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Vollständige Version anzeigen : Bundesverfassungsgericht hat Hartz IV-Sanktions-Paragrafen gekippt



Rutt
26.03.2010, 16:49
Erster Lackmus-Test für Karlsruher Hartz IV-Urteil:


“Bei genauem Hinschauen hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar einen bislang noch gar nicht bemerkten Meilenstein für alle Hartz IV-Gequälten erreicht,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

Es hat nämlich mal eben den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen, § 31 SGB II, gleich mit gekippt. Der erste Lackmus-Test, ob die Rechtsprechung die Karlsruher Entscheidung nun auch tatsächlich ernst nimmt, wird die mündliche Verhandlung über eine Verwaltungs-Sanktion am 18. Februar beim Bundessozialgericht in Kassel sein. (B 14 AS 53/08 R)

Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Kasseler Bundessozialrichter dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil folgen und den Leistungsentzug aus dem § 31 SGB II für rechtswidrig werden erklären müssen. Das ergibt sich alleine schon aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, in denen es heißt:

“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“

“Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des § 31 SGB II hinnehmen. Wenn die Verwaltungen diese dennoch nicht zurück nehmen, so werden sie es zu verantworten haben, wenn die Sozialgerichts-Briefkästen wegen § 31-Eilklagen (Einstweilige Anordnungen) überlaufen,“ so Brigitte Vallenthin.Quelle:http://www.sozialticker.com/bundesverfassungsgericht-hat-hartz-iv-sanktions-paragrafen-gekippt_20100211.html


Also Arbeitslose ihr seit ca. 6-7 Millionen!!!
KLAGT was das Zeug hält!
Meine Solidarität habt ihr !

Lasst euch nicht versklaven und ausbeuten!

Das Bundessozialgericht hat sich am 18 Feb. der Meinung des BVG angeschlossen.
Auch zwei Landessozialgerichte:
Saarland und NRW!


Hier zum Download, Mustervorlagen ihr braucht alle drei!!!

Muster für Widerspruch / Überprüfungsantrag wegen Sanktionen nach § 31 SGB II

Musterantrag aufschiebende Wirkung

Musterantrag für die Einstweilige Anordnung

Anleitung:

1. Stufe: Bei der Hartz IV-Behörde „Widerspruch“ gegen aktuelle und/oder
„Überprüfungsantrag“ gegen bereits bestandskräftige Sanktions-Bescheide
einreichen.

2. Stufe: Wenige Tage danach bei der Hartz IV-Behörde „aufschiebende Wirkung“ beantragen bis zur noch einzureichenden Hauptsache-Klage.


3. Stufe: Beim Sozialgericht kann noch am selben Tag Antrag auf „Einstweilige
Anordnung“, die Eilklage eingereicht werden.


http://www.hartz4-plattform.de/images/2010.03.12_Muster-Widerspruch_u_Ue-Antrag_P31-Sanktionen_-_Hartz4-Plattform_plus_Arge-Freiburg.pdf

http://www.hartz4-plattform.de/images/Muster-aufschiebendeWirkung.pdf

http://www.hartz4-plattform.de/images/Muster-EinsweiligeAnordnung.pdf

Danke an Brigitte Vallenthin von der Hartz4- Plattform die die Vorlagen
zu Verfügung gestellt hat!


mfg
rutt

Rutt
26.03.2010, 17:20
Kompletter Existenz-Entzug aus § 31 SGB II nicht mehr möglich !


mfg
rutt

Rutt
27.03.2010, 15:27
Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben die Unternehmen in Deutschland im zweiten Quartal deutlich weniger neue Mitarbeiter gesucht als im Vorjahr. Die Zahl der offenen Stellen sei um ein Fünftel auf 897 000 gesunken, so das IAB am Donnerstag. Vor allem Westdeutschland war davon betroffen.

Dem stehen 6-7 Millionen Arbeitssuchende entgegen!
Aber die sind ja alle zu faul!
Rechnet man die geförderten Stellen heraus, sind es sogar nur 300000 Stellen und rechnet man dort wiederum die Fluktaktion heraus, sind es noch viel weniger.


Hier für euch Arbeitslose! Ein kleiner Paragrafen Helfer zum falten für die
Jackentasche!Lasst euch nichts gefallen!:D

http://www.chefduzen.de/ratgeber.pdf

Anleitung zum Drucken:
Bitte nicht auf das „Drucken“-Symbol der PDF-Datei klicken sondern:
Menü „Datei (File)“ --> dann „Drucken“(Print) --> im „Drucken-Fenster“ dann bitte einzelne „Seite“ (Pages) auswählen --> und dort 1-1 eingeben --> dann ausdrucken

Danach:

* Gedruckte Seite 1 wenden, in den Papierschacht geben und wieder im „Drucken-Fenster“ diesmal Seite „2-2“ eingeben.

Nachdem Vorder- und Rückseite bedruckt sind:

* Die Falt- und Bearbeitungshinweise auf dem Blatt beachten (wer farbig druckt für den sind die Hinweise in Rot zu lesen)
* Bitte genau so falten, eventuell tackern und zum Schluss noch unteren Rand abschneiden, FERTIG!

Dank an NoName für die Mühe die du dir gemacht hast!



mfg
rutt

Rutt
29.03.2010, 00:42
Na ihr Neoliberalen Asseln wo seit ihr ?:D


mfg
rutt

Commodus
29.03.2010, 06:18
Die Zahl der offenen Stellen sei um ein Fünftel auf 897 000 gesunken, so das IAB am Donnerstag. Vor allem Westdeutschland war davon betroffen.

Dem stehen 6-7 Millionen Arbeitssuchende entgegen!
Aber die sind ja alle zu faul!
Rechnet man die geförderten Stellen heraus, sind es sogar nur 300000 Stellen und rechnet man dort wiederum die Fluktaktion heraus, sind es noch viel weniger.


Dass diese "sogenannten" offenen Stellen welche "angeblich" mangels Fachkräfte nicht besetzt werden können, ist bloße Makulatur und Falschinformation. Das sollte eigentlich Jedem klar sein. Es gibt zu wenige Arbeitsplätze und diese sind äusserst schlecht dotiert.

Aber auch die Bundesregierung setzt aufs falsche Pferd. Hartz-Vierler alimentieren und in 1€-Jobs pressen zu wollen ... den Sinn verstehe ich überhaupt nicht. Da werden 345 € (weiß nicht genau wie hoch der Satz ist) ausgezahlt, die Miete und Karenkenversicherungsschutz übernommen. Alles in allem könnte man diesen Leuten doch auch gleich mit regulären Arbeitsverträge ausstatten.

Die Kosten wären geringfügig höher, dafür würden aber die Vorteile (nicht zuletzt für die Staatskassen) überwiegen. Es ist wohl scheinbar nicht gewollt! ?(
Eine psyschologische Unterdrückungsmentalität? Ein Abhängigkeitsgefühl? Was wird hier eigentlich "gefördert" ?

Das wir uns nicht misverstehen Benutzer Rutt. Das ist so ziemlich das einzigste was mich mit euch Linken vereint.