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Vollständige Version anzeigen : Den Bürger am Rechtssystem beteiligen.



Gehirnnutzer
19.03.2010, 18:52
Nun wir haben hier eine Menge Threads die Kritik an Gerichtsurteilen enthalten.

Nun bei einigen Threads beweisen die Ersteller zwar die Unfähigkeit zwischen Schuldfrage und Strafbemessung zu unterscheiden, jedoch ist sehr viel Kritik an der Strafbemessung sehr berechtigt.

Eine Menge Urteile widersprechen dem persönlichen Rechtsempfinden des Bürgers. Auch wenn dieses Rechtsempfinden subjektiver Art ist und sehr oft von Emotionen und Vorurteilen beeinflusst, so sollte man dieses Problem nicht außer Acht lassen.

Wenn Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, müssen diese Urteile entweder die Akzeptanz im Volke finden oder unter Mitarbeit des Volkes gefällt werden.

Mit dem Schöffengericht haben wir zwar ein System der Beteiligung, jedoch sind dies Gerichte in der Strafgewalt beschränkt auf die Verhängung von Freiheitsstrafen bis 4 Jahren.

Wie kann man die Bürger besser beteiligen und in welcher Form oder sollte man den Bürger gar nicht beteiligen? Deswegen ein kleine Umfrage:

Erläuterung:

1. Geschworenengericht
Eine Jury entscheidet über Schuldfrage und Strafbemessung, ähnlich wie im amerikanischen Strafsystem.

2. Der Bürger entscheidet über die Strafbemessung
Der Richter entscheidet über die Schuldfrage und ein Bürgergremium entscheidet über das Strafmaß.

3. Schöffengericht mit voller Strafgewalt

4. Der Bürger soll nicht beteiligt werden.

Stimmt bitte ab und begründet eure Wahl.

Meine Begründung:
Ich bin der Meinung das der Bürger über das Strafmaß entscheiden sollte. Bei einem Geschworenengericht besteht meiner Meinung zu sehr die Gefahr, das die Schuldfrage nicht auf Grund der Beweise und Indizien geklärt wird, sondern die Emotionen und Vourteile des Bürgers und seine Reaktionen auf das Handeln des Staatsanwaltes und des Verteidigers zu sehr eine Rolle spielen.

Bei einem Schöffengericht ist die genannte Gefahr zwar nicht gegeben, da ja Richter und Schöffen zusammen entscheiden, jedoch ist mir hier der quantitative Beteilungsgrad durch den Bürger zu gering.

Entscheidet ein Bürgergremium nur über das Strafmaß, ist dem negativen Einfluss von Emotionen, Vorurteilen, etc. schon alleine durch den gesetzlichen Strafrahmen eine Grenze gesetzt. Durch zusätzliche Maßnahmen lässt sich das noch weiter begrenzen.

Ich stelle mir das so vor. Ein Bürgergremium wird für ein gewissen Zeitraum berufen. Es entscheidet das Strafmaß nach begründeten Vorschlägen des Richters, des Staatsanwaltes und des Verteidigers, hat aber die Möglichkeit, wenn das Gremium einstimmig die Vorschläge ablehnt, ein eigenes Strafmaß unter Beachtung des gesetzlichen Strafrahmens zu verhängen.

henriof9
19.03.2010, 18:59
Ich stelle mir das so vor. Ein Bürgergremium wird für ein gewissen Zeitraum berufen. Es entscheidet das Strafmaß nach begründeten Vorschlägen des Richters, des Staatsanwaltes und des Verteidigers, hat aber die Möglichkeit, wenn das Gremium einstimmig die Vorschläge ablehnt, ein eigenes Strafmaß unter Beachtung des gesetzlichen Strafrahmens zu verhängen.[/COLOR]

Ist aber dabei nicht auch ein Haken an der Sache, nämlich das gesetzliche Strafmaß.
Wenn z.B. für eine Straftat höchstens 10 Jahre vorgesehen sind, dann kann auch das Bürgergremium höchstens 10 Jahre verhängen selbst dann, wenn sie z.B. lieber 15 oder 20 Jahre verhängen würden.

Unabhängig mal davon, in den meisten Fällen würde auch das nichts nützen, wenn der Straftäter bei verhängter 10 jähriger Strafe nach 5 oder 8 Jahren wieder frei kommt oder gar bei lebenslänglich nach 15 Jahren.

Ansonsten ein interessantes Thema.

politisch Verfolgter
19.03.2010, 19:15
Alle Gesetze müssen grundrechtskonform sein.
Der ArbeitsgesetzDreck muß weg.
Als Anbieter ist man Bürger und die Wirtschaft.
Dazu muß die AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung her.
Gesetzgebungsverbrecher sind strafrechtlich zu belangen.

Fiel
19.03.2010, 19:16
Entscheidet ein Bürgergremium nur über das Strafmaß, ist dem negativen Einfluss von Emotionen, Vorurteilen, etc. schon alleine durch den gesetzlichen Strafrahmen eine Grenze gesetzt. Durch zusätzliche Maßnahmen lässt sich das noch weiter begrenzen.

Ich stelle mir das so vor. Ein Bürgergremium wird für ein gewissen Zeitraum berufen. Es entscheidet das Strafmaß nach begründeten Vorschlägen des Richters, des Staatsanwaltes und des Verteidigers, hat aber die Möglichkeit, wenn das Gremium einstimmig die Vorschläge ablehnt, ein eigenes Strafmaß unter Beachtung des gesetzlichen Strafrahmens zu verhängen.[/COLOR]

Du kannst dir vorstellen was und wieviel du willst. Solange wir in der BRD von irgendwelchen ausländischen Unterschichtenproleten überschwemmt sind, kannst du alles vergessen. Es gibt nicht einen einzigen Gegenstand in unserer Gesellschaft, der nicht durch irgendwelche Ka.a.ken negativ zu Ungunsten der Deutschen beeinflußt wird. Sorge dafür, dass die Ka.a.ken unser Land verlassen und dann komm nochmals mit deinen Vorschlägen vorbei.

politisch Verfolgter
19.03.2010, 19:21
Per ArbeitsgesetzDreck sind De nach wie vor der erbittertste Feind ihrer Landsleute.
Diese Shice ist abzustellen.

Gehirnnutzer
19.03.2010, 19:23
Ist aber dabei nicht auch ein Haken an der Sache, nämlich das gesetzliche Strafmaß.
Wenn z.B. für eine Straftat höchstens 10 Jahre vorgesehen sind, dann kann auch das Bürgergremium höchstens 10 Jahre verhängen selbst dann, wenn sie z.B. lieber 15 oder 20 Jahre verhängen würden.

Unabhängig mal davon, in den meisten Fällen würde auch das nichts nützen, wenn der Straftäter bei verhängter 10 jähriger Strafe nach 5 oder 8 Jahren wieder frei kommt oder gar bei lebenslänglich nach 15 Jahren.

Ansonsten ein interessantes Thema.

henriof, unsere gesetzlichen Strafrahmen sind an sich vollkommen ausreichend, wenn sie ausgeschöpft würden und das ist ja eine Ursache für dieses Thema.
Lässt die Grenzen durch den Strafrahmen weg, bekommt man ein großes Problem mit Willkürlichkeit.

Zur lebenslängliche Strafe muss ich mehrere Dinge sagen. Lebenslänglich heißt nicht automatisch 15 Jahre, sondern bedeutet das die Mindesthaftdauer 15 Jahre ist, bevor überhaupt über eine Strafaussetzung entschieden wird.
Durchschnittliche Haftdauer bei lebenslanger Haft bundesweit knapp über 19 Jahre.
Nun der Grund, das lebenslange Haft nicht tatsächlich lebenslang ist liegt am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html). Ich persönlich halte auch die Grundaussage des Urteils hinsichtlich der Menschenwürde für richtig, jedoch wäre eine Staffelung der Mindesthaftdauer nach schwere der Tat sinnvoller, 15 Jahre bis lebenslänglich, 25 Jahre bis lebenslänglich, 30 Jahre bis lebenslänglich.
Es geht hier um Strafe nicht um Sicherheit des Bürgers, die ist über andere Maßnahmen, wie z.B. die Sicherungsverwahrung, zu bewerkstelligen.

Strafe hat einzig und allein dem Zweck zu dienen, das Fehlverhalten des Täters zu ahnden.

henriof9
19.03.2010, 19:42
henriof, unsere gesetzlichen Strafrahmen sind an sich vollkommen ausreichend, wenn sie ausgeschöpft würden und das ist ja eine Ursache für dieses Thema.
Lässt die Grenzen durch den Strafrahmen weg, bekommt man ein großes Problem mit Willkürlichkeit.

Gut, wenn wir also lediglich ein Problem mit der Ausschöpfung der Strafmaße haben, wäre es dann nicht einfacher dieses eben auszuschöpfen anstatt ein Bürgergremium damit zu beschäftigen ?
Sind die jetzigen Richter nicht in der Lage auch als " Bürger " zu urteilen und benötigen sie etwa dafür ein Bürgergremium ?


Zur lebenslängliche Strafe muss ich mehrere Dinge sagen. Lebenslänglich heißt nicht automatisch 15 Jahre, sondern bedeutet das die Mindesthaftdauer 15 Jahre ist, bevor überhaupt über eine Strafaussetzung entschieden wird.
Durchschnittliche Haftdauer bei lebenslanger Haft bundesweit knapp über 19 Jahre.
Nun der Grund, das lebenslange Haft nicht tatsächlich lebenslang ist liegt am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html). Ich persönlich halte auch die Grundaussage des Urteils hinsichtlich der Menschenwürde für richtig, jedoch wäre eine Staffelung der Mindesthaftdauer nach schwere der Tat sinnvoller, 15 Jahre bis lebenslänglich, 25 Jahre bis lebenslänglich, 30 Jahre bis lebenslänglich.
Es geht hier um Strafe nicht um Sicherheit des Bürgers, die ist über andere Maßnahmen, wie z.B. die Sicherungsverwahrung, zu bewerkstelligen.

Strafe hat einzig und allein dem Zweck zu dienen, das Fehlverhalten des Täters zu ahnden.

Außer das mit der Menschenwürde, würde ich Dir diesbezüglich zustimmen, allerdings sollte dann trotzdem, bei äußerst schweren Straftaten, ein lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich bedeuten.
Ein Straftäter der z.B. mehrere Menschen ermordet hat, hat seine Menschenwürde verwirkt, diese hat er seinen Opfern auch nicht zukommen lassen und mit einem wirklichen lebenslänglich würde das Fehlverhalten in diesem Beispiel korrekt geahndet.

politisch Verfolgter
19.03.2010, 20:21
Mörder können sicher ihr Restleben menschenwürdig hinter Gitter verbringen.

Hilarius
19.03.2010, 20:22
In dieser Gutmenschen-Republik die Bürger entscheiden lassen?

Nicht mal als Witz tauglich............

Gehirnnutzer
19.03.2010, 21:46
Gut, wenn wir also lediglich ein Problem mit der Ausschöpfung der Strafmaße haben, wäre es dann nicht einfacher dieses eben auszuschöpfen anstatt ein Bürgergremium damit zu beschäftigen ?
Sind die jetzigen Richter nicht in der Lage auch als " Bürger " zu urteilen und benötigen sie etwa dafür ein Bürgergremium ?

Nun, das ist zwar eine interessante Frage, sie ist aber von der Sichtweise abhängig.
Es ist durchaus richtig, das wenn die Richter die Strafrahmen mehr ausschöpfen würden, ein Teil der Kritik, die auf dem Widerspruch mit dem persönlichen Rechtsempfinden verschwinden würde, jedoch nicht vollständig.
Treffen Bürger die Entscheidung über das Strafmaß, ist dies näher am Volkswillen und zu dem wird das Rechtsempfinden des Bürgers durch seine Involviertheit geschult.

Du wirst sicherlich nicht verneinen könne, das es eine Menge Eigenheiten des Rechts gibt, die für Bürger, die sich nicht mit dem Recht beschäftigen unverständlich sind, jedoch funktioniert kein Rechtssystem ohne diese Eigenheiten.
Wenn man den Bürger mit in den Entscheidungsprozess einschließt, sorgt man zusätzlich zum bereits genannten noch dafür, das sein Rechtsverständnis geschult.




Außer das mit der Menschenwürde, würde ich Dir diesbezüglich zustimmen, allerdings sollte dann trotzdem, bei äußerst schweren Straftaten, ein lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich bedeuten.
Ein Straftäter der z.B. mehrere Menschen ermordet hat, hat seine Menschenwürde verwirkt, diese hat er seinen Opfern auch nicht zukommen lassen und mit einem wirklichen lebenslänglich würde das Fehlverhalten in diesem Beispiel korrekt geahndet.


henriof, deine Aussage hat ein grundlegendes Problem. Gewisse Grundrechte können nicht verwirkt oder abgesprochen werden. In dem Moment wo du damit beginnst, schädigst du das Rechtsystem, weil du dann mit der selben Begründung dem Täter jegliches Recht absprechen kannst, beginnend mit dem Recht auf einen fairen Prozeß bis zu einem "menschlichen" Strafvollzug und das unabhängig von der Tat.
Das ist ganze ist aber eine Diskussion für sich und bei diesem Thema ein wenig Off Topic.

politisch Verfolgter
19.03.2010, 22:10
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, fremdes Eigentum und fremde Kredite nicht anzutasten.
Darauf hat das Rechtssystem zu basieren.

Kenshin-Himura
19.03.2010, 23:08
Ich sehe es ähnlich wie henriof9, das Problem ist für mich eher das gesetzliche Höchstmaß an Strafen, die mir für so manche Straftaten als weitaus zu lasch erscheinen. Über diese Strafmaße hat das Volk auch nie abgestimmt, insofern ist es auch nicht demokratisch, wenn Bürger nur im Rahmen des gesetzlichen Strafmaßes noch über Nouancen entscheiden können. Ein weiteres Problem ist, dass ich bei manchen Urteilen Zweifel habe, ob hier ein faires und einwandfrei rechtsstaatlichen Verfahren stattfindet, oder ob ein Urteil von politischem Druck beeinflusst wird (gilt besonders für Urteile gegen sogenannte "Rechtsextremisten"). Daher lieber keine Bürgerbeteiligung, denn in solchen Fragen ist es mir schon lieber, wenn das von "Fachleuten" entschieden wird (auch wenn die Aussagekraft des Begriffs "Fachmann" seine Grenzen haben mag).

Gehirnnutzer
19.03.2010, 23:57
Ich sehe es ähnlich wie henriof9, das Problem ist für mich eher das gesetzliche Höchstmaß an Strafen, die mir für so manche Straftaten als weitaus zu lasch erscheinen. Über diese Strafmaße hat das Volk auch nie abgestimmt, insofern ist es auch nicht demokratisch, wenn Bürger nur im Rahmen des gesetzlichen Strafmaßes noch über Nouancen entscheiden können. Ein weiteres Problem ist, dass ich bei manchen Urteilen Zweifel habe, ob hier ein faires und einwandfrei rechtsstaatlichen Verfahren stattfindet, oder ob ein Urteil von politischem Druck beeinflusst wird (gilt besonders für Urteile gegen sogenannte "Rechtsextremisten"). Daher lieber keine Bürgerbeteiligung, denn in solchen Fragen ist es mir schon lieber, wenn das von "Fachleuten" entschieden wird (auch wenn die Aussagekraft des Begriffs "Fachmann" seine Grenzen haben mag).

Kenshin-Himura, nenne doch mal einen konkreten Strafbestand des StGBs, dessen Strafrahmen zu gering ist?

Kenshin-Himura
20.03.2010, 00:01
Kenshin-Himura, nenne doch mal einen konkreten Strafbestand des StGBs, dessen Strafrahmen zu gering ist?

Gefährliche Körperverletzung §224.

Gehirnnutzer
20.03.2010, 00:08
Gefährliche Körperverletzung §224.

Was ist an 10 Jahren zu gering?

Denkpoli
20.03.2010, 22:58
Was ist an 10 Jahren zu gering?

Weil es ermaßen abscheuliche Verletzungen gibt ( Brandwunden, abgetrennte Körperteile, etc. ), mit denen verglichen selbst Lebenslänglich ( ohne Bewährungschance ) lächerliche Peanuts sind.

Denkpoli
20.03.2010, 23:01
Gewisse Grundrechte können nicht verwirkt oder abgesprochen werden.

Aber man kann freiwillig auf Grundrechte verzichten. Und genau das tut ein Täter, wenn er die Grundrechte des Opfers missachtet.

Gehirnnutzer
21.03.2010, 00:30
Weil es ermaßen abscheuliche Verletzungen gibt ( Brandwunden, abgetrennte Körperteile, etc. ), mit denen verglichen selbst Lebenslänglich ( ohne Bewährungschance ) lächerliche Peanuts sind.

Denkpoli dummerweise hat das von dir geschilderte nichts mit dem Strafbestand gefährliche Körperverletzung (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__224.html) zu tun.

Du sprichst vom Straftatbestand der Schweren Körperverletzung § 226 StGB. Der unterscheidet sich zwar von der Höchststrafe her nicht vom § 224 StGB jedoch in den Mindeststrafen, die sind nämlich höher.



Aber man kann freiwillig auf Grundrechte verzichten. Und genau das tut ein Täter, wenn er die Grundrechte des Opfers missachtet.

Nun du verkennst eine Menge bei deinem Gedankengang. Recht ist abstrakt, das heißt es ist allgemeingültig, um alle möglichen Fälle abzudecken.
Dein denken ist aber konkret auf den speziellen Einzelfall gerichtet und damit erkennst du nicht die Problematik deiner Argumentation.

Es ist vollkommen egal, welche rechtswidrige Tat gegenüber einer Person begangen wird, es ist immer eine Missachtung der Grundrechte dieser Person.

Ein kleines Beispiel:

Wenn ich dir aus welchen Grund auch immer die Fresse poliere, missachte ich deine Grundrechte.

Wenn ich fahrlässig deinen Tod verursache, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, missachte ich deine Grundrechte.

Wenn ich dich ermorde, missachte ich deine Grundrechte.

Jetzt erkläre mal anhand von objektiven Massstäben in welchen dieser 3 Fällen ich deine Grundrechte mehr missachte?

Ausonius
21.03.2010, 00:46
Ich finde, man muss das Problem an der Grundwurzel packen.

Alles wird gelehrt in den Schulen - Mathematik, Wirtschaft, Deutsch, Latein. Aber das deutsche Recht bleibt komplett außen vor. Aufs BGB - das nun mal viele Normen enthält, die das Alltagsleben bestimmen - wurden wir in der Schule nur insofern gestupst, als dass man mal das Einführungsdatum gehört hat. Und vielleicht hört man mal ein wenig über die Verfassung in Gesellschaftskunde/Politik, aber so gut wie nichts über die Funktionsweise des Rechtes in Deutschland. Ich fände, dass gehörte längst als eigenes Schulfach eingeführt. Zumal ja ein großer Teil der Abiturienten im öffentlichen Dienst landen oder anderweitig Juristen werden.
Da greifen die Lehrer irgendwie immer nach dem Höchsten. Ich fand es zwar als 17-jähriger spaßig, in der Gemeinschaftskunde über die weltweiten Folgen der Globalisierung zu diskutieren. Vor dem Hintergrund meiner späteren Erfahrungen wäre mir aber lieber gewesen, man hätte was über die Länderverfassungen gehört, oder darüber, wie ein Stadtverordnetenparlament funktioniert.

Fazit: bevor man über mehr Bürgerbeteiligung berät, sollte zumindest die Wissensvermittlung über das deutsche Rechtssystem gesteigert werden.

Denkpoli
21.03.2010, 08:02
Denkpoli dummerweise hat das von dir geschilderte nichts mit dem Strafbestand gefährliche Körperverletzung (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__224.html) zu tun.

Du sprichst vom Straftatbestand der Schweren Körperverletzung § 226 StGB. Der unterscheidet sich zwar von der Höchststrafe her nicht vom § 224 StGB jedoch in den Mindeststrafen, die sind nämlich höher.

Das ist richtig, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es Körperverletzungsdelikte gibt, bei denen 10 Jahre nichts anderes sind, als eine Verhöhnung der Opfer.


Nun du verkennst eine Menge bei deinem Gedankengang. Recht ist abstrakt, das heißt es ist allgemeingültig, um alle möglichen Fälle abzudecken.
Dein denken ist aber konkret auf den speziellen Einzelfall gerichtet und damit erkennst du nicht die Problematik deiner Argumentation.

Es ist vollkommen egal, welche rechtswidrige Tat gegenüber einer Person begangen wird, es ist immer eine Missachtung der Grundrechte dieser Person.

Ich verstehe nicht, warum man jemandem Rechte gewähren sollte, die er anderen nicht gewährt!


Ein kleines Beispiel:

Wenn ich dir aus welchen Grund auch immer die Fresse poliere, missachte ich deine Grundrechte.

Wenn ich fahrlässig deinen Tod verursache, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, missachte ich deine Grundrechte.

Wenn ich dich ermorde, missachte ich deine Grundrechte.

Jetzt erkläre mal anhand von objektiven Massstäben in welchen dieser 3 Fällen ich deine Grundrechte mehr missachte?

Am meisten: Mord
Am zweitmeisten: vorsätzliche Körperverletzung
Am wenigsten: fährlässige Tötung

Sterntaler
21.03.2010, 08:26
Punkt 2 natürlich, die Bürger werden natürlich in einer freien Wahl paritätisch ausgewählt und im Rotationsprinzip alle 2 Jahre ausgetauscht.

Der Wehrwolf
21.03.2010, 09:36
Die Beteiligung von Bürgern an Gerichtsurteilen ist eine heikle Angelegenheit.
Sicher würden bei der Entscheidungfindung Emotionen und persönliche Ansichten die Objektivität überwiegen.

Sirius
21.03.2010, 09:50
Was wäre die Folge? Schauspieler/Anwälte, die vor den Geschworenen eine große Show abziehen, um die in ihrer Aufgabe unerfahrenen Laien zu manipulieren.
Emotionale Vorverurteilungen durch die Berichte der Pressen, nähmen vielen Angeklagten jede Chance auf ein gerechtes Verfahren.

Geschworene können genauso bestochen werden wie Richter, aber einen Richter kann man dahingehend leichter überwachen, als ein Dutzend ständig wechselnder Geschworener.

Fazit: Der Bürger wird aus gutem Grund aus dem ganzen Prozess ausgeschlossen und auch wenn ich eine gesetzliche Änderung des Strafmaßes befürworten würde, möchte ich doch nicht, dass Hinz und Kunz über die Zukunft eines Menschen entscheiden.

Don
21.03.2010, 10:11
Eine Menge Urteile widersprechen dem persönlichen Rechtsempfinden des Bürgers. Auch wenn dieses Rechtsempfinden subjektiver Art ist und sehr oft von Emotionen und Vorurteilen beeinflusst, so sollte man dieses Problem nicht außer Acht lassen.
.

Um etwas Grundsätzliches dazu zu sagen: Das gesamte Justizsystem incl. Strafzumessung begründet sich ursprünglich aus nichts anderem als dem emotionalen Rechts- oder Gerechtigkeitsempfinden der Menschen.
Weshalb sind denn verschiedene Straftaten unterschiedlich strafbewehrt? Weil es dafür irgendwelche gottgegeben völlig neutrale Bewertungskriterien gäbe?
Nein, weil Menschen diverse Verstöße gegen diverse Spielregeln, teils auch noch kulturhistorisch bedingt, als verschieden gravierend EMPFINDEN.

Und genau davon hat sich das selbstgerechte Justizsystem weitgehend entfernt. Es ist auch dieser Verlust an Kausalität, jemand für eine richtige Scheißtat richtig scheiße zu bestrafen, der den Kitt gesellschaftlichen Zusammenhalts wegbröseln läßt.

politisch Verfolgter
21.03.2010, 12:42
An sich ist das Rechtssystem ok.
Es muß nur alles weg, was "Arbeitnehmer" deklariert.
Der Arbeitsgesetzdreck bringt Kriminalität, Spaltung, EthnoHaß und ReligionsWahn auf.
Dagegen helfen AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung.

alberich1
21.03.2010, 16:42
Bürger sind keine Juristen.
Und jeder kann auf Strafmasse indirekt Einfluss nehmen, indem er die Legislative wählt.
Ausserdem hat jeder ein Recht auf fachliche und sympathieunabhängige Bearbeitung seiner Sache.

politisch Verfolgter
21.03.2010, 17:39
Gesetze haben grundrechtskonform zu sein.
Daher muß der ArbeitsgesetzDreck weg.
Wer was gegen Anbieterprofit und Kapital hat, kann ja weiterhin freiwillig den Affen schieben.

Gehirnnutzer
21.03.2010, 19:23
Ich verstehe nicht, warum man jemandem Rechte gewähren sollte, die er anderen nicht gewährt!

Am meisten: Mord
Am zweitmeisten: vorsätzliche Körperverletzung
Am wenigsten: fährlässige Tötung

Ich sehe, du verstehst nicht, worauf ich hinaus will. Du bewertest nicht die Missachtung der Grundrechte, sondern die Taten. Dein Focus ist nur auf die Taten gerichtet, nicht aber auf die Grundrechte.

Aus dieser Betrachtungsweise resultiert nämlich das worauf ich hinaus will.

Wenn du jemand die Grundrechte absprichst, hat das Auswirkungen in mehrere Richtungen.
Wenn jemand durch seine Tat die Grundrechte verwirkt hat, warum ihn dann zunächst als Unschuldigen betrachten und die Schuldfrage in einen teuren Gerichtsprozeß klären lassen? Auf solche Gedankengänge kommen die Menschen dann und wer wird dadurch gefährdet?
Nun, zuerst wäre da natürlich der tatsächliche Täter, aber auch Unschuldige, die irrtürmlich für den Täter gehalten werden.

Oder wie ist nach dem Gerichtsurteil, mal abgesehen von einem Justizirrtum, wenn jemand keine Grundrechte mehr hat, was hindert einen daran ihn vollkommen willkürlich zu behandeln und zusätzlich zur eigentlichen Strafe zu bestafen, was das ganze Strafsystem ad absurdum führt.

McDuff
22.03.2010, 05:45
Ja, so ein Bürgergericht wäre in vielen Fällen sicher nicht falsch. So könnten Kuschelurteile und Bonusjustiz, die letztlich auf den ideologischen Hirnkrämpfen von 68er Juristen beruhen, vermieden werden. Vielleicht wäre diese Bürgerjustiz etwas robuster als die akademische, aber ich denke das schadet in vielen Fällen nicht.