Vollständige Version anzeigen : 10 Fragen zur BRD GmbH
NationalDemokrat
29.09.2010, 15:37
Warum ist es jetzt entscheidend, ob da Deutschland steht oder dessen Adjektiv deutsch?
Ich stelle fest, deine 2.Frage war also nicht als Frage gemeint, sondern sollte die Botschaft enthalten, die Judenvernichtung sei durch die Siegermächte "geschrieben und verfälscht". Warum schreibst du das nicht direkt und tarnst das als Frage? Muss man, um Mitglied bei der NPD zu werden, seine Eier bei der Garderobe abgeben?
Deine Frage war, warum Art.38GG nicht angewendet würde, und nicht was man unter Demokratie versteht. Warum stellst du Fragen, deren Antworten dich nicht interessieren und fragst nicht gleich, was du eigentlich fragen willst? Im übrigen gibt es weit häufiger Wahlen, als eine alle 4 Jahre.
:D Tatsächlich? Wer hat dir denn mit der Nazikeule eins übergebraten, als du dich nach der Parteienentwicklung im Parlament erkundigt hast?
Das Strangthema sind aber deine 10, recht leicht beantwortbare Fragen. Und ein Beweis kann nicht unglaubwürig sein, da ein Beweis Geltungskraft besitzt. Wenn du für unglaubwürdig gehalten wirst, liegt die Vermutung nahe, dass dein Beweis wohl keiner ist. Was mich wiederum zu der obigen Schlussfolgerung bringt.
Klugscheisser. :rolleyes: Was ist denn das Wohl des deutschen Volkes und was sind seine Interessen?
Keine Ahnung. Wie wird es denn nun ermittelt? :) Das, und was das Gemeinwohl überhaupt sein soll, solltest du schon wissen, immerhin implizierst du die steile These, Politiker richteten sich nicht danach. Und da steht doch sicherlich eine fundierte Überlegung hinter und keineswegs Dampfplauderei, oder doch?
Anscheinend hast du das oben angemahnte eben nicht bedacht, sonst hättest du die Frage ohne Probleme beantworten können. Also, neuer Versuch!
Ja, du solltest schon verstehen können, was du schreibst. Den ersten Satz schreibst du im Präsens, folglich beziehst du dich auf das Heute. Den zweiten hingegen im Präteritum, also auf das Vergangene. Ist doch nicht so schwer. :)
Deine Frage habe ich beantwortet, und alles was dir einfällt, ist dieser sinn- und humorlose Satz?
Ich weiß nicht, sollte die Frage das? Und wenn du die Antwort darauf bereits kennst, warum stellst du die Frage dann überhaupt? Warum sagst du es uns nicht einfach? Und warum sollte die Motivation Menuhin überhaupt irgendjemanden interessieren?
Meinungsbildung unterliegt keiner Einschränkung, auch nicht die private Meinungsäußerung. Die öffentliche hingegen schon. Das allerdings fällt nicht unter Meinungsfreiheit, sondern unter Redefreiheit. Wir lernen daraus: Die Meinungsfreiheit ist nicht eingeschränkt. Wenige, da das eben verboten ist. Eine Frechheit eine solche "Meinungsäußerung" einfach zu verbieten, nicht wahr? Du darfst jede Meinung äußern - privat. Öffentliche Meinungsäußerung fällt unter Redefreiheit -> und die ist, um deine eingangs gestellte Frage nochmal zu beantworten, in jedem Land der Erde eingeschränkt.
Wie ich schon sagte, nach Schröder hätte die CDU auch ein Handtuch aufstellen können, das hätte ebenso gewonnen. Und das Obama hat das eben erkannt, so wie jeder andere Beobachter auch, so what?
Meine persönliche politische Richtung spielt bei dem Thema überhaupt keine Rolle. Es ist ledeglich ein Inditz dafür das im Moment nur Nationalisten dies aufgreifen.
Informiere Dich, wen Du Deutscher bist. Quellen habe ich genügend angegeben in diesem Strang.
http://www.youtube.com/watch?v=D3yMgH9vimw
http://www.youtube.com/watch?v=D3yMgH9vimw (http://www.youtube.com/watch?v=mUo_mEIPFW4)
NationalDemokrat
29.09.2010, 15:45
Zitiere mich nochmals selbst, da wir über mehrere Seiten über Begrifflichkeiten herum schwadroniert haben!
Die BRD verwendet immer Begriffe in ihren Papieren die man auslegen kann.
Und ihr legt Sie auch aus falls das noch nicht bemerkt wurde.
Ja mit Personalausweis ist Personalienausweis gemeint.........
und und
bei Staatsangehörigkeit schieben wir jetzt Nationalität mit rein...is ja alles ein und der selbe Quark....die machen das schon...die da oben..und weil die das machen ist das alles so richtig. ..
Es bleibt jedem frei deutsch als seinen Staat anzuerkennen! Nur Frage ich mich wer von uns beiden dann "den Begriff auslegt".
Forumsname
29.09.2010, 16:02
Meine persönliche politische Richtung spielt bei dem Thema überhaupt keine Rolle. Es ist ledeglich ein Inditz dafür das im Moment nur Nationalisten dies aufgreifen.
Du bist nicht bereit, über deine eingangs gestellten Fragen zu diskutieren? Das ist aber ziemlich schwach, oder?
NationalDemokrat
29.09.2010, 16:08
Du bist nicht bereit, über deine eingangs gestellten Fragen zu diskutieren? Das ist aber ziemlich schwach, oder?
Über was willst Du den noch diskutieren? Darüber das deutsch deine Staatsangehörigkeit ist?:rolleyes:
Die Nationalität und Staat ein und das selbe sind?:rolleyes:
Das die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist und daher der deutsche Staat?:rolleyes:
Obwohl das Deutsche Reich weiter existiert und die BRD keine RECHTSNACHFOLGE ist?
:rolleyes:
Forumsname
29.09.2010, 16:20
Über was willst Du den noch diskutieren?
Du hattest es bereits zitiert. Und da es dir ja nicht um deine politische Meinung geht, oder gar um deine Botschaften unter's Volk zu bringen, sondern um deine 10 Fragen, wirst du bestimmt gleich wieder in die Diskussion einsteigen. Oder sollten deine Fragen etwa letzten Endes etwa nur als rhetorisches MIttel dienen, uns etwas über deine "Geschichtsauffassung" beizubringen?
NationalDemokrat
29.09.2010, 16:30
Du hattest es bereits zitiert. Und da es dir ja nicht um deine politische Meinung geht, oder gar um deine Botschaften unter's Volk zu bringen, sondern um deine 10 Fragen, wirst du bestimmt gleich wieder in die Diskussion einsteigen. Oder sollten deine Fragen etwa letzten Endes etwa nur als rhetorisches MIttel dienen, uns etwas über deine "Geschichtsauffassung" beizubringen?
Es ist mir Wurst was ich damit bewirke, für mich persönlich spielt das kein Belang.
Ob das für Dich als "Deutschen" ein Belang spielt (welches ich erkannt habe) must Du für Dich selbst entscheiden. Nicht schwer zu verstehen oder?
Also über welches Argument willst Du diskutieren..? Und was hast Du dagegen vorzubringen ausser deiner persönlichen Meinung? Sofern Du eines meiner Argumente auswählst welches ich fundamentiert, mit einer Quelle oder Beweis angegeben hatte must du wohl einen Gegenbeweis antreten.
http://img3.imageshack.us/img3/4074/58755637.jpgmmer, wenn man sich fragt, warum die NPD-Nazis seit Jahrzehnten unter ferner liefen rangieren, muß man nur ihre selbsternannten Lautsprecher betrachten. Hartnäckig verteidigen sie ihren Stammplatz am politischen Narrensaum. So auch hier:
Wen dem so ist, warum steht dann im Jahre 2010 immer noch nur deutsch und nicht wie es müste Bundesrepublik Deutschland. In keinem anderen Land ist die so der Fall. Bei den Östereichern z.B steht: Österreich , bei den Franzosen steht Frankreich..usw...
"Unter der Eintragung "Staatsangehörigkeit" steht im „Personalausweis“ der BRD DEUTSCH! Weshalb steht da nicht Bundesrepublik Deutschland oder BRD? Die Bezeichnung DEUTSCH bezieht sich auf die Nationalität. Hatte man diese Bezeichnung gewählt, weil ein Staat "BRD" nicht gegründet werden konnte? Denn das Deutsche Reich war zu keiner Zeit untergegangen und existiert bis heute. Vergleichen Sie den Ausweis der "BRD" mit dem von Österreich. Vielleicht bemerken Sie den KLEINEN, aber ALLES ENTSCHEIDENDEN Unterschied??? Damit hat sich jede Diskussion über den "Unrechtsstaat" erübrigt.
Begreifen die Deutschen langsam ihre Situation?
Wann wachen die Deutschen endlich auf und begreifen, daß sie STAATENLOSE sind?
Die "Richter"sprechen ihre "Urteile" im Namen des Volkes. Aber nicht im Namen des DEUTSCHEN Volkes !
Vereidigungstext:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Was verstehen die "Staatsdiener" ohne Staat, unter "die Gesetze des Bundes" wahren? Wird hier Bezug genommen zur Bundes-lade, oder dem Bund mit Jahweh? Weshalb heißt es nicht: "die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland" wahren? Sind damit die Gesetze des Bundes (Thora, Talmud und Halacha) gemeint?
Hat dir heute eigentlich schon jemand gesagt, daß du ein antisemitscher, verschwörungsschwurbelnder Korinthenkacker bist? Die Juden können nu wirklich nix dafür, daß du schon wieder an geistiger Verstopfung leidest.
Und vom juristisch-bürokratischen Namen einer Gebietskörperschaft direkt auf das passende Attribut für seine Bewohner schließen zu wollen, zeigt, daß du neben vielem anderen auch von der Funktionsweise von Sprache, insbesondere der deutschen, keinen Schimmer hast.
Was sollen da erst die Briten sagen? "**Großbriten" gibt es nicht, aber dafür Engländer, Schotten, Waliser und Nordiren. Und Urteile werden gleich gar nicht im Namen des Volkes gesprochen, sondern im dem der Krone.
Wat nu? Geschwind herbei mit der neusten Verschwörungsbrabbelei!!! :]
NationalDemokrat
29.09.2010, 17:20
Wat nu? Geschwind herbei mit der neusten Verschwörungsbrabbelei!!! :]
Mir ist natürlich klar das gerade Du, dass gern als Verschwörungstheorie abhandeln und abhacken wilst. Du bist So ein widerlicher Volksbepinkler sonders gleichen. Die Lüge am laufen erhalten koste was es will. Das deutsche Volk nie frei, immer schön gefangen in der BRD, sich selbst überlassen...bis es Deutsche nicht mehr gibt nicht wahr?
Ich hoffe wirklich das viele Deutsche die sich den gesamten Strang ansehen..für sich etwas draus ziehen..man muss hier nicht alles glauben..es würde reichen selbst einmal anzufangen initiativ zu werden in diese Richtung und sich schlau zu machen...damit solchen Denunzianten der Arsch auf Grundeis geht.
Mir ist natürlich klar das gerade Du, dass gern als Verschwörungstheorie abhandeln und abhacken wilst. Du bist So ein widerlicher Volksbepinkler sonders gleichen. Die Lüge am laufen erhalten koste was es will. Das deutsche Volk nie frei, immer schön gefangen in der BRD, sich selbst überlassen...bis es Deutsche nicht mehr gibt nicht wahr?
Ich hoffe wirklich das viele Deutsche die sich den gesamten Strang ansehen..für sich etwas draus ziehen..man muss hier nicht alles glauben..es würde reichen selbst einmal anzufangen initiativ zu werden in diese Richtung und sich schlau zu machen...damit solchen Denunzianten der Arsch auf Grundeis geht.
An deiner Stelle würde ich das nicht "hoffen".... es muss doch frustrierend sein, wenn hier 50.000 Leute deine Texte lesen und sie dir alle mitteilen müssten, an welchen Stellen deine "Argumente" falsch sind.
Würde wohl langweilig werden, wenn alle immer wieder die selben "Diskussionen" mit dir führen müssten.
Ohne dich persönlich angreifen zu wollen, bin ich dennoch mal neugierig und frage dich einfach : Welche Schulbildung hast du genossen?
Das die BRD identisch mit dem Deutschen Reich ist und daher der deutsche Staat?:rolleyes:
Obwohl das Deutsche Reich weiter existiert und die BRD keine RECHTSNACHFOLGE ist?
:rolleyes:
Wenn die BRD identisch ist, mit dem "Deutschen Reich", dann kann sie NICHT der "Rechtsnachfolger" sein.
Da sie eben "identisch" ist.
Wenn du dir ein neues Gesicht operieren lassen würdest, wärest du dennoch als Person identisch mit dem voherigen "ich"... und NICHT dein "Nachfolger".
Ja, eigentlich steht alles in besagtem Urteil.
Man muss "Juristendeutsch" nur richtig lesen können... du hast da offenkundig deine Probleme mit.
NationalDemokrat
29.09.2010, 19:50
An deiner Stelle würde ich das nicht "hoffen".... es muss
Wen die BRD indentisch mit dem Deutschen Reich ist aber die BRD nicht die RECHTSNACHFOLGE ist. SO IST DIE BRD NICHT HANDLUNGSFÄHIG!!! DAS BEDEUTET DAS WORT NICHT RECHTSNACHFOLGE..KAPIERT?
Du bist ein Narr. Du hast überhaupt nicht begriffen worum es geht. Und das dich das ärgert, das hier Wahrheit verbreitet wird..sieht man mit deinem häufigen und hilflosen auftreten hier.
NationalDemokrat
29.09.2010, 19:54
Die Firma BRD
Grundlagen
Zur Einstimmung hier zunächst ein Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73)in wesentlichen Auszügen: Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Kurz zusammengefaßt: Die BRD ist nicht handlungsfähig!
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z. B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).
„Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.“
Weiterhin ist folgendes gut zu wissen:
BVerfGG § 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Grundgesetz (GG) [BGBl 1949]
Artikel 23
Diese Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig- - Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Artikel 23 nach dem 23.09.90 [BGBl 1990 - II S. 885]
Artikel 23 [aufgehoben]
Hier sehen Sie eindeutig den Beweis, daß eine BRD nach dem 23.09.1990 keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hat. Durch die Aufhebung des Artikel 23 GG alte Fassung ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland weggefallen und wie dem vorgenannten Urteil zu entnehmen ist, auch die "staatsrechtliche" Grundlage. Damit kann seither eine BRD als staatliches Gebilde nicht mehr existieren, wohl aber als staatsähnliches, auch als NGO (zu deutsch: Nichtregierungsoranisation) bezeichnetes Gebilde. Dazu gibt es noch viele weiter konkrete Rechtsverweise, aber es soll hier überschaubar bleiben und wer willens ist, der kann selbst leicht weiter Fakten finden.
Bei dem hier dargestellten wird allerdings davon ausgegangen, daß die BRD jemals ein legaler Staat war, was sich aber bei genauer Betrachtung nicht aufrecht erhalten läßt. Bereits die Gründung verstieß offenkundig gegen internationale, staatsrechtliche Erfordernisse.
Im korrekten Fall konstituiert sich ein Volk durch die Wahl einer konstituierenden Nationalversammlung, die eine gemeinsame Verfassung ausarbeitet, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird. Im Fall der BRD ist aber etwas einzigartiges geschehen, denn die Verhältnisse wurden sozusagen auf den Kopf gestellt. Der sogenannte Parlamentarische Rat wurde weder vom Volk gewählt, noch stellte dieser eine Nationalversammlung dar. Er wurde von den "Drei Mächten", GB, USa und Frankreich, eingesetzt und mit sehr engen Vorgaben an die Arbeit geschickt. Dieser schuf dann in deren Auftrag das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem dieses durch die Militärgouverneure der "Drei Mächte" genehmigt worden war, wurde die BRD installiert. Das GG wurde dem zur Verfügung stehenden Teil des Volkes des Deutschen Reiches sozusagen übergestülpt ohne dieses um Erlaubnis zu fragen.
Gut zu wissen ist dabei auch, daß ein Grundgesetz, wegen der fehlenden Volkslegitimation nie und nimmer einen Verfassungsstatus erlangen kann. Diesbezügliche Aussagen unserer PolitikerInnen sind nichts weiter als Augenwischerei und ohne reale Rechtsgrundlage. Dazu kommt, daß ein Grundgesetz dem Sinn nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist. Dies geht aus der Kommentierung der Haager Landkriegsordnung hervor, welche noch immer gültig ist und an die sich die meisten Länder gebunden haben.
Wenn Sie jetzt denken, daß unsere so genannte Regierung nicht weiß was sie tut, dann lesen Sie bitte hier die offizielle Einleitung zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welche direkt von der Internetpräsens der BRD stammt. (Der farblich gekennzeichnete Text ist ein zugefügter Kommentar und nicht Originalinhalt!)
weiter http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm
NationalDemokrat
29.09.2010, 19:56
Die BRD ein Souveräner Staat?
Über die Frage, ob die BRD überhaupt ein Staat ist, wurde bereits unter dem Punkt "Die Firma BRD" grundlegendes geschrieben. Daher wird hier schwerpunktmäßig auf die Frage der Souveränität eingegangen. Was heißt eigentlich Souveränität? Damit wird in rechtlicher Hinsicht die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlich rechtlicher Selbstbestimmung bezeichnet. An diesem Punkt sei angemerkt, daß diese Definition übernommen wurde und Anlaß zum Denken gibt. Dabei ist bemerkenswert die Formulierung "ausschließlich rechtlich"! Dies könnte im Zusammenhang mit den folgenden Betrachtungen einige Fragen aufwerfen, die ich aber hier nicht weiter erörtern werde. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. Auch hier wird das Subjekt durch Beiordnung des Begriffes Recht in fragwürdiger weise gebunden und in seiner Position dadurch möglicherweise verändert.
Mit dieser Definition wird deutlich, daß hier offenbar juristische Merkmale eine entscheidende Rolle spielen. Doch es soll dabei nicht übersehen werden, daß neben diesem auch eine faktische Situation besteht, die nicht unbedingt in Einklang mit den Erfordernissen der juristischen Betrachtung liegen muß. Die Existenz der BRD ist hier selbst Beispiel, denn juristisch fehlt die Legitimation durch das Volk von Anbeginn an, aber faktisch wird dies durch die Duldung des Volkes übersteuert.
Genau genommen wird modernes, juristisches Recht aber auch nur durch die Duldung des Volkes in Wirkung gebracht, denn ein echter Einfluß auf dieses ist durch das Volk faktisch nicht mehr möglich. Dies klingt wie ein Widerspruch, ist es aber bei genauer Betrachtung nicht. Das Volk gibt bei Wahlen seine Stimme ab und veräußert somit sein Selbstbestimmungsrecht zur freien Verfügung. Das dies so funktioniert, daß ist wieder durch juristisches Recht scheinbar gesichert. Das "scheinbar" bezieht sich auf die Tatsache, daß die Wahlen in der BRD gegen das Grundgesetz verstoßen und somit wiederum faktische Gewaltausübung und Rechtsbeugung darstellen. Dieser Betrug kommt aber nicht mehr in die Regelmöglichkeit des Volkes, denn dieses hat ja seine Stimme abgegeben und hat sich somit aus seiner Eigenverantwortung genommen. Es unterwirft sich also fortwährend und letztendlich freiwillig dieser Mechanik.
Die Einführung von juristischem Recht hat also den Menschen von seiner Selbstbestimmung getrennt und somit in die Sklaverei geführt. Die Behauptung, daß dies notwendig ist um das Zusammenleben in einer Gruppe, wie hier einem Staat zu ermöglichen bzw. zu regeln, ist dabei fadenscheinig, denn damit wird dem Menschen die Fähigkeit abgesprochen vernünftig und selbstbestimmt zu handeln. Der Mensch wird zu einem juristischen Rechtssubjekt, bzw. immer mehr zu einem Rechtsobjekt gewandelt. Dabei wird faktisch die kranke Machtausübung einer kleinen Gruppe ermöglicht, die nicht mehr auf echte Fähigkeiten, Würde, Menschlichkeit, Vernunft und dergleichen aufbaut, wie es im Idealfall sinnvoll wäre. Auch hier gilt die Regel, daß ein System, daß auch nur in einem Fall nicht funktioniert, grundlegend falsch sein muß, bzw. schwerwiegende Fehler haben muß.
Wer also lediglich nach Veränderungen im juristischen Recht verlangt, der hat noch nicht verstanden, daß es an der Zeit ist neue Wege zu beschreiten. Dieses Recht ist immer mißbräuchlich anwendbar und es wird sich immer Jemand finden, der dies nutzt. Gelegenheit schafft Diebe, wie der Volksmund so schön sagt. Also gilt es hier besonders auf mögliche Scheingefechte zu achten, denn eine Veränderung der Gesetze führt meist nicht zum gewünschten Ergebnis, sondern in der Regel eher zu noch undurchsichtigeren Machtverhältnissen.
In dieser Betrachtung wird Souveränität vorzugsweise in Hinblick auf ein Gebilde Staat und dabei wiederum auf dessen Außenwirkung beleuchtet. Natürlich ist diese Betrachtung auch in Richtung auf innere Verhältnisse möglich, was dann wieder über kurz oder lang zum Menschen, als tragender Bestandteil eines Staats führt. Nach diesen allgemeinen Betrachtungen richten wir aber nun unser Augenmerk wieder auf die BRD mit ihren Besonderheiten.
weiter http://www.der-runde-tisch-berlin.info/brdsouveraenerstaat.htm
malnachdenken
29.09.2010, 20:42
Mal eine Frage zwischendurch:
Wenn die Mehrheit der deutschen Bürger, deren Vertreter (vulgo Politiker), die Organe des deutschen Staates (jetzt "neu" unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland" formerly known as "Norddeutscher Bund" und Deutsches Reich), deren Bedienstete Richter, Polizisten etc pp, die EU, die UNO, die Nato, Welthandelsorganisation und sämtliche Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt, davon ausgehen, daß die Bundesrepublik Deutschland legitim der deutsche Staat, als was würdest Du dich mit dieser "Idee", die BRD ist garnicht handlungsfähig bzw. egitimiert etc, bezeichnen:
a) ein Genie, der die Wahrheit als Einziger weiß (plus ein paar wenige, die derselben Meinung sind, wie Du, inklusive diverse Reichsverweser, die sich hier irgendwo im Land, das garnicht gibt, tummeln)
oder
b) ein Hobbystaatsrechtler, der auf dem Holzweg ist?
Ist Dir der Witz mit der Radiomeldung und dem Geisterfahrer bekannt? Wenn ja, sollte es Dir vielleicht mal zu denken geben, daß Du doch falsch liegst. Wenn nicht, muss man bei Dir wohl den klaren Verstand anzweifeln.
NationalDemokrat
29.09.2010, 21:33
Mal eine Frage zwischendurch............
Du hast Dir natürlich NICHT alles durchgelesen....
Die Existenz der BRD ist hier selbst Beispiel, denn juristisch fehlt die Legitimation durch das Volk von Anbeginn an, aber faktisch wird dies durch die Duldung des Volkes übersteuert.
Genau genommen wird modernes, juristisches Recht aber auch nur durch die Duldung des Volkes in Wirkung gebracht, denn ein echter Einfluß auf dieses ist durch das Volk faktisch nicht mehr möglich. Dies klingt wie ein Widerspruch, ist es aber bei genauer Betrachtung nicht. Das Volk gibt bei Wahlen seine Stimme ab und veräußert somit sein Selbstbestimmungsrecht zur freien Verfügung. Das dies so funktioniert, daß ist wieder durch juristisches Recht scheinbar gesichert. Das "scheinbar" bezieht sich auf die Tatsache, daß die Wahlen in der BRD gegen das Grundgesetz verstoßen und somit wiederum faktische Gewaltausübung und Rechtsbeugung darstellen. Dieser Betrug kommt aber nicht mehr in die Regelmöglichkeit des Volkes, denn dieses hat ja seine Stimme abgegeben und hat sich somit aus seiner Eigenverantwortung genommen. Es unterwirft sich also fortwährend und letztendlich freiwillig dieser Mechanik.
Die Einführung von juristischem Recht hat also den Menschen von seiner Selbstbestimmung getrennt und somit in die Sklaverei geführt. Die Behauptung, daß dies notwendig ist um das Zusammenleben in einer Gruppe, wie hier einem Staat zu ermöglichen bzw. zu regeln, ist dabei fadenscheinig, denn damit wird dem Menschen die Fähigkeit abgesprochen vernünftig und selbstbestimmt zu handeln. Der Mensch wird zu einem juristischen Rechtssubjekt, bzw. immer mehr zu einem Rechtsobjekt gewandelt. Dabei wird faktisch die kranke Machtausübung einer kleinen Gruppe ermöglicht, die nicht mehr auf echte Fähigkeiten, Würde, Menschlichkeit, Vernunft und dergleichen aufbaut, wie es im Idealfall sinnvoll wäre. Auch hier gilt die Regel, daß ein System, daß auch nur in einem Fall nicht funktioniert, grundlegend falsch sein muß, bzw. schwerwiegende Fehler haben muß................
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de facto..das aus Unrecht..Recht wird tragen Menschen wie Du.
Nochmals: Die NICHT RECHTSNACHFOLGE IST BESTÄTIGT UND IST INDISKUTABEL!
Gewiss. Die Bundesrepublik ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs (weil identisch damit). Du hast immer noch nicht begriffen, dass das gar keiner bestreitet.
Also aus diesem Urteil können wir folgendes bezüglich des Deutschen Reiches entnehmen:
1. Deutsche Reich ist in den Grenzen vom 31.12.1937 existent
2. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
3. Die BRD hat nur Hoheitsrechte innerhalb ihres Geltungsbereiches
4. Mit Errichtung der BRD wurde nur eine Teil des Deutschen Reiches neu organisiert
Manche lernen eben ein wenig langsamer. Ich meine mich zu erinnern, dass ich dazu schon in Beitrag Nr. 239 einige weise Lehren erteilt habe.
Zu 1.: wo steht was von 1937? Es steht vielmehr ausdrücklich drin, dass das damals noch nicht handlungsfähige Deutschland aus der damaligen Bundesrepublik, der DDR und ganz Berlin bestand (Rn. 79). Inzwischen ist das überholt.
Zu 2.: stimmt - sie ist völkerrechtlich identisch damit, wie du uns freundlicherweise mitgeteilt hast.
Zu 3.: das hat sich überhaupt nicht geändert - nur umfasst der Geltungsbereich des Grundgesetzes heute ganz Deutschland.
Zu 4.: Das war 1973 so, ist aber seit 1990 überholt, weil die Konkurrenzorganisation mangels Nachfrage pleite gemacht hat.
Fazit: Ich begreife dich als böswillgen Leugner der Wahrheit!
Na, das ist ja schön, dass du wenigstens mal irgendwas begreifst. Dass es auch noch Sinn hat oder wahr ist, wollen wir nicht gleich auch noch verlangen.
Die BRD verwendet immer Begriffe in ihren Papieren die man auslegen kann.
Man kann jeden Begriff auslegen. Deine Beiträge liefern geradezu köstliche Beispiele dafür.
Sag mal, hatte ich dich nicht ermahnt, den Unsinn mit dem Fettdruck usw. zu lassen?
NationalDemokrat
29.09.2010, 21:39
Man kann jeden Begriff auslegen. Deine Beiträge liefern geradezu köstliche Beispiele dafür.
Sag mal, hatte ich dich nicht ermahnt, den Unsinn mit dem Fettdruck usw. zu lassen?
Oh mein Gott:rolleyes:
Die BRD hat keine Rechte sagt dies aus, fertig. Somit ist Sie nicht handlungsfähig.
Handlungsfähig wird Sie weil Sie von Idioten wie von Dir gestützt wird, weil Du armer Idiot ihre Organe bezahlst..und brav genau den Mist wählst.
NationalDemokrat
29.09.2010, 21:49
Man kann jeden Begriff auslegen. Deine Beiträge liefern geradezu köstliche Beispiele dafür.
Sag mal, hatte ich dich nicht ermahnt, den Unsinn mit dem Fettdruck usw. zu lassen?
Ich hatte natürlich vergessen Dir in allem Recht zu geben weil Du 4 andere hirnlose Zombies neben Dir hast, die sich anstatt dies mal genau anzuschauen..auf deiner Seite hast, Bravo.
Würde ich Merkel heissen und würde ich in der Geschäftsführung der BRD sitzen, wäre ich auch wirklich froh über solch treue Sklaven, die sich damit begnügen in einer "souveränen" Staatsimulation zu Leben. Zumindest bis Sie es bemerken, dass es ihnen (den Sklaven) aber so richtig an den Kragen geht.
NationalDemokrat
29.09.2010, 22:28
Gewiss. Die Bundesrepublik ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs (weil identisch damit). Du hast immer noch nicht begriffen, dass das gar keiner bestreitet.
"Die NICHT RECHTSNACHFOLGE IST BESTÄTIGT UND IST INDISKUTABEL!"
indiskutabel, es ist nicht erörterungswert.
Gehirnnutzer
29.09.2010, 22:42
NationalDemokrat, du hast eine Menge Verständnisprobleme bei Rechtsbegriffen und Begriffen der Staatslehre. Du verstehst wie viele deiner Klientel nicht, das diese Begriffe zunächst abstrakt sind und auf bestimmte Weise konkretisiert werden.
Nehmen wir uns mal einen Begriff aus der Staatslehre, eins der drei Elemente mit dem ein Staat definiert wird, nämlich das Staatsgebiet.
Du setzt den abstrakten Begriff des Staatsgebietes des Rechts und der Staatenlehre mit dem konkreten Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 gleich.
Nun es ist zwar richtig das man über die Grenzen ein Staatsgebiet definieren kann und somit aus dem abstrakten Staatsgebietsbegriff ein konkretes Staatsgebiet wird.
Leider ignorierst du aber worauf Grenzen beruhen, vereinfacht dargestellt beruhen sie nämlich mit Ausnahme natürlicher Grenzen auf der Anerkennung durch andere Staaten und Vereinbarungen und Verträge mit den angrenzenden Staaten.
Es ist wohl klar, das für die Grenzen von 1937 die eben genannten Bedingungen nicht mehr bestehen. Somit fehlt die Konkretisierung des Staatsgebietes des Deutschen Reiches. Auf Basis deiner Argumentation würde ein Element zur Staatsdefinition fehlen, somit wäre das Deutsche Reich nicht mehr existent, was dann den Rest deiner Argumentation basierend auf dem Gerichtsurteil des BVerfG dann endgültig absolut nichtig macht.
Hinsichtlich deiner schönen Ausführungen zum Artikel 23 ist nur zu sagen, wenn du Begriffe wie Rechtssicherheit, Rechtspositivismus etc., im Grunde genommen die allgemeinen Grundlagen des Rechts verstehen würdest, dann wüsstest du, das die Gültigkeit des Grundgesetzes nicht auf dem im ursprünglichen Artikel 23 definierten Geltungsbereich beruht.
NationalDemokrat
29.09.2010, 23:45
1)NationalDemokrat, du hast eine Menge Verständnisprobleme bei Rechtsbegriffen und Begriffen der Staatslehre. Du verstehst wie viele deiner Klientel nicht, das diese Begriffe zunächst abstrakt sind und auf bestimmte Weise konkretisiert werden.
2)Nehmen wir uns mal einen Begriff aus der Staatslehre, eins der drei Elemente mit dem ein Staat definiert wird, nämlich das Staatsgebiet.
Du setzt den abstrakten Begriff des Staatsgebietes des Rechts und der Staatenlehre mit dem konkreten Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 gleich. Nun es ist zwar richtig das man über die Grenzen ein Staatsgebiet definieren kann und somit aus dem abstrakten Staatsgebietsbegriff ein konkretes Staatsgebiet wird.
Leider ignorierst du aber worauf Grenzen beruhen, vereinfacht dargestellt beruhen sie nämlich mit Ausnahme natürlicher Grenzen auf der Anerkennung durch andere Staaten und Vereinbarungen und Verträge mit den angrenzenden Staaten.
3)Es ist wohl klar, das für die Grenzen von 1937 die eben genannten Bedingungen nicht mehr bestehen. Somit fehlt die Konkretisierung des Staatsgebietes des Deutschen Reiches. Auf Basis deiner Argumentation würde ein Element zur Staatsdefinition fehlen, somit wäre das Deutsche Reich nicht mehr existent, was dann den Rest deiner Argumentation basierend auf dem Gerichtsurteil des BVerfG dann endgültig absolut nichtig macht.
4)Hinsichtlich deiner schönen Ausführungen zum Artikel 23 ist nur zu sagen, wenn du Begriffe wie Rechtssicherheit, Rechtspositivismus etc., im Grunde genommen die allgemeinen Grundlagen des Rechts verstehen würdest, dann wüsstest du, das die Gültigkeit des Grundgesetzes nicht auf dem im ursprünglichen Artikel 23 definierten Geltungsbereich beruht.
Allen voran ein Zitat: "Die Menschen glauben eher einer Lüge die Sie schon 100 mal gehört haben, als einer Wahrheit die ihnen "völlig" neu ist."
(Alfred Polgar)
zu 1) Ja natürlich, welches Argument solten Sie auch sonst bringen.:rolleyes:
zu 2) Das können Sie machen. Ich vervollständige mal vorsichtshalber...Staatsgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet) Staatsvolk (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk) und eine Machtausübung mittels Verfassung. (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt)
Zudem Völkerrecht und eben auch das ominöse BVVG zu dem Schluss kommen muss das Deutschland in den Grenzen von 1937 existiert. Dieses hat natürlich jeder Staat anzuerkennen. Eine Annektierung Deutschlands oder Teile dessen meiner Ansicht nach, durch Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung (http://www.spiritlight.de/download/HaagerLandkriegsordnung.doc) auch nicht erlaubt. Auch sagt das BBG sagt aus § 185
"Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937."
zu 3) Sie wollen also das Recht unter anderem das Völkerrecht (ach Schreck, welches auch für Deutsche gilt) damit aufheben, das uns andere Staaten zu sagen haben wo Deutschland in seinen geschichlich gewachsenen Grenzen liegt. Bravo. Urteile hierüber ingnorieren Sie ebenfalls. Die Konkretisierung des Staatsgebietes des Deutschen Reiches liegt in den Grenzen von 1937. Das Volk sind die Deutschen. Die Machtausübung ist durch einen Besetzungsstatus nicht gegeben. Bravo, damit haben Sie als erster zugegeben das Deutschland nach wie vor besetzt ist.
zu 4) Sie wollen darauf hinaus:
Mit Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) wird der Anwendungsbereich des GG bezeichnet. Das GG enthielt vor dem Anschluss der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) (http://www.lexexakt.de/glossar/deutschedemokratischerepublik.html) an die Bundesrepublik in Art. 23 GG folgende Bestimmung:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Im Einigungsvertrag (http://www.lexexakt.de/glossar/einigungsvertrag.html) vom 31.8.1990 wurde vereinbart diese Bestimmungen zu streichen und durch Bestimmungen zur euroäischen Integration zu ersetzen. Die verfassungsmäßige Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgte mit dem Einigungsvertragsgesetz vom 23.9.1990.
Damit fehlt dem GG jetzt aber eine Bestimmung seines Geltungsbereiches.
Soweit ich...und jetzt kommen Sie(meine Anmerkung lesen Sie in rot) >>>>>>>>>
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dieser ergibt sich nun aus der Präambel
(des seid 31.August 1990 neuen GG"Verfassung") :
(Die Präambel hat keinen Gesetzescharakter. Es gibt weder ein abgeleitetes Gesetz noch ein Urteil welches sich auf eine Präambel stützt.)
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt (Ja die hat Sie, nutzt Sie aber nicht.) dieses Grundgesetz gegeben. (Haben wir da alle was verpasst? Das deutsche Volk hat sich das GG gegeben?. Wann war den die Nationalversammlung, die eine gemeinsame Verfassung ausarbeitet, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird.?)
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.(Ausdrücklich nein)
Daraus ergibt sich, dass das GG für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt(Woraus ergibt sich das?), das sich aus den aufgezählten Ländern zusammensetzt. Einer weiteren Bestimmung des Geltungsbereiches bedurfte es damit nicht(Ah ja, wieso?)
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Grundgesetz (GG)
Artikel 23
Diese Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig- - Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Artikel 23 nach dem 23.09.90 [BGBl 1990 - II S. 885]
Artikel 23 [aufgehoben]<<<hiermit ist der Staat BRD [B]also bereits erloschen sowie das GG selbst!!! Wohl aber als staatsähnliches, auch als NGO (zu deutsch: Nichtregierungsoranisation) bezeichnetes Gebilde gegründet!!! Das, dass so ist, sagen Sie selbst Klick (http://www.youtube.com/watch?v=KsEHnMMKfLU&feature=related)
(Und jetzt bekommt die Begrifflichkeit Personalausweis auch seine neue Bedeutung.)
Bei dem hier dargestellten wird also sogar davon ausgegangen, daß die BRD jemals ein legaler Staat war, was sich aber bei genauer Betrachtung nicht aufrecht erhalten läßt. Bereits die Gründung verstieß offenkundig gegen internationale, staatsrechtliche Erfordernisse. Siehe Seite.27(1) Firma BRD.
Und nun zurück zur Definition Staat: Staat,Volk,Machtausübung mittels Verfassung.
1. Es gibt keinen Staat BRD.
2. kein Volk
3. Bleibt ledeglich die Machtausübung und diese Machtausübung beruft sich auf die Prämbel einer NICHT GÜLTIGEN (seid 31.August 1990 neuen) VERFASSUNG=GG*
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Die nicht gültige Verfassung GG:
Im korrekten Fall konstituiert sich ein Volk durch die Wahl einer konstituierenden Nationalversammlung, die eine gemeinsame Verfassung ausarbeitet, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird. Im Fall der BRD ist aber etwas einzigartiges geschehen, denn die Verhältnisse wurden sozusagen auf den Kopf gestellt. Der sogenannte Parlamentarische Rat wurde weder vom Volk gewählt, noch stellte dieser eine Nationalversammlung dar. Er wurde von den "Drei Mächten", GB, USa und Frankreich, eingesetzt und mit sehr engen Vorgaben an die Arbeit geschickt. Dieser schuf dann in deren Auftrag das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem dieses durch die Militärgouverneure der "Drei Mächte" genehmigt worden war, wurde die BRD installiert. Das GG wurde dem zur Verfügung stehenden Teil des Volkes des Deutschen Reiches sozusagen übergestülpt ohne dieses um Erlaubnis zu fragen.
Gut zu wissen ist dabei auch, daß ein Grundgesetz, wegen der fehlenden Volkslegitimation nie und nimmer einen Verfassungsstatus erlangen kann. Diesbezügliche Aussagen unserer PolitikerInnen sind nichts weiter als Augenwischerei und ohne reale Rechtsgrundlage. Dazu kommt, daß ein Grundgesetz dem Sinn nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist. Dies geht aus der Kommentierung der Haager Landkriegsordnung hervor, welche noch immer gültig ist und an die sich die meisten Länder gebunden haben.
----------------------------------------------------------------
Ergänzend:
http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=D3yMgH9vimw
http://www.youtube.com/watch?v=mUo_mEIPFW4
Nur 1 Frage.
Ist das relevant?
Ich meine ob so oder so..... die machen doch was sie wollen und das Volk schluckt's. :)):)):))
NationalDemokrat
30.09.2010, 05:00
Nur 1 Frage.
Ist das relevant?
Ich meine ob so oder so..... die machen doch was sie wollen und das Volk schluckt's. :)):)):))
Ob das relevant ist? :eek: OH JA.
Wir befinden uns so wie es jetzt ist..im Rechtsfreien Raum:
Schau:
Im Grunde brauch man sich nur diesen einen Film in Ruhe ansehen...
den 1. auf dieser Seite:
>>VIDEO<< (http://www.volksgewerkschaft.de/info/2010/04/20/dieser-film-mit-jo-conrad-und-dr-werner-ratnikow-moechte-die-deutsche-volksgewerkschaft-zur-sachlage-mit-beitragen/)
Wen die BRD indentisch mit dem Deutschen Reich ist aber die BRD nicht die RECHTSNACHFOLGE ist. SO IST DIE BRD NICHT HANDLUNGSFÄHIG!!! DAS BEDEUTET DAS WORT NICHT RECHTSNACHFOLGE..KAPIERT?
Du bist ein Narr. Du hast überhaupt nicht begriffen worum es geht. Und das dich das ärgert, das hier Wahrheit verbreitet wird..sieht man mit deinem häufigen und hilflosen auftreten hier.
Ok, dann zieh dir ne andere Hose an. Dann bist du deine eigene Rechtsnachfolge.
Schade das selbst einfachste Zusammenhänge von dir nicht gelesen werden...
aber selbst WENN dem "theoretisch" so wäre, zeugt die "praxis" von deinem Unrecht.
Und nein :D, dass du deine persönlichen "Wahrheiten" hier verbreitest, ärgert mich in keinster Weise. Eher macht es mich traurig.
Und sorry, "hilflos" ist ja nun wahrlich spaßig, damit vertreibst du meine Trauer direkt wieder :hihi:
Bist du so erbost, weil ich dich nach deiner Schulbildung fragte?
Mich interessiert halt, wie es zu deinen verqueren Interpretationen kommt.
NationalDemokrat
30.09.2010, 08:37
@Veldt
Ok, dann zieh dir ne andere Hose an. Dann bist du deine eigene Rechtsnachfolge.
Oh weh, und ich hatte tatsächlich etwas Rechtsverständnis vorausgesetzt bei dir. Mh anders rum, In welchen Teilen ist den die BRD mit dem Deutschen Reich identisch? Also Staatsgebiet haben wir ja schon mal den Passus nur teilidentisch...wie siehts den mit dem Volk aus?. Oh da haben wir auch nichts....Und dann mit den Rechten, also Handlungsbefugnissen?..Ja genau da haben wir keine....Wie identisch ist den die jetzige "Verfassung" GG mit der des Deutschen Reichs?..Mh genau das GG ist überhaupt gar keine Verfassung weil Sie nie ratifiziert wurde.
Schade das selbst einfachste Zusammenhänge von dir nicht gelesen werden...
aber selbst WENN dem "theoretisch" so wäre, zeugt die "praxis" von deinem Unrecht.
Selbstgespräche?
Und nein :D, dass du deine persönlichen "Wahrheiten" hier verbreitest, ärgert mich in keinster Weise. Eher macht es mich traurig.
Oh, Du armer das wolte ich nicht. Aber ich verate Dir was, dass sind gar nicht MEINE Wahrheiten....Ich hab da gar kein Urheberrecht drauf weiste, das kannst Du alles selbst in den Gesetzestexten und Verweisen hierzu Strang nachlesen.
Und sorry, "hilflos" ist ja nun wahrlich spaßig, damit vertreibst du meine Trauer direkt wieder :hihi:
Du findest deine Dummheit spassig? ich nicht...Also ich kann mit hier auch Fehler gemacht haben, aber wenigstens habe ich Quellen angegeben in dem man das ein oder andere selbst nachlesen kann.
Bist du so erbost, weil ich dich nach deiner Schulbildung fragte?
Mich interessiert halt, wie es zu deinen verqueren Interpretationen kommt.
Was lässt Dich erschliessen das ich erbost bin? Ich teile Dir das mit welches ich für richtig erachte.
@Veldt
Ok, dann zieh dir ne andere Hose an. Dann bist du deine eigene Rechtsnachfolge.
Oh weh, und ich hatte tatsächlich etwas Rechtsverständnis vorausgesetzt bei dir. Mh anders rum, In welchen Teilen ist den die BRD mit dem Deutschen Reich identisch? Also Staatsgebiet haben wir ja schon mal den Passus nur teilidentisch...
Dir ist die Jahreszahl deiner Quelle aufgefallen?
Durch die Wiedervereinigung hat sich dieser Passus verändert.
wie siehts den mit dem Volk aus?. Oh da haben wir auch nichts....
Falsch, das deutsche Volk ist das bundesdeutsche Staatsvolk.
Und dann mit den Rechten, also Handlungsbefugnissen?..Ja genau da haben wir keine....
Das folgerst du aus deinen Mißverständnissen?
Wie identisch ist den die jetzige "Verfassung" GG mit der des Deutschen Reichs?..Mh genau das GG ist überhaupt gar keine Verfassung weil Sie nie ratifiziert wurde.
Die Verfassung des Reiches und des Bundes müssen auch in keinster Weise identisch sein. Und natürlich ist unser GG die Entsprechung einer Verfassung, auch wenn dir das nicht gefällt. Das Argument wurde gefühlte 2000000 mal ausdiskutiert, da habe ich simpel keine Lust mehr, immer dieselben Erklärungen zu liefern, die du dann ja sowieso ignorierst.
Schade das selbst einfachste Zusammenhänge von dir nicht gelesen werden...
aber selbst WENN dem "theoretisch" so wäre, zeugt die "praxis" von deinem Unrecht.
Selbstgespräche?
Frag doch deinen Spiegel?
Und nein :D, dass du deine persönlichen "Wahrheiten" hier verbreitest, ärgert mich in keinster Weise. Eher macht es mich traurig.
Oh, Du armer das wolte ich nicht. Aber ich verate Dir was, dass sind gar nicht MEINE Wahrheiten....Ich hab da gar kein Urheberrecht drauf weiste, das kannst Du alles selbst in den Gesetzestexten und Verweisen hierzu Strang nachlesen.
Ich (und die anderen Schreiber hier) haben die Gesetzestexte alle gelesen... lustigerweise bist du der einzige, der so wirres Zeug daraus liest. Vielleicht solltest du doch das Urheberrecht eintragen lassen.
Und sorry, "hilflos" ist ja nun wahrlich spaßig, damit vertreibst du meine Trauer direkt wieder :hihi:
Du findest deine Dummheit spassig? ich nicht...Also ich kann mit hier auch Fehler gemacht haben, aber wenigstens habe ich Quellen angegeben in dem man das ein oder andere selbst nachlesen kann.
Die Gesetzestexte belegen lediglich deine Defizite im Lesen von juristischen Texten. Filmbeiträge von Wirrköpfen, die dieselben Defizite aufweisen sind als "Belege" wertlos.
"Spassig" finde ich lediglich, dass du mich an meine Arbeit erinnerst... du weisst, was mein Beruf ist?
Bist du so erbost, weil ich dich nach deiner Schulbildung fragte?
Mich interessiert halt, wie es zu deinen verqueren Interpretationen kommt.
Was lässt Dich erschliessen das ich erbost bin? Ich teile Dir das mit welches ich für richtig erachte.
Und auch das lässt Theorien zu, die in das Bild passen.
Aber Bildung ist ja keine Konstante.... darum empfehle ich dir mal ein Buch :
http://www.amazon.de/Systemisches-Wissensmanagement-Uni-Taschenb%C3%BCcher-Helmut-Willke/dp/3825220478
Und keine Angst, dass ist KEINE linke Gehirnwäsche ;)
NationalDemokrat
30.09.2010, 09:19
Und auch das lässt Theorien zu, die in das Bild passen.
Aber Bildung ist ja keine Konstante.... darum empfehle ich dir mal ein Buch :
http://www.amazon.de/Systemisches-Wissensmanagement-Uni-Taschenb%C3%BCcher-Helmut-Willke/dp/3825220478
Und keine Angst, dass ist KEINE linke Gehirnwäsche ;)
Dir ist die Jahreszahl deiner Quelle aufgefallen? Ja und?
Durch die Wiedervereinigung hat sich dieser Passus verändert. Ja seid dem existiert die BRD staatsrechtlich überhaupt nicht mehr, sehr richtig.
(von Beginn an schon nicht sei am Rande erwähnt, wie ich hier lesen durfte: Klick) (http://www.der-runde-tisch-berlin.info/diebrdwieallesbegann.htm)
Falsch, das deutsche Volk ist das bundesdeutsche Staatsvolk.
Na nanana, na komm mein kleiner "Sozialarbeiter" wir wollen doch nicht die Definition von Staatlichkeit abändern oder? Wo steht den bitte das, dass deutsche Volk das der BRD ist? Ausser in einer nicht ratifizierten Verfassung?
Das folgerst du aus deinen Mißverständnissen?
Ich folgere daraus viel, nur bei Dir kann ich nicht viel folgen, weil Du mir nur ein Taschenbuch als Lektüre anbietest.
Die Verfassung des Reiches und des Bundes müssen auch in keinster Weise identisch sein. Ne stimmt der Bund müste überhaupt mal erst eine Verfassung haben und sich nicht selber eine geben, so quasi ganz dikatorisch und damit ungültig, klar oder? Womit dann eben schon ein Punkt der Staatlichkeit wegfällt.
.....zeugt die "praxis" von deinem Unrecht.Die geübte Praxis ist das Unrecht.
Ich (und die anderen Schreiber hier) haben die Gesetzestexte alle gelesen... lustigerweise bist du der einzige, der so wirres Zeug daraus liest. Vielleicht solltest du doch das Urheberrecht eintragen lassen. Du und noch 4 andere, und diese haben Sie eben nicht gelesen(unterstelle ich). Und nein, dass man sich dagegen sperrt will ich mir nicht eintragen lassen, das euer Bier.
Die Gesetzestexte belegen lediglich deine Defizite im Lesen von juristischen Texten. Ui ui ui, na wen Du meinst.
Filmbeiträge von Wirrköpfen, die dieselben Defizite aufweisen sind als "Belege" wertlos.Filmbeiträge mit u.a Doktoren, Kriminalisten und Juristen die u.a wie im letzten Video eine Erfahrung von gut 40 Jahren haben, soviel Zeit muss sein. Und sind ja nicht nur Videos oder? Schau nochmal nach....
"Spassig" finde ich lediglich, dass du mich an meine Arbeit erinnerst... du weisst, was mein Beruf ist?Ja, du fühlst dich anscheinend als Sozialbearbeiter des Forums.
ist es eigentlich pflicht jedes reichdeutschen,
texte immer möglichst unlesbar zu formatieren?
das fällt ja auch auf den entsprechenden weltnetzseiten auf und ist hierzuforum noch gut vom verkrachten geschichtenerzähler bekannt.
ps.:
dies ist eine ernsthafte frage.
was steckt bloss dahinter?
NationalDemokrat
30.09.2010, 09:36
1) ist es eigentlich pflicht jedes reichdeutschen,
texte immer möglichst unlesbar zu formatieren?
2)das fällt ja auch auf den entsprechenden weltnetzseiten auf und ist hierzuforum noch gut vom verkrachten geschichtenerzähler bekannt.
3)ps.:
dies ist eine ernsthafte frage.
was steckt bloss dahinter?
zu1) Nein, dafür muss man die Gross/Kleinschreibung nicht beachten.
zu2) Du treibst dich in den Weltnetzen rum?
zu3) Ich habe ernsthaft geantwortet. Dahinter wird wohl die twoxego Verschwörung stecken, vermute ich zumindest.
... Zudem Völkerrecht und eben auch das ominöse BVVG zu dem Schluss kommen muss das Deutschland in den Grenzen von 1937 existiert. Dieses hat natürlich jeder Staat anzuerkennen.
Wann, bitte, hat das Bundesverfassungsgericht das gesagt? Bitte belegen. Aber das dürfte dir schwer fallen, es ist nämlich eine glatte Unwahrheit. In dem von dir so leidenschaftlich zitierten Urteil zum Grundvertrag (BVerfGE 36,1) steht jedenfalls das genaue Gegenteil, bes. in Rn. 79 und 100.
Im Übrigen kann kein Staat seine Grenzen aus eigenem Recht definieren, wie es dir oben schon gesagt wurde. Das erfordert Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten. Hnsichtlich der Ostgrenze Deutschlands wären hier vor allen Dingen der Grenzvertrag mit Polen und der Zwei-plus-Vier-Vertrag zu nennen, wo das alles glasklar steht.
Eine Annektierung Deutschlands oder Teile dessen meiner Ansicht nach, durch Artikel 45 der Haager Landkriegsordnung auch nicht erlaubt.
Das steht nicht in Artikel 45. Außerdem regelt Abschnitt III der HLKO nur die militärische Besetzung. Mit einer Annexion endet diese. Die HLKO regelt den Kriegsfall, aber über die Regelung der Friedensverhältnisse sagt sie überhaupt nichts. Da die Sowjetunion als letzter Alliierter den Krieg gegen Deutschland 1955 formell beendete und Kriegsvölkerrecht ab dann nicht mehr anwendbar war, ist es auch überhaupt völlig egal, was da steht.
Auch sagt das BBG sagt aus § 185
"Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937."
Das steht nirgends im Bundesbeamtengesetz. das auch nur 147 Paragraphen hat.
Wann, bitte, hat das Bundesverfassungsgericht das gesagt? Bitte belegen. Aber das dürfte dir schwer fallen, es ist nämlich eine glatte Unwahrheit. In dem von dir so leidenschaftlich zitierten Urteil zum Grundvertrag (BVerfGE 36,1) steht jedenfalls das genaue Gegenteil, bes. in Rn. 79 und 100.
Im Übrigen kann kein Staat seine Grenzen aus eigenem Recht definieren, wie es dir oben schon gesagt wurde. Das erfordert Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten. Hnsichtlich der Ostgrenze Deutschlands wären hier vor allen Dingen der Grenzvertrag mit Polen und der Zwei-plus-Vier-Vertrag zu nennen, wo das alles glasklar steht.
Naja, in DEM Punkt ist der konsequent, auch wenn er falsch liegt. Indem er der BRD die Existenz abspricht, sind auch alle BRD-Verträge hinfällig und somit "könnte" das Deutsche Reich "mal eben" Polen zurückfordern.
Das das Dummfug ist, ist dir klar, ist mir klar... aber naja....
Das steht nicht in Artikel 45. Außerdem regelt Abschnitt III der HLKO nur die militärische Besetzung. Mit einer Annexion endet diese. Die HLKO regelt den Kriegsfall, aber über die Regelung der Friedensverhältnisse sagt sie überhaupt nichts. Da die Sowjetunion als letzter Alliierter den Krieg gegen Deutschland 1955 formell beendete und Kriegsvölkerrecht ab dann nicht mehr anwendbar war, ist es auch überhaupt völlig egal, was da steht.
Und an dieser Stelle wird er dich vermutlich fragen "zeig mir mal den Friedensvertrag zu den Westalliierten"... und so die "wir sind noch formal "Besetzt" basteln.
Das auch diese Theorie haltlos ist, weisst du, weiss ich... aber naja.
Das steht nirgends im Bundesbeamtengesetz. das auch nur 147 Paragraphen hat.
Wie? Diese "Kleinigkeit" wagst du anzusprechen? Spielverderber :D
Wie? Diese "Kleinigkeit" wagst du anzusprechen? Spielverderber
Ja, da bin ich eben komisch ...
NationalDemokrat
30.09.2010, 16:19
@GSch
Wann, bitte, hat das Bundesverfassungsgericht das gesagt? Bitte belegen.
Das Bundesverfassungsgericht (http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht) stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundlagenvertrag) mit der DDR (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Demokratische_Republik) fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6] (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#cite_note-5)):
Das Grundgesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschlan d) – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit
In dem von dir so leidenschaftlich zitierten Urteil zum Grundvertrag (BVerfGE 36,1) steht jedenfalls das genaue Gegenteil, bes. in Rn. 79 und 100.
"Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität (http://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t) durch Inkrafttreten der Abschließenden Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 15. März 1991 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein gesamtdeutscher Nationalstaat (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtdeutschland)"
Exemplarisches Fehlwissen, wie man es verbreitet wen man das Wissen von Wikipedia verbreitet. Den dann erkläre mir eine Sache: Wie kann ein zuvor nicht existenter Staat BRD (Art23. aufgelöst-und auch davor kein Staat) also einen 2+4 Vertrag über Grenzanerkennungen eingehen der die BRD zu dem Nationalstaat erklärt dieses aber erst 1991 geschieht? Dazu bis dahin nur der deutsche Nationalstaat in der Rechtsfähigkeit gewesen, nämlich das Deutsche Reich...welches aber leider mangels Organistaion ja dazu leider nicht in der Lage war.
Im Übrigen kann kein Staat seine Grenzen aus eigenem Recht definieren, wie es dir oben schon gesagt wurde. Das erfordert Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten.
Dieses ja für das Deutsche Reich immer gegeben war. Also ist dies hier auch indiskutabel.
Hnsichtlich der Ostgrenze Deutschlands wären hier vor allen Dingen der Grenzvertrag mit Polen und der Zwei-plus-Vier-Vertrag zu nennen, wo das alles glasklar steht.
Nichtig, siehe oben..abselut belanglos.
Das steht nicht in Artikel 45.
Sondern?
Außerdem regelt Abschnitt III der HLKO nur die militärische Besetzung.
Jo eben ne, also nicht Staatgebiet Polens.
Mit einer Annexion endet diese.
Stimmt, hier muss man das Völkerrecht heranziehen..wie ich Seiten zuvor ja schon getan habe. Richtigzustellen is:.Nach Artikel 2 Zif. 4 der Charta der Vereinten Nationen (http://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Vereinten_Nationen) vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.
Die HLKO regelt den Kriegsfall, aber über die Regelung der Friedensverhältnisse sagt sie überhaupt nichts. Da die Sowjetunion als letzter Alliierter den Krieg gegen Deutschland 1955 formell beendete und Kriegsvölkerrecht ab dann nicht mehr anwendbar war, ist es auch überhaupt völlig egal, was da steht.
Zeig mir mal den Friedensvertrag den die BRD unterschrieben hat.
Das steht nirgends im Bundesbeamtengesetz. das auch nur 147 Paragraphen hat.
Boh guck mal was da für Lügen dann verbreitet werden, meine Schuld its das dann nicht...
http://www.beamtstg.de/bundesbeamtengesetz_paragraf_185
Die HLKO regelt den Kriegsfall, aber über die Regelung der Friedensverhältnisse sagt sie überhaupt nichts. Da die Sowjetunion als letzter Alliierter den Krieg gegen Deutschland 1955 formell beendete und Kriegsvölkerrecht ab dann nicht mehr anwendbar war, ist es auch überhaupt völlig egal, was da steht.
Zeig mir mal den Friedensvertrag den die BRD unterschrieben hat.
@Veldt
Gratuliere! (Auch wenn das nicht gar so schwer war.)
NationalDemokrat
30.09.2010, 16:30
@Veldt
Gratuliere! (Auch wenn das nicht gar so schwer war.)
Wie sagen die Amis? lol:))
Wann, bitte, hat das Bundesverfassungsgericht das gesagt? Bitte belegen.
... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit[/COLOR][/I][/SIZE]
In dem von dir so leidenschaftlich zitierten Urteil zum Grundvertrag (BVerfGE 36,1) steht jedenfalls das genaue Gegenteil, bes. in Rn. 79 und 100.
Und wo steht da was von den Grenzen von 1937? Lies Rn. 79 und 100, da steht das Gegenteil.
Das steht nicht in Artikel 45.
Sondern?
Ich gebe hier keine Lesestunden, wiewohl sie offenbar bitter nötig wären. Schau bitte selbst nach, was da steht.
... Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.
Aber nirgends ist es souveränen Staaten verboten, einvernehmlich ihre Grenzen zu definieren oder neu zu regeln. Wie geschehen im deutsch-polnischen Grenzvertrag.
Die HLKO regelt den Kriegsfall, aber über die Regelung der Friedensverhältnisse sagt sie überhaupt nichts. Da die Sowjetunion als letzter Alliierter den Krieg gegen Deutschland 1955 formell beendete und Kriegsvölkerrecht ab dann nicht mehr anwendbar war, ist es auch überhaupt völlig egal, was da steht.
Zeig mir mal den Friedensvertrag den die BRD unterschrieben hat.
Friedensverträge sind ja nichts Schlechtes an sich, aber nach Völkerrecht kann man den Kriegszustand auch anders beenden. Etwa durch eine einseitige Erklärung einer Partei, wenn dieser von der anderen nicht widersprochen wird und wenn es auch tatsächlich keine Kampfhandlungen mehr gibt. Ebenso gilt das für die Wiederaufnahme normaler Beziehungen oder von Vereinbarungen, die ihrer Natur nach einen Krieg ausschließen, wie etwa die gemeinsame Mitwirkung in einem militärischen Verteidigungsbündnis.
Das steht nirgends im Bundesbeamtengesetz. das auch nur 147 Paragraphen hat.
Boh guck mal was da für Lügen dann verbreitet werden, meine Schuld its das dann nicht...
Gesetze in ihrer jeweils aktuellen Form findest du jeden Tag frisch im Bundesgesetzblatt Teil III (enthält die konsolidierten Fassungen) oder im Netz auf www.bundesrecht.juris.de. Viel Spaß beim Lesen. Siehe besonders http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/. Wer veraltete Bücher kauft, ist selbst schuld.
@Veldt
Gratuliere! (Auch wenn das nicht gar so schwer war.)
Ich habe diese Diskussion in wechselnder Besetzung mit ND und anderen dieser Richtung mehrfach verfolgen dürfen. Die Argumente sind immer die gleichen, und wenn du die einzelnen Fehler der Argumentationskette widerlegst, werden deine Argumente ignoriert oder abgetan.
Das fängt beim BVerfG-Urteil an und hört beim Kriegsende auf.
Vielleicht kann ich deshalb nicht mehr "sachlich" bleiben, weil es ein Kampf gegen Windmühlen ist.
Lustig ist hier eine Verhaltensanalyse im direkten Vergleich mit Volksgruppen, welche durch ihn und seinesgleichen als "böse" deklariert werden... besonders in Bezug auf die vorgeworfenen Attribute :D
Aber vielleicht finde das auch nur ich lustig, mag sein :P
malnachdenken
30.09.2010, 17:06
Du hast Dir natürlich NICHT alles durchgelesen....
Ich habe den gesamten Strang gelesen.
Die Existenz der BRD ist hier selbst Beispiel, denn juristisch fehlt die Legitimation durch das Volk von Anbeginn an, aber faktisch wird dies durch die Duldung des Volkes übersteuert.
Genau genommen wird modernes, juristisches Recht aber auch nur durch die Duldung des Volkes in Wirkung gebracht, denn ein echter Einfluß auf dieses ist durch das Volk faktisch nicht mehr möglich. Dies klingt wie ein Widerspruch, ist es aber bei genauer Betrachtung nicht. Das Volk gibt bei Wahlen seine Stimme ab und veräußert somit sein Selbstbestimmungsrecht zur freien Verfügung. Das dies so funktioniert, daß ist wieder durch juristisches Recht scheinbar gesichert. Das "scheinbar" bezieht sich auf die Tatsache, daß die Wahlen in der BRD gegen das Grundgesetz verstoßen und somit wiederum faktische Gewaltausübung und Rechtsbeugung darstellen. Dieser Betrug kommt aber nicht mehr in die Regelmöglichkeit des Volkes, denn dieses hat ja seine Stimme abgegeben und hat sich somit aus seiner Eigenverantwortung genommen. Es unterwirft sich also fortwährend und letztendlich freiwillig dieser Mechanik.
Die Einführung von juristischem Recht hat also den Menschen von seiner Selbstbestimmung getrennt und somit in die Sklaverei geführt. Die Behauptung, daß dies notwendig ist um das Zusammenleben in einer Gruppe, wie hier einem Staat zu ermöglichen bzw. zu regeln, ist dabei fadenscheinig, denn damit wird dem Menschen die Fähigkeit abgesprochen vernünftig und selbstbestimmt zu handeln. Der Mensch wird zu einem juristischen Rechtssubjekt, bzw. immer mehr zu einem Rechtsobjekt gewandelt. Dabei wird faktisch die kranke Machtausübung einer kleinen Gruppe ermöglicht, die nicht mehr auf echte Fähigkeiten, Würde, Menschlichkeit, Vernunft und dergleichen aufbaut, wie es im Idealfall sinnvoll wäre. Auch hier gilt die Regel, daß ein System, daß auch nur in einem Fall nicht funktioniert, grundlegend falsch sein muß, bzw. schwerwiegende Fehler haben muß................
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de facto..das aus Unrecht..Recht wird tragen Menschen wie Du.
Also bist Du doch derjenige, der sich über tausende Geisterfahrer beschwert.
Danke, das reicht mir. Gehörst Du doch damit zu den Leuten, die sich in ihrer falschen Argumentation nur im Kreise drehen und sich als Genie sehen (ich wundere mich, daß Du noch nicht mit Galileo verglichen hast :)) ) oder Ähnliches.
Du kannst einem schon leid tun. Mach am besten eine Selbsthilfegruppe mit KrascherHistory auf. Dem kannst Du noch bezüglich Schriftfarbe was beibringen.
NationalDemokrat
30.09.2010, 17:11
@GSch
Und wo steht da was von den Grenzen von 1937? Lies Rn. 79 und 100, da steht das Gegenteil.
Der 31. Dezember (http://de.wikipedia.org/wiki/31._Dezember) 1937 (http://de.wikipedia.org/wiki/1937) wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz (http://de.wikipedia.org/wiki/Konferenz_von_Moskau) in Moskau (http://de.wikipedia.org/wiki/Moskau) 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich) vor der territorialen Ausdehnung benannt. Auch das Londoner Protokoll (http://de.wikipedia.org/wiki/Zonenprotokoll) von 1944 und die Potsdamer Konferenz (http://de.wikipedia.org/wiki/Potsdamer_Konferenz) von 1945 verwenden dieses Datum für Deutschland als Ganzes. Aufgrund der völkerrechtlichen (http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht) Kontinuität des Deutschen Reiches in Form der Bundesrepublik Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Bundesrepublik_Deutschland_%28bis_1 990%29) erhob diese bis zum Warschauer Vertrag (1970) (http://de.wikipedia.org/wiki/Warschauer_Vertrag_%281970%29) Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches (http://de.wikipedia.org/wiki/Ostgebiete_des_Deutschen_Reiches), die seit der Aufteilung (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Teilung) des Reiches formal lediglich unter polnischer (http://de.wikipedia.org/wiki/Volksrepublik_Polen) und sowjetischer (http://de.wikipedia.org/wiki/Sowjetunion)Verwaltungshoheit (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungshoheit) standen!
Mit der deutschen Wiedervereinigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Wiedervereinigung) 1990 und dem Inkrafttreten völkerrechtlicher Verträge (http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrechtlicher_Vertrag) wurde die Frage (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Frage) der Grenzen (http://de.wikipedia.org/wiki/Grenze) Deutschlands (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) abschließend geklärt.
Und da scheiden sich bei uns die Geister. Eine staatsrechtliche Gegebenheit war der BRD nie gegeben bis zu diesem Datum, somit hätte dies nur das Deutsche Reich unterzeichnen können.
Ich gebe hier keine Lesestunden, wiewohl sie offenbar bitter nötig wären. Schau bitte selbst nach, was da steht.
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
Aber nirgends ist es souveränen Staaten verboten, einvernehmlich ihre Grenzen zu definieren oder neu zu regeln.
Stimmt. Aber die BRD war nie souverän.
......l, denn juristisch fehlt die Legitimation durch das Volk von Anbeginn an, aber nur faktisch wird dies durch die Duldung des Volkes übersteuert.
http://www.der-runde-tisch-berlin.in...aenerstaat.htm (http://www.der-runde-tisch-berlin.info/brdsouveraenerstaat.htm)
Friedensverträge sind ja nichts Schlechtes an sich, aber nach Völkerrecht kann man den Kriegszustand auch anders beenden. Etwa durch eine einseitige Erklärung einer Partei, wenn dieser von der anderen nicht widersprochen wird und wenn es auch tatsächlich keine Kampfhandlungen mehr gibt.
Ebenso gilt das für die Wiederaufnahme normaler Beziehungen oder von Vereinbarungen, die ihrer Natur nach einen Krieg ausschließen, wie etwa die gemeinsame Mitwirkung in einem militärischen Verteidigungsbündnis.
Grundsätlich kein falscher Ansatz. Gebe ich dir Recht, aber Du must nunmal schauen worauf den eigendlich selbst das Grundgesetz beruht..nämlich auf die Haager Landkriegsordnung. Ebenso auf die Feindstaatenklausel die nur anhand eines kleines Wörtchens nicht wirksam ist, bisher.
Gesetze in ihrer jeweils aktuellen Form findest du jeden Tag frisch im Bundesgesetzblatt Teil III (enthält die konsolidierten Fassungen) oder im Netz auf www.bundesrecht.juris.de (http://www.bundesrecht.juris.de). Viel Spaß beim Lesen. Siehe besonders http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/. Wer veraltete Bücher kauft, ist selbst schuld. Das steht nirgends im Bundesbeamtengesetz. das auch nur 147 Paragraphen hat.
Reiche bitte mal einen genauen Verweis nach.
BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.Falls dir das Buch zu "alt" scheint.
http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583
NationalDemokrat
30.09.2010, 17:15
Ich habe den gesamten Strang gelesen.
Also bist Du doch derjenige, der sich über tausende Geisterfahrer beschwert.
Danke, das reicht mir. Gehörst Du doch damit zu den Leuten, die sich in ihrer falschen Argumentation nur im Kreise drehen und sich als Genie sehen (ich wundere mich, daß Du noch nicht mit Galileo verglichen hast :)) ) oder Ähnliches.
Du kannst einem schon leid tun. Mach am besten eine Selbsthilfegruppe mit KrascherHistory auf. Dem kannst Du noch bezüglich Schriftfarbe was beibringen.
Kolumbus war ne arme Sau. Edit: Ich glaube die "Merkel und Co" sind äusserst Stolz auf euch, dass ihr ihre Staatssimulation am Leben hält/bezahlt, dran glaubt und verteidigt.
malnachdenken
30.09.2010, 17:21
Kolumbus war ne arme Sau. Edit: Ich glaube die "Merkel und Co" sind äusserst Stolz auf euch, dass ihr ihre Staatssimulation am Leben hält/bezahlt, dran glaubt und verteidigt.
Ach diese Masche: Jetzt sind wir alle dumm und Du der Kluge und allwissend über die Wahrheit. Alles klar. Sag mal, machst Du das jetzt aus ernst oder Jux?
NationalDemokrat
30.09.2010, 17:33
Ach diese Masche: Jetzt sind wir alle dumm und Du der Kluge und allwissend über die Wahrheit. Alles klar. Sag mal, machst Du das jetzt aus ernst oder Jux?
Beweise mir doch einfach das Gegenteil. Daran haperts doch.
Wen wir uns darüber einig sind und das dürfte klar sein, dass nach Staatsrecht sich ein Staat eben auch durch eine Verfassung definiert (ein demokratischer Rechtsstaat, wie es die BRD für sich in Anspruch nimmt), nur diesen Punkt allein jetzt...dann beweise mir anhand daran ,dass das Grundgesetz eine rechtliche Verfassung ist..Geltungsbereich....Ratifizierung ect..
Wen Du das kannst...dann schauen wir mal.....
Gehirnnutzer
30.09.2010, 18:47
Im korrekten Fall konstituiert sich ein Volk durch die Wahl einer konstituierenden Nationalversammlung, die eine gemeinsame Verfassung ausarbeitet, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird. Im Fall der BRD ist aber etwas einzigartiges geschehen, denn die Verhältnisse wurden sozusagen auf den Kopf gestellt. Der sogenannte Parlamentarische Rat wurde weder vom Volk gewählt, noch stellte dieser eine Nationalversammlung dar. Er wurde von den "Drei Mächten", GB, USa und Frankreich, eingesetzt und mit sehr engen Vorgaben an die Arbeit geschickt. Dieser schuf dann in deren Auftrag das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem dieses durch die Militärgouverneure der "Drei Mächte" genehmigt worden war, wurde die BRD installiert. Das GG wurde dem zur Verfügung stehenden Teil des Volkes des Deutschen Reiches sozusagen übergestülpt ohne dieses um Erlaubnis zu fragen.
Gut zu wissen ist dabei auch, daß ein Grundgesetz, wegen der fehlenden Volkslegitimation nie und nimmer einen Verfassungsstatus erlangen kann. Diesbezügliche Aussagen unserer PolitikerInnen sind nichts weiter als Augenwischerei und ohne reale Rechtsgrundlage. Dazu kommt, daß ein Grundgesetz dem Sinn nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist. Dies geht aus der Kommentierung der Haager Landkriegsordnung hervor, welche noch immer gültig ist und an die sich die meisten Länder gebunden haben.
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Ergänzend:
http://www.youtube.com/watch?v=DGWRj4-pE2E&feature=related
http://www.youtube.com/watch?v=D3yMgH9vimw
http://www.youtube.com/watch?v=mUo_mEIPFW4
Natinaldemokrat, du scheinst ein wenig Nachhilfe hinsichtlich Verfassungen zu benötigen.
Ein Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht über die Art ihrer Legitimation. Eine Verfassung kann zum ein zentrales Rechtsdokument sein (z.B. Verfassung der USA), aber auch die Gesamtheit der Gesetzesnormen (z.B. Großbritannien).
Eine Verfassung muss nicht mal Verfassung heißen, um eine Verfassung zu sein (z.B. Danmarks Riges Grundlov, Eesti Vabariigi põhiseadus, Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano)
Eine Verfassung braucht nicht mal die Zustimmung des Volkes um Verfassung zu sein ( siehe oktroyierte Verfassungen)
Es gibt nirgenwo Bestimmungen, wie eine Verfassung zustande kommen muss und wie sie auszusehen hat.
Es gibt nur die Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern bezüglich der Legitimation einer Verfassung, nämlich die, das die Verfassung der Zustimmung des Volkes bedarf.
Es spielt also keine Rolle, wie eine Verfassung zustande kam, sofern sie die Zustimmung des Volkes hat, ist sie gemäß dem Idealbild legitim.
Neben dem Fehler, das du die Idealvorstellung als Gesetz darstellst, damit eine Verfassung eine Verfasung ist, liegst du auch bei deiner Definition der Zustimmung falsch.
Der im Idealbild der Verfassung benutzte Begriff Zustimmung bezieht sich nicht ausschließlich auf die direkte Zustimmung, sondern steht für drei Formen der Zustimmung:
1. die direkte Zustimmung, also durch Volksabstimmung.
2. die indirekte Zustimmung durch vom Volk gewählte Vertreter (wie beim GG und der Verfassung der USA der Fall)
3. die Zustimmung im Denken
Wie eine Verfassung zustande kommt ist irrelevant, es ist kein Nationalkonvent oder ähnliches vorgeschrieben, relevant ist die Zustimmung des Volkes.
NationalDemokrat
30.09.2010, 19:06
Natinaldemokrat, du scheinst ein wenig Nachhilfe hinsichtlich Verfassungen zu benötigen.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Schon der Bestand dieses Artikels 146. sagt aus, dass das Grundgesetz selbst keine Verfassung sein kann.
Und damit ist schon der erste Tatbestand auf Grundlage des Staatsrechts erfüllt, dass die BRD KEIN Staat ist und sich ledeglich selbst zum deutschen Nationalstaat erklärt, OHNE Legitimation des deutschen Volkes und die Wirksamkeit in den ausführbaren Organen des Deutschen Reichs damit unterdrückt.
Und Sie sagen es selbst..hört hin:
VIDEO KLICK (http://www.youtube.com/watch?v=KsEHnMMKfLU)
ÄNDERT ES!!! JETZT DIE ZUKUNFT UNSERER KINDER IN FREIHEIT SICHERN!!!EINE VERFASSUNG SICHERN!!!!!! ES IST DIE ZEIT REIF!!!!!!!!!!!!!!!!!JETZT!!!
NationalDemokrat
30.09.2010, 19:13
Wie eine Verfassung zustande kommt ist irrelevant, es ist kein Nationalkonvent oder ähnliches vorgeschrieben, relevant ist die Zustimmung des Volkes.
Die gab es nie!!! Und wen wir von einer Demokratischen Grundordnung sprechen auf welche sich die BRD selbst beruft, bedarf es für eine Verfassung eben einer Ratifizierung und KEIN DIKTAT!!!!!
Beweise mir doch einfach das Gegenteil. Daran haperts doch.
Wen wir uns darüber einig sind und das dürfte klar sein, dass nach Staatsrecht sich ein Staat eben auch durch eine Verfassung definiert (ein demokratischer Rechtsstaat, wie es die BRD für sich in Anspruch nimmt), nur diesen Punkt allein jetzt...dann beweise mir anhand daran ,dass das Grundgesetz eine rechtliche Verfassung ist..Geltungsbereich....Ratifizierung ect..
Wen Du das kannst...dann schauen wir mal.....
Wieso sollte dir einer das "Gegenteil" deiner falsch begründeten Behauptung nachweisen?
Es reicht, dir zu erklären, dass du Unrecht hast.
Auch wenn du dies eisern ignorierst ^^
Oder mal gaaaaanz langsam ... um dir nachzuweisen, dass 1 + 1 NICHT 3 sind, muss ich dir NICHT beweisen, dass 2 rauskommt.
malnachdenken
30.09.2010, 20:09
Beweise mir doch einfach das Gegenteil. Daran haperts doch.
Es hapert einzig an Deinem Verständnis.
Wen wir uns darüber einig sind und das dürfte klar sein, dass nach Staatsrecht sich ein Staat eben auch durch eine Verfassung definiert (ein demokratischer Rechtsstaat, wie es die BRD für sich in Anspruch nimmt), nur diesen Punkt allein jetzt...dann beweise mir anhand daran ,dass das Grundgesetz eine rechtliche Verfassung ist..Geltungsbereich....Ratifizierung ect..
Wen Du das kannst...dann schauen wir mal.....
Also nach Deiner Logik hatte nicht mal das Kaiserreich eine Legitimation, denn da hat garantiert kein Volk darüber entschieden. Bei der Weimarer Republik ebenso nicht. Genauso nicht in den USA. Da haben auch "nur" Nationalversammlungen darüber entschieden.
Also wirklich, Du scheinst das echt ernst zu meinen mit Deinen wiederholten falschen Aussagen. Faktenresistent bist Du auch noch. Na da kann es ja nichts mehr mit Dir werden.
Am besten erklärst Du dich zum Reichsverweser und gut ist. Wenn Dich das glücklich macht.
malnachdenken
30.09.2010, 20:11
Die gab es nie!!! Und wen wir von einer Demokratischen Grundordnung sprechen auf welche sich die BRD selbst beruft, bedarf es für eine Verfassung eben einer Ratifizierung und KEIN DIKTAT!!!!!
Gab es beim Grundgesetz doch, Du Heinz:
Gemäß Art. 144 Abs. 1 GG bedurfte die Verfassung der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte[...]
Nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz#Genehmigung_und_Ratifikation_des_Grund gesetzes
malnachdenken
30.09.2010, 20:14
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Schon der Bestand dieses Artikels 146. sagt aus, dass das Grundgesetz selbst keine Verfassung sein kann.
Und damit ist schon der erste Tatbestand auf Grundlage des Staatsrechts erfüllt, dass die BRD KEIN Staat ist und sich ledeglich selbst zum deutschen Nationalstaat erklärt, OHNE Legitimation des deutschen Volkes und die Wirksamkeit in den ausführbaren Organen des Deutschen Reichs damit unterdrückt.
Und Sie sagen es selbst..hört hin:
VIDEO KLICK (http://www.youtube.com/watch?v=KsEHnMMKfLU)
ÄNDERT ES!!! JETZT DIE ZUKUNFT UNSERER KINDER IN FREIHEIT SICHERN!!!EINE VERFASSUNG SICHERN!!!!!! ES IST DIE ZEIT REIF!!!!!!!!!!!!!!!!!JETZT!!!
Nach dieser Logik (Grundgesetz !=Verfassung!=Staat) wären dann Dänemark, Schweden und die Niederlande also auch keine Staaten.
Wie viele Geisterfahrer siehst Du jetzt auf der Autobahn?
Gehirnnutzer
30.09.2010, 20:30
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Schon der Bestand dieses Artikels 146. sagt aus, dass das Grundgesetz selbst keine Verfassung sein kann.
Und damit ist schon der erste Tatbestand auf Grundlage des Staatsrechts erfüllt, dass die BRD KEIN Staat ist und sich ledeglich selbst zum deutschen Nationalstaat erklärt, OHNE Legitimation des deutschen Volkes und die Wirksamkeit in den ausführbaren Organen des Deutschen Reichs damit unterdrückt.
Und Sie sagen es selbst..hört hin:
VIDEO KLICK (http://www.youtube.com/watch?v=KsEHnMMKfLU)
ÄNDERT ES!!! JETZT DIE ZUKUNFT UNSERER KINDER IN FREIHEIT SICHERN!!!EINE VERFASSUNG SICHERN!!!!!! ES IST DIE ZEIT REIF!!!!!!!!!!!!!!!!!JETZT!!!
Du interpretierst etwas in den Artikel 146 hinein, das da nicht steht.
Das einzige was in dem Artikel steht, ist der abstrakte Zeitpunkt wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert und unter welchen Bedingungen.
Die Bedingung ist, das kein oktroyierte Verfassung das Grundgesetz ersetzen kann.
Das in einer Verfassung Bedingungen an die Verfassung, die sie ersetzen soll gestellt werden bzw. wie das ganze zu erfolgen hat ist nicht ungewöhnliches ( siehe Schweizer Verfassung).
Du scheinst es immer noch nicht kapiert zu haben, außer der Idealvorstellung gibt, die eben nur ein Idealbild ist und keine festgeschriebene Norm, gibt es keine Normen, die das Aussehen einer Verfassung vorschreibt.
Die gab es nie!!! Und wen wir von einer Demokratischen Grundordnung sprechen auf welche sich die BRD selbst beruft, bedarf es für eine Verfassung eben einer Ratifizierung und KEIN DIKTAT!!!!!
Wer geflissentlich die Vorstellungen und Meinungen von Verfassungsrechtlern ignoriert, weil es im nicht in den Kram passt, der wird zu dieser Schlußfolgerung kommen.
Das GG wurde ratefiziert, nämlich durch die frei gewählten Länderparlamente, was die Bedingung der Zustimmung in indirekter Form erfüllt. Hätten mehr Länder gegen das GG gestimmt, nicht nur Bayern, wäre das GG nie in Kraft getreten.
Anstatt immer wieder den gleichen Müll bezüglich des GG zu bringen, der von Unkenntnis der Staats- , der Verfassungs- und der allgemeinen Rechtslehre zeugt, anstatt Idealvorstellung zu Naturgesetzen zu deklarieren, solltest du dich mal damit beschäftigen, was eine neue Verfassung besser regeln könnte als das GG, dadurch lassen sich echte Argumente, die Menschen überzeugen können, finden, denn das brauchst du, eine Menge Menschen, die von einer echten Notwendigkeit einer neuen Verfassung basierend auf inhaltliche Unzulänglichkeiten des GG überzeugt sind.
Das fehlen plebizitärer Elemente auf Bundesebene, etc. pp..
NationalDemokrat
30.09.2010, 20:34
@malnachdenken
"Also nach Deiner Logik hatte nicht mal das Kaiserreich eine Legitimation, denn da hat garantiert kein Volk darüber entschieden. Bei der Weimarer Republik ebenso nicht. Genauso nicht in den USA. Da haben auch "nur" Nationalversammlungen darüber entschieden."
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^^Lügner Sie gab es und sogar 3!!!! Nur Sie scheiterten: Die Weimarer Reichsverfassung (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/index.html) ermöglichte erstmals in der deutschen Geschichte eine direkte Einflußnahme der Wähler auf die Gesetzgebung. Nach Artikel 73 war ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn in einem Volksbegehren ein Zehntel der Stimmberechtigten nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs dafür votierten. Für die Annahme des Gesetzentwurfs war bei dem Volksentscheid die Zustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten erforderlich. Auf Reichsebene gab es in der Weimarer Republik (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/index.html) insgesamt drei Versuche, politische Interessen in Form eines Volksentscheids durchzusetzen. Keiner dieser Versuche war erfolgreich. Dem Vorstoß der Kommunistischen Partei Deutschlands (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/kpd/index.html) (KPD) zur entschädigungslosen Enteignung der 1918 politisch entmachteten Fürsten hatte sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/spd/index.html) (SPD) angeschlossen. Die im Januar 1926 von beiden Parteien beantragte Fürstenenteignung (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung/index.html) "zum Wohl der Allgemeinheit", wurde von namhaften Intellektuellen und Künstlern unterstützt. 12,5 Millionen Stimmberechtigte unterzeichneten in dem Volksbegehren vom 4. bis 17. März 1924 den Antrag. Damit waren die zur Einleitung eines Volksentscheids erforderlichen zehn Prozent aller Wahlberechtigten weit übertroffen worden. Ein Volksentscheid hätte sich erübrigt, wenn der Gesetzentwurf vom Reichstag in unveränderter Form angenommen worden wäre. Da die Reichstagsmehrheit den Gesetzentwurf jedoch als verfassungswidrig und demagogisch ablehnte, wurde ein Volksentscheid anberaumt. 14,5 Millionen Stimmberechtigte sprachen sich zwar am 20. Juni 1926 für eine entschädigungslose Enteignung aus, aber das waren nur 36,4 statt der erforderlichen 50 Prozent.Kaum Resonanz fand im September 1928 das von der KPD initiierte und von einigen kleineren pazifistischen Gruppen unterstützte "Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/panzerkreuzer/index.html)". Da sich nur 1,2 Millionen Wahlberechtigte in die Listen eintrugen, wurde kein Volksentscheid angesetzt. Eine deutliche Abfuhr erhielten im Dezember 1929 auch die Initiatoren des Volksentscheids gegen den Young-Plan (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/young/index.html), mit dem die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/nsdap/index.html) (NSDAP), die Deutschnationale Volkspartei (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/dnvp/index.html) (DNVP) sowie der Stahlhelm (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/gewalt/stahlhelm/index.html) und der Alldeutsche Verband (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/wegbereiter/alldeutsch/index.html) die Bestimmungen des Versailler Vertrags (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/versailles/index.html) zu revidieren versuchten.
Ein Volksentscheid muss gegeben sein, zumindest in einer Demokratie wie ich Sie verstehe: Alle Macht geht vom Volke aus.
Ne, mit einem Lügner gebe ich mich auch nicht mehr ab!!
NationalDemokrat
30.09.2010, 20:42
Gab es beim Grundgesetz doch, Du Heinz:
Gemäß Art. 144 Abs. 1 GG bedurfte die Verfassung der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte[...]
Nach der Ratifizierung durch alle anderen Bundesländer wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten ausgefertigt und verkündet
RATIFIZIERUNG DURCH BUNDESLÄNDER UND VOLKSENTSCHEID DÜRFTE WOHL EIN UNTERSCHIED SEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!
DIE DURCH ABGORDNETE IN BUNDESLÄNDERN IST KEINE!!!!!!!!!!!!!!!!!
Man darf hieran erinnern:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,539657,00.html
Das diese Diktatur Gang und Gebe ist, must DU mir nicht erläutern!!
malnachdenken
30.09.2010, 20:45
@malnachdenken
"Also nach Deiner Logik hatte nicht mal das Kaiserreich eine Legitimation, denn da hat garantiert kein Volk darüber entschieden. Bei der Weimarer Republik ebenso nicht. Genauso nicht in den USA. Da haben auch "nur" Nationalversammlungen darüber entschieden."
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^^Lügner Sie gab es und sogar 3!!!! Nur Sie scheiterten: Die Weimarer Reichsverfassung (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/index.html) ermöglichte erstmals in der deutschen Geschichte eine direkte Einflußnahme der Wähler auf die Gesetzgebung. Nach Artikel 73 war ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn in einem Volksbegehren ein Zehntel der Stimmberechtigten nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs dafür votierten. Für die Annahme des Gesetzentwurfs war bei dem Volksentscheid die Zustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten erforderlich. Auf Reichsebene gab es in der Weimarer Republik (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/index.html) insgesamt drei Versuche, politische Interessen in Form eines Volksentscheids durchzusetzen. Keiner dieser Versuche war erfolgreich. Dem Vorstoß der Kommunistischen Partei Deutschlands (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/kpd/index.html) (KPD) zur entschädigungslosen Enteignung der 1918 politisch entmachteten Fürsten hatte sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/spd/index.html) (SPD) angeschlossen. Die im Januar 1926 von beiden Parteien beantragte Fürstenenteignung (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung/index.html) "zum Wohl der Allgemeinheit", wurde von namhaften Intellektuellen und Künstlern unterstützt. 12,5 Millionen Stimmberechtigte unterzeichneten in dem Volksbegehren vom 4. bis 17. März 1924 den Antrag. Damit waren die zur Einleitung eines Volksentscheids erforderlichen zehn Prozent aller Wahlberechtigten weit übertroffen worden. Ein Volksentscheid hätte sich erübrigt, wenn der Gesetzentwurf vom Reichstag in unveränderter Form angenommen worden wäre. Da die Reichstagsmehrheit den Gesetzentwurf jedoch als verfassungswidrig und demagogisch ablehnte, wurde ein Volksentscheid anberaumt. 14,5 Millionen Stimmberechtigte sprachen sich zwar am 20. Juni 1926 für eine entschädigungslose Enteignung aus, aber das waren nur 36,4 statt der erforderlichen 50 Prozent.Kaum Resonanz fand im September 1928 das von der KPD initiierte und von einigen kleineren pazifistischen Gruppen unterstützte "Volksbegehren gegen den Panzerkreuzerbau (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/panzerkreuzer/index.html)". Da sich nur 1,2 Millionen Wahlberechtigte in die Listen eintrugen, wurde kein Volksentscheid angesetzt. Eine deutliche Abfuhr erhielten im Dezember 1929 auch die Initiatoren des Volksentscheids gegen den Young-Plan (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/young/index.html), mit dem die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/nsdap/index.html) (NSDAP), die Deutschnationale Volkspartei (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/dnvp/index.html) (DNVP) sowie der Stahlhelm (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/gewalt/stahlhelm/index.html) und der Alldeutsche Verband (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/wegbereiter/alldeutsch/index.html) die Bestimmungen des Versailler Vertrags (http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/versailles/index.html) zu revidieren versuchten.
Ein Volksentscheid muss gegeben sein, zumindest in einer Demokratie wie ich Sie verstehe: Alle Macht geht vom Volke aus.
Ne, mit einem Lügner gebe ich mich auch nicht mehr ab!!
Jetzt zeig doch mal in Deinem kopierten Text, wo da was steht, daß das Volk über die Weimarer Verfassung abgestimmt hat.
malnachdenken
30.09.2010, 20:46
[COLOR=Red][I][B]RATIFIZIERUNG DURCH BUNDESLÄNDER UND VOLKSENTSCHEID DÜRFTE WOHL EIN UNTERSCHIED SEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ka wo und wann hat denn das deutsche Volk über die Weimarer Verfassung volksabgestimmt und ratifiziert? Zeig mal her!
Gehirnnutzer
30.09.2010, 20:56
Jetzt zeig doch mal in Deinem kopierten Text, wo da was steht, daß das Volk über die Weimarer Verfassung abgestimmt hat.
Er weiß sehr genau, das die Weimarer Verfassung auch nur durch indirekte Zustimmung legitimiert wurde. Offen wird er dies nicht zugeben, denn dann würde er den eigentlich Zweck seiner Diskussion verfehlen, denn es geht eigentlich nicht um das GG, sondern darum, die Hindernisse, die das GG den Zielen und Vorstellungen der NPD und ihrer Anhängern setzt, aus dem Weg zu räumen.
Das GG lässt sich nicht durch sich selber außer Kraft setzen, die Weimarer Verfassung schon, man könnte seinen Vorbildern nacheifern und sich ermächtigen.:cool2:
NationalDemokrat
30.09.2010, 21:02
Ka wo und wann hat denn das deutsche Volk über die Weimarer Verfassung volksabgestimmt und ratifiziert? Zeig mal her!
REDEN WIR HIER VON DER WEIMARER VERFASSUNG ODER VOM GG?
HABE ICH BEHAUPTET DAS DIE VERFASSUNG DER WEIMARER REPUBLIK HEUTIGEN ANSPRÜCHEN GENÜGT? DARÜBER DAS SIE MEHR VERFASSUNG IST, ALS DAS GG IST FÜR MICH OFFENKUNDIG.
Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“ Alle Staatsgewalt muss also nach der Definition des Grundgesetzes vom Volke ausgehen, somit müssen Legislative, Exekutive und Judikative unmittelbar, oder aber doch zumindest mittelbar vom Volk legitimiert sein. So schreibt es das Grundgesetz vor, und dieses hat ja auch, wenn man sich die letzten 50 Jahre in Deutschland vor Augen führt, funktioniert.
ABER die sich mir dann offenen Fragen bleiben:
In der Präambel des Grundgesetzes steht: „...hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Hat das deutsche Volk sich damals wirklich dieses Grundgesetz gegeben? Oder war es nicht vielmehr so, dass aufgrund des Auftrages der alliierten Militärgouverneure von Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten dieses Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde? Und hatte denn das deutsche Volk seit 1949 überhaupt jemals die Möglichkeit über das Grundgesetz zu entscheiden? Kann das Grundgesetz überhaupt im verfassungsrechtlichen Sinne als eine gültige Verfassung gelten, wurde es doch schließlich dem deutschen Volke oktroyiert?
Gesetze in ihrer jeweils aktuellen Form findest du jeden Tag frisch im Bundesgesetzblatt Teil III (enthält die konsolidierten Fassungen) oder im Netz auf www.bundesrecht.juris.de (http://www.bundesrecht.juris.de). Viel Spaß beim Lesen. Siehe besonders http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/. Wer veraltete Bücher kauft, ist selbst schuld. Das steht nirgends im Bundesbeamtengesetz. das auch nur 147 Paragraphen hat.
Reiche bitte mal einen genauen Verweis nach.
BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.Falls dir das Buch zu "alt" scheint.
http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583
Probier doch einfach mal den Link aus (den zweiten - mit bbg_2009 am Ende). Dann findest du das Bundesbeamtengesetz in seiner aktuell gültigen Form, in voller Länge - von § 1 bis 147. Da taucht im gesamten Text weder das Wort "Reich" noch das Jahr 1937 auf. Das musst du aufmerksam lesen und beherzigen, falls du dich für eine Beamtenlaufbahn interessieren solltest.
NationalDemokrat
30.09.2010, 21:08
Offen wird er dies nicht zugeben, denn dann würde er den eigentlich Zweck seiner Diskussion verfehlen, denn es geht eigentlich nicht um das GG, sondern darum, die Hindernisse, die das GG den Zielen und Vorstellungen der NPD und ihrer Anhängern setzt, aus dem Weg zu räumen.
Das GG lässt sich nicht durch sich selber außer Kraft setzen, die Weimarer Verfassung schon, man könnte seinen Vorbildern nacheifern und sich ermächtigen.:cool2:
Schlaumeier! Natürlich muss das GG weg als Diktat, als solches! Die Ziele und Vorstellungen der NPD dabei, spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Wen auch wir (oder die NPD als solches) für eine neue Nationalversammlung eintreten und WIR DABEI DARAUF BESTEHEN, DASS DAS VOLK SIE LEGITIMIERT...WIE KANN MAN DANN AUF DAS SCHMALE BRETT KOMMEN UNS DIKATUR VORWERFEN ZU WOLLEN???
Dazu kommt, daß ein Grundgesetz dem Sinn nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist. Dies geht aus der Kommentierung der Haager Landkriegsordnung hervor, welche noch immer gültig ist und an die sich die meisten Länder gebunden haben.
Wo, bitte, steht das in der HLKO? Es ist ein Märchen. Falls nicht, bitte belegen.
NationalDemokrat
30.09.2010, 21:16
Probier doch einfach mal den Link aus (den zweiten - mit bbg_2009 am Ende). Dann findest du das Bundesbeamtengesetz in seiner aktuell gültigen Form, in voller Länge - von § 1 bis 147. Da taucht im gesamten Text weder das Wort "Reich" noch das Jahr 1937 auf. Das musst du aufmerksam lesen und beherzigen, falls du dich für eine Beamtenlaufbahn interessieren solltest.
Tja komisch, bei mir Lügen die Bücher und der Verweis:
http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583
Reichsgebiet BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Nur dein Verweis sagt die Wahrheit darüber? Und in meinem Verweis steht auch noch ausdrücklich nicht weggefallen oder gestrichen, wobei es doch bei vielen anderen § auf dieser Seite steht und aktuell gehalten wird, komisch.
Gut seis drum in der Sache ist es mir jetzt ohne Belang. Ich nehme dein Verweis zur Kenntnis, in Ordnung?
NationalDemokrat
30.09.2010, 21:24
Wo, bitte, steht das in der HLKO? Es ist ein Märchen. Falls nicht, bitte belegen.
........."Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist".
Artikel 43.
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Artikel 47.
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
In der Präambel des Grundgesetzes steht: „...hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Hat das deutsche Volk sich damals wirklich dieses Grundgesetz gegeben?
Sag mal, sind du und deine Kumpel nicht die Leute, die immer so beharrlich auf der Rede herumreiten, die Carlo Schmid im September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat gehalten hat? Dann lies mal folgenden Auszug daraus:
Der Parlamentarische Rat ist fraglos ein gesamtdeutsches Organ. Wir hier, meine Damen und Herren, vertreten nicht bestimmte Länder, sondern wir vertreten die Gesamtheit des deutschen Volkes, soweit es sich vertreten lassen kann.
Der Umstand, daß das deutsche Volk in der Gliederung in Länder auftritt, kommt dadurch zum Ausdruck, daß die Wahl der Abgeordneten für dieses Hohe Haus durch die Landtage erfolgte, und darin, daß der Beschluß, zu dem wir kommen werden, in den Ländern zu ratifizieren ist. Notabene: Nur zu ratifizieren, und nicht etwa als Gesetz zu verkünden.
Schließlich - und das scheint mir jeden Zweifel auszuschließen - weise ich auf die Bestimmung hin, daß das Grundgesetz für das ganze Gebiet der elf Länder auch dann gelten wird, wenn nur zwei Drittel der Länder zustimmen. Wie sollte es die Möglichkeit geben, daß zwei Drittel ein Drittel majorisieren, wenn man nicht von vornherein davon ausgeht, daß ein deutsches Staatsvolk, eine deutsche Staatswirklichkeit schon besteht und nicht erst entsteht, eine Staatswirklichkeit, die imstande ist, eine volonté générale herzustellen auch dort, wo eine volanté de tous nicht gegeben ist?
Das alles ist nicht müßige Theorie, sondern eine Feststellung, die mir notwendig scheint. Denn wir müssen wissen, bei wem der Anspruch ruht; ob Deutschland unter Ländern ausgehandelt werden muß oder ob das deutsche Volk sich selbst sein Haus zu bauen hat.
Für ihn war der Fall klar.
Oder war es nicht vielmehr so, dass aufgrund des Auftrages der alliierten Militärgouverneure von Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten dieses Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde?
Da die Besatzungsmächte damals die Staatsgewalt ausübten, im Sinne der von dir so überaus geschätzten Haager Landkriegsordnung, musste der Anstoß logischerweise von ihnen kommen. Aber wer das Grundgesetz mal mit der Weimarer und der Frankfurter Reichsverfassung vergleicht, merkt sehr schnell, dass es eine urdeutsche Verfassung in der besten Tradition deutscher Demokratie ist.
Und hatte denn das deutsche Volk seit 1949 überhaupt jemals die Möglichkeit über das Grundgesetz zu entscheiden?
Es hat 1949 das Grundgesetz ratifiziert, vertreten durch seine Landtage. Und 1990 hat es sich auf äußerst eindrucksvolle Weise dafür entschieden, es zu behalten, obwohl damals die Möglichkeit zu seiner Ablösung bestanden hätte. Aber offenbar sah niemand einen Bedarf. Dabei ist es bis heute geblieben, obwohl natürlich die Möglichkeit der Schaffung einer neuen Verfassung als Akt ursprünglicher und primärer Staatsgewalt immer besteht.
Kann das Grundgesetz überhaupt im verfassungsrechtlichen Sinne als eine gültige Verfassung gelten, wurde es doch schließlich dem deutschen Volke oktroyiert?
Erstens wurde es das nicht (höchstens den Bayern).
Zweitens wurden die preußische Verfassung von 1850, die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1866 und die Bismarck-Verfassung von 1871 auch oktroyiert, was ihrer Wirksamkeit keinen Abbruch tat. Hättest du mal die früheren Antworten auf deine Beiträge gelesen, dann wüsstest du, dass die Wirksamkeit (also Gültigkeit) einer Verfassung nicht von der Art ihrer Entstehung und der Einhaltung irgendwelcher Formalien abhängt, sondern davon, dass der Staat tatsächlich danach funktioniert. Lies doch mal nach, was seriöse Verfassungsrechtler wie etwa Scholz dazu schreiben. (Wirst du nicht, ich weiß, aber da stehts.)
Tja komisch, bei mir Lügen die Bücher und der Verweis:
http://www.beamten-online.de/recht/beamtenrecht/583
Reichsgebiet BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Nur dein Verweis sagt die Wahrheit darüber?
Die Wahrheit steht im Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, ab Seite 160. Lies nach.
........."Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land ist".
Artikel 43.
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Artikel 47.
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Zitat korrekt (auch wenn nicht erkennbar ist, was der Artikel 147 hier soll). Und wo steht da was von Verfassungen oder Grundgesetzen bzw. dem Unterschied zwischen beiden? Beleg fehlt nach wie vor.
malnachdenken
30.09.2010, 21:45
REDEN WIR HIER VON DER WEIMARER VERFASSUNG ODER VOM GG?
Na jetzt weillst Du mich wohl für doof verkaufen.
Du hast damit angefangen, daß Verfassungen durch das Volk direkt durch Volksabstimmung legitmiert sein müssen, damit ein Staat auch wirklich ein Staat ist. Ich habe Dir die Beispiele Kaiserreich und Weimarer Republik gezeigt, daß es eben nicht so sein muss.
HABE ICH BEHAUPTET DAS DIE VERFASSUNG DER WEIMARER REPUBLIK HEUTIGEN ANSPRÜCHEN GENÜGT?
Ach, jetzt erzählst Du was von "heutigen Ansprüchen"? Was unterscheidet denn die Ansprüche von 1871, 1919, 1949 und heute?
DARÜBER DAS SIE MEHR VERFASSUNG IST, ALS DAS GG IST FÜR MICH OFFENKUNDIG.
Es gibt keine "mehr Verfassung", entweder ein ist es eine Verfassung oder nicht. Entweder ist dieses Ding Grundlage für die Gesetze in einem Staat oder nicht. Ein bisschen oder 3/4 gibt es nicht. Also hör mal auf damit.
Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“ Alle Staatsgewalt muss also nach der Definition des Grundgesetzes vom Volke ausgehen, somit müssen Legislative, Exekutive und Judikative unmittelbar, oder aber doch zumindest mittelbar vom Volk legitimiert sein. So schreibt es das Grundgesetz vor, und dieses hat ja auch, wenn man sich die letzten 50 Jahre in Deutschland vor Augen führt, funktioniert.
ABER die sich mir dann offenen Fragen bleiben:
In der Präambel des Grundgesetzes steht: „...hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Hat das deutsche Volk sich damals wirklich dieses Grundgesetz gegeben? Oder war es nicht vielmehr so, dass aufgrund des Auftrages der alliierten Militärgouverneure von Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten dieses Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde? Und hatte denn das deutsche Volk seit 1949 überhaupt jemals die Möglichkeit über das Grundgesetz zu entscheiden? Kann das Grundgesetz überhaupt im verfassungsrechtlichen Sinne als eine gültige Verfassung gelten, wurde es doch schließlich dem deutschen Volke oktroyiert?
Ganz einfach: Wenn Du eine neue Verfassung haben willst, dann mach eine Partei auf, setze Dich dafür ein und lass dann das Volk darüber entscheiden. Das ist möglich und legitim. Also mach das.
NationalDemokrat
30.09.2010, 21:55
GSch
Sag mal, sind du und deine Kumpel nicht die Leute, die immer so beharrlich auf der Rede herumreiten, die Carlo Schmid im September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat gehalten hat? Dann lies mal folgenden Auszug daraus.
Ja danke kenne ich und ja das kommt so in den Videos vor. Ich und meine "Kumpels" wissen jedoch im Gegensatz zu dir anscheinend, dass eben diese Leute um Carlo Schmidt herum von den Allierten beauftragt waren und nur in deren Rahmen handeln durften. Ich habe hierzu Strang schon geschrieben: Das 3. Reich war auch nur eine Verwaltung des Deutschen Reichs...dito An dem Tage des Zerfalls des 3. Reichs hatte die Verfassung der Weimarer Republik wieder Gültigkeit. Warum man als eine neue Grundordnung<<(Nichs anderes ist das Grundgesetz FÜR die BRD) schaffen muste, bleibt mir ein Rätsel.
Für ihn war der Fall klar.
Ja, toll nech.:rolleyes:
Da die Besatzungsmächte damals die Staatsgewalt ausübten, im Sinne der von dir so überaus geschätzten Haager Landkriegsordnung, musste der Anstoß logischerweise von ihnen kommen. Aber wer das Grundgesetz mal mit der Weimarer und der Frankfurter Reichsverfassung vergleicht, merkt sehr schnell, dass es eine urdeutsche Verfassung in der besten Tradition deutscher Demokratie ist.
Mhh, nö. Wen man das GG EIGENMÄCHTIG für gültig erklärt und dieses einer eigendlichen Verfassung überstülpt? Noch dazu das derzeitige GG seid 1990 keine Rechtswirksamkeit mehr hat.:rolleyes: Wurde doch hier alles schon erläutert.
Es hat 1949 das Grundgesetz ratifiziert, vertreten durch seine Landtage. Und 1990 hat es sich auf äußerst eindrucksvolle Weise dafür entschieden, es zu behalten, obwohl damals die Möglichkeit zu seiner Ablösung bestanden hätte.
Es hat sich verabschiedet. Bitte nicht nochmal von vorne jetzt.
Aber offenbar sah niemand einen Bedarf. Dabei ist es bis heute geblieben, obwohl natürlich die Möglichkeit der Schaffung einer neuen Verfassung als Akt ursprünglicher und primärer Staatsgewalt immer besteht.
Richtig vollkommen richtig, habe ich auch erläutert (mh..glaube unter dem Punkt Souveränität, einige Seiten zuvor.) Und dannach wurde beschrieben warum es der Dringlichkeit Bedarf das eben das deutsche Volk sich selbst diese neue Verfassung endlich gibt, weil wir mit dem derzeitigen Stand... um es abzukürzen Quasi im Rechtsfreien Raum operieren/leben.
...........die preußische Verfassung von 1850, die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1866 und die Bismarck-Verfassung von 1871 auch oktroyiert, was ihrer Wirksamkeit keinen Abbruch tat. Hättest du mal die früheren Antworten auf deine Beiträge gelesen, dann wüsstest du, dass die Wirksamkeit (also Gültigkeit) einer Verfassung nicht von der Art ihrer Entstehung und der Einhaltung irgendwelcher Formalien abhängt, sondern davon, dass der Staat tatsächlich danach funktioniert. Lies doch mal nach, was seriöse Verfassungsrechtler wie etwa Scholz dazu schreiben. (Wirst du nicht, ich weiß, aber da stehts.)
Ich weis doch um die Weimarer Verfassung und das dessen Volksentscheide gescheitert ist. Nun ist es nunmal aber einfach mal so, dass derzeitig nur das Volk sich eine Verfassung geben kann und muss, die politische Kaste wird Sie uns nicht genehmigen, ist doch offensichtlich obwohl dort Handlungsbedarf besteht.
Wir schreiben hier also um 2 Sächlichkeiten:
1) Die Legitimität des GG bei ihrem einsetzen.
2) Deren Rechtsungültigkeit seid 1990
malnachdenken
30.09.2010, 22:00
Und dannach wurde beschrieben warum es der Dringlichkeit Bedarf das eben das deutsche Volk sich selbst diese neue Verfassung endlich gibt, weil wir mit dem derzeitigen Stand... um es abzukürzen Quasi im Rechtsfreien Raum operieren/leben.
Ok, mal kurz zwischengefragt: Was verstehst Du denn eigentlich unter einem rechtsfreiem Raum bzw das Gegenteil: einem Raum, wo Recht rechtmäßig operiert?
NationalDemokrat
30.09.2010, 22:10
Ok, mal kurz zwischengefragt: Was verstehst Du denn eigentlich unter einem rechtsfreiem Raum bzw das Gegenteil: einem Raum, wo Recht rechtmäßig operiert?
Alle Gesetze und Gerichtsbarkeit berufen sich auf die vom Volke legitmierte Verfassung.
Ohne Verfassung vom Volke legitmiert sind Gesetze ungültig und die Gerichtsbarkeit Partei.
So in etwa....
malnachdenken
30.09.2010, 22:28
Alle Gesetze und Gerichtsbarkeit berufen sich auf die vom Volke legitmierte Verfassung.
Ohne Verfassung vom Volke legitmiert sind Gesetze ungültig und die Gerichtsbarkeit Partei.
So in etwa....
Und schon bist Du auf einem Holzweg. Mit Deiner Definition könnte man gar keine Gefängnisse führen. Die Insassen haben bestimmt nicht dafür gestimmt unter diesen Bedingungen leben zu müssen.
Oder Jugendstrafrecht. Das konnten jugendliche auch nicht darüber entscheiden.
Es ist also klar, daß Du schon vom Grundsatz aus falsch liegst.
NationalDemokrat
30.09.2010, 22:39
@malnachdenken
Du hast damit angefangen, daß Verfassungen durch das Volk direkt durch Volksabstimmung legitmiert sein müssen, ......
Ja
....damit ein Staat auch wirklich ein Staat ist.
Braucht es grundsätzlich nur
Staatsgebiet (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgebiet) Staatsvolk (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk) und eine Machtausübung. (http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgewalt)
So definiert sich ein Staat. Und ich hatte angegeben:
Staatsgebiet, Staatsvolk, Machtausübung mittels vom Volk legitimierter Verfassung.
Du hast Recht, ich hätte dort nicht einfach nur Staat schreiben dürfen, sondern nochmals betonen, wie einige Seiten davor schon,>> für einen demokratischen Rechtsstaat(Und wen nicht dann hole ich das jetzt nach, um Missverständnisse auszuräumen). Ich sehe das durchaus so, das ein Staat eine Verfassung wie im Fall des GG haben kann..die jedoch wen Sie nicht vom Volk eingesetzt und legitimiert wurde, eben vom Staat keine Machtausübung mittels vom Volk legitimierter Verfassung ist und somit dem wiederspricht, was selbst im GG steht: "alle Macht geht vom Volke aus"
Ich habe Dir die Beispiele Kaiserreich und Weimarer Republik gezeigt, daß es eben nicht so sein muss.
Nur das eben selbst ein Unterschied darin besteht, ob es von Siegermächten diktiert und genehmigt wird oder aber wie im Fall der Weimarer Verfassung deutsche Volksvertreter frei diese bestimmen konnten.
Ach, jetzt erzählst Du was von "heutigen Ansprüchen"? Was unterscheidet denn die Ansprüche von 1871, 1919, 1949 und heute?
Oh, ich gehe mit Sicherheit jetzt nicht die ganze Weimarer Verfassung durch und gleiche ab, ob das dort noch alles Zeitgemäss ist. Ich glaube alles darin wird halt nicht mehr der Fall sein. Ich habe die Weimarer Verfassung im übrigen hier im Strang verlinkt schau mal selbst rein.
Es gibt keine "mehr Verfassung", entweder ein ist es eine Verfassung oder nicht. Entweder ist dieses Ding Grundlage für die Gesetze in einem Staat oder nicht. Ein bisschen oder 3/4 gibt es nicht. Also hör mal auf damit.
Beim fettgedruckte gehe ich konform, möchte aber nochmals anmerken:
Nur das eben selbst ein Unterschied darin besteht, ob es von Siegermächten diktiert und genehmigt wird oder aber wie im Fall der Weimarer Verfassung deutsche Volksvertreter frei diese bestimmen konnten.
Ganz einfach: Wenn Du eine neue Verfassung haben willst, dann mach eine Partei auf, setze Dich dafür ein und lass dann das Volk darüber entscheiden. Das ist möglich und legitim. Also mach das.
Für mich sellt sich die Frage nicht, sondern nur eine NICHT WAHL oder ein Verbleib in der NPD und die Wahl der NPD.
malnachdenken
30.09.2010, 22:48
Für mich sellt sich die Frage nicht, sondern nur eine NICHT WAHL oder ein Verbleib in der NPD und die Wahl der NPD.
Ach dann ist das hier nur so ein blöder NPD-Werbestrang? Meine Güte, die NPD sollte sich wirklich mal eine professionellere PR-Abteilung suchen. Solch wirre Köpfe wie Du locken doch keinen anständigen Deutschen mit einem IQ über einer deutschen Eiche an.
NationalDemokrat
30.09.2010, 22:50
Ach dann ist das hier nur so ein blöder NPD-Werbestrang? Meine Güte, die NPD sollte sich wirklich mal eine professionellere PR-Abteilung suchen. Solch wirre Köpfe wie Du locken doch keinen anständigen Deutschen mit einem IQ über einer deutschen Eiche an.
Du verlässt mal wieder den Pfad der gesunden Diskussion. Ich meine, passiert mir auch..aber wo wir schon mal in Spur waren.
...........die preußische Verfassung von 1850, die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1866 und die Bismarck-Verfassung von 1871 auch oktroyiert, was ihrer Wirksamkeit keinen Abbruch tat. ...
Ich weis doch um die Weimarer Verfassung und das dessen Volksentscheide gescheitert ist.
Begreif doch endlich mal, dass es einen Unterschied gibt zwischen einer Abstimmung über eine Verfassung und einer Abstimmung gemäß der Verfassung. Zum Verzweifeln.
Ich habe Dir die Beispiele Kaiserreich und Weimarer Republik gezeigt, daß es eben nicht so sein muss.
Nur das eben selbst ein Unterschied darin besteht, ob es von Siegermächten diktiert und genehmigt wird oder aber wie im Fall der Weimarer Verfassung deutsche Volksvertreter frei diese bestimmen konnten.
Ach so, jetzt reicht es schon, wenn Volksvertreter (wie etwa die Weimarer Nationalversammlung) darüber beschließen können. Vorher hast du doch noch auf einer Urabstimmung bestanden. Nun, 1850 in Preußen, 1866 im Norddeutschen Bund und 1871 bei Bismarck war ja noch nicht mal das der Fall. Der Parlamentarische Rat dagegen bestand aus Delegierten der frei gewählten Landtage, diese waren somit deutsche Volksvertreter, und diese Landtage ratifizierten den Entwurf auch (nicht die Besatzer). Wer sich das Frankfurter Dokument Nr. 1 ansieht, der merkt, dass der von den Militärgouverneuren gesetzte "Rahmen" aus lauter Dingen bestand, die eigentlich auch so selbstverständlich waren.
NationalDemokrat
06.10.2010, 01:31
1 Film Juristische Fragen zur BRD (http://www.volksgewerkschaft.de/info/2010/04/20/dieser-film-mit-jo-conrad-und-dr-werner-ratnikow-moechte-die-deutsche-volksgewerkschaft-zur-sachlage-mit-beitragen/)
2 Film Juristische Fragen zur BRD (http://www.youtube.com/watch?v=lfJsrBg2yfY)
Die Polizei bittet um Hilfe
http://www.youtube.com/watch?v=BR57X20WxwI&feature=related
NationalDemokrat
06.10.2010, 02:39
Alles was ich noch zu sagen/schreiben hätte und was ich bereits hier geschrieben habe:
Ist hier in 3 Akten als Video verewigt:
1) http://www.youtube.com/watch?v=iyIt5NfLyb4 (http://www.youtube.com/watch?v=iyIt5NfLyb4)
2) http://www.youtube.com/watch?v=ZCQLYSnV08E&NR=1 (http://www.youtube.com/watch?v=ZCQLYSnV08E&NR=1)
3) http://www.youtube.com/watch?v=YBi6j4bC0wI (http://www.youtube.com/watch?v=YBi6j4bC0wI)
Viel Spass dabei und damit bin ich raus aus der gesamten Diskussion.
borisbaran
06.10.2010, 03:14
ad 1) BRD.
ad 2) Eigentlich wird in letzter mehr über die Finanzkrise, Arbeitslosigkeit, Probleme mit Ausländern, Terrorismus, neue Affären von Madonna diskutiert.
ad 3) Da steht nix vom Kanzler.
ad 4) Was für "Fragen" mienst du den?
ad 5) Ja, sischa, alle Politiker sind phöse, nur Nazionaldermokrat iz gud.
ad 6) Echt? Zeich ma (Fachmeinungen von Juristen) über Ausländer, die sich trotz Straftat, auf die Abschiebung steht, im Land sind.
ad 7) Wahrscheinlich im des 60-Jahre Jubiliäums. Und über was ne Gehirnwäsche redest du da? Inwiefern solln Filme über den Nazismus Gehirnwäsche sein?
ad 8) Wie tut ern das angeblich machen?! Durchs Verbreiten von neonazistischen Schrotts?
ad 9) Weil Volksverhetzung illegal ist.
ad 10) In den "Kommie-Fächern" war sie in der Uni nur mittelmäßig, sie nahm nich an der Jugendweihe teil, sondenr wurde konfirmiert udn kirchlich getraut, nicht besonders linientreu damals. Und was sie da genau getan hatte, kann eh nich mehr genau rekonstruiert werden...
1 Film Juristische Fragen zur BRD (http://www.volksgewerkschaft.de/info/2010/04/20/dieser-film-mit-jo-conrad-und-dr-werner-ratnikow-moechte-die-deutsche-volksgewerkschaft-zur-sachlage-mit-beitragen/)
2 Film Juristische Fragen zur BRD (http://www.youtube.com/watch?v=lfJsrBg2yfY)
Die Polizei bittet um Hilfe
http://www.youtube.com/watch?v=BR57X20WxwI&feature=related
"die polizei bittet um hilfe" :hihi: :hihi:
Zu Zeiten der geistigen Väter deiner Partei, war es streng untersagt, sich als Polizist auszugeben, wenn man keiner wahr ;)
NationalDemokrat
06.10.2010, 18:10
"die polizei bittet um hilfe" :hihi: :hihi:
Zu Zeiten der geistigen Väter deiner Partei, war es streng untersagt, sich als Polizist auszugeben, wenn man keiner wahr ;)
Ich möchte gerne Wissen, was an diesem Video (welches den Anschein trägt, dass ein Polizei"beamter" oder die "Polizei" ) hier anonym um Hilfe bittet, daran so lustig ist?
NationalDemokrat
06.10.2010, 20:39
Unterschriftensammlung für eine echte Verfassung für Deutschland:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Deutsche Volksgewerkschaft e.V., fordert mit dieser Unterschriftenliste eine - "Neue Verfassung" - für unser Land - Deutschland! Diese neue Verfassung, soll und muß von unseren Menschen hier in Deutschland, in freier, souveräner Entscheidung selbst bestimmt werden! Daraus resultierend fordern wir auch einen endgültigen - Friedensvertrag -, von allen ehemaligen Kriegsteilnehmern unterzeichnet und dem Deutschen Volk, als Souverän in seine eigenen Hände übergeben. Bitte unterstützen Sie alle unsere Bemühungen mit dieser friedlichen Unterschriftenaktion!
- Wir wollen unsere Freiheit, in freier, unabhängiger Selbstbestimmung - !
Wir sagen Ihnen allen Danke dafür!
http://www.volksgewerkschaft.de/unterschrift2/index.html
Ich möchte gerne Wissen, was an diesem Video (welches den Anschein trägt, dass ein Polizei"beamter" oder die "Polizei" ) hier anonym um Hilfe bittet, daran so lustig ist?
Die Polizei bittet also "anonym" unter dem Namen "Polizei" um Hilfe? :))
Das du auch nur in Erwägung ziehst, dass könnte "echt" sein, ist echt der Brüller :))
Deutschmann
06.10.2010, 20:47
Unterschriftensammlung für eine echte Verfassung für Deutschland:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Deutsche Volksgewerkschaft e.V., fordert mit dieser Unterschriftenliste eine - "Neue Verfassung" - für unser Land - Deutschland! Diese neue Verfassung, soll und muß von unseren Menschen hier in Deutschland, in freier, souveräner Entscheidung selbst bestimmt werden! Daraus resultierend fordern wir auch einen endgültigen - Friedensvertrag -, von allen ehemaligen Kriegsteilnehmern unterzeichnet und dem Deutschen Volk, als Souverän in seine eigenen Hände übergeben. Bitte unterstützen Sie alle unsere Bemühungen mit dieser friedlichen Unterschriftenaktion!
- Wir wollen unsere Freiheit, in freier, unabhängiger Selbstbestimmung - !
Wir sagen Ihnen allen Danke dafür!
http://www.volksgewerkschaft.de/unterschrift2/index.html
Ich weiß nicht ob das mit der neuen Verfassung so ne gute Idee ist. Bei dem MultiKulti-Mischmasch und Gutmenschenschwemme was wir haben, dürfte da nur Schrott rauskommen.
Unterschriftensammlung für eine echte Verfassung für Deutschland:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Deutsche Volksgewerkschaft e.V., fordert mit dieser Unterschriftenliste eine - "Neue Verfassung" - für unser Land - Deutschland! Diese neue Verfassung, soll und muß von unseren Menschen hier in Deutschland, in freier, souveräner Entscheidung selbst bestimmt werden! Daraus resultierend fordern wir auch einen endgültigen - Friedensvertrag -, von allen ehemaligen Kriegsteilnehmern unterzeichnet und dem Deutschen Volk, als Souverän in seine eigenen Hände übergeben. Bitte unterstützen Sie alle unsere Bemühungen mit dieser friedlichen Unterschriftenaktion!
- Wir wollen unsere Freiheit, in freier, unabhängiger Selbstbestimmung - !
Wir sagen Ihnen allen Danke dafür!
http://www.volksgewerkschaft.de/unterschrift2/index.html
Sag den Jungens von der DVG mal, dass man "Chronisch" NICHT mit "K" schreibt ;)
P.S.: Spendiere denen bitte doch gleich einen Deutschkurs... was ist denn ein "unverantwortlicher Politiker" ?
Aber danke für den sehr unterhaltsamen Link :)
NationalDemokrat
06.10.2010, 21:13
Ich weiß nicht ob das mit der neuen Verfassung so ne gute Idee ist. Bei dem MultiKulti-Mischmasch und Gutmenschenschwemme was wir haben, dürfte da nur Schrott rauskommen.
Die Verfassung wird nötig, wen wir Deutschland als Nationalstaat halten wollen und wen wir wieder Unrecht zu Recht machen wollen.
borisbaran
06.10.2010, 21:14
Deutschland hat schon de facto ne Verfassung.
NationalDemokrat
06.10.2010, 21:17
Deutschland hat schon de facto ne Verfassung.
Dieses GG gilt aber nicht mehr in der BRD, siehe Artikel.23 Geltungsbereich erloschen. (Wen man dann überhaupt je, dass GG als Verfassung akzeptieren konnte.)
Ich bestreite, dass eine neue Verfassung in einem neuen Nationalstaat Deutschland auf andere Art und Weise gälte als das Grundgesetz es in der Bundesrepublik Deutschland tut - nämlich durch faktische Durchsetzung.
Gegenmeinungen?
(Sollte man fast 'n neuen Faden für aufmachen, was?)
borisbaran
06.10.2010, 21:33
Dieses GG gilt aber nicht mehr in der BRD, siehe Artikel.23 Geltungsbereich erloschen. (Wen man dann überhaupt je, dass GG als Verfassung akzeptieren konnte.)
Nö, im § 23 GG steht nix vom Geltungsbereich.
NationalDemokrat
06.10.2010, 21:38
Nö, im § 23 GG steht nix vom Geltungsbereich.
Ach Hilfe Boris Art.23 ist der Geltungsbereich, gib mal bei google Art.23 alt ein und dann schau dir Artikel.23 jetzt an, seid blablabla 2009 der Fall.
NationalDemokrat
06.10.2010, 21:41
Ich bestreite, dass eine neue Verfassung in einem neuen Nationalstaat Deutschland auf andere Art und Weise gälte als das Grundgesetz es in der Bundesrepublik Deutschland tut - nämlich durch faktische Durchsetzung.
Gegenmeinungen?
Deine faktische Durchsetzung ist aber nicht Rechtens. Seis drum, bleibts die Deppen der Partein Diktatur, ihr werded es die nachsten 10 Jahre spüren, verlasst euch drauf...und sagt dann nicht es hat niemand gegeben der nicht gebellt hat..und das war dann sicherlich nicht nur ich hier allein.
Andere Frage:
Wenn die BR "eigentlich" nicht existiert, wer oder was tut dann überhaupt das, was die BR derzeit zu machen scheint an Aufgaben?
borisbaran
06.10.2010, 21:51
Ach Hilfe Boris Art.23 ist der Geltungsbereich, gib mal bei google Art.23 alt ein und dann schau dir Artikel.23 jetzt an, seid blablabla 2009 der Fall.
Den gibt's nich mehr im GG.
Ich bestreite, dass eine neue Verfassung in einem neuen Nationalstaat Deutschland auf andere Art und Weise gälte als das Grundgesetz es in der Bundesrepublik Deutschland tut - nämlich durch faktische Durchsetzung.
Gegenmeinungen?
(Sollte man fast 'n neuen Faden für aufmachen, was?)
Die faktische Durchsetzung ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für das Gelten einer Verfassung.
Es kommt auf den stabilen Mehrheitskonsens in der Bevölkerung an, dass der Normenkomplex, der die Überschrift "Verfassung" oder "Grundgesetz" oder sonstwas trägt, das Fundament aller anderen Gesetze sein soll und jede Staatsmacht bindet.
Diese Vorausetzungen erfüllt das GG eben mit Ausnahme der von den Autoren bewusst offengelassenen Frage direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene. Die ist nämlich noch nicht entschieden worden und auch auf einen unausgesprochenen Mehrheitskonsens kann man in dieser Frage nicht verweisen, auf gar keinen, geschweige denn auf einen durch die Dauer seines Bestehens hinreichend stabilen.
Deine faktische Durchsetzung ist aber nicht Rechtens.
Nach welchem Recht oder anderen Masstab ist sie nicht rechtens?
Andersrum: Was könnte sie rechtens machen, wenn nicht die faktische Durchsetzung?
Und warum und wie dies?
Behauptest Du ausserdem, die Durchsetzung der von Dir weiter oben und in anderen Fäden angesprochenen volksabgestimmten Verfassung eines neuen (gesamt-?)deutschen Nationalstaates wäre "rechtens"?
Nach welchem Recht oder anderen Masstab wäre sie rechtens?
Seis drum, bleibts die Deppen der Partein Diktatur, ihr werded es die nachsten 10 Jahre spüren, verlasst euch drauf...und sagt dann nicht es hat niemand gegeben der nicht gebellt hat..und das war dann sicherlich nicht nur ich hier allein.
Wenn's Dich nicht interessiert, andere zu überzeugen, kann diese "Parteiendiktatur" ja so schlimm nicht sein...
(Und, dies nur nebenbei: Ich hab schon länger Pause gemacht davon, gegen diesen Staat anzureden, als Du hierzuforum überhaupt Mitglied bist.)
Es kommt auf den stabilen Mehrheitskonsens in der Bevölkerung an, dass der Normenkomplex, der die Überschrift "Verfassung" oder "Grundgesetz" oder sonstwas trägt, das Fundament aller anderen Gesetze sein soll und jede Staatsmacht bindet.
Spielt der Inhalt des Mehrheitskonsens dabei eine Rolle für die legitimte Geltung der Verfassung?
Anders: Interessiert es dabei, worin sich die Mehrheit einig ist?
Kann es eine "falsche" Einigkeit der Mehrheit geben, wodurch eine Verfassung illegitim wird?
Welcher Art, welchen Inhalts müsste so eine "falsche" Einigkeit sein?
Spielt der Inhalt des Mehrheitskonsens dabei eine Rolle für die legitimte Geltung der Verfassung?
Der zustimmende Mehrheitskonses bezieht sich bereits auf Inhalte.
Anders: Interessiert es dabei, worin sich die Mehrheit einig ist??
Siehe oben.
Kann es eine "falsche" Einigkeit der Mehrheit geben, wodurch eine Verfassung illegitim wird??
Ja, das richtet sich nach der nächsthöheren Stufe in der Normenhierarchie über nationalen Verfassungen. Darüber kommt noch internationales Recht ("pacta sunt servanda") und darüber die naturrechtliche Dimension - also z. B. Gesetze der Logik, Willkür kann kein Recht sein, eine Verfassung ohne Willkürverbot ist einen feuchten Dreck wert. Unabhängig vom Mehrheitskonsens.
Welcher Art, welchen Inhalts müsste so eine "falsche" Einigkeit sein?
Siehe oben und vgl. demokratisch verfasste Räuber- und Piratenkulturen der Vergangenheit, z. B. Captain Morgan`s Club.
NationalDemokrat
07.10.2010, 02:51
Den gibt's nich mehr im GG.
Wie heisst die Krankheit an denen selbsternannte "Naziejäger" leiden?
Blindheit??????
http://dejure.org/gesetze/GG/23.html
borisbaran
07.10.2010, 02:53
Wie heisst die Krankheit an denen selbsternannte "Naziejäger" leiden?
Blindheit??????
http://dejure.org/gesetze/GG/23.html
Da steht nix von Geltungsbreich, du Schnarchtüte.
NationalDemokrat
07.10.2010, 03:05
Da steht nix von Geltungsbreich, du Schnarchtüte.
Boris.......nochmal...Artikel 23 (alt) hat den Geltungsbereich festgehalten, so war dies einmal..nun steht dort nur noch EU Kram..und das ist das Ding, darum drehts sich....damit hat das GG Geltung verloren.
Ja, das richtet sich nach der nächsthöheren Stufe in der Normenhierarchie über nationalen Verfassungen. Darüber kommt noch internationales Recht ("pacta sunt servanda") und darüber die naturrechtliche Dimension - also z. B. Gesetze der Logik, Willkür kann kein Recht sein, eine Verfassung ohne Willkürverbot ist einen feuchten Dreck wert. Unabhängig vom Mehrheitskonsens.
Genau so isses!
Meine Frage entsprechend @ NationalDemokrat, nach welchem der oben genannten Masstäbe erstens GG, zwotens meinetwegen WRV, drittens jede weitere kommende Verfassung in diesem Teil Deutschlands als (il-)legitim bezeichnet werden kann, darf, soll, muss.
Boris.......nochmal...Artikel 23 (alt) hat den Geltungsbereich festgehalten, so war dies einmal..nun steht dort nur noch EU Kram..und das ist das Ding, darum drehts sich....damit hat das GG Geltung verloren.
Nach GG Art. 23 (1) aF galt das Grundgesetz ja in Groß-Berlin und auch in Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, nicht aber im Saarland.
Das Saarland war ein rechtsfreier Raum, nachdem es nicht mehr von Frankreich verwaltet wurde, und ist es bis heute. Es wurde nämlich nie in den Art. 23(1) aF aufgenommen.
1952 verschwanden drei der genannten Länder, weil sie zu Baden-Württemberg fusionierten. Da hat das Grundgesetz also auch nie gegolten, aus dem gleichen Grund wie beim Saarland.
Da es ein Land Groß-Berlin nie gab, hatte das GG schon von Anfang an nie einen Geltungsbereich. Und im Land Berlin galt demnach das Grundgestz auch nicht, noch nicht mal eingeschränkt, denn von dem steht da nichts (weil es erst 1950 gegründet wurde).
Jedenfalls nach deiner Logik, wenn man das mal so nennen darf.
NationalDemokrat
07.10.2010, 11:41
Genau so isses!
Meine Frage entsprechend @ NationalDemokrat, nach welchem der oben genannten Masstäbe erstens GG, zwotens meinetwegen WRV, drittens jede weitere kommende Verfassung in diesem Teil Deutschlands als (il-)legitim bezeichnet werden kann, darf, soll, muss.
Man schiebe sich die Internationale in den Arsch...so einfach ist das....ähm entschuldigung, ich verstehe deine Frage nicht...sie ist auch als solches per Satzzeichen nicht gekennzeichnet...also bitto nochmal anders für Nazies, bitte.
Vorab: Das korrekte Satzzeichen für diese Frageform ist im Neuhochdeutschen der ".".
Ich glaub, das ist auch nach der Falschschreibreform noch so.
Zum Thema:
GSch sprach oben eine Normenhierarchie an, die für Verfassungen gelte.
Dazu sollen gehören u.a.
- ein gesellschaftlicher Mehrheitskonsens;
- "internationales Recht ("pacta sunt servanda")";
- "die naturrechtliche Dimension".
Meine Frage war/ist, wie's aussieht, wenden wir diese drei Kriterien an auf
(1) das GG,
(2) die WRV,
(3) eine fiktive zukünftige volksabgestimmte Verfassung eines (teil-)deutschen Nationalstaates.
Inwieweit sind diese drei Verfassungen legitim und/oder illegitim nach den genannten Kriterien?
Inwieweit sind sie es nach noch anderen Kritierien?
Welche wären das?
wenn ihr den rentenantrag selbst ausfüllt, weil ihr noch nicht ganz verblödet seid, werdet ihr auch passagen in kleingedruckten bereichen finden, die sich auf reichsgesetze beziehen. also nationaler: hausaufgabe -- such das mal raus. mir sind die antragsbögen so schon boring genug....
zum einführungsbeitrag:
die mitnahmeeffekte in dieser gmbh bestehen sogar darin, dass mutmasslich eingedeutschte bürger mit kriminellen blagen auf kindergeld geklagt haben, das ihnen versagt wurde, da das blag im knast sitzt. und hast du 5 kinder, die sich an fremdem eigentum bereicherten oder einem mitbürger ein messer irgendwo hinrammten oder in der schule deiner kinder drogen vertickte, dann gibts halt 5 mal kindergeld für die eltern krimineller. und nun sage einer, das sei genau das, was er an deutschland so schätzt.
Ach Hilfe Boris Art.23 ist der Geltungsbereich, gib mal bei google Art.23 alt ein und dann schau dir Artikel.23 jetzt an, seid blablabla 2009 der Fall.
Der Geltungsbereich ergibt sich nun halt anders.
Die Nummer eines Artikels ist hier egal.
NationalDemokrat
07.10.2010, 14:49
Vorab: Das korrekte Satzzeichen für diese Frageform ist im Neuhochdeutschen der ".".
Ich glaub, das ist auch nach der Falschschreibreform noch so.
Zum Thema:
GSch sprach oben eine Normenhierarchie an, die für Verfassungen gelte.
Dazu sollen gehören u.a.
- ein gesellschaftlicher Mehrheitskonsens;
- "internationales Recht ("pacta sunt servanda")";
- "die naturrechtliche Dimension".
Meine Frage war/ist, wie's aussieht, wenden wir diese drei Kriterien an auf
(1) das GG,
(2) die WRV,
(3) eine fiktive zukünftige volksabgestimmte Verfassung eines (teil-)deutschen Nationalstaates.
Inwieweit sind diese drei Verfassungen legitim und/oder illegitim nach den genannten Kriterien?
Inwieweit sind sie es nach noch anderen Kritierien?
Welche wären das?
Warum solten wir jetzt anfangen "Verfassungen" nach den genannten Kriterien zu differenzieren? Das führt doch an der Sache vorbei?!
Ob man nun eine Verfassung nach gesellschaftlichem Mehrheitskonsens oder Konkurenzdemokratie definiert spielt doch in der Sache kein Belang.
Wir schreiben hier um den Geltungs/Anwendungsbereich einer Verfassung nicht ob Sie legitim oder iregulär ist.
Rechtssprechungen beruhen auf einer Verfassung die Geltung innerhalb eines Gebietes erlangt. Dieses Gebiet muss in einem Artikel/Gesetz definiert sein, wobei die Definition nicht genau sein muss, wie sie es einmal im Fall des GG Artikel 23 (alt). war, nur muss überhaupt ein Geltungsbereich verfasst werden. Den Geltungsbreich in der Prämbel anzugeben reicht dabei nicht, weil die Prämbel keinen Gesetzescharakter hat. Fakt ist somit, dass wir eine "Verfassung" GG haben, die ihre Wirksamkeit innerhalb eines Geltungsbereiches nicht definiert und somit verloren hat. Welche Auswirkungen dies auf Rechtsprechungen hat muss man dann wohl nicht erläutern. Nach neuem Artikel 23. (seid 2009) ist der Geltungs/Wirksamkeitsbereich für die "Verfassung" GG nicht mehr gegeben, ganz einfach deshalb, weil man die Hoheitsrechte an die EU abgegeben hat.
NationalDemokrat
07.10.2010, 15:00
wenn ihr den rentenantrag selbst ausfüllt, weil ihr noch nicht ganz verblödet seid, werdet ihr auch passagen in kleingedruckten bereichen finden, die sich auf reichsgesetze beziehen. also nationaler: hausaufgabe -- such das mal raus. mir sind die antragsbögen so schon boring genug....
zum einführungsbeitrag:
die mitnahmeeffekte in dieser gmbh bestehen sogar darin, dass mutmasslich eingedeutschte bürger mit kriminellen blagen auf kindergeld geklagt haben, das ihnen versagt wurde, da das blag im knast sitzt. und hast du 5 kinder, die sich an fremdem eigentum bereicherten oder einem mitbürger ein messer irgendwo hinrammten oder in der schule deiner kinder drogen vertickte, dann gibts halt 5 mal kindergeld für die eltern krimineller. und nun sage einer, das sei genau das, was er an deutschland so schätzt.
Was soll ich da genau raussuchen? Das dürfte jedem doch wohl klar sein, dass die Gesetze der BRD auf der Grundlage des Deutschen Reichs basieren? Oder etwa nicht? Die BRD macht z.B gerne aus dem eigendlichen RuStAG den StAG wie z.B beim Staatsangehörigkeitsgesetz. Aber man gebe doch einfach mal RuStAG bei Google ein: http://www.google.de/search?q=Rustag&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&client=firefox-a&rlz=1R1GGLL_de___DE369 sofort finden wir die "BRD" Gesetze, die eigendlich die, des existierenden Deutschen Reichs sind.
Die BRD ist nichts anderes als ein "Oberstübsel"/Verwaltung des darunter liegenden Deutschen Reichs.
Man sieht also, dass die BRD das Deutsche Reich nicht haben will bzw. nicht wahrhaben will und sogar soweit geht das Deutsche Reich zu DENUNZIEREN ,in dem man es gerne auf das 3. Reich reduziert. (Wie auch einige BRD Bürger) Das Leugnen von Wahrheit bringt aber nur bei Idioten etwas, die der Lüge aus Faulheit lieber glauben mögen.
Warum solten wir jetzt anfangen "Verfassungen" nach den genannten Kriterien zu differenzieren? Das führt doch an der Sache vorbei?!
Nein, tut es nicht, ganz im Gegenteil: Denn nur dann, wenn andere Verfassungen sich hinsichtlich ihrer Geltung unterscheiden vom Grundgesetz, kann man speziell ihm die Gültigkeit als Verfassung absprechen.
Wenn hingegen in wesentlichen Punkten für andere Verfassungen gilt, was auch auf das Grundgesetz zutrifft, muss dieses entsprechend auch als Verfassung betrachtet werden.
Ob man nun eine Verfassung nach gesellschaftlichem Mehrheitskonsens oder Konkurenzdemokratie definiert spielt doch in der Sache kein Belang.
Mehrheitskonsens und Konkurrenzdemokratie gehören verschiedenen Kategorien an und sind einander nicht notwendig entgegengesetzt.
Aber das nur am Rande und der Vollständigkeit halber.
Wir schreiben hier um den Geltungs/Anwendungsbereich einer Verfassung nicht ob Sie legitim oder iregulär ist.
Beides hängt zusammen!
Die Frage ist: Was macht eine Verfassung zu einer Verfassung und was unterscheidet sie von einer x-beliebigen einseitig durchgesetzten Regel?
Rechtssprechungen beruhen auf einer Verfassung die Geltung innerhalb eines Gebietes erlangt. Dieses Gebiet muss in einem Artikel/Gesetz definiert sein
Was immernoch nicht belegt wurde, oder?
Das dürfte jedem doch wohl klar sein, dass die Gesetze der BRD auf der Grundlage des Deutschen Reichs basieren?
Wen wunderts. Da sich die Bundesrepublik als heutige Erscheinungsform des deutschen Nationalstaats ansieht, früher als "Deutsches Reich" bekannt, hat sie auch viele von dessen Gesetzen beibehalten, genau wie die Weimarer Republik die Gesetze des Bismarck-Reichs beibehielt, bis auf die Verfassung. Manche sind aufgehoben worden, andere sind dazugekommen, aber viele der wichtigen Stammgesetze sind vorkonstitutionell.
Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
(GG Art. 123 (1))
Oder etwa nicht? Die BRD macht z.B gerne aus dem eigendlichen RuStAG den StAG wie z.B beim Staatsangehörigkeitsgesetz.
Und die BRD hat auch immer noch die Straßenverkehrsordnung und das Energiewirtschaftsgesetz; allerdings haben die inhaltlich heute kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Gesetz zu tun. Auch Gesetze aus der Kaiserzeit gelten immer noch, wie StPO, ZPO, GVG, StGB und BGB; aber auch die sind vielfach novelliert worden und sehen heute anders aus. Mit dem StAG ist das auch nicht anders. Das hat sich auch seit dem Norddeutschen Bund kräftig geändert.
Die BRD ist nichts anderes als ein "Oberstübsel"/Verwaltung des darunter liegenden Deutschen Reichs
... welches sich offenbar im Kyffhäuser versteckt hat und schläft. Aber wenn es aufwachen sollte, wird es feststellen, dass der Bart durch die Tischplatte gewachsen ist; daraufhin wird es sich wieder schlafen legen, und keiner wird es mitkriegen.
NationalDemokrat
08.10.2010, 16:26
... welches sich offenbar im Kyffhäuser versteckt hat und schläft. .
Und da scheinst gerade Du bestes Beispiel, wie Du gerade bewiesen hast.
Mit solchen Unsachlichkeiten und sich die Lüge zurecht biegen ist wahrlich kein Staat zu machen..wie die BRD ja auch keiner ist. Allenfalls ein Bundestaat der EU...und den verteidigst Du ja auch "grandios" auf Schultern deiner Landsmenschen.
NationalDemokrat
08.10.2010, 16:35
Wen wunderts. .
Wie werten wir den Artikel 23 mh? BRD als souveränen deutschen Nationalstaat? Wo lebst Du auf dem Mond?
Artikel 23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 (http://dejure.org/gesetze/GG/79.html) Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 (http://dejure.org/gesetze/GG/42.html) Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 (http://dejure.org/gesetze/GG/52.html) Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Wie werten wir den Artikel 23 mh?[/B] BRD als souveränen deutschen Nationalstaat?
Artikel 23 (1) ... Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. ...
Also, der Bund hat Hoheitsrechte ...
Lies doch dein Zeug mal.
NationalDemokrat
08.10.2010, 18:15
Also, der Bund hat Hoheitsrechte ...
Lies doch dein Zeug mal.
Schreibst Du hier für den "Verfassung"schutz? oder auch neu Stasi von mir genannt?
Mal ganz davon ab...
Damit das EU-Recht für die einzelnen Mitgliedstaaten gültig sein kann, muss jedes Land bestimmte Hoheitsrechte auf die Organe der Europäischen Union übertragen. In der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht Artikel 24 des Grundgesetzes diese Form der Übertragung von Hoheitsrechten.
Im Zusammenhang mit der Zustimmung zum Vertrag über die Europäische Union wurde auch Artikel 23 des Grundgesetzes neugefasst. Darin wird die deutsche Mitwirkung an einer Europäischen Union festgeschrieben und das Mitspracherecht der Bundesländer in EU-Angelegenheiten geregelt.
Seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaft haben sich die Bereiche, in denen die Staaten Entscheidungsbefugnisse übertragen haben, immer mehr erweitert. Inzwischen reichen sie bis zum Umweltschutz (Umwelt), zur Forschung und Entwicklung, Gesundheitspolitik (Gesundheit) oder Telekommunikation usw.
In vielen Bereichen hat die EU allerdings NOCH keine alleinige Regelungskompetenz, aber die Möglichkeit, bestimmte Ziele durch Programme und Aktionen zu fördern.
All diese GG Eingriffe ebnen den Weg>>>>>>>
Lass Menschen reden die es besser wissen:
http://www.youtube.com/watch?v=sMPi2it6WGI&p=FDE51B5CBF4CD398&playnext=1&index=10
Seit Bestehen der Europäischen Gemeinschaft haben sich die Bereiche, in denen die Staaten Entscheidungsbefugnisse übertragen haben, immer mehr erweitert.
Am Rande: Seit 1871 haben sich auch die Befugnisse Berlins immer mehr erhöht zuungunsten der Länder.
Zentralismus ist ein (ungutes) Merkmal der Moderne insgesamt.
Damit das EU-Recht für die einzelnen Mitgliedstaaten gültig sein kann, muss jedes Land bestimmte Hoheitsrechte auf die Organe der Europäischen Union übertragen. In der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht Artikel 24 des Grundgesetzes diese Form der Übertragung von Hoheitsrechten.
Um Hoheitsrechte zu übertragen, muss man sie haben.
Hoheitsrechte besitzt nur ein souveräner Staat.
Um Hoheitsrechte zu übertragen, muss man sie haben.
Hoheitsrechte besitzt nur ein souveräner Staat.
Dann müsste, nach NDs Logik, die BRD ja auch garnicht zur EU gehören ;)
Wir sind in Wahrheit eine Insel auf dem Mars :)
Erik der Rote
09.10.2010, 09:50
10. Frage: Wie kann es angehen, dass eine DDR-Agitatorin innerhalb kürzester Zeit zur Bundeskanzlerin wird?
ja die rechte HAnd von Stasimann IM Cerni die Vertraute IM Erika wird Bundeskanzlerin
diese verliest eine persönliche LAudatio an ihren Stasikollegen IM CErni zur Buchvorstellung der übrigens noch der beste Freund von IM Notar ist so schliessen sich die Kreise
nun kamen die neuen Herren und stellte unser Mädchen vor die Wahl entweder bedingloser Gehorsam oder abtritt in die Bedetungslosigkeit !
erpressbar bleibt sie immer !
Apollyon
09.10.2010, 09:54
Das deutsche Reich wird als Handlungsunfähig eingestuft, laut de dem Artikel 116 des Grundgesetzes ist es 1. ersichtlich das das deutsche Reich weiter nach den grenzen von 1937 besteht und 2. ist dort geregelt wer "deutsch" ist, mit den hinweiß auf nebengesetzen. Warum glaubt ihr das Zuwanderer in der häufigkeit meistens zwei Personalaußweise besitzen können, selbst wenn die 2. oder 3. Generation hier geboren ist, weil das Grundgesetz klar definiert. Beachtet das im Grundgesetz nicht des ehemaligen Gebietes steht.
Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Hier noch ein weiterer Grund warum die Bundesrepublik Deutschland nicht der Folgestaat ist, ein Nachfolgestaat benötigt keine Gesetzgebung um sich das Kapital und die Besitztümer anzueignen. Außerdem habt ihr schonmal die Grundgesetze gelesen ? Meistens wird die BRD umschrieben mit vereinten Wirtschaftsgebiet oder als territorium des deutschen Reiches oder aber es ist Bund der Verwalter dieses Gebietes.
Artikel 134
(1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.
(2) Soweit es nach seiner ursprünglichen Zweckbestimmung überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach diesem Grundgesetze nicht Verwaltungsaufgaben des Bundes sind, ist es unentgeltlich auf die nunmehr zuständigen Aufgabenträger und, soweit es nach seiner gegenwärtigen, nicht nur vorübergehenden Benutzung Verwaltungsaufgaben dient, die nach diesem Grundgesetze nunmehr von den Ländern zu erfüllen sind, auf die Länder zu übertragen. Der Bund kann auch sonstiges Vermögen den Ländern übertragen.
(3) Vermögen, das dem Reich von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.
(4) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Das mit der GmbH halte ich für ein Irrtum, ich halte die Bundesrepublik ehr für einen durch Besatzungsmächte geschaffenen Staat und die Grundgesetze als Lösung für den inneren Frieden und der innneren Ordnung, das bedeutet aber auch das die BRD nicht vom Volk legitimiert sondern ehr geduldet und durch telekratiesche Aspekte natürlich wird die existenz Bewahrt. Mir kommt es sovor das da gewisse Menschen den Medien sagen warum sie so nötig sind und zeigen daher etwas was bereits Geschichte ist, sie sagen das sich sowas nicht wiederholen soll und das ist auch schon das einzigste Argument. Die Menschen wollen eine Demokratie und darum kann sich soetwas nicht wiederholen, die Menschen denken aber auch sie leben in einer Demokratie weil eine Theaterauführung durchgeführt wird die für eine kurze Zeit ein verlogenes Gefühl von Freiheit vermitteln aber wenn die politischen Strömungen schlecht gemacht werden und sich eine undefinierbare politische Mitte selbstinszeniert ist es nicht weit davon das man von einem Regime sprechen kann. Nur weil manche denken das man Frei ist weil man sich durch Kapital diverse Prioritäten erkaufen kann ist das keine Freiheit, den Freiheit ist eine sache die man sich nicht erkaufen können sollte, sie findet statt.
Wenn jemand seiner freie Meinung kundgibt und diese kritisch ist wird meistens eine Medienwelle gegen solche Personen inszeniert, ein subversion dieses Ausmaßes sollte sich niemand gefallen lassen die diffamierungsmethoden sind alt hergebracht aber wirkungsvoll, auch wenn sie einen logisch denkenen Menschen paradox vorkommen sollten passiert nichts.
NationalDemokrat
09.10.2010, 13:29
Um Hoheitsrechte zu übertragen, muss man sie haben.
Hoheitsrechte besitzt nur ein souveräner Staat.
Vollkommender Blödsinn mal wieder..weil Hoheitsrechte jede Verwaltung haben kann..
Vollkommender Blödsinn mal wieder..weil Hoheitsrechte jede Verwaltung haben kann..
Vollkommender Blödsinn - eine Verwaltung kann nur verwalten, aber sie hat keine Hoheitsrechte. Man kann sie ihr höchstens übertragen.
Vollkommender Blödsinn - eine Verwaltung kann nur verwalten, aber sie hat keine Hoheitsrechte. Man kann sie ihr höchstens übertragen.
Und übertragen kann man nur, was man hat. :]
Jede Verfassung wird von einer Gruppe von Leuten geschrieben, verkündet und durchgesetzt.
Ob diese Gruppe mehrheitlich aus Deutschen oder aus Niederländern oder aus Amerikanern oder aus Hyperboräern besteht, ändert an der Legitimität genau nüscht, denn diese bestimmt sich nicht durch das wer, wann, wie, warum, sondern durch den Inhalt bzw. das Vermögen dieser Verfassung, Frieden und Ordnung zu schaffen, meint: Personen und ihr Eigentum vor Übergriffen zu schützen.
Völkerrecht? Unfug!
Volkssouveränität? Unfug!
Demokratie? Unfug!
NationalDemokrat
10.10.2010, 00:10
Und übertragen kann man nur, was man hat. :]
Schon mal etwas vom Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gelesen?
NationalDemokrat
10.10.2010, 00:11
jede verfassung wird von einer gruppe von leuten geschrieben, verkündet und durchgesetzt.
ob diese gruppe mehrheitlich aus deutschen oder aus niederländern oder aus amerikanern oder aus hyperboräern besteht, ändert an der legitimität genau nüscht, denn diese bestimmt sich nicht durch das wer, wann, wie, warum, sondern durch den inhalt bzw. Das vermögen dieser verfassung, frieden und ordnung zu schaffen, meint: Personen und ihr eigentum vor übergriffen zu schützen.
Völkerrecht? Unfug!
Volkssouveränität? Unfug!
Demokratie? Unfug!
veto!!!!!!!
Gehirnnutzer
10.10.2010, 08:19
Vollkommender Blödsinn - eine Verwaltung kann nur verwalten, aber sie hat keine Hoheitsrechte. Man kann sie ihr höchstens übertragen.
Gsch, lass es sein, unser lieber Nationaldemokrat wird die Bundesrepublik erst dann als souverän ansehen, wenn sie aus der Nato, aus der EU austritt, den Atomwaffensperrvertrag aufkündigt und eine Einparteiendiktatur der NPD installiert ist.
Solange das nicht der Fall ist, wird er sämtliche Grundsätze der allgemeinen Rechtslehre, des Staatsrechts, des Verfassungsrechts, der Staatslehre, des internationalen Rechts etc. pp., missachten und verdrehen, so das sein fiktives Weltbild erhalten bleibt.
Das ist typisch für die Vertreter der Grundprämisse, weil etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden.
Schon mal etwas vom Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gelesen?
Gilt nur für Sachen, großer Rechtsgelehrter!
Schon mal etwas vom Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gelesen?
Nicht nur gelesen, sondern auch verstanden.
Und du?
Gsch, lass es sein, unser lieber Nationaldemokrat wird die Bundesrepublik erst dann als souverän ansehen, wenn sie aus der Nato, aus der EU austritt, den Atomwaffensperrvertrag aufkündigt und eine Einparteiendiktatur der NPD installiert ist.
Solange das nicht der Fall ist, wird er sämtliche Grundsätze der allgemeinen Rechtslehre, des Staatsrechts, des Verfassungsrechts, der Staatslehre, des internationalen Rechts etc. pp., missachten und verdrehen, so das sein fiktives Weltbild erhalten bleibt.
Das ist typisch für die Vertreter der Grundprämisse, weil etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden.
Ist mir schon klar, dass ich eher einen Kieselstein überzeugen könnte. Ich betrachte das auch eher als intellektuelle Schießbude.
malnachdenken
10.10.2010, 12:14
Wie steht denn der NationalDemokrat eigentlich zu den einzelnen Landesverfassungen in Deutschland?
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesverfassung_%28Deutschland%29
NationalDemokrat
10.10.2010, 15:14
Gilt nur für Sachen, großer Rechtsgelehrter!
Was Du nicht sagst, erkläre deinem 2. Account oder deinem Papagei Veldt ersteinmal grundlegendes im kleinen...dann sehen wir weiter.
NationalDemokrat
10.10.2010, 15:15
Wie steht denn der NationalDemokrat eigentlich zu den einzelnen Landesverfassungen in Deutschland?
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesverfassung_%28Deutschland%29
Das diese auch keine Staatsverfassung sind.
NationalDemokrat
10.10.2010, 15:17
Ist mir schon klar, dass ich eher einen Kieselstein überzeugen könnte. Ich betrachte das auch eher als intellektuelle Schießbude.
Schau in den neben Strang, du kannst so gut wie niemanden überzeugen. Was auch?
Du wirst ausgelacht wen Du behauptest das GG sei eine Verfassung.
NationalDemokrat
10.10.2010, 15:30
Zur BRD GmbH brauch man sich doch eigendlich nur die Seite selbst anschauen..und schauen was dort steht:
Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (im folgenden Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland lol, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den internationalen Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf.
http://www.deutsche-finanzagentur.de/
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Lasst dich nicht verarschen....mach dich schlau:
http://www.politgauner.de/html/brd_gmbh.html
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
ENDE
Was Du nicht sagst, erkläre deinem 2. Account oder deinem Papagei Veldt ersteinmal grundlegendes im kleinen...dann sehen wir weiter.
Wieso soll er mir deine Bildungslücken erklären ?
Und was ist so verwunderlich daran, dass der Staat Unternehmen gründet?
Und ist die Summe der Foristen, welche (zumindest zum Teil) deine Thesen stützen, relevant für die Frage nach ihrer Richtigkeit?
NationalDemokrat
10.10.2010, 17:24
1) Und was ist so verwunderlich daran, dass der Staat Unternehmen gründet?
2) Und ist die Summe der Foristen, welche (zumindest zum Teil) deine Thesen stützen, relevant für die Frage nach ihrer Richtigkeit?
zu1) Dafür musst Du mal lesen, was man dir anbietet.
zu2) Die Summe der Foristen, hat in der Tat in der Mehrheit...sich mit dem Thema beschäftigt und ein berechtigtes Fazit gezogen:
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=96235
Gut so.
Ob richtig oder falsch, must Du für dich entscheiden. Muss jeder für sich selbst entscheiden.
veto!!!!!!!
Woher nehmen? - Die WRV kennt keins. ;)
zu1) Dafür musst Du mal lesen, was man dir anbietet.
zu2) Die Summe der Foristen, hat in der Tat in der Mehrheit...sich mit dem Thema beschäftigt und ein berechtigtes Fazit gezogen:
http://www.politikforen.net/showthread.php?t=96235
Gut so.
Ob richtig oder falsch, must Du für dich entscheiden. Muss jeder für sich selbst entscheiden.
1.) Hab ich gelesen. Und? Folgen nun Interpretationen aus deiner Feder? Oder worüber soll ich empört sein?
2.) Ob die Summe der abstimmenden Foristen sich wirklich intensiv beschäftigten, ist eher eine Theorie. Ob das suggerierte Fazit "berechtigt" sei, hängt an der Frage der Lesart des Materials.
Hier liegt wohl oftmals politisches Wunschdenken als Ursache vor.
Kritik am System ist das eine, diese wird idR auch inhaltlich begründet... hierüber lässt sich auch trefflich streiten.
Deine Argumente versuchen jedoch am Inhalt vorbei über den Weg der Kritik an Formalien ein Ziel zu erreichen, welches eigentlich inhaltlich begründbar sein sollte.
Du schwächst deine eigene Kritik dann leider durch dein belegbares rechtliches Fehlverständniss.
Kleiner Tip, versuche nicht unsere Verfassung durch sich selbst zu wiederlegen.
Dies ist weder zielführend, noch sinnvoll.
Eine inhaltliche Debatte ist eher von Wert, nur fürchte ich, dass deine (eure "NPD"-Inhalte) weniger Anklang finden, als die platte Abstimmung hier. (welche im übrigen so wie sie da steht, schon keine echte Abstimmung ist, da sie bei "Ja" und "Nein" "eigentlich" dieselbe Antwort liefert... nämlich, dass das GG sich selber im Wortlaut als Verfassung disqualifizieren würden. (Was Unsinn ist).
Und nein, die Frage nach "richtig" oder "falsch" ist keine rein individuelle Geschmacksfrage, bei Bereichen wie der Lesart "bestimmter" juristischer Texte gibt es keine 2 Möglichkeiten.
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