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Vollständige Version anzeigen : Klage abgewiesen



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berty
22.06.2010, 16:55
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html

Peg Bundy
22.06.2010, 17:06
Hach Berty

http://www4.pic-upload.de/thumb/22.06.10/373xjcr1fvwp.png (http://www.pic-upload.de/view-6100299/190.png.html) ?(

bernhard44
22.06.2010, 17:18
GG - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Casus Belli
22.06.2010, 17:24
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html

Ich find es ein gutes Beispiel für die Justiz in dieser BRD.

Der Wolf kriecht mit diesem Urteil aus seinem Schafspelz, und jeder echte Deutsche kann sehen was in der BRD wirklich abgeht.

Beispielhaft.

Natürlich tut mir das Ehepaar Voigt leid für die Schikane die sie ertragen müssen in diesem Unrechtsstaat.

GG146
22.06.2010, 17:31
Das Ehepaar Voigt kann sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wenn der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal "Weltanschauung" bewusst weggelassen hat bzw. die Rechtsprechung davon jetzt konsequent ausgeht, dann kann künftig allerdings auch ein der Pro - Bewegung nahestehender Gastronom Grünen - Politiker vor die Tür setzen. Das müssen sie dann aushalten.

berty
22.06.2010, 17:33
Hach Berty

http://www4.pic-upload.de/thumb/22.06.10/373xjcr1fvwp.png (http://www.pic-upload.de/view-6100299/190.png.html) ?(

Nö, bestimmt nicht. Ich finde seine Klage ebenso unsinnig wie die Begründung des Gerichts:

>>Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.<<

Voigt hätte den Willen des Hotelchefs akzeptieren sollen und Sondergesetze finde eh Mist.

Gottfried
22.06.2010, 17:34
Das ist ja ein geiles Gesetz. Ich darf niemanden, wegen seiner Religion ablehnen, aber jemanden aufgrund seiner Weltanschauung?

:))

Und dieses Gesetz steht sogar noch über der Verfassung.

Lotos
22.06.2010, 17:34
Wenn der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal "Weltanschauung" bewusst weggelassen hat bzw. die Rechtsprechung davon jetzt konsequent ausgeht, dann kann künftig allerdings auch ein der Pro - Bewegung nahestehender Gastronom Grünen - Politiker vor die Tür setzen. Das müssen sie dann aushalten.

Theoretisch natürlich, möglicherweise würde es jedoch auf radikale/extremistische Parteien (d.h. z.B. Linke) beschränkt werden.

Doc Gyneco
22.06.2010, 17:35
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html

Das Gericht bestätigt den eigenen Unsinn selbst !


Nach Ansicht des Gerichts greift ein Hotelier mit einem Hausverbot zwar in das Persönlichkeitsrecht seines Gasts ein.

Selbstredend !

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Peg Bundy
22.06.2010, 17:38
GG - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gibts nicht ein paar aktualisierte § dazu? Die von Dir zitierten Art. gelten ja nun eindeutig nicht mehr.

Brutus
22.06.2010, 17:40
Ich find es ein gutes Beispiel für die Justiz in dieser BRD. Der Wolf kriecht mit diesem Urteil aus seinem Schafspelz, und jeder echte Deutsche kann sehen was in der BRD wirklich abgeht. Beispielhaft. Natürlich tut mir das Ehepaar Voigt leid für die Schikane die sie ertragen müssen in diesem Unrechtsstaat.

War mir von Anfang an klar, wie das Verfahren ausgeht. Wenn man sich nicht jeden Tag von Neuem in die eigene Tasche lügt, fällt einem auf, daß sich die BRD ganz allmählich, schleichend, hintenrum, hinterfotzig, Salamischeibchen für Salamischeibchen in einen Staat verwandelt, der mindestens so kriminell ist wie das Hitlerreich bis 1939. Wo unter Hitler Juden diskriminiert wurden, sind es in der BRD die Deutschen, insbesondere solche mit nicht systemkonformen Ansichten.

Casus Belli
22.06.2010, 17:40
Das ist ja ein geiles Gesetz. Ich darf niemanden, wegen seiner Religion ablehnen, aber jemanden aufgrund seiner Weltanschauung?

:))

Und dieses Gesetz steht sogar noch über der Verfassung.

Es zeigt sich malwieder das BRD Gesetze eine Dehnbare Hure sind.

Casus Belli
22.06.2010, 17:42
War mir von Anfang an klar, wie das Verfahren ausgeht. Wenn man sich nicht jeden Tag von Neuem in die eigene Tasche lügt, fällt einem auf, daß sich die BRD ganz allmählich, schleichend, hintenrum, hinterfotzig, Salamischeibchen für Salamischeibchen in einen Staat verwandelt, der mindestens so kriminell ist wie das Hitlerreich bis 1939. Wo unter Hitler Juden diskriminiert wurden, sind es in der BRD die Deutschen, insbesondere solche mit nicht systemkonformen Ansichten.

Deswegen macht sich der Begriff "Demokratur", nicht nur bei Konservativ-Rechts denkenden wie mir, breit.

Brutus
22.06.2010, 17:44
Das ist ja ein geiles Gesetz. Ich darf niemanden, wegen seiner Religion ablehnen, aber jemanden aufgrund seiner Weltanschauung? Und dieses Gesetz steht sogar noch über der Verfassung.

Fällt doch auf, daß irgendwas im Bereich *Verfassung* (es darf gelacht werden), Schutz der Grundrechte, Gesetzgebung und Rechtsprechung faul sein muß. Jetzt muß man sich halt auf die Suche machen und nach den Ursachen forschen.

Casus Belli
22.06.2010, 17:44
Wenn der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal "Weltanschauung" bewusst weggelassen hat bzw. die Rechtsprechung davon jetzt konsequent ausgeht, dann kann künftig allerdings auch ein der Pro - Bewegung nahestehender Gastronom Grünen - Politiker vor die Tür setzen. Das müssen sie dann aushalten.

Was nützt eigentlich ein Grundgesetz wenn selbst die BRD Justiz dagegen verstößt?

Ein Grundgesetz das man drehen und wenden kann wie es beliebt hat keinen Einfluss mehr und taugt nichtmal dazu um es auf Toilettenpapier zu schreiben.

Brutus
22.06.2010, 17:50
Deswegen macht sich der Begriff "Demokratur", nicht nur bei Konsevativ-Rechts denkenden wie mir, breit.

Inzwischen denke ich, daß der Begriff Demokratur eine Verharmlosung darstellt. In diesem Staat sind selbst die letzten Reste von Demokratie derart verfault und verkommen, daß man von einer wirklichen Diktatur sprechen muß.

Und selbst das paßt nicht wirklich. Denn eine Diktatur muß nicht notwendigerweise zu einem rassistischen, das eigene Volk diskriminierenden Verbrecherstaat führen, zu dem die BRD zweifellos geworden ist.

Für die Diktatur der OMF-BRD müßte man sich eine neue Bezeichnung einfallen lassen. Dieser Staat übersteigt in seiner kriminellen Abartigkeit alles, was es bislang auf deutschem Boden gegeben hat, wenn man die Diskriminierung der eigenen Bürger und Verheizen deutscher Soldaten für fremde Geldinteressen als unübersteigbaren Gipfel der Staatskriminalität betrachtet.

So weit meine kurze Bestandsaufnahme, und ich war noch nie konservativ-rechts denkend.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 17:50
GG - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Sorry, Bernhard, das gilt für das Rechtsverhältnis Staat <-> Bürger, jedoch nur bedingt für das Rechtsverhältnis Bürger<->Bürger.
Voigt ist nicht durch den Staat Hausverbot erteilt worden, sondern durch einen Bürger.

Im Übrigen hat sich genau das ergeben bezüglich des AGGs ergeben, was ich schon in diesem Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=94457) erläutert habe.

bernhard44
22.06.2010, 17:56
Sorry, Bernhard, das gilt für das Rechtsverhältnis Staat <-> Bürger, jedoch nur bedingt für das Rechtsverhältnis Bürger<->Bürger.
Voigt ist nicht durch den Staat Hausverbot erteilt worden, sondern durch einen Bürger.

Im Übrigen hat sich genau das ergeben bezüglich des AGGs ergeben, was ich schon in diesem Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=94457) erläutert habe.

Ich schätze deine Beiträge sehr, doch gilt das Grundgesetz für Alle!
Untergeordnetes Recht hat sich daran zu orientieren. Oder nicht?
Natürlich kann ein Hausrecht in Anspruch genommen werden, aber nicht aus diesen Gründen wie sie der Hotelier vorgebracht hat.

Pescatore
22.06.2010, 17:59
Bin gespannt ob ein Hotelbesitzer es wagen wird, einmal einen "etablierten" Politiker abzuweisen, bspw. wegen des völkerrechtlich bedenklichen und zudem grundgesetzwidrigen Krieges im Kosovo. Hätte ich die Möglichkeit, ich würde es versuchen.

Ansonsten kann ich nur sagen: Das Urteil ist (vor allem Dank seiner rotzfrechen Begründung) weit jenseits der Rechtsbeugung (man hätte die Klage zwar auch etwas wackelig, dafür aber auf dem geschändeten Boden des Grundgesetzes, auf einer anderen Schiene abweisen können). Dass ich dadurch jetzt automatisch in die rechte Ecke gedrängt werde, das kann ich aushalten. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Einige ganz besonders.

Neusprech:
Krieg bedeutet Frieden
Diskriminierungsverbot rechtfertigt Diskriminierung.

Gottfried
22.06.2010, 18:01
Fällt doch auf, daß irgendwas im Bereich *Verfassung* (es darf gelacht werden), Schutz der Grundrechte, Gesetzgebung und Rechtsprechung faul sein muß. Jetzt muß man sich halt auf die Suche machen und nach den Ursachen forschen.

Das Grundgesetz ist sowieso nur Folklore für die Massen, die dieses kleine Büchlein nicht gelesen haben.

Sprecher
22.06.2010, 18:03
Was soll man vom Unrechtsstaat BRD auch anderes erwarten?

Sathington Willoughby
22.06.2010, 18:07
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html

[QUOTE]Das Ehepaar Voigt kann sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden[/QUOTESehr interessant. Man gibt zu, Andersdenkende und explizit Oppositionelle damit zu diskriminieren. Wo leben wir denn?

Brutus
22.06.2010, 18:11
Sehr interessant. Man gibt zu, Andersdenkende und explizit Oppositionelle damit zu diskriminieren. Wo leben wir denn?

Sobald man an die Dinge vorurteilsfrei herangeht und bereit ist, jedes Ergebnis zuzulassen, das durch logische Beweisführung zustandekommt, ist es doch sonnenklar: Wir leben in einer Zeit der Neuauflage der Nürnberger Rassegesetze; nur daß die Diskriminierung diesmal Deutsche trifft.

Vor allem: der Vorfall mit dem Ehepaar Voigt findet seit Jahren täglich Beispiele antideutscher Diskriminierung. Üblicherweise bei Auseinandersetzungen mit Migranten.

berty
22.06.2010, 18:12
[QUOTE]Das Ehepaar Voigt kann sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden[/QUOTESehr interessant. Man gibt zu, Andersdenkende und explizit Oppositionelle damit zu diskriminieren. Wo leben wir denn?

Da hättest du dich 2006 beschweren müssen als dies Gesetz wurde. Ich finde diese Ausnahme "Weltanschauung" auch nicht gut.

Im übrigen ein Artikel aus dem die Beweggründe des Gerichts besser hervorgehen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/keine-wellness-fuer-npd-chef-voigt/1865820.html

Das Urteil wird darüber hinaus weniger mit dem GG und dem AGG begründet als ganz einfach mit dem Hausrecht. Und der Vertragsfreiheit. Das ist für mich akzeptabel. Dies trifft nicht zu für das AGG.

Querulantin
22.06.2010, 18:19
Das ist ja ein geiles Gesetz. Ich darf niemanden, wegen seiner Religion ablehnen, aber jemanden aufgrund seiner Weltanschauung?
....
Ja, denn die Zugehörigkeit zu einer Religion oder einer politischen Partei war
hier nicht das Kriterium. Es geht nur um die ganz persönliche Weltanschauung.
Das Urteil ist kein Freibrief gegen Mitglieder einer Partei!

Und wer in der bekannten Art und Weise Großteile der Weltbevölkerung ablehnt,
kann in einem internationalen Hotel aufgrund seiner ganz persönlichen und
offen gelebten Handlungsweisen vorsorglich Hausverbot bekommen. Wo ist
das Problem?

Die Rechte von Hausbesitzern gegen Mieter müssen wieder gestärkt werden!

Liebe Grüße Q.

Bieleboh
22.06.2010, 18:21
Was soll man vom Unrechtsstaat BRD auch anderes erwarten?

Hat der Hotelier nicht das Recht, geschäftsschädigende Gäste des Hauses zu verweisen.?

Gottfried
22.06.2010, 18:23
Man sollte vielleicht bedenken, dass dieses Gericht in der Zone liegt. Und dass die Richter selbst aus der Zone kommen. Das macht das Urteil etwas verständlicher.

Denn es ist doch so: die Richter, die heute solche Urteile sprechen sind auch die gleichen Richter, die noch vor 20 Jahren Leute wegen Fluchtversuchen über die Grenze zu fünf Jahren Stasi-Zuchthaus verknackt haben.

Pescatore
22.06.2010, 18:25
Schade dass ich keine Kneipe habe, grüne Kosovokrieger hätten das letzte Mal bei mir das von ihnen abgegriffene Steuergeld versoffen.

Ansonsten lasse ich mich gerne (die einen kennen mich, die anderen können mich) in die rechte Ecke drängen wenn ich sage: Das Urteil ist Dreck. Ich könnte das jetzt anhand der juristischen Großwetterlage auch begründen, aber das wäre Perlen vor die Säue in einem Staat der so offen auf seine eigene Verfassung schei#t wie Deutschland.

P.S. Die Linken werden erst wieder aufwachen wenn das Pendel mal wieder in die andere Richtung ausschlägt, wenn die ersten ATTAC-Idioten irgendwo abgewiesen werden.

Pescatore
22.06.2010, 18:26
Hat der Hotelier nicht das Recht, geschäftsschädigende Gäste des Hauses zu verweisen.?

Schädigt ein Herr Vogt den 99,5% der Deutschen nicht einmal erkennen würden das Geschäft?

Brutus
22.06.2010, 18:27
Hat der Hotelier nicht das Recht, geschäftsschädigende Gäste des Hauses zu verweisen.?

Ein Hotelier kann ja mal versuchen, Neger, Türken, Migranten oder Juden seines Hauses zu verweisen, wie dann das Gerichtsverfahren ausgeht.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 18:28
Ich schätze deine Beiträge sehr, doch gilt das Grundgesetz für Alle!
Untergeordnetes Recht hat sich daran zu orientieren. Oder nicht?
Natürlich kann ein Hausrecht in Anspruch genommen werden, aber nicht aus diesen Gründen wie sie der Hotelier vorgebracht hat.

Bernhard44, achtest du die Grundrechte so, wie du es in deinem Posting selber verlangst?

Natürlich gilt das Grundgesetz für alle, jedoch werden die Grundrechte vom Staat dem Bürger garantiert nicht aber vom Bürger dem Bürger. Werfe mal einen kleine Blick auf Artikel 19 Absatz 4 GG. Wer ist da erwähnt.....?!!

Du ignorierst im Übrigen ein kleines Problem, nämlich das die Grundrechte untereinander in Konflikt geraten.

Du berufst dich schön auf Artikel 3 GG, aber vergisst dabei Artikel 2 GG, aus dem sich die Vertragsfreiheit ableitet oder Artikel 12 Absatz 2 GG. Die stehen nämlich in diesem Fall in Konflikt zu Artikel 3.

Querulantin
22.06.2010, 18:29
Schade dass ich keine Kneipe habe, grüne Kosovokrieger hätten das letzte Mal bei mir das von ihnen abgegriffene Steuergeld versoffen.

Ansonsten lasse ich mich gerne (die einen kennen mich, die anderen können mich) in die rechte Ecke drängen wenn ich sage: Das Urteil ist Dreck. Ich könnte das jetzt anhand der juristischen Großwetterlage auch begründen, aber das wäre Perlen vor die Säue in einem Staat der so offen auf seine eigene Verfassung schei#t wie Deutschland.

P.S. Die Linken werden erst wieder aufwachen wenn das Pendel mal wieder in die andere Richtung ausschlägt, wenn die ersten ATTAC-Idioten irgendwo abgewiesen werden.
Ersten ist es nicht rechtens, jemanden nur wegen seines Geburtslandes Kosovo abzulehnen und zweitens wurden ATTAC Mitglieder, ohne eine Straftat begannen zu haben, vorsorglich festgesetzt.

Und Haft ist eine erhebliche Stufe über Hausverbot angesiedelt. Es gibt hunderttausende Hotels und wie oft habe ich schon kein Zimmer bekommen. Angeblich wegen Über- belegung. Da sollte ich wohl, wäre Voigt mein Vorbild, anfangen zu klagen. Aber er ist zum Glück nicht mein Vorbild! :D

Liebe Grüße Q.

bernhard44
22.06.2010, 18:31
Hat der Hotelier nicht das Recht, geschäftsschädigende Gäste des Hauses zu verweisen.?

dann müssten alle Politiker demnächst auf dem Zeltplatz oder in ihrem Wohnmobil übernachten! :]

Bieleboh
22.06.2010, 18:32
Schädigt ein Herr Vogt den 99,5% der Deutschen nicht einmal erkennen würden das Geschäft?

Offenbar schon:

Nach Ansicht der Richter war der Hotelier "im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung" und aus "Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Hotels" zu dem Hausverbot befugt.

Bieleboh
22.06.2010, 18:36
dann müssten alle Politiker demnächst auf dem Zeltplatz oder in ihrem Wohnmobil übernachten! :]

Warum nicht unter der Brücke. :]

henriof9
22.06.2010, 18:40
Sorry, Bernhard, das gilt für das Rechtsverhältnis Staat <-> Bürger, jedoch nur bedingt für das Rechtsverhältnis Bürger<->Bürger.
Voigt ist nicht durch den Staat Hausverbot erteilt worden, sondern durch einen Bürger.

Im Übrigen hat sich genau das ergeben bezüglich des AGGs ergeben, was ich schon in diesem Thread (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=94457) erläutert habe.

Das ist so nicht richtig weil der Hotelier hier ja nicht als Bürger gehandelt hat sondern in seiner Eigenschaft als Direktor eines Unternehmens.

Dies würde doch aber im Umkehrschluß bedeuten, daß nun jeder Unternehmer die Möglichkeit hätte jemanden wegen seiner Weltanschauung abzulehnen.

Wenn ich also nicht mit der Weltanschauung eines z.B. türkischen Bewerbers für einen Job einverstanden bin weil ich z.B. mehr Frauen in meinem Unternehmen
beschäftigt habe darf ich dieses widerum nicht tun ohne mit einer Klage wegen Diskriminierung rechenn zu müssen.

Sorry, aber wenn schon jemand allein wegen seiner Weltanschauung mit einem Hausverbot belegt werden darf ( und ich persönlich sehe dies als Diskriminierung ) grenzt dies ja nicht nur an ein Gesinnungsurteil, es zeigt in diesem Fall explizit das ein deutsches Gericht rein politisch motiviert urteilt.

aus wiki


Weltanschauung“ bezieht sich eher auf die systematischen, prinzipiellen oder durch Gesinnung bestimmten Aspekte, aus deren Anwendung auf die Welt dann ein Bild der Welt, das Weltbild, resultiert.

Gottfried
22.06.2010, 18:41
Offenbar schon:

Ich finde, das sollte erst mal bewiesen werden. Der Nachweis, dass dem Hotel dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, steht doch aus. Das ist eine reine Mutmaßung.

Man könnte auch so argumentieren. Durch die Übernachtung Voigts in diesem Hotel, bekommt das Hotel bundesweite Publicity und das kurbelt den Umsatz an.

Brutus
22.06.2010, 18:44
Ich finde, das sollte erst mal bewiesen werden. Der Nachweis, dass dem Hotel dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, steht doch aus. Das ist eine reine Mutmaßung.

Den Voigt erkennt doch eh keiner als NPD-Vorsitzenden. Außerdem wollte er zusammen mit seiner Frau rein privat das Hotel buchen.

berty
22.06.2010, 18:45
Bemerkenswert hier auch, dass unser Gesetzgeber vor Jahren von der EU-Richtlinie abgewichen ist.

>>Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar. Denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor. Der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber nicht in die entsprechenden Paragraphen des Antidiskriminierungsgesetzes übernommen.<<

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kein-wellness-fuer-npd-chef/

Wäre man Brüssel sklavisch gefolgt, hätte sich das Gericht heute wenigstens mit dem AGG auseinandersetzen müssen.

Ob Voigt jetzt ein Befürworter der EU wird?

Querulantin
22.06.2010, 18:45
...Wenn ich also nicht mit der Weltanschauung eines z.B. türkischen Bewerbers für einen Job einverstanden bin weil ich z.B. mehr Frauen in meinem Unternehmen beschäftigt habe darf ich dieses widerum nicht tun ohne mit einer Klage wegen Diskriminierung rechenn zu müssen....
Hallo Henriof9!

Lassen Sie in Ihrer Aussage das türkisch weg. Wenn Ihnen die Weltanschauung eines Bewerbers nicht gefällt, dass stellen Sie den nicht ein. Ein Mitarbeiter muss die Firmenphilosophie nach außen repräsentieren. Wer mit seinen Aussagen im Bewerbungsgespräch zu weit davon entfernt ist, bekommt den Job nicht. Da ist die Nationalität, die Religion und die Parteizugehörigkeit egal.

Ist denn der Unterschied zu schwer zu verstehen?

Liebe Grüße Q.

Pescatore
22.06.2010, 18:47
Ersten ist es nicht rechtens, jemanden nur wegen seines Geburtslandes Kosovo abzulehnen und zweitens wurden ATTAC Mitglieder, ohne eine Straftat begannen zu haben, vorsorglich festgesetzt.

Ich hätte "grüne" gross schreiben sollen. Mir ist es wurscht wo Joe Fischer geboren ist.

Peg Bundy
22.06.2010, 18:48
Ich finde, das sollte erst mal bewiesen werden. Der Nachweis, dass dem Hotel dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde, steht doch aus. Das ist eine reine Mutmaßung.

Man könnte auch so argumentieren. Durch die Übernachtung Voigts in diesem Hotel, bekommt das Hotel bundesweite Publicity und das kurbelt den Umsatz an.

Soweit ich gelesen habe, war Voigt schon die Jahre davor in diesem Hotel und hat es dadurch mit Sicherheit nicht an den Rand des Ruins getrieben. Da hat sich auch keine Sau dran gestört :dunno:
Der da jetzt eins auf polcor-wichtig macht ist wohl ein neuer Chef.

berty
22.06.2010, 18:49
Das ist so nicht richtig weil der Hotelier hier ja nicht als Bürger gehandelt hat sondern in seiner Eigenschaft als Direktor eines Unternehmens.

Dies würde doch aber im Umkehrschluß bedeuten, daß nun jeder Unternehmer die Möglichkeit hätte jemanden wegen seiner Weltanschauung abzulehnen.

Wenn ich also nicht mit der Weltanschauung eines z.B. türkischen Bewerbers für einen Job einverstanden bin weil ich z.B. mehr Frauen in meinem Unternehmen
beschäftigt habe darf ich dieses widerum nicht tun ohne mit einer Klage wegen Diskriminierung rechenn zu müssen.

Sorry, aber wenn schon jemand allein wegen seiner Weltanschauung mit einem Hausverbot belegt werden darf ( und ich persönlich sehe dies als Diskriminierung ) grenzt dies ja nicht nur an ein Gesinnungsurteil, es zeigt in diesem Fall explizit das ein deutsches Gericht rein politisch motiviert urteilt.

aus wiki

Ist "Türke" eine Weltanschauung?

Peg Bundy
22.06.2010, 18:51
Ist "Türke" eine Weltanschauung?

Menno Berty :rolleyes: "Die Weltanschauung eines z.B. türk. Bewerbers"
Bist Du ab und an auch mal in diesem Forum anwesend, während Du hier schreibst?

Gehirnnutzer
22.06.2010, 18:53
Das ist so nicht richtig weil der Hotelier hier ja nicht als Bürger gehandelt hat sondern in seiner Eigenschaft als Direktor eines Unternehmens.

Dies würde doch aber im Umkehrschluß bedeuten, daß nun jeder Unternehmer die Möglichkeit hätte jemanden wegen seiner Weltanschauung abzulehnen.

Wenn ich also nicht mit der Weltanschauung eines z.B. türkischen Bewerbers für einen Job einverstanden bin weil ich z.B. mehr Frauen in meinem Unternehmen
beschäftigt habe darf ich dieses widerum nicht tun ohne mit einer Klage wegen Diskriminierung rechenn zu müssen.

Sorry, aber wenn schon jemand allein wegen seiner Weltanschauung mit einem Hausverbot belegt werden darf ( und ich persönlich sehe dies als Diskriminierung ) grenzt dies ja nicht nur an ein Gesinnungsurteil, es zeigt in diesem Fall explizit das ein deutsches Gericht rein politisch motiviert urteilt.

aus wiki

henriof9, dein Beispiel beweist, das du dich nicht mit dem AGG beschäftigt hast.
Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot, wo auch die Weltanschauung eingeschlossen ist (Abschnitt 2 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html)) und einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot (§ 19 AGG), wo die Weltanschauung nicht eingeschlossen ist.
Der Gesetzgeber stellt im zivilrechtlichen Bereich im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Bereich die Vertragsfreiheit über die Weltanschauung ( ist im § 19 nicht erwähnt, jedoch im Abschnitt 2 AGG).
Deine Beispiele betreffen aber das Arbeitsrecht.

Brutus
22.06.2010, 18:54
Das ist ja ein geiles Gesetz. Ich darf niemanden, wegen seiner Religion ablehnen, aber jemanden aufgrund seiner Weltanschauung? Und dieses Gesetz steht sogar noch über der Verfassung.



Fällt doch auf, daß irgendwas im Bereich *Verfassung* (es darf gelacht werden), Schutz der Grundrechte, Gesetzgebung und Rechtsprechung faul sein muß. Jetzt muß man sich halt auf die Suche machen und nach den Ursachen forschen.

Soeben in Michael Winklers neuem Pranger gefunden:

"Nein! Dies ist nicht Deutschland, die ist die BRD, dies ist Vierzonesien, ein staatsähnliches Gebilde, errichtet, um das, was Deutschland war, für die Siegermächte auszubeuten."

http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html

Querulantin
22.06.2010, 18:55
Ich hätte "grüne" gross schreiben sollen. Mir ist es wurscht wo Joe Fischer geboren ist.
Wo ist das Problem? Wenn Sie als Hotel mit dem Namen "Brunsbüttel" bekennender Atomstromfreund sind und gerade den Kongress der Atomstromfreunde im Haus haben, wäre es kein Problem Herrn Fischer auszuladen. Mit dem Verweis, dass er Steine schmeißt und Zaunlatten gegen Atomkraftbefürworter einsetzt, sollte das durch gehen.

Aber so ganz allgemein wird das schwerer.

Liebe Grüße Q.

harlekina
22.06.2010, 18:55
Ist "Türke" eine Weltanschauung?

Das ist meiner Meinung nach genauso zweitrangig wie die politische Einstellung eines Gastes.
Ein Unternehmer hat in erster Linie darauf zu achten, dass die Belegungsquote stimmt, damit die Rechnungen bezahlt werden können.
Der hier lehnt die NPD ab aus Angst vor Randale, der nächste lehnt Übergewichtige ab aus Angst um die Statik der Betten usw.

Handelt es sich hier um den Besitzer des Hotels oder um den Geschäftsführer? Sollte zweiteres der Fall sein, hätte er schon gar kein Recht, Gäste abzulehnen, noch dazu aufgrund vager Vermutung, es sei denn, er haftet für den Ausfall.

henriof9
22.06.2010, 18:57
Hallo Henriof9!

Lassen Sie in Ihrer Aussage das türkisch weg. Wenn Ihnen die Weltanschauung eines Bewerbers nicht gefällt, dass stellen Sie den nicht ein. Ein Mitarbeiter muss die Firmenphilosophie nach außen repräsentieren. Wer mit seinen Aussagen im Bewerbungsgespräch zu weit davon entfernt ist, bekommt den Job nicht. Da ist die Nationalität, die Religion und die Parteizugehörigkeit egal.

Ist denn der Unterschied zu schwer zu verstehen?

Liebe Grüße Q.

Tja liebe Susanne, ich verstehe den Unterschied sehr wohl aber unser Arbeitsrecht, in diesem Fall, eben nicht.
Und genau den türkischen Bewerber kann ich dabei eben nicht weg lassen weil dieser eben z.B. schon in seiner Einstellung zu Frauen, und erst recht wenn sie Vorgesetzte sind, eine völlig andere Weltanschauung vertritt was sich sehr wohl auf die Mitarbeit auswirkt.
Und damit habe ich genügend Erfahrungen sammeln dürfen, ich hatte lediglich das Glück, daß es seinerzeit noch nicht diesen Klagehype deswegen gegeben hat.

berty
22.06.2010, 18:59
Menno Berty :rolleyes: "Die Weltanschauung eines z.B. türk. Bewerbers"
Bist Du ab und an auch mal in diesem Forum anwesend, während Du hier schreibst?

Der ist deiner Regel nach und auch außerhalb davon ein Moslem. Religion und somit dem AGG unterliegend.

>>In Privatbetrieben hingegen ist dem Unternehmer nicht gestattet, bei der Auswahl von Stellenbewerbern eine Auswahl aufgrund der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen vorzunehmen. Ein Moslem muss also auch Juden einstellen und umgekehrt.<<

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Querulantin
22.06.2010, 18:59
henriof9, dein Beispiel beweist, das du dich nicht mit dem AGG beschäftigt hast.
Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot, wo auch die Weltanschauung eingeschlossen ist (Abschnitt 2 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html)) und einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot (§ 19 AGG), wo die Weltanschauung nicht eingeschlossen ist.
Der Gesetzgeber stellt im zivilrechtlichen Bereich im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Bereich die Vertragsfreiheit über die Weltanschauung ( ist im § 19 nicht erwähnt, jedoch im Abschnitt 2 AGG).
Deine Beispiele betreffen aber das Arbeitsrecht.
Dann mal eine Frage dazu.

Wenn ein Bewerber im Gespräch explizit darauf hinweist, dass er mit "Negerpack und Muselns" niemals zusammenarbeiten würde, aber 50% der Belegschaft sich aus Schwarzafrikanern und Arabern zusammensetzen, dann darf ich den aufgrund seiner Weltanschauung nicht ablehnen?

Liebe Grüße Q.

Querulantin
22.06.2010, 19:03
Tja liebe Susanne, ich verstehe den Unterschied sehr wohl aber unser Arbeitsrecht, in diesem Fall, eben nicht.
Und genau den türkischen Bewerber kann ich dabei eben nicht weg lassen weil dieser eben z.B. schon in seiner Einstellung zu Frauen, und erst recht wenn sie Vorgesetzte sind, eine völlig andere Weltanschauung vertritt was sich sehr wohl auf die Mitarbeit auswirkt.
Und damit habe ich genügend Erfahrungen sammeln dürfen, ich hatte lediglich das Glück, daß es seinerzeit noch nicht diesen Klagehype deswegen gegeben hat.
Halt. Nur weil jemand Türke ist, kennen Sie dessen Weltanschauung nicht. Wer im Gespräch ablehnt, von einer weiblichen Führungskraft Anweisungen entgegen zu nehmen, kann natürlich abgelehnt werden. Nicht mit der Begründung Türke zu sein, sondern aufgrund seiner Einstellung nicht in das Teamgefüge zu passen.

Liebe Grüße Q.

henriof9
22.06.2010, 19:08
henriof9, dein Beispiel beweist, das du dich nicht mit dem AGG beschäftigt hast.
Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot, wo auch die Weltanschauung eingeschlossen ist (Abschnitt 2 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html)) und einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot (§ 19 AGG), wo die Weltanschauung nicht eingeschlossen ist.
Der Gesetzgeber stellt im zivilrechtlichen Bereich im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Bereich die Vertragsfreiheit über die Weltanschauung ( ist im § 19 nicht erwähnt, jedoch im Abschnitt 2 AGG).
Deine Beispiele betreffen aber das Arbeitsrecht.

Ich will gern zugeben, daß mich das AGG nicht großartig interessiert was allerdings daran liegt, daß ich dieses eher als Abkassiergesetz betrachte und als Totschlag- Gesetz mit welchem man letztendlich fast alles abwürgen und Menschen bevormunden kann- das aber nur Rande.

Bleiben wir bei einem Unternehmer, dann z.B. einen Fitnessstudio in welchem der Großteil der Kundinnen aus Frauen besteht.
Wenn nun diese Kundinnen es nicht möchten, daß z.B. muslimische Männer Mitglied werden weil deren Weltanschauung in Bezug auf Frauen eine völlig gegensätzliche ist, hat dieser Fitnessstudiobesitzer, auf Grund dieses Urteils, nun die Möglichkeit muslimischen Männern den Zutritt zu verwehren ?

Wohl kaum.

berty
22.06.2010, 19:09
Das ist meiner Meinung nach genauso zweitrangig wie die politische Einstellung eines Gastes.
Ein Unternehmer hat in erster Linie darauf zu achten, dass die Belegungsquote stimmt, damit die Rechnungen bezahlt werden können.
Der hier lehnt die NPD ab aus Angst vor Randale, der nächste lehnt Übergewichtige ab aus Angst um die Statik der Betten usw.

Handelt es sich hier um den Besitzer des Hotels oder um den Geschäftsführer? Sollte zweiteres der Fall sein, hätte er schon gar kein Recht, Gäste abzulehnen, noch dazu aufgrund vager Vermutung, es sei denn, er haftet für den Ausfall.

Du musst das WEnige was aus der Urteilsbegründung bisher veröffentlich ist auch lesen. Bei Voigt als Hotelgast geht es um Hausrecht und Vertragsfreiheit und nicht um AGG. Bei Voigt als Bewerber für die Stelle des Poolreinigers gilt das AGG, weil Arbeitsrecht. Meiner Meinung nach. Aber ich bin kein Jurist. Auf Wiki steht mehr.

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Gehirnnutzer
22.06.2010, 19:12
Dann mal eine Frage dazu.

Wenn ein Bewerber im Gespräch explizit darauf hinweist, dass er mit "Negerpack und Muselns" niemals zusammenarbeiten würde, aber 50% der Belegschaft sich aus Schwarzafrikanern und Arabern zusammensetzen, dann darf ich den aufgrund seiner Weltanschauung nicht ablehnen?

Liebe Grüße Q.

Irrtum, hier greift § 8 Absatz 1 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/__8.html), denn die Zusammenarbeit mit den anderen Beschäftigten der Firma kann als wesentliche Bedigung zur Ausübung der Tätigkeit ausgelegt werden.

henriof9
22.06.2010, 19:14
Halt. Nur weil jemand Türke ist, kennen Sie dessen Weltanschauung nicht. Wer im Gespräch ablehnt, von einer weiblichen Führungskraft Anweisungen entgegen zu nehmen, kann natürlich abgelehnt werden. Nicht mit der Begründung Türke zu sein, sondern aufgrund seiner Einstellung nicht in das Teamgefüge zu passen.

Liebe Grüße Q.

Nun, es ist davon auszugehen, daß ein Türke Muslim ist, ich persönlich habe jedenfalls keinen einzigen kennengelernt, bei welchem dies nicht so gewesen ist.

Aber kommen wir weg vom Arbeitsrecht, darum geht es ja in diesem Urteil nicht, mir ging es allein um den Begriff Weltanschauung und für mich sieht dies sehr wohl nach einem Gesinnungsurteil aus, vor allem vor dem Hintergrunf, daß besagter Kläger ja schon ohne weiteres mehrere Urlaube in diesem Hotel erleben durfte.

Auch würde ich jede Wette eingehen, daß andere Parteien von diesem Urteil ausgeschlossen sind. :]

Gehirnnutzer
22.06.2010, 19:22
Ich will gern zugeben, daß mich das AGG nicht großartig interessiert was allerdings daran liegt, daß ich dieses eher als Abkassiergesetz betrachte und als Totschlag- Gesetz mit welchem man letztendlich fast alles abwürgen und Menschen bevormunden kann- das aber nur Rande.

Bleiben wir bei einem Unternehmer, dann z.B. einen Fitnessstudio in welchem der Großteil der Kundinnen aus Frauen besteht.
Wenn nun diese Kundinnen es nicht möchten, daß z.B. muslimische Männer Mitglied werden weil deren Weltanschauung in Bezug auf Frauen eine völlig gegensätzliche ist, hat dieser Fitnessstudiobesitzer, auf Grund dieses Urteils, nun die Möglichkeit muslimischen Männern den Zutritt zu verwehren ?

Wohl kaum.

§ 19 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/__19.html) und § 20 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/__20.html)

henriof9, was man aus Unwissenheit bezüglich Gesetze annimmt und was tatsächlich durch die Gesetze bewirkt, beschränkt etc. wird, ist immer verschieden.

Ausonius
22.06.2010, 19:23
Bleiben wir bei einem Unternehmer, dann z.B. einen Fitnessstudio in welchem der Großteil der Kundinnen aus Frauen besteht.
.

Ein Beispiel:
Die Fitnessstudios der Mrs. Sporty-Kette lassen ausschließlich Frauen als Mitglieder zu. Hatte mich auch schon gefragt, ob das rechtens ist, aber gemäß dem, was Gehirnnutzer schreibt, offenbar ja.

Sathington Willoughby
22.06.2010, 19:23
http://www.pi-news.net/2010/06/koeln-kein-grundstueck-bei-falscher-gesinnung/#more-142885

Der Kölner Rat verweigert den Bewerbern um ein Grundstück den Verkauf. Grund: Falsche politische Überzeugung. Die Fraktionsvorsitzende der Bürgerbewegung Pro Köln, Judith Wolter hatte sich zusammen mit ihrem Ehemann, Markus Wiener, der ebenfalls für Pro Köln dem Stadrat angehört, als einziges um ein Grundstück beworben. Sie hatten alle formalen Kriterien für den Kauf des Grundstücks, auf dem sie den Bau eines privaten Wohnhauses planten, erfüllt. Eine Mehrheit von SPD, Grünen und FDP lehnten in einer nichtöffentlichen Sitzung den Verkauf an die beiden ab.
Offenbar arbeitet man immer schneller an einer DDR heavy.
Wann muss man einen Fragebogen zur Gesinnung ausfüllen mit der Erklärung, das all seine Großväter SPD oder Linke gewählt haben, um kein Mischblut - ääh - Mischdenker zu sein?
Am Besten erlässt man ein Gesetz, nach dm alle Rechten einen gelben Stern auf der Brust tragen sollen, dann kann man sich viel Arbeit ersparen.

Don
22.06.2010, 19:27
Nun, es ist davon auszugehen, daß ein Türke Muslim ist, ich persönlich habe jedenfalls keinen einzigen kennengelernt, bei welchem dies nicht so gewesen ist.

Aber kommen wir weg vom Arbeitsrecht, darum geht es ja in diesem Urteil nicht, mir ging es allein um den Begriff Weltanschauung und für mich sieht dies sehr wohl nach einem Gesinnungsurteil aus, vor allem vor dem Hintergrunf, daß besagter Kläger ja schon ohne weiteres mehrere Urlaube in diesem Hotel erleben durfte.

Auch würde ich jede Wette eingehen, daß andere Parteien von diesem Urteil ausgeschlossen sind. :]

Natürlich ist das ein Gesinnungsurteil. Und es verstößt glasklar gegen das Grundgesetz.

Das ist mir aber eigentlich wurscht, da ich das GG ohnehin für ein miserables Machwerk halte.

In einem freien Land mit einer republikanischen Verfassung hat selbstredend jeder das unbestreitbare Recht von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen ohne irgendwem auch nur den Ansatz einer Begründung schuldig zu sein.

Das sind wir aber nicht. Die Farce wird immer offensichtlicher.

Sterntaler
22.06.2010, 19:29
die nächste Instanz wartet sicherlich schon.

Deutschmann
22.06.2010, 19:35
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html

(aus dem Link)
... Das Ehepaar Voigt kann sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Tat. Ein bemerkenswertes Urteil. Damit dürfte im Arbeitsrecht so einiges ausgeheblet sein. Könnte interessant werden wenn sich ein potentieller Arbeitgeber Informationen über die politische Anschauung eine Bewerbers verschafft hat.

DoMonRai
22.06.2010, 19:37
GG - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Grundgesetz ist öffentliches Recht.
Hausverbote fallen unter das Privatrecht.

Capisce?

Gehirnnutzer
22.06.2010, 19:39
http://www.pi-news.net/2010/06/koeln-kein-grundstueck-bei-falscher-gesinnung/#more-142885

Offenbar arbeitet man immer schneller an einer DDR heavy.
Wann muss man einen Fragebogen zur Gesinnung ausfüllen mit der Erklärung, das all seine Großväter SPD oder Linke gewählt haben, um kein Mischblut - ääh - Mischdenker zu sein?
Am Besten erlässt man ein Gesetz, nach dm alle Rechten einen gelben Stern auf der Brust tragen sollen, dann kann man sich viel Arbeit ersparen.

Abusus non tollit usum.

egis virtus haec est: imperare, vetare, permittere, punire.

Bonum commune est melius quam bonum unius.

Summum jus, summa injuria

Deutschmann
22.06.2010, 19:41
http://www.pi-news.net/2010/06/koeln-kein-grundstueck-bei-falscher-gesinnung/#more-142885

Offenbar arbeitet man immer schneller an einer DDR heavy.
Wann muss man einen Fragebogen zur Gesinnung ausfüllen mit der Erklärung, das all seine Großväter SPD oder Linke gewählt haben, um kein Mischblut - ääh - Mischdenker zu sein?
Am Besten erlässt man ein Gesetz, nach dm alle Rechten einen gelben Stern auf der Brust tragen sollen, dann kann man sich viel Arbeit ersparen.

:shock: Sigmar Gabriels Vater soll Artikel für rechtsextreme Zeitschriften verfasst haben. Somit dürfte Gabriel künftig nur noch mit dem Campingwagen seine Reisen antreten.

Sterntaler
22.06.2010, 19:41
Das Grundgesetz ist öffentliches Recht.
Hausverbote fallen unter das Privatrecht.

Capisce?

Unsinn. Vermieter müsen auch jeden nehmen, sonst verstoßen die gegen das Adg:

Gehirnnutzer
22.06.2010, 19:41
(aus dem Link)
... Das Ehepaar Voigt kann sich auch nicht auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berufen, entschieden die Richter. Bei dessen Formulierung habe der Gesetzgeber darauf verzichtet, den Begriff "Weltanschauung" als möglichen Anknüpfungspunkt für Klagen wegen politischer Überzeugungen aufzunehmen. Dies sei explizit erfolgt, damit Rechtsextreme das Gesetz nicht dazu nutzen könnten, sich Zugang zu "Geschäften" zu verschaffen, die ihnen "aus anerkennenswerten Gründen" verweigert wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Tat. Ein bemerkenswertes Urteil. Damit dürfte im Arbeitsrecht so einiges ausgeheblet sein. Könnte interessant werden wenn sich ein potentieller Arbeitgeber Informationen über die politische Anschauung eine Bewerbers verschafft hat.

Würdest du mal den Thread und das AGG aufmerksamer lesen, dann würdest du erkannt haben, das diese Urteil das Zivilrecht betrifft und nicht das Arbeitsrecht.

Querulantin
22.06.2010, 19:42
Irrtum, hier greift § 8 Absatz 1 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/__8.html), denn die Zusammenarbeit mit den anderen Beschäftigten der Firma kann als wesentliche Bedigung zur Ausübung der Tätigkeit ausgelegt werden.
Danke, sehr schön, der Sinn der Gesetze wird
immer vernünftiger und in sich schlüssiger! :]

Gottfried
22.06.2010, 19:43
Das Grundgesetz ist öffentliches Recht.
Hausverbote fallen unter das Privatrecht.

Capisce?

Dann hätten die Alliierten den Deutschen einen anderen Text diktieren sollen.

Deutschmann
22.06.2010, 19:44
Würdest du mal den Thread und das AGG aufmerksamer lesen, dann würdest du erkannt haben, das diese Urteil das Zivilrecht betrifft und nicht das Arbeitsrecht.

Würdest du die Begründug des Gerichts aufmerksam lesen, hättest du erkannt dass genau das AGG so ausgelegt ist. Im übrigen völlig wurscht. Findige Arbeitgeber werden eben Hausverbot für unliebsame Arbeitnehmer erlassen. (sinngemäß)

DoMonRai
22.06.2010, 19:45
Unsinn. Vermieter müsen auch jeden nehmen, sonst verstoßen die gegen das Adg:
Es ist Unsinn, dass das GG öffentliches Recht ist und damit gottverdammtnochmal nichts mit dem Hausverbot da zu tun hat?

Aha. Danke für die Info, Euer Ehren. :))

Paul Felz
22.06.2010, 19:46
Unsinn. Vermieter müsen auch jeden nehmen, sonst verstoßen die gegen das Adg:

Eben.Und das ist Zivilrecht und nicht Arbeitsrecht.

Interessant wird es, wenn jemand mit dem gleichen Grund Gregor Gysi abweist.

henriof9
22.06.2010, 19:46
Würdest du mal den Thread und das AGG aufmerksamer lesen, dann würdest du erkannt haben, das diese Urteil das Zivilrecht betrifft und nicht das Arbeitsrecht.

Ja aber sei doch mal ehrlich.
Es kann doch nicht sein, daß ein AGG verschiedentlich zur Anwendung kommt.

In einem Bereich darf also die Weltanschauung eine Rolle spielen, in einem anderen Bereich aber nicht.

Sorry, aber das ist Kokolores.

Gottfried
22.06.2010, 19:49
Jedes Justizsystem ist eben politisch eingefärbt. Das ist doch in der BRD nicht anders. Ich denke, die dauerarbeitslosen Juristen in diesem Strang sollten da keine Stringenz hineininterpretieren. Es handelt sich klar um Willkür.

Deutschmann
22.06.2010, 19:50
Ja aber sei doch mal ehrlich.
Es kann doch nicht sein, daß ein AGG verschiedentlich zur Anwendung kommt.

In einem Bereich darf also die Weltanschauung eine Rolle spielen, in einem anderen Bereich aber nicht.

Sorry, aber das ist Kokolores.

Wird es auch nicht. Das AGG wurde ja vorrangig gerade wegen oder bzw. im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht geschaffen.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 19:51
Würdest du die Begründug des Gerichts aufmerksam lesen, hättest du erkannt dass genau das AGG so ausgelegt ist. Im übrigen völlig wurscht. Findige Arbeitgeber werden eben Hausverbot für unliebsame Arbeitnehmer erlassen. (sinngemäß)

Deutschmann, noch mal für dich, jedoch ohne link, die kannst du meinen vorherigen Postings entnehmen.

Arbeitsrecht wird im Abschnitt 2 des AGG behandelt, wenn du mal nachlesen würdest, beziehen sich die entsprechenden §§ dort auch immer auf die Weltanschauung.

Die Sache Voigt hier ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei den § 19 AGG greift. Was jedem auffallen wird, der sich die Mühe mach sich zu informieren, anstatt nur bloße Behauptungen aufzustellen, ist der Umstand, das die Weltanschauung in diesem Bereich nicht erwähnt wird und somit für diesen Bereich nicht von Bedeutung ist.

Stanley_Beamish
22.06.2010, 19:57
Ja aber sei doch mal ehrlich.
Es kann doch nicht sein, daß ein AGG verschiedentlich zur Anwendung kommt.

In einem Bereich darf also die Weltanschauung eine Rolle spielen, in einem anderen Bereich aber nicht.

Sorry, aber das ist Kokolores.

So ist aber der Gesetzestext. Ein Schelm, wer Boses dabei denkt.

Don
22.06.2010, 19:57
ist der Umstand, das die Weltanschauung in diesem Bereich nicht erwähnt wird und somit für diesen Bereich nicht von Bedeutung ist.

Eben doch. Spätestens wenn ein Hotelier den Ernst von der vom VS beobachteten Linken rauswirft.

Wer ist bereit gegen mich zu wetten?

Deutschmann
22.06.2010, 19:58
Deutschmann, noch mal für dich, jedoch ohne link, die kannst du meinen vorherigen Postings entnehmen.

Arbeitsrecht wird im Abschnitt 2 des AGG behandelt, wenn du mal nachlesen würdest, beziehen sich die entsprechenden §§ dort auch immer auf die Weltanschauung.

Die Sache Voigt hier ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei den § 19 AGG greift. Was jedem auffallen wird, der sich die Mühe mach sich zu informieren, anstatt nur bloße Behauptungen aufzustellen, ist der Umstand, das die Weltanschauung in diesem Bereich nicht erwähnt wird und somit für diesen Bereich nicht von Bedeutung ist.

Stimmt. Ist tatsächlich so aufgegliedert.

Dann ist die Gesetzgebung Kacke. Du kannst nicht in §1 die Weltanschauung einbinden um sie in §19 wieder rauszunehmen.

GG146
22.06.2010, 19:59
Ja aber sei doch mal ehrlich.
Es kann doch nicht sein, daß ein AGG verschiedentlich zur Anwendung kommt.

In einem Bereich darf also die Weltanschauung eine Rolle spielen, in einem anderen Bereich aber nicht.

Sorry, aber das ist Kokolores.

Warum sollen sie überhaupt zwischen Arbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht unterscheiden, wenn sie keine unterschiedlichen Rechtsfolgen daran knüpfen?

Übrigens war der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht schon von AGG - Zeiten relevant, im allgemeinen Zivilrecht erst mit dessen Einführung.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 20:00
Ja aber sei doch mal ehrlich.
Es kann doch nicht sein, daß ein AGG verschiedentlich zur Anwendung kommt.

In einem Bereich darf also die Weltanschauung eine Rolle spielen, in einem anderen Bereich aber nicht.

Sorry, aber das ist Kokolores.

henriof9 wieso ist das kokolores, du vergißt, das nicht immer alle Grundrechte gleich gelten, weil sie in Konflikt zueinander stehen können. Welches Grundrecht hat wann Vorrecht?

Du stehst immer vor der Problematik dieser Konflikte und du kannst diese Konflikte nicht auflösen, ohne das du einem Grundrecht Vorang vor dem anderen gewährst.

Stanley_Beamish
22.06.2010, 20:00
Deutschmann, noch mal für dich, jedoch ohne link, die kannst du meinen vorherigen Postings entnehmen.

Arbeitsrecht wird im Abschnitt 2 des AGG behandelt, wenn du mal nachlesen würdest, beziehen sich die entsprechenden §§ dort auch immer auf die Weltanschauung.

Die Sache Voigt hier ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei den § 19 AGG greift. Was jedem auffallen wird, der sich die Mühe mach sich zu informieren, anstatt nur bloße Behauptungen aufzustellen, ist der Umstand, das die Weltanschauung in diesem Bereich nicht erwähnt wird und somit für diesen Bereich nicht von Bedeutung ist.

Das stimmt zwar alles, aber das Ziel des Gesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html)ist eigentlich ein anderes.


Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Querulantin
22.06.2010, 20:01
Nun, es ist davon auszugehen, daß ein Türke Muslim ist, ich persönlich habe jedenfalls keinen einzigen kennengelernt, bei welchem dies nicht so gewesen ist....
Da wären aber 100.000 Menschen ziemlich beleidigt, sollten
Sie politische Macht besitzen und Entscheidungen treffen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Christentum_in_der_T%C3%BCrkei
...Heute leben etwa 100.000 Christen in der Türkei und
stellen circa 0,2 Prozent der Bevölkerung des Landes dar. ...

Nur so als Randbemerkung.....;)

latrop
22.06.2010, 20:03
Ob die LINKEN/PDS/SED/KPD - Mitglieder dort vorbehaltlos aufgenommen werden ?

Wenn ja, weiss man auch , wessen Geistes Kind der Richter ist.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 20:03
Das stimmt zwar alles, aber das Ziel des Gesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html)ist eigentlich ein anderes.

Kannst du Ziele immer vollständig erreichen?
Betrachte diese Frage mal unter Berücksichtigung der von mir erwähnten Grundrechtsproblematik.

meckerle
22.06.2010, 20:05
Ich will gern zugeben, daß mich das AGG nicht großartig interessiert was allerdings daran liegt, daß ich dieses eher als Abkassiergesetz betrachte und als Totschlag- Gesetz mit welchem man letztendlich fast alles abwürgen und Menschen bevormunden kann- das aber nur Rande.

Bleiben wir bei einem Unternehmer, dann z.B. einen Fitnessstudio in welchem der Großteil der Kundinnen aus Frauen besteht.
Wenn nun diese Kundinnen es nicht möchten, daß z.B. muslimische Männer Mitglied werden weil deren Weltanschauung in Bezug auf Frauen eine völlig gegensätzliche ist, hat dieser Fitnessstudiobesitzer, auf Grund dieses Urteils, nun die Möglichkeit muslimischen Männern den Zutritt zu verwehren ?

Wohl kaum.
Ein Saunabetreiber kann aber muslimischen Männern, die glauben es ist ihr Recht, in der Unterhose die Sauna und Duschen zu benutzen, Hausverbot erteilen.
Nackisch, oder raus!

Querulantin
22.06.2010, 20:05
Das stimmt zwar alles, aber das Ziel des [ AGG ] ist eigentlich ein anderes.
Ja, und es wäre wünschenwert, wenn man Herrn Voigt nicht aus Hotels schmeißen müßte, sondern auch dieser Crétin die Rechte anderer Menschen anerkennen würde. Aber das AGG wird sich auf Dauer auch zu ihm durchsprechen. :]

MfG Q.

latrop
22.06.2010, 20:06
Ein Saunabetreiber kann aber muslimischen Männern, die glauben es ist ihr Recht, in der Unterhose die Sauna und Duschen zu benutzen, Hausverbot erteilen.
Nackisch, oder raus!

Die wollen sich doch bloss nicht wegen dem kleinen Schnibbel blamieren.

henriof9
22.06.2010, 20:08
henriof9 wieso ist das kokolores, du vergißt, das nicht immer alle Grundrechte gleich gelten, weil sie in Konflikt zueinander stehen können. Welches Grundrecht hat wann Vorrecht?

Du stehst immer vor der Problematik dieser Konflikte und du kannst diese Konflikte nicht auflösen, ohne das du einem Grundrecht Vorang vor dem anderen gewährst.

Nun, ich bin ja kein Rechtskundler aber wenn es nach mir gehen würde, bräuchte es diese Konflikte nicht.
Wenn es sich um Grundrechte handelt können diese gleichberechtigt stehen- fertig.
Es ist doch albern zu Unterscheiden das etwas in einem Bereich nur eingeschränkt gültig ist wie in einem anderen Bereich.

Warum immer so kompliziert wenn es auch einfach geht.
Mit etwas logischem Menschenverstand sollte so etwas durchaus umsetzbar sein.

fatalist
22.06.2010, 20:08
Man stelle sich nur mal vor, ein Hotelier würde ZdJ-Knoblauch Hausverbot erteilen, wegen ihrer zionistischen Weltanschauung.

Da wäre der Bock aber fett: Lichterketten, Aufmacher in den Nachrichten, 3 neue U-Boote für lau an israel fällig ;)

meckerle
22.06.2010, 20:10
Unsinn. Vermieter müsen auch jeden nehmen, sonst verstoßen die gegen das Adg:
...... und wovon träumst du in der Nacht. Meine Wohnung vermiete ich wem ich will und nicht dem, den mir das ADG vorschreibt.

Paul Felz
22.06.2010, 20:11
Eben doch. Spätestens wenn ein Hotelier den Ernst von der vom VS beobachteten Linken rauswirft.

Wer ist bereit gegen mich zu wetten?

Ich nicht. Logisch, hatte ja dieselbe Frage, nur mit Gregor Gysi ;)

henriof9
22.06.2010, 20:11
Da wären aber 100.000 Menschen ziemlich beleidigt, sollten
Sie politische Macht besitzen und Entscheidungen treffen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Christentum_in_der_T%C3%BCrkei
...Heute leben etwa 100.000 Christen in der Türkei und
stellen circa 0,2 Prozent der Bevölkerung des Landes dar. ...

Nur so als Randbemerkung.....;)

Auch nur als Randbemerkung .....

Dort können sie gern mit dem AGG rumwedeln, dafür sind wir hier in D nicht zuständig.
Oder sollte ich besser sagen noch nicht. :]

Paul Felz
22.06.2010, 20:12
...... und wovon träumst du in der Nacht. Meine Wohnung vermiete ich wem ich will und nicht dem, den mir das ADG vorschreibt.

Dann sag mal einem Bewerber: "Neger nehmen wir nicht"

henriof9
22.06.2010, 20:13
...... und wovon träumst du in der Nacht. Meine Wohnung vermiete ich wem ich will und nicht dem, den mir das ADG vorschreibt.

Richtig, nur mußt Du dabei dann ggf. eine blöde Ausrede erfinden damit Dir niemand an die Karre kann. :))

meckerle
22.06.2010, 20:17
Die wollen sich doch bloss nicht wegen dem kleinen Schnibbel blamieren.
Interessant war ja: am ersten WE war nur einer in Schiesser Feinripp da, das hatte man noch irgendwie hingenommen. Am 2. WE waren es schon zwei. Das war eindeutig zu viel. Sie flogen Beide hochkant raus.

meckerle
22.06.2010, 20:20
Man stelle sich nur mal vor, ein Hotelier würde ZdJ-Knoblauch Hausverbot erteilen, wegen ihrer zionistischen Weltanschauung.

Da wäre der Bock aber fett: Lichterketten, Aufmacher in den Nachrichten, 3 neue U-Boote für lau an israel fällig ;)
Ich würde die Pressemitteilungen auf jeden Fall geniessen!

Deutscher Patriot
22.06.2010, 20:21
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html
In der BRD geht sowas. Unglaublich!

Gehirnnutzer
22.06.2010, 20:23
Nun, ich bin ja kein Rechtskundler aber wenn es nach mir gehen würde, bräuchte es diese Konflikte nicht.
Wenn es sich um Grundrechte handelt können diese gleichberechtigt stehen- fertig.
Es ist doch albern zu Unterscheiden das etwas in einem Bereich nur eingeschränkt gültig ist wie in einem anderen Bereich.

Warum immer so kompliziert wenn es auch einfach geht.
Mit etwas logischem Menschenverstand sollte so etwas durchaus umsetzbar sein.

Irrtum, so einfach ist das nicht henriof9.

Das folgende ist ein Anschauungsbeispiel, also nicht persönlich nehmen.

"Ich halte alle HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer für unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht."

Ich halte dich für unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht, weil du ein HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer bist.


Die beiden Aussagen haben im Grunde genommen den gleichen Inhalt, abgesehen davon das sie einmal an eine abstrakte Gruppe gerichtet ist und einmal an eine konkrete Person.

Warum ist die Aussage an die abstrakte Gruppe durch die Meinungsfreiheit gedeckt, die Aussage an die konkrete Person aber eine Verletzung der persönlichen Ehre.

In beiden Fällen ist die konkrete Person angesprochen, weil sich der Faktor HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer ja nicht ändert.

meckerle
22.06.2010, 20:25
Auch nur als Randbemerkung .....

Dort können sie gern mit dem AGG rumwedeln, dafür sind wir hier in D nicht zuständig.
Oder sollte ich besser sagen noch nicht. :]
Was bitte ist das AGG?
Ich kenne nur das ADG = Antidiskriminierungsgesetz.

Klärt mich mal bitte jemad auf?

Querulantin
22.06.2010, 20:28
Was bitte ist das AGG?
Ich kenne nur das ADG = Antidiskriminierungsgesetz.

Klärt mich mal bitte jemad auf?

AGG: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

meckerle
22.06.2010, 20:29
Dann sag mal einem Bewerber: "Neger nehmen wir nicht"
Traust du mir soviel Einfallslosigkeit zu? Jetzt bin ich aber enttäuscht von dir. ;(

Gehirnnutzer
22.06.2010, 20:30
Man stelle sich nur mal vor, ein Hotelier würde ZdJ-Knoblauch Hausverbot erteilen, wegen ihrer zionistischen Weltanschauung.

Da wäre der Bock aber fett: Lichterketten, Aufmacher in den Nachrichten, 3 neue U-Boote für lau an israel fällig ;)

fatalist, man merkt das du bei deinen Beispielen nicht nachdenkst und auch die Beiträge nicht liest, Judentum = Religion, NPD-Anhängerschaft = Weltanschauung.

Die Religion ist im Gegensatz zur Weltanschauung in § 19 AGG erwähnt.


...... und wovon träumst du in der Nacht. Meine Wohnung vermiete ich wem ich will und nicht dem, den mir das ADG vorschreibt.

Es heißt AGG und es spielt für dich keine Rolle, solange du einzelnd Wohnungen vermietest. Vermietest du aber Wohnungen als Massengeschäft, so ab 30 Wohnungen aufwärts kann das AGG durchaus wieder greifen.

GG146
22.06.2010, 20:32
Was bitte ist das AGG?
Ich kenne nur das ADG = Antidiskriminierungsgesetz.

Klärt mich mal bitte jemad auf?

"Antidiskriminierungsgesetz" ist eine Art Oberbegriff, speziell in Deutschland ist das AGG = das Antidiskriminierungsgesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz

henriof9
22.06.2010, 20:32
Irrtum, so einfach ist das nicht henriof9.

Das folgende ist ein Anschauungsbeispiel, also nicht persönlich nehmen.

"Ich halte alle HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer für unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht."

Ich halte dich für unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht, weil du ein HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer bist.


Die beiden Aussagen haben im Grunde genommen den gleichen Inhalt, abgesehen davon das sie einmal an eine abstrakte Gruppe gerichtet ist und einmal an eine konkrete Person.

Warum ist die Aussage an die abstrakte Gruppe durch die Meinungsfreiheit gedeckt, die Aussage an die konkrete Person aber eine Verletzung der persönlichen Ehre.

In beiden Fällen ist die konkrete Person angesprochen, weil sich der Faktor HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer ja nicht ändert.

Siehst Du, genau das meine ich.
Bei mir würde beides unter freie Meinungsäußerung fallen selbst wenn ich dabei der Beleidigte bin.
Damit muß ich dann eben leben, daß ein Mensch über mich so denkt.

Durch meine, in diesem Beispiel, gesagte Äußerung muß ich doch damit rechnen das dies nicht bei jedem gut ankommt und dann kann ich mich doch hinterher nicht noch beschweren darüber wenn mir jemand seine Meinung, in diesem Fall dann über mich sagt.

Man kann für sich keine Rechte einfordern welche man einem anderen verwehrt.

meckerle
22.06.2010, 20:34
Richtig, nur mußt Du dabei dann ggf. eine blöde Ausrede erfinden damit Dir niemand an die Karre kann. :))
Wenn ein Bewerber n.m.E. nicht in die Hausgemeinschaft passt, kann ich das offen sagen, ohne dass mir jemand ans Leder kann.

Querulantin
22.06.2010, 20:36
Siehst Du, genau das meine ich.
Bei mir würde beides unter freie Meinungsäußerung fallen selbst wenn ich dabei der Beleidigte bin.Damit muß ich dann eben leben, daß ein Mensch über mich so denkt....
Aber Henriof9,

Sie "...unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht...", möchten Sie das wirklich ständig und von jedem hören, der gerade Lust dazu hat? Wir sollten mit solchen Aussagen im realen Leben niemals anfangen.

Liebe Grüße Q.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 20:38
Siehst Du, genau das meine ich.
Bei mir würde beides unter freie Meinungsäußerung fallen selbst wenn ich dabei der Beleidigte bin.
Damit muß ich dann eben leben, daß ein Mensch über mich so denkt.

Durch meine, in diesem Beispiel, gesagte Äußerung muß ich doch damit rechnen das dies nicht bei jedem gut ankommt und dann kann ich mich doch hinterher nicht noch beschweren darüber wenn mir jemand seine Meinung, in diesem Fall dann über mich sagt.

Man kann für sich keine Rechte einfordern welche man einem anderen verwehrt.

Du denkst nicht weit genug.

Anderes Beispiel mit einer einfachen Aussage:

Du bist ein Betrüger.

Sowohl eine Meinungsäußerung, da gewissermaßen ein Werturteil, als auch eine Verleumdung.

Durch die Reaktion Dritter auf meine Meinungsäußerung, kann dir Schaden entstehen.

Na, wie sieht es jetzt mit den Rechten aus?

Stanley_Beamish
22.06.2010, 20:41
fatalist, man merkt das du bei deinen Beispielen nicht nachdenkst und auch die Beiträge nicht liest, Judentum = Religion, NPD-Anhängerschaft = Weltanschauung.

Die Religion ist im Gegensatz zur Weltanschauung in § 19 AGG erwähnt.



Es heißt AGG und es spielt für dich keine Rolle, solange du einzelnd Wohnungen vermietest. Vermietest du aber Wohnungen als Massengeschäft, so ab 30 Wohnungen aufwärts kann das AGG durchaus wieder greifen.

Er sprach von Zionismus und nicht von Judentum. Dein besserwisserischer und belehrender Unterton nervt manchmal.

meckerle
22.06.2010, 20:46
"Antidiskriminierungsgesetz" ist eine Art Oberbegriff, speziell in Deutschland ist das AGG = das Antidiskriminierungsgesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Antidiskriminierungsgesetz
ADG = Antidiskriminisierungsgesetz, korrekt.
Aber woraus leitet ihr AGG ab?

henriof9
22.06.2010, 20:46
Aber Henriof9,

Sie "...unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht...", möchten Sie das wirklich ständig und von jedem hören, der gerade Lust dazu hat? Wir sollten mit solchen Aussagen im realen Leben niemals anfangen.

Liebe Grüße Q.

Wenn ich mir aber z.B. das Recht herausnehmen würde so etwas zu sagen muß ich doch wohl mit Gegenwind rechnen, ohne die beleidigte Leberwurst zu spielen.

Allerdings bin ich persönlich sowieso ein Mensch der so in den Wald ruft wie er erwartet ein Echo zu bekommen.
Sollte dies wiedererwarten nicht so zurück kommen ist der entsprechende Mensch für mich erledigt- ganz einfach.
Nennt sich Erziehung und ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß auch andere so denken und dies an ihre Nachkommen so weitergeben. :))

Und selbst bei ungerecchtfertigter Beleidigung ist es mir einfach nicht die Mühe wert deswegen zu Gericht zu rennen, solche Menschen straft man mit Nichtachtung am besten.
Betrifft jetzt aber alles nur Äußerungen welche mit Meinungsäußerungen zu tun haben,
bei Alten, Behinderten und Kranken; da kann ich zum Tier werden.

henriof9
22.06.2010, 20:47
ADG = Antidiskriminisierungsgesetz, korrekt.
Aber woraus leitet ihr AGG ab?

Hatte Querulant schon beantwortet; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,
umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz

Querulantin
22.06.2010, 20:48
Wenn ich mir aber z.B. das Recht herausnehmen würde so etwas zu sagen muß ich doch wohl mit Gegenwind rechnen, ohne die beleidigte Leberwurst zu spielen.....
Sicher, darum ist die Abweisung von Herrn Voigt nach gefühltem Recht in Ordnung!
Lächerlich ist nur, dass es die beleidigte Leberwurst spielt!

GG146
22.06.2010, 20:48
ADG = Antidiskriminisierungsgesetz, korrekt.
Aber woraus leitet ihr AGG ab?

Das deutsche Gesetz heisst offiziell Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz.

Paul Felz
22.06.2010, 20:54
Traust du mir soviel Einfallslosigkeit zu? Jetzt bin ich aber enttäuscht von dir. ;(

Nein. Es sollte nur darstellen, was Du eben nicht darfst. Du kannst eben nicht vermieten, an wen Du willst. Jedenfalls nicht offen und ehrlich. Das ist der Knackpunkt.

meckerle
22.06.2010, 20:55
Du denkst nicht weit genug.

Anderes Beispiel mit einer einfachen Aussage:

Du bist ein Betrüger.

Sowohl eine Meinungsäußerung, da gewissermaßen ein Werturteil, als auch eine Verleumdung.

Durch die Reaktion Dritter auf meine Meinungsäußerung, kann dir Schaden entstehen.

Na, wie sieht es jetzt mit den Rechten aus?
Du bist ein Betrüger: wenn es zutrifft und man es beweisen kann ist doch alles gebont.
Wenn es nicht zutrifft, ist es möglich man hat hinterher ein Problem.

Casus Belli
22.06.2010, 20:56
Eben.Und das ist Zivilrecht und nicht Arbeitsrecht.

Interessant wird es, wenn jemand mit dem gleichen Grund Gregor Gysi abweist.

Ja wohl war, der hätte dann eine ganze Horde von Anwälten gegen sich.

Deutscher Patriot
22.06.2010, 20:56
Sicher, darum ist die Abweisung von Herrn Voigt nach gefühltem Recht in Ordnung!
Leider ist es in Ordnung. Grund war aber einzig und allein die zu erwartende schlechte Presse. Egal welche Weltanschauung der Herr Voigt hat, er hatte sicherlich nicht vor, NPD-Werbung zu machen. Insofern hat die Gesellschaft in diesem Fall nur wieder ihr asoziales Verhalten demonstriert. Und du schließt dich dem an.

Casus Belli
22.06.2010, 21:00
Jedes Justizsystem ist eben politisch eingefärbt. Das ist doch in der BRD nicht anders. Ich denke, die dauerarbeitslosen Juristen in diesem Strang sollten da keine Stringenz hineininterpretieren. Es handelt sich klar um Willkür.

Diese Willkür macht sich bemerkbar das verschiedene Richter und Anwälte das Gesetz in jeweiligen Instanzen in verschiedene Richtungen schieben können.

Lese nur mal die Juristischen Beiträge in diesem Thema, keiner ist sich einig, mal Hausrecht mal Diskriminierung.

Nichtmal bei so einem scheinbar einfachen Fall ist die Gesetzgebung klar festgelegt.

Gottfried
22.06.2010, 21:02
Das deutsche Gesetz heisst offiziell Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz.

Das ist eine ziemlich irreführende Bezeichnung. Aber wenn damit gemeint ist, dass manche Menschen gleicher als andere sind, dann passt's.

Gottfried
22.06.2010, 21:04
Diese Willkür macht sich bemerkbar das verschiedene Richter und Anwälte das Gesetz in jeweiligen Instanzen in verschiedene Richtungen schieben können.

Lese nur mal die Juristischen Beiträge in diesem Thema, keiner ist sich einig, mal Hausrecht mal Diskriminierung.

Nichtmal bei so einem scheinbar einfachen Fall ist die Gesetzgebung klar festgelegt.

Och, ich kenn das. Das eine Gericht sagt so, das andere so. Und in der Zwischenzeit geht's dann im Wettbewerbsrecht rund und dann wird munter abgemahnt.

Totale Rechtsunsicherheit, wohin man blickt.

Casus Belli
22.06.2010, 21:05
Leider ist es in Ordnung. Grund war aber einzig und allein die zu erwartende schlechte Presse. Egal welche Weltanschauung der Herr Voigt hat, er hatte sicherlich nicht vor, NPD-Werbung zu machen. Insofern hat die Gesellschaft in diesem Fall nur wieder ihr asoziales Verhalten demonstriert. Und du schließt dich dem an.

Schließe ich mich an. Ohne Presse wäre das etwas anders verlaufen. In der BRD hat ja mitlerweile die Presse Einfluss auf Gerichtsurteile.

Zumal schlechte Presse immernoch gute Werbung ist, vor allem für das Hotel was jetzt einerseits einen Heldenstatus erlangt weil es ja einen unheimlich Mächtigen Nazigott die Unterkunft verwährte der einfach nur Urlaub mit seiner Familie machen wollte, oder eben als Diskriminierende Antifaunterkunft die für Leute des Schwarzen Blocks immer eine Bombe zum verletzen für Polizisten übrig hat.

meckerle
22.06.2010, 21:08
Leider ist es in Ordnung. Grund war aber einzig und allein die zu erwartende schlechte Presse. Egal welche Weltanschauung der Herr Voigt hat, er hatte sicherlich nicht vor, NPD-Werbung zu machen. Insofern hat die Gesellschaft in diesem Fall nur wieder ihr asoziales Verhalten demonstriert. Und du schließt dich dem an.
In diesem Fall wird doch ein Mensch wegen seiner politischen Gesinnung diskriminiert.
Das war ja bei A.H. nicht schlimmer.

latrop
22.06.2010, 21:10
Nein. Es sollte nur darstellen, was Du eben nicht darfst. Du kannst eben nicht vermieten, an wen Du willst. Jedenfalls nicht offen und ehrlich. Das ist der Knackpunkt.

Was machst du, wenn jemand auf eine Anzeige hin kommt (gegeelte schwarze Locken, schwarzen Mantel bis fast auf den Boden) und sagt :
Isch nehmen Wohung.
Du sagst: Sie haben die Wohnung doch noch gar nicht gesehen ?
Er sagt:
Egal, isch nehmen Wohnung !

Casus Belli
22.06.2010, 21:10
Och, ich kenn das. Das eine Gericht sagt so, das andere so. Und in der Zwischenzeit geht's dann im Wettbewerbsrecht rund und dann wird munter abgemahnt.

Totale Rechtsunsicherheit, wohin man blickt.

Es macht sich in der BRD das gleiche Syndrom wie in den USA breit, wer die Presse hinter sich hat und die besseren Anwälte der scheint auch das Gesetz auf seiner Seite zu haben.

Und das in einem Land das über die DDR und NS Justiz mit Hohn über die Willkür dieser Zeit lacht.

Gehirnnutzer
22.06.2010, 21:10
Er sprach von Zionismus und nicht von Judentum. Dein besserwisserischer und belehrender Unterton nervt manchmal.

Stanley_Beamish, ich sage dir was wirklich nervt, dämliche Beispiele, die nicht auf Basis der Sachlage zur Frage gestellt werden, sondern aus politischen Standesdünkel.

Meine Aussage hat nichts mit Besserwisserei zu tun sondern mit der Bewertung der Realität, denn im Gegensatz zu sonstigen politischen Weltanschauungen, die sich zwar religiösen Werten direkt oder indirekt bedienen, besteht beim Zionismus eine dermaßen große Verknüpfung mit der Religion, das er eben keine reine Weltanschauung ist, wie die anderen. Ohne die jüdische Religion wäre der Zionismus nicht existent, somit kann man die Aussage entsprechend auslegen.

Casus Belli
22.06.2010, 21:13
Was machst du, wenn jemand auf eine Anzeige hin kommt (gegeelte schwarze Locken, schwarzen Mantel bis fast auf den Boden) und sagt :
Isch nehmen Wohung.
Du sagst: Sie haben die Wohnung doch noch gar nicht gesehen ?
Er sagt:
Egal, isch nehmen Wohnung !

Tut mir Leid die Wohnung ist kurzfristig vergeben worden, ich danke für ihren Besuch aber beehren sie mich nicht wieder.:D

meckerle
22.06.2010, 21:15
Nein. Es sollte nur darstellen, was Du eben nicht darfst. Du kannst eben nicht vermieten, an wen Du willst. Jedenfalls nicht offen und ehrlich. Das ist der Knackpunkt.
Wenn ich aber an Selbstzahler vermieten will und nicht an Hartzler, dann mache ich das so, wie ich das will.
Meine Erfahrungen diesbezüglich habe ich schon gesammelt.

Casus Belli
22.06.2010, 21:16
Stanley_Beamish, ich sage dir was wirklich nervt, dämliche Beispiele, die nicht auf Basis der Sachlage zur Frage gestellt werden, sondern aus politischen Standesdünkel.

Meine Aussage hat nichts mit Besserwisserei zu tun sondern mit der Bewertung der Realität, denn im Gegensatz zu sonstigen politischen Weltanschauungen, die sich zwar religiösen Werten direkt oder indirekt bedienen, besteht beim Zionismus eine dermaßen große Verknüpfung mit der Religion, das er eben keine reine Weltanschauung ist, wie die anderen. Ohne die jüdische Religion wäre der Zionismus nicht existent, somit kann man die Aussage entsprechend auslegen.

Ok Gehirnnutzer erlaube mir eine Frage, ein NPD Politiker betreibt ein Hotel und verwährt einem Politiker der Linken die Unterkunft. Die ganze Sache geht durch viele Instanzen des BRD rechts.

Was meinst du auf welcher Seite das doch sehr unzuverlässige BRD Gesetz steht?

Gehirnnutzer
22.06.2010, 21:16
Du bist ein Betrüger: wenn es zutrifft und man es beweisen kann ist doch alles gebont.
Wenn es nicht zutrifft, ist es möglich man hat hinterher ein Problem.

Jetzt machst du den Fehler, auf den ich gewartet habe.

Eine Meinungsäußerung ist immer ein subjektives Werturteil. Du behandelst die Aussage als reine Tatsachenbehauptung.

Casus Belli
22.06.2010, 21:17
Wenn ich aber an Selbstzahler vermieten will und nicht an Hartzler, dann mache ich das so, wie ich das will.
Meine Erfahrungen diesbezüglich habe ich schon gesammelt.

Mietnomaden will sicher kein Vermieter. Egal welcher Herkunft oder Gesinnung.

latrop
22.06.2010, 21:18
Tut mir Leid die Wohnung ist kurzfristig vergeben worden, ich danke für ihren Besuch aber beehren sie mich nicht wieder.:D

Und wenn gleichzeitig ein andere Bewerber in der Wohnung steht ?
Da rede dich mal raus.

Oder dann sagst du auch ::
Ihre Religion interessiert mich nicht, aber die Weltanschauung von Ihnen, durch ihre Religion bedingt , lässt mir keine andere Möglichkeit, als Ihnen die Wohnung nicht zu vermieten ?

Erkläre dem das mal.

henriof9
22.06.2010, 21:19
Du denkst nicht weit genug.

Anderes Beispiel mit einer einfachen Aussage:

Du bist ein Betrüger.

Sowohl eine Meinungsäußerung, da gewissermaßen ein Werturteil, als auch eine Verleumdung.

Durch die Reaktion Dritter auf meine Meinungsäußerung, kann dir Schaden entstehen.

Na, wie sieht es jetzt mit den Rechten aus?

Ich glaube, ich denke eher zu weit bzw. zu logisch im gesellschaftlichen Miteinander. :]

Wenn mich jemand als Betrüger bezeichnet und dies würde stimmen, hat er seine Meinung geäußert und ich muß ggf. mit den Konsequenzen leben die daraus entstehen ( Drittreaktion ect ).

Ist dies ein unberechtigter Vorwurf kann ich ja wegen Verleumdung dagegen angehen und selbst wenn ich dies gewinne, weil ich eben kein Betrüger bin, kann ich doch die Meinung des Verlierers dadurch nicht ändern. Die wird er trotzdem behalten, was ich nicht ändern könnte.
Da nützt mir eine Prozeßiererei auch nichts.
Ich könnte lediglich sagen das der jenige ein Verleumder ist und es darauf ankommen lassen ob er mich deswegen verklagt.

Sprecher
22.06.2010, 21:21
Das Lächerlichste an der ganzen Geschichte ist daß dieser Hotelchef sich vermutlich auch noch wirklich für "mutig" hält...

Paul Felz
22.06.2010, 21:22
Mal zusammenfassend zu dem Negermietproblem: das entsteht ja nur, wenn man annonciert. Also vermeidet man das tunlichst.

Die Folge davon? Richtig, noch mehr Chancenungleichheit. So richtig nette und solvente, dazu ruhige Mieter wie ich erfahren dann nie von der freien Wohnung ;)

Und aus dem praktischen Leben: fast alle Wohnungen, die ich zur Zeit miete, gehoeren Freunden und Bekannten von mir.

meckerle
22.06.2010, 21:28
Was machst du, wenn jemand auf eine Anzeige hin kommt (gegeelte schwarze Locken, schwarzen Mantel bis fast auf den Boden) und sagt :
Isch nehmen Wohung.
Du sagst: Sie haben die Wohnung doch noch gar nicht gesehen ?
Er sagt:
Egal, isch nehmen Wohnung !
Genau so erging es einem befreundeten Ehepaar mit Russen. Eigentlich wollten sie nur eine Einliegerwohnung vermieten, aber die Russen wollten die Wohnung der Hausbesitzer. :D

Gehirnnutzer
22.06.2010, 21:28
Ok Gehirnnutzer erlaube mir eine Frage, ein NPD Politiker betreibt ein Hotel und verwährt einem Politiker der Linken die Unterkunft. Die ganze Sache geht durch viele Instanzen des BRD rechts.

Was meinst du auf welcher Seite das doch sehr unzuverlässige BRD Gesetz steht?

Casus belli, jetzt betrachtest du nicht mehr die rechtliche Sachlage, sondern äußerst nur unbelegte Annahmen auf Grund deiner politischen Einstellung.

Deine Grundaussage oder sage wir deine Grundannahme wird aber schon durch Urteile wie dieses hier (http://www.focus.de/politik/deutschland/urteile-karlsruhe-erschwert-demonstranten-durchsuchung_aid_517799.html) widerlegt oder auch durch die Ablehnung des Verbotes der NPD durch das BVerfG widerlegt.

Casus Belli
22.06.2010, 21:29
Und wenn gleichzeitig ein andere Bewerber in der Wohnung steht ?
Da rede dich mal raus.

Oder dann sagst du auch ::
Ihre Religion interessiert mich nicht, aber die Weltanschauung von Ihnen, durch ihre Religion bedingt , lässt mir keine andere Möglichkeit, als Ihnen die Wohnung nicht zu vermieten ?

Erkläre dem das mal.

Ich bin kein Vermieter, aber ich würde einen ordentlichen Stapel an Gründen erbringen die bezeugen das ich eben keine Chance mehr habe die Wohnung zu vergeben an den, in deinem Beispiel genannten, Mensch.

Allerdings würde ich Themen wie Religion und Weltanschauung vermeiden. Dann ist doch eher die Wohnung mit Schimmel befallen so das ich es nicht verantworten könnte die Wohnung diesen netten Herren zu vermieten/verkaufen.

Casus Belli
22.06.2010, 21:33
Casus belli, jetzt betrachtest du nicht mehr die rechtliche Sachlage, sondern äußerst nur unbelegte Annahmen auf Grund deiner politischen Einstellung.

Deine Grundaussage oder sage wir deine Grundannahme wird aber schon durch Urteile wie dieses hier (http://www.focus.de/politik/deutschland/urteile-karlsruhe-erschwert-demonstranten-durchsuchung_aid_517799.html) widerlegt oder auch durch die Ablehnung des Verbotes der NPD durch das BVerfG widerlegt.

Ich bin als Rechtsdenkender kein Anhänger der NPD.

Mit diesem Urteil hab ich trotsdem meine Probleme. Natürlich war mein Bespiel eine unbelegte Annahme, weil ich mir doch so manchmal überlege "Was wäre wenn".

Danke für die vernünftige Antwort.

meckerle
22.06.2010, 21:35
Jetzt machst du den Fehler, auf den ich gewartet habe.

Eine Meinungsäußerung ist immer ein subjektives Werturteil. Du behandelst die Aussage als reine Tatsachenbehauptung.
Meine Erfahrung im letzten Jahr: ein AG hat mich mit 70.000 € am Seil runter lassen, den nannte ich in aller Öffentlichkeit einen Betrüger!
Und das werde ich auch weiter tun!
Wenn irgendwer Lieferungen und Leistungen bestellt, obwohl er weiss: er kann sie nicht bezahlen, ist er ein Betrüger.

Paul Felz
22.06.2010, 21:36
Meine Erfahrung im letzten Jahr: ein AG hat mich mit 70.000 € am Seil runter lassen, den nannte ich in aller Öffentlichkeit einen Betrüger!
Und das werde ich auch weiter tun!
Wenn irgendwer Lieferungen und Leistungen bestellt, obwohl er weiss: er kann sie nicht bezahlen, ist er ein Betrüger.

Ja. Nur bis zur Verurteilung darfst Du ihn in der BRD nicht so nennen

Paul Felz
22.06.2010, 21:38
Ich bin kein Vermieter, aber ich würde einen ordentlichen Stapel an Gründen erbringen die bezeugen das ich eben keine Chance mehr habe die Wohnung zu vergeben an den, in deinem Beispiel genannten, Mensch.

Allerdings würde ich Themen wie Religion und Weltanschauung vermeiden. Dann ist doch eher die Wohnung mit Schimmel befallen so das ich es nicht verantworten könnte die Wohnung diesen netten Herren zu vermieten/verkaufen.

Die naechste Falle. Wieso announcierst Du eine wissentlich mangelhafte Wohnung?

Damit koennte man ja Betrugsabsicht unterstellen.

berty
22.06.2010, 21:41
Schließe ich mich an. Ohne Presse wäre das etwas anders verlaufen. In der BRD hat ja mitlerweile die Presse Einfluss auf Gerichtsurteile.

Zumal schlechte Presse immernoch gute Werbung ist, vor allem für das Hotel was jetzt einerseits einen Heldenstatus erlangt weil es ja einen unheimlich Mächtigen Nazigott die Unterkunft verwährte der einfach nur Urlaub mit seiner Familie machen wollte, oder eben als Diskriminierende Antifaunterkunft die für Leute des Schwarzen Blocks immer eine Bombe zum verletzen für Polizisten übrig hat.

Was hat jetzt die Presse mit dem Urteil und der Begründung des Gerichts zu tun? Die Presse hatte vielleicht Einfluss bei der Gestaltung des Wortlautes des Gesetzesvorschlags genommen. Aber das Gesetz lautet nun mal so wie vom Gericht hingewiesen wurde.

>>Doch im entscheidenden Paragrafen fehlt der Hinweis auf eine „Weltanschauung“ als Kriterium für ein „zivilrechtliches Benachteiligungsverbot“ <<

http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/keine-wellness-fuer-npd-chef-voigt/1865820.html

Verabschiedet wurde es auch nicht von der Presse sondern vom Bundestag. Gibt es beim Landgericht in Frankfurt /Oder ein Pressesenat? Wäre mir neu.

Was mich erheitert ist, dass die EU-Richtlinie damals die „Weltanschauung“ als Diskriminierung vorsah, Deutschland dies aber nicht ins Gesetz einbrachte. Und nun mit Voigt ein Gegner der EU mit der deutschen Variante und des deutschen Gesetzes schlechter gefahren ist, als mit der EU-Variante gefahren wäre.

Trotzdem, ich finde es nicht in Ordnung, dass hier von der EU-Richtlinie abgewichen wurde.

latrop
22.06.2010, 21:43
Ja. Nur bis zur Verurteilung darfst Du ihn in der BRD nicht so nennen

Blos weil eine andere Person - hier der Richter - sagt, er sei ein Betrüger, darf sie das dann auch sagen ?

Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Blos der Richter ist gleicher ?

Da sieht man den Quatsch - der Strassenfeger vom Ortsende ist auch eine Person, der meckerle nicht kennt. Nur wenn er als Fremder das sagt, dann darf meckerle das auch ? Nur weil der Strassenfeger eine unparteiische Person ist ?

Dadurch hat sich aber der Strafbestand nicht verändert ? Oder doch ?

meckerle
22.06.2010, 21:43
Mietnomaden will sicher kein Vermieter. Egal welcher Herkunft oder Gesinnung.
So ist es, bei Hartzlern ist die Miete sicher, das Amt zahlt pünktlich.
Die Frage ist:; will man den Selbstzahlern zumuten, dass Hartzler feiern bis in der Frühe, wenn Selbstzahler aufstehen müssen um zur Arbeit zu gehen.
Dann steht mir eine Wohnung lieber leer, bis ich entsprechende Mieter gefunden habe, die sich in die Hausgemeinschaft einfügen.

meckerle
22.06.2010, 21:46
Ja. Nur bis zur Verurteilung darfst Du ihn in der BRD nicht so nennen
Das werde ich trotzdem tun!
Die BRD interessiert mich in dem Fall einen feuchten Kehrricht.

Casus Belli
22.06.2010, 21:46
Die naechste Falle. Wieso announcierst Du eine wissentlich mangelhafte Wohnung?

Damit koennte man ja Betrugsabsicht unterstellen.

Der Gesundheitlich bedenkliche Schimmel wurde in Form von Stockpflecken erst kürzlich entdeckt, ich entschuldige mich für ihre unannehmlichkeiten aber die Wohnung steht somit nicht weiter zum Vermieten/Verkaufen zur verfügung. ;)

Casus Belli
22.06.2010, 21:50
So ist es, bei Hartzlern ist die Miete sicher, das Amt zahlt pünktlich.
Die Frage ist:; will man den Selbstzahlern zumuten, dass Hartzler feiern bis in der Frühe, wenn Selbstzahler aufstehen müssen um zur Arbeit zu gehen.
Dann steht mir eine Wohnung lieber leer, bis ich entsprechende Mieter gefunden habe, die sich in die Hausgemeinschaft einfügen.

Du sprichst ein Problem an was ich Privat wirklich habe. Gerade eben in dieser Minute feiern nen paar Halbstarke ne Party weil sie ja schön ausschlafen können. Ich selbst stehe in Lohn und Brot und muss um Sechs raus. Nun bin ich aber eher kein Spießer und ein Mensch der nur wenig schläft. (im 'Schnitt 6 Stunden die Nacht)

Was aber nicht für meine Familie gilt, als ich hier vor ca 8 Jahren eingezogen bin war das eine vernünftige Wohngemeinschaft, aber zunehmend wird es Assozial. Muss aber dazu erwähnen das ich aus Ost-BRD komme.

Vielleicht ein Sydrom der hohen Arbeitslosigkeit.

Paul Felz
22.06.2010, 21:51
Der Gesundheitlich bedenkliche Schimmel wurde in Form von Stockpflecken erst kürzlich entdeckt, ich entschuldige mich für ihre unannehmlichkeiten aber die Wohnung steht somit nicht weiter zum Vermieten/Verkaufen zur verfügung. ;)

Gut gekontert ;)

melamarcia75
22.06.2010, 21:51
Der Nazi kann sich doch ein anderes Hotel aussuchen, was soll das Theater

Paul Felz
22.06.2010, 21:52
Du sprichst ein Problem an was ich Privat wirklich habe. Gerade eben in dieser Minute feiern nen paar Halbstarke ne Party weil sie ja schön ausschlafen können. Ich selbst stehe in Lohn und Brot und muss um Sechs raus. Nun bin ich aber eher kein Spießer und ein Mensch der nur wenig schläft. (im 'Schnitt 6 Stunden die Nacht)

Was aber nicht für meine Familie gilt, als ich hier vor ca 8 Jahren eingezogen bin war das eine vernünftige Wohngemeinschaft, aber zunehmend wird es Assozial. Muss aber dazu erwähnen das ich aus Ost-BRD komme.

Vielleicht ein Sydrom der hohen Arbeitslosigkeit.

Ist hier genau so. Wie beschrieben, ist der Vermieter ein Freund von mir, und das Arschloch fliegt morgen hochkant raus.

Querulantin
22.06.2010, 21:52
Der Nazi kann sich doch ein anderes Hotel aussuchen, was soll das Theater
Das Theater macht der NPD Vorsitzende. Andere
Wege mal in die Zeitung zu kommen hat der nicht. :hihi:

Paul Felz
22.06.2010, 21:53
Blos weil eine andere Person - hier der Richter - sagt, er sei ein Betrüger, darf sie das dann auch sagen ?

Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Blos der Richter ist gleicher ?

Da sieht man den Quatsch - der Strassenfeger vom Ortsende ist auch eine Person, der meckerle nicht kennt. Nur wenn er als Fremder das sagt, dann darf meckerle das auch ? Nur weil der Strassenfeger eine unparteiische Person ist ?

Dadurch hat sich aber der Strafbestand nicht verändert ? Oder doch ?

Das ist das Problem.
"Du bist die Krankheit!" Ich bin leider nicht die Medizin. (Rambo oder so)

Paul Felz
22.06.2010, 21:55
Das werde ich trotzdem tun!
Die BRD interessiert mich in dem Fall einen feuchten Kehrricht.

Das hat mich mal locker 8000 DM gekostet. Einige Jahre danach nochmal. Diesmal Euro. Und das, obwohl ich das Aktenzeichen des Urteils immer genannt habe.

FranzKonz
22.06.2010, 21:55
Das Theater macht der NPD Vorsitzende. Andere
Wege mal in die Zeitung zu kommen hat der nicht. :hihi:

Auch ein Nazi hat Rechte.

Casus Belli
22.06.2010, 21:55
Ist hier genau so. Wie beschrieben, ist der Vermieter ein Freund von mir, und das Arschloch fliegt morgen hochkant raus.

Das Problem an Mietwohnungen ist eben das, das Umfeld stimmen muss damit man sich wohlfühlt. Dieses kann sich über die Jahre aber zum Schlechten entwickeln.

Ich zahle all meine Rechnungen schon immer Pünktlich und da erwartet man natürlich ein Mindestmass an Lebensqualität.
Aber nunja ich will mich da nicht aufregen, am Ende komme ich wieder beim Verfall von Werten und Gepflogenheiten durch die MuKu BRD an.....;(

Aber das ist ein anderes Thema.

Casus Belli
22.06.2010, 21:57
Das hat mich mal locker 8000 DM gekostet. Einige Jahre danach nochmal. Diesmal Euro. Und das, obwohl ich das Aktenzeichen des Urteils immer genannt habe.

Vermieter möchte ich nicht sein, ich habe aus Beruflichen Gründen öfters Kontakt zu Vermietern, da hört man die dollsten Geschichten;(

Paul Felz
22.06.2010, 21:58
Das Problem an Mietwohnungen ist eben das, das Umfeld stimmen muss damit man sich Wohlfühlt. Dieses kann sich über die Jahre aber zum Schlechten entwickeln.

Ich zahle all meine Rechnungen schon immer Pünktlich und da erwartet man natürlich ein Mindestmass an Lebensqualität.
Aber nunja ich will mich da nicht aufregen, am ende komme ich wieder beim Verfall von Werten und Gepflogenheiten durch die MuKu BRD an.....;(

Aber das ist ein anderes Thema.

Schon einen eigenen Strang wert, ja. Ich werde die Miete des Asis fuer eine Weile uebernehmen muessen. Das ist mir meine Ruhe aber wert.

Ach ja, bevor die Fragen kommen>es wurde Schimmel in der Wohnung festgestellt ;)

meckerle
22.06.2010, 21:58
Blos weil eine andere Person - hier der Richter - sagt, er sei ein Betrüger, darf sie das dann auch sagen ?

Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Blos der Richter ist gleicher ?

Da sieht man den Quatsch - der Strassenfeger vom Ortsende ist auch eine Person, der meckerle nicht kennt. Nur wenn er als Fremder das sagt, dann darf meckerle das auch ? Nur weil der Strassenfeger eine unparteiische Person ist ?

Dadurch hat sich aber der Strafbestand nicht verändert ? Oder doch ?
Nö, ich werde das sagen, weil es so ist.

Wenn ich eine Lieferung oder Leistung bestelle muss ich bereit sein sie zu bezahlen. Bin ich dazu nicht bereit, oder fähig, habe ich mir die Lieferung und/oder Leistung erschlichen und dann bin ich ich ein Betrüger! So einfach ist das.

Paul Felz
22.06.2010, 21:59
Vermieter möchte ich nicht sein, ich habe aus Beruflichen Gründen öfters Kontakt zu Vermietern, da hört man die dollsten Geschichten;(

Ich auch nicht, ich kenne ja die Unterlagen und die Probleme. Sitze ja ein Zimmer weiter.....

Casus Belli
22.06.2010, 22:01
Schon einen eigenen Strang wert, ja. Ich werde die Miete des Asis fuer eine Weile uebernehmen muessen. Das ist mir meine Ruhe aber wert.

Ach ja, bevor die Fragen kommen>es wurde Schimmel in der Wohnung festgestellt ;)

Na da solltest du schleunigst feststellen ob eine Gesundheitliche Beeinträchtigung das vermieten noch möglich macht;)

melamarcia75
22.06.2010, 22:02
Das Theater macht der NPD Vorsitzende. Andere
Wege mal in die Zeitung zu kommen hat der nicht. :hihi:

Oh doch, ich denke nur mal an den Fall in dem sein vertrauter Schatzmeister Parteigelder in sechsstelliger Hoehe (ueber 500.000€) veruntreut hatte:D

Oder als er in einem Interview Adolf Hitler als einen "Grossen Staatsmann" bezeichnete:D

latrop
22.06.2010, 22:11
Oh doch, ich denke nur mal an den Fall in dem sein vertrauter Schatzmeister Parteigelder in sechsstelliger Hoehe (ueber 500.000€) veruntreut hatte:D

Oder als er in einem Interview Adolf Hitler als einen "Grossen Staatsmann" bezeichnete:D

Auch grosse Staatsmänner können die grössten A...löcher sein - oder ?

meckerle
22.06.2010, 22:14
Du sprichst ein Problem an was ich Privat wirklich habe. Gerade eben in dieser Minute feiern nen paar Halbstarke ne Party weil sie ja schön ausschlafen können. Ich selbst stehe in Lohn und Brot und muss um Sechs raus. Nun bin ich aber eher kein Spießer und ein Mensch der nur wenig schläft. (im 'Schnitt 6 Stunden die Nacht)

Was aber nicht für meine Familie gilt, als ich hier vor ca 8 Jahren eingezogen bin war das eine vernünftige Wohngemeinschaft, aber zunehmend wird es Assozial. Muss aber dazu erwähnen das ich aus Ost-BRD komme.

Vielleicht ein Sydrom der hohen Arbeitslosigkeit.
Hat das etwas zu sagen?
Man muss als Vermieter sehr darauf achten, dass eine Wohngemeinschaft beibehalten wird, die man sich und seinen übrigen Mietern wünscht.
Sie sollen sich ja alle wohlfühlen, das ist oberstes Gebot.

Paul Felz
22.06.2010, 22:14
Na da solltest du schleunigst feststellen ob eine Gesundheitliche Beeinträchtigung das vermieten noch möglich macht;)

Ich warte doch nur das Untersuchungsergebnis meiner Abklatschprobe aus dem Labor ab. Rein zufaellig gehoert das Labor auch einem Freund von mir :D

Paul Felz
22.06.2010, 22:16
Hat das etwas zu sagen?
Man muss als Vermieter sehr darauf achten, dass eine Wohngemeinschaft beibehalten wird, die man sich und seinen übrigen Mietern wünscht.
Sie sollen sich ja alle wohlfühlen, das ist oberstes Gebot.

Ja. Und deswegen darfst Du nicht in die Zeitung setzen. Und deswegen bewirkt das AGG (ADG) mal wieder das genaue Gegenteil von dem, was es bewirken sollte. Exakt so wie der Kuendigungsschutz und der Mutterschutz.

Umgekehrte Kausalkette

klartext
22.06.2010, 22:20
Da hättest du dich 2006 beschweren müssen als dies Gesetz wurde. Ich finde diese Ausnahme "Weltanschauung" auch nicht gut.

Im übrigen ein Artikel aus dem die Beweggründe des Gerichts besser hervorgehen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/keine-wellness-fuer-npd-chef-voigt/1865820.html

Das Urteil wird darüber hinaus weniger mit dem GG und dem AGG begründet als ganz einfach mit dem Hausrecht. Und der Vertragsfreiheit. Das ist für mich akzeptabel. Dies trifft nicht zu für das AGG.

Wenn jetzt ein Schild an dem Hotel hängt " Kein Zutritt für Juden " würdest du das also akzeptieren. Es wäre gelebtes Hausrecht.

meckerle
22.06.2010, 22:20
Das hat mich mal locker 8000 DM gekostet. Einige Jahre danach nochmal. Diesmal Euro. Und das, obwohl ich das Aktenzeichen des Urteils immer genannt habe.
Damit hatte ich noch nie Probleme, ich hätte mich am liebsten immer ohne RA verteidigt. Aber es ging halt nicht immer ohne.

meckerle
22.06.2010, 22:25
Schon einen eigenen Strang wert, ja. Ich werde die Miete des Asis fuer eine Weile uebernehmen muessen. Das ist mir meine Ruhe aber wert.

Ach ja, bevor die Fragen kommen>es wurde Schimmel in der Wohnung festgestellt ;)
Weil die Mieter Angst hatten vor der frischen Luft in ihrer Wohnung. Jawoll, das kenne ich auch.

Paul Felz
22.06.2010, 22:28
Weil die Mieter Angst hatten vor der frischen Luft in ihrer Wohnung. Jawoll, das kenne ich auch.

Quatsch. Den Schimmel, der gar nicht existiert, habe ich doch als Sachverstaendiger des Vermieters festgestellt. Mit gaaaaanz wichtiger und besorgter Mine :))

Morgen kommt das Ergebnis, welches leider leider so ausfaellt, da- die Arsc.... Mieter sofort ausziehen muessen.

OK, eins ist gelogen: das Ergebnis drucke ich morgen aus ;)

Casus Belli
22.06.2010, 22:28
Weil die Mieter Angst hatten vor der frischen Luft in ihrer Wohnung. Jawoll, das kenne ich auch.

Heizen und Lüften ist Mieterpflicht steht zumindest in meinem Mietvertrag.

Casus Belli
22.06.2010, 22:31
Hat das etwas zu sagen?
Man muss als Vermieter sehr darauf achten, dass eine Wohngemeinschaft beibehalten wird, die man sich und seinen übrigen Mietern wünscht.
Sie sollen sich ja alle wohlfühlen, das ist oberstes Gebot.

Indem Fall wollte ich die hohe Arbeitslosigkeit und Armut hervorheben die hier in manchen Ecken herrscht.


Aber man hört im Ruhrgebiet sieht es nicht besser aus als bei uns.

meckerle
22.06.2010, 22:41
Ja. Und deswegen darfst Du nicht in die Zeitung setzen. Und deswegen bewirkt das AGG (ADG) mal wieder das genaue Gegenteil von dem, was es bewirken sollte. Exakt so wie der Kuendigungsschutz und der Mutterschutz.

Umgekehrte Kausalkette
Was das Gesetz erwirkt, oder bewirken soll interessiert mich nicht. Ich möchte mein Eigentum an Mieter vermieten die mir gehnehm sind, das tat ich biher und das werde ich auch künftig tun.
Das ADG können sie sich in die Haare schmieren. :D

pittbull
22.06.2010, 22:45
Wenn man sich nicht jeden Tag von Neuem in die eigene Tasche lügt, fällt einem auf, daß sich die BRD ganz allmählich, schleichend, hintenrum, hinterfotzig, Salamischeibchen für Salamischeibchen in einen Staat verwandelt, der mindestens so kriminell ist wie das Hitlerreich bis 1939.

Wieso bis 1939? War es danach besser?



Vor allem: der Vorfall mit dem Ehepaar Voigt findet seit Jahren täglich Beispiele antideutscher Diskriminierung.

In diesem Fall wurden tatsächlich Antideutsche diskriminiert. Ein NPD-Mitglied als "pro-deutsch" zu bezeichnen, ist weit hergeholt. Auch wenn sie sich selbst so sehen.

Thema: ja, ich finde das Urteil ist eine Farce. Ich denke, es stand schon vorher fest und die Begründung des Gerichts ist nur ein Vorwand, weil man einfach nicht will, daß es gleich Klagen hagelt, wenn Hoteliers von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

meckerle
22.06.2010, 22:48
Heizen und Lüften ist Mieterpflicht steht zumindest in meinem Mietvertrag.
Das sind für manche Mieter aber böhmische Dörfer!

meckerle
22.06.2010, 22:55
Indem Fall wollte ich die hohe Arbeitslosigkeit und Armut hervorheben die hier in manchen Ecken herrscht.


Aber man hört im Ruhrgebiet sieht es nicht besser aus als bei uns.
Wenn unseren Landsleuten ein Weg aus der Armut gezeigt wird, bin ich ja deiner Meinung, aber alles was darüber hinausgeht, ist nicht nachvollziehbar.

Commodus
23.06.2010, 04:58
henriof9, dein Beispiel beweist, das du dich nicht mit dem AGG beschäftigt hast.
Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot, wo auch die Weltanschauung eingeschlossen ist (Abschnitt 2 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html)) und einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot (§ 19 AGG), wo die Weltanschauung nicht eingeschlossen ist.
Der Gesetzgeber stellt im zivilrechtlichen Bereich im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Bereich die Vertragsfreiheit über die Weltanschauung ( ist im § 19 nicht erwähnt, jedoch im Abschnitt 2 AGG).
Deine Beispiele betreffen aber das Arbeitsrecht.

Nein Mensch! Hier läuft ordentlich was schief in diesem Lande, verdammt! Nach dieser Logik könnte jeder Diskothekenbesitzer sämtliche Moslems den Zutritt verweigern. Deutsche bzw. europäische Besucherinnen könnten zu knapp bekleidet sein und Kopftücher werden diese garantiert auch nicht tragen. Ausserdem könnten sich Homosexuelle im Lokal aufhalten. Eine Provokation für Islamgläubige und somit eine Gefährdung für alle Gäste. Schließlich reguliert diese Religion auch weite Teile des politisch-gesellschaftlichen Lebens eines jeden Moslems und ist somit als Anschauung zu bewerten.

Mit diesem Urteil ist der Willkür Tür und Tor geöffnet worden. Alles nur eine Frage der Begründung. Ich mein, ich könnte damit wunderbar leben. Ein Kan_ackenfreies Lokal ist durchaus eine Bereicherung für die private Freizeitgestaltung.

Ich hoffe, dass sämtliche Instanzen die in dieser Hotel-Geschichte folgen nun endlich für Klarheit sorgen. Wer muß wie mit den Antidiskriminierungsgesetze umgehen, für wen gelten diese usw. und so fort. Hier droht sich der Rechtsstaat der willkürlichen Lächerlichkeit auszusetzen wenn die erstinstanzliche Begründung weiterhin bestätigt wird.

Commodus
23.06.2010, 05:32
Der Nazi kann sich doch ein anderes Hotel aussuchen, was soll das Theater

Eben nicht. Voigt ist nunmal ein bekannter NPD-Politiker. Jeder Hotelier kann ihn von nun an abweisen, schließlich kann er sich auf dieses schändliche Urteil berufen.

McDuff
23.06.2010, 05:56
Also ist das ganze Antidiskriminierungsgesetz nur dazu da damit sich Neger und sonstiges hier Vorteile versachaffen können.

harlekina
23.06.2010, 06:08
Wenn jetzt ein Schild an dem Hotel hängt " Kein Zutritt für Juden " würdest du das also akzeptieren. Es wäre gelebtes Hausrecht.

Das wiederum ist lt. Gehirnnutzer nicht zulässig, da pauschal die Religion und nicht die Weltanschauung ausgesperrt wird.
Ich gehe davon aus, dass das der einzige Fall bleibt, in dem eine Weltanschauung zur Aussperrung genügt.

Sterntaler
23.06.2010, 06:10
nö, das ist ein Versuchsballon, um dies flächenmäßig auszubauen. Nicht für Deutsche; nicht für Weiße etc. pp. , wird das später...gelebter positiver BRD RASSISMUS:

http://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage1006/WK100622_Antidiskriminierung_Urteil_Ausschluss_Hot elgast_Kauf.jpg

so wie es den Linksfaschisten vorschwebt:


http://www.politikforen.net/showthread.php?t=95586

Paul Felz
23.06.2010, 06:36
Heizen und Lüften ist Mieterpflicht steht zumindest in meinem Mietvertrag.

Dann versuche mal nachzuweisen, daß er das nicht getan hat.

Paul Felz
23.06.2010, 06:37
Also ist das ganze Antidiskriminierungsgesetz nur dazu da damit sich Neger und sonstiges hier Vorteile versachaffen können.

Ähm, ja. Bestanden da Zweifel?

Deutschmann
23.06.2010, 07:14
Eben nicht. Voigt ist nunmal ein bekannter NPD-Politiker. Jeder Hotelier kann ihn von nun an abweisen, schließlich kann er sich auf dieses schändliche Urteil berufen.

Jep. Diskriminierung mit staatlicher Unterstützung - zumindest aber mit staatlicher Billigung ist nun durch. Es gibt ja so viele Parallelen ....

Paul Felz
23.06.2010, 07:29
Jep. Diskriminierung mit staatlicher Unterstützung - zumindest aber mit staatlicher Billigung ist nun durch. Es gibt ja so viele Parallelen ....

Ja. Alle Hamburger dürfen jetzt abgewiesen werden. Wegen des KFZ-Kennzeichens.

Würfelqualle
23.06.2010, 08:14
Dann darf ab jetzt jede linke Zecke, wegen ihrer politischen Gesinnung abgewiesen werden. Am Besten alle Politiker von CDU/CSU/SPD/Linke,FDP/SPD.

...und jeder deutsche Tanzschuppen darf jeden Ausländer, oder Passdeutschen abweisen, er könnte ja Stunk machen.

fatalist
23.06.2010, 08:35
Man kann jeden ablehnen, dessen Weltanschauung einem nicht passt. Weil dieser Terminus im deutschen ADG fehlt, obwohl er in der EU-Richtlinie enthalten war.

Zionisten raus! ;)

Pescatore
23.06.2010, 08:52
Es geht bald spannend weiter vor Gericht:

Kein privates Baugrundstück für ProKöln-Mitglieder (http://www.ksta.de/html/artikel/1273823438573.shtml)

"Es wird erwartet, dass vor Gericht als Begründung die Sorge um Spannungen im Wohnviertel angeführt wird. Anwohner könnten sich gegen die Nachbarn wehren. "

Man beachte übrigens daß es sich um Mitglieder eines Stadtparlaments handelt, also um von den Bürgern bestimmte Abgeordnete. In einem Land in dem Ministerposten, Listenplätze und Parlamentssitze innerhalb der Kartellparteien immer öfter VERERBT werden ist das natürlich nur Dreck wert.

P.S. Ich liebe die Nazi-Keule. Hitler war übrigens nur möglich weil ALLE sog. Demokraten die Verhaftung, d.h. die Verletzung der Immunität der kommunistischen Abgeordneten abnickten.

Paul Felz
23.06.2010, 08:57
Es geht bald spannend weiter vor Gericht:

Kein privates Baugrundstück für ProKöln-Mitglieder (http://www.ksta.de/html/artikel/1273823438573.shtml)

"Es wird erwartet, dass vor Gericht als Begründung die Sorge um Spannungen im Wohnviertel angeführt wird. Anwohner könnten sich gegen die Nachbarn wehren. "

Man beachte übrigens daß es sich um Mitglieder eines Stadtparlaments handelt, also um von den Bürgern bestimmte Abgeordnete. In einem Land in dem Ministerposten, Listenplätze und Parlamentssitze innerhalb der Kartellparteien immer öfter VERERBT werden ist das natürlich nur Dreck wert.


Es wird erwartet, dass vor Gericht als Begründung die Sorge um Spannungen im Wohnviertel angeführt wird. Anwohner könnten sich gegen die Nachbarn wehren

Irgendwie kommt mir das bekannt vor.......

pittbull
23.06.2010, 09:09
Eben nicht. Voigt ist nunmal ein bekannter NPD-Politiker. Jeder Hotelier kann ihn von nun an abweisen, schließlich kann er sich auf dieses schändliche Urteil berufen.
Voigt soll sich mal nicht so anstellen. Wozu gibts denn Zelte? :D

Brutus
23.06.2010, 09:42
Wieso bis 1939? War es danach besser?

Nein. Ab September 1939 war Krieg. Da die BRD aufgrund der gegebenen Bündnisverhältnisse noch nicht in dem Ausmaß in Kriege verwickelt ist wie das Hitlerreich, fehlen uns für den Zeitraum 1939 - 1945 die Vergleiche.

Aus allem, was wir durch die Rechtspraxis der BRD sowie die Verträge von Lissabon und Masstricht kennen, darf angenommen werden, daß in der BRD gegenüber den Deutschen (!) noch schlimmer Zustände herrschen als unter den Nazis.

Konzentrationslager sind bereits wieder in Betrieb, wenn auch vorerst nur in den USA. Was die USA treiben, das, wir wissen es, pflanzt die Haupbesatzungsmacht früher oder später auch in Deutschland ein.



Thema: ja, ich finde das Urteil ist eine Farce. Ich denke, es stand schon vorher fest und die Begründung des Gerichts ist nur ein Vorwand, weil man einfach nicht will, daß es gleich Klagen hagelt, wenn Hoteliers von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Vor deutschen Gerichten stehen so gut wie alle Urteile schon vorher fest. Da dieser Prozeß typisch demokrattisch-hinterfotzig verläuft, nimmt davon niemand so richtig Kenntnis.

henriof9
23.06.2010, 09:53
Voigt soll sich mal nicht so anstellen. Wozu gibts denn Zelte? :D

Nun, nützt ihm aber auch nichts, ist ja nicht so, daß man in Deutschland überall einfach mal so sein Zelt aufstellen kann.

Und nach diesem Urteil dürfte sogar jeder Campingplatz- Verwalter den Herrn als Gast ablehnen.

Aber macht ja nichts- so lange es nur einen NPD- Parteichef betrifft ............ :rolleyes:

harlekina
23.06.2010, 09:59
Nun, nützt ihm aber auch nichts, ist ja nicht so, daß man in Deutschland überall einfach mal so sein Zelt aufstellen kann.

Und nach diesem Urteil dürfte sogar jeder Campingplatz- Verwalter den Herrn als Gast ablehnen.

Aber macht ja nichts- so lange es nur einen NPD- Parteichef betrifft ............ :rolleyes:

Mir ist bei diesem Urteil zuviel Mode dabei.

Commodus
23.06.2010, 11:33
Ob Voigt jetzt ein Befürworter der EU wird?

Vermutlich nicht, spielt auch keine Geige. Sollten alle Instanzen in der BRD das erste Urteil bestätigen, dann sollte Voigt dennoch das EGM bemühen. Man darf gespannt sein ob sich die BRD der Lächerlichkeit ausliefert und sich vor aller Welt blamiert.

Rechtsstaatlichkeit, daß ich nicht lache. Wenn man schon vorgibt "was besseres" sein zu wollen, dann sollte man auch mit guten Beispiel voran gehen. Menschen ins Gefängnis stecken weil sie was falsches gesagt haben, Berufsverbote erteilen, gesellschaftlich entrechten und überall zu schikanieren wo es nur geht ... das sind Dinge welche man eigentlich nur faschistischen Staaten zuordnen kann.

pittbull
23.06.2010, 11:49
Nun, nützt ihm aber auch nichts, ist ja nicht so, daß man in Deutschland überall einfach mal so sein Zelt aufstellen kann.
Und nach diesem Urteil dürfte sogar jeder Campingplatz- Verwalter den Herrn als Gast ablehnen.

Vielleicht sollte sich Voigt besser für wildes Campen engagieren, anstatt für rückwärtsgewandte Ideologien. ;)



Aber macht ja nichts- so lange es nur einen NPD- Parteichef betrifft ............

Daß Leute von Hotels abgewiesen wurden, ist bestimmt nicht zum erstenmal vorgekommen. Dieser Voigt macht natürlich einen politischen Zwergenaufstand daraus, zum Zweck des Rumjammerns, wie sehr seine arme Partei doch diskriminiert wird, usw.

henriof9
23.06.2010, 11:53
Daß Leute von Hotels abgewiesen wurden, ist bestimmt nicht zum erstenmal vorgekommen. Dieser Voigt macht natürlich einen politischen Zwergenaufstand daraus, zum Zweck des Rumjammerns, wie sehr seine arme Partei doch diskriminiert wird, usw.

Moment, er jammert ja nicht wegen der Diskriminierung seiner Partei.

Unabhängig mal davon, warten wir ab was dieses politische Urteil für Folgen hat, ich zumindest sehe darin den Beginn einer Gesinnungsrechtssprechung.

Leila
23.06.2010, 11:58
Die Richter berücksichtigten nicht, daß Diktatoren und Massenmörder* mit militärischen Ehren empfangen und in Luxushotels einquartiert wurden.

* Nicht daß ich Udo Voigt für einen solchen halten würde.

fatalist
23.06.2010, 12:01
Moment, er jammert ja nicht wegen der Diskriminierung seiner Partei.

Unabhängig mal davon, warten wir ab was dieses politische Urteil für Folgen hat, ich zumindest sehe darin den Beginn einer Gesinnungsrechtssprechung.

Die haben wir in anderen Bereichen ja längst...

Das Problem geht doch viel tiefer: Erst schafft man Gesetze "für jeden Furz", weigert sich jedoch, die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu ziehen.

Der Hotelier kann jeden Gast ablehnen, der Kneiper kann rauchen oder nicht, das ist seine Sache und sein finanzielles Risiko, es geht den Staat nichts an.

Niemand scheint zu bemerken, dass mit jedem Gesetz die Freiheit und das Eigentumsrecht weiter eingeschränkt wurde.

Wir brauchen mehr Freiheit und weniger Gesetze.

...aber erzähl das mal regelungswütigen Deutschen :(

Gehirnnutzer
23.06.2010, 12:10
Moment, er jammert ja nicht wegen der Diskriminierung seiner Partei.

Unabhängig mal davon, warten wir ab was dieses politische Urteil für Folgen hat, ich zumindest sehe darin den Beginn einer Gesinnungsrechtssprechung.

Im Bezug auf diesen Fall, kannst du davon erst sprechen, wenn z.B. einem Linken das gleiche passiert und seine Klage nicht abgewiesen wird.

Leila
23.06.2010, 12:13
[…] Der Hotelier kann jeden Gast ablehnen […]

Wie in der Weihnachtsgeschichte.

Paul Felz
23.06.2010, 12:29
Im Bezug auf diesen Fall, kannst du davon erst sprechen, wenn z.B. einem Linken das gleiche passiert und seine Klage nicht abgewiesen wird.

Das wird nur nie passieren, weil sich das die "Mutigen" nicht trauen. Deswegen schrieb ich ja, was wohl passiert wäre, wenn es Gysi getroffen hätte. Wir werden es nie erfahren.

berty
23.06.2010, 12:38
Vermutlich nicht, spielt auch keine Geige. Sollten alle Instanzen in der BRD das erste Urteil bestätigen, dann sollte Voigt dennoch das EGM bemühen. Man darf gespannt sein ob sich die BRD der Lächerlichkeit ausliefert und sich vor aller Welt blamiert.

Rechtsstaatlichkeit, daß ich nicht lache. Wenn man schon vorgibt "was besseres" sein zu wollen, dann sollte man auch mit guten Beispiel voran gehen. Menschen ins Gefängnis stecken weil sie was falsches gesagt haben, Berufsverbote erteilen, gesellschaftlich entrechten und überall zu schikanieren wo es nur geht ... das sind Dinge welche man eigentlich nur faschistischen Staaten zuordnen kann.

Doch, das würde schon eine Rolle spielen. Die EU ablehnen, sich ihrer Institutionen aber bedienen, machen seine politischen Aussagen lächerlicher als sie eh schon sind.

Ja sicher Rechtsstaatlichkeit. Selbst Voigt wird daran geglaubt haben als er die Klage einreicht. Selbstverständlich für ihn und seine Parteigänger auch, dass er nach seiner Niederlage den schlechten Verlierer abgibt. Nichts, das überrascht.

henriof9
23.06.2010, 13:42
Die haben wir in anderen Bereichen ja längst...

Das Problem geht doch viel tiefer: Erst schafft man Gesetze "für jeden Furz", weigert sich jedoch, die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu ziehen.

Der Hotelier kann jeden Gast ablehnen, der Kneiper kann rauchen oder nicht, das ist seine Sache und sein finanzielles Risiko, es geht den Staat nichts an.

Niemand scheint zu bemerken, dass mit jedem Gesetz die Freiheit und das Eigentumsrecht weiter eingeschränkt wurde.

Wir brauchen mehr Freiheit und weniger Gesetze.

...aber erzähl das mal regelungswütigen Deutschen :(

Meine Rede, schon seit Ewigkeiten.
Aber es will ja auch Jeder für jeden Furz alles geregelt haben. :rolleyes:

Felix Krull
23.06.2010, 13:44
Ein typisches BRD-Urteil, aber man kann trotzdem Nutzen daraus ziehen: sich einfach die Argumentation des Hotels zu eigenen machen, wenn man jemanden loswerden will, der einem nicht passt.

pittbull
23.06.2010, 14:00
Wir brauchen mehr Freiheit und weniger Gesetze.

So wie im Libertarismus bzw. Anarchismus? ?(

Jeder darf machen was er will, solange er nicht das Eigentum des Anderen verletzt. Individuelle Freiheit als höchtes Gut und keinen Staat, der sich irgendwo einmischt.

Im Prinzip ist sowas ja nicht schlecht, aber es geht davon aus, daß alle Menschen perfekt dafür geeignet sind. ;)

tommy3333
23.06.2010, 14:01
henriof9, dein Beispiel beweist, das du dich nicht mit dem AGG beschäftigt hast.
Denn der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot, wo auch die Weltanschauung eingeschlossen ist (Abschnitt 2 AGG (http://bundesrecht.juris.de/agg/index.html)) und einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot (§ 19 AGG), wo die Weltanschauung nicht eingeschlossen ist.
Der Gesetzgeber stellt im zivilrechtlichen Bereich im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Bereich die Vertragsfreiheit über die Weltanschauung ( ist im § 19 nicht erwähnt, jedoch im Abschnitt 2 AGG).
Deine Beispiele betreffen aber das Arbeitsrecht.
Ich denke, das Arbeitsrecht betrifft nur das Verhältnis zwischen AG und AN (oder auch Bewerber) eines Unternehmens - nicht aber zwischen Unternehmen und Kunde (für Verbraucherschutz bspw. ist auch das BGB maßgebend - also Zivilrecht).

Felix Krull
23.06.2010, 14:04
Doch, das würde schon eine Rolle spielen. Die EU ablehnen, sich ihrer Institutionen aber bedienen, machen seine politischen Aussagen lächerlicher als sie eh schon sind.

Ja sicher Rechtsstaatlichkeit. Selbst Voigt wird daran geglaubt haben als er die Klage einreicht. Selbstverständlich für ihn und seine Parteigänger auch, dass er nach seiner Niederlage den schlechten Verlierer abgibt. Nichts, das überrascht.

Erstens muß bzw. kann man sich nur der Mittel bedienen die vorhanden sind um den Demokröten in ihre eigene Suppe zu pinkeln, und zweitens geht das ganze in Revision.

tommy3333
23.06.2010, 14:16
Irrtum, so einfach ist das nicht henriof9.

Das folgende ist ein Anschauungsbeispiel, also nicht persönlich nehmen.

"Ich halte alle HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer für unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht."

Ich halte dich für unintelligentes, dummes unwertes Leben, das die Gesellschaft nicht braucht, weil du ein HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer bist.


Die beiden Aussagen haben im Grunde genommen den gleichen Inhalt, abgesehen davon das sie einmal an eine abstrakte Gruppe gerichtet ist und einmal an eine konkrete Person.

Warum ist die Aussage an die abstrakte Gruppe durch die Meinungsfreiheit gedeckt, die Aussage an die konkrete Person aber eine Verletzung der persönlichen Ehre.

In beiden Fällen ist die konkrete Person angesprochen, weil sich der Faktor HartzIV-Schmarotzer-Argumentierer ja nicht ändert.
Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob die erste Aussage durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, solange es so einen Gummiparagraphen wie den §130 StGB gibt.

henriof9
23.06.2010, 14:26
So wie im Libertarismus bzw. Anarchismus? ?(

Jeder darf machen was er will, solange er nicht das Eigentum des Anderen verletzt. Individuelle Freiheit als höchtes Gut und keinen Staat, der sich irgendwo einmischt.

Im Prinzip ist sowas ja nicht schlecht, aber es geht davon aus, daß alle Menschen perfekt dafür geeignet sind. ;)

Falsch, so wie es jahrzehntelang nach Kriegsende bis zum Auftauchen der 68-er nebst Gutmenschen ect.pp. auch ohne Gesetzesflut funktioniert hat.

Und es war auch nicht schlecht bis den Menschen eingeredet wurde, daß sie gegen alles und jeden klagen können und sollen, weil es ihr Recht wäre.
Ein weiteres vernünftiges Miteinander der Menschen wurde dadurch verhindert.

melamarcia75
23.06.2010, 14:34
Eben nicht. Voigt ist nunmal ein bekannter NPD-Politiker. Jeder Hotelier kann ihn von nun an abweisen, schließlich kann er sich auf dieses schändliche Urteil berufen.

In Italien waere Dergleichen undenkbar. Soll er dann doch einfach hier Urlaub machen und das Theater beenden :)

pittbull
23.06.2010, 14:36
Falsch, so wie es jahrzehntelang nach Kriegsende bis zum Auftauchen der 68-er nebst Gutmenschen ect.pp. auch ohne Gesetzesflut funktioniert hat.

Die 1960 und -70'er sollen eine schöne Zeit gewesen sein. Ich habe sie nicht erlebt, aber nach allem was ich hörte, hatten die Leute zu der Zeit viel Spaß.



Und es war auch nicht schlecht bis den Menschen eingeredet wurde, daß sie gegen alles und jeden klagen können und sollen, weil es ihr Recht wäre.

Richtig, damit sind wir wieder bei NPD-Voigt angekommen. ;)

henriof9
23.06.2010, 14:52
Die 1960 und -70'er sollen eine schöne Zeit gewesen sein. Ich habe sie nicht erlebt, aber nach allem was ich hörte, hatten die Leute zu der Zeit viel Spaß.

Es war auch eine schöne Zeit.
Und das alles ohne ein aufgeblähtes Arbeitsrecht.
Jeder wußte was seine Pflichten waren, keiner wäre auf die Idee gekommen z.B. ein vegetarisches Essen in der Unternehmenskantine einzufordern.
Es störte auch keine Frau, daß sie von Beruf Bürokaufmann war und nicht Bürokauffrau.

Des deutschen liebstes Kind, das Auto, war noch ein Auto, wurde am Straßenrand gewaschen, gewienert und blitz blank geputzt ohne das ein Ordnungsbeamter mit einem Strafzettel wedelte wegen Umweltverschmutzung.

Man konnte durch Wald und Flur laufen, radeln, wandern, alles ohne daß man irgendwo auf ein Sperrschild traf weil Naturschutzgebiet ( wegen eines seltenen Grashalms ) und Pilze sammeln und Beeren pflücken ohne Mengenbeschränkung.

Man durfte Frösche im eigenen Teich haben, des Nachbars Katze im Garten störte niemanden und die Menschen redeten miteinander und waren in der Lage Meinungsverschiedenheiten selbst zu bereinigen ohne das es hinterher " böses Blut " gab.

Und wenn es Zoff in Discotheken gab weil Ausländer wilde Sau spielten kam notfalls das Rollkommando der Polizei und geleitete die Herrschaften ruhig aber bestimmt nach draußen.
Die so gen. Gesichtskontrolle war obligatorisch ( auch für Deutsche ) und niemand wäre auf die Idee gekommen zu klagen weil er in die Disco XY nicht eingelassen wurde.

Ja, ja, man kommt direkt ins schwärmen ...............:))



Richtig, damit sind wir wieder bei NPD-Voigt angekommen. ;)

Und bei den Menschen, die eben ihr Leben durch und durch nach den Buchstaben des Gesetzes geregelt haben wollen. :rolleyes:

schastar
23.06.2010, 15:32
Das Hausverbot bleibt bestehen und das Ehepaar Voigt muss für den nächsten Wellness-Urlaub ins Ausland ausweichen oder vielleicht gar auf einen Zeltplatz.

Auch das AGG hilft ihm nicht. Die Begründung hierzu ist sehr interessant.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702127,00.html


Sollte ich mal ein Hotel haben und es tauchen Neger oder Musels auf werde ich sie fragen ob sie der NPD angehören oder für diese sind, wenn nicht werde ich sie wegen ihrer linken politischen Gesinnung abweisen.

Paul Felz
23.06.2010, 15:36
[...]
Ja, ja, man kommt direkt ins schwärmen ...............:))

[...]


Wohl wahr *seufz*

Querulantin
23.06.2010, 15:59
Genau lieber Henrieo9!

Es war auch eine schöne Zeit....
Angestellte wurden einfach raus geschmissen, wenn sie unnütz waren.
Die Frauen hatten eine klare Rolle und ansonsten ruhig zu sein!
Die Strukturen in der Universität sorgten dafür, das man unter sich blieb.
Müll konnte überall wild entsorgt werden und viele Kinder hatten Pseudo Krupp.
Unfallzahlen lagen bei bis zu 28.000 Toten im Jahr, wer braucht schon eine Gurtpflicht!

War eine wunderbare Zeit, da konnten sich geschäftstüchtige und gewissenlose Männer wunderbar entwickeln. Und heute wollen auch Schwache und Dumme etwas vom Kuchen. Das ist widerlich, der Mopp soll arbeiten und ruhig sein!

Liebe Grüße Q.

Felix Krull
23.06.2010, 16:01
Angestellte wurden einfach raus geschmissen, wenn sie unnütz waren. Die Frauen hatten eine klare Rolle und ansonsten ruhig zu sein!

Stimmt, heute haben gewisse unnütze Frauen immer noch keine klare Rolle, und werden trotzdem nicht rausgeschmissen.

Peg Bundy
23.06.2010, 16:08
... >>> ES <<< ...

http://smilys.net/aergende_smilies/smiley1674.gif

Paul Felz
23.06.2010, 16:15
http://smilys.net/aergende_smilies/smiley1674.gif

Sehr passend :))

henriof9
23.06.2010, 16:52
Genau lieber Henrieo9!

Angestellte wurden einfach raus geschmissen, wenn sie unnütz waren.
Die Frauen hatten eine klare Rolle und ansonsten ruhig zu sein!
Die Strukturen in der Universität sorgten dafür, das man unter sich blieb.
Müll konnte überall wild entsorgt werden und viele Kinder hatten Pseudo Krupp.
Unfallzahlen lagen bei bis zu 28.000 Toten im Jahr, wer braucht schon eine Gurtpflicht!

War eine wunderbare Zeit, da konnten sich geschäftstüchtige und gewissenlose Männer wunderbar entwickeln. Und heute wollen auch Schwache und Dumme etwas vom Kuchen. Das ist widerlich, der Mopp soll arbeiten und ruhig sein!

Liebe Grüße Q.

Wir hatten eigentlich von den 70ern gesprochen.

Da wurden die Angestellten eben nicht einfach rausgeschmissen und im Gegensatz zu heute fand ein Hauptschüler immer einen Job oder eine Lehre.
Selbst Ungelernte hatten bessere Möglichkeiten eine feste Arbeit zu finden, wenn sie es wollten.
Wurde man doch arbeitslos war es kein Problem einen neuen Job zu bekommen.

Allerdings, die soziale Hängematte gab es nicht in diesem Umfang wie heute- kann natürlich auch daran gelegen haben, daß die Menschen selbst für ihren Lebensunterhakt gesorgt haben. :rolleyes:

Ach ja, und Pseudokrupp ist eine unspezifische Entzündung der oberen Atemwege im Bereich des Kehlkopfes, unterhalb der Stimmritze, zumindest laut wiki und


In den 1980er Jahren wurde häufig ein Zusammenhang zwischen der Emission von Industrieabgasen und der Häufigkeit von Pseudokrupp-Erkrankungen vermutet.


Was die Gurtpflicht betrifft, jeder muß wissen was er tut.
Ich zumindest benötige kein Gesetz, welches mich mit Gewalt vor etwas schützen will, was meine persönliche Entscheidungsfreiheit betrifft.
Allerdings kann ich es ja verstehen; heute ist es ja verpönt ein großes Auto zu fahren, die Kutschen bestehen ja fast nur noch aus Kunststoff, da ist schon ein leichter Unfall ein Fall für den Rollstuhl wenn man das Glück hat lebend davon zu kommen, während es in den 70ern noch regelrechte Straßenkreuzer gab. Die konnte man auch noch Auto nennen und der Gurt war fast überflüssig weil schon allein die Knautschzone auch eine solche gewesen ist.

Was die Frauen betrifft, diese waren in den 70ern schon wunderbar emanzipiert, sie spielten die Rolle welche sie für sich selbst als passend empfanden ohne das ihnen irgendein Genderwahn erklärte das der Mann gefälligst auch den Mülleimer runterzutragen hätte.
Komischerweise funktionierte sogar die Erziehung noch zu dieser Zeit, viele Kinder waren Schlüsselkinder und gingen trotzdem regelmäßig zur Schule und trotz der Doppelbelastung der Frauen stand aber das Frühstück auf dem Tisch und eine warme Mahlzeit am Tag war auch kein Problem.

Im übrigen, in dieser Zeit hatten die Schulen in Berlin keinen Migrantenanteil von bis zu 100%, der Lehrer war eine Respektsperson und die Kinder lernten sogar etwas im Unterricht.

Nö, ich laß mir diese Zeit nicht madig machen. :))
Es war sicherlich nicht alles toll aber besser wie heute war es allemal und das obwohl wir einen riesigen Rattenschwanz an Gesetzen dazubekommen haben.

liebe Grüße, henriof9

Sterntaler
23.06.2010, 16:58
also das Urteil ist wegweisend, Is Lahm Anhänger, linke Zecken, Schwule, Juden , Antideutsche , etc. pp. kann man entsprechend ablehnen, wegen der Weltanschauung. :lach: :top: , man macht einen Fragenbogen: Weltanschauung. die die geantwortet wird dann grundsätzlich wegen dieser Weltanschauung diskriminiert :top: man ist da auf der sicheren Seite und kann sich auf dies BRD typische Dummfug Urteil berufen.

klartext
23.06.2010, 17:17
Nun, nützt ihm aber auch nichts, ist ja nicht so, daß man in Deutschland überall einfach mal so sein Zelt aufstellen kann.

Und nach diesem Urteil dürfte sogar jeder Campingplatz- Verwalter den Herrn als Gast ablehnen.

Aber macht ja nichts- so lange es nur einen NPD- Parteichef betrifft ............ :rolleyes:

Ich würde diesen Obernazi auch nicht im Hotel aufnehmen. Das Problem ist nur, dass dieses Urteil sich gegen jeden richten kann, irgendwann. Das hatten wir schon einmal in Deutschland bis 1945

Felix Krull
23.06.2010, 17:19
Ich würde diesen Obernazi auch nicht im Hotel aufnehmen. Das Problem ist nur, dass dieses Urteil sich gegen jeden richten kann, irgendwann. Das hatten wir schon einmal in Deutschland bis 1945

Du erkennst immerhin den grenzenlosen Mehrwert der BRD-Urteile :D

Peg Bundy
23.06.2010, 17:27
Wir hatten eigentlich von den 70ern gesprochen.

Da wurden die Angestellten eben nicht einfach rausgeschmissen und im Gegensatz zu heute fand ein Hauptschüler immer einen Job oder eine Lehre.
Selbst Ungelernte hatten bessere Möglichkeiten eine feste Arbeit zu finden, wenn sie es wollten.
Wurde man doch arbeitslos war es kein Problem einen neuen Job zu bekommen.

Allerdings, die soziale Hängematte gab es nicht in diesem Umfang wie heute- kann natürlich auch daran gelegen haben, daß die Menschen selbst für ihren Lebensunterhakt gesorgt haben. :rolleyes:

Ach ja, und Pseudokrupp ist eine unspezifische Entzündung der oberen Atemwege im Bereich des Kehlkopfes, unterhalb der Stimmritze, zumindest laut wiki und



Was die Gurtpflicht betrifft, jeder muß wissen was er tut.
Ich zumindest benötige kein Gesetz, welches mich mit Gewalt vor etwas schützen will, was meine persönliche Entscheidungsfreiheit betrifft.
Allerdings kann ich es ja verstehen; heute ist es ja verpönt ein großes Auto zu fahren, die Kutschen bestehen ja fast nur noch aus Kunststoff, da ist schon ein leichter Unfall ein Fall für den Rollstuhl wenn man das Glück hat lebend davon zu kommen, während es in den 70ern noch regelrechte Straßenkreuzer gab. Die konnte man auch noch Auto nennen und der Gurt war fast überflüssig weil schon allein die Knautschzone auch eine solche gewesen ist.

Was die Frauen betrifft, diese waren in den 70ern schon wunderbar emanzipiert, sie spielten die Rolle welche sie für sich selbst als passend empfanden ohne das ihnen irgendein Genderwahn erklärte das der Mann gefälligst auch den Mülleimer runterzutragen hätte.
Komischerweise funktionierte sogar die Erziehung noch zu dieser Zeit, viele Kinder waren Schlüsselkinder und gingen trotzdem regelmäßig zur Schule und trotz der Doppelbelastung der Frauen stand aber das Frühstück auf dem Tisch und eine warme Mahlzeit am Tag war auch kein Problem.

Im übrigen, in dieser Zeit hatten die Schulen in Berlin keinen Migrantenanteil von bis zu 100%, der Lehrer war eine Respektsperson und die Kinder lernten sogar etwas im Unterricht.

Nö, ich laß mir diese Zeit nicht madig machen. :))
Es war sicherlich nicht alles toll aber besser wie heute war es allemal und das obwohl wir einen riesigen Rattenschwanz an Gesetzen dazubekommen haben.

liebe Grüße, henriof9

Wenn ich könnte wie ich wöllte, würde ich, wenn ich dürfte...

... Dir gleich noch nen Grünen reindrücken! :top:

Es gibt eben Leute, die würden Dir selbst Deine Kinder noch miesreden, nur um zu beweisen, wie schlecht die Deutschen seit jeher sind.

Querulantin
23.06.2010, 18:31
Lieber Henriof9,

...

Sie haben meine Intention falsch eingeschätzt. Ich mag keine Verklärungen von alten Zeiten. Jede Zeit hat ihre Vor- und Nachteile. Und vor vierzig Jahren war ganz sicher nicht alles Gold. Und auch heute gibt es wunderbare Dinge, die sollten wir nicht übersehen. Das bringt der Wandel mit sich.

Schauen Sie sich die Realgehälter der Deutschen in den sechziger Jahren an. Da bekommt heute vom Warenkorb her jeder Hartz IV Empfänger mehr, als früher ein Durchschnittsverdiener. Unsere heutigen 37-40 Stunden Wochen wären vor vierzig Jahren ein Traum gewesen. Es wurde viel Positives geschaffen und leider natürlich auch einige nicht so schöne Dinge. Aber wir sollten unsere heutige Zeit nicht zu schlecht reden.

Das früher mehr mit dem Faustrecht geschaffen wurde kann man als Vorteil sehen, weil sich die direkt Beteiligten einigen mussten, oder als Nachteil, weil die Schwachen und Dummen benachteiligt wurden. Klagen wie die vom NPD-Vorsitzenden hätte es natürlich nicht gegeben. Das wäre einem peinlich gewesen und man hätte das nicht an die große Glocke gehängt. Es gibt genügend Hotels zum Ausweichen.

Wir sollten diese lächerliche Kleinigkeit, der der sich ein Popanz wichtig machen will, nicht mit der "Gesinnungspolizei" vor 75 Jahren verwechseln. Damals kamen Kommunisten und SPDler in Arbeitslager. Das ist eine etwas andere Dimension, als wenn zwischen zwei Parteien kein Vertrag hergestellt wird.

Bedenklicher finde ich die Ziele dieser von den meisten hier behüteten Partei. Denn die würde liebend gerne an türkische Geschäfte die Schilder hängen: "Deutsche, kauft nur bei Deutschen!" Und das wird hier nicht mehr passieren. Deppen, die das fordern, wird mit viel Zivilcourage und hohem persönlichem Risiko klar gemacht, dass diese Zeiten in Deutschland vorbei sind!

Liebe Grüße Q.

Pescatore
23.06.2010, 18:34
Deppen, die das fordern, wird mit viel Zivilcourage und hohem Risiko klar gemacht, dass diese Zeiten in Deutschland vorbei sind!


Risiko?

Querulantin
23.06.2010, 18:37
Risiko?
Haben Sie nicht mitbekommen, was dem Hotelier alles angedroht wurde?
Der hat sogar Personenschutz bekommen. Der hat Zivilcourage gezeigt und
der wird in den nächsten Wochen ganz sicher heimtückisch verprügelt werden.

MfG Q.

Pescatore
23.06.2010, 18:44
Haben Sie nicht mitbekommen, was dem Hotelier alles angedroht wurde?
Der hat sogar Personenschutz bekommen. Der hat Zivilcourage gezeigt und
der wird in den nächsten Wochen ganz sicher heimtückisch verprügelt werden.

MfG Q.

Na hoffentlich findet sich ein verirrter Glatzkopf der dem Hotelier die Fresse poliert, das wäre so schön dass man fast einen dafür bezahlen müsste. Endlich nackte, rechte Gewalt die JEDE Massnahme rechtfertigen kann.

Hätte der Hotelier Voigt übernachten lassen und ihn statt mit großer "Zivilcourage" (Öffentlichkeitsgeilheit) unter dem geifernden Beifall der Medien und gedeckt durch rechtsbeugenden Gerichte VOR dem Aufenthalt beim ersten auch nur annähernd störenden Verhalten aus seinem Hotel geworfen, hätte er dieser riesengrosse Gefahr ausweichen können. Aber vermutlich war die Angst gross dass Voigt nur seine Ruhe haben wollte und gar nicht die Absicht hatte, am Kalten Buffet über Muselneger zu sprechen.

Querulantin
23.06.2010, 18:48
Na hoffentlich findet sich ein verirrter Glatzkopf der dem Hotelier die Fresse poliert, das wäre so schön dass man fast einen dafür bezahlen müsste. Endlich nackte, rechte Gewalt die JEDE Massnahme rechtfertigen kann.

Hätte der Hotelier Voigt übernachten lassen und ihn statt mit großer "Zivilcourage" (Öffentlichkeitsgeilheit) unter dem geifernden Beifall der Medien und gedeckt durch rechtsbeugenden Gerichte VOR dem Aufenthalt beim ersten auch nur annähernd störenden Verhalten aus seinem Hotel geworfen, hätte er dieser riesengrosse Gefahr ausweichen können. Aber vermutlich war die Angst gross dass Voigt nur seine Ruhe haben wollte und gar nicht die Absicht hatte, am Kalten Buffet über Muselneger zu sprechen.
Schön, dass Sie es mit so klaren Worten darstellen. Genau das beschreibt das Problem. Solange man den Rechtsradikalen gibt, was sie wollen, sind sie ruhig. Und weh rumzickt, wird verprügelt. Sie kennen die Zahl der angezündeten Parteibüros? Wer war das wohl?

Danke, für Ihr offenes Wort!

Peg Bundy
23.06.2010, 18:57
Ich fasse es nicht. :umkipp:

Wie man Henris Nostalgie-Schwärmerei mit paranoider Naziphobie assoziieren kann, wird mir wohl ewig verborgen bleiben.

Paul Felz
23.06.2010, 18:59
Schön, dass Sie es mit so klaren Worten darstellen. Genau das beschreibt das Problem. Solange man den Rechtsradikalen gibt, was sie wollen, sind sie ruhig. Und weh rumzickt, wird verprügelt. Sie kennen die Zahl der angezündeten Parteibüros? Wer war das wohl?

Danke, für Ihr offenes Wort!

Die 5 der NPD? Das waren auch Nazis?

Paul Felz
23.06.2010, 18:59
Ich fasse es nicht. :umkipp:

Wie man Henris Nostalgie-Schwärmerei mit paranoider Naziphobie assoziieren kann, wird mir wohl ewig verborgen bleiben.

Alles Nazis, ausser Mutti.

Don
23.06.2010, 19:05
Ja, und es wäre wünschenwert, wenn man Herrn Voigt nicht aus Hotels schmeißen müßte, sondern auch dieser Crétin die Rechte anderer Menschen anerkennen würde.
MfG Q.

Wo genau hat er das nicht getan?

Um hier keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, ich kann das Arschloch wie seinen Verein nicht ausstehen und finde seine Weltanschauung, wenn man das überhaupt so bezeichnen kann, mehr als unappetitlich.

Aber wo, bitte, hat er aufgefordert die Rechte (überlege dir vor einer Antwort besser genau was das ist) anderer Menschen nicht anzuerkennen?

Don
23.06.2010, 19:09
Deppen, die das fordern, wird mit viel Zivilcourage und hohem persönlichem Risiko klar gemacht, dass diese Zeiten in Deutschland vorbei sind!

Liebe Grüße Q.

Die einzigen die hier ein persönliches Risiko eingehen sind diese Deppen.

Es widert mich besonders an daß ich mich genötigt sehe die auch noch gegen feige Mainstreamlinke zu verteidigen.

Du bist schlicht ein Würgereiz.

henriof9
23.06.2010, 19:09
Bedenklicher finde ich die Ziele dieser von den meisten hier behüteten Partei. Denn die würde liebend gerne an türkische Geschäfte die Schilder hängen: "Deutsche, kauft nur bei Deutschen!" Und das wird hier nicht mehr passieren. Deppen, die das fordern, wird mit viel Zivilcourage und hohem persönlichem Risiko klar gemacht, dass diese Zeiten in Deutschland vorbei sind!

Liebe Grüße Q.

Und wie ist dann der Ausspruch von Renate Künast zu werten ?


"Kauft deutsch"


http://www.focus.de/finanzen/news/kauft-deutsch_aid_97815.html


Künast fordert zum Boykott der großen Energiekonzerne auf


http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jpSq-3N4g8TKLyEXshDB4wH2T4qA

Oder die diversen Boykott- Aufrufe wie z.B.

" Kauft nicht bei Nokia "
" Kauft nicht bei Nazis "
" Kauft nicht bei Schlecker "
" Kauft nicht bei Aldi oder Lidl "

Die Zeiten sind in Deutschland schon längst wieder da, es wird lediglich anders " verpackt " und ist selbstverständlich im Rahmen der Political Correctness.

Paul Felz
23.06.2010, 19:14
Und wie ist dann der Ausspruch von Renate Künast zu werten ?



http://www.focus.de/finanzen/news/kauft-deutsch_aid_97815.html



http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jpSq-3N4g8TKLyEXshDB4wH2T4qA

Oder die diversen Boykott- Aufrufe wie z.B.

" Kauft nicht bei Nokia "
" Kauft nicht bei Nazis "
" Kauft nicht bei Schlecker "
" Kauft nicht bei Aldi oder Lidl "

Die Zeiten sind in Deutschland schon längst wieder da, es wird lediglich anders " verpackt " und ist selbstverständlich im Rahmen der Political Correctness.

Wobei "kauft deutsche Produkte bei deutschen Haendlern" sogar wirtschaftlich noch Sinn macht.

Querulantin
23.06.2010, 19:15
...Die Zeiten sind in Deutschland schon längst wieder da, es wird lediglich anders " verpackt " und ist selbstverständlich im Rahmen der Political Correctness.
Nein Henriof9,

überhaupt nicht. Das Produkte und Firmen nach ihren Leistungen bewertet werden, heißt Kapitalismus. Schlechte Produkte werden in Testzeitungen zerrissen, betrügerische Firmen werden bloßgestellt und unsoziale Arbeitgeber an der medialen Pranger gezerrt.

Das ist ganz weit weg von: "Kauft nicht bei Rübennasen"

Ist Ihnen der Unterschied wirklich nicht klar?

Liebe Grüße Q.

Don
23.06.2010, 19:18
Nein Henriof9,

überhaupt nicht. Das Produkte und Firmen nach ihren Leistungen bewertet werden, heißt Kapitalismus. Schlechte Produkte werden in Testzeitungen zerrissen, betrügerische Firmen werden bloßgestellt und unsoziale Arbeitgeber an der medialen Pranger gezerrt.

Das ist ganz weit weg von: "Kauft nicht bei Rübennasen"

Ist Ihnen der Unterschied wirklich nicht klar?

Liebe Grüße Q.

Da gibt es keinen Unterschied. Es sei denn in der Bewertung der von Henri bereits angeführten PC und im Bewußtsein von Ideologienutten.

Paul Felz
23.06.2010, 19:22
da gibt es keinen unterschied. Es sei denn in der bewertung der von henri bereits angeführten pc und im bewußtsein von ideologienutten.

:)) :)) :))

meckerle
23.06.2010, 19:36
Das wird nur nie passieren, weil sich das die "Mutigen" nicht trauen. Deswegen schrieb ich ja, was wohl passiert wäre, wenn es Gysi getroffen hätte. Wir werden es nie erfahren.
Die Steigerung wäre Friedmann.

harlekina
23.06.2010, 19:41
Haben Sie nicht mitbekommen, was dem Hotelier alles angedroht wurde?
Der hat sogar Personenschutz bekommen. Der hat Zivilcourage gezeigt und
der wird in den nächsten Wochen ganz sicher heimtückisch verprügelt werden.

MfG Q.

Das ist Zivilcourage?
Interessant.

meckerle
23.06.2010, 19:46
Meine Rede, schon seit Ewigkeiten.
Aber es will ja auch Jeder für jeden Furz alles geregelt haben. :rolleyes:
Wurden wir denn jemals gefragt was wir davon halten, wenn neue Gesetze und Vorschriften erlassen wurden?
Wurde nicht grundsätzlich über die Köpfe der Bürger beschlossen?
Ausser deinem Kreuz an Wahltagen, hast du grundsätzlich das Maul zu halten und hinzunehmen, was dir vorgesetzt wird. :D

Felix Krull
23.06.2010, 19:47
Da gibt es keinen Unterschied. Es sei denn in der Bewertung der von Henri bereits angeführten PC und im Bewußtsein von Ideologienutten.

Freud hat mich zuerst Drogerienutten lesen lassen.

Ich frage mich gerade wer sich schämen muß: Du oder ich.

Don
23.06.2010, 19:57
Freud hat mich zuerst Drogerienutten lesen lassen.

Ich frage mich gerade wer sich schämen muß: Du oder ich.

Nun, ich will nicht ausschließen daß Deine Leseweise in diesem Fall ebenfalls zutreffend ist.

meckerle
23.06.2010, 20:02
Es war auch eine schöne Zeit.
Und das alles ohne ein aufgeblähtes Arbeitsrecht.
Jeder wußte was seine Pflichten waren, keiner wäre auf die Idee gekommen z.B. ein vegetarisches Essen in der Unternehmenskantine einzufordern.
Es störte auch keine Frau, daß sie von Beruf Bürokaufmann war und nicht Bürokauffrau.

Des deutschen liebstes Kind, das Auto, war noch ein Auto, wurde am Straßenrand gewaschen, gewienert und blitz blank geputzt ohne das ein Ordnungsbeamter mit einem Strafzettel wedelte wegen Umweltverschmutzung.

Man konnte durch Wald und Flur laufen, radeln, wandern, alles ohne daß man irgendwo auf ein Sperrschild traf weil Naturschutzgebiet ( wegen eines seltenen Grashalms ) und Pilze sammeln und Beeren pflücken ohne Mengenbeschränkung.

Man durfte Frösche im eigenen Teich haben, des Nachbars Katze im Garten störte niemanden und die Menschen redeten miteinander und waren in der Lage Meinungsverschiedenheiten selbst zu bereinigen ohne das es hinterher " böses Blut " gab.

Und wenn es Zoff in Discotheken gab weil Ausländer wilde Sau spielten kam notfalls das Rollkommando der Polizei und geleitete die Herrschaften ruhig aber bestimmt nach draußen.
Die so gen. Gesichtskontrolle war obligatorisch ( auch für Deutsche ) und niemand wäre auf die Idee gekommen zu klagen weil er in die Disco XY nicht eingelassen wurde.

Ja, ja, man kommt direkt ins schwärmen ...............:))


**Und bei den Menschen, die eben ihr Leben durch und durch nach den Buchstaben des Gesetzes geregelt haben wollen. :rolleyes:
:cool2: Diese Zeit kommt niemals wieder und das ist sehr schade.

** Die wundern sich dann, wenn sich das Gesetz dafür interessiert, was sie innerhalb ihrer vier Wände veranstalten. :D

Felix Krull
23.06.2010, 20:03
Nun, ich will nicht ausschließen daß Deine Leseweise in diesem Fall ebenfalls zutreffend ist.
Ich habe gerade Lebensweise gelesen, und wollte schon böse werden.

Ich geh zum Mixa ins Kloster, ich glaube, ich muß mal in mich gehen.

Das nimmt langsam Ausmaße an....

meckerle
23.06.2010, 20:06
Wohl wahr *seufz*
Aha, du also auch. ;)
Schade dass alles so verkommen ist. ;(

Paul Felz
23.06.2010, 20:09
Aha, du also auch. ;)
Schade dass alles so verkommen ist. ;(

"Zum Kotzen" ziehe ich "Schade" vor. Einziger Vorteil heute: ich fahre ein schnelleres und bequemeres Auto. Aber zu welchem Preis?

meckerle
23.06.2010, 20:15
Ich würde diesen Obernazi auch nicht im Hotel aufnehmen. Das Problem ist nur, dass dieses Urteil sich gegen jeden richten kann, irgendwann. Das hatten wir schon einmal in Deutschland bis 1945
Du würdest lieber Zechpreller bei dir aufnehmen?

Lobo
23.06.2010, 20:20
Hm, ich kann mich an einen Strang erinnern, wo ein Migrant der Eintritt in ein Nachtlokal verwehrt wurde, was rege beklatscht wurde von einigen Foristen (darunter auch meine Wenigkeit) umso mehr muss ich verwundert feststellen, daß hier die Foristen offensichtlich auf der Seite des NPDler sind.....ich halte nichts von derlei bigottem Verhalten und gestehe auch hier dem Hotelier das Recht zu selbst zu entscheiden, wer in seinem Hotel nächtigen darf und wer nicht.

Paul Felz
23.06.2010, 20:21
Hm, ich kann mich an einen Strang erinnern, wo ein Migrant der Eintritt in ein Nachtlokal verwehrt wurde, was rege beklatscht wurde von einigen Foristen (darunter auch meine Wenigkeit) umso mehr muss ich verwundert feststellen, daß hier die Foristen offensichtlich auf der Seite des NPDler sind.....ich halte nichts von derlei bigottem Verhalten und gestehe auch hier dem Hotelier das Recht zu selbst zu entscheiden, wer in seinem Hotel nächtigen darf und wer nicht.

Es wird nicht der NPDler verteidigt sondern die Freiheit.