PDA

Vollständige Version anzeigen : Lange Haftstrafe für Mörder von kleiner Karolina



Liegnitz
21.04.2005, 18:23
Lange Haftstrafe für Mörder von kleiner KarolinaLange Haftstrafe für Mörder von kleiner Karolina



Memmingen (AFP) - Im Fall der grausam zu Tode misshandelten dreijährigen Karolina muss der Haupttäter für zehn Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Außerdem verfügte das Landgericht Memmingen die Einweisung von Mehmet A. in die Psychiatrie. Das Gericht sah sowohl bei dem 31-Jährigen als auch bei seiner ehemaligen Freundin, der 26-jährigen Mutter des Mädchens, die Schuld für dessen Tod als erwiesen an. Zaneta C. muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Mit diesem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für A. dreizehn Jahre Haft und für C. acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Im Gegensatz zur Anklage-Forderung verurteilte das Gericht die beiden nicht wegen Mordes, sondern wegen Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die aus dem bayerischen Weißenhorn stammende Karolina war Anfang Januar 2004 nach tagelangem Martyrium nackt, kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Frauentoilette der Weißenhorner Stiftsklinik gefunden worden. Sie starb kurze Zeit später infolge einer Gehirnblutung.

Mehmet A. hatte das von ihm gehasste Mädchen in einen unbeheizten Keller gesperrt und mit heißen Gegenständen und einer Feuerzeugflamme gequält. Zudem schlug er wiederholt auf den Kopf des Kindes ein, riss ihm teilweise die Haare aus und malträtierte das Mädchen mit einem Gürtel oder Holzstab. Als Strafe dafür, das Karolina in die Hosen gemacht hatte, duschte A. das Kind mit brühend heißem Wasser ab. Anschließend rasierten die Angeklagten dem Mädchen die Haare ab. Ein kräftiger Faustschlag in Karolinas Gesicht führte schließlich dazu, dass sie röcheld und bewusstlos zusammenbrach.

Zaneta C. und Mehmet A. flüchteten nach der Tat nach Italien, wo sie dann festgenommen wurden. In ihren Einlassungen schob Zaneta C. ihrem ehemaligen Freund die Hauptverantwortung für die Tat zu. Sie selbst will keine Möglichkeit gesehen haben, ihre Tochter vor den brutalen Attacken zu schützen. Sie überredete Mehmet A. nach eigenen Angaben erst nach längerer Zeit, das bewusstlose Kind in der Toilette des Krankenhauses abzulegen. Mehmet A. verwies vor Gericht auf Drogenprobleme, mit denen er bereits seit seiner Jugend zu tun gehabt habe.
http://de.news.yahoo.com/050421/286/4i6xf.html

Hat man da noch Worte? Unsere lasche Justiz müßte selber vors Gericht.
Wie kann man in solchen Fall den Täter durch so milde Strafe noch schützen?
Mord wäre die Anklage. Und Todestrafe die richitge Lösung. X(

buckeye
21.04.2005, 18:26
anscheinend ist der mord an einem kind nicht genug fuer wenigstens lebenslange haftstrafe .... naja vielleicht nehmen sich ihm wenigstens seine mitgefangenen an.

Wahrheitssucher
22.04.2005, 09:22
naja vielleicht nehmen sich ihm wenigstens seine mitgefangenen an.
Da kannst du Gift drauf nehmen!

Kindermörder und Kinderschänder stehen in der Knasthierarchie gaaaaaaanz unten!

Das einzigst positive an dem Urteil ist, das er danach in die Klapsmühle kommt... (Schlüssel wegwerfen!!).

Gruß,

Wahrheitssucher

Mohammed
22.04.2005, 14:55
anscheinend ist der mord an einem kind nicht genug fuer wenigstens lebenslange haftstrafe .... naja vielleicht nehmen sich ihm wenigstens seine mitgefangenen an.

1. Das war kein Mord, da der Täter keine Tötungsabsicht hatte

2. Wird der Täter anschließend in eine geschlossene Abteilung verwiesen

3. Dort könnte er, falls er nicht therapiefähig ist sein Leben lang bleiben

4. Er hat bisher keine Anstallten gezeigt Therapiebereit zu sein

Der Patriot
22.04.2005, 15:55
Hat man da noch Worte? Unsere lasche Justiz müßte selber vors Gericht.
Wie kann man in solchen Fall den Täter durch so milde Strafe noch schützen?
Mord wäre die Anklage. Und Todestrafe die richitge Lösung. X(

Ich finde das ist eine Frechheit! Der Mörder gehört aufgehängt.

Wächter
22.04.2005, 16:08
1. Das war kein Mord, da der Täter keine Tötungsabsicht hatteEr hat es billigend in Kauf genommen. Er hat das Mädchen nackt und kahlgeschoren in einer Toilette abgelegt. Todschlag!


2. Wird der Täter anschließend in eine geschlossene Abteilung verwiesenMit Therapie. Weißt du, was uns das kostet, dass diese Sau weiter fressen und atmen darf?

Pluto
22.04.2005, 16:12
Ich weiß nicht, wie solche Urteile gerechtfertigt werden. Der Täter hat das Kind misshandelt und war sich der möglichen Konsequenzen bewusst. Können die Richter nachts schlafen?

buckeye
22.04.2005, 16:15
hmm . nicht richtig im kopf , hat ne schlimme kindheit gehabt , seine frau / freundin hatte ihn nicht lieb genug und das kind wagte es vielleicht etwas aufmerksamkeit zu verlangen ???

Liegnitz
22.04.2005, 16:16
Ich weiß nicht, wie solche Urteile gerechtfertigt werden. Der Täter hat das Kind misshandelt und war sich der möglichen Konsequenzen bewusst. Können die Richter nachts schlafen?
Das frage ich mich auch. Die müssen sich doch fast wie Mittäter fühlen, durch ihr ungerechtes Urteil.

SAMURAI
22.04.2005, 16:24
Den grösseren hat unsere Justiz. Dieses Schwein gehört lebenslang weggeknastet oder der türkischen Justiz übergeben. :))

Mohammed
22.04.2005, 16:27
Er hat es billigend in Kauf genommen. Er hat das Mädchen nackt und kahlgeschoren in einer Toilette abgelegt. Todschlag!

Ja, aber kein Mord


Mit Therapie. Weißt du, was uns das kostet, dass diese Sau weiter fressen und atmen darf?

Nö, aber ich finde in Ordnung das meine Steuern dafür verwendet werden. Wenn man sich die Steuerverschwendungen ansieht, ist das noch eine der sinnvollsten Verwendungen

Pluto
22.04.2005, 17:28
Wenn man ihn einfach auf den elektrischen Stuhl schnallen würde, wo das Schwein hingehört, könnten die Steuern für andere Sachen verwendet werden.

Reichsadler
22.04.2005, 17:29
Wenn man ihn einfach auf den elektrischen Stuhl schnallen würde, wo das Schwein hingehört, könnten die Steuern für andere Sachen verwendet werden.

Aber Nein, Strom ist teuer. Ein Strick tut´s doch auch, ist wiederverwendbar. :]

Stephan
22.04.2005, 17:42
anscheinend ist der mord an einem kind nicht genug fuer wenigstens lebenslange haftstrafe
Das war kein Mord.

Was ein Mord ist, ist in Par. 211 Absatz 2 StGB definiert.

MfG
Stephan

Pluto
22.04.2005, 17:48
Aber Nein, Strom ist teuer. Ein Strick tut´s doch auch, ist wiederverwendbar. :]
Stimmt auch wieder. Ich mag es nicht, wenn Klugscheißer daherkommen und erklären, was ein Mord ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle. Das Mädchen ist tot.

Stephan
22.04.2005, 17:49
Wenn man ihn einfach auf den elektrischen Stuhl schnallen würde, wo das Schwein hingehört, könnten die Steuern für andere Sachen verwendet werden.
Sehen Sie, solche Leute wie Sie sind der gute Grund, warum es in einem Rechtstaat wie der Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung gibt und die Rechtsprechung nicht auf das Geplärre des reaktionären Mobs von der Straße hört.

MfG
Stephan

Stephan
22.04.2005, 17:50
Ich mag es nicht, wenn Klugscheißer daherkommen und erklären, was ein Mord ist. In diesem Fall spielt es keine Rolle.
Selbstverständlich spielt das eine Rolle. Bei der Urteilsfindung durch das Gericht hat es ja auch eine Rolle gespielt.

MfG
Stephan

politi_m
22.04.2005, 17:52
Im Fall der grausam zu Tode misshandelten dreijährigen Karolina muss der Haupttäter für zehn Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
[...]
Zaneta C. muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Um Gottes Willen!! Das ist aber echt mal wenig für solch eine Tat!

Der Patriot
22.04.2005, 17:55
Wenn man ihn einfach auf den elektrischen Stuhl schnallen würde, wo das Schwein hingehört, könnten die Steuern für andere Sachen verwendet werden.

Ich stimme dir zu. Aber Reichsadler hat recht, hängen ist besser.

politi_m
22.04.2005, 17:55
Ich stimme dir zu. Aber Reichsadler hat recht, hängen ist besser.
Weil's Strom spart?

Pluto
22.04.2005, 17:57
Selbstverständlich spielt das eine Rolle. Bei der Urteilsfindung durch das Gericht hat es ja auch eine Rolle gespielt.

MfG
Stephan
Der Mann hat ein Kind gequält und ist für dessen Tod verantwortlich. Es ist mir völlig egal, welche Strafe deiner Meinung nach angemessen wäre, für mich und viele andere hat sich dieses perverse Individuum jegliches Recht auf Leben verwirkt.

Mohammed
22.04.2005, 18:05
Sehen Sie, solche Leute wie Sie sind der gute Grund, warum es in einem Rechtstaat wie der Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung gibt und die Rechtsprechung nicht auf das Geplärre des reaktionären Mobs von der Straße hört.

MfG
Stephan

:]

Der Patriot
22.04.2005, 18:08
Weil's Strom spart?

1. Ist umweltfreundlicher.
2. Ist traditioneller.
3. Ist Humaner.

politi_m
22.04.2005, 18:09
3. Ist Humaner.

Geht das schneller?

Der Patriot
22.04.2005, 18:11
Der Mann hat ein Kind gequält und ist für dessen Tod verantwortlich. Es ist mir völlig egal, welche Strafe deiner Meinung nach angemessen wäre, für mich und viele andere hat sich dieses perverse Individuum jegliches Recht auf Leben verwirkt.

Ich teile deine Meinung. Solche Subjekte sollten das Antlitz der Erde nicht länger besudeln.

Pluto
22.04.2005, 18:11
Wenn das Genick durchknackst?! Bestimmt.

Der Patriot
22.04.2005, 18:15
Geht das schneller?

Ja. Und im Grunde schmerzfrei, da der Verbrecher sofort ohnmächtig wird oder es ihm das Genick bricht.

politi_m
22.04.2005, 18:15
Bin gegen die Todesstrafe. Finde weiterhin die Idee besser, dass solche "Menschen" für ihre Kosten aufkommen müssen, also irgendwo Arbeit verrichten müssen.

politi_m
22.04.2005, 18:17
Ja. Und im Grunde schmerzfrei, da der Verbrecher sofort ohnmächtig wird oder es ihm das Genick bricht.
Warum bricht da das Genick? Ich dachte, die Leute ersticken am Seil am Hals??

Pluto
22.04.2005, 18:19
Warum bricht da das Genick? Ich dachte, die Leute ersticken am Seil am Hals??
Durch den Ruck.

Mohammed
22.04.2005, 18:26
Warum bricht da das Genick? Ich dachte, die Leute ersticken am Seil am Hals??

Zumindest wenn alles reibungslos funktioniert, ansonsten ersticken sie

Stephan
22.04.2005, 18:29
Der Mann hat ein Kind gequält und ist für dessen Tod verantwortlich.
Ja, aber es war kein Mord. Auch wenn Mord häufig umgangssprachlich für die Tötung eines Menschen gebraucht wird: es ist ein rein technischer Begriff! Was ein Mord ist, ist in Par. 211 Absatz 2 StGB (Mordmerkmale) definiert.


Es ist mir völlig egal, welche Strafe deiner Meinung nach angemessen wäre...
Scheint ja nicht der Fall zu sein, wenn Sie sich schon wieder genötigt sehen, auf meinen Beitrag zu antworten.


für mich und viele andere hat sich dieses perverse Individuum jegliches Recht auf Leben verwirkt.
Das Recht auf Leben ist ein fundamentales und universelles Menschenrecht. Das kann man nicht verwirken.

MfG
Stephan

Der Patriot
22.04.2005, 18:35
Ja, aber es war kein Mord. Auch wenn Mord häufig umgangssprachlich für die Tötung eines Menschen gebraucht wird: es ist ein rein technischer Begriff! Was ein Mord ist, ist in Par. 211 Absatz 2 StGB (Mordmerkmale) definiert.

Wer einen anderen Menschen umbringt ist ein Mörder und hat sein Lebensrecht verwirkt.


Das Recht auf Leben ist ein fundamentales und universelles Menschenrecht. Das kann man nicht verwirken.

Für ungeborene Kinder gilt das bei dir nicht, oder Herr Gutmensch? Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, es sei den er tötet einen anderen Menschen.

Pluto
22.04.2005, 18:37
Ja, aber es war kein Mord. Auch wenn Mord häufig umgangssprachlich für die Tötung eines Menschen gebraucht wird: es ist ein rein technischer Begriff! Was ein Mord ist, ist in Par. 211 Absatz 2 StGB (Mordmerkmale) definiert.


Scheint ja nicht der Fall zu sein, wenn Sie sich schon wieder genötigt sehen, auf meinen Beitrag zu antworten.


Das Recht auf Leben ist ein fundamentales und universelles Menschenrecht. Das kann man nicht verwirken.

MfG
Stephan
Wenn du der Meinung bist, ein Kindermörder hätte noch irgendwelche Rechte, kannst du meinetwegen mit dir allein weitererzählen.

Stephan
22.04.2005, 18:39
Wer einen anderen Menschen umbringt ist ein Mörder und hat sein Lebensrecht verwirkt.
Nein. Das universelle und fundamentale Menschenrecht auf Leben gilt für jeden Menschen, also auch für Straftäter jeglicher Art.


Für ungeborene Kinder gilt das bei dir nicht, oder Herr Gutmensch?
Ungeborene Kinder???

Wo war hier von ungeborenen Kindern die Rede? Haben Sie sich vielleicht im Diskussionsstrang geirrt?


Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, es sei den er tötet einen anderen Menschen.
Nein.

MfG
Stephan

Ein deutscher Jäger
22.04.2005, 18:39
Wer einen anderen Menschen umbringt ist ein Mörder und hat sein Lebensrecht verwirkt.


Warum redet ihr dann die ganze Zeit darüber einen Menschen töten zu wollen?

buckeye
22.04.2005, 18:39
wozu di aufregung .... irgendein waerter im gefaengnis wird schonmal wegschauen und dann ist der knabe auf sich alleine gestellt ..... seine mitgefangenen machen dann die arbeit.

Stephan
22.04.2005, 18:40
Wenn du der Meinung bist, ein Kindermörder hätte noch irgendwelche Rechte, kannst du meinetwegen mit dir allein weitererzählen.
Ich glaube nicht dass Sie die Befugnis haben, in diesem Forum mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken.

Wenn Ihnen meine Beiträge nicht passen, so setzen Sie mich doch auf Ihre ignore list.

MfG
Stephan

Der Patriot
22.04.2005, 18:42
Ungeborene Kinder???

Wo war hier von ungeborenen Kindern die Rede? Haben Sie sich vielleicht im Diskussionsstrang geirrt?

Beantworte meine Frage.

Leyla
22.04.2005, 18:44
Ich werde das Gefühl nicht los, dass es hier User gibt, die nur auf solche traurigen Anlässe warten, um unter dem Deckmantel der moralischen Entrüstung ihre eigenen Gewaltphantasien auszukotzen.

Ihr könnt gerne über das Strafmaß bei Gewaltverbrechen diskutieren und grundsätzliche Argumente für und wider die Todesstrafe austauschen - aber eine weitere "Debatte" über Hinrichtungsmethoden ist hier nicht erwünscht.

Da müssen sich die Protagonisten leider bis nach der Machergreifung gedulden.

Hört endlich auf, euch in diesem Forum aus dem Wörterbuch des Unmenschen zu bedienen.

Leyla als Mod

Stephan
22.04.2005, 18:45
Beantworte meine Frage.
Dito (http://www.politikforen.de/showthread.php?p=276544#post276544) (<- klick!)

MfG
Stephan

Pluto
22.04.2005, 18:47
Stephan, ich wollte dir lediglich mitteilen, dass ich nicht weiter mit dir erzählen werde.

Der Patriot
22.04.2005, 18:49
Dito (http://www.politikforen.de/showthread.php?p=276544#post276544) (<- klick!)

MfG
Stephan

Ich warte noch immer auf eine Antwort.

Stephan
22.04.2005, 18:51
Stephan, ich wollte dir lediglich mitteilen, dass ich nicht weiter mit dir erzählen werde.
:heulsuse: Mir kommen gleich die Tränen...

Mit einer herzlichen Umarmung,
Stephan

Stephan
22.04.2005, 18:55
Ich warte noch immer auf eine Antwort.
Dito (http://www.politikforen.de/showpost.php?p=277265&postcount=66) (<- klick!)

MfG
Stephan

Der Patriot
22.04.2005, 18:58
Widereinmal wurde die Menschenverachtende Weltsicht eines Gutmenschen entrant. Dem ein Kindermörder mehr wert ist als ein Kind.

Mohammed
22.04.2005, 18:59
Widereinmal wurde die Menschenverachtende Weltsicht eines Gutmenschen entrant. Dem ein Kindermörder mehr wert ist als ein Kind.


Schwachsinn :rolleyes:

Stephan
22.04.2005, 19:00
Widereinmal wurde die Menschenverachtende Weltsicht eines Gutmenschen entrant. Dem ein Kindermörder mehr wert ist als ein Kind.
Warum drücken Sie "mir sind die Argumente ausgegangen" so kompliziert aus?

MfG
Stephan

Pluto
22.04.2005, 19:00
:heulsuse: Mir kommen gleich die Tränen...

Mit einer herzlichen Umarmung,
Stephan
Ja, ich bin auch furchtbar traurig. Weil es Leute wie dich gibt, die genannten "Menschen" noch Rechte zubilligen und sich heute abend ohne den Anflug eines schlechten Gewissens in die Heia packen. Schlaf gut. :O

Liegnitz
22.04.2005, 19:01
Nein. Das universelle und fundamentale Menschenrecht auf Leben gilt für jeden Menschen, also auch für Straftäter jeglicher Art.



MfG
Stephan
Wer sich wie ein Unmensch benimmt und kleine Kinder bis zum Tode quält, hat kein Recht mehr als Mensch behandelt und weiter leben zu dürfen und vielleicht nach abgesessener Strafe erneut zur Bestie zu werden.

politi_m
22.04.2005, 19:02
Wer sich wie ein Unmensch benimmt und kleine Kinder bis zum Tode quält, hat kein Recht mehr als Mensch behandelt und weiter leben zu dürfen und vielleicht nach abgesessener Strafe erneut zur Bestie zu werden.
Lebenslang wär doch was. Ganz ohne Tötung und Gefahr eines Rückfalls.

Stephan
22.04.2005, 19:04
Ja, ich bin auch furchtbar traurig. Weil es Leute wie dich gibt, die genannten "Menschen" noch Rechte zubilligen und sich heute abend ohne den Anflug eines schlechten Gewissens in die Heia packen.
Sie brauchen Menschen gar nicht in Anführungszeichen zu setzen - es handelt sich tatsächlich um Menschen, und Menschen haben Menschenrechte.

Für die "Kopf ab - Schwanz ab" Law-and-Order-Fetischisten-Liga mag das zwar ein Albtraum sein, dass auch ein Straftäter das fundamentale und unveräußerliche Recht auf Leben hat, aber diese Leute haben ja Gott sei Dank nichts zu melden.

Mit einer herzlichen Umarmung,
Stephan

Liegnitz
22.04.2005, 19:06
Lebenslang wär doch was. Ganz ohne Tötung und Gefahr eines Rückfalls.
Na ja immerhin besser als nur 10 Jahre. Und lebenslang muß dann auch ein Leben lang heißen und das bei härtester Arbeit und Schikane der Mithäftlinge damit er leiden und büßen lernt.

Stephan
22.04.2005, 19:10
Wer sich wie ein Unmensch benimmt und kleine Kinder bis zum Tode quält, hat kein Recht mehr als Mensch behandelt und weiter leben zu dürfen...
Doch!


Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
aus: UNO Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"

Sie kennen doch wohl hoffentlich die Bedeutung des Indefinitprononomens jeder?

MfG
Stephan

Pluto
22.04.2005, 19:11
Sie brauchen Menschen gar nicht in Anführungszeichen zu setzen - es handelt sich tatsächlich um Menschen, und Menschen haben Menschenrechte.

Für die "Kopf ab - Schwanz ab" Law-and-Order-Fetischisten-Liga mag das zwar ein Albtraum sein, dass auch ein Straftäter das fundamentale und unveräußerliche Recht auf Leben hat, aber diese Leute haben ja Gott sei Dank nichts zu melden.

Mit einer herzlichen Umarmung,
Stephan
Hast du etwa was zu melden?

Krabat
22.04.2005, 19:14
Das war kein Mord.

Was ein Mord ist, ist in Par. 211 Absatz 2 StGB definiert.

MfG
Stephan

Das Mädchen wurde kahlgeschoren auf dem Klo eines Krankenhauses gefunden. Zusammengeprügelt von einem Türken, während die polnische Mutter zugesehen hat.

Kurz danach ist die Kleine an den Schlägen gestorben.

Hauptsache aber, Sie Eisschrank kennen die Paragraphen.

Reichsadler
22.04.2005, 19:15
Sie brauchen Menschen gar nicht in Anführungszeichen zu setzen - es handelt sich tatsächlich um Menschen, und Menschen haben Menschenrechte.

Dieses Subjekt hat seinen Wert als menschliches Wesen verloren, die Welt gehört befreit von solchem Gesindel. Nur leider wird in diesem "Rechtsstaat" ein Harz IV - Empfänger welcher die Schnauze voll hat und mal ein paar Möbel in einem Arbeitsamt demoliert, relativ gesehen, schwerer bestraft als so eine perverse Ausgeburt der Hölle. Die kriegen noch Psychater zur Seite gestellt, für unzurechnungsfähig erklärt usw. usw.. Ja ja, wie heißt der schöne Spruch:
"Gestern standen wir vor einem Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter".

Liegnitz
22.04.2005, 19:16
Doch!


aus: UNO Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"

Sie kennen doch wohl hoffentlich die Bedeutung des Indefinitprononomens jeder?

MfG
Stephan
Nun das sind blanke Paragrafen und kühle Aussagen .die für EU gelten .
Findest du ehrlich 10 Jahre für solch Unmenschen angemessen? Kannst du diesen Typen wirklich bedauern und bemitleiden? Nein der müßte büßen und die Hölle durchmachen um zu spüren was der dem armen Kind angetan hat. X(

Krabat
22.04.2005, 19:17
Sie brauchen Menschen gar nicht in Anführungszeichen zu setzen - es handelt sich tatsächlich um Menschen, und Menschen haben Menschenrechte.

Für die "Kopf ab - Schwanz ab" Law-and-Order-Fetischisten-Liga mag das zwar ein Albtraum sein, dass auch ein Straftäter das fundamentale und unveräußerliche Recht auf Leben hat, aber diese Leute haben ja Gott sei Dank nichts zu melden.

Mit einer herzlichen Umarmung,
Stephan

Sind Sie selber ein Straftäter - vielleicht aus dem sexuellen Bereich? - oder warum verteidigen sie solche Sachen?

Pluto
22.04.2005, 19:17
Doch!


aus: UNO Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"

Sie kennen doch wohl hoffentlich die Bedeutung des Indefinitprononomens jeder?

MfG
Stephan
Und dir ist doch hoffentlich bewusst, dass diese Gesetze infrage gestellt werden können, oder nicht? Die Verfasser der Menschenrechte könnten Fehler gemacht haben. Es sei denn, Eure Heiligkeit Stephan der soundsovielte hat mit seiner unendlichen Weisheit die Unfehlbarkeit der Menschenrechte verkündet.

Stephan
22.04.2005, 19:18
Das Mädchen wurde kahlgeschoren auf dem Klo eines Krankenhauses gefunden. Zusammengeprügelt von einem Türken, während die polnische Mutter zugesehen hat.

Kurz danach ist die Kleine an den Schlägen gestorben.

Hauptsache aber, Sie Eisschrank kennen die Paragraphen.
Ich habe ja nirgendwo gesagt, dass die Täter nicht bestraft werden müssen.

Mord war es aber nicht. Punkt!

MfG
Stephan

Reichsadler
22.04.2005, 19:19
Mord war es aber nicht. Punkt!


Es war noch viel schlimmer als einfacher Mord. Punkt!

Stephan
22.04.2005, 19:20
Und dir ist doch hoffentlich bewusst, dass diese Gesetze infrage gestellt werden können, oder nicht? Die Verfasser der Menschenrechte könnten Fehler gemacht haben.
Das ist ausgesprochen unwahrscheinlich...

...und diese Argumentation mit Abstand das lächerlichste, was ich seit langem gehört habe. :rofl: Immerhin amüsant...

MfG
Stephan

Liegnitz
22.04.2005, 19:20
Wenn ich auch sonst nicht allzu viel von Amerika halte. Im Strafgesetz könnte die EU da von ihnen lernen.

Stephan
22.04.2005, 19:23
Es war noch viel schlimmer als einfacher Mord. Punkt!
Einen "komplizierten Mord" kennt das StGB aber nicht.

Entweder, es war Mord (Mindestens ein Mordmerkmal gem. Par. 211 Abs. 2 erfüllt), oder es war Totschlag.

In diesem speziellen Fall hier erkannte das Gericht auf Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge.

MfG
Stephan

Krabat
22.04.2005, 19:31
Ich habe ja nirgendwo gesagt, dass die Täter nicht bestraft werden müssen.

Mord war es aber nicht. Punkt!

MfG
Stephan

Warum aber betonen Sie das so? Sie scheinen das rechtfertigen zu wollen.

Natürlich war es juristisch kein Mord.

Aber diese schreckliche Gedankenwelt der Täter!! Der Türke wollte eigene Kinder und der Polin war ihr Kind überdrüssig.

Die Kleine hat es hinter sich und ist sicher bei Gott. Das ist der einzige Trost.

Der Türke ist der Hauptschuldige und sollte niemals mehr in Freiheit leben dürfen. Gefängnis plus Sicherungsverwahrung lebenslang halte ich für angemessen.

Sowas sollte man nicht frei rumlaufen lassen.

Pluto
22.04.2005, 19:35
Das ist ausgesprochen unwahrscheinlich...

...und diese Argumentation mit Abstand das lächerlichste, was ich seit langem gehört habe. :rofl: Immerhin amüsant...

MfG
Stephan
Wenn's dein Kind wäre, würdest du anders denken.
Ich habe eine ganz klare Definition des Begriffes "Mensch". Wenn dir das nicht passt, hast du Pech. Kannst meinetwegen auf dem Boden rumkullern vor Lachen. Vielleicht stößt du dir deine Rübe am Schreibtisch und das darin herrschende Durcheinander wird ein bisschen sortiert. Rosige Aussichten. Immer schön weiter kullern. Kleine Kichererbse. :D

Stephan
22.04.2005, 19:43
Warum aber betonen Sie das so? Sie scheinen das rechtfertigen zu wollen.
Wo habe ich etwas gerechtfertigt? Haben Sie den Thread überhaupt verfolgt?

Ich habe nirgendwo diese schreckliche Tat gerechtfertigt, das ist eine üble Unterstellung.

Ich habe doch nur der "Kopf ab - Schwanz ab"-Fraktion erklärt, dass...
...es kein Mord gem. Par. 211 StGB war, und ...jeder Mensch das fundamentale und unveräußerliche Recht auf Leben - ein Menschenrecht - hat, auch Straftäter jeglicher Art.


Der Türke ist der Hauptschuldige und sollte niemals mehr in Freiheit leben dürfen. Gefängnis plus Sicherungsverwahrung lebenslang halte ich für angemessen.

Sowas sollte man nicht frei rumlaufen lassen.
Lebenslang gibt es aber eben nur für Mord! Und eine Sicherungsverwahrung kann vom Richter nur angeordnet werden, wenn beim Täter eine sog. negative Gefährlichkeitsprognose vorliegt.

Das Gericht hat in diesem Fall weder auf Mord erkannt, noch war man der Ansicht, dass der Täter in Zukunft wegen eines Hanges zu erheblichen Straftaten gefährlich sein könnte.

MfG
Stephan

Stephan
22.04.2005, 19:48
Ich habe eine ganz klare Definition des Begriffes "Mensch".
Dann gratuliere ich Ihnen, weil Sie der erste sind, der eine klare Definition vom Mensch-sein hat. An dieser Frage, was ein Mensch ist und was ihn vom Tier unterscheidet, haben schon deutlich intelligentere und gebildetere Leute als Sie das Handtuch geworfen.


Wenn dir das nicht passt, hast du Pech.
?( Warum habe ich dann Pech?!

MfG
Stephan

Krabat
22.04.2005, 19:54
Lebenslang gibt es aber eben nur für Mord! Und eine Sicherungsverwahrung kann vom Richter nur angeordnet werden, wenn beim Täter eine sog. negative Gefährlichkeitsprognose vorliegt.

Das Gericht hat in diesem Fall weder auf Mord erkannt, noch war man der Ansicht, dass der Täter in Zukunft wegen eines Hanges zu erheblichen Straftaten gefährlich sein könnte.

MfG
Stephan

Ich finde schon, daß dieser Mensch gefährlich ist und gefährlich bleibt.

Er darf niemals mehr auf Menschen losgelassen werden.

Ich habe mit Entsetzen heute in der Süddeutschen den Bericht auf Seite 3 gelesen und kann nur sagen, daß dieser Mensch seine Chance, die er als Mensch hatte, verwirkt hat.

Er soll in Haft bleiben, bis er seine Kraft verloren hat. 30 Jahre oder lebenslang. 15 Jahre sind zu wenig.

Stephan
22.04.2005, 19:58
Ich finde schon, daß dieser Mensch gefährlich ist und gefährlich bleibt.
Ach, Sie kennen ihn? Oder waren Sie vielleicht bei den Gerichtsverhandlungen anwesend?

MfG
Stephan

Pluto
22.04.2005, 20:01
Dann gratuliere ich Ihnen, weil Sie der erste sind, der eine klare Definition vom Mensch-sein hat. An dieser Frage, was ein Mensch ist und was ihn vom Tier unterscheidet, haben schon deutlich intelligentere und gebildetere Leute als Sie das Handtuch geworfen.


?( Warum habe ich dann Pech?!

MfG
Stephan
Tut mir ja sehr Leid, aber dass du dir ein Urteil über meine geistigen Fähigkeiten erlaubst, zeugt nicht gerade vom Vorhandensein der selbigen in deinem Köpfchen. Bevor du deinem ach so genialen Hirn das nächste Mal eine derartige Bemerkung entspringen lässt, solltest du dich etwas besser informieren, denn auch wenn du es nicht glaubst, das Auf-die-Schnauze-fallen lässt sich durch diese simple Maßnahme ganz leicht verhindern. Sollte dies nicht in deinem Sinne sein, kann ich dir nur raten, den bereits eingeschlagenen Kurs unbeirrt fortzusetzen. Du bist auf dem besten Wege, zu meiner Lachnummer des Tages zu werden.
Du darfst mich übrigens ruhig duzen; für den Fall, dass von deiner Seite aus das dringende Bedürfnis der Distanzierung besteht, bitte ich darum, deine wertvolle Zeit in die Formulierung einer eindeutigen Ansage zu investieren, denn auch wenn mir das Gesieze auf den Wecker fällt, so möchte ich doch keinesfalls deinen eventuell bestehenden Wunsch nach Abstand ignorieren, indem ich dich weiterhin duze.

Krabat
22.04.2005, 20:18
Ach, Sie kennen ihn? Oder waren Sie vielleicht bei den Gerichtsverhandlungen anwesend?

MfG
Stephan

Was wollen Sie denn mit Ihren Gegenfragen?

Antworten Sie doch auf Argumente!

Dieser Mann hat sich seinen Wunsch verwirklicht, einen Penis zu braten und ihn zu essen.

Normal für Stephan, dem Verteidiger des Penisbratens?

Stephan
22.04.2005, 20:42
Dieser Mann hat sich seinen Wunsch verwirklicht, einen Penis zu braten und ihn zu essen.
Sie bringen da schon wieder etwas durcheinander.

In diesem Thread geht es nicht um den "Kannibalen von Rothenburg".

MfG
Stephan

Mohammed
22.04.2005, 20:45
Genau und ich bin es der den Kanibalen verteidigt !

Krabat
22.04.2005, 21:03
Genau und ich bin es der den Kanibalen verteidigt !

Stephan + Grünkreuz:

Verteidiger des Kannibalen.

ortensia blu
22.04.2005, 22:09
Sie brauchen Menschen gar nicht in Anführungszeichen zu setzen - es handelt sich tatsächlich um Menschen, und Menschen haben Menschenrechte.

Für die "Kopf ab - Schwanz ab" Law-and-Order-Fetischisten-Liga mag das zwar ein Albtraum sein, dass auch ein Straftäter das fundamentale und unveräußerliche Recht auf Leben hat, aber diese Leute haben ja Gott sei Dank nichts zu melden.

Mit einer herzlichen Umarmung,
Stephan

Was hat das kleine Mädchen denn verbrochen? Warum wurde sie gequält und gefoltert? Wo war ihr Menschenrecht? Ihr Recht auf Leben?

Das geht dir wohl kilometerweit sonstwo vorbei. Der Gutmensch - ein Unmensch, der sich auf die Seite der Täter stellt und sie verteidigt.

Warum wird der Kerl, der ein hilfloses, schwaches Kind zu Tode quält - ein Türke - nicht sofort in die Türkei abgeschoben?
Sollen sie ihm doch in seiner Heimat freie Kost und Logis lebenslang gewähren auf Kosten der dortigen Steuerzahler. Und die Mutter - eine drogensüchtige Polin, die ihr Kind im Stich läßt und im Gerichtssaal eine Show abzieht.

Was für ein Pack belastet unsere Gerichte und füllt unsere Gefängnisse.
Raus damit - und möglichst schnell.

ortensia blu
22.04.2005, 22:14
Genau und ich bin es der den Kanibalen verteidigt !

Er wäre dir sicher sehr dankbar. Besuch ihn doch mal in seiner Zelle. Paß aber auf, daß er dich nicht vor lauter Liebe auffrißt.
:D

ortensia blu
22.04.2005, 22:16
Stephan + Grünkreuz:

Verteidiger des Kannibalen.

Na, wer weiß. Vielleicht haben die beiden ja auch so merkwürdige Phantasien. ;)

Der Patriot
22.04.2005, 22:35
Was für ein Pack belastet unsere Gerichte und füllt unsere Gefängnisse.
Raus damit - und möglichst schnell.

Absolute Zustimmung!

Reichsadler
22.04.2005, 22:39
Ist ein Kind welches hier geboren wurde, automatisch deutscher Staatsbürger, auch wenn es von zwei Ausländern ist? Oder welche Staatsbürgerschaft hat dieses Kind gehabt?

Mohammed
22.04.2005, 22:44
Ist ein Kind welches hier geboren wurde, automatisch deutscher Staatsbürger, auch wenn es von zwei Ausländern ist? Oder welche Staatsbürgerschaft hat dieses Kind gehabt?

Spielt das eine Rolle ? :rolleyes:

Reichsadler
22.04.2005, 22:46
Spielt das eine Rolle ? :rolleyes:

Ich würde es einfach gerne wissen, da wenn es ein deutsches Kind wäre ich ihn hier bestrafen würde und wenn das Kind meinetwegen dann die türkische Staatsbürgerschaft gehabt hätte, würde ich ihn der Türkei übergeben.

Der Patriot
22.04.2005, 22:47
Ist ein Kind welches hier geboren wurde, automatisch deutscher Staatsbürger, auch wenn es von zwei Ausländern ist? Oder welche Staatsbürgerschaft hat dieses Kind gehabt?

Die Mutter war Polin. Der Türke war nicht der Vater.

Soweit ich weiß ist seit 2000 jedes hier geborene Kind automatisch BRD-Bürger.

Das Mädchen hatte zumindest die europäische Staatsbürgerschaft.

Der Patriot
22.04.2005, 22:49
Ich würde es einfach gerne wissen, da wenn es ein deutsches Kind wäre ich ihn hier bestrafen würde und wenn das Kind meinetwegen dann die türkische Staatsbürgerschaft gehabt hätte, würde ich ihn der Türkei übergeben.

Ich würde ihn hängen lassen. Damit hat sich die Diskussion um Abschiebung für mich bereits erledigt.

Reichsadler
22.04.2005, 22:51
Ich würde ihn hängen lassen. Damit hat sich die Diskussion um Abschiebung für mich bereits erledigt.

Also war es ein deutsches Kind. Gut, für mich ist es auch klar: Aufknüpfen.

Mohammed
22.04.2005, 22:52
Ich würde ihn hängen lassen. Damit hat sich die Diskussion um Abschiebung für mich bereits erledigt.

Schön, dann kannst du ja den Therad verlassen

Liegnitz
22.04.2005, 22:53
Ich würde ihn hängen lassen. Damit hat sich die Diskussion um Abschiebung für mich bereits erledigt.
Oder dem echten Vater des Kindes ausliefern.

ortensia blu
22.04.2005, 23:26
Die Mutter war Polin. Der Türke war nicht der Vater.

Soweit ich weiß ist seit 2000 jedes hier geborene Kind automatisch BRD-Bürger.

Das Mädchen hatte zumindest die europäische Staatsbürgerschaft.

Kinder von Ausländern, die in Deutschland geboren werden, sind keine Deutschen. Unser Staatsbürgerrecht beruht auf dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis) und nicht auf dem feudalen Territorialrecht (jus soli).

Der Patriot
22.04.2005, 23:35
Kinder von Ausländern, die in Deutschland geboren werden, sind keine Deutschen. Unser Staatsbürgerrecht beruht auf dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis) und nicht auf dem feudalen Territorialrecht (jus soli).

Es beruhte bis 2000 auf dem Abstammungsrecht, jetzt ist es wieder das Territorialrecht (wie vor 1913), habe ich zumindest irgendwo gelesen. Ob es wirklich stimmt weiß ich nicht, aber Rot-Grün ist es zu zutrauen.

buckeye
23.04.2005, 04:17
egal was das kind war ... wer so miderwertig ist und sich an kindern vergreift nur weil sie ihm in weg sind etc. hat JEDES recht in meinen augen verwirkt und sollte als mindeststrafe fuer immer weggesperrt werden.

Stephan
23.04.2005, 13:39
Was hat das kleine Mädchen denn verbrochen? Warum wurde sie gequält und gefoltert? Wo war ihr Menschenrecht? Ihr Recht auf Leben?

Das geht dir wohl kilometerweit sonstwo vorbei.
Wo habe ich behauptet, dass mir das Schicksal des Mädchens egal sei?

Finden Sie es etwa fair - vor allem als Moderator - mir Dinge zu unterstellen, die ich nirgendwo behauptet habe?


Der Gutmensch - ein Unmensch, der sich auf die Seite der Täter stellt und sie verteidigt.
Da ich aus dem Kontext entnehmen kann, dass Sie damit mich meinen: wo habe ich mich auf die Seite der Täter gestellt? Wo habe ich die Täter verteidigt?

Von einem Moderator kann man doch wohl mindestens erwarten, dass er die Beiträge, die hier verfasst werden, lesen und auch inhaltlich verstehen kann. Diese Befähigung, diese Grundlage für die Moderatorentätigkeit, scheinen Sie offensichtlich nicht zu besitzen, wenn Sie mir einen derartigen Unsinn unterstellen!

Das, was Sie hier machen, nennt man üble Nachrede oder Verleumdung, mein Lieber!


Warum wird der Kerl, der ein hilfloses, schwaches Kind zu Tode quält - ein Türke - nicht sofort in die Türkei abgeschoben?
Ich kann nicht glauben, dass Sie das ernsthaft wollen! Der Täter soll also lediglich abgeschoben werden, mehr nicht?


Sollen sie ihm doch in seiner Heimat freie Kost und Logis lebenslang gewähren auf Kosten der dortigen Steuerzahler.
Rechtskräftig verurteilte Straftäter, die ihre Straftaten auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland verübt haben, verbüßen ihre Strafe selbstverständlich auch hier! Das war schon immer so und wird auch immer so sein.

MfG
Stephan

Stephan
23.04.2005, 13:54
Na, wer weiß. Vielleicht haben die beiden ja auch so merkwürdige Phantasien. ;)

In dem Kannibalen-Thread habe ich nicht einen einzigen Beitrag verfasst, werter ortensia blu!

Ihre Unterstellung, ich würde ja auch so "merkwürdige Phantasien" haben, womit wohl die Phantasien des als "Kannibalen von Rothenburg" titulierten Straftäters gemeint sind, ist eine üble Diffamierung und wirft ein bezeichnendes Licht auf Sie als Moderator!

Es dürfte wohl ein für einen Moderator eines Diskussionsforums kaum akzeptables Verhalten sein, als Servo für morbide Personen á la Krabat zu operieren, und deren Kolportagen meine Person betreffend auch noch zu unterstützen.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch, dass Sie die perversen Gewaltphantasien der "Schwanz ab - Kopf ab"-Fraktion nicht kommentieren.

MfG
Stephan

Stephan
23.04.2005, 14:02
Kinder von Ausländern, die in Deutschland geboren werden, sind keine Deutschen. Unser Staatsbürgerrecht beruht auf dem Abstammungsprinzip (jus sanguinis) und nicht auf dem feudalen Territorialrecht (jus soli).
Davon haben Sie also auch keine Ahnung... :rolleyes:

Schon mal etwas vom neuen Staatsbürgerschaftsrecht, welches seit dem 01.01.2000 in Kraft ist, gehört?

MfG
Stephan

Krabat
23.04.2005, 14:13
Es dürfte wohl ein für einen Moderator eines Diskussionsforums kaum akzeptables Verhalten sein, als Servo für morbide Personen á la Krabat zu operieren, und deren Kolportagen meine Person betreffend auch noch zu unterstützen.


Ich verbitte es mir, mich von Ihnen dahergelaufenen Hansdampf als morbide Person bezeichnen zu lassen.

Verraten Sie uns lieber, wer Sie sind.

Ekelbruehe
23.04.2005, 15:21
Immer wieder erstaunlich, wie Fälle die von den Medien gepusht werden solch erregte Diskussionen generieren, aber im Gegenzug das Thema auslutschen, indem sie (die Medien) immer die härtesten Fälle voll ausschlachten und so dafür sorgen, dass der Normalbürger bei ähnlich gelagerten, aber nicht so grausamen, Fällen abgestumpft wird und "keinen Bock mehr auf das Thema hat", bis ein noch härterer Fall kommt.

Ich finde das Strafmaß auch zu gering, aber deshalb sollte man sich nicht immer gleich zum Lynchmob zusammenrotten.
Lynchmobs sind, nach Politikern (oder gerade wegen ihnen?), die schlimmsten Opportunisten.

Bayer
07.05.2005, 18:50
Ich denke die Todesstrafe ist falsch - auch wenn angesichts solcher Straftaten der Gedanke durchaus verständlich ist.

Grundsätzlich sollte kein Mensch einem anderen das Leben nehmen. Außerdem ist nach christlicher (und damit auch meiner) Sichtweise der Tod keine Strafe sondern der Eintritt in das Paradies.

Solche Straftäter müssten einfach nur richtig bestraft werden. Und damit meine ich nicht die Unterbringung in Luxus-Hotels (in Deutschland Gefängnisse gennant...) sondern in Zuchthäusern. Die Haftbedingungen sollten so sein, dass man sich wünschen würde lieber tot zu sein. Und die Haftdauer für derartige Straftaten muss lebenslänglich sein - ohne jegliche Chance auf vorzeitige Entlassung - ganz egal wie alt der Häftling wird - die einzige Möglichkeit das Gefängnis zu verlassen muss der Sarg sein.

Die Luxus-Haftbedingungen für Straftäter in Deutschland und die anschließende Unterbringung in psychatrischen Anstalten wo es täglich eine nette Gesprächsrunde mit dem Psychologen bei Kaffee und Kuchen gibt, ist jedenfalls der falsche Weg.

berlincruiser
08.05.2005, 00:28
Was kreischt ihr immer alle rum über diese Fälle ???
Wenn die NPD mit 15% in den Bundestag einzieht, würde auch das Strafmaß in solchen Fällen verschärft, damit sie bald wieder draußen ist.
Motto: Wir verfressen unsere Diäten lieber selbst!
Und wenn der Pöbel den Pöbel härter bestrafen will, soll er das bekommen.