Igel
30.04.2005, 01:14
immer und immer wieder an gauner und millionaere. :D
lieber den deutschen alles kuerzen nur das die anderen zufrieden sind. :))
Familienbande
Seine Staatsangehörigkeit ist ungeklärt, er gilt als Führungsfigur einer internationalen Drogen-Gang, seine Frau bezieht Sozialhilfe in Deutschland. Jetzt wurde er verhaftet
von Hendrik Schultz
Der Polizei ist Mahmoud Al-Z. unter dem Spitznamen "Präsident" bekannt, doch seine Regentschaft neigt sich offenbar dem Ende zu. Ein Spezialeinsatzkommando nahm die mutmaßliche Führungsfigur der organisierten Kriminalität Berlins am Dienstag abend fest. Als ihn die Elitepolizisten auf offener Straße überwältigten, war er laut Informationen der WELT damit beschäftigt, im Süden der Hauptstadt eine Villa als neues Domizil zu besichtigen. Der 39jährige soll Teil eines international agierenden Drogenhändlerrings gewesen sein, der kiloweise Rauschgift aus den Niederlanden eingeschmuggelt haben soll, um es auf mehrere Bundesländer und bis nach Dänemark zu verteilen. Seine Frau hatte derweil Sozialhilfe bezogen.
Millionenerträge aus dem Drogenhandel, während Familienmitglieder Sozialhilfe beziehen: Der Berliner Fall veranschaulicht, bis zu welchem Extrem der Status der Staatenlosigkeit von ausländischen Kriminellen mißbraucht werden kann. Strafverfolger, die dem einen Riegel vorschieben wollen, stellt die ungeklärte Staatsangehörigkeit von Verdächtigen neben dem üblichen Heranschaffen von Beweismitteln vor ein grundsätzliches Problem: Sie müssen die wahre Herkunft eines Verbrechers herausfinden, um die Voraussetzungen für eine Abschiebung zu schaffen. Der Fall Mahmoud Al-Z. steht exemplarisch für das Spiel von Kriminellen mit den deutschen Behörden.
Nach einer Polizeiaktion im November vergangenen Jahres und der Festnahme von sieben Bandenmitgliedern war ihm lediglich Beihilfe zum Rauschgifthandel nachzuweisen, doch diesmal spricht die Polizei von einem "durchschlagenden Erfolg gegen eine führende Gruppierung im Bereich des organisierten Rauschgifthandels". Es wird also ernst für Mahmoud Al-Z. Offiziell ist er erwerbslos, Vater von zehn Kindern und bereits wegen Drogendelikten vorbestraft. Der Festgenommene gilt als staatenlos, er stammt jedoch tatsächlich aus der Türkei und ist unter falschen Personalangaben während des Bürgerkriegs als Libanon-Flüchtling eingereist.
Daß seine Ehefrau trotz des gehobenen Lebensstils des Gatten Sozialhilfe kassierte, ist nach der deutschen Rechtslage durchaus korrekt. Der Erhalt von Sozialhilfe ist an den tatsächlichen Aufenthalt geknüpft. Besitzt ein eingereister Ausländer einen Aufenthaltsstatus und ist er bedürftig, hat er laut Sozialhilfegesetz automatisch Anspruch auf ein Existenzminimum. Die Juristen nennen diesen Grundsatz "Freiheit der Bedürftigkeit". Der Erhalt von Sozialhilfe ist damit nicht an die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes geknüpft. Anders ausgedrückt: Auch wenn jemand rechtswidrig in Deutschland ist, so ist er hier und bekommt Sozialhilfe. Diese kann nach Paragraph 23, Absatz 3 des SGB XII, nur verwehrt werden, wenn die Einreise ausschließlich zu dem Zweck erfolgt ist, Sozialhilfe zu kassieren. Ein Sprecher des bayerischen Sozialministeriums nennt diese Rechtslage gegenüber der WELT unbefriedigend, da es fast unmöglich sei, diese Kausalität nachzuweisen.
Ein Ausweg wäre, einem offensichtlichen Straftäter über das Ausländerrecht den Aufenthalt und damit die Sozialhilfe zu verwehren. Doch auch hier versagten die deutschen Behörden im Fall Mahmoud Al-Z. Eingereist war er mit seiner Frau 1982 unter Vorlage eines libanesischen Fremdenpasses. Mehrere Asylanträge, die er in den folgenden Jahren stellte, wurden abgelehnt. Und nachdem er wiederholt straffällig geworden war, sollte er auch abgeschoben werden. Doch alle Versuche scheiterten daran, daß er keinen gültigen Paß mehr besaß und seine Staatszugehörigkeit lange ungeklärt blieb.
http://www.welt.de/data/2005/04/28/710978.html
lieber den deutschen alles kuerzen nur das die anderen zufrieden sind. :))
Familienbande
Seine Staatsangehörigkeit ist ungeklärt, er gilt als Führungsfigur einer internationalen Drogen-Gang, seine Frau bezieht Sozialhilfe in Deutschland. Jetzt wurde er verhaftet
von Hendrik Schultz
Der Polizei ist Mahmoud Al-Z. unter dem Spitznamen "Präsident" bekannt, doch seine Regentschaft neigt sich offenbar dem Ende zu. Ein Spezialeinsatzkommando nahm die mutmaßliche Führungsfigur der organisierten Kriminalität Berlins am Dienstag abend fest. Als ihn die Elitepolizisten auf offener Straße überwältigten, war er laut Informationen der WELT damit beschäftigt, im Süden der Hauptstadt eine Villa als neues Domizil zu besichtigen. Der 39jährige soll Teil eines international agierenden Drogenhändlerrings gewesen sein, der kiloweise Rauschgift aus den Niederlanden eingeschmuggelt haben soll, um es auf mehrere Bundesländer und bis nach Dänemark zu verteilen. Seine Frau hatte derweil Sozialhilfe bezogen.
Millionenerträge aus dem Drogenhandel, während Familienmitglieder Sozialhilfe beziehen: Der Berliner Fall veranschaulicht, bis zu welchem Extrem der Status der Staatenlosigkeit von ausländischen Kriminellen mißbraucht werden kann. Strafverfolger, die dem einen Riegel vorschieben wollen, stellt die ungeklärte Staatsangehörigkeit von Verdächtigen neben dem üblichen Heranschaffen von Beweismitteln vor ein grundsätzliches Problem: Sie müssen die wahre Herkunft eines Verbrechers herausfinden, um die Voraussetzungen für eine Abschiebung zu schaffen. Der Fall Mahmoud Al-Z. steht exemplarisch für das Spiel von Kriminellen mit den deutschen Behörden.
Nach einer Polizeiaktion im November vergangenen Jahres und der Festnahme von sieben Bandenmitgliedern war ihm lediglich Beihilfe zum Rauschgifthandel nachzuweisen, doch diesmal spricht die Polizei von einem "durchschlagenden Erfolg gegen eine führende Gruppierung im Bereich des organisierten Rauschgifthandels". Es wird also ernst für Mahmoud Al-Z. Offiziell ist er erwerbslos, Vater von zehn Kindern und bereits wegen Drogendelikten vorbestraft. Der Festgenommene gilt als staatenlos, er stammt jedoch tatsächlich aus der Türkei und ist unter falschen Personalangaben während des Bürgerkriegs als Libanon-Flüchtling eingereist.
Daß seine Ehefrau trotz des gehobenen Lebensstils des Gatten Sozialhilfe kassierte, ist nach der deutschen Rechtslage durchaus korrekt. Der Erhalt von Sozialhilfe ist an den tatsächlichen Aufenthalt geknüpft. Besitzt ein eingereister Ausländer einen Aufenthaltsstatus und ist er bedürftig, hat er laut Sozialhilfegesetz automatisch Anspruch auf ein Existenzminimum. Die Juristen nennen diesen Grundsatz "Freiheit der Bedürftigkeit". Der Erhalt von Sozialhilfe ist damit nicht an die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes geknüpft. Anders ausgedrückt: Auch wenn jemand rechtswidrig in Deutschland ist, so ist er hier und bekommt Sozialhilfe. Diese kann nach Paragraph 23, Absatz 3 des SGB XII, nur verwehrt werden, wenn die Einreise ausschließlich zu dem Zweck erfolgt ist, Sozialhilfe zu kassieren. Ein Sprecher des bayerischen Sozialministeriums nennt diese Rechtslage gegenüber der WELT unbefriedigend, da es fast unmöglich sei, diese Kausalität nachzuweisen.
Ein Ausweg wäre, einem offensichtlichen Straftäter über das Ausländerrecht den Aufenthalt und damit die Sozialhilfe zu verwehren. Doch auch hier versagten die deutschen Behörden im Fall Mahmoud Al-Z. Eingereist war er mit seiner Frau 1982 unter Vorlage eines libanesischen Fremdenpasses. Mehrere Asylanträge, die er in den folgenden Jahren stellte, wurden abgelehnt. Und nachdem er wiederholt straffällig geworden war, sollte er auch abgeschoben werden. Doch alle Versuche scheiterten daran, daß er keinen gültigen Paß mehr besaß und seine Staatszugehörigkeit lange ungeklärt blieb.
http://www.welt.de/data/2005/04/28/710978.html