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Vollständige Version anzeigen : Sicherungsverwahrung / Sammelstrang



GG146
09.03.2010, 22:11
Mit den grundsätzlichen Fragen zum Thema "Sicherungsverwahrung" sind die GG - Aktivierer schon im Jahre 2008 auf die Foren gegangen und haben nur Irritationen hervorgerufen, sind als rechtsradikal diffamiert worden usw.

Jetzt beschäftigt das auf einmal alle deutschen Obergerichte und den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir waren einfach zu früh dran, die gesellschaftliche Diskussion muss im Rahmen der jetzt laufenden Prozesse erst einmal in Gang kommen:


Eine fragwürdige Entscheidung

(...)

Der Bundesgerichtshof hat heute ein aufsehenerregendes Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gefällt. Sie wurde erstmals bestätigt bei einem nach Jugendstrafrecht Verurteilten. Alle schwerwiegenden Bedenken verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Art gegen das zugrunde liegende Gesetz von 2008 hat das Karlsruher Gericht beiseite geschoben.

(...)

Quelle: zeit.de (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-03/bgh-sicherungsverwahrung-jugendstrafe)

Hilarius
09.03.2010, 22:17
Diese Entscheidung ist akzeptabel

GG146
09.03.2010, 22:22
Diese Entscheidung ist akzeptabel

... wird aber sehr wahrscheinlich keinen Bestand haben, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte tendiert derzeit dahin, die SV rechtlich wie eine Strafe einzustufen, das wird in diesem Fall vermutlich die Konsequenz haben, dass sie für Jugendliche am Ende ausgeschlossen wird.

Cinnamon
09.03.2010, 22:26
Was hat den BGH geritten, sich einfach über die Aussagen des höchsten europäischen Gerichtshofes hinwegzusetzen und die SV wieder zu stärken, nur damit sie wieder vom EuGHMR aufgehoben wird. Dieser hat richtigerweise entschieden, dass die SV gegen das Rückwirkungs- und das Doppelbestrafungsverbot verstößt und dass die deutsche Justiz sich auf einen allzuformalen Strafbegriff zurückgezogen hat.

Wenn man Leute lebenslang wegsperren will ist das ok, aber dann bitte mit lebenslanger Freiheitsstrafe.

Hilarius
09.03.2010, 22:30
Die Justiz steht natürlich vor dem Dilemma, einerseits den Schutz möglicher Opfer garantieren zu müssen (aber nicht zu können oder wollen).

Andererseits gibt es leider keine reale LEBENSLÄNGLICHE Strafe in dieser BrD, so das auch der perverseste aller Täter wieder in die Freiheit entlassen werden wird...

Cinnamon
09.03.2010, 22:33
Die Justiz steht natürlich vor dem Dilemma, einerseits den Schutz möglicher Opfer garantieren zu müssen.

Andererseits gibt es leider keine reale LEBENSLÄNGLICHE Strafe in dieser BrD, so das auch der perverseste aller Täter wieder in die Freiheit entlassen werden wird...

Die SV und ihr Schutz ist letztlich auf die Feigheit der Politik zurückzuführen. Das BVerfG hat in den 70ern geurteilt dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur eine Besserungsperspektive beinhalten muss. Also: Der Täter muss die Aussicht auf eine zweite Chance haben. Niemand hat gesagt, dass diese Chance nicht vom Wohlverhalten des Täters abhängig gemacht werden darf. Die Politik kann lebenslange Strafe auch für andere Delikte als Mord einführen und kann diese bei weiterer Gefährlichkeit auch bis zum Schluss vollstrecken lassen.

GG146
09.03.2010, 22:39
Die SV und ihr Schutz ist letztlich auf die Feigheit der Politik zurückzuführen. Das BVerfG hat in den 70ern geurteilt dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur eine Besserungsperspektive beinhalten muss. Also: Der Täter muss die Aussicht auf eine zweite Chance haben. Niemand hat gesagt, dass diese Chance nicht vom Wohlverhalten des Täters abhängig gemacht werden darf. Die Politik kann lebenslange Strafe auch für andere Delikte als Mord einführen und kann diese bei weiterer Gefährlichkeit auch bis zum Schluss vollstrecken lassen.

Das mit der Feigheit der Politik passt bei solchen Problemen meistens, in dem speziellen Fall "Sicherungsverwahrung" hat sich das BVerfG allerdings auch nicht gerade als heldenhaft erwiesen.


Wir hatten übrigens vor 1 1/2 Jahren als GG - Aktivierer versucht, eine Diskussion über eine Sicherungsverwahrung ohne jeden Strafcharakter auf Foren zu bringen, das ist uns total um die Ohren geflogen. Das wurde mit KZ`s usw. verglichen, obwohl es nur darum ging, den notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor nachhaltig gefährlichen Gewaltverbrechern so weit wie möglich von der bereits abgesessenen Strafe zu unterscheiden und die Lebensbedingungen in der SV denen in Freiheit so weit wie möglich anzugleichen.

Jetzt sagt auf einmal der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Ähnlichkeit der Bedingungen der SV zur Bestrafung das Riesenproblem überhaupt sei. Das sei praktisch als quasi - Bestrafung zu betrachten.

Cinnamon
09.03.2010, 22:42
Das mit der Feigheit der Politik passt bei solchen Problemen meistens, in dem speziellen Fall "Sicherungsverwahrung" hat sich das BVerfG allerdings auch nicht gerade als heldenhaft erwiesen.


Wir hatten übrigens vor 1 1/2 Jahren als GG - Aktivierer versucht, eine Diskussion über eine Sicherungsverwahrung ohne jeden Strafcharakter auf Foren zu bringen, das ist uns total um die Ohren geflogen. Das wurde mit KZ`s usw. verglichen, obwohl es nur darum ging, den notwendigen Schutz der Allgemeinheit vor nachhaltig gefährlichen Gewaltverbrechern so weit wie möglich von der bereits abgesessenen Strafe zu unterscheiden und die Lebensbedingungen in der SV denen in Freiheit so weit wie möglich anzugleichen.

Jetzt sagt auf einmal der europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Ähnlichkeit der Bedingungen der SV zur Bestrafung das Riesenproblem überhaupt sei. Das sei praktisch als quasi - Bestrafung zu betrachten.

Nun, ich sehe das ähnlich wie der EuGHMR. Ich sehe die SV generell als problematisch. Eben weil man damit feige vorgeht.

GG146
09.03.2010, 22:51
Nun, ich sehe das ähnlich wie der EuGHMR. Ich sehe die SV generell als problematisch. Eben weil man damit feige vorgeht.

Nach allem, was ich zum Thema "Sicherungsverwahrung" in den letzten Jahren gelesen habe, würde ich den Terminus "Feigheit" tatsächlich auch in den Vordergrund stellen - bezogen auf Rechtspoltiker und auf die höchsten Richter.

klartext
10.03.2010, 01:01
Nach allem, was ich zum Thema "Sicherungsverwahrung" in den letzten Jahren gelesen habe, würde ich den Terminus "Feigheit" tatsächlich auch in den Vordergrund stellen - bezogen auf Rechtspoltiker und auf die höchsten Richter.

Dabei taucht wieder das ungelöste Problem auf, welches Gericht vorrangig ist.
Ob z.B, ein Urteil unseres Bundesverfassungsgerichts dort aufgehoben werden kann und damit ein europäischer Gerichtshof unsere Verfassung definiert, ist völlig ungeklärt.

borisbaran
10.03.2010, 03:22
Wieso können diese Deppen nciht mal ENDLICH ein echtes Lebenslänglich (also damit der Delinquent nur mit den Füßen voran aus dem Knast kommt) einführen. Dann wre diese Sicherheitsverblö...wahrung nciht nötig.

Alion
10.03.2010, 05:21
Bei aller berechtigter Kritik an der sog. Sicherheitsverwahrung finde ich das Urteil richtig und gut!

Es ist nicht akzeptabel, dass Täterschutz vor Opferschutz rangiert.

Ich würde mir auch wesentlich härtere Strafen für solchen Abschaum wünschen, aber irgendwann wäre vermutlich jede praktikable Strafe einmal verbüßt. Genau hier halte ich eine Sicherheitsverwahrung für einen gangbaren Weg, solchen Genmüll dauerhaft unterzubringen.

Ja ich würde solchen Abschaum lieber hinrichten, aber leider ist das politisch nicht durchsetzbar. Auch eine lebenslängliche Haftstrafe ist politisch leider nicht umsetzbar, wenn es sich um Delikte handelt die kein Mord sind. Also um genau diese Lücke zu füllen ist die sog. Sicherheitsverwahrung mir lieb.

Hoffentlich machen sie auch endlich von diesem Mittel wesentlich mehr Gebrauch.

Alion

heide
10.03.2010, 06:03
Die Justiz steht natürlich vor dem Dilemma, einerseits den Schutz möglicher Opfer garantieren zu müssen (aber nicht zu können oder wollen).

Andererseits gibt es leider keine reale LEBENSLÄNGLICHE Strafe in dieser BrD, so das auch der perverseste aller Täter wieder in die Freiheit entlassen werden wird...

Wenn das Gesetz der SV wieder fällt, dann muss lebenslänglich her - und genau lebenslänglich und nicht nach 15 Jahren u.U. wieder frei.

GG146
10.03.2010, 10:06
Wenn das Gesetz der SV wieder fällt, dann muss lebenslänglich her - und genau lebenslänglich und nicht nach 15 Jahren u.U. wieder frei.

Die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe verstösst schon nach unserer eigenen BVerfG - Rechtsprechung gegen Artikel 1 GG, der ist aber nicht änderbar. Es läuft darauf hinaus, dass ein Teil der als nachhaltig gefährlich erkannten Mörder irgendwann wieder freigelassen werden muss.

DJ_rainbow
10.03.2010, 10:54
Die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe verstösst schon nach unserer eigenen BVerfG - Rechtsprechung gegen Artikel 1 GG, der ist aber nicht änderbar. Es läuft darauf hinaus, dass ein Teil der als nachhaltig gefährlich erkannten Mörder irgendwann wieder freigelassen werden muss.

Sie verstößt - so verstehe ich das Urteil - nur dann gegen Art. 1 GG, wenn von vornherein ausgeschlossen wird, dass der bzw. die Verurteilte jemals wieder eine Chance kriegen könnte. Wenn man also ein obligatorisches regelmäßiges Überprüfungs- und Beurteilungsverfahren nach nachvollziehbaren Standards etabliert, kann dabei auch rauskommen, dass lebenslänglich lebenslänglich bleibt. Aufgrund der Gefährlichkeit.

Hätte Karlsruhe das anders gemeint, hätten sie die lebenslängliche Strafandrohung an sich als verfassungswidrig kippen können. Haben sie aber nicht.

GG146
10.03.2010, 14:20
Wenn man also ein obligatorisches regelmäßiges Überprüfungs- und Beurteilungsverfahren nach nachvollziehbaren Standards etabliert, kann dabei auch rauskommen, dass lebenslänglich lebenslänglich bleibt. Aufgrund der Gefährlichkeit.

Hätte Karlsruhe das anders gemeint, hätten sie die lebenslängliche Strafandrohung an sich als verfassungswidrig kippen können. Haben sie aber nicht.

Dann wäre die lebenslängliche Freiheitsstrafe so geregelt wie heute die Sicherungsverwahrung. Da nach der neuen Rechtsprechung des EuGHMR die SV sowieso hinsichtlich des Rückwirkungsverbotes u. a. als quasi - Bestrafung anzusehen ist, gäbe es in Deutschland keinen rechtspolischen Grund und keinen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt mehr, der einer entsprechenden Änderung der Vorschriften zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe entgegenstünde.

Aber wie hier schon geschrieben wurde, dafür müssten sich die Verantwortlichen bewegen und etwas Mut aufbringen - damit sieht es hier eben trübe aus.

DJ_rainbow
10.03.2010, 14:38
Damit nicht - aber wenn es einer macht und den Schutz der Bevölkerung auch nur verbal für wichtiger hält als den Täterschutz (damit sind wir erst beim Drüberschwafeln, noch nicht beim Gesetzemachen oder gar -umsetzen!), kommen die GutmenschInnen-Horden und -Hordinnen aus ihren Löchern und Löcherinnen gekrochen und packen die Nazikeule aus.

GG146
10.03.2010, 14:49
kommen die GutmenschInnen-Horden und -Hordinnen aus ihren Löchern und Löcherinnen gekrochen und packen die Nazikeule aus.

Das hatte ich ja schon im 1. Beitrag dieses threads angesprochen, wir hatten das Thema "Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter" auf Internetforen gebracht und die Pseudomoralisten bringen fertig, ausgerechnet das als rechte Ininitiative zu diffamieren... :rolleyes:

DJ_rainbow
10.03.2010, 14:53
Das hatte ich ja schon im 1. Beitrag dieses threads angesprochen, wir hatten das Thema "Sicherungsverwahrung ohne Strafcharakter" auf Internetforen gebracht und die Pseudomoralisten bringen fertig, ausgerechnet das als rechte Ininitiative zu diffamieren... :rolleyes:

Weil es ihrem Dogma widerspricht, dass der Kapitalismus an allem schuld wäre.

heide
10.03.2010, 18:52
Sie verstößt - so verstehe ich das Urteil - nur dann gegen Art. 1 GG, wenn von vornherein ausgeschlossen wird, dass der bzw. die Verurteilte jemals wieder eine Chance kriegen könnte. Wenn man also ein obligatorisches regelmäßiges Überprüfungs- und Beurteilungsverfahren nach nachvollziehbaren Standards etabliert, kann dabei auch rauskommen, dass lebenslänglich lebenslänglich bleibt. Aufgrund der Gefährlichkeit.

Hätte Karlsruhe das anders gemeint, hätten sie die lebenslängliche Strafandrohung an sich als verfassungswidrig kippen können. Haben sie aber nicht.


Danke für Deine Info. Ich frage mich, warum gibt es denn in unserer Rechtsprechung das Urteil: Lebenslang. Das ist dann doch nur eine Farce!

GG146
10.03.2010, 19:04
Danke für Deine Info. Ich frage mich, warum gibt es denn in unserer Rechtsprechung das Urteil: Lebenslang. Das ist dann doch nur eine Farce!

Politische Taktiererei ist das, anstatt nach dem BVerfG - Urteil in den Mord - § zu schreiben, dass Mord mit 15 - 25 Jahren Gefängnis bestraft wird, haben sie lieber den Teil der Wählerschaft, der das übel genommen hätte, mit der Formel "lebenslänglich = mindestens 15 Jahre" schonend behandelt. So ist das mit den Obergrenzen schön schwammig.

heide
11.03.2010, 05:56
Politische Taktiererei ist das, anstatt nach dem BVerfG - Urteil in den Mord - § zu schreiben, dass Mord mit 15 - 25 Jahren Gefängnis bestraft wird, haben sie lieber den Teil der Wählerschaft, der das übel genommen hätte, mit der Formel "lebenslänglich = mindestens 15 Jahre" schonend behandelt. So ist das mit den Obergrenzen schön schwammig.

Wie wahr.

GG146
11.03.2010, 20:17
Dabei taucht wieder das ungelöste Problem auf, welches Gericht vorrangig ist.
Ob z.B, ein Urteil unseres Bundesverfassungsgerichts dort aufgehoben werden kann und damit ein europäischer Gerichtshof unsere Verfassung definiert, ist völlig ungeklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nie dem EuGHMR irgendwie untergeordnet, im Gegenteil. Urteile des EuGHMR sollen nach der Rechtsprechung des BVerfG in Deutschland von den Gerichten wie einfaches Recht angesehen werden, bei Kollisionen mit deutschem Verfassungsrecht muss der Fall also immer noch dem BVerfG vorgelegt werden.

Cinnamon
11.03.2010, 22:30
Das Bundesverfassungsgericht hat sich nie dem EuGHMR irgendwie untergeordnet, im Gegenteil. Urteile des EuGHMR sollen nach der Rechtsprechung des BVerfG in Deutschland von den Gerichten wie einfaches Recht angesehen werden, bei Kollisionen mit deutschem Verfassungsrecht muss der Fall also immer noch dem BVerfG vorgelegt werden.

Das ist nur ein leicht durchschaubarer Versuch des BVerfG, seine Kompetenz über die des EUGHMR zu stellen. Die Rechte der EMRK sind genauso zu gewichten wie die des GG selbst, das BVerfG kann den Grundrechtsschutz nicht einfach vermindern.

GG146
11.03.2010, 22:49
Das ist nur ein leicht durchschaubarer Versuch des BVerfG, seine Kompetenz über die des EUGHMR zu stellen. Die Rechte der EMRK sind genauso zu gewichten wie die des GG selbst, das BVerfG kann den Grundrechtsschutz nicht einfach vermindern.

Ach nein? Aber der EuGMR kann den Grundrechtschutz in Deutschland relativ zur BVerfG - Rechtssprechung vermindern oder wie oder was?

Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher, Du kannst nicht hinter die Kulissen gucken. Ohne die Bundesrepublik gibt es keine EU und ohne die EU keine Richter am europäischen Gerichtshof.

Cinnamon
11.03.2010, 22:50
Ach nein? Aber der EuGMR kann den Grundrechtschutz in Deutschland relativ zur BVerfG - Rechtssprechung vermindern oder wie oder was?

Bislang hat der EuGHMR sowas nicht gemacht. Der hat den Grundrechtsschutz bislang immer erweitert. Das BVerfG ist da weit konservativer.


Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher, Du kannst nicht hinter die Kulissen gucken. Ohne die Bundesrepublik gibt es keine EU und ohne die EU keine Richter am europäischen Gerichtshof.

Der EuGHMR ist kein EU-Gericht, sondern eine Einrichtung des Europarates.

GG146
12.03.2010, 18:59
Bislang hat der EuGHMR sowas nicht gemacht. Der hat den Grundrechtsschutz bislang immer erweitert. Das BVerfG ist da weit konservativer.

Als der EuGHMR erstmals wirklichen Unmut der politischen Klasse der Bundesrepublik provoziert hat, musste er sich später von seiner Position wieder zurückziehen. Das war das Verfahren um die Neueinrichter in der früheren DDR.



Der EuGHMR ist kein EU-Gericht, sondern eine Einrichtung des Europarates.

Wo ist da der Unterschied? Wenn es keine EU mehr gibt, gibt es auch keinerlei politische oder völkerrechtliche Relevanz des Europarates mehr. Und ohne die Bundesrepublik wird es keine EU mehr geben.

Cinnamon
12.03.2010, 21:48
Wo ist da der Unterschied? Wenn es keine EU mehr gibt, gibt es auch keinerlei politische oder völkerrechtliche Relevanz des Europarates mehr. Und ohne die Bundesrepublik wird es keine EU mehr geben.

Europarat und EU haben miteinander gar nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Orgas.


Als der EuGHMR erstmals wirklichen Unmut der politischen Klasse der Bundesrepublik provoziert hat, musste er sich später von seiner Position wieder zurückziehen. Das war das Verfahren um die Neueinrichter in der früheren DDR.

Äh, welches Urteil war das genau?

GG146
12.03.2010, 22:06
Europarat und EU haben miteinander gar nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Orgas.

Formell vielleicht, faktisch - politisch ist der Europarat obsolet, wenn die EU sich irgendwann erledigt haben sollte.




Äh, welches Urteil war das genau?

Muttu googeln, es hat mehrere Urteile zu der Alteigentümer- und Neueinrichter - Frage gegeben. Wenn Du Dir die genau anguckst, wird glasklar, dass der europäische Gerichtshof vor der Bundesregierung den Schwanz eingekniffen hat.

Die Realität in Europa entspricht mittlerweile dem diametralen Gegenteil dessen, was die Rechtsschwurbler hier ständig über die armen besetzten Deutschen erzählen.

Cinnamon
12.03.2010, 22:31
Formell vielleicht, faktisch - politisch ist der Europarat obsolet, wenn die EU sich irgendwann erledigt haben sollte.

Sehe ich anders.


Muttu googeln, es hat mehrere Urteile zu der Alteigentümer- und Neueinrichter - Frage gegeben. Wenn Du Dir die genau anguckst, wird glasklar, dass der europäische Gerichtshof vor der Bundesregierung den Schwanz eingekniffen hat.

Das ist natürlich nicht toll.


Die Realität in Europa entspricht mittlerweile dem diametralen Gegenteil dessen, was die Rechtsschwurbler hier ständig über die armen besetzten Deutschen erzählen.

Hm, ich finde, das Bundesregierung und auch BVerfG sich bedingungslos zu fügen haben, wenn der EuGHMR gegen sie entscheidet.

GG146
12.03.2010, 22:44
Hm, ich finde, das Bundesregierung und auch BVerfG sich bedingungslos zu fügen haben, wenn der EuGHMR gegen sie entscheidet.


Ja klar, und wenn der internationale Gerichtshof in Den Haag entscheidet, hat sich der EuGHMR zu unterwerfen oder was?

Es sei denn natürlich, es käme noch irgendeine galaktische höchstrichterliche Verfügung per Wurmlochdepesche dazwischen...

Cinnamon
12.03.2010, 22:52
Ja klar, und wenn der internationale Gerichtshof in Den Haag entscheidet, hat sich der EuGHMR zu unterwerfen oder was?

Es sei denn natürlich, es käme noch irgendeine galaktische höchstrichterliche Verfügung per Wurmlochdepesche dazwischen...

Die Bundesrepublik hat die EMRK ratifiziert und muss damit die letztgültige Entscheidung durch den EuGHMR eben akzeptieren. Vor allem: Was ist so wild daran, wenn dieses Gericht den Menschenrechtsschutz insgesamt erweitert.

klartext
13.03.2010, 01:34
Die Bundesrepublik hat die EMRK ratifiziert und muss damit die letztgültige Entscheidung durch den EuGHMR eben akzeptieren. Vor allem: Was ist so wild daran, wenn dieses Gericht den Menschenrechtsschutz insgesamt erweitert.

Die Grundsatzfrage, welches Recht vorrangig ist, scheint mir völlig ungeklärt. Es gab einen konkreten Fall. Das EU-Recht erlaubt die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers an ein anderes EU-Land. Dieser Fall stand an, eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht hatte jedoch Erfolg, die Auslieferung wurde abgelehnt.
Die Regierung ist an Urteile des Bundesverfassungsgerichts gebunden, steht also nicht über ihm. Dagegen steht dann der EuGHMR.
Innerhalb D ist es klar geregelt, Bundesrecht geht vor Länderrecht. Eine solche Regelung gibt es auf europäischer Ebene im Verfassungsbereich nicht. Es würde bedeuten, dass die Regierung die Rechte unseres Bundesverfassungsgerichts einschränken müsste, kann sie aber nicht.
Ich sehe hier noch viel Konfliktstoff für die Zukunft.
Denkt man die Sache konsequnet bis zum Ende, müssten alle nationalen Verfassungsgerichte aufgelöst werden und durch ein europäisches ersetzt werden, das dann auch die Auslegung übernimmt, für alle EU-Staaten gültig.
Unser Verfassungsgericht aufzulösen, scheint mir jedoch schon rechtlich nicht möglich. Dieses Recht hat unsere Regierung nicht.
Ein Thema für viele Doktorarbeiten von Jurastudis.

Cinnamon
13.03.2010, 08:01
Die Grundsatzfrage, welches Recht vorrangig ist, scheint mir völlig ungeklärt. Es gab einen konkreten Fall. Das EU-Recht erlaubt die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers an ein anderes EU-Land. Dieser Fall stand an, eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht hatte jedoch Erfolg, die Auslieferung wurde abgelehnt.
Die Regierung ist an Urteile des Bundesverfassungsgerichts gebunden, steht also nicht über ihm. Dagegen steht dann der EuGHMR.
Innerhalb D ist es klar geregelt, Bundesrecht geht vor Länderrecht. Eine solche Regelung gibt es auf europäischer Ebene im Verfassungsbereich nicht. Es würde bedeuten, dass die Regierung die Rechte unseres Bundesverfassungsgerichts einschränken müsste, kann sie aber nicht.
Ich sehe hier noch viel Konfliktstoff für die Zukunft.
Denkt man die Sache konsequnet bis zum Ende, müssten alle nationalen Verfassungsgerichte aufgelöst werden und durch ein europäisches ersetzt werden, das dann auch die Auslegung übernimmt, für alle EU-Staaten gültig.
Unser Verfassungsgericht aufzulösen, scheint mir jedoch schon rechtlich nicht möglich. Dieses Recht hat unsere Regierung nicht.
Ein Thema für viele Doktorarbeiten von Jurastudis.

Nochmal: Der EuGHMR ist kein EU-Gericht, sondern ein Gericht des Europarates, einer sachlich und organisatorisch getrennten Körperschaft. Was du hier meinst ist der EuGH, der Europäische Gerichtshof, in Luxemburg. Dieses Gericht hat die letzgültige Entscheidungskompetenz über die EU-Angelegenheiten. Insoweit steht es auch über dem Bundesverfassungsgericht. Dazu muss man auch die nationalen Verfassungsgerichte nicht auflösen, sondern muss nur die Verfassungen dahingehend ändern, dass die Urteile dieser Gericht dem Vorbehalt des EuGH unterliegen. Aber das ist hier nicht das Thema. Der EuGHMR braucht z. B. m. E. endlich Möglichkeiten seine Urteile auch zu vollziehen, gegen jeden Mitgliedsstaat.

klartext
13.03.2010, 12:53
Nochmal: Der EuGHMR ist kein EU-Gericht, sondern ein Gericht des Europarates, einer sachlich und organisatorisch getrennten Körperschaft. Was du hier meinst ist der EuGH, der Europäische Gerichtshof, in Luxemburg. Dieses Gericht hat die letzgültige Entscheidungskompetenz über die EU-Angelegenheiten. Insoweit steht es auch über dem Bundesverfassungsgericht. Dazu muss man auch die nationalen Verfassungsgerichte nicht auflösen, sondern muss nur die Verfassungen dahingehend ändern, dass die Urteile dieser Gericht dem Vorbehalt des EuGH unterliegen. Aber das ist hier nicht das Thema. Der EuGHMR braucht z. B. m. E. endlich Möglichkeiten seine Urteile auch zu vollziehen, gegen jeden Mitgliedsstaat.

Dass ein anderes Gericht über dem Bundesverfassunggericht stehen kann, ist deine Meinung. Gesicherte Regeln dazu gibt es jedoch nicht. Dieser Punkt ist auch unter Juristen heftig umstritten.

Cinnamon
13.03.2010, 15:30
Dass ein anderes Gericht über dem Bundesverfassunggericht stehen kann, ist deine Meinung. Gesicherte Regeln dazu gibt es jedoch nicht. Dieser Punkt ist auch unter Juristen heftig umstritten.

Wenn es um Menschenrechtsschutz geht, kann es nicht genug Rechtsmittelmöglichkeiten geben.

GG146
13.03.2010, 15:38
Wenn es um Menschenrechtsschutz geht, kann es nicht genug Rechtsmittelmöglichkeiten geben.

Dann ist die gegenwärtig nicht ganz klare Hierarchie BVerfG / EuGHMR doch ideal. Gundrechte sind vor allem Abwehrrechte des Bürgers, die spielen dann eine Rolle, wenn der Staat etwas von dem Einzelnen will. Wenn das BVerfG im Sinne des Beschwerdeführers entscheidet, braucht er den EuGHMR nicht mehr, wenn erst die europäische Instanz der Beschwerde abhilft, dann reicht schon die Unklarheit, welche Rechtsprechung jetzt maßgeblich ist, um die Durchführung des belastenden Eingriffes auszuschließen.

GG146
13.03.2010, 15:45
Dass ein anderes Gericht über dem Bundesverfassunggericht stehen kann, ist deine Meinung. Gesicherte Regeln dazu gibt es jedoch nicht. Dieser Punkt ist auch unter Juristen heftig umstritten.


Ich streite mit. :] Ich sage, dass in seinem Geltungsbereich absolut nichts über dem Grundgesetz stehen kann, also kann auch kein internationales Gericht über dem Bundesverfassungsgericht stehen.

Man muss allerdings dabei berücksichtigen, dass internationale Verträge nach Artikel 25 GG Verfassungsrang haben. Wenn eine Bundesregierung einen internationalen Vertrag abschliesst, dessen Inhalte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, haben wir es mit einer Kollision von Verfassungsrechtsgütern zu tun. Die wiederum muss nach der GG - internen Normenhierarchie aufgelöst werden. Wenn etwas z. B. mit den in Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten Verfassungspostulaten kollidiert ("ewiges Verfassungsrecht"), dann haben noch nicht einmal ausländische Staaten Vertrauensschutz hinsichtlich der Gültigkeit der Verträge.

Cinnamon
13.03.2010, 15:54
Dann ist die gegenwärtig nicht ganz klare Hierarchie BVerfG / EuGHMR doch ideal. Gundrechte sind vor allem Abwehrrechte des Bürgers, die spielen dann eine Rolle, wenn der Staat etwas von dem Einzelnen will. Wenn das BVerfG im Sinne des Beschwerdeführers entscheidet, braucht er den EuGHMR nicht mehr, wenn erst die europäische Instanz der Beschwerde abhilft, dann reicht schon die Unklarheit, welche Rechtsprechung jetzt maßgeblich ist, um die Durchführung des belastenden Eingriffes auszuschließen.

Dann braucht es eben eine einfache, klare Regel: Wenn der EuGHMR dem Beschwerdeführer recht gibt, gilt das und setzt gegenteilige Entscheidungen des nationalen Verfassungsgerichts sofort außer Kraft.

klartext
13.03.2010, 15:58
Ich streite mit. :] Ich sage, dass in seinem Geltungsbereich absolut nichts über dem Grundgesetz stehen kann, also kann auch kein internationales Gericht über dem Bundesverfassungsgericht stehen.

Man muss allerdings dabei berücksichtigen, dass internationale Verträge nach Artikel 25 GG Verfassungsrang haben. Wenn eine Bundesregierung einen internationalen Vertrag abschliesst, dessen Inhalte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, haben wir es mit einer Kollision von Verfassungsrechtsgütern zu tun. Die wiederum muss nach der GG - internen Normenhierarchie aufgelöst werden. Wenn etwas z. B. mit den in Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten Verfassungspostulaten kollidiert ("ewiges Verfassungsrecht"), dann haben noch nicht einmal ausländische Staaten Vertrauensschutz hinsichtlich der Gültigkeit der Verträge.

Ich bin kein Jurist, verstehe davon also nicht ausreichend alles. Ich habe jedoch schon öfters darüber Dikussionen verfolgt zwischen hochrangigen Juristen. Die Politik hat nach Europa Hoheitsrechte abgegeben, auch im rechtlichen Bereich. Wo die Grenze dessen liegt, was rechtlich quais ausgelagert werden kann, also dem Entscheidungseinfluss deutscher Gerichte entzogen wird, scheint ungeklärt. Was geschieht, wenn ein europäisches Gericht die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts aufhebt, weiss bis jetzt niemand. Das Problem gilt ähnlich für alle EU-Länder.

Cinnamon
13.03.2010, 15:59
Ich streite mit. :] Ich sage, dass in seinem Geltungsbereich absolut nichts über dem Grundgesetz stehen kann, also kann auch kein internationales Gericht über dem Bundesverfassungsgericht stehen.

Man muss allerdings dabei berücksichtigen, dass internationale Verträge nach Artikel 25 GG Verfassungsrang haben. Wenn eine Bundesregierung einen internationalen Vertrag abschliesst, dessen Inhalte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, haben wir es mit einer Kollision von Verfassungsrechtsgütern zu tun. Die wiederum muss nach der GG - internen Normenhierarchie aufgelöst werden. Wenn etwas z. B. mit den in Artikel 79 Abs. 3 aufgeführten Verfassungspostulaten kollidiert ("ewiges Verfassungsrecht"), dann haben noch nicht einmal ausländische Staaten Vertrauensschutz hinsichtlich der Gültigkeit der Verträge.

Wir haben damals gelernt, dass Art. 25 GG nur für "allgemeine Grundsätze des Völkerrechts" gilt, die Menschenrechte sind solches zwingendes Völkerrecht. Dahingehend steht die EMRK als Ausdruck der konstituierenden Merkmale einer Demokratie m.E. durchaus über dem GG und damit der EuGHMR über dem Verfassungsgericht.

Cinnamon
13.03.2010, 16:05
Ich bin kein Jurist, verstehe davon also nicht ausreichend alles. Ich habe jedoch schon öfters darüber Dikussionen verfolgt zwischen hochrangigen Juristen. Die Politik hat nach Europa Hoheitsrechte abgegeben, auch im rechtlichen Bereich. Wo die Grenze dessen liegt, was rechtlich quais ausgelagert werden kann, also dem Entscheidungseinfluss deutscher Gerichte entzogen wird, scheint ungeklärt. Was geschieht, wenn ein europäisches Gericht die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts aufhebt, weiss bis jetzt niemand. Das Problem gilt ähnlich für alle EU-Länder.

Deshalb braucht die EU natürlich auch eigene Polizeikräfte, die ggf. diese Entscheidung durchsetzen. In den 60ern war das in den USA auch mal aktuell, als der Supreme Court die Rassentrennung an Bildungseinrichtungen für verfassungswidrig erklärte und der Gouverneur von Mississippi die National Guard einsetzte, um schwarze Schüler und Studenten am Zutritt zu den Einrichtungen zu hindern (berühmt der erste schwarze Student an der University of Mississippi, der von Bundesbeamten in die Uni gebracht wird) und die Bundesregierung das Militär einsetzte, um den Richterspruch durchzusetzen. Warum sollte der EuGHMR oder der EuGH nicht auch solche Möglichkeiten bekommen?

klartext
13.03.2010, 16:14
Deshalb braucht die EU natürlich auch eigene Polizeikräfte, die ggf. diese Entscheidung durchsetzen. In den 60ern war das in den USA auch mal aktuell, als der Supreme Court die Rassentrennung an Bildungseinrichtungen für verfassungswidrig erklärte und der Gouverneur von Mississippi die National Guard einsetzte, um schwarze Schüler und Studenten am Zutritt zu den Einrichtungen zu hindern (berühmt der erste schwarze Student an der University of Mississippi, der von Bundesbeamten in die Uni gebracht wird) und die Bundesregierung das Militär einsetzte, um den Richterspruch durchzusetzen. Warum sollte der EuGHMR oder der EuGH nicht auch solche Möglichkeiten bekommen?

Die meisten Staaten der EU verbieten die Auslieferung der eigenen Bürger in ein anderes Land. Sie ist verfassungswidrig auch bei uns. Eine solche Art von Europapolizei wäre deshalb sinnlos. Und sie benötigte zur Festnahme einen Haftbefehl, der von einem deutschen Gericht unterzeichnet ist.

Cinnamon
13.03.2010, 16:18
Die meisten Staaten der EU verbieten die Auslieferung der eigenen Bürger in ein anderes Land. Sie ist verfassungswidrig auch bei uns. Eine solche Art von Europapolizei wäre deshalb sinnlos. Und sie benötigte zur Festnahme einen Haftbefehl, der von einem deutschen Gericht unterzeichnet ist.

Nö. Ein Haftbefehl eines Gerichtes der EU-Ebene wäre völlig ausreichend. Aber dieses Problem ließe sich auch damit lösen, dass Deutschland nicht ausliefern muss, sondern z. B. auch ermöglichen kann, dass das deutsche Gericht das Recht des Staates, der anklagen will anwenden muss und auch den Vollzug der Strafe nach dessen Recht durchführen muss.

GG146
13.03.2010, 16:26
Ich bin kein Jurist, verstehe davon also nicht ausreichend alles. Ich habe jedoch schon öfters darüber Dikussionen verfolgt zwischen hochrangigen Juristen. Die Politik hat nach Europa Hoheitsrechte abgegeben, auch im rechtlichen Bereich. Wo die Grenze dessen liegt, was rechtlich quais ausgelagert werden kann, also dem Entscheidungseinfluss deutscher Gerichte entzogen wird, scheint ungeklärt. Was geschieht, wenn ein europäisches Gericht die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts aufhebt, weiss bis jetzt niemand. Das Problem gilt ähnlich für alle EU-Länder.

Meinst Du, je höher der (Dienst-) Rang, desto zutreffender die Rechtsauffassungen der Juristen?

Ich glaube das eher nicht, die sind dem politischen Establishment um so näher, je weiter die zurückgelegten Karrierewege sind. Das muss in staatsrechtlichen Fragen von hoher politischer Bedeutung die Qualität der rechtlichen Begutachtung nicht unbedingt positiv beeinflussen.

klartext
13.03.2010, 16:28
Nö. Ein Haftbefehl eines Gerichtes der EU-Ebene wäre völlig ausreichend. Aber dieses Problem ließe sich auch damit lösen, dass Deutschland nicht ausliefern muss, sondern z. B. auch ermöglichen kann, dass das deutsche Gericht das Recht des Staates, der anklagen will anwenden muss und auch den Vollzug der Strafe nach dessen Recht durchführen muss.

Deutsche Gerichte sind an deutsches Recht gebunden und können nicht Recht sprechen, das u.U. deutschem Recht widerspräche. In letzter Instanz müsste dann auch das Verfassungsgericht eines anderen Landes zuständig sein.
Das scheint mir eine gewagte Konstruktion. Aber ich sehe schon, ein noch weites Betätigungfeld für Juristen mit vielen ungeklärten und vor allem unentschiedenen Fragen.

Cinnamon
13.03.2010, 16:50
Deutsche Gerichte sind an deutsches Recht gebunden und können nicht Recht sprechen, das u.U. deutschem Recht widerspräche. In letzter Instanz müsste dann auch das Verfassungsgericht eines anderen Landes zuständig sein.
Das scheint mir eine gewagte Konstruktion. Aber ich sehe schon, ein noch weites Betätigungfeld für Juristen mit vielen ungeklärten und vor allem unentschiedenen Fragen.

Nö. Sogar wenn das ausländische Recht dem deutschen Recht total widerspräche (außer den Grundrechten) müsste es angewandt werden. Wer in Frankreich eine Straftat begeht gehört nach französischem Recht behandelt, auch wenn er Deutscher ist und sich der französischen Justiz durch Flucht nach Deutschland entzogen hat.

GG146
13.03.2010, 17:04
Nö. Sogar wenn das ausländische Recht dem deutschen Recht total widerspräche (außer den Grundrechten) müsste es angewandt werden. Wer in Frankreich eine Straftat begeht gehört nach französischem Recht behandelt, auch wenn er Deutscher ist und sich der französischen Justiz durch Flucht nach Deutschland entzogen hat.

Wir sind hier aber beim Thema "Grundrechte".

Cinnamon
13.03.2010, 17:05
Wir sind hier aber beim Thema "Grundrechte".

Ja. Aber ich bin eben der Auffassung, dass die EMRK auf einer Ebene mit unserem Grundrechtekatalog steht und deshalb dem BVerfG nicht die höchste Entscheidungskompetenz zukommt.

Cinnamon
13.03.2010, 17:10
PS: In den Niederlanden etwa hat die EMRK sogar absoluten Vorrang sogar vor der Verfassung.

klartext
14.03.2010, 13:43
PS: In den Niederlanden etwa hat die EMRK sogar absoluten Vorrang sogar vor der Verfassung.

Das mag dort so sein, ist aber in jedem EU-Land anders geregelt. Jedes Recht, ob BGB oder StGB, tangiert in irgendeiner Form auch die Grundrechte.
Ich sehe noch eine Menge ungelöster Fragen und Konfliktporential.

politisch Verfolgter
14.03.2010, 17:07
"Mona Lisa": immer mehr sitzen immer länger, auch welche mit Kleinstvergehen, die aber häufig waren.
500 Sicherungsverwahrte warens letztes Jahr in D.
"Viele haben sich total aufgegeben. Ich sehe hier wandelnde Leichen. Man muß ihnen eine Perspektive geben."
Jur. gilt das nicht als Strafe.

Ganz_unten
17.04.2010, 13:13
Das Landgericht Itzehoe hat einen gefährlichen Sexualstraftäter aus dem Gefängnis entlassen.


"Mich erfüllt die Entscheidung des Gerichts mit Sorge", sagte Staatsanwalt Peter Müller-Rakow nach der Urteilsverkündung. Ein bundesweit renommierter Sachverständiger habe eindringlich davor gewarnt, dass man bei solch einer Entscheidung "Blut an die Hände" bekommen könne.

Auch die Richter zweifelten, ob ihre Entscheidung richtig sei. Doch "ein ungutes Gefühl, das auch wir haben, reicht nicht", sagte der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing in der Urteilsbegründung. Er wies darauf hin, dass eine Sicherungsverwahrung nicht dazu diene, "für einen ruhigen Schlaf zu sorgen". Die für diese Maßnahme erforderliche intensive Neigung, Taten zu begehen, sei bei dem Mann nicht festgestellt worden.

Bernd Olbrich, Sprecher der Kieler Landespolizei, kündigte umgehend an, im Rahmen der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Details verriet er keine.

Warten wir ab, bis wieder ein Unglück geschieht, bis Unschuldige ihr Leben verlieren, weil es für die Justiz so nicht "vorhersehbar" war.

Mariko
17.04.2010, 14:50
Diese unselige inflationäre Anwendung der Sicherungsverwahrung muss endlich aufhören. Die Sicherungsverwahrung war als absolute Ausnahme gedacht, und nicht als immer zu prüfender Regelfall.

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Tosca
17.04.2010, 14:53
Diese unselige inflationäre Anwendung der Sicherungsverwahrung muss endlich aufhören. Die Sicherungsverwahrung war als absolute Ausnahme gedacht, und nicht als immer zu prüfender Regelfall.

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Schade, du bist wieder da.

Mr Capone-E
17.04.2010, 14:53
Diese unselige inflationäre Anwendung der Sicherungsverwahrung muss endlich aufhören. Die Sicherungsverwahrung war als absolute Ausnahme gedacht, und nicht als immer zu prüfender Regelfall.

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Stimmt, man sollte stattdessen die Kinderficker gleich totschlagen.

Denkpoli
17.04.2010, 15:08
Diese unselige inflationäre Anwendung der Sicherungsverwahrung muss endlich aufhören. Die Sicherungsverwahrung war als absolute Ausnahme gedacht, und nicht als immer zu prüfender Regelfall.

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Wenn es dir Spaß macht, Opfer von Straftaten zu werden, wäre dir das prinzipiell gegönnt. Der Einsatz biologischer Waffen gegen Unschuldige ( und genau das forderst du ) ist allerdings ein Verbrechen!

Stanley_Beamish
17.04.2010, 15:31
Diese unselige inflationäre Anwendung der Sicherungsverwahrung muss endlich aufhören. Die Sicherungsverwahrung war als absolute Ausnahme gedacht, und nicht als immer zu prüfender Regelfall.

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Wenn lebenslänglich auch Einsperren bis zum Tod bedeutet, dann benötigen wir keine Sicherungsverwahrung mehr.

Ruepel
17.04.2010, 16:00
Diese unselige inflationäre Anwendung der Sicherungsverwahrung muss endlich aufhören. Die Sicherungsverwahrung war als absolute Ausnahme gedacht, und nicht als immer zu prüfender Regelfall.

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Ich bin in solchen Fällen auch gegen die Sichrungsverwahrung.
Es würde vollkommen reichen,Schwanz und Pfoten abzuhacken!

Mariko
17.04.2010, 17:44
Wenn lebenslänglich auch Einsperren bis zum Tod bedeutet, dann benötigen wir keine Sicherungsverwahrung mehr.



Da wäre ich dann sogar eher dafür. Das wäre zumindest nicht willkürlich...

schastar
17.04.2010, 18:02
Das Landgericht Itzehoe hat einen gefährlichen Sexualstraftäter aus dem Gefängnis entlassen.
.....

Gibt es dazu auch einen Artikel um sich eine eigene Meinung zu machen? ?(

Doc Gyneco
17.04.2010, 18:12
Gibt es dazu auch einen Artikel um sich eine eigene Meinung zu machen? ?(

Etwa das ?!?!?!

http://www.kn-online.de/schleswig_holstein/aus_dem_land/146134-Sicherungsverwahrung-fuer-Kinderschaender.html

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Adunaphel
17.04.2010, 19:37
Da wäre ich dann sogar eher dafür. Das wäre zumindest nicht willkürlich...

Wieso ist die Verhängung der Sicherungsverwahrung in deinen Augen willkürlich?

Mariko
17.04.2010, 20:12
Wieso ist die Verhängung der Sicherungsverwahrung in deinen Augen willkürlich?


Die SV hängt komplett an der Prognose von Gutachtern, die die mutmaßliche zukünftige Gefährlichkeit des Täters beurteilen. Der Täter wird nicht für die begangene Tat verurteilt, sondern für solche, die er noch gar nicht begangen hat. Es gibt mittlerweile etliche Untersuchungen dazu, und man hat festgestellt, dass ein erheblicher Anteil derjenigen, die trotz hoher Gefährlichkeitsprognose nicht in SV kamen (also wie in diesem Fall hier) dennoch nicht rückfällig wurden. Man kann eben nicht in die Zukunft blicken, und man kann nicht hunderte von Leuten möglicherweise lebenslang wegsperren, nur weil eventuell unter Umständen möglicherweise vielleicht einige davon wieder straffällig werden. Das ist rechtsstaatlich nicht nur bedenklich, sondern völlig abartig.

Zudem ist die SV systematisch ein Fremdkörper, weil sie quasi neben dem normalen Strafrecht existiert. Da werden Täter zu 8 Jahren Haft verurteilt - nur damit dann im nächsten Atemzug die SV angeordnet wird. Da wäre es ehrlicher, gleich lebenslänglich zu verhängen.

Adunaphel
17.04.2010, 20:18
Die SV hängt komplett an der Prognose von Gutachtern, die die mutmaßliche zukünftige Gefährlichkeit des Täters beurteilen. Der Täter wird nicht für die begangene Tat verurteilt, sondern für solche, die er noch gar nicht begangen hat. Es gibt mittlerweile etliche Untersuchungen dazu, und man hat festgestellt, dass ein erheblicher Anteil derjenigen, die trotz hoher Gefährlichkeitsprognose nicht in SV kamen (also wie in diesem Fall hier) dennoch nicht rückfällig wurden. Man kann eben nicht in die Zukunft blicken, und man kann nicht hunderte von Leuten möglicherweise lebenslang wegsperren, nur weil eventuell unter Umständen möglicherweise vielleicht einige davon wieder straffällig werden. Das ist rechtsstaatlich nicht nur bedenklich, sondern völlig abartig.

Zudem ist die SV systematisch ein Fremdkörper, weil sie quasi neben dem normalen Strafrecht existiert. Da werden Täter zu 8 Jahren Haft verurteilt - nur damit dann im nächsten Atemzug die SV angeordnet wird. Da wäre es ehrlicher, gleich lebenslänglich zu verhängen.


Die SV wird doch nur verhängt, wenn das Gericht im Urteil die besondere Schwere der Schuld des Täters festgestellt hat. Das indiziert doch, dass man sich im Prozess intensiv mit der Frage auseinandergesetzt hat, inwieweit die Tat dem Täter vorwerfbar ist (Schuld ist Vorwerfbarkeit, gute alte definition des BGH).

Zu den Gutachten: Es steht doch der Verteidigung frei, Gegengutachten als Beweismittel in den Prozess einzuführen....

schastar
17.04.2010, 20:29
Etwa das ?!?!?!

http://www.kn-online.de/schleswig_holstein/aus_dem_land/146134-Sicherungsverwahrung-fuer-Kinderschaender.html

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

ist dies der eingangs erwähnte Fall?

schastar
17.04.2010, 20:34
Die SV hängt komplett an der Prognose von Gutachtern, die die mutmaßliche zukünftige Gefährlichkeit des Täters beurteilen. Der Täter wird nicht für die begangene Tat verurteilt, sondern für solche, die er noch gar nicht begangen hat. Es gibt mittlerweile etliche Untersuchungen dazu, und man hat festgestellt, dass ein erheblicher Anteil derjenigen, die trotz hoher Gefährlichkeitsprognose nicht in SV kamen (also wie in diesem Fall hier) dennoch nicht rückfällig wurden. Man kann eben nicht in die Zukunft blicken, und man kann nicht hunderte von Leuten möglicherweise lebenslang wegsperren, nur weil eventuell unter Umständen möglicherweise vielleicht einige davon wieder straffällig werden. Das ist rechtsstaatlich nicht nur bedenklich, sondern völlig abartig.

Zudem ist die SV systematisch ein Fremdkörper, weil sie quasi neben dem normalen Strafrecht existiert. Da werden Täter zu 8 Jahren Haft verurteilt - nur damit dann im nächsten Atemzug die SV angeordnet wird. Da wäre es ehrlicher, gleich lebenslänglich zu verhängen.

Wo du recht hast, hast du recht.

Soll jetzt aber nicht bedeuten daß du immer recht hast, aber hier hast du recht.

Mariko
18.04.2010, 04:30
Die SV wird doch nur verhängt, wenn das Gericht im Urteil die besondere Schwere der Schuld des Täters festgestellt hat. Das indiziert doch, dass man sich im Prozess intensiv mit der Frage auseinandergesetzt hat, inwieweit die Tat dem Täter vorwerfbar ist (Schuld ist Vorwerfbarkeit, gute alte definition des BGH).

Zu den Gutachten: Es steht doch der Verteidigung frei, Gegengutachten als Beweismittel in den Prozess einzuführen....


Die SV hat nichts mit der "besonderen Schwere der Schuld" zu tun - die bezieht sich ja nur auf Mord, und bewirkt da, dass erst nach einer bestimmten im Einzelfall festgesetzten Zeit nach Ablauf von 15 Jahren ein Antrag auf Entlassung gestellt werden kann. SV kann aber bekanntlich nicht nur bei Mord angeordnet werden.

Denkpoli
18.04.2010, 13:02
Die SV hängt komplett an der Prognose von Gutachtern, die die mutmaßliche zukünftige Gefährlichkeit des Täters beurteilen. Der Täter wird nicht für die begangene Tat verurteilt, sondern für solche, die er noch gar nicht begangen hat. Es gibt mittlerweile etliche Untersuchungen dazu, und man hat festgestellt, dass ein erheblicher Anteil derjenigen, die trotz hoher Gefährlichkeitsprognose nicht in SV kamen (also wie in diesem Fall hier) dennoch nicht rückfällig wurden. Man kann eben nicht in die Zukunft blicken, und man kann nicht hunderte von Leuten möglicherweise lebenslang wegsperren, nur weil eventuell unter Umständen möglicherweise vielleicht einige davon wieder straffällig werden. Das ist rechtsstaatlich nicht nur bedenklich, sondern völlig abartig.

Zudem ist die SV systematisch ein Fremdkörper, weil sie quasi neben dem normalen Strafrecht existiert. Da werden Täter zu 8 Jahren Haft verurteilt - nur damit dann im nächsten Atemzug die SV angeordnet wird. Da wäre es ehrlicher, gleich lebenslänglich zu verhängen.

Was ist mit Personen, die einen Selbstmordversuch überlebt haben?
Die werden auch gefangen gehalten, obwohl von ihnen keine Gefahr ausgeht und ihre Tat noch nicht mal strafbar ist.

klartext
18.04.2010, 13:51
Die SV hat nichts mit der "besonderen Schwere der Schuld" zu tun - die bezieht sich ja nur auf Mord, und bewirkt da, dass erst nach einer bestimmten im Einzelfall festgesetzten Zeit nach Ablauf von 15 Jahren ein Antrag auf Entlassung gestellt werden kann. SV kann aber bekanntlich nicht nur bei Mord angeordnet werden.

Der Schutz der Kinder geht in jedem Fall vor Einzelinteressen eines Täters. Dieses Prinzip scheint zu oft vergessen zu werden.

Strandwanderer
18.04.2010, 13:53
. . .

Ich hoffe darauf, dass der EGMR diesem unrechtsstaatlichen Treiben einen Riegel vorschiebt, wie er es in der Entscheidung Ende letzten Jahres bereits angedeutet hat...

Selbstverständlich müssen deine Verbrecherfreunde hinter Schloß und Riegel gebracht werden und dort bleiben!

Mariko
18.04.2010, 15:19
Der Schutz der Kinder geht in jedem Fall vor Einzelinteressen eines Täters. Dieses Prinzip scheint zu oft vergessen zu werden.


Ein solches Prinzip der Marke, dass man viele Menschen zu Unrecht dauerhaft festhält, nur weil dadurch vielleicht ein paar wenige Taten verhindert werden, ist eklatantes Unrecht und hat in einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts zu suchen.

Zu Anfang der ganzen SV-Gesetzgebung (die sich praktisch ausschließlich an BILD-Schlagzeilen orientiert und kein schlüssiges Gesamtkonzept besitzt) mussten noch mehrere einschlägige schwerste Taten vorliegen, mittlerweile reicht eine minderschwere schon aus; was kommt als Nächstes? SV ganz ohne vorherige Straftat, nur aufgrund einer Gutachterprognose? Dann sind wir wirklich bald im Bereich von Spielbergs "Minority Report", wo große Teile der Bevölkerung aufgrund eines vermeintlich unfehlbaren "Orakels" präventiv eingesperrt werden...

Rumburak
18.04.2010, 15:54
Was ist mit Personen, die einen Selbstmordversuch überlebt haben?
Die werden auch gefangen gehalten, obwohl von ihnen keine Gefahr ausgeht und ihre Tat noch nicht mal strafbar ist.

Das ist Quatsch. Ein Bekannter hat mal versucht sich umzubringen, er war danach eine Nacht und einen Tag in der Phsychatrie.

Nicht ewig!

Denkpoli
18.04.2010, 16:31
Das ist Quatsch. Ein Bekannter hat mal versucht sich umzubringen, er war danach eine Nacht und einen Tag in der Phsychatrie.

Nicht ewig!

Das ist trotzdem Freiheitsentzug für eine Tat, durch die niemand zu Schaden kam, und die nicht strafbar ist.

Mariko
18.04.2010, 17:47
Das ist trotzdem Freiheitsentzug für eine Tat, durch die niemand zu Schaden kam, und die nicht strafbar ist.


Naja, das kann man trotzdem nicht wirklich vergleichen. Erstens ist bei einer Person, die unmittelbar nach einem Suizidversuch eingeliefert wird, weitaus klarer zu erkennen, wie es um deren psychische Verfassung besteht, als bei jemandem, dessen Straftat Monate oder Jahre zurückliegt. Zudem kann man die Bedingungen des Freiheitsentzuges in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht mit denen in der SV vergleichen, wo der Täter meist ganz normal in Haft sitzt, wie ein Strafgefangener auch.

Denkpoli
18.04.2010, 20:37
Erstens ist bei einer Person, die unmittelbar nach einem Suizidversuch eingeliefert wird, weitaus klarer zu erkennen, wie es um deren psychische Verfassung besteht, als bei jemandem, dessen Straftat Monate oder Jahre zurückliegt.

Die psychische Situation ist irrelevant, solange er niemanden geschädigt hat.


Zudem kann man die Bedingungen des Freiheitsentzuges in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht mit denen in der SV vergleichen, wo der Täter meist ganz normal in Haft sitzt, wie ein Strafgefangener auch.

Ich kann das mangels Knast bzw. Psychiatrieerfahrung in der Tat nicht vergleichen, aber ich weiß nicht, warum das prinzipiell nicht möglich sein soll. Um Freiheitsentzug handelt es sich in beiden Fällen. Und bei Personen, die mit dem sozialen Umfeld im Knast kein Problem haben, dürfte dieser sogar erheblich angenehmer sein, als ans Bett gefesselt mit irgendwelchen Spritzen traktiert zu werden.

klartext
18.04.2010, 20:59
Ein solches Prinzip der Marke, dass man viele Menschen zu Unrecht dauerhaft festhält, nur weil dadurch vielleicht ein paar wenige Taten verhindert werden, ist eklatantes Unrecht und hat in einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts zu suchen.

Zu Anfang der ganzen SV-Gesetzgebung (die sich praktisch ausschließlich an BILD-Schlagzeilen orientiert und kein schlüssiges Gesamtkonzept besitzt) mussten noch mehrere einschlägige schwerste Taten vorliegen, mittlerweile reicht eine minderschwere schon aus; was kommt als Nächstes? SV ganz ohne vorherige Straftat, nur aufgrund einer Gutachterprognose? Dann sind wir wirklich bald im Bereich von Spielbergs "Minority Report", wo große Teile der Bevölkerung aufgrund eines vermeintlich unfehlbaren "Orakels" präventiv eingesperrt werden...

Es geht hier nicht darum, viele Menschen grundlos festzuhalten, sondern um einen speziellen Täter, der offensichtlich rückfallgefährdet ist. Bleibe einfach beim Thema.
Im Zweifel muss die Sicherheit unserer Kinder Vorrang haben. Und bei diesem Fall scheint es erhebliche Zweifel zu geben.

Noergler
19.04.2010, 21:01
Das Landgericht Itzehoe hat einen gefährlichen Sexualstraftäter aus dem Gefängnis entlassen.

Warten wir ab, bis wieder ein Unglück geschieht, bis Unschuldige ihr Leben verlieren, weil es für die Justiz so nicht "vorhersehbar" war."In dubio pro reo"! Im Zweifel für den Angeklagten!

Und zwar solange, bis er wieder mordet oder vergewaltigt! Man hat's ja nicht besser wissen können.

Raczek
19.04.2010, 21:08
Das Problem an der Todesstrafe ist, dass sie zu selten und in vielen Ländern mittlerweile gar nicht mehr vollstreckt wird!

GG146
23.07.2010, 14:03
Nach den Oberlandesgerichten Stuttgart, Nürnberg, Koblenz und Celle hat jetzt auch das OLG Köln einem nachträglich in Sicherungsverwahrung genommenen Straftäter trotz des EGHMR - Urteils die Entlassung versagt:



Oberlandesgericht Köln: Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz EGMR-Urteil

(...)

Es sei zwar richtig anzunehmen, dass der Gesetzgeber nicht dauerhaft gegen die Eur. Menschenrechtskonvention habe verstoßen wollen. Dies bewirke entgegen der Meinung anderer Oberlandesgerichte wie Hamm und Frankfurt aber keinen Automatismus dahin, dass Sicherungsverwahrte nach Ablauf von 10 Jahren sofort zu entlassen seien. Es sei vielmehr anzunehmen, dass der Gesetzgeber nach anderen Wegen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Rückfalltätern gesucht hätte, wie z. B. durch eine Reform der Führungsaufsicht, wäre ihm der Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention schon seinerzeit bewusst gewesen. Die Gerichte seien nicht befugt, durch einfache Gesetzesauslegung schon jetzt im Vorgriff auf ein Gesetzgebungsverfahren Fakten zu schaffen.

Quelle: justiz.nrw.de (http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/23_07_2010/index.php)

Das finde ich erstaunlich, mehrere Oberlandesgerichte wollen erst eine Gesetzesänderung sehen, obwohl die vom EGHMR festgestellte Menschenrechtsverletzung zu Lasten der Betroffenen permanent fortwirkt. Das hätte ich nicht gedacht. Wenn der BGH das auch so sieht, wäre es eine Gelegenheit, die Sicherungsverwahrung so umzugestalten, dass sie nicht wie eine quasi - Weiterbestrafung im Knast wirkt. Dann ist das Rückwirkungsverbot nämlich nicht mehr einschlägig, weil es nur noch um Gefahrenabwehr und nicht mehr um Strafrecht geht, und die Betroffenen müssten vielleicht gar nicht entlassen werden. Der EuGHMR hatte sich nämlich auf die äusseren Bedingungen der SV in Deutschland bezogen und nur wegen der Vollstreckung im Knast das rein strafrechtliche Rückwirkungsverbot als einschlägig angesehen.

Geronimo
06.08.2010, 02:34
Freiburg (dpa) - Ein entlassener Sexualstraftäter verlangt von der Staatsanwaltschaft Heilbronn Schadensersatz. Er habe 12 Jahre lang unrechtmäßig in Sicherungsverwahrung gesessen. Der SER berichtet, es gehe um bis zu 80 000 Euro. Der Mann war Mitte Juli nach 30 Jahren freigekommen, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hatte. Der als gefährlich geltende Mann zog daraufhin nach Hamburg, wo er von der Polizei rund um die Uhr bewacht wird.

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/telegramm,iurl=http:_2F_2Fweb.bild.de_2Fcont_2Fsch laglichter_2F11317138.html.html
__________________________________________________ _______________

Irrenhaus Deutschland! In diesem Fall wäre ich für Aufhebung der Polizeiüberwachung. Dafür Veröffentlichung eines Fotos sowie genaue Anschrift des "Herrn" in allen verfügbaren Medien. Vllt. würde sich das Problem dann etwas kostengünstiger lösen lassen.

Kaktus63
06.08.2010, 10:04
Freiburg (dpa) - Ein entlassener Sexualstraftäter verlangt von der Staatsanwaltschaft Heilbronn Schadensersatz. Er habe 12 Jahre lang unrechtmäßig in Sicherungsverwahrung gesessen. Der SER berichtet, es gehe um bis zu 80 000 Euro. Der Mann war Mitte Juli nach 30 Jahren freigekommen, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hatte. Der als gefährlich geltende Mann zog daraufhin nach Hamburg, wo er von der Polizei rund um die Uhr bewacht wird.

http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/telegramm,iurl=http:_2F_2Fweb.bild.de_2Fcont_2Fsch laglichter_2F11317138.html.html
__________________________________________________ _______________

Irrenhaus Deutschland! In diesem Fall wäre ich für Aufhebung der Polizeiüberwachung. Dafür Veröffentlichung eines Fotos sowie genaue Anschrift des "Herrn" in allen verfügbaren Medien. Vllt. würde sich das Problem dann etwas kostengünstiger lösen lassen.


9 X 19 mm
Das reicht als Entschädigung.

Bruddler
06.08.2010, 10:08
Seid Euch da mal nicht so sicher, denn bei uns in Absurdistan könnte der Wunsch dieses Drecksacks durchaus Gehör finden.... :rolleyes:

lupus_maximus
06.08.2010, 10:12
Seid Euch da mal nicht so sicher, denn bei uns in Absurdistan könnte der Wunsch dieses Drecksacks durchaus Gehör finden.... :rolleyes:
Wenn man Dieben in Afghanistan pro Toten 5000 $ Schadenersatz zuspricht, muß man hier in diesem Land mit allem rechnen.

henriof9
06.08.2010, 10:15
Da habe ich jetzt mal eine Frage.

Was würde eigentlich passieren wenn Deutschland die bzw. bestimmte Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfach mißachten würde ?

Suppenkasper
06.08.2010, 10:19
Das

http://moderato.files.wordpress.com/2008/02/dresd_4.jpg

Kennen wir doch schon...

lupus_maximus
06.08.2010, 10:19
Da habe ich jetzt mal eine Frage.

Was würde eigentlich passieren wenn Deutschland die bzw. bestimmte Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einfach mißachten würde ?
Dies ginge nur mit komplett ausgewechselter Regierung.

Bei Mißachtung schätze ich, werden wahrscheinlich unsere Freunde militärisch aktiv.
Vielleicht warten die sogar darauf?

henriof9
06.08.2010, 10:30
Dies ginge nur mit komplett ausgewechselter Regierung.

Bei Mißachtung schätze ich, werden wahrscheinlich unsere Freunde militärisch aktiv.
Vielleicht warten die sogar darauf?

Lupus, die Frage war jetzt wirklich ernst gemeint.

lupus_maximus
06.08.2010, 10:34
Lupus, die Frage war jetzt wirklich ernst gemeint.
Die Antwort auch!

Die werden sich "Ungehorsam der Deutschen" nicht bieten lassen!
Der verlorene Krieg ist erst 65 Jahre her. Irgendwo habe ich gelesen, die Besetzung Deutschlands und somit auch die Abzocke, soll nicht vor 2099 beendet werden.

Mariko
06.08.2010, 14:43
Die Forderung ist verständlich und berechtigt - immerhin war der Mann jahrelang rechtswidrig eingesperrt.

Trotzdem weiß ich nicht, ob er sich damit in der momentan Lage einen Gefallen tut, da solche Schlagzeilen die ohnehin extreme Hysterie eher weiter anfachen...

Cinnamon
30.11.2010, 14:49
http://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-nach-uebergriff-auf-kind-debatte-ueber-sicherungsverwahrung_aid_577247.html


Der Sexualverbrecher, der nach seiner Freilassung aus der Sicherungsverwahrung in Duisburg ein zehnjähriges Mädchen angegriffen hat, schweigt bei den Vernehmungen.

Was lange befürchtet wurde ist nun eingetreten: Der erste gefährliche Sexualstraftäter, der aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte freigelassen werden musste, ist rückfällig geworden und hat eine 10-Jährige angegriffen, die aber zum Glück fliehen konnte.

Schwarzer Rabe
30.11.2010, 14:51
Totschlagen die Mistratte!

Bruddler
30.11.2010, 14:59
Totschlagen die Mistratte!

Totschlagen muss man vor allem diejenigen, die per Gesetz die Freilassung der Sicherheitsverwahrten erst möglich gemacht haben.... :bat:

jak_22
30.11.2010, 14:59
Natürlich ist daran jetzt wieder "niemand schuld", "das war ja nicht vorherzusehen",
"ich kann keine Pflichtverletzung erkennen", blablabla.

Nicht nur die Mistratte totschlagen, sondern die anderen Verantwortlichen
gleich mit. Gutachter, Richter. Pour encourager les autres.

Cinnamon
30.11.2010, 15:02
Natürlich ist daran jetzt wieder "niemand schuld", "das war ja nicht vorherzusehen",
"ich kann keine Pflichtverletzung erkennen", blablabla.

Nicht nur die Mistratte totschlagen, sondern die anderen Verantwortlichen
gleich mit. Gutachter, Richter. Pour encourager les autres.

Die Gutachter haben ihn für gefährlich befunden. Freigelassen wurde er wg. dieser Entscheidung des EuGHMR, mit der die rückwirkende SV für unzulässig befunden wurde.

jak_22
30.11.2010, 15:03
Die Gutachter haben ihn für gefährlich befunden. Freigelassen wurde er wg. dieser Entscheidung des EuGHMR, mit der die rückwirkende SV für unzulässig befunden wurde.

Na, dann eben sinngemäß.

Cinnamon
30.11.2010, 15:08
Totschlagen die Mistratte!

Es würde genügen, ihn einer Penisresektion zu unterziehen. Sodann ist er nicht mehr fähig, dergleichen zu tun.

Schwarzer Rabe
30.11.2010, 15:10
Es würde genügen, ihn einer Penisresektion zu unterziehen. Sodann ist er nicht mehr fähig, dergleichen zu tun.

Wozu? Kostet alles Geld, sein Recht auf Leben hat er verspielt.

Cleopatra
30.11.2010, 15:14
Er bietet der Gutmenschindustrie neue Arbeitsplätze, irgendwie kann man ihn "heilen" (Ironie aus)

Peg Bundy
30.11.2010, 15:25
Es würde genügen, ihn einer Penisresektion zu unterziehen. Sodann ist er nicht mehr fähig, dergleichen zu tun.

Sowas findet im Kopf statt, nicht im Penis, der ist nur das ausführende Instrument.
Die beste Therapie wäre tatsächlich Rübe ab.

GnomInc
30.11.2010, 15:30
Die beste Therapie wäre tatsächlich Rübe ab.

Der Kapitalismus ist eben auch nicht mehr das , was er früher war....

Diese kostengünstige Entsorgungsmöglichkeit ist nicht mehr " in " ,
weil sie die Arbeitsplatzschaffung für den " Resozialisierungsmarkt "
verhindert!
Sorry ....
.

Stadtknecht
30.11.2010, 15:30
Ich warte darauf, daß der Vater eines dieser geschändeten Kinder mal Kontakt zu einem der Verantwortlichen in Brüssel aufnimmt.

Etwa in Form einer ballistischen Mißbilligung durchs Kniegelenk.

Das ist zwar nicht nett und noch weniger legal, aber es wäre verständlich.

Argus
30.11.2010, 15:57
Es würde genügen, ihn einer Penisresektion zu unterziehen. Sodann ist er nicht mehr fähig, dergleichen zu tun.

Also, ich finde, Penisresektion ist zu hart, dann kann er ja nicht mehr richtig pinkeln.
Dagegen wäre enteiern , verbunden mit einer Prostataresektion, die Gewähr dafür, daß er nie mehr ein Mädchen auch nur ansieht.
Die Kosten für den chirurgischen Eingriff sind im Endeffekt viel niedriger
als eine Sicherheitsverwahrung.
Aber bringt mal eine Gesetzesvorlage durch, bei diesen vielen verblödeten Gutmenschen.

Schwarzer Rabe
30.11.2010, 15:59
Also, ich finde, Penisresektion ist zu hart, dann kann er ja nicht mehr richtig pinkeln.
Dagegen wäre enteiern , verbunden mit einer Prostataresektion, die Gewähr dafür, daß er nie mehr ein Mädchen auch nur ansieht.
Die Kosten für den chirurgischen Eingriff sind im Endeffekt viel niedriger
als eine Sicherheitsverwahrung.
Aber bringt mal eine Gesetzesvorlage durch, bei diesen vielen verblödeten Gutmenschen.

Warum willst du dieses Dreckschwein leben lassen?

Menetekel
30.11.2010, 17:19
Also, ich finde, Penisresektion ist zu hart, dann kann er ja nicht mehr richtig pinkeln.
Dagegen wäre enteiern , verbunden mit einer Prostataresektion, die Gewähr dafür, daß er nie mehr ein Mädchen auch nur ansieht.
Die Kosten für den chirurgischen Eingriff sind im Endeffekt viel niedriger
als eine Sicherheitsverwahrung.
Aber bringt mal eine Gesetzesvorlage durch, bei diesen vielen verblödeten Gutmenschen.

da muß er 25 Stunden am Tag schwitzen; Frühstück und Mittag durch; damit er nicht pinkeln muß. Und schwitzen kann er am besten, wenn er von den Betroffenen und derer Angehörigen ständig gejagt wird. Vielleicht helfen die Mitmenschen auch noch etwas mit beim Jagen, denn was Anderes hat er nicht verdient.
Und wenn das Jagen so richtig angelaufen ist, können sie die Kasper in Brüssel auch mit einbeziehen, damit das Denken wieder erlernen, nach der Jagd. Vielleicht!

Argus
30.11.2010, 17:23
Warum willst du dieses Dreckschwein leben lassen?

Da er seine Opfer nicht umgebracht hat, sollte er auch am Leben bleiben.
Außerdem, den Rest seines Lebens als Eunuche herumlaufen zu müssen,
wäre doch eine angemessene Strafe, finde ich.

GG146
30.11.2010, 17:24
Die Mehrzahl der von dem EGHMR - Urteil gemeinten SV-ler ist gar nicht freigekommen, weil ein Teil der deutschen Oberlandesgerichte gesagt hat, dass man auch noch die kommende deutsche Gesetzesaenderung zur SV abwarten kann.

Bei den anderen OLGen koennen wir uns fuer ca. 30 freigelassene SVe von etwa 70 insgesamt bedanken.

martin54
30.11.2010, 17:32
Offensichtlich gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse, die auf den Namen Gökcan hinweisen :(

WilhelmII
30.11.2010, 20:38
Totschlagen muss man vor allem diejenigen, die per Gesetz die Freilassung der Sicherheitsverwahrten erst möglich gemacht haben.... :bat:

gehobene Justizbeamte sowie Politiker und Wirtschaftsweisen usw usw sind möglicherweise selbst abartig und pädophil veranlagt, sonst würden die nicht solche Gesetze machen.

Freikorps
30.11.2010, 23:30
Die Gutachter haben ihn für gefährlich befunden. Freigelassen wurde er wg. dieser Entscheidung des EuGHMR, mit der die rückwirkende SV für unzulässig befunden wurde.

Europa bringt bei weitem mehr schlechtes als gutes für uns! Wahrscheinlihc sind wir selber schuld, weil wir uns an alle Weisungen aus Brüssel halten. Andere Länder ignorieren sowas einfach wenn es ihnen nicht in den Kram paßt!

klartext
01.12.2010, 00:52
Europa bringt bei weitem mehr schlechtes als gutes für uns! Wahrscheinlihc sind wir selber schuld, weil wir uns an alle Weisungen aus Brüssel halten. Andere Länder ignorieren sowas einfach wenn es ihnen nicht in den Kram paßt!

Sosehr ich für die EU bin - es kann jedoch nicht sein, dass über die Sicherheit unserer Kinder in Brüssel oder Strassburg entschieden wird.
Das Wort Menschenrechte kann man auch überstrapazieren und zum Blankoscheck für Verbrecher mutieren lassen.

Parker
01.12.2010, 01:08
Totschlagen muss man vor allem diejenigen, die per Gesetz die Freilassung der Sicherheitsverwahrten erst möglich gemacht haben.... :bat:


Totschlagen fände ich jetzt etwas... übertrieben ist das falsche Wort. In einer gerechten Welt könnte man das vielleicht schon ins Auge fassen.

Fakt ist doch aber, wir kleinen Fische, egal ob Schuster, Klempner oder Krankenschwester haften für den Mist, den wir in unserem Job bauen, bis hin zu unserer wirtschaftlichen Existenz. Da könnte man doch nun wirklich mal überlegen, warum es Branchen geben muß, in denen das grundlegend anders ist.

Weiter_Himmel
01.12.2010, 01:44
Natürlich ist daran jetzt wieder "niemand schuld", "das war ja nicht vorherzusehen",
"ich kann keine Pflichtverletzung erkennen", blablabla.

Nicht nur die Mistratte totschlagen, sondern die anderen Verantwortlichen
gleich mit. Gutachter, Richter. Pour encourager les autres.

Ähm diese Gutachter haben in ihren handeln oft nur äußerst wenig Wahl.Die müssen nach ganz klar vordefinierten Kriterien ein Urteil fällen.Machen sie das nicht werden sie entlassen.

Wenn also ein Rechtsanwalt einen Gutachter Nachweisen kann das er den vorgegebenen Pfad verlassen hat macht er ihn fertig.Und Deutsche Rechtsanwälte tun ziemlich viel für hre Mandanten gleich was sie getan haben.

Dazu kommt das es im Moment ebend zu fällen kommt in den leute frei gelassen werden die von gutachtern für gefährlich gehalten werden.

Aber um noch mal darauf zurückzukommen die Gutachter haben wirklich extrem wenig Spielraum.Du kannst die dir am ehsten wie Ärzte vorstellen die etwas diagnostizieren müssen.Und wenn das nach vorgegebenen Richtlinien nicht möglich ist müssen sie zwingend ihr Ok geben.Ansonsten kann es sein das ihr leben zerstört wird.Sie verlieren ihre Zulassung , werden selber vor den Kadi gezerrt usw.

Kaum ein Gutachter will das Vergewaltiger,Irre ,Schwerverbrechr usw wieder auf freien Fuss kommen.Aber wenn die Befragung ergibt das die betroffene nach Richtlinie x nunmal ungefährlich ist müssen sie nunmal "ja" sagen.Sie haben da keinen Spielraum.

Wenn ein Gutachter da etwas erfindet ... und Rechtsanwälte das mit gegenutachten Glaubhaft wiederlegen und dem Gutachter nachweisen das er gegen die Vorschriften verstossen hat war es das für ihn... wohl sein leben lang.

Unsere Justiz macht ihn dann im Extremfall kaputter als den Täter.Wenn der Täter als nunmal die "richtigen " Antworten gibt kann man nicht anders handeln.Ich kann dir sagen das es durchaus viele Gutachter gibt die sich Mühe geben durch diverse "Techniken" den Täter zu verleiten etwas zu sagen was ihn ein negatives Gutachten bescherrt.Klappt das jedoch nicht gibt es leider keine Alternative als "ungefährlich" zu sagen.

In dem Zusammenhang ist trauriger Weise anzumerken das die Täter auf die Gesprächen immer besser durch ihre Anwälte vorbereitet werden.

kotzfisch
01.12.2010, 03:05
Weiter Himmel-Unsinn!
Du hast vom Gutachterwesen offenkundig NULL Ahnung.

Laß es bitte sein.

schastar
01.12.2010, 03:54
Totschlagen die Mistratte!

Was für eine?

die welche das Mädchen angegriffen hat, oder diejenigen die seine Freilassung befahlen?

schastar
01.12.2010, 04:02
Ähm diese Gutachter haben in ihren handeln oft nur äußerst wenig Wahl.Die müssen nach ganz klar vordefinierten Kriterien ein Urteil fällen.Machen sie das nicht werden sie entlassen.

Wenn also ein Rechtsanwalt einen Gutachter Nachweisen kann das er den vorgegebenen Pfad verlassen hat macht er ihn fertig.Und Deutsche Rechtsanwälte tun ziemlich viel für hre Mandanten gleich was sie getan haben.

Dazu kommt das es im Moment ebend zu fällen kommt in den leute frei gelassen werden die von gutachtern für gefährlich gehalten werden.

Aber um noch mal darauf zurückzukommen die Gutachter haben wirklich extrem wenig Spielraum.Du kannst die dir am ehsten wie Ärzte vorstellen die etwas diagnostizieren müssen.Und wenn das nach vorgegebenen Richtlinien nicht möglich ist müssen sie zwingend ihr Ok geben.Ansonsten kann es sein das ihr leben zerstört wird.Sie verlieren ihre Zulassung , werden selber vor den Kadi gezerrt usw.

Kaum ein Gutachter will das Vergewaltiger,Irre ,Schwerverbrechr usw wieder auf freien Fuss kommen.Aber wenn die Befragung ergibt das die betroffene nach Richtlinie x nunmal ungefährlich ist müssen sie nunmal "ja" sagen.Sie haben da keinen Spielraum.

Wenn ein Gutachter da etwas erfindet ... und Rechtsanwälte das mit gegenutachten Glaubhaft wiederlegen und dem Gutachter nachweisen das er gegen die Vorschriften verstossen hat war es das für ihn... wohl sein leben lang.

Unsere Justiz macht ihn dann im Extremfall kaputter als den Täter.Wenn der Täter als nunmal die "richtigen " Antworten gibt kann man nicht anders handeln.Ich kann dir sagen das es durchaus viele Gutachter gibt die sich Mühe geben durch diverse "Techniken" den Täter zu verleiten etwas zu sagen was ihn ein negatives Gutachten bescherrt.Klappt das jedoch nicht gibt es leider keine Alternative als "ungefährlich" zu sagen.

In dem Zusammenhang ist trauriger Weise anzumerken das die Täter auf die Gesprächen immer besser durch ihre Anwälte vorbereitet werden.

Nur mal so und nebenbei, es geht hier um ein psychologisches Gutachten und nicht um den Bruch einer Schraube.
Hier entscheidet letzten Endes der Gutachter so wie er die Lage sieht. Das ist dann auch der Grund warum es bei solchen Gutachten zu so extrem unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Wert sind sie allerdings allesamt nix, da keiner dieser Gutachter bereit ist für „sein Ergebnis“ die Haftung in vollen Umfang zu übernehmen. Sie übernehmen genaugenommen gar keine Haftung weil sie sich eben selber nicht sicher sind ob es auch so kommt wie sie es behaupten.

Weiter_Himmel
01.12.2010, 04:37
Nur mal so und nebenbei, es geht hier um ein psychologisches Gutachten und nicht um den Bruch einer Schraube.
Hier entscheidet letzten Endes der Gutachter so wie er die Lage sieht. Das ist dann auch der Grund warum es bei solchen Gutachten zu so extrem unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Wert sind sie allerdings allesamt nix, da keiner dieser Gutachter bereit ist für „sein Ergebnis“ die Haftung in vollen Umfang zu übernehmen. Sie übernehmen genaugenommen gar keine Haftung weil sie sich eben selber nicht sicher sind ob es auch so kommt wie sie es behaupten.

Man kann in diesem Bereich nicht die Haftung übernehmen.Diese Medizindisziplin ist einfach bei weitem noch nicht so weit 100% Prognosen abzugeben, nirgendwo auf der Welt , in keinen bereich.Stadtdessen muss man mit Statisstiken arbeiten.

Also muss man mit Gewissen Vorgaben arbeiten.Und wenn der Punkt erreicht ist an dem dieser Vorgaben erfüllt sind und man nicht mehr Begründen kann was gegen die die Freilassung spricht (also nicht mehr Begründen kann gegen welche Vorgaben verstossen wurde) muss man nunmal ja sagen.

Ansonsten kommt man in Teufelküche.Ich wüsste nicht wie sich Gutachter großartig anders verhalten könnten.Irgend einen Tipp velleicht?

schastar
01.12.2010, 05:04
Man kann in diesem Bereich nicht die Haftung übernehmen.Diese Medizindisziplin ist einfach bei weitem noch nicht so weit 100% Prognosen abzugeben, ......

eben, und dann maßt man sich an über das Schicksal von Menschen entscheiden zu dürfen.



.......
nirgendwo auf der Welt , in keinen bereich.Stadtdessen muss man mit Statisstiken arbeiten.

Also muss man mit Gewissen Vorgaben arbeiten.Und wenn der Punkt erreicht ist an dem dieser Vorgaben erfüllt sind und man nicht mehr Begründen kann was gegen die die Freilassung spricht (also nicht mehr Begründen kann gegen welche Vorgaben verstossen wurde) muss man nunmal ja sagen.

Ansonsten kommt man in Teufelküche.Ich wüsste nicht wie sich Gutachter großartig anders verhalten könnten.Irgend einen Tipp velleicht?

Und wie erklärst du dann das Zustandekommen von zwei gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen, wie es immer wieder vorkommt?

kotzfisch
01.12.2010, 05:06
Du meinst bestimmte Itemsysteme in der Gefährlichkeitsprognose, ja,ja.
Wenn ich als Gutachter aber eine bestimmte,darüber hinausgehende Begründung abliefere,beispielsweise eine aus meiner großen Erfahrung gestützten Skepsis
der Motivation oder der Straftatarbeit des Probanden gegenüber, stehe ich zwar vor Gericht als Skeptiker da, werde aber recht gehabt haben, falls der Täter wieder eine Tat begeht.In aller Regel folgen die Gerichte auch schlampigen ,unvollständigen oder Fließbandgutachten,weil denen die Expertise sowieso fehlt.

Es ist also nicht so, wie Du beharrlich behauptest.

heide
01.12.2010, 05:37
http://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-nach-uebergriff-auf-kind-debatte-ueber-sicherungsverwahrung_aid_577247.html



Was lange befürchtet wurde ist nun eingetreten: Der erste gefährliche Sexualstraftäter, der aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte freigelassen werden musste, ist rückfällig geworden und hat eine 10-Jährige angegriffen, die aber zum Glück fliehen konnte.

Ja, wieder ein Stolperstein, den die EU verantworten muss.
Diese 10-Jährige konnte fliehen, ein nächstes Kind vielleicht aber nicht.
Meine Güte, wo soll das alles nur noch hinführen?

heide
01.12.2010, 05:38
Totschlagen muss man vor allem diejenigen, die per Gesetz die Freilassung der Sicherheitsverwahrten erst möglich gemacht haben.... :bat:

Leider werden genau diese Menschen nicht vor ein Gericht gestellt.

heide
01.12.2010, 05:42
Es würde genügen, ihn einer Penisresektion zu unterziehen. Sodann ist er nicht mehr fähig, dergleichen zu tun.

Was Du jetzt schreibst, erinnert mich an Jürgen Bartsch. Der Mann hatte Jungen sexuell gequält und auch wohl mindestens einen Jungen umgebracht, wurde verurteilt, wollte sich freiwillig kastrieren lassen und starb auf dem OP-Tisch.

...Ein Schelm, der Böses denkt.....

heide
01.12.2010, 05:44
Ich warte darauf, daß der Vater eines dieser geschändeten Kinder mal Kontakt zu einem der Verantwortlichen in Brüssel aufnimmt.

Etwa in Form einer ballistischen Mißbilligung durchs Kniegelenk.

Das ist zwar nicht nett und noch weniger legal, aber es wäre verständlich.

Du schreibst es.

heide
01.12.2010, 05:46
Europa bringt bei weitem mehr schlechtes als gutes für uns! Wahrscheinlihc sind wir selber schuld, weil wir uns an alle Weisungen aus Brüssel halten. Andere Länder ignorieren sowas einfach wenn es ihnen nicht in den Kram paßt!

Deutschland und die EU::knie::knie::knie:

Weiter_Himmel
01.12.2010, 05:52
eben, und dann maßt man sich an über das Schicksal von Menschen entscheiden zu dürfen.




Und wie erklärst du dann das Zustandekommen von zwei gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen, wie es immer wieder vorkommt?

Da gibt es zu viele Potenzielle Möglichkeiten um sie aufzuzählen.Die erste und naheliegendste ist das sdie Gutachter ebend unterschiedliche Ansichten haben.Das kommt in jeder berufgruppe vor.Bei Bauarbeitern,Architekten,Ärzten usw.

Das zweite ist das wir uns darüber im klaren sein müssen das wir es mit menschen zu tun haben die zum teil schwer gestört sind und sich in den jeweiligen gesprächen zum Teil komplett unterschiedlich verhalten.Demzufolge fällt auch das Urteil unterschiedlich aus.Manchmal Schulen Anwälte die entsprechende Person sodass sie besser abschneiden.Manchmal können die entsprechenden Personen ihre "Dunkle Seite" zurückhalten und manchmal nicht usw.

Drittens: In der Regel haben Gutachter nicht das Interesse das die entsprechenden Leute Freikommen.Durch spezielle Fragetechniken können sie die Wahrscheinlichkeit erhöhen das der Verbrecher Dinge sagt die man ihm negativ auslegen kann.Jedoch muss man hier höllisch aufpassen das einen keine Suggestion unterstellt wird.Je nachdem wie der Gutachter in Stimmung ist d.h. wie viel Zeit und Risikobereitschaft er mitbringt wird er versuchen ein negatives Gutachten zu erstellen , oder ebend auch nicht.

Es kann schon sein das Gutachter 1 nach formalen Gespräch die Richtlinien als erfüllt ansah und ok gab während Gutachter zwei nach längerer Intensiverbefragung zu einer anderen Ansicht kam.Man kann Gutachter 1 daraus nur bedingt einen Vorwurf machen.Nicht immer hat man den Zugang zu solchen Leuten um ihren Panzer zu zerbrechen.Und nicht immer hat man die Zeit.

Mütterchen
01.12.2010, 06:21
Was Du jetzt schreibst, erinnert mich an Jürgen Bartsch. Der Mann hatte Jungen sexuell gequält und auch wohl mindestens einen Jungen umgebracht, wurde verurteilt, wollte sich freiwillig kastrieren lassen und starb auf dem OP-Tisch.

...Ein Schelm, der Böses denkt.....

An ihn dachte ich auch gleich, als ich den Artikel las. Ich war noch sehr jung, als das passiert ist - aber, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat das damals eine heftige Diskussion ausgelöst darüber, wie man mit solchen Straftätern umgeht. Wurden operative Eingriffe danach nicht untersagt?

Jedenfalls habe ich zu Jürgen Bartsch Einträge gefunden - zu dieser Tat eines rückfälligen Sexualstraftäters aber nur den von Cinnamon verlinkten.

Hier das Magazin KONTRASTE, das im März dieses Jahres ein Plädoyer hielt gegen die Sicherheitsverwahrung. Ich habe es mir mal angesehen. Ich halte diesen Umgang mit Straftätern trotzdem für richtig, auch wenn das Magazin mir etwas anderes vermitteln möchte. Hier trifft es Straftäter. Im anderen Falle, etwa dem im Eingangsbeitrag, unschuldige Kinder. Die haben bei mir die Priorität.
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_030/sicherungsverwahrung.html

Graf
01.12.2010, 08:33
Eine Sexualstraftat ist ja nicht einfach so ne Straftat, wo einer einsehen kann das er das nicht darf. Es ist einfach im Kopf drin, eine sexuelle Ausrichtung, genau wenn jemand Homosexuell ist, oder auf irgendwelchen Fetisch steht, der eine mag halt nur mit schlanken Frauen schlafen, der nächste mag richtig dicke. ES ist einfach im Kopf drin das er halt Frauen gewaltsam zum Sex zwingen muss, oder halt auf kindliche Sexualpartner steht. Das ist nicht Therapierbar!!! Die Opfer dieser Straftaten haben damit ein ganzen Leben lang zu tun, sollen es die Täter auch!!!

FranzKonz
01.12.2010, 08:37
http://www.focus.de/panorama/welt/kriminalitaet-nach-uebergriff-auf-kind-debatte-ueber-sicherungsverwahrung_aid_577247.html



Was lange befürchtet wurde ist nun eingetreten: Der erste gefährliche Sexualstraftäter, der aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte freigelassen werden musste, ist rückfällig geworden und hat eine 10-Jährige angegriffen, die aber zum Glück fliehen konnte.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes wegen Beihilfe belangen!

Wie sagte der Don so schön: Jeder ist für das verantwortlich, was er tut.

Cinnamon
01.12.2010, 09:58
Die Richter des Europäischen Gerichtshofes wegen Beihilfe belangen!

Wie sagte der Don so schön: Jeder ist für das verantwortlich, was er tut.

Richtig.

Cinnamon
01.12.2010, 10:10
Hier das Magazin KONTRASTE, das im März dieses Jahres ein Plädoyer hielt gegen die Sicherheitsverwahrung. Ich habe es mir mal angesehen. Ich halte diesen Umgang mit Straftätern trotzdem für richtig, auch wenn das Magazin mir etwas anderes vermitteln möchte. Hier trifft es Straftäter. Im anderen Falle, etwa dem im Eingangsbeitrag, unschuldige Kinder. Die haben bei mir die Priorität.
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_030/sicherungsverwahrung.html

Auch ich halte diesen Umgang mit Straftätern für richtig. Man muss sich nur mal in die Opfer versetzen können. Auch wenn etwa dieser Klaus Witt nie jemanden verletzt haben sollte bei einem Raubüberfall auf einen Geldboten, so hatte das Opfer doch wahnsinnig Angst und konnte danach vermutlich auch seinen Beruf nicht mehr ausüben. Oder das Opfer von Klaus A´s Vergewaltigung und Mordversuch, daas hat Lebenslang von ihm bekommen. Die Opfer kriegen vielleicht nie ein normales Leben, und diese Täter haben die Frechheit noch Chancen zu fordern. Das wäre Hohn den Opfern gegenüber und sonst nichts. Ich bin inzwischen davon weg noch irgendwelche Resozialisierung für Schwerverbrecher zu fordern.

Cleopatra
01.12.2010, 14:27
Nur mal so und nebenbei, es geht hier um ein psychologisches Gutachten und nicht um den Bruch einer Schraube.
.

Eben, es ist eine schwammige Berufsbezeichnung. Jeder, der schon mal beim Psychiater war, wird mir zustimmen, dass diese Zunft selbst nicht ganz klar im Oberstübchen ist. Man kann denen etwas vorbärmeln, und schon hat man den Schein. Früher ging man zum Nachbarn und klagte sein Leid, heute geht man zu diesen überflüssigen Leuten. Natürlich entscheidet da der eine so und der andere anders. Zur Verantwortung herangezogen können diese Leute nicht werden, wie denn auch, wenn dieser "Beruf" nicht messbar ist.

kotzfisch
01.12.2010, 14:39
Da hier von blinden, jedenfalls aber von Laien wieder die übliche Scheisse zum forensischen Gutachterwesen zusammenphantasiert wird, gewürzt mit ein bißchen Lynch, klinke ich mich aus.

kotzfisch
01.12.2010, 21:27
Soviel noch:soweit es die gutachterliche Stellungnahme aus
einer Anstalt heraus betrifft - und nur dazu kann ich etwas sagen - wird diese einer Art peer-review Prozeß unterzogen.
Der Abteilungsarzt gibt sie ab, sie wird diskutiert in der OA Konferenz und schlußendlich in Diskussion mit dem CA abgesegnet, oder eben nicht.

Keiner- wirklich keiner macht es sich da einfach.

Ich wollte darauf nur hinweisen.

Dir Mär also- unbedarfte Psychotanten (die ein solches Gutachten ohnehin nicht abgeben dürfen) würden nach persönlichem Gusto entscheiden und nach nicht nachvollziehbaren Kriterien,ist Unsinn.

Da ist schon die ganze Truppe am Werke.

heide
02.12.2010, 06:48
An ihn dachte ich auch gleich, als ich den Artikel las. Ich war noch sehr jung, als das passiert ist - aber, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat das damals eine heftige Diskussion ausgelöst darüber, wie man mit solchen Straftätern umgeht. Wurden operative Eingriffe danach nicht untersagt?

Jedenfalls habe ich zu Jürgen Bartsch Einträge gefunden - zu dieser Tat eines rückfälligen Sexualstraftäters aber nur den von Cinnamon verlinkten.

Hier das Magazin KONTRASTE, das im März dieses Jahres ein Plädoyer hielt gegen die Sicherheitsverwahrung. Ich habe es mir mal angesehen. Ich halte diesen Umgang mit Straftätern trotzdem für richtig, auch wenn das Magazin mir etwas anderes vermitteln möchte. Hier trifft es Straftäter. Im anderen Falle, etwa dem im Eingangsbeitrag, unschuldige Kinder. Die haben bei mir die Priorität.
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_030/sicherungsverwahrung.html

Sehr guter Satz. Geht mir genau so.

FranzKonz
02.12.2010, 07:06
Eben, es ist eine schwammige Berufsbezeichnung. Jeder, der schon mal beim Psychiater war, wird mir zustimmen, dass diese Zunft selbst nicht ganz klar im Oberstübchen ist. Man kann denen etwas vorbärmeln, und schon hat man den Schein. Früher ging man zum Nachbarn und klagte sein Leid, heute geht man zu diesen überflüssigen Leuten. Natürlich entscheidet da der eine so und der andere anders. Zur Verantwortung herangezogen können diese Leute nicht werden, wie denn auch, wenn dieser "Beruf" nicht messbar ist.

Das ist der Punkt. Warum bekommen Leute Geld für eine Arbeit, für die sie keine Verantwortung übernehmen müssen?

Ruepel
02.12.2010, 07:28
Totschlagen die Mistratte!

Ginge zuschnell.
Eine Amputation wäre angebrachter.

kotzfisch
02.12.2010, 11:43
Das ist der Punkt. Warum bekommen Leute Geld für eine Arbeit, für die sie keine Verantwortung übernehmen müssen?

Ich hatte versucht darzulegen, wie sachte und verantwortungsvoll dieser Gutachtensprozeß zumindest in Institutionen vor sich geht.

Dein oben zitierter Einwand läßt sich problemlos aus der Welt schaffen:

Verurteilte dieser Art hinrichten.

Falls Dir eine solche Gesellschaft ernsthaft vorschwebt, kann ich Dir entsprechende
Parteien nennen.

Alfred
02.12.2010, 11:45
.../schnitt...

Verurteilte dieser Art hinrichten.

Falls Dir eine solche Gesellschaft ernsthaft vorschwebt, kann ich Dir entsprechende
Parteien nennen.

Also lieber 10 Jährige Kinder Opfern wie bisher...?( Oder selbst im normalen Strafrecht ist doch das Totprügeln von Minderjährigen völlig legal in der BRD.

Das bedeutet also das die Demokraten versagt haben.

kotzfisch
02.12.2010, 11:46
Auf die Idee, einem Chirurgen zu sagen, wie er seine Arbeit zu machen hätte, käme auch niemand aber psychiatrischen Gutachtern Vorschriften zu machen, halten die meisten Vulgärpsychologen hier für eine rechte Bürgerpflicht.

kotzfisch
02.12.2010, 11:47
Alfred: So früh am Tage alle Rechtschrift vergessen und unter Drogeneinfluss?

Alfred
02.12.2010, 11:47
Auf die Idee, einem Chirurgen zu sagen, wie er seine Arbeit zu machen hätte, käme auch niemand aber psychiatrischen Gutachtern Vorschriften zu machen, halten die meisten Vulgärpsychologen hier für eine rechte Bürgerpflicht.

Eventuell waren es zuviele Opfer (http://www.politikforen.net/showthread.php?t=102415) dieser Täter denen psychiatrische Gutachter Harmlosigkeit bescheinigten.

Alfred
02.12.2010, 11:48
Alfred: So früh am Tage alle Rechtschrift vergessen und unter Drogeneinfluss?

Ja....sagenhaft.

kotzfisch...gehen dir die argumente aus? Sowas kenne ich nicht von dir. Es ist fakt das in der BRD 16 Jährige Straflos Totgeprügelt werden dürfen.

Sui
02.12.2010, 11:53
War klar, oder?

Sui
02.12.2010, 11:54
Totschlagen die Mistratte!

Wegsperren auf einer Insel, Kerker oder Todestrafe.

Alfred
02.12.2010, 11:55
War klar, oder?

War gewollt.....von der EU.

Paul Felz
02.12.2010, 11:58
Wegsperren auf einer Insel, Kerker oder Todestrafe.
Er könnte den Schnee von der Straße räumen. Zwischen Büro und Wohnung (6 km). Mit der Zunge.

FranzKonz
02.12.2010, 11:59
Ich hatte versucht darzulegen, wie sachte und verantwortungsvoll dieser Gutachtensprozeß zumindest in Institutionen vor sich geht.

Dein oben zitierter Einwand läßt sich problemlos aus der Welt schaffen:

Verurteilte dieser Art hinrichten.

Falls Dir eine solche Gesellschaft ernsthaft vorschwebt, kann ich Dir entsprechende
Parteien nennen.

Offensichtlich geht dieser "Gutachtensprozeß" nicht verantwortungsvoll vor sich, denn es übernimmt niemand die Verantwortung.

Er ist folglich für die Katz', und Deine Polemik ist für'n Arsch.

kotzfisch
02.12.2010, 12:00
Also so sehr ich archaische, atavistische Racheglüste verstehe, so sehr ich lebenslange Sicherungsverwahrung
befürworte (Alfred!), so sehr verachte ich "Schwanz ab" Geschrei (wobei sich bei so einer blödsinnigen Forderung wie Zwangskastration der Poster selbst sofort als Idiot outet)so sehr befürworte ich aber auch und da sind wir alle einig, eine strengere und engere
Gesetzgebung, was den sogenannten Hang oder Serientäter betrifft.

Und bitte: Niemals von Rückfall sprechen, sondern von erneuter Straftat!

Ich hoffe, damit einen Beitrag zur Klarheit geleistet zu haben.....?Laßt es mich wissen.

kotzfisch
02.12.2010, 12:01
Konz: Du hast, wie fast immer-keine Ahnung, wovon Du faseltst.Ich spreche lediglich vom "peer-reviewed" GA-Prozeß INNERHALB einer Anstalt, nicht für das freie GA-Wesen-das ist auch in meinen Augen eine KATASTROPHE - lesen bildet,Hühnerdieb!

Cinnamon
02.12.2010, 12:04
Also so sehr ich archaische, atavistische Racheglüste verstehe, so sehr ich lebenslange Sicherungsverwahrung
befürworte (Alfred!), so sehr verachte ich "Schwanz ab" Geschrei (wobei sich bei so einer blödsinnigen Forderung wie Zwangskastration der Poster selbst sofort als Idiot outet)so sehr befürworte ich aber auch und da sind wir alle einig, eine strengere und engere
Gesetzgebung, was den sogenannten Hang oder Serientäter betrifft.

Und bitte: Niemals von Rückfall sprechen, sondern von erneuter Straftat!

Ich hoffe, damit einen Beitrag zur Klarheit geleistet zu haben.....?Laßt es mich wissen.

Strafrecht existiert aus einem einzigen Grund: Der Staat übernimmt das Recht und die Pflicht, Unrecht zu vergelten, was früher ja bei der Sippe des Opfers lag. Natürlich haben weichgespülte Idioten das "Recht auf Resozialisierung" eingeführt, aber auch das ist eine rein zeitgeistige Angelegenheit. Strafrecht existierte jedenfalls immer schon deshalb, weil der Mensch Unrecht natürlich rächen will. Zugrunde liegt immer ein atavistisches, archaiisches Rachegelüst. Daran wird nie jemand etwas ändern können.

Im Übrigen hat Konz ja auch Recht. Normalerweise muss jemand, der in seinem Beruf so einen Mist baut dass andere dadurch zu Schaden kommen dafür geradestehen und ggf. die Verantwortung übernehmen. Warum soll das nicht auch Gutachter treffen, die einen Sexualstraftäter für ungefährlich eingestuft und damit seine Freilassung bewirkt haben, der sich dann wieder an anderen Menschen vergreift? Eine Mitschuld muss man hier sehen.

Paul Felz
02.12.2010, 12:06
Konz: Du hast, wie fast immer-keine Ahnung, wovon Du faseltst.Ich spreche lediglich vom "peer-reviewed" GA-Prozeß INNERHALB einer Anstalt, nicht für das freie GA-Wesen-das ist auch in meinen Augen eine KATASTROPHE - lesen bildet,Hühnerdieb!
Das ist aber nicht das entsheidende daran. Auch viele können irren. Es gibt nämlich in diesem Bereich weder verbindliche Normen oder Fachregeln wie in der Technik.

Wenn eine Statik ergibt, daß ein HEA 240 erforderlich ist, aber nur ein IPB 200 eingebaut ist, kann es keine zwei Meinungen geben. Da können noch so viele peer-reviews durchgeführt werden, es ändert sich nicht.

Alleine die Notwendigkeit des peer-reviews zeigt ja, daß es eben keine eindeutige Naturwissenschaft mit entsprechenden Naturgesetzen ist.

kotzfisch
02.12.2010, 12:07
Strafrecht ist die Zivilisierung desselben.Insofern völlig richtig,Cinna-es soll verhindern, dass der Pöbel womöglich einen Unschuldigen ohen Prozeß einfach aufknüpft.Richtig.

Darum-zivilisertes Strafrecht ohne atavistische Rachephatansien im Vordergrund.

Sozialisierung für Straftäter selbstverständlich.

Für manche Deliktgruppen aber eben bitte nicht und davon reden wir hier!

Cinnamon
02.12.2010, 12:10
Strafrecht ist die Zivilisierung desselben.Insofern völlig richtig,Cinna-es soll verhindern, dass der Pöbel womöglich einen Unschuldigen ohen Prozeß einfach aufknüpft.Richtig.

Darum ging es weniger, als man ein Strafrecht schuf. Es ging mir darum, den einsetzenden Blutrachekreislauf aufzuhalten. Indem der Herrscher das Recht Rache zu nehmen an sich zog wurde dieser Kreislauf verhindert.


Darum-zivilisertes Strafrecht ohne atavistische Rachephatansien im Vordergrund.

Nö. Die Methoden haben sich geändert, der Grund für Strafen nicht.


Für manche Deliktgruppen aber eben bitte nicht und davon reden wir hier!

Ich würde ganz ehrlich auch Mörder, Räuber und andere Gewaltverbrecher davon ausnehmen.

Alfred
02.12.2010, 12:11
Also so sehr ich archaische, atavistische Racheglüste verstehe, so sehr ich lebenslange Sicherungsverwahrung
befürworte (Alfred!), so sehr verachte ich "Schwanz ab" Geschrei (wobei sich bei so einer blödsinnigen Forderung wie Zwangskastration der Poster selbst sofort als Idiot outet)so sehr befürworte ich aber auch und da sind wir alle einig, eine strengere und engere
Gesetzgebung, was den sogenannten Hang oder Serientäter betrifft.

Und bitte: Niemals von Rückfall sprechen, sondern von erneuter Straftat!

Ich hoffe, damit einen Beitrag zur Klarheit geleistet zu haben.....?Laßt es mich wissen.

Dein Standpunkt ist klar.

kotzfisch
02.12.2010, 12:13
Das ist, lieber Paul, eben die beste Möglichkeit des Sicherungsauftrages im Maßregelvollzuges nachzukommen: Empirie,peer-review und Vorsicht.

Dem kann eben am besten durch kollegiale Mitkontrolle
entsprochen werden.

Ich bekomme immer das Kotzen, wenn ich den (freien) GAchter in den Medien sehe, der sich da "sachkundig" zu
Themen äußert, ebender,der durch seine Fehlbeurteilung (kann prinzipiell jedem unterlaufen, ganz klar)einem menschen die Freiheit verschaffte, der flugs darauf ein Mädchen ermordete,zur Verschleierung des vorangegangenen Sexualdeliktes.(War 1996 bundesweit
schlagzeilenfähiges Thema).

Ich würde prinzipiell bei einschlägigen Vordelikten sehr,sehr sorgfältig die Voraussetzungen der SV erwägen- von vorneherein.

Dass nicht alle die Prävention für ebenso wichtig halten, ist bedauerlich aber nicht meine Schuld.

kotzfisch
02.12.2010, 12:22
Zurück zum Strangthema: Der Umgang mit solchen gefährlichen Tätern können wir uns von "Europa" nicht
vorschreiben lassen.

Esreicht!
02.12.2010, 14:05
Zurück zum Strangthema: Der Umgang mit solchen gefährlichen Tätern können wir uns von "Europa" nicht
vorschreiben lassen.

Offenbar haben alle hier den Beitrag von GG überlesen, daß eben im konkreten Fall nicht die EU, sondern ein deutsches Richterschwein die Verantwortung zu tragen hat!



Die Mehrzahl der von dem EGHMR - Urteil gemeinten SV-ler ist gar nicht freigekommen, weil ein Teil der deutschen Oberlandesgerichte gesagt hat, dass man auch noch die kommende deutsche Gesetzesaenderung zur SV abwarten kann.

Bei den anderen OLGen koennen wir uns fuer ca. 30 freigelassene SVe von etwa 70 insgesamt bedanken.

Die einzige Möglichkeit, uns vor solchen verkommenen Richterschweinen zu schützen, ist die Veröffentlichungmachung seiner Person samt Adresse , dann fliegende Steine durchs Fenster usw., kurzum, dieser Bastard muß die Überlebensangst und Furcht durchmachen,mit der sich vermutlich auch die sich befreiende 10jährige noch lange quälen muß!

Es kann und darf nicht sein, daß ein deutsches Richterschwein entgegen den SV-Empfehlungen von Fachleuten die SV außer Kraft setzt ohne europäischen ZwangX(

Im Zuge des Sachsensumpfes kam ans Licht, daß ein weiteres von endlos vielen deutschen Richterschweinen Besucher des Kinderbordells Jasmin war!

Und hier der Hammer:

Exakt dasselbe Kinderficker-Richter-Schwein saß zu Gericht über den Kinderbordellbetreiber und verurteilte ihn zu einer absolut lächerlichen Strafe!

kd

kotzfisch
02.12.2010, 18:19
Rück mal mit ner Quelle raus,Aldäh.

kotzfisch
02.12.2010, 23:07
Straffreies Totschlagen?Ja, denn: beam me up scotty!

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 08:10
quelle:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8207941,00.html

Wer den Schwarzen Peter hat


Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts

von Bernd-Ulrich von Haagen

Umstrittene Sicherungsverwahrung: Nach der neuerlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht die deutsche Politik unter Druck. Änderungen müssen her. Wie die aussehen sollen, darüber zerbricht sich nun Karlsruhe den Kopf.

In den letzten Monaten wurden mehr als 30 Sicherungsverwahrte auf freien Fuß gesetzt, also Schwerkriminelle, denen Gutachter attestieren, dass von ihnen ein hohes Rückfallrisiko ausgeht. Etliche Dutzend weiterer Sexual- und Gewaltverbrecher müssten ebenfalls entlassen werden, wenn die deutsche Justiz die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eins zu eins umsetzen

Eine teure Angelegenheit
Dieser Gerichtshof in Straßburg hat der Bundesrepublik wiederholt - letztmalig Mitte Januar - per Urteil ins Stammbuch geschrieben, dass Deutschland mit seinem Konzept der Sicherungsverwahrung die Menschenrechte verletzt. Die Folge: Mehreren dieser Männer wurden stattliche Entschädigungssummen für die widerrechtliche Sicherungsverwahrung zugesprochen. Sie müssen jetzt, da sie als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, rund um die Uhr polizeilich überwacht werden - eine teure Angelegenheit.

Die Situation derzeit:

Die Oberlandesgerichte und die Strafsenate des Bundesgerichtshofs sind uneins, wie jetzt mit den restlichen Delinquenten, die sich auf die Straßburger Urteile berufen, zu verfahren ist. Diese gefährlichen Kriminellen zu entlassen, hieße, sich den Zorn großer Teile der Bevölkerung zuzuziehen. Sie nicht zu entlassen bedeutet für viele Rechtsexperten, die Europäische Menschenrechtskonvention nachhaltig zu ignorieren. Kann sich ein Rechtsstaat einen derartig eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht auf Dauer leisten?


Danke Europa!

Viele Ereignisse um die EU sind sehr positiv, aber es gibt auch etliches, was einem die Haare zu berge stehen lässt.

Nach der neuerlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mus Deutschland nun Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger etc. auf freiem Fuß setzen. Es ist unfassbar.

Mehreren dieser Schwerstverbrecher wurden sogar, wie es heißt, stattliche Entschädigungssummen für die widerrechtliche Sicherungsverwahrung zugesprochen. Sie müssen jetzt, da sie als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, rund um die Uhr polizeilich überwacht werden - eine kostspielige Obliegenheit für den Bürger, der somit doppelt bestraft wird.

Einmal, weil er nun sich sorgen machen muß um sich und seine Familie und zweitens, weil der Bürger nun auch noch dafür bezahlen muß, also dass er sich in Gefahr begibt. Eine Paradoxe Angelegenheit.

Ich finde dagegen sollte man wenigstens Protestieren und diesen Sesselpupsenden Richtern, die fern jeglicher Realität leben, eine welle des Protestes entgegenschleudern. Briefe etc.

Aber auch alle anderen Mittel: Wie zum Beispiel diese verantwortungslosen Richter, namentlich nennen und, wenn das Kind in den Brunnen fällt, sprich der Schwerstkriminelle sich ein Kind schnappt, diese dann zur Verantwortung ziehen.

Das darf doch wohl nun wirklich nicht wahr sein, ich bin fassungslos.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 08:52
Das darf doch wohl nicht wahr sein! Was erlauben sich da eine Handvoll verantwortungslose Richter eigentlich?

Das hat mit Recht oder Menschenrechten nicht das Geringste zu tun, sondern es ist, was es ist moralisches onanieren auf kosten der Bevölkerung.

Wirklich schlimm, offenbar verstehen es die meißen noch immer nicht, was da auf uns zu kommt. Wie kann man dafür sorgen, dass Schwerstkriminelle mit sehr hohem Rückfallrisiko wie Mörder, Sexualstraftäter etc. auf freiem Fuß kommen und gleichzeitig in absolut sicheren Gegenden Wohnen.

Einem selbst kann ja nichts passieren, die Personen, die diese Katastrophe zu verantworten haben, leben sicher, da können wir sicher sein.

Da fragt man sich wirklich: Was zur hölle geht in den Gehirnen dieser Menschen vor sich?

Schrottkiste
08.02.2011, 08:58
Das müssen Wahnsinnige entschieden haben.

Wen würde es da wundern, wenn demnächst einer dieser freigelassenen Schwerstkriminellen von einem Lynchmob in Eigenregie gefangen und zum Tragen einer Hanfkrawatte "verurteilt" würde?

Conger71
08.02.2011, 09:18
Ein weiteres Indiz dafür, dass im Irrenhaus Europa die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Es mehren sich derart wahnsinnige Beschlüsse von dort, dass man langsam die Kompetenz dieser Leute entschieden anzweifeln muß. Es zeigt deutlich, dass sich die Einmischung Straßburgs zum Nachteil einzelner Staaten entwickelt. Hier sollte auf jeden Fall schleunigst gegengesteuert werden und dem ganzen Wahn die rote Karte gezeigt werden.

Stadtknecht
08.02.2011, 10:13
Wenn die Bundesregierung "Eier" hätte, würde sie dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( ich möchte nicht wissen, was die Richter, Beamten usw. dort so verdienen ) ein kernig-germanisches

L. m. a. A.

übermitteln und darum bitten, den Richterspruch auf saugfähigem, weichen Papier zu drucken.

Landogar
08.02.2011, 10:17
quelle:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8207941,00.html

Wer den Schwarzen Peter hat



Danke Europa!

Viele Ereignisse um die EU sind sehr positiv, aber es gibt auch etliches, was einem die Haare zu berge stehen lässt.



Der EGMR hat nichts mit der EU zu tun, wie oft denn noch...:rolleyes:

Zum Thema: Schlimme Sache, die hätte vermieden werden können, wenn in den jeweiligen Gerichtsverfahren in der Urteilsverkündung von Anfang an lebenslange Sicherheitsverwahrung verhängt worden wäre. Was die Richter bemängeln ist, dass die Entscheidungen erst nach dem Verbüßen der Haftstrafe ohne neue Verhandlung gefällt wurden. Es wurden mit anderen Worten ohne Anklage, Gerichtsverhandlung etc... pp.. faktisch ein neues Urteil gesprochen, ohne das dem eine neue Straftat zugrunde liegen würde.

Und da muss auch ich sagen, dass man das so nicht machen kann, weil das staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet. Man muss immer einen Schritt weiter denken. So wie die Dinge hierzulande seit einiger Zeit laufen, würde es mich nicht verwundern, wenn in nicht allzu ferner Zukunft lebenslange Sicherheitsverwahrung auch für andere Strafttaten verhängt wird, vielleicht für "politische Vergehen". Wenn die Gerichte dann immer noch ohne Anklage und Gerichtsverhandlung Menschen für immer wegsperren können, so werden die Gefängnisse sehr schnell mit unliebsamen Bürgern überfüllt sein, die der herrschenden Klasse ein Dorn im Auge sind.

Das ist nur ein mögliches Szenario von vielen, die heute noch undenkbar erscheinen mögen, aber ohne weiteres zur Realität werden können.



Ich finde dagegen sollte man wenigstens Protestieren und diesen Sesselpupsenden Richtern, die fern jeglicher Realität leben, eine welle des Protestes entgegenschleudern. Briefe etc.

Aber auch alle anderen Mittel: Wie zum Beispiel diese verantwortungslosen Richter, namentlich nennen und, wenn das Kind in den Brunnen fällt, sprich der Schwerstkriminelle sich ein Kind schnappt, diese dann zur Verantwortung ziehen.


Die Richter hatten gar keine andere Wahl. Sie mussten ihr Urteil auf Grundlage der europäischen Menschenrechtskonvention fällen, und die bietet in solchen Fällen nunmal keinerlei Spielraum. Es ist immer leicht, der rechtssprechenden Gewalt die Schuld zuzuschieben, aber die Verantwortung liegt fast immer bei der rechtsgebenden Gewalt. Die Richter können doch nur mit dem arbeiten, was die Legislative ihnen bietet.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 10:41
Ein weiteres Indiz dafür, dass im Irrenhaus Europa die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Es mehren sich derart wahnsinnige Beschlüsse von dort, dass man langsam die Kompetenz dieser Leute entschieden anzweifeln muß. Es zeigt deutlich, dass sich die Einmischung Straßburgs zum Nachteil einzelner Staaten entwickelt. Hier sollte auf jeden Fall schleunigst gegengesteuert werden und dem ganzen Wahn die rote Karte gezeigt werden.


Ein weiteres Indiz dafür, dass im Irrenhaus Europa die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Es mehren sich derart wahnsinnige Beschlüsse von dort, dass man langsam die Kompetenz dieser Leute entschieden anzweifeln muß.

sehr schön auf den Punkt gebracht...

Deutschland sollte ohne wenn und aber von der EU loskopelln. Wenn ich solche Beschlüsse höre, die an Wahnsinn, grenzen und dann auch noch… ich sage nur Griechenland… dann könnte ich nur noch schreien.

Und seit der Einführung des Teuros, geht es uns um etliches schlechter.

Zum Beispiel die Mieten: Anstatt zum Beispiel 580 Dm kalt, heißt es jetzt:

580 Euro, kalt! Das ist eine Steigerung von etwa 100 Prozent! Sind die Löhne hier um 100 Prozent gestiegen? Der nackte Wahnsinn, kann man da nur noch sagen.

Aber vor allem jetzt diese Wahnsinns Richter, die dafür sorgen, dass wir hier etwa 150 Schwerstkriminelle frei rumlaufen haben. Die hatten nicht umsonst „Sicherungsverwahrung!“. Das sind teilweise brutalste Psychophaten, ohne Reue, ohne Gewissen.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 10:46
Der EGMR hat nichts mit der EU zu tun, wie oft denn noch...:rolleyes:

Zum Thema: Schlimme Sache, die hätte vermieden werden können, wenn in den jeweiligen Gerichtsverfahren in der Urteilsverkündung von Anfang an lebenslange Sicherheitsverwahrung verhängt worden wäre. Was die Richter bemängeln ist, dass die Entscheidungen erst nach dem Verbüßen der Haftstrafe ohne neue Verhandlung gefällt wurden. Es wurden mit anderen Worten ohne Anklage, Gerichtsverhandlung etc... pp.. faktisch ein neues Urteil gesprochen, ohne das dem eine neue Straftat zugrunde liegen würde.

Und da muss auch ich sagen, dass man das so nicht machen kann, weil das staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet. Man muss immer einen Schritt weiter denken. So wie die Dinge hierzulande seit einiger Zeit laufen, würde es mich nicht verwundern, wenn in nicht allzu ferner Zukunft lebenslange Sicherheitsverwahrung auch für andere Strafttaten verhängt wird, vielleicht für "politische Vergehen". Wenn die Gerichte dann immer noch ohne Anklage und Gerichtsverhandlung Menschen für immer wegsperren können, so werden die Gefängnisse sehr schnell mit unliebsamen Bürgern überfüllt sein, die der herrschenden Klasse ein Dorn im Auge sind.

Das ist nur ein mögliches Szenario von vielen, die heute noch undenkbar erscheinen mögen, aber ohne weiteres zur Realität werden können.




Die Richter hatten gar keine andere Wahl. Sie mussten ihr Urteil auf Grundlage der europäischen Menschenrechtskonvention fällen, und die bietet in solchen Fällen nunmal keinerlei Spielraum. Es ist immer leicht, der rechtssprechenden Gewalt die Schuld zuzuschieben, aber die Verantwortung liegt fast immer bei der rechtsgebenden Gewalt. Die Richter können doch nur mit dem arbeiten, was die Legislative ihnen bietet.




Was die Richter bemängeln ist, dass die Entscheidungen erst nach dem Verbüßen der Haftstrafe ohne neue Verhandlung gefällt wurden. Es wurden mit anderen Worten ohne Anklage, Gerichtsverhandlung etc... pp.. faktisch ein neues Urteil gesprochen, ohne das dem eine neue Straftat zugrunde liegen würde.

Und da muss auch ich sagen, dass man das so nicht machen kann, weil das staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet. Man muss immer einen Schritt weiter denken.




...oh, dass hatte ich völlig außer acht gelassen. Vielen dank, da muß ich dir natürlich vollkommen recht geben. Aber es stimmt, einen nachträglichen "sicherungsbeschluss" ist nicht zulässig, dass wäre/ist gefährlich.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 10:51
Wenn die Bundesregierung "Eier" hätte, würde sie dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( ich möchte nicht wissen, was die Richter, Beamten usw. dort so verdienen ) ein kernig-germanisches

L. m. a. A.

übermitteln und darum bitten, den Richterspruch auf saugfähigem, weichen Papier zu drucken.

Offenbar geht es darum, dass die „Nachträgliche, nicht die Sicherungsverwahrung, an sich kritisiert wurde. Dass ist natürlich etwas anderes.

Wenn eine nachträgliche Sicherungsverwahrung recht wäre, könnte das früher oder später zu Missbrauch kommen.

Skaramanga
08.02.2011, 10:52
Man könnte es natürlich machen wie weiland UdSSR oder heute noch China, und Leute einfach per Gerichtsmedizinischem und Amtsärztlichen Gutachten in der geschlossenen Psychiatrie verschwinden lassen. Statt "zur Verwahrung" im "Gefängnis" sind sie dann "zur Pflege" im "Heim Seelenruh". Hört sich besser an, ist aber dasselbe. Und die Menschenrechtsknaller sind zufrieden.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 10:55
Man könnte es natürlich machen wie weiland UdSSR oder heute noch China, und Leute einfach per Gerichtsmedizinischem und Amtsärztlichen Gutachten in der geschlossenen Psychiatrie verschwinden lassen. Statt "zur Verwahrung" im "Gefängnis" sind sie dann "zur Pflege" im "Heim Seelenruh". Hört sich besser an, ist aber dasselbe. Und die Menschenrechtsknaller sind zufrieden.

Genau das ist das Problem mit der Sicherungsverwahrung, es kann sehr schnell zu einem Monstrum sich entwickeln. Das ganze Strafgesetzbuch, die Verfassung könnte mit diesem Werkzeug ausgehöhlt werden.

Über diese Gefahr habe ich noch gar nicht nachgedacht.

torun
08.02.2011, 11:01
Genau das ist das Problem mit der Sicherungsverwahrung, es kann sehr schnell zu einem Monstrum sich entwickeln. Das ganze Strafgesetzbuch, die Verfassung könnte mit diesem Werkzeug ausgehöhlt werden.

Über diese Gefahr habe ich noch gar nicht nachgedacht.

Schön das du es jetzt tust, das ist ein generelles Problem, das spätere Nachdenken, bei den Befürwortern von Lynch-und Rachejustiz.

Eridani
08.02.2011, 11:04
Das müssen Wahnsinnige entschieden haben.

Wen würde es da wundern, wenn demnächst einer dieser freigelassenen Schwerstkriminellen von einem Lynchmob in Eigenregie gefangen und zum Tragen einer Hanfkrawatte "verurteilt" würde?


Zitat Ali Ria Ashley:

Da fragt man sich wirklich: Was zur Hölle geht in den Gehirnen dieser Menschen vor sich?

Zitat Ali Ria Ashley:

Nach der neuerlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Deutschland nun Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger etc. auf freiem Fuß setzen. Es ist unfassbar.

Die werden alle bald gebraucht für die nächste Revolution.
Das sind die "Kameraden der 1. Stunde!" :D

E:

Skaramanga
08.02.2011, 11:11
Es würde doch im Grunde reichen, über solche Fälle in ganz normalen öffentlichen Sitzungen zu entscheiden, statt es im rein schriftlichen Beschlussverfahren abzuwickeln. Warum stellen sich die Politiker denn so an? Kurze Änderung des Verfahrensrechts, und gut ist. Die rotzen doch sonst ständig Gesetze raus, die kein Mensch braucht. Hier könnten sie mal was sinnvolles beschließen. Wo hängt es denn schon wieder? Stattdessen werden Schwerstkriminelle freigelassen. Na toll.

Conger71
08.02.2011, 11:14
Auch wenn es "nur" um die nachträgliche Sicherheitsverwahrung geht, ändert sich hinsichtlich der Gefahr für die Bevölkerung durch diesen Passus garnix. Die Intensivtäter werden während ihrer Haft betreut und von Fachpersonal beobachtet. Stellt sich jetzt während dieser Zeit heraus, dass jemand nicht rehabilitierbar ist, bzw. der zwingende Verdacht besteht, dass es zur Wiederholung einer Straftat kommt, kann das Wohl des Täters nicht über das der Allgemeinheit gestellt werden. Wenn dann noch von finanzieller Entschädigung die Rede ist, muß diese Rechtsprechung angezweifelt, eventuell sogar grundlegend überdacht werden. Es hilft niemandem, im Wiederholungsfall zu sagen, dass dieses nicht vorhersehbar gewesen wäre. Am allerwenigsten den Opfern und Hinterbliebenen.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 11:14
Schön das du es jetzt tust, das ist ein generelles Problem, das spätere Nachdenken, bei den Befürwortern von Lynch-und Rachejustiz.

Es geht also um die Nachträgliche Sicherungsverwahrung, die kritisiert wurde, aber, wenn man den Gedanken zu ende denkt, ist die „Sicherungsverwahrung“ generell ein Werkzeug von unrecht-staaten.

Gut, derzeit ist alles ziemlich sicher, also man kann sich auf die Justiz / Gericht verlassen, dass dieses Werkzeug nicht Missbraucht wird, aber wer weiß, was in 100 Jahren ist?

torun
08.02.2011, 11:21
Diese Totgeburt "Sicherungsverwahrung" ist das Resultat der gängigen Praxis Schwerverbrecher nach 15 Jahren auf Bewährung zu entlassen.
Wenn lebenslänglich Verurteilte auch lebenslang einsitzen erübrigt sich das ganze Gesabber um die Verwahrung

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 11:34
Diese Totgeburt "Sicherungsverwahrung" ist das Resultat der gängigen Praxis Schwerverbrecher nach 15 Jahren auf Bewährung zu entlassen.
Wenn lebenslänglich Verurteilte auch lebenslang einsitzen erübrigt sich das ganze Gesabber um die Verwahrung

Ja, dass sehe ich auch so ähnlich. Mann muss wirklich sehr aufpassen zwischen recht und unrecht und in diesem Zusammenhang erst "recht". Soweit ich informiert bin, gehen die Amerikaner da nun ganz anders an diese Problematik heran und beurteilen jedes einzelne Delikt bzw. Straftat. So kommen dann „Strafzeiten“ um die 500 Jahre zusammen.

Und die Todesstrafe käme dann auch ins spiel, nur Amerika ist dadurch nicht sicherer geworden und wird es auch nicht werden. Aber der Ansatz, dass „Lebenslänglich“ auch Lebenslänglich sein sollte halte ich im Grunde für nicht schlecht um das Problem der Schwersttäter zu lösen, eben anstatt „Sicherungsverwahrung“.

Conger71
08.02.2011, 11:47
Diese Totgeburt "Sicherungsverwahrung" ist das Resultat der gängigen Praxis Schwerverbrecher nach 15 Jahren auf Bewährung zu entlassen.
Wenn lebenslänglich Verurteilte auch lebenslang einsitzen erübrigt sich das ganze Gesabber um die Verwahrung

Richtig! Es gab mal Zeiten, da war ein Leben verwirkt, wenn man schwerstkriminell wurde (das war übrigens vor der Nazizeit auch schon so;)). Erst mit Einzug der Gutmenschen/ 68er in führende Positionen unseres Systems überschlugen/- schlagen sich die Ereignisse hinsichtlich der Verharmlosung solcher Taten. Es entsteht langsam der Eindruck, als sei man dort der Meinung, dass alles bezahlbar, alles wiedergutmachbar und versöhnbar ist. Dem ist nicht so!!! Und es stört mich sehr, dass die Hinterbliebenen durch eine derartige Debatte noch zum Narren gehalten werden.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 11:56
Richtig! Es gab mal Zeiten, da war ein Leben verwirkt, wenn man schwerstkriminell wurde (das war übrigens vor der Nazizeit auch schon so;)). Erst mit Einzug der Gutmenschen/ 68er in führende Positionen unseres Systems überschlugen/- schlagen sich die Ereignisse hinsichtlich der Verharmlosung solcher Taten. Es entsteht langsam der Eindruck, als sei man dort der Meinung, dass alles bezahlbar, alles wiedergutmachbar und versöhnbar ist. Dem ist nicht so!!! Und es stört mich sehr, dass die Hinterbliebenen durch eine derartige Debatte noch zum Narren gehalten werden.

Ob das nun so stimmt / 1968er Generation / weiß ich nicht, da mir der Hintergrund fehlt, aber ich muss zugeben, dass seitdem diese Generation aus dem Berufsleben gegangen / ausgeschieden ist, die Justiz die Zügeln deutlich angezogen hat.

In aller Regel wird konservativer bzw. härter bestraft, als noch vor 20 oder 30 Jahren. Auch im Hinblick auf Sexualdelikten sind die Zügel deutlich angezogen worden; jedenfalls habe ich als Bürger diesen Eindruck.

Aber ob dieser „Eindruck“ auch so zutrifft, weiß ich nicht. Doch im großen und ganzen gebe ich dir Recht. In den 1970er Jahren und noch in den 1980ern wurde relativ lasch Geurteilt. Vor allem galt Hessen vor Roland Koch als ein Bundesland der Linken, wo Kriminelle mit sehr zarten Handschuhen behandelt wurden.

Das hat sich seit Roland Koch geändert. Gott sei dank.

Conger71
08.02.2011, 12:07
Ob das nun so stimmt / 1968er Generation / weiß ich nicht, da mir der Hintergrund fehlt, aber ich muss zugeben, dass seitdem diese Generation aus dem Berufsleben gegangen / ausgeschieden ist, die Justiz die Zügeln deutlich angezogen hat.

In aller Regel wird konservativer bzw. härter bestraft, als noch vor 20 oder 30 Jahren. Auch im Hinblick auf Sexualdelikten sind die Zügel deutlich angezogen worden; jedenfalls habe ich als Bürger diesen Eindruck.



Das sehe ich nicht so. Im Allgemeinen stelle ich fest, dass es auf das Klientel ankommt, was vor der Anklagebank steht. Es gibt hierzulande offensichtlich Leute, die gleicher als gleich sind. Es wäre in einigen Fällen vielleicht nichtmal übertrieben, anzunehmen, dass Geld ein Urteil in eine gewisse Richtung beeinflussen kann.

Landogar
08.02.2011, 12:07
Man könnte es natürlich machen wie weiland UdSSR oder heute noch China, und Leute einfach per Gerichtsmedizinischem und Amtsärztlichen Gutachten in der geschlossenen Psychiatrie verschwinden lassen. Statt "zur Verwahrung" im "Gefängnis" sind sie dann "zur Pflege" im "Heim Seelenruh". Hört sich besser an, ist aber dasselbe. Und die Menschenrechtsknaller sind zufrieden.

Wäre gar nichtmal so unrealistisch. Wenn man bedenkt, dass die Zahl der Zwangseinweisungen von 1992 bis 2008 um 350 Prozent gestiegen sind, können die Hürden nicht allzu hoch sein.

Landogar
08.02.2011, 12:16
Es geht also um die Nachträgliche Sicherungsverwahrung, die kritisiert wurde, aber, wenn man den Gedanken zu ende denkt, ist die „Sicherungsverwahrung“ generell ein Werkzeug von unrecht-staaten.


Eigentlich nicht. Ich sehe es als nützliches und notwendiges Instrument. Das Problem ist nur, dass unsere Politnasen bei der Gesetzgebung (wie so oft) geschlampt haben. Andere westliche Länder haben auch Sicherheitsverwahrung, nur dass diese direkt bei der Urteilsverkündung verhängt wird und somit Teil des Urteils ist.

Aus deiner Quelle habe ich das wesentliche nochmal herauskopiert:


Was die Straßburger Richter aber besonders beanstanden, sind die folgenden zwei Punkte:


* In Deutschland war die Sicherungsverwahrung früher auf zehn Jahre beschränkt. Dieses Limit wurde 1998 aufgehoben. Folge: Etliche Altfälle sind davon betroffen, die kurz vor ihrer geplanten Entlassung erfahren, dass sie doch noch hinter Gittern bleiben müssen - auf nicht absehbare Zeit. Rechtsstaatswidrig, meint der EGMR.

* Ebenso die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die in Deutschland ab 2004 gesetzlich möglich wurde. Hier beanstandeten die Straßburger Richter, dass die Sicherungsverwahrung nicht bereits im Strafurteil angeordnet wurde, sondern - völlig unabhängig vom Urteil - erst später, nämlich am Ende der verhängten Strafhaft.


Wäre schon während der Urteilsverkündung lebenslange Sicherheitsverwahrung verhängt worden, dann hätten wir jetzt nicht diesen Schlamassel.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 14:33
Wäre gar nichtmal so unrealistisch. Wenn man bedenkt, dass die Zahl der Zwangseinweisungen von 1992 bis 2008 um 350 Prozent gestiegen sind, können die Hürden nicht allzu hoch sein.

oha! Hast du dafür irgendwelche Belege? Das wäre ja nun wirklich keine erfreuliche Angelegenheit... das hört sich beängstigend an.

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 14:36
Eigentlich nicht. Ich sehe es als nützliches und notwendiges Instrument. Das Problem ist nur, dass unsere Politnasen bei der Gesetzgebung (wie so oft) geschlampt haben. Andere westliche Länder haben auch Sicherheitsverwahrung, nur dass diese direkt bei der Urteilsverkündung verhängt wird und somit Teil des Urteils ist.

Aus deiner Quelle habe ich das wesentliche nochmal herauskopiert:





Wäre schon während der Urteilsverkündung lebenslange Sicherheitsverwahrung verhängt worden, dann hätten wir jetzt nicht diesen Schlamassel.



genau darum geht es, aber das hatte ich am Anfang so nicht erkannt. Es wurde nicht sauber gearbeitet und eine Nachträgliche "Sicherheitsverwahrung ist juristisch unverantwortbar.

Landogar
08.02.2011, 14:44
oha! Hast du dafür irgendwelche Belege? Das wäre ja nun wirklich keine erfreuliche Angelegenheit... das hört sich beängstigend an.

Habs aus diesem Artikel von der "Zeit":

http://www.zeit.de/2011/06/Psyche-Depression


auf Seite 5 findet man die Zahlen:

http://www.zeit.de/2011/06/Psyche-Depression?page=5



Das ist auch angesichts der stetig zunehmenden Zahl von Zwangseinweisungen in die Psychiatrie ein Problem. Das Justizministerium gibt an, sie seien zwischen 1992 und 2008 von 41.000 auf 144.000 gestiegen, also um über 350 Prozent.

Ingeborg
08.02.2011, 14:46
Mubarak hat ja auch die KRiminellen raus gelassen - gegen das Volk.

FranzKonz
08.02.2011, 14:52
Eigentlich nicht. Ich sehe es als nützliches und notwendiges Instrument. Das Problem ist nur, dass unsere Politnasen bei der Gesetzgebung (wie so oft) geschlampt haben. Andere westliche Länder haben auch Sicherheitsverwahrung, nur dass diese direkt bei der Urteilsverkündung verhängt wird und somit Teil des Urteils ist.

Aus deiner Quelle habe ich das wesentliche nochmal herauskopiert:




Wäre schon während der Urteilsverkündung lebenslange Sicherheitsverwahrung verhängt worden, dann hätten wir jetzt nicht diesen Schlamassel.

Daß unsere Politnasen geschlampt haben, sehe ich ähnlich. Es ist doch wohl offensichtlich das Verfahren, und nicht die Sicherheitsverwahrung an sich, die bemängelt wird. Wozu hocken so viele Juristen in Bundestag, Ausschüssen und Verwaltungen, wenn sie nicht mal in der Lage sind, ein ordentliches Gesetz zu machen?

Daß die Sicherheitsverwahrung in manchen Fällen erst nachträglich verhängt werden muß, kann viele Gründe haben, z.B. die Entwicklung der Täter im Verlauf von Haft- und/oder Therapiezeit. Das so ein tiefer Eingriff in die Rechte eines Täters nicht von irgendeinem kleinen Beamten vorgenommen werden soll, sondern von einem ordentlichen Gericht, leuchtet mir schon ein.

McDuff
08.02.2011, 15:00
Ja, so gefällt es den Eurokleptokraten. Terror mittels Schwerstkriminellen ausüben um damit immer strengere Überwachungsgesetze gegen das Volk rechtfertigen zu können.

heizer
08.02.2011, 15:18
Genau das ist das Problem mit der Sicherungsverwahrung, es kann sehr schnell zu einem Monstrum sich entwickeln. Das ganze Strafgesetzbuch, die Verfassung könnte mit diesem Werkzeug ausgehöhlt werden.

Über diese Gefahr habe ich noch gar nicht nachgedacht.

Eben!

Ali Ria Ashley
08.02.2011, 17:25
Eben!

Die Nazis hatten auch so ein eigentlich harmloses Werkzeug, die Schutzhaft entsprechend als Werkzeug eingesetzt. Politische Gegner wurden Verhaftet, damit ihnen nichts zustoßen kann. ;)

Felixhenn
08.02.2011, 19:41
quelle:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8207941,00.html

Wer den Schwarzen Peter hat



Danke Europa!

Viele Ereignisse um die EU sind sehr positiv, aber es gibt auch etliches, was einem die Haare zu berge stehen lässt.

Nach der neuerlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mus Deutschland nun Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger etc. auf freiem Fuß setzen. Es ist unfassbar.

Mehreren dieser Schwerstverbrecher wurden sogar, wie es heißt, stattliche Entschädigungssummen für die widerrechtliche Sicherungsverwahrung zugesprochen. Sie müssen jetzt, da sie als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, rund um die Uhr polizeilich überwacht werden - eine kostspielige Obliegenheit für den Bürger, der somit doppelt bestraft wird.

Einmal, weil er nun sich sorgen machen muß um sich und seine Familie und zweitens, weil der Bürger nun auch noch dafür bezahlen muß, also dass er sich in Gefahr begibt. Eine Paradoxe Angelegenheit.

Ich finde dagegen sollte man wenigstens Protestieren und diesen Sesselpupsenden Richtern, die fern jeglicher Realität leben, eine welle des Protestes entgegenschleudern. Briefe etc.

Aber auch alle anderen Mittel: Wie zum Beispiel diese verantwortungslosen Richter, namentlich nennen und, wenn das Kind in den Brunnen fällt, sprich der Schwerstkriminelle sich ein Kind schnappt, diese dann zur Verantwortung ziehen.

Das darf doch wohl nun wirklich nicht wahr sein, ich bin fassungslos.

Deine Empörung und die der meisten Bürger ist verständlich. Diese Misere haben sich aber Politiker und Richter selbst eingebrockt und ist geltendes Recht, das man sich nicht so einfach hin und her biegen kann wie man will. Soweit ich mich an die Sache erinnere, sind die Urteile gefällt worden als noch keine anschließende Sicherheitsverwahrung möglich war. Später wurde dann diese Möglichkeit eingeführt und ein paar Schlaumeier wollten diese Möglichkeit auch auf ältere Fälle anwenden. Und das geht nun mal nicht, man kann nicht ein Gesetz einführen und das rückwirkend anwenden, auch wenn es sehr sinnvoll wäre, wie in den oben genannten Fällen. Wenn einer 10 Jahre Knast bekommt und keine anschließende Sicherheitsverwahrung, dann muss man den nach 10 Jahren entlassen, so schwer es auch fällt.

Bei vielen Fällen hätten die Richter auch lebenslänglich geben können, die brauchen sich also nicht zu beschweren. Jetzt kann man diese Verbrecher nur überwachen bis sie wieder rückfällig werden, leider.

Man kann diesen Verbrechern aber noch nicht einmal vorwerfen, dass die sich ihr Recht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte holen. Man kann nur unserer Justiz und Politik die Kurzsichtigkeit vorwerfen. Aber solange die für ihren Mist nie verantwortlich gemacht werden, so lange werden die lustig weiter Mist produzieren.

Zeitgeist1
08.02.2011, 20:23
Zum Thema: Schlimme Sache, die hätte vermieden werden können, wenn in den jeweiligen Gerichtsverfahren in der Urteilsverkündung von Anfang an lebenslange Sicherheitsverwahrung verhängt worden wäre. Was die Richter bemängeln ist, dass die Entscheidungen erst nach dem Verbüßen der Haftstrafe ohne neue Verhandlung gefällt wurden. Es wurden mit anderen Worten ohne Anklage, Gerichtsverhandlung etc... pp.. faktisch ein neues Urteil gesprochen, ohne das dem eine neue Straftat zugrunde liegen würde.

Wenn die Gerichte endlich mal "lebenslang" auch wirklich umsetzen würden, was die Bevölkerung schon seit Jahren fordert, wäre sowas garnicht passiert.

Außerdem sollte es nicht mehr möglich sein, "Gesamtstrafmaß" für mehrere Verbrechen zu fällen. Wieso nehmen die sich nicht ein Beispiel an den USA. Dort wird jede Straftat einzeln bestraft und erst dann werden die Strafmaße zusammengerechnet.

Manfred_g
08.02.2011, 23:06
Der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in diesem Falle völlig recht! Es geht hier darum, das Haftstrafen nach Verbüßung nicht noch nachträglich(!) willkürlich und beliebig verlangerbar sein dürfen und das halte ich für völlig ok.
Das Problem ist, daß wir in Deutschland ein unerträglich Weicheier-System haben, daß Möder und Gewalttäter geradezu verhätschelt. Was in den USA nicht selten für 10 jahre im Knast verschwindet, geht bei uns nach dem Prozeß mit Bewährungsstrafe nach Hause. Anstatt diesen pharisäerhaften Mißstand von der Kuscheljustiz erkennbar und ehrlich aufzuräumen, versucht man nun mit der schmierigen Regelung einer Beliebigkeitsjustiz (genannt "Sicherungsverwahrung" ) eine Kompensation herbeizuführen. Da kann es dir passieren, wegen einer Wirtshausrauferei 10 jahre in den Knast zu kommen, nur weil ein Trottel von Psychiater nicht ausschließen will, daß du das in 20 jahren evtl. wieder machen könntest. Sowas ist der Ausverkauf des Rechtstaates und hat mit berechtigtem Opferschutz leider gar nichts mehr zu tun.

Andere Länder sperren einen Kindermörder eben mal 30 jahre + x weg, basta! Jeder weiß was Sache ist! Die haben solche Schwachsinnsprobleme wie Deutschland gar nicht.

Freikorps
08.02.2011, 23:17
Wenn die Gerichte endlich mal "lebenslang" auch wirklich umsetzen würden, was die Bevölkerung schon seit Jahren fordert, wäre sowas garnicht passiert.

Außerdem sollte es nicht mehr möglich sein, "Gesamtstrafmaß" für mehrere Verbrechen zu fällen. Wieso nehmen die sich nicht ein Beispiel am den USA. Dort wird jede Straftat einzeln bestraft und erst dann werden die Strafmaße zusammengerechnet.

Die Zeit, die ein Täter bei "lebenslang" zu verbüßen hat, ist von Bundesland zu Bundesland vollkommen unterschiedlich hab ich kürzlich gelesen.


Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre.


Zurzeit verbüßen in Bayern 248 Gefangene eine lebenslange Haftstrafe. Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre. Auch in Niedersachsen stehen nur Zahlen nach Entlassung zur Verfügung. „Statistische Unterlagen zur Vollzugsdauer der Gefangenen werden hier nicht geführt,“ sagt die Pressestelle des Justizministeriums. Seit 1982 sind 31 „Lebenslängliche“ in Niedersachsen entlassen worden, 10 davon mit 15 Jahren, einer mit 27 Jahren Haft

Das sind ältere Zahlen von Wikipedia. Lt. der Quelle die ich gelesen hatte, beträgt die durchschnittliche Haftzeit in Bayern irgendwo um die 24 Jahre, die geringste durchschnittliche Haftzeit hatte dem Bericht zufolge Hessen, weswegen sich ständig Gefangene aus bayrischen Gefängnissen nach Hessen verlegen lassen wollen!

heide
09.02.2011, 04:29
Ein weiteres Indiz dafür, dass im Irrenhaus Europa die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Es mehren sich derart wahnsinnige Beschlüsse von dort, dass man langsam die Kompetenz dieser Leute entschieden anzweifeln muß. Es zeigt deutlich, dass sich die Einmischung Straßburgs zum Nachteil einzelner Staaten entwickelt. Hier sollte auf jeden Fall schleunigst gegengesteuert werden und dem ganzen Wahn die rote Karte gezeigt werden.

Die Bundesregierung ist hilf- und machtlos. Langsam regiert die EU und auch der EGMR (gehört der etwa nicht zur EU?), alle Länder in der EU. Ich befürchte, der Wahn wird weiter gehen.
Gestern hatte ich in den Nachrichten irgendwo am Rande gehört, dass nun ein Täter, der auch aufgrund dieser Anordnung entlassen wurde, sich freiwillig in die Psychiatrie begeben will. Er wohnt bei seinem Bruder in ?, denn in Berlin, wo er eigentlich hin wollte, bekam er keine Wohnung.

heide
09.02.2011, 04:35
Man könnte es natürlich machen wie weiland UdSSR oder heute noch China, und Leute einfach per Gerichtsmedizinischem und Amtsärztlichen Gutachten in der geschlossenen Psychiatrie verschwinden lassen. Statt "zur Verwahrung" im "Gefängnis" sind sie dann "zur Pflege" im "Heim Seelenruh". Hört sich besser an, ist aber dasselbe. Und die Menschenrechtsknaller sind zufrieden.
Das würde bedeuten, dass mehr Psychiatrien gebaut werden müssen. Gut für die Baubranche.:D

heide
09.02.2011, 04:40
Diese Totgeburt "Sicherungsverwahrung" ist das Resultat der gängigen Praxis Schwerverbrecher nach 15 Jahren auf Bewährung zu entlassen.
Wenn lebenslänglich Verurteilte auch lebenslang einsitzen erübrigt sich das ganze Gesabber um die Verwahrung

Dass sehe ich ganz genau so. Lebenslang sollte endlich auch lebenslang sein, und nicht eine vorzeitige Entlassung.

Tonsetzer
09.02.2011, 05:07
quelle:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8207941,00.html

Wer den Schwarzen Peter hat



Danke Europa!

Viele Ereignisse um die EU sind sehr positiv, aber es gibt auch etliches, was einem die Haare zu berge stehen lässt.

Nach der neuerlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mus Deutschland nun Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger etc. auf freiem Fuß setzen. Es ist unfassbar.

Mehreren dieser Schwerstverbrecher wurden sogar, wie es heißt, stattliche Entschädigungssummen für die widerrechtliche Sicherungsverwahrung zugesprochen. Sie müssen jetzt, da sie als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, rund um die Uhr polizeilich überwacht werden - eine kostspielige Obliegenheit für den Bürger, der somit doppelt bestraft wird.

Einmal, weil er nun sich sorgen machen muß um sich und seine Familie und zweitens, weil der Bürger nun auch noch dafür bezahlen muß, also dass er sich in Gefahr begibt. Eine Paradoxe Angelegenheit.

Ich finde dagegen sollte man wenigstens Protestieren und diesen Sesselpupsenden Richtern, die fern jeglicher Realität leben, eine welle des Protestes entgegenschleudern. Briefe etc.

Aber auch alle anderen Mittel: Wie zum Beispiel diese verantwortungslosen Richter, namentlich nennen und, wenn das Kind in den Brunnen fällt, sprich der Schwerstkriminelle sich ein Kind schnappt, diese dann zur Verantwortung ziehen.

Das darf doch wohl nun wirklich nicht wahr sein, ich bin fassungslos.

Wieder so ein Ei, dass uns die EU ins Nest legt.

Das vollkommen Kranke an der Sache ist ja, dass uns ständig vorgerechnet wird, dass wir möglichst bald bis 70 arbeiten müssen, weil wir ja bald 100 werden. "Lebenslängliche" Strafe in Deutschland ist aber bei 15 Jahren !

Ok, über die Sicherungsverwahrung konnten da die schlimmsten Finger trotzdem drin behalten werden, wenn die nun aber wegfällt, dann müssen wir eben ein amerikanischces Strafmaß einführen. Da gib es für JEDES Vergehen eine eigene Strafe und am Schluss wird aufaddiert.

Wenn also ein Serientäter 10x zuschlägt, dann soll er halt 10 x 8 Jahre kriegen, dann hab ich kein Problem damit, dass sie die Sicherungsverwahrung aufheben.

Man muss nur genau so kreativ werden wie diese Bürokraten, die das Leben Unschuldiger offenbar weniger schert als Täterrechte.

Mr.Smith
09.02.2011, 05:58
Wenn die Bundesregierung "Eier" hätte, würde sie dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( ich möchte nicht wissen, was die Richter, Beamten usw. dort so verdienen ) ein kernig-germanisches

L. m. a. A.

übermitteln und darum bitten, den Richterspruch auf saugfähigem, weichen Papier zu drucken.


Da unsere Politbonzen schon seit vielen Jahren nach dem Motto "Täterrecht vor Opferrecht" handeln und jeden in die rechte Ecke stellen, der ein falsches Wort gegen Mörder, Kinderschänder u.s.w. sagt, wird das nicht passieren.

Akra
09.02.2011, 06:56
Das darf doch wohl nun wirklich nicht wahr sein, ich bin fassungslos.

Es gibt soetwas wie Rechtsstaatlichkeit.

Wenn jemand für x Jahre verurteilt wurde, kann man ihm seine Haft nicht unbegrenzt verlängern. Dies widerspricht jeglichem Grundsatz der Menschenrechte und öffnet Tür und Tor für Willkür.

Das Problem liegt in der Gutmenschlichkeit dieses Landes. Wenn man unbedingt Kinderschänder, Mörder und Vergewaltiger resozialisieren will, wenn man unbedingt an das Gute im Menschen glauben möchte und wenn man deswegen jedem Schwerverbrecher milde Strafen zu kommen lässt, dann soll man auch gefälligst mit den Konsequenzen leben wenn der Kinderschänder nach 8 Jahren sich sein nächstes Opfer sucht.

Wenn es nach mir gehen würde, würde ein Kinderschänder/Mörder lebenslang als Strafe bekommen und damit meine ich lebenslang ohne jegliche Chance auf Bewährung. Dies will hier keiner also lebt auch mit den Konsequenzen.

Tonsetzer
09.02.2011, 07:24
Es gibt soetwas wie Rechtsstaatlichkeit.

Wenn jemand für x Jahre verurteilt wurde, kann man ihm seine Haft nicht unbegrenzt verlängern.

Eben. Das Problem ist die viel zu kurze Haft.

batumi
09.02.2011, 07:35
Der Justizminister von Niedersachsen ignoriert diese Entscheidungen, hält sie für nicht rechtsgültig, gestützt wird er von einer Entscheidung des BGH (mir ist entfallen welche).

Hut ab vor diesem Mann.

batumi
09.02.2011, 07:36
Es gibt soetwas wie Rechtsstaatlichkeit.

Wenn jemand für x Jahre verurteilt wurde, kann man ihm seine Haft nicht unbegrenzt verlängern. Dies widerspricht jeglichem Grundsatz der Menschenrechte und öffnet Tür und Tor für Willkür.

.Vollzitat..

SV ist ungleich Haft.

Akra
09.02.2011, 07:39
Eben. Das Problem ist die viel zu kurze Haft.

Es ist die Doppelmoral und Heuchelei die mich in dieser Gesellschaft bei dem Thema ankotzt.

Da wird einerseits verächtlich in die USA geschaut wenn ein Mörder für 400 Jahres ins Gefängnis wandert. Da wird die vermeintlich eigene Überlegenheit arrogant vogetragen: "Aber bei uns wäre sowas Unmenschliches ja nicht möglich. Typisch Amerikaner und ihr steinzeitliches Rechtsverständnis. Bei uns hat jeder seine Chance auf Resozialisierung verdient."

Aber wenn es dann zum Zahltag kommt und ebend diese Kinderschänder/Mörder, nach ihren laschen Strafen, ihre Chance auf Resozialisierung einforderen, blökt die gleiche Fraktion:

"Denkt doch an die Kinder. Denkt doch an die Kinder. Wie kann man die Personen nur freilassen."

widerlich.

n_h
09.02.2011, 07:43
...

Mehreren dieser Schwerstverbrecher wurden sogar, wie es heißt, stattliche Entschädigungssummen für die widerrechtliche Sicherungsverwahrung zugesprochen. Sie müssen jetzt, da sie als Gefahr für die Allgemeinheit gelten, rund um die Uhr polizeilich überwacht werden - eine kostspielige Obliegenheit für den Bürger, der somit doppelt bestraft wird.

Einmal, weil er nun sich sorgen machen muß um sich und seine Familie und zweitens, weil der Bürger nun auch noch dafür bezahlen muß, also dass er sich in Gefahr begibt. Eine Paradoxe Angelegenheit.

...


Just another Form of Sippenhaft. Quasi.

Akra
09.02.2011, 07:47
SV ist ungleich Haft.

Definition von Haft: Gefangenschaft; Beschlagnahme;

Definition von Sicherungsverwahrung: freiheitsentziehende Maßregel; Gefangenschaft;

nur weil man einen Begriff ausschmückt um sein eigenes Gewissen zu beruhigen, bekommt dieser trotzdem keine andere Bedeutung.

In der DDR war Hausarrest für Oppositionelle ja auch keine Haft. Sie durften sich nur nicht freibewegen ....

Ali Ria Ashley
09.02.2011, 09:45
Just another Form of Sippenhaft. Quasi.

ein weiteres Problem ist aber auch, dass der Bürger noch weniger Sicherheitskräfte zur Verfügung hat, da diese Schweren Jungs, jeder einzelne 2 bis 3 Polizeibeamte bindet.

Bei 150 Schwerverbrecher sind das an die 500 Kriminalbeamte, die Jahr um Jahr diese Irren beaufsichtigen müssen.

Man darf gar nicht weiter rechnen... sonst muß man Schrein.

n_h
09.02.2011, 09:51
ein weiteres Problem ist aber auch, dass der Bürger noch weniger Sicherheitskräfte zur Verfügung hat, da diese Schweren Jungs, jeder einzelne 2 bis 3 Polizeibeamte bindet.

Bei 150 Schwerverbrecher sind das an die 500 Kriminalbeamte, die Jahr um Jahr diese Irren beaufsichtigen müssen.

Man darf gar nicht weiter rechnen... sonst muß man Schrein.


Gleichzeitig baun "wir" noch bisschen Polizei ab... Wird schon...mach Dir keine Sorgen...! germane

Alfred
09.02.2011, 10:07
Der Justizminister von Niedersachsen ignoriert diese Entscheidungen, hält sie für nicht rechtsgültig, gestützt wird er von einer Entscheidung des BGH (mir ist entfallen welche).

Hut ab vor diesem Mann.

Hut ab vor einem Mann dessen Drecks-Justiz Mord legalisiert hat sofern er Gemeinschaftlich begangen wurde? Und der ein Punktemodell für Intensivtäter entwickelt hat? Ich bitte dich..

Geronimo
09.02.2011, 10:23
ein weiteres Problem ist aber auch, dass der Bürger noch weniger Sicherheitskräfte zur Verfügung hat, da diese Schweren Jungs, jeder einzelne 2 bis 3 Polizeibeamte bindet.

Bei 150 Schwerverbrecher sind das an die 500 Kriminalbeamte, die Jahr um Jahr diese Irren beaufsichtigen müssen.

Man darf gar nicht weiter rechnen... sonst muß man Schrein.

Wie bitte? Die GdP hat im Fall dieses Typen in Heinsberg von 8-10 Beamten gesprochen. Die wollen ja auch mal ins WE, Urlaub, sind krank usw. Observieren nur im 2-Mann-Team. Rund um die Uhr. Macht 3 x 8-Std.-Schichten. Sind schon mal 6 Polizisten. Plus Ersatz für das eben aufgeführte. Die kommen nicht mal mit 10 Mann hin.

Und jetzt geh schreien.

Ali Ria Ashley
09.02.2011, 11:07
Wie bitte? Die GdP hat im Fall dieses Typen in Heinsberg von 8-10 Beamten gesprochen. Die wollen ja auch mal ins WE, Urlaub, sind krank usw. Observieren nur im 2-Mann-Team. Rund um die Uhr. Macht 3 x 8-Std.-Schichten. Sind schon mal 6 Polizisten. Plus Ersatz für das eben aufgeführte. Die kommen nicht mal mit 10 Mann hin.

Und jetzt geh schreien.

Kann man da nicht eine viel günstigere Lösung finden / bekommen? Ich hätte da ein Bettchen / Gemütlicher Sessel / Geronimo, hm, was hältst du davon...

batumi
09.02.2011, 19:06
Hut ab vor einem Mann dessen Drecks-Justiz Mord legalisiert hat sofern er Gemeinschaftlich begangen wurde? Und der ein Punktemodell für Intensivtäter entwickelt hat? Ich bitte dich..

Hut ab vor diesem Mann, der deutsches Recht vor EU Geseiere setzt. Du musst mich nicht bitten ;)

batumi
09.02.2011, 19:12
Definition von Haft: Gefangenschaft; Beschlagnahme;

Definition von Sicherungsverwahrung: freiheitsentziehende Maßregel; Gefangenschaft;

nur weil man einen Begriff ausschmückt um sein eigenes Gewissen zu beruhigen, bekommt dieser trotzdem keine andere Bedeutung.

In der DDR war Hausarrest für Oppositionelle ja auch keine Haft. Sie durften sich nur nicht freibewegen ....

Wie schon gechrieben SV ist ungleich Haft. Nun möchte ich die Oppositionellen der ehemaligen DDR nicht vergleichen mit Kinderschändern, Mördern, Triebtätern jeglicher Couleur. Auch wenn es letztendlich eine freiheitseinschränkende (ok stark einschränkende) Maßregelung ist, so ist der Schutz der Gemeinschaft, dem Freiheitsbedürfnis des Individuums vozustellen, zumal wenn das Individuum schon aufgezeigt hat, dass es die Gemeinschaft erschüttert.

Und da muss ich gestehen, dass ich keine Beruhigung meines Gewissens benötige, wenn ich dafür bin, dass derartige Täter für immer weggesperrt werden.

Schrottkiste
09.02.2011, 19:48
Kann man da nicht eine viel günstigere Lösung finden / bekommen? Ich hätte da ein Bettchen / Gemütlicher Sessel / Geronimo, hm, was hältst du davon...

Naja, auf diesem gemütlichen Sessel könnten diese Schwerstkriminellen dann vielleicht erstmal in Ruhe über ihre Straftaten nachdenken und dann ihren inneren Frieden finden...;)

Ali Ria Ashley
09.02.2011, 20:03
Naja, auf diesem gemütlichen Sessel könnten diese Schwerstkriminellen dann vielleicht erstmal in Ruhe über ihre Straftaten nachdenken und dann ihren inneren Frieden finden...;)

mörder, Sexualstraftäter etc. ich glaube kaum das sie ihre innere ruhe finden werden. Wer gewisse grnzen überschreitet, wird nie frieden finden.