Strandwanderer
06.06.2010, 17:10
Kläger wollen deutsche Euro-Hilfe blockieren
Gleich mehrere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sind in Karlsruhe anhängig. Ziel der juristischen Aktion: Die deutsche Hilfe per Eilantrag stoppen.
Eine Gruppe rund um den Verfassungsjuristen Markus Kerber hat angekündigt in dieser Woche Verfassungsbeschwerde gegen den 750-Mrd.-Rettungsschirm einzulegen. „Mit dem Rettungsschirm wird eklatant gegen unser Grundgesetz verstoßen. Insbesondere wird das Verbot des gegenseitigen finanziellen Beistands der Eurostaaten untereinander missachtet“, sagt Kerber.
. . .
In ihrer 18-seitigen Klageschrift argumentieren die Kläger, dass das deutsche Umsetzungsgesetz nicht grundgesetzkonform sei: „Das General-Ermächtigungsgesetz verletzt das grundgesetzlich geschützte Recht der deutschen Geldeigentümer auf eine stabile Währung in Euro.“ Die Verordnung der EU und das deutsche Umsetzungsgesetz führten „zu einem Haftungsautomatismus, der von Deutschland allein nicht mehr zu steuern ist, sondern in den Händen von Instanzen liegt, in denen die deutschen Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag nicht einmal über Vetorechte, geschweige denn über Überwachungs- und Gestaltungsrechte verfügen.“
vollständiger Artikel: http://www.welt.de/wirtschaft/article7928596/Klaeger-wollen-deutsche-Euro-Hilfe-blockieren.html#reqRSS
Ja, falls es denn vom Parteien-Kartell unabhängige Richter in Karlsruhe gäbe, die die Grundrechte der deutschen Bürger ernst nähmen, bestünde ja noch Hoffnung . . .
Gleich mehrere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sind in Karlsruhe anhängig. Ziel der juristischen Aktion: Die deutsche Hilfe per Eilantrag stoppen.
Eine Gruppe rund um den Verfassungsjuristen Markus Kerber hat angekündigt in dieser Woche Verfassungsbeschwerde gegen den 750-Mrd.-Rettungsschirm einzulegen. „Mit dem Rettungsschirm wird eklatant gegen unser Grundgesetz verstoßen. Insbesondere wird das Verbot des gegenseitigen finanziellen Beistands der Eurostaaten untereinander missachtet“, sagt Kerber.
. . .
In ihrer 18-seitigen Klageschrift argumentieren die Kläger, dass das deutsche Umsetzungsgesetz nicht grundgesetzkonform sei: „Das General-Ermächtigungsgesetz verletzt das grundgesetzlich geschützte Recht der deutschen Geldeigentümer auf eine stabile Währung in Euro.“ Die Verordnung der EU und das deutsche Umsetzungsgesetz führten „zu einem Haftungsautomatismus, der von Deutschland allein nicht mehr zu steuern ist, sondern in den Händen von Instanzen liegt, in denen die deutschen Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag nicht einmal über Vetorechte, geschweige denn über Überwachungs- und Gestaltungsrechte verfügen.“
vollständiger Artikel: http://www.welt.de/wirtschaft/article7928596/Klaeger-wollen-deutsche-Euro-Hilfe-blockieren.html#reqRSS
Ja, falls es denn vom Parteien-Kartell unabhängige Richter in Karlsruhe gäbe, die die Grundrechte der deutschen Bürger ernst nähmen, bestünde ja noch Hoffnung . . .