesetz nicht zu passen scheint. Warum?

Nur weil Du so unheimlich glücklich mit Deinem staatssimulierenden Normenkonstrukt bist und Dir offensichtlich egal ist, wie es zustand kommt und was drinsteht, bzw. wie man diese Deine Mogelpackung nennt!

Schwing weiter das schwarz rot goldene Windfähnchen und laß Dir die Eier melken!

;)

Mariko
05.07.2010, 15:06
Ist das ein Grund, hier derart herumzupöbeln?

Wenns Dir das so am After vorbeizicht, dann halt Dich einfach raus!
Aber, daß Du Dich derart unfundiert äußerst, zeigt doch unmißverständlich, daß Dir die Dikussion und Kritik am Grundgesetz nicht zu passen scheint. Warum?

Nur weil Du so unheimlich glücklich mit Deinem staatssimulierenden Normenkonstrukt bist und Dir offensichtlich egal ist, wie es zustand kommt und was drinsteht, bzw. wie man diese Deine Mogelpackung nennt!

Schwing weiter das schwarz rot goldene Windfähnchen und laß Dir die Eier melken!


;)


Wieso "herumpöbeln"? Ich habe mich prächtig amüsiert:D

Und was genau ist an meinen Aussagen zum Verfassungsbegriff nun "unfundiert"? Da bin ich gespannt....;)

Buella
05.07.2010, 16:20
Wieso "herumpöbeln"? Ich habe mich prächtig amüsiert:D

Und was genau ist an meinen Aussagen zum Verfassungsbegriff nun "unfundiert"? Da bin ich gespannt....;)

Der Abschlußsatz der Anrede und Schlußakkord der blumigen Ansprache Deinerseits:

... Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus ... Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer ...

Hier, die Logik, daß man genausogut eine Rolle Klopapier nehmen kann, dort ein paar Regeln hineinschmiert, egal wie sie zustandekommen, und diesem großartigen "Normenkonstrukt" noch den Stempel "Verfassung" aufdrückt!


... Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort. ...

Im Provisorium Grundgesetz ist jedoch geregelt, wie eine deutsche Verfassung zustande zukommen hat, bzw. daß das Grundgesetz keine Verfassung ist!

GSch
05.07.2010, 17:59
Im 2+4 Vertrag wurde ausdrücklich darauf hingeweisen, dass die entscheidenden besatzungsrechtlichen Teile des Überletungsvertrages gültig bleiben:
http://principality-of-sealand.eu/hotstuff/s_shaef_BVerfG280198.html

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.



In der Haager Landkriegsordnung ist auch festgehalten wie mit einem Verlierer NACH dem Krieg zu verfahren ist.
Nebenbei: OFFIZIELL gilt IMMER NOCH Kriegszustand, denn erstens gibt es bis heute keinen Friedensvertrag, Deutschland hat nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht und zweitens gilt nach wie vor die UNO-Feindstaatenklausel gegen Deutschland und Japan.

Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.

Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.

GSch
05.07.2010, 18:03
Im Provisorium Grundgesetz ist jedoch geregelt, wie eine deutsche Verfassung zustande zukommen hat, bzw. daß das Grundgesetz keine Verfassung ist!

Wenn das Grundgesetz keine Verfassung wäre, könnte es auch keine Bindungswirkung für eine zukünftige verfassunggebende Gewalt entfalten. Der Artikel 146 GG kann nur in einer Verfassung stehen, nirgends sonst.

Außerdem beschäftigt sich der Artikel 146 nur mit einer eventuellen zukünftigen neuen oder anderen Verfassung, nicht mit dem Grundgesetz selbst.

Buella
05.07.2010, 18:26
Wenn das Grundgesetz keine Verfassung wäre, könnte es auch keine Bindungswirkung für eine zukünftige verfassunggebende Gewalt entfalten. Warum? Das sahen die Grundgesetz - Väter, z. b. Carlo Schmid aber anders:

Carlo Schmid zum Charakter des Grundgesetzes (http://principality-of-sealand.eu/archiv/carlo_schmid.html)

hier auch akustisch:

Carlo Schmid - Das Grundgesetz (http://www.youtube.com/watch?v=gWklZtdjhS0)


Der Artikel 146 GG kann nur in einer Verfassung stehen, nirgends sonst. Da sagt der Artikel 146 GG himself aber was ganz anderes!


Außerdem beschäftigt sich der Artikel 146 nur mit einer eventuellen zukünftigen neuen oder anderen Verfassung, nicht mit dem Grundgesetz selbst.

Außer des "eventuelles" ist die Aussage richtig, was außerdem Deine vorangegangenen Aussagen ad absurdum führt!

Es ist die Pflicht des GG, im 146 beschrieben, eine Verfassung, per freiem Beschluß, in freier Entscheidung und Selbstbestimmung des deutschen Volkes, zu verwirklichen!

Buella
05.07.2010, 18:41
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.




Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.

Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.

Haager Abkommen, Haager Konventionen (http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=S86L3V)

1) H.A., H.K. werden verschiedene völkerrechtliche Verträge genannt, die in Den Haag abgeschlossen wurden, insbesondere: das Haager Kulturgüterschutzabkommen von 1954 (das Kulturgüter im Kriegsfall schützt), die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 (die definiert, wer Kriegsführender ist, die Stellung von Kriegsgefangenen bestimmt, die Verwendung bestimmter Waffen etc. einschränkt und die Rechte auf besetztem Gebiet festlegt; sie wird durch die Vereinbarungen von Genf von 1929 und 1949 ergänzt) und das Haager Luftpiraterieübereinkommen von 1970 (das Luftpiraten weltweiter Verfolgung aussetzt).

2) H.A., H.K. werden auch Vereinbarungen zum internationalen Privatrecht (zwischen-staatliche Rechtshilfe), Familienrecht (Vormundschaft, Eheschließung, Scheidung) und Zivilprozessrecht genannt.

Geh mal auf die Suche nach einem Friedensvertrag (oder ähnlichem) zwischen Deutschland und den Siegermächten! Hoffentlich bist Du erfolgreich!

In der UN hat Deutschland keinen Sitz, sondern ist dort durch die BRD vertreten!

Und die Brd ist Alles, nur kein souveräner Staat!

Aber, das fällt unseren System-Günstlingen und Auftragsschmieren zu schwer, zu begreifen, weil das System sie schließlich unterhält!

Gell?

;)

Gehirnnutzer
05.07.2010, 19:10
Und hier beginnt die grosse Illusion. Man könnte, nein man MUSS es Lüge nennen.
Die BRD ist NICHT Deutschland.
noch einmal das Bundesverfassungsgericht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen


Ein Drittel des Territoriums Deutschlands stehen nach wie vor unter Besetzung fremder Mächte. Man nennt es "unter Verwaltung".
Wir halten fest: die Bundesrepublik wurde nicht als Staat eggründet, wird aber seinen Bürgern als Staat verkauft.
Es ist eine veritable STAATSSIMULATION, eine beinahe perfekte MAtrix.

Leider haben die verlogenen Grundgesetzväter nicht mit der Erfindung des Internets als Werkzeug des Aufwachprozesses gerechnet.
Es wird Zeit, Deutschland als Ganzes wiederherzustellen.

Es ist interessant das du gerade das Urteil der BVerfG aus dem Jahre 1973 (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv036001.html) zitierst.

Um so interessanter ist, das du bewußt etwas unterschlägst bei deine Zitat, denn das Urteil besagt nämlich viel mehr:


Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, .....

Bis dahin zitierst du, dummerweise geht der Satz mit eine besonderen Aussage weiter


......sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.

Warum unterschlägst du denn diesen Teil des Urteils?

Sauerländer
05.07.2010, 19:24
Da kommt mir der Gedanke das die Grundgesetze nur provisorisch sein können, welcher Meinung seit ihr ?
Erstens: Das hatten wir gefühlte zigtausende von Malen schon.

Zweitens: Das Grundgesetz ist, angesichts der Art seines Zustandekommens, nicht gerade das, was ich einen Ausdruck souveräner deutscher Staatlichkeit nennen würde.

Drittens: Im Sinne dessen, was angeblich intendiert war, hätte die Annexion der DDR durch die BRD zu der Erarbeitung und Zurabstimmungstellung einer neuen Verfassung führen sollen.

Viertens: Dann hatte man aber offenbar Angst, dass dabei womöglich was anderes als ein "weiter wie bislang" rauskommen könnte.

Fünfstens: Die letzte halbwegs als im Sinne der Souveränität legitim anzusehende Verfassung scheint mir die Weimarer Reichsverfassung zu sein. Nicht wegen irgendwelchem rechtlichen Firlefanz, sondern qua nationaler Souveränität.

Sechstens: Das ist aber letztlich uninteressant. Faktisch wirksam ist das GG, und wird es wohl auch noch ein Weilchen bleiben.

Siebtens: Vorrübergehend ist das GG selbstverständlich in dem Sinne, in dem es alle Verfassungen sind. Deutschland hatte schon viele davon, und auch diese wird kein Endpunkt einer damit abgeschlossenen Entwicklung sein.

Achtens: Der ganze Ansatz ist völlig hanebüchen. Die relevante Frage im Hinblick auf die Verhältnisse und deren mögliche Änderung ist keine rechtliche, sondern eine machtpolitische Frage. Nicht "was müsste EIGENTLICH passieren, wenn man sich denn an das hielte, was auf irgendeinem Papier steht, das in irgendeiner Schublade verstaubt?", sondern "Wem folgen Polizei und Militär, wer kann auf dieser Grundlage Recht setzen, wie sichert er diesen seinen Status - und wie können wir das ändern?".


Daher: "Ich bin anderer Meinung" - denn ich halte die Frage für völlig irrelevant.

Brutus
05.07.2010, 19:38
Zweitens: Das Grundgesetz ist, angesichts der Art seines Zustandekommens, nicht gerade das, was ich einen Ausdruck souveräner deutscher Staatlichkeit nennen würde.

Darum genau sollte es gehen, wenn man auf die Sache abhebt. Sonst erlebt man, daß sich die Diskussion, ob Deutschland eine Verfassung hat, früher oder später in einen unergiebigen Streit um Worte verwandelt.

Der Verlauf dieses Strangs stellt das wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis.

Daran, daß das GG nie und nimmer Selbstbestimmung und Souveränität der BRD organisiert, kann nicht der geringste Zweifel bestehen. Carlo Schmids Ausführungen sind in dem Punkt völlig unmißverständlich, wenn auch ein wenig spröde gehalten.

Ob man die *Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft* als Verfassung bezeichnen möchte, oder nicht, darüber zu streiten, lohnt sich wirklich nicht.

Wenn es der Klarheit dient und die Auseinandersetzung versachlicht, hätte ich nicht das geringste Problem, das GG als Verfassung zu bezeichnen.

Ich würde jedoch immer klar machen, daß es sich ganz bestimmt nicht um eine Verfassung im Sinne der nationalen Selbstbestimmung handelt, sondern um einen rechtlichen Rahmen, den die Alliierten verordnet haben, um das besiegte Deutschland auf Dauer im Zustand des Unterworfen-Seins zu halten, dessen wesentlichste Aufgabe darin besteht, Tribute abzuliefern und Soldaten zu stellen.

Ob man diesen Zustand für akzeptabel hält, bleibt jedem selbst überlassen.

Registrierter
06.07.2010, 00:45
Mann Mann Mann...
Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf:D Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...

Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.

Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert;)

Mann Mann Mann,

kaum vergisst man mal, JEDEM den Artikel 146 aufs Brot zu schmieren, kommen sie schon wieder aus den Löchern gekrochen diese elenden willfährigen Helfer der Staatssimulation.
Der Artikel 146 sagt UNZWEIDEUTIG, dass die BRD noch keine Verfassung hat und erst in ferner Zukunft eine bekommen soll.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Registrierter
06.07.2010, 01:04
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sagt nichts dergleichen. Falls doch, bitte Stelle belegen. Die Quelle, die du da anführst, ist höchst amüsant, aber sonst nichts.

Es geht um den unleugbaren Inhalt. Quelle tut nix zur Sache, da Kopien des Vertrages und der besprochenen Stellen vielfach im Netz einsehbar sind.
Unterlasse einfach Deine nicht zielführenden Ablenkungsmanöver in Ermangelung substantieller Argumente. Danke.

Welche Teile des Überleitungsvertrages AUSDRÜCKLICH ERHALTEN BLEIBEN, ist für jeden im Vertragswerk öffentlich einsehbar:

»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8

DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL: Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4«

näheres:
http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html

Nebenbei gibt es ZWEI 2+4-Verträge: einen für die BRD und einen für Berlin.
Welche Propaganda hat die Systemtrompete dafür auf Lager?



Die Haager Landkriegsordnung gilt nur im Krieg, und auch dann nur unter gewissen Bedingungen. Die Westmächte haben den Krieg gegen Deutschland 1951 beendet, die Sowjetunion 1955. Wie eine Friedensregelung auszusehen hat, darüber sagt die HLKO überhaupt nichts. Sie regelt nur die Besatzung.


Die HLKO schreibt vor, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.
Als solches dürfen KEINE Gebietsabtrennungen erfolgen.
Somit sind die Annexionen 30% deutschen Bodens nach WK1 und WK2 VÖLKERRECHTLICH ILLEGAL.
Dies ist UNZWEIDEUTIG fetsgeschrieben und nicht interpretierbar.



Die Feindstaatenklausel der UN-Charta musst du dir mal mit Verstand durchlesen und darüber nachdenken, was man daraus unter den heutigen Umständen folgern kann. Ist sehr amüsant. Aber völlig unerheblich, weil die Vereinten Nationen diese Klauseln als überholt und irrelevant ansehen und sie bei einer demnächst mal fälligen Generalrevision der Charta rausfliegen sollen. Mit ihrem Beitritt zu den UN hörten Japan und die deutschen Staaten auf, Feindstaaten zu sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel


Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52)[1], in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde.[2] Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. In der 1995 verabschiedeten Resolution war festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie möglich erfolgen sollte ("... by the deletion of the "enemy State" clauses from Articles 53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session"). Gleichwohl ist die Situation auch 15 Jahre später noch unverändert-

"auch 15 Jahre später noch unverändert"

DAS ist der entscheidende Punkt.
Wenn Dein Vermieter Dir kündigt und dann ein paar Wochen nach einem klärenden Gespräch später verspricht, "bei nächster Gelegenheit"(at its earliest appropriate future session), die Kündigung rückgängig zu machen, so BLEIBT DIE KÜNDIGUNG BIS ZUR TATSÄCHLICHEN AUFHEBUNG GÜLTIG.

Wenn das Versprechen dann nach 15 Jahren immer noch nicht eingelöst ist, bist Du vermutlich schon 5x umgezogen, aber wir Deutsche dürfen und auch noch in den nächsten 50 Jahren als Feindstaat titulieren lassen, wenn wir die Fesseln nicht ablegen.


Alles andere sind hohle Phrasen und LEERE Worthülsen.

GSch
06.07.2010, 06:27
Es geht um den unleugbaren Inhalt. Quelle tut nix zur Sache, da Kopien des Vertrages und der besprochenen Stellen vielfach im Netz einsehbar sind.
Unterlasse einfach Deine nicht zielführenden Ablenkungsmanöver in Ermangelung substantieller Argumente. Danke.

Gern geschehen. Du bist unfähig, die Stelle zu nennen, obwohl es doch sehr einfach sein müsste, bei den vielen Kopien, die man im Netz einsehen kann. Kein Wunder, es gibt keine. Und was da nicht steht, ist eben auch kein Inhalt.



Nebenbei gibt es ZWEI 2+4-Verträge: einen für die BRD und einen für Berlin.
Welche Propaganda hat die Systemtrompete dafür auf Lager?

Den anderen kennt bisher niemand. Würdest du bitte den Rest der Welt an deiner Weisheit teilhaben lassen und uns erleuchten, wo man den anderen findet? Danke.



Die HLKO schreibt vor, wie mit einem Kriegsverlierer zu verfahren ist.
Als solches dürfen KEINE Gebietsabtrennungen erfolgen.
Somit sind die Annexionen 30% deutschen Bodens nach WK1 und WK2 VÖLKERRECHTLICH ILLEGAL.
Dies ist UNZWEIDEUTIG fetsgeschrieben und nicht interpretierbar.

Falls es noch nicht erwähnt worden sein sollte: die HLKO regelt die "Gesetze und Gebräuche des Landkriegs", einschließlich der Besetzung feindlichen Territoriums. Sie enthält keinerlei Regelungen über Kriegsfolgen nach dem Ende der Feindseligkeiten, schon gar nicht das, was du behauptest. Falls doch: bitte Stelle angeben.

Mit einer Annexion endet übrigens die Besetzung, so dass der Abschnitt III der HLKO auch aus diesem Grund dann nicht mehr anwendbar ist.



http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel

"auch 15 Jahre später noch unverändert"

Mein Rat: lies das mal. Da heute auch Deutschland und Japan Unterzeichner der UN-Charta sind, könnten sie diese Klauseln sogar gegen die USA oder Frankreich verwenden, denn die hatten ja mal mit einem Unterzeichnerstaat der Charta Krieg.

Apollyon
06.07.2010, 08:11
So ist nun der Wissenstand meinerseits:

1. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, aber ich hätte folglich die Frage stellen sollen sind die Grundgesetze eine Verfassung.
2. Es gibt Verfassungen, welche als Landesverfassungen bekannt sind, jedes Bundesland hat eine, die Landesverfassungen sind jene auf welche die Grundgesetze zurück greifen.
3. Die Verfassung aus dem Jahre 1919 ist immer noch zum Teil "Aktiv"

Es geht auch nicht um irgentein Papier es geht darum das die Grundgesetze eindeutig sind bezüglich was als allgemeingültige Verfassung verstanden wird und was als Grundgesetze gilt. Das Problem ist das sich der großteil der Bevölkerung garnicht bewusst ist, was alles in den Grundgesetzen steht, die Bevölkerung kennt nur die ersten paar Artikel. Aus der durchschnittbevölkerung und aus der unteren Bevölkerungsschicht gibt es kaum Leute die sich politisch begeistern können, und das wären genau jene mit etwas besserer politischen Bildung welche hier etwas ändern könnten, so schlussfolglich werden nurnoch Eliten von Eliten gebildet und diese kennen garnicht das Land, es ist bis jetzt ein ewig ungebrochener Zyklus der sich vollzieht, es sind Selbsterhaltungstaktiken, auch kleine Bürgerinitiativen haben nicht die große Macht etwas zu ändern.

Und wenn hin und wieder etwas Gesellschaftliches geändert wird, ist das nur vorgekaute Kost welche die allerdümmsten Kälber bereitwillig entgegennehmen.

Buella
06.07.2010, 09:11
Ich bin gerade über Folgendes gestolpert:


Deutschland – ein Phantasiegebilde? (http://www.deutschland-debatte.de/2010/07/05/deutschland-ein-phantasiegebilde/)

Ich zitiere:

Für die Vereinigung „Die Deutschen“ und in eigenem Namen wird beantragt,
durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik
Deutschland) rechtlich nicht existiert.

Ein paar Spinner? Ein paar Rechtsradikale?

Die Eingabe vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist hier zu lesen (http://www.fuer-deutschland.net/IGH_Antrag_auf_Feststellung_des_Nichtbestehens_der _BRD.pdf)

;)

Apollyon
06.07.2010, 09:41
Ich bin gerade über Folgendes gestolpert:


Deutschland – ein Phantasiegebilde? (http://www.deutschland-debatte.de/2010/07/05/deutschland-ein-phantasiegebilde/)

Ich zitiere:

Für die Vereinigung „Die Deutschen“ und in eigenem Namen wird beantragt,
durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik
Deutschland) rechtlich nicht existiert.

Ein paar Spinner? Ein paar Rechtsradikale?

Die Eingabe vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist hier zu lesen (http://www.fuer-deutschland.net/IGH_Antrag_auf_Feststellung_des_Nichtbestehens_der _BRD.pdf)

;)

Es gibt rechtsradikale die es in den Raum werfen und sich immer wieder nur auf Art. 146 berufen, aber das sind meistens Personen welche nur wenige Argumente haben. Durchaus gibt es auch neutrale die sich diese Frage stellen oder auch linkspolitisch ausgerichtete. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig eingestuft wird und die Bundesrepublik Deutschland ja der gleiche Staat sein soll, doch warum ist dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig. Die erste logische erklärung für mich ist, das die BRD nicht identisch mit dem deutschen Reich ist, in Artikel 133 steht:



Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.


Dieser Aussage zufolge ist der Bund der Länder ein "Verwalter des vereinigten Wirtschaftsgebietes", aber wer ist der Inhaber ?

Die wirtschaftliche Ausslegung wird immer deutlicher, heutzutage kann man Schulden von Kindern eintreiben, es geht in der Politik primär um die Wirtschaft(grob gesagt um produktion, distribution und Konsum), nicht um das Volk selber ansonsten wäre die primäre auslegung anders und das Volk stände über irgentwelche entschlüsse welche nur wirtschaftlicher Natur sind, wir werden dann ausgebeutet wenn es dem Bund schlecht geht, wenn alles aufblüht und Rund läuft kann man gut leben weil es nicht so dermaßen auffällt wie die BRD ausgelegt ist.

Was spricht dagegen das das Volk die Inhaber sind ?
1. Die fast reine wirtschaftliche Auslegung des Staatsgebildes.
2. Das wenn das Volk dagegen ist, das etwas trotzdem durchgesetzt wird.
3. Die Kultur welche in anderen Ländern einen hohen Stellenwert besitzt ist hier ehr untergeordnet, und darum gibt es die nicht sogute Form des Multikulturalismus, welche zur erhöhte Gewalt führt, welche zur Massenarbeitslosigkeit führt, welches zur Identitätslosigkeit führt etc, in einen ausgewogenen Verhältnis zur eigentlichen Kultur wäre Multikulturalismus nicht so negativ behaftet, ausserdem spricht man von Intigration welches bedeutet aus einer Personen ein produktiven Vorteil abzugewinnen, bei der Assimilierung wäre es auch ein gesellschaftlicher Faktor das die Assimilierungauch damit befasst einer Person die eigene Kultur näher zu bringen.

Buella
06.07.2010, 10:14
Es gibt rechtsradikale die es in den Raum werfen und sich immer wieder nur auf Art. 146 berufen, aber das sind meistens Personen welche nur wenige Argumente haben. Durchaus gibt es auch neutrale die sich diese Frage stellen oder auch linkspolitisch ausgerichtete. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, da ja das deutsche Reich handlungsunfähig eingestuft wird und die Bundesrepublik Deutschland ja der gleiche Staat sein soll, doch warum ist dann die BRD nicht auch Handlungsunfähig. Die erste logische erklärung für mich ist, das die BRD nicht identisch mit dem deutschen Reich ist, in Artikel 133 steht:



Dieser Aussage zufolge ist der Bund der Länder ein "Verwalter des vereinigten Wirtschaftsgebietes", aber wer ist der Inhaber ?

Die wirtschaftliche Ausslegung wird immer deutlicher, heutzutage kann man Schulden von Kindern eintreiben, es geht in der Politik primär um die Wirtschaft(grob gesagt um produktion, distribution und Konsum), nicht um das Volk selber ansonsten wäre die primäre auslegung anders und das Volk stände über irgentwelche entschlüsse welche nur wirtschaftlicher Natur sind, wir werden dann ausgebeutet wenn es dem Bund schlecht geht, wenn alles aufblüht und Rund läuft kann man gut leben weil es nicht so dermaßen auffällt wie die BRD ausgelegt ist.

Was spricht dagegen das das Volk die Inhaber sind ?
1. Die fast reine wirtschaftliche Auslegung des Staatsgebildes.
2. Das wenn das Volk dagegen ist, das etwas trotzdem durchgesetzt wird.
3. Die Kultur welche in anderen Ländern einen hohen Stellenwert besitzt ist hier ehr untergeordnet, und darum gibt es die nicht sogute Form des Multikulturalismus, welche zur erhöhte Gewalt führt, welche zur Massenarbeitslosigkeit führt, welches zur Identitätslosigkeit führt etc, in einen ausgewogenen Verhältnis zur eigentlichen Kultur wäre Multikulturalismus nicht so negativ behaftet, ausserdem spricht man von Intigration welches bedeutet aus einer Personen ein produktiven Vorteil abzugewinnen, bei der Assimilierung wäre es auch ein gesellschaftlicher Faktor das die Assimilierungauch damit befasst einer Person die eigene Kultur näher zu bringen.

Ich habe gerade festgestellt, daß Prof.Dr.h.c. Klaus Sojka letztes Jahr verstarb und er dem rechten Spektrum zugeordnet wird!

Der Antrag jedoch, läuft scheinbar weiter. Ein Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER hast sich dem Antrag angeschlossen! Ob es, was ich bezweifle, ein Ergebnis des IGH gibt, weiß ich allerdings nicht!

Deine Ausführungen finde ich interessant, da die wirtschaftliche Auslegung des Grundgesetzes gegenüber, bzw. zur Benachteiligung der Menschen seit 60 Jahren stattfindet! Ob die Gültigkeit des GG nun besteht oder nicht! Die Frage der Inhaber löst sich vielleicht, wenn man bedenkt, daß es keinen Friedensvertrag gibt? Demnach die Besatzgungsmächte! Die staatssimulierenden Politiker der Brd wären demnach lediglich die Verwalter im Dienste dieser Eigentümer!

;)

Apollyon
06.07.2010, 10:19
Ich habe gerade festgestellt, daß Prof.Dr.h.c. Klaus Sojka letztes Jahr verstarb und er dem rechten Spektrum zugeordnet wird!

Der Antrag jedoch, läuft scheinbar weiter. Ein Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER hast sich dem Antrag angeschlossen! Ob es, was ich bezweifle, ein Ergebnis des IGH gibt, weiß ich allerdings nicht!

Deine Ausführungen finde ich interessant, da die wirtschaftliche Auslegung des Grundgesetzes gegenüber, bzw. zur Benachteiligung der Menschen seit 60 Jahren stattfindet! Ob die Gültigkeit des GG nun besteht oder nicht! Die Frage der Inhaber löst sich vielleicht, wenn man bedenkt, daß es keinen Friedensvertrag gibt? Demnach die Besatzgungsmächte! Die staatssimulierenden Politiker der Brd wären demnach lediglich die Verwalter im Dienste dieser Eigentümer!

;)

Wichtig zur Definierung was die einzelnen Bundesländer sein könnten finde ich auch immernoch Art. 125 sehr wichtig, es lässt sich nicht eindeutig klären um eine Staatssimulation stattfindet, aber es lässt sich erahnen was die BRD eigentlich ist.



Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2. soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.

Brutus
06.07.2010, 10:32
Ob die Gültigkeit des GG nun besteht oder nicht! Die Frage der Inhaber löst sich vielleicht, wenn man bedenkt, daß es keinen Friedensvertrag gibt? Demnach die Besatzgungsmächte! Die staatssimulierenden Politiker der Brd wären demnach lediglich die Verwalter im Dienste dieser Eigentümer! ;)

:top: :top: :top: :top: :top:

Im BRD-KZ sind die Deutschen die niedersten Häftlinge, Migranten genießen Sonderbehandlung, die BRD-Politiker wären die Lager-Kapos und anstelle von Hitler, Himmler, Heydrich müssen wir uns Besatzer, EU und Israel denken.

Buella
06.07.2010, 10:36
Wichtig zur Definierung was die einzelnen Bundesländer sein könnten finde ich auch immernoch Art. 125 sehr wichtig, es lässt sich nicht eindeutig klären um eine Staatssimulation stattfindet, aber es lässt sich erahnen was die BRD eigentlich ist.

Das GG ist schon irgendwie eine Schnitzeljagd!

Daß man allerdings auf Artikel, wie den 125er, bzw. den 139er stößt, ist schon mehr als merkwürdig!

;)

Buella
06.07.2010, 10:39
:top: :top: :top: :top: :top:

Im BRD-KZ sind die Deutschen die niedersten Häftlinge, Migranten genießen Sonderbehandlung, die BRD-Politiker wären die Lager-Kapos und anstelle von Hitler, Himmler, Heydrich müssen wir uns Besatzer, EU und Israel denken.

So, wie es den Deutschen bereits vor dem 2 WK. versprochen wurde!

;)

Registrierter
06.07.2010, 18:05
Gern geschehen. Du bist unfähig, die Stelle zu nennen, obwohl es doch sehr einfach sein müsste, bei den vielen Kopien, die man im Netz einsehen kann. Kein Wunder, es gibt keine. Und was da nicht steht, ist eben auch kein Inhalt.


habe die Stelle oben sogar extra für Dich rauskopiert.
Lesen musst Du schon selber.
Sag uns , wenn Dir das Probleme bereitet.



Den anderen kennt bisher niemand. Würdest du bitte den Rest der Welt an deiner Weisheit teilhaben lassen und uns erleuchten, wo man den anderen findet? Danke.


Du bist ´ne faule Socke.
Aber bitte.

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_zur_Regelung_bestimmter_Fragen_ in_bezug_auf_Berlin

Du kommst aus der Nummer der Systemverschwurbelung nicht raus.
Dein Geist ist noch immer in der Propaganda der BRD gefangen.

GSch
06.07.2010, 18:45
habe die Stell oben sogar extra für Dich rauskopiert.
Lesen musst Du schon selber.
Sag uns , wenn Dir das Probleme bereitet.

Das Lesen klappt ganz gut. Aber du zitierst falsch. Die Quelle stimmt nicht. Und damit fallen auch deine wilden Behauptungen in sich zusammen.



http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_zur_Regelung_bestimmter_Fragen_ in_bezug_auf_Berlin

Du kommst aus der Nummer der Systemverschwurbelung nicht raus.
Dein Geist ist noch immer in der Propaganda der BRD gefangen.

Es ist typisch, dass das als ein zweiter Zwei-plus-Vier-Vertrag bezeichnet wird. Offenbar kannst du mit Mühe bis drei zählen, denn es handelt sich ja um einen Eins-plus-Drei-Vertrag. Schau ruhig mal rein. Ich glaube zwar nicht, dass du aus der Nummer der Selbstverschwurbelung rauskommst, aber man soll die Hoffnung nicht aufgeben.

Übrigens sind völkerrechtliche Verträge keine Propaganda.

GSch
06.07.2010, 18:48
Ich bin gerade über Folgendes gestolpert:


Deutschland – ein Phantasiegebilde? (http://www.deutschland-debatte.de/2010/07/05/deutschland-ein-phantasiegebilde/)

Ich zitiere:

Für die Vereinigung „Die Deutschen“ und in eigenem Namen wird beantragt,
durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik
Deutschland) rechtlich nicht existiert.

Ein paar Spinner? Ein paar Rechtsradikale?

Die Eingabe vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist hier zu lesen (http://www.fuer-deutschland.net/IGH_Antrag_auf_Feststellung_des_Nichtbestehens_der _BRD.pdf)

;)

Über diesen Antrag hat man sich vermutlich in Den Haag in der Kaffeepause köstlich amüsiert. Parteifähig vor dem Internationalen Gerichtshof sind nur Staaten, keine informellen Vereine. Da der Antragsteller verstorben ist, ist es sein Antrag auch.

Apollyon
06.07.2010, 19:17
Mann Mann Mann...
Da liest man mal eine Weile nicht im Forum mit, und schon taucht wieder so ein Art. 146-Thread auf:D Die Dummen und Verwirrten sterben wohl nie aus...

Nochmal: Eine "Verfassung" ist das zugrunde liegende Normenkonstrukt eines Staates, das die zentralen Aufgaben des Staates und seine Organisation regelt. Es spielt keine Rolle, wie dieses Normenkonstrukt zustandekommt oder wie es heißt, es muss nicht einmal einen zusammenhängenden Gesetzestext geben (siehe Großbritannien). "Verfassung" ist nur ein Wort.

Alle paranoiden "Deutschland hat keine Verfassung!!!!1111eineinseins"-Sektierer können sich ja mal ein Exemplar des GG zulegen, dick "Verfassung" auf den Titel schreiben - und dann schauen, ob sich was dadurch verändert;)


Die Grundgesetze sind keine Verfassung, das wird dort in diesen Gesetzen selber definiert, es ist völlig Absurd zubehaupten auf einen Gesetzeskatalog der sich selber nicht als Verfassung definiert das Wort Verfassung zuschreiben.

1.Wir haben zum Xten mal schon selber jetzt in diesen Themenstrang den
Art.146 GG


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Es ist klar und ersichtlich Verfassung von Grundgesetze voneinander Getrennt !

Im Art. 142 GG erscheinen die Landesverfassungen


Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.


Verknüpft ist Art. 31, dieser Art. ist Elementar zur bindung der Landesverfassungen an die Grundgesetze, aber das Landrecht ist in den Landesverfassungen gegeben, aber hier werden die Grundgesetze dementsprechend über die Verfassungen der Länder gestellt. Aber dieser Artikel hat 2 Funktionen, die andere steht da ganz offensichtlich.



Bundesrecht bricht Landesrecht.



Im Art. 141 sieht man genau wieder die "landesrechtliche Regelung" das ist die Landesverfassung !


Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.


Artikel 140 bringt auch noch die Verfassung vom 11. August 1919 mit ein und wieder wird klar gezeigt das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind, da die Verfassung ein ganz anderes Konstrukt ist, sowie auch die Landesverfassungen abgehoben werden von den Grundgesetzen.



Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


Nicht zuvergessen Art 123



(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.

(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen Staatsverträge, die sich auf Gegenstände beziehen, für die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zuständig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen gültig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsverträge durch die nach diesem Grundgesetze zuständigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.


Solch ein Faden durch zieht das ganze Grundgesetzbuch, da ist es schwer zu denken das die Grundgesetze eine Verfassung sein sollen, welche Verfassung dementier sich den schon selber. Da muss man schon hart eingetrichtert bekommen haben das die Grundgesetze die Verfassung sind, ein freidenkender charakter sieht diese ganz eindeutigen Artikel und stellt sich schon Fragen, und kommt zu entschlüssen, da muss man nicht wie ein von der CIA durch gehirnwäsche programierter Proband funktionieren, der immerwieder trotz der ganzen Gegenbeweise das nachplappert was man ihn eingetrichtert hat.

GSch
06.07.2010, 23:15
Es ist klar und ersichtlich Verfassung von Grundgesetze voneinander Getrennt !

Im Art. 142 GG erscheinen die Landesverfassungen


Verknüpft ist Art. 31, dieser Art. ist Elementar zur bindung der Landesverfassungen an die Grundgesetze, aber das Landrecht ist in den Landesverfassungen gegeben, aber hier werden die Grundgesetze dementsprechend über die Verfassungen der Länder gestellt. Aber dieser Artikel hat 2 Funktionen, die andere steht da ganz offensichtlich.

Im Art. 141 sieht man genau wieder die "landesrechtliche Regelung" das ist die Landesverfassung !

Artikel 140 bringt auch noch die Verfassung vom 11. August 1919 mit ein und wieder wird klar gezeigt das die Grundgesetze nicht die Verfassung sind, da die Verfassung ein ganz anderes Konstrukt ist, sowie auch die Landesverfassungen abgehoben werden von den Grundgesetzen.

Nicht zuvergessen Art 123 ...

Also, hier hat wirklich einer alles zusammengerührt: das Verhältnis von Bund und Ländern, die konkurrierende Gesetzgebung, die Weimarer Kirchenartikel, die Übergangsbestimmungen von 1949 und noch manches andere. Kräftig gewürzt mit einem guten Schuss Verschwörungstheorien (die CIA darf da nicht fehlen), gut aufwallen lassen und heiß essen. Dann bekommt es ihm nicht und kommt wieder hoch. Am Ende sieht er doppelt, auch das Grundgesetz (warum Mehrzahl, wie viele von der Sorte gibt es eigentlich?). Wohl bekomms. Probiers mal mit Kamillentee und viel Ruhe.

Apollyon
07.07.2010, 05:59
Also, hier hat wirklich einer alles zusammengerührt: das Verhältnis von Bund und Ländern, die konkurrierende Gesetzgebung, die Weimarer Kirchenartikel, die Übergangsbestimmungen von 1949 und noch manches andere. Kräftig gewürzt mit einem guten Schuss Verschwörungstheorien (die CIA darf da nicht fehlen), gut aufwallen lassen und heiß essen. Dann bekommt es ihm nicht und kommt wieder hoch. Am Ende sieht er doppelt, auch das Grundgesetz (warum Mehrzahl, wie viele von der Sorte gibt es eigentlich?). Wohl bekomms. Probiers mal mit Kamillentee und viel Ruhe.

Das mit der CIA war Ironie und stand nie im Verhältnis mit den Grundgesetzen, oder verstehst du den Satz nicht ?
Das andere sind deutungen darauf was die Grundgesetze definiert, nichts anderes. Warum Mehrzahl soll das eine echte Frage sein ?
Die Grundgesetze bestehen nicht nur aus einen Artikel, vielleicht erstmal überlegen bevor man etwas im rausch schreibt, was jenseits von faktischer Argumentation liegt ist für mich nichtig, du hast mir weder die Artikel gezeigt die eindeutig festlegen das die Grundgesetze eine Verfassung bilden noch hast du irgentetwas anderes dargelegt. Es ist ein echtes Stilmittel den Begriff Verschwörungstheorie zu verwenden wenn man nichtmehr weiter weiss, scheint bei immer mehr Leuten beliebter zu werden, nur leider ist da nichts dran Theorie weil es ja geschrieben steht, und das in einem Gesetzeskatalog ,den Grunbgesetzen.

Registrierter
15.07.2010, 09:24
Der verschwundene Artikel 23

Wie aus 4+2 (still und heimlich) 2+4 wurden

(MK) Am 3. Oktober 1990 ist die ehemalige DDR nach Artikel 23 Grundgesetz offiziell zur BRD beigetreten. In diesem Artikel war der Geltungsbereich des GG festgelegt und befand sich die Beitrittsklausel für die übrigen deutschen Staatsgebiete. Allerdings gab es am Dritten Oktober überhaupt keinen Artikel 23 mehr, nach dem der Beitritt der fünf neuen Bundesländer hätte stattfinden können. Das ist in der Ausgabe des Grundgesetzes vom 30.09.1990 nachzulesen, dort heißt es unter Artikel 23: (aufgehoben)

Wie war das möglich? Fand der Beitritt der DDR etwa im juristischen Niemandsland statt? Ist die Wiedervereinigung von 1990 deshalb völkerrechtlich ungültig? Auf diese brisante Frage erhält man von offiziellen Stellen natürlich keine aussagekräftige Antwort. Ebenso dürfen die etablierten Medien zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Allerdings haben halboffizielle Experten versucht, dieses Kuriosum aufzuklären und darzustellen, wie ein legaler Beitritt der DDR auch ohne den Artikel 23 zustande gekommen sein könnte.
...
http://www.kanzlerdaemmerung.de/7-0-Der-verschwundene-Artikel-23.html?start=1


Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland

Ferner gelten nach den Vereinbarungen von 27./28. September 1990 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten noch Bestimmungen des Überleitungsvertrages vom 26. Mai 1952 weiter, worauf Reinhard MÜLLER 2005 unter dem bezeichnenden Titel „Versteinertes Besatzungsrecht“, einer Bezeichnung des Würzburger Völkerrechtlers Dieter BLUMENWITZ, hinwies

Reinhard Müller, „Versteinertes Besatzungsrecht“, in Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10 Mai 2005

http://gedankenfrei.wordpress.com/2009/07/07/die-souveranitat-der-bundesrepublik-deutschland/

Gehirnnutzer
15.07.2010, 11:44
http://www.kanzlerdaemmerung.de/7-0-Der-verschwundene-Artikel-23.html?start=1


Nett, wieder die Geschichte um den ursprünglichen Artikel 23 GG, die Rechtsgrundlage des Beitrittes der DDR. Dummerweise ist hier nicht das Datum des physischen Beitrittes entscheidend, denn der ist nur Rechtsfolge des Beschlusses der DDR Volkskammer vom 23. August 1990. Zu diesem Zeitpunkt war der Artikel 23 noch in Kraft, somit ist der Beitritt der DDR nach Artikel 23 rechtsgültig, auch wenn der Artikel nach diesem Beschluss aufgehoben worden ist.

Kein Artikel des GG kann rückwirkend aufgehoben werden. Da der Beitritt vor Aufhebung des Artikels 23 GG beschlossen worden ist, ist der Beitritt am 3. Oktober rechtsgültig.

Nochmal in Kurzform:

23. August 1990 Beschluss des Beitritts nach Artikel 23 zum 3. Oktober 1990 durch die DDR Volkskammer (30. Tagung der 10. Volkskammer, beschlossen mit 294 zu 62 Stimmen)

Aufhebung des Artikels 23 GG in Kraft getreten am 29. September 1990, also nach dem Beschluss.
Wer meint, das es keinen Beitritt geben konnte, weil die neuen Bndesländer zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht existent waren, der sei darauf hingewiesen, das der ursprüngliche Artikel nicht vom Beitritt anderer Länder sprach, sondern vom Beitritt anderer Teile von Deutschland.

Registrierter
16.07.2010, 06:59
Wer meint, das es keinen Beitritt geben konnte, weil die neuen Bndesländer zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht existent waren, der sei darauf hingewiesen, das der ursprüngliche Artikel nicht vom Beitritt anderer Länder sprach, sondern vom Beitritt anderer Teile von Deutschland.

Zwei Fehler in einem Bandwurmsatz.
Wer meint, ein Gehirn zu benutzen, soll dies auch zum Schutze seiner Umgebung tun.

Sterntaler
16.07.2010, 07:01
die BRD spielt Verfassung, das GG ist nichts weiter als von Besatzungsmächten aufoktruiertes Unterdrückungsinstrument gegen die Deutsche Bevölkerung.

Gehirnnutzer
16.07.2010, 08:13
Zwei Fehler in einem Bandwurmsatz.
Wer meint, ein Gehirn zu benutzen, soll dies auch zum Schutze seiner Umgebung tun.

Mein lieber Registrierter, du hast eine typische Verhaltensweise. Wenn du kein Gegenargument zur inhaltlichen Aussage mehr weißt, dann beschäftigst du dich nur noch mit Suche nach Tippfehlern und Orthographie-Fehlern.
Ich mag solche Fehler, wie jeder andere hier machen, jedoch ändern diese Fehler nichts am Inhalt meiner Aussage, die du, wenn du das machen würdest, was ich nach deiner Aussage angeblich nicht mache, widerlegen müsstest, wenn du es könntest.

Ach ja, noch eine kleine Anmerkung in anderer Sache:

Obama ist immer noch im Amt!:D

Registrierter
16.07.2010, 11:37
Mein lieber Registrierter, du hast eine typische Verhaltensweise. Wenn du kein Gegenargument zur inhaltlichen Aussage mehr weißt, dann beschäftigst du dich nur noch mit Suche nach Tippfehlern und Orthographie-Fehlern.
Ich mag solche Fehler, wie jeder andere hier machen, jedoch ändern diese Fehler nichts am Inhalt meiner Aussage, die du, wenn du das machen würdest, was ich nach deiner Aussage angeblich nicht mache, widerlegen müsstest, wenn du es könntest.


Du weichst aus.
Deinen anderen Müll haben wir schon lange entsorgt. Das ist langweilig, wenn jemand immer den alten Müll wiederkäut und nicht in der Realität ankommt.
Jeder intelligente Gehirnbenutzer WEISS um den provisorischen antideutschen Charakter der BRD.
Die BRD ist ein antideutscher Systemstaat zur Verdrängung der deutschen Bevölkerung.

Bei einem Erfolg dieses Vernichtungs-Konzeptes von inzwischen 30% Fremdbevölkerung läßt sich die Umvolkungsagenda nicht mehr verbergen, sodass sogar die Systemmedien inzwischen 16 Millionen Migranten zugeben, wobei jeder weiß, in welchem Maße diese Zahlen im Sinne des antideutschen Systemstaates BRD geschönt sind




Ach ja, noch eine kleine Anmerkung in anderer Sache:

Obama ist immer noch im Amt!:D

Du meinst den Illegalen Barry Soetoro?
Jo, aber er kann ohne Geburtsurkunde kein zweites Mal gewählt werden.
Wenn er sehr viel Protektion erfährt, kommt er nicht ins Gefängnis.
Wenn ihm jedoch der Prozess gemacht wird, dann kann er sitzen oder eben in seine Heimat abgeschoben werden.

Brutus
16.07.2010, 12:12
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz

vom 12. Mai 1949

Herrn Dr. Konrad Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates
Bonn

Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !

1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen.

(...)

Frankfurt, den 12. Mai 1949

B. H. Robertson General
Militärgouverneur
Britische Zone

Pierre Koenig
General d‘Armee
Miltärgouverneur
Französische Zone

Lucius D. Clay
General, US Army
Militärgouverneur
Amerikanische Zone

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

Wenn ein Grundgesetz, das vor seinem Inkrafttreten den größten Bestien und Massenmördern, die je über die geschundene Menschheit hereingebrochen sind, den Westmächten, genehmigt werden mußte, und das obendrein eine Reihe siegermächtlicher Vorbehaltsrechte festschreibt, wenn so etwas die Verfassung eines freien und souveränen Volkes sein soll, dann könnte man Adolf Hitler auch als großen Völkerbefreier feiern.

In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat nennt Carlo Schmid sieben wesentliche Defizite, weshalb das Grundgesetz nur die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" ist, und eben keine Verfassung:

1. Es mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden

2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt

3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande

4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung

5. Deutschland ist unfrei und besetzt

6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen; zum Beispiel bei Notständen, womit sie klar machen, daß sie die Macht im Staate Lande haben, niemand sonst.

7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.

Carlo Schmid
*Wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma setzen. Das war alles. Die hatten uns alles vorgegeben* (Dr. M. Haug über eine Bemerkung Carlo Schmids gegenüber Haug senior).

Gehirnnutzer
16.07.2010, 12:31
Du weichst aus.
Deinen anderen Müll haben wir schon lange entsorgt. Das ist langweilig, wenn jemand immer den alten Müll wiederkäut und nicht in der Realität ankommt.
Jeder intelligente Gehirnbenutzer WEISS um den provisorischen antideutschen Charakter der BRD.
[B]Die BRD ist ein antideutscher Systemstaat zur Verdrängung der deutschen Bevölkerung.


Ich weiche nicht aus, du kommst immer mit den selben Konstruktionen, die eins gemeinsam haben, sie entspringen subjektiven Vorstellungen und sind Selbstkonstruktionen, die Verfassungsrecht, allgemeines Recht, jeden Zusammenhang innerhalb des Rechts und alles Grundlegende von allgemeiner Rechts- und Verfassungsrechtslehre ignoriert, damit das gewünschte Bild erzeugt wird.

Das Ganze entspringt nicht einer Kritik am System oder einer Ablehnung des Systems, die man als Meinung zu respetieren hätte, sondern nur Faulheit, Unfähigkeit.
Es ist die Faulheit und die Unfähigkeit Menschen wirklich zu überzeugen, die mit diesen Konstruktionen verschleiert werden soll.

Menschen wie du oder die Anhänger der KRRs haben etwas gegen das System, lehnen es aus diversen Gründen ab, möchten es ändern. Das ist dein gutes Recht.

Jedoch willst du den Weg, der zu Änderung des Systems führt nicht gehen, denn der geht nur darüber, Menschen mit echten und klaren Argumente zu überzeugen und ist langwierig und mühevoll.

Gehirnnutzer
16.07.2010, 12:45
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz

vom 12. Mai 1949

Herrn Dr. Konrad Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates
Bonn

Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !

1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen.

(...)

Frankfurt, den 12. Mai 1949

B. H. Robertson General
Militärgouverneur
Britische Zone

Pierre Koenig
General d‘Armee
Miltärgouverneur
Französische Zone

Lucius D. Clay
General, US Army
Militärgouverneur
Amerikanische Zone

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

Wenn ein Grundgesetz, das vor seinem Inkrafttreten den größten Bestien und Massenmördern, die je über die geschundene Menschheit hereingebrochen sind, den Westmächten, genehmigt werden mußte, und das obendrein eine Reihe siegermächtlicher Vorbehaltsrechte festschreibt, wenn so etwas die Verfassung eines freien und souveränen Volkes sein soll, dann könnte man Adolf Hitler auch als großen Völkerbefreier feiern.

In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat nennt Carlo Schmid sieben wesentliche Defizite, weshalb das Grundgesetz nur die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" ist, und eben keine Verfassung:

1. Es mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden

2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt

3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande

4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung

5. Deutschland ist unfrei und besetzt

6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen; zum Beispiel bei Notständen, womit sie klar machen, daß sie die Macht im Staate Lande haben, niemand sonst.

7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.

Carlo Schmid
*Wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma setzen. Das war alles. Die hatten uns alles vorgegeben* (Dr. M. Haug über eine Bemerkung Carlo Schmids gegenüber Haug senior).

Mein lieber Brutus, du kapierst es nicht, auch wenn die Alliierten den Entwurf des GG als Verfassung bezeichneten ist es zu desem Zeitpunkt immer noch ein Entwurf.
Zur Verfassung wurde das GG erst durch die Ratefizierung durch die Länderparlamente mit ihren frei gewählten Volksvertretern und somit durch die indirekte Zustimmung des Volkes, was der Legitimationsgrundlage "Zustimmung des Volkes" in der Ideal-Vorstellung der Verfassungslehre entspricht.

Im Übrigen ist Verfassung nicht gleich Volkssouveränität, denn die Verfassung selber hat nur indirekt mit der Souveränität zu tun, sie dient der Organisation des Staates.

Die Fähigkeit sich jederzeit eine neue Verfassung geben zu können dagegen, ist ein Ausdruck der Souveränität.

Diese Fähigkeit haben wir, es müssen nur genügend Menschen von der Notwendigkeit einer neuen Verfassung überzeugt werden.

Dazu sind aber andere Argumente notwendig, als die Selbstkonstruktionen, die du und der Registrierte zur Verschleierung der eigenen Faulheit und Unfähigkeit uns immer wieder vorkauen.

Brutus
16.07.2010, 12:53
Im Übrigen ist Verfassung nicht gleich Volkssouveränität, denn die Verfassung selber hat nur indirekt mit der Souveränität zu tun, sie dient der Organisation des Staates.

Diese Definition akzeptiere ich. Sie entspricht jedoch nicht dem, was Carlo Schmid und ich unter einer Verfassung verstehen.

Von mir aus darf jeder sagen, das GG sei eine Verfassung, sobald er hinzusetzt, aber eine, die nur die Fremdherrschaft über deutsches Land und Volk organisiert.



Dazu sind aber andere Argumente notwendig, als die Selbstkonstruktionen, die du und der Registrierte zur Verschleierung der eigenen Faulheit und Unfähigkeit uns immer wieder vorkauen.

Ich bin sehr sicher, vor allem langfristig gesehen wird der ganz besondere Charme der *Demokraten* und ihres Diskussionsverhaltens seine Wirkung nicht verfehlen.

Gehirnnutzer
16.07.2010, 13:18
Von mir aus darf jeder sagen, das GG sei eine Verfassung, sobald er hinzusetzt, aber eine, die nur die Fremdherrschaft über deutsches Land und Volk organisiert.



Einzige Grundlage dieser Aussage ist die Annahme, weil etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden.

Dummerweise hast du keine Bestätigung für diese Annahme und eine Bestätigung dafür kannst du nur erhalten, wenn du am politischen Prozeß teilnimmst und das verweigerst du ja bzw. hast eine Abneigung dazu.

Brutus
16.07.2010, 13:35
Einzige Grundlage dieser Aussage ist die Annahme, weil etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden.

Grundlage dieser Aussage ist die in der Sache grandiose Rede von Carlo Schmid, die im 2+4-Vertrag enthaltenen Einschränkungen der deutschen Souveränität sowie die Anwesenheit atomwaffenstarrender feindlicher Besatzertruppen auf deutschem Boden.



Dummerweise hast du keine Bestätigung für diese Annahme und eine Bestätigung dafür kannst du nur erhalten, wenn du am politischen Prozeß teilnimmst und das verweigerst du ja bzw. hast eine Abneigung dazu.

Bestätigungen für die Fremdherrschaft liegen im Übermaß vor, nicht zuletzt das doppelte Staatsverbrechen des EU-Bailouts (Bruch von GG und Maastricht-Vertrag), das Abschmarotzen von hunderten Milliarden deutschen Vermögens durch das Ausland sowie die Beteiligung der Bundeswehr an Überfalls- und Ausrottungskriegen um anglozionistischen Lebensraum im Osten.

Ein Mörder- und Verbrecherstaat wie die BRD stellt sicher nicht den Rahmen dar, innerhalb dessen ich mich am politischen Prozeß beteiligen möchte. Daß das bei Dir und den sog Demokraten anders ist, erlebe ich jeden Tag, und kann mich darüber nur wundern.

Doch ist das eine Angelegenheit, die ihr mit euch selbst abmachen müßt, wie die Nazis nach 1945 damit fertig werden mußten, einem kriminellen Staatswesen gedient zu haben.

Buella
19.07.2010, 06:15
Polizeibeamtin untersucht legitimation der BRD (http://www.youtube.com/watch?v=-EAaQuiWPLI&feature=related)

Esreicht!
04.10.2010, 12:35
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz

vom 12. Mai 1949

Herrn Dr. Konrad Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates
Bonn

Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !

1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen.

(...)

Frankfurt, den 12. Mai 1949

B. H. Robertson General
Militärgouverneur
Britische Zone

Pierre Koenig
General d‘Armee
Miltärgouverneur
Französische Zone

Lucius D. Clay
General, US Army
Militärgouverneur
Amerikanische Zone

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/grundgesetzgenehmigung49.htm

Wenn ein Grundgesetz, das vor seinem Inkrafttreten den größten Bestien und Massenmördern, die je über die geschundene Menschheit hereingebrochen sind, den Westmächten, genehmigt werden mußte, und das obendrein eine Reihe siegermächtlicher Vorbehaltsrechte festschreibt, wenn so etwas die Verfassung eines freien und souveränen Volkes sein soll, dann könnte man Adolf Hitler auch als großen Völkerbefreier feiern.

In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat nennt Carlo Schmid sieben wesentliche Defizite, weshalb das Grundgesetz nur die "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" ist, und eben keine Verfassung:

1. Es mußte den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt werden

2. Bestimmte Inhalte wurden auferlegt

3. Es kam nicht als Entscheidung eines freien Volkes zustande

4. Es gab keine verfassunggebende Nationalversammlung

5. Deutschland ist unfrei und besetzt

6. Die Besatzer behalten sich vor, in innerdeutsche Belange einzugreifen; zum Beispiel bei Notständen, womit sie klar machen, daß sie die Macht im Staate Lande haben, niemand sonst.

7. Erst wenn alle Besatzer vom deutschen Boden vertrieben sind, könnte eine Verfassung (=Volkssouveränität) ins Leben treten.

Carlo Schmid
*Wir durften beim Grundgesetz noch Punkt und Komma setzen. Das war alles. Die hatten uns alles vorgegeben* (Dr. M. Haug über eine Bemerkung Carlo Schmids gegenüber Haug senior).

Es gibt noch mutige Einzelkämpfer, die zum "Tag der deutschen Einheit" nichts anbrennen lassen und erwartungsgemäß von der VoPo Platzverweis erhieltenX(


Verfassung fuer Deutschland

Mehr: http://www.mmnews.de/index.php/etc/65... Eklat vor dem Brandenburger Tor in Berlin am Rande der Einheitsfeier: Die Polizei verhindert das Zeigen eines Transparents, auf dem eine Verfassung für Deutschland gefordert wird.

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc&feature=player_embedded#!

kd

Brutus
04.10.2010, 13:06
Am Tag der Deutschen Einheit wurde ein Transparent mit Forderung nach einer Verfassung gem. Art 146 GG vor dem Brandenburger Tor entfernt.

Video und Interview mit Michael Mross:

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc

Die Seherkommentare beachten!

Bruddler
04.10.2010, 13:15
Am Tag der Deutschen Einheit wurde ein Transparent mit Forderung nach einer Verfassung gem. Art 146 GG vor dem Brandenburger Tor entfernt.

Video und Interview mit Michael Mross:

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc

Die Seherkommentare beachten!

Ich finde die Aktion von Michael Mross sehr löblich, aber:
Auch Michael Mross haette doch wissen müssen, dass man in einem Unrechtsstaat nicht jedes Plakat herumzeigen darf ?!

Brutus
04.10.2010, 13:21
Ich finde die Aktion von Michael Mross sehr löblich, aber: Auch Michael Mross haette doch wissen müssen, dass man in einem Unrechtsstaat nicht jedes Plakat herumzeigen darf ?!

Ja, schon, aber daß in diesem Verbrecherstaat sogar die Forderung, den Auftrag des Grundgesetzes zu erfüllen, die Polizei auf den Plan ruft, macht den Wert der Nachricht aus.

Wie hätten die westlichen Medien geschäumt und gegeifert, wäre 1989 ein DDR-Bürger des Platzes verwiesen worden, hätte er gefordert, die Paragraphen dieses oder jenes DDR-Gesetzbuchs zu erfüllen.

Kannst Du Dir vorstellen, unter Adolf Hitler wäre es ein Problem gewesen, die Durchsetzung bzw. Einhaltung nationalsozialistischer Vorschriften zu fordern?

bernhard44
04.10.2010, 13:24
Prima Aktion! Diese Nadelstiche nerven die Etablierten und ihre Stützen. Doch viele Nadelstiche geben auch ne Wunde. Respekt an die couragierten Menschen!

bernhard44
04.10.2010, 13:26
Ja, schon, aber daß in diesem Verbrecherstaat sogar die Forderung, den Auftrag des Grundgesetzes zu erfüllen, die Polizei auf den Plan ruft, macht den Wert der Nachricht aus.

Wie hätten die westlichen Medien geschäumt und gegeifert, wäre 1989 ein DDR-Bürger des Platzes verwiesen worden, hätte er gefordert, die Paragraphen dieses oder jenes DDR-Gesetzbuchs zu erfüllen.

Kannst Du Dir vorstellen, unter Adolf Hitler wäre es ein Problem gewesen, die Durchsetzung bzw. Einhaltung nationalsozialistischer Vorschriften zu fordern?

Brutus, hättest du den letzten Satz weggelassen, wäre die Sache durchaus seriös und unterstützenswert......................

Bruddler
04.10.2010, 13:30
Prima Aktion! Diese Nadelstiche nerven die Etablierten und ihre Stützen. Doch viele Nadelstiche geben auch ne Wunde. Respekt an die couragierten Menschen!

Zumal die Nadeln mit jedem Tag größer werden....

http://vonlit.com/images/nr.12%202820.JPG

Brutus
04.10.2010, 13:38
Brutus, hättest du den letzten Satz weggelassen, wäre die Sache durchaus seriös und unterstützenswert......................

Aber ein wenig unseriös macht mehr Spaß. Außerdem finde ich den Vergleich nicht unpassend, und wir wissen, daß es den Etablierten am meisten weh tut, mit Adolf in eine Kiste gesteckt zu werden.

Der Clou an der Sache ist doch, daß dieses System nicht einmal den eigenen, ohnehin mehr als fragwürdigen Normen gerecht wird.

Dafür suche man sich Beispiele zusammen. Ich hätte auch schreiben können, fällt mir gerade ein, der Vatikan habe auf dem Petersplatz einer Katholikendomo einen Platzverweis erteilt, weil auf einem Transparent die Einhaltung der 10 Gebote gefordert wurde.

nethead
04.10.2010, 14:10
Brutus, hättest du den letzten Satz weggelassen, wäre die Sache durchaus seriös und unterstützenswert......................

Wieso? Seine Aussage ist wahr.

nethead
04.10.2010, 14:12
Der Platzverweis ist auf jedenfall ein Armutszeugniss. Dieser Staat macht nicht mehr lange.

Strandwanderer
04.10.2010, 15:00
Der Platzverweis ist auf jedenfall ein Armutszeugniss.

Richtig.

Man erkennt die Angst. Wie damals bei den Zugriffen durch die Stasi.


Dieser Staat macht nicht mehr lange.

Darauf setzen viele Deutsche.

Angezählte Regime sind allerdings oft noch zu der wütendsten Gegenwehr fähig.

Felix Krull
04.10.2010, 15:03
Im Geltungsbereich des Grundgesetzes ist eine Verfassung Autobahn, ja fast schon ein Fall für den Verfassungsschutz.

Jetzt geht mir überhaupt ein Licht auf: der Verfassungsschutz soll vor einer Verfassung schützen!

:D

BRDDR_geschaedigter
04.10.2010, 15:05
Im Geltungsbereich des Grundgesetzes ist eine Verfassung Autobahn, ja fast schon ein Fall für den Verfassungsschutz.

Jetzt geht mir überhaupt ein Licht auf: der Verfassungsschutz soll vor einer Verfassung schützen!

:D

Erinnert wiederrum an die Dämonisierung der US Tea Party Bewegung seitens unserer Linksmedien.

Sie treten für die US Verfassung ein, das ist natürlich rassistisch, homophob und sowieso Rechts.

-jmw-
04.10.2010, 18:57
Kann mir mal jemand hier bitte den Unterschied zwischen einem Staat und einer "Staatssimulation" belegen?

Systemhandbuch
04.10.2010, 19:05
Prima Aktion! Diese Nadelstiche nerven die Etablierten und ihre Stützen. Doch viele Nadelstiche geben auch ne Wunde. Respekt an die couragierten Menschen!

Diese Nadelstiche häufen sich in letzter Zeit !:D Heute haben die Russen wieder einen gesetzt.:)) Dieser hat mich an das Egon Bahr Interview in der "Zeit" (http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet) erinnert.


Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der von den zwei deutschen Staaten sowie den vier Siegermächten am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde, wurden alle Probleme geregelt. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags wurde die vollständige Souveränität Deutschlands wiederhergestellt: Die Siegermächte verzichteten auf ihre territorialen Ansprüche in Deutschland. Deutschland garantierte seinerseits, dass seine Grenzen endgültig seien. Dennoch blieben zwei Probleme ungelöst.

Erstens ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag aus juristischer Sicht kein Friedensvertrag. Bislang haben weder Russland noch die Westmächte einen Friedensvertrag mit Deutschland. Zweitens wurden nach dem Bonner Vertrag von 1952 vier Einschränkungen der deutschen Souveränität beschlossen: das Verbot von Referenden zu militärpolitischen Fragen, Verbot des Anspruchs auf den Abzug der alliierten Truppen vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags. Zudem wurde die Beschlussfassung vor den Beratungen mit den Siegermächten sowie die Entwicklung einzelner Bestandteile der Streitkräfte, darunter der Massenvernichtungswaffe, verboten. Diese Einschränkungen wurden vom Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht abgeschaffen und gelten offiziell bis heute.

Der ganze Artikel hier (http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481.html) !

Wird da wieder eine VT-Keule abgeflammt ? :D

GG146
04.10.2010, 19:05
Kann mir mal jemand hier bitte den Unterschied zwischen einem Staat und einer "Staatssimulation" belegen?

Die selbsternannten Reichsdeutschen versuchen das anhand der "Staatssimulation BRD" auf vielen Internetforen immer wieder zu belegen. Gelungen ist es noch keinem.

Sprecher
04.10.2010, 19:14
Ist Herr Mross eigentlich noch bei n-tv oder hat man ihn inzwischen ge-hermant?
Bei Jenen steht er ja schon auf der Liste:

http://www.hagalil.com/archiv/2009/04/22/mross/

bernhard44
04.10.2010, 19:16
Wieso? Seine Aussage ist wahr.

im "Dritten Reich" hat auch die Sonne geschienen! Diese Aussage ist auch war!:]

bernhard44
04.10.2010, 19:21
Diese Nadelstiche häufen sich in letzter Zeit !:D Heute haben die Russen wieder einen gesetzt.:)) Dieser hat mich an das Egon Bahr Interview in der "Zeit" (http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet) erinnert.



Der ganze Artikel hier (http://de.rian.ru/opinion/20101004/257382481.html) !

Wird da wieder eine VT-Keule abgeflammt ? :D

eine durchaus interessante Passage:


Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin, dem er einen informellen Meinungsaustausch anbieten wollte. Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah. Artikel 23 zählte die Länder auf, in denen das Grundgesetz »zunächst« gelten sollte, bis es in anderen Teilen Deutschlands »nach deren Beitritt« in Kraft zu setzen sei. Diese Vorwegnahme der Realität im Jahre 1990 konnten die Drei 1949 weder genehmigen noch ahnen. Gravierend für diese ganze Zeitspanne war, dass sie Groß-Berlin aus dem Artikel 23 amputierten, was dem ehemaligen Regierenden Bürgermeister natürlich vertraut war.

Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, »einen solchen Unterwerfungsbrief« zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: »Also habe ich auch unterschrieben« – und hat nie wieder davon gesprochen.
http://www.zeit.de/2009/21/D-Souveraenitaet


Die Einschränkungen der deutschen Souveränität existierten völkerrechtlich unverändert, solange Deutschland geteilt blieb und solange sie nicht durch einen Friedensvertrag förmlich beendet wurden. Durch die Kapitulation am 8.Mai 1945 ging die Souveränität des Reiches auf die Sieger über. Deutschland erhielt sie erst mit der Wirksamkeit des friedensvertraglichen Zwei-plus-Vier-Abkommens am 15.März 1991 zurück.

Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. Als ich die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, reagierte er zu meiner Überraschung erstaunt; er hatte von ihnen nichts gewusst. Es bedurfte keiner besonderen Absprache: Die beteiligten Deutschen wie die Alliierten hatten das gleiche Interesse, diese Manifestierung der begrenzten deutschen Souveränität nicht öffentlich werden zu lassen.

GSch
04.10.2010, 19:34
Am Tag der Deutschen Einheit wurde ein Transparent mit Forderung nach einer Verfassung gem. Art 146 GG vor dem Brandenburger Tor entfernt.

Am Brandenburger Tor dürfen überhaupt keine Transparente angebracht werden. Egal ob "Maoam! Maoam!" oder "Liebet eure Feinde" draufsteht.

NationalDemokrat
04.10.2010, 23:53
Am Brandenburger Tor dürfen überhaupt keine Transparente angebracht werden. Egal ob "Maoam! Maoam!" oder "Liebet eure Feinde" draufsteht.

Es wurde NICHT AM Brandeburger Tor aufgehangen/angebracht, sondern in Händen gehalten.. infomiere Dich und schau dir Dinge an bevor Du
Gequirlte Scheisse los saberst.

Es spielt bei diesem Thema auch keine Rolle ob es von Nationalisten oder politisch freien Menschen aufgegriffen wird den Fakt ist:

Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reichs längst zur Pflicht geworden.

Fakten:
1.) Der Staat Deutsches Reich besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73)
2.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG)
3.) Der Staat Deutsches Reich hat ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913)
4.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Staatsangehörigkeit
(vgl. BRD-(R)StAG 1999)
5.) Der Staat Deutsches Reich hat eine Verfassung
(Weimarer Reichsverfassung 1919)

Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO
1.) Die BRD ist kein Staat ( vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)
2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet ( vgl. § 185 BBG)
3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG 1999)
4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit
(vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Az: 33.30.20 – Landkreis Demmin)
5.) Die BRD hat keine Verfassung (vgl. Art. 146 GG)
6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig!

Es gibt in der BRD somit auch kein staatliches Gericht (vgl. § 15 GVG), keinen nach gesetzlicher Vorschrift (vgl. § 21 e GVG) geregelten Geschäftsverteilungsplan, keinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und z. B. auch keine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Richter. Es gibt keine Staatsbeamten in der BRD, sowie es auch keine nach deutschem Recht zugelassenen Rechtsanwälte gibt.

http://www.deutschlandanzeiger.com/images/p011_0_01_2.jpg

Diskussion über das Strangthema mit Dr-Werner-Ratnikow VIDEO
(http://www.volksgewerkschaft.de/info/2010/04/20/dieser-film-mit-jo-conrad-und-dr-werner-ratnikow-moechte-die-deutsche-volksgewerkschaft-zur-sachlage-mit-beitragen/)

The_Darwinist
05.10.2010, 01:22
Apollyon, deine Fragestellung ist falsch, da sie auf falschen Vorstellungen über Verfassungen aufbaut.

Eine Verfassung definiert sich nicht über den Namen sondern über die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat. Die dänische und die schwedische Verfassung heißen auch Grundgesetz.

Es gibt die Idealvorstellung das eine Verfassung die Zustimmung des Volkes haben sollte. Es ist die Idealvorstellung, kein zwingendes Muss, damit eine Verfassung eine Verfassung ist.
Hinzukommt das die meisten den Term "Zustimmung des Volkes" immer nur als direkte Zustimmung des Volkes interpretieren, jedoch umschreibt dieser Term drei Arten der Zustimmung:

- die direkte Zustimmung durch das Volk

- die indirekte Zustimmung des Volkes über Volksvertreter (das Grundgesetz wurde durch frei gewählte Länderparlamente ratifiziert)

- die geistige Zustimmung durch die Übereinstimmung mit den Inhalten im Denken.

Das Grundgesetz ist im Sinne dieser aufgeführten Punkte eine Verfassung, daran ändern der Artikel 146 GG und der Umstand, das es ursprünglich als Provisorium erdacht wurde, nichts. Die Schweizer Verfassung hat übrigens einen Passus der dem Artikel 146 GG ähnelt.

Die Frage ist also nicht die, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, denn das Grundgesetz ist definitiv eine Verfassung.

Die Frage muss lauten,

Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?


Die Antwort muß lauten:
Aber ja!
Immer!
Und immer wieder neu!
Da wir keine statische Gesellschaft sind, eine solche ist im Vornhinein zum Untergang verdammt, da sie keine Möglichkeit der Evolution hat!
Im Gegenteil, ab einer bestimmten Bevölkerungsanzahl wird das Ganze hoch volatil und nicht mehr vorhersagbar!
Alles Festgeschriebene ist immer undemokratisch!
Da eine kleine Plutokratie sich die Macht anmaßt, für alle zu bestimmen!
Eine klar definierte Führergestalt ist da immer gut!
Nur ! - Der MP von BW, dieses Demokratie-Würstchen, dieser Goebbels für die Geistig Armen dieses Öttinger-abgefüllte Kunstgeschöpf der isches klar ebbe net!
Denn lieber Edzard Reuter!
Wie bei seinem Vater selig :
Völker der Welt! - Schaut auf diese Stadt!

Rikimer
05.10.2010, 01:39
Am Tag der Deutschen Einheit wurde ein Transparent mit Forderung nach einer Verfassung gem. Art 146 GG vor dem Brandenburger Tor entfernt.

Video und Interview mit Michael Mross:

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc

Die Seherkommentare beachten!

Die Frage stellt sich wirklich, warum die Politik solche Angst davor hat, wenn Personen ihre Meinung auessern wollen und die Einhaltung des Grundgesetzes fordern?

Zumal dieses Grundgesetz anscheinend darauf angelegt worden ist, von den Gruendungsvaetern, nur ueberleitungsweise also zeitweise, bis das Volk in freier unabhaengiger Abstimmung per direkter Demokratie sich selbst eine Verfassung schafft.

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Aber anscheinend ist der letzte Artikel des GG ein Dorn im Auge des jetzigen Systems, der Parteiendemokratie, welche letztendlich keine Demokratie im wahren Sinne ist. Und vielleicht auch eines der Gruende, warum am Reichstag der Spruchband: "DEM DEUTSCHEN VOLKE" nicht erwuenscht ist und eingetauscht werden soll in: ¨Der Bevoelkerung"! Vielleicht liegt auch hier einer der Gruende fuer den Multikultiwahn der politischen Elite? Fuer deren volksfeindlichen Politik, die Aufregung im Falle Sarrazins durch die politische und mediale Kaste? Wo sich zeigte das die Politik und die Medien gegen 90% Prozent der Menschen, Deutsche wie Migranten (bis auf die dauerbeleidigten Mohammedaner), regieren, agieren und propagieren?

Ich weiss, nur eine Präambel und wie alles in der BRD letztendlich unbedeutend:


Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....

Was bedenklich ist, vom Typen im Video erwaehnt: Grundgesetz gleich einem Tagebuch, wo die Politik sich diese alle paar Jahren nach eigenem Gutduenken so aendert, wie es einem gerade passt? Das ist in der Tat keine Verfassung!


Beispiel:

Art. 23 GG: Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen,...... In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

durch das BGBl. 1990 Teil II S. 890, aufgehoben wurde. Vom 23.09.1990 bis 21.12.1992 stand im

Art. 23 GG: (aufgehoben)

dann:

Art. 23 GG: Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland......

http://dejure.org/gesetze/GG/146.html


Das Grundgesetz wurde nie ratifiziert...

Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze. (Artikel 43 Haager Landkriegsordnung)


Ist das Grundgesetz eine Verfassung ??? (http://www.youtube.com/watch?v=k1XaU6TxCVU)

Kommentare zu 146:

http://www.bwl-bote.de/20031030.htm

Und was ist das:


Ausschnitt aus dem "Hessischen Rundfunk" von 1990, bevor Helmut Kohl den 2+4 Vertrag unterschreibt.

CDU-Fraktion gaben eine eigene Erklaerung ab, in der sie feststellten, das es kein voelkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtrennung von 108 000 km in Quadrat von Deutschland gaebe. Bis zur Stunde bestaehe Deutschland im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Voelkerrecht fort.

Deutschland besteht weiterhin in den Grenzen von 1937 (http://www.youtube.com/watch?v=kcXjcrPgaX4)


Carlo Schmidt, SPD-Politiker zur Geltungslaenge des Grundgesetzes:

... das Grundgesetzt eine Bestimmung enthaelt, wonach es automatisch ausser Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten. ... an dem Tage, an dem ein von dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossenen Verfassung in Kraft tritt. ...



BRD ist kein Staat - Das Grundgesetz ist erloschen! (http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E)


Aus dem Aus dem Zwei+plus-Vier-Vertrag

Art.1 (1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.

Art.1 (2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.

Art.7 (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Art.8 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme, die so bald wie möglich herbeigeführt werden soll. Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland. Dieser Vertrag gilt daher für das vereinte Deutschland.

Art.8 (2) Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt. Diese unterrichtet die Regierungen der anderen Vertragschließenden Seiten von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Annahmeurkunde.


Bundeskanzleramt-Protokoll Nr. 354 B II

Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.


Ausserdem will Skubiszewski in einer Protokollerklaerung festgelegt haben, dass die Grenzen des vereinigten Deutschlands weder durch auessere noch durch innere Umstaende in Frage gestellt werden. Daraufhin gibt Genscher zu Protokoll, dies bedeute keine Grenzgarantie der Vier Maechte, und ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung sei nicht beabsichtigt. Damit ist ein Friedensvertrag endgueltig ad acta [792] gelegt und der gordische Knoten im deutsch-polnischen Streit um den Grenzkonflikt endgueltig geloest.

792 Nr. 354A Anlage 1 Pariser Text zu den Grenzfragen, 17 Juli 1990. Nr. 354B Anlage 2 Protokoll des franzoesischen Vorsitzenden, 17 Juli 1990

Quelle:
Hanns Jürgen Küsters,Daniel Hofmann,Germany (West). Bundeskanzleramt: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90, Seite 221, Abschnitt: Zwei-plus-Vier-Vertrag

http://books.google.com/books?id=ogSXnnh4KtMC&pg=PA222&lpg=PA222&dq=Bundeskanzleramt-Protokoll+Nr.+354+B+II&source=bl&ots=8stgsvhdbg&sig=fVjlKk7Jlm6VMStQ86ruWrJvXIE&hl=de&ei=5uOpTOCMEonJnAfJp8jZDQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=8&ved=0CDYQ6AEwBw#v=onepage&q&f=false

Und mir wurde durch den Schul- und Medienbetrieb eingetrichtert, das der Zwei+plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag seie! Anstatt eines Friedensvertrags ist die Einbindung (Fesselung) an internationale, uebernationale, nichtnationale und damit undemokratische, vom Volke nicht legitimierte Organisationen wie der EU, UNO, NATO etc. eingetreten. Unglaublich. Das System ist faul bis ins Mark. Und wer haette es ratifizieren, bzw. annehmen sollen? Im Vertrag steht zwar das Deutschland die volle Souveraenitat zurueckerlangt haette (das es wieder auf Organisationen wie EU, UNO, NATO uebertragen hat), der Artikel 146 im GG stoert aber...

Das was wir haben ist und bleibt keine Verfassung, denn diese ist unabaenderbar, gueltig bis zum Ende des Systems und in einer Demokratie in freier unabhaengiger Abstimmung vom Volke bestimmt. Und kein beliebig durch die Politik abaenderbares Fetzen Papier, wie das Grundgesetz. So wie dies selbst Politiker der jungen BRD meinten.

http://www.widerstand-ist-recht.de/verfbeschw/grundgesetz.html

MfG

Rikimer

Brutus
05.10.2010, 08:53
Und mir wurde durch den Schul- und Medienbetrieb eingetrichtert, das der Zwei+plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag seie!

Anstatt eines Friedensvertrags ist die Einbindung (Fesselung) an internationale, uebernationale, nichtnationale und damit undemokratische, vom Volke nicht legitimierte Organisationen wie der EU, UNO, NATO etc. eingetreten.

Unglaublich. Das System ist faul bis ins Mark. Und wer haette es ratifizieren, bzw. annehmen sollen? Im Vertrag steht zwar das Deutschland die volle Souveraenitat zurueckerlangt haette (das es wieder auf Organisationen wie EU, UNO, NATO uebertragen hat), der Artikel 146 im GG stoert aber...

Das was wir haben ist und bleibt keine Verfassung, denn diese ist unabaenderbar, gueltig bis zum Ende des Systems und in einer Demokratie in freier unabhaengiger Abstimmung vom Volke bestimmt. Und kein beliebig durch die Politik abaenderbares Fetzen Papier, wie das Grundgesetz. So wie dies selbst Politiker der jungen BRD meinten. http://www.widerstand-ist-recht.de/verfbeschw/grundgesetz.html MfG Rikimer

Vielen Dank für das sorgfältige Aufdröseln des gordischen Knotens. Deinen Beitrag sollte man sich sehr eingehend zu Gemüte führen und vor allem die Essenz beherzigen, die Du dankenswerter Weise in den letzten Absätzen gegeben hast.

-jmw-
05.10.2010, 09:00
Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

(So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)

NationalDemokrat
05.10.2010, 11:36
Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

(So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)

Die Gesetze die die BRD anwendet sind die des Deutschen Reichs allerdings werden diese willkürlich ausgelegt. So ist das, wen man den Verstand benutzt.

Ein Staat definiert sich durch: Staatsgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet) abgegrenztes Territorium (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietshoheit), ein dazugehöriges Staatsvolk (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk).

Nun die BRD und deren "Verfassung" hat keinen Geltungsberreich (Art.23).

Dort also wo kein Geltungsbereich..kein Staatsgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet), kein abgegrenztes Territorium (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietshoheit), kein dazugehöriges Staatsvolk (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk).

So ist das. Die BRD hat ihre "Legetimität" an die EU abgetreten.

Das Deutsche Reich hingegen hat ein klar definiertes Staatsgebiet und Teritorium in den Grenzen von 1937 und auch ein Staatsvolk..die Deutschen.

Nur ist das Deutsche Reich mangels Organistaion nicht handlungsfähig... Also Volk......... macht das Reich handlungsfähig mit einer Verfassung und einer gewählten neuen Regierung.

Rikimer
05.10.2010, 14:50
Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

(So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)

Fuer mich geht es nicht um das Deutsche Reich.

MfG

Rikimer

-jmw-
05.10.2010, 16:08
Die Gesetze die die BRD anwendet sind die des Deutschen Reichs allerdings werden diese willkürlich ausgelegt.
Das ist sachlich schlicht falsch.
Weder sind alle BR-Gesetze DR-Gesetze noch werden alle "willkürlich" angewandt in einem anderen Sinne, als dass die meisten Gesetze ohnehin ziemlich willkürlich sind.


Ein Staat definiert sich durch: Staatsgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet) abgegrenztes Territorium (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietshoheit), ein dazugehöriges Staatsvolk (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk).
Na, momang, momang!
Das ist die juristische Staatsdefinition (nach Jellinek) - und nur die, bitte!
Weiter oben sprach ich (m.E. ziemlich eindeutig) von der soziologischen (insb. nach Weber).

Das sollteste nicht einfach so zusammenschmeissen!


Nun die BRD und deren "Verfassung" hat keinen Geltungsberreich (Art.23).

[SIZE=3][I][B]Dort also wo kein Geltungsbereich..kein Staatsgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet), kein abgegrenztes Territorium (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietshoheit), kein dazugehöriges Staatsvolk (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk).
Erstens magst Du das bitte begründen, warum das eine aus dem anderen folgt, warum also aus dem Fehlen eines ausdrücklich(!) genannten Geltungsbereiches ein Fehlen von Staatsgebiet und daraus das Fehlen eines Staatsvolkes folgt;

zwotens magst Du mir bitte begründen, warum Präambel, Inhalt des Grundgesetzes und gesunder Menschenverstand nicht ausreichen Deiner Ansicht nach;

drittens bedeutet Deine Behauptung, dass wenn ich Dir einen Staat zeige, der auch keinen aussdrücklichen Geltungsbereichsartikel in seiner Verfassung hat, Du diesem Staat die Staatsqualität absprächest? (Auch wenn's Indien oder Tunesien oder Argentinien wär?)


Nur ist das Deutsche Reich mangels Organistaion nicht handlungsfähig... Also Volk......... macht das Reich handlungsfähig mit einer Verfassung und einer gewählten neuen Regierung.
Tja, nur - dürfen die das denn, diese Deutschen, die das dann machen?

-jmw-
05.10.2010, 16:11
Fuer mich geht es nicht um das Deutsche Reich.

MfG

Rikimer
Sondern?

Grenzer
05.10.2010, 16:56
Ich kann hierzulande gegen jedes Gesetz des "Deutschen Reiches" verstossen, ohne dass mich das DR dafür bestraft.

Woraus folgt: Das Deutsche Reich existiert hierzulande nicht.

(So einfach kann das sein, wenn man mal seinen Hausverstand gebraucht!)

Du kannst sicherlich gegen jedes Gesetz des Deutschen Reiches verstoßen,-
aber wundere Dich dann bitte auch nicht ,-
wenn Dich die BRD als selbsternannte Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches bestraft !

Denn die meisten Gesetze des Deutschen Reiches sind auch heute noch in Kraft,-
da sie auf dem BGB basieren,-
und das ist auch gut so !......

GSch
05.10.2010, 17:07
"Die Frage muss lauten, Brauchen wir eine neue Verfassung, warum und warum nicht?"

Die Antwort muß lauten:
Aber ja!
Immer!
Und immer wieder neu!
Da wir keine statische Gesellschaft sind, eine solche ist im Vornhinein zum Untergang verdammt, da sie keine Möglichkeit der Evolution hat!

Na, wie soll das denn praktisch aussehen? Die Gesetze werden ja schon laufend an die Realität angepasst - der Bundestag und die Landtage haben damit ordentlich zu tun. Auch das Grundgesetz ist oft genug geändert worden. Aber klare Verhältnisse braucht man schon.

Gerade eine Verfassung soll ja gar keine Detailvorschriften geben, sondern den allgemeinen Rahmen, der durch die einfache Gesetzgebung ausgefüllt wird. Da muss schon ein wenig Flexibilität gegeben sein. Die Verfassungswirklichkeit wird ständig weiterentwickelt. Sieh dir nur Artikel 6 an - Schutz von Ehe und Familie. Eine Familie von 1949 sah wohl oft erheblich anders aus als eine von 2010. Der allgemeine Rahmen passt immer noch - nur die Einzelheiten haben sich verändert. Unsere Gesellschaft hat eine Evolution durchgemacht, die sich die Leute im Parlamentarischen Rat vermutlich nicht hätten vorstellen können.



Alles Festgeschriebene ist immer undemokratisch!

Höchstens, wenn man es nicht ändern kann, und auch dann finde ich die Behauptung unlogisch. Gesetze aber kann man ändern.

Rikimer
05.10.2010, 17:08
Sondern?

Um das Jetzt und Heute.

MfG

Rikimer

Rowlf
05.10.2010, 17:30
Kann mir mal jemand eine Definition von "Verfassung" geben?

Grenzer
05.10.2010, 19:05
Kann mir mal jemand eine Definition von "Verfassung" geben?

Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Normunterworfenen wird durch sie begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Volke aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatszielbestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder. :D

Rowlf
05.10.2010, 21:09
Du hast Wikipedia zitiert. Herzlichen Glückwunsch.

Grenzer
05.10.2010, 21:19
Du hast Wikipedia zitiert. Herzlichen Glückwunsch.

Ja klar ,-
ich bin leider ohne Verfassung aufgewachsen ,-
denn das Grundgesetz ist keine,-
woher soll ich es also besser wissen ?? :knie:

Humer
05.10.2010, 22:12
Völker sollen in freier Wahl über ihre Verfassung abstimmen. Gut!
Deshalb möchte ich gerne wissen in welchen Ländern das genau so durchgeführt wurde.
Ich meine damit nicht eine Abstimmung in Parlamenten sondern eine direkte Abstimmung über einen vorher in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Text, der nach und nach verbessert wurde, bis er dann mehrheitsfähig war.
Dafür müsste es ja eine Menge Beispiele geben, oder ? Weil ich in Geschichte nicht aufgepasst habe, fällt mir kein Land ein, wo das so gewesen ist.

Grenzer
05.10.2010, 22:33
Völker sollen in freier Wahl über ihre Verfassung abstimmen. Gut!
Deshalb möchte ich gerne wissen in welchen Ländern das genau so durchgeführt wurde.
Ich meine damit nicht eine Abstimmung in Parlamenten sondern eine direkte Abstimmung über einen vorher in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Text, der nach und nach verbessert wurde, bis er dann mehrheitsfähig war.
Dafür müsste es ja eine Menge Beispiele geben, oder ? Weil ich in Geschichte nicht aufgepasst habe, fällt mir kein Land ein, wo das so gewesen ist.

Diese breite Diskussion ist garnicht mal nötig,-
um eine Verfassung im herkömmlichen Sinne entstehen zu lassen.

Ich halte z.B. den Text des GG füe eine gute Basis ,-
einmal eine deutsche Verfassungen abzugeben,-
es fehlt nur noch die schon oft versprochene und im GG selbst beschworene Legitimierung durch das Volk.
Die Frage ist nicht, in welchen Ländern der ideale Weg beschritten wurde,-
nein,-
die nachhaltigste aller Fragen ist :

Wieso weigern sich die Politiker in Deutschland,-
die im GG festgeschriebene Klausel von der Legitimierung des GG zur Verfassung
durch Volksabstimmung endlich freizugeben ??

Grenzer
05.10.2010, 22:51
Völker sollen in freier Wahl über ihre Verfassung abstimmen. Gut!
Deshalb möchte ich gerne wissen in welchen Ländern das genau so durchgeführt wurde.
Ich meine damit nicht eine Abstimmung in Parlamenten sondern eine direkte Abstimmung über einen vorher in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Text, der nach und nach verbessert wurde, bis er dann mehrheitsfähig war.
Dafür müsste es ja eine Menge Beispiele geben, oder ? Weil ich in Geschichte nicht aufgepasst habe, fällt mir kein Land ein, wo das so gewesen ist.

Weil ich immer gerne helfe ,-
wo ich kann,-
fahre ich extra für Dich morgen schon mal in die Schweiz und schaue vor Ort,-
ob in puncto volkslegitimierte Verfassung irgendwas für uns Deutsche rauszuschlagen ist.
ich werde am Wochenende Bericht erstatten ,-
solange kann die Demokratie in Deutschland nun auch noch warten,- finde ich...;)

Gehirnnutzer
05.10.2010, 23:07
Diese breite Diskussion ist garnicht mal nötig,-
um eine Verfassung im herkömmlichen Sinne entstehen zu lassen.

Ich halte z.B. den Text des GG füe eine gute Basis ,-
einmal eine deutsche Verfassungen abzugeben,-
es fehlt nur noch die schon oft versprochene und im GG selbst beschworene Legitimierung durch das Volk.
Die Frage ist nicht, in welchen Ländern der ideale Weg beschritten wurde,-
nein,-
die nachhaltigste aller Fragen ist :

Wieso weigern sich die Politiker in Deutschland,-
die im GG festgeschriebene Klausel von der Legitimierung des GG zur Verfassung
durch Volksabstimmung endlich freizugeben ??

Praktisch, du interpretierst etwas nicht richtig, weil du verkennst das die Zustimmung durch das Volk, gemäß der Idealvorstellung einer Verfassung, eben nicht nur die direkte Zustimmung mein, sondern auch die indirekte und die Zustimmung im Denken beinhaltet.

Selbst die Verfassung der Vereinigten Staaten ist nicht so legitimiert worden, wie du es forderst, trotzdem zweifelt keiner an ihrer Legitimität.

Das Grundgesetz wurde durch freigewählte "Volksvertreter" in den Länderparlamenten ratifiziert, was die Bedigung der indirekten Zustimmung erfüllt.
Der Beitritt der DDR gemäß Artikel 23 erfolgte auf den Beschluß der DDR-Volkskammer mit ihren gewählten "Volksvertreter". Die Beitritterklärung beinhaltet rechtlich gesehen die Zustimmung zum GG.

Jede Änderung des GG erfolgt durch die gewählten "Volksvertreter", die Änderung beinhaltete die erneute Zustimmung.

GG146
05.10.2010, 23:51
Wieso weigern sich die Politiker in Deutschland,-
die im GG festgeschriebene Klausel von der Legitimierung des GG zur Verfassung
durch Volksabstimmung endlich freizugeben ??

Weil das nicht ohne die eine GG - Änderung möglich wäre, die alle Berufspolitiker scheuen wie der Teufel das Weihwasser: Volksabstimmungen auf Bundesebene. Da sind nämlich 80 % der deutschen Bevölkerung dafür, also muss das Volk von der Verfassung ferngehalten werden.

Rikimer
06.10.2010, 00:15
Weil das nicht ohne die eine GG - Änderung möglich wäre, die alle Berufspolitiker scheuen wie der Teufel das Weihwasser: Volksabstimmungen auf Bundesebene. Da sind nämlich 80 % der deutschen Bevölkerung dafür, also muss das Volk von der Verfassung ferngehalten werden.

Die Angst also das Grundgesetz wirklich umzusetzen, wie dies von den Gruendungsvaetern vorgesehen ward? Es in eine Verfassung umzuwandeln und dann wahre, direkte Demokratie getragen durch das Volk zu wagen? Moeglicherweise ein Zusammensturz der Parteiendemokratie und damit der falschen Demokratie?

MfG

Rikimer

GG146
06.10.2010, 00:32
Die Angst also das Grundgesetz wirklich umzusetzen, wie dies von den Gruendungsvaetern vorgesehen ward?


Natürlich, das könnte ja schlecht für die Börsenkurse sein. Das Kapital ist scheu wie ein Reh.

http://tbtaffairs.files.wordpress.com/2008/12/bambi-thumper-1.jpg

NationalDemokrat
06.10.2010, 00:39
@praktisch

Diese breite Diskussion ist garnicht mal nötig,-
um eine Verfassung im herkömmlichen Sinne entstehen zu lassen.

Richtig eigendlich nicht. Einfach Art.146 umsetzen fertig.

Ich halte z.B. den Text des GG füe eine gute Basis ,-
einmal eine deutsche Verfassungen abzugeben,-

Wichtig hier solte der Geltungberreich wieder rein, da liegt der Hase begraben! Alter Artikel.23

es fehlt nur noch die schon oft versprochene und im GG selbst beschworene Legitimierung durch das Volk.

Das Volk würde nie eine Verfassung ratifizieren welches eigendlich rechtlich nirgendwo gilt, und das wissen "die da oben auch". Weil sie etwas ganz anderes vorhaben, nämlich schnelstmöglich endlich aus ihrem Legitimationsdebakel heraus kommen.


Wieso weigern sich die Politiker in Deutschland,-
die im GG festgeschriebene Klausel von der Legitimierung des GG zur Verfassung durch Volksabstimmung endlich freizugeben ??

Ihr Legitimationsdebakel damit lösen in dem man die Gewalt an die EU abgetreten hat. Europaweit sind die Völker für ein Europa der Nationalstaaten, dass passt denen nicht und das wissen die. Sie wollen sich die Gewalt über 500 Millionen Menschen aneignen, eine Handvoll von Regierungschefs soll unser aller Schicksal völlig UNDEMOKRTISCH besiegeln dürfen, hinweg mit den Staaten Europas.

NationalDemokrat
06.10.2010, 01:28
Die Polizei bittet um Hilfe


http://www.youtube.com/watch?v=BR57X20WxwI&feature=related

haihunter
06.10.2010, 10:44
Wie einigen bekannt ist gibt es im Grundgesetz den Paragraphen Art. 146, welcher aussagt:


Quelle zum Nachlesen : http://dejure.org/gesetze/GG/146.html

Wie kommt es das dort steht das die "Grundgesetze" durch eine "Verfassung" abgelöst werden wenn das Volk frei diese Entscheidung trifft jene zuerlassen.
Da kommt mir der Gedanke das die Grundgesetze nur provisorisch sein können, welcher Meinung seit ihr ?

Das deutsche Volk hat diese "freie Entscheidung" ja getroffen, nämlich durch die von ihm gewählten Volksvertreter. Ja, wir haben eine Verfassung: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

-jmw-
06.10.2010, 12:41
Du kannst sicherlich gegen jedes Gesetz des Deutschen Reiches verstoßen,-
aber wundere Dich dann bitte auch nicht ,-
wenn Dich die BRD als selbsternannte Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches bestraft !
Denn die meisten Gesetze des Deutschen Reiches sind auch heute noch in Kraft,-
da sie auf dem BGB basieren,-
und das ist auch gut so !......
Es sind aber nicht mehr die Gesetze des DR, sondern hier und heute die der BR.
Woher sie stammen, ist dabei nachrangig, wichtig ist: die BR setzt sie durch, nicht das DR.

GG146
06.10.2010, 12:45
Das deutsche Volk hat diese "freie Entscheidung" ja getroffen, nämlich durch die von ihm gewählten Volksvertreter. Ja, wir haben eine Verfassung: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Richtig ist, dass nach ganz vorherrschender Auffassung aller Fachleute im Staats- und Völkerrecht einem Komplex von Rechtsnormen sogar dann Verfassungscharakter anwachsen kann, wenn er überhaupt nicht durch irgendeinen formellen Akt als Verfassung eingesetzt wurde. Entscheidend ist die Akzeptanz des Volkes bzw. der Rechtsgemeinschaft und das politische Selbstverständnis, diese Normen als übergeordnetes Recht und Grundlage für alle anderen Gesetze anzusehen.

Deshalb gehen die Fachleute auch davon aus, dass dem Grundgesetz wegen der eindeutigen Akzeptanz durch die grosse Mehrheit der Deutschen ungeachtet aller Vorläufigkeit mittlerweile Verfassungscharakter angewachsen ist.

Das sehe ich zwar im Prinzip auch so, es gibt aber m. M. n. eine grobe politische Legitimitätslücke im GG. Bei allen Umfragen sind ca. 80 % der Deutschen für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene im GG und es tritt auch noch die Mehrheit der in den Parlamenten vertretenen Parteien zumindest offiziell dafür ein.

Eine entsprechende GG - Änderung scheitert nur an der Sperrminorität der Unionsparteien im Bundestag und / oder Bundesrat, die als einzige politische Kraft in Deutschland konsequent gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene eintritt.

Diese politische Frage gehört aber zu den Grundentscheidungen, die die Autoren des GG auf die Zeit nach der Wiedervereinigung verschieben wollten. Gegen den Willen der Mehrheit konnte dem GG auch kein Verfassungscharakter anwachsen, jedenfalls nicht in dieser einen enorm wichtigen politischen Grundsatzfrage.

Übrigens hat am 3. Oktober jemand ein Transparent mit der Forderung einer Verfassung nach Artikel 146 GG am Brandenburger Tor ausgerollt, den hat die Polizei aber schnell verscheucht:

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc&feature=player_embedded

http://www.mmnews.de/index.php/etc/6547-deutschland-ohne-verfassung

BRDDR_geschaedigter
06.10.2010, 13:23
Deutschland befindet sich immer noch im Krieg ist besetzt und deshalb auch nicht souverän.

http://de.rian.ru/video/20101005/257386013.html

GG146
06.10.2010, 15:50
Deutschland befindet sich immer noch im Krieg ist besetzt und deshalb auch nicht souverän.

http://de.rian.ru/video/20101005/257386013.html

Das sagt der russische Sicherheitsexperte in dem Video aber so nicht...

GSch
06.10.2010, 18:31
Völker sollen in freier Wahl über ihre Verfassung abstimmen. Gut!
Deshalb möchte ich gerne wissen in welchen Ländern das genau so durchgeführt wurde.
Ich meine damit nicht eine Abstimmung in Parlamenten sondern eine direkte Abstimmung über einen vorher in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Text, der nach und nach verbessert wurde, bis er dann mehrheitsfähig war.
Dafür müsste es ja eine Menge Beispiele geben, oder ? Weil ich in Geschichte nicht aufgepasst habe, fällt mir kein Land ein, wo das so gewesen ist.

Na, ganz einfach: DDR 1968! (1949 allerdings gab es auch keine Volksabstimmung. Na, wir wussten ja schon immer, dass die DDR nur eine Staatssimulation war - zumindest bis 1968.)

GSch
06.10.2010, 18:35
Wieso weigern sich die Politiker in Deutschland,-
die im GG festgeschriebene Klausel von der Legitimierung des GG zur Verfassung
durch Volksabstimmung endlich freizugeben ??

Im GG steht nichts davon, dass es einer weiteren Legitimierung bedarf. Im Westen wurde es 1949 durch die Landtage ratifiziert, die DDR hat es 1990 als Verfassung angenommen. Damit ist es vom gesamten deutschen Volk angenommen worden, wenn auch in zwei Etappen.

Artikel 146 GG sagt, dass eine eventuelle neue Verfassung, die das GG ablösen würde, durch freie Entscheidung des gesamten Volkes angenommen werden muss. Aber auch das bedeutet nicht zwangsläufig eine Urabstimmung. Die Prozeduren legt der Verfassungsgeber souverän fest und ist dabei durch eine alte, abzulösende Verfassung nicht zu binden. Eine Abstimmung im Parlament, einer Nationalversammlung oder einem anderen Gremium von Repräsentanten ist ganz genau so legitim. Die meisten Verfassungen dieser Welt sind so angenommen worden. Etwa die von Weimar oder Frankfurt. Nicht dagegen die von 1871 - da hat sich keiner darum gekümmert, was das Volk davon hält.

GSch
06.10.2010, 18:42
Das sehe ich zwar im Prinzip auch so, es gibt aber m. M. n. eine grobe politische Legitimitätslücke im GG. Bei allen Umfragen sind ca. 80 % der Deutschen für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene im GG und es tritt auch noch die Mehrheit der in den Parlamenten vertretenen Parteien zumindest offiziell dafür ein.

Man kann ja darüber reden, ob das Grundgesetz mit solchen Vorkehrungen eine bessere Verfassung wäre, aber seine Legitimität hängt davon nicht ab.



Diese politische Frage gehört aber zu den Grundentscheidungen, die die Autoren des GG auf die Zeit nach der Wiedervereinigung verschieben wollten. Gegen den Willen der Mehrheit konnte dem GG auch kein Verfassungscharakter anwachsen, jedenfalls nicht in dieser einen enorm wichtigen politischen Grundsatzfrage.

Ich glaube nicht, dass der Parlamentarische Rat aus diesem Grund keine Urabstimmungen in der Bundesgesetzgebung vorgesehen hat. Denen lagen wohl einfach noch die Volksabstimmungen der NS-Zeit im Magen.

Dass eine Mehrheit gegen das GG ist, kann ich nicht erkennen. Noch nie ist eine deutsche Verfassung von der Bevölkerung derart allgemein akzeptiert worden wie das GG. Die von Weimar jedenfalls bestimmt nicht - und damals gab es Volksabstimmungen.

haihunter
06.10.2010, 19:01
Deutschland befindet sich immer noch im Krieg ist besetzt und deshalb auch nicht souverän.

http://de.rian.ru/video/20101005/257386013.html

:depp:

NationalDemokrat
07.10.2010, 02:55
:depp:

Hänge Dir das Schild auch bitte auf der Strasse um.

GG146
07.10.2010, 12:44
Man kann ja darüber reden, ob das Grundgesetz mit solchen Vorkehrungen eine bessere Verfassung wäre, aber seine Legitimität hängt davon nicht ab.

Das habe ich auch nicht behauptet, ich habe von einer "Legitimitätslücke" geschrieben.




Ich glaube nicht, dass der Parlamentarische Rat aus diesem Grund keine Urabstimmungen in der Bundesgesetzgebung vorgesehen hat. Denen lagen wohl einfach noch die Volksabstimmungen der NS-Zeit im Magen.

Dass eine Mehrheit gegen das GG ist, kann ich nicht erkennen. Noch nie ist eine deutsche Verfassung von der Bevölkerung derart allgemein akzeptiert worden wie das GG. Die von Weimar jedenfalls bestimmt nicht - und damals gab es Volksabstimmungen.

Der parlamentarische Rat hat wegen der damaligen aussenpolitischen Sachzwänge das Grundgesetz insgesamt unter den Vorbehalt der Nachprüfung durch ein einiges und vollständig souveränes deutsches Volk nach der Wiedervereinigung gestellt. Das geht aus dem Artikel 146 i. V. m. der Präambel alter Fassung ganz unzweifelhaft hervor.

Natürlich konnte das Grundgesetz durch die Akzeptanz des Volkes auch ohne wesentliche Änderungen und Umbenennung in "Verfassung" den Rang einer endgültigen Verfassung erlangen. Aber in der einen zentralen Verfassungsfrage, die weder durch eine parlamentarische Mehrheit entschieden wurde - der Bundestag hat im Jahr 2002 sogar mit einfacher Mehrheit für eine GG - Änderung zugunsten plebiszitärer Element auf Bundesebene votiert - noch in der Fassung von 1949 im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung geregelt ist, besteht eben wegen Artikel 146 GG heute eine Legitimitätslücke des GG.

Übrigens bezweifele ich, dass der parlamentarische Rat von den Volksabstimmungen in der Weimarer Republik allzu negativ beeindruckt war (gerade mal drei, alle gescheitert), auch insofern ging es ganz sicher um die aussenpolitischen Sachzwänge und Risiken der Zeit des kalten Krieges, die Ergebnisse von Volksabstimmungen hätten kaum kalkulierbare Probleme mit den Siegermächten schaffen können.

GSch
07.10.2010, 13:55
Übrigens bezweifele ich, dass der parlamentarische Rat von den Volksabstimmungen in der Weimarer Republik allzu negativ beeindruckt war (gerade mal drei, alle gescheitert), auch insofern ging es ganz sicher um die aussenpolitischen Sachzwänge und Risiken der Zeit des kalten Krieges, die Ergebnisse von Volksabstimmungen hätten kaum kalkulierbare Probleme mit den Siegermächten schaffen können.

In der Tat, die Volksabstimmungen in der Weimarer Zeit waren kein gar zu abschreckendes Beispiel. Die gingen auch alle recht vernünftig aus. Aber die Nazis hatten ja dieses Instrument zu einem hohen Grad von Perfektion entwickelt. Es war wohl eher diese Erfahrung, die da nachwirkte.

GG146
07.10.2010, 14:07
In der Tat, die Volksabstimmungen in der Weimarer Zeit waren kein gar zu abschreckendes Beispiel. Die gingen auch alle recht vernünftig aus. Aber die Nazis hatten ja dieses Instrument zu einem hohen Grad von Perfektion entwickelt. Es war wohl eher diese Erfahrung, die da nachwirkte.

Volksabstimmungen in einem totalitären Staat kann man hinsichtlich ihrer Funktion und Auswirkungen auch nicht ansatzweise mit denen in einer Demokratie vergleichen.

Ich glaube wirklich nicht, dass der parlamentarische Rat wegen der Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit zunächst von Volksabstimmungen Abstand genommen hat, das lag schon an den aussenpolitischen Sachzwängen der Zeit nach dem Krieg.

Später haben einige Politiker - vor allem Unionspolitiker, die Minderheit, die grundsätzlich keine Volksabstimmungen auf Bundesebene will - an politischen Legenden gestrickt, die die angeblichen negativen historischen Erfahrungen mit Volksabstimmungen als Grund für den Bann aus dem GG verkaufen sollten. Aber das ist falsch, so geschichtsblind oder verlogen war die Mehrheit des parlamentarischen Rates ganz sicher nicht. Die wussten alle ganz genau, dass der Untergang der Weimarer Demokratie nichts mit den Volksabstimmungen zu tun hatte. Die Mehrheit der im Januar 1933 in freien und geheimen Wahlen gewählten Parlamentarier hat im März 1933 für das Ermächtigungsgesetz gestimmt und das Todesurteil für die Demokratie unterschrieben.

Die Geschichte spricht also eher für direktdemokratische Elemente auf Bundesebene. Wenn ausser Gewalt nach Art. 20 Abs. 4 GG überhaupt noch ein gewaltfreies Mittel denkbar wäre, die Wiederholung der Katastrophe namens "Ermächtigungsgesetz" zu verhindern, dann bestimmt keine Einrichtung einer rein repräsentativen Demokratie, allenfalls ein direkt vom Volk gewählter und damit von der politischen Klasse distanzierter Bundespräsident, der gleichzeitig Sachwalter eines plebiszitären Elements auf Bundesebene im GG wäre und dieses als demokratisches und gewaltfreies Mittel nutzen könnte, das neue Ermächtigungsgesetz zu verhindern oder zu kassieren.

haihunter
07.10.2010, 14:24
Hänge Dir das Schild auch bitte auf der Strasse um.

Nee, das ist für Dich und die anderen Nazi-Deppen gemacht. :))

GSch
07.10.2010, 14:31
Wenn ausser Gewalt nach Art. 20 Abs. 4 GG überhaupt noch ein gewaltfreies Mittel denkbar wäre, die Wiederholung der Katastrophe namens "Ermächtigungsgesetz" zu verhindern, dann bestimmt keine Einrichtung einer rein repräsentativen Demokratie, allenfalls ein direkt vom Volk gewählter und damit von der politischen Klasse distanzierter Bundespräsident, der gleichzeitig Sachwalter eines plebiszitären Elements auf Bundesebene im GG wäre und dieses als demokratisches und gewaltfreies Mittel nutzen könnte, das neue Ermächtigungsgesetz zu verhindern oder zu kassieren.

In der Weimarer Republik wurde ja der Reichspräsident direkt vom Volk gewählt und hatte recht weit reichende Befugnisse. Das hat sich nicht bewährt. Allzu oft kam es zu Konflikten mit der "richtigen" Regierung.

Außerdem ist die Wahl durch das Volk keine Gewähr dafür, dass der Präsident "von der politischen Klasse distanziert" wäre. Wer stellt denn die Kandidaten auf? Ebert war ohne Zweifel ein Mitglied der politischen Klasse, aber er war klar der bessere von den beiden. Hindenburg kann man durchals als apolitisch ansehen - mit der Folge, dass man ihn ausgezeichnet manipulieren konnte.

Als das Ermächtigungsgesetz erst mal durch war, gab es sowieso kein Mittel mehr, den Geist wieder in die Flasche zu kriegen. Das hätte auch ein politisch engagierter und geistig agiler Hindenburg nicht geschafft.

Nein, es hat schon seine Gründe, dass der Parlamentarische Rat die Macht beim Kanzler konzentriert hat, der vom Parlament abhängig ist. Und es funktioniert ja auch schon seit über 60 Jahren recht gut.

Kara Ben Nemsi
07.10.2010, 14:58
"Aus der Geschichte geht hervor, dass Bündnisse und Garantien meistens der erste Schritt zur Unterwerfung eines Teils, natürlich des schwächern sind, wenn er nicht auf der Hut ist."

"Deutsche zerfleischen einander, und der Wahnwitz der Nation erregt das Gelächter der anderen Nationen."

Johann Gottfried Seume (1763-1810), deutscher Schriftsteller
http://de.wikiquote.org/wiki/Johann_Gottfried_Seume

GG146
07.10.2010, 15:10
In der Weimarer Republik wurde ja der Reichspräsident direkt vom Volk gewählt und hatte recht weit reichende Befugnisse. Das hat sich nicht bewährt. Allzu oft kam es zu Konflikten mit der "richtigen" Regierung.

Außerdem ist die Wahl durch das Volk keine Gewähr dafür, dass der Präsident "von der politischen Klasse distanziert" wäre. Wer stellt denn die Kandidaten auf? Ebert war ohne Zweifel ein Mitglied der politischen Klasse, aber er war klar der bessere von den beiden. Hindenburg kann man durchals als apolitisch ansehen - mit der Folge, dass man ihn ausgezeichnet manipulieren konnte.

Als das Ermächtigungsgesetz erst mal durch war, gab es sowieso kein Mittel mehr, den Geist wieder in die Flasche zu kriegen. Das hätte auch ein politisch engagierter und geistig agiler Hindenburg nicht geschafft.

Nein, es hat schon seine Gründe, dass der Parlamentarische Rat die Macht beim Kanzler konzentriert hat, der vom Parlament abhängig ist. Und es funktioniert ja auch schon seit über 60 Jahren recht gut.

Es gibt nie eine "Gewähr", dass die politischen Akteure den Vorgaben der Verfassung auch wirklich entsprechen.

Es gibt aber auch keinen Beleg dafür, dass die Weimarer Republik an verfassungsrechtlichen Fehlkonstruktionen zugrunde gegangen ist, vermutlich hätte kein denkbares staatsrechtliches System eine "Demokratie ohne Demokraten" auf lange Sicht erhalten können.

Ebensowenig gibt es einen Beleg dafür, dass die Machtkonzentration auf wenige Spitzenparteibuchkarrieristen* in der Bundesrepublik etwas mit dem 60 jährigen Funktionieren dieser Wirtschaftswunder - Schönwetterdemokratie zu tun hat.

Die Demokratie in Österreich funktioniert schliesslich aus, dort gibt es einen vom Volk direkt gewählten Präsident und direktdemokratische Elemente in der Verfassung, von der Schweiz mal gar nicht zu reden. Beide Staaten geben derzeit staatsrechtlich und wirtschafts- / sozialpolitisch ein gesünderes Bild ab als die Bundesrepublik.


* In dieser "Demokratie light" hier ist noch nicht einmal die Unabhängigkeit der Abgeordneten nach Art. 38 GG gewährleistet, guck`Dir mal diesen thread an:

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=81242

NationalDemokrat
07.10.2010, 16:45
Nee, das ist für Dich und die anderen Nazi-Deppen gemacht. :))

Die im 3. Reich waren keine Nazies sondern Eugeniker..aber wem erzähl ich das.

Und ich bin Nationalist!!!! Und überhaupt kein Sozialist,Depp!

Zum Thema und speziel für Gehirnakrobaten wie Haihunter.

Mein Beitrag in 3 Teilen:
1) http://www.youtube.com/watch?v=iyIt5NfLyb4 (http://www.youtube.com/watch?v=iyIt5NfLyb4)

2) http://www.youtube.com/watch?v=ZCQLYSnV08E&NR=1 (http://www.youtube.com/watch?v=ZCQLYSnV08E&NR=1)

3) http://www.youtube.com/watch?v=YBi6j4bC0wI (http://www.youtube.com/watch?v=YBi6j4bC0wI)

NationalDemokrat
07.10.2010, 17:41
Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können.


Hast Du eine Klatsche? Weisst Du wie oft das GG abgeändert wurde?
http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/

Eben das passiert quasi mit jeder "Neuen" Nicht Regierung"...es wird immer das angepasst was dieses kranke System am laufen hält. Und solchen kranken Bürgern wie Dir hat man dies zu verdanken, dass Deutsche bis heute weder souverän noch frei sind. Von Deutschland noch mal gar keine Rede!!!!!! Und dies wäre mit einer Verfassung die man eben NICHT mehr leicht abändern kann, da dafür eine 2/3 Mehrheit in einem Volkvotum nötig sind machbar.

http://www.youtube.com/watch?v=XPvbrEfo7Zc&feature=player_embedded

Apollyon
08.10.2010, 07:44
Das deutsche Volk hat diese "freie Entscheidung" ja getroffen, nämlich durch die von ihm gewählten Volksvertreter. Ja, wir haben eine Verfassung: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung, die BRD besitzt mehrere Verfassung in Form von Landesverfassungen und auch die Verfassung von 1918 wird berücksichtigt, die Grundgesetze sind eine Verknüpfung mit diesen Verfassungen. Ausserdem definieren sich die Grundgesetze als Grundgesetze und nicht als Verfassung, welche Verfassung definiert sich den selbst danach das sie selber keine Verfassung ist ?

Es gibt auch eine menge Personen in der Politik die der gleichen Auffassung sind, wiederum hatte ich bereits vor etlichen Beiträgen in diesem Thema geschrieben das ich das Thema besser "Sind die Grundgesetze eine Verfassung" hätte nennen sollen, da das vereinte Wirtschaftsgebiet ja die Landesverfassungen besitzt und auch noch auf die alte Verfassung zurück greift auch wenn es da nur um Religionsfreiheit geht.


Es sind aber nicht mehr die Gesetze des DR, sondern hier und heute die der BR.
Woher sie stammen, ist dabei nachrangig, wichtig ist: die BR setzt sie durch, nicht das DR.

Das Problem ist das auch die BR nichtgerade gut für das deutsche Volk ist, genausowenig wie das 3. Reich. Die Menschen sagen immer das sie Lügen verachten, aber dabei wählen diese Personen Partein die nichts anderes tun, es ist absolut paradox das soetwas geschieht. Die BR setzt sich durch, und es wird immer offensichtlicher in welcher Weise diese es tut, ich sehe da die Lissaboner Verträge, ich sehe die errichtung von Überwachungsmittel (Vorratsdatenspeicherung, Kameras und bald der elektronische Personalausweiß) und natürlich das eben nicht Gleichheit im Volk herrscht den mehr finanzielle Mittel bedeuten gleichzeitig erkaufte Rechte.

NationalDemokrat
08.10.2010, 10:04
Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung, die BRD besitzt mehrere Verfassung in Form von Landesverfassungen und auch die Verfassung von 1918 wird berücksichtigt, die Grundgesetze sind eine Verknüpfung mit diesen Verfassungen. Ausserdem definieren sich die Grundgesetze als Grundgesetze und nicht als Verfassung, welche Verfassung definiert sich den selbst danach das sie selber keine Verfassung ist ?

Es gibt auch eine menge Personen in der Politik die der gleichen Auffassung sind, wiederum hatte ich bereits vor etlichen Beiträgen in diesem Thema geschrieben das ich das Thema besser "Sind die Grundgesetze eine Verfassung" hätte nennen sollen, da das vereinte Wirtschaftsgebiet ja die Landesverfassungen besitzt und auch noch auf die alte Verfassung zurück greift auch wenn es da nur um Religionsfreiheit geht.



Das Problem ist das auch die BR nichtgerade gut für das deutsche Volk ist, genausowenig wie das 3. Reich. Die Menschen sagen immer das sie Lügen verachten, aber dabei wählen diese Personen Partein die nichts anderes tun, es ist absolut paradox das soetwas geschieht. Die BR setzt sich durch, und es wird immer offensichtlicher in welcher Weise diese es tut, ich sehe da die Lissaboner Verträge, ich sehe die errichtung von Überwachungsmittel (Vorratsdatenspeicherung, Kameras und bald der elektronische Personalausweiß) und natürlich das eben nicht Gleichheit im Volk herrscht den mehr finanzielle Mittel bedeuten gleichzeitig erkaufte Rechte.

Richtig!!!!!!!! Und die Menschen in dieser BRD müssen schnellstens die Tragweite begreifen, welche folgt WEN MAN SICH NICHT eine Verfassung gibt!!

Diese ist dann hier: http://www.politikforen.net/showthread.php?t=100288

Man schaue sich doch den seid 2009 geänderten Artikel 23 GG an, bitte:

http://dejure.org/gesetze/GG/23.html

Gehirnnutzer
08.10.2010, 10:36
Das Problem ist das auch die BR nichtgerade gut für das deutsche Volk ist, genausowenig wie das 3. Reich. Die Menschen sagen immer das sie Lügen verachten, aber dabei wählen diese Personen Partein die nichts anderes tun, es ist absolut paradox das soetwas geschieht. Die BR setzt sich durch, und es wird immer offensichtlicher in welcher Weise diese es tut, ich sehe da die Lissaboner Verträge, ich sehe die errichtung von Überwachungsmittel (Vorratsdatenspeicherung, Kameras und bald der elektronische Personalausweiß) und natürlich das eben nicht Gleichheit im Volk herrscht den mehr finanzielle Mittel bedeuten gleichzeitig erkaufte Rechte.

Das eigentliche Problem hast du nicht erkannt und es geht auch nur um dieses spezielle eine Problem oder diesen speziellen einen Problembereich, nicht um die Fragen nach Verfassung und Souveränität, das ist nämlich eine Verschleierung bzw. eine Art der Selbstverleugnung.
Auch du betreibst im Grunde genommen Selbstverleugnung Apollyon, weil du den Menschen etwas absprichst, sie für unmündig erklärst etc. pp.

Du hälst Entscheidungen und Entwicklungen für falsch, was dein gutes Recht ist, jedoch haben andere Menschen das selbe Recht ihre Meinungen über diese Entscheidungen und Entwicklungen zu haben vollkommen unabhängig davon ob sie mit deiner übereinstimmen oder nicht.
Die Menschen wählen bestimmte Parteien, weil sie der Meinung sind, das das die richtige Entscheidung ist.
Wenn du etwas in deinem Sinne ändern willst, musst du die Menschen überzeugen anders zu wählen, das ist aber unmöglich, wenn du diese Menschen als unmündig erklärst.

Wenn du etwas ändern willst, dann musst du dich mit den Menschen beschäftigen, deren Wahlentscheidung etwas ändern kann. Du musst dich mit den Ansichten, Ängsten und Wünschen des Ottonormalverbrauchers auseinandersetzen, anstatt ihm die Mündigkeit abzusprechen.

Unsere Diskussion hier, egal welchen Standpunkt wir vertreten, ist für den Ottonormalverbraucher belanglos, weil es für in unverständliches Völkerrechts- und sonstiges Rechtsblabla ist. Für ihn ist wichtig, was ihm eine neue Verfassung oder entsprechende Änderungen des Grundgesetzes bringen oder nicht bringen.

Damit das du, ich oder jeder andere hier unsere Ansichten und die darauf basierende Argumentation als Mass aller Dinge deklarieren, werden weder etwas verändern noch den Menschen auf der Strasse mit unseren Argumenten erreichen.

Es spielt keine Rolle ob du die Entscheidung eines Menschen für richtig, falsch oder dumm hälst, du musst erst Mal respektieren, das dieser Mensch das Recht hat diese Entscheidung so zu fällen und dann auf diesen Menschen eingehen um ihn zu überzeugen, seine Entscheidungen anders zu fällen.

Nun Menschen von etwas zu überzeugen ist schwierig, viel einfacher ist es, sich eine Pseudoargumentation aufzubauen, die aussagt, das man nichts ändern kann.

-jmw-
08.10.2010, 16:24
Wenn die Deutschen da nix zu, hamse eben Pech.
Ich kann nicht mehr tun, als die Leute drauf hinzuweisen, dass die Bevölkerung sich derzeit selber in die Scheisse reitet. :(


Das Problem ist das auch die BR nichtgerade gut für das deutsche Volk ist, genausowenig wie das 3. Reich. Die Menschen sagen immer das sie Lügen verachten, aber dabei wählen diese Personen Partein die nichts anderes tun, es ist absolut paradox das soetwas geschieht. Die BR setzt sich durch, und es wird immer offensichtlicher in welcher Weise diese es tut, ich sehe da die Lissaboner Verträge, ich sehe die errichtung von Überwachungsmittel (Vorratsdatenspeicherung, Kameras und bald der elektronische Personalausweiß) und natürlich das eben nicht Gleichheit im Volk herrscht den mehr finanzielle Mittel bedeuten gleichzeitig erkaufte Rechte.

NationalDemokrat
08.10.2010, 16:41
Wenn die Deutschen da nix zu, hamse eben Pech.
Ich kann nicht mehr tun, als die Leute drauf hinzuweisen, dass die Bevölkerung sich derzeit selber in die Scheisse reitet. :(

Das ist mir einen grünen wert.

-jmw-
08.10.2010, 17:16
Reichen Dir die 24 Prozent nicht? ;)

Staber
08.10.2010, 17:17
Hast Du eine Klatsche?

Haben sie dir die Hirnhälfte mit dem Anstand rausoperiert??(

staber

NationalDemokrat
08.10.2010, 17:26
Haben sie dir die Hirnhälfte mit dem Anstand rausoperiert??(

staber

Aber hallo, das waren ihre Worte:

"Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können."

Da meine Antwort:
Hast Du eine Klatsche? Weisst Du wie oft das GG abgeändert wurde?
http://grundgesetz.wordpress.com/200...gen-seit-1949/ (http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/)

Ich glaube die Frage war berechtigt.

GG146
08.10.2010, 17:57
Aber hallo, das waren ihre Worte:

"Aus folgenden Gründen haben wir ein Grundgesetz und keine verfassung.
Das Grundgesetz hingegen besitzt Artikel, die nicht bzw. nur unter sehr, sehr schweren Bedingungen verändert werden können."

Da meine Antwort:
Hast Du eine Klatsche? Weisst Du wie oft das GG abgeändert wurde?
http://grundgesetz.wordpress.com/200...gen-seit-1949/ (http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/)

Ich glaube die Frage war berechtigt.

Die Aussage ist doch richtig - genau genommen sogar moderat formuliert, das GG enthält nämlich Artikel, die man überhaupt nicht ändern kann, nicht einmal mit einer 100 % - Mehrheit im Bundestag und Bundesrat:


(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

http://dejure.org/gesetze/GG/79.html

NationalDemokrat
08.10.2010, 18:06
Die Aussage ist doch richtig - genau genommen sogar moderat formuliert, das GG enthält nämlich Artikel, die man überhaupt nicht ändern kann, nicht einmal mit einer 100 % - Mehrheit im Bundestag und Bundesrat:



http://dejure.org/gesetze/GG/79.html

Ja, Du Schwätzer.

52
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
28.08.2006
BGBl. I 2034
22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 84, 85, 87c, 91a, 93, 98, 104a, 105, 107 und 109 geändert91b und 125a neu gefasst104b, 125b, 125c und 143c eingefügt74a und 75 aufgehoben.
51
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96)
26.07.2002
BGBl. I 2863
96 Abs. 5 neugefaßt
50
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz)
26.07.2002
BGBl. I 2862
20a
49
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 108)
26.11.2001
BGBl. I 3219
108 Abs.1 Satz 3 und Abs.2 Satz 3 geändert
48
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a)
19.12.2000
BGBl. I. 1755
12a Abs.4 Satz 2 geändert
47
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16)
29.11.2000
BGBl. I. 1633
16 Abs.2 Satz 2 eingefügt
46
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 39)
16.07.1998
BGBl. I. 1822
39 Abs.1 Sätze 1 und 3 geändert
45
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 13)
26.03.1998
BGBl. I. 610
13 Abs.3 bis 6 eingefügt, bish. Abs.3 wird Abs.7
44
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 und 106)
20.10.1997
BGBl. I. 2470
28 Abs.2 Satz 3, 106 Abs.3 Satz 1, Abs. 6 Sätze 1 bis 3 und Satz 6 geändert; 106 Abs.5a eingefügt
43
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
03.11.1995
BGBl. I. 1492
106 Abs.4 Satz 1 geändert 106 Abs.3 Sätze 5 und 6 eingefügt
42
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a)
27.10.1994
BGBl. I. 3146
29 Abs.7 Satz 1, 72, 74 Abs.1 Nr.18, 75, 76 Abs.2 und 3 geändert 3 Abs.2 Satz 2 und Abs.3 Satz 2, 20a, 28 Abs.2 Satz 3, 29 Abs.8, 74 Abs.1 Nrn. 25 und 26 und Abs.2, 77 Abs.2a, 80 Abs.3 und 4, 87 Abs.2 Satz 2, 93 Abs.1 Nr.2a, 118a, 125a eingefügt 74 Abs.1 Nrn.5 und 8 aufgehoben.
41
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
30.08.1994
BGBl. I. 2245
73 Nr.7, 80 Abs.2, 87 Abs.1 Satz 1 geändert 87f, 143b eingefügt
40
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
20.12.1993
BGBl. I. 2089
73 Nr.6, 74 Nr.23, 80 Abs.2, 87 Abs.1 Satz 1 geändert; 73 Nr.6a, 87e, 106a, 143a eingefügt
39
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18)
28.06.1993
BGBl. I. 1002
18 Satz 1 geändert; 16a eingefügt; 16 Abs. 2 Satz 2 aufgehoben
38
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
21.12.1992
BGBl. I. 2086
50, 115e Abs.2 Satz 2 geändert 23, 24 Abs. 1a, 28 Abs. 1 Satz 3, 45, 52 Abs.3a, 88 Satz 2 eingefügt
37
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
14.07.1992
BGBl. I. 1254
87d Abs.1 geändert
36
Einigungsvertrag
31.08.1990
BGBl. II. 889
Präambel, 51 Abs.2, 146 geändert 135a Abs.2, 143 eingefügt; 23 aufgehoben
35
Fünfunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21 Abs. 1)
21.12.1983
BGBl. I. 1481
21 Abs.1 Satz 4 geändert
34
Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 Nr. 4a)
23.08.1976
BGBl. I. 2383
74 Nr.4a geändert
33
Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 und 39)
23.08.1976
BGBl. I. 2381
29, 39 Abs.1 und 2 geändert 45, 45a Abs. 1 Satz 2, 49 aufgehoben
32
Zweiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45c)
15.07.1975
BGBl. I. 1901
45c eingefügt
31
Einunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
28.07.1972
BGBl. I. 1305
35 Abs.2, 73 Nr.10, 87 Abs. 1 Satz 2 geändert 74 Nr.4a eingefügt
30
Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG – Umweltschutz)
12.04.1972
BGBl. I. 593
74 Nr.24 eingefügt
29
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
18.03.1971
BGBl. I. 207
74 Nr. 20 geändert
28
Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74a)
18.03.1971
BGBl. I. 206
74a eingefügt 75, 98 Abs.3 geändert
27
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
31.07.1970
BGBl. I. 1161
38 Abs.2, 91a Abs.1 Nr.1 geändert
26
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 96)
26.08.1969
BGBl. I. 1357
96 Abs.5 eingefügt
25
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
19.08.1969
BGBl. I. 1241
29 geändert
24
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
28.07.1969
BGBl. I. 985
120 Abs. 1 Satz 2 geändert
23
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
17.07.1969
BGBl. I. 817
76 Abs.3 Satz 1 geändert
22
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
12.05.1969
BGBl. I. 363
74 Nr.13 und 22, 96 Abs.4 geändert 74 Nr.19a, 75 Abs.1 Nr.1a, Abs.2 und 3 eingef.
21
Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
12.05.1969
BGBl. I. 359
105 Abs.2, 106, 107, 108, 115c Abs.3, 115k Abs.3 geändert; 91a, 91b, 104a, 105 Abs.2a eingefügt
20
Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
12.05.1969
BGBl. I. 357
109 Abs.3, 110, 112, 113, 114, 115 geänd.
19
Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
29.01.1969
BGBl. I. 97
93 Abs.1 Nr.4a und 4b, 94 Abs.2 Satz 2 eingefügt
18
Achtzehnte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 76 und 77)
15.11.1968
BGBl. I. 1177
76 Abs.2, 77 Abs.2 Satz1 und Abs.3 geänd.
17
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
24.06.1968
BGBl. I. 709
10, 11 Abs.2, 12, 73 Nr.1, 87a, 91 geändert 9 Abs.3 Satz 3, 12a, 19 Abs.4 Satz 3, 20 Abs.4, 35 Abs.2 und 3, 52a, 80a, 115a bis 115l eingefügt 59a, 65a Abs.2, 142a, 143 aufgehoben

16
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
18.06.1968
BGBl. I. 657
92, 95, 96a Abs.3, 99, 100 Abs.3 geändert 96 aufgehoben 96a wurde zu Art. 96
15
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
08.06.1967
BGBl. I. 581
109 geändert
14
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
30.07.1965
BGBl. I. 649
120 Abs.1 geändert
13
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
16.06.1965
BGBl. I. 513
74 Nr.10 geändert; 74 Nr.10a eingefügt
12
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
06.03.1961
BGBl. I. 141
96a geändert; 96 Abs.3 eingefügt
11
Gesetz zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (11. Änderung des Grundgesetzes)
06.02.1961
BGBl. I. 65
87d eingefügt
10
Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes
23.12.1959
BGBl. I. 813
74 Nr.11a, 87c eingefügt
9
Gesetz zur Einfügung eines Art. 135a in das Grundgesetz
20.10.1957
BGBl. I. 1745
135a eingefügt
8
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes
24.12.1956
BGBl. I. 1077
106 Abs.2 und 6-8 geändert
7
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
19.03.1956
BGBl. I. 111
1 Abs.3, 12, 36, 49, 60 Abs.1, 96 Abs.3, 137 Abs.1 geändert 17a, 45a, 45b, 59a, 65a, 87a, 87b, 96a, 143 eingefügt
6
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz)
23.12.1955
BGBl. I. 817
106, 107 geändert
5
Zweites Gesetz zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes
25.12.1954
BGBl. I. 517
107 Satz 1 geändert
4
Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes
26.03.1954
BGBl. I. 45
73 Nr.1, 79 Abs.1 Satz 2 geändert 142a eingefügt
3
Gesetz zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes
20.04.1953
BGBl. I. 130
107 Satz 1 geändert
2
Gesetz zur Einfügung des Art. 120a in das Grundgesetz
14.08.1952
BGBl. I. 445
120a eingefügt
1
Strafrechtsänderungsgesetz
30.08.1951
BGBl. I. 739
143 aufgehoben

GG146
08.10.2010, 18:11
Ja, Du Schwätzer.

(...)

Diese ganzen Änderungen des GG betreffen alle nicht Sein oder Nichtsein der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Was unantastbar sein muss, um ein zweites Ermächtigungsgesetz - jedenfalls rechtstechnisch - unmöglich zu machen, ist abschliessend in Artikel 79 Abs. 3 GG aufgeführt.

Mit dem Artikel scheinen Rechte übrigens irgendwie ein Problem zu haben, die sind schon vor über 2 Jahren zu meiner Zeit auf dem web.de / gmx - Forum immer aggressiv geworden, wenn ich den genannt habe....

NationalDemokrat
08.10.2010, 18:23
Diese ganzen Änderungen des GG betreffen alle nicht Sein oder Nichtsein der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Was unantastbar sein muss, um ein zweites Ermächtigungsgesetz - jedenfalls rechtstechnisch - unmöglich zu machen, ist abschliessend in Artikel 79 Abs. 3 GG aufgeführt.

Mit dem Artikel scheinen Rechte übrigens irgendwie ein Problem zu haben, die sind schon vor über 2 Jahren zu meiner Zeit auf dem web.de / gmx - Forum immer aggressiv geworden, wenn ich den genannt habe....


:)) Ich habe damit kein Problem, wie Du und deine Sorte aber anscheinend ein Problem damit haben dem Volk eine Verfassung > EIN GRUNDRECHT HINSICHTLICH AUF ARTIKEL 146< zu gewähren. Jeder der dagegen schreibt entlarvt sich nur. Komisch das es nicht jemand ist, der wie ich von der NPD kommt.


Schau mal in die Beiträge..hab ich je geschrieben das ICH oder die NPD eine Verfassung schreiben wollen? NEIN! Sondern wir sind auf seiten des Deutschen Volks und wollen des Volkes Stimme Gehör verschaffen...DAMIT HABT IHR "BRD Genossen" ein Problem...reine Kapitalistische Machtbessenheit steckt dahinter.

GG146
08.10.2010, 20:34
:)) Ich habe damit kein Problem, wie Du und deine Sorte aber anscheinend ein Problem damit haben dem Volk eine Verfassung > EIN GRUNDRECHT HINSICHTLICH AUF ARTIKEL 146< zu gewähren. Jeder der dagegen schreibt entlarvt sich nur. Komisch das es nicht jemand ist, der wie ich von der NPD kommt.

Schau mal auf meinen Nicknamen, Du Quatschkopf. Als wenn ich gegen eine Verfassung nach Art. 146 GG schreiben würde...

Ich trete dafür ein, seit ich erstmals im Internet geschrieben habe. Allerdings trete ich um der Verfassungsdemokratie Willen dafür ein und nicht um eine theoretisch denkbare Schiene zu finden, in einem zweiten Moment der kollektiven Umnachtung der Deutschen nach dem Januar 1933 ein Verfassungsreferendum dazu zu missbrauchen, die Verfassungsdemokratie an sich in die Tonne zu treten und das 4. Reich auszurufen.

Das ist der einzige Grund, warum die Rechten ständig vom Artikel 146 faseln, mit seinem eigentlichen Sinn haben sie weniger zu tun als jede andere politische Ecke.

NationalDemokrat
08.10.2010, 20:42
S der Deutschen nach dem Januar 1933 ein Verfassungsreferendum dazu zu missbrauchen, die Verfassungsdemokratie an sich in die Tonne zu treten und das 4. Reich auszurufen.Das ist der einzige Grund, warum die Rechten ständig vom Artikel 146 faseln, mit seinem eigentlichen Sinn haben sie weniger zu tun als jede andere politische Ecke.

Jetzt weist Du warum du EX Forengott bist;) Du liegst daneben, den es scheint einfach nicht in dein Schubladen denken zu passen, dass es "Nazies" so nicht mehr gibt (und auch so im 3. Reich nie welche gab..wen man sich wirklich mal damit beschäftigt) wie es in dein denken passt. Ich z.B bin kein Naaaaaaazie...ich lach jeden aus der so begriffsstutzig denkt.

GG146
08.10.2010, 20:50
Jetzt weist Du warum du EX Forengott bist;) Du liegst daneben, den es scheint einfach nicht in dein Schubladen denken zu passen, dass es "Nazies" so nicht mehr gibt (und auch so im 3. Reich nie welche gab..wen man sich wirklich mal damit beschäftigt) wie es in dein denken passt. Ich z.B bin kein Naaaaaaazie...ich lach jeden aus der so begriffsstutzig denkt.

1. Ich bin "Ex - Forengott", weil sie die Renommeepunkte - Grenze dafür von 200.000. auf 100.000.000 verfünfhundertfacht haben. Deswegen bist Du auch nur noch "auf dem richtigen Weg", was die OFL ganz sicher nicht politisch meint.

2. Klar, Ihr seid nur noch Nationalisten und keine Nationalsozialisten mehr. Es wird aber auch keine privatwirtschaftlich betriebenen KZ`s mehr geben, kannst Du Dir abschminken. Das liegt auch an dem gerade erörterten Artikel 79 Abs. 3 i. v. m. mit dem dort genannten Artikel 20, dessen 4. Absatz und der zusammengefassten Feuerkraft aller bewaffneten Demokraten der Bundesrepublik.

Das nächste mal fahrt Ihr zur Hölle, da gibt es keine voreilige Feuereinstellung wie beim Marsch auf die Feldherrenhalle.

Staber
08.10.2010, 20:53
Ja, Du Schwätzer.



„Ein Mensch, will er auf etwas pfeifen,
Darf sich im Tone nicht vergreifen.“

Eugen Roth

staber

NationalDemokrat
08.10.2010, 20:59
@GG1461.

Ich bin "Ex - Forengott", weil sie die Renommeepunkte - Grenze dafür von 200.000. auf 100.000.000 verfünfhundertfacht haben. Deswegen bist Du auch nur noch "auf dem richtigen Weg", was die OFL ganz sicher nicht politisch meint.

:)) Man sieht,an der Stelle hats mich nicht verstanden, egal.

2. Klar, Ihr seid nur noch Nationalisten und keine Nationalsozialisten mehr. Es wird aber auch keine privatwirtschaftlich betriebenen KZ`s mehr geben, kannst Du Dir abschminken.

Ich muss mir nicht etwas abschminken welches Ziel ich überhaupt nicht verfolge. Alles andere sind deine Phantasialand, Phantasien...Willkommen in der BRD.


Das liegt auch an dem gerade erörterten Artikel 79 Abs. 3 i. v. m. mit dem dort genannten Artikel 20, dessen 4. Absatz und der zusammengefassten Feuerkraft aller bewaffneten Demokraten der Bundesrepublik.

Nö, das liegt in erster Linie daran, dass solche NICHT Verfassungs Idioten Anhänger wie Du, an ein GG glauben und glauben Sie wären in der einzig waren Demokratie lebend...die nichts anderes ist, als eine beschissene Partein Diktatur die nur ein Interesse trägt...Money Money Money, mein Lieber...und dafür verraten Sie Deutschland an die EU.....Willkommen in der Realität sofern Du dort je ankommen wirst.

Das nächste mal fahrt Ihr zur Hölle, da gibt es keine voreilige Feuereinstellung wie beim Marsch auf die Feldherrenhalle.[

Du kannst mich auch am Arsch lecken, sag dass doch gleich:))

(Das nä. mal fang bitte erst gar nicht an zu diskutieren wen es dir nur darum geht zu diskretieren)

NationalDemokrat
08.10.2010, 21:03
„Ein Mensch, will er auf etwas pfeifen,
Darf sich im Tone nicht vergreifen.“

Eugen Roth

staber

Ein wahrer Dichter der Eugen, ich mag ihn.

Vor allem kommt er gut an, wen ihn Foristen benutzen die sich selbst nicht dran halten;)

"Haben sie dir die Hirnhälfte mit dem Anstand rausoperiert?"

Leila
08.10.2010, 21:03
Hat Deutschland dies? hat Deutschland das? – Wie wäre es, wenn sich die Deutschen endlich dazu durchringen würden, die direkte Demokratie einzuführen? Wenigstens das.

Ja, mir ist schon klar, daß auch die direkte Demokratie noch keine Demokratie ist, die den Namen Demokratie verdient.

Gruß aus der :schweiz:

Leila

GG146
08.10.2010, 21:08
@GG1461.

Ich bin "Ex - Forengott", weil sie die Renommeepunkte - Grenze dafür von 200.000. auf 100.000.000 verfünfhundertfacht haben. Deswegen bist Du auch nur noch "auf dem richtigen Weg", was die OFL ganz sicher nicht politisch meint.

:)) Man sieht,an der Stelle hats mich nicht verstanden, egal.

2. Klar, Ihr seid nur noch Nationalisten und keine Nationalsozialisten mehr. Es wird aber auch keine privatwirtschaftlich betriebenen KZ`s mehr geben, kannst Du Dir abschminken.

Ich muss mir nicht etwas abschminken welches Ziel ich überhaupt nicht verfolge. Alles andere sind deine Phantasialand, Phantasien...Willkommen in der BRD.


Das liegt auch an dem gerade erörterten Artikel 79 Abs. 3 i. v. m. mit dem dort genannten Artikel 20, dessen 4. Absatz und der zusammengefassten Feuerkraft aller bewaffneten Demokraten der Bundesrepublik.

Nö, das liegt in erster Linie daran, dass solche NICHT Verfassungs Idioten Anhänger wie Du, an ein GG glauben und glauben Sie wären in der einzig waren Demokratie lebend...die nichts anderes ist, als eine beschissene Partein Diktatur die nur ein Interesse trägt...Money Money Money, mein Lieber...und dafür verraten Sie Deutschland an die EU.....Willkommen in der Realität sofern Du dort je ankommen wirst.

Das nächste mal fahrt Ihr zur Hölle, da gibt es keine voreilige Feuereinstellung wie beim Marsch auf die Feldherrenhalle.[

Du kannst mich auch am Arsch lecken, sag dass doch gleich:))

(Das nä. mal fang bitte erst gar nicht an zu diskutieren wen es dir nur darum geht zu diskretieren)

BlaBlaBlubb...

Ich habe die Bundesrepublik immer als "Bonsai - Demokratie" mit defekter Verfassung bezeichnet, aber selbst das ist immer noch besser als keine Demokratie und gar keine wenigstens im Prinzip funktionierende Gewaltenteilung. Gegen die Vertreter totalitärer Ideologien ist sogar das wert, notfalls mit Waffengewalt verteidigt zu werden.

NationalDemokrat
08.10.2010, 21:17
Hat Deutschland dies? hat Deutschland das? – Wie wäre es, wenn sich die Deutschen endlich dazu durchringen würden, die direkte Demokratie einzuführen? Wenigstens das.

Ja, mir ist schon klar, daß auch die direkte Demokratie noch keine Demokratie ist, die den Namen Demokratie verdient.

Gruß aus der :schweiz:

Leila

Hallo Leila,

dass wird in Deutschland oder BRD nie passieren...weil "Deutsche" siehe "GG Schwafel mich an die Wand" zu Dumm im Kopf sind, weil alle die National..denken gleich Nasie Bären sind. Ihr Schweizer seid da schlauer und nicht umerzogen.

GG146
08.10.2010, 21:21
Hallo Leila,

dass wird in Deutschland oder BRD nie passieren...weil "Deutsche" siehe "GG Schwafel mich an die Wand" zu Dumm im Kopf sind, weil alle die National..denken gleich Nasie Bären sind. Ihr Schweizer seid da schlauer und nicht umerzogen.

Genau, ich habe Dich an die Wand geschwafelt, weil ich so dumm bin und Du so schlau bist ... :))

NationalDemokrat
08.10.2010, 21:25
Genau, ich habe Dich an die Wand geschwafelt, weil ich so dumm bin und Du so schlau bist ... :))

Na umbringen kann mich dein Geschreibsel nicht.:D

Staber
08.10.2010, 21:29
Genau, ich habe Dich an die Wand geschwafelt, weil ich so dumm bin und Du so schlau bist ... :))


Da geht es ja richtig rund bei euch, aber der Klügere gibt nach... stimmt's GG146?;)



staber

GG146
08.10.2010, 21:30
Na umbringen kann mich dein Geschreibsel nicht.:D

Solange Du keinen Putsch versuchst, lasse ich es auch bei dem gesundheitlich unbedenklichen "an die Wand schreibseln".

Notfalls habe ich aber auch keine Hemmungen, Verfassungsfeinde mit den bekannten schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit und Lebenserwartung an die Wand stellen zu lassen.

GG146
08.10.2010, 21:31
Da geht es ja richtig rund bei euch, aber der Klügere gibt nach... stimmt's GG146?;)



staber

Ja klar, solange, bis er der Dümmere ist... ;)

Leila
08.10.2010, 21:39
Hallo Leila,

dass wird in Deutschland oder BRD nie passieren...weil "Deutsche" siehe "GG Schwafel mich an die Wand" zu Dumm im Kopf sind, weil alle die National..denken gleich Nasie Bären sind. Ihr Schweizer seid da schlauer und nicht umerzogen.

Hallo Nationaldemokrat!

Weißt Du, wie ich die parlamentarische Demokratie nenne? Ich sage es Dir (mit Billigung meines deutschen Geschäftspartners): Indirekte Feigheit!

Gruß von Leila

Gelegentlich zitiere ich in diesem Strang einen, dessen Geburts- und Todestag deutsch-nationale Gedenktage sein sollten.

GG146
08.10.2010, 21:47
Gelegentlich zitiere ich in diesem Strang einen, dessen Geburts- und Todestag deutsch-nationale Gedenktage sein sollten.

Ich bin doch noch gar nicht tot ... :D

Leila
08.10.2010, 21:48
Ich bin doch noch gar nicht tot ... :D

Du blöder Witzbold, Du!

GG146
08.10.2010, 21:53
Du blöder Witzbold, Du!

Warst Du in der Schule dafür zuständig, an die Tafel zu kritzeln "xy ist doof", wenn keiner geguckt hat?

Leila
08.10.2010, 22:06
Also, Immanuel Kant schrieb: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“ (Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden). Und weiter: „Kein Staat soll sich in die Angelegenheiten eines andern Staates mischen.“

GG146
08.10.2010, 22:27
Also, Immanuel Kant schrieb: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“ (Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden). Und weiter: „Kein Staat soll sich in die Angelegenheiten eines andern Staates mischen.“

Wirklich ein schlaues Kerlchen...

Die UNO - Charta mit anhängender Menschenrechtserklärung und diverse andere internationale Rechtsgestaltungen gab es zu seiner Zeit allerdings noch nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, das der kategorische Imperativ sonst eine globale Dimension erhalten hätte und das mit der "Einmischung in Angelegenheiten anderer Staaten" etwas anders formuliert überliefert wäre.

Apollyon
09.10.2010, 06:47
Das eigentliche Problem hast du nicht erkannt und es geht auch nur um dieses spezielle eine Problem oder diesen speziellen einen Problembereich, nicht um die Fragen nach Verfassung und Souveränität, das ist nämlich eine Verschleierung bzw. eine Art der Selbstverleugnung.
Auch du betreibst im Grunde genommen Selbstverleugnung Apollyon, weil du den Menschen etwas absprichst, sie für unmündig erklärst etc. pp.

Du hälst Entscheidungen und Entwicklungen für falsch, was dein gutes Recht ist, jedoch haben andere Menschen das selbe Recht ihre Meinungen über diese Entscheidungen und Entwicklungen zu haben vollkommen unabhängig davon ob sie mit deiner übereinstimmen oder nicht.
Die Menschen wählen bestimmte Parteien, weil sie der Meinung sind, das das die richtige Entscheidung ist.
Wenn du etwas in deinem Sinne ändern willst, musst du die Menschen überzeugen anders zu wählen, das ist aber unmöglich, wenn du diese Menschen als unmündig erklärst.

Wenn du etwas ändern willst, dann musst du dich mit den Menschen beschäftigen, deren Wahlentscheidung etwas ändern kann. Du musst dich mit den Ansichten, Ängsten und Wünschen des Ottonormalverbrauchers auseinandersetzen, anstatt ihm die Mündigkeit abzusprechen.

Unsere Diskussion hier, egal welchen Standpunkt wir vertreten, ist für den Ottonormalverbraucher belanglos, weil es für in unverständliches Völkerrechts- und sonstiges Rechtsblabla ist. Für ihn ist wichtig, was ihm eine neue Verfassung oder entsprechende Änderungen des Grundgesetzes bringen oder nicht bringen.

Damit das du, ich oder jeder andere hier unsere Ansichten und die darauf basierende Argumentation als Mass aller Dinge deklarieren, werden weder etwas verändern noch den Menschen auf der Strasse mit unseren Argumenten erreichen.

Es spielt keine Rolle ob du die Entscheidung eines Menschen für richtig, falsch oder dumm hälst, du musst erst Mal respektieren, das dieser Mensch das Recht hat diese Entscheidung so zu fällen und dann auf diesen Menschen eingehen um ihn zu überzeugen, seine Entscheidungen anders zu fällen.

Nun Menschen von etwas zu überzeugen ist schwierig, viel einfacher ist es, sich eine Pseudoargumentation aufzubauen, die aussagt, das man nichts ändern kann.

Ich habe geschrieben das es wiedersprüchlich ist wenn Menschen die Lügen verachten und auch die Aussage treffen das Politiker lügen dann solche Politiker wählen. Das hat nichts damit zu tun den Menschen entmündige, den ich spreche den Menschen ja zu durch einen Entscheid etwas zu ändern, sonst würde das Thema wenig Sinn machen, da der Artikel mit der Verfassung ja die Aussagekraft enthält diese durch einen freien Entscheid zu erhalten.

Ich halte Entscheidungen für falsch die eine Bedrohung für die Sicherheit der Individuen in diesen Land ist, wenn ich sehe das andere Länder entscheiden können das gefährliche Sexualstraftäter die sich an Kindern vergangen haben durch ein EU - Entscheid frei kommen und man mir erzählen will das die Polizisten an der Seite der Kinderschänder das Volk beeschützen wollen frage ich mich für wie dumm man die Menschen hält, wäre es nicht wesentlich sicherer wenn solche Menschen weiter in Haft bleiben ?

Bei Merkel ist es Polizeischutz aber beim Kinderschänder soll es natürlich um das Wohl des Volkes gehen, was ist das für eine Logik.

NationalDemokrat
09.10.2010, 13:33
Hallo Nationaldemokrat!

Weißt Du, wie ich die parlamentarische Demokratie nenne? Ich sage es Dir (mit Billigung meines deutschen Geschäftspartners): Indirekte Feigheit!

Gruß von Leila

Gelegentlich zitiere ich in diesem Strang einen, dessen Geburts- und Todestag deutsch-nationale Gedenktage sein sollten.

Schlauer Spruch.:]

Leila
09.10.2010, 14:52
Wirklich ein schlaues Kerlchen...

Ich weiß keinen zu nennen, der klüger als Kanten war. Und der Mann hatte Humor! Seine Spekulationen über die Mondmenschen bleiben mir in Erinnerung solange ich lebe.

Gruß von Leila :)

GG146
09.10.2010, 15:39
Ich weiß keinen zu nennen, der klüger als Kanten war. Und der Mann hatte Humor! Seine Spekulationen über die Mondmenschen bleiben mir in Erinnerung solange ich lebe.

Gruß von Leila :)

Dem will ich nicht widersprechen. Ich erlaube mir nur die These, dass Kant sich zu der Frage der "Einmischung in Angelegenheiten fremder" Staaten in der heutigen Zeit nach zwei Weltkriegen, Völkermorden und UNO - Gründung zugunsten des Weltrechtsprinzips etwas anders äussern würde.

Brutus
09.10.2010, 15:46
Hallo Nationaldemokrat! Weißt Du, wie ich die parlamentarische Demokratie nenne? Ich sage es Dir (mit Billigung meines deutschen Geschäftspartners): Indirekte Feigheit!

Die besten Definitionen stammen von Oswald Spengler (*Diktatur des großen Geldes*) und Karl Kraus:

*Parlamentarismus ist die Kasernierung der politischen Prostitution.*

Vom Straßenstrich in geschlossene Häuser! Herrlich, wie weit wir es gebracht haben!

Leila
09.10.2010, 15:58
Dem will ich nicht widersprechen. Ich erlaube mir nur die These, dass Kant sich zu der Frage der "Einmischung in Angelegenheiten fremder" Staaten in der heutigen Zeit nach zwei Weltkriegen, Völkermorden und UNO - Gründung zugunsten des Weltrechtsprinzips etwas anders äussern würde.

Lieber GG146,

sei doch bitte so nett und weise mich auf die Internetseite hin, auf der das „Weltrechtsprinzip“ (dieses Wort fehlt leider in meinen Wörterbüchern) kurz und bündig, d.h. auch für dumme Hühner wie mich, leichtverständlich erklärt wird!

Dich dankend grüßend

Leila

sisyphos
09.10.2010, 16:45
Lieber GG146,

sei doch bitte so nett und weise mich auf die Internetseite hin, auf der das „Weltrechtsprinzip“ (dieses Wort fehlt leider in meinen Wörterbüchern) kurz und bündig, d.h. auch für dumme Hühner wie mich, leichtverständlich erklärt wird!

Dich dankend grüßend

Leila

Das ist liberales Vokabular, das suggerieren soll, dass es soetwas wie Menschenrechte gibt, damit man die liberale Ideologie über alles stellen kann, insbesondere die dem zugrunde liegende Wirtschaftsstruktur, in moralische Phrasen kleident, durchsetzt. Nur mal so als Denkhilfe: Menschenrechte die es REAL gibt, müsste man gar nicht mehr per Gesetz verankern. *räusper*

Veldt
09.10.2010, 23:47
Das ist liberales Vokabular, das suggerieren soll, dass es soetwas wie Menschenrechte gibt, damit man die liberale Ideologie über alles stellen kann, insbesondere die dem zugrunde liegende Wirtschaftsstruktur, in moralische Phrasen kleident, durchsetzt. Nur mal so als Denkhilfe: Menschenrechte die es REAL gibt, müsste man gar nicht mehr per Gesetz verankern. *räusper*

Eigenartige Logik.
Rechte, die man nicht per Gesetz verankert, kann dir jeder straflos nehmen.
Egal, wie REAL es existiert.

Der_Deutsche
10.10.2010, 01:45
Es war einmal... . Irgendwann nachdem uns Hitler verlassen hatte, da traf sich eine Bande, rottete sich ungefragt zusammen, nannte sich Versammlung und gebar nebst alliierten Stichflammen ein so genanntes Grundgesetz. Jetzt lässt man es so aussehen, als handle es sich um einen schwarzen Meteor. Wir müssen alle darum herum tanzen; wir müssen es bejahen, wir müssen uns unterwerfen, Köpfchen auf den Boden, Popo in die Höh', - auch wenn es uns noch so widerspricht, noch so verletzt, noch so schändet.

Wir werden beständig manipuliert. Ob Verfassung oder Grundgesetz, BRD-Kaaba allemal, uns wird suggeriert, es ginge nicht ohne und das Papier sei das Höchste überhaupt. Das Grundgesetz, es ist nicht mehr als verführerische juristische Makulatur.

Robbespierre sagte: Die Verfassung begrenzt die Macht der Herrschenden über das Volk. (Man darf nicht vergessen, dass er zugleich Lügner und Idiot war.)

Verfassung! Wer hats gemacht? Nicht die Schweizer, - die Herrschenden! Wer interpretiert? Die Herrschenden. Wer ändert? Die Herrschenden. Die Verfassung, sie begrenzt nicht die Macht der Herrschenden, sie ist das schärfste Machtinstrument der Herrschenden über das Volk. Sie ist das Gegenteil ihrer Werbung.

Du, der Du diese Zeilen liest, Du bist blöde. Ja, die Politik macht Dich dazu, denn wann immer Du etwas nicht willst, sagt Dir das BRD-Politikschwein, es stünde so in der Verfassung. Es folgen Interpretationen, ölig, geschwollen, pastoral, juristisch - so ist alles gegen Deinen Willen erklärt. Und Du, Du bist zu dumm das alles zu verstehen. Deshalb müssen sie nicht fragen. Vergiss nicht: das nennt man in der BRD Volksherrschaft!

So kommt es, dass Du nichts zu sagen hast - Du bist der zu vernachlässigende Faktor, Du bist nichts wert, Du gehörst zum deutschen Volk.

Wenn das Volk denn herrscht, wie kann es Herrschende jenseits des Volkes geben? Und wie kann es sein, dass deren Macht durch eine Verfassung begrenzt wird?

Nein, der Demokrat weiß, das Volk soll herrschen. Und in der Volksherrschaft hieße Verfassung die Begrenzung der Macht des Herrschenden über sich selbst! Somit beissen sich Demokratie und Verfassung.

In einer wahren Demokratie nämlich steht alles kontinuierlich zur Disposition. Wenn es die Mehrheit will, wird das Gesetz erlassen, nicht wenn es einem Gericht gefällt, das ohnehin unter der Kontrolle der Herrschenden steht. Vergiss nicht: Solange es Politiker gibt, existiert keine Demokratie und Du gehörst nicht zu den Herrschenden! Die Verfassung macht Dich zum Büttel, zum Dreck, - zum BRD-Sklaven.

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

-jmw-
10.10.2010, 19:38
In einer wahren Demokratie nämlich steht alles kontinuierlich zur Disposition.
Ein gutes Argument gegen "wahre" oder "konsequente" oder "reine" oder "unbeschränkte" Demokratie.

Der_Deutsche
10.10.2010, 20:03
Ein gutes Argument gegen "wahre" oder "konsequente" oder "reine" oder "unbeschränkte" Demokratie.

So spricht der wahre Antidemokrat, für den die Mehrheit unwertes Leben ist.

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

-jmw-
10.10.2010, 22:02
Wenn ich dagegen bin, dass wechselnde Minderheitenkoalitionen machen können, was sie wollen, hielte ich Menschen für "unwert"?

Naja, gut, zwar eine merkwürdige Wortdeutung, aber, bitte, wenn Du es so sehen/nennen möchtest... :shrug:

Der_Deutsche
11.10.2010, 02:36
Wenn ich dagegen bin, dass wechselnde Minderheitenkoalitionen machen können, was sie wollen, hielte ich Menschen für "unwert"?

Naja, gut, zwar eine merkwürdige Wortdeutung, aber, bitte, wenn Du es so sehen/nennen möchtest... :shrug:

Oho, wechselnde Minderheitenkoalitionen! Ein durchaus technischer Begriff und für den Volksentscheid, mit dem Volksherrschaft steht und fällt, atypisch bis ins Absurde.

Falls Du jetzt auf die Idee kommst, Volksentscheide aus dem BRD-Alltag als Beispiel heranzuziehen, sage ich Dir vorweg: das sind keine Volksentscheide, sondern vielmehr Populismus, der sich immer einstellt, wenn die Politik das Plebiszit missbraucht.

Wer versucht der Mehrheit des Volkes Grenzen zu setzen, will das Volk dem eigenen Willen unterwerfen. Das ist immer Abwertung, hält er doch die einzelne Stimme - das Antonym der Demokratie - für wertvoller. Das Gegenteil dessen (die Mehrheit) ist somit das Wertlose, das Unwerte; antidemokratisch bis in den Exzess hinein.

Wenn es Grenzen geben soll, dann sind sie von der Mehrheit festzulegen. Jede Grenze verursacht Machtlosigkeit zugunsten der Clique.

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

P.S. Ist das eine Leiche in Deinem Avatar?

-jmw-
11.10.2010, 10:52
"Dem eigenen Willen unterwerfen", ja, durchaus, doch ist dieser Wille zwar eigen, nicht aber selbstbezogen insofern, als dass es mir ja nicht darum geht, für mich, sondern darum, nicht gegen andere etwas zu tun.

In einem anderen Forum unterhielt ich mich einmal mit jemandem, der sich als Radikaldemokrat verstand.
Ich fragte ihn: Wenn zwischen Alpenkamm und Nordkap abgestimmt würde über die Gründung eines "germanischen Staates" und wenn dabei die Stimmen derart sich verteilten, dass auf dem Gebiete der Bundesrepublik Deutschland 90 Prozent dafür stimmten und auf dem Gebiete der nordischen Staaten 90 Prozent dagegen und also eine übergrosse Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet dafür, ob dann wohl der Einsatz der Bundeswehr gegen Dänemark, Schweden, Norwegen kein Angriffskrieg, sondern eine Polizeiabktion zur Sicherung des (nun ja gemeinsamen) Staatsgebietes sei?

Er bejahte.

Das ist konsequente Demokratie, wenngleich in diesem Falle ohne Berücksichtung der ethnisch-nationalen Komponente.
Das lehne ich ab!
Ich lehne es aber genauso ab, wenn es nur intranational abläuft.
Denn auch hier haben wir es dann zu tun mit Minderheiten, denen fallweise ein fremder (eben der Mehrheits-)Wille auferlegt wird.
Es kann dafür gute Gründe geben, allzumeist jedoch sind es eher schlechte und ist es nicht die Notwendigkeit, eine öffentliche Entscheidung zu treffen und dies dann demokratisch zu tun, sondern ist es im Kern eine Entscheidung über etwas, die garnicht öffentlich oder politisch stattzufinden bräuchte und es nur ist, weil eine Minderheit eine Mehrheit mobilisiert zur Verwirklichung ihrer privaten Träume mit politischen Mitteln.

Anders ausgedrückt: Demokratie als Mittel der Selbstverwirklichung lehne ich ab. Selbstverwirklichung ist keine Politik! Sondern Politik ist es, wenn es um die Polis geht.
Dann aber muss Politik sich auch daran messen lassen, ob und inwieweit es um die Polis geht.

Noch anders ausgedrückt: Wenn Hutus und Tutsis sich gegenseitig genozidieren, stehe ich nicht auf Seiten der Mehrheit, nur weil's die Mehrheit ist.

haihunter
11.10.2010, 13:10
Das Grundgesetz ist nicht die Verfassung, ...

Doch, ist es!

GG146
11.10.2010, 13:34
Lieber GG146,

sei doch bitte so nett und weise mich auf die Internetseite hin, auf der das „Weltrechtsprinzip“ (dieses Wort fehlt leider in meinen Wörterbüchern) kurz und bündig, d.h. auch für dumme Hühner wie mich, leichtverständlich erklärt wird!

Dich dankend grüßend

Leila

Das ist ein Terminus aus dem Strafrecht mit völkerrechtlichen Bezügen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip

Ich hatte das noch etwas allgemeiner gemeint und dabei an den internationalen Gerichtshof für Strafsachen in Den Haag gedacht. Ich glaube kaum, dass Kant unter den heute gegebenen Umständen noch uneingeschränkt dafür eintreten würde, sich aus fremden Angelegenheiten herauszuhalten, wenn es um wichtige Menschenrechtsfragen geht.

Leila
11.10.2010, 14:55
Das ist ein Terminus aus dem Strafrecht mit völkerrechtlichen Bezügen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip

Ich hatte das noch etwas allgemeiner gemeint und dabei an den internationalen Gerichtshof für Strafsachen in Den Haag gedacht. Ich glaube kaum, dass Kant unter den heute gegebenen Umständen noch uneingeschränkt dafür eintreten würde, sich aus fremden Angelegenheiten herauszuhalten, wenn es um wichtige Menschenrechtsfragen geht.

Ja, wer weiß! – Vielleicht schweife ich jetzt vom Thema ab: Ich vermute – da Kant mir nicht dazwischenreden kann, bleibt seine Berichtigung leider aus und ich schreibe folglich womöglich eine Dummheit – ich vermute also, daß er an seinem Gebot, daß sich nämlich kein Staat in die Angelegenheiten eines andern Staates einmischen soll, festhalten und es befolgen würde. Darum, weil ich ihn für einen gutmütigen und friedfertigen Menschen halte, vermute ich das.

Gruß von Leila

GG146
11.10.2010, 16:10
Ja, wer weiß! – Vielleicht schweife ich jetzt vom Thema ab: Ich vermute – da Kant mir nicht dazwischenreden kann, bleibt seine Berichtigung leider aus und ich schreibe folglich womöglich eine Dummheit – ich vermute also, daß er an seinem Gebot, daß sich nämlich kein Staat in die Angelegenheiten eines andern Staates einmischen soll, festhalten und es befolgen würde. Darum, weil ich ihn für einen gutmütigen und friedfertigen Menschen halte, vermute ich das.

Gruß von Leila

Wie gesagt, ich vermute, dass er das nach mehreren Völkermorden - zuletzt in Ruanda - heute anders sehen würde.

Leila
11.10.2010, 16:30
Lieber GG146!

Um mich Dir verständlich zu machen, schreibe ich folgendes:

Ich bin nach wie vor Kantens Meinung, daß sich kein Staat in die Belange anderer Staaten einmischen sollte. Da ich aber nicht weiß, ob die Angehörigen anderer Staaten meiner Meinung sind, bin ich eine entschiedene Gegnerin der Reduktion der Armee. Ich gestehe, erst in diesem Forum zu dieser Meinung gelangt zu sein und befürworte jedes Mittel der Verteidigung.

Dich freundlich grüßend

Leila

Der_Deutsche
11.10.2010, 21:15
"Dem eigenen Willen unterwerfen", ja, durchaus, doch ist dieser Wille zwar eigen, nicht aber selbstbezogen insofern, als dass es mir ja nicht darum geht, für mich, sondern darum, nicht gegen andere etwas zu tun.

Ich liebe scheinheiligen Altruismus, insbesondere dann, wenn er die Mehrheit unterdrückt wie Mielke und Claudia Roth. Selbst kannst Du Dich gerne aufopfern. Wenn Du es von der Mehrheit verlangst, dann bist Du kein Demokrat - wie Mielke und Claudia Roth. Am Ende unterdrückst Du mit Gewalt.



In einem anderen Forum unterhielt ich mich einmal mit jemandem, der sich als Radikaldemokrat verstand.
Ich fragte ihn: Wenn zwischen Alpenkamm und Nordkap abgestimmt würde über die Gründung eines "germanischen Staates" und wenn dabei die Stimmen derart sich verteilten, dass auf dem Gebiete der Bundesrepublik Deutschland 90 Prozent dafür stimmten und auf dem Gebiete der nordischen Staaten 90 Prozent dagegen und also eine übergrosse Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet dafür, ob dann wohl der Einsatz der Bundeswehr gegen Dänemark, Schweden, Norwegen kein Angriffskrieg, sondern eine Polizeiabktion zur Sicherung des (nun ja gemeinsamen) Staatsgebietes sei?

Er bejahte.


Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand dumm genug ist aus freien Stücken ein solches Szenario als demokratisch zu bezeichnen. Und selbst wenn, - ich nicht.

Ferner vergleiche mich nicht mit anderen oder unterstelle mir deren Ansichten. Danke!

Da kommt viel zusammen. Ein unsinniges Beispiel, grotesk verzerrte bzw. unterschlagene Methoden und, man mag es kaum glauben, ein Krieg, der als Polizeiaktion verkauft wird.

Dein Beispiel ergibt nur umgekehrt Sinn. Die EUDSSR etwa ist ein Apparat, der Deinem Muster nahe kommt. Auf dem Weg von nationaler zur supranationaler Unterdrückung und - unabhängig von der Methode - nicht im Entferntesten demokratisch legitimiert. Wäre die EUDSSR via Volksentscheid zustandegekommen? Nein. Ebenso erginge es vermutlich einem germanischen Staat.

Zur Methode. Du addierst Mehrheiten verschiedener Staaten und löst sie nach der Abstimmung auf, auch wenn sie sich dagegen ausgesprochen haben. Das ist Zwang, das ist EUDSSR.
Vernünftig, praktikabel und somit auch plausibel wäre, dass nur die Staaten beitreten, deren Mehrheit sich dafür ausgesprochen hat. Und schon erübrigt sich dein Polizeikrieg.


Das ist konsequente Demokratie, wenngleich in diesem Falle ohne Berücksichtung der ethnisch-nationalen Komponente.
Das lehne ich ab!

Deine Darstellung enthält (q.e.d.) keine Demokratie, sondern einen untauglichen Versuch nach Deinen eigenen manipulierenden Regeln Demokratie zugunsten der Repression zu verwerfen.



Ich lehne es aber genauso ab, wenn es nur intranational abläuft.
Denn auch hier haben wir es dann zu tun mit Minderheiten, denen fallweise ein fremder (eben der Mehrheits-)Wille auferlegt wird.

Ein Plebiszit fördert generell eine Mehrheit und eine Minderheit zu Tage. Grund genug für Dich, jede Mehrheitsentscheidung abzulehnen, da ja immer eine Minderheit den Kürzeren zieht. In der Demokratie indes gibt es keine Minderheit, sie löst sich nach der Abstimmung auf, da sie sich dem Mehrheitsvotum anschließt.

Über eine so tiefe antidemokratische Überzeugung kann ich allerdings nur staunen. Bislang kannte ich das nur von fanatischen Gesinnungsaltnazis und Stalinisten.

Die Minderheit ist also doch von höherem Wert als die Mehrheit, deren Vergewaltigung durch den fremden Willen der Minderheiten Dein Gerechtigkeitsempfinden keineswegs untergräbt.

Bleibt nur noch zu klären, wie groß die Minderheit sein müsste. Wie verhält es sich mit den Päderasten? Eine Minderheit, der gleichsam ein fremder Wille bis hin zur Unterdrückung auferlegt wird.
Die kleinste Minderheit hingegen wäre der Einzelne. So gesehen wäre die Singularität eines Diktators die schützenswerteste Minderheit.



Es kann dafür gute Gründe geben, allzumeist jedoch sind es eher schlechte und ist es nicht die Notwendigkeit, eine öffentliche Entscheidung zu treffen und dies dann demokratisch zu tun, sondern ist es im Kern eine Entscheidung über etwas, die garnicht öffentlich oder politisch stattzufinden bräuchte und es nur ist, weil eine Minderheit eine Mehrheit mobilisiert zur Verwirklichung ihrer privaten Träume mit politischen Mitteln.


(Unterstreichung von mir)

Hier stellst Du die Dinge auf den Kopf. Plötzlich lässt Du es so aussehen, als sei es etwas Neues, wenn die Minderheit die Mehrheit mobilisiert. Dabei stehen wir im real existierenden Bundesrepublikanismus vor genau diesem Problem. Sogar die Ziele sind identisch: Verwirklichung ihrer privaten Träume mit politischen Mitteln. Aus diesem Grund wies ich Dich darauf hin, dass es in der BRD keine wahren Volksentscheide gibt.



Anders ausgedrückt: Demokratie als Mittel der Selbstverwirklichung lehne ich ab. Selbstverwirklichung ist keine Politik! Sondern Politik ist es, wenn es um die Polis geht.
Dann aber muss Politik sich auch daran messen lassen, ob und inwieweit es um die Polis geht.


Selbstverwirklichung ist Politik, sobald sie die Mehrheit betrifft.



Noch anders ausgedrückt: Wenn Hutus und Tutsis sich gegenseitig genozidieren, stehe ich nicht auf Seiten der Mehrheit, nur weil's die Mehrheit ist.

Ich weiß nicht genug über die Hintergründe dieses Genozids, um sagen zu können, ob und wann man durch Volksentscheide das Problem hätte im Vorfeld lösen können. Eines weiß ich aber gewiss: es gab keinen Volksentscheid dazu. Überhaupt ist ein Genozid via Plebiszit nicht denkbar. Das widerspräche sowohl Seneca (Handle stets so, als sei das ganze Volk dein Zeuge.) als auch Jaspers (Demokratie ist ein kontinuierlicher Aufklärungsprozess.) Gab es zum Holocaust ein Referendum? Beispiel für einen Volksentscheid anno domini 1933:

Sind sie für die totale Vernichtung aller Juden in noch zu errichtenden Konzentrationslagern?

Ja Nein

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Auf demokratischem Wege gibt es diese Dinge nicht. Deine Unterstellung aber ist abermals charakteristisch für hasserfüllte Antidemokraten. Das Volk, die Mehrheit, sie ist nach Deinem Dafürhalten brutal, grobschlächtig, debil und gewissenlos. Seltsam mutet jedoch an, dass hinter allen derartigen Verbrechen Diktatoren oder Oligarchen standen, die Mehrheiten aber niemals.

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

-jmw-
11.10.2010, 22:24
(Ich kürze es a bissl. :) )



Die kleinste Minderheit hingegen wäre der Einzelne.
Aha!
Eben so isses und in einem Satz auf den Punkt gebracht.
Chapeau!

Und nun entsprechend meine Frage: In welchen Fällen soll warum und wie ein Haufen von Einzelnen 1 einen anderen Haufen von Einzelnen 2 drangsalieren (wie auch immer) dürfen?
Dann und weil Haufen 1 mindestens einen Einzelnen mehr hat?
Soll das als Begründung reichen?

Der_Deutsche
11.10.2010, 22:40
(Ich kürze es a bissl. :) )



Aha!
Eben so isses und in einem Satz auf den Punkt gebracht.
Chapeau!

Und nun entsprechend meine Frage: In welchen Fällen soll warum und wie ein Haufen von Einzelnen 1 einen anderen Haufen von Einzelnen 2 drangsalieren (wie auch immer) dürfen?
Dann und weil Haufen 1 mindestens einen Einzelnen mehr hat?
Soll das als Begründung reichen?

Mit dem Lesen dieses Beitrags verabschiedest Du Dich für immer aus diesem Forum und der Welt, denn er beinhaltet eine Endlosschleife... :D

1. Es geht um den breitesten Konsens und der liegt im Mehrheitsentscheid.
2. Es gibt für den Volksentscheid nur die Grenzen des Staatsgebiets. Sobald das Volk mehrheitlich Handlungsbedarf sieht, soll es eine Entscheidung herbeiführen können.
3. Du manipulierst mit dem Begriff drangsalieren, denn es geht nicht um Peinigung, sondern u.a. um die Regeln des Zusammenlebens, die größte Übereinstimmung verlangen. Siehe Punkt 1.

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

Apollyon
12.10.2010, 06:54
Doch, ist es!

Lese die Grundgesetze da steht das sie keine Verfassung sind, weil sie sich von den Landesverfassungen abgrenzt und auch im letzten Artikel wird Verfassung von Grundgesetze unterschieden. Die Grundgesetze sind mit diesen Landesverfassungen gekoppelt, das bedeutet das sie Landesverfassungen benutzt um diverse funktionen zu erfüllen.

-jmw-
12.10.2010, 10:25
Kann es sein, dass Du zuviel Rousseau gelesen hast odgl.? ;)

Der "breiteste Konsens" ist ein Konsens, d.h., eine Zustimmung aller oder mindestens zwar Enthaltungen, aber keine Gegenstimmen.

20 von 20 dafür = Konsens.
15 von 20 dafür = kein Konsens, sondern erkennbarer Dissenz.

Ist kein Konsens gegeben, sollten sich die Beteiligten zwei Fragen stellen:

1. Können wir die Minderheit irgendwie überzeugen, beschwichtigen, unseren Vorschlag abändern, um so doch noch zu einem Konsens zu kommen?

2. Müssen wir eine Entscheidung fällen, die für alle gilt, müssen wir also die Minderheit nötigenfalls zwingen (lassen), oder reicht es, wenn wir nur für uns die Entscheidung fällen, die wir für richtig halten und die Minderheit sucht sich eine andere Lösung?

Mein Standpunkt: Muss keine (öffentliche, für alle verbindliche) Entscheidung gefällt werden, braucht man auch keinen Mehrheitsentscheid darüber, wie sie aussehen soll.

Dein Standpunkt, wie ich ihn bis jetzt verstehe: Die Mehrheit soll entscheiden, was sie möchte, gleichgültig, wie die (auch und gerade negativen) Folgen sind für Einzelne, die Minderheit oder die Mehrheit selber.

-jmw-
12.10.2010, 10:29
Um das (hpts. für mich) nochmal klarzustellen: Wir sprechen hier insbesondere über Konstitutionalismus vs. demokratischen Absolutismus, nicht wahr?

(Wenn nicht, reden wir nämlich aneinander vorbei.)

Der_Deutsche
12.10.2010, 15:14
Kann es sein, dass Du zuviel Rousseau gelesen hast odgl.? ;)

Der "breiteste Konsens" ist ein Konsens, d.h., eine Zustimmung aller oder mindestens zwar Enthaltungen, aber keine Gegenstimmen.

Breitester Konsens heißt nicht Abwesenheit von Gegenstimmen, sondern größte Übereinstimmung; totale Übereinstimmung gibt es nicht, als Erwartungshaltung im Übrigen absurd.



20 von 20 dafür = Konsens.
15 von 20 dafür = kein Konsens, sondern erkennbarer Dissenz

15 von 20 dafür = sehr gute beschlussfähige Mehrheit.



Ist kein Konsens gegeben, sollten sich die Beteiligten zwei Fragen stellen:

1. Können wir die Minderheit irgendwie überzeugen, beschwichtigen, unseren Vorschlag abändern, um so doch noch zu einem Konsens zu kommen?

Methodisch ist das nicht. Am Anfang steht das Problem. Es muss nicht von allen, aber von der Mehrheit als solches empfunden werden. In der Diskussionsphase werden Vorschläge erarbeitet. Abgestimmt wird über die Vorlagen mit breitestem Konsens sprich: größter Übereinstimmung.

Der Begriff beschwichtigen missfällt mir. Er klingt nach Arschkriecherei. Als hab es z.B. die Mehrheit gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan nötig, sich bei der Minderheit der Befürworter einzuschmeicheln.



2. Müssen wir eine Entscheidung fällen, die für alle gilt, müssen wir also die Minderheit nötigenfalls zwingen (lassen), oder reicht es, wenn wir nur für uns die Entscheidung fällen, die wir für richtig halten und die Minderheit sucht sich eine andere Lösung?


Ich frage mich während des ganzen Diskurses, vor welchem Hintergrund Dir solche … nennen wir es wertfrei Sachen einfallen. Ist es die pure Angst vor Entscheidungen oder die Befürchtung, die Paragraphen 175 oder 218 könnten wieder eingeführt werden?

Und die Minderheit sucht sich eine andere Lösung? Die Mehrheit soll sagen: Wir schänden keine Kinder, die Minderheit der Päderasten darf anders handeln - bloß keinen Zwang!



Mein Standpunkt: Muss keine (öffentliche, für alle verbindliche) Entscheidung gefällt werden, braucht man auch keinen Mehrheitsentscheid darüber, wie sie aussehen soll.

Oh, richtig! Bayern 2010. 86 Prozent waren mit der geltenden Regelung des Nichtraucherschutzes zufrieden (Raucherclubs). Populisten der BRD-Blockparteien initiierten ein Volksbegehren, aktivierten die militante Minderheit der Nichtraucher. Die Mehrheit raucht nicht, blieb dem Volksbegehren fern und es entschied die Minderheit der Aufgehetzten.
Ich indes vertrat a priori die Ansicht, dass ein Volksentscheid nur dann in Frage kommt, wenn ihn die Mehrheit will.



Dein Standpunkt, wie ich ihn bis jetzt verstehe: Die Mehrheit soll entscheiden, was sie möchte, gleichgültig, wie die (auch und gerade negativen) Folgen sind für Einzelne, die Minderheit oder die Mehrheit selber.

Mit Ausnahme des Urknalls ist die Welt kausal. In diesem Sinne wäre es völlig egal, wer entscheidet. Allerdings lehrt die Geschichte, dass es die Minderheiten waren, von verschwindenden Cliquen bis zu scheinbaren (!) Massen, die uns ins Verderben führten.

Außerdem manipulierst Du schon wieder, indem Du negative Folgen in den Vordergrund stellst. Das ist weltfremd.

Die Zufriedenheit der Mehrheit ist wichtiger, als die der Minderheit.


Um das (hpts. für mich) nochmal klarzustellen: Wir sprechen hier insbesondere über Konstitutionalismus vs. demokratischen Absolutismus, nicht wahr?

(Wenn nicht, reden wir nämlich aneinander vorbei.)

Auf diese widersinnigen Begriffe lasse ich mich nicht ein. Demokratie und Absolutismus widersprechen sich wie Demokratie und Diktatur; eine konstitutionelle Demokratie ist Betrug.

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

-jmw-
12.10.2010, 16:03
Hmm...
Wir werden hier wohl auf keinen grünen Zweig kommen.
Liegt wohl am Menschenbild.
Bei Dir scheinen sich kluge, bedächtige, wohlmeinende Leute sachlich darüber zu unterhalten, ob etwas und was getan werden muss, soll, darf, kann.
Ich kenne solche Leute kaum.
Dein Modell ist insofern nicht anders als das jetzige: Haufenweise Menschen, die versuchen, ihre privaten Träume zur Pflicht zu machen zwischen Flens- und Freiburg.

Der_Deutsche
13.10.2010, 01:18
Hmm...
Wir werden hier wohl auf keinen grünen Zweig kommen.
Liegt wohl am Menschenbild.
Bei Dir scheinen sich kluge, bedächtige, wohlmeinende Leute sachlich darüber zu unterhalten, ob etwas und was getan werden muss, soll, darf, kann.
Ich kenne solche Leute kaum.
Dein Modell ist insofern nicht anders als das jetzige: Haufenweise Menschen, die versuchen, ihre privaten Träume zur Pflicht zu machen zwischen Flens- und Freiburg.

Ja, es liegt am Menschenbild. Du bedienst die Ironie, wenn Du von klugen, bedächtigen Menschen sprichst und implizierst damit, sie seien dumm und blutrünstig. Sie sind es nicht.

Wie schrieb Tacitus so treffend über uns: Sie beraten, wenn sie sich nicht verstellen können, und entscheiden, wenn sie sich nicht irren können.

Ach ja, von welchem privaten Traum redest Du eigentlich? Geht es etwas konkreter? Ich glaube, genau an dieser Stelle, in Deinen privaten Träumen, liegt der Hase im Pfeffer. Deine Ziele müssen weit jenseits der Mehrheit liegen und deshalb macht Dir Demokratie Angst. Purer Egoismus also...

Mit freundlichen Grüßen
Der Deutsche

-jmw-
13.10.2010, 12:13
Bin ich ich nicht A, bin ich Nicht-A, nicht notwendig B.
Menschen sind eben Menschen, mal so, mal so, manche mehr, manche weniger.
Frag mal Gauß! ;)

Mir liegt daran, dass Menschen andere Menschen so weit als möglich mit ihrem Unfug andere in Ruhe lassen.
Wie kann ich andere mit meinen Irrtümern belästigen?
Wie können andere es mit mir und meinen Nachbarn?
Wenn etwas nicht getan werden muss, muss es eben nicht getan werden.
Auch wenn wer es eigentlich doch ganz schön fände.
Selbst die, die an ein Jenseits oder an eine Widergeburt glauben, sind ja hier und heute nur einmal da.
Jeder soll dabei nach eigener Facon tot werden dürfen.
Auch ich.
Und sogar Du. :)

Fenzer03
22.10.2010, 22:03
Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem Gericht der
"BRD" widerlegt.
Es ist kein illegales Schriftstück.
Bitte vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich aufwacht!!!
18 Punkte zur Situation in Deutschland
1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch
besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika
beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle
Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies
im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I,
Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990. Dies hat auch
unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der
eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“
Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fort
geltende Besatzungsrecht der Alliierten:
„In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu
vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6)
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt
worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie
in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und
Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und
Verpflichtungen.“ (Artikel 2) „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden
oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte
und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und
Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. (Artikel 4)
2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges
geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.
Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-Charta) befindet sich
Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur
durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung
für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen
folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den
fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):
Australien, Abessinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Canada, Chile, China, Costa- Rica, Cuba, Czechoslovakia,
Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Egypten, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala,
Haiti, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Kolumbien, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland,
Nicaragua, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Salvador, Saudi- Arabien, Südafrikanische Union,
Türkei, UdSSR, U.S.A., Uruguay, Venezuela, Yugoslawien, bzw. deren Rechtsnachfolger
3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen
Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von
Deutschland für eine bestimmte Zeit.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deutsche
Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar. Das
besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden
„Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.
4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und
war nie ein Teil der BRD.
Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs.4) festgeschrieben.
Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin
(BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung,
in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen: - Absatz 2, in dem festgestellt
wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und - Absatz 3, in dem erklärt wird, dass
Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien. Im „Übereinkommen zur
Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese
Tatsachen nochmals bestätigt.Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der
„Bundesrepublik Deutschland“. Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist
beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im
Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.
5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte
Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.
Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“
ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine
bestimmte Zeit“. Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck,
der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des
Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und
erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist
somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet,
denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst
in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen.
Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten:
1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit
in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu
schließen, oder
2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen
Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben
genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.
6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die
„Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.
Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der
DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“.
Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit
Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ). Da die BRD
verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel
„BRD“ aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens
„Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch
für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Alle von der Regierung und den Behörden der
untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und
Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise,
Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes
durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig. Da die „Bundesregierung“ nicht auf der
Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die
Staatsform einer Diktatur.
7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft.
Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des
Deutschen Volkes.
Die „Weimarer Verfassung" vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden.
Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in
Deutschland. Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie
gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen
Veränderungen.) Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem "Gesetz zur
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig
außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEFGesetz
Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder
hergestellt worden.
8. Der Staat "Deutsches Reich" als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht
untergegangen.
Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich", sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die
„Bedingungslose Kapitulation" in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich
beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit. Nach den
Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben
werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom
31.12.1937. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt:
„Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit
der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später
untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation
nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF
1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363)
Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit
Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war. Diese Urteile sind
zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen
Verhältnisse in Europa hinfällig geworden. Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“
war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“. Es konnte auch, da nicht souverän, zu
keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.
9. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des
"Deutschen Reiches" ausgeübt werden.
Die Regierung des „Deutschen Reiches" ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange
des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der
besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik" möglich
gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von
Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution
„Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die
entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen
Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden.
10. Der „Einigungsvertrag" zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch
staats- und verfassungsrechtlich ungültig.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92)
festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist,
da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „
Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“
werden. Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein
rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein
Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht
deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin
ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem, bewusst waren:
" Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und
Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der
Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen
Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für
Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“,
noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die
Vertragspartner Deutschlands.
11. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.
Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit
Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in
Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des
besatzungsrechtlichen Mittels "Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).
12. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland" ist auch die
Institution "Deutsche Bundesbank" und die Finanzhoheit der "Bundesrepublik Deutschland" erloschen.
Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den
Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden
(vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in
Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“). Darüber hinaus
hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen
zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland " bei welcher Bank auch
immer aufgenommen hat.
13. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und
muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.
Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen
Deutsches Reich" beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem
„Deutschen Reich“ die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter
dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören. Die von der nicht mehr existierenden Regierung der
„Bundesrepublik Deutschland" seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses
Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren
Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an
ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.
14. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland" besitzen keine Hoheitsrechte mehr;
ihre Akte sind nicht rechtswirksam.
Es ist den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland'" seit dem 18.07.1990 nicht mehr
möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer
Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der
„Bundesrepublik Deutschland" nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater
Zustelldienste zu bedienen. Da auch die Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden
der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem
haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches
Reich" Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen
Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen-Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11
StPO und § 15 ZPO). Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes
aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des
Staates „Deutsches Reich“.
Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der "Bundesrepublik Deutschland" exterritorial gegenüber.
Das heißt, sie unterstehen:
Bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843])
Allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455])
Strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319])
Zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533])
Gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975)
nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik
Deutschland“. Alle Beamten und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw.
Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat „Deutsches Reich“! Die
Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland" wurden hierüber im Jahre 1990 von der Kommissarischen
Regierung des Staates „Deutsches Reich“ mit Unterstützung der Siegermächte in Kenntnis gesetzt und
angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle
Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000
Einwohnern von der kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ direkt über diesen Sachverhalt
aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem
„Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland" als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates
„Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.
15. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik
Deutschland" an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden
ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratzpflichtig.
Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben
haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine
Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der
rechtmäßigen kommissarischen Regierung des Staates „Deutsches Reich“ legitimiert worden zu sein, Bescheide
und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen. Diese Privatpersonen, die
sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A.
wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden. Alle seit dem 18.07.1990 von
den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen
sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese
Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen
zurückzufordern.
16. Alle Personen, die im 1944 besetzten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche.
Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den
Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit
dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen
sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 - und sogar nach Artikel 116 des
„Grund- gesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ - Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches
Reich". Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates
„Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.
17. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches" zu besitzen.
Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen
Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates
„Deutsches Reich" ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten
der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen.
18. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich" zu einem von ihnen zu bestimmenden
Datum zurückzugeben.
Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die
Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines
Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom
31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute
nichts geändert.
Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands an eine
legitimierte, vom Volke in freier Wahl gewählte Regierung und ein Friedensvertrag zustande kommt.
Wir kämpfen gegen die Lügen der Deutschen Politiker und den Verrat am eigenen Volk.
Wachen Sie auf, sonst wird Deutschland vernichtet!!!

-jmw-
23.10.2010, 18:31
Kleiner Hinweis für den n00b ;): Texte von solcher Länge werden hierzuforum in aller Regel nicht gelesen.
Und schonmal garnicht, wenn sie unformartiert (ohne Absätze etc.) daherkommen.

GSch
23.10.2010, 19:24
Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem Gericht der
"BRD" widerlegt.

Ich hätte auch was dagegen, wenn sich deutsche Gerichte mit so einem Stuss beschäftigen würden. Die haben so schon zu viel zu tun, für so etwas gibt es Psychiater. Schwachsinn zu verbreiten ist schließlich gegen kein Gesetz.

GG146
23.10.2010, 19:43
Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt, kann und wurde bisher von keinem Gericht der
"BRD" widerlegt.

Die Reichsbürger haben schon reihenweise Tritte in den Hintern von "BRD - Gerichten" kassiert:

http://www.krr-faq.net/gericht.php

Es wäre übrigens nett, wenn Du Deinen Text auf mein Forum kopieren würdest:

Grundgesetz Aktivierer > Verschwörungstheoretiker (http://35828.forendienst.de/show_messages.php?mid=4595504)

Ich hätte Bock, den Sch.... zu löschen, aber hier bin ich kein Mod. :]

AnastasiaNatalja
17.11.2010, 15:35
Ich kenne Menschen, die 1990 seit Jahrzehnten darauf gewartet hatten, dass der provisorische Charakter der BRD mit der sogenannten Wiedervereinigung endlich durch eine Verfassung für "Deutschland" aufgehoben würde.
Als sie dann erkennen mußten, dass die Jahrzehnte aufrechterhaltene Lüge aus Hybris einfach weitergeführt würde, haben sie ihr Heimatland für immer verlassen.

Der Kern des BRD-Charakters ist:
Die BRD ist eine Staatssimulation zur Abschöpfung der deutschen Arbeitskraft zugunsten anderer und zur Auslöschung der deutschen Ethnie

Die zweite Funktion wurde seit der sogenannten Wiedervereinigung in neue Höhen getrieben und hat innerhalb 20 Jahren zu 30% Fremdbevölkerung auf deutschem Boden (nur BRD) geführt.
Jedes Jahr werden 300.000 Deutsche vor der Geburt ermordet, während zugleich 600.000 Migranten ins Land strömen. Um das alles noch zu toppen, werden jedes Jahr noch 300.000 Deutsche ausser Landes getrieben.
Könnte man einen Bevölkerungsaustausch noch besser organisieren als durch ein INLÄNDERFEINDLICHES SYSTEM wie die BRD?

in diesem Strang fragte ich schon einmal:

wie vernichte ich ein Volk ohne Krieg?
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=83555&page=16

300.000 Deutsche vor der Geburt ? Wie denn das ? 2010 wurden nur rund 110.000 Abtreibungen vorgenommen..

Voortrekker
17.11.2010, 15:46
300.000 Deutsche vor der Geburt ? Wie denn das ? 2010 wurden nur rund 110.000 Abtreibungen vorgenommen..

Seit der Freigabe sind es ganze 8 Millionen gewesen. Das sind zwei Millionen mehr als das immer so betitelte "größte Verbechen der Menscheit".

AnastasiaNatalja
17.11.2010, 15:55
Seit der Freigabe sind es ganze 8 Millionen gewesen. Das sind zwei Millionen mehr als das immer so betitelte "größte Verbechen der Menscheit".

Aha. Und was würde es bringen wenn man Abtreibung verbieten würde ? Dann würden die Frauen eben ins Nachbarland gehen und da abtreiben lassen, wo wäre dann der Unterschied ?

Veldt
17.11.2010, 16:13
Aha. Und was würde es bringen wenn man Abtreibung verbieten würde ? Dann würden die Frauen eben ins Nachbarland gehen und da abtreiben lassen, wo wäre dann der Unterschied ?

Was würden die Gegner der Abtreibung schimpfen, wenn die Frauen nur noch zur Fortpflanzung den Männe ran lassen würden ;)

Wieviele Millionen Morde finden denn bei der Benutzung EINES Kondoms statt? ;)

-jmw-
17.11.2010, 16:13
Aha. Und was würde es bringen wenn man Abtreibung verbieten würde ? Dann würden die Frauen eben ins Nachbarland gehen und da abtreiben lassen, wo wäre dann der Unterschied ?
Die Unterschiede sind die, dass

1. zumindest hierzulande es nicht mehr erlaubt wäre und
2. die TäterInnen bei der Wiedereinreise ggf. strafrechtliche Verfolgung ausgesetzt werden könnte.

Veldt
17.11.2010, 16:18
Die Unterschiede sind die, dass

1. zumindest hierzulande es nicht mehr erlaubt wäre und
2. die TäterInnen bei der Wiedereinreise ggf. strafrechtliche Verfolgung ausgesetzt werden könnte.

Genau, zwinge die Frauen dazu, Gebärmaschine zu sein.... und setze das strafrechtlich durch.... hat was von "mittelalterlichen Methoden"...

wird doch sonst den "Museln" vorgeworfen? ;)

Voortrekker
17.11.2010, 16:22
Aha. Und was würde es bringen wenn man Abtreibung verbieten würde ? Dann würden die Frauen eben ins Nachbarland gehen und da abtreiben lassen, wo wäre dann der Unterschied ?

Wenn so eine Frau, so sie denn zurück nach Deutschland kommt, ein Verfahren wegen Totschlags erwarten kann, ändert das schon etwas.

-jmw-
17.11.2010, 16:48
Genau, zwinge die Frauen dazu, Gebärmaschine zu sein.... und setze das strafrechtlich durch.... hat was von "mittelalterlichen Methoden"...
Nicht alles im MA war schlecht! :]

-jmw-
17.11.2010, 16:48
Wenn so eine Frau, so sie denn zurück nach Deutschland kommt, ein Verfahren wegen Totschlags erwarten kann, ändert das schon etwas.
So isses!

AnastasiaNatalja
17.11.2010, 16:58
Wenn so eine Frau, so sie denn zurück nach Deutschland kommt, ein Verfahren wegen Totschlags erwarten kann, ändert das schon etwas.

Das kann ja sein, aber was ist wenn die Frau das Kind dann bekommt ? Super dann kommt das Kind in die Babyklappe...

Voortrekker
17.11.2010, 16:59
Das kann ja sein, aber was ist wenn die Frau das Kind dann bekommt ? Super dann kommt das Kind in die Babyklappe...

Der Unterschied wäre ja nur das Leben :rolleyes: