PDA

Vollständige Version anzeigen : Zum Vorwurf an Menschenrechtler, sie seien "Täterversteher"



Cinnamon
04.06.2010, 21:42
Ich möchte über die weitverbreitete (Un)-Sitte schreiben, Menschenrechtler, die die Menschenrechte auch für Straftäter und Verdächtige einfordern, seien "Täterversteher" oder würden die Rechte von Straftätern über die ihrer Opfer stellen. Dem ist zumindest bei mir nicht so und ich bin überzeugt, bei 99 von 100 Menschenrechtsaktivisten ist das auch nicht so. Worum es uns geht ist vielmehr, dass halt jeder Mensch mal als Verdächtiger angesehen werden oder gar als Täter verurteilt werden kann - selbst dann, wenn er tatsächlich die Tat nicht begangen hat, aber die Beweise gegen ihn sprechen. Daher fordern wir für jeden Menschen die elementaren Menschenrechte ein, damit Verdächtige und mutmaßlich unschuldig Verurteilte nicht Willkür ausgeliefert werden. Vor allem nicht der Folter. Das Folterverbot gilt aus wohlüberlegten Gründen und wohlgezogenen Schlüssen aus der Geschichte.

Manchmal mag es so scheinen, als interessierten uns die Opfer weniger als die Täter. Dabei wird ignoriert: Für jeden Verdächtigen gilt die Unschuldvermutung, er ist eben erst dann festgestellter Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist - und auch da passieren wie gesagt Fehler. Es ist weder dem Opfer noch der Gesellschaft gedient, wenn man einen Unschuldigen einsperrt. Oft genug gibt es auch gerade bei Sexualstraftaten gar kein Opfer, sondern nur eine Person, die sich eine solche Tat ausgedacht hat um einem anderen Menschen zu schaden.

Deshalb fordern wir eben ein, das die Rechte von Verdächtigen auf allen prozessualen Ebenen zu wahren sind. Schon allein, um jeden Menschen, auch unsere Gegner, davor zu bewahren, als Verdächtiger mit solchen Methoden behandelt zu werden, um ein Geständnis aus ihm rauszukriegen. Das die Opfer oder ihre Angehörigen manchmal darunter leiden, das man den Fall rechtsstaatlich angeht ist unvermeidlich, aber in unser aller Interesse muss ihnen diese Vorgehensweise schlicht zugemutet werden. Auch in ihrem eigenen, denn auch das Opfer kann mal Verdächtiger in einer anderen Sache sein - und ist dann froh, wenn man da nicht alles glaubt, was das angebliche Opfer so sagt, sondern dem nachgeht und genau aufklärt.

Stanley_Beamish
04.06.2010, 22:09
Im Fall Gäfgen z.B. ging es nicht um das Erzwingen eines Geständnisses, sondern er stand als Täter fest und sollte nur das Versteck des Entführungsopfers mitteilen. Da er sich weigerte und noch Hoffnung auf das Überleben des Opfers bestand, wurde ihm mit Gewaltanwendung gedroht. Das ist unfein, und rechtlich nicht einwandfrei, aber ich hätte an Stelle des Polizeipräsidenten genauso gehandelt, und halte ihn für einen ehrenwerten Mann.

Deutschmann
04.06.2010, 22:18
... Für jeden Verdächtigen gilt die Unschuldvermutung, er ist eben erst dann festgestellter Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist - und auch da passieren wie gesagt Fehler. Es ist weder dem Opfer noch der Gesellschaft gedient, wenn man einen Unschuldigen einsperrt. ...

Hmmm. Dann sperren wir künftig gar keinen mehr ein. Es könnte ja schließlich einen Unschuldigen treffen. Vielleicht hat er die Tat nur zugegeben um im Rampenlicht zu stehen. ?(

Cinnamon
04.06.2010, 22:36
Im Fall Gäfgen z.B. ging es nicht um das Erzwingen eines Geständnisses, sondern er stand als Täter fest und sollte nur das Versteck des Entführungsopfers mitteilen. Da er sich weigerte und noch Hoffnung auf das Überleben des Opfers bestand, wurde ihm mit Gewaltanwendung gedroht. Das ist unfein, und rechtlich nicht einwandfrei, aber ich hätte an Stelle des Polizeipräsidenten genauso gehandelt, und halte ihn für einen ehrenwerten Mann.

Und das ist das Problem: Selbst dazu kann man die Folter nicht legitimieren. Menschen behaupten oft Wissen zu haben was sie gar nicht haben. Auch bei Gäfgen konnte man damals ja noch nicht 100 % wissen, ob es nicht so war. Das er der Täter ist weiß man ja erst jetzt.


... Für jeden Verdächtigen gilt die Unschuldvermutung, er ist eben erst dann festgestellter Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist - und auch da passieren wie gesagt Fehler. Es ist weder dem Opfer noch der Gesellschaft gedient, wenn man einen Unschuldigen einsperrt. ...

Hmmm. Dann sperren wir künftig gar keinen mehr ein. Es könnte ja schließlich einen Unschuldigen treffen. Vielleicht hat er die Tat nur zugegeben um im Rampenlicht zu stehen. ?(

Nein, auch das trifft so nicht zu. Aber es geht darum, auch Straftäter nicht entgültig aus der Gesellschaft auszustoßen, sondern Resozialisierungsmöglichkeiten zu bieten.

kotzfisch
04.06.2010, 22:37
Gäfgen ist ein besonders fieses Beispiel.

Deutschmann
04.06.2010, 22:38
Und das ist das Problem: Selbst dazu kann man die Folter nicht legitimieren. Menschen behaupten oft Wissen zu haben was sie gar nicht haben. Auch bei Gäfgen wusste man damals ja noch nicht, ob es nicht so war. Das er der Täter ist weiß man ja erst jetzt.



Nein, auch das trifft so nicht zu. Aber es geht darum, auch Straftäter nicht entgültig aus der Gesellschaft auszustoßen, sondern Resozialisierungsmöglichkeiten zu bieten.

Was hast du jetzt erfahren was Daschner damals nicht wusste? ?(

Sprecher
04.06.2010, 22:47
Deshalb fordern wir eben ein, das die Rechte von Verdächtigen auf allen prozessualen Ebenen zu wahren sind. Schon allein, um jeden Menschen, auch unsere Gegner, davor zu bewahren, als Verdächtiger mit solchen Methoden behandelt zu werden, um ein Geständnis aus ihm rauszukriegen. Das die Opfer oder ihre Angehörigen manchmal darunter leiden, das man den Fall rechtsstaatlich angeht ist unvermeidlich, aber in unser aller Interesse muss ihnen diese Vorgehensweise schlicht zugemutet werden. Auch in ihrem eigenen, denn auch das Opfer kann mal Verdächtiger in einer anderen Sache sein - und ist dann froh, wenn man da nicht alles glaubt, was das angebliche Opfer so sagt, sondern dem nachgeht und genau aufklärt.

Ja wenns um Kindermörder geht habt ihr Gutmenschen Verständnis für die Täter. Aber pöhse "Holocaustleugner" sollen die ganze Härte des Gesetzes spüren gell? :kotz:

Sprecher
04.06.2010, 22:50
Der Mörder der kleinen Michelle aus Leipzig hat 9 Jahre Jugendstrafe bekommen. Horst Mahler soll wegen Holocaustleugnung eine Strafe von mehr als 12 Jahren verbüßen.

Cinnamon
04.06.2010, 22:51
Was hast du jetzt erfahren was Daschner damals nicht wusste? ?(

Jeder weiß, dass Gäfgen der Täter ist. Heute. Er ist verurteilt. Damals war er nicht verurteilt. Davon rede ich. Habe mich blöd ausgedrückt.

Cinnamon
04.06.2010, 22:52
Der Mörder der kleinen Michelle aus Leipzig hat 9 Jahre Jugendstrafe bekommen. Horst Mahler soll wegen Holocaustleugnung eine Strafe von mehr als 12 Jahren verbüßen.

Die Höchstsstrafe für Holocaustleugnung sind 5 Jahre :rolleyes:. Wenn Mahler allerdings Wiederholungstäter ist, muss er zusätzlich zur neuen natürlich auch die alten Strafen absitzen.

Und einen verpickelten, unbeliebten 19-Jährigen kann man auch nicht unbedingt mit einem 70-Jährigen Hardcorenazi und Ex-RAF-Terroristen gleichsetzen.

Deutschmann
04.06.2010, 23:00
Jeder weiß, dass Gäfgen der Täter ist. Heute. Er ist verurteilt. Damals war er nicht verurteilt. Davon rede ich. Habe mich blöd ausgedrückt.

Warum bist du dir sicher dass Gäfgen der Mörder ist? Weil es ein Richter gesagt hat?

Zeitgeist1
04.06.2010, 23:33
Ich möchte über die weitverbreitete (Un)-Sitte schreiben, Menschenrechtler, die die Menschenrechte auch für Straftäter und Verdächtige einfordern, seien "Täterversteher" oder würden die Rechte von Straftätern über die ihrer Opfer stellen. Dem ist zumindest bei mir nicht so und ich bin überzeugt, bei 99 von 100 Menschenrechtsaktivisten ist das auch nicht so. Worum es uns geht ist vielmehr, dass halt jeder Mensch mal als Verdächtiger angesehen werden oder gar als Täter verurteilt werden kann - selbst dann, wenn er tatsächlich die Tat nicht begangen hat, aber die Beweise gegen ihn sprechen. Daher fordern wir für jeden Menschen die elementaren Menschenrechte ein, damit Verdächtige und mutmaßlich unschuldig Verurteilte nicht Willkür ausgeliefert werden. Vor allem nicht der Folter. Das Folterverbot gilt aus wohlüberlegten Gründen und wohlgezogenen Schlüssen aus der Geschichte.

"Mutmaßlich" haben die Opfer sich ja auch selbst getötet oder zum Krüppel geschlagen. Du bringst hier so einen Schwachsinn! Selbst auf frischer Tat ertappte und festgenommene Gewalttäter werden nicht eingebuchtet, sondern wieder auf die Menschheit losgelassen. "In die Obhut der Eltern entlassen" heißt das dann.

Dieser Quatsch von "unschuldig verdächtigt" geht mir auf den Geist. Wer hat denn gesagt "vielleicht war es garnicht so" als dieser betrunkene, pöbelnde Afrikaner eine Schlägerei angefangen hat? Nein, da mußte ein Hubschrauber mit den "unschuldig verdächtigten" zum Generalbundesanwalt geflogen werden ?(

Ebenso die Streit suchenden Inder von Mügeln. Ohne auch nur einmal an "unschuldig verdächtigt" zu denken, wurde trotz jeder Menge Zeugen gleich gerufen "Nazis prügeln Ausländer" "Rassisten" etc.

Also erzähl hier nichts von "erst schuldig, wenn ein Gericht das Urteil gefällt hat".

Was ist mit den "bekannten" Intensivtätern, die bereits zigmal auf Bewährung verurteilt wurden? Die laufen immer noch durch die Gegend und begehen neue Straftaten. Das ganze Sozialisierungsgerede ist doch für den A****.

"Jeder sollte eine zweite Chance erhalten". Auch so ein blöder Spruch. Soll ein Mörder noch eine Chance auf einen Mord erhalten? Stellt ihr euch als Opfer dafür zur Verfügung ? Oder dürfen das andere für euch tun?

Einem Mörder wie Gäfgen, der bereits die Entführung zugegeben hatte, härtere Maßnahmen anzudrohen, um das Leben eines Kindes zu retten, halte ich absolut nicht für Folter, zumal ja garnichts physisch gemacht wurde.

Daß dieser Mörder jetzt auch noch Klage erheben kann, ist der Witz des Jahrhunderts. Wie überhaupt die Möglichkeit, daß ein Täter sein Opfer verklagen kann. Wann ist je ein solcher Täter dazu verurteilt worden, seinem zum Krüppel geschlagenen Opfer Unterhalt zu zahlen???

Widerwärtig ist das Ganze! :kotz:

Paul Felz
05.06.2010, 00:06
Warum bist du dir sicher dass Gäfgen der Mörder ist? Weil es ein Richter gesagt hat?

Ja. Und er wirft mir Obrigkeitshörigkeit vor. Noch Fragen?

Kurzfassung:
Staat = Böse
Polizei = Böse
Richter = Gott

Lilly
05.06.2010, 05:07
Und das ist das Problem: Selbst dazu kann man die Folter nicht legitimieren. Menschen behaupten oft Wissen zu haben was sie gar nicht haben. Auch bei Gäfgen konnte man damals ja noch nicht 100 % wissen, ob es nicht so war. Das er der Täter ist weiß man ja erst jetzt.



Nein, auch das trifft so nicht zu. Aber es geht darum, auch Straftäter nicht entgültig aus der Gesellschaft auszustoßen, sondern Resozialisierungsmöglichkeiten zu bieten.

Und ihnen somit Gelegenheit zu geben, das nächste Kind zu missbrauchen und zu töten. Meine Güte, was mag in deinem Hirn vorgehen.

schastar
05.06.2010, 05:28
Und das ist das Problem: Selbst dazu kann man die Folter nicht legitimieren. Menschen behaupten oft Wissen zu haben was sie gar nicht haben. Auch bei Gäfgen konnte man damals ja noch nicht 100 % wissen, ob es nicht so war. Das er der Täter ist weiß man ja erst jetzt.
......


Das ist falsch, daß er der Entführer war wußte man bereits bevor er verhaftet wurde.
Man wußte lediglich noch nicht daß er auch ein Mörder ist, weshalb man von ihm auch den Aufenthaltsort des Jungen erfahren wollte und nicht ein Mordgeständnis.

Du solltest dich über den Fall besser informieren bevor du falsches behauptest.

lupus_maximus
05.06.2010, 05:43
Ich möchte über die weitverbreitete (Un)-Sitte schreiben, Menschenrechtler, die die Menschenrechte auch für Straftäter und Verdächtige einfordern, seien "Täterversteher" oder würden die Rechte von Straftätern über die ihrer Opfer stellen. Dem ist zumindest bei mir nicht so und ich bin überzeugt, bei 99 von 100 Menschenrechtsaktivisten ist das auch nicht so. Worum es uns geht ist vielmehr, dass halt jeder Mensch mal als Verdächtiger angesehen werden oder gar als Täter verurteilt werden kann - selbst dann, wenn er tatsächlich die Tat nicht begangen hat, aber die Beweise gegen ihn sprechen. Daher fordern wir für jeden Menschen die elementaren Menschenrechte ein, damit Verdächtige und mutmaßlich unschuldig Verurteilte nicht Willkür ausgeliefert werden. Vor allem nicht der Folter. Das Folterverbot gilt aus wohlüberlegten Gründen und wohlgezogenen Schlüssen aus der Geschichte.

Manchmal mag es so scheinen, als interessierten uns die Opfer weniger als die Täter. Dabei wird ignoriert: Für jeden Verdächtigen gilt die Unschuldvermutung, er ist eben erst dann festgestellter Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist - und auch da passieren wie gesagt Fehler. Es ist weder dem Opfer noch der Gesellschaft gedient, wenn man einen Unschuldigen einsperrt. Oft genug gibt es auch gerade bei Sexualstraftaten gar kein Opfer, sondern nur eine Person, die sich eine solche Tat ausgedacht hat um einem anderen Menschen zu schaden.

Deshalb fordern wir eben ein, das die Rechte von Verdächtigen auf allen prozessualen Ebenen zu wahren sind. Schon allein, um jeden Menschen, auch unsere Gegner, davor zu bewahren, als Verdächtiger mit solchen Methoden behandelt zu werden, um ein Geständnis aus ihm rauszukriegen. Das die Opfer oder ihre Angehörigen manchmal darunter leiden, das man den Fall rechtsstaatlich angeht ist unvermeidlich, aber in unser aller Interesse muss ihnen diese Vorgehensweise schlicht zugemutet werden. Auch in ihrem eigenen, denn auch das Opfer kann mal Verdächtiger in einer anderen Sache sein - und ist dann froh, wenn man da nicht alles glaubt, was das angebliche Opfer so sagt, sondern dem nachgeht und genau aufklärt.
Was sind denn Menschenrechte?

Von uns Deutschen kostenlos durchgefüttert zu werden?
Es gibt keine Menschenrechte!

harlekina
05.06.2010, 05:51
... Für jeden Verdächtigen gilt die Unschuldvermutung, er ist eben erst dann festgestellter Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist - und auch da passieren wie gesagt Fehler. Es ist weder dem Opfer noch der Gesellschaft gedient, wenn man einen Unschuldigen einsperrt. ...

Hmmm. Dann sperren wir künftig gar keinen mehr ein. Es könnte ja schließlich einen Unschuldigen treffen. Vielleicht hat er die Tat nur zugegeben um im Rampenlicht zu stehen. ?(

Womit sich die Frage stellt: Ab wann ist ein Täter ein Täter? Ab dem Geständnis, aufgrund der Beweise, die gegen ihn sprechen, ab der rechtmäßigen Verurteilung?
Ich weiß es nicht.

Deutschmann
05.06.2010, 08:09
Womit sich die Frage stellt: Ab wann ist ein Täter ein Täter? Ab dem Geständnis, aufgrund der Beweise, die gegen ihn sprechen, ab der rechtmäßigen Verurteilung?
Ich weiß es nicht.

Salop gesagt: ab der Tat. Aber ab wann ist er der Tat überführt? Und wer überführt ihn? In der Regel ist das doch die Polizei. Im Prinzip müsste der Richter eigentlich nur die Aufgabe haben das Strafmaß festzusetzen. Heute ist es aber wohl entscheidend wem der Richter mehr Glauben schenkt - dem Täter oder dem Opfer.

Für mich steht zumindest fest dass er der Täter ist wenn er die Tat gestanden hat oder es eindeutige Beweise wie bspw. Videoaufnahmen gibt. Mit Zeugen bin ich da etwas zurückhaltender.

Cinnamon
05.06.2010, 11:01
Salop gesagt: ab der Tat. Aber ab wann ist er der Tat überführt? Und wer überführt ihn? In der Regel ist das doch die Polizei. Im Prinzip müsste der Richter eigentlich nur die Aufgabe haben das Strafmaß festzusetzen. Heute ist es aber wohl entscheidend wem der Richter mehr Glauben schenkt - dem Täter oder dem Opfer.

Für mich steht zumindest fest dass er der Täter ist wenn er die Tat gestanden hat oder es eindeutige Beweise wie bspw. Videoaufnahmen gibt. Mit Zeugen bin ich da etwas zurückhaltender.

Es gibt massenhaft Menschen, die etwa unter dem Druck einer Verhörsituation etwas gestehen, was sie nicht gemacht haben. Es ist gut und richtig, die Beweise, die die Polizei erbracht hat noch zu überprüfen.

Leider neigen Richter heute gerade bei Sexualstraftaten heute oft dazu, faktisch die Beweislast umzukehren. Sagt der Angeklagte, er habe das Opfer z. B. gar nicht vergewaltigt, weil sie mit dem entsprechenden Verkehr einverstanden war, die Frau sagt aber aus, er habe sie vergewaltigt wird seine Aussage oft pauschal als Schutzbehauptung abgetan und der Frau geglaubt, weil sie sich ja mit einer Falschaussage strafbar machen würde. Und oft genug gab es deswegen schon Fehlurteile. In meinen Augen sollte gelten: Bei Aussage gegen Aussage glaubt man niemadem, sondern spricht im Zweifel für den Angeklagten frei.


Und ihnen somit Gelegenheit zu geben, das nächste Kind zu missbrauchen und zu töten. Meine Güte, was mag in deinem Hirn vorgehen.

Wenn derjenige tatsächlich unschuldig verurteilt wurde, ist mit der Fortsetzung seiner Haft niemandem gedient.


Ja. Und er wirft mir Obrigkeitshörigkeit vor. Noch Fragen?

Kurzfassung:
Staat = Böse
Polizei = Böse
Richter = Gott

Obrigkeitshörig bist du, ja. Weil du der Polizei "in Einzelfällen" die Befugnis zur Folter erteilen willst. Und ihr damit ein Instrument anvertrauen willst, das schlicht zu gefährlich ist. Aber es ist ja die Polizei, die Obrigkeit. Die muss ja vertrauenswürdig sein, gelle?


Warum bist du dir sicher dass Gäfgen der Mörder ist? Weil es ein Richter gesagt hat?

Er hat vor Gericht gestanden, er hat die Tat vor Gericht zugegeben und wurde dafür verurteilt. Er hat auch später nie bestritten, die Tat begangen zu haben.

Alfred
05.06.2010, 11:07
Und das ist das Problem: Selbst dazu kann man die Folter nicht legitimieren. Menschen behaupten oft Wissen zu haben was sie gar nicht haben. Auch bei Gäfgen konnte man damals ja noch nicht 100 % wissen, ob es nicht so war. Das er der Täter ist weiß man ja erst jetzt.

Das wusste man schon sehr schnell, nicht erst jetzt. Und ja, gerade Folter kann in bestimmten Bereichen der Kriminalität wahre Wunder bewirken.


Nein, auch das trifft so nicht zu. Aber es geht darum, auch Straftäter nicht entgültig aus der Gesellschaft auszustoßen, sondern Resozialisierungsmöglichkeiten zu bieten.

Warum sollte man Verbrecher die andere Menschen schwer verletzen oder Töten nicht mit der Todesstrafe belangen und das dadurch gesparte Geld in die Resozialisierung der Opfer investieren? Nenne mir nur ein Argument warum Täter besser leben dürfen, sowie es bisher der Fall ist, als die Opfer.

Deutschmann
05.06.2010, 11:11
...



Er hat vor Gericht gestanden, er hat die Tat vor Gericht zugegeben und wurde dafür verurteilt. Er hat auch später nie bestritten, die Tat begangen zu haben.

Er hat auch vor Daschner gestanden. Und jetzt? Weiß der Richter mehr als Daschner oder hat der Richter auf Daschners Aussagen vertraut?

Cinnamon
05.06.2010, 11:24
Er hat auch vor Daschner gestanden. Und jetzt? Weiß der Richter mehr als Daschner oder hat der Richter auf Daschners Aussagen vertraut?

Daschner ist nicht dazu berufen, über Schuld und Unschuld zu befinden. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern eines Gerichts.

Cinnamon
05.06.2010, 11:25
Das wusste man schon sehr schnell, nicht erst jetzt. Und ja, gerade Folter kann in bestimmten Bereichen der Kriminalität wahre Wunder bewirken.

Folter kann schneller als dir lieb ist den Falschen treffen und dann? Pech gehabt oder was?

Alfred
05.06.2010, 11:26
Daschner ist nicht dazu berufen, über Schuld und Unschuld zu befinden. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern eines Gerichts.

Einspruch...selbstverständlich ist es die Aufgabe der Polizei Schuldige von Unschuldigen zu trennen. Ob die Beweise für die Täterversteher ala Riehe ( Köln ) oder Katz ( Hamburg ) in den Gerichtssaälen ausreichen ist eine andere Sache.

Alfred
05.06.2010, 11:26
Folter kann schneller als dir lieb ist den Falschen treffen und dann? Pech gehabt oder was?

Darum schrieb ich bestimmte bereiche, also Bandenkriminalität, Drogenhandel oder Korruption als beispiele.

Deutschmann
05.06.2010, 11:29
Daschner ist nicht dazu berufen, über Schuld und Unschuld zu befinden. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern eines Gerichts.

Und auf Grund welcher Tatsachen urteilt das Gericht?

Cinnamon
05.06.2010, 11:32
Und auf Grund welcher Tatsachen urteilt das Gericht?

Einmal aufgrund der von Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten Beweise, Zeugenaussagen etc. Aber wenn die Verteidigung mit Gegengutachten etc. halbwegs vernünftig arbeitet, kann sie diese Beweise angreifen. Auch Geständnisse. Eben z. B. Psychologen die als Sachverständige bestätigen können, dass man jemanden nur lange genug mit immer denselben Fragen traktieren muss, um ihm ein Geständnis zu entlocken.

Cinnamon
05.06.2010, 11:33
Einspruch...selbstverständlich ist es die Aufgabe der Polizei Schuldige von Unschuldigen zu trennen. Ob die Beweise für die Täterversteher ala Riehe ( Köln ) oder Katz ( Hamburg ) in den Gerichtssaälen ausreichen ist eine andere Sache.

Aufgabe der Polizei ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Ob der wirklich Täter ist, entscheidet ein Gericht und sonst keiner.


Darum schrieb ich bestimmte bereiche, also Bandenkriminalität, Drogenhandel oder Korruption als beispiele.

Und auch da kann es den Falschen treffen.

Deutschmann
05.06.2010, 11:36
Einmal aufgrund der von Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten Beweise, Zeugenaussagen etc. Aber wenn die Verteidigung mit Gegengutachten etc. halbwegs vernünftig arbeitet, kann sie diese Beweise angreifen. Auch Geständnisse. Eben z. B. Psychologen die als Sachverständige bestätigen können, dass man jemanden nur lange genug mit immer denselben Fragen traktieren muss, um ihm ein Geständnis zu entlocken.

Nochmal: welchen Unterschied macht es ob Gäfgen sein Geständnis vor Daschner ablegt oder vor dem Richter?

Alfred
05.06.2010, 11:38
Aufgabe der Polizei ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Ob der wirklich Täter ist, entscheidet ein Gericht und sonst keiner.

Nein, die Polizei sortiert schon meistens im Vorfelde aus.




Und auch da kann es den Falschen treffen.

Bei den Abzieherbanden trifft es keine falschen. Bei der Korruption auch nicht. Natürlich muss ein Beweis vorliegen. Und bei einem Mitglied einer Bande von Schlägern ist das mehr als ausreichend. Durch ein Robustes Verhör kann hier Schaden von möglichen Opfern abgewendet werden.

Cinnamon
05.06.2010, 11:41
Nochmal: welchen Unterschied macht es ob Gäfgen sein Geständnis vor Daschner ablegt oder vor dem Richter?

Du willst jetzt sicher hören: Keinen. Sachlich gesehen hast du auch recht. Aber es gab eben (und schieß dich jetzt bitte nicht auf Gäfgen ein, der interessiert jetzt nicht) schon einige Fälle, und jeder ist einer zuviel, wo Menschen einfach dem Druck der Verhöre nicht standgehalten haben und falsch gestanden haben in der Hoffnung, nur vor Gericht widerrufen zu müssen und dann löse sich alles in Wohlgefallen auf. Meist lagen sie falsch und mussten erst bei der Revision oder Berufung "gerettet" werden.

Cinnamon
05.06.2010, 11:43
Nein, die Polizei sortiert schon meistens im Vorfelde aus.





Bei den Abzieherbanden trifft es keine falschen. Bei der Korruption auch nicht. Natürlich muss ein Beweis vorliegen. Und bei einem Mitglied einer Bande von Schlägern ist das mehr als ausreichend. Durch ein Robustes Verhör kann hier Schaden von möglichen Opfern abgewendet werden.

Du öffnest damit Türen, die nicht offen sein dürfen. Nimm jetzt mal an, es würde so gemacht. Nun gibt es auch bei der Polizei schwarze Schafe. Irgendwie kann so ein schwarzes Schaf es wohl immer fingieren, dass jemand, den er gern mal verprügeln will mit Schlägern in Verbindung gebracht werden kann oder mit Drogen oder sonstwas. Willst du dieses Risiko eingehen?

Deutschmann
05.06.2010, 11:45
Du willst jetzt sicher hören: Keinen. Sachlich gesehen hast du auch recht. Aber es gab eben (und schieß dich jetzt bitte nicht auf Gäfgen ein, der interessiert jetzt nicht) schon einige Fälle, und jeder ist einer zuviel, wo Menschen einfach dem Druck der Verhöre nicht standgehalten haben und falsch gestanden haben in der Hoffnung, nur vor Gericht widerrufen zu müssen und dann löse sich alles in Wohlgefallen auf. Meist lagen sie falsch und mussten erst bei der Revision oder Berufung "gerettet" werden.

Doch. Ich berufe mich jetzt explizit auf den Fall Gäfgen. Schließlich hatte die Polizei die notwendigen Hinweise, der Täter hat gestanden und alle anderen Schnipsel passten zusammen. Der Täter stand 100%ig fest. Wer dann noch so dreist ist und den Aufenthaltsort des Opfers nicht preisgeben will - und ich vermute dass er da genug dumme Sprüche abgelassen hat - hat es nicht anders verdient. Um "mögliche" Täter geht es bei der Diskussion gar nicht. :rolleyes:

Cinnamon
05.06.2010, 11:48
Doch. Ich berufe mich jetzt explizit auf den Fall Gäfgen. Schließlich hatte die Polizei die notwendigen Hinweise, der Täter hat gestanden und alle anderen Schnipsel passten zusammen. Der Täter stand 100%ig fest. Wer dann noch so dreist ist und den Aufenthaltsort des Opfers nicht preisgeben will - und ich vermute dass er da genug dumme Sprüche abgelassen hat - hat es nicht anders verdient. Um "mögliche" Täter geht es bei der Diskussion gar nicht. :rolleyes:

Ok. Im Fall Gäfgen mag moralisch die Androhung von Zwangsmaßnahmen halbwegs akzeptabel gewesen sein. Nur darf man hier nicht den Einzelfall isolieren und isoliert betrachten. Man kann sich nicht aussuchen, für wen das Folterverbot gilt und für wen nicht. Fängt man damit an, ist man schnell bei der Willkür angelangt. Sonst heißt es vielleicht mal in einem weniger klaren Fall: Wir waren uns aber 100 Pro sicher. Und es hat dann dennoch vielleicht den falschen getroffen.

Hoamat
05.06.2010, 11:48
.... Und einen verpickelten, unbeliebten 19-Jährigen kann man auch nicht unbedingt mit einem 70-Jährigen Hardcorenazi und Ex-RAF-Terroristen gleichsetzen.

Also mir, ist der Hardcorenazi beim Ar$$$ lieber !

Deutschmann
05.06.2010, 11:53
Ok. Im Fall Gäfgen mag moralisch die Androhung von Zwangsmaßnahmen halbwegs akzeptabel gewesen sein. Nur darf man hier nicht den Einzelfall isolieren und isoliert betrachten. Man kann sich nicht aussuchen, für wen das Folterverbot gilt und für wen nicht. Fängt man damit an, ist man schnell bei der Willkür angelangt. Sonst heißt es vielleicht mal in einem weniger klaren Fall: Wir waren uns aber 100 Pro sicher. Und es hat dann dennoch vielleicht den falschen getroffen.

Und du glaubst für einen möglicherweise unschuldig Verurteilten ist eine langjährige Gefängnisstrafe keine Folter?

Cinnamon
05.06.2010, 11:57
Und du glaubst für einen möglicherweise unschuldig Verurteilten ist eine langjährige Gefängnisstrafe keine Folter?

Doch. Aber mit dem einen Unrecht kann man das andere nicht rechtfertigen. Stell dir mal vor, du bist unschuldig, aber man glaubt dir nicht und kugelt dir die Schulter aus, bricht dir Finger oder tut dir Gott weiß was Sonstiges an. Wie fühlst du dich?

Deutschmann
05.06.2010, 11:59
Doch. Aber mit dem einen Unrecht kann man das andere nicht rechtfertigen. Stell dir mal vor, du bist unschuldig, aber man glaubt dir nicht und kugelt dir die Schulter aus, bricht dir Finger oder tut dir Gott weiß was Sonstiges an. Wie fühlst du dich?

Schlecht. Aber ich hoffe es wird wohl ein ausreichend geschulter Psychologe anwesend sein der der Polizei schon beim Finger umdrehen bestätigt dass ich nicht lüge. Dann wird mir vermutlich nicht der Arm ausgekugelt.

Stanley_Beamish
05.06.2010, 12:00
Ok. Im Fall Gäfgen mag moralisch die Androhung von Zwangsmaßnahmen halbwegs akzeptabel gewesen sein.

[...]



Gut, davon haben wir dich jetzt überzeugt.
Gibt es noch mehr Folter- oder Folterandrohungsfälle in Deutschland, über die du reden möchtest?

Cinnamon
05.06.2010, 12:08
Schlecht. Aber ich hoffe es wird wohl ein ausreichend geschulter Psychologe anwesend sein der der Polizei schon beim Finger umdrehen bestätigt dass ich nicht lüge. Dann wird mir vermutlich nicht der Arm ausgekugelt.

Ein ausreichend geschulter Psychologe wird da wohl eher nicht anwesend sein, auch kein Arzt. Beide müssten nämlich schon aus Berufspfllicht die Polizei daran hindern, dir die Finger umzudrehen. Das heißt: Eindeutig äußern, dass das nicht geht.

Deutschmann
05.06.2010, 12:11
Ein ausreichend geschulter Psychologe wird da wohl eher nicht anwesend sein, auch kein Arzt. Beide müssten nämlich schon aus Berufspfllicht die Polizei daran hindern, dir die Finger umzudrehen. Das heißt: Eindeutig äußern, dass das nicht geht.

Dann müssten sie auch verhindern dass ich ne Blutprobe abgeben muss. Ich könnte ja Bluter sein ... :rolleyes:

Zeitgeist1
05.06.2010, 13:24
Es gibt massenhaft Menschen, die etwa unter dem Druck einer Verhörsituation etwas gestehen, was sie nicht gemacht haben. Es ist gut und richtig, die Beweise, die die Polizei erbracht hat noch zu überprüfen.

Nenn mal einen Einzigen, der unschuldig verurteilt wurde!


Leider neigen Richter heute gerade bei Sexualstraftaten heute oft dazu, faktisch die Beweislast umzukehren. Sagt der Angeklagte, er habe das Opfer z. B. gar nicht vergewaltigt, weil sie mit dem entsprechenden Verkehr einverstanden war, die Frau sagt aber aus, er habe sie vergewaltigt wird seine Aussage oft pauschal als Schutzbehauptung abgetan und der Frau geglaubt, weil sie sich ja mit einer Falschaussage strafbar machen würde.

Es geht hier nicht nur um Aussagen. Bei einem solchen Schuldvorwurf gibt es vorher jede Menge medizinische Untersuchungen, die objektiv die Sachverhalte feststellen.


Und oft genug gab es deswegen schon Fehlurteile. In meinen Augen sollte gelten: Bei Aussage gegen Aussage glaubt man niemadem, sondern spricht im Zweifel für den Angeklagten frei.

Es ist eine Tatsache, daß kein Straftäter verurteilt werden will. Daß er die Tat abstreitet, in der Hoffnung, nicht ins Gefängnis zu müssen, ist auch bekannt. Deswegen kann man jedoch bei erdrückenden Beweisen keinen Täter freisprechen! Leider wird das jedoch zunehmend gemacht. Bei der nächsten Straftat heißt es dann, daß der Täter bereits als Intensivtäter bekannt ist, aber bisher nur Bewährungsstrafen bis zum gehtnichtmehr erhalten hat.


Wenn derjenige tatsächlich unschuldig verurteilt wurde, ist mit der Fortsetzung seiner Haft niemandem gedient.

Bring doch mal ein Beispiel gegen die hunderte nicht verurteilter Straftäter. Wer sich unter dem Deckmäntelchen der "unschuldig verurteilt"-Argumente verbirgt, der hat meist auch eine Affinität zu solchen Tätern.

Interessant ist auch, daß Du meinen ersten Post in diesem Thread total ausgeblendet hast. Keine Antwort ist auch eine Antwort. :cool2:

Solltest Du Dich als Opfer für die nächste "Chance" eines nicht verurteilten Täters zur Verfügung stellen, ist das allein Deine Sache. Auf keinen Fall kannst DU jedoch darüber entscheiden, daß andere Menschen das machen sollen.

Cinnamon
05.06.2010, 14:34
Dann müssten sie auch verhindern dass ich ne Blutprobe abgeben muss. Ich könnte ja Bluter sein ... :rolleyes:

Die Blutprobe darf eh nur ein Arzt abnehmen, und dem kannst du ja sagen, dass du Bluter bist. Bluter haben ja normalerweise dafür auch Dokumente bei sich. Dann verabreicht der Arzt einfach ein Medikament, dass die Gerinnung fördert und nimmt Blut ab.


Nenn mal einen Einzigen, der unschuldig verurteilt wurde!

Z. B:

http://www.zeit.de/2005/52/Freispruch


Es geht hier nicht nur um Aussagen. Bei einem solchen Schuldvorwurf gibt es vorher jede Menge medizinische Untersuchungen, die objektiv die Sachverhalte feststellen.


Diese Untersuchungen sind nicht immer eindeutig, gerade wenn das mutmaßliche Opfer erst nach Monaten oder gar Jahren Anzeige erstattet gibt es sogar oft gar keine.



Es ist eine Tatsache, daß kein Straftäter verurteilt werden will. Daß er die Tat abstreitet, in der Hoffnung, nicht ins Gefängnis zu müssen, ist auch bekannt. Deswegen kann man jedoch bei erdrückenden Beweisen keinen Täter freisprechen! Leider wird das jedoch zunehmend gemacht. Bei der nächsten Straftat heißt es dann, daß der Täter bereits als Intensivtäter bekannt ist, aber bisher nur Bewährungsstrafen bis zum gehtnichtmehr erhalten hat.


Ich rede ja auch von "Aussage gegen Aussage", nicht von "Aussage gegen erdrückende Beweise".



Bring doch mal ein Beispiel gegen die hunderte nicht verurteilter Straftäter. Wer sich unter dem Deckmäntelchen der "unschuldig verurteilt"-Argumente verbirgt, der hat meist auch eine Affinität zu solchen Tätern.


Nein, warum? Wenn man pauschal dem Opfer glaubt, ist künftig jeder Mann Freiwild für die Rachefeldzüge von Frauen.


Interessant ist auch, daß Du meinen ersten Post in diesem Thread total ausgeblendet hast. Keine Antwort ist auch eine Antwort. :cool2:


Entschuldige, dass ich nicht jeden Post lese. Du scheinst zu glauben, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte seien unfehlbar und über jeden Zweifel erhaben.


Solltest Du Dich als Opfer für die nächste "Chance" eines nicht verurteilten Täters zur Verfügung stellen, ist das allein Deine Sache. Auf keinen Fall kannst DU jedoch darüber entscheiden, daß andere Menschen das machen sollen.

Ok, sperren wir einfach jeden Mann präventiv weg. Nach dem Motto: Jeder Mann ein potentieller Vergewaltiger.

Cinnamon
05.06.2010, 14:51
PS:

Und das echte Täter oft mit geringen Strafen wegkommen, ist natürlich ein Skandal. Aber das hat mit dem Thema nichts zu tun.

Alfred
05.06.2010, 14:52
.../cut..

Wie hoch ist denn eigendlich das Verhältniss von Schuldig Eingesperrten zu Unschuldig eingesperrten? Immerhin wird der Bevölkerung ja auch ein gewisses Restrisiko zugemutet um Opfer einer Strafttat meinetwegen durch Intensivtäter zu werden.

Alfred
05.06.2010, 14:54
PS:

Und das echte Täter oft mit geringen Strafen wegkommen, ist natürlich ein Skandal. Aber das hat mit dem Thema nichts zu tun.

Doch, gerade dieser Umstand, Pille-Palle Urteile durch "Täterversteher" in Richterposten, ist das Kernstück des gleichlautenden Vorwurfs.

Cinnamon
05.06.2010, 14:55
Wie hoch ist denn eigendlich das Verhältniss von Schuldig Eingesperrten zu Unschuldig eingesperrten? Immerhin wird der Bevölkerung ja auch ein gewisses Restrisiko zugemutet um Opfer einer Strafttat meinetwegen durch Intensivtäter zu werden.

Das weiß ich nicht, dürfte aber sehr niedrig sein. Dennoch sollte man dieses Risiko minimieren.

Intensivtäter sollte man in der Tat wegsperren, aber wie gesagt ist das ein anderes Thema.

Alfred
05.06.2010, 15:00
Das weiß ich nicht, dürfte aber sehr niedrig sein. Dennoch sollte man dieses Risiko minimieren.

Intensivtäter sollte man in der Tat wegsperren, aber wie gesagt ist das ein anderes Thema.

Leider sind Intensivtäter das Ergebniss vom Leuten die so denken wie du im Justizapparat...

Cinnamon
05.06.2010, 15:01
Leider sind Intensivtäter das Ergebniss vom Leuten die so denken wie du im Justizapparat...

Nö. Ich bin für Three Strikes and you are out. So oft kann man kaum falsch verurteilt werden.

Paul Felz
05.06.2010, 15:10
Nö. Ich bin für Three Strikes and you are out. So oft kann man kaum falsch verurteilt werden.

Hä? Was ist denn das für eine Logik?
Egal, wer 200 Millionen Leute elendig verrecken läßt, nur um den Einzigen, der das verhindern kann, kein Haar zu krümmen, hat eine eigene Logik.

Cinnamon
05.06.2010, 15:16
Hä? Was ist denn das für eine Logik?
Egal, wer 200 Millionen Leute elendig verrecken läßt, nur um den Einzigen, der das verhindern kann, kein Haar zu krümmen, hat eine eigene Logik.

Du hast doch auf meine Nachfrage hin gesagt, dass es nicht absolut sicher ist dass derjenige das nötige Wissen auch wirklich hat. Damit ist das Thema erledigt. Nur wenn das absolut sicher feststeht wäre Gewaltanwendung noch zu rechtfertigen.

Zeitgeist1
05.06.2010, 15:38
Z. B:

http://www.zeit.de/2005/52/Freispruch


Ich rede ja auch von "Aussage gegen Aussage", nicht von "Aussage gegen erdrückende Beweise".


Aber wenn die Verteidigung mit Gegengutachten etc. halbwegs vernünftig arbeitet, kann sie diese Beweise angreifen.

Du solltest mal überlegen, was Du denn nun eigentlich meinst.

Wenn in dem von Dir gebrachten Beispiel keine medizinischen Untersuchungen stattgefunden haben, ist das ein grobes Fehlverhalten aller Beteiligten an der Untersuchung und der Gerichtsverhandlung. Posttraumatische Belastungsstörungen werden von den Tätern und ihren Rechtsverdrehern gerne dazu benutzt, jemand zu diskreditieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

Mal ganz deutlich gesagt: Lieber EIN unschuldig Verurteilter als Hunderte Gewalttäter, die frei herumlaufen und eine "zweite/mehrfache Chance" für ihre Verbrechen erhalten.



Diese Untersuchungen sind nicht immer eindeutig, gerade wenn das mutmaßliche Opfer erst nach Monaten oder gar Jahren Anzeige erstattet gibt es sogar oft gar keine.

Du fixierst Dich hier auf Vergewaltigungen. Selbst da gibt es Methoden von erfahrenen Psychologen und Richtern, die solche Aussagen anhand von posttraumatischen Störungen richtig einordnen können.

Oder möchtest Du uns hier weismachen, eine Vergewaltigung sei ein Kavaliersdelikt ohne weitreichende negative Folgen für das Leben einer Frau?


Nein, warum? Wenn man pauschal dem Opfer glaubt, ist künftig jeder Mann Freiwild für die Rachefeldzüge von Frauen.

Ok, sperren wir einfach jeden Mann präventiv weg. Nach dem Motto: Jeder Mann ein potentieller Vergewaltiger.

Was willst Du eigentlich? Wenn einer so eine Straftat begangen hat, muß er selbstverständlich verurteilt werden.


Entschuldige, dass ich nicht jeden Post lese. Du scheinst zu glauben, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte seien unfehlbar und über jeden Zweifel erhaben.

:rofl::rofl::rofl:

Komisch, wenn ich einen Thread eröffne, lese ich auch die Antworten darauf, die direkt an mich gerichtet sind. Oder wolltest Du uns hier mal verar*****?

Mit Unterstellungen erreichst Du nichts, meine Meinung habe ich wohl klar und deutlich ausgedrückt. Dein Thema war wohl falsch gewählt, nach Deinen Äußerungen hier zu urteilen.

Cinnamon
05.06.2010, 15:50
Du solltest mal überlegen, was Du denn nun eigentlich meinst.

Wenn in dem von Dir gebrachten Beispiel keine medizinischen Untersuchungen stattgefunden haben, ist das ein grobes Fehlverhalten aller Beteiligten an der Untersuchung und der Gerichtsverhandlung. Posttraumatische Belastungsstörungen werden von den Tätern und ihren Rechtsverdrehern gerne dazu benutzt, jemand zu diskreditieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

Mal ganz deutlich gesagt: Lieber EIN unschuldig Verurteilter als Hunderte Gewalttäter, die frei herumlaufen und eine "zweite/mehrfache Chance" für ihre Verbrechen erhalten.




Du fixierst Dich hier auf Vergewaltigungen. Selbst da gibt es Methoden von erfahrenen Psychologen und Richtern, die solche Aussagen anhand von posttraumatischen Störungen richtig einordnen können.

Oder möchtest Du uns hier weismachen, eine Vergewaltigung sei ein Kavaliersdelikt ohne weitreichende negative Folgen für das Leben einer Frau?



Was willst Du eigentlich? Wenn einer so eine Straftat begangen hat, muß er selbstverständlich verurteilt werden.



:rofl::rofl::rofl:

Komisch, wenn ich einen Thread eröffne, lese ich auch die Antworten darauf, die direkt an mich gerichtet sind. Oder wolltest Du uns hier mal verar*****?

Mit Unterstellungen erreichst Du nichts, meine Meinung habe ich wohl klar und deutlich ausgedrückt. Dein Thema war wohl falsch gewählt, nach Deinen Äußerungen hier zu urteilen.

Ok, dann mal Tacheles:

Im Rechtsstaat gilt ohne wenn und aber die UNSCHULDVERMUTUNG. Also: Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Das gilt für den Dieb, den Räuber, den Vergewaltiger, den Mörder, ja sogar den Völkermörder und auch den Volksverhetzer. Allesamt gelten sie als Unschuldig,bis ihre Schuld BEWIESEN ist. Ergo: Nein, nicht lieber ein Unschuldig Verurteilter statt als Hunderte Gewalttäter, die frei herumlaufen und eine "zweite/mehrfache Chance" für ihre Verbrechen erhalten. Denn es ist niemandem geholfen, wenn man einen Unschuldigen weggesperrt hat. Niemandem.

Und nein, Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt.

Strandwanderer
05.06.2010, 15:59
Nein, auch das trifft so nicht zu. Aber es geht darum, auch Straftäter nicht entgültig aus der Gesellschaft auszustoßen, sondern Resozialisierungsmöglichkeiten zu bieten.

Bestimmte Schwerverbrecher - wie zum Beispiel Kindermörder - haben sich durch die Tat selbst aus der Gesellschaft ausgeschlossen - und sollten auch definitiv ausgeschlossen bleiben. Ihrem schutzlosen Opfer haben sie ja auch definitiv das Leben genommen.

Sie können froh sein - anders als z. B. in den U.S.A. - selbst nicht mit dem Tode zu büßen, sondern ein beschauliches Restdasein im Komfort-Strafvollzug der BRD zu führen.

(Übrigens "endgültig" kommt von "Ende" und nicht von "Ente"..:D)

Cinnamon
05.06.2010, 16:02
Bestimmte Schwerverbrecher - wie zum Beispiel Kindermörder - haben sich durch die Tat selbst aus der Gesellschaft ausgeschlossen - und sollten auch definitiv ausgeschlossen bleiben. Ihrem schutzlosen Opfer haben sie ja auch definitiv das Leben genommen.

Sie können froh sein - anders als z. B. in den U.S.A. - selbst nicht mit dem Tode zu büßen, sondern ein beschauliches Restdasein im Komfort-Strafvollzug der BRD zu führen.

(Übrigens "endgültig" kommt von "Ende" und nicht von "Ente".) .:D

Kindermörder wie Gäfgen ja.

Zeitgeist1
05.06.2010, 16:09
Ok, dann mal Tacheles:

Im Rechtsstaat gilt ohne wenn und aber die UNSCHULDVERMUTUNG. Also: Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Das gilt für den Dieb, den Räuber, den Vergewaltiger, den Mörder, ja sogar den Völkermörder und auch den Volksverhetzer. Allesamt gelten sie als Unschuldig,bis ihre Schuld BEWIESEN ist. Ergo: Nein, nicht lieber ein Unschuldig Verurteilter statt als Hunderte Gewalttäter, die frei herumlaufen und eine "zweite/mehrfache Chance" für ihre Verbrechen erhalten. Denn es ist niemandem geholfen, wenn man einen Unschuldigen weggesperrt hat. Niemandem.

Und nein, Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt.

Die Unschuldsvermutung??? So, wie in Mügeln und bei dem afrikanischen Schläger etc.?

Achso, Du meintest bestimmt einen anderen Staat. Von Deutschland hast Du ja nichts geschrieben. :cool2:

Es ist aber der ganzen Bevölkerung geholfen, wenn die Hunderte Gewalttäter weggesperrt werden. Oder haben für einen "Menschenrechtler" unschuldige Menschen keine Rechte? Z.B. auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit?

Ahhh... die Täter hatten ja so eine schlimme Kindheit. Man hat ihnen den Lolly weggenommen. :heulsuse:

Cinnamon
05.06.2010, 16:16
Die Unschuldsvermutung??? So, wie in Mügeln und bei dem afrikanischen Schläger etc.?

Gerade das bei Ermyas M. war skandalös, ja. Man hat die nachher als unschuldig eingestuften Verdächtigen in einer Weise behandelt, die m. E. eine eklatante Verletzung von Art. 1 GG war.


Achso, Du meintest bestimmt einen anderen Staat. Von Deutschland hast Du ja nichts geschrieben. :cool2:


:rolleyes:


Es ist aber der ganzen Bevölkerung geholfen, wenn die Hunderte Gewalttäter weggesperrt werden. Oder haben für einen "Menschenrechtler" unschuldige Menschen keine Rechte? Z.B. auf körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit?

Gegen die meisten Wiederholungstäter hat man ausreichende Beweise und es ist skandalös, das man sie nicht wegsperrt. Aber das hat mit der Verurteilung Unschuldiger ja nichts zu tun.


Ahhh... die Täter hatten ja so eine schlimme Kindheit. Man hat ihnen den Lolly weggenommen. :heulsuse:

Das mit der schlimmen Kindheit ist eine saudumme Ausrede.

Zeitgeist1
05.06.2010, 16:22
Gegen die meisten Wiederholungstäter hat man ausreichende Beweise und es ist skandalös, das man sie nicht wegsperrt. Aber das hat mit der Verurteilung Unschuldiger ja nichts zu tun.

Stimmt.

Das hat was mit Leuten wie Dir zu tun, die ständig was von Menschenrechten faseln, wenn ein verurteilter Straftäter sein Opfer verklagen darf.

Das ist der eigentliche Skandal!

Strandwanderer
05.06.2010, 16:25
Kindermörder wie Gäfgen ja.

Ach, und welche Kindermörder möchtest du bevorzugen?

Wenn dieses Sortieren kein Indiz für "Täterverstehen" ist, was dann?

Cinnamon
05.06.2010, 16:33
Stimmt.

Das hat was mit Leuten wie Dir zu tun, die ständig was von Menschenrechten faseln, wenn ein verurteilter Straftäter sein Opfer verklagen darf.

Das ist der eigentliche Skandal!

Häftlinge sind nicht prozessfähig. Und die bei weitem meisten sitzen da natürlich zu Recht drin.

Cinnamon
05.06.2010, 16:34
Ach, und welche Kindermörder möchtest du bevorzugen?

Wenn dieses Sortieren kein Indiz für "Täterverstehen" ist, was dann?

Möchtest du Gäfgen jetzt vielleicht mit einer Frau gleichsetzen, die ihr Kind z. B. wegen ihrer psychischen Probleme ermordet hat?

Alfred
05.06.2010, 16:38
Möchtest du Gäfgen jetzt vielleicht mit einer Frau gleichsetzen, die ihr Kind z. B. wegen ihrer psychischen Probleme ermordet hat?

Diese Ausrede wird auch viel zu oft benutzt. Auch die Frau bleibt trotzdessen eine Mörderin. Wir würden Sie Hängen, du würdest sie wieder auf die Gesellschaft loslassen.

Zeitgeist1
05.06.2010, 16:38
Häftlinge sind nicht prozessfähig. Und die bei weitem meisten sitzen da natürlich zu Recht drin.

Da bist Du einem Irrtum aufgesessen. Das war früher mal so.

Heutzutage verklagen inhaftierte Täter ihre Opfer auf Körperverletzung, weil die sich gewehrt haben und ebenfalls diejenigen, die dem Opfer geholfen haben. ?(

Ebenso der Fall Gäfgen, der die Polizei wegen "Folter" verklagen darf.

Strandwanderer
05.06.2010, 16:45
Möchtest du Gäfgen jetzt vielleicht mit einer Frau gleichsetzen, die ihr Kind z. B. wegen ihrer psychischen Probleme ermordet hat?

Schieb deine juristische Ahnungslosigkeit bitte nicht auf mich!

Wenn eine Mutter tatsächlich ihr Kind wegen schwerer psychischer Probleme tötet, wird sie nicht als Mörderin behandelt, sondern entweder nur wegen Totschlags verurteilt oder sogar wegen verminderter oder ausgeschlossener Schuldfähigkeit milder bestraft und / oder in die Psychatrie eingewiesen.

Sathington Willoughby
05.06.2010, 17:00
Ich möchte über die weitverbreitete (Un)-Sitte schreiben, Menschenrechtler, die die Menschenrechte auch für Straftäter und Verdächtige einfordern, seien "Täterversteher" oder würden die Rechte von Straftätern über die ihrer Opfer stellen...
Zunächst mal will ich natürlich auch einen Rechtsstaat, in dem auch verurteilte Verbrecher menschlich behandelt werden.
Was heutzutage abervielen die Galle hochkochen lässt ist folgendes:
- Brutale Serientäter, zumeist ausländischer Herkunft, werden nach kurzem Verhör wieder freigetzt.
- Obengenannte Täter bekommen meist lächerliche Strafen - Buch lesen, trommeln oder einen Karatekurs, damit sie NOCH besser zuschlagen können.
- Obengenannte Täter werden häufig auch nur wegen recht milden Vergehen angeklagt - so wird aus Mord oft TOtschlag bzw. fahrläsige Körperverletzung mit Todsfolge.
- Viel zu selten kommt es zu einem Täter-Opferausgleich.

Ein Täter soll auch menschlich behandelt werden, aber: warum braucht ein Knast einen Fitnessraum, ein Schwimmbad u.ä.? In meiner BW-Zeit gab es in der Kaserne weder das Eine noch das Andere - offenbar sind dem Staat Täter lieber als seine eigenen Soldaten.
Kurz, ein Knacki muss fühlen, das Knast kein Zuckerschlecken ist. Wenn er dabei noch eine Ausbildung macht oder in der gut sortierten Bücherei was liest, ist das kein Fehler.

Fatal ist auch, das abgeurteilte Mörder und Kinderschänder auf Freigang kommen. Man kann Kinderschänder, die vermutlich wirklich ank sind, human behandeln, aber man darf ihnen NIE WIEDER die Gelegenheit geben, ihre Taten zu wiederholen. Das bedeutet, wegsperren auf Lebenszeit.

Strafen haben nicht nur den Zweck, dem Täter zu zeigen, das er eine Grenze übertreten hat und die Konsequenzn zu spüren bekommt, sondern dient auch dazu, dem Opfer Genugtuung zu geben und, auch ein Aspekt, der Gesellschaft zu zeigen, das Kriminelle abgestraft werden. Wenn letzeres nicht der Fall ist, kann eine Gesellschaft langfristig zerbrechen, weil niemand mehr Vertrauen in das Rechtssstem hat.

Zeitgeist1
05.06.2010, 17:23
Strafen haben nicht nur den Zweck, dem Täter zu zeigen, das er eine Grenze übertreten hat und die Konsequenzn zu spüren bekommt, sondern dient auch dazu, dem Opfer Genugtuung zu geben und, auch ein Aspekt, der Gesellschaft zu zeigen, das Kriminelle abgestraft werden. Wenn letzeres nicht der Fall ist, kann eine Gesellschaft langfristig zerbrechen, weil niemand mehr Vertrauen in das Rechtssstem hat.

Guter Beitrag.

Möchte noch hinzufügen, daß die Gesellschaft auch die Sicherheit braucht, daß diese Täter nie wieder solche Taten begehen können. Freigang für Täter ist die Verhöhnung aller Bürger.

Cinnamon
05.06.2010, 18:11
Zunächst mal will ich natürlich auch einen Rechtsstaat, in dem auch verurteilte Verbrecher menschlich behandelt werden.
Was heutzutage abervielen die Galle hochkochen lässt ist folgendes:
- Brutale Serientäter, zumeist ausländischer Herkunft, werden nach kurzem Verhör wieder freigetzt.
- Obengenannte Täter bekommen meist lächerliche Strafen - Buch lesen, trommeln oder einen Karatekurs, damit sie NOCH besser zuschlagen können.
- Obengenannte Täter werden häufig auch nur wegen recht milden Vergehen angeklagt - so wird aus Mord oft TOtschlag bzw. fahrläsige Körperverletzung mit Todsfolge.
- Viel zu selten kommt es zu einem Täter-Opferausgleich.

Ein Täter soll auch menschlich behandelt werden, aber: warum braucht ein Knast einen Fitnessraum, ein Schwimmbad u.ä.? In meiner BW-Zeit gab es in der Kaserne weder das Eine noch das Andere - offenbar sind dem Staat Täter lieber als seine eigenen Soldaten.
Kurz, ein Knacki muss fühlen, das Knast kein Zuckerschlecken ist. Wenn er dabei noch eine Ausbildung macht oder in der gut sortierten Bücherei was liest, ist das kein Fehler.

Fatal ist auch, das abgeurteilte Mörder und Kinderschänder auf Freigang kommen. Man kann Kinderschänder, die vermutlich wirklich ank sind, human behandeln, aber man darf ihnen NIE WIEDER die Gelegenheit geben, ihre Taten zu wiederholen. Das bedeutet, wegsperren auf Lebenszeit.

Strafen haben nicht nur den Zweck, dem Täter zu zeigen, das er eine Grenze übertreten hat und die Konsequenzn zu spüren bekommt, sondern dient auch dazu, dem Opfer Genugtuung zu geben und, auch ein Aspekt, der Gesellschaft zu zeigen, das Kriminelle abgestraft werden. Wenn letzeres nicht der Fall ist, kann eine Gesellschaft langfristig zerbrechen, weil niemand mehr Vertrauen in das Rechtssstem hat.

Das kann ich so unterschreiben. Danke ;).

Ganz_unten
05.06.2010, 21:15
@ Zaphod Beeblebrox

Strafen haben nicht nur den Zweck, dem Täter zu zeigen, das er eine Grenze übertreten hat und die Konsequenzn zu spüren bekommt


Wieso gilt das, was Horst Mahler gesagt haben soll, zwar in Deutschland als schwerstkriminelle Straftat, aber nicht z.B. in Japan, Großbritannien oder in den USA?

Ist es gerecht, jemanden für ein Meinungsdelikt nach § 130 StGB eben so hart zu bestrafen wie sonstige Täter, die sich nach international anerkannten Maßstäben für ein begangenes Kapitalverbrechen zu verantworten haben?

Wie mit Horst Mahler und anderen nach § 130 StGB Verurteilten umgegangen wurde erinnert an die Häresieprozesse des Hochmittelalters oder die spanische Inquisition.

Im Fall Mahler hätte es doch genügt, gerichtlich anzuordnen, dass der alte Herr zur Strafe mal ein Buch zum Thema HC liest, oder auch Sozialstunden ableistet, z.B. als Hilfskraft in der Bibliothek eines historischen Seminars.

Mir erschliesst sich der Zweck und die Absicht nicht, 65 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ein Delikt nach §130 so hart zu sanktionieren. Sollte man nicht versuchen, den alten Herrn über die historischen Fakten besser und genauer zu informieren, als dass man ihn für immer wegsperrt?

Senator74
06.06.2010, 18:34
Möchtest du Gäfgen jetzt vielleicht mit einer Frau gleichsetzen, die ihr Kind z. B. wegen ihrer psychischen Probleme ermordet hat?

Tötung unter psychischen Ausnahmezuständen (Unzurechnungsfähigkeit) ist doch meilenweit von vorsätzlichem Mord entfernt...

Cinnamon
06.06.2010, 18:40
Tötung unter psychischen Ausnahmezuständen (Unzurechnungsfähigkeit) ist doch meilenweit von vorsätzlichem Mord entfernt...

Nö, es gibt auch psychisch Kranke, die voll zurechnungsfähig sind.

Cinnamon
06.06.2010, 18:56
Nö, es gibt auch psychisch Kranke, die voll zurechnungsfähig sind.

Senator, warum ich da jetzt rot gekriegt?

opppa
07.06.2010, 12:03
Tötung unter psychischen Ausnahmezuständen (Unzurechnungsfähigkeit) ist doch meilenweit von vorsätzlichem Mord entfernt...

- Garantiert aber den interessierten Psychologen ein weites Betätigungsfeld!

Man sollte diese Fachleute dadurch dafür interessieren, ihre Gutachten nicht leichtfertig zugunsten ihrer Patienten ausfallen, daß man sie wegen tätiger Beihilfe zur Rechenschaft zieht, wenn sie sich bei Abgabe des Gutachten geirrt haben.

:D

Senator74
07.06.2010, 15:57
- Garantiert aber den interessierten Psychologen ein weites Betätigungsfeld!

Man sollte diese Fachleute dadurch dafür interessieren, ihre Gutachten nicht leichtfertig zugunsten ihrer Patienten ausfallen, daß man sie wegen tätiger Beihilfe zur Rechenschaft zieht, wenn sie sich bei Abgabe des Gutachten geirrt haben.

:D

Gerichtsgutachter stehen im Zweifelsfall zur Verfügung,die sind unter Diensteid zu Seriosität verpflichtet!!

Zeitgeist1
07.06.2010, 16:39
Gerichtsgutachter stehen im Zweifelsfall zur Verfügung,die sind unter Diensteid zu Seriosität verpflichtet!!

Es müßte dann aber auch gewährleistet sein, daß nur neutrale und speziell ausgebildete Gutachter zur Beurteilung herangezogen werden, was leider nicht immer der Fall ist, sogar meistens nicht.

Senator74
07.06.2010, 17:22
Es müßte dann aber auch gewährleistet sein, daß nur neutrale und speziell ausgebildete Gutachter zur Beurteilung herangezogen werden, was leider nicht immer der Fall ist, sogar meistens nicht.

Triviale Antwort...wir sind alle nur Menschen....und da "menschelt" es mitunter gewaltig...

GG146
07.06.2010, 17:26
Senator, warum ich da jetzt rot gekriegt?

Wie auch immer, es gibt tatsächlich psychisch Kranke, die uneingeschränkt zurechnungsfähig sind. Die psychische Erkrankung selbst führt nicht automatisch zur Beurteilung als unzurechnungsfähig oder eingeschränkt zurechnungsfähig, es muss auch noch festgestellt werden, dass diese Erkrankung die Wahrnehmungs- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt.

Efna
07.06.2010, 17:36
Kindermörder wie Gäfgen ja.

Naja Gäfgen wäre auch in den USA nicht hingerichtet wurden.

Zeitgeist1
07.06.2010, 18:23
Triviale Antwort...wir sind alle nur Menschen....und da "menschelt" es mitunter gewaltig...

Danke für die Blumen ;)

Jedenfalls kann bei aller Trivialität kein Gewalttäter durch irgendwelche gutmenschelnde Psychologen freikommen, wenn neutrale und für solche Fälle geschulte Gutachter hinzugezogen werden.

Humer
07.06.2010, 19:38
Täter verstehen und Taten erklären ist kein Privileg von sog. Gutmenschen.
Bei Gewalttaten , die von rechts begangen werden, ist jede Untat eine Heldentat zur Verteidigung der Heimat, vor allem, wenn Zugewanderte die Opfer sind. Gibt diese Erklärung absolut nichts her, dann waren es halt keine Rechten.

Denkpoli
07.06.2010, 21:50
Nein, auch das trifft so nicht zu. Aber es geht darum, auch Straftäter nicht entgültig aus der Gesellschaft auszustoßen, sondern Resozialisierungsmöglichkeiten zu bieten.

Was du schreibst ist die weichgespülte Gutmenschenversion von:

Es geht darum, der Gesellschaft Verbrecher aufzuzwingen, die sich durch ihr Verhalten selbst aus der Gesellschaft augestoßen haben, um ihnen die Möglichkeit zu geben, weitere Straftaten zu begehen.

Zeitgeist1
07.06.2010, 22:07
Was du schreibst ist die weichgespülte Gutmenschenversion von:

Es geht darum, der Gesellschaft Verbrecher aufzuzwingen, die sich durch ihr Verhalten selbst aus der Gesellschaft augestoßen haben, um ihnen die Möglichkeit zu geben, weitere Straftaten zu begehen.

Hundertprozentig richtig.

Vor garnicht langer Zeit wurde bekannt, daß sich ein entlassener Pädophiler in einem Stadtviertel niedergelassen hatte. Die Bürger dieses Stadtteils gingen auf die Barrikaden, demonstrierten dagegen und wurden von Täterverstehern als haßerfüllt und unmenschlich bezeichnet. Wer will schon so einen Täter in der Nähe seiner Kinder wissen? Man kann sie ja nicht auf Schritt und Tritt überwachen.

opppa
10.06.2010, 08:03
Hundertprozentig richtig.

Vor garnicht langer Zeit wurde bekannt, daß sich ein entlassener Pädophiler in einem Stadtviertel niedergelassen hatte. Die Bürger dieses Stadtteils gingen auf die Barrikaden, demonstrierten dagegen und wurden von Täterverstehern als haßerfüllt und unmenschlich bezeichnet. Wer will schon so einen Täter in der Nähe seiner Kinder wissen? Man kann sie ja nicht auf Schritt und Tritt überwachen.

Wenn wir denselben Täter meinen, kann ich Dir mitteilen, daß der Täter inzwischen so gnädig ist, sich mit einer (natürlich ambulanten - unterwegs is immer so viel los) Therapie einverstanden zu erklären, wenn man der örtlichen Press Glauben schenken darf.

:]

Zeitgeist1
10.06.2010, 15:35
Wenn wir denselben Täter meinen, kann ich Dir mitteilen, daß der Täter inzwischen so gnädig ist, sich mit einer (natürlich ambulanten - unterwegs is immer so viel los) Therapie einverstanden zu erklären, wenn man der örtlichen Press Glauben schenken darf.

:]

Den hier meinte ich:


Nachrichten aus Aachen und der Euregio vom 10.06.2010
Kreis Heinsberg: Landrat erwartet Probleme für Polizeibehörden (07:27 Uhr)

Der Heinsberger Landrat Stephan Pusch erwartet erhebliche Probleme für die Polizeibehörden bei der Überwachung von Schwerstkriminellen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Dies werde Polizeibehörden an die Grenze der Belastbarkeit führen, so Pusch auf Anfrage des WDR. Die Heinsberger Polizei überwacht zusammen mit anderen Polizeidienststellen derzeit den entlassenen Sexualstraftäter Karl D. rund um die Uhr. Am Mittwochabend fand vor dessen Haus in der Ortschaft Randerath nach fast 470 Tagen die letzte Demonstration statt.

http://www.wdr.de/

opppa
11.06.2010, 07:36
Den hier meinte ich:



http://www.wdr.de/

Siehste!

Der wird dann demnächst seinen Therapeuten so zulabern, daß der ihm dann bescheinigt, daß er keine Gefahr mehr darstellt!

Solange so ein Gutachten nicht später als Nachweis für eine tätige Beihilfe beim nächsten Rückfall verwendet werden kann, wird es immer wieder solche Gutachten geben!


germane

Forumsname
11.06.2010, 15:35
Ich möchte über die weitverbreitete (Un)-Sitte schreiben, Menschenrechtler, die die Menschenrechte auch für Straftäter und Verdächtige einfordern, seien "Täterversteher" oder würden die Rechte von Straftätern über die ihrer Opfer stellen. Dem ist zumindest bei mir nicht so und ich bin überzeugt, bei 99 von 100 Menschenrechtsaktivisten ist das auch nicht so. Worum es uns geht ist vielmehr, dass halt jeder Mensch mal als Verdächtiger angesehen werden oder gar als Täter verurteilt werden kann - selbst dann, wenn er tatsächlich die Tat nicht begangen hat, aber die Beweise gegen ihn sprechen. Daher fordern wir für jeden Menschen die elementaren Menschenrechte ein, damit Verdächtige und mutmaßlich unschuldig Verurteilte nicht Willkür ausgeliefert werden. Vor allem nicht der Folter. Das Folterverbot gilt aus wohlüberlegten Gründen und wohlgezogenen Schlüssen aus der Geschichte.

Manchmal mag es so scheinen, als interessierten uns die Opfer weniger als die Täter. Dabei wird ignoriert: Für jeden Verdächtigen gilt die Unschuldvermutung, er ist eben erst dann festgestellter Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist - und auch da passieren wie gesagt Fehler. Es ist weder dem Opfer noch der Gesellschaft gedient, wenn man einen Unschuldigen einsperrt. Oft genug gibt es auch gerade bei Sexualstraftaten gar kein Opfer, sondern nur eine Person, die sich eine solche Tat ausgedacht hat um einem anderen Menschen zu schaden.

Deshalb fordern wir eben ein, das die Rechte von Verdächtigen auf allen prozessualen Ebenen zu wahren sind. Schon allein, um jeden Menschen, auch unsere Gegner, davor zu bewahren, als Verdächtiger mit solchen Methoden behandelt zu werden, um ein Geständnis aus ihm rauszukriegen. Das die Opfer oder ihre Angehörigen manchmal darunter leiden, das man den Fall rechtsstaatlich angeht ist unvermeidlich, aber in unser aller Interesse muss ihnen diese Vorgehensweise schlicht zugemutet werden. Auch in ihrem eigenen, denn auch das Opfer kann mal Verdächtiger in einer anderen Sache sein - und ist dann froh, wenn man da nicht alles glaubt, was das angebliche Opfer so sagt, sondern dem nachgeht und genau aufklärt.

Ein schöner Text, dennoch vermisse ich in deiner Aufzählung die Täter, also nicht die vermeintlichen sondern auch die tatsächlichen.
Auch diese sind Menschen, mögen sie auch Dinge getan haben, die wir als unmenschlich bezeichnen. Auch diese gehören nicht geteert, nicht gefedert sondern nach menschenrechtlichen Maßstäben, zumindest wie wir diese in Deutschland verstehen, behandelt. Solche Wertemaßstäbe unbedingt einzuhalten, ist wichtig für ein friedliches gesamtgesellschaftliches Zusammenleben.

Natürlich stellt sich die Frage, warum ein Vergewaltiger im Knast "mit Wattebällchen traktiert" wird und nicht mit Stockschlägen, um mal den Vorwurf der Kuscheljustiz aufzugreifen. Dieser ist allerdings nicht gerechtfertigt, man wird im Gefängnis elementarer Grundrechte enthoben. Das ist keine Kleinigkeit, auch wenn so manchem die Bedeutung dessen nicht ganz klar ist. Man wird sozusagen auf einen vorbürgerlichen Zustand befördert und dieser bringt erhebliche Einschränkungen mit sich. Das mag so manchen als ungenügend erscheinen, nur was genügt schon? Kann man mit Stockschlägen die Tat wieder rückgängig machen? Oder mit Kastratation? Die Metafrage, die darüber schwebt, lautet, was heißt eigentlich Bestrafung und nach welchen Kriterien hat sich eine solche zu richten. Die Antwort kann nur lauten, nach den allgemeingültigen Wertemaßstäben unserer Gesellschaft!

Eine Brutalisierung der Methoden ist nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich. Zum einen geschieht sowas nur aus niederen Motiven heraus, nämlich Rache. Die Kriminalstatistik wird von höheren Strafen nämlich nicht signifikant beeinflusst. Gerechtigkeit kann das Motiv nicht sein, wie kann man schon Opfern von Gewalt gerecht werden. Auge um Auge? Wenn die Vergeltung Maßstab der Gerechtigkeit sein soll, warum sollte dann überhaupt eine staatliche Instanz zwischengeschaltet werden? Das könnten dann auch die Bürger der Nachbarschaft übernehmen.
Zum Anderen sind es oft gerade die Unbeteiligten, deren Blut beim Lesen von Gewaltmeldungen in Wallung gerät, und die selbiges fließen sehen wollen. Wenn wir zuließen, dass Menschen in staatlicher Obhut unnötig brutale Gewalt angetan wird, hat das eine fatale Signalwirkung. Es zeigt, dass Gewalt ein legitimes Mittel ist. Denn, und das sollte nie vergessen werden, der Staat ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Er verkörpert die Werte, die das Fundament unseres Zusammenlebens sind.

DoMonRai
11.06.2010, 15:43
Der Mörder der kleinen Michelle aus Leipzig hat 9 Jahre Jugendstrafe bekommen. Horst Mahler soll wegen Holocaustleugnung eine Strafe von mehr als 12 Jahren verbüßen.
Nö, ich bin auch dafür, dass Horst Mahler eine Jugendstrafe kriegt.
Dürfte nicht schwierig sein, bei ihm geistige Unreife nachzuweisen. :))

Zeitgeist1
12.06.2010, 12:40
Siehste!

Der wird dann demnächst seinen Therapeuten so zulabern, daß der ihm dann bescheinigt, daß er keine Gefahr mehr darstellt!

Solange so ein Gutachten nicht später als Nachweis für eine tätige Beihilfe beim nächsten Rückfall verwendet werden kann, wird es immer wieder solche Gutachten geben!


germane

Sehe ich genauso. Alle diejenigen, die so einen Täter wieder aus Gutmenschlichkeit auf die Bevölkerung loslassen, sollten bei der nächsten Tat dieses Verbrechers mit zur Verantwortung gezogen werden!

Zeitgeist1
12.06.2010, 12:49
Wenn wir zuließen, dass Menschen in staatlicher Obhut unnötig brutale Gewalt angetan wird, hat das eine fatale Signalwirkung. Es zeigt, dass Gewalt ein legitimes Mittel ist. Denn, und das sollte nie vergessen werden, der Staat ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Er verkörpert die Werte, die das Fundament unseres Zusammenlebens sind.

Also ich habe das nicht gefordert. Da müßtest Du schon mal belegen, wer solches will und wieso das bei Inhaftierung in einer Zelle überhaupt möglich ist.

Es kann aber nicht angehen, daß brutale Gewaltverbrecher den ganzen Tag bei offenen Zellentüren unter minimaler Aufsicht verbringen, das Gefängnis sozusagen als Freizeitheim nutzen, mit Kantinenessen, TV, PC, Fitnessräumen, Schwimmbad etc.

Sie sind deswegen inhaftiert, weil Ihnen -außer dem Schutz der Bevölkerung- Gelegenheit gegeben werden soll, über ihre Taten nachzudenken. Bei all dieser Ablenkung können sie das nicht.

Forumsname
12.06.2010, 18:40
Also ich habe das nicht gefordert. Da müßtest Du schon mal belegen, wer solches will und wieso das bei Inhaftierung in einer Zelle überhaupt möglich ist.Wie kommst du darauf, dass sich mein Beitrag auf dich bezog? Es war ein Plädoyer, auch Straftätern eine menschenwürdige Behandlung zukommen zu lassen. Angesichts so mancher Kommentare in diesem Forum schien mir das nicht unangebracht.


Es kann aber nicht angehen, daß brutale Gewaltverbrecher den ganzen Tag bei offenen Zellentüren unter minimaler Aufsicht verbringen, das Gefängnis sozusagen als Freizeitheim nutzen, mit Kantinenessen, TV, PC, Fitnessräumen, Schwimmbad etc.

Sie sind deswegen inhaftiert, weil Ihnen -außer dem Schutz der Bevölkerung- Gelegenheit gegeben werden soll, über ihre Taten nachzudenken. Bei all dieser Ablenkung können sie das nicht.

Du stellst es so dar, als wäre eine Gefängnisstrafe so 'ne Art Erholungsurlaub, was es nicht ist. Aber dazu hatte ich ja etwas geschrieben. Wie sollte denn deiner Meinung nach eine Bestrafung aussehen?

Hoamat
12.06.2010, 18:46
.... Du stellst es so dar, als wäre eine Gefängnisstrafe so 'ne Art Erholungsurlaub, was es nicht ist. Aber dazu hatte ich ja etwas geschrieben. Wie sollte denn deiner Meinung nach eine Bestrafung aussehen?

Wasser, Brot, Strohsack.

Das sollte reichen germane

Zeitgeist1
12.06.2010, 20:19
Wie kommst du darauf, dass sich mein Beitrag auf dich bezog? Es war ein Plädoyer, auch Straftätern eine menschenwürdige Behandlung zukommen zu lassen. Angesichts so mancher Kommentare in diesem Forum schien mir das nicht unangebracht.

Menschenwürdig? Für Gewaltverbrecher, die sogar im Gefängnis noch andere foltern und ermorden? Ich erinnere da nur an Siegburg. Solche Menschen haben ihr Recht auf Menschenwürde verspielt.

Dieses ganze Getue um Gewaltverbrecher, die sich selbst aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen haben, bringt logischerweise erboste Kommentare derer, die sich an Recht und Gesetz halten.


Du stellst es so dar, als wäre eine Gefängnisstrafe so 'ne Art Erholungsurlaub, was es nicht ist. Aber dazu hatte ich ja etwas geschrieben. Wie sollte denn deiner Meinung nach eine Bestrafung aussehen?

Ich stelle es nicht so dar, sondern es ist heutzutage so. Zu Deiner Frage: Einzelhaft in geschlossenen Zellen und Streichung aller Freizeitaktivitäten, die ich in meinem vorherigen Post beschrieben habe.


[...] man wird im Gefängnis elementarer Grundrechte enthoben. Das ist keine Kleinigkeit, auch wenn so manchem die Bedeutung dessen nicht ganz klar ist. Man wird sozusagen auf einen vorbürgerlichen Zustand befördert und dieser bringt erhebliche Einschränkungen mit sich.

Ja und? Was soll denn daran nicht klar sein? Der Grundrechte in einer menschlichen Gesellschaft haben sich diese selbst enthoben.

Außerdem stimmt das so heute nicht mehr. Das war früher mal so. Heutzutage darf jeder noch so brutale Gewaltverbrecher sogar seine Opfer und deren Helfer verklagen wegen Körperverletzung!!! Ein Skandal ist das!

germane