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Vollständige Version anzeigen : 600 Euro Strafe, weil er helfen wollte!



Maximilian
20.04.2010, 08:44
Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht.

Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html

Soviel zum Thema Zivilcourage.

Sathington Willoughby
20.04.2010, 08:57
Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht.

Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html

Soviel zum Thema Zivilcourage.
Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon
Helfer: deutsch
Täter: ausländisch

Hast du wirklich was Anderes erwartet?:rolleyes:


Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.Da hält jemand eine kaputte Bierflasche in der Hand - eine nicht ungefährliche Waffe - und man wird dennoch fürs Wegschubsen bestraft?????


Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.Das ist in der heutigen BRD leider ein Fehler.

fatalist
20.04.2010, 08:57
Der Staat hat wahnsinnige Angst vor der Zivilcourage, auch wenn seine Mächtigen diese in Sonntagsreden fordern.

Zivilcourage führt zu Bürgerwehren und zu Bürgerkrieg, so die Logik.

Cash!
20.04.2010, 09:08
Ich habe es schonmal gesagt und wiederhole es. Wenn ihr seht, dass irgendwo Leute zusammengeschlagen werden...rennt so schnell ihr könnt und nennt der Polizei ja nicht euren Namen.

Schreitet man ein und gewinnt = Schmerzensgeld = Man hat verloren
Schreitet man ein und verliert = Messer im Bauch = Man hat verloren
Schreitet man nicht = Unterlassene Hilfeleistung = Man hat verloren

Man ist eben immer der Verlierer, also ja nicht helfen. Wenn das Opfer überlebt, kann es ja bei den nächsten Wahlen jemand wählen, der Zivilcourage nicht bestraft. Und wählt das Opfer nicht so...dann hätte sich das eingreifen eh nicht gelohnt.

Cash!
20.04.2010, 09:10
Ohh, die Firma Freilser ist aber zu gnädig:

„Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Wie gnädig...

:rolleyes:

Maximilian
20.04.2010, 09:12
Bemerkenswert ist auch die Urteilsbegründung:

"Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen."

Cash!
20.04.2010, 09:15
Schlimme Verhetzung der "Scheißdeutschen Opfa" in den Kommentaren:

In Zukunft in solchen Fällen nach der beruflichen Tätigkeit der Opfer fragen. Bei Richtern und Staatsanwälten dann einfach nicht mehr helfen und abhauen!

:)

henriof9
20.04.2010, 09:23
Bemerkenswert ist auch die Urteilsbegründung:

"Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen."

Wiedereinmal so richtig typisch Deutschland.

Was in Deutschland unter Notwehr und Nothilfe zu verstehen ist, spottet wirklich jeder Beschreibung. :rolleyes:

Nationalix
20.04.2010, 09:29
Ohh, die Firma Freilser ist aber zu gnädig:


Wie gnädig...

:rolleyes:

Einen ehrenwerten Juristen wie Roland Freisler mit der BRD-Justiz zu vergleichen ist ein Skandal. :motz:

Nationalix
20.04.2010, 09:57
Der Staat hat wahnsinnige Angst vor der Zivilcourage, auch wenn seine Mächtigen diese in Sonntagsreden fordern.

Zivilcourage führt zu Bürgerwehren und zu Bürgerkrieg, so die Logik.

Dieser Sch...staat kann fordern was er will, es geht mir am Allerwertesten vorbei.

Sathington Willoughby
20.04.2010, 10:05
Alternative: vorher den Kragen hochschlagen bzw. ein Tuch vors Gesicht, dann dem Angreifer ein paar reingewaschen und schnell Fersengeld geben.

Silencer
20.04.2010, 10:32
Einen ehrenwerten Juristen wie Roland Freisler mit der BRD-Justiz zu vergleichen ist ein Skandal. :motz:

Nö, da ist nichts zu vergleichen - das ist das Selbe.

Pikes
20.04.2010, 12:15
Geldstrafe für Zivilcourage



Weil er zwei Frauen gegen einen alkoholisierten Angreifer verteidigte, muss der couragierte Uwe W. 600 Euro Strafe zahlen. Der couragierte Münchner versteht die Welt nicht mehr. Diesen Artikel weiter lesen

http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl-geldstrafe-fuer-zivilcourage-6ae0455.html

Mein Respekt! Recht hat er ja.

GG146
20.04.2010, 12:24
Geldstrafe für Zivilcourage



Weil er zwei Frauen gegen einen alkoholisierten Angreifer verteidigte, muss der couragierte Uwe W. 600 Euro Strafe zahlen. Der couragierte Münchner versteht die Welt nicht mehr. Diesen Artikel weiter lesen

http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl-geldstrafe-fuer-zivilcourage-6ae0455.html

Mein Respekt! Recht hat er ja.

Völliger Blödsinn, das ist geradezu ein Schulfall einer eindeutig gegebenen Notwehrlage:


Als dieser eine der beiden mit einer Bierflasche niederstreckt, kann W. nicht länger zusehen. Beherzt greift er ein. Als er den Angreifer abzudrängen versucht, fällt der 26-Jährige auf die Gleise, bricht sich die Hand. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagte eine der Frauen der „TZ“. Doch die Richter sehen W.s Tat nicht ganz so positiv.

„Vorsätzliche Körperverletzung“ lautet der Vorwurf gegen den Helfer. Der körperlich überlegene Handwerker habe überreagiert, andere Zeugen hätten längst den Notruf kontaktiert.

Zu den Hintergründen dieser haarsträubenden "Recht"sprechung habe ich mich gestern erst hier geäussert:

http://www.politikforen.net/showpost.php?p=3642671&postcount=27


Was heutzutage in Urteilen zum Notwehrrecht so alles als unverhältnismäßig ausgewiesen wird, erweckt wirklich den Eindruck, als seien die hohen Herrschaften in der Justiz mittlerweile so weltfremd wie die im Raumschiff Berlin.

Manches ist aber auch so offenkundig unvertretbar, dass es mit Weltfremdheit nicht mehr zu erklären ist. Bei mir verdichtet sich immer mehr der Verdacht, dass diese Herrschaften sich ihrer eigenen Unzulänglichkeit bei dem Schutz der friedlichen Menschen hierzulande gegen Gewalttäter sehr bewusst sind und deshalb das Einreissen von Selbsjustiz füchten - fürchten, wie der Teufel das Weihwasser, das ginge nämlich an ihr persönliches Eingemachtes, dann stünden sie selbst als die aktuellen Versager der Gesellschaft Nr. 1 da.

Also versuchen sie, Selbstjustiz mit ausnahmslos allen Mitteln zu bekämpfen, auch mit einer rechtsstaatswidrigen "Vorneverteidigung" gegen Leute, die vielleicht aus Gründen der Selbstjustiz einen Aggressor verletzt haben, vielleicht aber auch in Notwehr gehandelt haben. Ergebnis: IM ZWEIFEL GEGEN DEN ANGEGLAGTEN!

Da das glatt rechtswidrig ist, können sie die wahren Motive für diese schrägen Beurteilungen der Verhältnismäßigkeit von Notwehrhandlungen nicht offen zugeben und müssen die Erforderlichkeit der Handlung wegfabulieren oder alternativ ein unrealistisches milderes Mittel hinzudichten. Wenn die oberen Instanzen das mitmachen, kann sich kein Mensch gegen dieses dreckige Spiel wehren, Richter kann man schließlich nicht abwählen und kein Parteibuchkarrierist traut sich, ihre Unabhängigkeit in Frage zu stellen.

Wenn meine Einschätzung richtig ist, wäre allerdings noch interessant, was der europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu diesen Verhältnissen in Deutschland zu sagen hat, die faktische Aberkennung des Notwehrrechts ist nämlich eindeutig eine grosskalibrige Menschenrechtsverletzung. Die Europarichter gehören nicht zu dem speziellen Soziotop deutscher Bundesrichter, ob die den anderen Krähen auch um den Preis der Mitverantwortung für schwerste Menschenrechtsverletzungen kein Auge aushacken, käme auf einen Versuch an. Für so ein Musterverfahren würde ich sogar persönlich spenden oder auch selbst Geld sammeln.

ErhardWittek
20.04.2010, 12:27
Ich kann den Mann verstehen. Wer anderen in einer Notlage beisteht, ist in diesem Land der Arsch.

Gleichzeitig bejammern diejenigen, die für die unhaltbaren Urteile mitverantwortlich sind, unaufhörlich die fehlende Zivilcourage in der Bevölkerung. Jedem dieser Heuchler gehört dafür stundenlang in die verlogene Fresse gehauen.

Michael Kohlhas
20.04.2010, 12:34
Ich kann den Mann verstehen. Wer anderen in einer Notlage beisteht, ist in diesem Land der Arsch.

Gleichzeitig bejammern diejenigen, die für die unhaltbaren Urteile mitverantwortlich sind, unaufhörlich die fehlende Zivilcourage in der Bevölkerung. Jedem dieser Heuchler gehört dafür stundenlang in die verlogene Fresse gehauen.

Bedanke dich für diese Zustände bei den Linksdrehern dieser Republik mit ordentlichen Schlägen auf deren Fresse.

Meine Zustimmung und meinen Segen hast du.

PS.
Dieses Land ist mittlerweile zu einem Paradies für jugendliche Kriminelle verkommen.
Kann es daran liegen, das die 68er in ihrer Jugend selbst nichts als Kriminelle waren?

-SG-
20.04.2010, 12:39
Der körperlich überlegene Handwerker habe überreagiert, andere Zeugen hätten längst den Notruf kontaktiert.

Wieviel Unsinn doch in einem Satz stehen kann, unglaublich.

1. Was bringt es ihm, wenn er "körperlich überlegen" ist, wenn seine Gegenüber mit Flaschen (und womöglich noch anderem) bewaffnet sind und wahrscheinlich niedrigere Hemmschwellen und größeres Aggressionspotenzial besitzen?

2. Wie kann man auf einen bewaffneten Angriff, bei dem man grundsätzlich davon ausgehen muss, dass er lebensbedrohlich ist, "überreagieren"?

3. Was bringt den angegriffenen Frauen der Notruf, der in 10 Minuten eintrifft, wenn sie 9 Minuten zuvor erschlagen wurden?

ganja
20.04.2010, 12:59
Wenn das keine Notwehr war, was dann? Dass der seine Hand gebrochen hat, ist halt Pech. Kann dieses Urteil auch nicht verstehen...

rechtsvonlinks
20.04.2010, 13:01
Der körperlich überlegene Handwerker habe überreagiert, andere Zeugen hätten längst den Notruf kontaktiert.


[...]
3. Was bringt den angegriffenen Frauen der Notruf, der in 10 Minuten eintrifft, wenn sie 9 Minuten zuvor erschlagen wurden?

Richtig!!!

Dies zeigt doch, wie fernab jeglicher Lebensrealität manche Zeitgenossen (= Juristen) ihr Dasein fristen.

Mal davon abgesehen, dass er u. U. gar nicht mitbekommen hat, dass andere Personen bereits die Polizei gerufen haben, hätte er denn so lange warten sollen, bis die Beamten anrücken? Oder sogar nach Hause gehen, da ja der Notruf bereits abgesetzt wurde? In der Zwischenzeit hätte der Täter auch ein neue Attacke starten können.

Man kann nur noch den Kopf schütteln!!

Alfred
20.04.2010, 13:33
Die übliche Scheisse von den Deutschen Perversen in Roben. Wer sich wehrt oder anderen hilft muss Bestraft werden.

Alfred
20.04.2010, 13:34
Nö, da ist nichts zu vergleichen - das ist das Selbe.

Freissler war Ehrlicher....man wusste was einem Blüht. Die Brd Richter sind das übelste, Verlogenste und Kriminellste Pack das es in diesem Lande gibt.

Dicker
20.04.2010, 13:59
Es wird einem wahrlich schwer gemacht Einsatz zu zeigen, man kann nur die Daumen drücken das dem Richter mal was passiert und Leute einfach weiter gehen. So Geschichten sind es die den Verdruss am Land und Gesetz fördern. Vom Helfer/ Retter zum Täter:puke:

GG146
20.04.2010, 14:21
Hier noch ein detaillierterer Bericht, die Notwehrlage geht daraus noch klarer hervor:


Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer gibt dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.

Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig.


Quelle: tz-online.de (http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html)

Der Kerl hatte immer noch die Bierflasche in der Hand, mit der er zuvor die Frau niedergeschlagen hatte....

Mr Capone-E
20.04.2010, 15:16
Immer lustig wenn ein sesselpupsender Richter meint beurteilen zu können wer wem körperlich überlegen ist.

GG146
20.04.2010, 15:22
Den Strang gibt`s doppelt:

http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3644324#post3644324

Mr Capone-E
20.04.2010, 15:24
Noch so ein Hammer aus den Kommentaren:


Ich kenne die Betroffene auch - und was soll ich sagen - ich war sprachlos als ich erfahren habe das man als Erstes den Helfer angeklagt hat... und auch so ein paar andere Details die mich umgehauen haben wie man das Opfer behandelt hat und der Täter als erster im Krankenwagen saß und das aus einer Kopfwunde blutende Opfer auf einen zweiten Krankenwagen warten musste...

Brotzeit
20.04.2010, 15:30
Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht.

Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html

Soviel zum Thema Zivilcourage.

"Polizei" rufen ........ :rolleyes:

Maximilian
20.04.2010, 16:15
"Polizei" rufen ........ :rolleyes:


Ein Anruf bei der Polizei kostet meine Zeit und bringt später nur Aufwand und Ärger mit sich. Also spar ich mir die Mühe und die Zeit für etwas sinnvolleres. :D

Felixhenn
20.04.2010, 16:20
Die Griechen. Früher lehrten sie uns die Weisheit, heute leeren sie uns die Mülleimer.

romeo1
20.04.2010, 17:12
Ich frage mich gerade, wer verkommener ist: der versoffene Schläger und dieser bekloppte Richter? Ich bin für letzteren. Nach den Absonderungen dieses verkommenen Richters ist Notwehr und Hilfe für andere strafbar. Und da wundern sich unsere Politkasper über die fehlende Hilfsbereitschaft und Mut anderen Menschen zu helfen.

Margrit
20.04.2010, 17:48
habe ich gerade gelesen und bin entsetzt.
Aus dem Vorfall mit dem Brunner, der zu Tode kam an der U-Bajnhalstestelle hat die Münchner Justiz wohl nichts gelernt.
in welch einem bekloppten Land lebe ich eigentlich?
Und die verlagen auch noch immer von uns Hingucken, helfen, eingreifen?

http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl-geldstrafe-fuer-zivilcourage-6ae0455.html

GG146
20.04.2010, 17:50
habe ich gerade gelesen und bin entsetzt.
Aus dem Vorfall mit dem Brunner, der zu Tode kam an der U-Bajnhalstestelle hat die Münchner Justiz wohl nichts gelernt.
in welch einem bekloppten Land lebe ich eigentlich?
Und die verlagen auch noch immer von uns Hingucken, helfen, eingreifen?

http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl-geldstrafe-fuer-zivilcourage-6ae0455.html


Zu der Nachricht haben sie schon zwei Stränge zusammengelegt:

http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3644496#post3644496

Margrit
20.04.2010, 17:54
Zu der Nachricht haben sie schon zwei Stränge zusammengelegt:

http://www.politikforen.net/showthread.php?p=3644496#post3644496



danke, hab ich nicht gesehen

Sauerländer
20.04.2010, 17:58
...ehrenwerten Juristen wie Roland Freisler...
Autsch.

Jodlerkönig
20.04.2010, 17:59
da weis man nicht mehr was sagen soll....da kotzen unsere bayrischen politiker monatelang was von zivilcourage und von brunners heldentat.....vergeben orden und liebkosungen und dann sowas!

alles nur schauspiel zum eigenen nutzen.....politische drecksbande und verluderte alt68er richter...da hilft nur aufhängen!

Nationalix
20.04.2010, 18:08
Autsch.

Magst ein Pflaster?

Sauerländer
20.04.2010, 18:36
Magst ein Pflaster?
Neh, danke, geht schon wieder. Für einen Moment dachte ich gerade, ich hätte was von einem ehrenwerten Roland Freisler gelesen...muss Einbildung gewesen sein.

GG146
20.04.2010, 18:45
Neh, danke, geht schon wieder. Für einen Moment dachte ich gerade, ich hätte was von einem ehrenwerten Roland Freisler gelesen...muss Einbildung gewesen sein.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Typen, die sich in Deutschland zu einem Jurastudium entschliessen, über eine sehr lange Zeit hinweg überproportional häufig aus einem bestimmten Genpool stammen:

Roland Freisler: (http://de.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler) Waaas? Morrrde? Siiiee sind ja ein schäbiger Lump!

Manfred Götzl: (http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/so-wurde-gewaltopfer-zu-gewalttaeter-72080.html) Waaas? Das habe ich hier ja noch nie erlebt, dass sich ein Täter zum Opfer macht!

ErhardWittek
20.04.2010, 21:22
Bedanke dich für diese Zustände bei den Linksdrehern dieser Republik mit ordentlichen Schlägen auf deren Fresse.

Meine Zustimmung und meinen Segen hast du.

Der Irrsinn geht tatsächlich auf die Drecks-68er zurück. Seit die ihr Unwesen treiben, ist nicht der unbescholtene Bürger das Opfer der Kriminellen, sondern umgekehrt.

Die haben einfach alles auf den Kopf gestellt, denn was damals gängige Moral war, nannten sie prinzipiell nazimäßig, und darum wurde alles brachial bekämpft, was eine Gesellschaft sicher und lebenswert macht.



PS.
Dieses Land ist mittlerweile zu einem Paradies für jugendliche Kriminelle verkommen.
Kann es daran liegen, das die 68er in ihrer Jugend selbst nichts als Kriminelle waren?
Ich denke, mit dieser Vermutung liegst Du gar nicht so verkehrt. Wer mehr Sympathien für Verbrecher hegt, als für Opfer, wird sich wohl auch mit den Verbrechern identifizieren.

Hrafnaguð
21.04.2010, 01:09
http://de.news.yahoo.com/34/20100420/twl-geldstrafe-fuer-zivilcourage-6ae0455.html[/url]

klar doch, aber nur dann wenn böse glatzen, springerbestiefelt und bomberbejackt einen armen neger durch die gassen hetzen, sonst nicht.
dann aber kriegste noch das bundersverdientskreuz in gold.

klartext
21.04.2010, 01:29
da weis man nicht mehr was sagen soll....da kotzen unsere bayrischen politiker monatelang was von zivilcourage und von brunners heldentat.....vergeben orden und liebkosungen und dann sowas!

alles nur schauspiel zum eigenen nutzen.....politische drecksbande und verluderte alt68er richter...da hilft nur aufhängen!

Zivilcourage bedeutet heutezutage, einem zu helfen, obwohl man weiss, das man danach verurteilt wird. Das Wort hat einen neue Bedeutung.

schastar
21.04.2010, 04:53
Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht.

Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/strafe-weil-er-helfen-wollte-tz-722259.html

Soviel zum Thema Zivilcourage.

tja, so sind die Richter welche von unseren Steuergeldern bezahlt werden. X(

Ragtimer
21.04.2010, 06:27
Was lernen wir aus der Geschichte? Immer schön wegsehen, wenn jemand Hilfe braucht, sich bloß nicht einmischen, wenn ein Gewalttäter einen wehrlosen Menschen angreift.

600 Teuros oder ein halbes Jahr Knast für Nothilfe! Und wieviel bekam doch gleich der Komaschläger, der einen friedlichen 44jährigen in die lebenslange Behinderung hineinprügelte? Und der sich nicht mal zu einer schlappen Entschuldigung bei dem Opfer durchringen konnte, weil dies angeblich gegen seine "Ehre" gegangen wäre? Und der bereits eine ganze Latte von Körperverletzungen auf dem Kerbholz hatte?

Der nächste Politiker, der zu mehr Zivilcourage aufruft, sollte eine geschmiert bekommen!

Gawen
21.04.2010, 07:21
Was lernen wir aus der Geschichte? Immer schön wegsehen, wenn jemand Hilfe braucht, sich bloß nicht einmischen, wenn ein Gewalttäter einen wehrlosen Menschen angreift.

Falsch. Wegklatschen und verschwinden bevor die Polizei erscheint.

Cash!
21.04.2010, 07:26
Falsch. Wegklatschen und verschwinden bevor die Polizei erscheint.

Jaja, du solltest mal sehen welche Aktivität die Polizei plötzlich entfaltet, wenn der mutmaßliche Täter kein Mitglied einer "libanesischen" Großfamile ist, sondern nur ein einfacher Scheißdeutscher. Du wärst überrascht mit welcher Hartnäckigkeit dich Polizei und Staatsanwaltschaft plötzlich verfolgen.

Gawen
21.04.2010, 07:34
Jaja, du solltest mal sehen welche Aktivität die Polizei plötzlich entfaltet, wenn der mutmaßliche Täter kein Mitglied einer "libanesischen" Großfamile ist, sondern nur ein einfacher Scheißdeutscher. Du wärst überrascht mit welcher Hartnäckigkeit dich Polizei und Staatsanwaltschaft plötzlich verfolgen.

Scheissegal, wegschauen geht nicht. Dann könnte ich mich nicht mehr rasieren, weil ich mich dabei im Spiegel anschauen können muß.

Wenn jemand eine Frau niederschlägt und eine weitere bedroht, dann muß man die Situation klären, also den Angreifer unschädlich machen. Fertig. Wenn die Situation geklärt ist und dritte anwesend sind hat sich die Sache erledigt, dann kann man gehen.

Sollen sie halt suchen.

GG146
21.04.2010, 12:29
tja, so sind die Richter welche von unseren Steuergeldern bezahlt werden. X(

Hohe Herrschaften haben schon immer sehr gut von den Zwangsabgaben der Untertanen glebt, das gehört zu jedem Klassenstaat dazu.

schlaufix
21.04.2010, 12:50
Solche Urteile gab es früher auch schon.
Ich wurde zu 1800.-DM verurteilt weil mir ein jugenlicher Handtaschendieb auf seiner kurzen Flucht vor die Faust gelaufen ist.
Ist also nix neues, dieses Urteil.

Fernandinho
21.04.2010, 13:37
da weis man nicht mehr was sagen soll....da kotzen unsere bayrischen politiker monatelang was von zivilcourage und von brunners heldentat.....vergeben orden und liebkosungen und dann sowas!

alles nur schauspiel zum eigenen nutzen.....politische drecksbande und verluderte alt68er richter...da hilft nur aufhängen!

Ersäufen ! Das geht schneller und mit weniger Mühe.
:D

Mr Capone-E
21.04.2010, 15:43
Ich frage mich gerade, wer verkommener ist: der versoffene Schläger und dieser bekloppte Richter? Ich bin für letzteren. Nach den Absonderungen dieses verkommenen Richters ist Notwehr und Hilfe für andere strafbar. Und da wundern sich unsere Politkasper über die fehlende Hilfsbereitschaft und Mut anderen Menschen zu helfen.

Der Richter hat durch seine Urteile und der daraus resultierenden Verunsicherung und Angst mehr Menschen auf dem Gewissen.

Mariko
21.04.2010, 19:53
Dabei lernt man im Studium, dass das deutsche Notwehrrecht eigentlich ein recht scharfes ist, weil es nur bei wirklich groben Unverhältnismäßigkeiten überschritten ist. Aber wenn es dann so ausgelegt wird (das ist ja schon nicht mehr bloß restriktiv), bleibt davon natürlich nichts übrig...

Ein Kernproblem scheint mir zu sein, dass man sich wirklich kein bisschen in die Perspektive des Notwehrleistenden in der konkreten Lage versetzt. Diese Minimalabwägungen über Verhältnismäßigkeit, die da teilweise vom Gericht gefordert werden, kann niemand treffen. Wenn er den Täter jetzt beim Flüchten in den Rücken geschossen hätte, oder ihm die Flasche weggenommen und damit auf ihn eingeschlagen hätte, aber so wollte er ihn nur festnehmen (jedermanns Recht, § 127 StPO), der andere wehrte sich, es kam zu einer Rangelei, bei der der Täter unglücklich stürzte und sich nur die Hand brach. Auf der Basis solcher Urteile frage ich mich, wie man dieses Festnahmerecht rechtlich sauber ausüben soll - die wenigsten werden sich widerstandslos hinsetzen und mit dem Helfer auf die Polizei warten...

GG146
21.04.2010, 20:14
Dabei lernt man im Studium, dass das deutsche Notwehrrecht eigentlich ein recht scharfes ist, weil es nur bei wirklich groben Unverhältnismäßigkeiten überschritten ist. Aber wenn es dann so ausgelegt wird (das ist ja schon nicht mehr bloß restriktiv), bleibt davon natürlich nichts übrig....

Die dem deutschen Notwehrrecht eigene Rechtsgüterabwägung - nur bei einem extremen Missverhältnis der Rechtsgüter ist die Notwehr nicht "geboten" - lässt keine Spielräume für eine restriktive Auslegung. Bei einem Angriff auf Leben und Gesundheit kann man dem Verteidiger keine falsche Rechtsgüterabwägung andichten, weil die Rechtsgüter des Angreifers eindeutig nicht zählen, solange die Gefahrenlage andauert.

Deswegen behaupten die Gerichte einfach, dass ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte und dass die Verteidigung deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre. In diesem Fall hier hatte der Angreifer immer noch die Bierflasche in der Hand, mit der er zuvor eine Frau niedergeschlagen hätte. Trotzdem behauptet der Richter einfach mal, dass man in dieser Situation ohne eigenes Risiko auch mildere Mittel als kräftiges Wegschubsen wählen könne. So wie ein anderer Richter eben der Auffassung war, dass man sich gegen eine Übermacht von Strassenschlägern auch ohne Messer risikolos wehren kann, wenn man etwas grösser als der Vorturner der Bande ist. Die Lücke im positivistischen Rechtssystem liegt also vor allem darin, dass Richter einfach lebensfremde Sachverhalte behaupten können und dass es dagegen keine systemischen Abwehrmittel gibt.



oder ihm die Flasche weggenommen und damit auf ihn eingeschlagen hätte, aber so wollte er ihn nur festnehmen (jedermanns Recht, § 127 StPO), der andere wehrte sich, es kam zu einer Rangelei, bei der der Täter unglücklich stürzte und sich nur die Hand brach. Auf der Basis solcher Urteile frage ich mich, wie man dieses Festnahmerecht rechtlich sauber ausüben soll - die wenigsten werden sich widerstandslos hinsetzen und mit dem Helfer auf die Polizei warten...

Er durfte den Aggressor nach § 127 StPO bis zum Eintreffen der Polizei daran hindern, sich zu verdünnisieren. Deshalb war der neuerliche Angriff des ursprünglichen Aggressors nicht gerechtfertigt und die daran anschliessende Verteidigungsmaßnahme war eindeutig Notwehr. Da gibt es keinen Spielraum für eine seriöse juristische Diskussion. Das ist einer von vielen Fällen von klarer Rechtsbeugung auf diesem Gebiet.

GG146
21.04.2010, 20:17
Der Richter hat durch seine Urteile und der daraus resultierenden Verunsicherung und Angst mehr Menschen auf dem Gewissen.

Richtig, diese Urteile werden durch das grosse Medienecho den meisten Menschen bekannt und verunsichern jeden rechtstreuen Bürger, der in eine Notwehrsituation kommt. Diese Verunsicherung ist schon "die halbe Miete" für einen hemmungslosen Strassenschläger, die Justiz leistet ihm effektive psychische Beilhilfe.

CarlCarlsen
21.04.2010, 20:32
...
Deswegen behaupten die Gerichte einfach, dass ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte und dass die Verteidigung deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre. In diesem Fall hier hatte der Angreifer immer noch die Bierflasche in der Hand, mit der er zuvor eine Frau niedergeschlagen hätte. Trotzdem behauptet der Richter einfach mal, dass man in dieser Situation ohne eigenes Risiko auch mildere Mittel als kräftiges Wegschubsen wählen könne. So wie ein anderer Richter eben der Auffassung war, dass man sich gegen eine Übermacht von Strassenschläger auch ohne Messer risikolos wehren kann, wenn man etwas grösser als der Vorturner der Bande ist. Die Lücke im positvistischen Rechtssystem liegt also vor allem darin, dass Richter einfach lebensfremde Sachverhalte behaupten können und dass es dagegen keine systemischen Abwehrmittel gibt.

Er durfte den Aggressor nach § 127 StPO bis zum Eintreffen der Polizei daran hindern, sich zu verdünnisieren. Deshalb war der neuerliche Angriff des ursprünglichen Aggressors nicht gerechtfertigt und die daran anschliessende Verteidigungsmaßnahme war eindeutig Notwehr. Da gibt es keinen Spielraum für eine seriöse juristische Diskussion. Das ist einer von vielen Fällen von klarer Rechtsbeugung auf diesem Gebiet.

Dem ist quasi nichts hinzuzufügen. Es ist schon erstaunlich, wie sich Mancher im Nachhinein die Aufklösung einer solchen Extremsituation vorstellt. Das liegt auch daran, daß viele Juristen meinen, sie wüßten einfach alles und genau das wird ihnen im Studium vermittelt, wenn Sachverhalte, die eigentlich eines Sachverständigen bedürften, vom Juristen selbst eingeordnet werden. Wenn das fehlschlägt, kein Wunder.

Mariko
21.04.2010, 21:14
Das liegt auch daran, daß viele Juristen meinen, sie wüßten einfach alles und genau das wird ihnen im Studium vermittelt, wenn Sachverhalte, die eigentlich eines Sachverständigen bedürften, vom Juristen selbst eingeordnet werden. Wenn das fehlschlägt, kein Wunder.



Kleiner Widerspruch: der Jurist IST der Sachverständige, der solche Situationen beurteilen muss und auch kann - immerhin geht es in der Justiz genau darum. In diesem (und anderen vergleichbaren) Fällen wurde das nur eben falsch gemacht.

GG146
21.04.2010, 21:20
Kleiner Widerspruch: der Jurist IST der Sachverständige, der solche Situationen beurteilen muss und auch kann - immerhin geht es in der Justiz genau darum. In diesem (und anderen vergleichbaren) Fällen wurde das nur eben falsch gemacht.

In der Frage, ob die Anwendung eines milderen Verteidigungsmittels ohne zusätzliches Risiko für Gesundheit und Leben des Verteidigers möglich war, ist der Jurist keineswegs der Sachverständige. Das wären Kampfsportexperten oder ggfs. Mediziner, aber die werden zur Zeit nicht gefragt. Die Gerichte maßen sich einfach an, Lebenssachverhalte dem gewünschten rechtlichen Ergebnis "anzupassen".

CarlCarlsen
21.04.2010, 21:34
Kleiner Widerspruch: der Jurist IST der Sachverständige, der solche Situationen beurteilen muss und auch kann - immerhin geht es in der Justiz genau darum. In diesem (und anderen vergleichbaren) Fällen wurde das nur eben falsch gemacht.

Das ist zwar zutreffend und wurde von mir auch nicht bestritten und grundsätzlich ist der Richter ja befugt, Sachverhalte zu beurteilen, wenn er sich selbst für sachkundig hält, aber das ist in der Praxis nun einmal illusorisch, denn der Jurist ist eben nicht in allen Zusammenhang sachkundig, auch wenn sich Einige das offensichtlich einbilden. Abgesehen davon stimmen wir doch wohl darin überein, daß die Beurteilung dieser Notwehrsachverhalte fehlerhaft ist und genau das passiert, wenn sich die Richter für allwissend halten.

heide
22.04.2010, 06:20
Kleiner Widerspruch: der Jurist IST der Sachverständige, der solche Situationen beurteilen muss und auch kann - immerhin geht es in der Justiz genau darum. In diesem (und anderen vergleichbaren) Fällen wurde das nur eben falsch gemacht.

Ob denn das so stimmt? War der Jurist vor Ort, als der Mann versuchte zu helfen?
Ich würde mir zweimal überlegen, ob ich helfe, wenn ich im Nachhinein dafür verurteilt werde.
Meine Güte, wohin geht die deutsche Rechtsprechung?

Silencer
22.04.2010, 07:25
Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Richter ihrer Aufgabe Recht zu sprechen nicht mehr gewachsen sind. Noch schlimmer finde ich wenn solche extrem falsche Urteile durch Juristen-Kollegen nicht irgendwie angefochten und korrigiert werden. Jedes solch Skandalurteil müsste sofort Konsequencen im Justizministerium nach sich ziehen und auch der Richter müsste vorerst aus dem Verkehr gezogen werden, bei deutlicher Gehaltkürzung für diese Zeit. Die sollen auch aus Fehlern lernen wie jeder andere auch.
Schlimm finde ich auch dass auf das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit hier auch keine Rücksicht genommen wird. Gesinnungsjustiz wie früher vor 45, anders ist es nicht zu erklären.

rechtsvonlinks
22.04.2010, 07:37
[...] Deswegen behaupten die Gerichte einfach, dass ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte und dass die Verteidigung deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre. In diesem Fall hier hatte der Angreifer immer noch die Bierflasche in der Hand, mit der er zuvor eine Frau niedergeschlagen hätte. Trotzdem behauptet der Richter einfach mal, dass man in dieser Situation ohne eigenes Risiko auch mildere Mittel als kräftiges Wegschubsen wählen könne. So wie ein anderer Richter eben der Auffassung war, dass man sich gegen eine Übermacht von Strassenschlägern auch ohne Messer risikolos wehren kann, wenn man etwas grösser als der Vorturner der Bande ist. Die Lücke im positivistischen Rechtssystem liegt also vor allem darin, dass Richter einfach lebensfremde Sachverhalte behaupten können und dass es dagegen keine systemischen Abwehrmittel gibt.

Was mich als juristischer Laie an solchen Fällen stört, ist die Tatsache, dass der Angegriffene im Prinzip keine andere Wahl hat, als sich auf irgendeine Art und Weise zu wehren, wenn er nicht krankenhausreif geprügelt oder getötet werden will.

Der Täter jedoch, der ohne Grund Unbeteiligte angreift, hat eine Wahl. Er kann entweder andere Menschen in Ruhe lassen oder angreifen. Und wenn er angreift, muss er damit rechnen, an eine Person zu geraten, die sich wehrt. Dem Angegriffenen, der keine Wahl hat und der auch nicht darum gebeten hat, angegriffen zu werden, dann einen Strick daraus zu drehen, dass der Angreifer verletzt wurde, ist, vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet, eine Sauerei.

Da sitzt dann ein Jurist mit einer Tasse Kaffe in seinem Kämmerlein und hat alle Zeit der Welt, den ganzen Sachverhalt in Ruhe zu analysieren, um dann zum Ergebnis zu kommen, dass der Angegriffene, der um seine Gesundheit/sein Leben gekämpft hatte, unverhältnismäßig reagiert hat.

Es ist zum Ko...

Paul Felz
22.04.2010, 07:43
Der Titel ist übrigens falsch. Er wollte nicht helfen, er hat es getan.

Lobo
22.04.2010, 09:04
Eigentlich sollte man das Haus des Richters aufsuchen und ihn vor den Augen seiner Famillie vierteilen. X(

kotzfisch
22.04.2010, 09:13
U n f a s s b a r !

Geist55555
22.04.2010, 09:28
Ob man sich, wenn man nicht helfend eingegriffen hat, hinterher noch ohne schlechtes Gewissen im Spiegel angucken kann, ist zweitrangig, denn wenn man mutig eingreift, gibt es möglicherweise hinterher nichts mehr anzugucken. Und falls es der Täter (meistens sind es ja mehrere Feiglinge) nicht schafft, dir die Fresse zu polieren, besorgt das eben nachträglich das Gericht. Mit dem Handy die Polizei zu rufen und sich später als Zeuge zur Verfügung zu stellen, ist nur eine halbherzige Lösung, denn in einem akuten Fall wie dem geschilderten wären die Bull... die lieben Freunde und Helfer längst zu spät gekommen.
Wird man selbst angegriffen, nutzt einem auch das Handy in der Tasche nichts mehr - da hilft nur noch massive Gegenwehr. Besser, der Täter wird schwerverletzt und verklagt einen hinterher vor Gericht - als umgekehrt.

GG146
22.04.2010, 10:47
Der Täter jedoch, der ohne Grund Unbeteiligte angreift, hat eine Wahl. Er kann entweder andere Menschen in Ruhe lassen oder angreifen. Und wenn er angreift, muss er damit rechnen, an eine Person zu geraten, die sich wehrt. Dem Angegriffenen, der keine Wahl hat und der auch nicht darum gebeten hat, angegriffen zu werden, dann einen Strick daraus zu drehen, dass der Angreifer verletzt wurde, ist, vom gesunden Menschenverstand aus betrachtet, eine Sauerei.

Dieser gesunde Menschenverstand hat es auch geschafft, zur Rechtsvernunft zu mutieren und in die geltende Rechtslage einzufliessen. Das habe ich auf der vorigen Seite umfassend dargestellt, es gibt bei Angriffen auf Leib und Leben keine Rechtsgüterabwägung zu Gunsten des Aggressors, niemand muss aus Rücksicht auf das Leben des Angreifers ein erhöhtes Risiko in Kauf nehmen, selbst verletzt zu werden. Verboten ist nur, willkürlich eine schwere Verletzung oder den Tod des Angreifers herbeizuführen, wenn man ebensogut und ohne zusätzliches eigenes Verletzungsrisiko die Gefahr mit milderen Mitteln abwenden kann.

Deshalb haben auch alle fragwürdigen Urteile zum Notwehrrecht gemeinsam, dass dem Verteidiger einfach unterstellt wurde, dass er ohne eigenes Risiko ein milderes Mittel hätte wählen können. In dem hier vorliegenden Fall und in dem Fall des Münchener Informatikstudenten halte ich das eben für eine glatte Rechtsbeugung.

kotzfisch
22.04.2010, 10:48
So ist es.Ich wurde in der S Bahn anggriffen von einem
Geistesgestörten der unvermittelt zuschlug.(Ist Jahre her).

Ich hatte ein Pfeffer Spray zur Hand und streckte ihn nieder.
(Viel Spaß in der Ambulanz der Augenklinik).

Machte mich aber dann aus dem Staub-der Depp hätte mich womöglich noch wegen KV verklagt.

kotzfisch
22.04.2010, 10:49
GG146 - sehr richtig!

Mr.Smith
22.04.2010, 10:54
In einer Straßenbahn wurde jetzt eine Frau mit Kinderwagen Opfer zweier Krimineller (Täterbeschreibung zufälligerweise nicht im Bericht enthalten).
Von den Fahrgästen hat niemand eingegriffen. Werden wohl alle Angst gehabt haben, gleich vor den Richter gezerrt zu werden.

http://www.n-tv.de/panorama/Junge-Mutter-beraubt-article835686.html

GG146
22.04.2010, 11:13
Von den Fahrgästen hat niemand eingegriffen. Werden wohl alle Angst gehabt haben, gleich vor den Richter gezerrt zu werden.

http://www.n-tv.de/panorama/Junge-Mutter-beraubt-article835686.html

Korrekterweise muss man erwähnen, dass es immer schon das Problem gab, dass sich aus einer grösseren Gruppe von Zeugen eines Unfalls oder einer Straftat auf Grund bestimmter psychologischer Mechanismen niemand lösen kann, der Eigenverantwortung übernimmt und sofortige Hilfe leistet. Allerdings gab es auch immer Menschen, die nüchtern und besonnen genug waren, sich von diesen psychologischen Momenten nicht behindern zu lassen. Aber jetzt werden gerade die Leute, die in einer überraschend auftretenden Streßsituation noch klar denken können, im Zweifel über das nachdenken, was sie aus den Medien über die deutsche Rechtsprechung zum Notwehrrecht wissen. Und dann greift wirklich niemand mehr ein, das sehen wir an solchen Fällen wie hier unter dem n-tv - Link beschrieben.

Mariko
22.04.2010, 16:12
Korrekterweise muss man erwähnen, dass es immer schon das Problem gab, dass sich aus einer grösseren Gruppe von Zeugen eines Unfalls oder einer Straftat auf Grund bestimmter psychologischer Mechanismen niemand lösen kann, der Eigenverantwortung übernimmt und sofortige Hilfe leistet. Allerdings gab es auch immer Menschen, die nüchtern und besonnen genug waren, sich von diesen psychologischen Momenten nicht behindern zu lassen. Aber jetzt werden gerade die Leute, die in einer überraschend auftretenden Streßsituation noch klar denken können, im Zweifel über das nachdenken, was sie aus den Medien über die deutsche Rechtsprechung zum Notwehrrecht wissen. Und dann greift wirklich niemand mehr ein, das sehen wir an solchen Fällen wie hier unter dem n-tv - Link beschrieben.



Naja, man muss schon sagen, dass sich in einer konkreten Situation kaum jemand über die rechtlichen Auswirkungen Gedanken machen wird. Der Angegriffene selbst wird i.d.R. völlig neben sich stehen, und bei potentiellen Helfern werden, wenn sie überhaupt in irgendeiner Form bewusst oder unbewusst die Lage beurteilen, auch eher andere Abwägungen im Vordergrund stehen (wie bedrohlich ist die Situation, wie hoch das eigene Risiko etc.). Und wenn jemand eingreift, ist das meistens nicht, nachdem er sich über das Für und Wider Gedanken gemacht hat, sondern weil er instiktiv handelt.
Immerhin ist das Phänomen, dass in solchen Fällen (auch oder gerade wenn sehr viele Personen anwesend sind) niemand eingreift, genauso auch z.Bsp. in den USA zu beobachten, obwohl dort das Notwehrrecht wesentlich weiter ausgelegt wird...

Nichtsdestotrotz sind solche Urteile natürlich trotzdem ein völlig falsches Signal.

GG146
22.04.2010, 17:55
Naja, man muss schon sagen, dass sich in einer konkreten Situation kaum jemand über die rechtlichen Auswirkungen Gedanken machen wird. Der Angegriffene selbst wird i.d.R. völlig neben sich stehen, und bei potentiellen Helfern werden, wenn sie überhaupt in irgendeiner Form bewusst oder unbewusst die Lage beurteilen, auch eher andere Abwägungen im Vordergrund stehen (wie bedrohlich ist die Situation, wie hoch das eigene Risiko etc.).

Menschen sind von Natur aus soziale Wesen, niemandem (ausser Soziopathen) ist es völlig gleichgültig, ob sein bisheriges Grundselbstverständnis als rechtstreuer Bürger durch eine Vorstrafe getrübt wird oder nicht. Das ist auch in akuten Gefahrensituationen nicht völlig auszublenden. Das weiss ich übrigens aus eigener Erfahrung.

Siegfriedphirit
22.04.2010, 18:50
Hoffentlich wird der Richter mal bedroht und mögliche Helfer schauen weg... Da gibt es andere Möglichkeiten der Urteilsfindung. Der Richter war einfach zu fauel und der Fall zu billig...

GG146
23.04.2010, 13:35
Hoffentlich wird der Richter mal bedroht und mögliche Helfer schauen weg... Da gibt es andere Möglichkeiten der Urteilsfindung. Der Richter war einfach zu fauel und der Fall zu billig...

Faulheit bzw. "Justizökonomie" spielt vor allem bei den lächerlich geringen Strafen für die eigentlichen Gewalttäter eine Rolle, je milder das Urteil, desto zufriedener der Verteidiger. Strafverteidiger können dem Gericht immer noch die meiste Arbeit machen.

Bei der Verleugnung von Notwehrsituationen geht es dagegen nicht um Justizbequemlichkeit, sondern um die vorauseilende Vorbeugung gegen Selbstjustiz als Konsequenz des nachlässigen Umgangs mit den ursprünglichen Aggressoren.

redstar
23.04.2010, 18:27
Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht.

Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf

Soviel zum Thema Zivilcourage.

Seit wann können hohle deutsche Bullen "Zivilcourage" erkennen?

Glaubt Ihr die kommen zu ner Schlägerei und fragen erst

"Wer von Euch ist der mit der Zivilcourage?!?" :hihi:

Die knüppeln immer sofort alle zusammen und in ihren Bus die sie in unmittelbarer Nähe antreffen... := da rennt man lieber schnell weg und verschwindet im nächsten Loch bevor die Bullen einen miteinknasten germane

Von wegen "Zivilcourage", lächerliche Heuchelei von bürgerlich-rechten und SPD- Politikern um vom eigenen Versagen abzulenken :rolleyes:

thabadguy
23.04.2010, 19:18
Seit wann können hohle deutsche Bullen "Zivilcourage" erkennen?

Glaubt Ihr die kommen zu ner Schlägerei und fragen erst

"Wer von Euch ist der mit der Zivilcourage?!?" :hihi:

Die knüppeln immer sofort alle zusammen und in ihren Bus die sie in unmittelbarer Nähe antreffen... := da rennt man lieber schnell weg und verschwindet im nächsten Loch bevor die Bullen einen miteinknasten germane

Von wegen "Zivilcourage", lächerliche Heuchelei von bürgerlich-rechten und SPD- Politikern um vom eigenen Versagen abzulenken :rolleyes:

Natürlich, die deutsche Gutmenschenpolizei, die gefährliche Schlägertruppe. :D
Auf welchem Planeten lebst du eigentlich? Du hattest wohl noch nie mit Polizisten in den USA oder anderen Ländern zu tun. Wäre mal eine gute Erfahrung für jemanden, der derart unter Realitätsverlust leidet.

romeo1
23.04.2010, 19:25
Natürlich, die deutsche Gutmenschenpolizei, die gefährliche Schlägertruppe. :D
Auf welchem Planeten lebst du eigentlich? Du hattest wohl noch nie mit Polizisten in den USA oder anderen Ländern zu tun. Wäre mal eine gute Erfahrung für jemanden, der derart unter Realitätsverlust leidet.

Ich schätze, daß diese linke Antifantenzecke schon bereichernde Bekanntschaften mit einem Polizeiknüppel machen durfte. Soll man deswegen betrübt sein?

franz
23.04.2010, 20:06
Natürlich, die deutsche Gutmenschenpolizei, die gefährliche Schlägertruppe. :D
Auf welchem Planeten lebst du eigentlich? Du hattest wohl noch nie mit Polizisten in den USA oder anderen Ländern zu tun. Wäre mal eine gute Erfahrung für jemanden, der derart unter Realitätsverlust leidet.

ich habe mal bei einer Amerikareise in der nähe Holywoods eine vermutliche Drogen Razzia beobachten können, bei uns wären diese Polizisten unweigerlich nach einem Disziplinarverfahren im Knast gelandet. :))

Als ich vor vielen Jahren eine Waffenerwerbsschein-Prüfung machte und das Notwehrrecht angesprochen wurde, hies es (inoffiziell): "solltest du je in die Lage versetzt werden deine Waffe in Notwehr zu benützen", versuche nie nur zu Verletzen Du würdest nie wieder Boden unter deine Füße bekommen, zumal der "Verletzte" Aussagen kann das er doch nur spielen oder nur weglaufen wollte.
Also ist das verhalten dieses Unrechts-Richters ganz normal.

Gruß franz

GG146
25.04.2010, 00:19
Also ist das verhalten dieses Unrechts-Richters ganz normal.

Gruß franz

Dann sind Menschenrechtsverletzungen in Deutschland normal, denn die faktische Aberkennung des Notwehrrechts ist eine solche.

Es wird wirklich allerhöchste Zeit, einen geeigneten Präzedenzfall vor internationale Gerichte - namentlich vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - zu bringen.

Geronimo
25.04.2010, 00:43
Dann sind Menschenrechtsverletzungen in Deutschland normal, denn die faktische Aberkennung des Notwehrrechts ist eine solche.

Es wird wirklich allerhöchste Zeit, einen geeigneten Präzidenzfall vor internationale Gerichte - namentlich vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - zu bringen.

1. Ja. Der erste Absatz ist völlig korrekt.

2. Und du glaubst das würde irgend etwas ändern? Nee, wirklich kannst du das nicht glauben. "Unsere" Politiker mißachten ja selbst glasklare Urteile des BVfG konsequent. Und dann der EUGH? Welche Lachnummer. Nein, der § 20.4 GG hat schon längst gegriffen. Mit allen Konsequenzen.

thabadguy
25.04.2010, 00:51
Interessant wäre einmal, was passiert wäre, wenn Uwe W. den Einspruch nicht zurückgezogen hätte und dann tatsächlich zu einem halben Jahr oder mehr wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden wäre. Der Fall hätte dann sicher auch in der Öffentlichkeit nochmal eine wesentlich stärkere Wirkung erzielt.

Aus Sicht von Uwe W. ist es natürlich verständlich. Wer will schon vorbestraft sein, weil er helfen wollte?

GG146
25.04.2010, 01:39
Aus Sicht von Uwe W. ist es natürlich verständlich. Wer will schon vorbestraft sein, weil er helfen wollte?

Das ist der Grund dafür, dass weder das Bundesverfassungsgericht noch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich bislang mit der pervertierten Rechtsprechung zum Notwehrrecht in Deutschland befasst haben. Fast alle Anwälte raten ihren Mandanten in solchen Situationen zur Schadensminimierung und streben Kompromisse an - und wo kein Kläger ist, ist auch kein internationaler Richter.

Man sollte vielleicht erst einen Rechtshilfefonds auflegen und dann nach einem geeigneten Fall suchen, in dem der Betroffene entschlossen ist, sich mit allen Mitteln gegen dieses Unrecht zu verteidigen.