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Vollständige Version anzeigen : Bürgerrechte und Kinderschutz



Marx
22.05.2010, 19:03
"Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10

Wie war das ist, das kann ich an eigenen Beispielen selber bestätigen, in den Artikel ging es darum das dieses so ist, aber Einzelfälle darstellen soll. Ich selber habe ihm daraufhin von noch zwei weiteren Fällen berichtet.

Hier im Forum sind Viele vertreten, schön wäre es wenn mit konkreten Hinweisen nachgewiesen werden kann das es gut in dreistelligen Bereichen geht.

Wohlgemerkt, es geht hier um das Verhältnis Amt/Gericht und Familie insbesondere um die sog. Kinderschutzgründen.

Hans Huckebein
22.05.2010, 19:44
"Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10


Da reicht schon ein hinweis vom mißgünstigen nachbarn aus und die maschine kommt ins rollen!
Stichwort pflegefamilie;

Dort wieder rauszukommen, bedarf es schon eine armada an rechtsanwälten...doch dafür fehlen oft die mittel;

Adunaphel
22.05.2010, 21:54
So ein Blödsinn! Mein Pflegekind stammte aus einer Familie mit 8 !!!! Kindern, einer überforderten Mutter und einem spielsüchtigem nichtstuenden Vater. Die Zustände sind amtsbekannt. Der Lütte war der erste nicht verhaltensauffällige aus der Bande. Und was passiert???? Das elternrecht auf Rückführung ging dem Kindeswohl vor!!!!!!

Echt Klasse

Hans Huckebein
23.05.2010, 19:08
So ein Blödsinn! Mein Pflegekind stammte aus einer Familie mit 8 !!!! Kindern, einer überforderten Mutter und einem spielsüchtigem nichtstuenden Vater. Die Zustände sind amtsbekannt. Der Lütte war der erste nicht verhaltensauffällige aus der Bande. Und was passiert???? Das elternrecht auf Rückführung ging dem Kindeswohl vor!!!!!!
Echt Klasse

Ich kenne fälle da läuft es umgekehrt..nix mit rückführung!

Ellenlange prozesse weil das JA sich immer quer stellt, mit immer wieder neuen fadenscheinigen begründungen...

Kannst du dir vorstellen, wie es den eltern geht?

Klar giebt es auch fälle die ich als gerechtfertigt ansehe, aber auf verdacht hin und wenn an diesem tag die umstände ungünstig sind, ein pauschalurteil zu fällen, nein!

Marx
23.05.2010, 19:47
Klar giebt es auch fälle die ich als gerechtfertigt ansehe, aber auf verdacht hin und wenn an diesem tag die umstände ungünstig sind, ein pauschalurteil zu fällen, nein!

Da ist das unrechtsystem, du mußt in Deutschland deine Unschuld beweisen und wenn der Nachbar die nächste Lüge aufstellt bist de wieder im Arsch gekniffen.

Was ich eigendlich anregen will, nicht unbedingt eine Diskussion über Sinn und Zweck des aufgeblähten Jugendamtes, sondern zum einen darum, das es keine Enzelfälle sind der Ämter und Gerichte und auch, gibt es für die Familien keine bessere Hilfe, der Staat ist doch angeblich soooooooooooo arm!

Adunaphel
23.05.2010, 19:53
@ hans huckebein

nun ich kenne sehr gut die andere seite, nicht nur aus dem von mir zitierten fall....

@marx:

es gibt in diesen fällen eine genaue abstufung der eingriffsmöglichkeiten des jugendamts:

1. gespräch mit den eltern
2. einsatz von familienhelfern
3. inobhutnahme der kinder
und 3. ist eine vorgehensweise, die nur als ultima ratio in betracht kommt. das ja muss fakten sammeln, die kinder werden begutachtet und es werden gutachten von kindergarten und schule eingeholt. dann erst dann, gehts vor das gericht

Freikorps
23.05.2010, 19:56
Vergiß es, da muß schon viel vorgefallen sein, bis die mal ihren Hintern in die Höhe bringen und die Sachlage nachprüfen.

Ich habe Kinder im Bekanntenkreis, die regelmäßig vom Lebensgefährten ihrer Mutter geschlagen, aufs übelste beschimpft, bedroht und unterjocht werden.

Die Nachbarn haben sich deshalb mehrfach ans Jugendamt gewendet, weil sie sich Sorgen um das Wohl der Kinder machten. Es ist nie etwas unternommen worden.

Wahrscheinlich muß der Kerl erst eins der Kinder totschlagen, bis die Bande was unternimmt!

Veldt
23.05.2010, 20:00
Da ist das unrechtsystem, du mußt in Deutschland deine Unschuld beweisen und wenn der Nachbar die nächste Lüge aufstellt bist de wieder im Arsch gekniffen.

Was ich eigendlich anregen will, nicht unbedingt eine Diskussion über Sinn und Zweck des aufgeblähten Jugendamtes, sondern zum einen darum, das es keine Enzelfälle sind der Ämter und Gerichte und auch, gibt es für die Familien keine bessere Hilfe, der Staat ist doch angeblich soooooooooooo arm!

Also, gerade die Jugendhilfe ist deutlich umfangreicher als "Kind wegnehmen".
Dies hängt vllt ein Stück davon ab, in welcher Gegend man in Deutschland lebt, aber im grossen und ganzen sind die Jugendämter sogar angehalten, Kinder nicht voreilig aus ihrer Herkunftsfamilie rauszunehmen.
Denn, wie du andeutest, dies ist unterm Strich die teuerste Variante.

Familienbeihilfe ist hier nur ein Schlagwort, welches Familienhilfe ausdrückt.

In der Regel werden Knder nur dann aus einer Familie entfernt, wenn das Amt das Kindeswohl gefährdet sieht. Dies wird (auch wenn sich dieses Gerücht wacker hält) nicht willkürlich entschieden, auch wenn natürlich durch die unterschiedlichen Sacharbeiter subjektive Unterschiede geben wird.
Wenn das Kindeswohl als gefährdet gilt, dann gerät das "Elternrecht" in den Hintergrund, und das zurecht. (Das Kind kann sich nicht wehren, die Eltern haben jedoch sehr wohl die Kraft sich zu erklären).

Für "Aussenstehende" sind aber zugegebenerweise bestimmte Einzelfallentscheidungen schwer nachvollziehbar.
Dennoch ist die Reihenfolge "Kindeswohl VOR Elternrecht" die richtige.

Ausserdem, die bloße Unterstellung durch den Nachbarn wird kaum den Entzug des Kindes nach sich ziehen, da gehört dann mehr zu. Jedoch MUSS das JA einem Vorwurf nachgehen.
Aber diese Reihung bedeutet auch, dass das KIND als Individuum VOR der Familie als GRUPPE zu werten ist.

Sicher ist es aber auch richtig, dass durch andere Hilfesysteme Familien gestärkt werden sollten, was auch für viele Kinder eine Verbesserung bedeuten würde.

Mütterchen
23.05.2010, 20:46
"Wenn Jugendamt und Gericht eine Familie einmal als gefährdet für das Kindeswohl identifiziert haben, dann wird nicht mehr mit der Familie sondern gegen die Familie gearbeitet" von Gerhart Baum, MAZ 22.05.10

Wie war das ist, das kann ich an eigenen Beispielen selber bestätigen, in den Artikel ging es darum das dieses so ist, aber Einzelfälle darstellen soll. Ich selber habe ihm daraufhin von noch zwei weiteren Fällen berichtet.

Hier im Forum sind Viele vertreten, schön wäre es wenn mit konkreten Hinweisen nachgewiesen werden kann das es gut in dreistelligen Bereichen geht.

Wohlgemerkt, es geht hier um das Verhältnis Amt/Gericht und Familie insbesondere um die sog. Kinderschutzgründen.

Warum beschreibst du so ein Beispiel nicht mal?

Ich kann mich an einen Fall erinnern - obwohl der schon recht lange her ist.

Der Fall war damals in den Medien präsent.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13688126.html

Ein Bekannter von mir arbeitete in dem Heim, in dem einige der Kinder dann untergebracht waren. Durch ihn wusste ich, dass Kontaktverbot zwischen Eltern und Kindern bestand.
In einem Prozess ein paar Jahre später wurden die Eltern dann allesamt freigesprochen. Auch das hörte ich durch meinen Bekannten. An ein mediales Echo kann ich mich nicht erinnern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

politisch Verfolgter
24.05.2010, 21:11
Der ArbeitsgesetzDreck ist der größte Angriff auf Familien und Nachwuchs.
Damit werden Kindern goldene Entwicklungsumgebungen unterbunden, die sie auf goldene Anbieternetze vorzubereiten haben.
Bitte keine sog. "Arbeitnehmer" nachliefern, sowas niemandem antun.

politisch Verfolgter
28.05.2010, 17:19
Das wäre SozialstaatsLogik:
Die Pflegekraft betreut im Kinderheim u.a. ihren Nachwuchs, den ihr Behörden wegen sozialer Verwahrlosung dorthin entzogen haben.
Auch das gibts:
Die Ärztin in der Notfallaufnahme eines Krankenhauses bekommt ihren im SaufKoma liegenden Sohn auf der Bahre herangerollt.

Adunaphel
29.05.2010, 13:25
Das wäre SozialstaatsLogik:
Die Pflegekraft betreut im Kinderheim u.a. ihren Nachwuchs, den ihr Behörden wegen sozialer Verwahrlosung dorthin entzogen haben.
Auch das gibts:
Die Ärztin in der Notfallaufnahme eines Krankenhauses bekommt ihren im SaufKoma liegenden Sohn auf der Bahre herangerollt.

:)):)):))

Marx
29.05.2010, 19:50
http://www.betroffene-eltern.com/index.htm

Da s zeigt, es sind keine Enzelfälle.

Wer die Märkische Allgemeine lesen kann, da ging es heute auf einer halben Seite drum.

The_Darwinist
30.05.2010, 01:23
Eh, langsam reiten!
Zum Wohle der Staatsräson wir ihr der logische Menschenvestand Untertan gemacht!
Der Souverän in Deutschland ist der Staat, nicht das Volk, dieses hat nur die allerhöchste Gnade, alle 4 Jahre seine Schächter (das l habe ich nicht vegessen!) selbst zu wählen und alle in rund und Boden zu verdammen, die sich nicht dem Mandat der allmächtigen Parteien fügen! Was dabei rauskommt, sieht man zu Zeit in NRW! Den Arschlochparteien laufen die Leute weg, sie vesammeln sich in anderen Parteien, um denen, die es nicht mehr vedient haben, den Todestoss zu vesetzen!
Wenn die Kids wissen wollen, was los ist, dann sollen sie das auch tun dürfen!
Scheissegal, ob 3en davon schlecht wird, die anderen 97 % hassen anschliessend Krieg und Folter!
Scheissegal, wer in D noch andere Strafen zu erwarten hat, den 12-jährigen Lustknaben, der nach Deutschland entführt wurde, um in Frankfurt die Bänker zu beglücken, direkt nach der Aussage nach Indien zu überführen ist kontraproduktiv!
Hass ist einer der stärksten Auslöser für Angewohnheiten!
Gebt ihm ein scharfes Messer und die Aussicht euf die Staatsbürgerschaft, und erledigt den Bänker kurz, schmerzlos und unkonventionell!
Sogar wenn er ihn in Hannibal Lecter.Manier schlachtet,unter 14 ist nicht!

Veldt
30.05.2010, 17:01
http://www.betroffene-eltern.com/index.htm

Da s zeigt, es sind keine Enzelfälle.

Wer die Märkische Allgemeine lesen kann, da ging es heute auf einer halben Seite drum.

Der hier vorliegende Fall lässt viele Fragezeichen offen, eindrucksvoll lässt die Mutter auch die Rolle der Tochter aussen vor (ebenso wie die RECHTE der Tochter).

Kein Jugendamt kann über langen Zeitraum ein Kind den Eltern entziehen, ohne einen Beschluß durch einen Richter
Ein Jugendlicher (mit 15 ist die Tochter das), der äussert, Angst vor seiner Mutter zu haben (und das glaubhaft macht), kann ohne weiteres der Mutter entzogen werden.
Die ärztliche Schweigepflicht greift in diesem Falle voll und ganz (in solchen Fällen üblich) und der Psychologe DARF der Mutter garnichts sagen... so doof sie das auch finden mag.

Auch die Liste der vermeintlich gebrochenen Gesetze zeigt eindrucksvoll, dass sie nur auf IHRE Rechte schaut, auf jene der Tochter nicht wirklich.

Einzig unstrittig dürfte hier sein, dass die juristische Fachkenntniss des durchschnittlichen Sozialarbeiters zu schwach ist.
Hierzu braucht es jedoch "nur" eine Verbesserung der Ausbildung selbiger.

politisch Verfolgter
31.05.2010, 22:41
Anbieterprofit ist Kinderschutz.
Alles muß weg, was ihn unterbindet.

DJ_rainbow
01.06.2010, 07:56
Wenns schon um Kinderschutz geht..... vor den dunkelrotfaschistischen Volksverhetzern müssen sie geschützt werden!

politisch Verfolgter
01.06.2010, 19:20
Wer mit "Arbeitnehmer" rumsaut, verhöhnt Kinder.

The_Darwinist
01.06.2010, 23:53
Wer mit "Arbeitnehmer" rumsaut, verhöhnt Kinder.

Öh, hab ich jetzt nicht verstanden.

politisch Verfolgter
03.06.2010, 10:03
T_D, was gibts denn da nicht zu verstehn?
Bitte dazu die ökonomischen Verteilungskurven zeigen.
Goldene Entwicklungsumgebungen bedingen ja nicht nur Villa&Porsche.

Marx
03.06.2010, 20:54
Zu diesen Thema hatte ich heute ein Gespräch mit einer RA. In diesen Gespräch ging es unter anderen auch um fälle wo das Jugendamt "Amtsmissbrauch" betreibt.
Sie formulierte es treffender, Sinngemäß " Deutschland, der deutsche Staat, ist der Meinung die Kinder gehören ihm und die Eltern haben nur die Funktion diese für den Staat entsprechend zu Formen".