SAMURAI
27.04.2005, 21:00
Visa-Ausschuß
Schilys Schweigen und neues Schleuser-Urteil
27. April 2005 Der Vorsitzende des Visa-Untersuchungsausschusses, Hans-Peter Uhl (CSU), hat das Verhalten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur umstrittenen Visapolitik der Koalition scharf kritisiert.
„Schily schweigt seit Monaten. Das ist abenteuerlich”, sagte Uhl der „Berliner Zeitung”. Der CSU-Politiker warf Schily vor, auf Anweisung des Kanzleramts über Jahre geschwiegen zu haben. „Schily war in der Zwickmühle. Wenn er die grüne Visa-Politik angreift, weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellt, dann gefährdet er die Koalition und zieht sich den Zorn des Kanzlers zu. Wenn er aber nichts macht, dann gefährdet er seinen Ruf als ernst zu nehmender Innenminister”, sagte er.
Warten auf Schilys Ausage
Schily habe sich entschieden, „ab und zu Briefe zu schreiben, die Fischer abtropfen ließ”. Diese Taktik werde spätestens am 8. Juli beendet, wenn der Innenminister vor dem Ausschuß aussagen müsse, sagte Uhl. Die „Visa-Affäre” sei mit einem einfachen Satz umschrieben, erklärte der CSU-Abgeordnete: „Der eine läßt die Leute nach Deutschland rein, der andere tut nichts dagegen und hat jetzt die Probleme am Hals.”
Schily hatte sich schon kurz nach dem umstrittenen Erlaß des Auswärtigen Amtes („Im Zweifel für die Reisefreiheit”) von Anfang März 2000 schriftlich bei Außenminister Joschka Fischer (Grüne) beschwert. Auch für die Jahre danach finden sich Protestschreiben in den Akten.
BGH-Urteil erschwert Verurteilung von Schleusern
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Schleusern erschwert. Wer mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreist, um hier unerlaubt zu arbeiten, macht sich demnach nicht strafbar. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen Angeklagten teilweise auf, der wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in sechs Fällen und wegen unerlaubten Besitzes von Schußwaffen zu insgesamt drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war.
Er hatte Zimmer an Frauen aus Rußland, Litauen und der Ukraine vermietet und war ihnen bei der Verlängerung ihrer Visa behilflich. Sie waren überwiegend mit dem alleinigen Ziel eingereist, in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten. Die Frauen aus Rußland und der Ukraine hatten nur Touristenvisa, die sie aufgrund unvollständiger Angaben erhalten hatten. Mit diesen Visa ist keine Arbeitserlaubnis verbunden.
Keine „zufällige Nachweisbarkeit” im Strafrecht
Das Landgericht sah Einreise und Aufenthalt der Frauen als unerlaubt im Sinne des Ausländergesetzes an: Sie hätten nicht die für ihren Aufenthaltszweck erforderliche Genehmigung gehabt. Der Bundesgerichtshof ist dem nicht gefolgt. Es kommt nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht auf die Richtigkeit der Aufenthaltsgenehmigung an. Im Strafrecht sei ein objektiver Auslegungsmaßstab erforderlich, der nicht von der „zufälligen Nachweisbarkeit” der Umstände im Einzelfall abhängen dürfe.
Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung wirksam erteilt worden sei, so sei sie als wirksam zugrunde zu legen, „selbst wenn sie rechtsmißbräuchlich erlangt worden ist”. Diese formale Betrachtung habe der Gesetzgeber gewollt. Die Sache wurde zurückverwiesen.
(Aktenzeichen 2 StR 457/04)
Text: FAZ.NET mit Material von dp; Mü.
Bildmaterial: AP
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Ich freue mich darauf, was Schily und die Botschaften noch bringen werden.
Fischer ist zur Wahl 2006 sowieso weg, ich wünsche mir aber vorher - und bitte die GRÜNE PEST C.Roth mitnehmen. Äh, ich meine mal so richtig rannehmen.......................durchziehen :)) :)) :)) :)) :)) :))
Schilys Schweigen und neues Schleuser-Urteil
27. April 2005 Der Vorsitzende des Visa-Untersuchungsausschusses, Hans-Peter Uhl (CSU), hat das Verhalten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur umstrittenen Visapolitik der Koalition scharf kritisiert.
„Schily schweigt seit Monaten. Das ist abenteuerlich”, sagte Uhl der „Berliner Zeitung”. Der CSU-Politiker warf Schily vor, auf Anweisung des Kanzleramts über Jahre geschwiegen zu haben. „Schily war in der Zwickmühle. Wenn er die grüne Visa-Politik angreift, weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellt, dann gefährdet er die Koalition und zieht sich den Zorn des Kanzlers zu. Wenn er aber nichts macht, dann gefährdet er seinen Ruf als ernst zu nehmender Innenminister”, sagte er.
Warten auf Schilys Ausage
Schily habe sich entschieden, „ab und zu Briefe zu schreiben, die Fischer abtropfen ließ”. Diese Taktik werde spätestens am 8. Juli beendet, wenn der Innenminister vor dem Ausschuß aussagen müsse, sagte Uhl. Die „Visa-Affäre” sei mit einem einfachen Satz umschrieben, erklärte der CSU-Abgeordnete: „Der eine läßt die Leute nach Deutschland rein, der andere tut nichts dagegen und hat jetzt die Probleme am Hals.”
Schily hatte sich schon kurz nach dem umstrittenen Erlaß des Auswärtigen Amtes („Im Zweifel für die Reisefreiheit”) von Anfang März 2000 schriftlich bei Außenminister Joschka Fischer (Grüne) beschwert. Auch für die Jahre danach finden sich Protestschreiben in den Akten.
BGH-Urteil erschwert Verurteilung von Schleusern
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Schleusern erschwert. Wer mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreist, um hier unerlaubt zu arbeiten, macht sich demnach nicht strafbar. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen Angeklagten teilweise auf, der wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in sechs Fällen und wegen unerlaubten Besitzes von Schußwaffen zu insgesamt drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war.
Er hatte Zimmer an Frauen aus Rußland, Litauen und der Ukraine vermietet und war ihnen bei der Verlängerung ihrer Visa behilflich. Sie waren überwiegend mit dem alleinigen Ziel eingereist, in Deutschland als Prostituierte zu arbeiten. Die Frauen aus Rußland und der Ukraine hatten nur Touristenvisa, die sie aufgrund unvollständiger Angaben erhalten hatten. Mit diesen Visa ist keine Arbeitserlaubnis verbunden.
Keine „zufällige Nachweisbarkeit” im Strafrecht
Das Landgericht sah Einreise und Aufenthalt der Frauen als unerlaubt im Sinne des Ausländergesetzes an: Sie hätten nicht die für ihren Aufenthaltszweck erforderliche Genehmigung gehabt. Der Bundesgerichtshof ist dem nicht gefolgt. Es kommt nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht auf die Richtigkeit der Aufenthaltsgenehmigung an. Im Strafrecht sei ein objektiver Auslegungsmaßstab erforderlich, der nicht von der „zufälligen Nachweisbarkeit” der Umstände im Einzelfall abhängen dürfe.
Wenn eine Aufenthaltsgenehmigung wirksam erteilt worden sei, so sei sie als wirksam zugrunde zu legen, „selbst wenn sie rechtsmißbräuchlich erlangt worden ist”. Diese formale Betrachtung habe der Gesetzgeber gewollt. Die Sache wurde zurückverwiesen.
(Aktenzeichen 2 StR 457/04)
Text: FAZ.NET mit Material von dp; Mü.
Bildmaterial: AP
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Ich freue mich darauf, was Schily und die Botschaften noch bringen werden.
Fischer ist zur Wahl 2006 sowieso weg, ich wünsche mir aber vorher - und bitte die GRÜNE PEST C.Roth mitnehmen. Äh, ich meine mal so richtig rannehmen.......................durchziehen :)) :)) :)) :)) :)) :))