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Vollständige Version anzeigen : ein Sozialgericht der BRD urteilt:



Sterntaler
23.03.2010, 18:49
Hat ein contergangeschädigtes Kind zu Lebzeiten Sozialhilfe erhalten, nach dem Tod aber ein Erbe hinterlassen, müssen die Eltern die Leistungen aus dem Nachlass zurückerstatten. Eine Rückerstattungspflicht der geleisteten Sozialhilfe besteht für die letzten zehn Jahre, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschied. Damit scheiterte die Klage der Eltern einer 2003 verstorbenen contergangeschädigten Frau aus dem Landkreis Lippe, von der sie nach ihrem Tod 63 000 Euro geerbt hatten. :))


http://www.focus.de/gesundheit/news/conterganopfer-erben-muessen-sozialhilfe-zurueckzahlen_aid_492462.html

Don
23.03.2010, 19:24
Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.

Stanley_Beamish
23.03.2010, 20:22
Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.

Vielleicht hat das Conterganopfer bis vor fünf Jahren von Sozialhilfe gelebt, ist danach wieder einer geregelten Arbeit nachgegangen, und hat selbst eine Erbschaft gemacht, oder im Lotto gewonnen.

Don
23.03.2010, 20:38
Vielleicht hat das Conterganopfer bis vor fünf Jahren von Sozialhilfe gelebt, ist danach wieder einer geregelten Arbeit nachgegangen, und hat selbst eine Erbschaft gemacht, oder im Lotto gewonnen.

Erbschaften und Lottogewinne, auch eine DSDS oder Supertalent Prämie müssen dem Amt gemeldet werden. Mußte dieser Mundharmonikaspieler bitter erfahren.
Besonders letztere sind blöd, weil auch Amtmänner Prollprogramme gucken.

Stanley_Beamish
23.03.2010, 21:00
Erbschaften und Lottogewinne, auch eine DSDS oder Supertalent Prämie müssen dem Amt gemeldet werden. Mußte dieser Mundharmonikaspieler bitter erfahren.
Besonders letztere sind blöd, weil auch Amtmänner Prollprogramme gucken.

Aber doch nur, solange man Leistungen vom Amt erhält. Ich bin ja davon ausgegangen, dass der Erblasser die letzten fünf Jahre einer normalen Arbeit nachgegangen ist.

GG146
23.03.2010, 21:01
Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.

Das ist tatsächlich finanziell darstellbar. Die Conterganrente darf bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Zu Lebzeiten der Frau in dem Beispielsfall hier betrug die Höchstrente ca. 500 € (heute fast 1.000, das hat mit neuem Druck auf die Firma Grünenthal nach dem Contergan - Fernsehfilm vor einiger Zeit zu tun, die haben da nochmal nachgelegt). Wer den vollen Sozialleistungssatz + 500 Euro über Jahrzehnte hinweg bezieht und sehr sparsam ist, kann tatsächlich ohne Lottogewinn einen hohen 5 - stelligen Betrag sparen - natürlich nicht legal. Das anwachsende Vermögen hat sie bestimmt nicht bei den regelmäßig neu zu stellenden Anträgen auf Sozialleistungen angegeben.

GG146
23.03.2010, 21:08
Ich muss mich korrigieren. Aus dem im Eingangsbeitrag dieses threads verlinkten Artikel geht hervor, dass dieses Vermögen sogar legal entstehen konnte:


Über die Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder wurde eine einmalige Kapitalentschädigung in Höhe von 25 000 Mark sowie eine monatliche Rente von zuletzt 1024 Mark gezahlt.

Seit 1997 erhielt die im Pflegeheim untergebrachte Frau bis zu ihrem Tod Sozialhilfeleistungen. Nach dem Stiftungsgesetz wurden die Entschädigungszahlungen nicht als Vermögen oder Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet.

Stanley_Beamish
23.03.2010, 21:17
Ich muss mich korrigieren. Aus dem im Eingangsbeitrag dieses threads verlinkten Artikel geht hervor, dass dieses Vermögen sogar legal entstehen konnte:

Es gibt auch Stiftungen, die ehemaligen politischen Gefangenen der DDR eine Rente zwischen 300-500 € monatlich zahlt, die auch nicht auf Hartz4 o.ä. angerechnet wird.

politisch Verfolgter
23.03.2010, 21:18
Wie immer: bitte Nachwuchs unterlassen.
Gibt so viele Gründe dafür.
Niemanden AffenschieberRechtsräumen zuführen, keine LohnIdioten, keine FolterOpfer gerissener Schurken nachliefern.
Im vorliegenden Fall wird Fremdverschulden sogar den Eltern angelastet.

GG146
23.03.2010, 21:29
Es gibt auch Stiftungen, die ehemaligen politischen Gefangenen der DDR eine Rente zwischen 300-500 € monatlich zahlt, die auch nicht auf Hartz4 o.ä. angerechnet wird.

Das habe ich auch schon gelesen. Die Begründung ist aber völlig unterschiedlich, bei den Conterganrenten hiess es, dass Behinderte einen höheren Lebensbedarf hätten, den die Rente ausgleichen soll, während es sich bei den Renten für die politischen Gefangenen in der DDR um eine besondere politische Anerkennung handelt, eine Ehrenrente sozusagen.

maxikatze
23.03.2010, 22:58
Wie immer: bitte Nachwuchs unterlassen.
Gibt so viele Gründe dafür.
Niemanden AffenschieberRechtsräumen zuführen, keine LohnIdioten, keine FolterOpfer gerissener Schurken nachliefern.
Im vorliegenden Fall wird Fremdverschulden sogar den Eltern angelastet.




Ceterum censeo progenerationen esse delimitandum

McDuff
24.03.2010, 05:28
Dafür muss man Verständnis haben. Der Staat braucht Geld für Banker und faule EU-Staaten. Irgendwo muss das ja herausgepresst werden.

Sterntaler
24.03.2010, 06:15
es kann auch sein, das dies die Entschädigung(63 Tsd. EUR) ist, die das Contergan Kind von den Giftmischern erhielt, das sich die BRd einsackt.

politisch Verfolgter
24.03.2010, 16:44
Die Vermehrung bitte nur so lange unterlassen, wie es Gesetze gibt, die Nachwuchs a priori zum sog. "Arbeitnehmer" deklarieren.
Dieses grundrechtswidrige Konstrukt ist abzustellen.
Anbieterprofit ist mit goldenen Netzwerken herzustellen.
Dazu benötigen wir statt Sozialstaat eine freiheitlich marktwirtschaftliche Leistungsgesellschaft.
Der Staat ist dazu da, dem Souverän immer umfassendere materielle Freiheitsgrade individueller Selbstverwirklichung zu flankieren.
Was dem nicht dient, ist aus dem Rechtsraum zu entsorgen.
Contergan war das Gegenteil materieller Freiheitsgrade individueller Selbstverwirklichung.
Daß es in Umlauf kam, belegt die Verwerflichkeit rechtsräumlicher SozialstaatsStrukturen.
Die Arbeitsgesetzgebung wirkt wie Contergan - nur diesmal sozio-ökonomisch.

Sterntaler
24.03.2010, 16:47
Merkel und Co braucht das Geld, um es über den Umweg Griechenland den Nasenbanken zuzuschanzen. Sie sollte die Papiermühlen anwerfen und den Gierigen das bunt bedruckte Papier tonnenweise in den Hintern schieben.

wem gehört die BRD - die Antwort:

http://www.youtube.com/watch?v=xQB4krhXXSU&feature=related

politisch Verfolgter
24.03.2010, 16:49
Das Regime schiebt Nutznießern Affenschieber in den Hintern, in sog. "offene Stellen".

Sterntaler
24.03.2010, 16:51
Bunderpublik Deutschland - Finanzgierigen GmbH-, äh Finanzagentur GmbH- dort wird unser Volksvermögen an die Besseren verscherbelt.


http://www.youtube.com/watch?v=xQB4krhXXSU&feature=related

Sathington Willoughby
24.03.2010, 17:10
Ich will jetzt nicht Conterganopfern zu nahe treten, aber wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.

Früher gab s noch mehr Leistungen.

Ja, der Staat ist extrem ungerecht, er nimmt Beträge, die er bereits gezahlt hat. Als ob Sozialleistungen geliehes Geld wären.

Die Konsequenz wäre: jeder Türke, der einen Cent von seinem Hartz4 in die ürkei überweist, muss das Geld wieder zurückzahlen bzw. bekommt seinen Hartzsatz um diesen Betrag gekürzt. WIrd aber nicht durchgesetzt, lieber sollen Einheimische (wie oben) bluten, damit wir das erbeutete Geld den Eroberern in den Rachen werfen können./:(

politisch Verfolgter
24.03.2010, 17:29
Das Regime hat sich den Staat unter den Nagel gerissen und nutzt ihn, Ochsen vor fremde Karren zu schirren, die sich auf ÖD-Peitschenknalle hin ins Zeug legen.
Das Problem sind nicht Ausländer, sondern Politverbrecher und einschlägige ÖDler.
Diese Säue verweigern ihren Landsleuten das Anbieten, Familie und Nachwuchs.
Das Geld gehört in die Taschen seiner Erwirtschafter, die es profitmaximierend mental leistungsadäquat generieren und leistungsanteilig abschöpfen zu können haben.
Das PolitPack unterbindet es arbeitsgsetzlich.
Diese Verbrecher nennen das "zumutbare Mitwirkungspflicht".
Damit ist D superreich, doch das Geld ist in falschen Händen.

redstar
19.04.2010, 23:25
wie kann man von Sozialhilfe 63 Mille anhäufen? Nach den Sozialistentheorien leiden die doch alle unter Hungerödemen.

Seit wann fragt Ihr Kapitalistendiener denn wo Geld und Vermögen herkommen? :knie:

Fragt das doch Quandt und die Deutsche Banker :rolleyes:

Iggs. zu denen wird das Contergan-Opfer wohl keine Menschen bei Leihbuden ausgebeutet und verschlissen und dann in Erwersunfähigkeitsrente+Sozialhilfe entsorgt haben um an Kohle zu kommen.

GG146
19.04.2010, 23:34
es kann auch sein, das dies die Entschädigung(63 Tsd. EUR) ist, die das Contergan Kind von den Giftmischern erhielt, das sich die BRd einsackt.

Das kann nicht nur sein, das ist auch so. Die nach Ende des Contergan - Prozesses gezahlte Entschädigung und auch die danach laufenden Renten (in diesem Fall hier sind sie auch noch aufgelaufen, weil die Behinderte bettlägrig war und nichts über dem vom Sozialamt bezahlten Lebensminimum verbraucht hat) dürfen nach dem Stiftungsgesetz nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden.

klartext
20.04.2010, 00:23
Früher gab s noch mehr Leistungen.

Ja, der Staat ist extrem ungerecht, er nimmt Beträge, die er bereits gezahlt hat. Als ob Sozialleistungen geliehes Geld wären.

Die Konsequenz wäre: jeder Türke, der einen Cent von seinem Hartz4 in die ürkei überweist, muss das Geld wieder zurückzahlen bzw. bekommt seinen Hartzsatz um diesen Betrag gekürzt. WIrd aber nicht durchgesetzt, lieber sollen Einheimische (wie oben) bluten, damit wir das erbeutete Geld den Eroberern in den Rachen werfen können./:(

Anders als Hartz4 ist eine Sozialleistung grundsätzlich ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist, wenn die Bedürftigkeit endet. Das ist mit dem Tod der Fall.

GG146
21.04.2010, 14:10
Anders als Hartz4 ist eine Sozialleistung grundsätzlich ein Darlehen, das zurückzuzahlen ist, wenn die Bedürftigkeit endet. Das ist mit dem Tod der Fall.

Das ist definitiv falsch, Sozialhilfe ist nur höchst ausnahmsweise zurückzuzahlen. Nämlich dann, wenn die Bedürftigkeit nur wegen der zeitweisen Nichtverfügbarkeit vorhandener eigener Mittel besteht. Das ist bei AlG II aber genauso.

dZUG
21.04.2010, 16:56
Von mir aus hätten sie das Geld mit ins Grab werfen können, bevor es für die H4 Negerintegration verschwendet wird. :D
Die BRD ist alles aber kein Staat, Schei...e auf die Autoreifen :hihi:

politisch Verfolgter
22.04.2010, 10:36
AnbieterProfit bedingt auch kaufkräftige "Neger".
Wie Wertpapierhalter dazu immer global denken und global agieren.
Es geht also um Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase.
Das bedingt goldene Anbieternetze, die Rechtsraumsbarrieren abschmelzen.
Villa&Porsche sind die beste Medizin gegen ethnisch ausgeprägte NeuralDeformationen, die sich damit ganz von selbst wieder geben.
Der Sozialstaat ist eingeführt, Affenschieber und Ethnogekeife zu bewirken, um globalen Vorteilsnehmern LohnIdioten zu garantieren, die sich dazu gegenseitig angiften und als Kanonenfutter marginalisieren.