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Vollständige Version anzeigen : Nach Todesschuss: Polizist fasst acht Monate bedingt aus



WIENER
12.03.2010, 13:44
Jener Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden. Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden. Zuvor hatte sich der 43-Jährige schuldig im Sinne der Anklage bekannt
"Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe... in der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin", sagte der 43-jährige Angeklagte zu Begin des letzten Verhandlungstages. "Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen, dass ich zurückgegangen wäre", sagte der 43-Jährige weiter. "… oder nicht geschossen hätten", wie Richter Manfred Hohenecker hinzufügte.

Er habe "aus Furcht" geschossen, weil er bei dem 14-Jährigen zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte. In den Rücken habe er den Burschen betroffen, weil dieser im Moment eine Drehbewegung eingeleitet hatte. Der Richter quittierte das späte Geständnis mit Wohlwollen: "Das ist ein guter Zug von Ihnen

http://www.krone.at/krone/S32/object_id__189144/hxcms/index.html


Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.

Polemi
12.03.2010, 13:50
Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.
Verlink das mal bidde...

WIENER
12.03.2010, 13:59
Verlink das mal bidde...

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Polizei-erschiesst-14-jaehrigen-Einbrecher-0506777.ece

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=81139&highlight=Todesschuss+krems

Polemi
12.03.2010, 14:02
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Polizei-erschiesst-14-jaehrigen-Einbrecher-0506777.ece

http://www.politikforen.net/showthread.php?t=81139&highlight=Todesschuss+krems
Ich meinte das Urteil, dass du zitierst...

WIENER
12.03.2010, 14:04
Ich meinte das Urteil, dass du zitierst...


sorry, http://www.krone.at/krone/S32/object_id__189144/hxcms/index.html

Gehirnnutzer
12.03.2010, 14:06
Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.

Das geht aus dem Artikel nicht hervor, Wiener. Eigentlich müsstest du dich doch als Österreicher mit den österreichischen Sprachgeflogenheiten auskennen.
Was im österreichischen "bedingt nachgesehen" heißt, meint im deutschen Sprachgebrauch nichts anderes als "auf Bewährung".
Das ganze betrifft nur das Strafrecht, Wiener und, da unterscheiden sich Österreich und Deutschland nicht, eine strafrechtliche Verurteilung hat auch immer diziplinarechtliche Folgen.

Welche das sind, kann ich dir nicht sagen, da ich das österreichische Diziplinarrecht nicht genau kenne.

Bettmaen
12.03.2010, 14:08
Wenn Polizisten von der Schusswaffe Gebrauch machen, sollten sie vorher mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten. Dann türmt der Verbrecher, wofür Polizisten wiederum belangt werden, aber wenigstens nicht so stark wie beim Schusswaffengebrauch.

Am besten wäre es, wenn Polizisten gar keine Schusswaffen mit sich tragen, sondern nur einen Knüppel, den sie aber auch nicht benutzen sollten, denn das tut ja weh.

WIENER
12.03.2010, 14:14
Das geht aus dem Artikel nicht hervor, Wiener. Eigentlich müsstest du dich doch als Österreicher mit den österreichischen Sprachgeflogenheiten auskennen.
Was im österreichischen "bedingt nachgesehen" heißt, meint im deutschen Sprachgebrauch nichts anderes als "auf Bewährung".
Das ganze betrifft nur das Strafrecht, Wiener und, da unterscheiden sich Österreich und Deutschland nicht, eine strafrechtliche Verurteilung hat auch immer diziplinarechtliche Folgen.

Welche das sind, kann ich dir nicht sagen, da ich das österreichische Diziplinarrecht nicht genau kenne.

Dafür ich, Polizeibeamte die nicht zu mindestens 9 Monaten oder mehr "bedingt" verurteilt werden, können und dürfen nicht gekündigt werden. Sie machen in der Regel 1-2 Jahre Innendienst, werden versetzt und dürfen danach weitermachen. Das Strafmaß "8 Monate" wurde deshalb sehr wahrscheinlich mit Bedacht gewählt.

carpe diem
12.03.2010, 16:22
Acht Monate bedingt für Kremser Polizisten

Bild vergrößern (http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,350629,B)
http://www.nachrichten.at/storage/scl/artikelbilder/chronik/212605_m0w283h200q75v56758.jpg http://www.nachrichten.at/_CPiX/pic-212605-11181/pixel.gif (http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,350629,B)




KORNEUBURG. Acht Monate bedingt: So lautet das Urteil für den Polizisten, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat.


Der 43-Jährige wurde am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Richter Manfred Hohenecker bemerkte in der Urteilsbegründung: „Ich hoffe, dass Sie nicht mehr Außendienst ausüben.“

Verteidiger Rainer Rienmüller erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Magdalena Eichinger gab vorerst keine Erklärung ab. Ex lege hat die verhängte Strafe - sollte sie in Rechtskraft erwachsen - keine Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn des Polizisten: Ein automatischer Amtsverlust tritt kraft Gesetzes erst bei einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe ein. Allfällige berufliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen liegen somit ausschließlich bei den Disziplinarbehörden der Polizei.

Richter Manfred Hohenecker ging „im Zweifel davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Florian P. nicht ernsthaft für möglich gehalten hat“, wie er in der Urteilsbegründung feststellte. Zugleich betonte er: „Bei professionellerer Verhaltensweise, die von Ihnen als Polizist zu erwarten ist, wäre Florian noch am Leben.“

Er werde die beschlagnahmte Dienstwaffe des Polizisten nicht diesem, sondern dem Landespolizeikommando NÖ übermitteln, kündigte der Richter an: „Ich hoffe, dass Sie Ihnen nicht mehr ausgefolgt wird.“

Für Hohenecker stand fest, dass der Angeklagte und seine Kollegin einen Angriff befürchten mussten, als sie in dem Supermarkt den vermummten Einbrechern begegneten. Dem Beamten wäre es darum gegangen, „einen Verbrecher auf frischer Tat festzunehmen“. Er wäre Florian P. „in der Absicht, die Festnahme zu erzwingen“ in den Verkaufsraum gefolgt. Dort habe er von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht, „um einen vermeintlichen Angriff auf seine Person abzuwehren“.

Dabei habe der 43-Jährige „einfach abgedrückt und nicht auf die Beine gezielt“, und das in dem Moment, in dem sich der Jugendliche umdrehen wollte. Wie Hohenecker betonte, konnte das vom Polizisten behauptete „Erschrecken“ über die angeblich erneute Gefahrensituation „eindeutig nicht widerlegt werden“.

Der Polizist sei „im Zweifel einem Unzuständigkeitsurteil entgangen“ (das der Richter fällen hätte müssen, hätte er ein Vorsatzdelikt für möglich gehalten, Anm.). Der Beamte wäre verpflichtet gewesen, „seinen Job ordentlich und sorgsam zu erledigen und dabei maßhaltend vorzugehen“, hielt der Richter fest. Der 43-Jährige habe aber „mehrere Sorgfaltsverstöße“ gesetzt. Bei der Strafbemessung mildernd waren der bisherige untadelige Wandel des Polizisten, sein „reumütiges Geständnis, von dem ich den Eindruck hatte, dass er es ernst meint“ sowie „das massive Mitverschulden des Opfers“, so Hohenecker.

Ein reumütiges Geständnis gab es allerdings erst am Freitag: Am Vormittag hatte sich der 43-Jährige entgegen seiner Erstverantwortung doch schuldig im Sinn der Anklage bekannt. „Es war wahrscheinlich so, dass ich in der Situation überreagiert habe. In der Situation, wo ich ihm gegenübergestanden bin. Es wäre vielleicht eine andere Möglichkeit gewesen. Dass ich zurückgegangen wäre“, sagte der Beamte. Er habe „aus Furcht“ geschossen, weil er bei Florian P. zuvor im dunklen Verbindungsgang zum Verkaufsraum eine Gartenharke wahrgenommen hätte, betonte der Angeklagte.

www.nachrichten.at (http://www.nachrichten.at)

schastar
12.03.2010, 16:32
Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.

Welche Schuld des Polizisten? ?(

schastar
12.03.2010, 16:36
Wenn Polizisten von der Schusswaffe Gebrauch machen, sollten sie vorher mit der Staatsanwaltschaft Rücksprache halten. Dann türmt der Verbrecher, wofür Polizisten wiederum belangt werden, aber wenigstens nicht so stark wie beim Schusswaffengebrauch.

Am besten wäre es, wenn Polizisten gar keine Schusswaffen mit sich tragen, sondern nur einen Knüppel, den sie aber auch nicht benutzen sollten, denn das tut ja weh.


Sie könnte aber auch einfach die Zellentür offen stehen lassen und das Schloß innen anbringen, dann kann sich der reumütige Verbrecher selber einsperren.

Octopus
13.03.2010, 02:33
Das heißt also, der Polizeibeamte darf weiter im Amt bleiben, gut so. Die Mitschuld des Opfers war auf jeden Fall größer als die Schuld des Polizisten.

ich finde es hätte einen klaren freispruch geben müssen.
denn, wenn ein verbrecher in flagranti erwisccht wird und irgendeine andere handlung setzt als sich völlig widerstandslos zu ergeben trägt er alleine die verantwortung für die folgen.
ein gesetz welches einen polizisten verbietet auf einen flüchtenden gauner zu schiessen ohne dabei unschuldige zu gefährden gehört abgeschafft.

Gehirnnutzer
13.03.2010, 10:14
ich finde es hätte einen klaren freispruch geben müssen.
denn, wenn ein verbrecher in flagranti erwisccht wird und irgendeine andere handlung setzt als sich völlig widerstandslos zu ergeben trägt er alleine die verantwortung für die folgen.
ein gesetz welches einen polizisten verbietet auf einen flüchtenden gauner zu schiessen ohne dabei unschuldige zu gefährden gehört abgeschafft.

Octopus, du machst dir es sehr einfach, weil du von klaren Schwarz-Weiß-Situationen ausgehst, solche Situationen sind aber selten.

Das Verhalten von Menschen ist nicht immer rational, sie flüchten nicht nur weil sie etwas strafbares getan haben, sie können auch flüchten, weil sie Angst haben, man könnte annehmen sie hätten etwas strafbares getan haben oder sie flüchten weil Angst den Fluchtreflex auslöst.

Kleines Beispiel:
Ort: Ein Warenlager an einer Bahnstrecke
Zeit: Nach Einbruch der Dunkelheit.

Eine Person macht einen nächtlichen Spaziergang sieht Lichtschein von Taschenlampen aus einem offenen Fenster des Lagers. Richtiges Verhalten wäre, zum Handy zu greifen oder das nächste Telefon zu erreichen und die Polizei zu rufen. Nur leider handelt der Mensch selten richtig, durch den Wunsch sich zu vergewissern oder aus bloßer Neugier, geht er näher ran an das Geschehen.

Plötzlich nähert sich aus der Dunkelheit ein Schemen, der nicht genau zu erkennen ist und des Körperhaltung auch nicht begrohlich wirkt. Was dieser Schemen ruft, ist wegen des vorbeifahrenden Zuges nicht zu verstehen.
Angstreaktionen sind in diese Situation eine normale Folge, Fluchtreflex, ect. pp.

Der Schemen, bei dem es sich um einen Polizisten handelt, kennt die ganze Vorgeschichte nicht, hat sie ja nicht mitbekommen, sondern sieht nur jemanden flüchten. Octupus nach deiner Prämisse dürfte der Polizist die Person jetzt über den Haufen schießen, einen unschuldigen Beobachter.

GG146
13.03.2010, 10:30
Der Schemen, bei dem es sich um einen Polizisten handelt, kennt die ganze Vorgeschichte nicht, hat sie ja nicht mitbekommen, sondern sieht nur jemanden flüchten. Octupus nach deiner Prämisse dürfte der Polizist die Person jetzt über den Haufen schießen, einen unschuldigen Beobachter.

U. a. wegen solcher Risiken dürfen Polizeibeamte bzw. staatliche Waffenträger allgemein (auch Wachsoldaten) seit Inkraftreten der EMRK nicht mehr auf Straftäter schiessen, wenn es sich dabei nur um den Schutz von öffentlichem und privaten Eigentum handelt. Das ist nur noch zum Schutz von Leib und Leben von Menschen erlaubt.

In dem Warenlager hätte allerdings auch ein Mord geschehen sein können. In dem Fall dürften die Polizeibeamten auf den Flüchtenden schiessen, das wäre dann unter den von Dir beschriebenen Umständen ein unvermeidlicher Erlaubnistatbestandsirrtum.

Gehirnnutzer
13.03.2010, 12:19
U. a. wegen solcher Risiken dürfen Polizeibeamte bzw. staatliche Waffenträger allgemein (auch Wachsoldaten) seit Inkraftreten der EMRK nicht mehr auf Straftäter schiessen, wenn es sich dabei nur um den Schutz von öffentlichem und privaten Eigentum handelt. Das ist nur noch zum Schutz von Leib und Leben von Menschen erlaubt.

In dem Warenlager hätte allerdings auch ein Mord geschehen sein können. In dem Fall dürften die Polizeibeamten auf den Flüchtenden schiessen, das wäre dann unter den von Dir beschriebenen Umständen ein unvermeidlicher Erlaubnistatbestandsirrtum.

Ist alles richtig GG146, ich wollte aber eigentlich nur Octupus aufführen, das die Dinge meist nicht eindeutig sind.

Octopus
14.03.2010, 09:36
Octopus, du machst dir es sehr einfach, weil du von klaren Schwarz-Weiß-Situationen ausgehst, solche Situationen sind aber selten.

Das Verhalten von Menschen ist nicht immer rational, sie flüchten nicht nur weil sie etwas strafbares getan haben, sie können auch flüchten, weil sie Angst haben, man könnte annehmen sie hätten etwas strafbares getan haben oder sie flüchten weil Angst den Fluchtreflex auslöst.

Kleines Beispiel:
Ort: Ein Warenlager an einer Bahnstrecke
Zeit: Nach Einbruch der Dunkelheit.

Eine Person macht einen nächtlichen Spaziergang sieht Lichtschein von Taschenlampen aus einem offenen Fenster des Lagers. Richtiges Verhalten wäre, zum Handy zu greifen oder das nächste Telefon zu erreichen und die Polizei zu rufen. Nur leider handelt der Mensch selten richtig, durch den Wunsch sich zu vergewissern oder aus bloßer Neugier, geht er näher ran an das Geschehen.

Plötzlich nähert sich aus der Dunkelheit ein Schemen, der nicht genau zu erkennen ist und des Körperhaltung auch nicht begrohlich wirkt. Was dieser Schemen ruft, ist wegen des vorbeifahrenden Zuges nicht zu verstehen.
Angstreaktionen sind in diese Situation eine normale Folge, Fluchtreflex, ect. pp.

Der Schemen, bei dem es sich um einen Polizisten handelt, kennt die ganze Vorgeschichte nicht, hat sie ja nicht mitbekommen, sondern sieht nur jemanden flüchten. Octupus nach deiner Prämisse dürfte der Polizist die Person jetzt über den Haufen schießen, einen unschuldigen Beobachter.


deine konstruierte geschichte ist mit der vorgefallenen in keinster weise vergleichbar.

was bitte mache ich mir in diesem falle einfach ?

fakt ist zwei einbrecher, von denen die polizisten nicht wussten ob sie jugendliche oder erwachsene waren wurden in flagranti erwischt.
punkt.

der gauner hätte eine chance gehabt, nämlich die, sich widerstandlos festnehmen zu lassen-.
tat er nicht, somit ist das folgende sein "berufsrisiko" gewesen.
der polizist schoss weil der herr einbrecher zu flüchten versuchte, oder sich eben bedroht gefühlt hat.
punkt.

dies sollte von gesetz her gedeckt sein.

es ist ausserdem bezeichnend, dass der bruder dieses gauners danach einen völlig unschuldigen krankenhausreif zusammenschlug, nicht in u-haft genommen wurde ( wiederholungsgefahr) und meines wissens noch frei herumläuft.

diese sauerei scheint euch kein wort der erwähnung wert zu sein.

Octopus
14.03.2010, 09:44
Ist alles richtig GG146, ich wollte aber eigentlich nur Octupus aufführen, das die Dinge meist nicht eindeutig sind.

#16
natürlich waren sie in diesem falle eindeutig klar, daher freispruch für den beamten !

Gehirnnutzer
14.03.2010, 12:01
deine konstruierte geschichte ist mit der vorgefallenen in keinster weise vergleichbar.


Octopus, meine Konstrukt ist mit dem Vorgefallenen durchaus vergleichbar, denn du begehst bei deiner Beurteilung einen entscheidenen Fehler, denn du siehst die Fakten, wie sie im Prozess geschildert wurden, also Fakten, die Ergebnis eines Ermittlungsverfahren mit Allem drum und dran sind.
Es ist also eine nachträgliche Beurteilung der Situation, wo die Fakten bekannt sind.

Für die Beurteilung ist aber nicht dieser Zeitpunkt relevant, sondern der Zeitpunkt des Geschehens, der Zeitpunkt wo der Polizist die Entscheidung zu treffen hat, ob er schießt oder nicht.
Zu Zeitpunkt des Geschehens gibt es sehr wenig Möglichkeiten für den Polizisten eindeutig zu erkennen ob es sich um einen Täter handelt oder um eine in die Situation geratener unschuldige Person.

Was ist mehr wert, das Leben und die Unversehrtheit einer eventuell unschuldigen Person, oder die Verhinderung der Flucht eine Straftäters?

Octopus
15.03.2010, 06:01
Octopus, meine Konstrukt ist mit dem Vorgefallenen durchaus vergleichbar, denn du begehst bei deiner Beurteilung einen entscheidenen Fehler, denn du siehst die Fakten, wie sie im Prozess geschildert wurden, also Fakten, die Ergebnis eines Ermittlungsverfahren mit Allem drum und dran sind.
Es ist also eine nachträgliche Beurteilung der Situation, wo die Fakten bekannt sind.

Für die Beurteilung ist aber nicht dieser Zeitpunkt relevant, sondern der Zeitpunkt des Geschehens, der Zeitpunkt wo der Polizist die Entscheidung zu treffen hat, ob er schießt oder nicht.
Zu Zeitpunkt des Geschehens gibt es sehr wenig Möglichkeiten für den Polizisten eindeutig zu erkennen ob es sich um einen Täter handelt oder um eine in die Situation geratener unschuldige Person.

Was ist mehr wert, das Leben und die Unversehrtheit einer eventuell unschuldigen Person, oder die Verhinderung der Flucht eine Straftäters?

da haben wir offensichtlich eine ganz andere meinung.
zum zeitpunkt des geschehens war klar, dass es sich um die gestalten in diesem gebäude um keine besucher oder handwerker etc. sondern um einbrecher handeln musste !
oder willst mir erzählen, dass vermummte !!! sich nachts in geschäfte tummeln ???
nö, freispruch für den beamten wäre das gerechte urteil gewesen.

WIENER
15.03.2010, 11:15
Man darf auch nicht vergessen, dass der Fall viel Staub aufgewirbelt hat. Dieses Urteil sehe ich wieder als den guten Österreichischen Kompromiss. Einerseits ein Urteil gegen den Beamten, was die empörten Gutmenschen zufriedenstellt, andererseits ist dieses im Prinzip relativ folgenlos. Was das Disziplinarverfahren bringt werden wir wahrscheinlich nie erfahren, weil das unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden wird. Ich bin mir sicher , die Österreichischen Verhältnisse sehr gut kennend, in spätestens 3 Jahren, nach Ablauf der Bewährungsfrist, wird dieser Beamte wieder Dienst mit seiner Waffe machen. Bis dahin wird er wohl irgendwo Innendienst schieben.

Im Prinzip sehe ich das aber ebenfalls so, flüchtende Verbrecher müssen einfach damit rechnen niedergeschossen zu werden. Der Beamte hat korrektt gehandelt.

hit
15.03.2010, 12:14
Der Polizist hat einen (??kleinen) Fehler gemacht und der tödliche Schuß war leider die schreckliche Folge.

Ich kenne ein paar Polizisten, die sich fürchten, wenn sie zu einer Schlägerei gerufen werden. Im ggst. Fall war die Situation für einen Polizisten auch nicht so einfach. Im nachhinein sind alle gscheiter.

Den tödlichen Schuß als "Berufsrisiko" zu bezeichnen würde wohl bedeuten, daß so ein Schuß etwas "ganz normales" für den Verbrecher sei und eh nicht so schlimm: Pech gehabt?

Paul Felz
15.03.2010, 12:49
Wie hätte der Richter wohl geurteilt, wenn der Einbrecher eine Schußwaffe in der Hand gehabt hätte?

Was genau ändert das an dem Fall?

Was wäre, wenn die Schußwaffe nur eine Atrappe gewesen wäre?

Tosca
15.03.2010, 13:02
Man darf auch nicht vergessen, dass der FAll viel Staub aufgewirbelt hat. Dieses Uteil sehe ich wieder als den guten Österreichischen Kompromiss. Einerseits ein Urteil gegen den Beamten, was die empörten Gutmenschen zufriedenstellt, andererseits ist dieses im Prinzip relativ folgenlos. Was das Disziplinarverfahren bringt werden wir wahrscheinlich nie erfahren, weil das unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden wird. Ich bin mir, die Österreichischen Verhältnisse sehr gut kennend, in spätestens 3 Jahren, nach Ablauf der Bewährungsfrist, wird dieser Beamte wieder Dienst mit seiner Waffe machen. Bis dahin wird er wohl irgendwo Innendienst schieben.

Im Prinzip sehe ich das aber ebenfalls so, flüchtende Verbrecher müssen einfach damit rechnen niedergeschossen zu werden. Der Beamte hat korrektt gehandelt.

Wir wollen uns nichts vormachen, er hat keinen kleinen Jungen am Lagerfeuer erschossen, sondern einen Einbrecher. Wenn ich mich nicht irre, war er nicht mal ein unbeschriebenes Blatt. nein, ich habe auch nach langer Zeit noch kein Mitleid mit dem Bengel. Aber ich verstehe den Polizisten vollkommen. Nicht verstehen kann ich, dass es wirklich Leute gibt, die den Polizisten am liebsten aufhängen würden.

Das Disziplinarverfahren wird wohl so aussehen, dass der Polizist eonen Beförderungsstopp hinnehmen muss, der sich unter Umständen auch auf die Rente (Pension) auswirkt.

Hätten die Bengel den Polizisten getötet, wäre sämtliches Mitleid auf Seiten Bengel und der Polizist wäre selber schuld gewesen.

Ich sehe keinen Fehler. Wir wissen, was dort passiertisit und dass anscheinend keine Waffen im Spiel waren, aber die Polizisten hatten seinerzeit nicht diese Kenntnis.

latrop
15.03.2010, 13:05
Wie hätte der Richter wohl geurteilt, wenn der Einbrecher eine Schußwaffe in der Hand gehabt hätte?

Was genau ändert das an dem Fall?

Was wäre, wenn die Schußwaffe nur eine Atrappe gewesen wäre?

Atrappe ??

Wie soll das ein Polizist in gewissen Situationen sofrt fest stellen oder bei Dunkelheit sehen ?

Auch wer eine Atrappe hat, muss sich nicht wundern, wenn er erschossen wird.
Und wenn nicht, soll er sich nachher nicht heraus reden. Weil er etwas damit bezweckt ...........

Paul Felz
15.03.2010, 13:06
Atrappe ??

Wie soll das ein Polizist in gewissen Situationen sofrt fest stellen oder bei Dunkelheit sehen ?

Auch wer eine Atrappe hat, muss sich nicht wundern, wenn er erschossen wird.
Und wenn nicht, soll er sich nachher nicht heraus reden. Weil er etwas damit bezweckt ...........

Deswegen stellte ich ja die Frage.

Octopus
15.03.2010, 13:54
Man darf auch nicht vergessen, dass der FAll viel Staub aufgewirbelt hat. Dieses Uteil sehe ich wieder als den guten Österreichischen Kompromiss. Einerseits ein Urteil gegen den Beamten, was die empörten Gutmenschen zufriedenstellt, andererseits ist dieses im Prinzip relativ folgenlos. Was das Disziplinarverfahren bringt werden wir wahrscheinlich nie erfahren, weil das unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden wird. Ich bin mir, die Österreichischen Verhältnisse sehr gut kennend, in spätestens 3 Jahren, nach Ablauf der Bewährungsfrist, wird dieser Beamte wieder Dienst mit seiner Waffe machen. Bis dahin wird er wohl irgendwo Innendienst schieben.

Im Prinzip sehe ich das aber ebenfalls so, flüchtende Verbrecher müssen einfach damit rechnen niedergeschossen zu werden. Der Beamte hat korrektt gehandelt.

:top:

weisst Du eigentlich was mit dem schläger geschehen ist, der nachdem sein bruder erschossen wurde einen völlig unschuldigen krankenhausreif geprügelt hat ?

in welchem staat leben wir denn eigentlich, wenn solch ein rotzbub nicht sofort in u-haft genommen wurde, da der begründete verdacht einer tatwiederholung bestand ?