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Octopus
22.04.2010, 08:58
Herbert Schweiger – Urteil bestätigt
22. April 2010

Wie zu erwarten war gibt es keine Gnade für den 87 jährigen Weltkriegsteilnehmer Herbert Schweiger. Delikt: Gedankenverbrechen! ….

Herbert Schweiger war Untersturmführer der Waffen-SS, Mitbegründer des VdU und der FPÖ. Über die engen Grenzen Österreichs ist Schweiger als wackerer Streiter für Deutschlands Ehre bekannt. Nun muß Herbert Schweiger also erneut wegen des Verstoßes gegen das NS- Verbotsgesetz hinter die Kerkermauern dieses zutiefst verkommenen Systems.

Herbert Schweiger vor dem Gerichtssaal des Landesgerichts. Soll er jetzt im Kerker sterben?

In der Systempresse heißt es jetzt:

„Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt gegen einen SS-Veteranen und Publizisten wegen Wiederbetätigung bestätigt. Das Strafmaß wurde von zwei Jahren auf 21 Monate gemildert. Sieben Monate Gefängnis
Der 87-jährige Steirer ist einer der bekanntesten rechtsextremen Publizisten Österreichs. In seinen Publikationen findet sich nationalsozialistisches Gedankengut. Rassismus und arische Reinhaltung predigt er seit Jahrzehnten. Hitler und das Naziregime glorifizierte er sogar noch vor dem Geschworenengericht in Klagenfurt.“
„Das Urteil in Klagenfurt lautete auf zwei Jahre Haft unbedingt. Es wurde nun von den oberstern [sic!] Richtern auf 21 Monate abgemildert. Sieben Monate muss der Steirer wegen Wiederbetätigung ins Gefängnis – nicht zum ersten Mal.“

In einem Interview sagte Herbert Schweiger:

„Wenn ich heute Bilanz ziehe, würde ich alles wieder genauso machen, wie ich es gemacht habe. Ich bereue nichts, was ich getan habe. »Ich bin mir selbst nie untreu geworden«, sagte mein Vater auf dem Sterbebett. So sehe ich es auch.
Im übrigen: Wenn man klar Gesicht zeigt, wird man auch vom Gegner respektiert. Der größte Fehler ist es, sich für seine Grundeinstellung zu entschuldigen.“

Dem ist nur zuzustimmen. Gesinnungshaft ist kein Makel sondern Adelung unseres Wollens. Immer noch wurde die neue Ordnung von den Häftlingen von gestern begründet.

http://www.alpen-donau.info/WP/2010/04/herbert-schweiger-%E2%80%93-urteil-bestatigt/#more-4634

Der Saal in dem sich der Schauprozeß abspielen sollte, bot für etwa 100 Zuhörer Platz, war zu Dreiviertel besetzt.

Um 9.08 Uhr eröffnete der Vorsitzende Richter Norbert Jenny das Tribunal gegen Herbert Schweiger, indem er ihn nach seinen persönlichen Daten fragte. Die Antworten seitens Schweiger erfolgten selbstbewußt und mit fester Stimme.

Danach war der weisungsgebundene Staatsanwalt Franz Simmerstatter am Zug. Er warf Herbert Schweiger vor „ewiggestrig“ und ein Wegbereiter für sogenannte Neonazis zu sein. Der angeklagte SS-Veteran gelte in der „rechtsextremen Szene“ als „Vordenker“. In seinen Büchern “Wahre dein Antlitz” und “Deutschlands neue Idee” sollen sich Rassismus, arische Reinhaltung, sowie die Glorifizierung von Adolf Hitler und dem Naziregime, das eine Schreckensherrschaft (sic!) darstellte, befinden. Nach dem Krieg konnte er sich angeblich von seiner Ideologie nicht trennen.
„Das Verbotsgesetz von 1945 (sic!) wurde von der Bundesrepublik Österreich aus dem Grunde eingeführt, um solche Schreckensregime nie mehr an die Macht kommen zu lassen.“

Wie hirngewaschen und welche historische Null Simmerstatter ist, stellte er unter Beweis als er Schweiger vorwarf, er würde die Alleinschuld Deutschlands am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (sic!) abstreiten.
Auch konnte er sich nicht entblöden jahrzehntealte Verurteilungen anzusprechen, die in keinem Strafregister mehr zu finden sind.

Er lallte weiter, daß der Angeklagte den Nationalsozialismus propagiere und den Kerngedanken habe, daß die Arier hochwertig und die Juden minderwertig seien. Anmerkung: Obwohl der Kern dieser Aussage stimmt, hatte sich Schweiger in seinen inkriminierten Büchern damit nicht auseinandergesetzt!
Weiters habe sich der SS-Veteran bei einer AFP-Tagung in Feldkirchen in einem Journalistengespräch den Juden als “ewigen Feind, der ausgemerzt gehört” bezeichnet. Auch habe er die Theorie über die Beteiligung der Juden an dem Anschlag am 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York verbreitet.

Um 9.20 Uhr kam der Anwalt des Angeklagten, Dr. Herbert Schaller zu Wort, der sogleich die Anklage entkräften konnte. „Die Schlagwörter des Staatsanwaltes sollen nur erreichen, daß Mitbürger mittels eines schweren Gesetzes angeklagt werden. Das Verbotsgesetz ist kein Gesetz der Bundesrepublik Österreich sondern eines durch die Alliierten aufgezwungenes.“
Er erklärte den Geschworenen das sogenannte Verbotsgesetz und stellte anschaulich dar, daß dieses absolut nicht mehr zeitgemäß sei.
Er zitierte eine Beurteilung des namhaften, NS-unverdächtigen Strafrechtslehrers Univ. Prof. Dr. Theodor Rittler über den § 3g des Verbotsgesetzes:
„Ein Strafgesetz von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: Ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der Strafdrohung.“
Der Staatsanwalt habe gegen den Angeklagten Stimmung gemacht, indem er ihn als Wegbereiter für Neonazis nannte. „Der Vorfall in Ebensee hat ja mit dem NS-Parteigesetz überhaupt nichts zu tun. Dabei handelt es sich um dumme Leute, die politisch überhaupt nicht einzuordnen sind.“

Dr. Schaller versuchte den Geschworenen klarzumachen, daß es seinem Mandanten nicht um Wiederbetätigung, sondern um die Erhaltung der weißen Rasse gehe. Der Angeklagte sowie andere kritisch denkende Menschen möchten in einem über 1.000 Jahre gewachsenen Österreich unter sich bleiben, die “unangemessene Zuwanderung” müsse gestoppt werden. .Der Staatsanwalt werfe jemand vor, daß er sich zu seinem Volk bekennt? Der Schutz der Rassen und Völker seien sogar in der österreichischen Verfassung verankert.

Er erklärte, das Hauptmerkmal im nationalsozialistischen Staate sei die Verfolgung politisch Andersdenkender gewesen und fügte ironisch hinzu: „Und die Bundesrepublik Österreich will damit Schluß machen, indem Herr Schweiger weggesperrt wird?“

Zum Vorwurf der sogenannten „Deutschtümelei“ belehrte Herr Dr. Schaller die historisch völlig ungebildeten Ankläger und Geschworene, indem er erklärte, daß Österreich immer ein Teil des Heiligen Reiches Deutscher Nation, daß Arnulf I. von Kärnten sogar Kaiser des HRR und die Habsburger mehr als 350 Jahre Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation stellten.

Um 10.08 Uhr begann das Verhör durch die Ankläger. Auf welch dünner Substanz sich die Anklage stützte, machte sich durch die Fragen an den Angeklagten bemerkbar. Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Norbert Jenny, fragte etwa unter anderem nach. “Was verstehen Sie unter einer erbhygienische Maßnahme?” oder “Was meinen Sie mit Erhaltung der großrassischen und völkischen Substanz”. Herbert Schweiger begann seine Antwort beim Kampf gegen den Bolschewismus. “Halten wir uns an die Anklage” ermahnte Jenny. Daraufhin zeigte der Angeklagte zum ersten Mal Nerven: ” Dann verurteilen Sie mich doch gleich”. “Sie haben ja überhaupt keine Ahnung” schimpfte er dann Richtung Staatsanwalt. “Werdns net frech” entgegnete dieser dreist.

Ob der Angeklagte das NS-Regime als verbrecherisch bezeichnen würde. „Nein!!!“, so der Angeklagte.

Auch auf teilweise provokante Fragestellung seitens der Ankläger blieb Herbert Schweiger gelassen und ruhig. Letztendlich wurde bei diesem Verhör mit Fragen rein ideologischer Natur gearbeitet.

Um 11 Uhr 30 wurde die bis 13 Uhr 30 dauernde Mittagspause anberaumt.

Am Nachmittag war in der Hauptsache von dem angeblichen Inhalt des Gespräches im Oktober 2004 in Kärnten die Rede (…, daß die Juden ausgemerzt gehören).

Als Zeuge wurde ein APA-Journalist geladen, der ohne Stimme steif und fest behauptete, in einem im Anschluß an die AFP-Veranstaltung mit Herbert Schweiger und Franz R. geführten Gespräch seien die in der Anklageschrift vorgeworfenen Äußerungen gefallen.

Zeuge R. stellte richtig, daß er mit dem Journalisten überhaupt nicht gesprochen habe. Im Gegenteil: dieser saß einen Stuhl weiter am Tisch, als er in ein Gespräch mit einem Kameraden vertieft war (bestätigte ebenfalls als Zeuge diese Aussage). Der Journalist griff mehrmals zu ihm herüber und versuchte so ein Gespräch zu beginnen, was aber abgelehnt wurde. Außerdem: R. war jahrzehntelang Gastwirt und kann daher den Alkoholisierungsgrad gut beurteilen. Der Journalist stand seit dem Nachmittag bei einem Bier nach dem anderen an der Theke – er war ja von der Veranstaltung ausgeschlossen – und hatte zu mitternächtlicher Stunde “einen ziemlichen Sieder”.

Zuvor hatte schon Dr. Schaller den “Zeugen” bloßgestellt: Dieser hatte nämlich ein Gedächtnisprotokoll vom nächsten Tag vorgelegt, denn erst zu diesem Zeitpunkt (der Ausnüchterung?) seien ihm die Äußerungen gravierend erschienen. Widersprüche, wann ihm denn die Aussagen (Juden ausmerzen usw.) als bedenklich aufgefallen wären, blieben im Raum stehen.

Der Kollege des APA-Journalisten, dem es aufgrund seiner vielen Lügen schon vor Jahren die Stimme verschlagen haben muß, liegt mit Krebs gestraft im Krankenhaus. http://lindwurm.wordpress.com/2009/05/27/nazi-anwalt-schaller-will-mich/
Es wird vertagt, um von ihm eine (wesentliche?) Aussage vor Gericht zu bekommen.

Der Zeuge Mag. Andreas T. hat sich als Verantwortlicher des Verlagshauses Hohenberg der Aussage entschlagen. (Bücher!)

Ein weiterer Zeuge hat als Journalist bei der AFP nichts wahrgenommen.

Um 14.30 Uhr wurde durch den Vorsitzenden beschlossen, die Verhandlung zu vertagen.

Fazit: Das Klima war relativ entspannt. Erfolgte die Vertagung als Notnagel?
Im allgemeinen war die Verhandlungsführung nicht gehässig. Bei den Beisitzern handelte es sich offenbar um Unbedarfte, da sie noch nie von polnischen Verbrechen an Deutschen gehört haben, daß immerhin von 1919 bis 1939 1 Million Deutsche aus den deutschen Gebieten im polnischen Machtbereich vertrieben worden waren und daß der am 1.9.1939 erfolgte Angriff auf Polen eine humanitäre Aktion im Interesse der Volksdeutschen in Polen war, sozusagen eine Polizeiaktion wie diejenigen der USA in den letzten Jahren, nur um einiges humaner.

kotzfisch
24.04.2010, 19:37
Na und?

fatalist
24.04.2010, 20:16
Guter Beitrag, Octopus.

Sehr bald schon wird in ganz Europa die Leugnung eines jeden Genozides unter Strafe gestellt werden.

melamarcia75
24.04.2010, 20:20
„Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt gegen einen SS-Veteranen und Publizisten wegen Wiederbetätigung bestätigt. Das Strafmaß wurde von zwei Jahren auf 21 Monate gemildert. Sieben Monate Gefängnis
Der 87-jährige Steirer ist einer der bekanntesten rechtsextremen Publizisten Österreichs. In seinen Publikationen findet sich nationalsozialistisches Gedankengut. Rassismus und arische Reinhaltung predigt er seit Jahrzehnten. Hitler und das Naziregime glorifizierte er sogar noch vor dem Geschworenengericht in Klagenfurt.“
„Das Urteil in Klagenfurt lautete auf zwei Jahre Haft unbedingt. Es wurde nun von den oberstern [sic!] Richtern auf 21 Monate abgemildert. Sieben Monate muss der Steirer wegen Wiederbetätigung ins Gefängnis – nicht zum ersten Mal.“

So what? Von mir aus kann der im Gefaengnis abkratzen :]

PS: wieviele Straenge ueber "politische Gefangene" in Oesterreich willst du noch eroeffnen?

Octopus
25.04.2010, 00:02
So what? Von mir aus kann der im Gefaengnis abkratzen :]

PS: wieviele Straenge ueber "politische Gefangene" in Oesterreich willst du noch eroeffnen?

solange solche vorzeigedemokraten wie du einer bist ihr unwesen treiben. :)

Octopus
25.04.2010, 00:08
Na und?

guten morgen, heute ist sonntag, der 25.04.2010.

kotzfisch
25.04.2010, 09:55
Auch Dir einen guten Morgen, werter Volksgenosse.

Octopus
25.04.2010, 10:08
Auch Dir einen guten Morgen, werter Volksgenosse.

danke schön, genosse.
bitte sich doch dieser lektüre hinzugeben:
http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3655086#post3655086
schönen sonntag.

kotzfisch
25.04.2010, 10:35
Interessant, Danke.
Ich bin gegen jedes Meinungsterrorgesetz!
Also bitte abschaffen - ist ja totalitär!