PDA

Vollständige Version anzeigen : Disco verweigerte Einlass wegen Herkunft: Verurteilt



Seiten : [1] 2

Lobo
17.03.2010, 09:35
ST. PÖLTEN. Weil einem 18-Jährigen aufgrund seines „fremden Erscheinungsbildes“ der Eintritt in eine Disco in St. Pölten verweigert worden ist, wurde diese nun zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt.

http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,352416


Toll, jetzt werden den Lokalbesitzern zusätzlich zu dem idiotischen Nichtraucherschutz auch noch die Prügelunterschichtsmigranten aufgezwungen, denn das ist in Wirklichkeit der Grund fürs nicht reinkommen. Zu oft hatte man Probleme mit Migranten und deshalb zieht eben so mancher Besitzer einen Strich.....

Ausonius
17.03.2010, 09:37
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

Lobo
17.03.2010, 09:50
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

Nein, ein Lokalbesitzer muss das Recht haben sich seine Gäste selber aussuchen zu dürfen, und die Security hat auch die Aufgabe für die Sicherheit der Gäste zu sorgen und es nunmal ein Fakt, daß wenn man Migranten reinlässt es zu mehr Schlägereien etc. kommt. Es sei denn der Migrant kommt mit einem Österreicher an, der dem Personal bekannt ist, dann ist es im Normalfall gar kein Problem in ein Lokal zu kommen.

Cinnamon
17.03.2010, 09:53
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

Falsche Entscheidung. Wenn Migranten viele Probleme gemacht haben ist es in Ordnung, sie nicht mehr einzulassen, auch wenn das mal im EInzelfall diskriminierend ist. Das geht ganz nach dem Motto Vorbeugen ist besser als Heilen. Zumal hier nach dem Artikel gar keine echten Beweise für eine Diskriminierung vorlegen haben.

Lobo
17.03.2010, 09:56
Falsche Entscheidung. Wenn Migranten viele Probleme gemacht haben ist es in Ordnung, sie nicht mehr einzulassen, auch wenn das mal im EInzelfall diskriminierend ist. Das geht ganz nach dem Motto Vorbeugen ist besser als Heilen. Zumal hier nach dem Artikel gar keine echten Beweise für eine Diskriminierung vorlegen haben.

Man kommt auch in viele Lokale mit dem falschen Outfit nicht rein und zwar nicht zwingend weil es unpassend ist, sondern weil man einer eher gewaltätigen Subkultur zugeordnet wird, die der Besitzer nicht haben will.

Mütterchen
17.03.2010, 09:59
Also ich berufe mich jetzt nur mal auf Berichte einer sehr guten Bekannten aus München. Die hat mir nämlich im Laufe der Jahre öfters berichtet, in verschiedene Diskos oder Lokale nicht eingelassen worden zu sein. Weil der Türsteher das eben so entschied. Du nicht! - als Begründung.
Meine Bekannte ist übrigens von ihrer Erscheinung ein sehr durchschnittlicher Mitteleuropäer.

Cinnamon
17.03.2010, 09:59
Man kommt auch in viele Lokale mit dem falschen Outfit nicht rein und zwar nicht zwingend weil es unpassend ist, sondern weil man einer eher gewaltätigen Subkultur zugeordnet wird, die der Besitzer nicht haben will.

Hattest du da mal Probleme?

Ausonius
17.03.2010, 09:59
Nein, ein Lokalbesitzer muss das Recht haben sich seine Gäste selber aussuchen zu dürfen, und die Security hat auch die Aufgabe für die Sicherheit der Gäste zu sorgen und es nunmal ein Fakt, daß wenn man Migranten reinlässt es zu mehr Schlägereien etc. kommt. Es sei denn der Migrant kommt mit einem Österreicher an, der dem Personal bekannt ist, dann ist es im Normalfall gar kein Problem in ein Lokal zu kommen.

Die Freunde desjenigen kamen ja rein. Die Türsteher haben den jungen Mann zusätzlich noch angelogen.

Felix Krull
17.03.2010, 09:59
Man kommt auch in viele Lokale mit dem falschen Outfit nicht rein und zwar nicht zwingend weil es unpassend ist, sondern weil man einer eher gewaltätigen Subkultur zugeordnet wird, die der Besitzer nicht haben will.

Wer Drogen, Schlägereien und sexuelle Belästigung in seiner Disco haben will, der braucht nur diese Paselacken rein zu lassen.

Cinnamon
17.03.2010, 10:05
Die Freunde desjenigen kamen ja rein. Die Türsteher haben den jungen Mann zusätzlich noch angelogen.

Und? Jemanden anzulügen ist nicht grundsätzlich verboten.

Ausonius
17.03.2010, 10:06
Falsche Entscheidung. Wenn Migranten viele Probleme gemacht haben ist es in Ordnung, sie nicht mehr einzulassen, auch wenn das mal im EInzelfall diskriminierend ist. Das geht ganz nach dem Motto Vorbeugen ist besser als Heilen. Zumal hier nach dem Artikel gar keine echten Beweise für eine Diskriminierung vorlegen haben.

1. weißt du über diese Grundannahme im betreffenden Fall gar nix.
2. wurde die Ungleichbehandlung in diesem Fall sehr offenkundig, weil die Freunde des jungen Mannes hereingelassen wurden. Obwohl sie also mit so einem schurkischen Migrantenschwein (folgt man solchen Vorverurteilungen) befreundet sind, hatten die Türsteher charakterlich keine Bedenken - die Hautfarbe stimmte ja.

Paul Felz
17.03.2010, 10:06
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

Dann mach das mal:


Beim ersten Versuch sei ihm der Einlass mit der Begründung „nur Stammkunden“ und unter Berufung auf Anweisungen des Chefs verweigert worden, so der Klagsverband in einer Aussendung am Dienstag. Eine Woche später sei dem Burschen der Zutritt nach Begutachtung seines Führerscheins mit den Worten „heute nicht“ verwehrt worden. Seine Freunde und andere Personen sollen hingegen jedes Mal problemlos eingelassen worden sein.

Wo ist hier Diskriminierung wegen Hautfarbe herauszulesen?

Paul Felz
17.03.2010, 10:07
1. weißt du über diese Grundannahme im betreffenden Fall gar nix.
2. wurde die Ungleichbehandlung in diesem Fall sehr offenkundig, weil die Freunde des jungen Mannes hereingelassen wurden. Obwohl sie also mit so einem schurkischen Migrantenschwein (folgt man solchen Vorverurteilungen) befreundet sind, hatten die Türsteher charakterlich keine Bedenken - die Hautfarbe stimmte ja.

Wieder eine Unterstellung, die durch nichts belegbar ist.

Ich unterstelle jetzt mal in gleicher Weise, daß die anderen Männer Bekannte der Türsteher waren.

Cinnamon
17.03.2010, 10:10
1. weißt du über diese Grundannahme im betreffenden Fall gar nix.

Warum sollte sonst so vorgegangen werden? Niemand lässt sich zahlende Gäste entgehen, wenn er keinen guten Grund dafür hat auf sie zu verzichten. Und solch ein Grund ist stets der, dass der Betreffende mit höherer Wahrscheinlichkeit Probleme machen wird.


2. wurde die Ungleichbehandlung in diesem Fall sehr offenkundig, weil die Freunde des jungen Mannes hereingelassen wurden. Obwohl sie also mit so einem schurkischen Migrantenschwein (folgt man solchen Vorverurteilungen) befreundet sind, hatten die Türsteher charakterlich keine Bedenken - die Hautfarbe stimmte ja.

Vielleicht weil die Freunde zu Gruppen gehören, die keine Probleme machen?

George Rico
17.03.2010, 10:12
Türsteher haben meist ein geübtes Auge dafür, wer eventuell Stress provozieren könnte und wer nicht. Zudem wird nichts darüber erwähnt, inwieweit der junge Ägypter - es gibt auch Moslems, die saufen - alkoholisiert war. Das wäre dann nämlich ein triftiger Grund, ihn nicht einzulassen.




---

hephland
17.03.2010, 10:13
falsche entscheidung.

so sehr mir rassismus auch zuwider ist. der private betreiber eines lokals hat natürlich das recht seine gäste selber zu bestimmen.

Lobo
17.03.2010, 10:14
Die Freunde desjenigen kamen ja rein. Die Türsteher haben den jungen Mann zusätzlich noch angelogen.

Dann kannte der Türsteher die Freunde warscheinlich nicht näher.
Es mag im Einzelfall nicht fair sein, aber in Bezug auf die Sicherheit der Gäste im Lokal ist dieser Schritt notwendig.

henriof9
17.03.2010, 10:14
Die Freunde desjenigen kamen ja rein. Die Türsteher haben den jungen Mann zusätzlich noch angelogen.

Tja, das kommt von der erzwungenen Heuchelei welche von der Politik vorgegeben wird indem sie jeden zwingt multikulturell zu denken.

roxelena
17.03.2010, 10:19
Türsteher haben meist ein geübtes Auge dafür, wer eventuell Stress provozieren könnte und wer nicht. Zudem wird nichts darüber erwähnt, inwieweit der junge Ägypter - es gibt auch Moslems, die saufen - alkoholisiert war. Das wäre dann nämlich ein triftiger Grund, ihn nicht einzulassen.




---

Die Türsteher-Mafia ist hauptsächlich für ihren kriminellen Hintergrund bekannt.

Diese Wixxer würde ich mal nicht unbedingt als Kronzeuge für eine rechtsstaatliche Handlung mehmen

George Rico
17.03.2010, 10:25
Die Türsteher-Mafia ist hauptsächlich für ihren kriminellen Hintergrund bekannt.

Diese Wixxer würde ich mal nicht unbedingt als Kronzeuge für eine rechtsstaatliche Handlung mehmen
Mag sein, dass Türsteher nicht immer fair sind und auch mal aus zwielichtigem Milieu stammen. Aber gerade weil sie so oft mit Asis zu tun haben, können sie diese eigentlich ganz gut erkennen und herausfiltern. Mit der Zeit bekommt man dafür ein Auge.

Aber meiner Meinung nach ist es müßig, über den on. gen. Fall zu spekulieren. Weder die Rassismusvorwürfe lassen sich glaubhaft belegen, noch eine eventuelle Alkoholisierung oder auffälliges Verhalten des Täters.




---

Lobo
17.03.2010, 10:27
Die Türsteher-Mafia ist hauptsächlich für ihren kriminellen Hintergrund bekannt.

Diese Wixxer würde ich mal nicht unbedingt als Kronzeuge für eine rechtsstaatliche Handlung mehmen

Unfug, das mag vllt. in deutschen Großstädten zu treffen.
In Österreich sind das für gewöhnlich ganz normale Menschen die sich was dazu verdienen wollen, ich selber habs auch schon ein paar Mal gemacht. :rolleyes:

roxelena
17.03.2010, 10:28
Unfug, das mag vllt. in deutschen Großstädten zu treffen.
In Österreich sind das für gewöhnlich ganz normale Menschen die sich was dazu verdienen wollen, ich selber habs auch schon ein paar Mal gemacht. :rolleyes:

Wieviele Jahre Knast hast denn schon abgerissen?

Lobo
17.03.2010, 10:28
Aber meiner Meinung nach ist es müßig, über den on. gen. Fall zu spekulieren. Weder die Rassismusvorwürfe lassen sich glaubhaft belegen, noch eine eventuelle Alkoholisierung oder auffälliges Verhalten des Täters.


Selbst wenn der Türsteher ihm den Grund explizit geschildert hätte, würde es ok sein. Ich kenne genügend Lokalbesitzer und Türsteher und es ist bei uns nunmal eine weitverbreitete Praxis.

Ausonius
17.03.2010, 10:28
Und? Jemanden anzulügen ist nicht grundsätzlich verboten.

Da dies in den geschäftlichen Bereich übergeht, könnte man es zumindest als sittenwidriges Verhalten ansehen.

Lobo
17.03.2010, 10:30
Wieviele Jahre Knast hast denn schon abgerissen?

Ich bin nicht vorbestraft.

Lobo
17.03.2010, 10:31
Da dies in den geschäftlichen Bereich übergeht, könnte man es zumindest als sittenwidriges Verhalten ansehen.

Es ist wohl eher eine Notlüge.

Cinnamon
17.03.2010, 10:32
Da dies in den geschäftlichen Bereich übergeht, könnte man es zumindest als sittenwidriges Verhalten ansehen.

Nö. Finde ich nicht.

Felix Krull
17.03.2010, 10:33
Da dies in den geschäftlichen Bereich übergeht, könnte man es zumindest als sittenwidriges Verhalten ansehen.

Wer die Wahrheit sagt wird vom Staat belangt, weil er gegen die politisch korrekte Zwangsgesetzgebung verstößt. Logischerweise muß er lügen, insofern sollte man Ursache und Wirkung nicht verwechseln, und lieber die von den Gutmenschen staatlich erzwungene Lügenunkultur anprangern.

Ausonius
17.03.2010, 10:33
Nö. Finde ich nicht.

Du findest es ja auch richtig, dass man andersfarbige an der Tür diskriminiert. Keine weiteren Fragen.

P.S.: der hat den Türstehern noch seinen Perso gezeigt. Das macht bestimmt niemand, der da drin was anstellen will.

Cinnamon
17.03.2010, 10:35
Du findest es ja auch richtig, dass man andersfarbige an der Tür diskriminiert. Keine weiteren Fragen.

Wenn man keine Andersfarbigen im Lokal haben will, ist das legitim.


P.S.: der hat den Türstehern noch seinen Perso gezeigt. Das macht bestimmt niemand, der da drin was anstellen will.

Und?

Lobo
17.03.2010, 10:35
Du findest es ja auch richtig, dass man andersfarbige an der Tür diskriminiert. Keine weiteren Fragen.

Findest du es richtig das prügelnde Horden in Lokalen ihr Unwesen treiben?

Lobo
17.03.2010, 10:36
P.S.: der hat den Türstehern noch seinen Perso gezeigt. Das macht bestimmt niemand, der da drin was anstellen will.

:lach:

Orakel
17.03.2010, 10:37
falsche entscheidung.

so sehr mir rassismus auch zuwider ist. der private betreiber eines lokals hat natürlich das recht seine gäste selber zu bestimmen.

Aber immer zuerst mal die Rassismuskeule schwingen. Was soll das?

Ich bin hier in Berlin auch schon mal auf die Frage ob ich Deutscher sei, die ich mit "ja" beantwortete, nicht in ein Lokal reingekommen.
Wahrscheinlich lag es dann doch an meinem Outfit. Ein alter Rocker, passt dann doch nicht in so einen Technoschuppen. Aber sowas wie Rassismus habe ich dann doch nicht verspürt.
Und der Typ der uns da hingeschleppt hat, kam irgendwo aus Mittelamerika und war wohl schon paarmal drin.

Ausonius
17.03.2010, 10:38
Findest du es richtig das prügelnde Horden in Lokalen ihr Unwesen treiben?

Seine Horde, also seine Freunde nämlich, hat man ja hereingelassen. Das macht doch deutlich, dass es eigentlich keinen rationalen Grund für die Entscheidung gab.

roxelena
17.03.2010, 10:38
Findest du es richtig das prügelnde Horden in Lokalen ihr Unwesen treiben?

Üble Beizen ziehen übles Publikum an...ist auf der ganzen Welt normal

Cinnamon
17.03.2010, 10:42
Seine Horde, also seine Freunde nämlich, hat man ja hereingelassen. Das macht doch deutlich, dass es eigentlich keinen rationalen Grund für die Entscheidung gab.

Doch, die Gleichheit des Nein zu bestimmten Migranten.

George Rico
17.03.2010, 10:49
Seine Horde, also seine Freunde nämlich, hat man ja hereingelassen. Das macht doch deutlich, dass es eigentlich keinen rationalen Grund für die Entscheidung gab.
Mir wurde auch schon einmal der Einlass verwehrt, meinen Freunden aber nicht. Sie sind dann aus Solidarität heraus auch draußen geblieben, aber theoretisch hätten Sie den Vorzug bekommen.




---

Ausonius
17.03.2010, 10:51
Mir wurde auch schon einmal der Einlass verwehrt, meinen Freunden aber nicht. Sie sind dann aus Solidarität heraus auch draußen geblieben, aber theoretisch hätten Sie den Vorzug bekommen.


Das ist noch mal ne andere Geschichte: denn so gehört sich das.

Lobo
17.03.2010, 10:57
Seine Horde, also seine Freunde nämlich, hat man ja hereingelassen. Das macht doch deutlich, dass es eigentlich keinen rationalen Grund für die Entscheidung gab.

Nun, wie schon erwähnt, es ist in vielen österreichischen Lokalen eine gängige Praxis gar keine oder nur wenige Migranten rein zu lassen, weil es eben zu oft Probleme gegeben hat. Warum der Türsteher in diesen Fall so gehandelt hat (also die Freunde eingelassen und ihn nicht) kann ich dir nicht sagen, da ich weder ihn noch das Lokal kenne. 2 gute Freunde von mir sind algerischer Herkunft und die hatten noch nie ein Problem mit mir in ein Lokal zu kommen, was wohl eben daran liegt, daß sie A eben mit mir unterwegs sind und B sprechen sie akzentfreies Deutsch.

Lobo
17.03.2010, 10:59
Das ist noch mal ne andere Geschichte: denn so gehört sich das.

Da stimme ich dir zu, stellt sich die Frage warum die Freunde des Klägers sich nicht so verhielten?

hit
17.03.2010, 11:20
Ich habe noch nie ein Lokal besucht, bei dem ich von Türstehern zu kontrollieren wäre. Mir ist bis jetzt nichts entgangen.
Erstaunlich finde ich den Tenor gegen die Gerichtsentscheidung - nachdem jetzt alles klar scheint - daß man immer noch generalisierende Vorurteile pflegt.

(Na ja: Kleider machen immer noch Leute: Der "Hauptmann von Köpenick" läßt grüßen.

umananda
17.03.2010, 14:05
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

Nein ... es ist nämlich üblich, dass in Klubs eine Auswahl bei Gästen getroffen wird ...

Ich bin eigentlich schon oft in Klubs gewesen ... und es kaum auch schon vor, dass man meinen Begleiter den Zutritt verweigern wollte, weil er sich zu weit hinter mir befand. Aber ein kurzer Hinweis erledigte diese Situation.

Du solltest nicht zu tun, als sei das unüblich. Klubbesitzer sollten das Recht haben, sich ein bestimmtes Publikum auszusuchen. Davon leben nun einmal Tanzclubs ... ich erwarte es sogar, dass man einer bestimmten Klientel den Zutritt verweigert. Ich will tanzen und nicht mit betrunkenen Randalierern konfrontiert werden ...

Servus umananda

Ausonius
17.03.2010, 14:36
Nein ... es ist nämlich üblich, dass in Klubs eine Auswahl bei Gästen getroffen wird ...

Ich bin eigentlich schon oft in Klubs gewesen ... und es kaum auch schon vor, dass man meinen Begleiter den Zutritt verweigern wollte, weil er sich zu weit hinter mir befand. Aber ein kurzer Hinweis erledigte diese Situation.

Du solltest nicht zu tun, als sei das unüblich. Klubbesitzer sollten das Recht haben, sich ein bestimmtes Publikum auszusuchen. Davon leben nun einmal Tanzclubs ... ich erwarte es sogar, dass man einer bestimmten Klientel den Zutritt verweigert. Ich will tanzen und nicht mit betrunkenen Randalierern konfrontiert werden ...

Servus umananda

1. kann man das ruhig auch mal hinterfragen. Als ich noch jünger war, gab es bei uns fast keine Türsteher, jetzt hat jede poplige Dorfkirmes Security. Ich fands in dem Fall früher besser.

2. sollte zumindest die Hautfarbe nicht das Kriterium für einen Rausschmiss sein.

3. war ich selbst schon lang nicht mehr in der Disco, doch in letzter Zeit werden ja gern Türsteher solcher Schuppen bei der Arbeit gezeigt. Und egal, wie die auswählen, Ärger gibts trotzdem oft - das liegt - logisch - weniger an Hautfarben, sondern an Alkohol- und anderem Drogenkonsum.

BRDDR_geschaedigter
17.03.2010, 14:42
1. kann man das ruhig auch mal hinterfragen. Als ich noch jünger war, gab es bei uns fast keine Türsteher, jetzt hat jede poplige Dorfkirmes Security. Ich fands in dem Fall früher besser.

2. sollte zumindest die Hautfarbe nicht das Kriterium für einen Rausschmiss sein.

3. war ich selbst schon lang nicht mehr in der Disco, doch in letzter Zeit werden ja gern Türsteher solcher Schuppen bei der Arbeit gezeigt. Und egal, wie die auswählen, Ärger gibts trotzdem oft - das liegt - logisch - weniger an Hautfarben, sondern an Alkohol- und anderem Drogenkonsum.

Man ist nicht gezwungen jemanden auf sein Grundstück zu lassen. Wo kommen wir denn da hin? Wenn jemand aus rassistischen Gründen keine Ausländer reinlässt, dann ist das sein Problem, er verzichtet ja dann auf Umsatz.

umananda
17.03.2010, 14:45
2. sollte zumindest die Hautfarbe nicht das Kriterium für einen Rausschmiss sein.


Vor allem sollte die Hautfarbe aber kein Grund sein, einen Gastwirt zu verurteilen. Es werden auch genügend weißhäutige Einheimische abgewiesen ...

Servus umananda

Ausonius
17.03.2010, 14:57
Man ist nicht gezwungen jemanden auf sein Grundstück zu lassen. Wo kommen wir denn da hin? Wenn jemand aus rassistischen Gründen keine Ausländer reinlässt, dann ist das sein Problem, er verzichtet ja dann auf Umsatz.

Privat vielleicht, im Geschäftsleben sind die Rechtsgrundlagen mittlerweile anders - zum Glück!

Ausonius
17.03.2010, 14:58
Vor allem sollte die Hautfarbe aber kein Grund sein,

Das Fehlverhalten lag hier nicht auf Seiten des Disko-Besuchers.

umananda
17.03.2010, 15:03
Das Fehlverhalten lag hier nicht auf Seiten des Disko-Besuchers.

Auch nicht vom Gastwirt. Das einzige Fehlverhalten kam vom Gericht ... es gibt kein Recht auf "Einlass" ... denn noch ist Österreich ein freies Land. Wenn dem Klubbesitzer die Hose oder die Schuhe nicht gefallen, kann er dem Gast den Einlass verwehren. Selbst wenn er sagt, für heute sind schon genug blonde Männer im Klub, jetzt müssen ein paar dunkelhaarige dazukommen. Das ist legitim.

Servus umananda

Cinnamon
17.03.2010, 15:13
Privat vielleicht, im Geschäftsleben sind die Rechtsgrundlagen mittlerweile anders - zum Glück!

Warum zum Glück?

BRDDR_geschaedigter
17.03.2010, 15:14
Privat vielleicht, im Geschäftsleben sind die Rechtsgrundlagen mittlerweile anders - zum Glück!

Wo denn? Nur weil etwas Recht ist, heißt es noch lange nicht, das es auch legitim ist.

Cinnamon
17.03.2010, 15:15
Auch nicht vom Gastwirt. Das einzige Fehlverhalten kam vom Gericht ... es gibt kein Recht auf "Einlass" ... denn noch ist Österreich ein freies Land. Wenn dem Klubbesitzer die Hose oder die Schuhe nicht gefallen, kann er dem Gast den Einlass verwehren. Selbst wenn er sagt, für heute sind schon genug blonde Männer im Klub, jetzt müssen ein paar dunkelhaarige dazukommen. Das ist legitim.

Servus umananda

Ganz richtig. Wenn man mit den ganz eigenen Regeln dieser Branche nicht einverstanden ist, muss man nicht daran teilnehmen. Ich war noch nie in der Disco und lebe immer noch.

umananda
17.03.2010, 15:20
Ganz richtig. Wenn man mit den ganz eigenen Regeln dieser Branche nicht einverstanden ist, muss man nicht daran teilnehmen. Ich war noch nie in der Disco und lebe immer noch.

Ich besuche gerne ab und zu einen Tanzclub .. und bin auch froh, dass an der Tür diese Herrschaften stehen und die Auswahl treffen. Sie haben meistens ein sehr gutes Auge. Jedenfalls habe ich in keinem Wiener Club böse Überraschungen erlebt.

Servus umananda

Ausonius
17.03.2010, 15:29
Warum zum Glück?

Weil es vor einem halben Jahrhundert noch sowas gab:

http://de.wikipedia.org/wiki/Montgomery_Bus_Boycott

Ausonius
17.03.2010, 15:30
Selbst wenn er sagt, für heute sind schon genug blonde Männer im Klub, jetzt müssen ein paar dunkelhaarige dazukommen.

Du findest es legitim, ich total bescheuert. Tja, soweit gehen die Meinungen auseinander.

Cinnamon
17.03.2010, 15:30
Weil es vor einem halben Jahrhundert noch sowas gab:

http://de.wikipedia.org/wiki/Montgomery_Bus_Boycott

Und? Wir sind nicht die USA, wir haben die Araber und Türken nicht gebeten, für immer hierzubleiben. Die USA haben die Schwarzen damals im wahrsten SInne des Wortes importiert. Hier sollten sie nur als Gastarbeiter kommen.

Ausonius
17.03.2010, 15:35
Und? Wir sind nicht die USA, wir haben die Araber und Türken nicht gebeten, für immer hierzubleiben. Die USA haben die Schwarzen damals im wahrsten SInne des Wortes importiert. Hier sollten sie nur als Gastarbeiter kommen.

Es ist ihnen aber auch nicht verboten worden.

Und auch Gastarbeiter haben Bürgerrechte.

Stanley_Beamish
17.03.2010, 15:41
Es ist ihnen aber auch nicht verboten worden.

Und auch Gastarbeiter haben Bürgerrechte.

Du bist wirklich ein Witzbold. Es gibt kein Bürgerrecht auf Einlass in eine Disko.

Octopus
17.03.2010, 15:42
Nein, ein Lokalbesitzer muss das Recht haben sich seine Gäste selber aussuchen zu dürfen, und die Security hat auch die Aufgabe für die Sicherheit der Gäste zu sorgen und es nunmal ein Fakt, daß wenn man Migranten reinlässt es zu mehr Schlägereien etc. kommt. Es sei denn der Migrant kommt mit einem Österreicher an, der dem Personal bekannt ist, dann ist es im Normalfall gar kein Problem in ein Lokal zu kommen.

absolut richtig, der lokalbesitzer alleine trägt das finanzielle risikio, er alleine sollte daher entscheiden dürfen, wer in seinem lokal zutritt erhält, ob geraucht werden darf usw.

Cinnamon
17.03.2010, 15:44
Es ist ihnen aber auch nicht verboten worden.

Und auch Gastarbeiter haben Bürgerrechte.

1. Es gibt kein Bürgerrecht auf Einlass in Diskos.
2. Bürgerrechte stehen nur Staatsbürgern zu, können Gastarbeitern also gar nicht zustehen. Auch wenn der hier fragliche Ägypter in Österreich einbürgert wurde und dieses Argument hier nicht direkt anwendbar ist.
3. Warum darf nicht signalisiert werden, dass bestimmte Gruppen unerwünscht sind? Eben vor allem Muslime.

Octopus
17.03.2010, 15:45
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

vor einigen jahren wollte ich mit einem freund in ein wiener tanzlokal gehen.
er wurde nicht hineingelassen.
grund war seine sichtbare tätowierung.

wird da von diskriminierung gefaselt ???

umananda
17.03.2010, 15:47
Du findest es legitim, ich total bescheuert. Tja, soweit gehen die Meinungen auseinander.

Du kannst es sehen wie du willst, das EINE hat mit dem ANDEREN nichts zu tun. Hier wurde ein Urteil gefällt, das sich meiner Überzeugung nach gegen jegliches Rechtsempfinden richtet.

Niemand ist gezwungen einen Club aufzusuchen, dessen Auswahlkriterien er "bescheuert" hält. Mir geht es nur um das Urteil.

Servus umananda

Octopus
17.03.2010, 15:49
Dann mach das mal:



Wo ist hier Diskriminierung wegen Hautfarbe herauszulesen?

und selbst wenn ich sage, ich will keine neger in meinem lokal haben, so wäre das das gute recht eines jeden lokalbesitzers.
umgekehrt hätte ich als weisser auch kein problem damit.

Paul Felz
17.03.2010, 15:51
und selbst wenn ich sage, ich will keine neger in meinem lokal haben, so wäre das das gute recht eines jeden lokalbesitzers.
umgekehrt hätte ich als weisser auch kein problem damit.

In manchen Südstaaten kommst Du als Weißer in bestimmte Clubs auch nicht rein. Na und?

Vielleicht sollte ich mal in eine Jugend-Disco gehen und dann - berechtigt - wegen meines Alters abgewiesen werden. Ob ich dann auch wegen Diskriminierung klagen kann?

Übrigens: Spielcasinos haben auch Kleidervorschriften. Ist das auch Diskriminierung?

Lobo
17.03.2010, 15:52
und selbst wenn ich sage, ich will keine neger in meinem lokal haben, so wäre das das gute recht eines jeden lokalbesitzers.
umgekehrt hätte ich als weisser auch kein problem damit.

Geh mal in ein Migranten Beisl, wohl bekomms. ;)

Paul Felz
17.03.2010, 15:52
Geh mal in ein Migranten Beisl, wohl bekomms. ;)

Was ist ein Beisl? (Nein, ich rufe jetzt nicht meine Frau an!)

Lobo
17.03.2010, 15:54
In manchen Südstaaten kommst Du als Weißer in bestimmte Clubs auch nicht rein. Na und?

Vielleicht sollte ich mal in eine Jugend-Disco gehen und dann - berechtigt - wegen meines Alters abgewiesen werden. Ob ich dann auch wegen Diskriminierung klagen kann?

Übrigens: Spielcasinos haben auch Kleidervorschriften. Ist das auch Diskriminierung?

Das Problem ist wieder einmal, daß die Leute die über derartiges entscheiden, die Problematik kennen.

Die etwas feineren Klubs haben ja kein Problem mit derartigem Pöbel, weil die ja schon aufgrund ihres sozialen Status da gar nicht reinkommen. Es ist halt ein Problem von normalen Diskos und Kneipen wo sich der Mittelstand und die Unterschicht trifft und speziell die Unterschichtsmigranten machen dort Probleme.

luis_m
17.03.2010, 15:55
Mir scheint dieses unsägliche Gleichbehandlungsgesetz ist für manche eine lukrative Nebenerwerbsquelle.

Lobo
17.03.2010, 15:56
Was ist ein Beisl? (Nein, ich rufe jetzt nicht meine Frau an!)

Ein Lokal.

Paul Felz
17.03.2010, 15:57
Das Problem ist wieder einmal, daß die Leute die über derartiges entscheiden, die Problematik kennen.

Die etwas feineren Klubs haben ja kein Problem mit derartigem Pöbel, weil die ja schon aufgrund ihres sozialen Status da gar nicht reinkommen. Es ist halt ein Problem von normalen Diskos und Kneipen wo sich der Mittelstand und die Unterschicht trifft und speziell die Unterschichtsmigranten machen dort Probleme.

Tja, und daraus ergeben sich Vorurteile. Was nur heißt, daß es mal eine Ausnahme der Regel treffen kann: pp (persönliches pech).

Paul Felz
17.03.2010, 15:57
Ein Lokal.

Danke

Octopus
17.03.2010, 15:59
Auch nicht vom Gastwirt. Das einzige Fehlverhalten kam vom Gericht ... es gibt kein Recht auf "Einlass" ... denn noch ist Österreich ein freies Land. Wenn dem Klubbesitzer die Hose oder die Schuhe nicht gefallen, kann er dem Gast den Einlass verwehren. Selbst wenn er sagt, für heute sind schon genug blonde Männer im Klub, jetzt müssen ein paar dunkelhaarige dazukommen. Das ist legitim.

Servus umananda

:top:

umananda
17.03.2010, 16:00
und selbst wenn ich sage, ich will keine neger in meinem lokal haben, so wäre das das gute recht eines jeden lokalbesitzers.
umgekehrt hätte ich als weisser auch kein problem damit.

Es wäre dumm von einem Klubbesitzer in Wien so etwas zu sagen. Jedenfalls wenn er einen Klub haben möchte, in dem er ein gutzahlendes und gehobenes Publikum als Gäste wünscht. Es wird auch kein Neger abgewiesen, wenn er ein entsprechendes Outfit und Auftreten zeigt. Da muss der Neger schon ein bestimmtes Erscheinungsbild haben, wenn er abgewiesen wird. Und so ein Neger geht dann auch zum Gericht und erstattet Anzeige wegen Diskriminierung.

Servus umananda

Ausonius
17.03.2010, 16:03
Du bist wirklich ein Witzbold. Es gibt kein Bürgerrecht auf Einlass in eine Disko.

Nicht immer von der Seiten reinschwätzen. Der Zusammenhang war ein anderer.

Cinnamon
17.03.2010, 16:04
Nicht immer von der Seiten reinschwätzen. Der Zusammenhang war ein anderer.

Nein.

Octopus
17.03.2010, 16:05
Geh mal in ein Migranten Beisl, wohl bekomms. ;)

mit dem "kein problem" meinte ich nicht, dass ich in solche lokale hingehen würde, sondern dass mir ein verbot völlig egal ist und der lokalbesitzer sich seine gäste, je nach empfinden aussuchen darf.

Lobo
17.03.2010, 16:06
mit dem "kein problem" meinte ich nicht, dass ich in solche lokale hingehen würde, sondern dass mir ein verbot völlig egal ist und der lokalbesitzer sich seine gäste, je nach empfinden aussuchen darf.

Abgewiesen zu werden, wäre in dem Fall aber noch Glück.
Man erinnere sich an den Fall in Linz als ein Mann totgeprügelt wurde, weil die Mörder glaubten er wäre Österreicher.

Octopus
17.03.2010, 16:07
In manchen Südstaaten kommst Du als Weißer in bestimmte Clubs auch nicht rein. Na und?

Vielleicht sollte ich mal in eine Jugend-Disco gehen und dann - berechtigt - wegen meines Alters abgewiesen werden. Ob ich dann auch wegen Diskriminierung klagen kann?

Übrigens: Spielcasinos haben auch Kleidervorschriften. Ist das auch Diskriminierung?

selbst in wien kannte ich ein kellerlokal von aussen, wo nur neger hineindurften, jedenfalls stand dies sinngemäss an der tür zu lesen.
wurde mittlerweile geschlossen.
drogenhandel.

Leila
17.03.2010, 16:07
Fürst Franz Josef II. von und zu Liechtenstein wurde in den 1970er-Jahren nicht ins Grandhotel Baur au Lac eingelassen, weil er Jägertracht trug. Das war wirklich zum :heulsuse:

https://image.pegs.com/content/H/H0N/H0N4/H0N4V/Baur_au_Lac_Facade_j.jpg

Paul Felz
17.03.2010, 16:07
selbst in wien kannte ich ein kellerlokal von uassen wo nur neger hineindurften, jedenfalls stand dies sinngemäss an der tür geschrieben.
wurde mittlerweile geschlossen.
drogenhandel.

Hättest man geklagt, hättest jetzt nettes Taschengeld.

Ausonius
17.03.2010, 16:08
2. Bürgerrechte stehen nur Staatsbürgern zu, können Gastarbeitern also gar nicht zustehen. Auch wenn der hier fragliche Ägypter in Österreich einbürgert wurde und dieses Argument hier nicht direkt anwendbar ist.
3. Warum darf nicht signalisiert werden, dass bestimmte Gruppen unerwünscht sind? Eben vor allem Muslime.

Zu 2: Dicke Fehlannahme. Die Grundrechte gelten in Deutschland auch für Touristen, andere Besucher und auch Asylanten etc. Das gilt somit für die Artikel des Grundgesetzes, für die nicht (wie bei Artikel 12) speziell die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung des Sachinhalts ist.

Zu 3. Nun, der junge Mann wird nicht so tiefgehend muslimisch sein, wenn er eine Disco aufsucht. Also scheint es doch ein reines Hautfarbenproblem zu sein.

Ausonius
17.03.2010, 16:09
Vielleicht sollte ich mal in eine Jugend-Disco gehen und dann - berechtigt - wegen meines Alters abgewiesen werden. Ob ich dann auch wegen Diskriminierung klagen kann?

Übrigens: Spielcasinos haben auch Kleidervorschriften. Ist das auch Diskriminierung?

zu 1: Theoretisch schon

2. Das, würde ich sagen, eher nicht.

Stanley_Beamish
17.03.2010, 16:10
Nicht immer von der Seiten reinschwätzen. Der Zusammenhang war ein anderer.

Ach so. Und ich dachte, in diesem Strang ging es um vorgebliche Diskriminierung am Diskoeingang, was Du als Verweigerung von Bürgerrechten ausgelegt hast.
Dann werde ich mich wohl geirrt haben. :D

Octopus
17.03.2010, 16:11
Was ist ein Beisl? (Nein, ich rufe jetzt nicht meine Frau an!)

kleines lokal, wird auch manchmal abwertend verwendet.

Cinnamon
17.03.2010, 16:11
Zu 2: Dicke Fehlannahme. Die Grundrechte gelten in Deutschland auch für Touristen, andere Besucher und auch Asylanten etc. Das gilt somit für die Artikel des Grundgesetzes, für die nicht (wie bei Artikel 12) speziell die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung des Sachinhalts ist.

Eben. Du hast es gerade selbst gesagt. Die Rechte, für die die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung ist, das sind die Bürgerrechte. Die allen zukommenden Rechte sind Menschenrechte.


Zu 3. Nun, der junge Mann wird nicht so tiefgehend muslimisch sein, wenn er eine Disco aufsucht. Also scheint es doch ein reines Hautfarbenproblem zu sein.

Man kann sich drüber streiten, ich halte es trotzdem mit "in dubio pro libertare" und "contra egalitare". Außerdem hieß es ja auch, dass er wegen seinem muslimischen Namen abgelehnt wurde.

umananda
17.03.2010, 16:13
selbst in wien kannte ich ein kellerlokal von aussen, wo nur neger hineindurften, jedenfalls stand dies sinngemäss an der tür zu lesen.
wurde mittlerweile geschlossen.
drogenhandel.

Ein Ort, an dem man erfolgreich Drogenhandel betreiben möchte und nur Schwarzen Einlass gewährt, kann ja auch nicht florieren. Die Drogenszene in Wien ist nun wirklich multi-kulturell, da schwirren auch genug Österreicher herum. Aus allen Bundesländern. Kroaten, Albaner und Tiroler ...

Servus umananda

Ausonius
17.03.2010, 16:13
Ach so. Und ich dachte, in diesem Strang ging es um vorgebliche Diskriminierung am Diskoeingang, was Du als Verweigerung von Bürgerrechten ausgelegt hast.
Dann werde ich mich wohl geirrt haben. :D

Ja, in der Tat!
Ich habe in der betreffenden Nebenhandlung erklärt, warum ich das Urteil auch im größeren Kontext für sinnvoll halte und auch er hat etwas im weiteren Themenkontext (Gastarbeiterproblematik) darauf geantwortet.

Octopus
17.03.2010, 16:14
Es wäre dumm von einem Klubbesitzer in Wien so etwas zu sagen. Jedenfalls wenn er einen Klub haben möchte, in dem er ein gutzahlendes und gehobenes Publikum als Gäste wünscht. Es wird auch kein Neger abgewiesen, wenn er ein entsprechendes Outfit und Auftreten zeigt. Da muss der Neger schon ein bestimmtes Erscheinungsbild haben, wenn er abgewiesen wird. Und so ein Neger geht dann auch zum Gericht und erstattet Anzeige wegen Diskriminierung.

Servus umananda

natürlich wäre dies dumm.
ich meinte dies theoretisch um damit zu untermauern, dass alleine der lokalbesitzer
zu entscheiden hat, wen er in sein lokal hineinlässt und wen nicht.

Ausonius
17.03.2010, 16:16
Man kann sich drüber streiten, ich halte es trotzdem mit "in dubio pro libertare" und "contra egalitare". Außerdem hieß es ja auch, dass er wegen seinem muslimischen Namen abgelehnt wurde.


Mehmet Scholl dürfte dann in dieser Disko wohl auch nicht rein.

Stanley_Beamish
17.03.2010, 16:16
1. Es gibt kein Bürgerrecht auf Einlass in Diskos.
2. Bürgerrechte stehen nur Staatsbürgern zu, können Gastarbeitern also gar nicht zustehen. Auch wenn der hier fragliche Ägypter in Österreich einbürgert wurde und dieses Argument hier nicht direkt anwendbar ist.
3. Warum darf nicht signalisiert werden, dass bestimmte Gruppen unerwünscht sind? Eben vor allem Muslime.

Es geht doch gar nicht um die Religionszugehörigkeit. Die Typen aus dem Kulturkreis sind einfach nur leicht reizbar und extrem aggressiv. Alles schlechte Voraussetzungen um mit denen einen angenehmen Abend zu verbringen. Die Türsteher, die dieses Kroppzeug aussortieren, handeln völlig richtig, und im Interesse der anderen Gäste.

Paul Felz
17.03.2010, 16:18
Es geht doch gar nicht um die Religionszugehörigkeit. Die Typen aus dem Kulturkreis sind einfach nur leicht reizbar und extrem aggressiv. Alles schlechte Voraussetzungen um mit denen einen angenehmen Abend zu verbringen. Die Türsteher, die dieses Kroppzeug ausssortieren, handeln völlig richtig, und im Interesse der anderen Gäste.

Seit wann interessiert einen Linken die Befindlichkeiten der zahlenden Mehrheit?

Octopus
17.03.2010, 16:18
Hättest man geklagt, hättest jetzt nettes Taschengeld.

auf die idee bin ich nicht gekommen.....:)

luis_m
17.03.2010, 16:20
Mehmet Scholl dürfte dann in dieser Disko wohl auch nicht rein.

Wenn er bei der österreichischen Nationlmannschaft spielt, hat er eher eine Chance.

Weiter_Himmel
17.03.2010, 16:20
Richtige Entscheidung, besonders wenn man sich die Einzelheiten des Falls näher betrachtet.

Findest du?Diverse Türsteher+Discobesitzer ( von denen viele Türkisch oder Arabisch sind) geben die Parole (Keine Türken+Araber+schwarze in Gangsteroutfit erst recht nicht in Gruppen) nicht ohne Grund heraus.Die machen das nicht aus Hass oder weil sie genug Geld haben sondern weil es einfach extrem viele Probleme gibt.In Deutschland wird diese Praxis der Discobesitzer zum Glück auch toleriert.

Es ist nunmal so das dieses Klientel äußerst Gewaltbereit ist besonders wenn es in Gruppen auftritt und massivst Frauen belästigt.Wenn 2-3 Türken halbwegs ordentlich angezogen sind und höflich um Einlass bitten kommen sie in der Regel auch rein... .Nur Gruppen oder ebend welche die schon beim Einlass auf "Checker" machen werden nunmal nicht reingelassen.

Ein weiteres Problem bei Türken Arabern ist das sie das Männer/Frauen Verhältniss nach unten ziehen... .Bei anderen Ethnien sind Männer und Frauen relativ gleichhäufig vertreten.

Octopus
17.03.2010, 16:21
Ein Ort, an dem man erfolgreich Drogenhandel betreiben möchte und nur Schwarzen Einlass gewährt, kann ja auch nicht florieren. Die Drogenszene in Wien ist nun wirklich multi-kulturell, da schwirren auch genug Österreicher herum. Aus allen Bundesländern. Kroaten, Albaner und Tiroler ...

Servus umananda

überproportional gesehen schwirren nur neger herum.

Ausonius
17.03.2010, 16:23
Findest du?Diverse Türsteher+Discobesitzer ( von denen viele Türkisch oder Arabisch sind) geben die Parole (Keine Türken+Araber+schwarze in Gangsteroutfit erst recht nicht in Gruppen) nicht ohne Grund heraus.Die machen das nicht aus Hass oder weil sie genug Geld haben sondern weil es einfach extrem viele Probleme gibt.In Deutschland wird diese Praxis der Discobesitzer zum Glück auch toleriert.


Lies dir den Artikel durch, keiner von den von dir genannten Parametern ist in dem konkreten Fall gegeben.
Es ging nicht darum, zehn schwerbewaffneten Al-Kaida-Terroristen mit Vollbärten die Tür zu weisen.

Ausonius
17.03.2010, 16:23
überproportional gesehen schwirren nur neger herum.

Jaja. Wer kauft das ganze Zeug denn nochmal?

luis_m
17.03.2010, 16:25
Jaja. Wer kauft das ganze Zeug denn nochmal?

Rote Socken?

Octopus
17.03.2010, 16:26
Lies dir den Artikel durch, keiner von den von dir genannten Parametern ist in dem konkreten Fall gegeben.
Es ging nicht darum, zehn schwerbewaffneten Al-Kaida-Terroristen mit Vollbärten die Tür zu weisen.

das ist völlig wurscht und wenn der türsteher der im auftrag des lokalbesitzers handelt sagt, deine nase ist zu krumm, deshalb darfst du nicht hinein, dann ist es so.
jammere also da nicht herum.
einem freund von mir wurde der zutritt verweigert weil er sichtbar am arm tätowiert ist, auch eine diskriminierung ??

hephland
17.03.2010, 16:28
Es ist ihnen aber auch nicht verboten worden.

Und auch Gastarbeiter haben Bürgerrechte.

ausländer haben menschenrechte. bürgerrechte haben bürger. bürger in österreich ist, wer österreicher ist. bürger in deutschland ist, wer deutscher ist, also wer einen entsprechenden personalausweis hat.
pardon genosse ausonius, aber so viel korrektheit muß sein.
der diskriminierungsschutz gehört übrigens nicht zu den bürgerrechten, sondern zu den menschenrechten, steht also auch solchen personen zu, die nicht bürger österreichs oder deutschlands sind.

Ausonius
17.03.2010, 16:29
das ist völlig wurscht und wenn der türsteher der im auftrag des lokalbesitzers handelt sagt, deine nase ist zu krumm, deshalb darfst du nicht hinein, dann ist es so.
jammere also da nicht herum.
einem freund von mir wurde der zutritt verweigert weil er sichtbar am arm tätowiert ist, auch eine diskriminierung ??

Ich jammer doch gar nicht, ich begrüße dieses Urteil! Hoffentlich lässt es sich der junge Mann nicht nehmen, den Türstehern aus seinem nun reichhaltigen Taschengeld 5 Eus pro Nase zur Gehaltsaufbesserung zukommen zu lassen!

Octopus
17.03.2010, 16:30
Jaja. Wer kauft das ganze Zeug denn nochmal?

a) was hat dies mit meiner tatsachenfeststellung zu tun ?
b) die verschiedensten leute, jedoch gehören diese verbrecher ( wenn es sich um "harte" drogen handelt ) genauso dorthin auf dem schnellsten wege zurückgeschickt wo sie hergekommen sind, da darf nicht lange gefackelt werden.

Ausonius
17.03.2010, 16:30
der diskriminierungsschutz gehört übrigens nicht zu den bürgerrechten, sondern zu den menschenrechten, steht also auch solchen personen zu, die nicht bürger österreichs oder deutschlands sind.

Gut, war begrifflich falsch gewählt.

Octopus
17.03.2010, 16:32
Rote Socken?

die vor allem ! :]
man braucht sich ja nur die "prominenz" anschauen-k.wecker,fendrich usw.

Paul Felz
17.03.2010, 16:32
Mal was anderes:


Laut dem - mittlerweile rechtskräftigen - Entscheid müssen die Betreiber des Lokals dem jungen Mann 1.440 Euro immaterielle Entschädigung zahlen.

Wieso eigentlich Entschädigung? Für was?

Octopus
17.03.2010, 16:35
Ich jammer doch gar nicht, ich begrüße dieses Urteil! Hoffentlich lässt es sich der junge Mann nicht nehmen, den Türstehern aus seinem nun reichhaltigen Taschengeld 5 Eus pro Nase zur Gehaltsaufbesserung zukommen zu lassen!

schöne nebelgranate, du weisst genau dass ich mich auf die meinung der mehrheit der user hier und des strangerstellers beziehe und du jammernd diesen widersprechen möchtest, ziemlich argumentlos noch dazu.

GG146
17.03.2010, 16:35
1. Es gibt kein Bürgerrecht auf Einlass in Diskos.
2. Bürgerrechte stehen nur Staatsbürgern zu, können Gastarbeitern also gar nicht zustehen. Auch wenn der hier fragliche Ägypter in Österreich einbürgert wurde und dieses Argument hier nicht direkt anwendbar ist.
3. Warum darf nicht signalisiert werden, dass bestimmte Gruppen unerwünscht sind? Eben vor allem Muslime.

Das ist seit der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Rechtslage in Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

Das ist auch anderswo in Europa so geregelt, es handelt sich um die Umsetzung europäischer Richtlinien in ein nationales Gesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Aus rassischen Gründen darf man danach noch nicht einmal im allgemeinen Zivilrechtsverkehr jemanden diskriminieren, das ist das verbotenste überhaupt nach diesen neuen Vorschriften. Und die Eingehung eines Bewirtungsvertrages gehört nun einmal zum allgemeinen Zivilrechtsverkehr, das Hausrecht des Gastronomen hat zurückzustehen.

Das österreichische Gericht konnte vermutlich gar nicht anders entscheiden.

Ob das in letzter Konsequenz wirklich heisst, dass man seine Gäste vor den üblichen Verdächtigen gar nicht mehr schützen kann und den Bankrott riskieren muss, weil andere Gäste wegen der vielen sexuellen Belästigungen und Schlägereien wegbleiben, ist allerdings m. M. n. noch offen.

Wenn ich in der Situation so eines Wirtes wäre, würde ich z. B. von der Geschäftsleitung unbekannten Disco - Gästen eine Kaution von ein paar hundert Euro für eventuelle eigene Schäden des Betriebes und die anderer Gäste verlangen. Die üblichen Banden spätpubertärer Schläger wären so auch erst einmal ausgebremst und das zuständige Gericht müsste das erst einmal als Diskriminierung hindrehen...

Octopus
17.03.2010, 16:39
Mal was anderes:



Wieso eigentlich Entschädigung? Für was?

für seelisches leid, mir tut er leid.

Octopus
17.03.2010, 16:42
Das ist seit der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Rechtslage in Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

Das ist auch anderswo in Europa so geregelt, es handelt sich um die Umsetzung europäischer Richtlinien in ein nationales Gesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Aus rassischen Gründen darf man danach noch nicht einmal im allgemeinen Zivilrechtsverkehr jemanden diskriminieren, das ist das verbotenste überhaupt nach diesen neuen Vorschriften. Und die Eingehung eines Bewirtungsvertrages gehört nun einmal zum allgemeinen Zivilrechtsverkehr, das Hausrecht des Gastronomen hat zurückzustehen.

Das österreichische Gericht konnte vermutlich gar nicht anders entscheiden.

Ob das in letzter Konsequenz wirklich heisst, dass man seine Gäste vor den üblichen Verdächtigen gar nicht mehr schützen kann und den Bankrott riskieren muss, weil andere Gäste wegen der vielen sexuellen Belästigungen und Schlägereien wegbleiben, ist allerdings m. M. n. noch offen.

Wenn ich in der Situation so eines Wirtes wäre, würde ich z. B. von der Geschäftsleitung unbekannten Disco - Gästen eine Kaution von ein paar hundert Euro für eventuelle eigene Schäden des Betriebes und die anderer Gäste verlangen. Die üblichen Banden spätpubertärer Schläger wären so auch erst einmal ausgebremst und das zuständige Gericht müsste das erst einmal als Diskriminierung hindrehen...

einige gesetze, auch im strafrecht, gehören schnellstens reformiert oder ersatzlos gestrichen.
dazu bedarf es aber einer anderen regierung als der jetzigen.
falls die eu wieder ein hemmschuh darstellen sollte, raus aus diesem verein, besser heute als morgen.

umananda
17.03.2010, 16:45
überproportional gesehen schwirren nur neger herum.

Kaum. Auf der Strasse überwiegen Kosovo-Albaner und in den Klubs hauptsächlich Kroaten. So hat es mir vor wenigen Tagen ein Staatsanwalt gesagt. Der wird es wohl wissen.

Servus umananda

Octopus
17.03.2010, 16:48
Kaum. Auf der Strasse überwiegen Kosovo-Albaner und in den Klubs hauptsächlich Kroaten. So hat es mir vor wenigen Tagen ein Staatsanwalt gesagt. Der wird es wohl wissen.

Servus umananda

dazu müsste man die anzahl der haftinsassen wissen, bzw. welcher hautfarbe sie zuzuordnen sind.
eine derartige statistik um die überproportionalität festzustellen wird sich kaum finden lassen.
aus leicht durchschaubaren gründen.
mir wurde übrigens von einem mir bekannten kripobeamten was ganz anderes gesagt.

Cinnamon
17.03.2010, 16:52
Das ist seit der Einführung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes die Rechtslage in Deutschland:

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html

Das ist auch anderswo in Europa so geregelt, es handelt sich um die Umsetzung europäischer Richtlinien in ein nationales Gesetz:

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

Aus rassischen Gründen darf man danach noch nicht einmal im allgemeinen Zivilrechtsverkehr jemanden diskriminieren, das ist das verbotenste überhaupt nach diesen neuen Vorschriften. Und die Eingehung eines Bewirtungsvertrages gehört nun einmal zum allgemeinen Zivilrechtsverkehr, das Hausrecht des Gastronomen hat zurückzustehen.

Das österreichische Gericht konnte vermutlich gar nicht anders entscheiden.

Ob das in letzter Konsequenz wirklich heisst, dass man seine Gäste vor den üblichen Verdächtigen gar nicht mehr schützen kann und den Bankrott riskieren muss, weil andere Gäste wegen der vielen sexuellen Belästigungen und Schlägereien wegbleiben, ist allerdings m. M. n. noch offen.

Wenn ich in der Situation so eines Wirtes wäre, würde ich z. B. von der Geschäftsleitung unbekannten Disco - Gästen eine Kaution von ein paar hundert Euro für eventuelle eigene Schäden des Betriebes und die anderer Gäste verlangen. Die üblichen Banden spätpubertärer Schläger wären so auch erst einmal ausgebremst und das zuständige Gericht müsste das erst einmal als Diskriminierung hindrehen...

Mir ist das AGG bekannt. Gerade das mit dem "Ethnische Diskriminierungsverbot" sogar im allgemeinen Zivilrechtsverkehr ist doch lustig.

umananda
17.03.2010, 16:54
dazu müsste man die anzahl der haftinsassen wissen, bzw. welcher hautfarbe sie zuzuordnen sind.
eine derartige statistik um die überproportionalität festzustellen wird sich kaum finden lassen.
aus leicht durchschaubaren gründen.
mir wurde übrigens von einem mir bekannten kripobeamten was ganz anderes gesagt.

Es geht um Drogenhandel und nicht Delikte wie Drogenmissbrauch. Erzähle also keinen Unsinn. Du musst nur an gewissen Orten in der Innenstadt gehen und schon siehst du die Kosovo-Albaner. Mit a bisserl Menschenkenntnis kannst du sie sehr schnell erkennen. Immer in kleinen Gruppen anzutreffen. Können irgendwie nicht alleine sein. Vielleicht solltest du den Begriff Neger bei dir überprüfen.

Servus umananda

Weiter_Himmel
17.03.2010, 16:54
Lies dir den Artikel durch, keiner von den von dir genannten Parametern ist in dem konkreten Fall gegeben.
Es ging nicht darum, zehn schwerbewaffneten Al-Kaida-Terroristen mit Vollbärten die Tür zu weisen.

Es werden jeden Tag Deutsche an US,Russen oder Türkendiskos abgewiesen... wo bist du da?Der Wirt sollte das recht dazu haben entscheiden zu können wer in sein Lokal kommt und wer nicht.

Wenn jemand eine Dikso aufmachen will in der nur 1:90 große italienisch stämmige Juden hinein dürfen die den Wehrdienst in Brasilien gemacht haben bitte sehr!

Männer müssen auch damit leben das sie nicht in einen Frauenchor kommen und umgekehrt.

Sui
17.03.2010, 16:55
Ähnliche Urteile soll es mittlerweile auch bei Mietangelegenheiten in Österreich und in Deutschland geben.

Was macht man als Vermieter dann, wenn du eine Hausbesichtigung hast, und du siehst dann dein Klientel und denkst nur, oh nee?

Ich habe die Schlüssel vergessen, muss nochmal ins Büro? Sein Natel selbst anrufen?

Schwierig, schwierig.

Octopus
17.03.2010, 16:59
Es geht um Drogenhandel und nicht Delikte wie Drogenmissbrauch. Erzähle also keinen Unsinn. Du musst nur an gewissen Orten in der Innenstadt gehen und schon siehst du die Kosovo-Albaner. Mit a bisserl Menschenkenntnis kannst du sie sehr schnell erkennen. Immer in kleinen Gruppen anzutreffen. Können irgendwie nicht alleine sein. Vielleicht solltest du den Begriff Neger bei dir überprüfen.

Servus umananda

ich werde dem kripobeamten sagen, dass er nicht unsinn erzählen soll, denn dass überproportional gesehen der drogenhandel von negern betrieben wird ist unsinn, umananda hat dies gesagt, versprochen. :)

Octopus
17.03.2010, 17:03
Es geht um Drogenhandel und nicht Delikte wie Drogenmissbrauch. Erzähle also keinen Unsinn. Du musst nur an gewissen Orten in der Innenstadt gehen und schon siehst du die Kosovo-Albaner. Mit a bisserl Menschenkenntnis kannst du sie sehr schnell erkennen. Immer in kleinen Gruppen anzutreffen. Können irgendwie nicht alleine sein. Vielleicht solltest du den Begriff Neger bei dir überprüfen.

Servus umananda

unsnn und unkenntnis liegen wohl auf deiner seite
frage 8-10
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01580/imfname_160036.pdf

tätergruppen mit personen westafrikanischer herkunft stellen seit mitte der neunziger jahre eine bedeutende komponente des drogenhandels an öffentlichen orten dar.

umananda
17.03.2010, 17:07
unsnn und unkenntnis liegen wohl auf deiner seite
frage 8-10
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/AB/AB_01580/imfname_160036.pdf

Bevor du noch mehr Unsinn schreibst ... dann zeige uns allen wo nun die vielen Neger herkommen?

309.184 Ausländer leben in Wien, das sind 18,7 Prozent

Die Zahlen für Wien im Detail
1. Serbien, Montenegro 76.666
2. Türkei 39.901
3. Polen 21.610
4. Deutschland 20.417
5. Bosnien und Herzegowina 17.805
6. Kroatien 16.915
7. Rumänien 7.796
8. Mazedonien, ehem.jug.Rep. 7.340
9. Slowakei 6.360
10. China, Volksrepublik 5.557
11. Ungarn 5.271
12. Russische Föderation 4.741
13. Indien 4.615
14. Bulgarien 4.351
15. Iran 4.026


Servus umananda

Leila
17.03.2010, 17:07
Ähnliche Urteile soll es mittlerweile auch bei Mietangelegenheiten in Österreich und in Deutschland geben.

Was macht man als Vermieter dann, wenn du eine Hausbesichtigung hast, und du siehst dann dein Klientel und denkst nur, oh nee?

Ich habe die Schlüssel vergessen, muss nochmal ins Büro? Sein Natel selbst anrufen?

Schwierig, schwierig.

Kein Problem. Die Wohnung zeigen und den Bewerbern, die Dir passen, zusagen.

ABAS
17.03.2010, 17:10
Es werden jeden Tag Deutsche an US,Russen oder Türkendiskos abgewiesen... wo bist du da?Der Wirt sollte das recht dazu haben entscheiden zu können wer in sein Lokal kommt und wer nicht.

Wenn jemand eine Dikso aufmachen will in der nur 1:90 große italienisch stämmige Juden hinein dürfen die den Wehrdienst in Brasilien gemacht haben bitte sehr!

Männer müssen auch damit leben das sie nicht in einen Frauenchor kommen und umgekehrt.

Die Betreiber von Clubs bewegen sich ohnehin jederzeit
auf einem schmalen Grenzpfad. Es steht ausser Frage.
Das Hausrecht liegt beim Betreiber. Der Fall der zu dem
Urteil führte, ist eher harmlos.

Diskriminierungsvorwürfe sind ja heute alltaglich. Das
Antidiskriminierungsgesetz will schliesslich ausgenutzt
werden.

Betreiber etablierter Clubs hoher Umsatzrendite haben
ein ganz anderes Problem. Wenn zufällig ein Araber oder
auch eine andere Person der Zugang verwehrt wird, die
Einfluss hat, geschieht die Reaktion darauf meist still.

Der Club wechselt den Eigentümer und der neue Betreiber
ist ein Araber oder ein Strohmann des Arabers. Gerichte
werden nicht eingeschaltet und der Öffentlichkeit entgeht
das ebenfalls unbemerkt.

Im Zuge der Antidiskriminierung ist natürlich der Begriff
Araber gegen jeden anderen finanzstarken Ausländer mit
Macht- und Geschäftsinteressen beliebig austauschbar.

Octopus
17.03.2010, 17:10
Bevor du noch mehr Unsinn schreibst ... dann zeige uns allen wo nun die vielen Neger herkommen?

309.184 Ausländer leben in Wien, das sind 18,7 Prozent

Die Zahlen für Wien im Detail
1. Serbien, Montenegro 76.666
2. Türkei 39.901
3. Polen 21.610
4. Deutschland 20.417
5. Bosnien und Herzegowina 17.805
6. Kroatien 16.915
7. Rumänien 7.796
8. Mazedonien, ehem.jug.Rep. 7.340
9. Slowakei 6.360
10. China, Volksrepublik 5.557
11. Ungarn 5.271
12. Russische Föderation 4.741
13. Indien 4.615
14. Bulgarien 4.351
15. Iran 4.026


Servus umananda

danke für Deine bestätigung der überproportionalitäa !!

asylanten, flüchtlinge in niedrigerer zahl, das ist es ja-überproportionalität- und nochmals willst du ernsthaft mir erklären wollen, dass
fekter keine ahnung hätte wovon sie spricht ?
zitat:
tätergruppen mit personen westafrikanischer herkunft stellen seit mitte der neunziger jahre eine bedeutende komponente des drogenhandels an öffentlichen orten dar.

umananda
17.03.2010, 17:12
asylanten, flüchtlinge und nochmals willst du ernsthaft mir erklären wollen, dass
fekter keine ahnung hätte wovon sie spricht ?
lächerlich.

Bitte ... jetzt mache dich nicht lächerlich, es wäre bedauerlich. Du siehst Neger, wo es kaum welche gibt.

Servus umananda

Sui
17.03.2010, 17:12
Kein Problem. Die Wohnung zeigen und den Bewerbern, die Dir passen, zusagen.

http://mietenstopp.blogsport.de/2010/01/31/urteil-gegen-rassistische-diskriminierung-bei-wohnungssuche/



Aber bitteschön Vorsicht bei den Absagen!

Stanley_Beamish
17.03.2010, 17:14
Mal was anderes:



Wieso eigentlich Entschädigung? Für was?

Durch die unfreundlichen Türsteher wurde er an der Ausübung seiner verschiedenen Handelsgeschäfte (Uhren, Handies, Produkte auf synthetischer und Pflanzenbasis) gehindert. Dafür sollte ihm schon eine gewisse Entschädigung zustehen.

Octopus
17.03.2010, 17:16
Bitte ... jetzt mache dich nicht lächerlich, es wäre bedauerlich. Du siehst Neger, wo es kaum welche gibt.

Servus umananda


warum weigerst Du Dich beharrlich das endlich zur kenntnis zu nehmen ?
frage 8-10
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXI...ame_160036.pdf

tätergruppen mit personen westafrikanischer herkunft stellen seit mitte der neunziger jahre eine bedeutende komponente des drogenhandels an öffentlichen orten dar.

umananda
17.03.2010, 17:18
warum weigerst Du Dich das endlich zur kenntnis zu nehmen ?


Weil es purer Unsinn ist ... außerdem gehört es hier nicht hinein. Das hat sich schon lange verschoben ... der Drogenmarkt ist schneller als das Parlament ... so viel Drogen wie in den letzten zwei Jahren, soll es in Wien bisher nicht gegeben haben. Unsere Stadt sei förmlich überschwemmt ... der Drogenpreis soll angeblich im Keller sein.

Servus umananda

Weiter_Himmel
17.03.2010, 17:22
Die Betreiber von Clubs bewegen sich ohnehin jederzeit
auf einem schmalen Grenzpfad. Es steht ausser Frage.
Das Hausrecht liegt beim Betreiber. Der Fall der zu dem
Urteil führte, ist eher harmlos.

Diskriminierungsvorwürfe sind ja heute alltaglich. Das
Antidiskriminierungsgesetz will schliesslich ausgenutzt
werden.

Betreiber etablierter Clubs hoher Umsatzrendite haben
ein ganz anderes Problem. Wenn zufällig ein Araber oder
auch eine andere Person der Zugang verwehrt wird, die
Einfluss hat, geschieht die Reaktion darauf meist still.

Der Club wechselt den Eigentümer und der neue Betreiber
ist ein Araber oder ein Strohmann des Arabers. Gerichte
werden nicht eingeschaltet und der Öffentlichkeit entgeht
das ebenfalls unbemerkt.

Im Zuge der Antidiskriminierung ist natürlich der Begriff
Araber gegen jeden anderen finanzstarken Ausländer mit
Macht- und Geschäftsinteressen beliebig austauschbar.

Interessant ist aber das viele Diskotheken ja in Arabisch/Türkischer Hand sind... .Und genau diese Besitzer lassen oftmals die wenigsten Türken und Araber hinein.

Ausonius
17.03.2010, 17:23
Es werden jeden Tag Deutsche an US,Russen oder Türkendiskos abgewiesen... wo bist du da?Der Wirt sollte das recht dazu haben entscheiden zu können wer in sein Lokal kommt und wer nicht.


Nun, wenn hier was zu lesen von ist, dass ein Deutscher in der Türkendisko abgewiesen wurde, und sich dann ein Schmerzensgeld erklagt, ist ihm mein Applaus sicher. Dass so was wirklich durchgehend praktiziert wird, kenne ich nur von Ami-Diskos bzw. vielen Lokalen, die umgekehrt "off limits" für GIs sind.


Wenn jemand eine Dikso aufmachen will in der nur 1:90 große italienisch stämmige Juden hinein dürfen die den Wehrdienst in Brasilien gemacht haben bitte sehr!

Das ist eben nicht mehr so, und wird sich noch stärker ändern. Und in diesem Fall finde ich das auch in Ordnung.



Männer müssen auch damit leben das sie nicht in einen Frauenchor kommen und umgekehrt.

Das hat man bei der Fassung des Gesetzes auch berücksichtigt.

umananda
17.03.2010, 17:26
Interessant ist aber das viele Diskotheken ja in Arabisch/Türkischer Hand sind... .Und genau diese Besitzer lassen oftmals die wenigsten Türken und Araber hinein.

Wenn du Erfolg haben willst, musst du deine Gäste auswählen. Da spielt es doch keine Rolle, ob ein mittelloser und schlecht gekleideter Türke draußen bleiben muss.

Servus umananda

Octopus
17.03.2010, 17:26
Weil es purer Unsinn ist ... außerdem gehört es hier nicht hinein. Das hat sich schon lange verschoben ... der Drogenmarkt ist schneller als das Parlament ... so viel Drogen wie in den letzten zwei Jahren, soll es in Wien bisher nicht gegeben haben. Unsere Stadt sei förmlich überschwemmt ... der Drogenpreis soll angeblich im Keller sein.

Servus umananda

der bericht stammt aus dem jahre 2009 !
und eben weil es nur relativ wenige neger in wien gibt, viele aber davon drogendealer sind, sind sie überproportional gesehen die grösste gruppe.
in absoluten zahlen natürlich keinesfalls.
da haste schon recht.

fährst du u-bahn ???

umananda
17.03.2010, 17:27
der bericht stammt aus dem jahre 2009 !
und eben weil es nur relativ wenige neger in wien gibt, viele aber davon drogenhändler sind, sind sie überproportional gesehen die grösste gruppe.
in absoluten zahlen natürlich keinesfalls.

Ist ja gut ... glaube was du willst. :shrug:

Servus umananda

henriof9
17.03.2010, 17:28
Es werden jeden Tag Deutsche an US,Russen oder Türkendiskos abgewiesen... wo bist du da?Der Wirt sollte das recht dazu haben entscheiden zu können wer in sein Lokal kommt und wer nicht.

Wenn jemand eine Dikso aufmachen will in der nur 1:90 große italienisch stämmige Juden hinein dürfen die den Wehrdienst in Brasilien gemacht haben bitte sehr!

Männer müssen auch damit leben das sie nicht in einen Frauenchor kommen und umgekehrt.

Es gab mal Zeiten, als natürlich nicht die PolCor regierte, da wurden sogar von der Stadt Berlin finanzierte Discotheken dahingehend bestärkt ihre Gäste ggf. abzuweisen, wobei seinerzeit ausschließlich Türken gemeint waren.
War billiger als regelmäßig das Rollkommando zu rufen.

Stanley_Beamish
17.03.2010, 17:31
Das ist eben nicht mehr so, und wird sich noch stärker ändern. Und in diesem Fall finde ich das auch in Ordnung.


Das ist doch eine vollkommen idiotische Denkweise.
Du willst doch sicher auch nicht, dass die Hells Angels Deine Stammkneipe/Stammdisko zu ihrem neuen Treffpunkt umfunktionieren, und wärst froh, wenn der Inhaber diesen Jungs die rote Karte zeigt.

Octopus
17.03.2010, 17:31
Ist ja gut ... glaube was du willst. :shrug:

Servus umananda

das ist kein glaube, sondern tatsache.
wenn Du dem bericht fekters vom jahre 2009 keinen glauben schenken möchtest, ist dies Deine sache.

fährst Du regelmässig u-bahn ?

Stanley_Beamish
17.03.2010, 17:34
das ist kein glaube, sondern tatsache.
wenn Du dem bericht fekters vom jahre 2009 keinen glauben schenken möchtest, ist dies Deine sache.

fährst Du regelmässig u-bahn ?

Könnt Ihr das nicht per PN klären, wer in Wien das Drogengeschäft dominiert?

Octopus
17.03.2010, 17:35
Könnt Ihr das nicht per PN klären, wer in Wien das Drogengeschäft dominiert?

ja, ist OT, hast recht. :)
im eifer des "gefechtes", sorry.

umananda
17.03.2010, 17:35
das ist kein glaube, sondern tatsache.
wenn Du dem bericht fekters vom jahre 2009 keinen glauben schenken möchtest, ist dies Deine sache.

fährst Du regelmässig u-bahn ?

Nicht regelmäßig ... wenn ich nämlich in Wien zu meinem Arbeitsplatz möchte, kann ich bequem laufen. Es bewegt sich fast alles in der Inneren Stadt ... aber was hat die U-Bahn damit zu tun?

Servus umananda

Octopus
17.03.2010, 17:39
Nicht regelmäßig ... wenn ich nämlich in Wien zu meinem Arbeitsplatz möchte, kann ich bequem laufen. Es bewegt sich fast alles in der Inneren Stadt ... aber was hat die U-Bahn damit zu tun?

Servus umananda

pn, da OT.

Weiter_Himmel
17.03.2010, 19:06
Nun, wenn hier was zu lesen von ist, dass ein Deutscher in der Türkendisko abgewiesen wurde, und sich dann ein Schmerzensgeld erklagt, ist ihm mein Applaus sicher. Dass so was wirklich durchgehend praktiziert wird, kenne ich nur von Ami-Diskos bzw. vielen Lokalen, die umgekehrt "off limits" für GIs sind.



Das ist eben nicht mehr so, und wird sich noch stärker ändern. Und in diesem Fall finde ich das auch in Ordnung.



Das hat man bei der Fassung des Gesetzes auch berücksichtigt.

Ich würde da sicherlich nicht applaudierend in die Hände klatschen.Es geht ohnehin nicht darum was andere hier machen wenn wir beide reden.

WIENER
17.03.2010, 21:57
Egal aus welchem Grund ich irgendwem den Einlass in meine Disco verwehre, es ist meins und geht dem Staat nichts an. Dieses Urteil ist eine einzige Frechheit. Der Österreichische Staat geht mir bereits so auf den Arsch, den würde ich nie im Leben verteidigen, egal ob Nazis oder Linksextreme die MAcht übernehmen würden. Ich kümmere mich nur mehr um meine Familie und mich selbst. Ansonsten würde ich zusehen, wie die Menschen in den 30er Jahren.

Lotos
17.03.2010, 22:00
Ich unterstelle jetzt mal in gleicher Weise, daß die anderen Männer Bekannte der Türsteher waren.

Belegt durch was?
Warum hätten sie dann den Freund der Belannten nicht einlassen sollen?

Ajax
18.03.2010, 01:14
Wenn ich mir die Polizeimeldungen in unserer regionalen Zeitung anschaue, sind jede Woche die Discotheken Schauplatz eines Verbrechens, die häufig von Ausländern besucht werden. Über Discos mit hauptsächlich deutschem Anteil liest man vielleicht zweimal im Jahr.

lobentanz
18.03.2010, 01:45
Zu 2: Dicke Fehlannahme. Die Grundrechte gelten in Deutschland auch für Touristen, andere Besucher und auch Asylanten etc. Das gilt somit für die Artikel des Grundgesetzes, für die nicht (wie bei Artikel 12) speziell die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung des Sachinhalts ist.

Zu 3. Nun, der junge Mann wird nicht so tiefgehend muslimisch sein, wenn er eine Disco aufsucht. Also scheint es doch ein reines Hautfarbenproblem zu sein.
Vielleicht wars der Führerschein?
Beim zweiten mal wurde ihm der Zutritt erst nach Einsicht in seinen Führerschein verwehrt.

lobentanz
18.03.2010, 01:52
Mal was anderes:



Wieso eigentlich Entschädigung? Für was?
Frage ich mich auch.

Der Pharao hat ja das Geld gespart, das er sonst hätte in der Disco ausgeben müssen. Eigentlich hätte der Discobesitzer entschädigt werden müssen.

lobentanz
18.03.2010, 02:05
natürlich wäre dies dumm.
ich meinte dies theoretisch um damit zu untermauern, dass alleine der lokalbesitzer
zu entscheiden hat, wen er in sein lokal hineinlässt und wen nicht.
Sehe ich auch so.

Wen er nicht einlassen will, dem sagt er eben: "Du nicht!" und schiebt ihn wieder hinaus. Deshalb haben Neger so breite Nasen.

Ή Λ K Λ П
18.03.2010, 03:18
Selbstschuld. Was verirrt der sich auch in einem abgelegenen oesterreichischen Inzuchtdorf.

Ή Λ K Λ П
18.03.2010, 03:22
Es werden jeden Tag Deutsche an US,Russen oder Türkendiskos abgewiesen... wo bist du da?

Das koennen die Deutschen Frauen hier in Berlin nicht bestaetigen. Hier wimmelt es nur von Deutschen Frauen in den hiesigen Tuerkendiskos.

Nur mal als Bespiel - Taskim Berlin:

http://www.youtube.com/watch?v=BN0i6uJdkNQ

Octopus
18.03.2010, 07:07
Selbstschuld. Was verirrt der sich auch in einem abgelegenen oesterreichischen Inzuchtdorf.

richtig, sollen doch nach anatolien fahren und sich an den ziegen erfreuen ! :]
dort bekommen sie viel leichter das was sie sich in österreich erhofften.
quasi sehr schnell, grosse auswahl und umsonst.

P.S.
gute heimreise und tschüss tyson.............!

Alion
18.03.2010, 07:24
Ich habe selbst früher am Wochenende an der Tür gearbeitet.

Bei uns kam nichts rein was auch nur südländisch aussah und zwar mit Recht. Wenn man mal eine Ausnahme machte sah man diese Idioten nämlich meist etwas später nochmal, wenn man ihnen den Ausgang zeigen musste.

Ein Türsteher der diskutiert hat schon verloren....man liefert einfach nie eine Begründung und basta. Alles andere macht das Leben schwer und führt dann auch noch zu schwachsinnigen Prozessen wenn man Pech hat.

Man muss sich nicht erklären...nur ja oder nein und fertig.


Alion

Octopus
18.03.2010, 07:29
Ich habe selbst früher am Wochenende an der Tür gearbeitet.

Bei uns kam nichts rein was auch nur südländisch aussah und zwar mit Recht. Wenn man mal eine Ausnahme machte sah man diese Idioten nämlich meist etwas später nochmal, wenn man ihnen den Ausgang zeigen musste.

Ein Türsteher der diskutiert hat schon verloren....man liefert einfach nie eine Begründung und basta. Alles andere macht das Leben schwer und führt dann auch noch zu schwachsinnigen Prozessen wenn man Pech hat.

Man muss sich nicht erklären...nur ja oder nein und fertig.


Alion

ich zwar nie, aber Deine erklärung klingt für mich plausibel.

Weiter_Himmel
18.03.2010, 09:33
Das koennen die Deutschen Frauen hier in Berlin nicht bestaetigen. Hier wimmelt es nur von Deutschen Frauen in den hiesigen Tuerkendiskos.

Nur mal als Bespiel - Taskim Berlin:

http://www.youtube.com/watch?v=BN0i6uJdkNQ

Oha denkst du allen ernstes das diese blondierten Mongolengesichter Deutsch waren?2 könnte man vll der Deutschen Unterschicht zuordnen der Rest Türken.

Beißer
18.03.2010, 10:20
Die Gesetzeslage ist pervers und menschenrechtswidrig. Einem privaten Unternehmer muß es freigestellt sein, wem er seine Dienstleistung anbietet und wem nicht.

Das Urteil ist in höchstem Maße menschenverachtend.

Fingerzeiger
18.03.2010, 10:23
Also zunächst einmal hat der Gastwirt das Hausrecht.

Wer sich in der Szene auskennt, der weiß, dass die Türsteher diverse Dinge beachten(müssen) - zunächst einmal sollte für eine Ausgewogenheit der Gästestruktur gesorgt werden und gleichzeitg darauf geachtet werden, dass gewisse Landsleute net übermässig vertreten sein sollen(Albaner vs. Russen/Türken vs. Russen ect.pp.)
So kann es auch sein, dass Männergruppen gar net eingelassen werden, wenn die gleichen Typen einzeln kommen würden, dann wäre es kein Problem.
Natürlich muss der Türsteher auch darauf achten, dass die Gäste net übermässig alkoholisiert sind, wenn sie eingelassen werden wollen uns/oder bereits am Eingang einen agressiven Eindruck machen.

Beißer
18.03.2010, 10:27
Also zunächst einmal hat der Gastwirt das Hausrecht.


Nach diesem Urteil nicht mehr.

Fingerzeiger
18.03.2010, 10:32
Nach diesem Urteil nicht mehr.

Das Ganze ist im Ösiland passiert - ein ähnliches Urteil aus Deutschland ist mir net bekannt - da gibt es ab und an mal einen Aufschrei im Blätterwald aber kein Gerichtsurteil

Beißer
18.03.2010, 10:35
Das Ganze ist im Ösiland passiert

Dieselben Unrechtsgesetze sind auch bei uns in Kraft.

Ausonius
18.03.2010, 11:02
Ein Türsteher der diskutiert hat schon verloren....man liefert einfach nie eine Begründung und basta. Alles andere macht das Leben schwer und führt dann auch noch zu schwachsinnigen Prozessen wenn man Pech hat.

Man muss sich nicht erklären...nur ja oder nein und fertig.


Genau das ging in diesem Fall nach hinten los.

umananda
18.03.2010, 13:45
Genau das ging in diesem Fall nach hinten los.

Es wird sich nichts ändern. Wer nicht in einem Klub passt, wird auch in Zukunft draußen bleiben müssen. Ob er nun weiß, braun oder schwarz ist. Dieses ständige Aufheulen, wenn irgendeine Jammergestalt sich diskriminiert fühlt, nur weil sie einen Tanzklub nicht betreten darf, zeigt eher, dass die Suche nach Diskriminierungen ein Hobby ist.

Wer nimmt denn eine wirkliche Diskriminierung noch wahr, wenn man sie überall wittert?

Servus umananda

Fingerzeiger
18.03.2010, 14:14
Ein Club zahlt dann lieber die Strafe anstatt sich der Gefahr auszusetzen, dass durch eine Massenkeilerei die ganze Bude auseinandergenommen wird, was viel teurer wäre.

Octopus
18.03.2010, 15:45
Es wird sich nichts ändern. Wer nicht in einem Klub passt, wird auch in Zukunft draußen bleiben müssen. Ob er nun weiß, braun oder schwarz ist. Dieses ständige Aufheulen, wenn irgendeine Jammergestalt sich diskriminiert fühlt, nur weil sie einen Tanzklub nicht betreten darf, zeigt eher, dass die Suche nach Diskriminierungen ein Hobby ist.

Wer nimmt denn eine wirkliche Diskriminierung noch wahr, wenn man sie überall wittert?

Servus umananda

keiner.
dieses infaltionär gebrauchte wort der links-grünen jagd- und schiessgesellschaft
nimmt doch nur mehr sie selber ernst.
ja, die gutmenschen sind mir ein gräuel.

Alion
18.03.2010, 16:06
Die Gesetzeslage ist pervers und menschenrechtswidrig. Einem privaten Unternehmer muß es freigestellt sein, wem er seine Dienstleistung anbietet und wem nicht.

Das Urteil ist in höchstem Maße menschenverachtend.


.....und in höchstem Maße dumm! Solche Urteile sprechen Richter auf ihren Elfenbeintürmen, die sehr weit weg sind von der Lebenswirklichkeit des Volkes.

Sie wohnen in ihren Villenvororten und die einzigen Ausländer die sie je kennenlernen sind ihr Gemüsehändler, dienstbare Geister oder gehören der Bildungselite an.

Das Gesindel kennen sie noch nicht, werden es aber auch sehr bald kennenlernen, wenn das Pack erst brandschatzend durch ihre Vororte zieht.

Orkhorden sind Orkhorden ich sehe an dieser treffenden Bezeichnung keinerlei Diskriminierung!


Alion

Cinnamon
18.03.2010, 17:17
Selbstschuld. Was verirrt der sich auch in einem abgelegenen oesterreichischen Inzuchtdorf.

Was hast du eigentlich noch hier im verhassten Europa verloren, Türkenbengel?

Beißer
18.03.2010, 17:41
.....und in höchstem Maße dumm!

Nicht wenn man es sich zum Lebensziel gemacht hat, das deutsche Volk auszurotten.

Dexter
18.03.2010, 18:09
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,352416


Toll, jetzt werden den Lokalbesitzern zusätzlich zu dem idiotischen Nichtraucherschutz auch noch die Prügelunterschichtsmigranten aufgezwungen, denn das ist in Wirklichkeit der Grund fürs nicht reinkommen. Zu oft hatte man Probleme mit Migranten und deshalb zieht eben so mancher Besitzer einen Strich.....

Das Urteil ergibt schon Sinn. Der bare Verdacht reich nicht aus, außer es wäre eine dementsprechende Vorgeschichte bekannt, die darauf schließen lassen würde, dass die Person wieder so handeln könnte. Racial Profiling ist in solchen Punken wirklich sehr klar verboten. Damit bleibt entweder das Risiko für den Beitreiber Strafe zu zahlen, oder das Lokal in eine Festung umzuwandeln, von jede_m_r Kund_en_in einen Personalausweis zu verlangen, und dies ganze auch noch elektronisch zu speichern. Nachdem schon die Kundendaten erfasst sind, könnten im weiteren die Karten mit Magnetstreifen oder RFID Chips zur Bezahlung dienen. Wenn du dann noch überall bis auf den WC Kabinen Überwachungskameras installierst, und die Security hoch fährst, kannst du dementsprechende Kundenkarteien anlegen, damit du gerechtfertigter Weise Menschen die Probleme machen, ein sicheres Betretungsverbot für das Lokal auszusprechen. Ich habe solche Anlegen schon gesehen, aber ich bin kein Freund von Großraumdiskos, und mir geht diese Form der Überwachung persönlich zu weit. Diese Lösung ist zwar sehr teuer in den Anschaffungskosten, wenn sie aber einmal läuft, und sich die Türsteher auch wirklich die Personen mit bekanntem Vorleben ablehnen, kann das sehr gut funktionieren.

Beißer
18.03.2010, 18:15
Racial Profiling ist in solchen Punken wirklich sehr klar verboten.

Das kann nicht hingenommen werden, da es sich um eine krasse Menschenrechtsverletzung handelt!

Octopus
18.03.2010, 18:28
Das Urteil ergibt schon Sinn. Der bare Verdacht reich nicht aus, außer es wäre eine dementsprechende Vorgeschichte bekannt, die darauf schließen lassen würde, dass die Person wieder so handeln könnte. Racial Profiling ist in solchen Punken wirklich sehr klar verboten. Damit bleibt entweder das Risiko für den Beitreiber Strafe zu zahlen, oder das Lokal in eine Festung umzuwandeln, von jede_m_r Kund_en_in einen Personalausweis zu verlangen, und dies ganze auch noch elektronisch zu speichern. Nachdem schon die Kundendaten erfasst sind, könnten im weiteren die Karten mit Magnetstreifen oder RFID Chips zur Bezahlung dienen. Wenn du dann noch überall bis auf den WC Kabinen Überwachungskameras installierst, und die Security hoch fährst, kannst du dementsprechende Kundenkarteien anlegen, damit du gerechtfertigter Weise Menschen die Probleme machen, ein sicheres Betretungsverbot für das Lokal auszusprechen. Ich habe solche Anlegen schon gesehen, aber ich bin kein Freund von Großraumdiskos, und mir geht diese Form der Überwachung persönlich zu weit. Diese Lösung ist zwar sehr teuer in den Anschaffungskosten, wenn sie aber einmal läuft, und sich die Türsteher auch wirklich die Personen mit bekanntem Vorleben ablehnen, kann das sehr gut funktionieren.

wie die gesetzeslage auch immer sei, es müsste rechtlich dem lokalbesitzer völlig freigestellt sein, wen er in sein lokal hineinlässt, ob geraucht werden darf etc.
oder nicht.
er alleine und sonst niemand trägt das wirtschaftliche risiko, eine zwangsbeglückung des staates wäre nur maximal dann theoretisch überlegenswert wenn der staat auch für etwaige daraus folgenden finanziellen einbussen haften würde.

da dies aber sicherlich nie der fall sein wird, hat er sich gefälligst herauszuhalten.

Dexter
18.03.2010, 18:49
wie die gesetzeslage auch immer sei, es müsste rechtlich dem lokalbesitzer völlig freigestellt sein, wen er in sein lokal hineinlässt, ob geraucht werden darf etc.
oder nicht.
er alleine und sonst niemand trägt das wirtschaftliche risiko, eine zwangsbeglückung des staates wäre nur maximal dann theoretisch überlegenswert wenn der staat auch für etwaige daraus folgenden finanziellen einbussen haften würde.

da dies aber sicherlich nie der fall sein wird, hat er sich gefälligst herauszuhalten.

Hier prallen sehr grundsätzliche Menschenrechte aufeinander. Menschen sind lt. Verfassung gleich, also steht es diesem Mann welcher Hautfarbe und Herkunft auch immer zu, dass er nicht nach diesen Kriterien bewertet wird. Im Konkreten Fall hat ihm das Gericht recht gegeben und den Lokalbesitzer verurteilt. Natürlich bleibt es jedoch eine Diskothek zwar ein privater Besitz, über welchen der Verwalter dieses Rechtes natürlich auch verfügen kann, stellt jedoch gleichsam wieder als Raum sozialer Interaktion einen Bereich des öffentlichen Lebens dar, und in diesem muss er entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz auch behandelt werden wie jeder andere, und hier ist er unbescholtener Mensch, der in diesem Staat lebt. Um es an einem anderen einfacheren Beispiel zu zeigen, darf ein Busfahrer auch seine Dienstleistung Fahrgästen mit möglichem Migrationshintergrund nicht verweigern, wenn sie sich an die Regeln halten.

Beißer
18.03.2010, 18:53
Menschen sind lt. Verfassung gleich

Aber sie definiert nicht, wer Mensch ist und was nicht.

Beißer
18.03.2010, 18:54
Um es an einem anderen einfacheren Beispiel zu zeigen, darf ein Busfahrer auch seine Dienstleistung Fahrgästen mit möglichem Migrationshintergrund nicht verweigern, wenn sie sich an die Regeln halten.

Ja. Auch das ist nicht nur falsch, sondern eine krasse Menschenrechtsverletzung.

Dexter
18.03.2010, 18:57
Aber sie definiert nicht, was Mensch ist und was nicht.

Ich wünschte du wärst keiner. Das würde deine Absonderungen zwar kaum erträglich machen, aber sie würden wenigstens dein krudes Menschenbild erklären.

Beißer
18.03.2010, 19:03
Ich wünschte du wärst keiner.

Dein Wunsch wurde erhört. Ich bin ein arischer Übermensch! :]

Dexter
18.03.2010, 19:05
Dein Wunsch wurde erhört. Ich bin ein arischer Übermensch! :]

Der arme Begriff Übermensch. Wenn Nietzsche noch leben würde, er könnte gar nicht so viel fressen, wie er kotzen möchte.

Beißer
18.03.2010, 19:11
Der arme Begriff Übermensch. Wenn Nietzsche noch leben würde, er könnte gar nicht so viel fressen, wie er kotzen möchte.

Wenn Nietzsche noch leben würde, er würde mich um ein Autogramm anbetteln.

Dexter
18.03.2010, 19:16
Wenn Nietzsche noch leben würde, er würde mich um ein Autogramm anbetteln.

Dann hätte er zweifelsfrei wieder einmal zu viel Opium genommen.

umananda
18.03.2010, 19:16
Hier prallen sehr grundsätzliche Menschenrechte aufeinander. Menschen sind lt. Verfassung gleich, also steht es diesem Mann welcher Hautfarbe und Herkunft auch immer zu, dass er nicht nach diesen Kriterien bewertet wird. Im Konkreten Fall hat ihm das Gericht recht gegeben und den Lokalbesitzer verurteilt. Natürlich bleibt es jedoch eine Diskothek zwar ein privater Besitz, über welchen der Verwalter dieses Rechtes natürlich auch verfügen kann, stellt jedoch gleichsam wieder als Raum sozialer Interaktion einen Bereich des öffentlichen Lebens dar, und in diesem muss er entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz auch behandelt werden wie jeder andere halten.

Sei mir nicht böse, aber die Menschenrechte ins Spiel zu bringen, weil irgendein Depp in eineDiskothek nicht hineindurfte und abgewiesen wurde ist jenes Gutmenschen-Denken, das die ganze Diskussion um Menschenrechte zur Farce macht.

Niemand kann gezwungen werden, einen Gast zu akzeptieren. Und so wird es zum Glück dort, wo ich zum Tanzen gehe auch rigoros gehandhabt.

Dieser Richter gehört zu der Bevölkerungsgruppe, die weder einen Neger als Meinl-Wappen noch einen Negerkuss akzeptiert. Diese ganze Debatte führt das Menschenrecht ad absurdum ...

Servus umananda

carpe diem
18.03.2010, 19:21
Bei uns wurde vor Jahren in einem Tanzlokal Harry Belafonte nicht reingelassen, er wurde einfach nicht erkannt.
Es gab einen mittleren Skandal.

Beißer
18.03.2010, 19:21
... Diese ganze Debatte führt das Menschenrecht ad absurdum ...

Servus umananda

Eben.

Beißer
18.03.2010, 19:22
Bei uns wurde vor Jahren in einem Tanzlokal Harry Belafonte nicht reingelassen, er wurde einfach nicht erkannt.
Es gab einen mittleren Skandal.

Höchstens unter Linken. Und die sind bekanntlich irrelevant.

Octopus
18.03.2010, 19:40
Hier prallen sehr grundsätzliche Menschenrechte aufeinander. Menschen sind lt. Verfassung gleich, also steht es diesem Mann welcher Hautfarbe und Herkunft auch immer zu, dass er nicht nach diesen Kriterien bewertet wird. Im Konkreten Fall hat ihm das Gericht recht gegeben und den Lokalbesitzer verurteilt. Natürlich bleibt es jedoch eine Diskothek zwar ein privater Besitz, über welchen der Verwalter dieses Rechtes natürlich auch verfügen kann, stellt jedoch gleichsam wieder als Raum sozialer Interaktion einen Bereich des öffentlichen Lebens dar, und in diesem muss er entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz auch behandelt werden wie jeder andere, und hier ist er unbescholtener Mensch, der in diesem Staat lebt. Um es an einem anderen einfacheren Beispiel zu zeigen, darf ein Busfahrer auch seine Dienstleistung Fahrgästen mit möglichem Migrationshintergrund nicht verweigern, wenn sie sich an die Regeln halten.

soso, dann hat der staat die verdammte pflicht auch etwaige finanzielle schäden zu begleichen, wenn der verursacher dazu nicht in der lage sein sollte.

Dexter
18.03.2010, 19:46
soso, dann hat der staat die verdammte pflicht auch etwaige finanzielle schäden zu begleichen, wenn der verursacher dazu nicht in der lage sein sollte.

Wenn du die Bevölkerung dazu bekommst für eine wesentliche Anhebung der Abgabenquote zu sein, könnte das machbar sein.

Don
18.03.2010, 19:46
Die Türsteher-Mafia ist hauptsächlich für ihren kriminellen Hintergrund bekannt.


Genau. Besonders türkische Türsteher.

"du kommst hier net rein, Katoffel."

Don
18.03.2010, 19:51
. Menschen sind lt. Verfassung gleich,

Nein. Das wußten sogar die Väter des GG.
Nur Linke mit spinning brains wissen das nicht.

Cinnamon
18.03.2010, 19:58
Hier prallen sehr grundsätzliche Menschenrechte aufeinander. Menschen sind lt. Verfassung gleich, also steht es diesem Mann welcher Hautfarbe und Herkunft auch immer zu, dass er nicht nach diesen Kriterien bewertet wird. Im Konkreten Fall hat ihm das Gericht recht gegeben und den Lokalbesitzer verurteilt. Natürlich bleibt es jedoch eine Diskothek zwar ein privater Besitz, über welchen der Verwalter dieses Rechtes natürlich auch verfügen kann, stellt jedoch gleichsam wieder als Raum sozialer Interaktion einen Bereich des öffentlichen Lebens dar, und in diesem muss er entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz auch behandelt werden wie jeder andere, und hier ist er unbescholtener Mensch, der in diesem Staat lebt. Um es an einem anderen einfacheren Beispiel zu zeigen, darf ein Busfahrer auch seine Dienstleistung Fahrgästen mit möglichem Migrationshintergrund nicht verweigern, wenn sie sich an die Regeln halten.

Entweder ein Raum ist privat oder er ist öffentlich. Öffentlich ist er dann, wenn er unter der direkten Verfügung einer beliebigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung steht. Diese Diskothek ist ein privater Club, und da gilt das Recht des Besitzers, sich seine Gäste frei nach Gusto auszusuchen. Und auch du solltest es endlich lernen: DIe Verfassung bindet IMMER NUR Hoheitsträger. Nur und ausschließlich die. Für private Personen und Unternehmen gilt die Verfassung nie direkt, nur indirekt über Gesetze. Und der Vergleich mit dem Busfahrer hinkt auch noch, weil der ÖPNV auch in Österreich öffentlich betrieben wird und unter Kontraktionszwang steht. Diese EInrichtungen haben nämlich keine Vertragsfreiheit, weil die ALlgemeinheit auf ihre Dienste angewiesen ist. Niemand ist aber auf die Dienste einer speziellen Diskothek angewiesen, und es gibt kein Gesetz dass sie einen Kontraktionszwang unterwirft. Folge: Nein, er hat eben nicht das menschenrechtlich verbriefte Recht auf Zutritt. Sozialer Interaktionsraum hin oder her. Sonst wäre es auch unzulässig, z. B. nur Leute mit einem bestimmten Outfit oder einem bestimmten Accesoire reinzulassen oder oder oder.

Octopus
18.03.2010, 20:01
Wenn du die Bevölkerung dazu bekommst für eine wesentliche Anhebung der Abgabenquote zu sein, könnte das machbar sein.

ich wäre eher dafür, dass man diese parteien und politiker nicht wählt die meinen sich in die wirtschaftlichen belange eines lokalbesitzers einmischen zu müssen.

Cinnamon
18.03.2010, 20:03
Wenn du die Bevölkerung dazu bekommst für eine wesentliche Anhebung der Abgabenquote zu sein, könnte das machbar sein.

Wieso sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen? Die Allgemeinheit hätte das AGG in einem Bürgerentscheid mit absoluter Sicherheit zurückgewiesen und es wäre nie in Kraft getreten.

cougar
18.03.2010, 20:14
mein gott der türsteher wird schon wissen warum er den nicht reinlies. er typ ist halt dann zur ZARRA gerannt und dieser unnötige verein hat geklagt, jeder kann in sein lokal reinlassen wen er will oder nicht.finde den ganzen aufwand wegen so einem dreck aufgebauscht und unnötig.zarra hat sich mal wieder wichtig gemacht und ein rechtsverdreher hat wieder verdient alles wegen so eines typs.

Cinnamon
18.03.2010, 20:17
mein gott der türsteher wird schon wissen warum er den nicht reinlies. er typ ist halt dann zur ZARRA gerannt und dieser unnötige verein hat geklagt, jeder kann in sein lokal reinlassen wen er will oder nicht.finde den ganzen aufwand wegen so einem dreck aufgebauscht und unnötig.zarra hat sich mal wieder wichtig gemacht und ein rechtsverdreher hat wieder verdient alles wegen so eines typs.

Ein wenig Korrektheit schadet wohl nicht: Der Verein heißt ZARA (Zivilcourage und Antirassismus-Arbeit) und hat nicht geklagt, das war der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Beide Vereine teilen sich aber ein Büro, sind aber zumindest formal nicht identisch.

Cinnamon
18.03.2010, 20:23
Das Urteil ergibt schon Sinn. Der bare Verdacht reich nicht aus, außer es wäre eine dementsprechende Vorgeschichte bekannt, die darauf schließen lassen würde, dass die Person wieder so handeln könnte. Racial Profiling ist in solchen Punken wirklich sehr klar verboten. Damit bleibt entweder das Risiko für den Beitreiber Strafe zu zahlen, oder das Lokal in eine Festung umzuwandeln, von jede_m_r Kund_en_in einen Personalausweis zu verlangen, und dies ganze auch noch elektronisch zu speichern. Nachdem schon die Kundendaten erfasst sind, könnten im weiteren die Karten mit Magnetstreifen oder RFID Chips zur Bezahlung dienen. Wenn du dann noch überall bis auf den WC Kabinen Überwachungskameras installierst, und die Security hoch fährst, kannst du dementsprechende Kundenkarteien anlegen, damit du gerechtfertigter Weise Menschen die Probleme machen, ein sicheres Betretungsverbot für das Lokal auszusprechen. Ich habe solche Anlegen schon gesehen, aber ich bin kein Freund von Großraumdiskos, und mir geht diese Form der Überwachung persönlich zu weit. Diese Lösung ist zwar sehr teuer in den Anschaffungskosten, wenn sie aber einmal läuft, und sich die Türsteher auch wirklich die Personen mit bekanntem Vorleben ablehnen, kann das sehr gut funktionieren.

Oh ja, das ist natürlich viel besser als Racial Profiling. Einfach alle überwachen. Anstatt die üblichen Verdächtigen nicht reinzulassen überwacht man allgemein jeden. :rolleyes:

Ich weiß echt nicht, was peinlicher ist.

Dexter
18.03.2010, 20:51
Oh ja, das ist natürlich viel besser als Racial Profiling. Einfach alle überwachen. Anstatt die üblichen Verdächtigen nicht reinzulassen überwacht man allgemein jeden. :rolleyes:

Ich weiß echt nicht, was peinlicher ist.

In den Augen des Menschenrechtes ist ein Mensch so lange unschuldig, bis er eindeutig einer Tat überführt werden kann.

Cinnamon
18.03.2010, 20:53
In den Augen des Menschenrechtes ist ein Mensch so lange unschuldig, bis er eindeutig einer Tat überführt werden kann.

Was hat das eine mit dem anderem zu tun? Vor allem gilt das nur strafrechtlich und sonst nirgends. Racial Profiling ist eines von vielen Instrumente, Angehörige von Gruppen, die Ärger machen gar nicht erst reinzulassen und Ärger so vorzubeugen.

Dexter
18.03.2010, 20:55
Wieso sollte die Allgemeinheit dafür aufkommen? Die Allgemeinheit hätte das AGG in einem Bürgerentscheid mit absoluter Sicherheit zurückgewiesen und es wäre nie in Kraft getreten.

Die Allgemeinheit kann je nach Region, Zeit, Gruppenzusammensetung sehr unterschiedliche Interessen haben. Bei mir sind es gut gepflegte Parkanlagen und Parkplätze. Natürlich sollte versucht werden eine möglichst sinnvolle Verwendung der Gelder zu versuchen, aber ich freue mich trotzdem nicht nur über sauberes Trinkwasser sondern auch an der schönen Bepflanzung lokaler Grünanlagen, auch wenn du diese wesentlich weniger essentiell als meine Trinkwasserversorgung ist.

Cinnamon
18.03.2010, 20:56
Die Allgemeinheit kann je nach Region, Zeit, Gruppenzusammensetung sehr unterschiedliche Interessen haben. Bei mir sind es gut gepflegte Parkanlagen und Parkplätze. Natürlich sollte versucht werden eine möglichst sinnvolle Verwendung der Gelder zu versuchen, aber ich freue mich trotzdem nicht nur über sauberes Trinkwasser sondern auch an der schönen Bepflanzung lokaler Grünanlagen, auch wenn du diese wesentlich weniger essentiell als meine Trinkwasserversorgung ist.

Bundesweit betrachtet ist zumindest die Ablehnung des AGG sehr eindeutig ausgefallen.

Don
18.03.2010, 21:01
In den Augen des Menschenrechtes ist ein Mensch so lange unschuldig, bis er eindeutig einer Tat überführt werden kann.

Nein. Das steht in der Strafprozeßordnung.

Hat mit Menschenrechten, die übrigens keine Augen haben, nichts zu tun.

Don
18.03.2010, 21:02
Die Allgemeinheit kann je nach Region, Zeit, Gruppenzusammensetung sehr unterschiedliche Interessen haben. Bei mir sind es gut gepflegte Parkanlagen und Parkplätze.

Du weißt schon daß es untersagt ist dort seine Notdurft zu verrichten.

Dexter
18.03.2010, 21:04
Was hat das eine mit dem anderem zu tun? Vor allem gilt das nur strafrechtlich und sonst nirgends. Racial Profiling ist eines von vielen Instrumente, Angehörige von Gruppen, die Ärger machen gar nicht erst reinzulassen und Ärger so vorzubeugen.

In den USA sind diese Formen des Mainstreaming viel weiter fortgeschritten, und ich denke Europa hat da auch noch einiges aufzuholen, gleichwohl die USA nicht für alles ein unbedingt beispielgebender Staat ist. Wenn ein Türsteher nach Kriterien der ethnischen Herkunft die Gäste sortieren würde, und ihm wäre dies nachweisbar, und es gäbe keine andere Gefahr, die aber dann wiederum glaubwürdig dargestellt werden müsste, könnte wiederum so ein Fall erfolgreich sein.

Es gibt auch Gruppen welche nach Arbeitsplatzangeboten suchen, welche nicht genderneural formuliert sind, was innerhalb der EU Gesetz ist, und bringen diese Firmen zur Anzeige.

Cinnamon
18.03.2010, 21:04
Nein. Das steht in der Strafprozeßordnung.

Hat mit Menschenrechten, die übrigens keine Augen haben, nichts zu tun.


Bitteschön:


Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.


Jede Person, die wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange ihre Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem sie alle für ihre Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.

Dexter
18.03.2010, 21:05
Du weißt schon daß es untersagt ist dort seine Notdurft zu verrichten.

Meine ist weniger ein Problem, aber es gibt ein paar Straßen mit sehr viel Hundekot. Der Regionalwahlkampf wird immer nur von den besten Themen dominiert.

Cinnamon
18.03.2010, 21:06
In den USA sind diese Formen des Mainstreaming viel weiter fortgeschritten, und ich denke Europa hat da auch noch einiges aufzuholen, gleichwohl die USA nicht für alles ein unbedingt beispielgebender Staat ist. Wenn ein Türsteher nach Kriterien der ethnischen Herkunft die Gäste sortieren würde, und ihm wäre dies nachweisbar, und es gäbe keine andere Gefahr, die aber dann wiederum glaubwürdig dargestellt werden müsste, könnte wiederum so ein Fall erfolgreich sein.

Es gibt auch Gruppen welche nach Arbeitsplatzangeboten suchen, welche nicht genderneural formuliert sind, was innerhalb der EU Gesetz ist, und bringen diese Firmen zur Anzeige.

Auch bei Arbeitsplatzangeboten ist das so eine Sache: Wenn der betreffende Arbeitgeber lieber einen Mann oder eine Frau einstellt, wird er das eh tun. Er wird neutral ausschreiben, vielleicht ein paar gar nicht zur Einstellung Vorgesehene zum Pro-Forma-Vorstellungsgespräch einladen und dann den einstellen, den er möchte. Ob er nun dabei ethnisch, geschlechtlich oder wie auch immer diskriminiert, er wird es tun und dabei halt bloß keine Beweise liefern. Ich weiß nicht, wo da das Problem ist.

Dexter
18.03.2010, 21:13
Bundesweit betrachtet ist zumindest die Ablehnung des AGG sehr eindeutig ausgefallen.

Ich denke auch nicht, dass die Österreicher springen vor Freude, aber im Endeffekt bringt es sich nicht großartig dagegen zu wehren, sondern sich an die Spielregeln zu halten. Wenn die Feminist_inn_en ihre gendergerechte Sprache haben wollen, um ein Beispiel zu nennen, um sich der Gleichberechtigung näher zu fühlen, so kann es dir auf der Universität bei einer Arbeit durchaus einen Notengrad kosten, wenn du keine gendergerechte Sprache verwendest.

Cinnamon
18.03.2010, 21:15
Ich denke auch nicht, dass die Österreicher springen vor Freude, aber im Endeffekt bringt es sich nicht großartig dagegen zu wehren, sondern sich an die Spielregeln zu halten. Wenn die Feminist_inn_en ihre gendergerechte Sprache haben wollen, um ein Beispiel zu nennen, um sich der Gleichberechtigung näher zu fühlen, so kann es dir auf der Universität bei einer Arbeit durchaus einen Notengrad kosten, wenn du keine gendergerechte Sprache verwendest.

Oh Gott, wie peinlich. Man benotet Arbeiten schlechter, weil sie nicht gegendert sind? Ändert die Gendersprache irgendwas an der Richtigkeit oder Falschheit der Aussagen in einer Arbeit?

Dexter
18.03.2010, 21:15
Auch bei Arbeitsplatzangeboten ist das so eine Sache: Wenn der betreffende Arbeitgeber lieber einen Mann oder eine Frau einstellt, wird er das eh tun. Er wird neutral ausschreiben, vielleicht ein paar gar nicht zur Einstellung Vorgesehene zum Pro-Forma-Vorstellungsgespräch einladen und dann den einstellen, den er möchte. Ob er nun dabei ethnisch, geschlechtlich oder wie auch immer diskriminiert, er wird es tun und dabei halt bloß keine Beweise liefern. Ich weiß nicht, wo da das Problem ist.

Somit hast du auch die Antwort, warum eine Meritokratie nicht so einfach funktioniert, wie es sich auf dem Papier liest, und warum du so etwas wie Rassismus nicht durch ein Gesetz verbieten kannst.

GG146
18.03.2010, 21:17
Nein. Das steht in der Strafprozeßordnung.

Hat mit Menschenrechten, die übrigens keine Augen haben, nichts zu tun.

Grund- und Menschenrechte werden in einfachen Gesetzen konkretisiert und über sie die Rechtspraxis eingebracht.

Die Strafprozessordnung ist eines der wichtigsten einfachen Gesetze, in dem Grund- und Menschenrechte umgesetzt werden.

Cinnamon
18.03.2010, 21:20
Somit hast du auch die Antwort, warum eine Meritokratie nicht so einfach funktioniert, wie es sich auf dem Papier liest, und warum du so etwas wie Rassismus nicht durch ein Gesetz verbieten kannst.

Ich war auch nie der Auffassung, dass das das Ziel dieses Gesetzes wäre.

Dexter
18.03.2010, 21:20
Oh Gott, wie peinlich. Man benotet Arbeiten schlechter, weil sie nicht gegendert sind? Ändert die Gendersprache irgendwas an der Richtigkeit oder Falschheit der Aussagen in einer Arbeit?

Da ich nicht auf der Seite der Vortragenden bin, egal welchen Rang diese in der universitären Hackordnung innehaben, kann ich dir diese Frage nicht beantworten, aber das ist durchaus Verhalten, das so vorkommen kann. Eine Arbeit zu gendern gehört zu den Abgabekriterien. Wird das Kriterium nicht erfüllt, gibt es Abschläge also schlechtere Noten. Bei uns absolvieren Physiker_innen Pflichtgenderseminare, und ich denke, wenn sie weiter so gut dran bleiben wie gerade jetzt, könnte das in gar nicht so weiter Zukunft in jedem Studium ein Pflichtpunkt sein.

Cinnamon
18.03.2010, 21:24
Da ich nicht auf der Seite der Vortragenden bin, egal welchen Rang diese in der universitären Hackordnung innehaben, kann ich dir diese Frage nicht beantworten, aber das ist durchaus Verhalten, das so vorkommen kann. Eine Arbeit zu gendern gehört zu den Abgabekriterien. Wird das Kriterium nicht erfüllt, gibt es Abschläge also schlechtere Noten. Bei uns absolvieren Physiker_innen Pflichtgenderseminare, und ich denke, wenn sie weiter so gut dran bleiben wie gerade jetzt, könnte das in gar nicht so weiter Zukunft in jedem Studium ein Pflichtpunkt sein.

Naja, ist ja auch egal. Man kann es auch gendern und sich seinen Teil denken. Wenn man dann genügend Einfluss hat kann man Gender Mainstreaming auch bekämpfen.

umananda
18.03.2010, 21:47
Was hat das eine mit dem anderem zu tun? Vor allem gilt das nur strafrechtlich und sonst nirgends. Racial Profiling ist eines von vielen Instrumente, Angehörige von Gruppen, die Ärger machen gar nicht erst reinzulassen und Ärger so vorzubeugen.
Es geht im Prinzip nicht einmal darum, ob jemand Randale machen könnte, sondern es kann auch ein falsches Outfit sein. Ich hatte es bereits einmal erwähnt, dass in manchen Tanzclubs auch eine bestimmtes Erscheinungsbild ein Auswahlkriterium sein kann.



Servus umananda

Felix Krull
18.03.2010, 21:52
Es geht im Prinzip nicht einmal darum, ob jemand Randale machen könnte, sondern es kann auch ein falschen Outfit sein. Ich hatte es bereits einmal erwähnt, dass in manchen Tanzclubs auch eine bestimmtes Erscheinungsbild ein Auswahlkriterium sein kann.
In gewisse "trendige" Clubs kommt man mit Sneakern, Baggy Pants oder im beliebten Hartz IV-Trainingsanzug nunmal nicht rein. Das war aber schon immer so.

Wenn der Türsteher will, dann findet er fast immer einen Grund um jemanden abzuweisen. Zumindest hat der Betreiber der Disco jetzt gelernt, daß er subtiler lügen muß, wenn er keine Ölaugen im Laden haben will.

Dexter
18.03.2010, 22:35
Naja, ist ja auch egal. Man kann es auch gendern und sich seinen Teil denken. Wenn man dann genügend Einfluss hat kann man Gender Mainstreaming auch bekämpfen.

Ich nehme das genau so. Das sind Kriterien. Ich bin dort Student und nicht teil des Lehrkörpers, es obliegt mir nicht zu entscheiden, welche Kriterien aus welchen Gründen gelten mögen, und füge mich daher, wenn darauf bestanden wird, in die Genderfloskeln ein. Es ist wirklich eine Form der Gewohnheit. Irgendwann denkst du nicht mehr nach, und machst es von selbst, und ersparst damit allen Ärger, denn auch die Lehrenden verfolgen hierbei nur eine Form der Übereinkunft, an der sie nur mehr oder minder beteiligt waren. Außerdem habe sogar ich so viel Ehrgeiz in mir, dass ich einen Notengrad nicht verlieren will, weil ich eine formale Regel nicht halten wollte.

Es gibt Ideen das auf den Kindergarten oder auch Grundschulen anzuwenden. Mehr oder minder von Beginn an den Kindern schon beizubringen gendergerechte Sprache und Schrift zu verwenden. Sprache kann sich langsam ändern, aber auch diese Meinung, dass gendergerechte Sprache ein unverzichtbarer Schritt zu einer gendergerechteren Welt zu sein, wird von Theoretiker_innen ua. der dritten Feministischen Welle bezweifelt, die dann die Dichotomie der zweiten Welle kritisieren.

The Dude
18.03.2010, 23:01
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,352416


Toll, jetzt werden den Lokalbesitzern zusätzlich zu dem idiotischen Nichtraucherschutz auch noch die Prügelunterschichtsmigranten aufgezwungen, denn das ist in Wirklichkeit der Grund fürs nicht reinkommen. Zu oft hatte man Probleme mit Migranten und deshalb zieht eben so mancher Besitzer einen Strich.....

Das hört sich eher danach an, daß die Security zu blöd war bzw. nicht richtig geschult wurde und Angriffspunkte geliefert hat, die verwertbar waren.

Interessant ist, Frauen jeglicher Herkunft haben keine Probleme in einen Club reinzukommen.

Da ist es doch bemerkenswert, daß solche Läden, die im Prinzip an jedem weiteren Gast mittels Eintritt und Verzehr verdienen, es sich aber aus offenbar wirtschaftlichen Gründen leisten können, einen entsprechenden Filter zu setzen.

Nicht vergessen, der Markt regelt das: Wenn diese Läden total falsch liegen, dann könnte sich eine Konkurrenz entsprechend positionieren. Gibt's das??

Dexter
18.03.2010, 23:36
Das hört sich eher danach an, daß die Security zu blöd war bzw. nicht richtig geschult wurde und Angriffspunkte geliefert hat, die verwertbar waren.

Interessant ist, Frauen jeglicher Herkunft haben keine Probleme in einen Club reinzukommen.

Da ist es doch bemerkenswert, daß solche Läden, die im Prinzip an jedem weiteren Gast mittels Eintritt und Verzehr verdienen, es sich aber aus offenbar wirtschaftlichen Gründen leisten können, einen entsprechenden Filter zu setzen.

Nicht vergessen, der Markt regelt das: Wenn diese Läden total falsch liegen, dann könnte sich eine Konkurrenz entsprechend positionieren. Gibt's das??

Ich denke, das regelt auch in weiten Teilen der Markt sehr gut. Wenn ich bedenke wie viele Menschen alkoholkrank sind vielleicht sogar zu viele. Dementsprechend schnell fluktuieren aber auch die Szenen vor allem in größeren Ballungsräumen. Eine Diskothek wirft nicht sehr lange wirklich gutes Geld ab, und das ist ein Markt mit sehr vielen Teilnehmern und damit einer sehr hohen Konkurrenzdichte und eher geringen Gastronomiegewinnmargen.

lobentanz
19.03.2010, 04:07
Das koennen die Deutschen Frauen hier in Berlin nicht bestaetigen. Hier wimmelt es nur von Deutschen Frauen in den hiesigen Tuerkendiskos.

Nur mal als Bespiel - Taskim Berlin:

http://www.youtube.com/watch?v=BN0i6uJdkNQ
Das täuscht. Tatsächlich sind das türkische Transen.

lobentanz
19.03.2010, 04:10
richtig, sollen doch nach anatolien fahren und sich an den ziegen erfreuen ! :]
dort bekommen sie viel leichter das was sie sich in österreich erhofften.
quasi sehr schnell, grosse auswahl und umsonst.

P.S.
gute heimreise und tschüss tyson.............!
Nicht umsonst.

Das beglückte Schaf (Ziege, Hund, sonstwas,) muss geschlachtet und an die Nachbargemeinde verfüttert werden. Ist Vorschrift.

lobentanz
19.03.2010, 04:24
Hier prallen sehr grundsätzliche Menschenrechte aufeinander. Menschen sind lt. Verfassung gleich, also steht es diesem Mann welcher Hautfarbe und Herkunft auch immer zu, dass er nicht nach diesen Kriterien bewertet wird. Im Konkreten Fall hat ihm das Gericht recht gegeben und den Lokalbesitzer verurteilt. Natürlich bleibt es jedoch eine Diskothek zwar ein privater Besitz, über welchen der Verwalter dieses Rechtes natürlich auch verfügen kann, stellt jedoch gleichsam wieder als Raum sozialer Interaktion einen Bereich des öffentlichen Lebens dar, und in diesem muss er entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz auch behandelt werden wie jeder andere, und hier ist er unbescholtener Mensch, der in diesem Staat lebt. Um es an einem anderen einfacheren Beispiel zu zeigen, darf ein Busfahrer auch seine Dienstleistung Fahrgästen mit möglichem Migrationshintergrund nicht verweigern, wenn sie sich an die Regeln halten.
Eine Diskothek ist ein Geschäftsbetrieb. Der Besitzer wird die Zusammensetzung seiner Gäste zu seinem maximalen Ertrag optimieren. Dass er Personen, die ihm und seinen Gästen unpassend und nachteilig erscheinen, den Zutritt verwehrt, ist selbstverständlich. Das ist wirtschaftlich begründet und keine Diskriminierung. Deshalb halte ich dieses Urteil für einen Logikfehler des Richters.

Zack1
19.03.2010, 05:11
Hallo,

es gibt auch, es wurde schon angedeutet, geschlechtliche Auswahl. In Berlin, lang ist es her bin ich in einer gemischten Gruppe (2/2 - nein nicht 2 Männer 2 Schwule:hihi:)) nicht hineingelsassen worden. Meine fetzige Freundin ist überall hineingekommen.
Sehr charmant die Frau! :respekt:

Vllt hatten die ihr Ausländerkontingent von 69% auch schon an dem Abend erfüllt.
An die LRG: Wenn ihr 30 mal Ärger gehabt hättet wärt ihr entweder pleite oder sehr vorsichtig.
Ich würde anfangs auch nur einzelne in Begleitung "Weißer" reinlassen. Auch wenn man damit einigen unrecht tut.
Die müssten sich erstmal bewähren. Viele von den Unterschicht Musels können sich nicht benehmen. Das fängt schon mit berechtigter Kritik an die an ruhig & sachlich äußert. :rolleyes:
Ich habe einfach keinen Bock lfd. die Typen zu erschiessen. :]:cool2:;)

Z1

Alion
19.03.2010, 06:06
Das Urteil ergibt schon Sinn. Der bare Verdacht reich nicht aus, außer es wäre eine dementsprechende Vorgeschichte bekannt, die darauf schließen lassen würde, dass die Person wieder so handeln könnte. Racial Profiling ist in solchen Punken wirklich sehr klar verboten. Damit bleibt entweder das Risiko für den Beitreiber Strafe zu zahlen, oder das Lokal in eine Festung umzuwandeln, von jede_m_r Kund_en_in einen Personalausweis zu verlangen, und dies ganze auch noch elektronisch zu speichern. Nachdem schon die Kundendaten erfasst sind, könnten im weiteren die Karten mit Magnetstreifen oder RFID Chips zur Bezahlung dienen. Wenn du dann noch überall bis auf den WC Kabinen Überwachungskameras installierst, und die Security hoch fährst, kannst du dementsprechende Kundenkarteien anlegen, damit du gerechtfertigter Weise Menschen die Probleme machen, ein sicheres Betretungsverbot für das Lokal auszusprechen. Ich habe solche Anlegen schon gesehen, aber ich bin kein Freund von Großraumdiskos, und mir geht diese Form der Überwachung persönlich zu weit. Diese Lösung ist zwar sehr teuer in den Anschaffungskosten, wenn sie aber einmal läuft, und sich die Türsteher auch wirklich die Personen mit bekanntem Vorleben ablehnen, kann das sehr gut funktionieren.

Glaub mir das ganze Zeug brauchst Du nicht wirklich, Türsteher haben ein hervorragendes Personengedächnis, selbst in einer Grosssatdt sind ihnen die Blödmänner bekannt, man kennt sich! Außerdem erkennen sie meist auch auswärtige Blödmänner auf anhieb. Sie haben so eine bestimmte Aura, selbst wenn sie ihren Mund nicht aufmachen, Du siehst sie und weißt einfach, dass vor Dir ein Vorzeige-Blödmann steht mit dem es Ärger gibt wenn Du ihn reinläßt.

Ein guter Türsteher weiss genau aus welchen Gruppen heraus es immer wieder Ärger gibt, auch ohne Kameras. Er weiss wer in seinem Laden Drogen dealt und wie er/sie das macht, er weiß welche Mädels sehr entgegenkommend sind, er weiß welche Gäste man lieber nett händelt weil sie meist bewaffnet sind und er weiss eine Menge Dinge mehr über zumindest viele seiner Gäste.

Wer den Job mehr als zwei Jahre macht, kann dir in einer Gruppe von 100 Personen zielsicher die 5 Blödmänner zeigen mit denen es garantiert Ärger geben wird. Auch er täuscht sich mal, aber das sind eher Ausnahmen. Ich vertraue lieber dem Bauchgefühl eines guten Türstehers als allen Kameras der Welt.


Alion

Beißer
19.03.2010, 09:25
In den USA sind diese Formen des Mainstreaming viel weiter fortgeschritten, und ich denke Europa hat da auch noch einiges aufzuholen, gleichwohl die USA nicht für alles ein unbedingt beispielgebender Staat ist. Wenn ein Türsteher nach Kriterien der ethnischen Herkunft die Gäste sortieren würde, und ihm wäre dies nachweisbar, und es gäbe keine andere Gefahr, die aber dann wiederum glaubwürdig dargestellt werden müsste, könnte wiederum so ein Fall erfolgreich sein.

Es gibt auch Gruppen welche nach Arbeitsplatzangeboten suchen, welche nicht genderneural formuliert sind, was innerhalb der EU Gesetz ist, und bringen diese Firmen zur Anzeige.

Du bist ein dekadenter Laberkopp. :flop:

Beißer
19.03.2010, 09:26
Ich denke auch nicht, dass die Österreicher springen vor Freude, aber im Endeffekt bringt es sich nicht großartig dagegen zu wehren, sondern sich an die Spielregeln zu halten. Wenn die Feminist_inn_en ihre gendergerechte Sprache haben wollen, um ein Beispiel zu nennen, um sich der Gleichberechtigung näher zu fühlen, so kann es dir auf der Universität bei einer Arbeit durchaus einen Notengrad kosten, wenn du keine gendergerechte Sprache verwendest.

Dagegen helfen Knüppel. Die meisten Professoren sind ausgesprochene Weicheier.

Beißer
19.03.2010, 09:30
Interessant ist, Frauen jeglicher Herkunft haben keine Probleme in einen Club reinzukommen.


Das ist ein großes Problem, weil so der Rassenvermischung Vorschub geleistet wird.

Und da wir hier einen Sprachpolizisten unter uns haben, solltest Du auf die richtige Ausdrucksweise achten: Da die meisten dieser weiblichen Wesen nicht verheiratet sind, handelt es sich um Fräuleins und nicht um Frauen.

Gabriel
19.03.2010, 09:45
Interessant ist, Frauen jeglicher Herkunft haben keine Probleme in einen Club reinzukommen.


Schlägerbanden unter Frauen sind nicht unbedingt Usus.


Dagegen helfen Knüppel. Die meisten Professoren sind ausgesprochene Weicheier.

Wie lässt sich das beurteilen, wenn man eine Uni noch nie von innen gesehen hat?

Paul Felz
19.03.2010, 10:12
[....]
Wie lässt sich das beurteilen, wenn man eine Uni noch nie von innen gesehen hat?

Auch wenn Du es vielleicht nicht wußtest: Professoren sind nicht in der Uni angekettet. Man trifft sie gelegentlich auch in freier Wildbahn.

Paul Felz
19.03.2010, 10:13
Schlägerbanden unter Frauen sind nicht unbedingt Usus.
[...]


In Köln warst Du also noch nicht.

Gabriel
19.03.2010, 10:27
Auch wenn Du es vielleicht nicht wußtest: Professoren sind nicht in der Uni angekettet. Man trifft sie gelegentlich auch in freier Wildbahn.
Ich bezweifle ebenso, dass sie in "freier Wildbahn" ein "ich-bin-Professor" - Schildchen an der Stirn kleben haben, wie die Möglichkeit, dass der User "Beißer" in entsprechenden sozialen Kreisen verkehrt, in welchen er in näheren Kontakt mit Professoren geraten könnte...:=

In Köln warst Du also noch nicht.
Nein, aber vielleicht sollte man sich ja ein Diskoverbot für Migrantenfrauen in Köln überlegen, wenn's dort denn so akut ist. Ich jedenfalls bin mit Radikalfeminismus nicht sonderlich vertraut.

Beißer
19.03.2010, 10:34
Ich bezweifle ebenso, [...] dass der User "Beißer" in entsprechenden sozialen Kreisen verkehrt, in welchen er in näheren Kontakt mit Professoren geraten könnte...:=


Der User Beißer verkehrt jedensfalls nicht in solchen Kreisen, in denen er mit primitiven Linkspöblern in Kontakt geraten könnte. :]

Beißer
19.03.2010, 10:35
Nein, aber vielleicht sollte man sich ja ein Diskoverbot für Migrantenfrauen in Köln überlegen

Man sollte sich lieber ein Ausgehverbot für alle Ausländer überlegen.

Gabriel
19.03.2010, 10:39
Man sollte sich lieber ein Ausgehverbot für alle Ausländer überlegen.

Gut, dass auf derart obskure Ratschläge eines politischen Außenseiters niemand hört, der etwas zu sagen hätte.

Beißer
19.03.2010, 10:41
Gut für wen? Bist du Ausländer?

Paul Felz
19.03.2010, 10:41
Ich bezweifle ebenso, dass sie in "freier Wildbahn" ein "ich-bin-Professor" - Schildchen an der Stirn kleben haben, wie die Möglichkeit, dass der User "Beißer" in entsprechenden sozialen Kreisen verkehrt, in welchen er in näheren Kontakt mit Professoren geraten könnte...:=

Nein, aber vielleicht sollte man sich ja ein Diskoverbot für Migrantenfrauen in Köln überlegen, wenn's dort denn so akut ist. Ich jedenfalls bin mit Radikalfeminismus nicht sonderlich vertraut.

Auch wenn es Dich jetzt überrascht: manche stellen sich als Professor vor. Vereinzelt soll man sie auch in ganz profanen Kneipen gesehen haben.

Wo habe ich was von Migrantenfrauen geschrieben?

Gabriel
19.03.2010, 10:46
Auch wenn es Dich jetzt überrascht: manche stellen sich als Professor vor. Vereinzelt soll man sie auch in ganz profanen Kneipen gesehen haben.
In welchen sie sich als Professor vorgestellt haben? Überrascht mich in der Tat. Ist wohl regional verschieden...


Wo habe ich was von Migrantenfrauen geschrieben?
Das habe ich im Kontext des Threadthemas so impliziert.

umananda
19.03.2010, 10:54
Sehr gute Tanzclubs regeln das auch über die Preise ...

Servus umananda

Lobo
19.03.2010, 10:56
Sehr gute Tanzclubs regeln das auch über die Preise ...

Servus umananda

ISt ja gut, wir wissen das du ein Snob bist. :P

umananda
19.03.2010, 10:59
ISt ja gut, wir wissen das du ein Snob bist. :P

Was hat das damit zu tun? Wieviel ist dir denn ein schöner Abend wert?

Servus umananda

Lobo
19.03.2010, 11:02
Was hat das damit zu tun? Wieviel ist dir denn ein schöner Abend wert?

Servus umananda

Für einen schönen Abend brauche ich kein teures Lokal. Liegt wohl an meinem provinziellen Gemüt. Sofern die richtigen Leute mit einem unterwegs sind ist der Ort irrelevant.

umananda
19.03.2010, 11:17
Für einen schönen Abend brauche ich kein teures Lokal. Liegt wohl an meinem provinziellen Gemüt. Sofern die richtigen Leute mit einem unterwegs sind ist der Ort irrelevant.

Das trifft zu, wenn du dich in einem Café oder selbst in einem Wirtshaus mit günstigen Preisen befindest, in dem sich überwiegend ein angenehmes Stammpublikum aufhält. Vorausgesetzt man kennt sich aus ...

Aber ich spreche ja als Frau und es ist auch schon mal vorgekommen, dass ich alleine plötzlich Lust hatte, in der Nacht einfach einen Tanzclub aufzusuchen, um "abzutanzen".

Als Frau und auch noch alleine, sollte man vertraute Orte aufsuchen und nicht das ERSTBESTE. Und man kennt mich dort und bleibe, wenn ich es will, unbehelligt. Darauf kann ich mich verlassen, denn das Personal reagiert sehr schnell, sollte jemand a bisserl aus der Rolle fallen. Guter Service kostet halt was.

Du bist anscheinend ein Mann und bist manchen Situationen nicht ausgesetzt.

Servus umananda

Beißer
19.03.2010, 11:58
Sehr gute Tanzclubs regeln das auch über die Preise ...

Servus umananda

Was meinst du, wie viele Ausländer dank Drogengeldern prallgefüllte Geldbörsen haben?

Beißer
19.03.2010, 11:58
Für einen schönen Abend brauche ich kein teures Lokal. Liegt wohl an meinem provinziellen Gemüt. Sofern die richtigen Leute mit einem unterwegs sind ist der Ort irrelevant.

So ist es. Und dazu gehören eben keine Ausländer.

Paul Felz
19.03.2010, 12:06
So ist es. Und dazu gehören eben keine Ausländer.

Doch. Aber die suche ich selber aus.

Lobo
19.03.2010, 12:12
Doch. Aber die suche ich selber aus.

Ja zum Beispiel deine ausländische Frau. :P

Paul Felz
19.03.2010, 12:15
Ja zum Beispiel deine ausländische Frau. :P

Ziemlich doofe Idee, mit der eigenen Frau auszugehen ;)

Cinnamon
19.03.2010, 12:21
So ist es. Und dazu gehören eben keine Ausländer.

:rolleyes: Also würdest auch nicht mit Franzosen, Briten, Schweden oder Japanern ausgehen?

Paul Felz
19.03.2010, 12:23
:rolleyes: Also würdest auch nicht mit Franzosen, Briten, Schweden oder Japanern ausgehen?

Mit Schweden? :eek:

umananda
19.03.2010, 12:27
So ist es. Und dazu gehören eben keine Ausländer.

Das Café, in dem ich manchmal Gast bin und das Restaurant in dem man sehr gut speisen kann und selbst der Tanzclub haben ausländische Besitzer. Ein Serbe, Ungar und Israeli. Ich habe anscheinend ein anderes Weltbild zur Verfügung als du.

Servus umananda

Cinnamon
19.03.2010, 12:27
Mit Schweden? :eek:

Ja, warum nicht? Ich habe erst kürzlich sehr lange mit einer sehr netten Schwedin gequatscht ;). Die Schweden sind doch sehr nette und freundliche Leute.

Paul Felz
19.03.2010, 12:29
Ja, warum nicht? Ich habe erst kürzlich sehr lange mit einer sehr netten Schwedin gequatscht ;). Die Schweden sind doch sehr nette und freundliche Leute.

Da nehme ich ja lieber einen Neger mit.

Beißer
19.03.2010, 12:34
:rolleyes: Also würdest auch nicht mit Franzosen, Briten, Schweden oder Japanern ausgehen?

Das sind für mich keine echten Ausländer, sondern Freunde – mit einer Ausnahme: Der Franzose ist der Erbfeind.

Beißer
19.03.2010, 12:36
Da nehme ich ja lieber einen Neger mit.

Man sollte eigentlich nie ohne Neger ausgehen. Wer trägt einem sonst die Taschen?

Paul Felz
19.03.2010, 12:38
Man sollte eigentlich nie ohne Neger ausgehen. Wer trägt einem sonst die Taschen?

Wieso Taschen? Die hängen doch vorne an der Sänfte.

Aber stimmt, ich habe ein Wort vergessen. Es sollte heißen: "Da nehme ich ja lieber einen Neger mit rein"

Lobo
19.03.2010, 12:43
Wieso Taschen? Die hängen doch vorne an der Sänfte.

Aber stimmt, ich habe ein Wort vergessen. Es sollte heißen: "Da nehme ich ja lieber einen Neger mit rein"

Wozu? Die werden doch wohl ihr eigenes Personal haben, wäre ja noch schöner wenn man das auch noch mitbringen müsste.

Paul Felz
19.03.2010, 12:50
Wozu? Die werden doch wohl ihr eigenes Personal haben, wäre ja noch schöner wenn man das auch noch mitbringen müsste.

Na, immer noch besser, als nen Schweden mitzunehmen. Wie sieht das denn aus?

Lobo
19.03.2010, 12:52
Na, immer noch besser, als nen Schweden mitzunehmen. Wie sieht das denn aus?

Verräterisch.

Paul Felz
19.03.2010, 12:54
Verräterisch.

Eben. Mann hat ja seine Ehre. Und als Diener kannst die auch niemanden unterjubeln.

Pilgrim
19.03.2010, 12:55
Es heißt Türke, nicht Migrant.